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Die Erfindung bezieht sich auf eine industrielle Reinigungsanlage mit einer Einrichtung zum Reinigen des Innenquerschnittes von Hohlkörpern, wobei eine Vorrichtung vorgesehen ist, die Arretierungsmittel aufweist, mit denen eine Fixierung der Hohlkörper erfolgt, und die Vorrichtung mit einer taktgesteuerten Transporteinrichtung befördert und durch Behandlungskammern der Reinigungsanlage transportiert wird, in denen ein Reinigungszyklus abläuft.
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Durch die
DE 195 09 645 A1 ist eine Waschanlage bekannt, bei der zu reinigende Gegenstände in einer Lade- und Entladezone auf einen rotierenden Tisch abgelegt und durch im Bogen um den Drehtisch herum angeordnete Behandlungszonen transportiert und der Reihe nach gewaschen, gespült und getrocknet werden. In der Lade- und Entladezone werden die gereinigten Teile vom Drehtisch genommen. Dieser Waschanlagen-Typ hat sich in der Praxis bewährt, weil damit ein kompakter Aufbau der Anlage und eine rationelle Bedienung und Bestückung möglich sind. Mit der Anlage können keine Gegenstände behandelt werden, deren Gewicht so gering ist, dass sie keine stabile Lage auf dem Drehtisch beibehalten, sondern durch den Druck mit den die Behandlungsmedien auftreffen, weggeschleudert werden. Eine Alternative besteht darin, die Teile in Drahtkörben zu transportieren, was jedoch nicht immer möglich ist. Mit der Anlage kann ferner nicht der Innenquerschnitt von Hohlkörpern gereinigt werden.
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Durch die
DE 10 2006 026 171 A1 ist eine Einrichtung zur Oberflächenbehandlung von Teilen beschrieben, die ein im Takt steuerbaren drehbaren Sockel mit Armen aufweist, um den herum Behandlungskammern angeordnet sind. An den Armen sind klauenartige Werkstückaufnahmen vorhanden, mit dem ein Werkstück beweglich eingespannt werden kann, um eine Reinigung von mehreren Seiten in den Behandlungskammern zu ermöglichen. Die Behandlungskammern sind mit einem Deckel verschließbar, und der Reinigungsvorgang findet in den geschlossenen Behandlungskammern statt. Jedes mal, wenn ein Reinigungsschritt beendet ist, wird die Behandlungskammer geöffnet und vom Sockel wegtransportiert. Erst dann kann der Sockel mit dem eingespannten Werkstück in die nächste Arbeitsposition gedreht werden, in der eine andere Behandlungskammer geschlossen wird. Es ist ein Strahlrohr an jeder Behandlungskammer vorhanden, das in die Behandlungskammer hineinragt. Mit dem Strahlrohr können auch enge Bohrungen ausgespritzt werden, um Bearbeitungsrückstände zu beseitigen. Die Einrichtung benötigt für das Strahlrohr eine Richtvorrichtung, mit der eine exakte Ausrichtung auf die Bohrung erfolgt. Die Mündung des Strahlrohres wird dabei in die Bohrung hinein gefahren und spritzt mit hohen Druck und konzentriertem Strahl Flüssigkeit in die Bohrung ein. Dabei werden Späne, Grat und andere Bearbeitungsrückstände wie Öl und Fett weggespült.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Reinigungsanlage mit einer Einrichtung zu schaffen, mit der der Innenquerschnitt von Hohlkörpern, wie Röhren auf einfache Weise gereinigt werden kann. Dabei soll es mit der Einrichtung möglich sein, auf einfache Weise einen Anschluss für Wasch- und Spülflüssigkeit oder Druckluft zum Trocknen von den jeweiligen Behandlungskammern zum Innenquerschnitt des Hohlkörpers herzustellen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 aufgeführten Maßnahmen gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Industrielle Massenteile werden vor der Weiterverarbeitung gereinigt, um Bearbeitungsrückstände, wie Späne, Öl oder Fett zu entfernen. Für die Reinigung des Innenquerschnittes von Massenteilen, wie Röhren mit einem kleinen Innenquerschnitt, insbesondere stark gekrümmte oder verdrehte Röhrchen wie sie im Motorenbau oder für hydraulische oder pneumatische Aggregate verwendet werden, z.B. Kraftstoffleitungen, Einspritzleitungen oder Hydraulik- oder Pneumatikleitungen, kann mit einem Strahlrohr zum Ausspritzen des Innenquerschnittes nicht wirtschaftlich gearbeitet werden.
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Die Grundidee der Erfindung besteht darin, nicht Reinigungsgut zu drehen und zu wenden, um es in eine Lage zu bringen, die es ermöglicht mit einem Reinigungsstrahl den Innenquerschnitt zu erreichen. Vielmehr soll beispielsweise ein Rohr, auch dünnes Rohr oder auch ein millimeterdünnes oder Zehntel Millimeter dünnes Röhrchen fest auf einer Platine fixierbar sein, die Bestandteil einer Einrichtung ist, mit der in einer taktgesteuerten Reinigungsanlage der Innenquerschnitt gereinigt werden kann. Die Palette kann außerhalb oder bereits innerhalb der Reinigungsanlage bestückt werden. Die Palette kann für die Aufnahme eines oder mehrerer Hohlkörper ausgebildet sein, die mit einem Ende stets in eine Richtung und mindestens gruppenweise auf gleicher Höhe zueinander ausgerichtet sind, so dass Öffnungen der Innenquerschnitte mehrerer Hohlkörper stets die gleiche Lage einnehmen. Die Erfindung sieht eine Grundplatte vor, die gegen die Palette in der Höhe verstellbar abgestützt sein kann und zu den Öffnungen der Innenquerschnitte der Hohlkörper hin ausgerichtete Strahldüsen enthält, die über Einspritzkanäle an einen Rand der Grundplatte nach außen geführt sind. Die Erfindung sieht ferner vor, dass in jeder Behandlungskammer eine Einspritzvorrichtung mit beweglichen Einspritzdüsen installiert ist, mit denen aus einem Behälter Behandlungsmedium mit hohem Druck ausströmt.
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Der Ablauf zum Reinigen kann in der Weise erfolgen, dass im ersten Arbeitstakt die mit Hohlkörpern bestückte Vorrichtung bestehend aus Palette und Grundplatte aus einer Belade- und Entladestation der Reinigungsanlage in die Reinigungskammer befördert wird. Im zweiten Arbeitstakt die Grundplatte mit den Düsen angehoben und die Düsen in eine Andockstellung mit den Öffnungen der Innenquerschnitte gebracht werden. In dieser Stellung der Grundplatte befinden sich die Einspritzkanäle auf gleicher Höhe mit den Einspritzdüsen. Im nächsten Takt können die Einspritzdüsen mit Einspritzöffnungen der Einspritzkanäle in Kontakt gebracht werden, so dass eine durchgehende Verbindung von den Einspritzdüsen über die Einspritzkanäle bis zu den Hohlkörpern hergestellt ist. In dieser Stellung erfolgt der Reinigungstakt in der jeweiligen Behandlungskammer. Bei der Reinigungsanlage handelt es sich vorteilhaft um einen Kreisläufer, d.h. Wasch-, Spül- und Trocknungskammer sind um einen Drehtisch herum angeordnet auf dem die Vorrichtung mit den Hohlkörpern im Kreis durch die Kammern geführt werden., wobei zwischen der Waschkammer und der Trocknungskammer die Belade- und Entladestation zwischengeschaltet ist. Die Erfindung kann selbstverständlich auch mit einer Durchlaufreinigungsanlage verwirklicht werden, bei der die Behandlungskammern in einer Reihe hintereinander angeordnet sind.
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Die Erfindung sieht eine Einrichtung vor, die aus einer Vorrichtung besteht, die mit einer taktgesteuerten Transporteinrichtung durch die Behandlungszonen transportiert wird und dazu hergerichtet ist, ein oder auch mehre Hohlkörper lagefest zu arretieren und eine Andockstellung in Form einer lösbare Verbindung zu einer ortsfesten Einspritzanlage herzustellen, die Behandlungsmedien wie Waschflüssigkeit, Spülflüssigkeit und Druckluft zum Trocknen durch den Hohlkörper hindurch treibt. Die Einrichtung kann derart betrieben werden, dass Waschflüssigkeit aus einem Waschflüssigkeitsbehälter gefördert und mit der Einspritzanlage in der Waschzone durch den Hohlkörper hindurch mit hohem Druck gespritzt wird. Die Waschflüssigkeit tritt am anderen Ende des Hohlkörpers wieder aus und fließt in einen Auffangbehälter ab. Gebrauchte Waschflüssigkeit kann aufbereitet und wieder verwendet werden. Nach Beendigung des Waschvorganges werden die Einspritzdüsen der Einspritzanlage außer Eingriff mit der Vorrichtung gebracht und die Transporteinrichtung transportiert die Vorrichtung in die Spülzone, in der die Verbindung mit der entsprechenden Einspritzanlage für Spülflüssigkeit hergestellt und der Hohlkörper mit Spülflüssigkeit durchströmt wird. Auch hier wird die Spülflüssigkeit aufgefangen und kann wieder verwendet werden. Schließlich erfolgt in der Trocknungszone des Trocknen des Innenquerschnittes mit Druckluft in der gleichen Weise. Mit dieser Funktion erfolgt dass Einspritzen in eine Richtung. Die Einrichtung kann auch derart ausgerüstet werden, dass eine pulsierende abwechselnde Durchströmung einmal von der einen Seite des Hohlkörpers und anschließend von der anderen Seite erfolgt. Denkbar ist auch ein Betrieb mit der Einrichtung unter Einsatz von zwei separaten Einspritzdüsen, mit denen zwei Hohlkörper gleichzeitig behandelt werden können. Die Andockstellung wird für die Dauer eines Arbeitstaktes eines Reinigungszyklus aufrechterhalten.
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Wesentlich ist, dass eine Vorrichtung mit einer Palette für Hohlkörper und einer an der Palette abgestützten Grundplatte vorhanden ist. Die Grundplatte kann mittels Federn gegen die Palette abgestützt sein. Umgekehrt kann die Palette mittels Federn an der Grundplatte abgestützt sein. Im ersten Fall ist die Palette fest an einem Träger der Transporteinrichtung gehalten und die Grundplatte gegenüber der Palette in der Höhe verstellbar, d. h. sie kann gehoben und gesenkt werden beispielsweise mit pneumatischen Hubelementen, die zwischen der Palette und der Grundplatte angebracht sind. Im zweiten Fall kann die Grundplatte ortsfest an der Transporteinrichtung gehalten sein und die Palette gegenüber der Grundplatte in der Höhe verstellbar sein, d. h. gehoben und gesenkt werden. Die Federn wirken als Rückstellelemente.
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Die Grundplatte besitzt wenigstens einen Einspritzkanal für jeden Hohlkörper mit einer Einspritzöffnung am Rand einer Längsseite. An den Einspritzkanal ist eine Düse angeschlossen, die der Querschnittsöffnung des Hohlkörpers gegenüberliegt. Die Palette dient zur lagesicheren Aufnahme der Hohlkörper und besitzt auf seiner, der Grundplatte abgewandten Vorderseite mehrere, der Form und Größe des Hohlkörpers angepasste Halterungen, die als Streben mit an den freien Enden angebrachten Klemmelementen bestehen. Wenn die Hohlkörper mehrfach gekrümmte bzw. zueinander verdrehte Bereiche aufweist, sind die Halterungen in der Höhe gestaffelt, so dass ein gerades unteres Ende des Hohlkörpers vertikal ausgerichtet werden kann und dessen Querschnittsöffnung der Düse fluchtend gegenüberliegt.
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Wenn der Hohlkörper ordnungsgemäß auf der Palette positioniert ist, besteht zwischen der Querschnittsöffnung des Hohlkörpers und der Düse ein Abstand. Die Grundplatte mit der Düse kann mit Hilfe pneumatischer oder hydraulischer Hubelemente gehoben werden. Dabei werden die zwischen der Grundplatte und der Palette angebrachten Federn gespannt. In der Endstellung ist die Düse an der Querschnittsöffnung des Hohlkörpers angedockt, vorteilhaft eine dichte Verbindung hergestellt. Für den Alternativfall, dass die Grundplatte nicht beweglich ist, kann die Palette zwecks Herstellung einer dichten Verbindung von Hohlkörper und Düse gesenkt werden.
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Vorteilhaft kann ein weiterer Einspritzkanal mit einer Einspritzöffnung in der Palette vorgesehen werden, an dem eine weitere Düse angeschlossen ist, die mit ihrer Düsenöffnung mit der Querschnittsöffnung am anderen Ende des Hohlkörpers korrespondiert. In diesem Fall kann mit einer zweiten Einspritzdüse der stationären Einspritzanlage der Hohlkörper von seiner anderen Seite beaufschlagt werden, beispielsweise im Wechsel, einmal von der einen und danach von der anderen Seite. Entsprechend können die Einspritzdüsen rhythmisch in Richtung der Einspritzöffnung verstellt und mit Flüssigkeit bzw. mit Druckluft beaufschlagt werden.
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Um mehrere Hohlkörper gleichzeitig zu behandeln, ist es vorteilhaft, Düsen fluchtend und in einer Reihe nebeneinander im Randbereich der Grundplatte oder Palette anzubringen, die an parallel verlaufenden Einspritzkanälen angeschlossen sind und an einer Längsseite der Grundplatte oder Palette in Einspritzöffnungen münden. Entsprechend sind Reihenanordnungen von gestaffelten Halterungen vorgesehen, so dass jeder Hohlkörper jeweils eine separate Aufnahme besitzt.
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Es ist vorteilhaft, benachbarte Düsen mit den entsprechenden Halterungen einer Reihe unterschiedlich lang auszubilden, damit eine möglichst große Packungsdichte der Hohlkörper auf der Palette erzielt wird und sich zwei nebeneinander befindliche Hohlkörper nicht gegenseitig durch Radien behindern. Die Packungsdichte kann noch erhöht werden, wenn eine zweite Reihe von Hohlkörpern in spiegelbildlicher Anordnung neben der ersten Reihe angeordnet wird, mit den entsprechenden Düsen und Halterungen. Selbstverständlich können verschieden gebogene Hohlkörper auf einer Palette gehalten werden. Es ist lediglich dafür zu sorgen, dass jeweils ein Ende des Hohlkörpers vertikal zur Düse ausgerichtet ist.
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Vorteilhaft ist die Palette als Tragplatte für die Halterungen ausgeführt und die Düsen der Grundplatte sind durch Bohrungen in der Tragplatte hindurchgeführt. Da die Hohlkörper auch außen gereinigt werden können, ist es vorteilhaft, die Transporteinrichtung als Drehtisch auszuführen und um den Drehtisch herum Behandlungszonen als Waschkammer, Spülkammer und Trocknungskammer anzuordnen und zwischen der Waschkammer und der Trocknungskammer eine Lade- und Entladezone einzurichten. In den Behandlungskammern sind dann Spritz-, Sprüh- oder Strahldüsen angebracht, die auf die Außenoberfläche der Hohlkörper wirken.
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Nachdem eine Vorrichtung mit einer bestückten Palette einen Behandlungszyklus durchlaufen hat, werden die Hohlkörper in der Lade- und Entladezone aus der Palette entnommen. Dafür wird die Grundplatte zunächst von der Palette abgesenkt, so dass die Andockstellung aufgehoben und die Düsen außer Eingriff mit den Querschnittsöffnungen der Hohlkörper kommen.
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Vorteilhaft ist die Erfindung zum Reinigen von Kraftstoffleitungen oder Einspritzleitungen von Verbrennungsmotoren anwendbar.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung an Hand der Zeichnungen näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Reinigungsanlage im Querschnitt, mit Einrichtungen zum Reinigen von Hohlkörpern,
- 2 einen Schnitt durch die Reinigungsanlage entlang der Linie A - B in 1,
- 3 die Seitenansicht einer Einrichtung,
- 4 die Draufsicht der Einrichtung nach 3 mit der stationären Einspritzanlage,
- 5 einen Querschnitt durch die Einrichtung entlang der Linie C- D in 3,
- 6 die Darstellung der Einrichtung nach 5 in der Schließstellung,
- 7 eine Alternativlösung der Einrichtung.
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Die 1 und 2 der Zeichnung zeigen die schematische Darstellung einer Reinigungsanlage 1 zum Reinigen von dünnen mehrfach gekrümmten Hohlkörpern 2, insbesondere Röhren, wie Einspritzrohre, Kraftstoffleitungen, Hydraulikleitungen, mit einem kleinen Innenquerschnitt. In den Figuren der Zeichnungen sind die Hohlkörper 2 stets mit Nippel und Überwurfmutter dargestellt. Für die Erfindung ist das ohne Bedeutung. Die Hohlkörper 2 sollen mit der Reinigungsanlage 1 innen und außen gereinigt werden. Die Reinigungsanlage 1 besitzt gemäß 2 eine Waschkammer 3, eine Spülkammer 4 und eine Trocknungskammer 5. In den Kammern 3, 4 und 5 sind Spritz-, Sprüh- oder Strahldüsen 6 angebracht, die in der Waschkammer 3 eine Waschflüssigkeit auf die Hohlkörper 2 abgeben und in der Spülkammer 4 die Hohlkörper mit einer Spülflüssigkeit benetzen, mit der noch anhaftende Reste der Waschflüssigkeit abgespült werden. In der Trocknungskammer 5 werden die Hohlkörper 2 unter einer Luftdusche getrocknet. Die Waschkammer 3, Spülkammer 4 und Trocknungskammer 5 sind in einem offenen Bogen um einen taktgesteuerten Drehtisch 7 herum angeordnet, wobei zwischen der Waschkammer 3 und der Trocknungskammer 5 eine Lade- und Entladezone 8 eingerichtet ist, innerhalb der die Beladung des Drehtisches 2 mit verschmutzten Hohlkörpern 2 und nach einem Umlauf des Drehtisches 7 und Beendigung des Reinigungszyklus die Entladung des Drehtisches 7 mit den gereinigten Hohlkörpern 2 erfolgt. Es ist ein Tank 9 für die Waschflüssigkeit und ein Tank 10 für die Spülflüssigkeit vorhanden (1), die jeweils über Rohrleitungen 11, 12 und Pumpen 13 mit den Spritz-, Sprüh- oder Strahldüsen 6 verbunden sind. Es sind ferner ein Auffangbehälter 14 für gebrauchte Waschflüssigkeit und ein Auffangbehälter 15 für gebrauchte Spülflüssigkeit vorgesehen. Gebrauchte Wasch- oder Spülflüssigkeit kann aufbereitet und wieder verwendet werden. Unter den Kammern 3, 4, 5 sind Wannen installiert, mit denen die gebrauchten Flüssigkeiten aus den Behandlungskammern 3 und 4 aufgenommen und in die Auffangbehälter 14,15 geleitet werden.
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In der Behandlungskammer 3 befindet sich eine Einspritzvorrichtung 16; 16A mit horizontal verstellbaren Einspritzdüsen 18, die Bestandteil einer Einrichtung 21; 21A ist, mit der die Hohlkörper 2 innen gereinigt, werden können. Die Einspritzvorrichtung 16: 16A ist über die Leitung 19 und der Einspritzpumpe 20 mit dem Tank 9 verbunden. Mit der Einspritzvorrichtung 16; 16A werden in der Behandlungskammer 3 die Hohlkörper 2 mit Waschflüssigkeit durchströmt wie nachfolgend noch näher erläutert wird.
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In der Behandlungskammer 4 befindet eine weitere Einspritzvorrichtung 22; 22A mit beweglichen Einspritzdüsen 18, die ebenfalls Bestandteil der Einrichtung 21; 21A ist. Die Einspritzvorrichtung 22; 22A ist über die Leitung 24 und der Einspritzpumpe 25 mit dem Tank 10 verbunden. Mit der Einspritzvorrichtung 22; 22A werden in der Behandlungskammer 4 die Hohlkörper 2 mit Spülflüssigkeit durchströmt. Schließlich ist in der Behandlungskammer 5 eine Einspritzvorrichtung 26; 26A installiert an die eine Druckluftleitung angeschlossen ist. Mit der Einspritzvorrichtung 26; 26A wird Druckluft zum Trocknen des Innenquerschnittes in den Hohlkörper 2 geblasen. Die Behandlungsschritte sind aufeinander abgestimmt, so dass die Außen- und Innenbehandlungen der Hohlkörper 2 synchron gesteuert werden.
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Die Einrichtung 21; 21A weist eine Vorrichtung 27; 27A auf, die mit den Einspritzvorrichtungen 16; 16A, 22; 22A, 26; 26A zusammenwirken. Es sind vier Vorrichtungen 27; 27A auf dem Drehtisch 7 vorhanden, die auf vier abstehenden Armen 28 einer zentralen Drehsäule 29 gehalten sind. Die Vorrichtungen 27; 27A nehmen die Hohlkörper 2 auf, die mit dem Drehtisch 7 taktgesteuert durch die Behandlungskammern 3, 4, 5 transportiert werden. In der Belade- und Entladezone 8 erfolgt die Bestückung der Vorrichtungen 27; 27A mit den zu reinigenden Hohlkörpern 2 und nach Durchlauf der Behandlungskammern 3, 4, 5 die Entnahme aus der Vorrichtung 27; 27A. Der Takt des Drehtisches 7 erfolgt in 90° Schritten und ist jeweils an einem Haltepunkt in den Behandlungskammern 3, 4, 5 justiert, an dem die Vorrichtungen 27; 27A den Einspritzvorrichtungen 16; 16A, 22; 22A, 26; 26A gegenüberliegen und die Einspritzdüsen 18 mit einer Vorschubeinheit 45 in Kontakt mit den Vorrichtungen 27; 27A gebracht werden, um eine Verbindung zu den Hohlkörpern 2 herzustellen, wie nachfolgen näher erläutert wird (4, 6, 7).
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Wie die 3 bis 7 zeigen, besteht die Vorrichtung 27, 27A aus einer am Arm 28 gehaltenen Palette 30 für die Hohlkörper 2 und einer der Palette 30 gegenüberliegenden Grundplatte 31. Die Grundplatte 31 ist gegenüber der Palette 30 in der Höhe verstellbar und mit Federn 36 gegen die Palette 30 abgestützt. Zwischen Grundplatte 31 und Palette 30 befindet sich eine Verstelleinrichtung 37, beispielsweise ein pneumatischer Hubzylinder. Mit der Verstelleinrichtung 37 kann die Grundplatte 31 entgegen der Wirkung der Federn 36 und in Richtung der Palette 30 gehoben werden. Alternativ kann die Grundplatte 31 an dem Arm 28 gehalten sein und die Palette 30 gegenüber der der Grundplatte 31 in der Höhe verstellbar sein.
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Gemäß 5, 6 und 7 hat die Grundplatte 31 einen Einspritzkanal 32 mit Einspritzöffnung 33. Es sind mehrere parallel verlaufende Einspritzkanäle 32 mit Einspritzöffnungen 33 in der Grundplatte 31 vorhanden, die an einer Längsseite der Grundplatte 31 austreten und in der jeweiligen Arbeitsstellung eines Arbeitstaktes mit den Einspritzdüsen 18 korrespondieren. An jedem Einspritzkanal 32 ist eine Düse 34 angeschlossen, die in Richtung der Öffnung 40 des Innenquerschnittes des Hohlkörpers 2 hin gerichtet ist. Die Palette 30 ist mit Halterungen 38 für den Hohlkörper 2 ausgerüstet, die nach Form und Größe des Hohlkörpers 2 an den Enden angepasste Klemmelemente 39 aufweisen, wobei die Halterungen 38 derart angepasst sind, dass Hohlkörper 2 mit einer Öffnung 40 den Düsenköpfen 35 fluchtend und im Abstand gegenüberliegen.
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Durch Heben der Grundplatte 31 werden die Düsenköpfe 35 der Düsen 34 in eine Andockstellung mit der Öffnung 40 des Hohlkörpers 2 gebracht. Dieser Vorgang erfolgt nach dem Bestückungsvorgang. In der Andockstellung befinden sich ferner die Einspritzdüsen 18 mit den Einspritzöffnungen 33 auf gleicher Höhe. Wenn die Vorrichtungen 27; 27A ihre Haltepositionen in den Kammern 3, 4, 5 eingenommen haben, werden die Einspritzdüsen 18 mit der Vorschubeinheit 45 mit den Einspritzöffnungen 33 in Kontakt gebracht und eine dichte Verbindung hergestellt. Es kann mit den Einspritzvorrichtungen 16; 16A, 22; 22A, 26; 26A Behandlungsmedium in die Einspritzöffnungen 33 eingespritzt werden, das über die Einspritzkanäle 32 und den Düsen 34 durch die Öffnungen 40 in die Hohlkörper 2 eintritt und am anderen Ende des Hohlkörpers 2 austritt. Die Düsenköpfe 35 besitzen nicht näher bezeichnete Aufnahmen für Nippel an den Hohlkörpern. Aufnahmen und Nippel haben miteinander korrespondierende Dichtungen.
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Nachdem eine Vorrichtung 27, 27A mit einer bestückten Palette 30 einen Behandlungszyklus durchlaufen hat, werden die Hohlkörper 2 in der Lade- und Entladezone 8 von der Palette 30 entnommen. Dafür wird die Grundplatte 31 zunächst von der Palette 30 abgesenkt, so dass die Andockstellung aufgehoben und die Düsen 34 außer Eingriff mit den Querschnittsöffnungen 40 der Hohlkörper 2 kommen.
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Die 3 und 4 zeigen, dass die Düsen 34 fluchtend und in einer Reihe nebeneinander im Randbereich der Grundplatte 31 angebracht sind und jeweils zwei benachbarte Düsen 34 einer Reihe verschiedene Länge aufweisen. Entsprechend sind die Halterungen 38 eines Hohlkörpers 2 in der Höhe gestaffelt angeordnet. Dadurch können seitlich ausladende Hohlkörper 2 auf der Palette 30 nahe aneinander gepackt werden.
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Die Palette 30 ist als rechteckige Tragplatte für die Hohlkörper 2 ausgeführt, die Bohrungen 44 aufweist, die die Düsen 34 der Grundplatte durchdringen.
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Die 7 zeigt eine Variante 21A der Einrichtung 21, bei der Einspritzvorrichtungen 16A, 22A, 26A mit übereinander angeordneten Reihen von Einspritzdüsen 18 vorgesehen sind. Entsprechend hat die Vorrichtung 27A auch in der Palette 30 Einspritzkanäle 41 mit Einspritzöffnungen 33. Ebenfalls sind an den Einspritzkanälen 41 Düsen 42 angeschlossen, deren Düsenköpfe 43 mit den anderen Enden der Hohlkörper 2 korrespondieren. Es kann damit im Wechsel, von der einen Seite und danach von der anderen Seite gereinigt werden. Eine weitere Variante besteht darin, dass die Grundplatte 31 fest installiert ist und die Palette 30 gegenüber der Grundplatte 31 in der Höhe verstellbar ist.