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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß Oberbegriff Patentanspruch
1.
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In
vielen Bereichen, insbesondere auch in vielen Bereichen des Handels
oder des produzierenden Gewerbes und dabei speziell auch im Lebensmittelbereich
werden zum Transport- und/oder zur Lagerung von Produkten wieder
verwendbare Behälter
oder Kästen
benutzt, die im Allgemeinen aus Kunststoff gefertigt sind und einer
regelmäßigen Reinigung
unterzogen werden. Zur Reinigung sind Behälter- oder Kastenreinigungsmaschinen
bekannt, die im Inneren eines Maschinengehäuses eine Behandlungsstrecke
aufweisen, auf der die Behälter durch
die Maschine bewegt und für
die Reinigung mit flüssigen
Reinigungsmedien, d. h. z. B. mit Lauge und anschließend mit
klarem Wasser behandelt werden. Vor der Wiederverwendung der gereinigten
Behälter
ist in der Regel ein Trocknen dieser Behälter erforderlich, was im einfachsten
Fall durch ausreichend langes Lagern erreicht werden kann, aber auch
durch Abblasen mit Glasluft erfolgen könnte. Nachteilig hierbei ist,
dass insbesondere für
das Trocknen von Behälterinnenflächen lange
Zeit benötigt
wird oder aber ein Trocknen der Behälterinnenflächen innerhalb der zur Verfügung stehenden
Zeit bzw. mit einem vertretbaren Energieaufwand nicht möglich.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Vorrichtung aufzuzeigen, die bei geringem
Energieverbrauch ein optimales Trocknen insbesondere von Behälterinnenflächen durch
Abblasen ermöglicht.
Zur Lösung
dieser Aufgabe ist eine Vorrichtung entsprechend dem Patentanspruch
1 ausgebildet.
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Die
zu trocknenden Behälter
werden der Vorrichtung jeweils an einem Behältereinlauf zugeführt und
einzeln an eine Trockenstation übergeben,
in der das Trocknen bzw. Abblasen der Behälterinnenflächen beim Bewegen der Behälter entlang
einer Behandlungsstrecke erfolgt. Die getrockneten Behälter werden
der Vorrichtung bzw. dem Transportelement an einem Behälterauslauf
entnommen.
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Das
Abblasen und/oder Absaugen und damit das Trocknen der Behälterinnenflächen erfolgt
vorzugsweise bei Relativbewegung zwischen dem jeweiligen Behälter und
wenigstens einem Düsenkopf. Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung wird diese Relativbewegung dadurch erzeugt, dass der
wenigstens eine Düsenkopf,
der jeweiligen Trockenstation gesteuert relativ zum Behälter bewegbar
ist, d. h. in dem Behälter
einführbar
und aus diesem wieder heraus bewegbar ist. Bei einer anderen Ausführungsform
der Erfindung werden der jeweilige Behälter bzw. ein diesen Behälter tragende
Behälterträger der Trockenstation
relativ zum wenigstens einen Düsenkopf
dieser Station bewegt.
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Zusätzlich zu
den Düsenköpfen, mit
denen das Abblasen und/oder Absaugen bzw. Trocknen der Behälterinnenflächen erfolgt,
können
noch weitere Düsen
und/oder Düsenköpfe für den Austritt
von Glasluft derart vorgesehen sein, dass mit diesen weiteren Düsen oder
Düsenköpfen ein
Trocknen der Behälteraußenflächen erfolgt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist bevorzugt eine solche umlaufender Bauart, bei der das Transportelement
von einem um eine vertikale Maschinenachse umlaufenden Rotor gebildet
ist, an dem dann mehrere Trockenstationen vorgesehen sind.
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Weiterbildungen,
Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen
und aus den Figuren. Dabei sind alle beschriebenen und/oder bildlich
dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination grundsätzlich Gegenstand der Erfindung,
unabhängig
von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Auch wird der Inhalt der Ansprüche zu
einem Bestandteil der Beschreibung gemacht.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
vereinfachter perspektivischer Darstellung eine Vorrichtung zum
Trocknen von Behältern
in Form von Kästen;
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2 eine
Draufsicht auf die Vorrichtung der 1;
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3 eine
Seitenansicht der Vorrichtung der 1;
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4 einen
Schnitt entsprechend der Linie I-I der 3;
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5 in
schematischer Teildarstellung einen Düsenkopf;
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6 in
Teildarstellung einen Schnitt durch den Düsenkopf;
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7 in
vereinfachter Darstellung und im Schnitt den Düsenkopf bei einer weiteren
Ausführungsform;
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8 in
einer Darstellung ähnlich 7 den Düsenkopf
in Seitenansicht bei einer weiteren Ausführungsform;
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9 eine
Draufsicht auf ein Verschlusselement des Düsenkopfs der 8;
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10 und 11 jeweils
Teilschnitte durch den Bodenbereich des Düsenkopfes der
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8 in
unterschiedlichen Betriebszuständen;
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12 und 13 eine
Trockenvorrichtung in Seitenansicht sowie in Stirnansicht
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14 eine
Darstellungen ähnlich 10 bei
einer weiteren Ausführung
der Erfindung.
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Die
in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Vorrichtung
dient zum Trocknen von Behältern in
Form von Kästen 2 durch
Ab- oder Ausblasen, und zwar nach dem Waschen bzw. Reinigen dieser
in einer der Vorrichtung 1 in einer Reinigungsanlage oder -strecke
vorausgehenden, in den Figuren aber nicht dargestellten Reinigung-
oder Waschmaschine. Die Vorrichtung 1 ist als Vorrichtung
umlaufender Bauart ausgeführt.
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Die
Kästen 2 sind
beispielsweise aus Kunststoff gefertigt und besitzen eine von vier
rechtwinklig aneinander anschließenden Wandabschnitten gebildete
Umfangswand 3 und einen Behälter- oder Kastenboden 4,
der in Draufsicht rechteckförmig
ausgebildet ist. Die Umfangswand 3 und der Boden 4 sind zumindest
in Teilbereichen gitterartig durchbrochen ausgeführt. An der Oberseite sind
die Kästen
jeweils bei 2.1 offen.
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Die
Vorrichtung 1 ist als Vorrichtung umlaufender Bauart ausgebildet,
d. h. sie besteht im Wesentlichen aus einem Maschinengestell 5 und
aus einem um eine vertikale Maschinenachse MA durch einen nicht
dargestellten Antrieb umlaufend angetriebenen Rotor 6 (Pfeil
A). Am Rotor 6 sind in gleichmäßigen Winkelabständen um
die Achse MA versetzt mehrere Trockenstationen 7 gebildet,
und zwar bei der dargestellten Ausführungsform insgesamt sechs derartige
Stationen 7.
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Jeder
Ausblas- oder Trockenstation 7 ist beider dargestellten
Ausführungsform
am Rotor 6 ein eigenständiges
Gebläse 8 zugeordnet,
welches Luft aus der Umgebung ansaugt und in ein Blasrohr 9 einbringt,
welches an seinem dem Gebläse 8 entfernt liegenden
Ende mit einem Düsenkopf 10 versehen ist.
Der Düsenkopf 10 jeder
Trockenstation 7 ist gesteuert in vertikaler Richtung absenkbar
und anhebbar (Doppelpfeil B) und hierfür an einem in einer vertikalen
Führung 11 am
Rotor 6 geführten
Führungsstück oder
Träger 12 gehalten.
Bei der dargestellten Ausführungsform
sind die Gebläse 8 so
am Rotor 6 vorgesehen, dass sie beim Anheben und Absenken des
jeweils zugehörigen
Düsenkopfes 10 nicht
mitbewegt werden. Um dies zu ermöglichen,
sind die Blasrohre 9 längenverstellbar
ausgeführt,
d. h. sie bestehen beispielsweise aus zwei teleskopartig ineinander geführten Rohrstücken, von
denen das untere am Träger 12 befestigt
ist.
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Das
synchron mit der Drehbewegung des Rotors erfolgende Absenken und
wieder Anheben der Düsenköpfe 10 ist
beispielsweise kurvengesteuert in der Form, dass jeder Düsenkopf 10 durch
nicht dargestellte Elemente, beispielsweise durch nicht dargestellte,
als Feder wirkende Elemente in die abgesenkte Stellung vorgespannt
ist und der Träger 12 jedes
Düsenkopfes 10 mit
einer die Achse MA umschließenden
und mit dem Rotor 6 nicht mitdrehenden Hubkurve zusammenwirkt.
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Die
Führungen 11 und
Träger 12 befinden sich
innerhalb der Bewegungsbahn der Düsenköpfe 10. Die Düsenköpfe 10 sind
dem Querschnitt der Kästen 2 angepasst
und bei der dargestellten Ausführungsform
in Draufsicht auf die Vorrichtung 1 rechteckförmig ausgebildet,
und zwar plattenförmigen,
sodass jeder Düsenkopf 11 vier
rechtwinklig aneinander anschließende Umfangsseiten 13 (Längsseiten)
bzw. 14 (Schmalseiten) geringer Höhe aufweist, die beim Absenken
des betreffenden Düsenkopfes 10 in
den Innenraum des an der betreffenden Trockenstation 7 vorgesehen
Kastens 2 jeweils der Innenfläche eines Wandabschnittes der
Umfangswand 3 mit geringem Abstand gegenüberliegen.
An diesen schmalen Umfangsseiten 13 und 14 ist
der Düsenkopf 10 jeweils
mit einer sich jeweils über
nahezu die gesamte Länge
der betreffenden Umfangsseite 13 bzw. 14 erstreckenden
Schlitzdüse 15 bzw. 16 ausgebildet
(5).
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Wie
in der 6 dargestellt, sind die Schlitzdüsen 15 bzw. 16 bevorzugt
so geformt, dass der aus diesen Düsen austretende Luftstrahl
LS schräg
nach unten gerichtet ist, d. h. mit der Vertikalen einen Winkel
einschließt,
der sich zu der Unterseite des betreffenden Düsenkopfes 10 hin öffnet.
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Um
den jeweiligen Kasten 2 an der Trockenstation 7 insbesondere
auch im Bezug auf den zugehörigen
Düsenkopf 10 ordnungsgemäß zu zentrieren,
ist an jedem Düsenkopf 10 bzw.
an dem am Träger 12 gehaltenen
und mit dem Düsenkopf 10 absenkbaren
und anhebbaren Teil des Blasrohres 9 ein Kasten-Zentrierelement 17 vorgesehen,
welches bei der dargestellten Ausführungsform aus einem an dem
Träger 12 befestigten
Haltebügel 18 und
aus zwei an den freien Enden der Bügelarme befestigten stabartigen
Zentrierstücken 19 besteht.
Die Haltebügel 18 sind
jeweils in vertikalen Ebenen tangential oder in etwa tangential
zur Drehrichtung A des Rotors 6 angeordnet. Die stangenartigen
Zentrierelemente 19, die am unteren Ende jedes Bügels 18,
d. h. an den dortigen freien Enden der Bügelarme vorgesehen, und zwar
derart, dass die beiden Zentrierstücke 19 jedes Zentrierelementes 17 in
einer gemeinsamen horizontalen Ebene und quer zur Drehrichtung A
des Rotors 6 angeordnet sind. Weiterhin sind die Zentrierstücke 19 jedes
Zentrierelementes parallel und voneinander beabstandet vorgesehen,
und zwar in einem Abstand, der gleich oder nur geringfügig größer ist
als die Abmessung, die die Kästen 2 während der
Behandlung in Drehrichtung A des Rotors 6 aufweisen. Die
Zentrierstücke 19 sind
weiterhin an jeder Trockenstation 7 in einer Ebene unterhalb
des Niveaus des Düsenkopfes 10 vorgesehen,
sodass vor dem Eintauchen des Düsenkopfes 10 in
einen Kasten 2 zunächst
ein Zentrieren des betreffenden Kastens durch die Zentrierstücke 19 erfolgt.
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Jede
Trockenstation 7 besitzt weiterhin einen Mitnehmer 20,
der mit einem Ende am Rotor 6 gehalten ist und flügelartig
in etwa radial vom Rotor 6 wegsteht. Die Mitnehmer 20 aller
Ablas- oder Trockenstationen 7 sind bei der dargestellten Ausführungsform in
einer gemeinsamen, senkrecht zur Achse MA orientierten horizontalen
Ebene derart angeordnet, dass jeder Mitnehmer 2 während der
Behandlung bzw. während
des Trocknens eines Kastens 2 gegen die bezogen auf die
Drehrichtung A des Rotors 6 nacheilende Umfangsseite dieses
Kastens 2 anliegt, und zwar in der Nähe des Kastenbodens 4.
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Mit
den Mitnehmern 20 werden die Kästen 2 bei umlaufenden
Rotor 6 entlang einer Behandlungsstrecke 21 bewegt,
die die Achse MA bei der dargestellten Ausführungsform U-förmig umschließt und im Wesentlichen
von zwei Gleitführungen
oder -schienen 22 und 23 für die Kastenböden 4,
von einer zwei Führungsgeländer 24 und 25 aufweisenden äußeren Führung und
von einer inneren Führung
gebildet ist, die die Achse MA ebenfalls konzentrisch umschließt. Bei
der dargestellten Ausführungsform
ist diese innere Führung
ein kreiszylinderförmiger
Wandabschnitt 26 des Rotors 6 bzw. ein an diesem
Wandabschnitt vorgesehenes Abstützelement
für den
jeweiligen Kasten 2. Die Gleitführungen 22 und 23 sind
ebenso wie die Führungsgeländer 24 und 25 beispielsweise von
Stab- oder Rohrprofilen, beispielsweise aus einem korrosionsbeständigen oder
korrosionsgeschützten
Metall oder einem anderen geeigneten Werkstoff hergestellt.
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Die
zu behandelnden Kästen 2 werden
in der Vorrichtung 1 bzw. einem Kasteneinlauf 1.1 dieser Vorrichtung über einen
nicht dargestellten Transporteur in Richtung des Pfeils C der 2 zugeführt, und
zwar derart, dass die Kästen 2 mit
ihrem Kastenboden 3 untenliegend und mit einer der größeren Umfangsseiten
(Längsseiten)
quer zur Förderrichtung
C orientiert sind. Jeder an den Kasteneinlauf 1.1 geförderte Kasten 2 wird
dort bei umlaufendem Rotor 6 mit seinem Kastenboden 4 auf
den Gleitführungen 22 und 23 aufstehend
von dem Mitnehmer 20 einer Trockenstation 7 erfasst
und mit diesem Mitnehmer 20 auf den Gleitführungen 22 und 23 sowie
auch an den Führungsgeländer 24 und 25 gleitend
mitgeführt, und
zwar derart, dass die Längsseiten
jedes in Draufsicht rechteckförmigen
Kastens 2 senkrecht zur Drehrichtung A des Rotors 6 orientiert
sind und die Stirnseiten jedes Kastens 2 radial innen bzw.
radial außen
liegend vorgesehen sind. Sobald der jeweilige Mitnehmer 20 über seine
gesamte Länge
an der bezogen auf die Drehrichtung A hinteren Kastenlängsseite
anliegt und somit der betreffende Kasten 2 die erforderliche
Lage an der betreffenden Trockenstation 7 eingenommen hat
(Position P1), erfolgt kurvengesteuert das Absenken des zugehörigen Zentrierelementes 17 und
des nachfolgenden Düsenkopfes 10. Über die
Düsenöffnungen
oder -schlitze 15 und 16 erfolgt beim Einführen des
Düsenkopfes 10 in
den betreffenden Kasten 2 das Abblasen und damit das Entfernen
von Flüssigkeitsrückständen (Reinigungsflüssigkeit)
an den Innenflächen
der Umfangswand 3 des behandelnden Kastens 2.
Das Absenken des jeweiligen Düsenkopfes 10 wird
bis in die Nähe
des Kastenbodens 4 durchgeführt. Im Anschluss daran werden
der Düsenkopf 10 und
das zugehörige
Zentrierelement 17 wiederum kurvengesteuert angehoben,
sodass dann, wenn eine Trockenstation 7 aufgrund der Drehbewegung
des Rotors 6 die in der 2 mit P2
bezeichnete Position erreicht hat, sich sowohl der Düsenkopf 10 als
auch das Zentrierelement 17 wiederum oberhalb der Kastenoberseite 2.1 bzw.
der dortigen Kastenöffnung
befinden und der betreffende Kasten 3 weiterhin durch den
Mitnehmer 20 angeschoben an den Kastenauslauf 1.2 der
Vorrichtung bewegt und von dort über
einen nicht dargestellten Transporteur entsprechend dem Pfeil D
abtransportiert und einer weiteren Verwendung zugeführt werden
kann.
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Unterhalb
der Behandlungsstrecke 21 ist ein an der Oberseite offener
Sammel- oder Ringkanal 27 vorgesehen,
der u. a. zum Sammeln der beim Abblasen der Kästen anfallenden Flüssigkeiten
(z. B. Reinigungsflüssigkeit
oder Wasser) dient. Bevorzugt ist der Ringkanal 27 nicht
nur mit einem Ablauf 28 für die gesammelte Flüssigkeit
ausgebildet, sondern auch an eine Absaugeinrichtung angeschlossen,
um die von den Düsenköpfen 10 in
den Sammel- oder Ringkanal 27 gelangende Luft abzuführen und
den Ringkanal 27 möglichst
trocken zu halten, sodass auch die Gefahr einer Verwirbelung von
Flüssigkeit
aus dem Ringkanal in die Umgebung nicht besteht.
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Die 7 zeigt
nochmals in vergrößerter Darstellung
einen Düsenkopf 10a,
der anstelle der Düsenköpfe 10 Verwendung
finden kann. Der Düsenkopf 10a besteht
aus einem sich nach unten hin trichterartig erweiternden Gehäuse 30,
welches an der Unterseite des jeweiligen Blasrohres 9 vorgesehen
ist. Das Gehäuse
besitzt einen perforierten, d. h. mit einer Vielzahl von Öffnungen 31 versehenem
Boden 32, der an dem Gehäuse 30 senkrecht zu
seinen Oberflächenseiten
in vertikaler Richtung beweglich vorgesehen ist, und zwar über Führungselemente 33.
In der gegenüber
dem Gehäuse 30 abgesenkten Position
des Bodens 32 sind am unteren Bereich des Blaskopfes 10a zwischen
dem unteren Rand des Gehäuses 30 und
dem Umfang des Bodens 32 schlitzförmige Öffnungen 34 für den Austritt
der Glasluft gebildet. Am Boden 32 sind Abstütz- oder
Fußelemente 35 vorgesehen,
die bei vollständig
in den jeweiligen Behälter 2 abgesenktem
Düsenkopf 10a gegen
den Boden des Behälters 2 zur
Anlage kommen, so dass beim weiteren Absenken des Düsenkopfes 10a und damit
des Gehäuses 30 gegenüber dem
sich am Boden des Behälters 2 abstützenden
Boden 32 die schlitzförmigen Öffnungen 34 geschlossen
werden.
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Im
Inneren des Gehäuses 30 ist
ein Verschlusselement 36 vorgesehen, welches über Führungen 37 am
Boden 32 in vertikaler Richtung relativ zum Boden 32 beweglich
ist, und zwar zwischen einer Position, in der das Verschlusselement 36 auf
der Innenfläche
des Bodens 32 die dortigen Öffnungen 31 verschließend aufliegt,
und einer Position, in der das Verschlusselement 36 von
der Innenfläche
des Bodens 32 abgehoben und somit die Öffnungen 31 für einen
Austritt der Glasluft freigegeben sind. An dem Verschlusselement 36 sind
mehrere, über
die Unterseite dieses Verschlusselementes wegstehende Fußelemente 38 vorgesehen,
die bei vollständig
in einen Behälter 2 abgesenktem
Düsenkopf 10a ebenfalls
gegen den Boden des Behälters 2 zur
Anlage kommen, so dass in diesem Zustand des Blaskopfes 10a einerseits
die Öffnungen 34 geschlossen
und andererseits die Öffnungen 31 durch
das angehobene Verschlusselement 36 für den Austritt von Glasluft freigegeben
sind.
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Für die Arbeitsweise
des Blaskopfes 10a ergibt sich somit, dass beim Absenken
des Blaskopfes 10a in einen Behälter 2 zunächst über die
schräg nach
unten gerichteten und offenen Öffnungen 34 Glasluft
austritt und hierdurch die Innenflächen der Umfangswand des jeweiligen
Behälters 2 abgeblasen
werden. Durch das abgesenkte Verschlusselement 36 sind
die Öffnungen 31 verschlossen.
Sobald der Glaskopf 10a vollständig in den Behälter 2 abgesenkt
ist, werden die Öffnungen 34 verschlossen
und die Öffnungen 31 durch
Anheben des Verschlusselementes 36 für den Austritt von Glasluft
geöffnet,
so dass dann auch der Boden des betreffenden Behälters durch Ablasen getrocknet
wird. Beim Zurückbewegen
des Blaskopfes 10a nach oben werden die Öffnungen 31 durch
das Verschlusselement 36 wieder verschlossen und die Öffnungen 34 durch
den sich gegenüber
dem Gehäuse 30 absenkenden
Boden 32 wieder geöffnet.
Durch die beschriebene Ausbildung des Blaskopfes wird eine optimale
Nutzung der Glasluft für
ein optimales Ausblasen der Behälter 2 erreicht.
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Die 8 zeigt
nochmals in vergrößerter Darstellung
und in Seitenansicht einen Düsenkopf 10b,
der anstelle der Düsenköpfe 10 Verwendung
finden kann. Der Düsenkopf 10b besteht
wiederum aus dem sich nach unten hin trichterartig erweiternden Gehäuse 30,
welches an der Unterseite des jeweiligen Blasrohres 9 vorgesehen
ist. Das Gehäuse 30 besitzt
weiterhin den mit einer Vielzahl von Bodenöffnungen 31 versehenen
Boden 32. Die Öffnungen 31 sind
bei dieser Ausführungsform
von Schlitzen gebildet, die sich parallel zu den kürzeren Umfangsseiten des
an der Unterseite rechteckförmig
ausgebildeten Düsenkopfes 10b erstrecken.
Der Boden 32 ist am Gehäuse 30 senkrecht
zu seinen Oberflächenseiten in
vertikaler Richtung beweglich vorgesehen, und zwar über die
Führungselemente 33,
sodass in der gegenüber
dem Gehäuse 30 abgesenkten
Position des Bodens 32 am unteren Bereich des Blaskopfes 10b zwischen
dem unteren Rand des Gehäuses 30 und
dem Umfang des Bodens 32 die schlitzförmigen Öffnungen 34 für den Austritt
der Glasluft gebildet sind. Am Boden 32 sind weiterhin
die Abstütz- und Fußelemente 35 vorgesehen,
die bei vollständig
in den jeweiligen Behälter 2 abgesenktem
Düsenkopf 10b gegen
den Boden des Behälters
zur Anlage kommen, sodass beim weiteren Absenken des Düsenkopfes 10b und
damit des Gehäuses 30 gegenüber dem
sich am Boden des Behälters 2 abstützenden
Boden 32 die schlitzförmigen Öffnungen
durch den sich gegen das Gehäuse 30 anlegenden
Boden 32 geschlossen werden. Im Inneren des Gehäuses 30 ist
ein Verschlusselement 39 vorgesehen, welches bei dieser
Ausführungsform
von einer auf der Oberseite des Bodens 32 aufliegenden
Platte gebildet ist, die parallel zu ihren Oberflächenseiten
und senkrecht zur Längserstreckung
der schlitzförmigen Blas-
oder Bodenöffnungen 31 um
einen vorgegebenen Hub verschiebbar ist, wie dies in den Figuren
mit dem Doppelpfeil E angedeutet ist. Das Verschlusselement 39 ist
ebenfalls mit einer Vielzahl von schlitzförmigen Öffnungen 40 versehen,
die parallel zueinander und im Abstand voneinander angeordnet sind, und
zwar insbesondere auch parallel zu den schlitzförmigen Öffnungen 31 im Boden 32 und
in einem Rasterabstand, der dem Rasterabstand der Öffnungen 31 im
Boden 32 entspricht, sodass in einer Endposition des Hubes
E des Verschlusselementes 39 die Öffnungen 40 jeweils
gegenüber
den Öffnungen 31 versetzt
sind und das Verschlusselement 39 somit die Öffnungen 31 im
Boden 32 des Düsenkopfes 10b verschließt (10)
und in der anderen Endstellung des Hubes E jeweils eine Öffnung 40 deckungsgleich mit
einer Öffnung 31 liegt
und somit die Öffnungen 31 für den Austritt
der Glasluft aus dem inneren des Gehäuses 30 offen sind.
Durch nicht dargestellte Federmittel ist das Verschlusselement 39 in
die die Öffnungen 31 verschließende Endposition
vorgespannt. Durch wenigstens eine Steuereinrichtung wird das Verschlusselement 39 in
die, die Öffnungen 31 für den Austritt
von Glasluft freigebende Endstellung (11) bewegt.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
ist die wenigstens eine Steuereinrichtung 41 von einer Steuerrolle 42 an
der Oberseite des Verschlusselementes 39 und einer mit
der Steuerrolle 42 zusammenwirkenden Steuerkurve 43 an
der Innenseite des sich trichterartig nach unten verbreiternden
Gehäuses 30 gebildet.
Die Steuerrolle 42 ist dabei am Verschlusselement 39 um
eine Achse parallel zu den Oberflächenseiten des plattenförmigen Verschlusselementes 39 und
senkrecht zur Achse des Hubes E frei drehbar gelagert. Die Steuerkurve 43 bildet
eine mit der Steuerrolle 42 zusammenwirkende schräge Steuerfläche, die
mit der Achse des Hubes E einen spitzen Winkel, d. h. einen Winkel
kleiner als 45° einschließt, der
sich in einer Achsrichtung öffnet,
in der sich das Verschlusselement 39 beim Öffnen der
Blas- oder Düsenöffnungen 31 bewegt.
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Für die Arbeitsweise
des Glaskopfes 10b ergibt sich somit, dass beim Absenken
des Glaskopfes 10b in einen Behälter 2 zunächst über die
schräg nach
unten gerichteten und geöffneten Öffnungen 34 Glasluft
austritt und hierdurch die Innenflächen der Umfangswand des jeweiligen
Behälters 2 abgeblasen
werden. Durch das Verschlusselement 39 sind die Düsenöffnungen 31 dabei
verschlossen. Sobald der Glaskopf 10b vollständig in
dem Behälter 2 abgesenkt
ist und der Boden 32 mit den Fußelementen 35 auf
der Innenfläche
des Bodens des betreffenden Behälters 2 zur
Anlage kommt, werden die Öffnungen 34 beim
weiteren Absenken des Glaskopfes 10b geschlossen und die
Düsenöffnungen 31 im
Boden durch Verschieben des Verschlusselementes 39 mit der
Steuereinrichtung 41, d. h. über die mit der Steuerrolle 42 zusammenwirkende
Steuerkurve 43 für den
Austritt von Blasluft geöffnet,
sodass dann auch der Boden des betreffenden Behälter 2 durch Abblasen
getrocknet wird. Beim Zurückbewegen
des Blaskopfes 10b nach oben werden die Düsenöffnungen 31 im
Boden 32 durch das in seine erste Ausgangsstellung zurückbewegende
Verschlusselement 39 wieder verschlossen und gleichzeitig
die Öffnungen 34 durch
den sich gegenüber
dem Gehäuse 30 absenkenden
Boden 32 geöffnet.
Durch diese Ausbildung des Blaskopfes 10b werden wiederum
eine optimale Nutzung der Blasluft für ein optimales Ausblasen der
Behälter 2 erreicht.
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Die 12 und 13 zeigen
in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht bzw. in Stirnansicht
eine als Geradläufer
ausgebildete Vorrichtung 1a, die ebenfalls zum Trocknen
der von einer Reinigungs-Anlage oder -Maschine zugeführten Kästen 2 dient,
bei der die Kästen
aber linear und getaktet in einer Transportrichtung F durch die
Vorrichtung 1 bewegt werden.
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Im
Detail werden die gereinigten Kästen 2 beispielsweise
dicht aneinander anschließend über einen äußeren Transporteur 44 zugeführt, und
zwar mit ihrem Boden untenliegend und beispielsweise dicht aneinander
anschließend.
Die Kästen 2 gelangen
dann von dem äußeren Transporteur 44 auf
einen vorrichtungsinternen Transporteur 45, an welchem
bei der dargestellten Ausführungsform
zwei Trockenstationen 7 gebildet sind, die hinsichtlich
ihrer Ausbildung den Trockenstationen 7 der Vorrichtung 1 entsprechen,
insbesondere auch hinsichtlich der verwendeten Düsenköpfe 10, 10a oder 10b,
d. h. jede Trockenstation 7 der Vorrichtung 1a besitzt
wiederum einen derartigen Düsenkopf
zusammen mit den zugehörigen
Antriebs- und Steuerelementen zum Absenken und Anheben des jeweiligen
Düsenkopfes 10, 10a bzw. 10b in
den bzw. aus dem an der Blas- bzw. Trockenstation 7 bereitstehenden
Behälter 2,
zur Erzeugung der Blasluft usw.
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Am
Transporteur 45 ist eine Einrichtung vorgesehen, mit der
die über
den Transporteur 44 zugeführten Kästen zurückgehalten werden, solange
sich noch Behälter 2 in
den Trockenstationen 7 befinden, und mit der auch der notwendige
Abstand der Behälter 2 entsprechend
dem Abstand, den die Trockenstationen 7 in Transportrichtung
F voneinander aufweisen, erzeugt und/oder eingehalten wird. In der 12 sind
diese Mittel als mit den Behältern 2 zusammenwirkende
und beispielsweise von Steuerzylindern 46 gesteuerte Klinken 47 dargestellt.
Auch andere Mittel sind denkbar.
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Um
ein Verblasen von Wasser oder Feuchtigkeit beim Trocknen der Behälter 2 in
die Umgebung zu vermeiden sind die Trockenstationen 7 in
einem geschlossenen Gehäuse 48 der
Vorrichtung 1a untergebracht. Weiterhin sind der Einlauf
und Auslauf für
die Behälter
in bzw. aus der Vorrichtung 1a bzw. aus dem Gehäuse 48 jeweils
von einem Tunnel 49 bzw. 50 gebildet. Im Gehäuse 48 befindet
sich unterhalb des Transporteurs 45 eine nicht dargestellte Auffangwanne
zum Auffangen der beim Abblasen anfallenden Flüssigkeit (insbesondere Wasser).
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Die
Vorrichtung 1a ermöglicht
eine Arbeitsweise beispielsweise in der Form, dass jeweils getaktet
eine der Anzahl der Trockenstationen 7 entsprechende Gruppe
oder Anzahl von Behältern 2 in
die Vorrichtung 1a so eingebracht wird, dass jeweils ein Behälter 2 an
jeder Trockenstation 7 positioniert ist. Im Anschluss daran
erfolgt das Trocknen der Behälter 2 durch
Abblasen mit den in die Behälter 2 abgesenkten
und aus diesen wieder angehobenen Düsenköpfen 10, 10a oder 10b sowie
durch Abblasen der Behälter 2 an
ihrer Außenfläche durch
zusätzliche,
mit den Düsenköpfen ebenfalls
abgesenkte Schlitzdüsen 51.
Nach dem Trocknen der Behälter 2 werden
diese über
den vom Tunnel 50 gebildeten Behälterauslauf und über einen äußeren Transporteur 52 einer
weiteren Verwendung zugeführt,
sodass eine weitere Behältergruppe
mit einer der Anzahl der Trockenstationen 7 entsprechenden
Anzahl an Behältern 2 in
die Vorrichtung 1 eingebracht werden kann.
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Dargestellt
sind in den 12 und 13 zwei
Trocken- oder Behandlungsstationen 7. Es versteht sich,
dass die Anzahl der in Transportrichtung F aufeinander folgenden
Trockenstationen auch hiervon abweichen kann, d. h. beispielsweise
nur eine Trockenstation 7 oder aber bevorzugt mehr als
zwei in Transportrichtung F aufeinander folgende Trockenstationen 7 vorgesehen
sein können.
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Weiterhin
besteht die Möglichkeit,
abweichend von der Darstellung der 12 und 13 quer
zur Transportrichtung F wenigstens zwei Trockenstationen 7 vorzusehen,
beispielsweise in der Form, dass die Trockenstationen 7 wenigstens
zwei quer zur Transportrichtung F gegeneinander versetzte Reihen
mit jeweils nur einer, bevorzugt aber mit jeweils wenigstens zwei
Trockenstationen 7 bilden, sodass die zu trocknenden Behälter 2 dann
der Trockenvorrichtung oder den Reihen der Trockenstationen 7 als
mehrspuriger Behälterstrom
zugeführt
oder aber am Behältereinlauf
der Trockenvorrichtung auf die verschiedenen Reihen der Trockenstationen 7 verteilt
werden. Hierbei besteht dann insbesondere auch die Möglichkeit,
dass Trocknen der Behälter 2 in den
einzelnen Reihen der Trockenstationen zeitversetzt durchzuführen.
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Vorstehend
wurde davon ausgegangen, dass das Trocknen der Kisten 2 durch
Aus- oder Abblasen mit Glasluft erfolgt. Insbesondere dann, wenn die
Kisten 2 eine geschlossene Umfangswand 3 und/oder
einen geschlossenen Kastenboden 4 aufweisen, besteht die
Möglichkeit,
das Trocknen der geschlossenen Umfangswand und/oder des geschlossenen
Kastenbodens 4 auch durch Absaugen von dort anhaftenden
flüssigen
Medien, beispielsweise von Resten eines Reinigungsmediums, z. B.
von Wasserresten mit Hilfe der Düsenköpfe 10, 10a oder 10b durchzuführen, wobei
dann die an den Düsenköpfen 10, 10a oder 10b vorhandenen
Düsen als Saugdüsen dienen
und die Düsenköpfe 10, 10a oder 10b mit
einer Saugeinrichtung oder einem Unterdruckerzeuger verbunden sind,
und zwar bevorzugt über einen
Abscheider für
die abgesaugte Flüssigkeit,
beispielsweise Wasser.
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Mehr
im Detail ist dies in der 14 dargestellt.
Um die Saugwirkung auf die zu trocknenden Flächen zu konzentrieren und möglichst
wenig Umgebungsluft anzusaugen, sind an den Düsenköpfen 10, 10a und 10b Dichtungselemente 53 vorgesehen, die
leistenartig beidseitig von der in diesem Fall als Saugöffnung dienenden
schlitzförmigen Öffnung 34 vorgesehen
sind und gegen die Kasteninnenfläche anliegen.
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Selbstverständlich besteht
auch die Möglichkeit,
die einzelnen Düsenköpfe bzw.
die diese Düsenköpfe aufweisenden
Trockenstationen 7 so auszubilden, dass wahlweise bzw.
je nach Art der zu trocknenden Kästen 2 ein
Trocknen durch Aus- oder Abblasen oder durch Absaugen möglich ist.
Weiterhin beseht grundsätzlich
auch die Möglichkeit,
beide Verfahren in dem jeweiligen Trockenprozess eines Kastens 2 zu
kombinieren, beispielsweise zunächst
vorhandene Flüssigkeitsreste
abzusaugen und anschließend
noch einen Ab- oder Ausblasen der Kästen 2 oder umgekehrt
vorzunehmen.
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Die
Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind,
ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke
verlassen wird.
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Vorstehend
wurde davon ausgegangen, dass mit der Vorrichtung 1 die
Kästen 2 an
der Kasteninnenseite getrocknet bzw. abgeblasen werden. Selbstverständlich besteht
die Möglichkeit,
die einzelnen Trockenstationen 7 so auszubilden, dass zugleich
auch ein Abblasen bzw. Trocknen der Kästen 2 an der Kastenaußenseite
erfolgt. Um dies zu erreichen sind dann beispielsweise an den Trockenstationen 7 zusätzliche,
auf die Außenflächen der
Kästen 2 gerichtete
Düsen und/oder
Düsenköpfe vorgesehen.
Auch stationäre,
mit dem Rotor 6 nicht umlaufende oder am Rotor 6 vorgesehene
Luftaustritts- oder
Abblas- oder Saugdüsen
sind. Grundsätzlich besteht
ferner die Möglichkeit,
die Zentrierstücke 19 als
Düsenelemente
auszuführen
bzw. an diesen Zentrierelementen entsprechende Düsen vorzusehen. Weiterhin besteht
insbesondere auch die Möglichkeit,
das Abblasen und/oder Absaugen der Kästen 2 an ihrer Außenseite
an einer gesonderten Vorrichtung durchzuführen, beispielsweise an einer
der Vorrichtung 1 in einer Gesamtanlage vorausgehenden oder
nachfolgenden Einrichtung.
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Vorstehend
wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die Kästen 2 bei der Behandlung
auf der Behandlungsstrecke 21 mit ihrem Boden auf den Gleitführungen 22 und 23 gleitend
bewegt werden. Grundsätzlich
besteht auch die Möglichkeit,
den Rotor 6 so auszubilden, dass jede Trockenstation 7 als Behälterträger eine
mit dem Rotor 6 umlaufende Standfläche aufweist, auf der der jeweils
behandelte Kasten 2 mit seinem Kastenboden 4 aufsteht.
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Vorstehend
wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die Kästen 2 solche mit
rechteckförmiger Öffnung an
der Oberseite 2.1 sind. Selbstverständlich können die Kästen 2 auch eine andere Form
aufweisen, wobei dann auch die Düsenköpfe 10 oder 10a sowie
die Zentrierelemente 17 an diese andere Kastenform angepasst
sind.
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Weiterhin
wurde vorstehend davon ausgegangen, dass die Düsenköpfe 10 Düsenschlitze 15 und 16 an
den Umfangsseiten 13 und 14 aufweisen. Anstelle
der Schlitzdüsen 15 und 16 kann
auch eine Vielzahl von Einzeldüsen
vorgesehen sein. Weiterhin besteht die Möglichkeit weitere Düsenschlitze
oder Düsenöffnungen
an der Unterseite jedes Düsenkopfes 10 vorzusehen.
Auch die Verwendung von rotierenden Düsen ist möglich.
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Vorstehend
wurde weiterhin davon ausgegangen, dass die Düsenköpfe 10 oder 10a in
die Kästen 2 abgesenkt
werden. Grundsätzlich
besteht auch die Möglichkeit,
in umgekehrter Weise zum Einführen und
Herausführen
der Düsenköpfe 10 in
umgekehrter Weise die Kästen 2 anzuheben
und abzusenken oder aber beide Methoden zu kombinieren.
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Vorstehend
wurde davon ausgegangen, dass zum Trocknen der Kasteninnenflächen mit
Hilfe der Düsenköpfe 10 oder 10a Glasluft
verwendet wird, die von den Gebläsen 8 aus
der Umgebung angesaugt wird, also Umgebungstemperatur aufweist. Grundsätzlich besteht
auch die Möglichkeit
zum Trocknen der Kästen 2 erwärmte oder
erhitzte Glasluft zu verwenden. In diesem Fall sind dann beispielsweise
zwischen den Gebläsen 8 und
den Düsenköpfen 10 oder 10a Heizeinrichtungen
vorgesehen.
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Weiterhin
ist es selbstverständlich
möglich, die
zum Abblasen und/oder Absaugen der Außenfläche der Behälter 2 dienenden Schlitzdüsen 51 oder ähnliche
Schlitzdüsen
auch an den Trockenstationen der Trockenvorrichtung 1 vorzusehen.
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Vorstehend
wurde davon ausgegangen, dass die Vorrichtung 1 als Rundläufer und
die Vorrichtung 1a als Geradläufer ausgeführt ist. Selbstverständlich besteht
auch die Möglichkeit,
beide Systeme in einer Vorrichtung zusammenzufassen, und zwar beispielsweise
für unterschiedliche
Behandlungsphasen, z. B. als Geradläufer für ein Vortrocknen und als anschließender Rundläufer für das endgültige Trocknen
bzw. Abblasen der Behälter.
-
- 1,
1a
- Abblas-
oder Trockenvorrichtung
- 1.1
- Behältereinlauf
- 1.2
- Behälterauslauf
- 2
- Behälter oder
Kasten
- 3
- Umfangswand
- 4
- Behälter- oder
Kastenboden
- 5
- Maschinengestell
- 6
- Rotor
- 7
- Trockenstation
- 8
- Gebläse
- 9
- Blasrohr
- 10,
10a, 10b
- Düsenkopf
- 11
- Führung
- 12
- Träger
- 13,
14
- Umfangswand
- 15,
16
- Schlitzdüse
- 17
- Zentrierelement
- 18
- Haltebügel
- 19
- Zentrierstück
- 20
- Mitnehmer
- 21
- Behandlungsstrecke
- 22,
23
- Gleitführung
- 24,
25
- Führungsgeländer
- 26
- kreiszylinderförmige Wand
- 27
- Ringkanal
- 28
- Ableitung
- 30
- Gehäuse
- 31
- Düsenöffnung
- 32
- Boden
- 33
- Führung
- 34
- Düsenöffnung bzw.
Blas- oder Saugöffnung
- 35
- Fußelement
- 36
- Verschlusselement
- 37
- Führung
- 38
- Fußelement
- 39
- Verschlusselement
- 40
- schlitzförmige Öffnungen
im Verschlusselement 39
- 41
- Steuereinrichtung
- 42
- Steuerrolle
- 43
- Steuerkurve
- 44
- äußerer Transporteur
- 45
- vorrichtungsinterner
Transporteur
- 46
- Steuerzylinder
- 47
- Klinke
- 48
- Gehäuse
- 49,
50
- Tunnel
- 51
- Blas-
oder Schlitzdüse
- 52
- äußerer Transporteur
- A
- Drehrichtung
des Rotors 6
- B
- vertikaler
Hub des Trägers 12 mit Düsenkopf 10 und
Zentrierelement 17
- C
- Transportrichtung
der Behälter
bzw. Kästen 2 am
Behälter-
oder Kasteneinlauf 1.1
- D
- Transportrichtung
der Behälter
bzw. Kästen 2 am
Behälter-
oder Kastenauslauf 1.2
- E
- Hub
des Verschlusselementes 39
- F
- Transportrichtung
- P1,
P2
- Position
- LS
- Luftstrahl
- MA
- vertikale
Maschinenachse