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DE102008045014B4 - Vorrichtung zur eine gegenseitige Bewegung gestattenden Verbindung zweier Bauteile - Google Patents

Vorrichtung zur eine gegenseitige Bewegung gestattenden Verbindung zweier Bauteile Download PDF

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DE102008045014B4
DE102008045014B4 DE102008045014A DE102008045014A DE102008045014B4 DE 102008045014 B4 DE102008045014 B4 DE 102008045014B4 DE 102008045014 A DE102008045014 A DE 102008045014A DE 102008045014 A DE102008045014 A DE 102008045014A DE 102008045014 B4 DE102008045014 B4 DE 102008045014B4
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Abstract

Bei einer Vorrichtung zur reib- oder formschlüssigen, eine gegenseitige Verschiebung oder Verdrehung gestattenden Verbindung zweier ineinandergreifender Bauteile (1, 1', 2, 2'), wobei wenigstens ein Bauteil aus einem Kunststoff besteht, dessen Steifigkeit bei zunehmender Temperatur abnimmt, wird vorgeschlagen, die beiden Bauteile aus Materialien mit unterschiedlichem Ausdehnungskoeffizienten herzustellen und die Materialkombination dabei derart zu wählen, dass infolge stärkerer Ausdehnung oder Schrumpfung eines inneren Bauteils (2, 2') gegenüber einem äußeren Bauteil (1, 1') die sich bei Temperaturveränderung ändernde Steifigkeit der Bauteile so kompensiert wird, dass die zur Bewegung der Bauteile gegeneinander erforderliche Kraft über einen vorgegebenen Temperaturbereich im Wesentlichen konstant bleibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur reib- oder formschlüssigen, eine gegenseitige Verschiebung oder Verdrehung gestattenden Verbindung zweier ineinander greifender Bauteile, wobei wenigstens ein Bauteil aus einem Kunststoff besteht, dessen Steifigkeit (E-Modul) bei zunehmender Temperatur abnimmt, und wobei ein äußeres Bauteil ein inneres Bauteil zumindest teilweise umgreift.
  • Es sind eine Vielzahl von Vorrichtungen bekannt, bei denen ein äußeres Bauteil ein inneres Bauteil zumindest teilweise umgreift und die Bauteile gegenseitig so angeordnet sind, dass sie sich zwar gegeneinander verdrehen oder verschieben lassen, jedoch durch Reib- oder Formschluss in einer gewünschten Position gehalten werden. Neuerdings werden derartige Vorrichtungen auch sehr häufig, zumindest zum Teil, aus meist thermoplastischem Kunststoff hergestellt. Kunststoffe werden bei höherer Temperatur welch, d. h. ihre Steifigkeit (E-Modul) nimmt stark ab, wobei die Abnahme der Steifigkeit bei der Glasübergangstemperatur besonders stark ist. Bei den im Automobil- oder Consumerbereich meist verwendeten Kunststoffen, v. a. teilkristallinen Thermoplasten (POM, PBT, PA), macht sich der vorerwähnte Effekt bereits bei Temperaturen von 50 bis 80°C deutlich bemerkbar.
  • Wenn nun bei einer Vorrichtung ein Bauteil aus einem derartigen Kunststoff besteht, ergibt sich die Gefahr, dass die auf Vorspannung beruhende reib- oder formschlüssige Fixierung der beiden Bauteile gegeneinander bei zunehmender Temperatur infolge der Verminderung der Steifigkeit des für eines der Bauteile verwendeten Kunststoffs abnimmt mit der Folge, dass sich die Bauteile bei zunehmender Temperatur leichter gegeneinander bewegen, beispielsweise verschieben oder verdrehen lassen, wobei dies sogar so weit gehen kann, dass der bei bestimmter, relativ niedriger Temperatur vorhandene Reib- oder Formschluss bei entsprechend hoher Umgebungstemperatur nicht mehr in dem für eine zuverlässige gegenseitige Fixierung der Bauteile erforderlichen Maß vorhanden ist.
  • Aus der WO 2005/106268 A1 ist bereits eine Vorrichtung zur eine gegenseitige Verschiebung oder Verdrehung gestattenden Verbindung zweier ineinandergreifender Bauteile bekannt, bei der ein äußeres Bauteil ein inneres Bauteil zumindest teilweise umgreift und wobei außerdem die beiden Bauteile aus Materialien mit unterschiedlichem Ausdehnungskoeffizienten bestehen. Gemäß den Ausführungen in der WO 2005/106268 A1 kann die bekannte Vorrichtung so ausgebildet werden, dass sie im plastischen Bereich mit einer verhältnismäßig flachen Kraft-/Auslenkungs-Kennlinie arbeitet, um so für eine relativ konstante Radialkraft zwischen den beiden Bauteilen zu sorgen. Dies bedeutet, dass erreicht werden soll, dass die zur Bewegung der Bauteile gegeneinander erforderliche Kraft über einen vorgegebenen Temperaturbereich im Wesentlichen konstant bleiben soll. Dieser Effekt wird bei der Vorrichtung gemäß WO 2005/106268 A1 dadurch erreicht, dass ein bei der bekannten Vorrichtung vorgesehenes elastisches Element aufgrund seiner Form eine Abstandsänderung zwischen den beiden Bauteilen ausgleicht. Hierzu benötigt die bekannte Vorrichtung ein besonderes Element. Ein Hinweis auf die Möglichkeit, die Bauteile der bekannten Vorrichtung aus ganz bestimmten, im Hinblick auf ihre Eigenschaften ausgesuchten Materialien herzustellen, kann dem Stand der Technik nicht entnommen werden.
  • Aus der DE 199 20 689 A1 ist eine Vorrichtung zur Einstellung der Distanz zwischen einem ersten und einem zweiten Bauteil bekannt, die eine Vorrichtung zur eine gegenseitigen Verschiebung oder Verdrehung gestattenden Verbindung zweier ineinandergreifender Bauteile umfasst, wobei ein äußeres Bauteil ein inneres Bauteil zumindest teilweise umgreift und die beiden Bauteile derart verbunden sind, dass das eine Bauteil wenigstens einen elastisch verformbaren Abschnitt, nämlich einen federnden Ring, aufweist, der an einer Gegenfläche des zweiten Bauteils federnd anliegt, wobei die beiden Bauteile aus Kunstoffen mit unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten bestehen. In der DE 199 20 689 A1 wird gefordert, dass die Kunststoffe, die für die beiden Bauteile verwendet werden, so zu wählen sind, dass der Betrag der Differenz zwischen den Wärmeausdehnungskoeffizienten der beiden Kunststoffe in einem Temperaturbereich zwischen –50°C bis 100°C weniger als 10% beträgt, wobei vorzugsweise für die beiden Elemente der beschriebenen Vorrichtung derselbe Kunststoff eingesetzt werden soll. Diese Materialwahl erfolgt beim Stand der Technik in der Absicht, über den gesamten im Einsatz in Betracht kommenden Temperaturbereich der bekannten Vorrichtung ein minimales, insbesondere axiales Spiel bei der Verbindung zwischen den beiden Elementen zu gewährleisten. Der Stand der Technik lehrt dem Fachmann also, bei entsprechenden Vorrichtungen zwecks Aufrechterhaltung eines gewünschten Spiels Materialien zu verwenden, deren Ausdehnungskoeffizient möglichst ähnlich ist. Das Problem der möglicherweise bei Temperaturveränderung sich ändernden Steifigkeit eines oder sogar beider Bauteile der bekannten Vorrichtung wird im Stand der Technik nicht angesprochen.
  • Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art vorzuschlagen, bei der mit einfachen Maßnahmen erreicht wird, dass der gegenseitige Reib- bzw. Formschluss der beiden Bauteile trotz Temperaturveränderungen im Wesentlichen gleich bleibt, auch wenn eines der Bauteile aus einem Kunststoff besteht, dessen Steifigkeit sich abhängig von der Umgebungstemperatur verändert. Es soll also mit anderen Worten bei der Vorrichtung gemäß der Erfindung gewährleistet werden, dass die für die Bewegung der beiden Bauteile gegeneinander erforderliche Kraft trotz Temperaturveränderung im wesentlichen konstant bleibt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird nach der Erfindung bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung nun vorgeschlagen, dass die beiden Bauteile aus Materialien mit unterschiedlichem Ausdehnungskoeffizienten bestehen, wobei die Materialkombination derart gewählt ist, dass infolge stärkerer Ausdehnung oder Schrumpfung des inneren Bauteils gegenüber dem äußeren Bauteil die sich infolge Temperaturveränderung ändernde Steifigkeit eines oder beider Bauteile dahingehend kompensiert wird, dass die zur Bewegung der Bauteile gegeneinander erforderliche Kraft über einen vorgegebenen Temperaturbereich im wesentlichen konstant bleibt.
  • Die Vorrichtung gemäß der Erfindung unterscheidet sich also von bekannten gattungsgemäßen Vorrichtungen im wesentlichen nur dadurch, dass die beiden Bauteile aus unterschiedlichen Materialien bestehen, wobei der Unterschied der Materialien insbesondere in den unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten zu sehen ist. Im Allgemeinen wird dabei für das Innere Bauteil ein Material verwendet, welches einen höheren Ausdehnungskoeffizienten als das Material hat, aus dem das äußere Bauteil hergestellt ist. Wenn dann die Steifigkeit eines der beiden Bauteile infolge Temperaturerhöhung abnimmt, d. h. für die gegenseitige Bewegung der Bauteile infolge der verringerten Steifigkeit des Materials geringere Kräfte erforderlich wären, wird dieser Effekt dadurch ausgeglichen, dass sich die Abmessungen des inneren Bauteils infolge des höheren Ausdehnungskoeffizienten stärker vergrößern als die entsprechenden Innenmaße des äußeren Bauteils. Dies kann, bei entsprechender Materialauswahl, dazu führen, dass die gegenseitige Anlagekraft der beiden Bauteile und damit die für die gegenseitige Bewegung der Bauteile zueinander erforderliche Kraft im wesentlichen gleich bleibt, obwohl die Steifigkeit des Materials mindestens eines Bauteils infolge Temperaturerhöhung abnimmt.
  • Erfindungsgemäß lässt sich somit durch ganz einfache Maßnahmen, nämlich lediglich durch die Verwendung geeignet ausgesuchter Materialien, der bisher bei entsprechender Temperaturerhöhung infolge der verminderten Steifigkeit des thermoplastischen Kunststoffes zu beobachtende Effekt, dass die für die Bewegung zweier Bauteile gegeneinander erforderliche Kraft bei zunehmender Temperatur abnimmt, d. h. die Verbindung „lockerer” wird, zuverlässig kompensieren.
  • Was die Auswahl geeigneter Materialien anbelangt, erscheint es nicht notwendig, hier bestimmte Materialien anzugeben. Ein Fachmann kann die geeigneten Materialien leicht im Rahmen einiger weniger Versuche ermitteln, wobei er sich bei der Suche nach entsprechenden Materialkombinationen insbesondere an den aus den jeweiligen Datenblättern ersichtlichen Ausdehnungskoeffizienten orientieren kann. Weiter ist einem Fachmann bekannt, dass sich das Ausdehnungsverhalten, insbesondere von Kunststoffen, durch entsprechende Zusätze verändern lässt. Darüber hinaus kommen natürlich auch Materialkombinationen in Betracht, bei denen nur ein Bauteil aus thermoplastischem Kunststoff besteht, während das andere Bauteil z. B. aus Metall hergestellt sein kann.
  • Anwendungsgebiete für die Erfindung sind beispielsweise Vorrichtungen, bei denen ein inneres Bauteil gegenüber einem dieses umgreifende äußeren Bauteils längs verschieblich ist, wobei das äußere Bauteil zumindest in einem gewissen Bereich unter Reibschluss an dem inneren Bauteil anliegt.
  • Erfindungsgemäß können aber auch inneres Bauteil und äußeres Bauteil gegeneinander verdrehbar sein.
  • Der Grundgedanke der Erfindung kann schließlich auch für Rutschkupplungen verwendet werden, die dann ausgelöst werden sollen, wenn ein bestimmtes Drehmoment überschritten wird. Gerade bei derartigen Rutschkupplungen sind Anwendungsgebiete denkbar, bei denen der für das Ansprechen der Rutschkupplung maßgebliche Drehmomentbereich relativ eng sein muss. Derartige 2-Komponenten-Rutschkupplungen sind beispielsweise in der Veröffentlichung des Lehrstuhls für Kunststofftechnik der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg „Fachtagung Maschinenelemente aus Kunststoff” (ISBN 978-3-931864-31-6) auf Seite 86 ff. beschrieben. Wenn, wie beschrieben, ein Teil der Rutschkupplung aus thermoplastischem Kunststoff hergestellt ist, besteht stets die Gefahr, dass die Rutschkupplung bei erhöhter Temperatur zu früh (oder im umgekehrten Fall bei niedriger Temperatur zu spät) auslöst. Hier kann durch die entsprechende Kompensation bei Verwendung von Materialien mit unterschiedlichem Ausdehnungskoeffizienten eine Reduzierung des Auslösebereichs erreicht werden.
  • In bestimmten Anwendungsfällen kann es zweckmäßig sein, wenn – neben der geeigneten Materialkombination – das eine Bauteil – vorzugsweise das äußere Bauteil – wenigstens einen elastisch verformbaren Abschnitt aufweist, der an einer Gegenfläche des zweiten Bauteils federnd anliegt, weil dann eine noch bessere Einstellung der Vorspannung und damit der für die gegenseitige Bewegung erforderlichen Kräfte möglich ist.
  • Es ist im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass das äußere Bauteil das innere Bauteil zangen- oder topfartig umgreift. Diese Ausführungsform kann sowohl bei Schiebe- als auch bei Drehverbindungen eingesetzt werden und sorgt für eine präzise Ausrichtung der Bauteile zueinander.
  • Wenn ein elastisch verformbarer Abschnitt vorhanden ist, wird vorzugsweise eine Ausführung gewählt, bei der das äußere Bauteil gegenüber dem inneren Bauteil in einer zur Feder-Wirkungsrichtung des elastisch verformbaren Abschnittes etwa senkrechten Richtung verschiebbar ist, oder eine Gestaltung, bei der die beiden Bauteile gegeneinander um eine zur Feder-Wirkungsrichtung des elastisch verformbaren Abschnitts etwa senkrechten Achse verdrehbar sind.
  • Um eine besondere Beweglichkeit des elastisch verformbaren Abschnitts zu erreichen, kann dieser zweckmäßigerweise von einem stegartig abgesetzten Bereich des äußeren Bauteils gebildet, vorzugsweise fingerartig gestaltet, sein.
  • Wenn, wie im Rahmen der Erfindung weiter vorgesehen ist, der wenigstens eine elastisch verformbare Abschnitt des äußeren Bauteils über einen Vorsprung an der Außenfläche des inneren Bauteils anliegt, erhält man eine vergleichsweise kleine Anlagefläche, was sich bei dem Bestreben vorteilhaft auswirkt, die zur gegenseitigen Bewegung der Bauteile erforderliche Kraft wirklich genau und gleichmäßig einzustellen.
  • Zweckmäßigerweise besteht das den elastisch verformbaren Abschnitt aufweisende Bauteil aus thermoplastischem Kunststoff. Selbstverständlich sind aber auch Ausführungsformen denkbar, bei denen diese Bauteile aus anderem Material, z. B. einem zwar elastisch verformbaren, jedoch nicht thermoplastischem Kunststoff oder einem geeigneten Formteil aus Metall gebildet sind.
  • Im Rahmen der Erfindung kann die Vorrichtung so ausgebildet sein, dass an dem einen Bauteil wenigstens ein Rastelement und an dem anderen Bauteil wenigstens ein Gegenrastelement angeordnet ist, wobei durch formschlüssigen Eingriff eines Rastelements und eines Gegenrastelements die beiden Bauteile gegeneinander positionierbar sind. Wenn derartige spezielle Rast- und Gegenrastelemente vorgesehen sind, lässt sich eine recht genaue Positionierung erreichen.
  • Erfindungsgemäß dient als Rastelement oder Gegenrastelement zweckmäßig ein Vorsprung, der mit dem von einer entsprechenden Vertiefung gebildeten, zugeordneten Gegenrastelement oder Rastelement zusammenwirkt. Die Ausbildung von Rastelement und Gegenrastelement als Vorsprung und Vertiefung stellt eine besonders einfache Gestaltung dar.
  • Schließlich ist im Rahmen der Erfindung vorgesehen, dass beide Bauteile aus Kunststoff bestehen, auch wenn, wie weiter oben erläutert, dies nicht zwingend ist.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung anhand der Zeichnung, wobei in der Zeichnung lediglich schematisch fünf Ausführungsformen von Vorrichtungen gemäß der Erfindung dargestellt sind.
  • Es zeigen, jeweils stark vereinfacht:
  • 1: Das Grundprinzip einer Vorrichtung mit zwei gegeneinander verschieblichen Bauteilen, wobei die Festlegung in einer bestimmten Position durch Reibschluss erfolgt;
  • 2: in einer Darstellung ähnlich 1 eine Vorrichtung mit linear gegeneinander verschieblichen Bauteilen, wobei jedoch die Positionierung über eine Verrastung vorgenommen wird;
  • 3: eine weitere Vorrichtung, bei der zwei gegeneinander verdrehbare und reibschlüssig positionierte Bauteile vorhanden sind;
  • 4: eine Vorrichtung ähnlich 3, bei der jedoch die gegenseitige Positionierung formschlüssig, d. h. über ein Rastelement geschieht und
  • 5: eine Vorrichtung ähnlich 4, bei der aber eine separate Lagerung von innerem und äußerem Bauteil eine konzentrische Anordnung der beiden Bauteile gewährleistet.
  • Die in den Zeichnungen schematisch dargestellten Vorrichtungen umfassen jeweils im wesentlichen zwei Bauteile, nämlich ein äußeres Bauteil 1 und ein inneres Bauteil 2.
  • Bei den Vorrichtungen gemäß 1 und 2 sind die Bauteile 1, 2 derart ausgebildet und angeordnet, dass das innere Bauteil 2 und das äußere Bauteil 1 im wesentlichen in Richtung des Doppelpfeiles 3 gegeneinander verschieblich sind.
  • Um die beiden Teile 1, 2 in einer gewissen Position gegeneinander zu halten, wirkt bei der Vorrichtung gemäß 1 ein Vorsprung 4 auf eine Außenfläche 5 des inneren Bauteils 2 ein, wobei das äußere Bauteil 1 mit dem Vorsprung 4 so bemessen ist, dass der Vorsprung 4 unter Vorspannung, d. h. mit einer in Pfeilrichtung A wirkenden, gewissen Federkraft, gegen die Außenfläche 5 gedrückt wird.
  • Um diese Vorspannung zu erreichen, weist das Bauteil 1 einen stegartig abgesetzten, vorzugsweise fingerartig gestalteten (in der Zeichnung nicht gezeigt) Abschnitt 6 auf, der an seinem freien Ende den Vorsprung 4 trägt und zur Aufbringung der Vorspannung elastisch verformbar ist.
  • Ein derart elastisch verformbarer Abschnitt 6 entsteht in einfacher Weise dann, wenn das äußere Bauteil 1 insgesamt aus einem entsprechend elastischen Kunststoff besteht, beispielsweise einem thermoplastischer Kunststoff.
  • Derartige Kunststoffe haben nun häufig die Eigenschaft, dass sie bei höherer Temperatur weich werden, d. h. die Steifigkeit abnimmt. Dies hätte bei einer Vorrichtung der dargestellten Art die Folge, dass dann, wenn sich die Umgebungstemperatur erhöht, die Kraft, mit der der Vorsprung 4 an der Außenfläche 5 anliegt, deutlich abnimmt. Infolgedessen ließen sich die Bauteile 1 und 2 bei höherer Temperatur leichter gegeneinander verschieben als bei niedrigerer Temperatur, was in bestimmten Anwendungsfällen Probleme hervorrufen könnte.
  • Um diese Schwierigkeiten auszuräumen, bestehen nun bei der Vorrichtung gemäß 1 die Bauteile 1 und 2 aus unterschiedlichen Materialien, wobei das Bauteil 2 von einem Material gebildet ist, das einen höheren Ausdehnungskoeffizienten als das Material hat, aus dem das Bauteil 1 besteht. Als Folge hiervon werden sich die Abmessungen des Bauteils 2 bei Temperaturerhöhung wesentlich stärker vergrößern als die des Bauteils 1, d. h. die Außenfläche 5 des Bauteils 2 bewegt sich dann quasi näher auf den Abschnitt 6 des Bauteils 1 zu. Bei geschickter Materialwahl kann damit erreicht werden, dass durch diese Vergrößerung der Abmessungen des Bauteils 2 die Abnahme der Federkraft infolge abnehmender Steifigkeit des Abschnitts 6 des Bauteils 1 kompensiert wird, d. h. die für eine gegenseitige Verschiebung der Bauteile 1 und 2 erforderliche Kraft auch bei Temperaturveränderung, insbesondere Temperaturerhöhung und entsprechender Erweichung des Abschnitts 6 des Bauteils 1, im wesentlichen gleich bleibt.
  • Die Vorrichtung gemäß 2 unterscheidet sich von der Vorrichtung gemäß 1 im wesentlichen nur dadurch, dass die gegenseitige Positionierung des inneren Bauteils 2 gegenüber dem äußeren Bauteil 1 nicht über Reibschluss, sondern über eine formschlüssig wirkende Rastverbindung erfolgt.
  • Zu diesem Zweck weist das Bauteil 1 der 2 zwei einander gegenüberliegende, verformbare Abschnitte 6' auf, die jeweils an ihrem Ende einen Vorsprung 4' tragen. Dieser Vorsprung 4' kann in einer jeweils gewünschten Position in eine Vertiefung am inneren Bauteil 2 einrasten, wodurch eine Verschiebung der Bauteile 1, 2 gegeneinander erschwert ist.
  • Auch für die Ausführungsform der 2 gilt natürlich, dass bei Temperaturerhöhung und damit Erweichung des äußeren Bauteils 1 die für die Lösung der Rastverbindung aus Vorsprüngen 4' und Vertiefungen 7 erforderliche Kraft abnehmen würde. Diese Abnahme der Kraft wird bei der Vorrichtung der 2 durch entsprechende Vergrößerung der Dimensionen des inneren Bauteils 2 kompensiert, indem das innere Bauteil 2 aus einem Material hergestellt wird, welches einen höheren Ausdehnungskoeffizienten als das Material hat, aus dem das äußere Bauteil 1 besteht.
  • 3 zeigt eine besonders einfache Ausführungsform einer Vorrichtung nach der Erfindung. Bei dieser Vorrichtung wird das äußere Bauteil 1' von einem Hohlzylinder gebildet, in den als inneres Bauteil 2' eine Welle unter Reibschluss eingesetzt ist, so dass die Bauteile 1', 2' in Richtung des Doppelpfeils 3' gegeneinander verdreht werden können.
  • Die für die gegenseitige Verdrehung der Bauteile 1', 2' bei der Vorrichtung der 3 erforderliche Kraft hängt von der Beschaffenheit der Oberflächen 8, an denen Hohlzylinder und Welle aneinander anliegen, ab. Außerdem wird die für die gegenseitige Verdrehung der Bauteile 1' und 2' erforderliche Kraft maßgeblich von der Anlagekraft zwischen dem äußeren Bauteil 1' und dem inneren Bauteil 2' im Bereich der Oberflächen 8 bestimmt. Diese Anlagekraft ist selbstverständlich stark von dem Übermaß des Innendurchmessers des äußeren Bauteils 1' gegenüber dem Außendurchmesser des inneren Bauteils 2' abhängig.
  • Wenn nun etwa bei Raumtemperatur die Abmessungen der Bauteile 1', 2' derart sind, dass – in Abhängigkeit von der Beschaffenheit der Oberflächen 8 und der zwischen den Bauteilen 1' und 2' wirkenden Kräfte – ein bestimmter Wert des für die gegenseitige Verdrehung der Bauteile 1' und 2' erforderlichen Drehmoments eingestellt ist, nimmt das Drehmoment dann ab, wenn die Steifigkeit der Bauteile 1' und 2' bei Temperaturerhöhung abnimmt, und insbesondere dann, wenn das äußere Bauteil 1' – was konstruktiv erforderlich sein kann – aus thermoplastischem Kunststoff mit hohem Ausdehnungskoeffizienten, das innere Bauteil 2' jedoch aus einem Kunststoff mit niedrigerem Ausdehnungskoeffizienten oder auch mit gleichem Ausdehnungskoeffizienten besteht.
  • Auch hier wird erfindungsgemäß nun dadurch ein Ausgleich geschaffen, dass für die beiden Bauteile 1' und 2' Materialen ausgewählt werden, die sich unterschiedlich ausdehnen, so dass bei Temperaturerhöhung infolge der stärkeren Ausdehnung des inneren Bauteils 2' die abnehmende Steifigkeit des äußeren Bauteils 1' kompensiert wird.
  • Die Vorrichtung der 4 unterscheidet sich von der der 3 im wesentlichen nur dadurch, dass zur gegenseitigen Positionierung der Bauteile 1' und 2' zusätzlich eine Schnapprastverbindung 9 vorgesehen ist, die einerseits als Rastelement einen Vorsprung 4'' an dem Abschnitt 6'' des das äußere Bauteil 1' bildenden Hohlzylinder aufweist. Als Gegenrastelement dient eine Vertiefung, beispielsweise Kerbe 7' an der Außenfläche des inneren Bauteils 2'.
  • Wie 4 erkennen lässt, sind bei der dort gezeigten Vorrichtung die Bauteile 1', 2' nicht separat gelagert. Die Ausbildung ist vielmehr derart, dass das innere Bauteil 2' sich in seinem der Schnapprastverbindung 9 gegenüberliegenden Umfangsbereich an der Innenfläche des das äußere Bauteil 1' bildenden Hohlzylinders reibend abstützt.
  • Auch bei der Vorrichtung der 4 erfolgt eine Kompensation der Änderung der Steifigkeit des äußeren Bauteils 1' und damit der zum Auslenken des Abschnitts 6'' erforderlichen Kraft durch entsprechende stärkere Veränderung der Abmessungen des inneren Bauteils 2', das aus einem Material besteht, dessen Ausdehnungskoeffizient höher ist als der des äußeren Bauteils 1'.
  • 5 zeigt schließlich eine im wesentlichen 4 entsprechende Vorrichtung, bei der die Bauteile 1', 2' nicht direkt gegeneinander abgestützt sind. In 5 sind vielmehr das äußere Bauteil 1' und das innere Bauteil 2' jeweils einzeln entsprechend gelagert, so dass sie ihre gegenseitige Grundposition beibehalten. Trotzdem bestehen äußeres Bauteil 1' und inneres Bauteil 2' auch bei der Vorrichtung der 4 aus Materialien mit unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten, um die Abnahme der Steifigkeit des äußeren Bauteils 1' bei zunehmender Temperatur und damit die abnehmende Federwirkung des stegartigen Abschnitts 6'' zu kompensieren, der in diesem Ausführungsbeispiel durch Einschnitte 10 stegartig abgesetzt und radial auslenkbar ist.
  • Wie bereits erwähnt, ist ein Fachmann leicht in der Lage, für die Verwirklichung des Erfindungsgedankens in Abhängigkeit von Form und Größe der vorgesehenen Bauteile geeignete Materialkombinationen aufzufinden. Deswegen sind die nachfolgenden Materialkombination nur als Beispiele und Anregungen für eigene Überlegungen zu verstehen. Materialkombination 1:
    inneres Bauteil: Polyoxymethylen (Polyacetal) mit geringem Aramidfaseranteil (POM mit ca. 5 % AF, wie es beispielsweise unter der Bezeichnung „Delrin 100 KM” im Handel ist)
    äußeres Bauteil: teilaromatisches Polyamid mit 30% Glasfaser (PA-T GF 30, das beispielsweise unter der Bezeichnung „Ultramid T KR4355 vertrieben wird)
    Materialkombination 2:
    inneres Bauteil: Polybutylenterephtalat (BPT, das unter der Bezeichnung „Ultradur B4520” angeboten wird)
    äußeres Bauteil: Polyethersulfon mit 20% Glasfaser (PES GF 20, unter der Bezeichnung „Ultrason E2010” im Handel erhältlich)
    Materialkombination 3:
    inneres Bauteil: Polyamid 6 (PA 6; im Handel von mehreren Herstellern und unter verschiedenen Bezeichnungen erhältlich)
    äußeres Bauteil: Polybutylenterephtalat mit 30% Glasfaser (PBT GF 30, das unter der Bezeichnung „Ultradur B4300 G6” angeboten wird)
    Materialkombination 4:
    inneres Bauteil: Polyoxymethylen (Polyacetal) mit PTFE-Füllung (POM TF, das z. B. unter der Bezeichnung „Hostaform C9021TF” erhältlich ist)
    äußeres Bauteil: Polybutylenterephtalat mit Aramid- und/oder Kohlefasern (PBT AF/CF, Materialien, die von mehreren Unternehmen in verschiedenen Zusammensetzungen angeboten werden)
  • Der guten Ordnung halber sei abschließend darauf hingewiesen, dass der Grundgedanke der Erfindung, nämlich die Verwendung von Materialien mit unterschiedlichem Ausdehnungskoeffizienten für die Konstanthaltung der zur gegenseitigen Bewegung der beiden Bauteile erforderlichen Kraft bzw. des erforderlichen Drehmoments auch bei anderen als den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsformen verwendbar ist. Insbesondere sind auch Fälle denkbar, in denen die Steifigkeit des inneren Bauteils bei Temperaturerhöhung abnimmt, was dann auch beispielsweise dadurch kompensiert werden kann, dass für das äußere Bauteil ein Material mit geringerem Ausdehnungskoeffizienten, z. B. auch Metall, eingesetzt wird.
  • 1
    äußeres Bauteil
    2
    inneres Bauteil
    3, 3'
    Doppelpfeil
    4, 4', 4''
    Vorsprung
    5
    Außenfläche
    6, 6', 6''
    verformbarer Abschnitt
    7, 7'
    Vertiefung
    8
    Oberflächen
    9
    Schnapprastverbindung
    10
    Einschnitt
    A
    Pfeilrichtung

Claims (11)

  1. Vorrichtung zur eine gegenseitige Verschiebung oder Verdrehung gestattenden Verbindung zweier ineinander greifender Bauteile (1 bzw. 1'; 2 bzw. 2'), – wobei ein äußeres Bauteil (1 bzw. 1') ein inneres Bauteil (2 bzw. 2') zumindest teilweise umgreift, – wobei die beiden Bauteile (1 bzw. 1'; 2 bzw. 2') reibschlüssig oder derart formschlüssig verbunden sind, dass das eine Bauteil (1 bzw. 1') wenigstens einen elastisch verformbaren Abschnitt (6, 6' oder 6'') aufweist, der an einer Gegenfläche (5) des zweiten Bauteils (2 bzw. 2') federnd anliegt, – wobei die beiden Bauteile (1 bzw. 1'; 2 bzw. 2') aus Materialien mit unterschiedlichem Ausdehnungskoeffizienten bestehen, – wobei der Ausdehnungskoeffizient des inneren Bauteils (2 bzw. 2') größer ist als der Ausdehnungskoeffizient des äußeren Bauteils (1 bzw. 1') und – die Materialkombination derart gewählt ist, dass die zur Bewegung der Bauteile (1 bzw. 1'; 2 bzw. 2') gegeneinander erforderliche Kraft über einen vorgegebenen Temperaturbereich im Wesentlichen konstant bleibt, – wobei wenigstens ein Bauteil (1 bzw. 1'; 2 bzw. 2') aus einem Kunststoff besteht, dessen Steifigkeit (E-Modul) bei zunehmender Temperatur abnimmt, so dass infolge stärkerer Ausdehnung oder Schrumpfung des inneren Bauteils (2 bzw. 2') gegenüber dem äußeren Bauteil (1 bzw. 1') die sich infolge dieser Temperaturveränderung ändernde Steifigkeit eines oder beider Bauteile (1 bzw. 1'; 2 bzw. 2') kompensiert wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das äußerste Bauteil (1 bzw. 1') das innere Bauteil (2 bzw. 2') zangen- oder topfartig umgreift.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das äußere Bauteil (1) gegenüber dem inneren Bauteil (2) in einer zur Feder-Wirkungsrichtung (A) des elastisch verformbaren Abschnittes (6 bzw. 6') etwa senkrechten Richtung (3) verschiebbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Bauteile (1', 2') gegeneinander um eine zur Feder-Wirkungsrichtung (A) des elastisch verformbaren Abschnitts (6'') etwa senkrechte Achse verdrehbar (3') sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine elastisch verformbare Abschnitt (6, 6' oder 6'') von einem stegartig abgesetzten Bereich des äußeren Bauteils (1 bzw. 1') gebildet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine elastisch verformbare Abschnitt (6, 6' oder 6'') fingerartig gestaltet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine elastisch verformbare Abschnitt (6, 6' oder 6'') des äußeren Bauteils (1 bzw. 1') über einen Vorsprung (4, 4' oder 4'') an der Außenfläche (5 bzw. 8) des inneren Bauteils (2 bzw. 2') anliegt.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das den elastisch verformbaren Abschnitt (6, 6' oder 6'') aufweisende Bauteil (1 bzw. 1') aus thermoplastischem Kunststoff besteht.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem einen Bauteil (1 bzw. 1') wenigstens ein Rastelement (4, 4' oder 4'') und an dem anderen Bauteil (2 bzw. 2') wenigstens ein Gegenrastelement (7 bzw. 7') angeordnet ist, wobei durch formschlüssigen Eingriff eines Rastelements (4, 4' oder 4'') und eines Gegenrastelements (7 bzw. 7') die beiden Bauteile (1 bzw. 1'; 2 bzw. 2') gegeneinander positionierbar sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Rastelement oder Gegenrastelement ein Vorsprung (4, 4' oder 4'') dient, der mit dem von einer entsprechenden Vertiefung (7 bzw. 7') gebildeten, zugeordneten Gegenrastelement oder Rastelement zusammenwirkt.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide Bauteile (1 bzw. 1'; 2 bzw. 2') aus Kunststoff bestehen.
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