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DE102008033714A1 - Fahrzeugsitzanordnung für ein Kraftfahrzeug sowie Verfahren zum Schutz eines Fahrzeuginsassen - Google Patents

Fahrzeugsitzanordnung für ein Kraftfahrzeug sowie Verfahren zum Schutz eines Fahrzeuginsassen Download PDF

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DE102008033714A1
DE102008033714A1 DE200810033714 DE102008033714A DE102008033714A1 DE 102008033714 A1 DE102008033714 A1 DE 102008033714A1 DE 200810033714 DE200810033714 DE 200810033714 DE 102008033714 A DE102008033714 A DE 102008033714A DE 102008033714 A1 DE102008033714 A1 DE 102008033714A1
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vehicle
vehicle seat
inflatable element
inflatable
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Withdrawn
Application number
DE200810033714
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English (en)
Inventor
Hans-Peter Sendelbach
Martin Breuninger
Werner Geiselhart
Mirko Korth
Michael Kraft
Edwin Miller
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Takata AG
Original Assignee
Takata Petri AG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2009/058973 priority patent/WO2010007055A1/de
Priority to EP09780554.3A priority patent/EP2310234B1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Fahrzeugsitzanordnung für ein Kraftfahrzeug, mit - einem Fahrzeugsitz (3), der mindestens ein zum Schutz eines auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen (5) aufblasbares Element (4, 4a, 4b) aufweist, wobei - das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) so ausgebildet und angeordnet ist, dass es sich überwiegend in Richtung auf den Fahrzeuginsassen (5) ausdehnt, wenn es aufgeblasen wird. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugsitzanordnung für ein Kraftfahrzeug sowie ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen.
  • Es ist bekannt, in einen Fahrzeugsitz eines Kraftfahrzeuges einen Seitengassack zu integrieren, der sich bei einer Kollision des Fahrzeuges in den Raum zwischen dem Fahrzeugsitz und der Fahrzeugseitenstruktur hinein entfaltet.
  • Das von der Erfindung zu lösende Problem besteht darin, einen auf einfache Weise realisierbaren und effizienten Schutz für einen auf einem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen zu schaffen.
  • Dieses Problem wird durch die Fahrzeugsitzanordnung gemäß Anspruch 1 sowie durch das Verfahren gemäß Anspruch 20 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Danach wird eine Fahrzeugsitzanordnung für ein Kraftfahrzeug bereitgestellt, mit
    • – einem Fahrzeugsitz, der mindestens ein zum Schutz eines auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen aufblasbares Element aufweist, wobei
    • – das aufblasbare Element so ausgebildet und angeordnet ist, dass es sich überwiegend in Richtung auf den Fahrzeuginsassen ausdehnt, wenn es aufgeblasen wird.
  • Das aufblasbare Element weist insbesondere ein Hüllmaterial auf, das eine aufblasbare Kammer begrenzt. Das Hüllmaterial ist z. B. aus einem herkömmlichen Gassackgewebe gebildet, wobei zwei oder mehr Lagen des Gassackmaterials, insbesondere über eine Randnaht, miteinander verbunden sein können. Als Hüllmaterial kommen jedoch auch andere (z. B. elastische) Materialien in Frage.
  • Des Weiteren kann die Kammer des aufblasbaren Elementes auch unmittelbar durch Strukturen des Fahrzeugsitzes selber begrenzt sein, so dass das aufblasbare Element kein gesondertes Hüllmaterial aufweist. Auf diese Ausgestaltung wird weiter unten genauer eingegangen.
  • In einer Variante erstreckt sich das aufblasbare Element im nicht aufgeblasenen Zustand flach. Weist das aufblasbare Element ein Hüllmaterial auf, das aus einer oder mehrere Materiallagen besteht, ist es z. B. ungefaltet oder nur mit wenigen Falten (z. B. mit nur einer Falte) versehen an oder in dem Fahrzeugsitz angeordnet.
  • Des Weiteren ist das aufblasbare Element in einem Beispiel der Erfindung so ausgebildet und angeordnet, dass es sich im aufgeblasenen Zustand größtenteils zwischen einer Seite des eingebauten Fahrzeugsitzes, die der dem Fahrzeugsitz näheren Fahrzeuglängsseite (der beiden, einander gegenüberliegenden Fahrzeuglängsseiten des Fahrzeugs) zugewandt ist und dem Fahrzeuginsassen erstreckt. D. h. das aufblasbare Element erstreckt sich nicht wie ein konventioneller Seitengassack überwiegend zwischen dem Fahrzeugsitz und der Fahrzeuglängsseite, sondern in einem Bereich, der einerseits durch eine Ebene, in der sich die zur Fahrzeuglängsseite weisende Seite des Fahrzeugsitzes erstreckt und andererseits durch den Fahrzeuginsassen begrenzt ist. Das aufblasbare Element ragt somit im aufgeblasenen Zustand kaum oder gar nicht in den Raum zwischen dem Fahrzeugsitz und der Fahrzeuglängsseite hinein.
  • Zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes sind insbesondere Mittel vorgesehen, die das aufblasbare Element ab Beginn einer Kollision des Kraftfahrzeuges aufblasen. Die Mittel werden durch ein Steuersignal einer Crash-Sensorik des Fahrzeuges aktiviert; insbesondere, wenn diese eine Seitenkollision des Fahrzeugs detektiert. Somit hat das aufblasbare Element die Funktion, den Fahrzeuginsassen im Falle einer sich tatsächlich ereignenden Kollision zu schützen.
  • Das aufblasbare Element ist in einer anderen Ausgestaltung der Erfindung so ausgebildet und angeordnet, dass es, während es sich (impulsartig) ausdehnt, eine Kraft (bzw. einen Impuls) auf den Fahrzeuginsassen ausübt, die ihn von einer Fahrzeugseitenstruktur (Fahrzeuglängsseite) weg bewegt. Insbesondere wird der Fahrzeuginsasse durch das sich aufblasende aufblasbare Element von einer Kollisionsstelle des Fahrzeugs, insbesondere von einem Abschnitt der dem Fahrzeugsitz nächstliegenden Fahrzeuglängsseite, der von einer Kollision des Fahrzeugs betroffen ist, weg bewegt. Das Aufblasen des aufblasbaren Elementes erfolgt insbesondere so, dass die Kraft auf den Fahrzeuginsassen nicht so groß wird, dass ein Verletzungsrisiko besteht.
  • Durch das Bewegen des Fahrzeuginsassen von der Kollisionsstelle weg wird einer Bewegung des Fahrzeuginsassen aufgrund seiner Massenträgheit auf die Kollisionsstelle zu entgegengewirkt. Zudem vergrößert sich der zwischen dem Fahrzeuginsassen und der Kollisionsstelle vorhandene Weg (Absorptionsweg), so dass mehr Energie einer infolge der Kollision in den Fahrzeuginnenraum intrudierenden Struktur des Fahrzeugs (insbesondere der Fahrzeuglängsseite) dissipiert wird, bevor die Struktur auf den Fahrzeuginsassen auftrifft, als bei Verwendung nur eines konventionellen Seitengassacks.
  • Insbesondere übt das aufblasbare Element somit die Kraft auf den Fahrzeuginsassen, die ihn von der Kollisionsstelle weg bewegt, aus, bevor es in direkten Kontakt mit einem in den Fahrzeuginnenraum intrudierenden Abschnitt der Fahrzeugseitenstruktur kommt. Das bedeutet, dass das Wegbewegen des Fahrzeuginsassen von der Kollisionsstelle unabhängig von der Bewegung der Kollisionsstelle auf den Fahrzeuginsassen zu ist, d. h. der Fahrzeuginsasse wird nicht aufgrund eines Aufpralls der intrudierenden Fahrzeugseitenstruktur auf das aufblasbare Element bewegt. Erst im weiteren Verlauf der Kollision, d. h. bei fortgeschrittenem Eindringen der Fahrzeugseitenstruktur in den Innenraum, kann es zu einem mittelbaren oder unmittelbaren Aufprall der intrudierenden Struktur mit dem Fahrzeuginsassen kommen, wobei die Stärke des Aufpralls durch den verlängerten Absorptionsweg vermindert ist.
  • Das aufblasbare Element ist in einer Variante der Erfindung so ausgebildet und angeordnet, dass es überwiegend auf den Rippenbereich des Fahrzeuginsassen einwirkt. In einer ande ren Ausgestaltung wird die Kraft vorwiegend im Bereich der Schulter und/oder des Beckens des Fahrzeuginsassen auf diesen übertragen.
  • In einer anderen Weiterbildung der Erfindung weist die Fahrzeugsitzanordnung Mittel zum Dämpfen eines Aufpralls des Fahrzeuginsassen und/oder einer Fahrzeugstruktur auf das aufblasbare Element auf. Die Mittel umfassen insbesondere ein absorbierendes Element, das Energie der aufprallenden Struktur bzw. des aufprallenden Fahrzeuginsassen dissipiert. Beispielsweise umfassen die Mittel eine Stoßdämpferstruktur, die mit dem aufblasbaren Element gekoppelt ist, oder eine Abströmöffnung, aus der Gas aus dem aufblasbaren Element nach außen abströmen kann.
  • Die Abströmöffnung ist beispielsweise permanent in einem Hüllenmaterial, das eine Kammer des aufblasbaren Elementes umgibt, vorhanden. In einer anderen Ausgestaltung ist die Abströmöffnung zu Beginn des Aufblasens des aufblasbaren Elementes verschlossen und wird erst zu einem vorgebbaren Zeitpunkt nach Beginn des Aufblasens geöffnet oder sie wird erst nach einer bestimmten Zeit in dem aufblasbaren Element gebildet. Es können selbstverständlich auch mehrere Abströmöffnungen vorhanden sein.
  • In einer Weiterbildung ist das aufblasbare Element ausgebildet, in einer ersten Phase des Ausdehnens die Kraft auf den Fahrzeuginsassen auszuüben, während die Mittel zum Dämpfen eines Aufpralls (des Fahrzeuginsassen und/oder einer intrudierenden Fahrzeugstruktur) während einer nachfolgenden, zweiten Phase des Ausdehnens des aufblasbaren Elementes aktiviert werden.
  • In dieser Weiterbildung erfolgt somit zuerst ein Aufblasen des aufblasbaren Elementes, ohne dass die Mittel zum Dämpfen des Aufpralls aktiviert sind. Dies ermöglicht insbesondere eine möglichst effiziente Kraftübertragung vom sich ausdehnenden aufblasbaren Element auf den Fahrzeuginsassen und somit ein möglichst wirksames Wegbewegen des Fahrzeuginsassen. Beispielsweise weisen die Mittel zum Dämpfen eines Aufpralls in dieser Variante der Erfindung eine Abströmöffnung des aufblasbaren Elementes auf, die erst nach einer bestimmten Zeit nach Beginn des Aufblasens des aufblasbaren Elementes freigegeben wird, damit sich das aufblasbare Element in der Anfangsphase möglichst rasch ausdehnt und einen möglichst großen Impuls auf den Fahrzeuginsassen ausübt.
  • Die Abströmöffnung kann z. B. passiv gesteuert sein, d. h. insbesondere einen Mechanismus umfassen, der die Ausdehnung des Gassacks nutzt, um die Abströmöffnung freizugeben.
  • Dies kann beispielsweise ein Band sein, das an einem Hüllmaterial des aufblasbaren Elementes festgelegt ist und das mit einem Verschlussmechanismus der Abströmöffnung verbunden ist. Das Öffnen der Abströmöffnung kann auch aktiv erfolgen, insbesondere durch eine Verschlussvorrichtung, die auf ein Steuersignal einer Crash-Elektronik des Fahrzeugs reagiert und die Ausströmöffnung in Abhängigkeit von dem Steuersignal z. B. pyrotechnisch oder elektromechanisch freigibt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass das aufblasbare Element und/oder die Mittel zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes zwar insbesondere bei Beginn der Kollision aktiviert werden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Aufblasen des aufblasbaren Elementes bereits vor dem Beginn der eigentlichen Kollision initiiert wird, um den Fahrzeuginsassen möglichst weit von der Kollisionsstelle weg zu bewegen und einen möglichst großen Absorptionsweg zu schaffen. Das Auslösen des aufblasbaren Elementes kann somit bereits als Reaktion auf ein Steuersignal einer Pre-Crash-Elektronik des Fahrzeugs erfolgen.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist das aufblasbare Element reversibel aufblasbar gestaltet, d. h. es kann auch zu Komfortzwecken (z. B. zur Veränderung der Form des Sitzes) aufgeblasen werden. Gleichzeitig sind die Mittel zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes so ausgestaltet, dass sie ein wiederholtes Befüllen des aufblasbaren Elementes ermöglichen.
  • Es versteht sich, dass der Fahrzeugsitz auch eine Mehrzahl aufblasbare Elemente aufweisen kann. Insbesondere können mehrere aufblasbare Elemente jeweils in Form einer Kammer eines Mehrkammerelementes ausgebildet sein. Die Kammern sind z. B. durch ein gemeinsames Hüllmaterial begrenzt und untereinander z. B. durch Nähte abgegrenzt, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass die Kammern oder einige der Kammern in Strömungsverbindung miteinander stehen.
  • Das aufblasbare Element bzw. die mehreren aufblasbaren Elemente ist/sind darüber hinaus z. B. an oder in einer Seitenwange des Fahrzeugsitzes angeordnet, der dem auf dem Sitz befindlichen Fahrzeuginsassen zugewandt ist. Die Seitenwange begrenzt insbesondere ein Mittelteil einer Sitzfläche und/oder einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes. Es kann auch vorgesehen sein, dass an einander gegenüberliegenden Seitenwangen des Fahrzeugsitzes jeweils aufblasbare Elemente angeordnet sind.
  • In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung sind mindestens zwei aufblasbare Elemente – bezogen auf den eingebauten Zustand des Fahrzeugsitzes – entlang der Fahrzeughöhenrichtung übereinander und/oder mindestens zwei aufblasbare Elemente quer zur Fahrzeuglängsrichtung nebeneinander angeordnet. Das Anordnen mehrerer aufblasbarer Elemente übereinander ermöglicht insbesondere, dass ein größerer Körperabschnitt des Fahrzeuginsassen (entlang seiner Körperlänge) von dem aufblasbaren Element abgedeckt wird bzw. über einen größeren Körperabschnitt eine Kraft auf den Fahrzeuginsassen übertragen werden kann. Insbesondere sind die übereinander angeordneten aufblasbaren Elemente so beschaffen, dass sie sich im aufgeblasenen Zustand jeweils im Wesentlichen nicht zwischen dem Fahrzeugsitz und der dem Fahrzeugsitz nächstliegenden Fahrzeugseitenstruktur erstrecken.
  • Die quer zur Fahrzeuglängsrichtung angeordneten aufblasbaren Elemente sind insbesondere so ausgebildet und angeordnet, dass sich die Kräfte in Richtung des Fahrzeuginsassen, die jeweils beim Ausdehnen der aufblasbaren Elemente entstehen, addieren, so dass eine gegenüber einem einzelnen aufblasbaren Element erhöhte Kraft (bzw. Impuls) auf den Fahrzeuginsassen einwirkt. Insbesondere sind die nebeneinander angeordneten mehreren aufblasbaren Elemente so ausgestaltet und angeordnet, dass sie sich im aufgeblasenen Zustand im Wesentlichen nicht zwischen dem Fahrzeugsitz und der dem Fahrzeugsitz nächstgelegenen Fahrzeugseitenstruktur erstrecken.
  • Es versteht sich, dass die mehreren aufblasbaren Elemente, die in Fahrzeughöhenrichtung übereinander bzw. die in Fahrzeugquerrichtung nebeneinander angeordnet sind, entweder als separat hergestellte Elemente, die z. B. miteinander verbunden sind, oder als Kammern eines Mehrkammerelementes ausgebildet sein können.
  • In einer weiteren Variante der Erfindung ist das aufblasbare Element in einer Polsterung des Fahrzeugsitzes angeordnet. Beispielsweise umfasst das aufblasbare Element ein Hüllmaterial, das eine Kammer des aufblasbaren Elementes umgibt, wobei das Hüllmaterial in die Polsterung (z. B. in Form eines Schaumes) eingebettet ist. In einer anderen Variante ist das aufblasbare Element in Form eines dehnbaren Hohlraumes in der Polsterung ausgebildet. Das Hüllmaterial, das eine Kammer des aufblasbaren Elementes umgibt, ist somit durch die Polsterung selber gebildet, d. h. die Polsterung begrenzt die Kammer des aufblasbaren Elementes. Ein zusätzliches Hüllmaterial ist nicht vorhanden. Beispielsweise ist die Polsterung in der Umgebung des Hohlraumes im Wesentlichen gasdicht ausgeführt, so dass beim Auf blasen des Hohlraums möglichst wenig Gas über die Polsterung abströmt und ein effizientes Ausdehnen des Hohlraums erfolgt.
  • Sind mehrere aufblasbare Elemente vorhanden (z. B. in Form mehrerer Kammern eines aufblasbaren Mehrkammerelementes) müssen die einzelnen aufblasbaren Elemente nicht unbedingt gleichzeitig befüllt werden. Denkbar ist auch, dass die aufblasbaren Elemente nacheinander oder einige der aufblasbaren Elemente gar nicht befüllt werden. Wie bzw. welche der aufblasbaren Elemente befüllt werden, wird insbesondere von einer Steuerelektronik des Fahrzeugs bestimmt, die Art und Schwere der Kollision und/oder Kenndaten (Körpergröße, Körpergewicht, etc.) des Fahrzeuginsassen erfasst.
  • In einer anderen Variante ist das aufblasbare Element zwischen einer Polsterung und einem Bezug (z. B. Stoff oder Leder) des Fahrzeugsitzes angeordnet. Zudem ist das aufblasbare Element an der Polsterung und/oder an dem Bezug festgelegt, d. h. über Befestigungsmittel mit dem Bezug verbunden. Zusätzlich oder alternativ kann das aufblasbare Element mit einer anderen Struktur des Fahrzeugsitzes verbunden sein. Das Verbinden des aufblasbaren Elementes mit einer Struktur des Fahrzeugsitzes hat insbesondere den Zweck, Kräfte, die bei einem Aufprall des Fahrzeuginsassen auf das aufblasbare Element entstehen, abzuleiten bzw. das aufblasbare Element beim Aufprall des Fahrzeuginsassen in Position zu halten.
  • In einer anderen Ausgestaltung ist das aufblasbare Element an einer Außenseite eines Fahrzeugsitzbezuges angeordnet. Dies beispielsweise so, dass es sich im aufgeblasenen Zustand zwischen dem Fahrzeugsitz (z. B. einer Seitenwange des Fahrzeugsitzes) und dem Fahrzeuginsassen erstreckt. Insbesondere erstreckt es sich im aufgeblasenen Zustand zwischen der Seite des Fahrzeugsitzes, die der dem Fahrzeugsitz nächstgelegenen Fahrzeugseitenstruktur zugewandt ist, und dem Fahrzeuginsassen.
  • Des Weiteren kann die Fahrzeugsitzanordnung Befestigungsmittel aufweisen, über die das aufblasbare Element so an einer Struktur des Fahrzeugsitzes befestigt ist, dass die Richtung des Ausdehnens des aufblasbaren Elementes beeinflusst wird. Beispielsweise umfassen die Befestigungsmittel ein Band, das einen Abschnitt eines Hüllmaterials des aufblasbaren Elementes mit dem Fahrzeugsitz verbindet, wobei das Band die Hauptausdehnungsrichtung des aufblasbaren Elementes steuert. Selbstverständlich können auch mehrere derartige Bänder vorgesehen sein.
  • In einer weiteren Variante weist die erfindungsgemäße Fahrzeugsitzanordnung ein Hüllmaterial auf, das eine Kammer des aufblasbaren Elementes begrenzt, wobei ein Verbindungselement vorgesehen ist, das zwei Abschnitte einer Innenseite des Hüllmaterials so miteinander verbindet, dass die Richtung des Ausdehnen des aufblasbaren Elementes beeinflusst wird. Insbesondere ist das Verbindungselement in Form eines Bandes („Fangband”) ausgebildet. Es können auch mehrere derartige Bänder angeordnet sein.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Fahrzeugsitzanordnung des Weiteren einen Gassack, der sich im entfalteten Zustand größtenteils zwischen einer Fahrzeugseitenstruktur und dem Fahrzeugsitz erstreckt. D. h. neben dem aufblasbaren Element bzw. der Mehrzahl aufblasbarer Elemente, die beim Ausdehnen eine Kraft auf den Fahrzeuginsassen ausüben, ist ein konventioneller Gassack (insbesondere ein Seitengassack) angeordnet, der dazu dient, Energie einer intrudierenden Fahrzeugstruktur (insbesondere einer Struktur einer Fahrzeuglängsseite) zu dissipieren. Ein derartiger zusätzlicher konventioneller Gassack ist aufgrund der Schutzwirkung des aufblasbaren Elementes jedoch nicht zwingend erforderlich.
  • Als Mittel zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes wird insbesondere ein pyrotechnischer Gasgenerator verwendet, der zum Zeitpunkt der Kollision des Fahrzeugs gezündet wird. In einem anderen Beispiel dient eine pneumatische Druckquelle zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes, die z. B. mit einem herkömmlichen Gasgenerator ergänzt werden kann.
  • Insbesondere kann die pneumatische Druckquelle zu einem Aufblasen des aufblasbaren Elementes vor oder bei Beginn der eigentlichen Kollision verwendet werden, d. h. in einer ersten Phase des Aufblasens, während der herkömmliche (z. B. pyrotechnische) Gasgenerator erst in einer späteren zweiten Phase gezündet wird, um das Aufblasen des aufblasbaren Elementes zu unterstützen. Die Mittel zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes können, sollte zusätzlich ein konventioneller Gassack vorhanden sein, gleichzeitig auch dazu dienen, den konventionellen Gassack aufzublasen. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das aufblasbare Element und der konventionelle Gassack jeweils eigene Mittel zum Aufblasen aufweisen.
  • In einer weiteren Variante der Erfindung sind das aufblasbare Element und die Mittel zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes (und gegebenenfalls weitere Elemente wie z. B. Halteelemente) in den Fahrzeugsitz, insbesondere in die Rückenlehne des Fahrzeugsitzes, in tegriert. In einer Ausgestaltung sind diese Komponenten als separates Modul realisiert, das während des Zusammenbaus des Fahrzeugsitzes oder nach dem Zusammenbau des Fahrzeugsitzes in diesem oder an diesem angeordnet wird. Insbesondere kann das aufblasbare Element so ausgelegt sein, dass seine Wirkung im Wesentlichen unabhängig von der Art des Fahrzeuges ist, so dass das aufblasbare Element (bzw. ein Modul, das das aufblasbare Element und Mittel zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes umfasst) für unterschiedliche Fahrzeugtypen verwendbar ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Fahrzeugsitzanordnung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 2 eine Fahrzeugsitzanordnung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 3 eine Fahrzeugsitzanordnung gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 4 eine Fahrzeugsitzanordnung gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 5 eine Schnittansicht eines Teiles eines Fahrzeugsitzes gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 6 den Fahrzeugsitz aus 5 mit einem aufblasbaren Element im aufgeblasenen Zustand;
  • 7 eine Schnittansicht eines Teiles eines Fahrzeugsitzes einer Fahrzeugsitzanordnung gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 8 eine Schnittansicht eines Teiles einer Fahrzeugsitzanordnung gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 9 eine Schnittansicht eines Teiles einer Fahrzeugsitzanordnung gemäß einem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 10 eine Schnittansicht eines Teiles einer Fahrzeugsitzanordnung gemäß einem neunten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
  • 11 eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels der 10;
  • 12 eine weitere Abwandlung des Ausführungsbeispiels der 10;
  • 13 eine perspektivische Ansicht einer Ausgestaltung zweier aufblasbarer Elemente; und
  • 14 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausgestaltung zweier aufblasbarer Elemente.
  • 1 zeigt eine Fahrzeugsitzanordnung 1, die in einem Fahrzeug 2 montiert ist. Die Fahrzeugsitzanordnung 1 umfasst einen Fahrzeugsitz 3, der ein im Bereich seiner Rückenlehne 31 angeordnetes aufblasbares Element 4 aufweist.
  • Das aufblasbare Element 4 wird aufgeblasen, wenn eine Crash-Sensorik des Fahrzeugs eine Kollision an einer Seitenstruktur 21 (Fahrzeuglängsseite) des Fahrzeugs feststellt. Die Kraft, die aufgrund der Kollision auf die Seitenstruktur einwirkt, ist durch den Pfeil K gekennzeichnet. Das aufblasbare Element 4 ist so ausgebildet und angeordnet, dass es sich nach Aktivieren impulsartig überwiegend in Richtung auf einen auf dem Sitz befindlichen Fahrzeuginsassen 5 ausdehnt und so beim Ausdehnen eine Kraft F auf den Fahrzeuginsassen 5 ausübt.
  • Die Kraft F, die der Fahrzeuginsasse durch das sich ausdehnende aufblasbare Element 4 erfährt, bewegt ihn von der Seitenstruktur 21 und somit von der Kollisionsstelle weg, wodurch sich der Absorptionsweg, der zur Verfügung steht, um Energie einer Struktur der Fahrzeuglängsseite 21, die unter Einwirkung der Kollisionskraft K in den Fahrzeuginnenraum intrudiert, zu dissipieren.
  • Das aufblasbare Element 4 ist im Unterschied zu einem herkömmlichen Seitengassack so an dem Fahrzeugsitz angeordnet, dass es sich im aufgeblasenen Zustand größtenteils zwischen einer Seite 312 des Fahrzeugsitzes 3, die der dem Sitz 3 benachbarten Fahrzeuglängsseite 21 zugewandt ist, und dem Fahrzeuginsassen 5 erstreckt. Ein konventioneller Seitengassack erstreckt sich hingegen im aufgeblasenen Zustand in dem Raum zwischen der Seite 312 und der Fahrzeuglängsseite 21.
  • 2 zeigt in Abwandlung des Ausführungsbeispiels der 1 eine Fahrzeugsitzanordnung, die neben dem aufblasbaren Element 4 auch einen konventionellen Seitengassack 6 aufweist. In dieser Variante der Erfindung wird der Fahrzeuginsasse durch das sich ausdehnende aufblasbare Element 4 von der Seitenstruktur 21, die von einer Kollision betroffen ist, wegbewegt. Gleichzeitig wird die Absorption von Energie einer aufgrund der Kollision intrudierenden Struktur durch den sich im aufgeblasenen Zustand zwischen dem Fahrzeugsitz 3 und der Fahrzeuglängsseite 21 erstreckenden Seitengassack 6 unterstützt.
  • Eine andere Abwandlung des Ausführungsbeispiels der 1 zeigt 3. Hier sind zwei aufblasbare Elemente 4a, 4b quer zur Fahrzeuglängsachse nebeneinander angeordnet, die jeweils eine Kraft auf den Fahrzeuginsassen 5 ausüben, wenn sie sich ausdehnen. Die Kraft des äußeren (d. h. näher an der Fahrzeuglängsseite 21) angeordneten Elementes 4b wird überwiegend mittelbar über das innere aufblasbare Element 4a auf den Fahrzeuginsassen übertragen.
  • Die in Richtung auf den Fahrzeuginsassen weisenden Kräfte addieren sich durch diese Anordnung der beiden aufblasbaren Elemente, so dass eine größere Kraft auf den Fahrzeuginsassen 5 einwirkt als bei Verwendung nur eines einzelnen aufblasbaren Elementes, wodurch der Fahrzeuginsasse um einen größeren Weg von der Kollisionsstelle wegbewegt werden kann.
  • Die aufblasbaren Elemente 4a, 4b sind insbesondere so angeordnet, dass sich im aufgeblasenen Zustand jeweils größtenteils zwischen der Seite 312 des Fahrzeugsitzes an dem Fahrzeuginsassen 5 erstrecken, d. h. sie erstrecken sich nicht oder nur mit einem geringen Anteil zwischen dem Fahrzeugsitz 3 (d. h. dessen Seite 312) und der Fahrzeuglängsseite 21.
  • 4 zeigt eine weitere Abwandlung des Ausführungsbeispiels der 1, wonach zwei aufblasbare Elemente 4a, 4b in Fahrzeugshöhenrichtung übereinander angeordnet sind. Mit dieser Anordnung ist es möglich, auf einen größeren Körperabschnitt des Fahrzeugsinsas sen 5 einzuwirken. Insbesondere ist das obere aufblasbare Element 4a im Schulterbereich des Fahrzeuginsassen angeordnet, während sich das untere aufblasbare Element 4b von einem Rippenbereich bis zu einem Beckenbereich des Fahrzeuginsassen 5 erstreckt.
  • Selbstverständlich können die Anordnungen der 2 bis 4 auch miteinander kombiniert werden. Es können z. B. mehrere Elemente in Fahrzeughöhenrichtung übereinander und auch gleichzeitig mehrere Elemente in Fahrzeugquerrichtung nebeneinander angeordnet sein. Zusätzlich kann zudem auch ein konventioneller Seitengassack, wie in 2 gezeigt, vorgesehen werden.
  • 5 zeigt einen horizontalen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Fahrzeugssitzanordnung in Höhe einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes der Fahrzeugsitzanordnung. Die Rückenlehne 31 weist eine Seitenwange 311 auf, die ein Mittelteil 314 der Rückenlehne 31 begrenzt. In der Seitenwange 311 ist ein Rahmen 313 angeordnet, der die Rückenlehne stabilisiert.
  • Der Rahmen 313 ist zumindest abschnittsweise von einer Polsterung 7 umgeben, die darüber hinaus einen Abschnitt des Fahrzeugsitzes bildet, der einem auf dem Sitz befindlichen Fahrzeuginsassen (nicht dargestellt) zugewandt sein soll. Die Polsterung 7 ist von einem Bezug 8 umgeben, der eine Außenseite des Fahrzeugsitzes bildet. Die Polsterung 7 ist z. B. durch ein schaumartiges Material gebildet.
  • In der Polsterung 7 ist ein aufblasbares Element 4 angeordnet. Das aufblasbare Element weist in einer Variante ein vom Material der Polsterung 7 verschiedenes Hüllmaterial auf, das eine aufblasbare Kammer 41 begrenzt. Z. B. besteht das Hüllmaterial aus einem textilen Gewebe, etwa einem konventionellen Gassackmaterial.
  • In einer anderen Variante weist das aufblasbare Element 4 kein gesondertes Hüllmaterial auf, sondern das Material der Polsterung 7 begrenzt unmittelbar die aufblasbare Kammer 41. In dieser Variante ist das aufblasbare Element somit als dehnbarer Hohlraum in der Polsterung 7 ausgebildet.
  • Das in die Polsterung 7 integrierte aufblasbare Element 4 wird über Mittel zum Aufblasen in Form eines Gasgenerators 9 (z. B. eines Mikro-Gasgenerators) aufgeblasen. Der Gasgenerator 9 ist in die Rückenlehne 31 des Fahrzeugsitzes integriert und über einen Halter 91, der insbesondere an dem Rahmen 313 festgelegt sein kann, befestigt.
  • 6 zeigt das aufblasbare Element 4 in aufgeblasenem oder zumindest teilweise aufgeblasenem Zustand. Das aufblasbare Element 4 ist so angeordnet und beschaffen, dass es sich im Wesentlichen in Richtung eines auf dem auf einem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen (nicht dargestellt) ausdehnt und so über Polsterung 7 eine Kraft auf den Fahrzeuginsassen ausübt, die diesen von einer Kollisionsstelle wegbewegt. Das Material der Polsterung ist entsprechend dehnbar ausgebildet, so dass sich das aufblasbare Element in seinem Inneren im Wesentlichen ungehindert in Richtung auf den Fahrzeuginsassen ausdehnen kann.
  • In einer anderen Variante (7) ist die Polsterung 7 so beschaffen, dass sie durch das Ausdehnen des aufblasbaren Elementes 4 zumindest teilweise aufreißt, und so das Ausdehnen des aufblasbaren Elementes und die Kraftübertragung auf den Fahrzeuginsassen möglichst wenig behindert. Gemäß 7 ist die Polsterung so ausgebildet, dass sie zusammen mit dem Bezug 8 in zwei Teile 7a, 7b aufreißt. Das dem Fahrzeuginsassen zugewandte Teil 7b wird durch das sich ausdehnende aufblasbare Element mit in Richtung auf den Fahrzeuginsassen bewegt, so dass eine Kraft von dem sich ausdehnenden aufblasbaren Element über den Abschnitt 7b der Polsterung 7 auf den Fahrzeuginsassen übertragen wird.
  • 8 zeigt ebenfalls einen Schnitt durch den Lehnenbereich eines Fahrzeugsitzes einer erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzanordnung. Im Unterschied zu den Varianten der der 5 bis 7 ist das aufblasbare Element 4 jedoch zwischen der Polsterung 7 und dem Bezug 8 angeordnet.
  • Dabei erstreckt sich insbesondere ein Hüllmaterial, das die aufblasbare Kammer 41 des Elementes 4 begrenzt, zwischen der Polsterung 7 und dem Bezug 8 (vgl. Ausschnitt 8A). In einer anderen Variante weist das aufblasbare Element 4 kein vom Bezug oder der Polsterung verschiedenes Hüllmaterial auf, sondern das aufblasbare Element wird unmittelbar durch den Bezug und/oder die Polsterung des Fahrzeugsitzes gebildet, d. h. die Kammer 41 des aufblasbaren Elementes wird durch den Bezug 8 und/oder die Polsterung 7 begrenzt. Beispielsweise ist die Kammer 41 in dieser Variante durch Nähte, die den Bezug an der Polsterung festlegen, abgeteilt.
  • Weist das aufblasbare Element wie in 8 ein separates Hüllmaterial auf, kann dieses an dem Bezug 7 und/oder der Polsterung festgelegt sein. Dies ist in den Ausschnitten B und C dargestellt, wonach das Hüllmaterial 42 des aufblasbaren Elementes 4 über Befestigungs mittel 45 (z. B. Klebstoff oder eine Naht) an dem Bezug 8 bzw. an der Polsterung 7 festgelegt sind. Die Befestigungsmittel 45 dienen insbesondere auch dazu, das aufblasbare Element 4 beim Aufprall des Fahrzeuginsassen oder einer (z. B. in den Fahrzeuginnenraum intrudierenden) Fahrzeugstruktur in Position zu halten und/oder eine Kraft, die dabei auf das aufblasbare Element wirkt, abzuleiten.
  • 9 zeigt ein zwischen der Polsterung 7 und dem Sitzbezug 8 angeordnetes aufblasbares Element 4 in zumindest teilweise aufgeblasenem Zustand. Der Sitzbezug 8 ist in diesem Beispiel so dehnbar ausgebildet, dass er das Ausdehnen des aufblasbaren Elementes möglichst wenig behindert. In einer anderen Variante wird der Sitzbezug durch das Ausdehnen des aufblasbaren Elementes zerrissen, so dass sich das aufblasbare Element ungehindert ausdehnen kann. Hierfür können beispielsweise Schwächungen (z. B. in Form einer Perforation oder einer Reißnaht) in dem Sitzbezug vorhanden sein.
  • Die Fahrzeugsitzanordnung weist in diesem Ausführungsbeispiel zudem Befestigungsmittel in Form eines Bandes 100 auf, über die ein Abschnitt des Hüllmaterials 42 des aufblasbaren Elementes mit einem Teil 200 des Fahrzeugsitzes verbunden ist. Das Band 100 dient dazu, die Richtung des Ausdehnens des aufblasbaren Elementes zu beeinflussen, d. h. dazu beizutragen, dass sich das aufblasbare Element überwiegend in Richtung auf den Fahrzeuginsassen ausdehnt. Gleichzeitig kann das Band 100 so beschaffen und angeordnet sein, dass es das aufblasbare Element beim Aufprall des Fahrzeuginsassen und/oder einer Fahrzeugstruktur in Position hält.
  • 10 betrifft eine weitere Variante der erfindungsgemäßen Fahrzeugsitzanordnung, wobei wiederum eine Schnittansicht durch eine Rückenlehne 31 des Fahrzeugsitzes der Fahrzeugsitzanordnung gezeigt ist. Das aufblasbare Element 4 ist in dieser Variante von außen an der Rückenlehne 31 (genauer an deren Seitenwange 311) angeordnet und z. B. mit dem Bezug 8 und/oder der Polsterung 7 der Rückenlehne 31 verbunden.
  • 11 zeigt eine Weiterbildung der Variante der 10, wobei im Inneren, d. h. in der Kammer 41, des aufblasbaren Elementes 4 ein Verbindungselement in Form eines Fangbandes 300 angeordnet ist. Das Fangband 300 verbindet Abschnitte der Innenseite des Hüllmaterials 42 miteinander, so dass das aufblasbare Element 4 im aufgeblasenen Zustand eine Einschnürung aufweist. Das Fangband 300 dient insbesondere dazu, die Ausdehnungsrichtung des aufblasbaren Elementes zu beeinflussen, insbesondere so, dass sich das aufblasbare Element im Wesentlichen in Richtung auf den Fahrzeuginsassen ausdehnt.
  • 12 betrifft eine weitere Abwandlung der Variante der 10, wonach zwei aufblasbare Elemente 4a, 4b vorgesehen sind, die jeweils als Kammer eines Mehrkammerelementes 40 ausgebildet sind. Das Mehrkammerelement 40 weist ein Hüllmaterial 402 auf, das die beiden Kammern 4a und 4b begrenzt. Die beiden Kammern sind durch ein Trennelement 403 voneinander abgetrennt, wobei das Trennelement 300 das Innere des Hüllmaterials 402 durchläuft. In dem Beispiel der 11 besteht zwischen den beiden aufblasbaren Elementen 4a, 4b keine Verbindung. Es kann jedoch vorgesehen sein, dass das Trennelement 403 eine Öffnung aufweist, so dass ein Überströmen von Gas aus dem einen aufblasbaren Element in das andere möglich ist.
  • 13 ist eine perspektivische Ansicht eines Mehrkammerelementes 40 dar, in dem aufblasbare Elemente 4a, 4b in Form von Kammern gebildet sind. Die Kammern sind durch eine Trennwand 403 voneinander getrennt.
  • Eine andere Ausgestaltung zweier aufblasbarer Elemente ist in 13 dargestellt. Danach liegen zwei separat hergestellte aufblasbare Elemente 4a, 4b mit ihren Außenseiten abschnittsweise aneinander und sind über eine Verbindung 400 (z. B. in Form einer Naht) miteinander verbunden.
  • 1
    Fahrzeugsitzanordnung
    2
    Fahrzeug
    3
    Fahrzeugsitz
    4, 4a, 4b
    aufblasbares Element
    5
    Fahrzeuginsasse
    6
    Seitengassack
    7
    Polsterung
    7a, 7b
    Teilstück
    8
    Bezug
    9
    Gasgenerator
    21
    Fahrzeuglängsseite
    31
    Rückenlehne
    40
    Mehrkammerelement
    41
    Kammer
    42
    Hüllmaterial
    45
    Befestigungsmittel
    91
    Halter
    100
    Band
    200
    Teil
    300
    Band
    311
    Seitenwange
    312
    Seite
    313
    Rahmen
    314
    Mittelteil
    400
    Verbindung
    402
    Hüllmaterial
    403
    Trennelement
    F
    Kraft auf Fahrzeuginsassen
    K
    Kraft auf Fahrzeuglängsseite

Claims (20)

  1. Fahrzeugsitzanordnung für ein Kraftfahrzeug, mit – einem Fahrzeugsitz (3), der mindestens ein zum Schutz eines auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen (5) aufblasbares Element (4, 4a, 4b) aufweist, wobei – das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) so ausgebildet und angeordnet ist, dass es sich überwiegend in Richtung auf den Fahrzeuginsassen (5) ausdehnt, wenn es aufgeblasen wird.
  2. Fahrzeugsitzanordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Mittel (9) zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes (4, 4a, 4b), die ausgebildet sind, das aufblasbare Element ab Beginn einer Kollision des Kraftfahrzeugs (2) aufzublasen.
  3. Fahrzeugsitzanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) im aufgeblasenen Zustand größtenteils zwischen einer Seite (312) des im Fahrzeug eingebauten Fahrzeugsitzes (3), die der dem Fahrzeugsitz näheren Fahrzeuglängsseite (21) zugewandt ist, und dem Fahrzeuginsassen (5) erstreckt.
  4. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) so ausgebildet und angeordnet ist, dass es, während es sich ausdehnt, eine Kraft (F) auf den Fahrzeuginsassen (5) ausübt, die ihn von einer Fahrzeugseite (21) des Fahrzeugs weg bewegt.
  5. Fahrzeugsitzanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) ausgebildet ist, die Kraft (F) auf den Fahrzeuginsassen (5) auszuüben, bevor es in Kontakt mit einem in den Fahrzeuginnenraum intrudierenden Abschnitt der Fahrzeugseitenstruktur (21) kommt.
  6. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zum Dämpfen eines Aufpralls der Fahrzeuginsassen und/oder einer Fahrzeugstruktur auf das aufblasbare Element (4, 4a, 4b).
  7. Fahrzeugsitzanordnung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass – das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) ausgebildet ist, in einer ersten Phase des Ausdehnens die Kraft (F) auf den Fahrzeuginsassen auszuüben; und – die Mittel zum Dämpfen eines Aufpralls ausgebildet sind, erst während einer nachfolgenden, zweiten Phase des Ausdehnens des aufblasbaren Elementes (4, 4a, 4b) aktiviert zu werden.
  8. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei aufblasbare Elemente im eingebauten Zustand des Fahrzeugsitzes (3) entlang der Fahrzeughöhenrichtung übereinander und/oder mindestens zwei aufblasbare Elemente quer zur Fahrzeuglängsrichtung nebeneinander angeordnet sind.
  9. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von aufblasbaren Elementen (4a, 4b), die jeweils in Form einer Kammer eines Mehrkammerelementes (40) ausgebildet sind.
  10. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) an oder in einem Abschnitt einer Seitenwange (311) des Fahrzeugsitzes (3) angeordnet ist, der dem Fahrzeuginsassen (5) zugewandt ist.
  11. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) in einer Polsterung (7) des Fahrzeugsitzes (3) angeordnet ist.
  12. Fahrzeugsitzanordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) in Form eines dehnbaren Hohlraumes in der Polsterung (7) ausgebildet ist.
  13. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) zwischen einer Polsterung (7) des Fahrzeugsitzes (3) und einem Bezug (8) des Fahrzeugsitzes (3) angeordnet ist und an der Polsterung (7) und/oder an dem Bezug (8) festgelegt ist.
  14. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) an einer Außenseite eines Bezuges (8) des Fahrzeugsitzes (3) angeordnet ist.
  15. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Befestigungsmittel (100), über die das aufblasbare Element so an einer Struktur (200) des Fahrzeugsitzes (3) befestigt ist, dass die Richtung des Ausdehnens des aufblasbaren Elementes beeinflusst wird.
  16. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch – ein Hüllmaterial (42), das eine Kammer (41) des aufblasbaren Elementes (4, 4a, 4b) begrenzt; und – mindestes einem Verbindungselement (300), das zwei Abschnitte einer Innenseite des Hüllmaterials (42) so miteinander verbindet, dass die Richtung des Ausdehnens des aufblasbaren Elementes (4, 4a, 4b) beeinflusst wird.
  17. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Gassack (6), der sich im entfalteten Zustand größtenteils zwischen einer Fahrzeuglängsseite (21) und dem Fahrzeugsitz (3) erstreckt.
  18. Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das aufblasbare Element (4, 4a, 4b) im unaufgeblasenen Zustand flach erstreckt.
  19. Fahrzeug mit einer Fahrzeugsitzanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  20. Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen, mit den Schritten: – Bereitstellen eines Fahrzeugsitzes (3), das ein aufblasbares Element (4, 4a, 4b) aufweist; – Anordnen und Aufblasen des aufblasbaren Elementes (4, 4a, 4b) derart, dass es sich überwiegend in Richtung auf den Fahrzeuginsassen (5) ausdehnt.
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