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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur thermischen Behandlung von
Werkstücken
gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Wie
bei im Stand der Technik gezeigten Reflow-Lötanlagen bekannt ist, werden
mehrere nacheinander angeordnete Prozesskammern mit Heiz- bzw. Kühlzonen
auf eine jeweils vorbestimmte Temperatur gebracht, wobei insbesondere
eine Vorheizzone, eine Reflowzone und eine Kühlzone dazu vorgesehen sind,
das zu lötende
Bauteil bzw. die Leiterplatte unterschiedlichen Temperaturen auszusetzen.
Es ist üblich,
mittels Konvektion den zu lötenden
Bauteilen die Wärme
eines Heizelements unter Verwendung von Lüftern derart zuzuführen, dass
ein temperierter Luftstrom die Bauteile umströmt. Der Wärmeübergang auf die Leiterplatten
hängt im
Wesentlichen von der Temperatur und der Strömungsgeschwindigkeit des Gases
innerhalb der Prozesskammer ab. Die Lüftermotoren derartiger Konvektionsmodule
sind drehzahlgeregelt, um die Wärmetransferraten
zu beeinflussen. Die Erzeugung des Luftstroms mittels Lüftern kann
als sehr aufwendige Technik betrachtet werden, wobei sich insbesondere
bei hohen Strömungsleistungen
ein Nachteil hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit diesbezüglicher
Systeme ergibt.
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Weitere
aus dem Stand der Technik bekannte Heizmodule für Lötanlagen weisen mittel- bis
langwellige Infrarotstrahler auf. Diese Vorheizmodule heizen die
Bauteile durch Strahlungswärmeübergang auf.
Ein Nachteil dieser Heizkassetten liegt in der Effizienz der Energieübertragung.
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Ferner
ist aus der
DE 202
03 599 U1 eine Vorrichtung zum Reflow-Löten bekannt, bei der die zu
lötende
Baugruppe entlang einer Transportebene durch ein Heizfeld transportiert
wird. Oberhalb der Transportebene ist eine Düse mit einer schlitzförmigen Düsenöffnung und
einem schlitzförmigen
Kanalquerschnitt vorgesehen, der im Wesentlichen der Breite der
Baugruppe entspricht. Der Prozessgasstrahl wird über eine Prallfläche, die
beabstandet der Düsenöffnung liegt,
verbreitert. Das Prozessgas dient bei dieser Vorrichtung dazu, dem
Bauteil die nötige
Wärmemenge
zuzuführen.
Dies hat den Nachteil, dass eine sehr große Menge an Prozessgas in die
Prozesskammer eingeleitet werden muss.
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Die
US 5,039,841 A zeigt
dazu eine geschlossene Reflow-Lötvorrichtung
aufweisend eine Vorheizzone und eine Hauptheizzone. Darin sind zumindest
zwei Paare von Infrarot-Heizelementen übereinander angeordnet, so
dass eine Durchlaufstrecke zum Transfer von Werkstücken damit
aufgeheizt werden kann. Weiterhin sind Elemente vorgesehen um Gas
einzuströmen.
Dazu werden Düsen,
die frei in der Richtung einstellbar sind, innerhalb des Heizraums
oben und unten angeordnet. Das Heizprofil kann somit schnell einer
bestimmten Verwendung angepasst werden. Beispielsweise bei der Verwendung
von gleichmäßig aufzuheizenden
Leiterplatten ermöglicht
dies den Durchsatz von vielen Werkstücken. Aus
1 geht
dabei die Anordnung der Ausströmöffnungen
zwischen den Infrarotheizelementen hervor.
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Ferner
betrifft die
US 6,768,083
B2 eine Reflow-Lötanlage,
mit der ein Verfahren ausgeführt wird,
um elektrische Komponenten, wie Leiter platten zu löten. Es
ist vorgesehen zum Löten
die selektive Infrarot-Heizung
für sich
selbst oder in Kombination mit einer Konvektionsheizung zu betreiben.
So kann das Risiko einer Überhitzung
und daraus folgenden Schäden
an elektrischen Komponenten während
des Lötvorgangs
vermieden werden. Insbesondere aus dem in der
1 gezeigten
Stand der Technik gehen dazu Einströmöffnungen aus Luftleitelementen,
die oberhalb und unterhalb einer Durchlaufstrecke angeordnet sind
hervor. Weiterhin ist aus
4 ersichtlich,
dass eine Vielzahl von Gasstreuelementen vor den Einströmöffnungen
angeordnet werden.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung zur thermischen Behandlung von Werkstücken zur
Verfügung
zu stellen, mit der sich die im Stand der Technik vorzufindenden
Nachteile überwinden
lassen, um insbesondere eine effizientere Wärmeübertragung zu ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Vorrichtung nach der Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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In
zunächst
für sich
bekannter Weise weist die Vorrichtung zur thermischen Behandlung
von Werkstücken
insbesondere mit elektrischen und elektronischen Bauteilen bestückte Leiterplatten
oder dergleichen eine Prozesskammer auf, in der mindestens eine
eine Heiz- oder Kühlvorrichtung
aufweisende Heiz- oder Kühlzone
ausgebildet bzw. angeordnet ist. Es ist dabei möglich, Werkstücke unter
Aufheizung oder Abkühlung
entlang einer Durchlaufstrecke durch diese Zonen zu transportieren.
Derartige Vorrichtungen sind bevorzugt modular aufgebaut, wobei sich
Kühl- und
Heizmodule hintereinander anfügen lassen.
Damit kann ein Bauteil, welches entlang der verschiedenen Kühl- oder
Heizzonen transportiert wird, entsprechend erhitzt oder abgekühlt werden. Die
Tempera tur in den verschiedenen Modulen wird mit Temperatursensoren
bzw. Pyrometern gemessen und kann daraufhin gesteuert werden. Gattungsgemäß ist ein
druckbeaufschlagtes gasförmiges
Fluid über
Einströmöffnungen
in die Heiz- oder Kühlzonen einleitbar.
Das gasförmige
Fluid wird dabei als im Verhältnis
zum Volumen der Prozesskammer kleiner Volumenstrom mit hoher Geschwindigkeit
durch die Einströmöffnungen
geblasen und reißt
im Bereich der Einströmöffnungen
die umgebende Gasatmosphäre in
der Prozesskammer mit. Dieser größere und
insbesondere stark verwirbelte Volumenstrom unterstützt insbesondere
den Strahlungswärmeübergang von
der Heizung bzw. Kühlung
auf die Werkstücke und
umgekehrt mit einem zusätzlichen
konvektiven Wärmeübergang.
Im Ergebnis ermöglicht
eine derartige Vorrichtung eine Steigerung der Effizienz der Wärmeübertragung,
indem die übertragene
Wärmemenge
durch das Einleiten eines Gases mittels Konvektion erhöht wird.
Das gasförmige
Fluid kann dabei im einfachsten Fall aus Druckluft, aber auch aus
Inertgas oder anderen üblichen
Prozessgasen bestehen, welche durch die Einströmöffnungen in die Prozesskammer
eingeleitet werden. Die Temperatur des Gases ist aufgrund des geringen
Volumenstroms nicht von entscheidender Bedeutung. So kann insbesondere
nicht vorgeheizte Druckluft aus einem Druckluftspeicher Verwendung
finden. Das Gas dient lediglich dazu, das in der Kammer befindliche
Gas in Bewegung zu versetzen. Der Durchmesser der Einströmöffnungen
ist insbesondere unter Berücksichtigung
der Wurfweite, des Gasdrucks und des Abstandes der Einströmöffnungen
zueinander festzulegen. Erfindungsgemäß liegt dieser zwischen 2 mm
und 0,01 mm, insbesondere zwischen 0,5 mm und 0,05 mm. Damit kann
ein geringer Gasverbrauch bzw. ein zum Volumen der Prozesskammer
ausreichend geringer Volumenstrom des einströmenden Fluides gewährleistet
werden. Das einströmende
Gas kann die Umgebungsatmosphäre
in der Prozesskammer mitreißen
und so im Ergebnis eine relative hohe Gasströmung an die Werkstücke erzeugen.
Die vorgeschlagenen kleinen Durchmesser ermöglichen für das einströmende Gas
bei geringem Gasverbrauch hohe Strömungsgeschwindigkeiten. Der
Gasstrom bringt dabei keine Wärmemenge
in die Kammer ein, sondern unterstützt nur die Wärmeübertragung
von der aufgeheizten Prozessgasatmosphäre in der Prozesskammer auf
das Werkstück.
So kann neben dem Strahlungswärmeübergang
eine konvektive Wärmeübertragung
erfolgen.
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Es
ist bevorzugt vorgesehen, die Einströmöffnungen an mindestens einem
Rohrleitungsabschnitt anzuordnen, der mit einer druckbeaufschlagten
Fluidquelle verbunden ist. Die Einströmöffnungen können düsenförmig ausgebildet sein und einen
ihren Öffnungen
entsprechenden Strömungstyp
erzeugen. Es ist beispielhaft vorgesehen, die Fluidquelle mittels
eines Kompressors oder einer Druckgasflasche mit Druck zu beaufschlagen
oder an ein bestehendes Druckluftnetz anzuschließen.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
sieht vor, die Einströmöffnungen
an mindestens einer Wand einer Hohlkammer anzuordnen, die mit einer
druckbeaufschlagten Fluidquelle verbunden ist. Dabei kann die Hohlkammer
an beliebiger Stelle in der Prozesskammer angeordnet sein, so dass über die
Einströmöffnungen
in der Wand oder den Wänden
der Hohlkammer das Fluid an nahezu beliebige Stellen der Prozesskammer
geführt
werden kann. In einer weiteren Realisierung ist jedoch vorgesehen, dass
die die Einströmöffnungen
aufweisende Wand Teil der Außenwand
der Prozesskammer ist.
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Die
Anordnung der Rohrleitungsabschnitte ist grundsätzlich beliebig und hängt im Wesentlichen davon
ab, an welche Stelle der Prozesskammer das einzuleitende Fluid gebracht
werden soll. Um insbesondere die Strömung im Bereich der Durchlaufstrecke
zu konzentrieren, ist es nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
vorgesehen, eine Mehrzahl von Rohrleitungsabschnitten in der Prozesskammer
anzuordnen, die im Wesentlichen parallel zur Durchlaufstrecke verlaufen.
Die Rohrleitungsabschnitte können
dabei hintereinander und/oder nebeneinander angeordnet sein.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
sieht vor, die Rohrleitungsabschnitte im Wesentlichen quer oder
winklig zur Durchlaufstrecke der Werkstücke anzuordnen.
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Dabei
kann zum Beispiel in verschiedenen Bereichen der Prozesskammer den
durchlaufenden Werkstücken
aus verschiedenen Rohrleitungsabschnitten eine unterschiedliche
Gasart zugeführt werden.
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Die
Anordnung der Eintrittsöffnungen
an den Rohrleitungsabschnitten ist grundsätzlich ebenfalls beliebig.
So können
die Öffnungen
beispielsweise statistisch verteilt an den Rohrabschnitten angeordnet
sein. Nach einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung jedoch sind die Einströmöffnungen an den Rohrleitungsabschnitten
linear hintereinander angeordnet, um eine gleichmäßige Strömungsverteilung und
damit eine gleichmäßige Konvektion
zu gewährleisten.
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Alternativ
dazu können
die Einströmöffnungen
beispielsweise nebeneinander angeordnet oder winklig gegeneinander
versetzt sein. Damit kann eine breitere Strömungscharakteristik erzeugt
werden, mit der weitere Teile der Prozesskammer mit einer größeren Gasvolumenbewegung
erreicht werden können.
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Bevorzugt
ist der Abstand jeweils benachbarter Rohrleitungsabschnitte zwischen
10 mm und 100 mm, wobei einerseits ein genügend hoher Gasvolumenstrom
erzeugt werden kann und gleichzeitig zwischen den Rohrleitungsabschnitten
genügend Heizwärme durchstrahlen
kann. Die Rohrleitungsabschnitte sind dazu beispielsweise parallel
angeordnet.
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Der
Abstand der Rohrleitungsabschnitte zu den thermisch zu behandelnden
Werkstücken
beträgt
vorzugsweise zwischen 20 mm und 50 mm.
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Es
ist gemäß einer
weiteren Ausführungsform
vorgesehen, die Rohrleitungsabschnitte in ihrem Abstand voneinander
und/oder von den zu behandelnden Werkstücken veränderbar anzuordnen. Dies kann
beispielsweise über
eine manuell oder motorisch betriebene Einstelleinrich tung erfolgen,
die zudem in Abhängigkeit
von Prozessparametern, wie beispielsweise Temperatur der Atmosphäre der Prozesskammer
oder dergleichen, gesteuert oder geregelt werden kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Realisierung ist es vorgesehen, die Rohrleitungsabschnitte
um ihre Längsachse
drehbar anzuordnen. Damit kann in einfacher Weise die Richtung des
Volumenstroms eingestellt werden.
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Der
Abstand zwischen jeweils benachbarten Einströmöffnungen liegt vorzugsweise
zwischen 5 mm und 100 mm.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
sieht vor, dass die Druckdifferenz zwischen der Prozesskammer und
dem druckbeaufschlagten Fluid zwischen 1 bar und 50 bar beträgt. Damit
können hohe
Strömungsgeschwindigkeiten
durch die Einströmöffnungen
in die Prozesskammer erzeugt werden, die die Grundlage für einen
hohen Verwirbelungsgrad, einen hohen effektiven Volumenstrom auf die
zu behandelnden Werkstücke
und damit einen hohen konvektiven Energieübertrag bilden. Dieser Druckbereich
ermöglicht
zudem eine hohe Einströmtiefe,
sowie die Variation derselben.
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Die
Art der Heiz- oder Kühleinrichtung
ist für das
Wesen der Erfindung ohne Belang. Nach einem Ausführungsbeispiel weist jedoch
die Heiz- oder Kühlvorrichtung
mindestens ein Flächenheiz-
oder Kühlelement
auf, wobei die Rohrleitungsabschnitte zwischen dem Werkstück und dem
Flächenheiz- bzw.
Kühlelement
angeordnet sind. Im einfachsten Fall kann dabei als Flächenheizelement
auch ein Wandbereich der Prozess kammer dienen, der von außen entsprechend
erwärmt
wird oder ein Infrarotheizelement aufweist.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
weist die Heiz- oder Kühlvorrichtungen
zumindest ein stab- oder röhrenförmiges Heiz-
oder Kühlelement
auf. Dies können
im einfachsten Fall von Heißdampf, Heißwasser
oder einem Kühlmedium
durchströmte Rohre
sein. Dabei können
die Heiz- oder Kühlelemente
zwischen den Rohrleitungsabschnitten, zwischen den Rohrleitungsabschnitten
und den zu behandelnden Werkstücken
oder zwischen den Rohrleitungsabschnitten und einer Wand der Prozesskammer
angeordnet sein.
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Im
Folgenden wird die erfindungsgemäße Vorrichtung
anhand lediglich bevorzugter Ausführungsformen darstellender
Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Prozesskammer mit oben und unten angeordneten, nebeneinander liegenden
Rohrleitungsabschnitten und Heiz- oder Kühlelementen;
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2 eine
Prozesskammer mit oben und unten angeordneten, nebeneinander liegenden
Rohleitungsabschnitten und Heiz- oder Kühlelementen mit einem variablen
Abstand zur Transportebene;
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3 eine
Prozesskammer mit oben und unten angeordneten, nebeneinander liegenden
Rohrleitungsabschnitten und Heiz- oder Kühlelementen, wobei die Heizelemente
mit einem Reflektorelement teilweise abgeschirmt sind;
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4 eine
Prozesskammer mit einem Flächenheizelement
in dem mehrere Einströmöffnungen vorgesehen
sind;
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5 Schnitt
durch einen Rohrleitungsabschnitt mit zwei Einströmöffnungen;
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6 Schnitt
durch einen Rohrleitungsabschnitt mit einer Einströmöffnung;
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7 ein
Modul mit einem Register aus Rohrleitungsabschnitten und einer Heiz-
oder Kühleinrichtung;
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8 eine
Schnittdarstellung der Anordnung von einem Register aus Rohleitungsabschnitten
und Heiz- bzw. Kühlelementen
des in 7 dargestellten Moduls;
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9 die
Anordnung der Rohrleitungsabschnitte in Richtung der Durchlaufstrecke;
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10 die
Anordnung der Rohrleitungsabschnitte orthogonal zur Richtung der
Durchlaufstrecke; und
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11 die
Anordnung mehrerer Rohrregister und Heiz- bzw. Kühlmodule entlang einer Durchlaufstrecke.
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Die
in 1 gezeigte Prozesskammer 1 wird mittig
von einer Transporteinheit 2, die durch eine erste Kammeröffnung 3 in
die Prozesskammer 1 eintritt, durchlaufen, bis die Transporteinheit 2 durch
die zweite Kammeröffnung 4 aus
der Prozesskammer austritt. In der Prozesskammer 1 sind
jeweils oben und unten gegenüberliegend
Rohrleitungsabschnitte 5 vorgesehen, aus denen eine Gasströmung 6 zur Kammerachse
strömt.
Neben einem Rohrleitungsabschnitt 5 ist abwechselnd jeweils
ein Heizelement 7 vorgesehen, von dem eine Wärmestrahlung 8 ebenfalls
zur Kammermitte strahlt, was mit dem gebogenen Vektor verdeutlicht
ist. Diese abwechselnde Anordnung von Wärmestrahlungselementen 7 und Rohrleitungsabschnitten 5 erhöht die Effizienz
des Wärmeübertrags
auf ein Bauteil. Dieses wird mit der Transporteinheit 2 entlang
der Durchlaufstrecke durch die Prozesskammer 1 transportiert
und zusätzlich
durch die Gasströmung 6 erwärmt, die
durch Kontakt mit den Wärmestrahlungselementen 7 bzw. den
von diesen aufgewärmten
Oberflächen
innerhalb der Prozesskammer erhitzt wurde.
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2 verdeutlicht
die variable Anordnung der Heizelemente 7 und Einströmöffnungen 5 in
Bezug zur Durchlaufstrecke der Transporteinheit 2. Dazu
wird eine Prozesskammer 1 von einer Transporteinheit 2 von
einer ersten Kammeröffnung 3 zu einer
zweiten Kammeröffnung 4 bewegt,
wobei in einem ersten Teil die Einströmöffnungen 5 und Heizelemente 7 in
einer ersten Position 9 angeordnet sind, die näher an der
Durchlaufstrecke liegt, und in einem weiteren Teil in einer zweiten
Position 10, die relativ zur Durchlaufstrecke weiter auseinander
liegt. Der seitliche Abstand der Heizelemente 7 und Rohrleitungsabschnitte 5 ist
dabei ebenfalls als veränderbar verdeutlicht,
indem der Abstand zweier Rohrleitungsabschnitte 5 eine
erste Weite 11 und eine zweite Weite 12 aufweist.
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Es
zeigt 3 eine weitere Möglichkeit der Beeinflussung
der Wärmestrahlung 8.
Dazu wird in einer Prozesskammer 1, die von einer Transporteinheit 2 von
einer ersten Kammeröffnung 3 zu
einer zweiten Kammeröffnung 4 durchlaufen
wird, neben jedem Einlasselement 5 abwechselnd ein Heizelement 7 vorgesehen.
Zudem sind Reflektorelemente 13 vorgesehen, die zwischen
den Heizelementen 7 und der Durchlaufstrecke der Transporteinheit 2 liegen
und so die von den Heizelementen 7 ausgehende Wärmestrahlung 8 zur
Seite hin ablenken, wodurch ein höherer Anteil der Wärmestrahlung 8 direkt zu
den Rohrleitungsabschnitten 5 und den darin angeordneten
Einströmöffnungen
gelangt. Die Gasströmung 6 kann
dadurch effizient erwärmt
werden und diese aufgenommene Wärmemenge
zur Transporteinheit 2 und einem darauf liegenden Bauteil
bewegen.
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In 4 ist
eine weitere Möglichkeit
zur Erwärmung
der Gasströmung 6 gezeigt,
mit einer Variation der Strömung.
Dazu ist an der Prozesskammer 1 parallel zur Richtung der
Durchlaufstrecke der Transporteinheit 2 an den Wänden der
Prozesskammer 1 ein Flächenheizelement 14 vorgesehen,
welches flächig
die Wärmestrahlung
in die Prozesskammer 1 abstrahlt. Die Einströmöffnungen 5 sind
vor dem Flächenheizelement 14 vorgesehen,
um die von diesem abgegebene Wärmemenge
zu der Transporteinheit 2 zu bewegen. Der aus den Rohrleitungsabschnitten 5 ausströmende Gasstrahl 6 ist
in einen ersten Teilstrahl 15 und einen zweiten Teilstrahl 16 unterteilt,
wodurch eine breitere Verteilung der Gasströmung und damit eine Vergrößerung des
Volumenstromes ermöglicht
wird.
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Es
zeigt 5 den Schnitt durch einen Rohrleitungsabschnitt 5 mit
einer Einströmöffnung 18 und daneben
angeordnet einer weiteren Einströmöffnung 19.
Die Gasströmung
wird dadurch in einen ersten Teilstrahl 15 und eine zweiten
Teilstrahl 16 geteilt. Diese Ausführung eines geteilten Prozessgasstrahls ist
beispielsweise auch in 4 angedeutet. Der Außendurchmesser 20 und
der Innendurchmesser 21 stellen für den Rohrleitungsabschnitt
eindeutige Kenngrößen dar,
da damit bei einem fest eingestellten Gasdruck die Strömungsgeschwindigkeit
bzw. die Strömungsform
beeinflusst werden können.
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6 zeigt
einen Schnitt durch einen Rohrleitungsabschnitt 5 mit nur
einer Einströmöffnung 18, die
nur einen ersten Teilstrahl 17 erzeugt. Dies ist insbesondere
für lokal
zu erzeugende Strömungen
vorteilhaft.
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Es
zeigt 7 ein erfindungsgemäßes Modul, bei dem eine druckbeaufschlagte
Fluidquelle 22 mit einem Rohrregister bestehend aus fünf Rohrleitungsabschnitten 5 verbunden
ist. Aus jedem Rohrleitungsabschnitt 5 strömt ein gasförmiges Fluid. Weiterhin
ist als Heizelement 7 eine Heizschlange gezeigt, die sich
im Wesentlichen über
die Fläche des
Rohrregisters erstreckt. Die gezeigte druckbeaufschlagte Fluidquelle 22 ermöglicht in
dem Modul eine gleichmäßige Verteilung
des Gasdrucks in den verschiedenen Rohrleitungsabschnitten 5.
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8 zeigt
einen Schnitt durch das in 7 gezeigte
Modul, wobei aus den Rohrleitungsabschnitten 5 ein erster
Teilstrahl 15 und ein zweiter Teilstrahl 16 strömt, die
durch die von den Heizelementen 7 abgegebene Wärme aufgewärmt sind. Weiterhin
sind Reflektorelemente 13 vorgesehen, die dafür sorgen,
die Wärme
effizient zu den Rohrleitungsabschnitten 5 zu bewegen.
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Es
zeigen 9 und 10 die
Anordnung der Rohrleitungsabschnitte 5 bzgl. der Richtung
der Durchlaufstrecke 23 der Transporteinheit 2. 9 zeigt
dementsprechend die Anordnung der Rohrleitungsabschnitte 5 parallel
zur Richtung der Durchlaufstrecke 23 der Transporteinheit 2.
Entsprechend rechtwinklig ist die Anordnung der Einströmöffnungen 5 quer
zur Richtung der Durchlaufstrecke 23 in 10 dargestellt.
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11 zeigt
die Ausführung
einer Lötvorrichtung
mit mehreren nebeneinander angeordneten Heiz- bzw. Kühlmodulen,
wie sie in 7 erläutert sind. Dazu ist eine Prozesskammer 1 aus
acht Modulen aufgebaut, die jeweils ein Register aus Rohrleitungsabschnitten 5 und
ein Heizelement 7 in Form einer Heizschlange aufweisen.
Diese können über ein Anschlusselement 24 an
eine druckbeaufschlagte Fluidquelle und über einen Anschluss 25 an
eine Heizvorrichtung angeschlossen werden.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass die Ausführung der Erfindung nicht auf
die in den 1 bis 11 beschriebenen
Ausführungsbeispiele
beschränkt
ist, sondern auch eine Vielzahl von Varianten möglich ist. Insbesondere kann
die Art und Anordnung der Heiz- und Kühlelemente sowie die Anordnung
der Transporteinheit und die Geometrie der Prozesskammer von den
dargestellten Vorrichtungen abweichen.
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Die
Erfindung liefert damit einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung
der Effizienz des Wärmetransports
in Lötvorrichtungen,
indem neben der Wärmestrahlung
die übertragene
Wärmemenge durch
die erwärmte
Fluidströmung
erhöht
wird.
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- 1
- Prozesskammer
- 2
- Transporteinheit
- 3
- Erste
Kammeröffnung
- 4
- Zweite
Kammeröffnung
- 5
- Rohrleitungsabschnitt
- 6
- Gasströmung
- 7
- Heizelement
- 8
- Wärmestrahlung
- 9
- Erste
Position
- 10
- Zweite
Position
- 11
- Erste
Weite
- 12
- Zweite
Weite
- 13
- Reflektorelement
- 14
- Flächenheizelement
- 15
- Erster
Teilstrahl
- 16
- Zweiter
Teilstrahl
- 17
- Einfacher
Strahl
- 18
- Einströmöffnung
- 19
- Weitere
Einströmöffnung
- 20
- Außendurchmesser
- 21
- Innendurchmesser
- 22
- Druckbeaufschlagte
Fluidquelle
- 23
- Transportrichtung
- 24
- Anschluss
an druckbeaufschlagte Fluidquelle
- 25
- Anschluss
an Heizvorrichtung