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Die
Erfindung betrifft ein Fußgestell für ein Möbel,
wobei das Fußgestell eine Haltebasiseinrichtung aufweist,
von der zum Abstellen des Möbels auf einem Untergrund mehrere
Fußteilarme von Fußteilen im Wesentlichen radial
abstehen und die eine Säulenhalterung zum Halten einer
zum Tragen eines Möbelkörpers des Möbels
vorgesehenen Tragsäule aufweist. Die Erfindung betrifft
ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Fußgestells.
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Fußgestelle
für Möbel, z. B. Aktensäulen, Sessel,
insbesondere Schreibtischstühle, und dergleichen, werden
auch als „Fußkreuze” bezeichnet und sind
allgemein bekannt. Solche Fußgestelle bestehen in der Regel
aus einem Gussteil mit einer die Tragsäule aufnehmenden
Aufnahmehülse, von der die Fußteilarme abstehen.
An den freien Enden der Fußteilarme sind beispielsweise
Rollen oder Stützfüße angeordnet, um
das Fußgestell auf dem Untergrund abzustellen. Der Möbelkörper ist
beispielsweise eine Sitzflächen- und Rückenlehnenanordnung, ein
Tablar, ein Möbelkorpus oder dergleichen.
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Die
Fußteile können in massivem Guss ausgeführt
sein, was eine hohe Stabilität schafft. Soll das Fußgestell
etwas leichter ausgestaltet sein, sind an der Unterseite der jeweiligen
Fußteile in der Regel Hohlräume mit Verrippungen
vorgesehen, so dass die Fußteilarme verstärkt
sind.
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Bei
beiden Ausführungsformen muss verhältnismäßig
viel Gussmaterial verwendet werden. Die Fußgestelle werden
dadurch schwer. Die Herstellung ist bei hohem Rohstoffverbrauch
teuer.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fußgestell
mit hoher Stabilität und gleichzeitig geringem Materialverbrauch
bereitzustellen.
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Zur
Lösung der Aufgabe ist bei einem Fußgestell der
eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Fußteilarme rohrartig sind, wobei eine Umfangswand
einen Innenhohlraum eines Fußteilarms umschließt,
und dass sich die Fußteilarme von der Haltebasiseinrichtung
zu ihren freien Enden hin verjungen. Zur Lösung der Aufgabe
ist ferner ein Verfahren gemäß der technischen
Lehre eines unabhängigen Anspruchs vorgesehen.
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Die
Fußteilarme haben also an ihrem freien Enden einen kleineren
Querschnitt als im Bereich der Haltebasiseinrichtung. Insbesondere
haben die Fußteilarme geschlossene Unterseiten oder Unterseitenwandungen,
so dass ein rohrförmiger, extrem tragfähiger Fußteilarm
gebildet ist. Zusätzliche Verrippungen, Versteifungen im
Innenhohlraum des Fußteilarmes sind zwar prinzipiell möglich,
aber nicht unbedingt nötig. Dadurch ist der Materialverbrauch
gering. Das Fußgestell ist leicht. Die Fertigung ist günstig.
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Ein
erfindungsgemäßer Grundgedanke ist, dass ein hochbelastbarer
Hohlkörper gebildet ist, der an den freien Enden, wo die
Last geringer ist, verhältnismäßig schlank
ist. Im Bereich der Haltebasiseinrichtung jedoch hat der Fußteilarm
einen größeren Querschnitt, so dass eine optimale
Krafteinleitung von der Tragsäule über die Haltebasiseinrichtung
auf das jeweilige Fußteil möglich ist.
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Die
Fußteilarme verjüngen sich zu ihren freien Enden
hin vorzugsweise im Wesentlichen kontinuierlich. Möglich
wäre es allerdings auch, dass sich die Fußteilarme,
beispielsweise unterseitig, stufig verjüngen.
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Im
Sinne einer höheren Stabilität ist es, wenn die
Querhöhe eines jeweiligen Fußteilarms größer als
seine Querbreite ist.
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Der
Fußteilarm baut dadurch eher hoch als breit und nimmt große
Stützkräfte von der Tragsäule her auf.
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Das
Verhältnis der Querhöhe zur Querbreite des jeweiligen
Fußteilarms ist beispielsweise in einem Bereich von 4:1
bis 1,5:1 vorteilhaft. Besonders bevorzugt ist es, wenn dieses Verhältnis
zwischen Querhöhe und Querbreite etwa im Bereich von 2:1 ist.
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Allerdings
ist es nicht nötig, dass dieses Verhältnis über
die gesamte Längserstreckungsrichtung des Fußteilarmes
konstant ist. Vorteilhaft ist es beispielsweise in statischer und/oder
optischer Hinsicht, wenn die Verhältniszahl des Verhältnisses
von Querhöhe zu Querbreite im Bereich der Haltebasiseinrichtung
größer ist, während die Verhältniszahl
im Bereich des freien Endes eines jeweiligen Fußteilarmes kleiner
wird. Somit nimmt die Höhe des Fußteilarmes zum
freien Ende hin ab, was die Stabilität des Fußteilarmes
nicht beeinträchtigt, gleichzeitig aber eine hohe Belastbarkeit
sicherstellt.
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Die
Umfangswand ist vorteilhaft zumindest abschnittsweise gewölbt.
Beispielsweise ist die Umfangswand nach außen gewölbt.
Es ist aber auch möglich, dass die Umfangswand nach innen
gewölbt ist. Dabei ist es möglich, dass beispielsweise
eine Bodenwand des Fußteilarmes nicht gewölbt
ist, während die ein ander gegenüberliegenden Seitenwände und/oder
die obere Deckwand jeweils gewölbt ist. Die Wölbung
des Fußteilarms erhöht die Stabilität
und Belastbarkeit. Der Fußteilarm hat auch bei dünner Wandstärke
der Umfangswand eine hohe Knickfestigkeit.
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Der
Querschnitt eines Fußteilarmes ist vorzugsweise trapezförmig.
Beispielsweise ist der Fußteilarm an seiner Oberseite schmaler
und wird nach unten hin, d. h. zum Boden des Fußteilarms,
breiter.
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Die
Oberseite und/oder die Unterseite eines jeweiligen Fußteilarmes
hat zweckmäßigerweise einen bogenförmigen
Verlauf zwischen der Haltebasiseinrichtung und dem jeweiligen freien
Ende des Fußteilarmes. Diese bogenförmige Gestalt
wird durch die erfindungsgemäße Maßnahme
möglich.
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Die
Fußteilarme sind zweckmäßigerweise durch
ein Gussteil, insbesondere ein Spritzgussteil, aus Kunststoff, Metall,
einem faserverstärkten Kunststoff oder dergleichen gebildet,
Beispielsweise kann man ein erfindungsgemäßen
Fußgestell vorteilhaft aus Alu-Druckguss oder aus Kunststoff
fertigen. Auch eine hydropneumatische Fertigung eines jeweiligen
Fußteilarmes ist ohne Weiteres möglich.
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Die
freien Enden der Fußteilarme haben zweckmäßigerweise
eine mit der Umfangswand verbundene, insbesondere einstückige
Stirnwand.
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Bei
dieser Konstruktionsweise eines Fußteilarms ist es zwar
vorteilhaft, aber nicht unbedingt erforderlich, dass die Fußteilarme
von der Haltebasiseinrichtung zu ihrem freien Ende hin verjüngend
ausgestaltet sind. Mithin ist es also bei dieser Bauform eines Fußteils
möglich, einen Fußteilarm zu schaffen, der rohrartig
ist und eine Umfangswand aufweist, die einen Innenhohlraum des Fußteilarms
umschließt und für ein Fußgestell gemäß den
oberbegrifflichen Merkmalen des Anspruchs 1 vorgesehen ist. Der Querschnitt
eines solchen Fußteilarms kann über seine gesamte
Länge gleich sein.
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Sowohl
bei der Maßnahme, dass die Stirnwand an der Umfangswand
integral angeordnet ist bzw. mit dieser einstückig ist,
als auch bei der Maßnahme, dass sich die Fußteilarme
zu den freien Enden hin verjüngen ist es möglich,
einen Gusskern nach dem Gießen des jeweiligen Fußteilarmes
aus dem Innenhohlraum zu entfernen. Die Fertigung eines Fußteilarms
sozusagen in einem Guss ist ohne Weiteres bei beiden Fußteil-Varianten
möglich.
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Die
Fußteile umfassen zweckmäßigerweise mit
der Umfangswand einstückige Verbindungsmittel zur Verbindung
mit der Haltebasiseinrichtung und/oder zum wechselseitigen Verbinden
der Fußteile. Somit sind also auch die Verbindungsmittel zweckmäßigerweise
in einem Guss mit dem Fußteilarm hergestellt, was die Fertigung
einfach, die Stabilität hoch macht.
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Die
Fußteile haben zweckmäßigerweise an ihren
freien Enden Aufnahmen für Möbelrollen, höhenverstellbare
Stützteile oder dergleichen. Somit ist eine Anpassung der
Fußteile an den jeweiligen Untergrund ohne Weiteres möglich.
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An
der Umfangswand, die an sich geschlossen ist, kann außenseitig
zusätzlich eine Verstärkungsrippenstruktur mit
mindestens einer Verstärkungsrippe, zweckmäßigerweise
selbstverständlich mehrere Verstärkungsrippen,
angeordnet sein. Die Verstärkungsrippenstruktur ist zweckmäßigerweise in
der Nähe der Haltebasiseinrichtung vorgesehen, insbesondere
im Bereich eines Stützlagers, mit dem sich die Haltebasiseinrichtung
an dem Fußteil abstützt.
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Die
mindestens eine Verstärkungsrippe erstreckt sich zweckmäßigerweise
entlang der Längsrichtung des Fußteilsarms. Es
versteht sich, dass auch Querrippen, Diagonalrippen oder dergleichen prinzipiell
möglich sind.
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Eine
Höhe der mindestens einen Verstärkungsrippe, die
sich in Längsrichtung des Fußteilarms erstreckt,
nimmt zweckmäßigerweise von der Haltebasiseinrichtung
her kommend zum freien Ende des Fußteilarms hin ab.
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Vorteilhaft
sind die Fußteile, zumindest einige davon, relativ zu der
Haltebasiseinrichtung für eine Transportstellung beweglich,
so dass beim Transport ein geringer Transportraum notwendig ist. Die
Beweglichkeit kann beispielsweise eine Schiebebeweglichkeit, eine
Schwenkbeweglichkeit oder dergleichen sein. Vorteilhaft sind Steckaufnahmen
oder Steckhalterungen zum Anstecken des Fußteils/der Fußteile
an der Haltebasiseinrichtung. Es versteht sich, dass die erfindungsgemäß hergestellten
Fußteile ohne Weiteres auch durch eine Klebeverbindung, eine
Schweißverbindung oder dergleichen an der Haltebasiseinrichtung
befestigt werden können.
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Der
Möbelkörper kann beispielsweise einen Möbelkorpus,
mindestens einen Boden oder ein Tablar zum Abstellen von Gegenständen,
eine Sitzfläche, vorzugsweise mit einer Rückenlehne
oder dergleichen umfassen.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Schrägansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Fußgestells mit
Trageböden,
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2 einen
etwa entlang einer Schnittlinie A-A in 1 abgeschnittenen
Teil eines Fußteilarms eines Fußteils des Fußgestells
gemäß 1,
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3 eine
perspektivische Schrägansicht eines Fußteiles
zur Veranschaulichung der Verbindungsmittel einer in
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4 dargestellten
Haltebasiseinrichtung des Fußgestells,
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5 eine
teilweise Unteransicht des Fußgestells gemäß 1,
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6 eine
Querschnittsansicht eines Klemmspanners aus
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5,
etwa entlang einer Schnittlinie B-B in 5,
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7 eine
Querschnittsansicht des Fußgestells gemäß 1 etwa
entsprechend einer Schnittlinie C-C der Haltebasiseinrichtung gemäß 4,
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8 eine
Querschnittsansicht etwa entsprechend 7 mit einer
Klammereinrichtung zum Klammern der Fußteile und mit einer
eingesteckten Tragsäule,
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9 eine
alternative Haltebasiseinrichtung etwa in der Ansicht gemäß 8,
mit einem Boden sowie einer Klammereinrichtung zum Klammern der Fußteile,
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10 eine
Anordnung entsprechend etwa 9, jedoch
mit einer Möbel-Rolle, die die Haltebasiseinrichtung zentral
stützt,
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11 ein
zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Fußgestells in Gebrauchsstellung mit klappbaren Fußteilen
die in
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12 von
der Haltebasiseinrichtung teilweise und in
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13 in
einer Transportstellung vollständig weggeschwenkt sind.
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Bei
den nachfolgend beschriebenen Fußgestellen 10a, 10b stehen
Fußteile 11a, 11b radial von Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b ab.
Die Fußgestelle 10a, 10b bilden Bestandteile
von Möbeln 13a, 13b. Die Tragsäulen 14 sind
in Säulenhalterungen 15, beispielsweise in Gestalt
von Steckaufnahmen, der Halte basiseinrichtungen 12a, 12b eingesteckt.
Die Tragsäulen 14 tragen Möbelkörper 16,
beispielsweise ein Sitzgestell oder beim Ausführungsbeispiel
schematisch dargestellte Böden 17, auf die Gegenstände,
z. B. Aktenordner, abgestellt werden können. Die Möbel 13a, 13b werden
auch als Möbelsäulen bezeichnet. Es versteht sich,
dass die Fußgestelle 10a, 10b, wie nachfolgend
noch deutlich wird, auch beispielsweise für Stühle
und Sessel, insbesondere Bürostühle und -sessel,
verwendbar sind.
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Die
Fußgestelle 10a, 10b sind auf einem in 9 angedeuteten
Untergrund 18 abstellbar. An freien Enden 19 von
Fußteilarmen 20a, 20b der Fußteile 11a, 11b sind
wahlweise höhenverstellbare Stützen 21 oder
Möbel-Rollen 22 anbringbar, die vorzugsweise auswechselbar
sind.
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Ein
vorteilhaftes, in der Zeichnung nicht dargestelltes Konzept sieht
dabei vor, dass an den freien Enden 19 Aufnahmen 24 für
Steckteile, beispielsweise halbschalenartige Steckteile, vorgesehen
sind, die wiederum eine Aufnahme mit beispielsweise einem Gewinde
zum Einschrauben von vorstehenden Bolzenabschnitten der Stützen 21 oder
der Rollen 22 aufweisen. Die die Stützen 21 oder
Rollen 22 haltenden Steckteile werden in die Aufnahmen 24 am
freien Ende 19 eingesteckt und verrasten dort. Dadurch
ist die Montage sehr einfach, weil die beiden halbschalenartigen,
ein Gewinde aufweisenden Teile lediglich auf das Gewinde am Bolzenvorsprung
der Stütze 21 oder der Rolle 22 quer
zur an sich nötigen Einschraubrichtung aufgelegt und zweckmäßigerweise miteinander
durch Steckverbindungen verbunden werden, bevor sie in die Steckaufnahmen
an den freien Enden 19 eingesteckt werden. Es ist daher
nicht notwendig, die Schraubgewinde an den Bolzenenden in entsprechende
Gewindeaufnahmen einzuschrauben, was langwierig ist. Die Montage
ist dadurch vereinfacht.
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Die
freien Enden 19 sind ferner mittels Zierkappen 23,
die beispielsweise aufgesteckt oder aufgeklebt sind, optisch veränderbar.
Bereits die beiden vorgenannten, an sich jeweils eigenständige
Erfindungen darstellende Maßnahmen tragen zur leichten Montierbarkeit
und Handhabbarkeit der Fußgestelle 10a, 10b bei.
Aber auch im Hinblick auf geringe Volumenerfordernisse beim Transport
und hohe statische Belastbarkeit sind die Fußgestelle 10a, 10b optimal:
Zur
Einsparung von Transportvolumen sind die Fußteile 11a, 11b bezüglich
der jeweiligen Fußgestelle 10a, 10b beweglich.
Die Fußteile 11a, 11b sind mittels Verbindungsmitteln 25a, 25b lösbar
mit den Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b verbindbar.
In einer Transportstellung T sind beim Fußgestell 10a die Fußteile 11a von
der Haltebasiseinrichtung 12a entfernt, während
die Fußteile 11b des Fußgestelle 10b von
der Haltebasiseinrichtung 12b weggeschwenkt sind, z. B.
nach unten (13). In einer Gebrauchsstellung
G zum Abstellen der Möbel 13a, 13b auf dem
Untergrund 18 hingegen sind die Fußteile 11a an
der Haltebasiseinrichtung 12a mittels der Verbindungsmittel 25a fest
verbunden und stehen radial sternförmig von der Haltebasiseinrichtung 12a ab. Die
Fußteile 11b sind an die Haltebasiseinrichtung 12b herangeschwenkt
und stützen diese in der Gebrauchsstellung G ab (11).
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In
der Gebrauchsstellung G stützen Stützlager 26a, 26b die
Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b an den Fußteilen 11a, 11b ab.
Insbesondere in der Transportstellung T sind Zughalterungen 27a, 27b zwischen
den Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b einerseits
und den Fußteilen 11a, 11b andererseits wirksam
und verhindern beispielsweise ein Wegschwenken der Fußteile 11b von
der Haltebasiseinrichtung 12b, was in 12 dargestellt
ist. Die Stützlager 26a, 26b sind in
unteren Bereichen der Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b,
die Zughalterungen 27a, 27b in oberen Bereichen
der Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b angeordnet
und halten die Fußteile 11a, 11b sozusagen
auf Zug, d. h. zugfest, an den Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b.
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In
der Gebrauchsstellung G stützen sich jeweils Stirnseiten 28 der
Fußteile 11a, 11b an den Außenumfängen 29 der
Halteba siseinrichtungen 12a, 12b ab. Es befinden
sich keine Verbindungsmittel, Zwischenlagen oder dergleichen zwischen
einerseits den Stirnseiten 28 und andererseits den Außenumfängen 29,
so dass eine optimale Krafteinleitung und Abstützung gegeben
ist.
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Bei
dem Fußgestell 10a stützen sich die Fußteilarme 20a zudem
unmittelbar aneinander ab. Untere Bereiche der Stirnseiten 28 weisen
dazu Gehrungsschrägen 30 aus, die in der Gebrauchsstellung G
aneinander anliegen. Somit bilden bereits die Fußteilarme 20a eine
stabile Ringstruktur 31, die um die Haltebasiseinrichtung 12a angeordnet
ist bzw. in der die Haltebasiseinrichtung 12a aufgenommen
ist.
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Die
Ringstruktur 31 wird ferner durch Seiten-Stützteile 32, 33 verstärkt,
die an den Fußteilarmen 20a seitlich angeordnet
sind und sich wechselweise aneinander abstützen. Die Seiten-Stützteile 32, 33 sind
jeweils an beiden Seiten eines Fußteilarmes 20a angeordnet
und stehen seitlich vor diesen vor. Mithin bilden also ein jeweiliger
Fußteilarm 20a und die seitlich daran angeordneten
Stützteile 32, 33 ein Kreissegment der
Ringstruktur 31. In der Gebrauchsstellung G verlaufen die
Seiten-Stützteile 32 vertikal. Die Seiten-Stützteile 32 sind
durch gekrümmte Vertikal-Plattenabschnitte 34 gebildet.
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Die
Seiten-Stützteile 33 verlaufen im Wesentlichen
horizontal und enthalten dementsprechend Horizontal-Plattenabschnitte 35.
Von den Horizontal-Plattenabschnitten 35 stehen eine gebogene Verstärkungswand 36,
die sich in Richtung des freien Endes 19 erstreckt, sowie
eine Stützwand 37 winkelig, insbesondere rechtwinkelig,
ab, so dass zwischen dem Plattenabschnitt 35 und den unmittelbar aneinander
grenzenden Wänden 36, 37 ein unten offener
Hohlraum definiert ist. Die Stützwände 37 verlaufen
radial von einer Mittelachse 38 des Fußgestells 10a weg.
In der Gebrauchsstellung G liegen die Stützwände 37 flächig
aneinander an und stützen sich wechselweise aneinander
ab.
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In
diesem Sinne stützen sich auch Stirnseiten 39 der
Seiten-Stützteile 33 bzw. Vertikal-Plattenabschnitte 34 aneinander
ab.
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Zu
einem besseren Halt der Ringstruktur 31 auch ohne die in
ihrem Inneren aufgenommene Haltebasiseinrichtung 12a sind
die Horizontal-Plattenabschnitte 35 miteinander verbunden.
Hierfür könnten beispielsweise die Außenseiten
der Stützwände 37 miteinander verklebt
werden, so dass die Ringstruktur 31 unlösbar fest
miteinander verbunden ist. Bevorzugt ist jedoch, dass die Seiten-Stützteile 32, 33, insbesondere
die Horizontal-Plattenabschnitte 35, lösbar miteinander
verbunden sind.
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Dazu
sind in den Stützwänden
37 Durchstecköffnungen
40 vorgesehen,
durch die Verbindungseinrichtungen
41, sozusagen als Querverbinder,
durchgesteckt sind. Die Verbindungseinrichtungen
41 sind
lösbar. Ein Zuganker
42 mit einem Stützvorsprung
43 ist
durch beide Stützwände
37 durchgesteckt,
wobei sich der Stützvorsprung außenseitig an einer
der Stützwände
37 abstützt.
Vor die andere Stützwand
37 steht ein kugeliger
Spannvorsprung
44 vor und ist in einer Spannaufnahme
45 eines
Spannhebels
46 aufgenommen. Der Spannhebel
46 ist schwenkbar
auf den Kugel-Spannvorsprung
44 gelagert und spannt, wenn
er in eine zu den Stützwänden
37 parallele
Lage geschwenkt wird, angedeutet durch einen Pfeil, die beiden Stützwände
37 aneinander.
Die Spannwirkung wird durch einen exzentrischen Wandabschnitt
47 im
Bereich der Spannaufnahme
45 bewirkt, der den zur Wand
37 kugeligen Stützvorsprung
43 untergreift.
Die Verbindungseinrichtung
41 ist also ein Kniehebeispanner,
der im Einzelnen in der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung
DE 10 2007 039 595 beschrieben
ist.
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Die
Fußteile 11a sind mittels Steckhalterungen 48 an
der Haltebasiseinrichtung 12a befestigbar. Somit ist eine
einfache Steck-Montage der Fußteile 11a an der
Haltebasiseinrichtung 12a möglich, wobei zugleich
ein fester, stabiler Halt gegeben ist. Die Steckhalterung 48 realisiert
integral die Stützlager 26a sowie die Zughalterung 27a.
Die Stützlager 26a sind durch Steckaufnahmen 49 an
den der Haltebasiseinrichtung 12a zugewandten Enden der
Fußteile 11a gebildet. Die Steckaufnahmen 49 haben
einen bogenförmigen Verlauf. Die Steckaufnahmen 49 sind im
Querschnitt U-förmig. Die Steckaufnahmen 49 nehmen
untere Randbereiche von Wandabschnitten eines im Wesentlichen zylindrischen,
die Haltebasiseinrichtung 12a bildenden Haltekörper 50a auf.
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An
der Steckhalterung 48, insbesondere der Steckaufnahme 49,
sind Steckrastmittel 51 vorgesehen, die entgegen einer
Einsteckrichtung 52 beim Anstecken der Fußteile 11a an
die Haltebasiseinrichtung 12a wirksam sind. Die Steckrastmittel 51 wirken sozusagen
als eine Auszugssperre, die ein unbeabsichtigtes Entfernen der Fußteile 11a von
der Haltebasiseinrichtung 12a verhindern. Ein federnder
Rastvorsprung 53, beispielsweise eine Rastzunge, der Steckrastmittel 51 ist
im Bereich der Steckaufnahme 49 angeordnet. Der Rastvorsprung 53 ist
in Richtung des Innenraums der Steckaufnahme 49 federbelastet und
befindet sich an einer Seitenwand der Steckaufnahme 49,
beispielsweise der im montierten Zustand radial äußeren
Seitenwand. Der Rastvorsprung 53 rastet beim Einstecken
der Haltebasiseinrichtung 12a in die Steckaufnahme 49 in
eine Rastaufnahme 54 des Haltekörpers 50a ein.
Die Rastaufnahmen 54 sind als Durchgangsöffnungen
zu einem Innen-Hohlraum des Haltekörpers 50 ausgestaltet.
Zum Lösen des Fußteils 11a kann ein Bediener
den Rastvorsprung 53 von dem Innen-Hohlraum her aus einer
jeweiligen Rastaufnahme 54 herausdrücken.
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Die
Steckhalterung 48 umfasst ferner langgestreckte Steckvorsprünge 55,
die in Stecknuten 56 eingreifen. Die Stecknut/Steckvorsprung-Steckverbindungen 56–55 erfüllen
im Wesentlichen die Funktion der Zughalterungen 27a. Die
Steckvorsprünge 55 haben einen nutensteinartigen
Querschnitt mit einer Taillierung mit seitlichen Rücksprüngen
oder Einschnürungen 57, in die Haltenasen 58 der
Stecknuten 56 seitlich quer zur Einsteckrichtung 52 eingreifen.
Die Haltenasen 58 greifen somit in einen Taillenabschnitt
der Steckvorsprünge 55 ein. Die Haltenasen 58 sind
im Sinne eines Verengens der Stecknuten 56 einander zugewandt.
Jedenfalls verhindern die Haltenasen 58 ein Ausziehen der
Steckvorsprünge 55 aus den Stecknuten 56 quer
zur Einsteckrichtung 52, d. h. radial von der Haltebasiseinrichtung 12a weg.
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Im
Sinne eines optimalen Halts und gleichmäßiger
Belastung sind jeweils seitlich neben einem Fußteilarm 20a jeweils
eine Stecknut 56 und ein Steckvorsprung 55 angeordnet,
die im montierten Zustand des Fußgestells ineinander greifen.
Die Steckvorsprünge 55 stehen nach radial innen
vor die Vertikal-Plattenabschnitte 34 vor. Korrespondierend dazu
sind an vor eine im Wesentlichen zylindrische Umfangswand 59 des
Halte körpers 50a vorstehenden Haltestegen 60 die
Stecknuten 56 angeordnet.
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Die
Haltestege 60 erstrecken sich nahezu über die
vollständige Gesamthöhe oder Längserstreckung
des Haltekörpers 50a. Korrespondierend sind auch
die Stecknuten 56 vorteilhaft langgestreckt und erstrecken
sich über den größten Teil der Längserstreckungsrichtung
der Haltekörper 50a. Diese Maßnahme trägt
zu einem optimalen Halt der Fußteile 11a an der
Haltebasiseinrichtung 12a.
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Zudem
sind die Stecknuten 56 im Bereich ihrer Einstecköffnungen 61 weiter
und werden zu dem der Einstecköffnung 61 gegenüberliegenden
Endbereich schmaler bzw. verengen sich, so dass sich die Steckvorsprünge 55 in
den Stecknuten 56 beim Einstecken sozusagen verkeilen oder
verklemmen. Die Stecknuten 56 haben also beispielsweise
einen konischen Verlauf. Insofern ist es zwar zweckmäßig,
nicht jedoch unbedingt nötig, dass die Stecknuten 56 an
ihrem von den Einstecköffnungen 61 entfernten
Ende einen Anschlag haben. Der Anschlag ist z. B. durch die Haltestege 60 überdeckende
Wandabschnitte 62 gebildet.
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An
der Haltebasiseinrichtung 12a, beispielsweise den Wandabschnitten 62,
sind Durchstecköffnungen 63 vorgesehen, die sich
bis zu einer Tragsäulenaufnahme 64, insbesondere
einer Steckaufnahme, zum Halten der Tragsäule 14 im
Innenraum des Haltekörpers 50a erstrecken. Durch
die Durchstecköffnungen 63 hindurch können
Sicherungsbolzen oder Riegel in die Tragsäule 64 eingesteckt
werden, so dass diese gegen ein Ausziehen aus der Tragsäulenaufnahme 64 gesichert
ist.
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Die
Tragsäulenaufnahme 64 hat zweckmäßigerweise
eine konische Gestalt. Jedenfalls ist es vorteilhaft, wenn zumindest
ein Seitenwandabschnitt der Tragsäulenaufnahme 64 zum
Boden derselben hin schräg verläuft, so dass die
in die Tragsäulenaufnahme 64 eingesteckte Tragsäule 14 sich
sozusagen automatisch in der Tragsäulenaufnahme 64 verkeilt. Diese
Bauform ist insbesondere bei Verwendung des Fußgestells 10a für
Stühle, insbesondere Bürostühle, vorteilhaft.
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Die
Fußteilarme 20a, 20b sind in einem innovativen
Verfahren als Gussteile gefertigt. Die Fußteilarme 20a, 20b umfassen
innen hohle Tragkörper 65, die im Bereich der
Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b einen größeren
Querschnitt aufweisen als an den freien Enden 19, mithin
sich zu diesen hin also verjungen. Eine Umfangswand 66 der
Tragkörper 65 ist geschlossen und begrenzt rohrartig
einen Innenhohlraum 67. Die Umfangswand 66 hat
einen trapezförmigen Querschnitt 68 mit einander
gegenüberliegenden, konisch zueinander verlaufenden Seiten wänden 69 und
einer in Gebrauchsstellung oberen Deckwand 70, die schmaler
als eine in Gebrauchsstellung untere Bodenwand 71 ist.
Mithin ist der Tragkörper 65 oben horizontal schmaler
als unten.
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Weiterhin
trägt zu den statischen Qualitäten des Tragkörpers 65 bzw.
der Fußteilarme 20a, 20b bei, dass eine
Querhöhe 72 der Fußteilarme 20a größer
ist als eine Querbreite 73, beispielsweise in einem Bereich
von etwa 4:1 bis 1,5:1.
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Zudem
ist das Verhältnis Querhöhe 72 zu Querbreite 73 im
Bereich der Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b größer
als im Bereich der freien Enden 19. Mithin verjüngen
sich die Tragkörper 65 also auch im Bezug auf
ihr Höhe-zu-Breite-Verhältnis zu den freien Enden 19 hin.
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Weiterhin
ist es vorteilhaft, dass zumindest die Deckwand 70, vorteilhafterweise
aber auch die Bodenwand 71, zwischen den beiden Längsenden, dem
freien Ende 19 und dem Bereich bei der Haltebasiseinrichtung 12a, 12b,
einen bogenförmigen Verlauf 74 hat.
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Die
Wände 69, 70, 71 sind zweckmäßigerweise
gewölbt, beispielsweise tonnenförmig nach außen,
was dem Tragkörper 65 eine zusätzliche
Stabilität verleiht.
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Die
freien Enden 19 der Tragkörper 65 sind stirnseitig
geschlossen. Die Seitenwände 69 sowie die Deckwand 70 gehen
einstückig in eine Stirnwand 75 über.
Lediglich zwischen der Bodenwand 71 und der Stirnwand 75 ist
noch ein Abstand für die Aufnahme 24 vorhanden.
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Die
Fußteilarme 20a, 20b sind Gussteile, vorzugsweise
Spritzgusssteile, die beispielsweise aus Kunststoff, faserverstärktem
Kunststoff, Metall oder auch Verbundwerkstoffen gefertigt sind.
Jedenfalls sind die Fußteilarme 20a, 20b bzw.
die den freien Enden 19 entgegengesetzten Endbereiche der Fußteilarme 20a, 20b offen,
so dass dort ein Kern 76a (in 2 schematisch
dargestellt) nach dem Gießen der Fußteilarme 20a, 20b in
eine Außenform 76b einer Form 76 entnommen
werden kann.
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Die
Tragkörper 65 bilden Hohlkörper 77.
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An
die Fußteilarme 20a bzw. die Hohlkörper 77/Tragkörper 65 sind
weitere Bestandteile des Fußteils 11a integral
angeformt, z. B. die Verbindungsmittel 25a sowie die Seiten-Stützteile 32, 33.
Die Fußteile 11a, 11b bestehen je aus
einem integralen einstückigen Bauteil, was der Gesamtkonfiguration
eine hohe Stabilität bei gleichzeitig einfacher Fertigung verleiht.
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Ein
die Haltebasiseinrichtung 12a untergreifender und vorliegend
vorteilhaft umgreifender Stützabschnitt 78 sowie
davon ausgehend auch Teile des Fußteilarms 20a ist
durch Verstärkungsrippen 79 einer Verstärkungsrippenstruktur 80 verstärkt.
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Die
Verstärkungsrippen 79 weisen im Bereich des Stützlagers 26 Stützabschnitte 82 auf.
Die Stützabschnitte 82 erstrecken sich unterhalb
des Stützlagers 26a, siehe 7. Die Stützabschnitte 82 erstrecken
sich von einer Vorderwand 84 über eine Boden 85 und
einer Hinterwand 86 der U-förmigen Steckaufnahme 49 hinweg,
so dass diese Wandabschnitte oder Wände 84, 85 und 86 allseitig gestützt
und verstärkt sind.
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Die
Verstärkungsrippen 79 verlaufen in einer Längsrichtung 81 des
Fußteilarms 20a. Die Verstärkungsrippen 79 stehen
nach unten vor die Bodenwand 71 vor. Mithin sind also die
Verstärkungsrippen 79 außenseitig an
dem Fußteilarm 20a angeordnet, was bei jeden erfindungsgemäßen
Fußteilarm ebenso wie das obengenannte integrale Anformen
der Verbindungsmittel und seitlichen Stützteile vorteilhaft ist.
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Die
Verstärkungsrippen 79 verlaufen jeweils paarweise
an den seitlichen Randbereichen der Bodenwand 71, d. h.
in der Nähe der Seitenwände 69. Die Verstärkungsrippen 79 sind
im Bereich des Stützabschnitts 78 hoch, so dass
dort eine hohe Stabili tät bereitgestellt wird. Die Verstärkungsrippen 79 verlaufen
kontinuierlich flacher werdend zur Längsmitte des Fußteilarmes 20a hin,
wo sie sozusagen auslaufen. Mithin ist also eine Vertikalhöhe
der Verstärkungsrippen 79 im Bereich der Stützlager 26a größer
als in einem in Längsrichtung 81 davon entfernten
Bereich des Fußteilarms 20a.
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Die
Stützabschnitte 82 bilden eine zentrale Stütze 83 zum
Abstützen des Fußgestells 10a auf dem
Untergrund 18. Die Stützabschnitte 82 haben
einen in der Seitenansicht bogenförmigen Verlauf, d. h. sie
bilden vorteilhaft an jeder von an einander entgegengesetzten Seiten
eine Art Kufe. Wenn das Fußgestell 10a stark belastet
wird, beispielweise wenn die Böden 17 mit einer
großen Last belastet sind und/oder zahlreicher derartige
Böden vorhanden sind, wird dadurch der zentrale Bereich
des Fußgestells 10a zum Untergrund 18 hin
um ein geringes Maß durchgebogen, bis die zentrale Stütze 83 auf dem
Untergrund 18 aufsitzt und somit die Tragsäule 14 zentral
abstützt. Die Belastung der radial abstehenden Fußteile 11a ist
dadurch geringer. Die Stützabschnitte 82 erstrecken
sich ringförmig um die Mittelachse 38, so dass
eine gleichmäßige Abstützung über
den gesamten Außenumfang der Tragsäule 14 bereitgestellt
ist.
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Weiterhin
trägt zum festen Halt der Fußteile 11a an
der Haltebasiseinrichtung 12a bei, dass beim Einstecken
Haltevor sprünge 87 einen über die Umfangswand 66 des
Tragkörpers 65 vorstehenden Kragen 88 untergreifen
bzw. von unten her in eine dort angeordnete Nut eingreifen.
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Eine
Klammereinrichtung 89 klammert zweckmäßigerweise
die an die Haltebasiseinrichtung 12a angesteckten Fußteile 11a (8).
Die Klammereinrichtung 89 umfasst einen Klammerkörper 90,
der an eine Unterseite der Haltebasiseinrichtung 12a angesteckt
ist. Bodenwandabschnitte 91 des Klammerkörpers 90,
die eine geschlossene Bodenfläche bilden können
oder auch armartig ausgestaltet sein können, erstrecken
sich dann an einer Unterseite oder Bodenseite des Haltekörpers 50a.
Von den Bodenwandabschnitte 91 am Rand winkelig abstehende
Halteschenkel 92 der Klammereinrichtung 89 übergreifen
oder umgreifen die Fußteile 11a, beim Ausführungsbeispiel
beispielsweise an Außenseiten 93 der Vertikal-Plattenabschnitte 34.
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Die
Klammereinrichtung 89 hat zweckmäßigerweise
eine Furchstecköffnung, durch die ein Bolzen 94 hindurch
gesteckt und in eine Schraubaufnahme 95 an einem Boden 96 der
Tragsäule 14 eingeschraubt ist. Der Boden 96 ist
zweckmäßigerweise in eine Umfangswandung der innen
hohlen Tragsäule 14 eingeschweißt. Somit
ist die Tragsäule 14 mit dem Fußgestell 10a verschraubt,
so dass die gesamte Einheit einen festen Halt hat.
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Zudem
ist der Tragsäulen-Boden 96 beabstandet zu einem
unteren Randbereich 97 der Umfangswand 98 der
Tragsäule 14. Der untere Randbereich 97 ist
gemeinsam mit dem unteren Randbereich der Umfangswand 66 des
Trag- oder Haltekörpers 50a in die Steckaufnahme 49 des
Fußteils 11a eingesteckt, was den Halt der gesamten
Einheit zusätzlich verbessert.
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Eine
in 9 dargestellte Haltebasiseinrichtung 12a hat
einen Haltekörper 50c, der im Wesentlichen dem
Haltekörper 50a entspricht. Im Unterschied zu
diesem hat der Haltekörper 50c jedoch einen Boden 100 mit
einer vorzugsweise als Schraubaufnahme ausgestalteten Aufnahme 99,
in die beispielsweise der Bolzen 94 einsteckbar oder einschraubbar
ist. Die Aufnahme 99 kann auch eine Lageraufnahme für
einen Lagervorsprung 101 einer von außen an das
Fußgestell 10a anbaubaren zentralen Stütze 83 bilden.
Die zentrale Stütze 83 ist bei der Ausführungsform
gemäß 10 beispielsweise durch
eine weitere Rolle 22 gebildet, von der ein Lagervorsprung 101 in
der Art eines Steckbolzens absteht. Der Lagervorsprung 101 ist
in die eine Lageraufnahme bildende Aufnahme 99 eingesteckt,
so dass die Rolle 22 drehbar um eine Drehachse ist, die beispielsweise
mit der Mittelachse 38 zusammenfällt.
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Die
Anordnung einer Möbel-Rolle 22 in ihrer Funktion
als zentrale Stütze 83 ist zweckmäßigerweise
so getroffen, dass die Möbel-Rolle 22 im unbelasteten
Zustand des Fußgestells 10a einen Abstand zum
Untergrund 18 hat. Wenn allerdings das Fußgestell 10a stärker
belastet wird, beispielsweise über eine an sich vorgesehene
Nennlast hinaus und oder in einem Überlastbereich, biegt
sich das Fußgestell 10a zentral nach unten durch,
wo dann die Möbel-Rolle 22 zum Tragen kommt und
als zentrale Stütze 83 wirkt.
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Die
Stützlager 26b des Fußgestells 10b sind als
Schwenklager 102 ausgestaltet. Am Außenumfang 29 bzw.
außen an der Umfangswand 66 sind Lagerböcke 103 der
Schwenklager 102 angeordnet, vor die Lagervorsprünge 104 seitlich
vorstehen. Die Lagervorsprünge greifen in Lageraufnahmen
an den Seitenwänden 69 ein, so dass die Fußteilarme 20b um
die durch die Lagervorsprünge 104 definierten Achsen
schwenken können.
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Rastmittel 105,
die die Zughalterungen 27b bilden, halten die Fußteile 11b in
der Gebrauchsstellung G an der Haltebasiseinrichtung 12b.
Die Rastmittel 105 enthalten Rastnasen 107, die
am oberen Randbereich vor die Umfangswand 66 vorstehen.
An den vorderen, freien Enden der Rastnasen 107 sind Rastvorsprünge 106 vorgesehen,
die in korrespondierende Rastaufnahmen an der Innenseite des Tragkörpers 65,
vorliegend an der Innenseite der Deckwand 70, einrasten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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