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DE102008032528A1 - Fußgestell für ein Möbel und Verfahren zur Herstellung eines Fußgestells - Google Patents

Fußgestell für ein Möbel und Verfahren zur Herstellung eines Fußgestells Download PDF

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DE102008032528A1
DE102008032528A1 DE200810032528 DE102008032528A DE102008032528A1 DE 102008032528 A1 DE102008032528 A1 DE 102008032528A1 DE 200810032528 DE200810032528 DE 200810032528 DE 102008032528 A DE102008032528 A DE 102008032528A DE 102008032528 A1 DE102008032528 A1 DE 102008032528A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fußgestell (10a) für ein Möbel (13a), wobei das Fußgestell (10a) eine Haltebasiseinrichtung (12a) aufweist, von der zum Abstellen des Möbels (13a) auf einem Untergrund (18) mehrere Fußteilarme (20a) von Fußteilen (11a) im Wesentlichen radial abstehen und die eine Säulenhalterung (15) zum Halten einer zum Tragen eines Möbelkörpers (16) des Möbels (13a) vorgesehenen Tragsäule (14) aufweist. Bei dem Fußgestell (10a) ist vorgesehen, dass die Fußteilarme (20a) rohrartig sind, wobei eine Umfangswand (66) einen Innenhohlraum (67) eines Fußteilarms (20a) umschließt, und dass sich die Fußteilarme (20a) von der Haltebasiseinrichtung (12a) zu ihren freien Enden (19) hin verjüngen. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Fußgestells (10a).

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fußgestell für ein Möbel, wobei das Fußgestell eine Haltebasiseinrichtung aufweist, von der zum Abstellen des Möbels auf einem Untergrund mehrere Fußteilarme von Fußteilen im Wesentlichen radial abstehen und die eine Säulenhalterung zum Halten einer zum Tragen eines Möbelkörpers des Möbels vorgesehenen Tragsäule aufweist. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines Fußgestells.
  • Fußgestelle für Möbel, z. B. Aktensäulen, Sessel, insbesondere Schreibtischstühle, und dergleichen, werden auch als „Fußkreuze” bezeichnet und sind allgemein bekannt. Solche Fußgestelle bestehen in der Regel aus einem Gussteil mit einer die Tragsäule aufnehmenden Aufnahmehülse, von der die Fußteilarme abstehen. An den freien Enden der Fußteilarme sind beispielsweise Rollen oder Stützfüße angeordnet, um das Fußgestell auf dem Untergrund abzustellen. Der Möbelkörper ist beispielsweise eine Sitzflächen- und Rückenlehnenanordnung, ein Tablar, ein Möbelkorpus oder dergleichen.
  • Die Fußteile können in massivem Guss ausgeführt sein, was eine hohe Stabilität schafft. Soll das Fußgestell etwas leichter ausgestaltet sein, sind an der Unterseite der jeweiligen Fußteile in der Regel Hohlräume mit Verrippungen vorgesehen, so dass die Fußteilarme verstärkt sind.
  • Bei beiden Ausführungsformen muss verhältnismäßig viel Gussmaterial verwendet werden. Die Fußgestelle werden dadurch schwer. Die Herstellung ist bei hohem Rohstoffverbrauch teuer.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Fußgestell mit hoher Stabilität und gleichzeitig geringem Materialverbrauch bereitzustellen.
  • Zur Lösung der Aufgabe ist bei einem Fußgestell der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Fußteilarme rohrartig sind, wobei eine Umfangswand einen Innenhohlraum eines Fußteilarms umschließt, und dass sich die Fußteilarme von der Haltebasiseinrichtung zu ihren freien Enden hin verjungen. Zur Lösung der Aufgabe ist ferner ein Verfahren gemäß der technischen Lehre eines unabhängigen Anspruchs vorgesehen.
  • Die Fußteilarme haben also an ihrem freien Enden einen kleineren Querschnitt als im Bereich der Haltebasiseinrichtung. Insbesondere haben die Fußteilarme geschlossene Unterseiten oder Unterseitenwandungen, so dass ein rohrförmiger, extrem tragfähiger Fußteilarm gebildet ist. Zusätzliche Verrippungen, Versteifungen im Innenhohlraum des Fußteilarmes sind zwar prinzipiell möglich, aber nicht unbedingt nötig. Dadurch ist der Materialverbrauch gering. Das Fußgestell ist leicht. Die Fertigung ist günstig.
  • Ein erfindungsgemäßer Grundgedanke ist, dass ein hochbelastbarer Hohlkörper gebildet ist, der an den freien Enden, wo die Last geringer ist, verhältnismäßig schlank ist. Im Bereich der Haltebasiseinrichtung jedoch hat der Fußteilarm einen größeren Querschnitt, so dass eine optimale Krafteinleitung von der Tragsäule über die Haltebasiseinrichtung auf das jeweilige Fußteil möglich ist.
  • Die Fußteilarme verjüngen sich zu ihren freien Enden hin vorzugsweise im Wesentlichen kontinuierlich. Möglich wäre es allerdings auch, dass sich die Fußteilarme, beispielsweise unterseitig, stufig verjüngen.
  • Im Sinne einer höheren Stabilität ist es, wenn die Querhöhe eines jeweiligen Fußteilarms größer als seine Querbreite ist.
  • Der Fußteilarm baut dadurch eher hoch als breit und nimmt große Stützkräfte von der Tragsäule her auf.
  • Das Verhältnis der Querhöhe zur Querbreite des jeweiligen Fußteilarms ist beispielsweise in einem Bereich von 4:1 bis 1,5:1 vorteilhaft. Besonders bevorzugt ist es, wenn dieses Verhältnis zwischen Querhöhe und Querbreite etwa im Bereich von 2:1 ist.
  • Allerdings ist es nicht nötig, dass dieses Verhältnis über die gesamte Längserstreckungsrichtung des Fußteilarmes konstant ist. Vorteilhaft ist es beispielsweise in statischer und/oder optischer Hinsicht, wenn die Verhältniszahl des Verhältnisses von Querhöhe zu Querbreite im Bereich der Haltebasiseinrichtung größer ist, während die Verhältniszahl im Bereich des freien Endes eines jeweiligen Fußteilarmes kleiner wird. Somit nimmt die Höhe des Fußteilarmes zum freien Ende hin ab, was die Stabilität des Fußteilarmes nicht beeinträchtigt, gleichzeitig aber eine hohe Belastbarkeit sicherstellt.
  • Die Umfangswand ist vorteilhaft zumindest abschnittsweise gewölbt. Beispielsweise ist die Umfangswand nach außen gewölbt. Es ist aber auch möglich, dass die Umfangswand nach innen gewölbt ist. Dabei ist es möglich, dass beispielsweise eine Bodenwand des Fußteilarmes nicht gewölbt ist, während die ein ander gegenüberliegenden Seitenwände und/oder die obere Deckwand jeweils gewölbt ist. Die Wölbung des Fußteilarms erhöht die Stabilität und Belastbarkeit. Der Fußteilarm hat auch bei dünner Wandstärke der Umfangswand eine hohe Knickfestigkeit.
  • Der Querschnitt eines Fußteilarmes ist vorzugsweise trapezförmig. Beispielsweise ist der Fußteilarm an seiner Oberseite schmaler und wird nach unten hin, d. h. zum Boden des Fußteilarms, breiter.
  • Die Oberseite und/oder die Unterseite eines jeweiligen Fußteilarmes hat zweckmäßigerweise einen bogenförmigen Verlauf zwischen der Haltebasiseinrichtung und dem jeweiligen freien Ende des Fußteilarmes. Diese bogenförmige Gestalt wird durch die erfindungsgemäße Maßnahme möglich.
  • Die Fußteilarme sind zweckmäßigerweise durch ein Gussteil, insbesondere ein Spritzgussteil, aus Kunststoff, Metall, einem faserverstärkten Kunststoff oder dergleichen gebildet, Beispielsweise kann man ein erfindungsgemäßen Fußgestell vorteilhaft aus Alu-Druckguss oder aus Kunststoff fertigen. Auch eine hydropneumatische Fertigung eines jeweiligen Fußteilarmes ist ohne Weiteres möglich.
  • Die freien Enden der Fußteilarme haben zweckmäßigerweise eine mit der Umfangswand verbundene, insbesondere einstückige Stirnwand.
  • Bei dieser Konstruktionsweise eines Fußteilarms ist es zwar vorteilhaft, aber nicht unbedingt erforderlich, dass die Fußteilarme von der Haltebasiseinrichtung zu ihrem freien Ende hin verjüngend ausgestaltet sind. Mithin ist es also bei dieser Bauform eines Fußteils möglich, einen Fußteilarm zu schaffen, der rohrartig ist und eine Umfangswand aufweist, die einen Innenhohlraum des Fußteilarms umschließt und für ein Fußgestell gemäß den oberbegrifflichen Merkmalen des Anspruchs 1 vorgesehen ist. Der Querschnitt eines solchen Fußteilarms kann über seine gesamte Länge gleich sein.
  • Sowohl bei der Maßnahme, dass die Stirnwand an der Umfangswand integral angeordnet ist bzw. mit dieser einstückig ist, als auch bei der Maßnahme, dass sich die Fußteilarme zu den freien Enden hin verjüngen ist es möglich, einen Gusskern nach dem Gießen des jeweiligen Fußteilarmes aus dem Innenhohlraum zu entfernen. Die Fertigung eines Fußteilarms sozusagen in einem Guss ist ohne Weiteres bei beiden Fußteil-Varianten möglich.
  • Die Fußteile umfassen zweckmäßigerweise mit der Umfangswand einstückige Verbindungsmittel zur Verbindung mit der Haltebasiseinrichtung und/oder zum wechselseitigen Verbinden der Fußteile. Somit sind also auch die Verbindungsmittel zweckmäßigerweise in einem Guss mit dem Fußteilarm hergestellt, was die Fertigung einfach, die Stabilität hoch macht.
  • Die Fußteile haben zweckmäßigerweise an ihren freien Enden Aufnahmen für Möbelrollen, höhenverstellbare Stützteile oder dergleichen. Somit ist eine Anpassung der Fußteile an den jeweiligen Untergrund ohne Weiteres möglich.
  • An der Umfangswand, die an sich geschlossen ist, kann außenseitig zusätzlich eine Verstärkungsrippenstruktur mit mindestens einer Verstärkungsrippe, zweckmäßigerweise selbstverständlich mehrere Verstärkungsrippen, angeordnet sein. Die Verstärkungsrippenstruktur ist zweckmäßigerweise in der Nähe der Haltebasiseinrichtung vorgesehen, insbesondere im Bereich eines Stützlagers, mit dem sich die Haltebasiseinrichtung an dem Fußteil abstützt.
  • Die mindestens eine Verstärkungsrippe erstreckt sich zweckmäßigerweise entlang der Längsrichtung des Fußteilsarms. Es versteht sich, dass auch Querrippen, Diagonalrippen oder dergleichen prinzipiell möglich sind.
  • Eine Höhe der mindestens einen Verstärkungsrippe, die sich in Längsrichtung des Fußteilarms erstreckt, nimmt zweckmäßigerweise von der Haltebasiseinrichtung her kommend zum freien Ende des Fußteilarms hin ab.
  • Vorteilhaft sind die Fußteile, zumindest einige davon, relativ zu der Haltebasiseinrichtung für eine Transportstellung beweglich, so dass beim Transport ein geringer Transportraum notwendig ist. Die Beweglichkeit kann beispielsweise eine Schiebebeweglichkeit, eine Schwenkbeweglichkeit oder dergleichen sein. Vorteilhaft sind Steckaufnahmen oder Steckhalterungen zum Anstecken des Fußteils/der Fußteile an der Haltebasiseinrichtung. Es versteht sich, dass die erfindungsgemäß hergestellten Fußteile ohne Weiteres auch durch eine Klebeverbindung, eine Schweißverbindung oder dergleichen an der Haltebasiseinrichtung befestigt werden können.
  • Der Möbelkörper kann beispielsweise einen Möbelkorpus, mindestens einen Boden oder ein Tablar zum Abstellen von Gegenständen, eine Sitzfläche, vorzugsweise mit einer Rückenlehne oder dergleichen umfassen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Schrägansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Fußgestells mit Trageböden,
  • 2 einen etwa entlang einer Schnittlinie A-A in 1 abgeschnittenen Teil eines Fußteilarms eines Fußteils des Fußgestells gemäß 1,
  • 3 eine perspektivische Schrägansicht eines Fußteiles zur Veranschaulichung der Verbindungsmittel einer in
  • 4 dargestellten Haltebasiseinrichtung des Fußgestells,
  • 5 eine teilweise Unteransicht des Fußgestells gemäß 1,
  • 6 eine Querschnittsansicht eines Klemmspanners aus
  • 5, etwa entlang einer Schnittlinie B-B in 5,
  • 7 eine Querschnittsansicht des Fußgestells gemäß 1 etwa entsprechend einer Schnittlinie C-C der Haltebasiseinrichtung gemäß 4,
  • 8 eine Querschnittsansicht etwa entsprechend 7 mit einer Klammereinrichtung zum Klammern der Fußteile und mit einer eingesteckten Tragsäule,
  • 9 eine alternative Haltebasiseinrichtung etwa in der Ansicht gemäß 8, mit einem Boden sowie einer Klammereinrichtung zum Klammern der Fußteile,
  • 10 eine Anordnung entsprechend etwa 9, jedoch mit einer Möbel-Rolle, die die Haltebasiseinrichtung zentral stützt,
  • 11 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Fußgestells in Gebrauchsstellung mit klappbaren Fußteilen die in
  • 12 von der Haltebasiseinrichtung teilweise und in
  • 13 in einer Transportstellung vollständig weggeschwenkt sind.
  • Bei den nachfolgend beschriebenen Fußgestellen 10a, 10b stehen Fußteile 11a, 11b radial von Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b ab. Die Fußgestelle 10a, 10b bilden Bestandteile von Möbeln 13a, 13b. Die Tragsäulen 14 sind in Säulenhalterungen 15, beispielsweise in Gestalt von Steckaufnahmen, der Halte basiseinrichtungen 12a, 12b eingesteckt. Die Tragsäulen 14 tragen Möbelkörper 16, beispielsweise ein Sitzgestell oder beim Ausführungsbeispiel schematisch dargestellte Böden 17, auf die Gegenstände, z. B. Aktenordner, abgestellt werden können. Die Möbel 13a, 13b werden auch als Möbelsäulen bezeichnet. Es versteht sich, dass die Fußgestelle 10a, 10b, wie nachfolgend noch deutlich wird, auch beispielsweise für Stühle und Sessel, insbesondere Bürostühle und -sessel, verwendbar sind.
  • Die Fußgestelle 10a, 10b sind auf einem in 9 angedeuteten Untergrund 18 abstellbar. An freien Enden 19 von Fußteilarmen 20a, 20b der Fußteile 11a, 11b sind wahlweise höhenverstellbare Stützen 21 oder Möbel-Rollen 22 anbringbar, die vorzugsweise auswechselbar sind.
  • Ein vorteilhaftes, in der Zeichnung nicht dargestelltes Konzept sieht dabei vor, dass an den freien Enden 19 Aufnahmen 24 für Steckteile, beispielsweise halbschalenartige Steckteile, vorgesehen sind, die wiederum eine Aufnahme mit beispielsweise einem Gewinde zum Einschrauben von vorstehenden Bolzenabschnitten der Stützen 21 oder der Rollen 22 aufweisen. Die die Stützen 21 oder Rollen 22 haltenden Steckteile werden in die Aufnahmen 24 am freien Ende 19 eingesteckt und verrasten dort. Dadurch ist die Montage sehr einfach, weil die beiden halbschalenartigen, ein Gewinde aufweisenden Teile lediglich auf das Gewinde am Bolzenvorsprung der Stütze 21 oder der Rolle 22 quer zur an sich nötigen Einschraubrichtung aufgelegt und zweckmäßigerweise miteinander durch Steckverbindungen verbunden werden, bevor sie in die Steckaufnahmen an den freien Enden 19 eingesteckt werden. Es ist daher nicht notwendig, die Schraubgewinde an den Bolzenenden in entsprechende Gewindeaufnahmen einzuschrauben, was langwierig ist. Die Montage ist dadurch vereinfacht.
  • Die freien Enden 19 sind ferner mittels Zierkappen 23, die beispielsweise aufgesteckt oder aufgeklebt sind, optisch veränderbar. Bereits die beiden vorgenannten, an sich jeweils eigenständige Erfindungen darstellende Maßnahmen tragen zur leichten Montierbarkeit und Handhabbarkeit der Fußgestelle 10a, 10b bei. Aber auch im Hinblick auf geringe Volumenerfordernisse beim Transport und hohe statische Belastbarkeit sind die Fußgestelle 10a, 10b optimal:
    Zur Einsparung von Transportvolumen sind die Fußteile 11a, 11b bezüglich der jeweiligen Fußgestelle 10a, 10b beweglich. Die Fußteile 11a, 11b sind mittels Verbindungsmitteln 25a, 25b lösbar mit den Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b verbindbar. In einer Transportstellung T sind beim Fußgestell 10a die Fußteile 11a von der Haltebasiseinrichtung 12a entfernt, während die Fußteile 11b des Fußgestelle 10b von der Haltebasiseinrichtung 12b weggeschwenkt sind, z. B. nach unten (13). In einer Gebrauchsstellung G zum Abstellen der Möbel 13a, 13b auf dem Untergrund 18 hingegen sind die Fußteile 11a an der Haltebasiseinrichtung 12a mittels der Verbindungsmittel 25a fest verbunden und stehen radial sternförmig von der Haltebasiseinrichtung 12a ab. Die Fußteile 11b sind an die Haltebasiseinrichtung 12b herangeschwenkt und stützen diese in der Gebrauchsstellung G ab (11).
  • In der Gebrauchsstellung G stützen Stützlager 26a, 26b die Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b an den Fußteilen 11a, 11b ab. Insbesondere in der Transportstellung T sind Zughalterungen 27a, 27b zwischen den Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b einerseits und den Fußteilen 11a, 11b andererseits wirksam und verhindern beispielsweise ein Wegschwenken der Fußteile 11b von der Haltebasiseinrichtung 12b, was in 12 dargestellt ist. Die Stützlager 26a, 26b sind in unteren Bereichen der Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b, die Zughalterungen 27a, 27b in oberen Bereichen der Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b angeordnet und halten die Fußteile 11a, 11b sozusagen auf Zug, d. h. zugfest, an den Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b.
  • In der Gebrauchsstellung G stützen sich jeweils Stirnseiten 28 der Fußteile 11a, 11b an den Außenumfängen 29 der Halteba siseinrichtungen 12a, 12b ab. Es befinden sich keine Verbindungsmittel, Zwischenlagen oder dergleichen zwischen einerseits den Stirnseiten 28 und andererseits den Außenumfängen 29, so dass eine optimale Krafteinleitung und Abstützung gegeben ist.
  • Bei dem Fußgestell 10a stützen sich die Fußteilarme 20a zudem unmittelbar aneinander ab. Untere Bereiche der Stirnseiten 28 weisen dazu Gehrungsschrägen 30 aus, die in der Gebrauchsstellung G aneinander anliegen. Somit bilden bereits die Fußteilarme 20a eine stabile Ringstruktur 31, die um die Haltebasiseinrichtung 12a angeordnet ist bzw. in der die Haltebasiseinrichtung 12a aufgenommen ist.
  • Die Ringstruktur 31 wird ferner durch Seiten-Stützteile 32, 33 verstärkt, die an den Fußteilarmen 20a seitlich angeordnet sind und sich wechselweise aneinander abstützen. Die Seiten-Stützteile 32, 33 sind jeweils an beiden Seiten eines Fußteilarmes 20a angeordnet und stehen seitlich vor diesen vor. Mithin bilden also ein jeweiliger Fußteilarm 20a und die seitlich daran angeordneten Stützteile 32, 33 ein Kreissegment der Ringstruktur 31. In der Gebrauchsstellung G verlaufen die Seiten-Stützteile 32 vertikal. Die Seiten-Stützteile 32 sind durch gekrümmte Vertikal-Plattenabschnitte 34 gebildet.
  • Die Seiten-Stützteile 33 verlaufen im Wesentlichen horizontal und enthalten dementsprechend Horizontal-Plattenabschnitte 35. Von den Horizontal-Plattenabschnitten 35 stehen eine gebogene Verstärkungswand 36, die sich in Richtung des freien Endes 19 erstreckt, sowie eine Stützwand 37 winkelig, insbesondere rechtwinkelig, ab, so dass zwischen dem Plattenabschnitt 35 und den unmittelbar aneinander grenzenden Wänden 36, 37 ein unten offener Hohlraum definiert ist. Die Stützwände 37 verlaufen radial von einer Mittelachse 38 des Fußgestells 10a weg. In der Gebrauchsstellung G liegen die Stützwände 37 flächig aneinander an und stützen sich wechselweise aneinander ab.
  • In diesem Sinne stützen sich auch Stirnseiten 39 der Seiten-Stützteile 33 bzw. Vertikal-Plattenabschnitte 34 aneinander ab.
  • Zu einem besseren Halt der Ringstruktur 31 auch ohne die in ihrem Inneren aufgenommene Haltebasiseinrichtung 12a sind die Horizontal-Plattenabschnitte 35 miteinander verbunden. Hierfür könnten beispielsweise die Außenseiten der Stützwände 37 miteinander verklebt werden, so dass die Ringstruktur 31 unlösbar fest miteinander verbunden ist. Bevorzugt ist jedoch, dass die Seiten-Stützteile 32, 33, insbesondere die Horizontal-Plattenabschnitte 35, lösbar miteinander verbunden sind.
  • Dazu sind in den Stützwänden 37 Durchstecköffnungen 40 vorgesehen, durch die Verbindungseinrichtungen 41, sozusagen als Querverbinder, durchgesteckt sind. Die Verbindungseinrichtungen 41 sind lösbar. Ein Zuganker 42 mit einem Stützvorsprung 43 ist durch beide Stützwände 37 durchgesteckt, wobei sich der Stützvorsprung außenseitig an einer der Stützwände 37 abstützt. Vor die andere Stützwand 37 steht ein kugeliger Spannvorsprung 44 vor und ist in einer Spannaufnahme 45 eines Spannhebels 46 aufgenommen. Der Spannhebel 46 ist schwenkbar auf den Kugel-Spannvorsprung 44 gelagert und spannt, wenn er in eine zu den Stützwänden 37 parallele Lage geschwenkt wird, angedeutet durch einen Pfeil, die beiden Stützwände 37 aneinander. Die Spannwirkung wird durch einen exzentrischen Wandabschnitt 47 im Bereich der Spannaufnahme 45 bewirkt, der den zur Wand 37 kugeligen Stützvorsprung 43 untergreift. Die Verbindungseinrichtung 41 ist also ein Kniehebeispanner, der im Einzelnen in der nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung DE 10 2007 039 595 beschrieben ist.
  • Die Fußteile 11a sind mittels Steckhalterungen 48 an der Haltebasiseinrichtung 12a befestigbar. Somit ist eine einfache Steck-Montage der Fußteile 11a an der Haltebasiseinrichtung 12a möglich, wobei zugleich ein fester, stabiler Halt gegeben ist. Die Steckhalterung 48 realisiert integral die Stützlager 26a sowie die Zughalterung 27a. Die Stützlager 26a sind durch Steckaufnahmen 49 an den der Haltebasiseinrichtung 12a zugewandten Enden der Fußteile 11a gebildet. Die Steckaufnahmen 49 haben einen bogenförmigen Verlauf. Die Steckaufnahmen 49 sind im Querschnitt U-förmig. Die Steckaufnahmen 49 nehmen untere Randbereiche von Wandabschnitten eines im Wesentlichen zylindrischen, die Haltebasiseinrichtung 12a bildenden Haltekörper 50a auf.
  • An der Steckhalterung 48, insbesondere der Steckaufnahme 49, sind Steckrastmittel 51 vorgesehen, die entgegen einer Einsteckrichtung 52 beim Anstecken der Fußteile 11a an die Haltebasiseinrichtung 12a wirksam sind. Die Steckrastmittel 51 wirken sozusagen als eine Auszugssperre, die ein unbeabsichtigtes Entfernen der Fußteile 11a von der Haltebasiseinrichtung 12a verhindern. Ein federnder Rastvorsprung 53, beispielsweise eine Rastzunge, der Steckrastmittel 51 ist im Bereich der Steckaufnahme 49 angeordnet. Der Rastvorsprung 53 ist in Richtung des Innenraums der Steckaufnahme 49 federbelastet und befindet sich an einer Seitenwand der Steckaufnahme 49, beispielsweise der im montierten Zustand radial äußeren Seitenwand. Der Rastvorsprung 53 rastet beim Einstecken der Haltebasiseinrichtung 12a in die Steckaufnahme 49 in eine Rastaufnahme 54 des Haltekörpers 50a ein. Die Rastaufnahmen 54 sind als Durchgangsöffnungen zu einem Innen-Hohlraum des Haltekörpers 50 ausgestaltet. Zum Lösen des Fußteils 11a kann ein Bediener den Rastvorsprung 53 von dem Innen-Hohlraum her aus einer jeweiligen Rastaufnahme 54 herausdrücken.
  • Die Steckhalterung 48 umfasst ferner langgestreckte Steckvorsprünge 55, die in Stecknuten 56 eingreifen. Die Stecknut/Steckvorsprung-Steckverbindungen 5655 erfüllen im Wesentlichen die Funktion der Zughalterungen 27a. Die Steckvorsprünge 55 haben einen nutensteinartigen Querschnitt mit einer Taillierung mit seitlichen Rücksprüngen oder Einschnürungen 57, in die Haltenasen 58 der Stecknuten 56 seitlich quer zur Einsteckrichtung 52 eingreifen. Die Haltenasen 58 greifen somit in einen Taillenabschnitt der Steckvorsprünge 55 ein. Die Haltenasen 58 sind im Sinne eines Verengens der Stecknuten 56 einander zugewandt. Jedenfalls verhindern die Haltenasen 58 ein Ausziehen der Steckvorsprünge 55 aus den Stecknuten 56 quer zur Einsteckrichtung 52, d. h. radial von der Haltebasiseinrichtung 12a weg.
  • Im Sinne eines optimalen Halts und gleichmäßiger Belastung sind jeweils seitlich neben einem Fußteilarm 20a jeweils eine Stecknut 56 und ein Steckvorsprung 55 angeordnet, die im montierten Zustand des Fußgestells ineinander greifen. Die Steckvorsprünge 55 stehen nach radial innen vor die Vertikal-Plattenabschnitte 34 vor. Korrespondierend dazu sind an vor eine im Wesentlichen zylindrische Umfangswand 59 des Halte körpers 50a vorstehenden Haltestegen 60 die Stecknuten 56 angeordnet.
  • Die Haltestege 60 erstrecken sich nahezu über die vollständige Gesamthöhe oder Längserstreckung des Haltekörpers 50a. Korrespondierend sind auch die Stecknuten 56 vorteilhaft langgestreckt und erstrecken sich über den größten Teil der Längserstreckungsrichtung der Haltekörper 50a. Diese Maßnahme trägt zu einem optimalen Halt der Fußteile 11a an der Haltebasiseinrichtung 12a.
  • Zudem sind die Stecknuten 56 im Bereich ihrer Einstecköffnungen 61 weiter und werden zu dem der Einstecköffnung 61 gegenüberliegenden Endbereich schmaler bzw. verengen sich, so dass sich die Steckvorsprünge 55 in den Stecknuten 56 beim Einstecken sozusagen verkeilen oder verklemmen. Die Stecknuten 56 haben also beispielsweise einen konischen Verlauf. Insofern ist es zwar zweckmäßig, nicht jedoch unbedingt nötig, dass die Stecknuten 56 an ihrem von den Einstecköffnungen 61 entfernten Ende einen Anschlag haben. Der Anschlag ist z. B. durch die Haltestege 60 überdeckende Wandabschnitte 62 gebildet.
  • An der Haltebasiseinrichtung 12a, beispielsweise den Wandabschnitten 62, sind Durchstecköffnungen 63 vorgesehen, die sich bis zu einer Tragsäulenaufnahme 64, insbesondere einer Steckaufnahme, zum Halten der Tragsäule 14 im Innenraum des Haltekörpers 50a erstrecken. Durch die Durchstecköffnungen 63 hindurch können Sicherungsbolzen oder Riegel in die Tragsäule 64 eingesteckt werden, so dass diese gegen ein Ausziehen aus der Tragsäulenaufnahme 64 gesichert ist.
  • Die Tragsäulenaufnahme 64 hat zweckmäßigerweise eine konische Gestalt. Jedenfalls ist es vorteilhaft, wenn zumindest ein Seitenwandabschnitt der Tragsäulenaufnahme 64 zum Boden derselben hin schräg verläuft, so dass die in die Tragsäulenaufnahme 64 eingesteckte Tragsäule 14 sich sozusagen automatisch in der Tragsäulenaufnahme 64 verkeilt. Diese Bauform ist insbesondere bei Verwendung des Fußgestells 10a für Stühle, insbesondere Bürostühle, vorteilhaft.
  • Die Fußteilarme 20a, 20b sind in einem innovativen Verfahren als Gussteile gefertigt. Die Fußteilarme 20a, 20b umfassen innen hohle Tragkörper 65, die im Bereich der Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b einen größeren Querschnitt aufweisen als an den freien Enden 19, mithin sich zu diesen hin also verjungen. Eine Umfangswand 66 der Tragkörper 65 ist geschlossen und begrenzt rohrartig einen Innenhohlraum 67. Die Umfangswand 66 hat einen trapezförmigen Querschnitt 68 mit einander gegenüberliegenden, konisch zueinander verlaufenden Seiten wänden 69 und einer in Gebrauchsstellung oberen Deckwand 70, die schmaler als eine in Gebrauchsstellung untere Bodenwand 71 ist. Mithin ist der Tragkörper 65 oben horizontal schmaler als unten.
  • Weiterhin trägt zu den statischen Qualitäten des Tragkörpers 65 bzw. der Fußteilarme 20a, 20b bei, dass eine Querhöhe 72 der Fußteilarme 20a größer ist als eine Querbreite 73, beispielsweise in einem Bereich von etwa 4:1 bis 1,5:1.
  • Zudem ist das Verhältnis Querhöhe 72 zu Querbreite 73 im Bereich der Haltebasiseinrichtungen 12a, 12b größer als im Bereich der freien Enden 19. Mithin verjüngen sich die Tragkörper 65 also auch im Bezug auf ihr Höhe-zu-Breite-Verhältnis zu den freien Enden 19 hin.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, dass zumindest die Deckwand 70, vorteilhafterweise aber auch die Bodenwand 71, zwischen den beiden Längsenden, dem freien Ende 19 und dem Bereich bei der Haltebasiseinrichtung 12a, 12b, einen bogenförmigen Verlauf 74 hat.
  • Die Wände 69, 70, 71 sind zweckmäßigerweise gewölbt, beispielsweise tonnenförmig nach außen, was dem Tragkörper 65 eine zusätzliche Stabilität verleiht.
  • Die freien Enden 19 der Tragkörper 65 sind stirnseitig geschlossen. Die Seitenwände 69 sowie die Deckwand 70 gehen einstückig in eine Stirnwand 75 über. Lediglich zwischen der Bodenwand 71 und der Stirnwand 75 ist noch ein Abstand für die Aufnahme 24 vorhanden.
  • Die Fußteilarme 20a, 20b sind Gussteile, vorzugsweise Spritzgusssteile, die beispielsweise aus Kunststoff, faserverstärktem Kunststoff, Metall oder auch Verbundwerkstoffen gefertigt sind. Jedenfalls sind die Fußteilarme 20a, 20b bzw. die den freien Enden 19 entgegengesetzten Endbereiche der Fußteilarme 20a, 20b offen, so dass dort ein Kern 76a (in 2 schematisch dargestellt) nach dem Gießen der Fußteilarme 20a, 20b in eine Außenform 76b einer Form 76 entnommen werden kann.
  • Die Tragkörper 65 bilden Hohlkörper 77.
  • An die Fußteilarme 20a bzw. die Hohlkörper 77/Tragkörper 65 sind weitere Bestandteile des Fußteils 11a integral angeformt, z. B. die Verbindungsmittel 25a sowie die Seiten-Stützteile 32, 33. Die Fußteile 11a, 11b bestehen je aus einem integralen einstückigen Bauteil, was der Gesamtkonfiguration eine hohe Stabilität bei gleichzeitig einfacher Fertigung verleiht.
  • Ein die Haltebasiseinrichtung 12a untergreifender und vorliegend vorteilhaft umgreifender Stützabschnitt 78 sowie davon ausgehend auch Teile des Fußteilarms 20a ist durch Verstärkungsrippen 79 einer Verstärkungsrippenstruktur 80 verstärkt.
  • Die Verstärkungsrippen 79 weisen im Bereich des Stützlagers 26 Stützabschnitte 82 auf. Die Stützabschnitte 82 erstrecken sich unterhalb des Stützlagers 26a, siehe 7. Die Stützabschnitte 82 erstrecken sich von einer Vorderwand 84 über eine Boden 85 und einer Hinterwand 86 der U-förmigen Steckaufnahme 49 hinweg, so dass diese Wandabschnitte oder Wände 84, 85 und 86 allseitig gestützt und verstärkt sind.
  • Die Verstärkungsrippen 79 verlaufen in einer Längsrichtung 81 des Fußteilarms 20a. Die Verstärkungsrippen 79 stehen nach unten vor die Bodenwand 71 vor. Mithin sind also die Verstärkungsrippen 79 außenseitig an dem Fußteilarm 20a angeordnet, was bei jeden erfindungsgemäßen Fußteilarm ebenso wie das obengenannte integrale Anformen der Verbindungsmittel und seitlichen Stützteile vorteilhaft ist.
  • Die Verstärkungsrippen 79 verlaufen jeweils paarweise an den seitlichen Randbereichen der Bodenwand 71, d. h. in der Nähe der Seitenwände 69. Die Verstärkungsrippen 79 sind im Bereich des Stützabschnitts 78 hoch, so dass dort eine hohe Stabili tät bereitgestellt wird. Die Verstärkungsrippen 79 verlaufen kontinuierlich flacher werdend zur Längsmitte des Fußteilarmes 20a hin, wo sie sozusagen auslaufen. Mithin ist also eine Vertikalhöhe der Verstärkungsrippen 79 im Bereich der Stützlager 26a größer als in einem in Längsrichtung 81 davon entfernten Bereich des Fußteilarms 20a.
  • Die Stützabschnitte 82 bilden eine zentrale Stütze 83 zum Abstützen des Fußgestells 10a auf dem Untergrund 18. Die Stützabschnitte 82 haben einen in der Seitenansicht bogenförmigen Verlauf, d. h. sie bilden vorteilhaft an jeder von an einander entgegengesetzten Seiten eine Art Kufe. Wenn das Fußgestell 10a stark belastet wird, beispielweise wenn die Böden 17 mit einer großen Last belastet sind und/oder zahlreicher derartige Böden vorhanden sind, wird dadurch der zentrale Bereich des Fußgestells 10a zum Untergrund 18 hin um ein geringes Maß durchgebogen, bis die zentrale Stütze 83 auf dem Untergrund 18 aufsitzt und somit die Tragsäule 14 zentral abstützt. Die Belastung der radial abstehenden Fußteile 11a ist dadurch geringer. Die Stützabschnitte 82 erstrecken sich ringförmig um die Mittelachse 38, so dass eine gleichmäßige Abstützung über den gesamten Außenumfang der Tragsäule 14 bereitgestellt ist.
  • Weiterhin trägt zum festen Halt der Fußteile 11a an der Haltebasiseinrichtung 12a bei, dass beim Einstecken Haltevor sprünge 87 einen über die Umfangswand 66 des Tragkörpers 65 vorstehenden Kragen 88 untergreifen bzw. von unten her in eine dort angeordnete Nut eingreifen.
  • Eine Klammereinrichtung 89 klammert zweckmäßigerweise die an die Haltebasiseinrichtung 12a angesteckten Fußteile 11a (8). Die Klammereinrichtung 89 umfasst einen Klammerkörper 90, der an eine Unterseite der Haltebasiseinrichtung 12a angesteckt ist. Bodenwandabschnitte 91 des Klammerkörpers 90, die eine geschlossene Bodenfläche bilden können oder auch armartig ausgestaltet sein können, erstrecken sich dann an einer Unterseite oder Bodenseite des Haltekörpers 50a. Von den Bodenwandabschnitte 91 am Rand winkelig abstehende Halteschenkel 92 der Klammereinrichtung 89 übergreifen oder umgreifen die Fußteile 11a, beim Ausführungsbeispiel beispielsweise an Außenseiten 93 der Vertikal-Plattenabschnitte 34.
  • Die Klammereinrichtung 89 hat zweckmäßigerweise eine Furchstecköffnung, durch die ein Bolzen 94 hindurch gesteckt und in eine Schraubaufnahme 95 an einem Boden 96 der Tragsäule 14 eingeschraubt ist. Der Boden 96 ist zweckmäßigerweise in eine Umfangswandung der innen hohlen Tragsäule 14 eingeschweißt. Somit ist die Tragsäule 14 mit dem Fußgestell 10a verschraubt, so dass die gesamte Einheit einen festen Halt hat.
  • Zudem ist der Tragsäulen-Boden 96 beabstandet zu einem unteren Randbereich 97 der Umfangswand 98 der Tragsäule 14. Der untere Randbereich 97 ist gemeinsam mit dem unteren Randbereich der Umfangswand 66 des Trag- oder Haltekörpers 50a in die Steckaufnahme 49 des Fußteils 11a eingesteckt, was den Halt der gesamten Einheit zusätzlich verbessert.
  • Eine in 9 dargestellte Haltebasiseinrichtung 12a hat einen Haltekörper 50c, der im Wesentlichen dem Haltekörper 50a entspricht. Im Unterschied zu diesem hat der Haltekörper 50c jedoch einen Boden 100 mit einer vorzugsweise als Schraubaufnahme ausgestalteten Aufnahme 99, in die beispielsweise der Bolzen 94 einsteckbar oder einschraubbar ist. Die Aufnahme 99 kann auch eine Lageraufnahme für einen Lagervorsprung 101 einer von außen an das Fußgestell 10a anbaubaren zentralen Stütze 83 bilden. Die zentrale Stütze 83 ist bei der Ausführungsform gemäß 10 beispielsweise durch eine weitere Rolle 22 gebildet, von der ein Lagervorsprung 101 in der Art eines Steckbolzens absteht. Der Lagervorsprung 101 ist in die eine Lageraufnahme bildende Aufnahme 99 eingesteckt, so dass die Rolle 22 drehbar um eine Drehachse ist, die beispielsweise mit der Mittelachse 38 zusammenfällt.
  • Die Anordnung einer Möbel-Rolle 22 in ihrer Funktion als zentrale Stütze 83 ist zweckmäßigerweise so getroffen, dass die Möbel-Rolle 22 im unbelasteten Zustand des Fußgestells 10a einen Abstand zum Untergrund 18 hat. Wenn allerdings das Fußgestell 10a stärker belastet wird, beispielsweise über eine an sich vorgesehene Nennlast hinaus und oder in einem Überlastbereich, biegt sich das Fußgestell 10a zentral nach unten durch, wo dann die Möbel-Rolle 22 zum Tragen kommt und als zentrale Stütze 83 wirkt.
  • Die Stützlager 26b des Fußgestells 10b sind als Schwenklager 102 ausgestaltet. Am Außenumfang 29 bzw. außen an der Umfangswand 66 sind Lagerböcke 103 der Schwenklager 102 angeordnet, vor die Lagervorsprünge 104 seitlich vorstehen. Die Lagervorsprünge greifen in Lageraufnahmen an den Seitenwänden 69 ein, so dass die Fußteilarme 20b um die durch die Lagervorsprünge 104 definierten Achsen schwenken können.
  • Rastmittel 105, die die Zughalterungen 27b bilden, halten die Fußteile 11b in der Gebrauchsstellung G an der Haltebasiseinrichtung 12b. Die Rastmittel 105 enthalten Rastnasen 107, die am oberen Randbereich vor die Umfangswand 66 vorstehen. An den vorderen, freien Enden der Rastnasen 107 sind Rastvorsprünge 106 vorgesehen, die in korrespondierende Rastaufnahmen an der Innenseite des Tragkörpers 65, vorliegend an der Innenseite der Deckwand 70, einrasten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007039595 [0054]

Claims (19)

  1. Fußgestell für ein Möbel (13a; 13b), wobei das Fußgestell (10a; 10b) eine Haltebasiseinrichtung (12a; 12b; 12c) aufweist, von der zum Abstellen des Möbels (13a; 13b) auf einem Untergrund (18) mehrere Fußteilarme (20a; 20b) von Fußteilen (11a; 11b) im Wesentlichen radial abstehen und die eine Säulenhalterung (15) zum Halten einer zum Tragen eines Möbelkörpers (16) des Möbels (13a; 13b) vorgesehenen Tragsäule (14) aufweist, dadurch gekennzeichnet, die Fußteilarme (20a; 20b) rohrartig sind, wobei eine Umfangswand (66) einen Innenhohlraum (67) eines Fußteilarms (20a; 20b) umschließt, und dass sich die Fußteilarme (20a; 20b) von der Haltebasiseinrichtung (12a; 12b; 12c) zu ihren freien Enden (19) hin verjüngen.
  2. Fußgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Fußteilarme (20a; 20b) zu freien Enden (19) hin im wesentlichen kontinuierlich verjüngen.
  3. Fußgestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Querhöhe (72) größer als eine Querbreite (73) des jeweiligen Fußteilarmes (20a; 20b) ist.
  4. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verhältnis der Querhöhe (72) zu der Querbreite (73) der Fußteilarme (20a; 20b) in einem Bereich von 4 zu 1 bis 1,5 zu 1, insbesondere etwa 2 zu 1, ist.
  5. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verhältniszahl des Verhältnisses der Querhöhe (72) zu der Querbreite (73) im Bereich der Haltebasiseinrichtung (12a; 12b; 12c) größer ist als eine Verhältniszahl des Verhältnisses der Querhöhe (72) zu der Querbreite (73) im Bereich des freien Endes (19) eines jeweiligen Fußteilarms (20a; 20b).
  6. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umfangswand (66) zumindest abschnittsweise nach außen oder nach innen gewölbt ist.
  7. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt (68) eines Fußteilarms (20a; 20b) trapezförmig ist.
  8. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberseite und/oder eine Unterseite der Fußteilarme (20a; 20b) einen bogenförmigen Verlauf (74) zwischen der Haltebasiseinrichtung (12a; 12b; 12c) und dem jeweiligen freien Ende (19) des Fußteilarmes (20a; 20b) aufweisen.
  9. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußteilarme (20a; 20b) durch ein Gußteil oder ein Spritzgußteil, insbesondere aus Kunststoff oder Metall, gebildet sind.
  10. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die freien Enden (19) der Fußteilarme (20a; 20b) eine mit der Umfangswand (66) verbundene, insbesondere einstückige Stirnwand (75) aufweisen.
  11. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußteile (11a; 11b) mit der Umfangswand (66) einstückige Verbindungsmittel (25a; 25b) zur Verbindung mit der Haltebasiseinrichtung (12a; 12b; 12c) und/oder zum wechselseitigen Verbinden der Fußteile (11a; 11b) aufweisen.
  12. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußteile (11a; 11b) an ihren freien Enden (19) Aufnahmen (24) für Möbelrollen (22) oder höhenverstellbare Stützteile aufweisen.
  13. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Umfangswand (66) außenseitig eine Verstärkungsrippenstruktur (80) mit mindestens einer Verstärkungsrippe (79) angeordnet ist.
  14. Fußgestell nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die mindestens eine Verstärkungsrippe (79) in Längsrichtung (81) des Fußteilarms (20a; 20b) erstreckt.
  15. Fußgestell nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhe der mindestens einen Verstärkungsrippe (79) einer der Haltebasiseinrichtung (12a; 12b; 12c) zugewandten Seite zum freien Ende (19) des Fußteilarms (20a; 20b) abnimmt.
  16. Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Möbelkörper (16) einen Boden zum Abstellen von Gegenständen oder eine Sitzfläche umfasst.
  17. Möbel, insbesondere Büromöbel, mit einem Fußgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  18. Verfahren zur Herstellung eines Fußgestells (10a; 10b) für ein Möbel (13a; 13b), wobei das Fußgestell (10a; 10b) eine Haltebasiseinrichtung (12a; 12b; 12c) aufweist, von der zum Abstellen des Möbels (13a; 13b) auf einem Untergrund (18) mehrere Fußteilarme (20a; 20b) von Fußteilen (11a; 11b) im Wesentlichen radial abstehen und die eine Säulenhalterung (15) zum Halten einer zum Tragen eines Möbelkörpers (16) des Möbels (13a; 13b) vorgesehenen Tragsäule (14) aufweist, gekennzeichnet durch – Gießen eines Fußteilarms (20a; 20b) in eine Form (76), die eine Außenform (76b) und einen darin angeordneten Kern (76a) zur Herstellung einer im Querschnitt (68) geschlossenen Umfangswand (66) des Fußteilarms (20a; 20b) aufweist, so dass eine rohrartiger Fußteilarm (20a; 20b) gebildet ist, und – Entfernen des Kerns (76a), so dass die Umfangswand (66) einen Innenhohlraum (67) umschließt.
  19. Verfahren nach Anspruch 18 gekennzeichnet durch Anbringen des Fußteils (11a; 11b) an der Haltebasiseinrichtung (12a; 12b; 12c).
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