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Gebiet der Erfindung:
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Die
Erfindung betrifft die Notruf- und Sicherheitstechnik für Fahrzeuge.
Insbesondere betrifft die Erfindung eine Notrufeinrichtung für ein Fahrzeug zum
netzwerkbasierten Übermitteln
eines Notrufs, ein Notrufsystem, die Verwendung einer Notrufeinrichtung
in einem Fahrzeug, ein Fahrzeug mit einer Notrufeinrichtung, ein
Verfahren, ein Programmelement sowie ein computerlesbares Medium.
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Technologischer Hintergrund:
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Fahrzeugnotrufsysteme
sind seit längerer Zeit
bekannt. Zur automatisierten Absetzung eines Notrufs (Ecall) werden
Sendeeinheiten in Fahrzeugen platziert, um im Falle eines Unfalls
automatisch eine einheitliche Nummer, beispielsweise die Euronotrufnummer
112 oder die 911 in den USA, anzuwählen. Möglicherweise sind zusätzlich weitere Dienstleister
an der Kommunikationskette eines Notrufs beteiligt.
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Meist
wird die Information über
den Unfall vom Fahrzeug an eine Rettungsleitstelle (Public Safety
Answering Point, PSAP) geschickt, welche personell besetzt ist und
welche eine Zuweisung des Rettungsauftrages an einen Krankenwagen,
der sich gerade in der Nähe
des Unfallortes befindet, zentral vornimmt. Dabei greift die Rettungsleitstelle
auf eine fest vorgegebene Datenbank zurück, in welcher die Daten der
Krankenwagen gespeichert sind.
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Weiterhin
werden zur Datenübermittlung
zwischen den Fahrzeugen, welche mit Ecall ausgestattet sind, der
Rettungsleitstelle und möglichen
Helfern, wie beispielsweise Sanitätern, meist standardisierte
volldigitale Mobilfunknetze wie das Global System for Mobile Communications
(GSM), verwendet. Weiterhin werden zur geographischen Ortung des Unfalls
Geodaten mit Hilfe von Satellitennavigationssystemen wie dem Global
Positioning System (GPS) oder allgemein einem Global Navigation
Satellite System (GNSS) übertragen.
So ist eine schnelle Feststellung des Unfallortes gewährleistet.
Dabei wird ein vordefinierter Datensatz an die Rettungsleitstelle übermittelt.
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Zusammenfassung der Erfindung:
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Notruf für Fahrzeuge
bereitzustellen.
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Es
sind eine Notrufeinrichtung für
ein Fahrzeug zum netzwerkbasierten Übermitteln eines Notrufs, ein
Notrufsystem, eine Verwendung, ein Verfahren, ein Programmelement,
sowie ein computerlesbares Medium gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche angegeben.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Die
beschriebenen Ausführungsbeispiele
betreffen gleichermaßen
die Notrufeinrichtung, das Notrufsystem, die Verwendung, das Fahrzeug,
das Verfahren, das Programmelement und das computerlesbare Medium.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass im Kontext der Erfindung die folgenden
Definitionen und Abkürzungen
benutzt werden.
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Notruf:
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Darunter
ist sowohl ein automatisierter Notruf (Ecall) sowie auch ein automatisierter
technischer Serviceruf (Breakdown Call, Bcall) zu verstehen. Weiterhin
kann damit auch jede andere Kommunikation innerhalb eines Informationsdienstes
gemeint sein.
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Verbindung:
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Darunter
ist jede physikalische Verbindung zu verstehen, welche einen Austausch
von Daten zwischen einem Sender und einem Empfänger erlaubt.
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Hilfseinheit:
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Unter
dem Begriff Hilfseinheit ist im Kontext der Erfindung sowohl jeder
medizinische Hilfsdienst, wie ein Rettungswagen, zu verstehen, als
auch jeder technische Hilfsdienst, wie z. B. der Allgemeine Deutsche
Automobil Club (ADAC), lokale Werkstätten, Servicemobile oder sonstige
medizinische oder technische Hilfseinrichtungen, die im Falle eines
Unfalls oder eines technischen Ausfalls dem Benutzer des Fahrzeuges
Hilfe leisten können.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist eine Notrufeinrichtung für ein Fahrzeug zum netzwerkbasierten Übermitteln
eines Notrufs an Hilfseinheiten angegeben. Dabei weist die Notrufeinrichtung
eine Schnittstelle zum Aufbau einer Verbindung mit einem Server
auf, ebenso eine Sendeeinheit zum Übermitteln von Notrufdaten
an den Server über
die Verbindung. Dabei ist die Verbindung eine dauerhafte IP-Verbindung
und die Netzwerkschnittstelle ist im Falle einer Annahme des Notrufs
durch eine Hilfseinheit weiterhin zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung
mit der Hilfseinheit über
den Server ausgeführt.
Weiterhin nutzt die Kommunikationsverbindung die bereits bestehende
IP-Verbindung zwischen
der Notrufeinrichtung und dem Server.
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Durch
die bereits bestehende IP-Verbindung zwischen dem Fahrzeug und dem
Server, welche dauerhaft während
des Notrufs aufrecht erhalten bleiben kann, ist ein schnellerer
Aufbau einer Kommunikationsverbindung zwischen der Hilfseinheit,
die den Notruf angenommen hat und dem Fahrzeug möglich. Ein Routen durch den
Server kann entfallen. Durch die Verwendung der bestehenden IP-Verbindung
entfällt
somit die sonst notwendige Aufbauzeit für beispielsweise eine Sprachverbindung.
Weiterhin entfällt
durch die direkte Verbindung zu den Hilfseinheiten die Notwendigkeit
einer vermittelnden Stelle, die personell besetzt sein muss. Ein
schnellerer, effizienterer, kostengünstigerer und weniger fehleranfälligerer
automatisierter Notruf ist somit möglich.
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Wird
ein automatisierter Notruf über
eine Sendeeinheit der Notrufeinrichtung an den Notfallserver übermittelt,
so werden neben dem Notruf die notwendigen Daten wie Position, Schwere
des Unfalls, Art des Unfalls sowie z. B. individuelle Daten über die
Insassen an den Notfallserver über
die IP-Verbindung übermittelt.
Der Server wiederum übermittelt
voll automatisiert den Notruf an die in der Nähe befindlichen freien Hilfseinheiten.
Es ist somit eine Vorauswahl hinsichtlich der freien Hilfseinheiten durch
den Server möglich.
Dabei arbeitet der Server vollautomatisiert. Die einzelnen Verbindungen
zwischen dem Server und den jeweiligen Rettungseinheiten können jede
beliebige physikalische Verbindung zum Austausch von Daten sein
wie beispielsweise eine IP-Verbindung oder eine GSM-Funkverbindung. Nimmt
eine Hilfseinheit den Notruf an, so wird eine Verbindung z. B. eine
Sprachverbindung von der annehmenden Rettungseinheit zu dem Fahrzeug über den
Server aufgebaut. Zumindest der Teil der Kommunikationsverbindung,
der sich zwischen dem Fahrzeug und dem Server befindet, nutzt dabei die
immer noch bestehende IP-Verbindung zwischen dem Fahrzeug und dem
Server. Ein Routen des Servers ist somit nicht erforderlich und
die Aufbauzeit und Fehleranfälligkeit
kann reduziert werden. Beispielsweise kann eine Voice over IP-Verbindung
in der bereits bestehenden IP-Verbindung aufgebaut werden.
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Zusätzlich kann
ebenso jede Hilfseinheit ihre jeweilige Verbindung zum Server zur
Optimierung der Aufbauzeit aufrechterhalten.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist die Kommunikationsverbindung einen ersten und einen
zweiten Abschnitt auf. Dabei besteht der erste Abschnitt zwischen
der Notrufeinrichtung und dem Server und der zweite Abschnitt besteht
zwischen dem Server und der den Notruf annehmenden Hilfseinheit.
Dabei ist zumindest der erste Abschnitt der Kommunikationsverbindung
eine Voice over IP-Verbindung.
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Mit
anderen Worten stellt bei einem solchen automatisierten Notruf das
Fahrzeug eine IP-Verbindung
zu dem Server her und übermittelt
die notwendigen Daten an den Server. Nimmt ein Rettungswagen den
Notruf an, so wird eine Sprachverbindung über Voice over IP zu diesem
aufgebaut. Da sowohl das Fahrzeug als auch der Server bereits im
Netzwerk angemeldet sind und eine IP-Verbindung zwischen dem Fahrzeug
und dem Server besteht, kann ohne jeglichen technischen Aufwand
und ohne weitere Zeitverluste eine Voice over IP-Verbindung hergestellt werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist zur Übermittlung
des Notrufs an die Hilfseinheiten keine Rettungsleitstelle notwendig. Ebenso
erfolgt eine Auswahl der den Notruf annehmenden Hilfseinheit durch
die unmittelbare, selbstständige
Annahme des Notrufs der Hilfseinheit.
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Durch
die direkte Verbindung zu den Hilfseinheiten entfällt die
Notwendigkeit einer vermittelnden Stelle, wie beispielsweise eines
Public Safety Answering Points oder einer Rettungsleitstelle, die
personell besetzt sein muss. Es können so Kosten gespart und
Fehlerquellen vermieden werden. Ebenso kann die Selbstauswahl der
Hilfseinheit, die Hilfe leisten kann und den Notruf annimmt eine
Vermeidung der fehlerhaften Zuweisung durch die Rettungsleitstelle
bedeuten.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung sind die Notrufdaten ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus aktueller und historischer Position des Fahrzeuges, Art eines
Unfalls, Schwere eines Unfalls, Unfallzeitpunkt, Anzahl der Insassen, individuelle
Information der Insassen, biometrische Information, Informationen
zu einem technischen Defekt, Fehlerdiagnoseinformationen, und Messwerte von
Sensoren des Fahrzeuges.
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Mit
anderen Worten kann eine Hilfe auf den Notruf erfolgen, welche individuell
auf den vorliegenden Fall angepasst wird. Mittels der gesendeten
Daten kann sich diejenige Hilfseinheit zur Annahme des Notrufs entschließen, welche
die notwendigen Elemente zur optimalen Hilfeleistung aufweist. Die
historische Position kann durch vorangegangenes Aufzeichnen der
Positionen des Fahrzeuges später
wieder zur Verfügung
gestellt werden. Damit kann die Sicherheit z. B. für den Fall
erhöht
werden, dass die Positionsbestimmungseinheit ausfallen sollte.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Art der Notrufdaten und die Parameter der technischen Übermittlung
der Notrufdaten an Zusatzinformation angepasst. Dabei korrespondiert
die Zusatzinformation mit der äußeren Umgebung
des Fahrzeuges.
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Dabei
gehören
zur äußeren Umgebung
des Fahrzeuges nicht nur die physischen und meteorologischen Umweltbedingungen
und die statischen Verkehrsverhältnisse
wie Straßenverläufe, sondern auch
die Informationslandschaft, die durch andere Fahrzeuge und eine
Infrastruktur über
Kommunikation mit dem Fahrzeug gebildet wird. Ebenso gehören zur äußeren Umgebung
Messwerte, die von einer Detektionseinheit des Fahrzeuges ermittelt
werden.
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Dabei
kann dieses Ausführungsbeispiel
der Erfindung nicht nur Notrufdaten, sondern allgemeine Daten betreffen
und auch eine Kommunikation zwischen Fahrzeug und Fahrzeug bzw.
eine Kommunikation zwischen Fahrzeug und Infrastruktur ist mit diesem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung möglich. Dabei
kann die Infrastruktur beispielsweise ein Server sein. Die Notrufeinrichtung
ist somit eine Kommunikationseinheit. Diese situationsabhängige Übermittlung
von Daten kann ebenso dazu dienen, in Standardsituationen, die nicht
einen Notruf beinhalten die gesendete Datenrate und die gesendete
Datenmenge zu reduzieren.
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Mit
anderen Worten ist damit eine Kommunikationseinheit für ein erstes
Fahrzeug zum Übermitteln
von Daten zwischen dem ersten Fahrzeug und einem zweiten Fahrzeug
oder zwischen dem ersten Fahrzeug und einer Infrastruktur angegeben.
Dabei weist die Kommunikationseinheit eine Sendeeinheit, eine Speichereinheit
und eine Recheneinheit auf. Weiterhin ist die Speichereinheit zur
Zuführung
von Zusatzinformation ausgeführt.
Weiterhin ist die Recheneinheit zur Anpassung der Art der Daten
und zur Anpassung technischer Parameter der Übermittlung auf Basis der Zusatzinformation
ausgeführt.
Dabei korrespondiert die Zusatzinformation mit der äußeren Umgebung
des ersten Fahrzeuges.
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Mit
der Zuführung
der Zusatzinformation werden der Speichereinheit diejenigen Daten
aus z. B. einer Detektionseinheit, von dem zweiten Fahrzeug oder
von einer Infrastruktur bereitgestellt, auf Basis welcher die Recheneinheit
die Parameter der Übermittlung
wie Bandbreite, Datenformat oder Frequenz einer Übermittlung anpasst.
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Dabei
kann beispielsweise in Gefahrensituationen eine erhöhte Bandbreite,
ein erweiterter Dateiinhalt, ein angepasstes Datenformat oder eine
erhöhte
Abtastrate von Messwerten für
die Kommunikation mit dem Server, mit Hilfseinheiten, mit anderen
Fahrzeugen oder mit einer Infrastruktur einen Sicherheitsgewinn
bedeuten. Es können
mehr sicherheitsrelevante Daten, wie aktuelle Messwerte, von z.
B. einem Rauchsensor gesendet werden. Damit können Rettungskosten eingespart
werden. Durch eine situationsangepasste Reduzierung der Bandbreite
der Fahrzeug-zu-Server- oder Fahrzeug-zu-Hilfseinheit-Kommunikation
kann anderen Anwendungen eine erhöhte Bandbreite zur Verfügung gestellt
werden. Es kann damit vermieden werden, dass stets der gleiche unangepasste
Basissatz an Daten an den Server oder die Hilfseinheiten übermittelt
wird. Damit kann die zu sendende Datenmenge reduziert und Speicherplatz
eingespart werden. Mit anderen Worten werden die technischen Parameter
der Kommunikation des Fahrzeuges an äußere Umgebung des Fahrzeuges
angepasst.
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Wird
zum Beispiel innerhalb eines kurzen Zeitfensters von mehreren Fahrzeugen,
die in einem kurzen Abstand vorausfahren, dieselbe Situation gemeldet,
braucht das Fahrzeug der erfindungsgemäßen Notrufeinrichtung dies
nicht mehr tun. Um die Informationslandschaft und äußere Umgebung
richtig zu beurteilen, muss ein Fahrzeug neben den Informationen
einer Meldung auch deren Empfangszeitpunkt, Wiederholrate, Empfangsstärke und
geographische Position des Senders beachten. Aus diesen Daten kann
es dann berechnen, ob es diese Meldung auch aussenden muss oder
ob es sinnvoller ist, stumm zu bleiben. Der Aufbau einer dauerhaften
IP Verbindung ist hierfür
nicht erforderlich, aber dennoch vorteilhaft.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Art der Notrufdaten ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Datenformat, Inhalt der Daten und Aufbereitungsart der Daten.
Die Parameter der technischen Übermittlung
sind ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Datenrate, Frequenz einer Aktualisierung
der Daten und Bandbreite der aufgebauten Verbindung.
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Durch
die Anpassung der Bandbreite und der Datenrate an die aktuelle Situation,
in der sich das Fahrzeug befindet, kann für andere Kommunikationsaufgaben
mehr Bandbreite sowie Speicherkapazität zur Verfügung gestellt werden. Es kann
beispielsweise auch die Aktualisierung der GPS-Koordinaten des Fahrzeuges
in ihrer Frequenz an die Situation, in der sich das Fahrzeug befindet,
angepasst werden. Dabei kann die Situation durch eine Situationsanalyse
auf Basis der Daten von Umfeldsensoren oder beispielsweise von digitalen
Daten einer digitalen Karte durch die Notrufeinrichtung erfasst
werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Zusatzinformation ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Information aus einer digitalen Karte, Information einer Situationsanalyse mittels
Sensoren, meteorologische Information, Gefahreninformation von einem
Benutzer des Fahrzeuges, Information von anderen Verkehrsteilnehmern und
Information einer Verkehrsinfrastruktur.
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Beispielsweise
kann die Notrufeinrichtung auf Basis einer digitalen Karte ermitteln,
welches Gefahrenpotential bzw. welches Potential für spezielle Situationen
(Use Cases) vorhanden ist und daran angepasst die Art der Daten
wie Format und Inhalt für einen
Notruf oder auch andere Kommunikationen auswählen und anpassen. So können beispielsweise vor
oder hinter einer Kurve häufiger
Daten versendet werden als auf gerade Strecke. Weiterhin können beispielsweise
an Kreuzungen, die Teil einer Verkehrsinfrastruktur sind, Informationen über das
Gaspedal und das Bremspedal eines Fahrzeuges an die umliegenden
Fahrzeuge versendet werden. Damit kann eine Aussage über das
Verhalten und die Aktionen eines Fahrers gemacht werden. Je nach
Situation werden die Daten angepasst. Eine andere Möglichkeit
ist es, beispielsweise eine Situationsanalyse auf Basis der Daten
von Umfeldsensoren oder Sensoren einer Detektionseinheit durchzuführen und
die versendeten Daten und die Datenrate an die ermittelte Situation
anzupassen.
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Sollte
ein Fahrzeug beispielsweise einen technischen Defekt haben und einen
Breakdown Call mittels IP-Verbindung an den Server absetzen, kann die
Datenrate der IP-Verbindung oder auch die Datenrate der Kommunikationsverbindung
an die Schwere des Defekts oder die Gefährlichkeit der Situation oder
an aktuelle Daten beispielsweise eines Rauchentwicklungssensors
angepasst werden. Damit kann eine gesteigerte Sicherheit mittels
der Notrufeinrichtung erreicht werden.
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Die
Kommunikation zwischen den Sensoren, dem Steuergerät und Sender
oder Empfänger
im Fahrzeug erfolgt kabelgebunden oder kabellos, z. B. über Nahbereichskommunikation
wie Bluetooth.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass jede Notrufvorrichtung auch eine fest
installierte Vorrichtung sein kann. Beispielsweise kann die Notrufeinrichtung eine
fixierte Notrufsäule
an einer Straße
sein.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist ein Notrufsystem für
Fahrzeuge zum netzwerkbasierten Übermitteln
eines Notrufs angegeben. Dabei weist das Notrufsystem eine Notrufeinrichtung
nach einem der vorhergehenden Ausführungsbeispiele der Erfindung
auf sowie einen Server. Weiterhin ist der Server derart ausgeführt, dass
der Notruf an alle serverseitig registrierten Hilfseinheiten weitergeleitet
wird.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Verwendung einer Notrufeinrichtung in einem Fahrzeug
angegeben.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist ein Fahrzeug mit einer Notrufeinrichtung nach einem
der vorherigen Ausführungsbeispiele
angegeben.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist ein Verfahren zum netzwerkbasierten Übermitteln
eines Notrufs einer Notrufeinrichtung in einem Fahrzeug an Hilfseinheiten
angegeben. Dabei weist das Verfahren die folgende Schritte auf: Aufbauen
einer ersten Verbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Server, Senden
von Notrufdaten durch die Notrufeinrichtung an einen Server über die erste
Verbindung, Verteilen der Notrufdaten durch den Server an die Hilfseinheiten über eine
zweite Verbindung, Aufbauen einer Kommunikationsverbindung zwischen
dem Fahrzeug und einer den Notruf annehmenden Hilfseinheit über den
Server. Dabei ist die erste Verbindung eine dauerhafte IP-Verbindung und
die Kommunikationsverbindung nutzt die bereits bestehende IP-Verbindung.
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Mittels
dieses erfindungsgemäßen Verfahrens
eines automatisierten Notrufs kann die sonst notwendige Aufbauzeit
für die
Kommunikationsverbindung zwischen dem Fahrzeug und dem Server eingespart
werden. Dadurch kann eine schnellere Hilfeleistung erreicht und
Rettungskosten eingespart werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist die Kommunikationsverbindung einen ersten und einen
zweiten Abschnitt auf. Dabei besteht der erste Abschnitt zwischen
der Notrufeinrichtung und dem Server und der zweite Abschnitt besteht
zwischen dem Server und der den Notruf annehmenden Hilfseinheit.
Nach Annahme des Notrufs durch eine Hilfseinheit erfolgt das Aufbauen
einer Voice over IP-Verbindung zumindest im ersten Abschnitt der
Kommunikationsverbindung.
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Es
besteht somit die Möglichkeit,
den zweiten Abschnitt der Kommunikationsverbindung zwischen dem
Server und der Hilfseinheit sowohl mittels IP-Verbindung oder GSM-Verbindung als auch
mittels jeder anderen möglichen
physikalischen Datenübertragungsverbindung
zu realisieren. Jedoch wird zwischen dem Fahrzeug und dem Server
die immer noch bestehende IP-Verbindung genutzt, um eine Sprachverbindung
wie beispielsweise eine Voice over IP-Verbindung in der bestehenden
IP-Verbindung beschleunigt aufbauen zu können.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist das Verfahren weiterhin die Schritte auf: Anpassen
der Art der Notrufdaten und der Parameter der technischen Übermittlung
der Notrufdaten an Zusatzinformation, wobei die Zusatzinformation
mit der äußeren Umgebung
des Fahrzeuges korrespondiert.
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Dabei
besteht die äußere Umgebung
des Fahrzeuges nicht nur durch die physischen Umweltbedingungen
und meteorologischen Gegebenheiten, sondern auch die Informationslandschaft,
die durch andere Fahrzeuge oder durch sendende Infrastrukturen gebildet
wird. Dabei können
die physischen Umweltbedingungen beispielsweise durch Sensoren einer
Detektionseinheit der Notrufeinrichtung erfolgen. Mit anderen Worten
wird die Menge an Daten und ihr Inhalt an die jeweilige Situation
des Fahrzeuges angepasst. Beispielsweise kann über digitale Daten durch die
Notrufeinrichtung ermittelt werden, welches Gefahrenpotential aufgrund
der Streckendynamik vorliegt. Aber auch andere Daten der digitalen
Karte können
verwendet werden.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die Art der Notrufdaten ausgewählt aus der Gruppe bestehend
aus Datenformat, Inhalt der Daten und Aufbereitungsart der Daten.
Ebenso sind die Parameter der technischen Übermittlung ausgewählt aus
der Gruppe bestehend aus Datenrate, Frequenz einer Aktualisierung
der Daten und Bandbreite der aufgebauten Verbindung.
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Dadurch
kann das Versenden redundanter Information vermieden werden. Beispielsweise
kann die Aktualisierung einer GPS-Position in ihrer Häufigkeit
reduziert werden, falls eine Mindestgeschwindigkeit unterschritten
wird.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung weist das Verfahren weiterhin die folgenden Schritte auf:
Bereitstellen von Information über
die Hilfseinheiten in Form einer Notrufdatenbank an den Server durch
eine Zertifizierungsstelle und Zulassen einer Eintragung von freiwilligen
Hilfseinheiten in die Datenbank durch eine Zertifizierungsstelle.
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Zusätzlich zu
den Hilfseinheiten, die bereits registriert sind, können sich
freiwillige Hilfseinheiten bei der Zertifizierungsstelle registrieren
und in die Notrufdatenbank eintragen lassen. Diese neuen, freiwilligen
Hilfseinheiten erhalten dann ebenso wie die bisher eingetragenen
Hilfseinheiten die Information über
einen Unfall und können
unter Umständen schneller
zur Unfallstelle kommen und helfen. Damit kann eine schnellere Hilfeleitung
erfolgen. Um Missbrauch dieser Information zu verhindern, muss die Zertifizierungsstelle
den Bewerber kontrollieren und auf vorgeschriebene notwendige Kriterien
prüfen. Erst
danach ist eine Eintragung in die Notrufdatenbank mit entsprechend
aktualisierter Übermittlung
an den Server möglich.
Im Falle eines Ecalls können
die freiwilligen Hilfseinheiten beispielsweise Nothelfer in Betrieben, Ärzte, Militär bzw. pensionierte
Militärangehörige sein.
Für einen
Bcall können
beispielsweise freiwillige Hilfseinheiten durch lokale Werkstätten oder
private Kfz-Fachleute
oder auch Mitarbeiter von Kfz-Vereinen sein. Ebenso kann die zertifizierte
Eintragung freiwilliger Hilfseinheiten für das kategorisierte Angebot
von Informationsdiensten angewendet werden. So können beispielsweise Sportmöglichkeiten
für Reisende
durch Sportvereine, die Hilfseinheiten darstellen, bereitgestellt
werden. Ebenso können Wegbeschreibungen
zum Beispiel zu lokalen Sehenswürdigkeiten,
von freiwilligen zusätzlichen
Hilfsdiensten angeboten werden. Dabei kann durch die Zertifizierungsstelle
sichergestellt werden, dass die Eintragung in den Server nicht missbraucht
wird.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist ein Programmelement angegeben, das, wenn es auf einem
Prozessor ausgeführt
wird, den Prozessor anleitet, die oben angegebenen Schritte durchzuführen.
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Gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist ein computerlesbares Medium, auf dem ein Programmelement
gespeichert ist, angegeben, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird,
den Prozessor anleitet, die oben angegebenen Schritte durchzuführen.
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Dabei
kann das Computerprogrammelement zum Beispiel Teil einer Software
sein, die auf einem Prozessor der Notrufeinrichtung gespeichert
ist. Ebenso kann das Computerprogrammelement in einer Steuereinheit
oder einer Computereinheit verwendet werden, welche in Kombination
mit der Notrufeinrichtung den automatisierten Notruf veranlasst und
regelt. Weiterhin umfasst dieses Ausführungsbeispiel der Erfindung
ein Computerprogrammelement, welches schon von Anfang an die Erfindung verwendet,
sowie auch ein Programmelement, welches durch eine Aktualisierung
(Update) ein bestehendes Programm zur Verwendung der Erfindung veranlasst.
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Weiterhin
ist es möglich,
dass alle in diesem Dokument erwähnten
Daten mittels Medienkonvertierung verändert werden. Der Begriff Medienkonvertierung
bezeichnet ganz allgemein die Überführung, Umwandlung
oder Konvertierung einer Datei von einem Dateiformat in ein anderes.
Das gilt für
den Transfer von Daten zwischen unterschiedlichen Medien und Dateisystemen
ebenso, wie für
die Übertragung
von Daten von einem Speichermedium auf ein anderes. Soll beispielsweise
ein Notruf abgesetzt werden, kann die Steuereinheit auf die Detektionseinheit
zurückgreifen
und sich von der Detektionseinheit die aktuelle Fahrzeugposition
mitteilen lassen. Hierfür
weist die Detektionseinheit beispielsweise einen GPS-Empfänger auf.
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Weiterhin
betrifft der Begriff Medienkonvertierung die Umwandlung von Daten
zwischen visuellen, auditiven und textuellen Formaten, sowie Kombinationsformate
derselben. Dabei können
die medienkonvertierten Daten beispielsweise direkt an den von der
Steuereinheit ausgewählten
Empfänger übermittelt
werden. Damit kann beispielsweise Adressinformation dem Benutzer
einer digitalen Karte deutlich gemacht werden.
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Ergänzend sei
darauf hingewiesen, dass „umfassend" und „aufweisend" keine anderen Elemente
oder Schritte ausschließen
und „eine" oder „ein" keine Vielzahl ausschließen. Ferner
sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit dem
Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben
worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten
anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele
der Erfindung verwendet werden können.
Bezugszeichen in den Ansprüchen
sind nicht als Einschränkung
anzusehen.
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Im
Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben.
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Kurze Beschreibung der Figuren:
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1 zeigt
eine schematische Darstellung eines Notrufsystems gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung einer Kommunikation zwischen Fahrzeugen
und einer Infrastruktur gemäß einem
Ausführungsbeispiel der
Erfindung.
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3 zeigt
eine Notrufeinrichtung mit einem Detektionssystem gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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4 zeigt
ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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Die
Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
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In
den folgenden Figurenbeschreibungen werden für die gleichen oder ähnlichen
Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
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1 zeigt
ein Notrufsystem 113 mit einer Notrufeinrichtung 101 und
einem Server 106. Dabei ist die Notrufeinrichtung für ein Fahrzeug
zum netzwerkbasierten Übermitteln
eines Notrufs an Hilfseinheiten 104 ausgeführt. Die Übermittlung
erfolgt dabei direkt also ohne Weiterleitung des Notrufs durch eine Rettungsleitstelle
mit Personen. Dabei umfasst die Notrufeinrichtung eine Netzwerkschnittstelle 102 und eine
Sendeeinheit 103. Mittels der Netzwerkschnittstelle und
der Sendeeinheit kann eine Verbindung 107 zu dem Server
aufgebaut werden. Dabei ist die Verbindung 107 eine IP-Verbindung,
die dauerhaft zwischen dem Fahrzeug und dem Server während eines
Notrufs aufrechterhalten wird. Das Fahrzeug übermittelt über die IP-Verbindung die notwendigen Daten
wie Position, Unfallschwere und beispielsweise Unfallzeitpunkt. Über den
Server wird die Nachricht über
den Notruf an alle Hilfseinheiten 104 mittels jeweiligen
Verbindungen 114 zwischen dem Server und der Hilfseinheit
versendet und dabei auch die relevanten Informationen übermittelt.
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Nimmt
eine Hilfseinheit den Notruf an, so wird eine Kommunikationsverbindung 108 zwischen der
den Notruf annehmenden Hilfseinheit 105 und dem Fahrzeug 100 über den Server
aufgebaut. Dabei kann die Verbindung 114 zwischen dem Server
und den Hilfseinheiten beispielsweise eine IP-Verbindung oder auch
eine GSM-Verbindung oder auch jede andere physikalische Verbindung
zur Datenübertragung
sein. Aufgrund der dauerhaft bestehenden IP-Verbindung 107 zwischen
Fahrzeug und Server kann der erste Teil 109 der Kommunikationsverbindung 108 die
bestehende IP-Verbindung nutzen und Aufbauzeiten sparen. Beispielsweise
kann der erste Teil 109 als Voice over IP-Verbindung zwischen
dem Server und Notrufeinrichtung 101 ausgeführt sein. Da
kein Routing mehr durch den Server vorgenommen werden muss, erübrigt sich
die Aufbauzeit der Sprachverbindung.
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Es
ist weiterhin in 1 eine Notrufdatenbank 111 in
dem Server gezeigt, in welcher die Informationen über die
Hilfseinheiten 104 gespeichert sind. Ebenso ist eine Zertifizierungsstelle 112 gezeigt,
durch welche freiwillige, zusätzliche
Hilfseinheiten nach einer qualifizierenden Prüfung durch die Zertifizierungsstelle
in die Notrufdatenbank eingetragen werden können. Dabei können diese
zusätzlichen
Hilfseinheiten angeben, unter welchen Umständen sie bei einem Notruf benachrichtigt
werden wollen. Entscheidende Parameter können hier beispielsweise Uhrzeit,
Distanz zum Unfall, Straßentyp,
auf dem der Unfall stattgefunden hat, oder Schwere des Unfalls sein.
Durch die direkte Verbindung zu den Hilfseinheiten kann die Auswahl
derjenigen Hilfseinheit, welche den Notruf annimmt, selbstständig durch die
Hilfseinheit erfolgen. Eine unmittelbare und autarke Notrufannahme
kann somit erfolgen. Damit können
neben verkürzten
Verbindungszeiten auch geringere Kosten und eine geringere Fehleranfälligkeit realisiert
werden.
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2 zeigt
eine Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation 206 und eine Fahrzeug-zu-Infrastruktur-Kommunikation 202 gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Dabei sind Fahrzeuge 100 gezeigt sowie eine
Infrastruktur 201, die beispielsweise auch als Server,
wie in 1 mit Bezugszeichen 106 gezeigt, ausgeführt sein
kann. 201 kann aber ebenso eine Verkehrsinfrastruktur darstellen.
Dabei sind Kommunikationseinheiten 203 in den Fahrzeugen
gezeigt, die beispielsweise als Notrufeinrichtung wie in 1 mit 101 gezeigt,
ausgeführt sein
können.
Die Kommunikationseinheiten sind zum Übermitteln von Daten zwischen
einem ersten und einem zweiten Fahrzeug oder zwischen einem Fahrzeug
und der Infrastruktur ausgeführt.
Dabei kann jede Kommunikationseinheit eine Sendeeinheit, eine Speichereinheit
und eine Recheneinheit aufweisen. Weiterhin kann die Speichereinheit
zur Zuführung von
Zusatzinformationen ausgeführt
sein. Weiterhin kann die Recheneinheit zur Anpassung der Art der Daten
und zur Anpassung technischer Parameter der Übermittlung der Daten auf Basis
der Zusatzinformationen ausgeführt
sein, wobei die Zusatzinformationen mit der äußeren Umgebung des ersten Fahrzeuges
korrespondieren.
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Weiterhin
kann die Kommunikation 202 zwischen dem Fahrzeug und der
Infrastruktur als IP-Verbindung 107 wie
in 1 gezeigt, ausgeführt sein.
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Mit
anderen Worten kann das Format der zu sendenden Daten über die
Kommunikation 206 und 202 sowie die Datenrate
an die jeweilige Situation des Fahrzeuges angepasst sein. Beispielsweise kann
auf Basis einer digitalen Karte ermittelt werden, welches Gefahrenpotential
für spezielle
Situationen vorliegt. Daraufhin kann die Bandbreite der Kommunikationsverbindung 202 und 206 von
den Kommunikationseinheiten 203 reduziert oder erhöht werden. Aber
auch auf Basis von Sensorwerten einer Detektionseinheit, die sich
im Fahrzeug befindet, kann der Datenverkehr angepasst werden. Die
darauf zur Verfügung
stehende Bandbreite kann für
andere Kommunikationsaufgaben des Fahrzeuges verwendet werden.
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3 zeigt
ein System 300 mit einer Notrufeinrichtung 103 und
einer Detektionseinheit 316. Zur erfindungsgemäßen Anpassung
der Datenrate und des Datenformats an die jeweilige Situation des
Fahrzeuges können
Werte verschiedener Sensoren zu einer Situationsanalyse verwendet
werden. Es kann beispielsweise ein Geschwindigkeitsmesser 301,
ein Federwegsensor 302, eine ESP-Sensorik 303,
ein optischer Detektor 304, ein Strahlsensor 305,
eine Positionsbestimmungseinheit 306, eine Navigationseinheit 307,
ein Richtungssensor 308, ein Wegstreckensensor 309 oder
ein Lenkraddrehwinkelsensor 310 verwendet werden. Dabei
ist eine Steuereinheit 317 gezeigt, die als CPU ausgeführt sein
kann. Diese Steuereinheit ist in der Lage, die Anpassung des Datenverkehrs
der Notrufeinrichtung 103 oder der Sendeeinheit (siehe
Seite 16 oben) auf Basis der Messwerte zu regeln und steuern. In
einem Speicher 318 können
Messwerte abgelegt werden. Weiterhin ist mit 319 ein Monitor
angegeben, auf welchem beispielsweise aktuelle Werte der Sensoren
angezeigt werden können.
Weiterhin ist eine Ausgabeeinheit 320 und eine Eingabeeinheit 321 als
User Interface gezeigt. Ebenso kann ein Fahrerassistenzsystem 322 in
dem System 300 verwendet werden. Eine Verschlüsselungseinrichtung 323 vermag
dabei die Sicherheit der Kommunikation mit anderen Fahrzeugen oder
Infrastruktureinrichtungen zu erhöhen. Mittels der Antenne 324 kann
die IP-Verbindung, die dauerhaft aufrechterhalten werden kann zu
dem Server aufgebaut werden.
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4 zeigt
ein Flussdiagramm gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung. In Schritt S1 wird eine erste Verbindung zwischen
dem Fahrzeug und einem Server aufgebaut. In Schritt S2 werden Notrufdaten
durch die Notrufeinrichtung an einen Server über die erste Verbindung gesendet.
In Schritt S3 werden Notrufdaten durch einen Server an die Hilfseinheiten über eine
zweite Verbindung verteilt, wobei das Aufbauen einer Kommunikationsverbindung
zwischen dem Fahrzeug und einer den Notruf annehmenden Hilfseinheit über den
Server durch Schritt S4 erfolgt. In Verfahrensschritt S5 wird eine Voice
over IP-Verbindung zumindest im ersten Abschnitt der Kommunikationsverbindung
aufgebaut. In Verfahrensschritt S6 werden die Art der Notrufdaten und/oder
die Parameter der technischen Übermittlung
der Notrufdaten an Zusatzinformation angepasst. In Schritt S7 wird
Information über
die Hilfseinheiten in Form einer Notrufdatenbank an den Server durch
eine Zertifizierungsstelle bereitgestellt. Der Verfahrensschritt
S8 beschreibt das Zulassen einer Eintragung von freiwilligen Hilfseinheiten
in die Datenbank durch eine Zertifizierungsstelle.