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Die
Erfindung betrifft eine Batterie mit einer Wärmeleitplatte zum Temperieren
der Batterie und mit mehreren parallel und/oder seriell miteinander verschalteten
Einzelzellen, die als Rundzellen ausgebildet sind, die jeweils von
einem Zellengehäuse umgeben
und zu einem Zellenverbund zusammengefasst sind.
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Nach
dem Stand der Technik sind verschiedene Batterien, wie zum Beispiel
eine Lithium-Ionen-Batterie,
bekannt, die um eine entstehende Verlustwärme abzuführen üblicherweise gekühlt werden. Die
Batterie umfasst dabei mehrere parallel und/oder seriell miteinander
verschaltete Einzelzellen, insbesondere Rundzellen. Die Kühlung der
Batterie, insbesondere der Einzelzellen, erfolgt im Allgemeinen
direkt mittels zwischen den Einzelzellen geführter vorgekühlter Luft
oder indirekt über
den Klimakreislauf. Bei der indirekten Kühlung sind die Einzelzellen
Wärme leitend
mit einer von einem Kühlmedium,
wie z. B. einem Kühlmittel
des Klimakreislaufs, durchströmten Wärmeleitplatte
verbunden, die kopfseitig oder bodenseitig angeordnet ist. Die bei
Laden und Entladen der Einzelzellen entstehende Wärme ist
mittels des die Wärmeleitplatte
durchströmenden
Kühlmediums abführbar. Zum
Führen
des Kühlmediums
ist innerhalb der Wärmeleitplatte
eine Kanalstruktur angeordnet, der über Anschlussstellen das Kühlmedium
zuführbar
ist. Die der Wärmeleitplatte
zugeführte
und auf das Kühlmedium übertragende
Wärme wird
anschließend über die
zugehörige
Anschlussstelle in den Klimakreislauf abgeführt. Ferner ist zur Ableitung der
Wärme von
den Einzelzellen das die Einzelzellen umgebende Batterie- oder Zellengehäuse mit
einer wärmeleitfähigen Vergussmasse
gefüllt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Batterie anzugeben, die
bei einem möglichst
hohen Wärmeübergang
einfach und kostengünstig
aufgebaut ist.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
Erfindung betrifft eine Batterie mit einer Wärmeleitplatte zum Temperieren
der Batterie und mehreren parallel und/oder seriell miteinander
verschalteten Einzelzellen, die als Rundzellen ausgebildet sind,
die jeweils von einem Zellengehäuse
umgeben und zu einem Zellenverbund zusammengefasst sind. Die Einzelzellen
sind Wärme
leitend mit einer Wärmeleitplatte
verbunden, um die Batterie zu kühlen.
Für ein
effizientes Abführen
einer bei Laden und Entladen entstehenden Verlustwärme der
Batterie, ist erfindungsgemäß einer
jeden Einzelzelle parallel zur Längsachse
ein Wärmeleitelement
zugeordnet, dessen Form in vorteilhafter Weise mit einer Form wenigstens
eines Zellengehäuses
korrespondiert. Das Wärmeleitelement
nimmt vorteilhaft die Verlustwärme
auf und führt
diese der Wärmeleitplatte,
die insbesondere kopfseitig angeordnet ist, zu.
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Durch
eine derartige Ausführung
der Batterie ist ein Einfüllen
von aus dem Stand der Technik bekannter Vergussmasse zur Wärmeleitung
nicht erforderlich. Durch Wegfall oder zumindest Reduzierung des
Einfüllens
von Vergussmasse ist der Aufbau der Batterie vereinfacht. Kosten
hinsichtlich Vergussmasse und Vergussprozess sind deutlich reduziert. Zusätzlich ist
aufgrund des zumindest teilweisen Entfallens der Vergussmasse ein
benötigter
Bauraumbedarf der Batterie vorteilhaft reduziert.
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Die
Wärmeleitplatte
ist vorzugsweise beispielsweise an einen Klimakreislauf eines Fahrzeuges
angeschlossen und von einem Kühlmedium durchströmt. Hierzu
ist innerhalb der Wärmeleitplatte eine
Kanalstruktur ausgebildet.
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Die
der Wärmeleitplatte
zugeführte
Verlustwärme
ist bevorzugt über
das Kühlmedium
abführbar.
Anhand der Zu- und Anordnung eines Wärmeleitelementes an eine Einzelzelle
ist eine Kühlung
dieser verbessert, wodurch die Betriebsfähigkeit und somit die Lebensdauer
der Batterie erhöht
sind.
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Bevorzugt
ist das Wärmeleitelement
als ein Wärmeleitprofil
mit einem abgewinkelten Schenkel ausgebildet, wobei das Wärmeleitprofil
dergestalt ausgeformt ist, dass dessen Form mit der Form des Zellengehäuses korrespondiert.
Vorzugsweise weist das Wärmeleitprofil
im Querschnitt wenigstens zwei Symmetrieachsen auf, wodurch dessen
Form, beispielsweise im Zellenverbund der Batterie, mit wenigstens
einer Form eines Zellengehäuses
einer weiteren Einzelzelle korrespondiert.
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Um
die Verlustwärme
einer Einzelzelle effizient abzuführen, weisen das Wärmeleitprofil
sowie das Zellengehäuse
besonders bevorzugt eine weitgehend gleiche Höhe auf.
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Dadurch
ist eine von der Einzelzelle abgegebene Verlustwärme vorteilhaft über eine
gesamte Höhe
des Zellengehäuses
auf das Wärmeleitelement,
insbesondere auf das Wärmeleitprofil, übertragbar
und der Wärmeleitplatte
zuführbar.
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Zusätzlich ist
der Schenkel vorzugsweise an einer zur Wärmeleitplatte zugewandten Seite
abgewinkelt, um die von der Einzelzelle übertragene Wärme der
Wärmeleitplatte
zuzuführen.
Besonders bevorzugt ist der Schenkel um 90° abgewinkelt und parallel zur
Wärmeleitplatte
angeordnet. Dies ermöglicht
eine effektive Wärmeableitung
von den Einzelzellen zur Wärmeleitplatte.
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Der
abgewinkelte Schenkel des Wärmeleitelementes
ist vorzugsweise derart ausgeformt, dass dieser besonders vorteilhaft
mit einer Form eines Zellendeckels, insbesondere der Rundzelle,
korrespondiert. Hierzu weist der Schenkel wenigstens zwei Aussparungen
auf, wobei eine Anzahl der Aussparungen in vorteilhafter Weise einer
Anzahl von Polen der Einzelzelle, die insbesondere auf dem Zellendeckel
angeordnet sind, entspricht. Bei Montage der Batterie bzw. Zuordnung
des Wärmeleitelementes
zu einer Einzelzelle sind die Pole in die Aussparungen des Schenkels
einführbar,
wobei dieser vorzugsweise auf dem Zellendeckel aufliegt.
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Möglich ist
auch, dass die Wärme
in Richtung Zellboden abgeführt
wird. Der abgewinkelte Schenkel des Wärmeleitelementes ist dann so
ausgeformt, dass er mit der Form des Zellbodens korrespondiert.
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Der
Schenkel (nach oben oder unten) kann Aussparungen aufweisen, die
aus der Zelle über
eine Berstöffnung
definiert abgeblasene Ventinggase hindurchläßt.
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Für die effiziente
Abführung
der Verlustwärme
ist das Wärmeleitelement
besonders bevorzugt direkt thermisch an die Einzelzelle, insbesondere
an das Zellengehäuse,
einen Teilbereich der Mantelfläche überdeckend
angeordnet und gegebenenfalls an diesem befestigt. Dabei ist die
Verlustwärme über den
Teilbereich der Mantelfläche
an das Wärmeleitelement übertragbar.
Besonders vorteilhaft ist das Wärmeleitelement,
insbesondere das Wärmeleitprofil,
an der Einzelzelle beispielsweise form-, kraft- und/oder stoffschlüssig befestigt,
insbesondere geklebt, um eine Montage und Halterung der Batterie
zu vereinfachen. Dadurch sind Einschlüsse von Luft, die einen Wärmeübertrag
zwischen Einzelzelle und Wärmeleitelement
behindern, vorteilhaft vermieden.
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Besonders
bevorzugt ist bei Montage der Batterie zwischen Zellenverbund und
Wärmeleitplatte
ein Formelement angeordnet. Hierzu ist das Formelement vorteilhaft
elektrisch isoliert und besonders bevorzugt weist dieses einen hohen
Wärmeleitkoeffizienten
auf, um die auf die Wärmeleitelemente übertragene
Wärme über das
Formelement der Wärmeleitplatte
zuzuführen.
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Für eine Realisierung
eines gegenüber
mechanischen Einflüssen
robusten Zellenverbundes ist dieser in vorteilhafter Weise als Ganzes,
d. h. Einzelzellen mit zwischen diesen angeordneten Wärmeleitelementen,
Formelement und Wärmeleitplatte,
verspannt. Hierzu sind die Einzelzellen beispielsweise über deren
Pole mit der Wärmeleitplatte
verspannt, wodurch in vorteilhafter Weise Luftspalte reduziert sind
und der Schenkel eines jeweiligen Wärmeleitelementes in vorteilhafter
Weise gegen das Formelement und somit gegen die Wärmeleitplatte
anpressbar ist.
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Um
die der Wärmeleitplatte
zugeführte
Wärme abzuführen, weist
die Wärmeleitplatte
eine Kanalstruktur auf, die beispielsweise von einem Kühlmedium
durchströmbar
ist. Darüber
hinaus sind an der Wärmeleitplatte
Anschlussstellen angeordnet, die zum Beispiel einen Anschluss der
Wärmeleitplatte
an einen Klimakreislauf einer Klimaanlage des Fahrzeuges ermöglichen.
Dadurch ist die der Wärmeleitplatte
zugeführte
Wärme über das
Kühlmedium
abführbar.
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Ferner
ist der Zellenverbund mit insbesondere kopfseitig angeordneter Wärmeleitplatte
auf besonders vorteilhafte Weise aufgrund der kompakten Bauweise
als ein Modul oder eine Einheit zum Beispiel in ein Gehäuse, welches
die Batterie vor weiteren Einflüssen,
wie beispielsweise Nässe,
schützt, einsetzbar.
Das Gehäuse
kann für
eine zusätzliche Kühlung von
außen
eine Oberflächenstruktur,
wie zum Beispiel Kühlrippen,
aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Batterie,
insbesondere eine Fahrzeugbatterie, ist in einem Fahrzeug mit Hybridantrieb
und/oder in einem mit Brennstoffzellen betriebenen Fahrzeug, insbesondere
für ein
Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung,
einsetzbar.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei
zeigen:
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1 schematisch
eine Explosionsdarstellung einer als Rundzelle ausgeführten Einzelzelle
mit zugeordnetem Wärmeleitelement,
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2 schematisch
eine perspektivische Ansicht einer Rundzelle mit an dieser angeordnetem Wärmeleitelement,
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3 schematisch
einen Querschnitt einer Rundzelle mit an dieser angeordnetem Wärmeleitelement,
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4 schematisch
einen Längsschnitt
einer Rundzelle mit angeordnetem Wärmleitelement,
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5 eine
Draufsicht mehrerer zu einem Zellenverbund zusammengefasster Rundzellen
mit jeweils angeordnetem Wärmeleitelement,
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6 schematisch
eine Ansicht von unten eines Zellenverbundes nach 5,
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7 schematisch
eine Explosionsdarstellung einer Batterie mit einem Zellenverbund
und zwischen diesem und kopfseitig angeordneter Wärmeleitplatte
angeordnetem Formelement, und
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8 schematisch
eine Batterie mit einem Zellenverbund und kopfseitig angeordneter
Wärmeleitplatte
im montierten Zustand.
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Einander
entsprechende Teile sind in allen Zeichnungen mit den gleichen Bezugszeichen
versehen.
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Die 1 und 2 zeigen
eine als Rundzelle ausgeführte
Einzelzelle 1 einer Batterie B mit erfindungsgemäß anordbarem
Wärmeleitelement 2.
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Die
Einzelzelle 1 umfasst dabei ein Zellengehäuse 1.1,
in dem ein nicht dargestelltes Zelleninneres, beispielsweise in
Form von elektrochemisch aktiven Folien, angeordnet ist. Das Zellengehäuse 1.1 ist
hierzu kreiszylindrisch ausgebildet. Eine Mantelfläche M des
Zellengehäuses 1.1 ist
dabei z. B. aus einem elektrisch isolierenden Material, beispielsweise
Kunststoff, gebildet oder elektrisch neutral.
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Eine
Deckfläche
D des Zellengehäuses 1.1 bildet
hierbei ein Zellendeckel 1.2, der das Zelleninnere vorteilhaft
vor äußeren Einflüssen schützt bzw. dieses
von der Umwelt abgrenzt. Auf dem Zellendeckel 1.2 sind
beispielsweise zwei Pole 1.3, insbesondere ein Pluspol 1.3.1 und
ein Minuspol 1.3.2 der Einzelzelle 1 angeordnet.
Mittels der Pole 1.3 kann die Einzelzelle 1 vorteilhaft
parallel und/oder seriell verschaltet sein. Um die Pole 1.3 hinsichtlich
deren Polarität
unterscheiden zu können,
sind diese insbesondere verschiedenartig ausgeformt auf dem Zellendeckel 1.2 angeordnet.
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Für eine effiziente
Abführung
bei Ladevorgängen
in der Einzelzelle 1 entstehender Verlustwärme ist
der Einzelzelle 1 vorzugsweise ein Wärmeleitelement 2 zugeordnet.
Anhand dieser Zuordnung ist die Verlustwärme in vorteilhafter Weise
direkt von der Einzelzelle 1 auf das Wärmeleitelement 2 übertragbar.
Das Wärmeleitelement 2 ist
hierzu vorzugsweise parallel zur Längsachse X der Einzelzelle 1 anordbar.
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Das
Wärmeleitelement 2 ist
besonders bevorzugt als Wärmeleitprofil 2.1 mit
einem abgewinkelten Schenkel 2.2 ausgebildet. Dabei entspricht
eine Höhe
h des Wärmeleitprofils 2.1 besonders
bevorzugt einer Höhe
h des Zellengehäuses 1.1 weitgehend.
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Der
Schenkel 2.2 des Wärmeleitelementes 2 ist
insbesondere an einer in 7 dargestellten Wärmeleitplatte 3 zugewandten
Seite abgewinkelt. Hierzu ist der Schenkel 2.2 vorzugsweise
um 90° zu
der Wärmeleitplatte 3 abgewinkelt.
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Der
abgewinkelte Schenkel 2.2 ist in seiner Form, insbesondere
einer Fläche
A, derart ausgeformt, dass dieser mit einer Form, insbesondere der Deckfläche D, des
Zellendeckels 1.2 korrespondiert. Hierzu weist der Schenkel 2.2 wenigstens
zwei Aussparungen 2.3 in Form von durchgehenden Löchern, beispielsweise
Bohrungen, auf. Dabei entspricht eine Anzahl der Aussparungen 2.3 des
Schenkels 2.2 einer Anzahl der Pole 1.3 der Einzelzelle 1.
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Bei
Anordnung des Wärmeleitelementes 2 an
die Einzelzelle 1 sind die Pole 1.3 besonders
vorteilhaft in die Aussparungen 2.3 des Wärmeleitelementes 2 einführbar, wodurch
dieses direkt auf dem Zellendeckel 1.2 der Einzelzelle 1 anliegt.
Dabei entsprechen die Abmessungen einer Aussparung 2.3.1 für einen
der Pole, z. B. dem Pluspol 1.3.1, den Abmessungen, insbesondere
dem Umfang des Pluspols 1.3.1. Dadurch ist das Wärmeleitelement 2 in vorteilhafter
Weise im Bezug auf den Winkel zwischen Wärmeleitprofil 2.1 und
Schenkel 2.2 ausrichtbar. Die Aussparung 2.3.2 für den Minuspol 1.3.2 weist
hingegen größere Abmessungen
gegenüber dem
Minuspol 1.3.2 selbst auf, wodurch eine Berührung zwischen
Minuspol 1.3.2 und Wärmeleitelement 2,
insbesondere dem Schenkel 2.2, in vorteilhafter Weise ausgeschlossen
ist.
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Für die effiziente
Abführung
der Verlustwärme
ist das Wärmeleitelement 2 besonders
bevorzugt stoffschlüssig
und direkt thermisch an der Einzelzelle 1, insbesondere
an das Zellengehäuse 1.1 dieser, anordbar.
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Hierzu
ist das Wärmeleitelement 2 vorteilhaft derart
an der Einzelzelle 1 anordbar, dass das Wärmeleitelement 2 einen
Teilbereich der Mantelfläche
M des Zellengehäuses 1.1 überdeckt.
Bevorzugt ist das Wärmeleitelement 2 an
diesem Teilbereich der zugehörigen
Einzelzelle 1 beispielsweise form-, kraft- und/oder stoffschlüssig befestigt,
insbesondere geklebt.
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In 3 ist
ein Querschnitt der als Rundzelle ausgeführten Einzelzelle 1 dargestellt.
An der Einzelzelle 1 ist das Wärmeleitelement 2 angeordnet.
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Der
Wärmeleitprofil 2.1 als
fester Bestandteil des Wärmeleitelementes 2 weist
in vorteilhafter Weise eine horizontale sowie eine vertikale Symmetrieachse
Y, Z auf. Dabei ist der Wärmeleitprofil 2 entlang der
horizontalen sowie der vertikalen Symmetrieachse Y, Z spiegelsymmetrisch
ausgeführt.
Durch die Symmetrie des Wärmeleitprofils 2 sind
wenigstens zwei Einzelzellen 1, insbesondere Rundzellen,
an dem Wärmeleitelement 2 anordbar,
wobei das Wärmeleitelement 2 einer
Einzelzelle 1 zugeordnet ist.
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4 zeigt
einen Längsschnitt
der Einzelzelle 1 mit an diesem angeordneten Wärmeleitelement 2 nach 2.
Dabei ist gezeigt, dass das Wärmeleitelement 2 mittels
des Einführens
der Pole 1.3, insbesondere des Pluspols 1.3.1,
in die vorgesehene Aussparung 2.3.1 hinsichtlich des Winkels
zwischen Schenkel 2.2 und Wärmeleitprofil 2.1 ausrichtbar
ist.
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In 5 ist
ein Zellenverbund 4 von mehreren parallel und/oder seriell
miteinander verschalteten Einzelzellen 1 von oben dargestellt.
Dabei weist der Zellenverbund 4 insbesondere 35 Einzelzellen 1 auf,
die in sieben Reihen untereinander jeweils versetzt zueinander angeordnet
sind.
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Jeder
Einzelzelle 1 ist erfindungsgemäß ein Wärmeleitelement 2 zugeordnet,
wobei die Pole 1.3 sowie der Schenkel 2.2 des
Wärmeleitelementes 2 zu
sehen ist.
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Besonders
bevorzugt weist der Schenkel 2.2 eine derartige Form auf,
dass diese mit Formen gleichartiger Schenkel 2.2 korrespondiert.
Diese Form des Schenkels 2.2 ermöglicht, dass eine maximale
Anzahl von sechs Einzelzellen 1 mit jeweils zugeordnetem
Wärmeleitelement 2 um
eine einzige Einzelzelle 1 mit ebenfalls angeordnetem Wärmeleitelement 2 anordbar
sind.
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Dabei
ist die ”mittig” angeordnete
Einzelzelle 1 in vorteilhafter Weise zusätzlich an
drei Wärmeleitelemente 2 benachbarter
Einzelzellen 1 thermisch gekoppelt.
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Der
Zellenverbund 4 ist mittels dieser Form der Wärmeleitelemente 2 besonders
bevorzugt beliebig erweiterbar, wodurch ein Bauraum einer Batterie, insbesondere
eines nicht dargestellten Gehäuses, optimal
ausgenutzt werden kann. Dadurch sind die Einzelzellen 1 in
dem Zellenverbund 4 derart angeordnet, dass Zwischenräume in diesem
und somit größere Lufteinschlüsse zwischen
den Einzelzellen 1 in vorteilhafter Weise vermieden sind.
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Durch
diese Platz sparende Anordnung der Wärmeleitelemente 2 an
jeweils eine Einzelzelle 1 entfällt beispielsweise ein Einfüllen von
Vergussmasse in die Zwischenräume
des Zellenverbundes 4. Darüber hinaus ist mittels der
Anordnung der Wärmeleitelemente 2 zur
effizienten Abführung
der Verlustwärme
das Einfüllen
der Vergussmasse nicht erforderlich.
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6 zeigt
den in 5 dargestellten Zellenverbund 4 in einer
Ansicht von unten.
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In 7 ist
eine Batterie B, insbesondere eine Fahrzeugbatterie, für ein Fahrzeug
mit Hybridantrieb und/oder für
ein mit Brennstoffzellen betriebenen Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug zur
Personenbeförderung,
dargestellt.
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Die
Batterie B umfasst mehrere parallel und/oder seriell miteinander
verschaltete Einzelzellen 1, die zu dem Zellenverbund 4 zusammengefasst sind.
Jeder Einzelzelle 1 ist bevorzugt ein Wärmeleitelement 2 zugeordnet,
das durch seine Form mit wenigstens einem Zellengehäuse 1.1 korrespondiert.
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Um
die den Wärmeleitelementen 2 des
Zellenverbundes 4 zugeführte
Verlustwärme
der Einzelzellen 1 abzuführen, ist die Wärmeleitplatte 1 zur
Aufnahme dieser angeordnet. Insbesondere ist die Wärmeleitplatte 3 kopfseitig
zu dem Zellenverbund 4 angeordnet.
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Dabei
ist die Verlustwärme
mittels der parallel zu der Wärmeleitplatte 3 abgewinkelten
Schenkel 2.2 auf diese übertragbar.
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Dadurch,
dass die Abmessungen der Aussparung 2.3.1 des Pluspols 1.3.1 den
Abmessungen, insbesondere dem Umfang des Pluspols 1.3.1 entspricht,
worüber
das Wärmeleitelement 2 an
der Einzelzelle 1 vorteilhaft ausrichtbar ist, führt das
Wärmeleitelement 2 eine
Spannung. Um die Spannung des Wärmeleitelementes 2 nicht
auf die Wärmeleitplatte 3 zu übertragen,
ist in besonders vorteilhafter Weise zwischen Zellenverbund 4 und
Wärmeleitplatte 3 ein Formelement 5 angeordnet.
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Das
Formelement 5 ist hierzu vorzugsweise elektrisch isolierend
ausgeführt.
Dabei entsprechen Abmessungen des Formelementes 5 besonders
bevorzugt den Abmessungen der Wärmeleitplatte 3.
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Weiterhin
weist das Formelement 5, um die von den Wärmeleitelementen 2 aufgenommene
Verlustwärme
an die Wärmeleitplatte 3 abzuführen, einen
hohen Wärmeleitkoeffizienten
auf. An das Formelement 5 sind entsprechend der Anordnung
der Pole 1.3 auf dem Zellendeckel 1.2 Formkörper 5.1 ausgeformt.
Die Formkörper 5.1 weisen
Durchgangslöcher 5.2 auf,
die mit der Form der Pole 1.3 korrespondieren. Mittels
der die Pole 1.3 umfassenden Formkörper 5.1 sind diese
vorteilhaft gegenüber
der Wärmeleitplatte 3 elektrisch
isoliert.
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Um
die Wärmeleitplatte 3 auf
dem Formelement 5 anordnen zu können, weist diese zu den Formkörpern 5.1 korrespondierende
Aussparungen in Form von Langlöchern 3.1 auf.
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Die
Wärmeleitplatte 3 weist
im Inneren eine nicht dargestellte Kanalstruktur auf, die beispielsweise
von einem Kühlmedium
durchströmbar
ist. Über das
Kühlmedium
ist die der Wärmeleitplatte 3 zugeführte Wärme vorteilhaft
abführbar.
Hierzu sind an der Wärmeleitplatte 3 Anschlussstellen 3.2 angeordnet,
anhand derer zum Beispiel ein Anschluss der Wärmeleitplatte 3 an
einen Klimakreislauf einer Klimaanlage des Fahrzeuges durchführbar ist.
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8 zeigt
die in 7 dargestellte Batterie B nach einer Montage.
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Um
insbesondere Luftspalte zwischen dem Zellenverbund 4, dem
Formelement 5 sowie der Wärmeleitplatte 3 zu
reduzieren sowie einen robusten Zellenverbund 4 herzustellen,
sind die Einzelzellen 1 mit der Wärmeleitplatte 3 verspannt.
Dadurch sind die Schenkel 2.2 des Wärmeleitelementes 2 besonders
bevorzugt gegen das Formelement 5 und somit gegen die Wärmeleitplatte 3 gepresst,
wodurch ein effizienter Wärmeübertrag
von der Einzelzelle 1 an die Wärmeleitplatte 3 realisierbar
ist.
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In
einem möglichen
Ausführungsbeispiel kann
der Zellenverbund 4 mit insbesondere kopfseitig angeordneter
Wärmeleitplatte 3 durch
die kompakte Bauweise besonders vorteilhaft als ein Modul oder eine
Einheit beispielsweise in das nicht dargestellte Gehäuse, welches
die Batterie B vor äußeren Einflüssen, wie
z. B. Nässe,
schützt,
einsetzbar sein.
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Darüber hinaus
kann das Gehäuse
für eine zusätzliche
Kühlung
der Batterie B, insbesondere der randseitig in dem Zellenverbund 4 angeordneten
Einzelzellen 1, eine Oberflächenstruktur, wie zum Beispiel
Kühlrippen,
aufweisen.