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Die
vorliegende Anmeldung betrifft eine Seitenwandanordnung für
einen Nutzfahrzeugaufbau, sowie einen Nutzfahrzeugaufbau mit wenigstens
einer solchen Seitenwandanordnung.
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Nutzfahrzeugaufbauten
können beispielsweise Aufbauten für Straßen-
und/oder Schienenfahrzeuge sein. Sie können als Teil des
Fahrzeugs ausgebildet sein und gegebenenfalls vom Fahrzeug lösbar
sein, wie beispielsweise Wechselbrücken für LKW.
Unter dem Begriff Fahrzeug werden sowohl Fahrzeuge mit eigenem Antrieb
verstanden, beispielsweise LKW, aber auch Fahrzeuge ohne eigenen
Antrieb, beispielsweise Anhänger oder Sattelauflieger.
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Es
sind Nutzfahrzeugaufbauten bekannt, welche eine Dachöffnung
haben, durch die sie von oben be- und entladen werden können,
zum Beispiel mit einem Kran. Die Dachöffnung wird mit Hilfe
einer Plane verschlossen. Solche Nutzfahrzeugaufbauten haben den
Nachteil, dass ihre Seitenwände kaum gegen querwirkende
Kräfte stabilisiert sind, beispielsweise wenn Ladung während
einer Kurvenfahrt gegen die Seitenwände drückt.
Mitunter kann sich eine Seitenwand um 50 cm nach außen
wölben.
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Um
diesem Problem zu begegnen, schlägt die
DE 197 56 865 64 eine Dachanordnung
vor, bei welcher in der Dachebene Spannseile zwischen Längsträgern
zickzackartig hin- und hergeführt und verspannt sind. Hierdurch
wird die Dachanordnung zu einem Schubfeld, welches sich in Richtung
der Dachebene, das heißt zur Seite hin nur schwer verformen
lässt. Auf diese Weise soll einem Verformen der oberen
Längsträger entgegengewirkt werden.
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Alternativ
schlägt die
DE
2006 027 592 A1 vor, die Längsträger
in der Dachebene direkt zu stabilisieren. Über die gesamte
Länge der Längsträger ist durch deren
Inneres jeweils ein Spannseil geführt. Das Spannseil ist
stark gespannt und stabilisiert hierdurch seinen Längsträger
gegen ein ungewolltes Biegen nach außen. Durch den Verlauf
im Innern des Längsträger muss das Seil nicht
für ein Be- und Entladen durch die Dachöffnung
entfernt werden, sondern kann stets in seinem gespannten Zustand
bleiben.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf möglichst
einfache Weise eine gute Stabilisierung für einen Nutzfahrzeugaufbau
zu realisieren.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit
einer Seitenwandanordnung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
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Bei
der vorliegenden Erfindung wird die Seitenwandanordnung selbst stabilisiert.
Damit kann auch bei Verwendung einer herkömmlichen Dachanordnung
eine Stabilisierung der Seitenwandanordnung gegen ein Wölben
nach außen erreicht werden.
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Überraschenderweise
wird mit den Zugelementen, welche von dem vertikal oberen Bereich
der betreffenden Stütze zu dem Bodenbereich verlaufen, eine
Stabilisierung in einem guten Bereich erreicht. Mit den Zugkräften
kann insbesondere der vertikal obere Bereich der Stütze
in einer vorgesehenen Position gehalten werden.
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Vorteilhafterweise
kann das Zugelement zu einem vertikal unteren Bereich einer anderen
Stütze verlaufen. So können die Zugkräfte über
den vertikal unteren Bereich dieser Stütze auf die Bodenstruktur übertragen
werden.
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Bevorzugterweise
kann die andere Stütze eine unmittelbar benachbarte Stütze
sein. Damit werden die Zugkräfte in einem verhältnismäßig
nahen Bereich auf die Bodenstruktur übertragen.
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Besonders
günstig kann das Zugelement zu der anderen Stütze
verlaufen und dabei eine unmittelbar benachbarte Stütze überkreuzen.
Hierdurch werden die Zugkräfte erst in einem weiter entfernten Bereich
in die Bodenstruktur eingeleitet.
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Besonders
vorteilhaft kann die andere Stütze eine Frontstütze
oder Heckstütze sein. So werden die Zugkräfte
in einem Endbereich der Seitenwandanordnung in die Bodenstruktur
eingeleitet.
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Besonders
bevorzugt kann die andere Stütze eine Zwischenstütze
sein. Damit werden die Zugkräfte in einem Zwischenbereich
zwischen der Frontstütze und der Heckstütze auf
die Bodenstruktur übertragen.
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Günstigerweise
kann der genannte vertikal obere Bereich der Stütze mit
wenigstens einem Zugelement gekoppelt sein, das in Richtung der
Frontstütze abgeht, und mit wenigstens einem Zugelement,
das in Richtung der Heckstütze abgeht. So wird die Stütze
von zwei verschiedenen Seiten her stabilisiert.
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Vorteilhafterweise
kann der genannte vertikal obere Bereich der Stütze mit
wenigstens zwei Zugelementen gekoppelt sein, welche in Richtung
zu demselben Längsende der Seitenwandanordnung abgehen.
Auf diese Weise stabilisieren die wenigstens zwei Zugelemente die
Stütze von einer Seite her.
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Bevorzugterweise
können die wenigstens zwei Zugelemente an vertikal voneinander
beabstandeten Positionen an den genannten vertikal oberen Bereich
der Stütze gekoppelt sein. Hiermit werden die Zugkräfte über
einen vertikalen Abschnitt des genannten vertikal oberen Bereiches
verteilt auf die Stütze übertragen.
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Besonders
günstig können die wenigstens zwei Zugelemente
zu unterschiedlichen Verankerungspunkten im Bodenbereich laufen.
So werden die Zugkräfte verteilt auf den Bodenbereich übertragen.
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Besonders
vorteilhaft können sich die wenigstens zwei Zugelemente überkreuzen.
Dabei überträgt jedes Zugelement eine andere Verteilung vertikaler
und horizontaler Kraftkomponenten auf den genannten vertikal oberen
Bereich der Stütze und auf den betreffenden Verankerungspunkt.
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Bevorzugterweise
können die wenigstens zwei Zugelemente zu demselben Verankerungspunkt im
Boden verlaufen. So ist für die wenigstens zwei Zugelemente
eine einfache Konstruktion für deren Verankerung möglich.
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Günstigerweise
können vom vertikal oberen Bereich verschiedener Stützen
abgehende Zugelemente vorgesehen sein, die gegengleich zueinander verlaufen.
So erfolgt eine Einleitung der Kräfte in die vertikal oberen
Bereiche der Stützen in gegengleichen Richtungen.
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Besonders
bevorzugt können mehrere Zugelemente vorgesehen sein, welche
mit dem vertikal oberen Bereich derselben Stütze gekoppelt
sind und symmetrisch zur Längsachse dieser Stütze
verlaufen. Hierdurch wird es möglich, Zugkräfte
in symmetrischer Weise auf die Stütze zu übertragen.
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Vorteilhafterweise
kann das Zugelement in einem Winkel im Bereich von etwa 20° bis
70° zur Längsachse der Stütze verlaufen,
mit deren vertikal oberen Bereich es gekoppelt ist, vorzugsweise
in einem Winkel im Bereich von etwa 25° bis 65°.
Mit diesen Winkelbereichen werden besonders bevorzugte Aufteilungsverhältnisse
zwischen vertikalen und horizontalen Kraftkomponenten verwirklicht.
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Besonders
vorteilhaft kann wenigstens ein Zugelement vorhergesehen sein, mit
welchem in die Stütze eine Kraft eingeleitet wird, welche
in Längsrichtung der Stütze in Richtung zu dem
Bodenbereich wirkt. Mit dieser Kraft wird die Stütze in
ihrem Querschnitt unter Druck gesetzt, was sie stabilisiert.
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Bevorzugt
kann wenigstens ein Zugelement vorgesehen sein, welches entlang
der Stütze von deren vertikal oberen Bereich zu dem Bodenbereich
der Seitenwandanordnung verläuft. Auf diese Weise kann
mit dem Zugelement besonders einfach eine große Kraftkomponente
in die Stütze eingeleitet werden, welche in Längsrichtung
der Stütze wirkt.
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Vorzugsweise
kann wenigstens ein Zugelement vorgesehen sein, welches, von einer
Straßenseite oder einer Frachtraumseite gesehen, etwa parallel
zur Längsrichtung der Stütze verläuft.
So ist mit dem Zugelement, von der Straßenseite oder der Frachtraumseite
gesehen, eine im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung
der Stütze wirkende Kraftkomponente aufbringbar.
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Besonders
günstig kann wenigstens ein Zugelement vorgesehen sein,
welches, von einem Längsende der Seitenwandanordnung gesehen,
geneigt zur Längsrichtung der Stütze verläuft.
Mit diesem Zugelement ist, von dem genannten Längsende aus
gesehen, eine zur Längsachse der Stütze parallel
wirkende Kraftkomponente und eine zur Längsachse der Stütze
quer wirkende Kraftkomponente aufbringbar. Mit der querwirkenden
Kraftkomponente wird einem Ausbiegen der in Stütze der
entgegengesetzten Richtung entgegengewirkt.
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Bevorzugterweise
kann der Neigungswinkel kleiner als 8° sein, vorzugsweise
kleiner als 4°, besonders bevorzugt kleiner als oder gleich
2°. Mit diesem Neigungswinkel nimmt die geneigte Ausrichtung des
Zugelementes verhältnismäßig wenig Raum
in Anspruch und es kann dennoch eine gute, quer zur Längsrichtung
der Stütze wirkende Kraftkomponente aufgebracht werden.
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Günstigerweise
kann die Stütze in ihrem vertikal oberen Bereich einen
zu ihrem Hauptteil geneigt verlaufenden Abschnitt aufweisen, an
welchen das Zugelement gekoppelt ist. Damit kann das Zugelement
gut an der Stütze befestigt werden, insbesondere in Verbindung
mit einem geneigten Verlauf des Zugelementes.
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Vorteilhafterweise
kann das Zugelement im Wesentlichen außen an der Stütze
entlang verlaufen. So ist es gut zugänglich.
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Besonders
vorteilhaft kann das Zugelement frachtraumseitig außen
an der Stütze entlang verlaufen. Damit ist es bezüglich
der Straßenseite geschützt angeordnet.
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Günstigerweise
kann das Zugelement ein Seil, eine Kette oder ein Band sein. So
lässt sich das Zugelement einfach und flexibel ausbilden.
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Separater
Schutz wird beansprucht für einen Nutzfahrzeugaufbau mit
wenigstens einer Seitenwandanordnung, welche gemäß wenigstens
einem der vorangehend geschilderten Aspekte ausgebildet ist.
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Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind in den Figuren gezeigt und werden
nachfolgend beschrieben. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Seitenwandanordnung einer ersten Ausführungsform
der Erfindung,
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2 eine
Querschnittsansicht der Seitenwandanordnung aus 1 gemäß einer
Linie II-II,
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3 eine
Seitenansicht einer Seitenwandanordnung einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung
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4 eine
Querschnittsansicht der Seitenwandanordnung aus 3 gemäß einer
Linie IV-IV,
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5 eine
abschnittsweise Seitenansicht einer Seitenwandanordnung einer dritten
Ausführungsform der Erfindung und
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6 eine
Querschnittsansicht einer Seitenwandanordnung einer vierten Ausführungsform
der Erfindung.
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In
der nachfolgenden Beschreibung werden in den verschiedenen Ausführungsformen
für gleiche Elemente gleiche Bezugszeichen verwendet.
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1 zeigt
eine Seitenwandanordnung 1 einer ersten Ausführungsform
der Erfindung in einer Seitenansicht. Die Seitenwandanordnung 1 weist eine
Bodenstruktur 2 und eine Dachstruktur 3 auf. An einem
Frontende 4 der Seitenwandanordnung 1 erstreckt
sich eine Frontstütze 5 von der Bodenstruktur 2 zur
Dachstruktur 3, und an einem Heckende 6 der Seitenwandanordnung 1 eine
Heckstütze 7. Dabei sind die Bodenstruktur 2 und
die Dach struktur 3 in dieser Ausführungsform der
Erfindung zwischen der Frontstütze 5 und der Heckstütze 7 angeordnet.
Die Frontstütze 5 und/oder die Heckstütze 7 könnte(n)
jedoch auch zwischen der Bodenstruktur 2 und der Dachstruktur 3 vorgesehen
sein.
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Die
Frontstütze 5 kann als Frontrunge ausgebildet
sein oder wenigstens als Teil einer Frontwand. Ebenso kann die Heckstütze 7 als
Heckrunge ausgebildet sein oder wenigstens als Teil einer Heckwand.
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Zwischen
der Frontstütze 5 und der Heckstütze 7 sind
drei sich von der Bodenstruktur 2 zur Dachstruktur 3 erstreckende
Zwischenstützen 8, 9, 10 vorgesehen.
Es können jedoch auch mehr oder weniger Zwischenstützen
vorgesehen sein.
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Die
Stützen 5, 8, 9, 10, 7 verlaufen
quer zur Bodenstruktur und Dachstruktur.
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Die
Bodenstruktur 2 kann eine Bodenschiene 11 aufweisen
und die Dachstruktur 3 eine Dachschiene 12. Die
Zwischenstützen 8, 9, 10 können
entlang der Bodenschiene 11 und der Dachschiene 12 verschiebbare
Zwischenrungen sein, welche in wenigstens einer Längsposition
fixierbar sind. Auf diese Weise können die Zwischenstützen 8, 9, 10 aus
ihren in 1 gezeigten Positionen beispielsweise
in Richtung zum Frontende 4 oder zum Heckende 6 verschoben
werden, um einen größeren Öffnungsbereich
zu schaffen, durch welchen ein Nutzfahrzeugaufbau, welcher mit der
erfindungsgemäßen Seitenwandanordnung 1 versehen
ist, be- und entladen werden kann.
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Die
Seitenwandanordnung ist in bekannter Weise mit einer Plane versehen,
welche in 1 jedoch nicht gezeigt ist.
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Die
erfindungsgemäße Seitenwandanordnung 1 weist
ferner zum Übertragen von Zugkräften geeignete
Zugelemente auf, welche jeweils von einem vertikal oberen Bereich
einer Stütze zu einem Bodenbereich 13 der Seitenwandanordnung
verlaufen. In dieser Ausführungsform der Erfindung sind Zugelemente
vorgesehen, welche vom jeweiligen vertikal oberen Bereich einer
Zwischenstütze zu einem vertikal unteren Bereich einer
anderen Stütze verlaufen. Am vertikal oberen Bereich 14, 15, 16 jeder
Zwischenstütze 8, 9, 10 ist
jeweils eine Koppelstruktur 17, 18, 19 vorgesehen, über
welche die Zugelemente mit den Zwischenstützen 8, 9, 10 gekoppelt sind.
Jede Koppelstruktur 17, 18, 19 weist
jeweils einen frontendseitigen Koppelflansch 20, 22, 24 und
einen heckendseitigen Koppelflansch 21, 23, 25 auf.
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Ein
erstes Zugelement 26 verläuft von einem Koppelpunkt 39 im
vertikal oberen Bereich des frontendseitigen Koppelflansches 20 der
ersten, frontendseitigen Zwischenstütze 8 zu einem
Koppelpunkt 40 im vertikal unteren Bereich 34 der
unmittelbar benachbarten Frontstütze 5, das heißt
es verläuft in einen Eckbereich der Seitenwandanordnung 1.
In dieser Ausführungsform der Erfindung befindet sich dieser
Koppelpunkt 40 in der vertikalen Höhe der Bodenstruktur 2.
Das erste Zugelement 26 schließt mit der Längsachse
der ersten Zwischenstütze 9 einen Winkel von etwa
28° ein.
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Von
einem Koppelpunkt 41 im vertikal oberen Bereich des heckendseitigen
Koppelflansches 21 der ersten Zwischenstütze 8 verläuft
ein zweites Zugelement 27 zu einem frontendseitigen Koppelpunkt 42 im
vertikal unteren Bereich 36 der unmittelbar benachbarten
zweiten, mittleren Zwischenstütze 9. Der Winkel,
den das zweite Zugelement 27 mit der Längsachse
der ersten Zwischenstütze 8 einschließt beträgt
etwa 50°, das heißt ist größer
als der Winkel, den das erste Zugelement 26 mit der Längsachse
der ersten Zwischenstütze 8 einschließt.
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Vom
frontendseitigen Koppelflansch 22 der zweiten Zwischenstütze 9 gehen
zwei Zugelemente von vertikal voneinander beabstandeten Positionen ab,
nämlich ein drittes Zugelement 28 und ein viertes Zugelement 29.
Das dritte Zugelement 28 verläuft von einem Koppelpunkt 43 im
vertikal oberen Bereich des Koppelflansches 22 das zweite
Zugelement 27 überkreuzend zu einem heckendseitigen
Koppelpunkt 44 im vertikal unteren Bereich 35 der
unmittelbar benachbarten ersten Zwischenstütze 8.
Es schließt mit der Längsachse der zweiten Zwischenstütze 9 einen
Winkel von etwa 50° ein.
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Das
vierte Zugelement 29 verläuft von einem Koppelpunkt 45 im
vertikal unteren Bereich des Koppelflansches 22 zu dem
Koppelpunkt 40 der Frontstütze 5 und überkreuzt
dabei sowohl das zweite und dritte Zugelement 27, 28 als
auch die unmittelbar benachbarte erste Zwischenstütze 8.
Das heißt das vierte Zugelement verläuft in einen
Eckbereich der Seitenwandanordnung 1. Der Koppelpunkt 40 der Frontstütze 5 dient
als gemeinsamer Koppelpunkt für das erste und vierte Zugelement 26, 29.
Der Winkel, den das vierte Zugelement 29 mit der Längsachse der
zweiten Zwischenstütze 9 einschließt,
beträgt etwa 64°, das heißt er ist größer
als der Winkel, den das dritte Zugelement 28 mit der Längsachse
der zweiten Zwischenstützen 9 einschließt.
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Von
dem heckendseitigen Koppelflansch 23 der zweiten Zwischenstütze 9 gehen
ebenfalls zwei Zugelemente von vertikal voneinander beabstandeten
Positionen ab, nämlich ein fünf tes Zugelement 30 und
ein sechstes Zugelement 31. Das fünfte Zugelement 30 verläuft
von einem Koppelpunkt 46 im vertikal oberen Bereich des
Koppelflansches 23 zu einem frontendseitigen Koppelpunkt 47 im
vertikal unteren Bereich 37 der unmittelbar benachbarten
dritten, heckendseitigen Zwischenstütze 10. Es
schließt mit der Längsachse der zweiten Zwischenstütze 9 einen Winkel
von etwa 50° ein.
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Das
sechste Zugelement 31 verläuft von einem Koppelpunkt 48 im
vertikal unteren Bereich des heckendseitigen Koppelflansches 23 zu
einem Koppelpunkt 49 im vertikal unteren Bereich 38 der
Heckstütze 7 und überkreuzt dabei sowohl
das fünfte Zugelement 30 als auch die unmittelbar
benachbarte dritte Zwischenstütze 10. Das heißt
sechste Zugelement 31 verläuft in einen Eckbereich
der Seitenwandanordnung 1. Der Koppelpunkt 49 der
Heckstütze 7 ist in dieser Ausführungsform
der Erfindung auf Höhe der Bodenstruktur 2 angeordnet.
Der Winkel, den das sechste Zugelement 31 mit der Längsachse der
zweiten Zwischenstütze 9 einschließt,
beträgt etwa 64°, das heißt er ist größer
als der Winkel, den das fünfte Zugelement 30 mit
der Längsachse der zweiten Zwischenstütze 9 einschließt.
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Von
einem Koppelpunkt 50 im vertikal oberen Bereich des frontendseitigen
Koppelflansches 24 der dritten Zwischenstütze 10 verläuft
ein siebentes Zugelement 32 zu einem heckendseitigen Koppelpunkt 51 im
vertikal unteren Bereich 36 der unmittelbar benachbarten
zweiten Zwischenstütze 9. Dabei überkreuzt
es das fünfte und sechste Zugelement 30, 31.
Das siebente Zugelement 32 schließt mit der Längsachse
der dritten Zwischenstütze 10 einen Winkel von
etwa 50° ein.
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Von
einem Koppelpunkt 52 im vertikal oberen Bereich des heckendseitigen
Koppelflansches 25 der dritten Zwischenstütze 10 verläuft
ein achtes Zugelement 33 zu dem Koppelpunkt 49 der
unmittelbar benachbarten Heckstütze 7. Somit verläuft
das achte Zugelement 33 in einen Eckbereich der Seitenwandanordnung 1.
Der Koppelpunkt 49 der Heckstütze dient als gemeinsamer
Koppelpunkt des sechsten und achten Zugelementes 31, 33.
Der Winkel, den das achte Zugelement 33 mit der Längsachse
der dritten Zwischenstütze 10 einschließt,
beträgt etwa 28°, das heißt er ist in
dieser Ausführungsform der Erfindung größer
als der Winkel, den das siebente Zugelement 32 mit der
Längsachse der dritten Zwischenstütze 10 einschließt.
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In
dieser Ausführungsform der Erfindung sind vom vertikal
oberen Bereich unterschiedlicher Stützen abgehende Zugelemente
vorgesehen, welche gegengleich zueinander verlaufen. So verlaufen das
erste und das achte Zugelement 26, 33 gegengleich
zueinander, und das zweite und siebente Zugelement 27, 32 verlaufen
gegengleich zueinander. Das heißt in diesem Fall sogar,
dass der Verlauf aller von einer Stütze abgehenden Zugelemente
gegengleich zum Verlauf aller von einer anderen Stütze
abgehenden Zugelemente ist.
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Die
von der zweiten Zwischenstütze in Richtung des Frontendes 4 abgehenden
Zugelemente 28, 29 und die in Richtung des Heckendes 6 abgehenden Zugelemente 30, 31 verlaufen
spiegelsymmetrisch – das heißt auch gegengleich – zueinander
bezüglich der Längsachse der zweiten Zwischenstütze.
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In
dieser Ausführungsform der Erfindung ist der Aufbau der
Seitenwandanordnung grundsätzlich spiegelsymmetrisch bezüglich
einer quer zur Längsrichtung der Seitenwandanordnung verlaufenden Mittelachse 53,
welche in dieser Ausführungsform mit der Längsachse
der zweiten Zwischenstütze zusammenfällt. Dementsprechend
verlaufen die Zugelemente 26, 27, 28, 29 der
frontendseitigen Hälfte der Seitenwandanordnung 1 symmetrisch
zu den Zugelementen 30, 31, 32, 33 der
heckendseitigen Hälfte der Seitenwandanordnung 1.
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Bei
der in 1 gezeigten Ausführungsform verlaufen
alle Zugelemente diagonal oder schräg zur Längsrichtung
der Seitenwandanordnung 1. Es sind jedoch Ausführungsformen
möglich, in denen wenigstens ein Zugelement vorgesehen
ist, das etwa parallel oder etwa senkrecht zur Längsrichtung
der Seitenwandanordnung 1 verläuft.
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Ferner
verlaufen in dieser Ausführungsform der Erfindung die Zugelemente
im Bodenbereich 13 der Seitenwandanordnung 1 zu
einer Stütze. Es ist jedoch auch möglich, dass
wenigstens ein Zugelement vorgesehen ist, das beispielsweise unmittelbar an
der Bodenstruktur 2 verankert ist.
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Die
Zugelemente können beispielsweise als Seile, Ketten oder
Bänder ausgebildet sein und sind lösbar mit den
Koppelpunkten 39 bis 52 verbunden. In dieser Ausführungsform
der Erfindung sind das erste bis achte Zugelement separat zueinander
ausgebildet. Es ist jedoch auch möglich, dass mehrere Zugelemente
Teilelemente eines längeren Zugelementes sind.
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Die
Zugelemente verlaufen etwa in einer Ebene.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung werden die
Zugelemente gespannt. Dies stabilisiert die Zwischenstützen
gegen ein Ausbiegen nach außen, das heißt die
Seitenwandanordnung 1 wird gegen ein Ausbiegen nach außen
stabilisiert. Dabei wird von jedem Zugelement eine Zugkraft auf den
vertikal oberen Bereich der betreffenden Stütze aus geübt,
welche eine Komponente hat, die in Längsrichtung der Seitenwandanordnung
wirkt, und eine Komponente, welche die betreffende Stütze
in Richtung zu der Bodenanordnung 2 drückt.
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2 zeigt
eine Schnittansicht der Seitenwandanordnung aus 1 gemäß einer
Linie II-II. Dabei sind die Zugelemente und die Plane aus Gründen
der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
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3 zeigt
eine Seitenansicht einer Seitenwandanordnung 61 einer zweiten
Ausführungsform der Erfindung. Die Plane ist wiederum nicht
dargestellt. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform der
Erfindung sind das zweite und das siebente Zugelement weggelassen.
Dafür erstreckt sich ein neuntes Zugelement 62 von
einem Koppelpunkt 64 im vertikal unteren Bereich des frontendseitigen
Koppelflansches 20 der ersten Zwischenstütze 8 zu
dem Koppelpunkt 40 der Frontstütze 5,
das heißt es verläuft in einen Eckbereich der
Seitenwandanordnung 1. Somit verlaufen die von dem vertikal
oberen Bereich 14 der ersten Zwischenstütze 8 abgehenden Zugelemente
zum selben Verankerungspunkt.
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Der
Winkel, den das neunte Zugelement 62 mit der Längsachse
der ersten Zwischenstütze 8 einschließt,
beträgt etwa 33° und ist somit größer
als der Winkel, den das erste Zugelement 26 mit der Längsachse
der ersten Zwischenstütze 8 einschließt.
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Ein
zehntes Zugelement 63 verläuft von einem Koppelpunkt 65 im
vertikal unteren Bereich des heckendseitigen Koppelflansches 25 der
dritten Zwischenstütze 10 zu dem Koppelpunkt 49 der
Heckstütze 7, das heißt es verläuft
in einen Eckbereich der Seitenwandanordnung 1. Folglich
verlaufen das achte und zehnte Zugelement 33, 63 zum
selben Verankerungspunkt.
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Das
zehnte Zugelement 63 schließt einen größeren
Winkel, nämlich einen Winkel von etwa 33°, mit
der Längsachse der dritten Zwischenstütze 10 ein als
das achte Zugelement.
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Das
neunte Zugelement 62 verläuft gegengleich zum
zehnten Zugelement 63, in dieser Ausführungsform
der Erfindung sogar spiegelsymmetrisch zu diesem bezüglich
der Mittelachse 53.
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In 4 ist
eine Schnittansicht der Seitenwandanordnung 61 gemäß einer
Linie IV-IV in 3 gezeigt. Die Zugelemente und
die Plane sind aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt.
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5 ist
eine abschnittsweise Ansicht einer Seitenwandanordnung 71 einer
dritten Ausführungsform der Erfindung von einer Frachtraumseite.
Die Seitenwandanordnung 71 weist eine Zwischenstütze 72 auf,
bei welcher im Unterschied zu den Zwischenstützen der ersten
und zweiten Ausführungsform der Erfindung keine Koppelflansche
vorgesehen sind. Von einem vertikal oberen Bereich 73 der
Zwischenstütze 72 verläuft frachtraumseitig
ein Zugelement 74 außen an der Stütze 72 entlang
zu dem Bodenbereich 13 der Seitenwandanordnung 71.
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Von
der Frachtraumseite gesehen – oder von der Straßenseite
gesehen – verläuft das Zugelement 74 parallel
zur Längsachse 75 der Zwischenstütze 72.
In dieser Ausführungsform der Erfindung fällt
der Verlauf des Zugelementes 74 in der genannten Sichtrichtung
sogar mit dem Verlauf der Längsachse 75 der Zwischenstütze 72 zusammen
und das Zugelement 74 und die Längsachse 75 verlaufen
beide rechtwinklig zur Längsrichtung der Seitenwandanordnung.
Durch die parallele Ausrichtung von Zugelement 74 und Längsachse 75 können
in den vertikal oberen Bereich 73 der Zwischenstütze 72 parallel
zu ihrer Längsachse 75 und Richtung zu dem Bodenbereich 13 wirkende
Kräfte eingeleitet werden. Diese Kräfte setzen
die Zwischenstütze 72 in ihrem Querschnitt unter
Druck, wodurch eine Stabilisierung der Stütze 72 erreicht
wird. Je stärker das Zugelement zu gespannt ist, desto
größer sind die von ihm in die Zwischenstütze 72 eingeleiteten
Kräfte.
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Von
einem (nicht gezeigten) Längsende der Seitenwandanordnung 71 her
betrachtet, das heißt in einer Ebene, welche quer zur Zeichenebene
von 5 verläuft, verläuft das Zugelement 74 geneigt zur
Längsachse 75, etwa so, wie es für eine
vierte Ausführungsform in 6 gezeigt
ist. Durch die Neigung kann mit dem Zugelement 74 nicht
nur eine Kraftkomponente in den vertikal oberen Bereich 73 der
Zwischenstütze 72 eingeleitet werden, welche parallel
zur Längsachse 75 der Stütze 72 in
Richtung Bodenbereich wirkt, sondern auch eine quer dazu wirkende
Kraftkomponente. Die quer wirkende Kraftkomponente stabilisiert
die Zwischenstütze 72 gegen ein Ausbiegen in Richtung
zur Straßenseite.
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Die
Zwischenstütze 72 weist in ihrem vertikal oberen
Bereich 73 einen zu ihrem Hauptteil 76 geneigt
verlaufenden Abschnitt 77 auf. Hieran ist das Zugelement 74 gekoppelt.
Er weist eine als Bohrung ausgebildete Öffnung 79 auf,
durch welche das Zugelement 74 aus dem Inneren der Stütze 72 heraustritt,
wo es verankert ist. In dieser Ausführungsform der Erfindung
ist der geneigt verlaufenden Abschnitt 77 Teil eines Rungenlaufwagens
der Zwischenstütze 72.
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Der
geneigt verlaufende Abschnitt 77 halt das Zugelement 75 im
vertikal oberen Bereich der Zwischenstütze 72 im
Abstand zu dem Hauptteil 76. Dieser Abstand verringert
sich in Richtung zu dem Bodenbereich 13 kontinuierlich.
Im Bodenbereich 13 ist das Zugelement 74 an die
Zwischenstütze 72 gekoppelt, wo diese an der Bodenschiene 11 gehalten wird,
wie aus 5 hervorgeht.
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Es
sind auch Ausführungsformen möglich, bei welchen
das Zugelement abschnittsweise oder vollständig im Inneren
der Stütze 72 verläuft.
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Der
Neigungswinkel kann weniger als 8° betragen, vorzugsweise
weniger als 4°, besonders bevorzugt kann er kleiner als
2° sein. In der vorliegenden Ausführungsform der
Erfindung ist er > 1°.
Mit derartigen Neigungswinkeln kann ein raumsparender Verlauf des
Zugelementes 74 bei gleichzeitig guter Querkraftkomponente
realisiert werden.
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6 zeigt
die Seitenwandanordnung 81 der vierten Ausführungsform
der Erfindung in einer Schnittansicht, ähnlich wie in 2 und 4.
Die Seitenwandanordnung 81 der vierten Ausführungsform
der Erfindung ist grundsätzlich genauso aufgebaut, wie
die Seitenwandanordnung 71 der dritten Ausführungsform.
Jedoch tritt das Zugelelement 74 durch eine vertikal tiefer
angeordnete Öffnung 89 in den geneigt verlaufenden
Abschnitt 77 ein, verläuft durch dessen Inneres
und ist an einer straßenseitigen Wandung 90 des
geneigt verlaufenden Abschnittes 77 verankert. Damit ist
der Neigungswinkel zwischen dem Zugelement 74 und der Längsachse 75 der
Stütze 72 gemäß der Zeichenebene
von 6 geringer als bei der dritten Ausführungsform
der Erfindung.
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Ansonsten
gilt das zur dritten Ausführungsform Gesagte analog.
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Es
ist problemlos möglich, die dritte oder vierte Ausführungsform
der Erfindung mit der ersten oder zweiten Ausführungsform
der Erfindung zu kombinieren. Das heißt auch einzelne Merkmale
der dritten oder vierten Ausführungsform der Erfindung sind
mit einzelnen Merkmalen der ersten und zweiten Ausführungsform
der Erfindung kombinierbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 1975686564 [0004]
- - DE 2006027592 A1 [0005]