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Die
Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät mit einem Korpus
und einer durch wenigstens ein Scharnier an den Korpus angelenkten
Tür, und mit einem Öffnungsbegrenzungskörper,
der wenigstens zwei Abschnitte aufweist, von denen ein erster Abschnitt
in einer öffnungsbegrenzten Stellung am Korpus gehalten
ist und von dem ein zweiter Abschnitt an der Tür festgelegt
ist. Das Haushaltsgerät ist bevorzugt ein Kühl-
oder Gefrierschrank.
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Die
Türen von Haushaltsgeräten weisen in der Regel
nur einen begrenzten Öffnungswinkel auf. Um zu verhindern,
dass die Tür bei kraftvollem Öffnen an der maximalen Öffnungsstellung
anschlägt und dabei beschädigt wird, sollte ein
Mechanismus vorhanden sein, welcher eine öffnungsbegrenzte Stellung
der Tür festlegt und verhindert, dass die Tür weiter
geöffnet wird. Derartige Vorrichtungen sollten auch in
der Lage sein, die kinetische Energie der Tür beim Aufschlagen
zu absorbieren. Dies wird jedoch von den Öffnungsbegrenzungsvorrichtungen
gemäß Stand der Technik nicht erfüllt.
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Insbesondere
auf dem Gebiet der Einbau-Haushaltsgeräte ist es bekannt,
Mehrgelenkscharniere zu verwenden, deren aneinander angelenkte Arme
konstruktionsbedingt nur eine begrenzte Winkelbewegungsfreiheit
haben. Derartige Mehrgelenkscharniere sind durch ihren notwendigerweise komplizierten
Aufbau kostspielig, und sie beanspruchen eine beträchtliche
Einbautiefe, deren Bereitstellung insbesondere bei Haushaltsgeräten
in Standbauweise problematisch sein kann.
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Die
WO 2007/031469 A1 offenbart
eine Tür für ein Haushaltsgerät mit einem
Türblatt und einem Scharnier zum Anlenken des Türblatts
an einen Korpus des Haushaltsgeräts, wobei das Scharnier
einen Scharnierzapfen und eine Scharnierhülse umfasst, die
drehbar ineinander greifen und von denen eines am Türblatt
und das andere an einem Tragarm fest ist, der zur Befestigung an
dem Korpus vorgesehen ist. Das Scharnier weist einen Öffnungsbegrenzungskörper
auf, von dem ein erster Abschnitt am Türblatt festgelegt
ist und von dem ein zweiter Abschnitt in einer öffnungsbegrenzten
Stellung der Tür an den Tragarm anstößt.
Der Öffnungsbegrenzungskörper umfasst eine Grundplatte,
von der der erste und zweite Abschnitt abstehen. Der Öffnungsbegrenzungskörper
der
WO 2007/031469
A1 hat den Nachteil, dass er im Wesentlichen biegesteif
ist, so dass die Tür beim Anschlagen in der öffnungsbegrenzten Stellung
sehr hart aufschlägt und dabei beschädigt werden
kann.
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Die
WO 2007/031425 A1 offenbart
eine ähnliche Tür, welche jedoch zwei verschiedene
Scharniere aufweist. Die Scharniere setzen jeweils einer Schwenkbewegung
des Türblatts über einen maximalen Öffnungswinkel
hinaus ein Gegendrehmoment entgegen. In einem Winkelbereich unmittelbar vor
Erreichen des maximalen Öffnungswinkels ist das erste Scharnier
frei drehbar, und das zweite übt mit zunehmendem Öffnungswinkel
zunehmendes Gegendrehmoment aus. Das zweite Scharnier weist einen
elastisch verformbaren Pufferkörper mit einem Auslegerarm
auf, welcher radial zur Schwenkachse verläuft, und in den
ein Bremsabschnitt von der Seite anschlägt, wenn die Tür
sich ihrem maximalen Öffnungswinkel nähert. Die
Bauweise des Scharniers mit dem Pufferkörper ist sehr aufwendig.
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Die
Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein Haushaltsgerät
bereitzustellen, bei dem Korpus und Tür durch ein einfach
aufgebautes und dennoch belastbares öffnungsbegrenztes
Scharnier miteinander verbunden sind.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass bei einem gattungsgemäßen
Haushaltsgerät der Öffnungsbegrenzungskörper
dazu ausgelegt ist, beim Anschlagen der Tür in der öffnungsbegrenzten
Stellung zumindest einen Teil der kinetischen Energie der Tür
in Federenergie des Öffnungsbegrenzungskörpers
umzuwandeln, wobei sich der Öffnungsbegrenzungskörper
sichtbar elastisch verformt. Dadurch wird eine Überbeanspruchung
der Tür beim Türanschlag federnd abgefangen und
die dabei auftretenden Kräfte werden reduziert. Der außen
sichtbare Bereich der Tür kann nicht beschädigt
werden. Eine sichtbare Verformung bedeutet eine Verformung um mehr
als 0,1 mm, vorzugsweise von mehr als 0,3 mm, stärker bevorzugt
von mehr als 0,5 mm und besonders bevorzugt von 0,8 mm bis 2 mm.
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Vorzugsweise
wird der Öffnungsbegrenzungskörper bei der Aufnahme
der Federenergie auf Biegung belastet. Hierzu weist der Öffnungsbegrenzungskörper
vorzugsweise zumindest einen Schenkel auf, welche beim Anschlagen
der Tür in der öffnungsbegrenzten Stellung elastisch
federt. Dabei verbiegt sich der Schenkel vorzugsweise elastisch. Alter nativ
oder zusätzlich kann der Öffnungsbegrenzungskörper
bzw. ein Schenkel desselben bei der Aufnahme der Federenergie auch
auf Torsion oder auf Dehnung belastet werden.
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Vorzugsweise
ist der Schenkel durch eine Abwinklung gebildet. Bei der elastischen
Bewegung kann sich der Winkel der Abwinklung ggf. elastisch vergrößern
oder verkleinern. Darüber hinaus kann sich der Schenkel
elastisch verbiegen.
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Besonders
bevorzugt weist der Öffnungsbegrenzungskörper
mindestens zwei federnde Abschnitte auf, welche beim Anschlagen
der Tür in der öffnungsbegrenzten Stellung die
kinetische Energie in Federenergie umwandeln. Hierbei kann es sich
um zwei Schenkel des Öffnungsbegrenzungskörpers handeln,
die beim Anschlagen der Tür auf ähnliche oder
verschieden Weise elastisch verbogen werden.
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Die
Richtung der Biegebewegung der federnden Abschnitte verläuft
bevorzugt zumindest teilweise radial und/oder parallel zur Schwenkachse. Dadurch
unterscheidet sich die Erfindung von üblichen Öffnungsbegrenzungskörpern,
bei denen die Biegebewegung in der Umfangsrichtung erfolgt, also in
der gleichen Richtung wie die Bremskraft beim Anschlag der Tür.
Dadurch kann der Öffnungsbegrenzungskörper sehr
einfach gestaltet werden.
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Der
erste Abschnitt des Öffnungsbegrenzungskörpers
wird bevorzugt durch die Abwinklung gebildet, die mit einem federnden
Schenkel verbunden ist.
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Vorzugsweise
liegt der federnde Schenkel zumindest im Nahbereich seines Übergangs
auf den ersten Abschnitt an einem Auflager auf und ist an seinem
dem ersten Abschnitt gegenüberliegenden Ende gehalten.
Das Auflager ist vorzugsweise ein Teil der Tür. Ggf. kann
der federnde Schenkel beim Anschlagen der Tür in der öffnungsbegrenzten
Stellung eine Kraft auf das Auflager ausüben.
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Besonders
bevorzugt ist der Schenkel mit dem zweiten Abschnitt verbunden und
von diesem gehalten. Dadurch dient der zweite Abschnitt ggf. als weiteres
Auflager.
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Der
erste Abschnitt steht vorzugsweise freitragend vom Schenkel ab und
hintergreift beispielsweise einen am Korpus festgelegten Abschnitt
des Scharniers.
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Der
Schenkel liegt bevorzugt zumindest annähernd über
seine Länge auf einem Auflager auf. Auf diese Weise werden
ggf. auf das Auflager ausgeübte Kräfte gut verteilt.
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Der
erste Abschnitt und der Schenkel können gleich lang oder
verschieden lang ausgebildet sein. Die relative Länge des
ersten Abschnitts und des Schenkels bestimmen die Biegemomente,
die auf den Schenkel bzw. auf den ersten Abschnitt wirken. Je länger
ein Abschnitt, desto größer ist der Abstand von
der Auflage, und desto größer ist das Biegemoment.
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Vorzugsweise
ist der zweite Abschnitt federnd ausgebildet und dient als Befestigungsabschnitt,
mit dem der Öffnungsbegrenzungskörper an der Tür
festgelegt ist. Der zweite Abschnitt übt also bevorzugt
eine doppelte Funktion aus: Zum einen dient er als Befestigungsabschnitt,
d. h. durch ihn verläuft ggf. eine Biegeachse. Zum anderen
kann er auch selbst federn, insbesondere ein Biegemoment aufnehmen.
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Der
erste Abschnitt des Öffnungsbegrenzungskörpers
verläuft bevorzugt im Wesentlichen parallel zur Schwenkachse – z.
B. senkrecht – und der zweite Abschnitt im Wesentlichen
quer zur Schwenkachse – z. B. horizontal. Im Wesentlichen
bedeutet hier mit einer Abweichung von bis zu 20°. Der
mittlere Schenkel verläuft dagegen vorzugsweise schräg
zur Schenkachse, z. B. in einem Winkel von 45° bis 85°, vorzugsweise
70° bis 80° zur Schwenkachse.
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In
einer Draufsicht entlang der Schwenkachse bilden der erste und der
zweite Abschnitt des Öffnungsbegrenzungskörpers
sowie die Schwenkachse bevorzugt ein Dreieck.
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Vorzugsweise
ist der Öffnungsbegrenzungskörper aus einem abgewinkelten
Federmaterial mit flachem Querschnitt hergestellt. Er kann z. B.
als Stanz-/Biegeteil aus einem Metallblech, insbesondere Stahlblech
hergestellt sein. Dieses hat vorzugsweise eine Dicke von 3–6
mm. Der erste Abschnitt ist in diesem Fall aus Platzgründen
vorzugsweise recht schmal zu gestalten.
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Alternativ
kann der Öffnungsbegrenzungskörper aus einem abgewinkelten
Federmaterial mit rundem oder ovalem Querschnitt hergestellt sein, insbesondere
aus einem Drahtelement. Der Draht hat bevorzugt einen Durchmesser
von ca. 3 mm bis 5 mm, bevorzugt ca. 4 mm. Der Öffnungsbegrenzungskörper
ist bevorzugt aus einem hochwertigen Stahl hergestellt z. B. Chromstahl
oder Chrom-Nickelstahl. Die Festigkeit und Stärke des Materials
ist so zu bemessen, dass sich der Öffnungsbegrenzungskörper
bei den beim Anschlagen der Tür auftretenden Kräften
elastisch um etwa 0,1 bis 3 mm, vorzugsweise 0,2 bis 2 mm und stärker
bevorzugt von 0,5 bis 1,5 mm verformt, insbesondere verbiegt.
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Alternativ
ist es auch möglich, den Öffnungsbegrenzungskörper
aus einem elastisch verformbarem Kunststoffmaterial mit runden oder
ovalem Querschnitt zu formen.
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Bevorzugt
ist der Schenkel beim Anschlagen der Tür an ihrer öffnungsbegrenzten
Stellung von einer als Auflager dienenden Auflagefläche
der Tür weggewölbt. Dabei stützt sich
der Schenkel z. B. an einem oder an beiden seiner Enden gegen die
Auflagefläche ab, während der mittlere Abschnitt
des Schenkels durchgebogen wird und so kinetische Energie in Federenergie
umwandelt. Die Auflagefläche ist bevorzugt in einem weiter
unten näher beschrieben Verbindungsstück ausgebildet.
Bevorzugt ist die Auflagefläche parallel zu dem Schenkel
und somit quer oder schräg zur Schwenkachse ausgerichtet.
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Die
vom Öffnungsbegrenzungskörper oder dessen Schenkel
beim Anschlagen der Tür an ihrer öffnungsbegrenzten
Stellung auf die Tür ausgeübte Kraft ist bevorzugt
zumindest teilweise parallel zur Schwenkachse des Scharniers ausgerichtet.
Hierdurch wird die Kraft vorteilhaft auf einen unteren Bereich der
Tür bzw. des Verbindungsstücks übertragen.
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Der
zweite Abschnitt des Öffnungsbegrenzungskörpers
ist bevorzugt formschlüssig am Türblatt festgelegt.
Vorzugsweise ist er von einer Mulde formschlüssig umschlossen.
Dies kann dadurch erreicht werden, dass der zweite Abschnitt zu
einer Öse gebogen ist. Zusätzlich kann die Öse
von einer Schraube gehalten sein. Eine stoffschlüssige
oder eine reibschlüssige Verbindung oder Kombinationen derselben
mit einer formschlüssigen Verbindung sind ebenfalls denkbar.
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Das
Scharnier weist bevorzugt einen Lagerbolzen und eine Lagerhülse
auf, die drehbar ineinander greifen und von denen eines an der Tür
und das andere an einem Tragarm festgelegt ist, der zur Befestigung
an dem Korpus vorgesehen ist. Besonders bevorzugt umfasst das Scharnier
ein Scharnierelement, welches einen Montageabschnitt zur Montage am
Korpus des Haushaltsgeräts, einen vom Montageabschnitt
abstehenden Trag arm, und ein am freien Ende des Tragarms angeordnetes
Lagerelement aufweist, wobei der Tragarm in einen zur Rückseite
der Tür hin offenen Aufnahmeraum der Tür eingreift.
Vorzugsweise ist der erste Abschnitt des Öffnungsbegrenzungskörpers
am Tragarm gehalten, z. B. hintergreift er den Tragarm.
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Vorzugsweise
weist die Tür einen maximalen Öffnungswinkel von
110°–180°, stärker bevorzugt von
120°–150° und besonders bevorzugt von
mehr als 130°, insbesondere von 135°±5° auf.
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Das
Scharnierelement ist bevorzugt wie im Folgenden beschrieben ausgebildet:
Bevorzugt sind am freien Ende des Tragarms des Scharnierelements
zwei in entgegengesetzte Richtungen abstehende Lagerzapfen angeordnet.
Die beiden Lagerzapfen bilden ein Lagerelement und ersetzten die
eingerollte Hülse des Scharnierelements gemäß dem
Stand der Technik.
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Vorzugsweise
sind die beiden Lagerzapfen entlang einer gemeinsamen Schwenkachse
des Scharniers ausgerichtet. Die Lagerzapfen definieren also durch
ihre Längsrichtung die Schwenkachse. Beim Anlenken der
Tür an das Scharnierelement wird bevorzugt auf einen der
beiden Lagerzapfen ein Lagerbolzen aufgesetzt, der in einem an der
Tür festgelegten Lagerauge gelagert ist.
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Die
beiden Lagerzapfen weisen vorzugsweise zumindest im Wesentlichen
den gleichen Querschnitt auf, die z. B. jeweils polyederförmig,
rechteckig oder quadratisch mit innerhalb von ±0,1 bis ±0,5 mm
gleich langen Kantenlängen sein können. Insbesondere
sind die beiden Lagerzapfen zumindest im Wesentlichen spiegelsymmetrisch
zu einer Ebene senkrecht zur Schwenkachse angeordnet. Dies hat den
Vorteil, dass das Scharnierelement für beide Seiten eingesetzt
werden kann, also eine Anlenkung der Tür sowohl auf der
linken als auch auf der rechten Seite des Korpus möglich
ist. Hierzu sind die beiden Lagerzapfen bevorzugt auf einer Linie
oder parallel zueinander ausgerichtet und weisen vorzugsweise die
gleiche Länge auf. Besonders bevorzugt ist das gesamte
Scharnierelement im Wesentlichen spiegelsymmetrisch zu einer Ebene
senkrecht zur Schwenkachse.
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Das
Scharnierelement ist vorzugsweise aus einem Flachmaterialzuschnitt
geformt, insbesondere aus einem Blechzuschnitt. Besonders bevorzugt
ist das Scharnierelement aus einem Stahlblech hergestellt. Vorzugsweise
wird hochfester Stahl verwendet, zum Beispiel Chromstahl oder Chromnickelstahl.
Die Dicke des Flachmaterialzuschnitts beträgt bevorzugt 3
mm bis 7 mm, besonders bevorzugt ca. 5±1 mm.
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Das
erfindungsgemäße Scharnierelement kann einfach
als Stanz-/Biegeteil gefertigt werden, vorzugsweise durch Stanzen
aus einem Stahlblech und anschließendem Biegen. So können
Montageabschnitt, Tragarm und Lagerzapfen einstückig hergestellt
werden. Das Scharnierelement kann dadurch kostengünstig
hergestellt werden und weist dennoch eine hohe Festigkeit auf.
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Vorzugsweise
weist der Tragarm in einem Schnitt senkrecht zur Schwenkachse eine
Krümmung auf. Dadurch wird eine Ausnehmung gebildet, in
die beim Öffnen der Tür eine Seitenwand eines Aufnahmeraums
der Tür eingreift, wodurch ein großer Öffnungswinkel
erlaubt wird.
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Die
Krümmung des Tragarms ist vorzugsweise derart gestaltet,
dass ein noch größerer Öffnungswinkel
ermöglicht wird als bei der
WO 2007/031469 A1 . Um
dies zu erreichen, ist das Scharnierelement bevorzugt soweit wie
möglich an die Schwenkbewegung der Seitenwand des Aufnahmeraums
der Tür angepasst. Insbesondere ist der Tragarm in einem stumpfen
Winkel vom Montageabschnitt abgewinkelt, um – zusammen
mit dem Montageabschnitt – einen Halbkreis zu umspannen,
entlang dessen beim Öffnen der Tür die Seitenwand
verschwenkt wird. Bevorzugt sind Montageabschnitt und der an diesen
angrenzende Abschnitt des Tragarms soweit wie möglich an
eine Halbkreisform angepasst. Aus konstruktiven Gründen
wird der Montageabschnitt in der Regel gerade sein, da er am Korpus
eines Haushaltsgeräts zu befestigen ist. Der Tragarm steht
dann in einem stumpfen Winkel von vorzugsweise mehr als 100°,
stärker bevorzugt mehr als 110° und besonders bevorzugt
von ca. 115°±5° vom Montageabschnitt ab.
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Ferner
beschreibt der Tragarm vorzugsweise insgesamt einen Bogen bzw. eine
Kurve von mehr als 90°, vorzugsweise von mehr als 120°,
und besonders bevorzugt von 130° bis 150°. Dies
erlaubt, die Lagerzapfen in der Nähe der Schenkachse zu
positionieren und erlaubt einen noch größeren Öffnungswinkel.
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Besonders
bevorzugt ist der Krümmungsradius des Tragarms über
seine Länge unterschiedlich. Der Übergang zwischen
verschiedenen Krümmungsradien ist vorzugsweise kontinuierlich,
so dass der Tragarm besonders stabil ist. Kontinuierlich veränderliche
Krümmungsradien können in einem Warmbiegeverfahren
hergestellt werden. Bevorzugt nimmt der Krümmungsradius
des Tragarms von einem Punkt nahe dem Montageabschnitt bis zu einem
bestimmten Punkt kontinuierlich zu und von dort bis zu einem Punkt
nahe dem freien Ende kontinuierlich ab.
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Vorzugsweise
weist der Tragarm einen an den Montageabschnitt angrenzenden ersten
Abschnitt auf, der z. B. im Wesentlichen nicht oder wenig gekrümmt
ist, und einen an den ersten Abschnitt angrenzenden zweiten Abschnitt,
wobei der erste Abschnitt und ein an der zweiten Abschnitt angrenzender
Endabschnitt einen spitzen Zwischenwinkel einschließen.
Dieser Zwischenwinkel beträgt weniger als 90°,
vorzugsweise weniger als 60°, und besonders bevorzugt von
30° bis 50°. Der erste Abschnitt weist insgesamt
vorzugsweise eine Biegung von weniger als 10° auf, und
der zweite Abschnitt weist bevorzugt einen maximalen Krümmungsradius
von ca. 5 bis 15 mm auf.
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Der
zweite Abschnitt verbindet den ersten Abschnitt, der sich im Wesentlichen
entlang der Umfangrichtung der Schwenkbewegung erstreckt, mit dem
Endabschnitt des Tragarms, an dessen Ende die Lagerzapfen angeordnet
sind und der sich im Wesentlichen radial zur Schwenkachse erstreckt.
Der Endabschnitt weist bevorzugt keine oder nur eine geringe Krümmung
auf, da er soweit wie möglich an die Radialrichtung angepasst
ist. Alternativ kann auch der Endabschnitt eine geringe Biegung
von z. B. bis zu 10° aufweisen.
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Durch
die Krümmung des Tragarms wird z. B. erreicht, dass der
an den zweiten Abschnitt angrenzender Endabschnitt des Tragarms
in einem Schnitt senkrecht zu der Schwenkachse einen Winkel von
mehr als 10°, vorzugsweise mehr als 20° und besonders
bevorzugt von 30° bis 40° zum Montageabschnitt
aufweist.
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Durch
diese Art der Krümmung wird die Form des Tragarms soweit
wie möglich an den kreisförmigen Schwenkweg der
Seitenwand des in der Tür angeordneten Aufnahmeraums angepasst.
Dadurch wird einen Öffnungswinkel des Scharniers von mehr als
130°, insbe sondere von bis zu 135° erlaubt, vorzugsweise
bis zu 140° und gegebenenfalls sogar bis zu 160° oder
180°.
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In
der Richtung der Schwenkachse weist der Tragarm vorzugsweise an
seinem freien Ende eine geringere Höhe auf als der Montageabschnitt.
Hierdurch wird der vorhandene Bauraum optimal genutzt und ausreichend
Platz für die in entgegen gesetzte Richtungen abstehenden
Lagerzapfen geschaffen.
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Bevorzugt
verjüngt sich der Tragarm vom Montageabschnitt zu seinem
freien Ende hin in der Richtung der Schwenkachse zumindest einseitig. Durch
eine allmähliche Verjüngung werden die auftretenden
Kräfte optimal über das Scharnierelement verteilt.
Besonders bevorzugt verjüngt sich der Tragarm vom Montageabschnitt
zu seinem freien Ende hin in der Richtung der Schwenkachse beidseitig.
Auf diese Weise ist das Scharnierelement leicht elastisch, was die
Bruchsicherheit des Scharnierelements erhöht, wenn die
Tür starken Belastungen ausgesetzt ist.
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Besonders
bevorzugt verjüngt sich der Tragarm in der Richtung der
Schwenkachse spiegelsymmetrisch zu einer Ebene senkrecht zur Schwenkachse
vom Montageabschnitt zu seinem freien Ende hin. Dies führt
zu einer hohen Belastbarkeit und erlaubt dazu, das Scharnierelement
sowohl als Rechtsanschlag als auch als Linksanschlag zu nutzen.
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Die
Verjüngung ist vorteilhaft nicht konstant über
die Länge des Tragarms. Vielmehr verjüngt sich der
Tragarm vorzugsweise über einen ersten Abschnitt, der an
den Montageabschnitt angrenzt, und weist an seinem an das freie
Ende angrenzenden Endabschnitt eine konstante Höhe in Richtung
der Schwenkachse auf. Besonders bevorzugt verläuft die Verjüngung
zumindest teilweise ungefähr linear, d. h. bei einem auf
einer Ebene ausgebreiteten Tragarm etwa entlang einer Geraden. Eine
exponentiell vom Montageabschnitt zum freien Ende hin abnehmende Verjüngung
ist ebenfalls denkbar.
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Die
Lagerzapfen weisen vorzugsweise einen nicht rotationssymmetrischen
und insbesondere rechteckigen oder quadratischen Querschnitt auf. Dadurch
wird ermöglicht, jeweils einen der beiden Lagerzapfen drehfest
in einem Lagerbolzen aufzunehmen, der in einem an der Tür
festgelegten Lagerauge gelagert ist. Bevorzugt wird ein Lagerbolzen
auf den nach unten ragenden Lagerzapfen aufgesetzt, insbesondere
wenn es sich um ein oberes Scharnier der Tür handelt.
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Zur
Lagerung in dem Lagerauge weist der Lagerbolzen bevorzugt einen
kreiszylinderförmigen Abschnitt auf, an dessen Stirnseite
ein Loch bzw. eine Aufnahme für einen Lagerzapfen angeordnet
ist. Die Aufnahme weist bevorzugt die gleiche, nicht rotationssymmetrische
und vorzugsweise rechteckige oder quadratische Querschnittsform
auf wie der Lagerzapfen, sodass der Lagerzapfen drehfest im Lagerbolzen
aufgenommen werden kann. Das Loch ist vorzugsweise ein Durchgangsloch.
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Darüber
hinaus weist der Lagerbolzen neben der Aufnahme bevorzugt einen
durchgehenden Kabelkanal auf, welcher insbesondere parallel zur Schwenkachse
verläuft. Dadurch können auf elegante Weise Kabel
vom Korpus in die Tür geführt werden. Dies ist
insbesondere dann sinnvoll, wenn sich in der Tür eine Steuerungselektronik
befindet, z. B. ein Anzeige-Bedienmodul.
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Der
Lagerbolzen ist vorzugsweise aus Kunststoff spritzgeformt. Besonders
bevorzugt besteht er aus einem gut gleitenden Kunststoff wie zum Beispiel
POM (Polyoxymethylen).
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Vorzugsweise
weist die Tür eine Außenwand und eine Innenwand
auf, zwischen denen ein mit isolierendem Schaummaterial ausgefüllter
Hohlraum vorhanden ist. An dem oberen und/oder unteren Querrand
der Außen- und Innenwand ist bevorzugt ein Verbindungsstück
bzw. eine Türabschlussleiste angeordnet, welches Außen-
und Innenwand vorzugsweise miteinander verbindet und den Hohlraum abschließt.
Das Verbindungsstück besteht bevorzugt aus Kunststoff,
z. B. ABS und ist vorzugsweise als Spritzgussteil ausgebildet.
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Der
zum Korpus gewandet Aufnahmeraum zur Aufnahme des Tragarms des Scharnierelements ist
bevorzugt in dem Verbindungsstück angeordnet. Ferner ist
die Auflage vorzugsweise an dem Verbindungsstück angeordnet,
z. B. in einer Bodenwandung des Aufnahmeraums. Der Aufnahmeraum
ist darüber hinaus bevorzugt von einer Seitenwand begrenzt.
In dieser Seitenwand ist vorzugsweise eine Freimachung zur zumindest
teilweisen Aufnahme des Öffnungsbegrenzungskörpers
angeordnet. Insbesondere erstreckt sich der erste Abschnitt des Öffnungsbegrenzungsköpers
in die Freimachung, die bevorzugt durch eine Ausbauchung in der
Seitenwand gebildet ist. Die Seitenwand wird bevorzugt durch das
Verbindungsstück gebildet. In geöffneter Stellung
der Tür greift die Seitenwand in die durch die Krümmung
des Tragarms gebildete Ausnehmung ein, wodurch ein besonders großer Öffnungswinkel erreicht
wird.
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In
der Ruhestellung des Öffnungsbegrenzungskörpers
ist der erste Abschnitt bevorzugt durch einen Spalt von der Seitenwand
des Verbindungsstücks beabstandet. Dieser wird vorzugsweise
zumindest teilweise durch die Freimachung geschaffen und dient dazu,
Raum für eine elastische Verformung des ersten Abschnitts
zu schaffen.
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Bevorzugt
ist ferner das Lagerauge in das Verbindungsstück eingelassen,
insbesondere wird es durch eine am Verbindungsstück geformte
Lagerbuchse gebildet.
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Die
Tür ist bevorzugt an zwei Scharnieren am Korpus angelenkt,
wobei der erfindungsgemäße Öffnungsbegrenzungskörper
nur bei einem Scharnier, insbesondere dem oberen Scharnier, oder
an beiden Scharnieren verwendet werden kann.
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Das
Haushaltsgerät ist bevorzugt ein Kältegerät,
insbesondere ein Kühl- oder Gefrierschrank oder eine Kühl-Gefrierkombination
in Standbauweise.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Ansicht eines Kältegeräts,
an dem die vorliegende Erfindung verwirklicht ist, mit geschlossener
Tür;
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2 eine
schematische perspektivische Ansicht des Kältegeräts
der 1 mit offener Tür;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Scharnierelements, an dem die vorliegende
Erfindung verwirklicht ist;
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4 einen
Querschnitt durch das Scharnierelement der 3, jedoch
in gespiegelter Ansicht;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Ausschnitts der oberen vorderen Ecke
des Korpus eines Kältegeräts, an dem das Scharnierelement
der 3 befestigt ist;
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6 eine ähnliche
Ansicht wie 5 mit aufgesetztem Lagerbolzen;
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7 einen
Querschnitt durch den Lagerbolzen entlang der Linie VII in 6;
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8 eine
perspektivische Ansicht auf die rechte obere Ecke der Tür
von der Innenseite, mit Blick auf den Aufnahmeraum, wobei der obere
Rand der Tür zu Klarheitszwecken abgeschnitten ist;
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9 eine
perspektivische Ansicht der rechten oberen Ecke des Korpus mit angelenkter
Tür;
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10 eine
perspektivische Ansicht ähnlich derjenigen der 9,
wobei die obere Abdeckleiste der Tür abgenommen ist, und
wobei um das Scharnierelement Verkleidungen angeordnet sind;
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11 einen
Querschnitt durch eine rechte obere Ecke des Kältegeräts
bei geöffneter Tür;
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12 einen
Querschnitt durch eine rechte obere Ecke des Kältegeräts
bei geschlossener Tür;
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13 einen
Längschnitt durch einen Öffnungsbegrenzungskörper
und das darunter liegende Verbindungsstück;
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14 eine
schematische Seitenansicht des Öffnungsbegrenzungskörpers
der 13.
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1 zeigt
als Ausführungsbeispiel für ein Haushaltsgerät,
bei dem die Erfindung verwirklicht ist, einen Kühlschrank 1 in
Standbauweise mit einem Korpus 4 und einer Tür 2,
die an dem Korpus 4 um eine Achse 3 schwenkbar
angelenkt ist. Die Achse 3 verläuft durch die
Tür 2 parallel zu einer in 1 vom Betrachter
abgewandten Seitenfläche des Korpus 4.
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Die
Tür 2 umfasst eine Außenwand 5,
die an den Seiten nach innen umgebogen ist und vorteilhaft aus Blech,
insbesondere Metallblech, geformt ist. Der dadurch gebildete Hohlraum
in der Tür wird zum Kühlschrankinneren hin durch
die Innenwand 6 begrenzt, siehe 2, welche
vorteilhaft aus Kunststoff geformt ist. Der zwischen Außenwand 5 und
Innenwand 6 gebildete Hohlraum ist mit isolierendem Schaummaterial
ausgefüllt.
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Außen-
und Innenwand sind am oberen Querrand der Tür durch ein
Verbindungsstück 7 miteinander verbunden, welches
gleichzeitig den Hohlraum in der Tür nach oben abschließt.
Nach unten ist der Hohlraum ebenfalls durch ein (nicht dargestelltes)
unteres Verbindungsstück begrenzt. Dieses kann gleich oder
anders ausgebildet sein wie das obere Verbindungsstück 7.
Im Verbindungsstück 7 sind auf beiden Seiten Aufnahmeräume 8 vorgesehen.
Um die Aufnahmeräume 8 nach oben zu verdecken,
wird auf das Verbindungsstück 7 eine in den 1 und 2 nicht
dargestellte Abdeckleiste aufgesetzt. Die Tür ist vorzugsweise
um eine Längsachse spiegelsymmetrisch, so dass sie an beiden
Seiten an den Korpus angelenkt werden kann.
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2 zeigt
den Kühlschrank der 1 bei geöffneter
Tür. Dadurch sind beide Aufnahmeräume 8 deutlich
zu erkennen. Auf der Seite der Schwenkachse 3 ragt in den
dort angeordneten Aufnahmeraum 8 der Tragarm eines Scharnierelementes 10, welches
am oberen Abschnitt 9 des der Tür 2 zugewandten
vorderen Rahmens des Korpus 4 befestigt ist. Vorzugsweise
sind am oberen Abschnitt 9 ferner Anzeige- und/oder Bedienelemente
für den Kühlschrank angeordnet.
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Aus
den 1 und 2 ist ferner zu erkennen, dass
die Außenwand 5 in Richtung der Schwenkachse 3 länger
ist als die Innenwand 6, sodass das Verbindungsstück 7 zur
Sichtseite hin ganz oder teilweise von der Außenwand 5 verdeckt
ist. Dadurch weist die Tür 2 nach außen
eine einheitliche, durch die Außenwand 5 gebildete
Außenfläche auf, was einen ansprechenden ästhetischen
Eindruck bewirkt.
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3 zeigt
eine perspektivische Ansicht des in 2 erkennbaren
Scharnierelements 10. Das Scharnierelement 10 ist
aus einem hochkant orientierten Streifen Grobblech geformt und weist
einen Montageabschnitt 11 zur Befestigung am Korpus 4 des
Haushaltsgeräts 1 und einen vom Montageabschnitt 11 abstehenden
Tragarm 12 auf, an dessen Ende zwei identische nach oben
bzw. unten abstehende Lagerzapfen 16a, 16b angeordnet
sind. Im Montageabschnitt 11 sind zwei Bohrungen 17 zu
erkennen, die vorgesehen sind, um (nicht dargestellte) Schrauben
aufzunehmen, mit denen das Scharnierelement 10 am Korpus 4 des
Haushaltsgerätes 1 befestigt wird.
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Die
Schwenkachse 3 verläuft in der Längsrichtung
der beiden Lagerzapfen 16a und 16b. Die Höhe
B des Scharnierelements 10 im Bereich der beiden Lagerzapfen 16a und 16b ist
geringfügig größer als die Höhe
des Montageabschnitts 11 in der Richtung der Schwenkachse 3.
Vorteilhaft beträgt die Höhe B der beiden Lagerzapfen 16a und 16b 20
mm bis 40 mm, besonders bevorzugt 30 mm bis 35 mm. Der Tragarm 12 verjüngt
sich vom Montageabschnitt 11 bis hin zu seinem freien Ende,
von dem die beiden Lagerzapfen 16a und 16b abstehen.
Dadurch wird gewährleistet, dass das Scharnierelement 10 den oberen
Abschnitt 9 des vorderen Rahmens des Korpus 4 nicht überragt,
der nur etwa 40 bis 60 mm hoch sein soll, um den Nutzraum des Kühlschranks
nicht unnötig zu verkleinern. Würde der Tragarm 12 wie
im Stand der Technik eine konstante Höhe aufweisen, müssten
die Lagerzapfen 16a und 16b zusammengenommen eine
erheblich größere Höhe aufweisen.
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Das
Scharnierelement 10 ist in einer Ebene senkrecht zu der
durch die Lagerzapfen 16a, 16b definierten Schwenkachse
spiegelsymmetrisch. Auf diese Weise kann das Scharnierelement 10 sowohl für
einen Linksanschlag als auch für einen Rechtanschlag genutzt
werden.
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4 zeigt
das Scharnierelement 10 der 3 im Querschnitt
und in spiegelverkehrter Darstellung zu derjenigen der 3.
Das Scharnierelement 10 weist über seine Länge
eine konstante Dicke d auf, welche ca. 5 mm beträgt. Anhand
der 4 soll nun der bevorzugte Krümmungsverlauf
des Tragarms 12 erläutert werden.
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Der
am Korpus 4 festgelegte Montageabschnitt 11 ist
im Wesentlichen gerade entlang einer Linie L1.
Vom Montageabschnitt 11 ist ein erster Abschnitt 13 des
Tragarms 12 in einem stumpfen Winkel β abgewinkelt,
welcher etwa 105°±5° beträgt.
Der erste Abschnitt 13 verläuft zunächst
im Wesentlichen gerade entlang der Linie L2 und
geht dann in einen gekrümmten zweiten Abschnitt 14 über.
Der gekrümmte zweite Abschnitt 14 geht wieder um
in einen geraden Endabschnitt 15 über, der entlang
der Linie L3 verläuft. Der Abschnitt 14 weist
eine starke Krümmung auf, so dass der erste Abschnitt 13 und
der Endabschnitt 15 einen Zwischenwinkel γ von
weniger als 80°, im gezeigten Beispiel von 40°±5° einschließen.
Je kleiner der Zwischenwinkel γ, desto größer ist
der erreichbare Öffnungswinkel der Tür 2.
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Durch
die Krümmung des zweiten Abschnitts 14 ist der
Endabschnitt 15, an dessen freien Ende die Lagerzapfen 16 angeordnet
sind, um einen Winkel α zum Montageabschnitt 11 hin
geneigt. Der Neigungswinkel α beträgt mehr als
10°, vorzugsweise mehr als 20° und besonders bevorzugt
mehr als 30°, im gezeigten Beispiel etwa 32°.
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Durch
die beschriebene Krümmung des Tragarms 12 wird
eine Ausnehmung 18 gebildet, in die beim Öffnen
der Tür die Seitenwand des Aufnahmeraums 8 hineinschwenkt,
und zwar entlang der gepunkteten Linie P, die soeben nicht den Montageabschnitt 11 berührt.
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5 zeigt
nochmals eine perspektivische Ansicht des Scharnierelementes 10,
welches nunmehr an der rechten oberen Ecke des vorderen Rahmens
des Korpus 4 eines Haushaltsgeräts angebracht
ist. Hierzu sind im oberen Abschnitt 9 des vorderen Rahmens
Gewindelöcher für die die Bohrungen 17 durchlaufenden
Schrauben vorgesehen. 5 zeigt einen rechten Anschlag
der Tür, sodass der Tragarm 12 nach rechts gebogen
ist.
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In 5 ist
erkennbar, dass der Tragarm 12 sich vom Montageabschnitt 11 zu
seinem freien Ende hin verjüngt, und zwar auf eine zu einer
Ebene senkrecht zur Schwenkachse spiegelsymmetrische Weise. Die
Verjüngung ist am stärksten im ersten Abschnitt 13,
setzt sich dann im zweiten Abschnitt 14 fort, während
der Endabschnitt 15 sich nur noch geringfügig
verjüngt oder gar eine konstante Höhe aufweist.
Die Verjüngung im ersten und zwischen Abschnitt verläuft
ungefähr linear, d. h. bei einem auf einer Ebene ausgebreiteten
Tragarm 12 etwa entlang einer Geraden, bis zum Übergang
zum Endabschnitt 15. Eine exponentiell vom Montageabschnitt 11 zum Endabschnitt 15 abnehmende
Verjüngung ist ebenfalls denkbar.
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6 zeigt
eine zur 5 vergleichbare Darstellung,
bei der nun auf den unteren Lagerzapfen 16b ein Lagerbolzen 20 aufgesetzt
ist. Ein Querschnitt des Lagerbolzens 20 entlang der Linie
VII ist in 7 gezeigt. Der Lagerbolzen 20 weist
einen unteren Abschnitt mit kreiszylinderförmiger Außenfläche
auf, welcher zur Lagerung in einem an der Tür festgelegten
Lagerauge vorgesehen ist. Nach oben steht auf einer Seite ein schalenartiger
Abschnitt 19 ab, welcher als Kabelkanal und als Verkleidung
für den Endabschnitt des Scharnierelements 10 dient.
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Wie
aus 7 ersichtlich, ist im Lagerbolzen 20 ein
im Querschnitt viereckiges Loch 22 vorgesehen, welche den
Lagerzapfen 16b spielfrei aufnimmt. Angrenzend an das Loch 22 ist
ein parallel zur Schwenkachse verlaufender Kabelkanal 21 mit
ovalem oder beliebigem Querschnitt angeordnet, der zur Führung
von Kabeln vom Korpus 4 in die Tür 2 vorgesehen
ist. Vorzugsweise sind der Kabelkanal 21 und das Loch 22 durchgehend.
Der Lagerbolzen 20 ist als Spritzgussteil aus einem Kunststoff
mit geringem Reibungskoeffizienten wie beispielsweise Polyoxymethylen
(POM) hergestellt.
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8 zeigt
eine perspektivische Ansicht in den Aufnahmeraum 8 in der
rechten oberen Ecke der Tür 2, vom Korpus 4 aus
gesehen. Der obere Abschnitt einschließlich der Abdeckleiste
der Tür 2 ist zu Zwecken der besseren Sichtbarkeit
abgeschnitten. Nach unten ist die Innenwand 6 erkennbar,
an deren äußeren Rändern eine Magnetdichtung 29 angeordnet
ist. Oberhalb der Innenwand 6 schließt sich das Verbindungsstück 7 an.
Dahinter ist die Außenwand 5 angeordnet, die zur
Seite hin zu einem Außenwand-Seitenabschnitt 25 umgebogen
ist. Zusammen mit einem Seitenwandabschnitt 51 des Verbindungsstücks 7 bildet
der Außenwand-Seitenabschnitt 25 somit die Seitenwand 28 des
Aufnahmeraums 8 in der Tür 2.
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Der
Aufnahmeraum 8 weist ferner eine Bodenwand 37 und
eine Wandung 38 zur Sichtseite der Tür auf, in
die eine Tasche 39 eingelassen ist. Im Bereich der Tasche 39 verläuft
die Wandung 39 parallel zu und sehr nahe oder anliegend
an der Außenwand 5.
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Im
Verbindungsstück 7 ist ferner das Lagerauge 24 durch
Ausformung einer Lagerhülse 23 gebildet, in der
der Lagerbolzen 20 (in 8 nicht
dargestellt) aufgenommen ist.
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Schließlich
ist in 8 ein Öffnungsbegrenzungskörper 30 zu
sehen, der durch ein Drahtelement gebildet ist, welches einen ungefähr
parallel zur Schwenkachse verlaufenden ersten Abschnitt 32 aufweist.
Dieser erste Abschnitt 32 hintergreift den Tragarm 12 und
definiert dadurch eine öffnungsbegrenzte Stellung der Tür.
Am anderen Ende des Öffnungs begrenzungskörpers 30 ist
ein zweiter Abschnitt 34 ist zu einer Öse gekrümmt
und in einer Mulde 35 im Boden 37 des Verbindungsstücks 7 aufgenommen.
Dadurch ist er formschlüssig an der Tür festgelegt.
In der Mitte der Öse ist der zweite Abschnitt 34 zusätzlich
durch eine Schraube 31 befestigt. Ein mittlerer Schenkel 33 des Öffnungsbegrenzungskörpers 30 verläuft
entlang einer gegenüber der Schwenkachse 3 schräg
ausgerichteten Auflagefläche 36, die ebenfalls
im Boden 37 des Verbindungsstücks 7 ausgeformt
ist.
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9 zeigt
wie 6 eine perspektivische Ansicht der oberen rechten
Ecke des Kühlschranks 1, mit angelenkter Tür.
Im Gegensatz zur 6 ist der untere Abschnitt des
Lagerbolzens 20 in der Lagerhülse 23 des
Lagerauges 24 schwenkbar aufgenommen. Dabei hintergreift
der erste Abschnitt 32 des Öffnungsbegrenzungskörpers 30 den
Tragarm 12 und ist daher in 9 verdeckt.
Nach oben ist der Aufnahmeraum 8 durch eine Abdeckleiste 43 abgedeckt.
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Ferner
zeigt 9 ein Kabelbündel 45, welches
durch den Kabelkanal 21 im Lagerbolzen 20 in den
Hohlraum der Tür 2 geführt ist.
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10 zeigt
ebenfalls eine perspektivische Ansicht der rechten oberen Ecke des
Kühlschranks mit angelenkter Tür, jedoch ohne
Kabelbündel 45 und mit abgenommener Abdeckleiste 43.
Ferner sind in 10 die Verkleidungen des Scharnierelementes dargestellt,
welche durch Kunststoffelemente 40, 41 und 42 gebildet
werden.
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Darüber
hinaus ist in 10 der untere Abschnitt der
Lagerhülse 23 zu erkennen, der in den zwischen
Außenwand 5 und Innenwand 6 gebildeten Hohlraum
hineinragt und durch den Kabel in die Tür 2 geführt
werden können.
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11 und 12 zeigen
Querschnitte senkrecht zur Schwenkachse durch das Scharnierelement 10 mit
daran angelenkter Tür bei geöffneter Tür
(11) und geschlossener Tür (12).
Die Schwenkachse 3 verläuft jeweils durch die
Achse des Lagerbolzens 20.
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Im
den Schnittdarstellungen sind der nach oben abstehende Abschnitt 19 des
Lagerbolzens 20, ein geschnittenes Kabelbündel 45 und
eine Schraube 26 erkennbar, mit der der Montageabschnitt 11 an dem
Korpus eines Haushaltsgeräts (nicht dargestellt) befestigt
ist. Eventuelle Verkleidungen des Scharnierelements sind zu Zwecken
der Klarheit nicht dar gestellt. Der Öffnungsbegrenzungskörper 30 ist
von oben erkennbar, ebenso wie die Mulde 35, in der dessen
zweiter Abschnitt 34 festgelegt ist.
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Wie
aus 11 ersichtlich ist, greift der erste Abschnitt 32 des Öffnungsbegrenzungskörpers 30 hinter
den Tragarm 12 und schlägt dort in der öffnungsbegrenzten
Stellung der Tür im Bereich zwischen dem zweiten Abschnitt 14 und
dem Endabschnitt 15 des Tragarms 12 an. In dieser
weit geöffneten Stellung schwenkt die Seitenwand 28 des Aufnahmeraums 8 in
die durch die Krümmung gebildete Ausnehmung des Tragarms 12 hinein.
Die Abschnitte 13, 14 und 15 des Tragarms 12 sind
derart gekrümmt, dass die Seitenwand 28 beim Öffnen
der Tür nicht am Tragarm 12 anstößt,
obgleich sie entlang der gepunkteten Linie P einen Bogen von bis
zu 135° beschreibt. Um einen besonders großen Öffnungswinkel
zu ermöglichen, ist der erste Abschnitt 32 des Öffnungsbegrenzungskörpers 30 ferner
in einer Freimachung 52 in der Seitenwand 28 angeordnet,
so dass er auch bei großem Öffnungswinkel den Tragarm 12 hintergreift.
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Bei
der in 12 dargestellten geschlossenen
Stellung der Tür ragt der gekrümmte Abschnitt 14 des
Tragarms 12 in die Tasche 39 hinein, welche in
der Wandung 38 des Verbindungsstücks 7 gebildet ist.
Durch die Tasche 39 ist es möglich, den ersten Abschnitt 13 besonders
lang und die Krümmung des zweiten Abschnitts 14 besonders
stark auszubilden, was einen besonders großen Öffnungswinkel
der Tür ermöglicht.
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Anhand
der 13 und 14 soll
nun die elastische Bewegung des Öffnungsbegrenzungskörpers
näher erläutert werden.
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13 zeigt
einen Schnitt durch das Verbindungsstück 7, auf
dem der Öffnungsbegrenzungskörper 30 aufliegt.
Der Schenkel 33 ist dabei gegen die schräge Auflagefläche 36 abgestützt,
während der erste Abschnitt an der Biegung 46 nach
oben abgewinkelt ist. Der zweite Abschnitt 34 ist an der
Biegung 48 vom Schenkel 33 abgewinkelt und durch
die Schraube 31 am Verbindungsstück 7 und
somit an der Tür befestigt.
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Die
gleichen Teile sind stark schematisiert auch in 14 in
Seitenansicht wiedergegeben, wobei die Abschnitte 32, 33 und
der Schenkel 34 des Öffnungsbegrenzungskörpers 30 hier
lediglich als Striche dargestellt sind. Die durchgezogenen Linien stellen
den Öffnungsbegrenzungskörper 30 in der Ruheposition
dar. Die gestrichelten Linien stellen die Form des Öffnungsbegrenzungskörpers 30 in
einem Zustand dar, bei dem die Tür in ihrer öffnungsbegrenzten
Stellung anschlägt. Dann wird durch den Tragarm 12 eine
Kraft F1 auf den ersten Abschnitt 32 ausgeübt.
Die so übertragene kinetische Energie wird in zwei Federstrecken
aufgenommen, die in den 13 und 14 mit
R1 und R2 bezeichnet
sind.
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Je
nachdem, an welchem Abstand von der Biegung 46 die Kraft
F1 an dem ersten Abschnitt 32 angreift,
kann der erste Abschnitt 32 in die Richtung R1 federn,
wobei er sich in diese Richtung verbiegt. Da der erste Abschnitt 32 relativ
kurz ist (ca. 5 bis 10 mm), wird er sich nur relativ geringfügig
verbiegen. Darüber hinaus kann sich ggf. auch der Krümmungsradius
an der Biegung 46 elastisch vergrößern.
Die maximale Auslenkung des ersten Abschnitts 32 in der
Richtung R1 beträgt ca. 0,3 bis
1 mm. Um ausreichend Platz für diese Auslenkung zu schaffen,
ist der obere Abschnitt 32 von dem Seitenwandabschnitt 51 durch
einen Spalt getrennt. Der Spalt weist eine Breite e von ca. 0,5
bis 2 mm, vorzugsweise ca. 1±0,2 mm auf.
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Zum
anderen wölbt sich der Schenkel 33 – und
ggf. auch der zweite Abschnitt 34 – nach oben
in der mit R2 bezeichneten Richtung. Dabei
stützt sich der Schenkel 33 im Bereich der Biegung 46 an
der Auflagefläche 36 ab, so dass eine Kraft auf
die Auflagefläche 36 wirkt, siehe Pfeil F2. Darüber hinaus wirkt ggf. auch
eine Zugkraft auf den zweiten Abschnitt 34, der auf die
die Öse umschließende Mulde abgeleitet wird. Auf
Grund der relativ großen Länge des Schenkels 33 (ca.
20–30 mm) wird er sich sichtbar wölben, und zwar
z. B. etwa um etwa 0,2 bis 2 mm in der Richtung R2.
Dabei biegen sich der Schenkel und ggf. auch der zweite Abschnitt 34 und
nehmen dadurch Federenergie auf. Ferner kann auch der Krümmungsradius
an der Biegung 48 und damit der Krümmungswinkel
bei 48 elastisch vergrößert werden, wie in 14 zu
erkennen.
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Die
Federbewegungen R1 und R2 sind
in 14 möglicherweise übertrieben
dargestellt. Die beim Anschlag der Tür auftretenden Kräfte
werden auf die darunter liegende schräge Auflagefläche 36 (Kraft
F2) und die die Öse umschließende
Mulde abgeleitet. Auf diese Weise werden die Kräfte ausreichend
gut verteilt, um eine Beschädigung des Verbindungsstücks 7 zu
vermeiden.
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Die
Erfindung schafft somit einen elastischen Türstopper, welcher
die beim Türanschlag auftretenden Kräfte federnd
aufnimmt und somit eine Überbeanspruchung verhindert.
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- 1
- Haushaltsgerät
- 2
- Tür
- 3
- Schwenkachse
- 4
- Korpus
des Haushaltsgeräts
- 5
- Außenwand
der Tür
- 6
- Innenwand
der Tür
- 7
- Verbindungsstück
- 8
- Aufnahmeraum
im Verbindungsstück
- 9
- Oberer
Abschnitt des vorderen Rahmens des Korpus
- 10
- Scharnierelement
- 11
- Montageabschnitt
- 12
- Tragarm
- 13
- Erster
Abschnitt des Tragarms
- 14
- Zweiter
Abschnitt des Tragarms
- 15
- Endabschnitt
des Tragarms
- 16,
16a, 16b
- Lagerzapfen
- 17
- Montagelöcher
- 18
- Durch
Krümmung gebildete Ausnehmung im Tragarm 12
- 19
- Oberer
Abschnitt des Lagerbolzens
- 20
- Lagerbolzen
- 21
- Kabelkanal
- 22
- Loch
für Lagerzapfen
- 23
- Lagerbuchse
- 24
- Lagerauge
- 25
- Außenwand-Seitenabschnitt
- 26
- Schraube
- 28
- Seitenwand
des Aufnahmeraums 8
- 29
- Magnetdichtung
- 30
- Öffnungsbegrenzungskörper
- 31
- Schraube
- 32
- Erster
Abschnitt des Öffnungsbegrenzungskörpers 30
- 33
- Mittlerer
Schenkel des Öffnungsbegrenzungskörpers 30
- 34
- Zweiter
Abschnitt des Öffnungsbegrenzungskörpers 30
- 35
- Mulde
im Verbindungsstück 7
- 36
- Schräge
Auflagefläche
- 37
- Boden
des Aufnahmeraums 8
- 38
- Frontwandung
des Aufnahmeraums 8
- 39
- Tasche
in der Rückwand 38
- 40
- Verkleidung
des Tragarms
- 41
- Verkleidung
des Lagerbolzens
- 42
- Verkleidung
des Montageabschnitts
- 43
- Obere
Abdeckleiste des Verbindungsstücks 7
- 45
- Kabelbündel
- 51
- Seitenwandabschnitt
des Verbindungsstücks 7
- 52
- Freimachung
in der Seitenwand 28
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2007/031469
A1 [0004, 0035]
- - WO 2007/031569 A1 [0004]
- - WO 2007/031425 A1 [0005]