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DE102008029341A1 - System mit einer Wasserstoff konsumierenden Einheit - Google Patents

System mit einer Wasserstoff konsumierenden Einheit Download PDF

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DE102008029341A1
DE102008029341A1 DE102008029341A DE102008029341A DE102008029341A1 DE 102008029341 A1 DE102008029341 A1 DE 102008029341A1 DE 102008029341 A DE102008029341 A DE 102008029341A DE 102008029341 A DE102008029341 A DE 102008029341A DE 102008029341 A1 DE102008029341 A1 DE 102008029341A1
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Eberhard Dr.rer.nat. Schmidt-Ihn
David Dipl.-Ing. Wenger
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Mercedes Benz Group AG
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Daimler AG
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    • H01M8/00Fuel cells; Manufacture thereof
    • H01M8/04Auxiliary arrangements, e.g. for control of pressure or for circulation of fluids
    • H01M8/04082Arrangements for control of reactant parameters, e.g. pressure or concentration
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    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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Abstract

In einem System (10), in welchem zur Versorgung einer Brennstoffzelle (12) mit Wasserstoff ein Druckgasspeicher (14) und ein Feststoffspeicher (16) zu16) mit der Brennstoffzelle (12) verbindenden Leitungen (18, 22) jeweils ein Druckgasregler (28, 32) angeordnet, wobei der Druckgasregler in der von dem Metallhydridspeicher (16) wegführenden Leitung (22) auf einen höheren Solldruck regelt als der Druckgasspeicher (14) in der von dem Druckgasspeicher (16) wegführenden Leitung (18). Dadurch wird gewährleistet, dass Wasserstoff eher dem Metallhydridspeicher (16) entnommen wird. Es ist eine Verbindungsleitung (38) vorgesehen, in der ein Druckgasregler (42) angeordnet ist, der auf einen Normaldruck des Metallhydridspeichers regelt. Dann wird, sobald der Druck im Metallhydridspeicher den Normaldruck erreicht oder kurzfristig unterschreitet, der Wasserstoff aus dem Druckgasspeicher (14) entnommen. Ein Ventil (44) in dieser Verbindungsleitung (38) kann geschlossen werden, z.B. wenn der Metallhydridspeicher ein Kühlfluid kühlen soll oder ein Kaltstart vorbereitet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System mit einer Wasserstoff konsumierenden Einheit. Eine typische Anwendung ist ein Brennstoffzellensystem, bei dem von einer oder mehreren Brennstoffzellen Wasserstoff zu Wasser verbrannt und hierbei elektrische Energie gewonnen wird.
  • Die Erfindung findet Anwendung insbesondere in einem Kraftfahrzeug. Der Wasserstoff konsumierenden Einheit muss im Betrieb Wasserstoff zugeführt werden. Der Wasserstoff wird in Speichern gespeichert. Vorliegend geht es um ein System, das einen ersten und einen zweiten Speicher aufweist. Über eine erste Leitung wird Wasserstoff aus dem ersten Speicher entnommen und über eine zweite Leitung Wasserstoff aus einem zweiten Speicher entnommen. Die Leitungen werden bevorzugt vor der Wasserstoff konsumierenden Einheit zusammengeführt und münden in eine dritte Leitung, die dann zu der Wasserstoff konsumierenden Einheit führt.
  • Die Erfindung ist bevorzugt dann einsetzbar, wenn für den ersten und den zweiten Speicher unterschiedliche Speichermechanismen verwendet werden. In Brennstoffzellensystemen ist man dazu übergegangen, neben dem üblichen Hochdrucktank (Druckgasspeicher) auch einen Feststoffspeicher, in dem Wasserstoff unter Wärmeabgabe gespeichert und unter Wärmeaufnahme abgegeben werden kann, zu verwenden. Ein typischer Feststoffspeicher ist ein so genannter Metallhydridspeicher, in dem Metallhydrid z. B. pulverförmig oder körnig angeordnet ist.
  • Ein System der bisher beschriebenen Art ist in der US 2002/0100518 A1 wie auch in der DE 10 2006 020 392 A1 beschrieben. In dem System aus der US 2002/0100518 A1 ist in der ersten und der zweiten Leitung jeweils ein Druckgasregler angeordnet. Die DE 10 2006 020 392 A1 schlägt vor, eine Entnahme aus dem ersten und dem zweiten Speicher abhängig von einer thermischen Anforderung des gesamten Feststoffspeichersystems oder auch der wasserstoffkonsumierenden Einheit zu machen. Die DE 10 2006 020 392 A1 weist darauf hin, dass Mittel vorgesehen sein können, um gezielt eine Wasserstoffabgabe oder eine Wasserstoffaufnahme aus dem ersten und dem zweiten Speicher zu bewirken.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein solches Mittel konkret zu benennen.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass in der ersten Leitung und der zweiten Leitung jeweils ein Gasdruckregler angeordnet ist, wobei ein Gasdruckregler bekanntlich Gas auf der Ausgangsseite, vorliegend also auf der Seite der dritten Leitung, auf einen Solldruck regelt. Die Auslegung der Gasdruckregler, also bei nicht einstellbarem Solldruck der baubedingte Solldruck und bei einstellbarem Solldruck der eingestellte Solldruck, soll so sein, dass der Solldruck bei dem Gasdruckregler in der zweiten Leitung größer als bei dem Gasdruckregler in der ersten Leitung ist.
  • Diese Maßnahme bewirkt, dass Wasserstoff ständig über die zweite Leitung entnommen wird und nicht über die erste Leitung. Erst, wenn die entsprechende Wasserstoffquelle, im Zweifel der zweite Speicher allein, erschöpft ist, sinkt der Druck in der dritten Leitung unter den Solldruck des Gasdruckreglers in der ersten Leitung, und dieser ist dann im Weiteren nicht nur dazu ausgelegt, das Gas auf seinen niedrigeren Solldruck zu regeln, sondern tut dies auch tatsächlich.
  • Besonders wirkungsvoll arbeitet das System, wenn die erste Leitung mit der zweiten Leitung (insbesondere an in Strömungsrichtung des Wasserstoffs vor den jeweiligen Gasdruckreglern angeordneten Stellen) über eine vierte Leitung verbunden ist, in der ebenfalls ein Gasdruckregler angeordnet ist, dessen Ausgangsseite die Seite des zweiten Speichers ist, der also das Gas auf der Seite der zweiten Leitung auf einen vorbestimmten Solldruck zu regeln ausgelegt ist. Dann lässt sich für den zweiten Speicher ein Druck definieren, der nicht unterschritten werden soll. Wie oben erwähnt, wird der Wasserstoff konsumierenden Einheit wegen der Definition der Solldrücke Wasserstoff eigentlich über die zweite Leitung zugeführt. Dieser Wasserstoff wird so lange dem zweiten Speicher entnommen, bis der Solldruck des Gasdruckreglers in der vierten Leitung erreicht ist. Im Weiteren wird dann Wasserstoff aus dem ersten Speicher über die vierte Leitung, die zweite Leitung und die dritte Leitung der Wasserstoff konsumierenden Einheit zugeführt. Damit ist gewährleistet, dass der Druck im zweiten Speicher genau einen bestimmten Wert hat.
  • Möchte man den zweiten Speicher vollständig leeren, sollte bei Vorhandensein der vierten Leitung eine Möglichkeit zur Schließung dieser Leitung bestehen, insbesondere durch das Bereitstellen eines Ventils in dieser vierten Leitung. Damit wird die Situation hergestellt, bei der es die vierte Leitung gar nicht gibt. Ventile können in vorteilhafter Weise auch in der ersten, zweiten und/oder dritten Leitung angeordnet sein.
  • Die gesamte oben beschriebene Anordnung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der zweite Speicher ein Feststoffspeicher wie etwa ein Metallhydridspeicher ist und der erste Speicher mit einem unterschiedlichen Speichermechanismus arbeitet, insbesondere ein Druckgasspeicher ist, bei dem der Wasserstoff unter einem extrem hohen Druck gespeichert ist.
  • Für den Spezialfall, dass bei einem der Gasdruckregler in der ersten und der zweiten Leitung oder auch bei beiden der Solldruck einstellbar ist, besteht die Lösung der oben genannten Aufgabe auch in einem Verfahren gemäß Patentanspruch 6, nämlich in einem Einstellen zumindest eines Gasdruckreglers derart, dass der Solldruck, auf den Gasdruckregler in der zweiten Leitung zu regeln vorgesehen (bei Nicht-Einstellbarkeit) oder eingestellt (bei Einstellbarkeit) ist, größer als der Solldruck ist, auf den der Gasdruckregler in der ersten Leitung zu regeln vorgesehen (bei Nicht-Einstellbarkeit) oder eingestellt (bei Einstellbarkeit) ist. Im weiteren Betrieb des (Brennstoffzellen-)Systems können in vorteilhafter Weise geeignete Ventile geschlossen und geöffnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall der Bereitstellung der vierten Leitung für ein in dieser vierten Leitung angeordnetes Ventil.
  • Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der die einzige Figur schematisch den Aufbau eines erfindungsgemäßen Brennstoffzellensystems unter Angabe beispielhafter Druckwerte zeigt.
  • Ein im Ganzen mit 10 bezeichnetes Brennstoffzellensystem weist eine Brennstoffzelle 12 auf, in der Wasserstoff zu Wasser umgesetzt werden wird. Der Wasserstoff wird der Brennstoffzelle 12 aus Speichern zugeführt. Das Brennstoffzellensystem weist einen ersten Speicher 14 auf, der als Hochdrucktank ausgebildet ist, in dem sich der Wasserstoff unter einem Druck von 70 MPa befindet, sowie einen Metallhydridspeicher 16. Im Metallhydridspeicher soll im Normalzustand ein Druck von 10 MPa herrschen, dieser Druck kann bei Entleerung unterschritten werden.
  • Vom ersten Speicher 14 führt eine Leitung 18 zu einem Verbindungspunkt 20, in dem sich die Leitung 18 mit einer von dem zweiten Speicher 16 ausgehenden Leitung 22 vereinigt und in eine dritte Leitung 24 mündet, welche zur Brennstoffzelle 12 führt. In der Leitung 18 ist ein Ventil 26 angeordnet sowie ein Gasdruckregler 28, der so gebaut oder eingestellt ist, dass er den Gasdruck auf der der dritten Leitung 24 zugewandten Seite der Leitung 18 auf einen Druck von 0,9 MPa regelt, so lange dieser Druck nicht ohnehin höher als dieser Solldruckwert ist, und somit ein Unterschreiten des Solldruckwerts von 0,9 MPa verhindert. In der Leitung 22 ist ein Ventil 30 angeordnet sowie ein Gasdruckregler 32, der so gebaut oder eingestellt ist, dass er den Gasdruck auf seiner der dritten Leitung 24 zugewandten Seite auf einen Druck von 1,1 MPa hochregelt. In der dritten Leitung 24 ist ein Ventil 34 angeordnet.
  • Von einer Stelle 36 in der ersten Leitung 18 geht eine vierte Leitung 38 zu einer Stelle 40 in der zweiten Leitung 22 ab. Die Stelle 36 ist in Strömungsrichtung des Wasserstoffs vom ersten Speicher 14 zur Brennstoffzelle 12 vor dem Druckregler 28 angeordnet und die Stelle 40 in Strömungsrichtung des Wasserstoffs von dem zweiten Speicher 16 zur Brennstoffzelle 12 vor dem Druckregler 32 angeordnet, d. h. die Stellen 36 und 40 sind auf der Speicherseite der Druckregler 28 bzw. 32 angeordnet.
  • In der vierten Leitung 38 ist ein Druckregler 42 angeordnet, der den Druck auf seiner der Leitung 22 zugewandten (und damit dem Speicher 16 zugewandten) Seite auf einen Solldruckwert von 10 MPa regelt, also auf den Wert, der der normale Druckwert im zweiten Speicher 16 sein soll. Auch hier ist die Regelung ein Hochregeln, d. h. es wird der Druck von 10 MPa nur erreicht, wenn der Druck in der zweiten Leitung 22 nicht höher als dieser Wert ist, sondern ihn eben genau erreicht oder kurzfristig unterschreitet und so ein Nachregeln durch den Druckregler 42 bewirkt. In der vierten Leitung 38 ist neben dem Gasdruckregler 42 ein Ventil 44 angeordnet.
  • Der zweite Speicher 16 ist mit einem Kühlkreislauf 46 gekoppelt, in dem ein Ventil 48 bereitgestellt ist, bei dessen Öffnung ein Kühlfluid in dem Kühlkreislauf 46 zirkuliert.
  • Bei einem herkömmlichen Fahrzeugstart werden alle Ventile (26, 30, 34, 44 und gegebenenfalls auch 48) geöffnet. Die Brennstoffzelle 12 verbraucht Wasserstoff, wobei der typische Wasserstoffdruck in der Brennstoffzelle 0,3 MPa beträgt. Da der Solldruck (1,1 MPa) des Gasdruckreglers 32 in der zweiten Leitung 22 höher als der Solldruck (0,9 MPa) des Gasdruckreglers 28 in der ersten Leitung 18 ist, wird Wasserstoff quasi ausschließlich über den Gasdruckregler 32 zugeführt. Solange der Druck im zweiten Speicher 16 höher als er Normaldruck von 10 MPa ist, wird Wasserstoff aus diesem zweiten Speicher 16 nachgeliefert. Wird der Normaldruck von 10 MPa erreicht, wird hingegen der Wasserstoff über den Gasdruckregler 32 und über das Ventil 44 aus dem ersten Tank 14 nachgeliefert. Dies ist der Normalzustand: Der Metallhydridspeicher soll dazu dienen, wegen der endothermen Freigabe von Wasserstoff auf Bedarf als Wärmesenke zu fungieren. Solange dieser Bedarf nicht besteht, wird der Wasserstoff aus dem Hochdrucktank 14 zugeführt.
  • Wird der Metallhydridspeicher als Wärmesenke benötigt, so wird einfach das Ventil 44 in der vierten Leitung 38 geschlossen. Gleichzeitig muss das Ventil 48 geöffnet sein oder werden. Der Druckregler 32 kann nur dann auf den Solldruck von 1,1 MPa regeln, wenn ausreichend viel Wasserstoff auf seiner dem zweiten Speicher 16 zugewandten Seite (Eingangsseite) zur Verfügung steht. Wird nun das Kühlfluid im Kühlkreislauf 46 durch eine Wärmequelle, z. B. die Brennstoffzelle 12, erwärmt, gelangt das warme Kühlfluid in den Metallhydridspeicher 16. Dort wird die Wärme aufgenommen und dient zur Freigabe von Wasserstoff.
  • Ist die Wärmeübertragungsrate zu klein oder der Metallhydridspeicher irgendwann entleert, kann der Druckregler 32 nicht mehr auf den Druck von 1,1 MPa nachregeln, und der Druck in der dritten Leitung 24 sinkt dann irgendwann auf einen Wert von kleiner als 0,9 MPa. Dann wird der Druckregler 28 aktiv und führt Wasserstoff aus dem ersten Speicher 14 zu. Somit ist gewährleistet, dass in jedem Fall für die Brennstoffzelle 12 ausreichend viel Wasserstoff zur Verfügung steht. Die Situation mit geschlossenem Ventil 44 entspricht der Situation, dass es die vierte Leitung 38 gar nicht gibt. Auch in dieser Situation ist dann eben die ausreichende Versorgung der Brennstoffzelle 12 mit Wasserstoff gewährleistet.
  • Das Ventil 44 wird auch geschlossen, wenn ein Kaltstart vorbereitet werden soll, denn bei einem Kaltstart soll der Metallhydridspeicher 16 möglichst geleert sein.
  • Der erste Speicher 14 und der zweite Speicher 16 können eine Mehrzahl von Speicherteilen umfassen. Die erste und die zweite Leitung 18 bzw. 22 können dann in mehrere Teilleitungen aufgespaltet sein, wobei in jeder der Teilleitungen ein Ventil wie das Ventil 26 bzw. 30 angeordnet sein kann. Hochdruck- und Metallhydridspeicher können sowohl in Reihe als auch parallel geschaltet sein. Als vorteilhaft hat sich eine parallele Anordnung mehrerer Hochdruckspeicher erwiesen. Je nach Betriebsweise (Sommer/Winter etc.) können Speicherteile zu- oder abgeschaltet werden.
  • Es wurde oben darauf verzichtet eine Situation zu beschreiben, in der Ventile 26, 30 oder 34 geschlossen sind. Das Vorhandensein dieser Ventile ist jedoch sinnvoll, auch wenn die Erfindung ohne diese Ventile ausgeführt sein kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 2002/0100518 A1 [0004, 0004]
    • - DE 102006020392 A1 [0004, 0004, 0004]

Claims (6)

  1. System (10) mit einer Wasserstoff konsumierenden Einheit (12), einem ersten Speicher (14) und einem zweiten Speicher (16) für Wasserstoff sowie mit einer von dem ersten Speicher (14) ausgehenden ersten Leitung (18) und einer von dem zweiten Speicher (16) ausgehenden Leitung (22), die in eine zu der Wasserstoff konsumierenden Einheit (12) führende dritte Leitung (24) münden, wobei in der ersten Leitung (18) und der zweiten Leitung (22) jeweils ein Gasdruckregler (28, 32) angeordnet ist, der das Gas auf der Seite der dritten Leitung (24) auf einen Solldruck zu regeln ausgelegt ist, wobei dieser Solldruck bei dem Gasdruckregler (32) in der zweiten Leitung (22) größer als bei dem Gasdruckregler (28) in der ersten Leitung (18) ist.
  2. System (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Leitung (18) mit der zweiten Leitung (22) über eine vierte Leitung (38) verbunden ist, in der ein Gasdruckregler (42) angeordnet ist, der das Gas auf der Seite der zweiten Leitung (22) auf einen vorbestimmten Solldruck zu regeln ausgelegt ist.
  3. System (10) nach Anspruch 1 oder 2 mit einem Ventil (26, 30, 34, 44) in der ersten, zweiten und/oder dritten Leitung (18, 22, 24) und/oder bei Rückbezug auf Anspruch 2 in der vierten Leitung (38).
  4. System (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Speicher (16) ein Feststoffspeicher ist und bevorzugt der erste Speicher (14) ein Druckgasspeicher ist.
  5. System (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserstoff konsumierende Einheit zumindest eine Brennstoffzelle (12) umfasst.
  6. Verfahren zum Betreiben eines Systems, das eine Wasserstoff konsumierende Einheit (12), einen ersten Speicher (14) und einen zweiten Speicher (16) für Wasserstoff sowie eine von dem ersten Speicher (14) ausgehende erste Leitung (18) und eine von dem zweiten Speicher (16) ausgehende zweite Leitung (22) und eine dritte in die Wasserstoff konsumierende Einheit (12) führende Leitung (24) aufweist, in welche die ersten und zweite Leitung (18, 22) münden, wobei in der ersten und zweiten Leitung (18, 22) Gasdruckregler (28, 32) angeordnet sind, die das Gas auf der Seite der dritten Leitung (24) auf einen Solldruck zu regeln ausgelegt sind, der bei zumindest einem der Gasdruckregler (28, 32) einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Gasdruckregler (28, 32) so eingestellt wird, dass der Solldruck, auf den der Gasdruckregler in der zweiten Leitung (22) zu regeln vorgesehen oder eingestellt ist, größer als der Solldruck ist, auf den der Gasdruckregler (28) in der ersten Leitung zu regeln vorgesehen oder eingestellt ist.
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