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Die
Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung zur Hinterleuchtung
eines Displays sowie ein Display mit einer solchen Beleuchtungseinrichtung.
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Eine
Beleuchtungseinrichtung für ein Display ist beispielsweise
in der Druckschrift
DE 10
2004 046 696.3 angegeben.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine verbesserte Beleuchtungseinrichtung zur
Hinterleuchtung eines Displays anzugeben.
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Diese
Aufgaben werden durch eine Beleuchtungseinrichtung mit den Merkmalen
des Patentanspruches 1 und durch ein Display mit den Merkmalen des
Patentanspruches 14 gelöst.
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Eine
derartige Beleuchtungseinrichtung zur Hinterleuchtung eines Displays
umfasst insbesondere:
- – zumindest
einen Halbleiterkörper, der dazu geeignet ist, elektromagnetische
Strahlung eines ersten Wellenlängenbereichs zu erzeugen,
- – einen ersten Wellenlängenkonversionsstoff,
der der strahlungsemittierenden Vorderseite des Halbleiterkörpers
in dessen Abstrahlrichtung nachgeordnet ist und der dazu geeignet
ist, Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs in Strahlung
eines vom ersten Wellenlängenbereich verschiedenen, zweiten
Wellenlängenbereichs umzuwandeln, und
- – einen zweiten Wellenlängenkonversionsstoff, der
der strahlungsemittierenden Vorderseite des Halbleiterkörpers
in dessen Abstrahlrichtung nachgeordnet ist und der dazu geeignet
ist, Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs in Strahlung
eines vom ersten und zweiten Wellenlängenbereich verschiedenen,
dritten Wellenlängenbereichs umzuwandeln.
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Die
Beleuchtungseinrichtung umfasst als Lichtquelle zumindest einen
Halbleiterkörper. Halbleiterkörper bieten beispielsweise
gegenüber herkömmlich verwendeten Kaltkathodenfluoreszenzlampen
(CCFL) den Vorteil, dass sie unempfindlicher gegenüber
Vibrationen sowie im Wesentlichen frei dimmbar sind und schnelle
Schaltzeiten ermöglichen. Weiterhin weisen Halbleiterkörper
im Vergleich zu Kaltkathodenfluoreszenzlampen im Wesentlichen keine
oder nur einen sehr geringen Anteil an schädlichen Schwermetallen,
wie Quecksilber oder Blei, auf.
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Besonders
bevorzugt sind der Halbleiterkörper und die beiden Wellenlängenkonversionsstoffe derart
angeordnet, dass Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs,
die von dem Halbleiterkörper erzeugt wird, zumindest teilweise
auf den ersten und den zweiten Wellenlängenkonversionsstoff
trifft, so dass Strahlung des ersten Wellenlängenbereiches von
den beiden Wellenlängenkonversionsstoffen in Strahlung
des zweiten und dritten Wellenlängenbereiches umgewandelt
wird.
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Die
von dem Halbleiterkörper ausgesandte Strahlung des ersten
Wellenlängenbereichs wird von dem ersten Wellenlängenkonversionsstoff
bevorzugt teilweise in Strahlung eines vom ersten Wellenlängenbereich
verschiedenen, zweiten Wellenlängenbereichs und von dem
zweiten Wellenlängenkonversionsstoff ebenfalls bevorzugt
teilweise in Strahlung eines vom ersten und zweiten Wellenlängenbereich verschiedenen,
dritten Wellenlängenbereichs umgewandelt, während
ein weiterer Teil der Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
unkonvertiert bleibt. Die Beleuchtungseinrichtung sendet in diesem
Fall Mischstrahlung aus, die unkonvertierte Strahlung des ersten
Wellenlängenbereichs sowie konvertierte Strahlung des zweiten
und des dritten Wellenlängenbereichs aufweist.
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Der
erste und/oder der zweite Wellenlängenkonversionsstoff
können beispielsweise in einer wellenlängenkonvertierenden
Schicht enthalten sein. Besonders bevorzugt ist die wellenlängenkonvertierende
Schicht mit dem ersten und/oder dem zweiten Wellenlängenkonversionsstoff
in direktem Kontakt auf die strahlungsemittierende Vorderseite des
Halbleiterkörpers aufgebracht. Dies bedeutet, dass die wellenlängenkonvertierende
Schicht eine gemeinsame Grenzfläche mit der strahlungsemittierenden
Vorderseite des Halbleiterkörpers aufweist. Ist die wellenlängenkonvertierende
Schicht auf der strahlungsemittierenden Vorderseite des Halbleiterkörpers
angeordnet, so stellt der Halbleiterkörper gegenüber den
Abmessungen der Beleuchtungseinrichtung in der Regel im Wesentlichen
eine Punktstrahlungsquelle dar, die Strahlung mit einem bestimmten
Farbort, bevorzugt im weißen Bereich der CIE-Normfarbtafel,
aussendet. Strahlung einer solchen Punktstrahlungsquelle ist insbesondere
dazu geeignet, in ein optisches Element eingekoppelt zu werden.
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Weiterhin
ist es auch möglich, dass die wellenlängenkonvertierende
Schicht, die zumindest einen der Wellenlängenkonversionsstoffe,
bevorzugt jedoch beide Wellenlängenkonversionsstoffe umfasst,
an einer anderen Stelle der Beleuchtungseinrichtung derart angeordnet
ist, dass Strahlung des Halbleiterkörpers durch die wellenlängenkonvertierende
Schicht hindurch läuft. Die wellenlängenkonvertierende
Schicht kann beispielsweise auf einer zu dem Halbleiterkörper
weisenden Rückseite einer Deckplatte der Beleuchtungseinrichtung
angeordnet sein. Bei der Deckplatte kann es sich beispielsweise um
eine Diffusorplatte handeln.
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Der
Halbleiterkörper kann in ein Bauelementgehäuse
montiert sein. Das Bauelementgehäuse weist beispielsweise
eine Ausnehmung auf, in der der Halbleiterkörper befestigt
ist. Ein geeignetes Bauelementgehäuse ist beispielsweise
in der Druckschrift
WO
02/084749 A2 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt diesbezüglich
hiermit durch Rückbezug aufgenommen wird. Ist der Halbleiterkörper
in ein Bauelementgehäuse montiert, so sind Halbleiterkörper
und Bauelementgehäuse Teil eines optoelektronischen Bauelementes,
das seinerseits von der Beleuchtungseinrichtung umfasst ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung ist
der erste und/oder zweite Wellenlängenkonversionsstoff
in ein Matrixmaterial eingebracht. Das Matrixmaterial kann beispielsweise
Silikon und/oder Epoxid aufweisen oder aus zumindest einem dieser
Materialien bestehen.
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Das
Matrixmaterial mit zumindest einem Wellenlängenkonversionsstoff
kann als wellenlängenlängenkonvertierende Schicht
ausgebildet sein, oder als Verguss.
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Gemäß einer
Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung weist die wellenlängenkonvertierende
Schicht eine Dicke zwischen 20 μm und 200 μm auf,
wobei die Grenzen eingeschlossen sind.
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Zur
Herstellung der wellenlängenkonvertierenden Schicht kann
das Matrixmaterial mit zumindest einem Wellenlängenkonversionsstoff
beispielsweise als Schicht innerhalb des optoelektronischen Bauelementes
oder der Beleuchtungseinrichtung ausgebildet und anschließend
ausgehärtet werden. Eine solche wellenlängenkonvertierende
Schicht weist bevorzugt eine Dicke zwischen 20 μm und 40 μm
auf, wobei die Grenzen eingeschlossen sind.
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Alternativ
ist es auch möglich, dass die wellenlängenkonvertierende
Schicht separat als Plättchen gefertigt wird. Ein solches
Plättchen kann entweder ebenfalls ein Matrixmaterial aufweisen,
in das Partikel zumindest eines Wellenlängenkonversionsstoffes
eingebracht sind oder etwa auch als Keramik ausgebildet sein. Eine
wellenlängenkonvertierende Schicht, die separat als Plättchen
gefertigt ist, weist bevorzugt eine Dicke zwischen 20 μm
und 200 μm auf, wobei die Grenzen eingeschlossen sind.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung ist
der erste und/oder der zweite Wellenlängenkonversionsstoff
in einen Verguss eingebettet. Der Verguss kann beispielsweise in die
Ausnehmung des Bauelementgehäuses eingebracht sein. Der
Verguss umhüllt den Halbleiterkörper hierbei in
der Regel.
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Weiterhin
kann auch einer der beiden Wellenlängenkonversionsstoffe
von einer wellenlängenkonvertierenden Schicht und der andere
Wellenlängenkonversionsstoff von einem Verguss umfasst sein.
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Weiterhin
ist es auch möglich, dass die beiden Wellenlängenkonversionsstoffe
in zwei unterschiedlichen wellenlängenkonvertierenden Schichten
eingebracht sind. Der erste Wellenlängenkonversionsstoff
ist hierbei beispielsweise in eine erste wellenlängenkonvertierende
Schicht eingebracht, während der zweite Wellenlängenkonversionsstoff
in eine zweite wellenlängenkonvertierende Schicht eingebracht
ist. Eine der beiden wellenlängenkonvertierenden Schichten
kann hierbei beispielsweise in direktem Kontakt auf die strahlungsemittierende
Vorderseite des Halbleiterkörpers aufgebracht sein, während
die zweite wellenlängenkonvertierende Schicht in direktem
Kontakt auf die erste wellenlängenkonvertierende Schicht
aufgebracht ist, das heißt, dass die zweite wellenlängenkonvertierende
Schicht eine gemeinsame Grenzfläche mit der ersten wellenlängenkonvertierenden
Schicht ausbildet.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung sendet
der Halbleiterkörper Strahlung eines ersten Wellenlängenbereichs
aus, der Strahlung aus dem blauen Spektralbereich umfasst.
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Ein
Halbleiterkörper, der Strahlung des blauen Spektralbereichs
aussendet, basiert bevorzugt auf einem Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial.
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Nitrid-Verbindungshalbleitermaterialien
sind Verbindungshalbleitermaterialien, die Stickstoff enthalten,
wie beispielsweise Materialien aus dem System InxAlyGa1-x-yN mit 0 ≤ x ≤ 1,
0 ≤ y ≤ 1 und x + y ≤ 1. Unter die Gruppe
der strahlungsemittierenden Halbleiterkörpern auf Basis
von Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial fallen vorliegend insbesondere
solche Halbleiterkörper, bei denen eine epitaktisch gewachsene
Halbleiterschichtenfolge des Halbleiterkörpers mindestens
eine Einzelschicht enthält, die ein Material aus dem Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial
aufweist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung umfasst
der zweite Wellenlängenbereich Strahlung des grünen
Spektralbereichs. Der erste Wellenlängenkonversionsstoff
wandelt daher bevorzugt Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
in Strahlung des grünen Spektralbereichs um. Besonders
bevorzugt umfasst der erste Wellenlängenbereich bei dieser
Ausführungsform Strahlung des blauen Spektralbereichs.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung weist
der erste Wellenlängenkonversionsstoff ein Europium-dotiertes
Chlorsilikat auf oder besteht aus diesem Material. Ein Europium-dotiertes
Chlorsilikat ist insbesondere dazu geeignet, Strahlung des blauen
Spektralbereichs in Strahlung des grünen Spektralbereichs
umzuwandeln.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung weist
der dritte Wellenlängenbereich bevorzugt Strahlung aus
dem roten Spektralbereich auf. Der zweite Wellenlängenkonversionsstoff
wandelt daher besonders bevorzugt Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
in Strahlung des roten Spektralbereichs um. Besonders bevorzugt
umfasst der erste Wellenlängenbereich bei dieser Ausführungsform
wiederum Strahlung des blauen Spektralbereichs.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung weist
der zweite Wellenlängenkonversionsstoff ein Europium-dotiertes
Siliziumnitrid auf oder besteht aus diesem Material. Ein Europium-dotiertes
Siliziumnitrid ist insbesondere dazu geeignet, Strahlung des blauen
Spektralbereichs in Strahlung des roten Spektralbereichs umzuwandeln.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Beleuchtungseinrichtung, weist
diese als ersten Wellenlängenkonversionsstoff ein Europium-dotiertes Chlorsilikat
und als zweiten Wellenlängenkonversionsstoff ein Europium-dotiertes
Siliziumnitrid auf, wobei die beiden Wellenlängenkonversionsstoffe
bevorzugt ein Verhältnis zueinander aufweisen, das zwischen
0,8 und 1,2 (bezogen auf Massenanteile) liegt, wobei die Grenzen
eingeschlossen sind. Besonders bevorzugt weisen die beiden Wellenlängenkonversionsstoffe
ein Verhältnis zueinander auf, das zwischen 0,9 und 1,1
(ebenfalls bezogen auf Massenanteile) liegt, wobei die Grenzen ebenfalls
eingeschlossen sind.
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Der
erste und/oder der zweite Wellenlängenkonversionsstoff
können weiterhin aus der Gruppe gewählt sein,
die durch die folgenden Materialien gebildet wird: mit Metallen
der seltenen Erden dotierte Granate, mit Metallen der seltenen Erden
dotierte Erdalkalisulfide, mit Metallen der seltenen Erden dotierte
Thiogallate, mit Metallen der seltenen Erden dotierte Aluminate,
mit Metallen der seltenen Erden dotierte Orthosilikate, mit Metallen
der seltenen Erden dotierte Chlorsilikate, mit Metallen der seltenen Erden
dotierte Erdalkalisiliziumnitride, mit Metallen der seltenen Erden
dotierte Oxynitride und mit Metallen der seltenen Erden dotierte
Aluminiumoxinitride.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform sendet die Beleuchtungseinrichtung
Mischstrahlung mit einem Farbort im weißen Bereich der
CIE-Normfarbtafel aus. Die weiße Mischstrahlung umfasst
hierbei besonders bevorzugt Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs,
der Strahlung des blauen Spektralbereichs umfasst, Strahlung des
zweiten Wellenlängenbereichs, der grüne Strahlung
umfasst und Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs,
der rote Strahlung umfasst.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform ist über dem Halbleiterkörper,
dem ersten Wellenlängenkonversionsstoff und dem zweiten
Wellenlängenkonversionsstoff ein optisches Element angeordnet. Der
Halbleiterkörper kann beispielsweise in der Ausnehmung
eines Bauelementgehäuses angeordnet sein und auf seiner
strahlungsemittierenden Vorderseite mit der wellenlängenkonvertierenden
Schicht versehen sein, die den ersten und den zweiten Wellenlängenkonversionsstoff
umfasst, während das optische Element auf dem Bauelementgehäuse über der
Ausnehmung befestigt ist. In diesem Fall ist das optische Element
Teil des optoelektronischen Bauelementes. Das optische Element dient
in der Regel der Stahlformung. Besonders bevorzugt dient das optische
Element vorliegend der Strahlaufweitung, um eine möglichst
homogene Abstrahlcharakteristik der Beleuchtungseinrichtung zu erzielen,
wie sie zur Hinterleuchtung eines Displays in der Regel erwünscht
ist. Insbesondere trägt eine homogene Abstrahlcharakteristik
der Beleuchtungseinrichtung in der Regel vorteilhafterweise zu einer
geringen Einbautiefe der Beleuchtungseinrichtung bei.
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Als
optisches Element kann beispielsweise eine Linse verwendet sein.
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Besonders
bevorzugt ist ein optisches Element mit einer Strahlungsaustrittsfläche
verwendet, die einen konkav gekrümmten Teilbereich und
einen den konkaven Teilbereich in einem Abstand zur optischen Achse
zumindest teilweise umgebenden, konvex gekrümmten Teilbereich
aufweist, wobei eine optische Achse des optischen Elementes durch
den konkav gekrümmten Teilbereich hindurch läuft.
Eine Beleuchtungseinrichtung mit einem solchen optischen Element
ist beispielsweise in der Druckschrift
WO 2006/089523 beschrieben, deren
Offenbarungsgehalt diesbezüglich hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Ein
solches optisches Element ist insbesondere vorteilhafterweise dazu
geeignet, die Abstrahlcharakteristik des optoelektronischen Bauelementes
aufzuweiten, das heißt, die von dem Halbleiterkörper
oder der wellenlängenkonvertierenden Schicht auf der Vorderseite
des Halbleiterkörpers ausgesandte Strahlung über
einen großen Raumwinkel zu verteilen.
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Gemäß einer
Ausführungsform umfasst die Beleuchtungseinrichtung mehrere
Halbleiterkörper bzw. optoelektronische Bauelemente mit
Halbleiterkörpern. Hierbei können alle oder einige
Halbleiterkörper bzw. optoelektronische Bauelemente die
vorliegend für einen Halbleiterkörper bzw. ein
optoelektronisches Bauelement beschriebenen Merkmale aufweisen.
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Umfasst
die Beleuchtungseinrichtung mehrere Halbleiterkörper bzw.
optoelektronische Bauelemente, so senden diese bevorzugt Strahlung
derselben Wellenlänge bzw. mit einem gleichartigen Spektrum
aus.
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Umfasst
die Beleuchtungseinrichtung mehrere Halbleiterkörper bzw.
optoelektronische Bauelemente, so sind diese bevorzugt gemäß ihrer
Farborte gruppiert. Das heißt, dass sich die Farborte der
von den Halbleiterkörpern bzw. optoelektronischen Bauelementen
ausgesandten Strahlung bevorzugt innerhalb einer MacAdam-Ellipse
mit drei SDCM (Standard Deviation of Color Matching) befinden. Eine McAdam-Ellipse
ist ein Bereich innerhalb der CIE-Normfarbtafel der von einem menschlichen
Betrachter gleich wahrgenommenen Abständen von Farbtönen
zu einem Bezugsfarbton. Die Dimensionen der McAdam-Ellipse werden
in SDMC angegeben. Mit anderen Worten weichen die Farborte der von
den Halbleiterkörpern bzw. optoelektronischen Bauelementen
ausgesandten Strahlung nicht mehr als drei SDMC von einem vorgegebenen
Wert ab.
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MacAdam-Ellipsen
und SDMC sind in der Druckschrift MacAdam, D. L., Specification
of small chromaticity differences, Journal of the Optical Society
of America, vol. 33, no. 1, Jan. 1943, pp 18–26, beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt dies bezüglich durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Insbesondere,
wenn die Beleuchtungseinrichtung mehrere Halbleiterkörper
bzw. optoelektronische Bauelemente umfasst, die Mischstrahlung mit einem
Farbort im weißen Bereich der CIE-Normfarbtafel aussenden,
weichen die Farborte nicht mehr als drei SDMC voneinander ab. Da
das menschliche Auge besonders empfindlich für Farbortschwankungen
im weißen Bereich der CIE-Normfarbtafel ist, kann so ein
besonders homogener Farbeindruck der Strahlung der Beleuchtungseinrichtung
erreicht werden.
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Wird
Mischstrahlung mittels einer wellenlängenkonvertierenden
Schicht auf der strahlungsemittierenden Vorderseite des Halbleiterkörpers
erzeugt, so gilt äquivalent, dass die Halbleiterkörper
mit der wellenlängenkonvertierenden Schicht bevorzugt gemäß ihrer
Farborte gruppiert sind, wobei sich der Farbort auf die von der
wellenlängenkonvertierenden Schicht ausgesandten Mischstrahlung
bezieht.
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Besonders
bevorzugt ist die hier beschriebene Beleuchtungseinrichtung von
einem Display zur Hinterleuchtung umfasst. Bei dem Display kann
es sich beispielsweise um ein Liquid-Crystal-Display (LCD-Display)
handeln.
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Das
Display weist bevorzugt einen Farbfilter mit zumindest drei verschiedenen
Bereichen auf, die jeweils für Strahlung dreier unterschiedlicher
Wellenlängenbereiche durchlässig ausgebildet sind.
Besonders bevorzugt ist das Emissionsspektrum der von der Beleuchtungseinrichtung
ausgesandten Strahlung an den Farbfilter angepasst. Das heißt,
dass das Emissionsspektrum der von der Beleuchtungseinrichtung ausgesandten
Strahlung zumindest drei verschiedene Wellenlängenbereiche
mit jeweils einem Peak aufweist, die mindestens zu 30 Prozent von
einem der drei verschiedenen Bereiche des Farbfilters transmittiert
werden. Die unterschiedlichen Bereiche des Farbfilters weisen somit
jeweils ein Transmissionsspektrum auf, das im Wesentlichen jeweils
mit einem Peak des Emissionsspektrums der Beleuchtungseinrichtung übereinstimmt.
Ist das Emissionsspektrum der Strahlung der Beleuchtungseinrichtung an
einen Farbfilter angepasst, so transmittiert der Farbfilter einen
besonders großen Anteil der von der Beleuchtungseinrichtung
ausgesandten Strahlung. Besonders bevorzugt transmittiert ein Farbfilter,
an den das Emissionsspektrum der Strahlung der Beleuchtungseinrichtung
angepasst ist, zumindest 40 Prozent der von der Beleuchtungseinrichtung
ausgesandten Strahlung.
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Besonders
bevorzugt ist das Emissionsspektrum einer Beleuchtungseinrichtung,
die weiße Mischstrahlung mit blauer Strahlung des ersten
Wellenlängenbereichs, grüner Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
und roter Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs aussendet,
an einen Farbfilter angepasst, der rote Bereiche, grüne
Bereiche und blaue Bereiche aufweist. Das Emissionsspektrum der
Mischstrahlung der Beleuchtungseinrichtung setzt sich hierbei aus
dem Emissionsspektrum des ersten Wellenlängenbereichs,
dem Emissionsspektrum des zweiten Wellenlängenbereichs
und dem Emissionsspektrum des dritten Wellenlängenbereichs
zusammen und weist einen Peak im roten Spektralbereich, einen Peak
im grünen Spektralbereich und einen Peak im blauen Spektralbereich
auf.
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Ist
das Emissionsspektrum der Beleuchtungseinrichtung an einen Farbfilter
mit roten Bereichen, grünen Bereichen und blauen Bereichen
angepasst, so ist gemäß einem ersten Aspekt ein
Emissionsspektrum der rote Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs
an ein Transmissionsspektrum des roten Bereichs des Farbfilters
angepasst. Das heißt, dass mindestens 55 Prozent der roten
Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs von dem roten
Bereich des Farbfilters transmittiert wird. Weiterhin ist gemäß einem
zweiten Aspekt ein Emissionsspektrum der grünen Strahlung
des zweiten Wellenlängenbereichs derart an ein Transmissionsspektrum
des grünen Bereichs des Farbfilters angepasst, dass mindestens
65 Prozent der grünen Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
von dem grünen Bereich des Farbfilters transmittiert wird.
Ebenfalls ist gemäß einem dritten Aspekt ein Emissionsspektrum
der blauen Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs derart
an ein Transmissionsspektrum des blauen Bereichs des Farbfilters
angepasst ist, dass mindestens 55 Prozent der blauen Strahlung des
ersten Wellenlängenbereichs von dem blauen Bereich des
Farbfilters transmittiert wird.
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Eine
Beleuchtungseinrichtung, die weiße Mischstrahlung aussendet,
deren Emissionsspektrum an einen herkömmlichen Farbfilter
mit einem roten, einem grünen und einen blauen Bereich
angepasst ist, umfasst beispielsweise einen Halbleiterkörper,
der Strahlung aus dem blauen Spektralbereich aussendet, wobei in
direktem Kontakt auf dessen strahlungsemittierende Vorderseite eine
wellenlängenkonvertierende Schicht mit einem ersten und
einem zweiten Wellenlängenkonversionsstoff aufgebracht
ist.
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Bei
dem ersten Wellenlängenkonversionsstoff handelt es sich
hierbei besonders bevorzugt um ein Europium-dotiertes Chlorsilikat,
der einen Teil der blauen Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs in
grüne Strahlung umwandelt, während ein weiterer Teil
der blauen Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs die
wellenlängenkonvertierende Schicht unkonvertiert durchläuft.
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Als
zweiter Wellenlängenkonversionsstoff ist bei dieser Ausführungsform
besonders bevorzugt ein Europium-dotiertes Siliziumnitrid verwendet,
das einen weiteren Teil der blauen Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
in rote Strahlung umwandelt, während ein weiterer Teil
der Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs die wellenlängenkonvertierende
Schicht unkonvertiert durchläuft. Besonders bevorzugt weisen
das Europium-dotierte Chlorsilikat und das Europium-dotierte Siliziumnitrid
ein Mischungsverhältnis zwischen 0,8 und 1,2 (bezogen auf
Massenanteile) auf, wobei die Grenzen eingeschlossen sind.
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Weitere
Merkmale, vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßigkeiten
der Erfindung ergeben sich aus den im Folgenden in Verbindung mit
den Figuren beschriebenen Ausführungsbeispielen.
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Es
zeigen:
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1A,
eine schematische Draufsicht auf eine Beleuchtungseinrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel,
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1B,
eine schematische Schnittdarstellung eines LCD-Displays mit einer
Beleuchtungseinrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 1A,
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2A,
eine schematische Draufsicht auf eine Beleuchtungseinrichtung gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel,
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2B,
eine schematische Schnittdarstellung eines LCD-Displays mit einer
Beleuchtungseinrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 2A,
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3A,
eine schematische Schnittdarstellung eines optoelektronischen Bauelementes
gemäß einem Ausführungsbeispiel,
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3B,
eine schematische, perspektivische Darstellung eines optoelektronischen
Bauelementes gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 3A,
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3C,
eine schematische Schnittdarstellung des optischen Elementes des
optoelektronischen Bauelementes gemäß der 3A und 3B und
schematischer Strahlenverlauf innerhalb dieses optischen Elementes,
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4A und 4B,
jeweils eine schematische Schnittdarstellungen eines Halbleiterkörpers gemäß jeweils
einem Ausführungsbeispiel,
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5,
eine schematische Schnittdarstellung eines optoelektronischen Bauelementes
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel,
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6A,
eine graphische Darstellung des Emissionsspektrums eines Halbleiterkörpers
gemäß einem Ausführungsbeispiel,
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6B,
eine graphische Darstellung des Emissionsspektrums zweier Wellenlängenkonversionsstoffe
und einer wellenlängenkonvertierenden Schicht auf einem
Halbleiterkörper gemäß einem Ausführungsbeispiel,
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6C,
eine graphische Darstellung eines Emissionsspektrums eines Wellenlängenkonversionsstoffes
und einer wellenlängenkonvertierenden Schicht auf einem
Halbleiterkörper,
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6D,
eine graphische Darstellung der Transmissionsspektren eines Farbfilters
für ein LCD-Display gemäß einem Ausführungsbeispiel,
und
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7,
eine schematische Darstellung des Farbdreiecks für eine
Beleuchtungseinrichtung mit einem Halbleiterkörper und
Wellenlängenkonversionsstoffen gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 6B und
des Farbdreiecks für eine Beleuchtungseinrichtung mit einem
Halbleiterkörper und einem Wellenlängenkonversionsstoff
gemäß der 6C.
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In
den Ausführungsbeispielen und Figuren sind gleiche oder
gleich wirkende Bestandteile jeweils mit den gleichen Bezugszeichen
versehen. Die dargestellten Elemente der Figuren sind nicht notwendigerweise
als maßstabsgerecht anzusehen. Vielmehr können
einzelne Bestandteile, wie beispielsweise Schichtdicken, zum besseren
Verständnis teilweise übertrieben groß dargestellt
sein.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 1A weist einen Träger 5 und
mehrere Halbleiterkörper 3 auf. Die Halbleiterkörper 3 sind
nicht in ein Bauelementgehäuse eingebaut, sondern sind
mit ihrer Rückseite 20, die ihrer strahlungsemittierenden
Vorderseite 6 gegenüberliegt, auf streifenförmigen
Trägerelemente 13 in gleichartigen Abständen
d von ca. 30 mm angeordnet. Die streifenförmigen Trägerelemente 13 mit
den Halbleiterkörpern 3 sind ihrerseits parallel
zueinander auf dem Träger 5 aufgebracht, so dass
die Halbleiterkörper 3 in einem regelmäßigen,
quadratischen Gitter 12 angeordnet sind.
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Die
Halbleiterkörper 3 bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1A sind
gleichartig ausgebildet. Insbesondere senden die Halbleiterkörper 3 Strahlung
mit einem gleichartigen Spektrum aus, dessen Farbort bevorzugt im
weißen Bereich der CIE-Normfarbtafel liegt. Hierzu weisen
die Halbleiterkörper 3 beispielsweise eine oder
zwei wellenlängenkonvertierende Schichten 29, 35 auf
ihrer Vorderseite 6 auf, wie anhand der 4A und 4B näher
beschrieben.
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Bei
dem Träger 5 kann es sich beispielsweise um eine
Metallkernplatine handeln, die auch als Wärmesenke dient.
Besonders bevorzugt ist der Träger 5 zumindest
zwischen den Halbleiterkörpern 3 bzw. den Trägerelementen 13 mit
einer reflektierenden Folie 14 bedeckt.
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Das
LCD-Display gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 1B umfasst eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 1A. Die
strahlungsemittierenden Vorderseiten 6 der Halbleiterkörper 3 weisen
hierbei zu einer strahlungsemittierenden Vorderseite 7 der
Beleuchtungseinrichtung 1.
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In
Abstrahlrichtung 8 nachfolgend auf die Halbleiterkörper 3 ist
in einem Abstand D von ca. 30 mm gemessen ab dem Träger 5 eine
Diffusorplatte 9 angebracht. Die Diffusorplatte 9 weist
bevorzugt eine Dicke zwischen 1 mm und 3 mm auf, wobei die Grenzen
eingeschlossen sind. In Abstrahlrichtung 8 nachfolgend
auf die Diffusorplatte 9 sind mehrere optische Schichten 10 sowie
eine LCD-Schicht 2 mit Flüssigkristallen angeordnet.
Bei den optischen Schichten 10 handelt es sich beispielsweise
um strukturierte Kunststoffschichten, bevorzugt mit einer Dicke
zwischen 150 μm und 300 μm. In der Regel haben
die optischen Schichten 10 die Aufgabe, Strahlung der Beleuchtungseinrichtung 1 zu
fokussieren. In die LCD-Schicht 2 integriert ist weiterhin
ein Farbfilter 15. Die Seitenwände 11 des
LCD-Displays sind vorliegend reflektierend ausgebildet.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß der 1A und 1B weist
weiterhin zwei Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 auf,
die der strahlungsemittierenden Vorderseite 6 der Halbleiterkörper 3 in deren
Abstrahlrichtung 8 nachgeordnet sind. Aus Gründen
der Übersichtlichkeit sind die Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 in
den 1A und 1B nicht
dargestellt.
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Der
erste Wellenlängenkonversionsstoff 30 ist dazu
geeignet, Strahlung eines ersten Wellenlängenbereiches,
die von einer aktiven Zone 33 des Halbleiterkörpers 3 erzeugt
wird, in Strahlung eines vom ersten Wellenlängenbereich
verschiedenen, zweite Wellenlängenbereich umzuwandeln,
während der zweite Wellenlängenkonversionsstoff 31 dazu geeignet
ist, Strahlung des ersten Wellenlängenbereiches in Strahlung
eines vom ersten und zweiten Wellenlängenbereich verschiedenen,
dritten Wellenlängenbereich umzuwandeln.
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Die
Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 können
beispielsweise in einer oder zwei wellenlängenkonvertierenden
Schichten 29, 35 auf die strahlungsemittierende
Vorderseiten 6 der Halbleiterkörper 3 aufgebracht
sein, wie anhand der 4A und 4B näher
erläutert. Weiterhin ist es auch möglich, dass
nur ein Wellenlängenkonversionsstoff 30, 31 von
einer wellenlängenkonvertierenden Schicht 29, 35 und
der andere Wellenlängenkonversionsstoff 30, 31 von
einem Verguss 32 umfasst ist.
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Ebenso
ist es möglich, das die Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 als
Teil einer oder zwei wellenlängenkonvertierender Schichten 29, 35 an anderer
Stelle den strahlungsemittierenden Vorderseiten 6 der Halbleiterkörper 3 nachgeordnet
sind, beispielsweise auf der Diffusorplatte 9 oder zwischen den
optischen Schichten 10.
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Die
Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß 2A weist
im Unterschied zu der Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 1A Halbleiterkörper 3 auf,
die Teil eines optoelektronischen Bauelementes 4, vorliegend
einer Leuchtdiode, sind. Optoelektronische Bauelemente 4,
wie sie bei der Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß 2A verwendet
sein können, werden anhand der 3A bis 3C und 5 näher
erläutert.
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Um
Wiederholungen zu vermeiden, werden im Folgenden nur die wesentlichen
Unterschiede zwischen der Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß 2A und
der Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß 1A beschrieben.
Falls nicht anders erwähnt, sind die übrigen Merkmale
der Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß 2A gleichartig
zu denen der Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß 1A ausgebildet.
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Die
optoelektronischen Bauelemente 4 sind bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß der 2A jeweils
auf einem einzelnen Trägerelement 13 aufgebracht.
Diese Trägerelemente 13 sind derart auf einen
Träger 5 aufgebracht, dass die optoelektronischen
Bauelemente 4 ein regelmäßiges, quadratisches
Gitter 12 ausbilden. Die optoelektronischen Bauelemente 4 weisen
zueinander einen Abstand d von ca. 80 mm auf.
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Das
LCD-Display gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 2B weist eine Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 2A auf.
Die übrigen Elemente und Merkmale des LCD-Displays gemäß 2B sind
im wesentlichen gleichartig zu denen des LCD-Displays gemäß 1B ausgebildet
und werden, um Wiederholungen zu vermeiden, im Folgenden nicht weiter
erläutert. Im Unterschied zu dem LCD-Display gemäß 1B weist
die Diffusorplatte 9 des LCD-Displays gemäß 2B zu
dem Träger 5 jedoch einen größeren
Abstand, nämlich ca. 50 mm, auf.
-
Die
Verwendung gleichartiger Halbleiterkörper 3 bzw.
optoelektronische Bauelemente 4 mit gleichartigen Halbleiterkörpern 3 als
Strahlungsquellen in einer Beleuchtungseinrichtung 1, die
insbesondere Strahlung mit einem gleichartigen Spektrum aussenden,
dessen Farbort im weißen Bereich der CIE-Normfarbtafel
liegt, ermöglicht es vorteilhafterweise, die Höhe
der Beleuchtungseinrichtung 1 beziehungsweise eines Displays
mit einer solchen Beleuchtungseinrichtung 1 zu verringern,
da im Unterschied zu einer Beleuchtungseinrichtung 1 mit
verschiedenfarbigen Strahlungsquellen, keine Höhe zur Farbmischung
vorgesehen werden muss.
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Ein
optoelektronisches Bauelement 4, wie es beispielsweise
bei der Beleuchtungseinrichtung 1 der 2A beziehungsweise
bei dem LCD-Display der 2B verwendet
sein kann, wird im Folgenden anhand der 3A bis 3C näher
beschrieben.
-
Das
optoelektronische Bauelement 4 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 3A bis 3C weist
ein Bauelementgehäuse 18 mit einer Ausnehmung 19 auf,
in die ein Halbleiterkörper 3 montiert ist. Der
Halbleiterkörper 3 ist dazu geeignet, von seiner Vorderseite 6 elektromagnetische
Strahlung eines ersten Wellenlängenbereiches auszusenden.
Der Halbleiterkörper 3 ist mit seiner der strahlungsemittierenden
Vorderseite 6 gegenüberliegenden Rückseite 20 derart
auf eine strukturierte Metallisierung 21 der Ausnehmung 19 aufgebracht,
dass eine elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Halbleiterkörper 3 und
der Metallisierung 21 besteht. Weiterhin ist die Vorderseite 6 des
Halbleiterkörpers 3 mit einem Bonddraht 22 mit
einem weiteren Teil der Metallisierung 21 elektrisch leitend
verbunden. Die Metallisierung 21 ihrerseits ist jeweils
elektrisch leitend mit einem externen Anschlussstreifen 23 des
Bauelementgehäuses 18 verbunden, wobei die Strukturierung der
Metallisierung 21 einen Kurzschluss während des
Betriebes verhindert.
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In
Abstrahlrichtung 8 des Halbleiterkörpers 3 nachfolgend
auf den Halbleiterkörper 3 ist auf das Bauelementgehäuse 18 ein
optisches Element 24 aufgebracht. Bei dem optischen Element 24 handelt es
sich vorliegend um eine Linse, bei der eine Strahlungsaustrittsfläche 25 einen
konkav gekrümmten Teilbereich 26 und einen den
konkaven Teilbereich 26 in einem Abstand zur optischen
Achse 27 zumindest teilweise umgebenden, konvex gekrümmten Teilbereich 28 aufweist,
wobei eine optische Achse 27 des optischen Elementes 24 durch
den konkav gekrümmten Teilbereich 26 hindurch
läuft. Der Halbleiterkörper 3 ist hierbei
zentriert zur optischen Achse 27 angeordnet.
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Die
Linse 27 ist bei dem Bauelement 4 gemäß der 3A bis 3C separat
gefertigt und auf das Bauelementgehäuse 18 aufgesetzt.
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Der
Halbeiterkörper 3 des optoelektronischen Bauelementes 4 gemäß der 3A bis 3C weist
weiterhin eine wellenlängenkonvertierende Schicht 29 auf,
die zwei Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 umfasst.
Die Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 sind
in 3A der Übersichtlichkeit halber nicht
eingezeichnet.
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Das
optoelektronische Bauelement 4 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 3A bis 3C weist
weiterhin einen Verguss 32 auf, der den Halbleiterkörper 3 mit
der wellenlängenkonvertierenden Schicht 29 umhüllt
und die Ausnehmung 19 vorliegend vollständig ausfüllt.
Der Verguss 32 weist ein Matrixmaterial, beispielsweise
ein Silikon oder ein Epoxid auf.
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Der
Halbleiterkörper 3, der in dem optoelektronischen
Bauelement 4 der 3A bis 3C oder der
Beleuchtungseinrichtung gemäß 1A verwendet
sein kann, wird im Folgenden anhand des Ausführungsbeispiels
gemäß der 4A im
Detail beschrieben.
-
Der
Halbleiterkörper
3 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der
4A weist
eine aktive Zone
33 auf, die dazu geeignet ist, Strahlung
eines ersten Wellenlängenbereichs zu erzeugen. Die aktive
Zone
33 ist Teil einer epitaktisch gewachsenen Halbleiterschichtenfolge
und umfasst bevorzugt einen pn-Übergang, eine Doppelheterostruktur,
einen Einfach-Quantentopf oder besonders bevorzugt eine Mehrfach-Quantentopfstruktur
(MQW) zur Strahlungserzeugung. Beispiele für MQW-Strukturen
sind in den Druckschriften
WO
01/39282 ,
US 5,831,277 ,
US 6,172,382 B1 und
US 5,684,309 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Der
Halbleiterkörper 3 basiert vorliegend auf einem
Nitridverbindungshalbleitermaterial und ist dazu geeignet, Strahlung
des blauen Spektralbereichs zu erzeugen. Der Halbleiterkörper 3 sendet daher
im Betrieb von seiner Vorderseite 6 Strahlung des ersten
Wellenlängenbereichs aus, der blaue Strahlung umfasst.
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Auf
die strahlungsemittierenden Vorderseite 6 des Halbleiterkörpers 3 des
Ausführungsbeispiels der 4A ist
die wellenlängenkonvertierende Schicht 29 in direktem
Kontakt aufgebracht. Die wellenlängenkonvertierende Schicht 29 und
die strahlungsemittierende Vorderseite 6 des Halbleiterkörpers 3 bilden
daher eine gemeinsame Grenzfläche aus.
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Die
wellenlängenkonvertierende Schicht 29 umfasst
einen ersten Wellenlängenkonversionsstoff 30,
der dazu geeignet ist, Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
in Strahlung eines vom ersten Wellenlängenbereich verschiedenen,
zweiten Wellenlängenbereich umzuwandeln. Weiterhin umfasst die
wellenlängenkonvertierende Schicht 29 einen zweiten
Wellenlängenkonversionsstoff 31, der dazu geeignet
ist, Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs in Strahlung
eines vom ersten und zweiten verschiedenen, dritten Wellenlängenbereichs
umzuwandeln.
-
Der
Halbleiterkörper 3 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 4A ist
dazu geeignet, Strahlung aus dem blauen Spektralbereich auszusenden. Der
erste Wellenlängenbereich umfasst daher Strahlung des blauen
Spektralbereichs. Um blaue Strahlung zu erzeugen, ist beispielsweise
ein Halbleiterkörper 3 geeignet, der auf einem
Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial basiert.
-
Der
erste Wellenlängenkonversionsstoff 30 ist vorliegend
dazu geeignet, blaue Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
in grüne Strahlung umzuwandeln. Der zweite Wellenlängenbereich
umfasst in diesem Fall Strahlung des grünen Spektralbereichs.
Hierzu ist beispielsweise ein Europium-dotiertes Chlorsilikat als
Wellenlängenkonversionsstoff 30 geeignet.
-
Der
zweite Wellenlängenkonversionsstoff 31 ist vorliegend
dazu geeignet, blaue Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
in Strahlung des roten Spektralbereichs umzuwandeln. Der dritte
Wellenlängenbereich umfasst somit Strahlung des roten Spektralbereichs.
Hierzu ist beispielsweise ein Europium-dotiertes Siliziumnitrid
als Wellenlängenkonversionsstoff 31 geeignet.
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Bevorzugt
weisen das Europium-dotiertes Chlorsilikat und Europium-dotiertes
Siliziumnitrid ein Verhältnis zueinander zwischen 0,8 und
1,2 und besonders bevorzugt zwischen 0,9 und 1,1 (jeweils bezogen
auf Massenanteile) auf, wobei jeweils die Grenzen eingeschlossen
sind.
-
Die
wellenlängenkonvertierende Schicht 29 auf dem
Halbleiterkörper 3 gemäß 4A wandelt vorliegend
mit Hilfe des ersten Wellenlängenkonversionsstoffes 30 einen
Teil der blauen Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
in grüne Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
um und mit Hilfe des zweiten Wellenlängenkonversionsstoffes 31 einen weiteren Teil
der blauen Strahlung des ersten Wellenlängenbereiches in
rote Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs um, während
ein Teil der blauen Strahlung des ersten Wellenlängenbereichs
unkonvertiert durch die wellenlängenkonvertierende Schicht 29 hindurch
läuft. Die wellenlängenkonvertierende Schicht 29 bzw.
das optoelektronische Bauelement 4 gemäß der 3A bis 3C,
das den Halbleiterkörper 3 gemäß der 4A umfasst,
sendet daher Mischstrahlung aus, die blaue Strahlung des ersten
Wellenlängenbereichs, grüne Strahlung des zweiten
Wellenlängenbereichs und rote Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs
umfasst. Der Farbort dieser Mischstrahlung liegt bevorzugt im weißen Bereich
der CIE-Normfarbtafel.
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Die
optoelektronischen Bauelemente 4 der 3A bis 3C,
die in der Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß der 1 enthalten sind, sind vorliegend gemäß ihrem
Farbort gruppiert. Das heißt, dass sich die Farborte der
von den wellenlängenkonvertierenden Schichten 29 auf
den Halbleiterkörpern 3 bzw. optoelektronischen
Bauelementen 4 ausgesandten Mischstrahlung bevorzugt innerhalb
einer MacAdams-Ellipse mit drei SDCM (Standard Deviation of Color
Matching) befinden. Mit anderen Worten weichen die Farborte der
von den wellenlängenkonvertierenden Schichten 29 bzw.
optoelektronischen Bauelementen 4 ausgesandten Mischstrahlung
nicht mehr als drei SDMC von einem vorgegebenen Wert ab.
-
Der
erste Wellenlängenkonversionsstoff 30 und der
zweite Wellenlängenkonversionsstoff 31 sind bei
dem Ausführungsbeispiel der 4A in
ein Matrixmaterial 34 eingebracht. Das Matrixmaterial 34 kann
beispielsweise Silikon und/oder Epoxid aufweisen bzw. aus einem
dieser Materialien oder aus einer Mischung dieser Materialien bestehen.
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Im
Folgenden werden, um Wiederholungen zu vermeiden, nur die Unterschiede
zwischen dem Halbleiterkörper 3 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 4A und
dem Halbleiterkörper 3 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 4B beschrieben. Die übrigen Merkmale
des Halbleiterkörpers 3 der 4B können
beispielsweise gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 4A ausgebildet sein.
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Der
Halbleiterkörper 3 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 4B weist
im Unterschied zu dem Halbleiterkörper 3 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 4A zwei
separate wellenlängenkonvertierende Schichten 29, 35 auf,
die jeweils einen Wellenlängenkonversionsstoff 30, 31 umfassen.
Die beiden Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 sind
daher bei dem Ausführungsbeispiel der 4B von zwei
separaten wellenlängenkonvertierenden Schichten 29, 35 umfasst.
Der erste Wellenlängenkonversionsstoff 30 ist
von einer ersten wellenlängenkonvertierenden Schicht 29 umfasst,
die in direktem Kontakt auf die strahlungsemittierende Vorderseite 6 des
Halbleiterkörpers 3 aufgebracht ist. Dies bedeutet,
dass die erste wellenlängenkonvertierende Schicht 29 eine
gemeinsame Grenzfläche mit der strahlungsemittierenden
Vorderseite 6 des Halbleiterkörpers 3 ausbildet.
Auf die erste wellenlängenkonvertierende Schicht 29 ist
eine zweite wellenlängenkonvertierende Schicht 35,
aufgebracht, die den zweiten Wellenlängenkonversionsstoff 31 umfasst.
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Wie
anhand der 3A bis 3C in
Verbindung mit den 4A und 4B beschrieben, weist
ein optoelektronisches Bauelement 4, das dazu geeignet
ist, in der Beleuchtungseinrichtung 1 gemäß der 1A als
Lichtquelle verwendet zu sein, zwei verschiedene Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 auf,
die beispielsweise von einer gemeinsamen oder von zwei separaten
wellenlängenkonvertierenden Schichten 29, 35 umfasst
sein können.
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Alternativ
ist es auch möglich, dass die Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 von
dem Verguss 32 umfasst sind, die den Halbleiterkörper 3 einhüllen. Weiterhin
ist es auch möglich, dass der eine Wellenlängenkonversionsstoff 30 in
einer wellenlängenkonvertierenden Schicht 29 eingebracht
ist, die beispielsweise auf der strahlungsemittierenden Vorderseite 6 des
Halbleiterkörpers 3 angeordnet ist und der andere
Wellenlängenkonversionsstoff 31 in den Verguss 32 eingebracht
sein, der den Halbleiterkörper 3 umhüllt.
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Die
Linse 24, die von dem optoelektronischen Bauelement 4 gemäß 3A bis 3C umfasst
ist, ist aufgrund der oben beschriebenen gekrümmten Strahlungsaustrittsfläche 25 dazu
geeignet, die Abstrahlcharakteristik des optoelektronischen Bauelementes 4 aufzuweiten,
wie anhand des Strahlenverlaufes der 3C zu
sehen. Insbesondere ein Halbleiterkörper 3 mit
einer oder zwei wellenlängenkonvertierenden Schichten 29, 35,
wie er beispielhaft anhand der 4A und 4B beschrieben
wurde, stellt gegenüber dem optischen Element 24 eine
Punktstrahlungsquelle dar. Die Strahlung dieser Punktstrahlungsquelle
wird durch das optische Element 24 über einen
großen Raumwinkel aufgeweitet, wie dem Strahlverlauf der 3C zu
entnehmen ist.
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Das
optoelektronische Bauelement 4 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 5 weist
ein vorgeformtes Bauelementgehäuse 18 auf, in
das ein Leiterrahmen eingebracht ist. Der Leiterrahmen weist zwei
elektrisch leitende Anschlussstreifen 23 auf, die seitlich
aus dem Bauelementgehäuse 18 herausragen und zur
externen elektrischen Kontaktierung des Bauelementes 4 vorgesehen
sind.
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Das
Bauelementgehäuse 18 weist weiterhin eine Ausnehmung 19 auf,
in der ein strahlungsemittierender Halbleiterkörper 3 angeordnet
ist. Der strahlungsemittierende Halbleiterkörper 3 ist
mit seiner Rückseite 20, die seiner strahlungsemittierenden Vorderseite 6 gegenüberliegt,
elektrisch leitenden mit dem einen elektrischen Anschlussstreifen 23 des
Leiterrahmens verbunden, beispielsweise mittels einem Lot oder einem
elektrisch leitfähigen Klebstoff. Weiterhin ist der Halbleiterkörper 3 mit
seiner Vorderseite 6 elektrisch leitend mit dem anderen
elektrischen Anschlussstreifen 23 mittels einem Bonddraht 22 elektrisch
leitend verbunden.
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Das
Bauelementgehäuse 18 weist weiterhin einen Verguss 32 auf,
der die Ausnehmung 19 des Bauelementgehäuses 18 ausfüllt.
Weiterhin bildet der Verguss 32 eine linsenförmig
gewölbte Strahlungsaustrittsfläche 25 über
der Ausnehmung 19 aus. Mit anderen Worten ist der Verguss 32 des
optoelektronischen Bauelementes 4 als optisches Element 24,
vorliegende als Linse, ausgebildet. Im Unterschied zu dem optoelektronischen
Bauelement 4 gemäß der 3A bis 3C ist
das optische Element 24 somit nicht separat gefertigt und
nachträglich aufgesetzt, sondern in das optoelektronische Bauelement 4 integriert.
-
Bei
dem Halbleiterkörper 3 gemäß der 5 handelt
es sich um einen Dünnfilmhalbleiterkörper. Als
Dünnfilmhalbleiterkörper wird vorliegend ein Halbleiterkörper 3 bezeichnet,
der eine epitaktisch gewachsene, strahlungserzeugende Halbleiterschichtenfolge
aufweist, wobei ein Aufwachssubstrat entfernt oder derart gedünnt
wurde, dass es den Dünnfilmhalbleiterkörper alleine
nicht mehr ausreichend mechanisch stabilisiert. Die Halbleiterschichtenfolge
des Dünnfilmhalbleiterkörpers, die besonders bevorzugt
dessen aktive Zone 33 umfasst, ist daher bevorzugt auf
einem Halbleiterkörperträger angeordnet, der den
Halbleiterkörper mechanisch stabilisiert und besonders
bevorzugt vom Aufwachssubstrat für die Halbleiterschichtenfolge
des Halbleiterkörpers verschieden ist. Weiterhin ist bevorzugt
zwischen dem Halbleiterkörperträger und der strahlungserzeugenden
Halbleiterschichtenfolge eine reflektierende Schicht angeordnet,
die die Aufgabe hat, die Strahlung der Halbleiterschichtenfolge
zur strahlungsemittierenden Vorderseite 6 des Dünnfilmhalbleiterkörpers
zu lenken. Die strahlungserzeugende Halbleiterschichtenfolge weist
weiterhin bevorzugt eine Dicke im Bereich von zwanzig Mikrometer
oder weniger, insbesondere im Bereich von zehn Mikrometer auf.
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Das
Grundprinzip eines Dünnfilmhalbleiterkörpers ist
beispielsweise in der Druckschrift I. Schnitzer et al.,
Appl. Phys. Lett. 63, 16, 18. Oktober 1993, Seiten 2174–2176 beschrieben,
deren Offenbarungsgehalt insofern hiermit durch Rückbezug
aufgenommen wird.
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Umlaufend
um die Ausnehmung 19 weist das Bauelementgehäuse 18 eine
rillenförmige Ausnehmung 17 auf, die dazu vorgesehen ist,
ein Auslaufen des Vergusses 32 aus der Ausnehmung 19 zumindest
zu verringern.
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Der
Halbleiterkörper 3 basiert vorliegend auf einem
Nitridverbindungshalbleitermaterial. Er weist eine Halbleiterschichtenfolge
mit einer aktiven Zone 33 auf, die dazu vorgesehene ist,
Strahlung aus blauen Spektralbereich auszusenden. Der erste Wellenlängenbereich
weist daher Strahlung aus dem blauen Spektralbereich auf. Weiterhin
kann sich auf dem Halbleiterkörper 3 eine oder
zwei wellenlängenkonvertierende Schichten 29, 35 befinden,
wie anhand der 4A und 4B beschrieben.
Weiterhin ist es auch möglich, dass zumindest einer der
beiden Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 in
ein Matrixmaterial des Vergusses 32 eingebracht ist.
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Der
Verguss 32 weist vorliegend ein UV-härtendes Silikonmaterial
als Matrixmaterial auf. Weiterhin ist es auch möglich,
dass der Verguss 32 eines der oben in Zusammenhang mit
den wellenlängenkonvertierenden Schichten 29, 35 genannten
Matrixmaterialen aufweist.
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Die 6A zeigt
exemplarisch ein Emissionsspektrum eines Halbleiterkörpers 3,
der auf einem Nitrid-Verbindungshalbleitermaterial – vorliegend
InGaN – basiert, wie er beispielsweise bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß der 4A und 4B verwendet
sein kann. Das Emissionsspektrum des Halbleiterkörpers 3 weist
innerhalb eines Wellenlängenbereichs zwischen ca. 400 nm
und ca. 500 nm einen Peak mit einem Maximum bei ca. 455 nm auf. Der
erste Wellenlängenbereich umfasst somit den Bereich zwischen
ca. 400 nm und ca. 500 nm und weist Strahlung des blauen Spektralbereichs
auf.
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Die 6B zeigt
ein Emissionsspektrum eines Europium-dotierten Chlorsilikates als
ersten Wellenlängenkonversionsstoff 30 und das
Emissionsspektrum eines Europium-dotierten Siliziumnitrides als
zweiten Wellenlängenkonversionsstoff 31. Weiterhin
zeigt 6B das Emissionsspektrum des Halbleiterkörpers 3 mit
dem Emissionsspektrum der 6A, dessen
strahlungsemittierende Vorderseite 6 eine wellenlängenkonvertierende
Schicht 29 aufweist, die als ersten Wellenlängenkonversionsstoff 30 das
Europium-dotierte Chlorsilikat mit dem ebenfalls in 6B dargestellten
Emissionsspektrum und als zweiten Wellenlängenkonversionsstoff 31 das
Europium-dotierten Siliziumnitrid, ebenfalls mit dem in 6B dargestellten
Emissionsspektrum, umfasst. Dieses Emissionsspektrum kann beispielsweise
von einem Halbleiterkörper 3 und einer wellenlängenkonvertierenden
Schicht 29, 35 gemäß dem Ausführungsbeispiel
der 4A erzeugt werden.
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Das
Emissionsspektrum des Europium-dotierten Chlorsilikates weist innerhalb
eines Wellenlängenbereichs zwischen ca. 460 nm und zwischen
ca. 630 nm einen Peak mit einem Maximum bei ca. 510 nm auf. Der
von dem Europium-dotierte Chlorsilikat ausgesandte zweite Wellenlängenbereich
umfasst somit den Wellenlängenbereich zwischen ca. 460
nm und ca. 630 nm und weist Strahlung des grünen Spektralbereichs
auf.
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Das
Emissionsspektrum des Europium-dotierten Siliziumnitrides weist
einen Peak innerhalb des Wellenlängenbereichs von ca. 550
nm und ca. 780 nm mit einem Maximum von ca. 600 nm auf. Der von
dem Europium-dotierten Siliziumnitrid ausgesandte dritte Wellenlängenbereich
umfasst somit den Wellenlängenbereich zwischen ca. 550
nm und ca. 780 nm und weist Strahlung des roten Spektralbereichs
auf.
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Eine
wellenlängenkonvertierende Schicht 29, 35 mit
den beiden Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 mit
dem Emissionsspektren der 6B auf der
strahlungsemittierenden Vorderseite 6 eines Halbleiterkörpers 3 mit
dem Emissionsspektrum der 6A, sendet
Mischstrahlung aus, die unkonvertierte blaue Strahlung des ersten
Wellenlängenbereichs, konvertierte grüne Strahlung
des zweiten Wellenlängenbereiche und konvertierte rote
Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs umfasst.
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Das
Emissionsspektrum der Mischstrahlung, das ebenfalls in 6B dargestellt
ist, weist einen Peak im blauen Spektralbereich zwischen ca. 400
nm und ca. 500 nm mit einem Maximum bei ca. 455 nm auf, der den
Anteil der von dem Halbleiterkörper erzeugten blauen Strahlung
des ersten Wellenlängenbereichs umfasst, die nicht von
den beiden Wellenlängenkonversionsstoffe konvertiert wird.
Weiterhin weist das Emissionsspektrum der Mischstrahlung einen Peak
im grünen Spektralbereich zwischen ca. 460 nm und zwischen
ca. 630 nm mit einem Maximum bei ca. 510 nm auf, der von dem Europium-dotierten
Chlorsilikat konvertierte Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
umfasst. Zwischen ca. 550 nm und ca. 780 nm weist das Emissionsspektrum
einen weiteren Peak mit einem Maximum bei ca. 600 nm auf, der von
dem Europium-dotierten Siliziumnitrid konvertierte rote Strahlung
des dritten Wellenlängenbereichs umfasst.
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6C zeigt
zum Vergleich das Emissionsspektrum einer wellenlängenkonvertierenden
Schicht auf einem Halbleiterkörper mit dem Emissionsspektrum
der 6A, wobei die wellenlängenkonvertierende
Schicht nur einen einzigen Wellenlängenkonversionsstoff
aufweist und nicht zwei verschiedene, wie gemäß der
vorliegenden Erfindung vorgesehen. Der Wellenlängenkonversionsstoff,
vorliegend YAG:Ce, dessen Emissionsspektrum ebenfalls in 6C dargestellt
ist, ist dazu geeignet, Strahlung des blauen Spektralbereichs in
Strahlung des gelben Spektralbereiche umzuwandeln. Das Emissionsspektrum
dieses Wellenlängenkonversionsstoffes weist daher im gelben
Spektralbereich zwischen ca. 460 nm und ca. 730 nm einen Peak mit
einem Maximum bei ca. 550 nm auf.
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6D zeigt
die Transmissionsspektren eines Farbfilters 15, bevorzugt
für ein LCD-Display, gemäß einem ersten
Ausführungsbeispiel, der rote Bereiche, grüne
Bereiche und blaue Bereiche aufweist. Ein solcher Farbfilter 15 kann
beispielsweise in die LCD-Schicht 2 des Displays gemäß der
Ausführungsbeispiele 1B und 2B integriert sein. Das Transmissionsspektrum
der blauen Bereiche weist einen Peak im blauen Spektralbereich zwischen
ca. 390 nm und ca. 540 nm mit einem Maximum bei ca. 450 nm auf.
Das Transmissionsspektrum der grünen Bereiche weist einen
Peak im grünen Spektralbereich zwischen ca. 450 nm und
630 nm mit einem Maximum bei ca. 530 nm auf, während das
Transmissionsspektrum der roten Bereiche einen Peak im roten Spektralbereich
zwischen ca. 570 nm und ca. 700 nm mit einem Plateaubereich zwischen
ca. 600 nm und ca. 630 nm aufweist.
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Ein
Vergleich des Emissionsspektrums der Mischstrahlung der 6B,
des Emissionsspektrums der Mischstrahlung der 6C und
der Transmissionsspektren des Farbfilters 15 der 6D zeigt,
das der Farbfilter 15 deutlich mehr Anteile der Mischstrahlung
der 6A transmittiert, die mit Hilfe zweier Wellenlängenkonversionsstoffe 30, 31 erzeugt
wird, als die Mischstrahlung der 6C, die mit
Hilfe nur eines Wellenlängenkonversionsstoffes erzeugt
wird.
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Die
Mischstrahlung mit dem Emissionsspektrum der 6B ist
derart an den roten Bereich des Farbfilters mit dem Transmissionsspektren
der 6D angepasst, dass mindestens 55 Prozent der roten
Strahlung des dritten Wellenlängenbereichs von dem roten
Bereich des Farbfilters transmittiert wird. Weiterhin transmittieren
die grünen Bereiche des Farbfilters mindestens 65 Prozent
der grünen Strahlung des zweiten Wellenlängenbereichs
und die blauen Bereiche 55 Prozent der blauen Strahlung des ersten
Wellenlängenbereichs. Die Mischstrahlung mit dem Emissionsspektrum
der 6B ist daher an den Farbfilter mit den Transmissionsspektren der 6D angepasst.
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7 zeigt
das Farbdreieck für eine Beleuchtungseinrichtung 1 mit
einem Halbleiterkörper 3 und Wellenlängenkonversionsstoffen 30, 31 gemäß dem
Ausführungsbeispiel der 6B (durchgezogene
Linie) und das Farbdreieck für eine Beleuchtungseinrichtung
mit einem Halbleiterkörper und einem Wellenlängenkonversionsstoff
gemäß der 6C (gestrichelte
Linie). Ein Vergleich der beiden Farbdreiecke zeigt, dass es mit
der Verwendung zweier Wellenlängenkonversionsstoffe vorteilhafterweise möglich
ist ein größeres Farbdreieck zu erzielen als mit
nur einem Wellenlängenkonversionsstoff.
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Die
Erfindung ist nicht durch die Beschreibung anhand der Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie
jede Kombination von Merkmalen, was insbesondere jede Kombination
von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet, auch
wenn diese Merkmal oder diese Kombination von Merkmalen selbst nicht
explizit in den Patentansprüchen oder Ausführungsbeispielen
angegeben sind.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102004046696 [0002]
- - WO 02/084749 A2 [0011]
- - WO 2006/089523 [0032]
- - WO 01/39282 [0085]
- - US 5831277 [0085]
- - US 6172382 B1 [0085]
- - US 5684309 [0085]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - MacAdam, D.
L., Specification of small chromaticity differences, Journal of
the Optical Society of America, vol. 33, no. 1, Jan. 1943, pp 18–26 [0037]
- - I. Schnitzer et al., Appl. Phys. Lett. 63, 16, 18. Oktober
1993, Seiten 2174–2176 [0105]