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DE102008028686A1 - Verbundbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Verbundbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung Download PDF

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DE102008028686A1 DE200810028686 DE102008028686A DE102008028686A1 DE 102008028686 A1 DE102008028686 A1 DE 102008028686A1 DE 200810028686 DE200810028686 DE 200810028686 DE 102008028686 A DE102008028686 A DE 102008028686A DE 102008028686 A1 DE102008028686 A1 DE 102008028686A1
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Steffen Dipl.-Ing. Dingfelder (FH)
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D27/00Connections between superstructure or understructure sub-units
    • B62D27/02Connections between superstructure or understructure sub-units rigid
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B62D27/02Connections between superstructure or understructure sub-units rigid
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verbundbauteil (30, 42, 62) aus zwei Blechbauteilen (14, 44, 66; 20, 46, 64), welche aus unterschiedlichen Metalllegierungen gefertigt sind und in zumindest einem Überlappungsbereich (26, 48, 50) flächig überlappend angeordnet sind. Dabei ist in zumindest einem Teilbereich des Überlappungsbereiches (26, 48, 50) eine Kunststofffolie (32, 52, 54, 68) zwischen den Blechbauteilen (14, 44, 66; 20, 46, 64) angeordnet, um diese gegeneinander abzudichten und elektrochemische Korrosion zu vermeiden. Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Verbundbauteils.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verbundbauteil aus einem ersten und einem zweiten Blechbauteil, sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Verbundbauteils.
  • Insbesondere bei der Leichtbauweise im Kraftfahrzeugbau werden zunehmend Verbundbauteile eingesetzt, welche aus zwei Blechbauteilen bestehen, wobei diese Blechbauteile aus unterschiedlichen Metalllegierungen gefertigt sind. Von besonderer Bedeutung ist hier der Verbund von Stahlbauteilen mit Leichtmetallbauteilen, insbesondere solchen aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen. Bei der Verbindung solcher Teile ergibt sich nun das Problem, dass die unterschiedlichen Metalllegierungen unterschiedliche Standardelektrodenpotentiale aufweisen. Beim Zutritt von Feuchtigkeit kann sich somit eine kurz geschlossene elektrochemische Zelle ausbilden, wodurch es zu einem Elektronenfluss zwischen den beiden Materialien kommt, was letztlich zu einer Oxidation oder Hydroxidbildung des unedleren Metalls führt.
  • Um eine derartige elektrochemische Korrosion zu vermeiden, werden solche Bauteile aus unterschiedlichen Metallen in der Regel entweder über ein Adapterbauteil verbunden, um einen direkten elektrochemischen Kontakt zu vermeiden, oder mit Hilfe eines Klebstoffs gegeneinander abgedichtet, so dass keine Feuchtigkeit hinzutreten kann, welche die Ausbildung einer elektrochemischen Zelle erst ermöglicht.
  • Die Verwendung von Adapterbauteilen verringert dabei den zur Verfügung stehenden Bauraum und benötigt zusätzliche Fügeoperationen, was den Fertigungsprozess des Verbundbauteiles prozesstechnisch aufwendiger und teurer macht. Auch der Einsatz von Klebstoffen zur Abdichtung der beiden Bauteile gegeneinander ist mit Nachteilen behaftet. Insbesondere wird durch die Verwendung von Klebstoffen die konstruktive Gestaltungsfreiheit stark eingeschränkt. Flanschbereiche müssen beispielsweise verlängert werden, um neben dem eigentlichen Fügeflansch einen Abdichtflansch zur Verfügung zu stellen. Weiterhin werden die möglichen Fügerichtungen eingeschränkt. Insbesondere ein Aufschieben der Blechbauteile gegeneinander ist bei der Applikation von Klebeverbindungen nicht möglich, da durch ein solches Aufschieben eine vorher angebrachte Kleberaupe abgeschert werden würde.
  • Der Erfindung liegt also die Aufgabe zugrunde, ein Verbundbauteil aus zwei Blechbauteilen, welche aus unterschiedlichen Metalllegierungen gefertigt sind, sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung bereitzustellen, welches einfach durchzuführen und kostengünstig ist, sowie den verfügbaren konstruktiven Gestaltungsspielraum nicht einschränkt.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verbundbauteil mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Verbundbauteil aus einem ersten und einem zweiten Blechbauteil, welche aus unterschiedlichen Metalllegierungen bestehen und in zumindest einem Überlappungsbereich flächig überlappend angeordnet sind, zeichnet sich dadurch aus, dass in einem Teilbereich des Überlappungsbereiches der beiden Blechbauteile eine Kunststofffolie zwischen diesen Blechbauteilen angeordnet ist. Eine solche Kunststofffolie trennt die beiden Blechbauteile effizient voneinander, ohne dadurch nennenswerten Bauraum zu beanspruchen. Sie vereinigt gleichsam die Eigenschaften eines Adapterbauteils und einer abdichtenden Verklebung, vermeidet jedoch die eingangs genannten Nachteile beider Methoden. Das Aufbringen einer solchen Kunststofffolie ist weiterhin in einem automatisierten Prozess möglich, was die Herstellung eines solchen Verbundbauteils weiter vereinfacht und kostengünstiger gestaltet.
  • Es ist dabei besonders vorteilhaft, die Kunststofffolie zumindest einseitig mit einer Haftschicht zu versehen. Dadurch wird eine verbesserte Abdichtung der Bauteile gegeneinander erzielt und die Herstellung des Verbundbauteils vereinfacht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst der Überlappungsbereich des ersten und zweiten Blechbauteils zumindest bereichsweise einen Flansch. Damit wird eine Abdichtung bzw. Trennung der beiden Bauteile in einem mechanisch besonders beanspruchten und auch für Zutritt von Feuchtigkeit besonders anfälligen Bereich erzielt.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht das erste Blechbauteil aus einer Stahllegierung. Solche Legierungen finden im Kraftfahrzeugbau bei Bauteilen Anwendung, welche besonders hohen mechanischen Beanspruchungen unterliegen. Das zweite Blechbauteil besteht dabei bevorzugter Weise aus einem Leichtmetall oder einer Leichtmetalllegierung. Solche Blechbauteile werden wiederum an Stellen angewendet, wo eine Gewichtsreduktion bei gleichzeitigem Verlust mechanischer Festigkeit in Kauf genommen werden kann. Als Leichtmetalle oder Leichtmetalllegierungen finden dabei insbesondere Aluminium und Magnesium, sowie deren Legierungen Anwendung.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist im Überlappungsbereich des ersten und zweiten Blechbauteils eine Fügeverbindung zwischen den Blechbauteilen vorgesehen. Gerade im Bereich von Fügeverbindungen ist eine gute Abdichtung, beziehungsweise Isolierung der beiden Blechbauteile gegeneinander besonders dringend nötig. Gerade bei durchsetzenden Fügeverfahren, wie z. B. dem Nieten besteht ein besonderes Korrosionsrisiko, welches durch eine zusätzliche Abdichtung dieses Bereiches verringert wird. Daher ist die Fügeverbindung besonders bevorzugter Weise im Bereich der Kunststofffolie angeordnet.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Verbundbauteiles, bei dem zunächst eine Kunststofffolie an zumindest einem Teilbereich des ersten Blechbauteils angeordnet wird. Im nächsten Verfahrensschritt wird das zweite Blechbauteil derart angeordnet, dass ein Teilbereich des zweiten Blechbauteils in einem Überlappungsbereich zumindest einen Teilbereich des ersten Blechbauteils und zumindest einen Teilbereich der Kunststofffolie überlappt. Anschließend werden die beiden Blechbauteile in diesen Überlappungsbereich gefügt.
  • Dieses Verfahren ermöglicht eine besonders einfache Herstellung eines solchen Verbundbauteils im Vergleich zum Stand der Technik. Gegenüber der Verwendung von Adapterbauteilen sind weniger Verfahrensschritte nötig, wobei zusätzlich Bauraum eingespart wird. Gegenüber der Verwendung von Klebeabdichtungen besteht ein größerer konstruktiver Freiraum. Insbesondere sind die beim Kleben auftretenden Beschränkungen der Fügerichtung durch ein mögliches Abscheren der Kleberaupe bei einem solchen Verfahren kein Problem.
  • Das Fügen der beiden Blechbauteile im letzen Verfahrensschritt erfolgt dabei besonders bevorzugter Weise durch Nieten. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird beim Anordnen des zweiten Blechbauteils dieses auf den Überlappungsbereich des ersten Blechbauteils aufgeschoben. Dies ermöglicht ein Herstellen eines solchen Verbundbauteiles auch bei komplex geformten Teilen, bei denen die Zugänglichkeit des Überlappungsbereiches eingeschränkt ist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird die Folie in zumindest einem Teilbereich eines Flansches des ersten Blechbauteils angeordnet. Wie bereits geschildert, ist aufgrund der hohen Belastungen in solchen Flanschbereichen eine effiziente Abdichtung bzw. Isolierung der beiden Blechbauteile gegeneinander dort besonders wünschenswert.
  • Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, eine Kunststofffolie zu verwenden, welche zumindest auf einer Seite eine Haftschicht aufweist. Damit wird einerseits ein effizienter Kontakt zwischen der Kunststofffolie und dem auf Seite ihrer Haftschicht gelegenen Blechbauteil sichergestellt. Zum anderen wird, insbesondere wenn die Haftschicht auf das erste Blechbauteil aufgebracht wird, ein sicheres Aufschieben des zweiten Blechbauteils auf den Überlappungsbereich der beiden Bauteile ermöglicht, ohne dass die Kunststofffolie dabei verschoben oder anderweitig aus ihrer Sollposition entfernt wird.
  • Im Folgenden soll anhand der Zeichnung die Erfindung und ihre Ausführungsformen näher erläutert werden, wobei
  • 1 die Anbindung eines Aluminiumaußenbeplankungsteils an einen aus Stahlschalen gefertigten Längsträger nach dem Stand der Technik,
  • 2 die gleiche Anbindung unter Einsatz eines erfindungsgemäßen Verbundbauteils,
  • 3 einen Schnitt durch eine A-Säule mit einem erfindungsgemäßen Stahl-Aluminium-Verbundteil und
  • 4 einen Schnitt durch eine B-Säule im Bereich der Türschlossanbindung mit einem erfindungsgemäßen Stahl-Aluminium-Verbundteil darstellt.
  • 1 zeigt einen mit 10 bezeichneten Längsträger für einen Kraftwagen, beispielsweise einen Dachlängsträger oder einen Schweller, welcher aus zwei Stahlschalen 12 und 14 gefertigt ist. Die Stahlschalen sind dabei über zwei Flanschbereiche 16 und 18 miteinander verbunden. An die Stahlschale 14 ist ein Außenbeplankungsteil 20 aus Aluminium angebunden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um eine Schwellerverkleidung oder eine Dachrahmenverkleidung. Um eine elektrochemische Korrosion durch die Wechselwirkung der Stahlschale 14 mit dem Aluminiumbauteil 20 zu vermeiden, sind die Randbereiche des Aluminiumbauteils 20 durch Klebenähte 22 und 24 abgedichtet, so dass keine Feuchtigkeit eintreten kann und somit die Bildung einer elektrochemischen Zelle zwischen den Bauteilen 20 und 14 vermieden wird. Die Klebenaht 22 schließt dabei direkt an den Flansch 18 zwischen den Stahlschalen 12 und 14 an. Da im Bereich der Klebenaht 22 kein direktes Fügen möglich ist, muss der Flanschbereich 18 zwischen den Stahlschalen 12 und 14 verlängert werden, so dass sich ein Dichtungsflansch 26 von einem Fügeflansch 28 absetzt. Die Notwendigkeit eines ausgedehnten Dichtungsflansches erhöht dabei den erforderlichen Bauraum der Gesamtanordnung und schränkt die konstruktive Freiheit bei der Verwendung solcher Bauteile ein.
  • In 2 ist die gleiche Anordnung gezeigt, bei der nun allerdings ein erfindungsgemäßes Verbundbauteil 30 zum Einsatz kommt. Das Verbundbauteil 30 besteht dabei aus dem Aluminiumaußenbeplankungsteil 20 und der einen Stahlschale 14. Im Bereich des Flansches 18, an welchem die Stahlschalen 12 und 14 miteinander gefügt werden, erfolgt eine Abdichtung des Aluminiumbauteils 20 von der Stahlschale 14 durch eine Kunststofffolie 32. Der zweite Endbereich des Aluminiumbauteils 20 ist wie dem Stand der Technik entsprechend durch eine Klebeverbindung 24 gegen die Stahlschale 12 abgedichtet. Die Verwendung der Kunststofffolie 32 reduziert nun den nötigen Bauraum für den Dichtungsflansch 26 beträchtlich. Damit wird natürlich auch die Gesamtlänge des Flansches 18 reduziert und der von der gesamten Anordnung benötigte Bauraum verringert. Selbstverständlich ist auch am zweiten Endbereich des Aluminiumbauteils 20 eine Abdichtung durch eine Kunststofffolie anstelle der Klebeverbindung 24 möglich. Im gezeigten Beispiel besteht hierzu allerdings keine Notwendigkeit, da weder die Fügerichtung entlang des Pfeiles 34, noch der Bauraumbedarf der Verwendung einer Klebenaht 24 in diesem Bereich entgegensteht.
  • In 3 ist mit einem Schnitt durch eine A-Säule, welche hier insgesamt mit 40 bezeichnet wird, eine weitere Anwendung eines solchen Verbundbauteiles gezeigt. Das Verbundbauteil 42 bildet dabei die eigentliche Säule, welche eine innere Stahlschale 44, sowie eine äußere Stahlschale 46 umfasst, welche in den Flanschbereichen 48 und 50 zusammengefügt sind. Im Bereich der Flansche 50 und 48 ist weiterhin ein ebenfalls aus Aluminium gefertigtes Außenbeplankungsteil 56 angebunden und jeweils eine Kunststofffolie 52 und 54 gegen die Stahlschale 46 isoliert. Die Verwendung der Folien 52 und 54 im Bereich der Flansche 48 und 50 macht hier die Ausbildung eigener Dichtungsflansche unnötig. Das Fügen der Blechschalen 44 und 46 erfolgt dabei direkt durch die Folien 52 und 54 hindurch, bevorzugter Weise durch das Setzen von Nieten. Auch das Außenbeplankungsteil 56 kann direkt in diesem Bereich angefügt werden, ohne die Dichtungsqualität, die durch die Folien 52 und 54 erzielt wird, zu reduzieren.
  • 4 zeigt als weitere Anwendung eines solchen Verbundbauteils einen Schnitt durch eine B-Säule eines Kraftwagens im Bereich einer Türschlossanbindung. Die B-Säule in ihrer Gesamtheit wird hierbei mit 60 bezeichnet. Das Verbundbauteil 62 umfasst im gezeigten Beispiel ein Außenbeplankungsteil 64 aus Aluminium sowie ein an der Höhe der Türschlossanbindung durchbrochenes, als Stahlblechteil gefertigtes Verstärkungsteil 66. Im Überlappungsbereich zwischen den Blechen 64 und 66 sind wiederum Kunststofffolien 68 angeordnet. Das Verstärkungsteil 66 ist dabei im gleichen Bereich wiederum an eine aus Stahlblech gefertigte Säulenschale 70 angebunden. Eine weitere Verbindung zwischen dem Verstärkungsteil 66 und der Säulenschale 70 besteht in einem zweiten Flanschbereich 72. Das Verstärkungsteil 66 dient dabei der Verbesserung der Sicherheit der gezeigten Säule im Falle eines Seitenaufpralls. Im Bereich zweier Flansche 74 und 76 ist schließlich die Säulenschale 70 an eine zweite ebenfalls aus Stahlblech gefertigte Säulenschale 78 angefügt. In der gezeigten Ausführungsform ist eine Verwendung von Klebstoff zur Abdichtung der Außenbeplankung 64 gegen das Verstärkungsteil 66 grundsätzlich nicht möglich, da ein Fügen der Teile aus Bauraumgründen in Richtung des Pfeiles 80 erfolgt. Eine Kleberaupe zur Abdichtung der Teile gegeneinander würde daher beim Aufschieben des Außenbeplankungsteiles 64 auf das Verstärkungsteil 66 abgeschert werden, wodurch keine hinreichende Dichtungsqualität gewährleistet wäre. Weiterhin ist die Verwendung des gezeigten Verbundbauteiles in diesem Anwendungsbeispiel besonders vorteilhaft, da aufgrund der später erfolgenden Anbindung eines Türschlosses im Bereich 82 ein Kontakt zwischen den Bauteilen zwingend nötig ist. Durch die Verwendung der Kunststofffolien 68 kann dieser Kontakt ohne den Einsatz eines Adapterteils besonders bauraumsparend realisiert werden.
  • Selbstverständlich ist der Einsatz solcher mit Kunststofffolien verbundener Verbundbauteile aus zwei Blechbauteilen nicht auf die gezeigten Anwendungsbeispiele beschränkt.
  • 10
    Längsträger
    12, 14
    Stahlschalen
    16, 18, 48, 50, 72, 74, 76
    Flanschbereiche
    20, 56, 64
    Aluminiumbauteile
    22, 24
    Klebeverbindungen
    26
    Dichtungsflansch
    28
    Fügeflansch
    30, 42
    Verbundbauteile
    32, 52, 54, 68
    Kunststofffolien
    34, 80
    Pfeile
    40
    A-Säule
    44
    Stahlschale
    46
    Aluminiumschale
    60
    B-Säule
    62
    Verbundbauteil
    66
    Verstärkungsteil
    70, 78
    Säulenschalen
    82
    Bereich

Claims (13)

  1. Verbundbauteil (30, 42, 62) aus einem ersten (14, 44, 66) und einem zweiten (20, 46, 64) Blechbauteil, wobei das erste (14, 44, 66) und das zweite Blechbauteil (20, 46, 64) aus unterschiedlichen Metalllegierungen bestehen und in zumindest einem Überlappungsbereich (26, 48, 50) flächig überlappend angeordnet sind, und wobei zumindest in einem Teilbereich des Überlappungsbereichs (26, 48, 50) eine Kunststofffolie (32, 52, 54, 68) zwischen dem ersten (14, 64, 66) und dem zweiten Blechbauteil (20, 46, 64) angeordnet ist.
  2. Verbundbauteil (30, 42, 62) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kunststofffolie (32, 52, 54, 68) zumindest einseitig mit einer Haftschicht versehen ist.
  3. Verbundbauteil (30, 42, 62) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Überlappungsbereich (26, 48, 50) zumindest bereichsweise einen Flansch (18, 48, 50) umfasst.
  4. Verbundbauteil (30, 42, 62) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Blechbauteil (14, 44, 66) aus einer Stahllegierung besteht.
  5. Verbundbauteil (30, 42, 62) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Blechbauteil (20, 46, 64) aus einem Leichmetall oder einer Leichtmetalllegierung besteht.
  6. Verbundbauteil (30, 42, 62) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Überlappungsbereich (26, 48, 50) eine Fügeverbindung zwischen dem ersten (14, 44, 66) und dem zweiten Blechbauteil (20, 46, 64) vorgesehen ist.
  7. Verbundbauteil (30, 42, 62) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fügeverbindung im Bereich der Kunststofffolie (32, 52, 54, 68) angeordnet ist.
  8. Verbundbauteil (30, 42, 62) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fügeverbindung eine mechanische Fügeverbindung, insbesondere eine Nietverbindung ist.
  9. Verfahren zum Herstellen eines Verbundbauteils (30, 42, 62) aus einem ersten (14, 44, 66) und einem zweiten Blechbauteil (20, 46, 64) aus unterschiedlichen Metalllegierungen, mit den Schritten: – Anordnen einer Kunststofffolie (32, 52, 54, 68) an zumindest einem Teilbereich des ersten Blechbauteils (14, 44, 66); – Anordnen des zweiten Blechbauteils (20, 46, 64), so dass ein Teilbereich des zweiten Blechbauteils (20, 46, 64) in einem Überlappungsbereich (26, 48, 50) zumindest einen Teilbereich des ersten Blechbauteils (14, 44, 66) und zumindest einen Teilbereich der Kunststofffolie (32, 52, 54, 68) überlappt; – Fügen der beiden Blechbauteile (14, 44, 66; 20, 46, 64) im Überlappungsbereich (26, 48, 50) der Blechbauteile.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Blechbauteile (14, 44, 66; 20, 46, 64) durch ein mechanisches Fügeverfahren, insbesondere Nieten gefügt werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass beim Anordnen des zweiten Blechbauteils (20, 46, 64) dieses auf den Überlappungsbereich (26, 48, 50) des ersten Blechbauteils (14, 44, 66) aufgeschoben wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das die Kunststofffolie (32, 52, 54, 68) in zumindest einem Teilbereich eines Flansches (18, 48, 50) des ersten Blechbauteils (14, 44, 66) angeordnet wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kunststofffolie (32, 52, 54, 68) verwendet wird, welche zumindest auf einer Seite eine Haftschicht aufweist.
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