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Gegenstand der Erfindung ist eine Solarmodulbefestigungsvorrichtung zur Befestigung von Solarmodulen an einem Träger gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 bzw. von Anspruch 2.
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Solarmodule, beispielsweise Solarthermie-Module oder Photovoltaik-Module, die im allgemeinen Rechteckfom haben, werden zur Herstellung einer Solaranlage normalerweise, beispielsweise auf Dächern, in großer Zahl flächig unmittelbar nebeneinander montiert. Als Unterbau werden Träger eingesetzt, die für solche flächigen Anlagen beispielsweise als Profilschienen mit entsprechenden Angriffspunkten für die Befestigungsmittel zur Befestigung der Träger an der Unterlage (dem Dach) und zur Befestigung der Module an dem Träger ausgebildet sind.
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Die Profilschienen haben beispielsweise einen Rechteck-Querschnitt und an zwei einander gegenüberliegenden oder auch an allen Seiten Öffnungen oder Aussparungen, beispielsweise Schlitze zur Einführung der Befestigungsmittel. Neben einem durchgehenden Schlitz kommen insbesondere einzelne, in Längsrichtung des Profils aufeinanderfolgende Aussparungen, beispielsweise Langlöcher oder ähnliche Öffnungen in Betracht.
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Als einfache Befestigungsvorrichtung für die Solarmodule kommt eine Klemmvorrichtung aus einer Gewindeschraube und einer Mutter oder aus einem Gewindebolzen und zwei Muttern, gegebenenfalls mit Unterlegscheibe(n) zur Schonung der Module, in Betracht. Der Schraubenkopf oder die bzw. eine der Muttern ist beispielsweise als trägerseitiges Befestigungselement zur Befestigung der Solaranlage an dem Träger in diesen einführbar und dort verankerbar. An ihrem anderen Ende fasst oder übergreift die Befestigungsvorrichtung mit dem Schraubenkopf bzw. der (anderen) Mutter als Befestigungselement das Modul oder auch mehrere benachbarte Module und legt das oder die Module durch Anziehen der Schraube bzw. der Mutter an dem Träger fest.
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Dies kann in einfachster Weise derart geschehen, dass das eine Ende des Gewindebolzens mit seinem Schraubkopf bzw. aufsitzender Mutter vom Profilende her in dessen Öffnung, insbesondere einen durchgehenden Schlitz, eingeführt, in die vorgesehene Position gebracht und – nach Positionieren des oder der Solarmodule – mittels der oberen Mutter bzw. des Schraubkopfes festgezogen wird. Die Mutter bzw. der Schraubenkopf, der in die Schiene eingeführt wird, ist sinnvollerweise so gestaltet, dass er – um nicht beim Festziehen mitzudrehen – drehfest in der Profilschiene sitzt.
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Diese einfache Montage ist allerdings, selbst wenn der Träger einen durchgehenden Schlitz als Durchlass für die Befestigungsvorrichtung aufweist, so nicht mehr möglich, wenn nacheinander mehrere Module auf einer Schiene befestigt werden sollen. Denn die zuvor montierten Module verhindern dann das Einführen der Befestigungsvorrichtung in den Schlitz jedenfalls von dem Ende, auf dem bereits Module montiert sind. Zwar könnten sie noch von dem anderen, noch offenen Ende her eingeführt werden. Das würde aber beispielsweise bei einer Dachmontage bedeuten, dass jede Befestigungsvorrichtung am anderen Ende, also meist ganz oben auf dem Dach, eingefädelt und von dort aus in Position gebracht werden müsste, was mit erheblichem Mehraufwand und Risiken für die Monteure verbunden wäre.
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Im Übrigen kann eine Trägerleiste einen durchgehenden Längsschlitz aus Stabilitätsgründen ohnehin nur an einer Seite haben und er ist praktischerweise für die Montage des Trägers am Dach oder auch als seitlicher Zugang zum Festhalten des trägerseitigen Befestigungsmittels beim Festziehen vorgesehen.
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Deshalb haben solche Trägerprofile neben einem durchgehenden Schlitz auf einer Längsseite beispielsweise auf der gegenüberliegenden oder auf mehreren Seiten eine Vielzahl von Öffnungen oder Schlitzen zum Einstecken einer Befestigungsvorrichtung bzw. ihres trägerseitigen Befestigungselements. Das trägerseitige Befestigungselement muss in diesem Falle in seinem Querschnitt so geformt sein, dass es durch die Öffnung passt. Damit es anschließend seine Haltekraft entfalten kann, muss es nach dem Einstecken in eine Verankerungsstellung überführt (gedreht) und in dieser Stellung bis zum Abschluss der Befestigung festgehalten werden. Insbesondere muss – wenn es sich um eine Schraubbefestigung handelt – die Mitnahme des Befestigungselements oder jedenfalls sein vollständiges Auswandern aus der Verankerungsstellung beim Festdrehen vermieden werden.
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Dies kann dadurch bewirkt werden, dass das trägerseitige Befestigungselement, beispielsweise durch seitliche Zugänge (Schlitz) zum Trägerprofil mit einem geeigneten Gerät festgehalten wird, bis die Befestigung abgeschlossen ist. Stattdessen kann auch das Befestigungselement so geformt und dimensioniert sein oder es können Profilierungen im Träger vorgesehen sein, die das Befestigungselement während der Befestigung an einer Lageänderung, bzw. jedenfalls an einem vollständigen Auswandern aus der Verankerungsstellung hindern.
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Dies erfordert freilich besondere, aufwendige Maßnahmen an den Bauteilen, so dass keine Standard-Profilschienen mehr einsetzbar sind. Außerdem erfordert es zusätzliche Manipulationen beim Einbau der Befestigungsvorrichtungen.
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Wenn ein Zugang zum Trägerinneren zum Festhalten des trägerseitigen Befestigungselements benötigt wird, muss der Träger beispielsweise seitlich zugänglich, also ganz oder weitgehend offen sein, was seine Stabilität beeinträchtigt. Außerdem wird der Zugang zum Trägerinneren selbst bei offenem Profil nach Auflage der ersten Elemente nur unter erschwerten Bedingungen möglich, wenn nicht ganz unmöglich sein. In jedem Falle erfordert die Montage in diesem Falle eine zweite Kraft, die das zusätzlich einzusetzende Werkzeug zum Festhalten des trägerseitigen Befestigungselements führt. Auch ist dazu eine hohe Fingerfertigkeit des Monteurs nötig, um das Einführen und Positionieren der Befestigungsvorrichtung und anschließende Festziehen bei gleichzeitigem Abstützen der noch losen Module zu bewerkstelligen.
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Profilierungen am Träger vermeiden zwar diese Nachteile, bedingen aber einen entsprechend konfektionierten Träger mit inneren Profilierungen zum Festhalten des Befestigungsmittels. Die Herstellung solcher Träger verursacht erhebliche zusätzliche und höhere Kosten, als wenn ein Träger in Form eines Standardbauteils wie einer Standard-Profilschiene verwendet werden kann.
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Bei alledem darf nicht außer Betracht gelassen werden, dass die Montage typischerweise in luftiger Höhe, nämlich auf Dächern mit deutlicher Neigung, also unter erschwerten Bedingungen und erhöhtem Risiko stattfindet, also erhöhter Aufwand für die Eigensicherung der Handwerker die Arbeit und die Konzentration darauf erschwert.
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Aus
WO 03/098126 A1 ist eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung von Solarmodulen an einem Träger mit einem modulseitigen Befestigungselement und einem trägerseitigen Befestigungselement bekannt. Bei dieser bekannten Befestigungsvorrichtung ist eine Nutplatte vorgesehen, welche von einem Gewindebolzen zwar durchgriffen, nicht aber mit diesem verschraubt ist. Eine Verschraubung erfolgt vielmehr durch eine separate Mutter, wofür die Nutplatte eine zusätzliche profilierte Aufnahme aufweist, damit beim Anziehen des Schraubbolzens die Mutter sich nicht verdreht. Die eigentliche Nutplatte weist keinerlei separate Führung auf, weshalb an einem separaten Bauelement, welches sich zwischen einer ebenfalls vom Bolzen nur durchgriffenen Klemmplatte und der Nutplatte befindet, zusätzliche Anschläge vorgesehen sind. Beim Festziehen der Vorrichtung kann sich nun die Nutplatte zwischen den Anschlägen ohne jegliche Führung frei bewegen, und zwar bis zu den an beiden Seiten des zwischen der Klemmplatte und der Nutplatte vorhandenen zusätzlichen Elements beidseitig vorhandenen Anschlägen.
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Damit das trägerseitige Befestigungselement, d. h. die Nutplatte, in eine Verankerungsstellung für das nachfolgende Zusammenschrauben gebracht wird, muss das trägerseitige Befestigungselement unter Zusammendrücken einer Feder um 90 Grad gedreht werden, wobei es in der dann erreichten Position festgezogen werden kann.
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Vor diesem Hintergrund stellt sich als Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Solarmodulbefestigungsvorrichtung zur Befestigung von Solarmodulen an einem Träger mit einem trägerseitigen und einem modulseitigen Befestigungselement anzugeben, die die Befestigung der Module an den Trägern auf einfache Weise, möglichst durch eine einzige Bedienperson und mit möglichst wenigen, wenn möglich nur einem einzigen oder gar ohne Werkzeug ermöglicht und die Verwendung von Trägern erlaubt, die hierfür nicht besonders konfektioniert sein müssen, sondern als Standardbauteile auf dem Markt erhältlich sind.
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All diese Erfordernisse sind in der erfindungsgemäßen Solarmodulbefestigungsvorrichtung zur Befestigung von Solarmodulen an einem Träger nach Anspruch 1 bzw. nach Anspruch 2 verwirklicht. Zweckmäßige Weiterbildungen sind in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen definiert.
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Sie besteht aus einem trägerseitigen und einem modulseitigen Befestigungselement. Dabei sind mit dem Begriff „Befestigungselement” die Teile gemeint, die beim Befestigen des Moduls an dem Träger bzw. an dem Modul anliegen und die Befestigungskräfte, die die Befestigungsvorrichtung beim Festziehen erzeugt auf den Träger bzw. auf das Modul übertragen.
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Als Befestigungselemente kommen insbesondere ein Schraubenkopf einer Schraube und eine auf die Schraube passende, (schraubbewegliche) Mutter in Betracht. Die Befestigungsvorrichtung besteht in diesem einfachsten Falle aus einer Schraube mit Schraubenkopf und einer Mutter. Stattdessen kann die Befestigungsvorrichtung aber auch aus einem Gewindebolzen mit zwei darauf passenden Muttern als trägerseitiges und modulseitiges Befestigungselement bestehen.
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Die Erfindung mag mit einer Schraubverbindung zwischen den Befestigungselementen besonders einfach zu verwirklichen sein, ist aber nicht darauf beschränkt. Die Befestigungsvorrichtung kann auch eine Schnellspannvorrichtung bekannter Art oder jede andere Spannvorrichtung sein.
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Erfindungswesentlich ist, dass das trägerseitige Befestigungselement so ausgebildet ist, dass es in einer Einführstellung zu seiner Verankerung an dem Träger in diesen Träger einführbar, genauer (von oben) einsteckbar ist, das heißt durch dafür vorgesehenen Aussparungen/Ausnehmungen oder Öffnungen im Träger passt.
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Diese Aussparungen bzw. Öffnungen können beispielsweise die bei Standard-Trägerprofilen bekannten Längsschlitze oder Langlöcher sein, in welchem Falle auch das einzusteckende trägerseitige Befestigungselement eine entsprechende längliche Formgebung aufweisen kann. Es ist aber auch jede andere nicht kreisförmige Form der Aussparung denkbar, solange nur das zugehörige trägerseitige Befestigungselement in einer Einführstellung durch sie einsteckbar ist (hindurchpaßt) und nach seiner Überführung in eine Verankerungsstellung nicht mehr herausziehbar (am Träger verankert) ist, ohne dass dabei schon eine die Solarmodule endgültig befestigende Klemmwirkung zwischen dem trägerseitigen und dem modulseitigen Befestigungselement hergestellt sein muss. Das trägerseitige Befestigungselement, sei es nun der Kopf einer Schraube oder eine Mutter o. ä., kann beispielsweise die Form eines Nutsteins oder eines Hammerkopfes aufweisen.
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Erfindungswesentlich ist weiter eine Zwangsführung, die das trägerseitige Befestigungselement, wenn es in das Trägerprofil in der Einführstellung eingesteckt ist, bei Betätigung der Befestigungsvorrichtung, etwa durch das Anziehen der Schraubverbindung oder durch Betätigung der Schnellspannung o. ä., aus der Einführstellung in eine Verankerungsstellung überführt, in der das Befestigungselement in dem Trägerprofil zugfest verankert ist und die Befestigung des Solarmoduls an dem Träger durch weiteres Anziehen der Verschraubung, der Spannvorrichtung o. ä. abgeschlossen werden kann.
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Der Vorteil einer solchen Anordnung besteht darin, dass die Befestigungsvorrichtung nicht in Einzelteilen vorgehalten werden und die Teile an der Baustelle, beispielsweise in exponierter Lage auf dem Dach, zum Zusammensetzen manipuliert werden müssen, sondern fertig vormontiert vorgehalten werden können.
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Zur Montage muss die Befestigungsvorrichtung beispielsweise lediglich auf den Rand des Solarmoduls aufgesetzt, die Befestigungsvorrichtung mit ihrem in Einführstellung befindlichen Befestigungselement in die Aussparung im Träger gesteckt und die Befestigungsvorrichtung betätigt, das heißt die Schraube angezogen bzw. die Schnellspannung betätigt werden.
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Hierfür ist entweder – beispielsweise bei Verwendung einer Schnellspannung – überhaupt kein Werkzeug nötig oder es genügt – beispielsweise bei Verwendung einer Schraube oder eines Gewindebolzens – ein einziges Werkzeug, nämlich ein Schraubendreher, Schraubenschlüssel, Steckschlüssel o. ä.
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Die Zwangsführung/Schrägflächen bewirken, dass das trägerseitige Befestigungselement beim Anziehen der Befestigungsvorrichtung eine Bewegung aus der Einführ- in die Verankerungsstellung vollzieht und beim Festziehen auch dort verharrt. Dies bedeutet zugleich, dass besondere Manipulationen zum Drehen des Befestigungselements aus der Einführ- in die Verankerungsstellung entfallen. Beispielsweise braucht die Befestigungsvorrichtung als Ganzes nicht gedreht werden, um das trägerseitige Befestigungselement aus der Einführ- in die Verankerungsstellung zu überführen. Die Stellung der modulseitigen Teile der Befestigungsvorrichtung ist in Einführ- und Verankerungsstellung die gleiche. Die Vorrichtung kann in dieser Position auf die Module aufgesteckt, auf den Träger aufgesetzt und festgezogen werden.
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Die Verankerungsstellung kann im einfachsten Falle gegenüber der Einführstellung im rechten Winkel stehen. Dies ist aber keineswegs erforderlich. Es genügt jede Winkeländerung, die eine Verankerung des trägerseitigen Befestigungselements am Träger bewirkt und ein Lösen der Verankerung und Herausziehen der Befestigungsvorrichtung aus dem Träger ausschließt. Hierfür kann – beispielsweise bei einem quadratischen Querschnitt der Aussparung/Öffnung im Träger – eine 45° – Drehung des Befestigungselements genügen. Auch kommt es nicht drauf an, dass die durch die Zwangsführung bewirkte Lageänderung bis zur Vollendung der Befestigung beibehalten wird, solange das trägerseitige Befestigungselement sich nicht in die Einführstellung zurückbewegen kann.
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Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung kann mit einer zwischen dem modulseitigen Befestigungsmittel auf dem Solarmodul anzuordnenden Druckplatte versehen sein, die die beim Festziehen der Vorrichtung auftretenden Kräfte großflächiger und damit schonender auf das Modul überträgt, als dies ein Schraubenkopf kann. Wichtig ist dies vor allem bei den empfindlicheren, vollständig aus Glas bestehenden Modulen ohne metallene Einfassung.
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Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung kann weiter mit einer zwischen dem Träger und dem Solarmodul anzuordnenden Montageplatte versehen sein. Auch sie erfüllt in jedem Falle den Zweck einer großflächigeren, schonenden Übertragung der Haltkräfte auf das Modul.
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Gemäß der Erfindung ist die Druckplatte oder die Montageplatte zugleich dasjenige Bauteil der Befestigungsvorrichtung, das die Zwangsführung in Form von Schrägflächen trägt. Zusätzlich kann es Stege zur Halterung des trägerseitigen Befestigungselements in der Einführstellung und zu seiner Führung in die Verankerungsstellung aufweisen.
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Eine weitere Vereinfachung der Handhabung der Befestigungsvorrichtung wird erreicht, wenn die Montageplatte mindestens einen trägerseitigen Vorsprung aufweist, der zumindest teilweise die Form der Aussparungen im Träger hat, durch die das trägerseitige Befestigungselement einsteckbar ist, der also beispielsweise mit Klemmsitz in eine solche Aussparung passt. Dann nämlich ist die Montageplatte bzw. die vormontierte Befestigungsvorrichtung als Ganzes mittels dieses mindestens einen Vorsprunges an dem Träger vorläufig festlegbar, das heißt gegen ein Wegrutschen gehalten, bis das trägerseitige Befestigungselement in die Verankerungsstellung gebracht oder die Befestigungsvorrichtung gar vollständig festgezogen ist.
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Eine weitere Erleichterung der Montage ergibt sich, wenn die Montageplatte modulseitige Vorsprünge aufweist, die eine Lageänderung, insbesondere ein Abrutschen noch unbefestigt aufliegender Solarmodule, beispielsweise auf einer Dachschräge, erschweren oder verhindern.
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Hilfreich dabei und bei einer noch schonenderen Kräfteverteilung von der Befestigungsvorrichtung auf die Module ist es, wenn die Druckplatte und/oder die Montageplatte zumindest auf ihrer dem Solarmodul zugewandten Seite eine Verrutschsicherung aufweisen.
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Zur noch besseren Druckverteilung kann zwischen modulseitigem Befestigungsmittel und Druckplatte ein die Druckplatte zumindest teilweise überdeckendes Vorspannmittel, z. B. in Form eines Sprengrings oder einer Vorspannplatte vorgesehen sein. Damit wird nicht nur eine bessere Druckverteilung der Montagekräfte erreicht, sondern – beispielsweise bei Verwendung einer Metallplatte als überwölbte Vorspannplatte auf einer Druckplatte aus Kunststoff – die Zugspannung zwischen den Befestigungsmitteln auf Dauer besser aufrechterhalten, weil der Kunststoff infolge seiner flächigeren Belastung nicht so stark zum Kriechen neigt. Gleichzeitig schützt eine solche Vorspannplatte die darunterliegende Montageplatte vor Umwelteinflüssen. Ein derartiges Vorspannmittel kann selbstverständlich auch zwischen dem unteren Befestigungselement und der Montageplatte vorgesehenen sein.
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Wenn die Befestigungsvorrichtung zwischen mehreren Modulen angeordnet ist und sie hält, verteilen sich die Haltekräfte ohne weiteres gleichmäßig auf die mehreren Module. Zugleich wird dadurch die Befestigungsvorrichtung selbst allseits gestützt und ein Schiefstand des trägerseitigen gegenüber dem modulseitigen Befestigungselement bzw. der Druck- und der Montageplatte gegeneinander vermieden. Beispielsweise bei Einsatz der Befestigungsvorrichtung am Rand einer Solaranlage wird sie hingegen vielfach nur ein Solarmodul halten. Um auch in diesem Falle einen Schiefzug der Befestigungselemente bzw. der Druck- und der Montageplatte gegeneinander und damit eine Verschlechterung der Haltekraft und eine Fehlbelastung der Module zu verhindern, ist ein Ausgleichsstück vorgesehen, das derart angeordnet werden kann, dass es die Druckplatte und die Montageplatte dort gegeneinander abstützt, wo die Befestigungsvorrichtung kein Solarmodul hält.
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Die Ausgleichsstücke können als eigenständiges (einziges zusätzliches, nur im Bedarfsfall einsetzbares) Bauteil vorgehalten werden. Dies hat den Vorteil, dass die Befestigungsvorrichtung in ihrer vormontierten Form ohne Ausgleichsstück auch dort eingesetzt werden kann, wo ein solcher Ausgleich (ausnahmsweise) nötig ist.
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Denkbar ist aber auch, Druck- oder Montageplatten mit einem angeformten Ausgleichsstück vorzuhalten und sie bei Bedarf gegen die Druck- oder die Montageplatte ohne Ausgleichsstück auszutauschen oder gar neben vollständigen Befestigungsvorrichtungen ohne ein der Druck- oder der Montageplatte angeformtes Ausgleichsstück vollständige Befestigungsvorrichtungen mit der Druck- oder der Montageplatte angeformtem Ausgleichsstück vorzuhalten.
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Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) mit Träger (3) und trägerseitigem Befestigungselement (4) vor Einführen des trägerseitigen Befestigungselements (4) in den Träger (3), in perspektivischer Ansicht;
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2 eine Detaildarstellung der Ausführungsform nach 1 mit Träger (3) und Details der Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) in einer Querschnittdarstellung des Trägers (3);
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3 eine perspektivische Darstellung der Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) nach 1 mit Solarmodul (2), Druckplatte (11) und Montageplatte (12) sowie mit Zwangsführung (10) an der Druckplatte (11) in ihrer Anordnung vor dem Zusammenbau der Vorrichtung;
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4 eine perspektivische Darstellung der Druckplatte (11) nach 3 mit Stegen (13) und Zwangsführung (10)
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5 eine perspektivische Darstellung der Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) nach 3 und 4 mit Solarmodul (2) im Zustande abgeschlossener Befestigung am (nicht dargestellten) Träger (3);
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6 eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) mit Druckplatte (11), Montageplatte (12) und Träger (3), mit Zwangsführung (10) an der Montageplatte (12), in ihrer Anordnung vor dem Zusammenbau; und
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7 die Anordnung nach 6 zusammengebaut und im Zustand der abgeschlossenen Befestigung des (nicht dargestellten) Solarmoduls.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführungsform einer Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) mit Träger (3) und trägerseitigem Befestigungselement (4) vor Einführen des trägerseitigen Befestigungselements (4) in den Träger (3), in perspektivischer Ansicht. Gezeigt ist das trägerseitige Befestigungselement (4) in Form einer Mutter (8), das modulseitige Befestigungselement (5) in Form eines Schraubenkopfes (7), die Aussparung (9) im Träger (3), die Druckplatte (11), die Montageplatte (12), an der Druckplatte (11) angeordnete Stege (13) sowie ein an der Montageplatte (12) vorgesehener modulseitiger Vorsprung (15). Gezeigt ist weiter eine Vorspannplatte (16) mit zwischen dem modulseitigen Befestigungselement (5) und der Druckplatte (11) angeordnetem Sprengring (17).
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2 zeigt eine Detaildarstellung der Ausführungsform nach 1 mit Träger (3) mit Aussparung (9) und auf dem Träger (3) aufliegender Montageplatte (12). Sie zeigt als weitere Details der Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) das modulseitige Befestigungselement (5) als Schraubenkopf (7), Druckplatte (11) und eine Gewindeschraube (6), das Ganze in Querschnittsansicht des Trägers (3).
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3 zeigt in perspektivischer Darstellung die Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) nach 1 mit Solarmodul (2), Druckplatte (11) und Montageplatte (12) sowie mit Zwangsführung (10) an der Druckplatte (11) in ihrer Anordnung vor dem Zusammenbau der Vorrichtung. Gezeigt ist das modulseitige Befestigungselement (5) als Schraubenkopf (7), die Gewindeschraube bzw. Gewindebolzen (6), das trägerseitige Befestigungselement (4) als Mutter (8) die Druckplatte (11) mit Zwangsführung (10) und Stegen (13). Weiter gezeigt ist die Montageplatte (12) mit trägerseitigen Vorsprüngen (14) und modulseitigen Vorsprüngen (15).
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4 zeigt als Detail von 3 in perspektivischer Darstellung die Druckplatte (11) mit Zwangsführung (10) und Stegen (13).
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5 zeigt in perspektivischer Darstellung die Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) nach 3 mit Solarmodul (2) im zusammengebauten Zustand und im Zustand abgeschlossener Befestigung am (nicht dargestellten) Träger. Gezeigt ist die Druckplatte (11) mit Stegen (13), das modulseitige Befestigungselement (5) als Schraubenkopf (7), die Gewindeschraube bzw. der Gewindebolzen (6), das trägerseitige Befestigungselement (4) als Mutter (8) in Verankerungsstellung, die Montageplatte (12) mit trägerseitigen Vorsprüngen (14).
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6 zeigt in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße Solarmodulbefestigungsvorrichtung (1) mit Druckplatte (11), Gewindeschraube oder Gewindebolzen (6), Montageplatte (12) mit trägerseitigen Vorsprüngen (14) sowie einen Träger (3) mit Aussparung (9) in ihrer Anordnung vor dem Zusammenbau. Die Zwangsführung (10) und die Stege (13) sind hier an der Montageplatte (12) positioniert. Entsprechend ist hier auch das trägerseitige Befestigungselement (4), das als Mutter (8) ausgebildet ist, zwischen den Stegen (13) positioniert.
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7 zeigt die Anordnung nach 6 im zusammengebauten Zustand und im Zustand der abgeschlossenen Befestigung des (nicht dargestellten) Solarmoduls. Gezeigt ist hier die Druckplatte (11) die Gewindeschraube bzw. der Gewindebolzen (6) mit dem trägerseitigen Befestigungselement (4) als Mutter (8) in Verankerungsstellung, der (teilweise geschnittene) Träger (3) mit Aussparungen (9), sowie die Montageplatte (12) mit Zwangsführung (10), Stegen (13), trägerseitigen Vorsprüngen (14) und modulseitigen Vorsprüngen (15).
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Solarmodulbefestigungsvorrichtung
- 2
- Solarmodul
- 3
- Träger
- 4
- Trägerseitiges Befestigungselement
- 5
- Modulseitiges Befestigungselement
- 6
- Gewindeschraube/Gewindebolzen
- 7
- Schraubenkopf
- 8
- Mutter
- 9
- Aussparungen im Träger
- 10
- Zwangsführung/Schrägflächen
- 11
- Druckplatte
- 12
- Montageplatte
- 13
- Stege
- 14
- Trägerseitige Vorsprünge
- 15
- Modulseitige Vorsprünge
- 16
- Vorspannplatte
- 17
- Sprengring