DE102008012660A1 - Serverbasierte Warnung vor Gefahren - Google Patents
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Abstract
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist eine Gefahrenwarneinheit für ein Fahrzeug zur Detektion von Gefahren und zur Warnung vor Gefahren angegeben, welche eine Vielzahl von Erfassungseinheiten zur Erfassung von Messwerten und eine Analyseeinheit zur Analyse der Messwerte aufweist. Im Falle der Detektion einer Gefahr wird eine Gefahrenmeldung an einen zentralen Server übermittelt, der diese dann anderen Fahrzeugen mitteilen kann. Die Gengespeichert werden.
Description
- Gebiet der Erfindung
- Die Erfindung betrifft die Navigations- und Sicherheitstechnik für Fahrzeuge. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Gefahrenwarneinheit für ein Fahrzeug, ein Gefahrenwarnsystem für eine Vielzahl von Fahrzeugen, die Verwendung einer Gefahrenwarneinheit in einem Fahrzeug, ein Verfahren zum Warnen einer Vielzahl an Fahrzeugen vor Gefahren, ein Computerprogrammprodukt und ein computerlesbares Medium.
- Technologischer Hintergrund
- Die rasante Zunahme des Fahrzeugverkehrs auf den Straßen und die damit verbundenen Staus und Fahrzeitverlängerungen führen weltweit zu erhöhten Anstrengungen, Verkehrszustände zu erkennen und diese bei einer Routenwahl bzw. bei der Routenberechnung in Navigationssystemen zu berücksichtigen.
- Digitale Karten sind meist schon bei Auslieferung veraltet. Von daher ist eine Aktualisierung (Update) der Karte unerlässlich, wenn die digitale Karte mit den aktuellen Verhältnissen übereinstimmen soll. Diese Aktualisierungen umfassen jedoch eine große Datenmenge, da immer die komplette Karte auf den neuesten Stand gebracht wird.
- Bei Gefahrenwarnung auf Basis von DSRC (Dedicated Short Range Communication) wird vor Gefahren auf der Strecke vor dem Fahrzeug gewarnt, die vorher von einem anderen Fahrzeug oder auf andere Weise entdeckt wurden. Hierbei werden die Gefahrenwarnungen von Fahrzeug zu Fahrzeug weitergegeben oder über Infrastruktur an Fahrzeuge übermittelt.
- Weiterhin ist bekannt, dass Fahrzeuge sog. „Floating Car Data" (FCD) versenden. Das dafür eingesetzte System besteht aus einem GPS (Global Positioning System)-Empfänger und einem GSM (Global System for Mobile Communication)- bzw. GPRS-Modul. Beide Module sind in vielen Fahrzeugen auch ohne FCD-Funktionalität bereits vorhanden. Der GPS-Empfänger misst die Position und die FCD-Verfahren ermitteln aus vielen dieser Positionsdaten Reisezeiten des Fahrzeugs. Per GSM-Netz werden diese Reisezeiten als Perlenkette, bei denen einzelne Punkte der Fahrstrecke mit Ortskoordinaten und Zeitstempel versehen sind, an die Verkehrsdatenzentrale übermittelt. Diese kann aus diesen Reisezeiten Rückschlüsse auf die Verkehrslage ziehen. Auf diese Weise erfolgt eine Erhebung von Verkehrszustandsdaten für Verkehrsinformationsdienste.
- Zusammenfassung der Erfindung
- Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Gefahrenwarnung für ein Fahrzeug anzugeben.
- Es sind eine Gefahrenwarneinheit für ein Fahrzeug zur Detektion von Gefahren und Warnung vor Gefahren, ein Gefahrenwarnsystem, die Verwendung einer Gefahrenwarneinheit in einem Fahrzeug, ein Verfahren zum Warnen einer Vielzahl an Fahrzeugen vor Gefahren, ein Computerprogrammprodukt sowie ein computerlesbares Medium gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche angegeben. Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die beschriebenen Ausführungsbeispiele betreffen gleichermaßen die Gefahrenwarneinheit, das Gefahrenwarnsystem, die Verwendung, das Verfahren, das Computerprogrammprodukt und das computerlesbare Medium.
- Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist eine Gefahrenwarneinheit für ein Fahrzeug angegeben, welche zur Detektion von Gefahren und zur Warnung vor Gefahren ausgeführt ist, und welche eine Erfassungseinheit im Fahrzeug zur Erfassung eines Messwerts, eine Analyseeinheit zur Bestimmung, ob der erfasste Messwert mit einer Gefahr korrespondiert, und eine Kommunikationseinheit zur Übermittlung von Informationsdaten über die Gefahr an eine Zentrale, wenn der erfasste Messwert mit der Gefahr korrespondiert, aufweist.
- In anderen Worten ist die Gefahrenwarneinheit in der Lage, eine Vielzahl von unterschiedlichen Messwerten zu detektieren und daraufhin zu analysieren. Auf diese Weise kann die Gefahrenwarneinheit feststellen, ob eine Gefahrensituation vorliegt. Beispielsweise detektiert die Gefahrenwarneinheit einen Eingriff des elektronischen Stabilitätsprogramms ESP, die entsprechende gefahrene Geschwindigkeit, den Ort des Auftretens dieses Eingriffs sowie die aktuelle Außentemperatur. Diese Vielzahl an Messdaten werden daraufhin analysiert und wenn beispielsweise eine gewisse Geschwindigkeit nicht überschritten ist, aber beispielsweise gleichzeitig eine gewisse Temperatur unterschritten ist, werden Informationsdaten generiert, welche beispielsweise auf Glatteis hindeuten. Diese Informationsdaten werden dann an die Zentrale übermittelt, welche ggf. eine weiterführende Auswertung der Informationsdaten vornimmt.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Kommunikationseinheit zur Übermittlung des Messwerts mittels GPRS, UMTS oder WiMax ausgeführt.
- Durch die Verwendung von GPRS, UMTS oder WiMax ist die Reichweite der Verbreitung der Information deutlich größer als bei einer Gefahrenwarnung per DSRC. Da zusätzlich eine Zentrale mit einem Server verwendet wird und keine direkte Verbindung zwischen den verschiedenen Fahrzeugen notwendig ist, können die Informationen auch zwischengespeichert werden.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung werden mit den Informationsdaten über die Gefahr auch noch zusätzliche Informationsdaten über den Ort, an dem der Messwert erfasst wurde, über die Zeit, zu der der Messwert erfasst wurde, und über die Kommunikationseinheit, die die Informationen an die Zentrale sendet, an die Zentrale übermittelt.
- Auf diese Weise wird es der Zentrale ermöglicht, die empfangenen Daten einem entsprechenden Fahrzeug zuzuordnen und auch Missbrauch zu verhindern, indem beispielsweise nur die Daten von registrierten Fahrzeugen beachtet werden.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Kommunikationseinheit zum Empfang von Warndaten von der Zentrale ausgeführt, wobei die Warndaten auf die in der Zentrale empfangenen Informationsdaten einer anderen Kommunikationseinheit basieren.
- In anderen Worten werden in der Zentrale Informationen und Warnhinweise von einer Vielzahl an Fahrzeugen empfangen. Nach einer entsprechenden Auswertung werden die Warndaten auch an andere Fahrzeuge gesendet. Auf diese Weise ist es möglich, Warnhinweise von anderen Verkehrsteilnehmern zu erhalten, wobei hierbei jeweils die Zentrale zwischengeschaltet ist.
- Die Zentrale verwaltet hierbei die Warndaten, filtert die Warndaten, sortiert die Warndaten und kann ganz bestimmte, selektierte Warndaten an ausgewählte Fahrzeuge schicken.
- Auf diese Weise kann der Datenverkehr reduziert werden.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Kommunikationseinheit zum Abrufen der Warndaten von der Zentrale zu festgelegten Zeiten ausgeführt.
- Beispielsweise kann der Fahrer der Gefahrenwarneinheit vorgeben, zu welchen Zeiten das Abrufen erfolgen soll. Weiterhin kann der Fahrer einen solchen Datenabruf triggern, wenn er z. B. seine digitale Karte aktualisieren möchte.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Gefahrenwarneinheit weiterhin eine Verschlüsselungseinheit zum Verschlüsseln der Informationsdaten auf, so dass eine eindeutige Zuordnung der verschlüsselten Informationsdaten zu der Gefahrenwarneinheit möglich ist.
- Auf diese Weise kann die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchs verringert werden.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung weist die Erfassungseinheit einen GPS-Sensor, einen Umfeldsensor, einen ESP-Sensor, eine Kamera, einen ABS (Anti-Blockier-System)-Sensor, einen ASR (Antriebs-Schlupf-Regelung)-Sensor und/oder einen Geschwindigkeitssensor auf.
- Beispielsweise kann auch noch ein Temperatursensor vorgesehen sein.
- Aus der Vielzahl an Messdaten können exakte und sehr detaillierte Warnhinweise generiert werden.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung handelt es sich bei der Zentrale um eine Verkehrsdatenzentrale als Service-Provider.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Gefahrenwarnsystem zur Warnung vor Gefahren für eine Vielzahl von Fahrzeugen angegeben, welches eine oben beschriebene Gefahrenwarneinheit sowie eine Zentrale zum Empfang von Informationsdaten von der Gefahrenwarneinheit und zum Übermitteln von Warndaten an die Gefahrenwarneinheit aufweist, wobei die Zentrale weiterhin zur Erstellung der Warndaten auf Basis der Messwerte ausgeführt ist.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Zentrale zum Übermitteln von ersten Warndaten an eine erste Gefahrenwarneinheit eines ersten Fahrzeugs und zum Übermitteln von zweiten Warndaten an eine zweite Gefahrenwarneinheit eines zweiten Fahrzeugs ausgeführt, wobei die ersten Warndaten unterschiedlich von den zweiten Warndaten sind.
- In anderen Worten ist die Zentrale zum individuellen Übermitteln von individualisierten Warndaten an die Vielzahl von Fahrzeugen ausgeführt. Die Zentrale kann jedem Fahrzeug ganz bestimmte, ausgewählte auf das Fahrzeug abgestimmte Warndaten übermitteln. Beispielsweise können sich die Warndaten von Fahrzeug zu Fahrzeug unterscheiden, je nachdem an welchem Ort sich das entsprechende Fahrzeug befindet. So benötigt beispielsweise ein erstes Fahrzeug nur Warndaten hinsichtlich eines ersten Teils seiner digitalen Karte, wohingegen ein zweites Fahrzeug Warndaten bezüglich eines ganz anderen, zweiten Teils seiner digitalen Karte benötigt, weil sich das zweite Fahrzeug an einem anderen Ort befindet.
- Auf diese Weise kann der Datenverkehr weiter reduziert werden.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Zentrale zum Empfang von Informationsdaten von einer Vielzahl an Gefahrenwarneinheiten von unterschiedlichen Fahrzeugen und zur Erstellung von Warndaten auf Basis sämtlicher empfangener Messwerte ausgeführt.
- Weiterhin kann die Zentrale noch zusätzliche Informationen, beispielsweise Messdaten von Sensoren außerhalb der Fahrzeuge empfangen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Induktionsschleifen in einer Straße oder um Detektoren am Straßenrand oder beispielsweise unter einer Brücke.
- Die empfangenen Daten können dann in der Zentrale statistisch ausgewertet werden. Bei der statistischen Auswertung können beispielsweise auch Verfahren von Data-Mining verwendet werden, also statistisch-mathematische Methoden zur Mustererkennung.
- Auf diese Weise können einzelne Fehlmessungen herausgemittelt oder herausgefiltert werden, wodurch die Aussagekraft der Warndaten erhöht werden kann.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Verwendung einer oben beschriebenen Gefahrenwarneinheit in einem Fahrzeug angegeben.
- Bei dem Fahrzeug handelt es sich beispielsweise um ein Kraftfahrzeug, wie Auto, Bus oder Lastkraftwagen, oder aber auch um ein Schienenfahrzeug, ein Schiff, ein Luftfahrzeug, wie Helikopter oder Flugzeug, oder beispielsweise um ein Fahrrad.
- Die von der Zentrale an ein Fahrzeug übermittelten Warndaten können zum Aktualisieren einer digitalen Karte, wie beispielsweise einer digitalen Navigationskarte verwendet werden. Unter dem allgemeinen Begriff „digitale Karte" sind auch Karten für fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme (ADAS, Advanced Driver Assistance System) zu verstehen, ohne dass hierbei eine Navigation stattfindet.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Verfahren zum Warnen einer Vielzahl an Fahrzeugen vor Gefahren angegeben, bei welchem ein Messwert durch eine Erfassungseinheit in einem ersten Fahrzeug erfasst wird. Daraufhin wird bestimmt, ob der erfasste Messwert mit einer Gefahr korrespondiert. Wenn der erfasste Messwert mit der Gefahr korrespondiert, findet eine Übermittlung von Informationsdaten über die Gefahr an eine Zentrale statt.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung findet weiterhin eine Speicherung der Art der Gefahr, des Ortes, an dem der Messwert erfasst wurde, der Zeit, zu der der Messwert erfasst wurde, und einer Identifikation der Kommunikationseinheit, die die Informationen an die Zentrale übermittelt hat, in der Zentrale statt. Weiterhin erfolgt eine Erzeugung von Warndaten auf Basis der gespeicherten Daten innerhalb der Zentrale.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung erfolgt ein Abrufen von für ein bestimmtes, zweites Fahrzeug relevanten Warndaten von der Zentrale durch das zweite Fahrzeug.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein Computerprogrammprodukt angegeben, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor anleitet, die oben angegebenen Verfahrensschritte durchzuführen.
- Gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ist ein computerlesbares Medium angegeben, auf dem ein Computerprogrammprodukt gespeichert ist, das, wenn es auf einem Prozessor ausgeführt wird, den Prozessor anleitet, die oben angegebenen Verfahrensschritte durchzuführen.
- Eine grundsätzliche Überlegung der Erfindung ist darin zu sehen, dass eine automatische Identifikation einer Gefahr, die mit Hilfe einer Fahrzeug-Sensorik detektiert wurde, innerhalb des Fahrzeugs stattfindet und daraufhin eine entsprechende Gefahrenmeldung an eine Zentrale übermittelt wird. Die Zentrale wertet alle empfangenen Meldungen aus und teilt jedem teilnehmenden Fahrzeug die Gefahren mit, die für dieses Fahrzeug relevant sind.
- Im Folgenden werden mit Verweis auf die Figuren bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
-
1 zeigt eine schematische Darstellung einer Gefahrenwarneinheit gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. -
2 zeigt eine schematische Darstellung eines Gefahrenwarnsystems gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. -
3 zeigt eine schematische Darstellung eines Ausschnitts einer digitalen Navigationskarte und einer akustischen Warneinheit gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. -
4 zeigt einen Ausschnitt einer digitalen Navigationskarte für ein anderes Fahrzeug gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. -
5 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. - Die Darstellungen in den Figuren sind schematisch und nicht maßstäblich.
- In der folgenden Figurenbeschreibung werden für die gleichen oder ähnlichen Elemente die gleichen Bezugsziffern verwendet.
-
1 zeigt eine schematische Darstellung von Komponenten einer Gefahrenwarneinheit100 , die beispielsweise in einem Fahrzeug installiert ist und der Detektion von Gefahren sowie der Warnung vor Gefahren dient. Die Gefahrenwarneinheit100 weist eine Erfassungseinheit101 , eine Analyseeinheit102 sowie eine Kommunikationseinheit103 auf. - Die Erfassungseinheit
101 umfasst eine Vielzahl an unterschiedlichen Sensoren, wie beispielsweise ein ESP-System104 , einen Temperaturfühler105 und eine GPS-Einheit106 (im Folgenden auch Positionierungseinheit genannt). - Die Analyseeinheit
102 empfangt die Messwerte von der Erfassungseinheit101 und kann eine Analyse dieser Messwerte dahingehend durchführen, ob die Messwerte auf eine tatsächliche Gefahr hinweisen. - Die Kommunikationseinheit
103 weist eine Antenne113 auf, über welche eine drahtlose Kommunikation mit einem Server (siehe Bezugszeichen203 in2 ) erfolgen kann. - Mit der Analyseeinheit
102 , welche auch als Steuerung der daran angeschlossenen Systeme dient, ist eine Eingabeeinheit111 verbunden. Über die Eingabeeinheit111 können verschiedene Einstellungen der Gefahrenwarneinheit vorgenommen werden und beispielsweise für eine Navigationseinheit ein Zielort und ggf. auch ein Standort gewählt werden. Die Eingabe des Zielortes ist dabei beispielsweise durch Eingabe des vollständigen Namens des Zielortes oder auch durch Auswahl aus einer Liste, die auf einer optischen Ausgabeeinheit, wie beispielsweise einem Monitor109 , dargestellt wird, möglich. Auf dem Monitor109 werden auch die Zielführungsinformationen ausgegeben. Weiterhin können auf dem Monitor auch Warnhinweise von der Zentrale ausgegeben werden. - Diese Hinweise können auch über die akustische Ausgabeeinheit
110 ausgegeben werden. Die Ausgabe über die akustische Ausgabeeinheit110 hat den Vorteil, dass der Fahrer weniger vom aktuellen Verkehrsgeschehen abgelenkt wird. In einem Speicherelement112 , das mit der Steuerung102 verbunden oder in ihr integriert ist, sind die digitalen Kartendaten in Form von Datensätzen abgelegt. Beispielsweise sind in dem Speicherelement112 auch zusätzliche Informationen über Verkehrsbeschränkungen und dergleichen abgelegt und den Datensätzen zugeordnet. - Zur Bestimmung der aktuellen Fahrzeugposition weist die Gefahrenwarneinheit
100 eine Navigationseinheit und einen GPS-Empfänger106 auf, der zum Empfang von Navigationssignalen von GPS-Satelliten ausgelegt ist. Natürlich kann die Positionierungseinheit106 auch für andere Satellitennavigationssysteme ausgeführt sein. - Da die GPS-Signale aber beispielsweise im innerstädtischen Bereich nicht immer empfangbar sind, weist die Einheit
100 zur Durchführung einer Koppelnavigation zudem einen Richtungssensor107 , einen Wegstreckensensor108 und ggf. auch einen Lenkradwinkelsensor114 auf. Signale des GPS-Empfängers, des Wegstreckensensors, des Richtungssensors und/oder des Lenkradwinkelsensors werden beispielsweise in der Steuereinheit bzw. Erfassungseinheit102 bearbeitet. Die aus diesen Signalen ermittelten Fahrzeugpositionen werden über Map Matching mit den Straßenkarten abgeglichen. Die so gewonnene Zielführungsinformation wird über den Monitor109 schließlich ausgegeben. - Weiterhin ist eine Verschlüsselungseinheit
115 vorgesehen, die die Daten, welche über die Kommunikationseinheit103 an die Zentrale200 (siehe2 ) übertragen werden sollen, verschlüsselt. - Wird eine Gefahr erkannt (z. B. Glätte, ein liegen gebliebenes Fahrzeug, ein vorhergehender Unfall,...), so wird diese Information mittels GPRS, UMTS, WiMax oder einer anderen Übertragungstechnik in eine Datenbank des Systems
200 übertragen. Zusätzlich zu der Information über die Art der Gefahr werden noch der Ort (GPS-Position), die Erkennungszeit und wer die Gefahr in die Datenbank geschrieben hat, gespeichert. Andere Fahrzeuge haben über GPRS, UMTS, WiMax, etc. Zugriff auf die Datenbank und bekommen immer die jeweils für ihren Bereich relevanten Informationen bereitgestellt. Als relevant werden alle Gefahren innerhalb einer gewissen Entfernung vom Fahrzeug angesehen. Es gibt auch die Möglichkeit, alle Informationen anzufordern bzw. abzurufen, falls diese für eine Routenberechnung notwendig sind. - Die übertragenen Daten sind dabei über Kryptographietechniken geschützt (verschlüsselt) und exakt einem Sender zuzuordnen. So wird sichergestellt, dass keine Falschinformationen durch Dritte in die Datenbank gelangen.
- Um die notwendige Bandbreite zum Server und zurück möglichst klein zu halten, werden Informationen nur dann geschickt, wenn eine Gefahr auch tatsächlich erkannt wurde. Informationen vom Server werden nur in festgelegten Zeitintervallen abgefragt. Diese Zeitintervalle können relativ groß sein, da durch die große Reichweite auch viel Zeit bleibt, bis das Fahrzeug in die Nähe der Gefahr kommt. Zusätzlich bietet es sich an, einen Push-Service einzurichten, der Gefahren vom Server zum Fahrzeug schickt, wenn diese von großer Bedeutung sind oder großflächige Auswirkungen haben.
- Anstelle eines Servers kann auch ein Service-Provider vorgesehen sein, der die Funktion in Kombination mit anderen Funktionen (z. B. Floating Car Data) anbietet.
-
2 zeigt eine schematische Darstellung eines Gefahrenwarnsystems mit einer Gefahrenwarneinheit100 und einer Zentrale200 . - Die Gefahrenwarneinheit
100 ist in einem Fahrzeug201 eingebaut. Die Vielzahl an Sensoren ist nicht dargestellt. - Die Zentrale
200 umfasst ebenfalls eine Kommunikationseinheit202 mit einer entsprechenden Antenne204 , die an dem Server203 angeschlossen ist. - Die Zentrale
200 und die Gefahrenwarneinheit100 kommunizieren drahtlos über die Funkübertragungsstrecke205 miteinander. -
3 zeigt einen Ausschnitt301 aus einer digitalen Navigationskarte. Es ist eine Straße302 zu sehen, auf welcher sich das Fahrzeug303 in Ost-Nordost-Richtung bewegt. Weiterhin sind zwei Gefahrenhinweise304 und305 eingeblendet, welche mit den Messorten306 ,307 korrespondieren. Diese Gefahren wurden von anderen Fahrzeugen detektiert und an die Zentrale übermittelt, woraufhin die Zentrale die Warnhinweise an die Gefahrenwarneinheit des Fahrzeugs303 übermittelt hat. Diese Übermittlung fand deswegen statt, weil sich das Fahrzeug303 auf die beiden Gefahrenstellen306 ,307 zubewegt. Da sich der Fahrer schon relativ nahe an der Gefahrenstelle306 befindet, ist zusätzlich eine akustische Warnung110 vorgesehen, um ihn auf die Gefahr aufmerksam zu machen. -
4 zeigt einen Ausschnitt401 aus einer anderen digitalen Navigationskarte eines zweiten Fahrzeugs. Der Kartenausschnitt401 zeigt eine Straße402 , auf der sich das Fahrzeug403 befindet. Es ist eine Gefahrenstelle405 zu sehen mit einem entsprechenden Warnhinweis404 . Diese Daten wurden dem zweiten Fahrzeug übermittelt, weil sich das zweite Fahrzeug403 auf die Gefahrenstelle405 zubewegt. Die Warndaten der3 wurden dem zweiten Fahrzeug nicht übermittelt, um den Datenverkehr so gering wie möglich zu halten. -
5 zeigt ein Flussdiagramm eines Verfahrens gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. In Schritt501 erfolgt die Erfassung von Messwerten in einem Fahrzeug und eine daran angeschlossene Analyse der Messwerte zur Bestimmung, ob die Messwerte mit einer Gefahr korrespondieren. Daraufhin folgt in Schritt502 die Übermittlung der Gefahr mittels GPRS, UMTS, etc. an einen Server, der daraufhin die Art der Gefahr, die Position des Fahrzeugs, die Erkennungszeit und spezifische Senderinformation speichert. Die Datenübermittlung findet mit Hilfe einer Kryptographietechnik statt. - Daraufhin erzeugt die Zentrale in Schritt
503 Warndaten auf Basis der übermittelten Informationen. In Schritt504 werden die Warndaten von einem weiteren, bestimmten Fahrzeug von der Zentrale abgerufen. - Die Informationen bzw. Warndaten sind vom Server durch das Fahrzeug mittels GPRS, UMTS oder WiMax herunterladbar, falls diese Informationen für das Fahrzeug relevant sind.
- Ein Kriterium für die Relevanz ist beispielsweise der Abstand des Fahrzeugs von dem Ort der Gefahr.
- Weiterhin können sämtliche Informationen vom Server zum Fahrzeug heruntergeladen werden, falls diese Daten für eine Routenberechnung notwendig sein sollten.
- Auch können die Daten in festgelegten Zeitintervallen heruntergeladen werden oder es kann ein sog. Push-Service eingesetzt werden, um vor Gefahren mit großen Auswirkungen zu warnen.
- Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass „umfassend" und „aufweisend" keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und „eine" oder „ein" keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale oder Schritte, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen oder Schritten anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkungen anzusehen.
Claims (17)
- Gefahrenwarneinheit (
100 ) für ein Fahrzeug zur Detektion von Gefahren und zur Warnung vor Gefahren, die Gefahrenwarneinheit aufweisend: eine Erfassungseinheit (101 ) im Fahrzeug zur Erfassung eines Messwerts; eine Analyseeinheit (102 ) zur Bestimmung, ob der erfasste Messwert mit einer Gefahr korrespondiert; und eine Kommunikationseinheit (103 ) zur Übermittlung von Informationsdaten über die Gefahr an eine Zentrale (200 ), wenn der erfasste Messwert mit der Gefahr korrespondiert. - Gefahrenwarneinheit nach Anspruch 1, wobei die Kommunikationseinheit (
103 ) zur Übermittlung des Messwerts mittels GPRS, UMTS oder WiMax ausgeführt ist. - Gefahrenwarneinheit nach Anspruch 1 oder 2, wobei mit den Informationsdaten über die Gefahr zusätzliche Informationsdaten an die Zentrale (
200 ) übermittelt werden, die den Ort, an dem der Messwert erfasst wurde, die Zeit, zu der der Messwert erfasst wurde, und die Kommunikationseinheit (103 ), die die Informationen an die Zentrale (200 ) sendet, betreffen. - Gefahrenwarneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Kommunikationseinheit (
103 ) zum Empfang von Warndaten von der Zentrale (200 ) ausgeführt ist; und wobei die Warndaten auf in der Zentrale empfangene Informationsdaten einer anderen Kommunikationseinheit basieren. - Gefahrenwarneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Kommunikationseinheit (
103 ) zum Abrufen der Warndaten von der Zentrale (200 ) zu festgelegten Zeiten ausgeführt ist. - Gefahrenwarneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, weiterhin aufweisend: eine Verschlüsselungseinheit (
115 ) zum Verschlüsseln der Informationsdaten, so dass eine eindeutige Zuordnung der verschlüsselten Informationsdaten zu der Gefahrenwarneinheit (100 ) möglich ist. - Gefahrenwarneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Erfassungseinheit (
101 ) zumindest einen Sensor (104 ) aufweist ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus GPS-Sensor, Umfeldsensor, ESP-Sensor, Kamera, ABS-Sensor, ASR-Sensor, Fahrzustandssensor, Raddrehzahlsensoren, Lenkradwinkelsensor und Geschwindigkeitssensor. - Gefahrenwarneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei es sich bei der Zentrale (
200 ) um eine Verkehrsdatenzentrale als Service-Provider handelt. - Gefahrenwarnsystem zur Warnung vor Gefahren für eine Vielzahl von Fahrzeugen, das Gefahrenwarnsystem aufweisend: eine Gefahrenwarneinheit (
100 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8; eine Zentrale (200 ) zum Empfang von Informationsdaten von der Gefahrenwarneinheit (100 ) und zum Übermitteln von Warndaten an die Gefahrenwarneinheit (100 ); wobei die Zentrale (200 ) weiterhin zur Erstellung der Warndaten auf Basis der Messwerte ausgeführt ist. - Gefahrenwarnsystem nach Anspruch 9, wobei die Zentrale (
200 ) zum Übermitteln von ersten Warndaten an eine erste Gefahrenwarneinheit eines ersten Fahrzeugs und zum Übermitteln von zweiten Warndaten an eine zweite Gefahrenwarneinheit eines zweiten Fahrzeugs ausgeführt ist; und wobei die ersten Warndaten unterschiedlich von den zweiten Warndaten sind. - Gefahrenwarnsystem nach Anspruch 9 oder 10, wobei die Zentrale (
200 ) zum Empfang von Informationsdaten von einer Vielzahl an Gefahrenwarneinheiten von unterschiedlichen Fahrzeugen und zur Erstellung der Warndaten auf Basis sämtlicher empfangener Messwerte ausgeführt ist. - Verwendung einer Gefahrenwarneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8 in einem Fahrzeug.
- Verfahren zum Warnen einer Vielzahl an Fahrzeugen vor Gefahren, das Verfahren aufweisend die Schritte: Erfassung eines Messwerts durch eine Erfassungseinheit (
101 ) in einem ersten Fahrzeug; Bestimmung, ob der erfasste Messwert mit einer Gefahr korrespondiert; und Übermittlung von Informationsdaten über die Gefahr an eine Zentrale (200 ), wenn der erfasste Messwert mit der Gefahr korrespondiert. - Verfahren nach Anspruch 13, weiterhin aufweisend die Schritte: Speichern der Art der Gefahr, des Ortes, an dem der Messwert erfasst wurde, der Zeit, zu der der Messwert erfasst wurde, und einer Identifikation der Kommunikationseinheit (
103 ), die die Informationen an die Zentrale (200 ) übermittelt hat, in der Zentrale (200 ); und Erzeugung von Warndaten auf Basis der gespeicherten Daten. - Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, weiterhin aufweisend den Schritt: Abrufen von für ein zweites bestimmtes Fahrzeug relevanten Warndaten von der Zentrale (
200 ). - Computerprogrammprodukt, das, wenn es auf einem Prozessor (
102 ) ausgeführt wird, den Prozessor (102 ) anleitet, die folgenden Schritte durchzuführen: Erfassung eines Messwerts durch eine Erfassungseinheit (101 ) in einem ersten Fahrzeug; Bestimmung, ob der erfasste Messwert mit einer Gefahr korrespondiert; und Übermittlung von Informationsdaten über die Gefahr an eine Zentrale (200 ), wenn der erfasste Messwert mit der Gefahr korrespondiert. - Computerlesbares Medium, auf dem ein Computerprogrammprodukt gespeichert ist, das, wenn es auf einem Prozessor (
102 ) ausgeführt wird, den Prozessor (102 ) anleitet, die folgenden Schritte durchzuführen: Erfassung eines Messwerts durch eine Erfassungseinheit (101 ) in einem ersten Fahrzeug; Bestimmung, ob der erfasste Messwert mit einer Gefahr korrespondiert; und Übermittlung von Informationsdaten über die Gefahr an eine Zentrale (200 ), wenn der erfasste Messwert mit der Gefahr korrespondiert.
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