-
Stand der Technik
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft Abgrenzungsbauwerke wie Mauern für den Außenbereich und
Verfahren für
deren Aufbau vor Ort.
-
Die
eingangs erwähnten
Mauern werden vielfach als Einfriedung für Grundstücke verwendet. Die Erfindung
betrifft vor allem solche Mauern, die keinerlei Erdreich abstützen sollen,
sondern im wesentlichen frei stehen sollen. Ein typischer Anwendungsfall
ist die Einfriedung von Grundstücken
von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern zur Straße hin oder
in den seitlichen bzw. rückwärtigen Bereich.
-
Solche
Mauern werden im Stand der Technik typischerweise vor Ort gemauert.
Dazu wird ein Fundament angelegt, das den Aufbau der Mauer vor frostbedingten
Aufwerfungen des Untergrundes bewahren soll. Auf dieses Fundament
wird dann im wesentlichen eine Mauer Stein auf Stein gesetzt und vermauert,
das heißt
die einzelnen Steine, aus denen die Mauer zusammengesetzt ist, werden
mit Mörtel, Zement
oder dergleichen verbunden. Auf diese Weise entsteht das Bauwerk,
wobei in nachfolgenden Arbeitsgängen
meist noch ein Verputzen oder weitere Dekorarbeiten der Mauer notwendig
sind.
-
Als
Mauersteine werden vielfach unterschiedliche Steine verwendet. Auch
wenn beispielsweise großvolumige
Leichtbausteine aus Gasbeton verwendet werden, so ist der manuelle
Aufwand beim Erstellen dieses Bauwerks doch recht groß, da Stein auf
Stein gesetzt und vermörtelt
werden muss, da die einzelnen Steine untereinander ausgerichtet
werden müssen,
um eine ebene Fläche
der Mauer zu gewährleisten,
und, schließlich,
weil alles direkt vor Ort unter Umständen bei widrigen Wetterbedingungen aufgebaut
werden muss.
-
Demgegenüber besteht
die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, Abgrenzungsbauwerke
zu schaffen, die schneller aufgebaut werden können, und ein entsprechendes
Verfahren zum Aufbau einer solchen zu schaffen.
-
Vorteile der Erfindung
-
Mit
den Maßnahmen
der unabhängigen
Ansprüche
wird diese Aufgabe gelöst.
-
In
den Unteransprüchen
sind vorteilhafte Ausgestaltungen Weiterbildungen und Verbesserungen
des jeweiligen Gegenstandes der Erfindung angegeben.
-
Gemäß einem
Aspekt der Erfindung wird ein System zur Herstellung eines Abgrenzungsbauwerks im
Außenbereich
offenbart, das gekennzeichnet ist durch folgende Systemelemente:
- a) ein vorgefertigtes Grundträgerelement
als Anschlusselement zu einem Fundament der Mauer im Untergrund,
- b) ein aus im wesentlichen einem Leichtbaustoff vorgefertigtes
Wandelement zum Aufsetzen auf das Grundträgerelement,
- c) ein vorgefertigtes Säulenelement
mit einem längs
durch die Säule
durchgängigen
Hohlraum und mit einer Verankerungsvorrichtung zum Verankern des
Säulenelements
im Untergrund.
-
Diese
drei Systemelemente sind vorzugsweise formschlüssig aneinander angepasst,
so dass innige Verbindungen zwischen ihnen herstellbar sind.
-
Gemäß einem
weiteren wichtigen Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Aufbau
einer im Außenbereich
liegenden Mauer offenbart, das gekennzeichnet ist durch die folgenden
schritte:
- a) Verankern mehrerer Ankerteile
im Untergrund der Mauer, so dass ein Überstand vorgegebener Länge nach
oben über
die Oberkante des Untergrundes übersteht,
- b) Überstülpen eines
Säulenelementes über den Überstand
und Ausrichten des Säulenelementes, wobei
das Säulenelement
einen strukturellen Aufbau besitzt, der
- a) einen innenliegenden, die beiden gegenüberliegenden Stirnflächen des
Säulenelementes
verbindenden Hohlraum für
den Anker und einen den Anker umgebenden Betonmantel umfasst,
- b) einen den Hohlraum umgebenden Mantel aus Leichtbaustoff,
- c) sowie eine den Leichtbaustoffmantel umgebende Hartschicht
enthält,
- c) Ausfüllen
des Hohlraums mit einem flüssigen, aushärtbaren
Stoff, bevorzugt Schnellzement,
- d) Vorbereiten eines Auflagebettes für das Grundträgerelement
zwischen je zwei Säulenelementen,
- e) Auflegen des Grundträgerelements
auf das Auflagebett und ausrichten,
- f) Auflegen eines Wandelementes auf das Grundträgerelement
zwischen zwei Säulenelementen, wobei
das Auflagebett bevorzugt Bauschaum enthält, der nach Auflage aushärtet,
- g) Verbinden von Wandelement mit Grundträgerelement und Säulenelementen,
Wiederholen
der Schritte a) bis g), bis das Bauwerk die vorgegebenen Maße erreicht
hat.
-
In
bevorzugter Weise enthält
das oben genannte System noch zusätzlich ein Designelement zur
designerischen Gestaltung des Wandelementes. Dieses Designelement
hat im wesentlichen eine ästhetische
Funktion zu erfüllen
und soll die reine Wandfläche
als Sichtfläche
verschönern.
Sie kann darüber
hinaus jedoch auch eine Schutzfunktion für das Wandelement gegen Beschädigungen
oder Verwitterung aufweisen. Je nach dem, welche Funktion im Vordergrund
steht, kann das Design element eine Schutzschicht sein, die flüssig aufgetragen
wird und aushärtet,
oder es kann eine separate, gegenständliche Fläche sein, die am Wandelement
oder am Grundträgerelement
oder an den Säulenelementen, oder
anderswo – zum
Beispiel im Erdreichuntergrund – befestigt
wird.
-
Das
Wandelement besteht im wesentlichen aus einem Leichtbaustoff, bevorzugt
aus einem Hartschaum, der eine geeignete Ummantelung aufweist, so
dass der Hartschaum selbst nicht nach außen sichtbar ist. Als Hartschaum
kommt beispielsweise PUR-Schaum infrage. Auch das vorgefertigte
Grundträgerelement,
das auf ein entsprechend vorbereitetes Fundament aufgesetzt werden
soll, hat in bevorzugter Weise einen Kern aus diesem Leichtbaustoff.
-
In
weiter bevorzugter Weise ist der strukturelle Aufbau von Wandelement
und/oder dem Trägerelement
derart gestaltet, dass er einen Kern besitzt, der aus dem vorgenannten
Leichtbaustoff besteht und dass dieser Kern mit einer Hartschicht
umgeben ist, bevorzugt vollständig
umgeben ist, die einen Schutz gegen Verwitterung darstellt. Diese
Hartschicht ist in bevorzugter Ausführung eine Schicht aus Faserbeton
mit einer weiteren, außenliegenden Versiegelungsschicht
gegen Witterungseinflüsse. Hier
können
geeignete Putze oder andere Anstriche verwendet werden.
-
Das
Säulenelement
besitzt vorzugsweise einen strukturellen Aufbau wie folgt:
- a) Es besitzt einen innenliegenden, vorzugsweise die
beiden gegenüberliegenden
Stirnflächen
des Säulenelementes
verbindenden Hohlraum, der zur Aufnahme eines Ankers, bevorzugt
aus Stahl, und einen diesen Anker umgebenden Betonmantel umfasst,
- b) es besitzt einen diesen Hohlraum umgebenden Mantel aus einem
Leichtbaustoff, wie er oben erwähnt
wurde,
- c) es besitzt eine diesen Leichtbaustoffmantel umgebende Hartschicht,
wie sie ebenfalls vorher erwähnt
wurde.
-
Der
Hohlraum dient dazu, beispielsweise einen Erdanker in Form eines
länglichen
Stück Baustahls
einerseits im Erdreich zu verankern und andererseits in diesem Hohlraum
befindlich mit einem Schnellzement oder anderem schnell abbindenden und
aushärtenden
Material auszufüllen,
um damit das Säulenelement
fest mit dem Untergrund verbinden zu können.
-
Das
Säulenelement
bildet das wesentliche Stützelement
zum Stützen
der Wandelemente und somit zum Stützen der gesamten Mauer. Ein
Wandelement wird jeweils zwischen zwei Säulenelementen eingesetzt und
mit diesen verbunden.
-
In
vorteilhafter Weise kann das Trägerelement,
das Wandelement oder beide mit dem jeweils benachbarten Säulenelement
an den Verbindungsflächen
mittels passender Aussparungen bzw. passende Fortsätze formschlüssig verbunden
werden, so dass eine gewisse Grundfestigkeit der jeweiligen Verbindung
allein durch den Formschluss zustande kommt und nicht nur abhängig ist
von der Beständigkeit
eines Klebers, der zum Verbinden der Flächen in bestimmten Ausführungsbeispielen
ohnehin verwendet wird.
-
Als
Hartschicht kann in bevorzugter Weise ein Faserbeton aufgetragen
werden, gefolgt von einer Deckschicht mit versiegelnder Eigenschaft,
so dass das Regenwasser nach außen
und unten ablaufen kann.
-
Die
erfindungsgemäßen, gegenständlichen Produkte,
also die Elemente, aus denen das Leichtbaumauersystem zusammengesetzt
ist, können
nun je nach ihrem Verhältnis
von Oberfläche
zu Volumen und je nach den vorgegebenen Stabilitätsan forderungen einen mehr
oder weniger großen
Volumenanteil besitzen, der aus Leichtbaustoff hergestellt ist.
Als Leichtbaustoffe kommen im wesentlichen Hartschaumstoffe, beispielsweise
Polyurethan(PUR)-Schaum, oder andere Schaumstoffe, wie beispielsweise
solche, die aus Glasschaum zusammengesetzt sind, infrage. Als Rohstoff
zur Herstellung solcher Schäume
können
insbesondere auch Granulate verwendet werden, die sonst eher als
Abfall gehandhabt werden. Schließlich können alle obenliegenden Flächen (Säule, Wand)
noch mit einem Dachelement bestückt
sein, dass auf das Säulenelement
bzw das Wandelement aufgeklipst oder geklebt oder anderweitig mit
diesem verbunden werden kann.
-
Zeichnungen
-
Anhand
der Zeichnungen werden Ausführungsbeispiele
der Erfindung erläutert.
-
1 zeigt
die wesentlichen Systemelemente des erfindungsgemäßen Leichtbaumauersystems in
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel,
einschließlich
eines flachen Fundaments;
-
2 zeigt
das Säulenelement
mit innerer, durchgehender Öffnung
sowie Aussparung zur Aufnahme des Wandelements in einer räumlich dargestellten
Ansicht;
-
3 zeigt
einen Schnitt des Säulenelements
längs der
Linie 3-3';
-
4 zeigt
einen entsprechenden Schnitt längs
der Linie 4-4';
-
5 zeigt
beispielhaft eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Wandelementes
in einer räumlichen
Ansicht;
-
6 zeigt
das Wandelement aus 5 in einem Ausschnitt als Schnittdarstellung
längs der
Linie 6-6' aus 5;
-
7A zeigt
ein weiteres Beispiel für
ein Wandelement, mit einer Aussparung passend für das Säulenelement, wie es in den 2, 3 und 4 gezeigt
ist, in einem Längsschnitt;
-
7B zeigt
ein alternativ ausgeführtes Wandelement;
-
8 zeigt
das Grundträgerelement
gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
in einer Seitenansicht;
-
9 zeigt
das Grundträgerelement
aus 8 in einer Draufsicht von oben;
-
10 zeigt
in einer seitlichen unterbrochenen, verkürzten Form die Anordnung aus
zwei Säulenelementen,
einem Wandelement (unterbrochen, verkürzt) und einem Grundträgerelement
(ebenfalls unterbrochen, verkürzt)
zusammen mit den Verankerungselementen und deren Fundament im Untergrund;
-
11 zeigt
die Anordnung aus 10 von oben;
-
12, 13, 14, 15 und 16 zeigen
weitere Ausführungsbeispiele
mit Varianten des Wandelementes und Varianten bei der graphischen
Gestaltung von Wandelement und Säulenelementen.
-
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
-
In
den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche
Komponenten.
-
1 zeigt
die wesentlichen Systemelemente eines erfindungsgemäßen Leichtbaumauersystems
in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel,
einschließlich
eines flachen Fundaments;
Zwei Säulenelemente 10A, 10B sind
als in einer entsprechenden Herstellungsfabrik vorgefertigt hergestellte
Systemelemente bereitgestellt, um auf ein Fundament 40 aufgestellt
zu werden. Sie nehmen zwischen sich ein Wandelement 20 auf,
das als ebenfalls vorgefertigtes, längliches und wandähnliches Bauteil
rechts und links an den Stirnseiten jeweils nasenähnlichen
Fortsätze
aufweist, die in entsprechend in den Säulenelementen vorgesehenen
Aussparungen formschlüssig
eingesetzt werden können.
-
Ein
Grundträgerelement 30 liegt
auf dem Fundament 40 auf und trägt das Wandelement 20, wenn
es durch das erfindungsgemäße Verfahren zum
Aufbau der erfindungsgemäßen Mauer
darauf zu liegen kommt.
-
In
vorteilhafter Weise enthält
das Wandelement 20 noch ein separates Designträgerelement 50, das
an dem Wandelement 20 durch herkömmliche Befestigungstechniken,
beispielsweise Kleben, Schrauben, Stecken, etc., befestigt ist.
-
Einzelheiten
zu einem bevorzugten, inneren Aufbau eines erfindungsgemäßen Säulenelementes sind
in den 2, 3 und 4 beschrieben.
-
2 zeigt
das Säulenelement
mit innerer, durchgehender Öffnung
sowie Aussparung zur Aufnahme des Wandelements in einer räumlich dargestellten
Ansicht;
Mit Bezug zu 2 besitzt
ein erfindungsgemäß hergestelltes,
im wesentlichen aus einem Leichtbaustoff, bevorzugt aus Polyurethan(PUR)-Hartschaum
bestehendes Säulenelement 10A eine
Höhe von
etwa 1 m. Es hat quadratischen Querschnitt, wie sich aus den 3 und 4 ergibt,
mit einer Kantenlänge
von etwa 30 cm.
-
Ein
Hohlraum 24 ist durchgehend ausgebildet, von oben nach
unten die Stirnseiten des Säulenelementes
verbindend. Dieser Hohlraum hat beispielsweise ebenfalls quadratischen
Querschnitt mit einer Kantenlänge
von etwa 10 cm. Des weiteren ist eine Aussparung 22 vorgesehen,
die quaderförmige Gestalt
hat und etwa 4 cm tief sich von einer Außenfläche sich in das Innere des
Säulenelementes
erstreckt. In dem Beispiel ist die Aussparung etwa 10 cm breit und
70 cm hoch.
-
3 zeigt
einen Schnitt des Säulenelements
längs der
Linie 3-3'; 4 zeigt
einen entsprechenden Schnitt längs
der Linie 4-4';
Wie
aus den Querschnittsabbildungen der 3 und 4 hervorgeht,
ist der Hohlraum 24 und die Aussparung 22 in etwa
mittig angebracht.
-
Anstelle
von rechteckigen Querschnittsformen für Hohlraum und Aussparung können selbstverständlich andere,
geeignete Querschnittsformen verwendet werden.
-
Das
in 2 dargestellte Säulenelement 10A enthält als wesentlichen
Bestandteil Hartschaummaterial 28, das in den 3 und 4 durch
die Schraffur gekennzeichnet ist.
-
Die
Außenflächen des
Säulenelementes werden
durch eine Hartschicht 26 gebildet. Diese Hartschicht 26 kann
beispielsweise aus Faserspachtel bestehen, der noch mit einer außenliegenden
Versiegelungsschicht, etwa einem Lack oder einer Außenfarbe,
bestrichen ist. Dies gilt im wesentlichen für alle Flächen, die der Witterung ausgesetzt
sind, auch für
die entsprechenden Hartschichten der nachfolgend beschriebenen Systemelemente.
-
5 zeigt
beispielhaft eine Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Systemelements – des Wandelementes 50 – in einer
räumlichen
Ansicht; 6 zeigt das Wandelement aus 5 in
einem Ausschnitt als Schnittdarstellung längs der Linie 6-6' aus 5; 7A zeigt
ein weiteres Beispiel für ein
Wandelement, mit einer Aussparung passend für das Säulenelement, wie es in den 2, 3 und 4 gezeigt
ist, in einer Ansicht von vorne;
-
5 zeigt
ein erfindungsgemäßes Wandelement 20 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
ausschnittweise, um den inneren Aufbau kenntlich zu machen. Ein
im wesentlichen quaderförmiger
Hartschaum aus PUR besitzt an seiner untenseitigen und an seiner
obenseitigen Stirnfläche 34A bzw. 34B eine
im Querschnitt dreieckförmige,
rinnenförmige
Aussparung 32A bzw. 32B, die sich längs der gesamten
Breite des Wandelements erstreckt und vorzugsweise mit einem Faserbeton,
beispielsweise B25 mit einem darin eingebetteten Baustahl 35A, 35B,
runder Durchmesser, beispielsweise 12 mm, ausgestattet ist. Der
Faserbeton zusammen mit dem Baustahl ergibt eine hohe Biegefestigkeit
und eine hohe Standfestigkeit für
das dargestellte Wandelement.
-
Wie 5 weiter
in der teilweise freigelegten Vorderfläche des Wandelements zeigt,
enthält
ein typischer Aufbau für
ein solches Wandelement einen Kern 36 aus Hartschaum, bevorzugt
PUR-Hartschaum, der mit einer Hartschicht überzogen ist. In dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist die Hartschicht eine Mehrfachschicht aus einer ersten unteren
Lage 38 aus Glasfaserspachtel, einem zwischengelegten Glasfaser gewebe 40 und
einer dritten Schicht 42, ebenfalls aus Glasfaserspachtel.
Damit wird eine gewisse Druckfestigkeit erreicht, die auch bestimmten,
punktuellen Druckbelastungen einigermaßen Widerstand entgegenzusetzen
vermag. In bevorzugter Weise ist der Hartschaum, als Kernmaterial
verwendet, ein geschlossenporiger Schaum.
-
Aus 6 soll
der Querschnitt des Wandelementes längs der Linie 6-6' der Vollständigkeit
halber noch einmal klar dargestellt werden, wobei auf die genaue
Darstellung der Hartschicht aus Gründen besserer Klarheit verzichtet
worden ist. Die Tiefe der mit Faserbeton ausgefüllten, rinnenförmigen Aussparung 32A und 32B beträgt etwa
10 der Höhe
des Wandelementes. Dieser Wert kann jedoch in weiten Bereichen variiert
werden, sinnvoll wären
auch schmalere und tiefere Rinnen, bei im wesentlichen gleichem
Volumeninhalt.
-
In
bevorzugter Weise beträgt
das Volumen der rinnenförmigen
Aussparung 32A, 32B deutlich weniger als 10 des
Volumens des Hartschaumkerns.
-
7A zeigt
ein Beispiel für
ein Wandelement mit einer Länge
von etwa 2 m, einer Höhe
von etwa 70 cm und einer Breite von etwa 15 cm in einem Längsschnitt.
-
7B zeigt
ein weiteres Wandelement 20, dessen Stirnseiten (rechts
und links in 7B) in die Aussparungen 22 eines
Säulenelementes 10A bzw. 10B,
vgl. 1 und 2, formschlüssig hineinpassen. Die obere
Kantenfläche
des Wandelementes ist in diesem Fall verputzt und mit einem bogenförmigen Schmuckelement 72 versehen,
der einen überwiegenden
Teil der Länge
umspannt.
-
8 zeigt
das Grundträgerelement 30 gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
in einer Seitenansicht; 9 zeigt das Grundträgerelement 30 aus 8 in
einer Draufsicht von oben;
Das Grundträgerelement 30 besitzt
in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
Vorsprünge 23 und
weist im wesentlichen dieselbe Länge
auf wie das Wandelement 20, was im wesentlichen dem Abstand
zwischen zwei Säulenelementen
entsprechen soll, da die Vorsprünge
von Grundträgerelementen
und die der Wandelemente in entsprechende Aussparungen 22 an
den Säulenelementen
eingreifen sollen. Dieses „männlich/weiblich”-Verbindungsprinzip
kann natürlich
auch umgekehrt werden, was beispielsweise erforderlich sein kann,
um die Säulenelemente 10 möglichst schlank
zu bauen.
-
In
dem hier gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel besteht auch
das Grundträgerelement 30 im
wesentlichen aus dem vorgenannten Leichtbaustoff, und es ist ebenso
von einer Hartschicht umgeben – nicht
in den Zeichnungen dargestellt. Die flächenmäßige Verbindung zu dem darauf
zu befestigenden Wandelement 20 kann durch jeweils geeignete
Befestigungstechniken erfolgen. So kann die Verbindung durch einen
klebenden Faserbeton oder einen anderen Kleber vollzogen werden.
Alternativ kommen wieder entfernbare Verbindungstechniken ebenso
infrage, beispielsweise Einrastverbindungen zwischen Bolzen, die
sich von dem Grundträgerelement
nach oben erstrecken und in Längslöcher des Wandelements
einrasten können.
Die Rastung kann beispielsweise durch einen von der Innenseite der Mauer
betätigbaren
Drücker
aufgehoben werden, wenn es wichtig sein sollte, dass das Wandelement schnell
entfernbar und wieder aufsteckbar sein soll. Ein solches Grundträgerelement,
das eine lösbare Verbindung
mit dem zugehörigen
Wandelement ermöglicht,
hat im praktischen Gebrauch große
Vorteile, wenn man auf ein aufwendiges Tor verzichten möchte und
dennoch eine vielleicht selten genutzte Durchgangsöffnung durch
die Mauer bereitstellen möchte.
-
10 zeigt
in einer seitlichen unterbrochenen, verkürzten Form die Anordnung aus
zwei Säulenelementen 10A, 10B,
einem Wandelement 50 (unterbrochen, verkürzt) und
einem Grundträgerelement 30 (ebenfalls
unterbrochen, verkürzt)
zusammen mit Verankerungselementen 46A, 46B und
deren Fundament 48A, 48B im Untergrund; 11 zeigt
die Anordnung aus 10 von oben;
Mit ergänzendem
Bezug zu 10 und 11 wird im
folgenden das erfindungsgemäße Verfahren
zum Aufbau des oben geschilderten Leichtbaumauersystems anhand einer
bevorzugten Ausführungsform beschrieben.
-
In
einem ersten vorbereitenden Schritt werden die Längenmaße von Wandteilelementen und Säulenelementen
vom Hersteller erfragt und eine optimale Position für die Säulenelemente 10 längs einer Baulinie
festgelegt. Die Baulinie kennzeichnet den Verlauf der zu errichtenden
Mauer oder des Begrenzungsbauwerks.
-
In
einem weiteren vorbereitenden Schritt wird eine Oberflächenschicht
auf dieser Baulinie mit einer Breite von beispielsweise 20 cm freigelegt
auf eine Tiefe von beispielsweise 20 cm. Der so entstandene Graben
von 20 cm Breite und 20 cm Tiefe wird mit einer Kiesschicht und
einem darauf liegenden Mörtelbett
gefüllt.
Die Oberfläche
wird glatt gezogen. In vorteilhafter Weise ist der vorgenannte Graben
so tief, dass das Mörtelbett
nicht bündig
zur Oberfläche abschließt, sondern
dass ein Freiraum verbleibt, der genau so hoch ist, wie es der Höhe des Grundträgerelementes
entspricht. Dies kann den ästhetischen Vorteil
bewirken, dass das Grundträgerelement 30 nicht
wirklich intensiv wahrgenommen wird, falls dies beabsichtigt ist.
-
Der
erste eigentliche Schritt für
den Aufbau des Leichtbausystems gemäß der Erfindung besteht nun
darin, an jeder Säulenposition
ein Ankerteil 46 im Untergrund zu verankern, derart, dass
ein Überstand 52 über die
Oberkante des Untergrundes hinaus übersteht, so dass das Ankerteil
auch im Inneren des Säulenelementes 10 befindlich
ist, wenn dieses darüber
gestülpt
wird. Als Ankerteil kann in bevorzugter Weise ein Baustahl mit rundem
Querschnitt sein, von etwa 1 cm Stärke. Je nach Festigkeitsanforderungen sollte
das Ankerteil etwa 80 bis 100 cm im Untergrund verlaufen und, je
nach Höhe
der Mauer, mindestens ein Drittel der Mauerhöhe auch im Säulenelement 10 befindlich
sein.
-
Es
versteht sich von selbst, dass je höher die Mauer geplant ist,
auch die Tiefe der Verankerung im Untergrund entsprechend größer ausfallen
muss, damit eine ausreichende Stabilität der Mauer gewährleistet
ist. Im hier vorliegenden Ausführungsbeispiel ist
das Verankerungselement ein Baustahldraht von etwa 1 cm Durchmesser,
von dem entweder eine oder mehrere nebeneinander zu einer einzigen
Säule im
Untergrund verankert werden.
-
Der
Schritt des Verankerns der Ankerteile im Untergrund kann auf schnelle
und einfache Weise dadurch erfolgen, dass die Ankerteile, beispielsweise Baustahl,
in die vorgefertigte Bohrung für
das Fundament 48A, 48B eingestellt und ausgerichtet
werden und die vorgefertigte Bohrung dann mit Schnellzement ausgegossen
wird. Somit ist das Fundament für das
Säulenelement
fertig hergestellt.
-
In
einem weiteren Schritt wird das Säulenelement 10 über den
nach oben herausragenden Teil des Ankerteils übergestülpt und der Hohlraum 24 des Säulenelementes 10 wird
ebenfalls mit Schnellzement ausgegossen.
-
Wenn
der Hohlraum 24 des Säulenelementes
kein durchgängiger
Hohlraum ist, so dass er nicht die beiden Stirnflächen des Säulenelementes
miteinander verbindet, sollte eine alternative Öffnung in dem Säulenelement
vorhanden sein, durch die hindurch der Schnellzement oder ein ähnliches
Material in den Hohlraum 24 eingebracht werden kann, damit das überstehende
Teil des Ankerteils in dem Säulenelement
fest fixierbar ist.
-
In
einem weiteren Schritt wird auf das Mörtelbett eine 1 bis 3 cm dicke
Schaumschicht aufgetragen, um ein sattes Aufliegen und um Frostschutz
zu gewährleisten.
-
Anschließend wird
das Grundträgerelement aufgesetzt
und ausgerichtet. Wenn die Ausrichtung passt, wird das Wandelement
mit einem aushärtbaren
Hartschaum, beispielsweise Bauschaum, auf das Grundträgerelement
aufgesetzt und ebenfalls ausgerichtet.
-
Der
Fachmann erkennt, dass das Auflegen des Grundträgerelementes 30 ebenfalls
das Einpassen eines Vorsprunges in die Aussparung 22 im
Säulenelement
beinhalten kann, wenn auch das Grundträgerelement eine zum Säulenelement
passende formschlüssige
Verbindung aufweist, wie es in 9 gezeigt
ist.
-
In
einem weiteren Schritt wird das Wandelement 50 in die jeweilige
Aussparung 22 der beiden benachbarten Säulenelemente 10 eingeschoben, wobei
dies bevorzugt geschehen sollte, wenn die Säulenelemente noch um ihre vertikale
Achse geringfügig
drehbar sind, weil dadurch das Einschieben in die Aussparung vereinfacht
wird.
-
Alternativ
kann das Wandelement 50 auch nur zunächst in eine einzige Aussparung
des einen Säulenelementes 10 eingeschoben
werden, und das andere Säulenelement
(10B in 1) wird erst dann montiert,
wenn das Wandelement mit dem zuvor erwähnten Säulenelement 10A bereits
verbunden ist.
-
Dies
vereinfacht die Montage, da immer ein offenes Ende vorhanden ist.
-
Zur
Verbindung zwischen Wandelement und Grundträgerelement können verschiedene
Verbindungstechniken angewendet werden. Beispielsweise kann die
Verbindung durch einen wasserabweisenden, aushärtbaren Bauschaum erfolgen,
der vorher auf den Grundträger
aufgelegt worden ist. Alternativ können jedoch auch vorgenannte
Klickverbindungen verwendet werden, insbesondere dann, wenn ein Wandmodul
auch reversibel und im Alltag auf einfache Weise handhabbar entfernt
werden können
soll.
-
Die
vorgenannten Schritte werden dann solange wiederholt, bis die Mauer
fertig ist. In bevorzugter Weise ist das Säulenelement immer am Anfang und
am Ende der Mauer zu platzieren, damit das eventuell freistehende
Ende der Mauer genügend Stabilität aufweist.
Ein solches besonderes Säulenelement
enthält
dann vorzugsweise nur eine Aussparung, um das nur eine Wandelement
aufzunehmen.
-
Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern
auf vielfältige
Weise modifizierbar.
-
Die 12 bis 16 zeigen
weitere Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Gegenstände mit vielerlei Gestaltung.
Das Wandelement 50 kann auch verschiedentlich große und verschiedentlich geformte Öffnungen
besitzen, so dass ein lichterer Eindruck entsteht.
-
Das
Säulenelement 10 kann
auch andere Querschnitte besitzen, um bestimmte andere Winkel zwischen
zwei angrenzenden Wandelementen zu ermöglichen, als es im vorgenannten
Fall mit 180° beschrieben
worden ist. Im Falle eines rechtecki gen Querschnitts können die
Aussparungen in bevorzugter Weise der Geometrie folgend Winkel von
90°, 180° und 270° realisieren.
Das Säulenelement 10 kann
nun aber auch mit einem sechseckigen oder einem achteckigen Querschnitt
hergestellt sein, um andere Winkel der Wandelemente zueinander zu
realisieren. Beim Sechseck ergäben
sich dann um 60° variierbare
Wandwinkel, beim Achteck ergäben
sich um 45° variierbare
Wandwinkel. In weiter bevorzugter Weise kann das Säulenelement
auch einen runden Querschnitt haben und nur eine oder keine vorgefertigte
Aussparung vorhanden sein, damit in Ausnahmefällen die Orientierung der Aussparung
erst auf der Baustelle erfolgen kann. Damit ist es möglich, beliebige
Winkel zwischen zwei aneinander angrenzenden Wandelementen zu realisieren.
-
In
vorteilhafter Weise kann ein Säulenelement
auch als Zargenelement für
ein Schwenktor oder eine schwenkbare Tür oder für eine entsprechende Schiebekonstruktion
ausgerüstet
sein. Dies ist in 10 ebenfalls dargestellt. Hierfür werden vorgefertigte
Scharnierelemente verwendet, die mit einem freien Ende in das Säulenelement
hineinragen und dort mittels einer aufgeschweißten Schraubhülse in einem
bereits vorgefertigten Innengewinde verankert werden können. Das
Innengewinde ist bereits vorgefertigt vorhanden und wird durch die
auf der Baustelle erfolgende Ausgießung des Hohlraums 24 nur
noch stärker
gefestigt.
-
Schließlich können alle
obenliegenden Flächen
(Säule,
Wand) noch mit einem Dachelement bestückt sein, dass auf das Säulenelement
bzw. das Wandelement aufgeklipst oder geklebt oder anderweitig mit
diesem verbunden werden kann. Das erfindungsgemäße System kann prinzipiell
auch im Innenbereich eingesetzt werden. Dabei geschieht die primäre Befestigung
aufgrund der nicht zur Verfügung
stehenden Verankerungstiefen bevorzugt durch mechanische Verbindungen
zwischen Grundträgerelement
und Fußboden/oder
mit seiner O berfläche, und
gleichzeitig durch mechanische Verbindungen der Säulenelemente
an den Grundträgerelementen und
im Fußboden.
Als Verbindungsmittel können
verdübelte
Schrauben verwendet werden.
-
Schließlich können die
Merkmale der Unteransprüche
im wesentlichen frei miteinander und nicht durch die in den Ansprüchen vorliegende
Reihenfolge miteinander kombiniert werden, sofern sie unabhängig voneinander
sind.