DE102008017018A1 - Vorverlagerbarer Kfz-Sitz, insbesondere für 2-türige Fahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen vorverlagerbaren Fahrzeugsitz, der insbesondere für Frontsitze von Kraftfahrzeugen geeignet ist, die mit nur einer Seitentür pro Fahrzeugseite ausgestattet sind. In bekannter Weise kann durch die Vorverlagerung des Fahrzeugsitzes der Zugang zu einer hinteren Sitzreihe erleichtert werden. Dabei erfolgt die Vorverlagerung ebenso wie die spätere Rückverlagerung üblicherweise manuell. Die für die Verlagerung notwendigen Kräfte werden von einem Nutzer in den Kraftfahrzeugsitz eingeleitet, insbesondere erfasst der Nutzer die Rückenlehne in ihrem oberen Bereich und drückt mit ihr den gesamten Kraftfahrzeugsitz in die vorverlagerte Position bzw. holt den gesamten Kraftfahrzeugsitz aus einer vorverlagerten Position zurück in die Gebrauchsposition. Die Kräfte, die ein Benutzer dabei aufbringen muss, sollen möglichst gering sein, so dass die Vorverlagerung und auch die Rückverlagerung einfach durchgeführt werden können. Gegebenenfalls können die Vorverlagerung und/oder die Rückverlagerung auch mehr oder weniger teilweise motorisch unterstützt sein. Das Zurückklappen der Rückenlehne erfolgt immer zumindest teilweise manuell.
- Der vorverlagerbare Fahrzeugsitz nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist aus der
DE 10 2004 061 139 A1 bekannt. - Vorverlagerbare Fahrzeugsitze sind dem Stand der Technik vielfältig bekannt, nur beispielhaft wird verwiesen auf
DE 101 51 762 A1 undUS 5,352,019 . - Vorzugsweise sind derartige vorverlagerbare Kraftfahrzeugsitze auch mit einer Memory-Einheit ausgestattet. Sie speichert Gebrauchsposition und ermöglicht es, die zuvor eingenommene Gebrauchsposition wieder zu finden, wenn der Fahrzeugsitz aus einer vorverlagerten Position wieder in die Gebrauchsposition zurückbewegt wird.
- Das Sitzgestell wird mit einer Bodengruppe eines Kraftfahrzeugs verbunden. Hierzu sind geeignete Mittel vorgesehen. Die Erfindung betrifft sowohl Sitzgestelle, die mit einer Längsverstellvorrichtung ausgestattet sind, welche zwei Schienenpaare aufweist, wobei die Schienenpaare über eine Arretiereinheit verriegelbar sind, als auch Kraftfahrzeugsitze, bei denen die Vorverlagerung über Gelenkarme erfolgt, die zwischen dem Sitzbereich und einer Bodengruppe gelenkig angeordnet sind, als auch andere Konstruktionen für eine Längsverstellung.
- Aus der bereits genannten
DE 101 51 762 A1 ist ein vorverlagerbarer Fahrzeugsitz bekannt, dabei ist dem Lehnengelenk eine Sperrvorrichtung zugeordnet. In einer ersten Sperrposition hält diese Sperrvorrichtung die Rückenlehne in der normalen Gebrauchsposition. In einer zweiten Sperrstellung hält die Sperrvorrichtung die Rückenlehne in einer nach vorn verschwenkten Position. Durch ein spezielles Übertragungsmittel ist sichergestellt, dass die Sperrvorrichtung nur in einem vorderen Teilstück der Verschiebestrecke die zweite Sperrposition einnehmen kann, nicht aber in einem hinteren Teilstück. Die in derDE 101 51 762 A1 enthaltene Offenbarung ist Bestandteil der vorliegenden Anmeldung. - Bei diesem vorverlagerbaren Fahrzeugsitz und auch demjenigen nach der
DE 10 2004 061 139 A1 tritt nun aber folgendes Problem auf: Wenn der Fahrzeugsitz aus einer vorverlagerten Position wieder zurückbewegt wird, ist hierfür eine gewisse Betätigungskraft notwendig, die in der Regel an der Rückenlehne angreift. Diese Betätigungskraft, die ein Nutzer aufbringt, wirkt auch auf die Sperrvorrichtung und hat zur Folge, dass die Sperrvorrichtung stärker in die Sperrstellung gedrückt wird als ohne die Betätigungskraft. Die beiden Teile, die den Sperrzustand sichern, also der Blockiernocken und das Anschlagteil, werden aufeinander gedrückt, dabei bewirkt der Hebelarm, den die Rückenlehne bildet, eine Übersetzung der Betätigungskraft und damit eine erhöhte Kontaktkraft zwischen den beiden Teilen. Damit ist es während der Zurückbewegung deutlich schwieriger, die Sperrvorrichtung zu lösen, also diese beiden Teile voneinander zu trennen, als ohne Betätigungskraft. Ein Betätigen und Lösen der Sperrvorrichtung während des Zurückbewegens erfordert daher eine erhebliche Lösekraft. - Hier setzt nun die Erfindung ein. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, den vorverlagerbaren Kraftfahrzeugsitz nach der
DE 10 2004 061 139 A1 dahingehend weiterzubilden, dass die Sperrvorrichtung mit geringerer Kraft als bisher gelöst werden kann, wenn eine Betätigungskraft an der Rückenlehne angreift, insbesondere während der Kraftfahrzeugsitz zurückverlagert wird. - Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Im Gegensatz zum vorverlagerbaren Fahrzeugsitz nach der
DE 10 2004 061 139 A1 ist nunmehr mindestens ein Übersetzungsmittel zwischen Blockiernocken und Löseeinrichtung vorgesehen. Diese Übersetzung vergrößert die Kraft auf Kosten des Weges. Sie ist vorzugsweise als Hebelübersetzung ausgeführt, kann aber auch anderweitig, insbesondere als Flachenzug, ausgebildet sein. Dabei können diese Ausbildungen auch miteinander kombiniert sein. Damit reichen die Kräfte, die während des manuellen Zurückverlagerns des Kraftfahrzeugsitzes zur Verfügung stehen, aus, um die Sperrvorrichtung frei zugeben. - Das Übersetzungsmittel ist dadurch definiert, dass es die Kraft auf Kosten des Weges erhöht. In dem gleichen Maße, in dem die Kraft, die durch das Übertragungsmittel übertragen wird, erhöht wird, wird der Weg verlängert. Die Löseeinrichtung muss daher einen größeren Weg zurücklegen als im Stand der Technik, erreicht wird eine größere Betätigungskraft am Blockiernocken. Die Kraftübersetzung des Übersetzungsmittels ist mindestens um 20%, vorzugsweise mindestens 50% und insbesondere mindestens 100%. Bei einer 100%igen Kraftübersetzung, also Verdoppelung der Kraft, verdoppelt sich auch der Betätigungsweg.
- Vorzugsweise wird die Sperrvorrichtung so betätigt und gesteuert, dass sie die Rückenlehne in der vorgeklappten Position hält, solange sich das Sitzgestell in einem vorderen Teilstück seines Weges der Verlagerung befindet. Die Sperrvor richtung gibt ein Hochklappen der Rückenlehne in die normale Gebrauchsposition frei, wenn sich das Sitzgestell in einem hinteren Teilstück des Weges der Verlagerung befindet.
- Üblicherweise hat die Lösevorrichtung ein Übertragungsmittel, das zumeist als Bowdenzug ausgebildet ist. Dieser Bowdenzug ist mit demjenigen Bereich des Sitzgestells verbunden, bei dem eine Relativbewegung während der Verlagerung auftritt, also beispielsweise zwischen den Schienen einer Längsverstellvorrichtung oder zwischen einem Gelenkarm und der Bodengruppe des Fahrzeugs. Über dieses Übertragungsmittel kann nur eine gewisse Kraft zur Verfügung gestellt und übertragen werden, diese Kraft stammt mittelbar aus der Betätigungskraft. Aufgrund der Übersetzung der Betätigungskraft durch das mindestens eine Übersetzungsmittel genügt nun eine deutlich geringere Kraft als im Stand der Technik, um die Sperrvorrichtung zu lösen. Die Lösevorrichtung hat zudem im Allgemeinen eine Vorrichtung, die das Übertragungsmittel steuert.
- Zudem kann die Betätigungskraft verringert werden, indem eine die Reibung vermindernde Ausbildung wenigstens eines der beiden Teile gewählt wird, insbesondere das Anschlagteil als ein drehbares Teil, vorzugsweise als eine Rolle ausgebildet ist. Diese Rolle liegt in der Sperrstellung der Sperrvorrichtung am Blockiernocken an. Die Sperrvorrichtung kann dann mit relativ geringer Sperrkraft gelöst werden, jedenfalls mit geringerer Zugkraft als bei Ausbildung des Anschlagteils als starrer Bolzen. Es wird so die Gleitreibung vermieden. Alternativ oder zusätzlich kann auch der Blockiernocken kann an seinem freien Ende eine Rolle tragen.
- In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung ist das hintere Teilstück des Weges der Verlagerung relativ kurz, es liegt beispielsweise bei 5 bis 10 mm. Dadurch ist sichergestellt, dass tatsächlich erst dann die Rückenlehne in die Gebrauchsposition hochgeklappt werden kann, wenn die Rückverlagerung des Sitzgestells praktisch abgeschlossen ist. Eine gewisse Strecke ist für das hintere Teilstück notwendig, weil sonst nicht sichergestellt ist, dass auf jeden Fall die Rückenlehne durch die Sperrvorrichtung frei gegeben ist, und ihre Gebrauchsposition wieder einnehmen kann, bevor das Zurückverlagern des Sitzgestells abge schlossen ist.
- Weitere Vorzüge und Merkmale ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie der nun folgenden Beschreibung von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen, die unter Bezugnahme auf die Zeichnung im Folgenden näher erläutert werden. In dieser Zeichnung zeigen:
-
1 eine prinzipielle Seitenansicht eines Fahrzeugsitzes, der sich in der Gebrauchsstellung befindet, -
2 eine Darstellung ähnlich1 , jedoch befindet sich der Fahrzeugsitz nunmehr in der vorverlagerten Position, die Rückenlehne ist somit in vorgeklappter Stellung, -
3 eine Seitenansicht auf ein Rückenlehnengelenk für einen Fahrzeugsitz ähnlich1 , jedoch nun in einer anderen Ausführung, gezeigt ist der Zustand des Rückenlehnengelenks in der vorverlagerten Position, -
4 die Darstellung gemäß3 , jedoch nunmehr nach erfolgtem Betätigen der Löseeinrichtung, also Lösen des Blockiernockens vom Anschlagteil, womit die Voraussetzung für das spätere Zurückverlagern in die Gebrauchsposition geschaffen ist, -
5 eine Seitenansicht ähnlich dem Ausführungsbeispiel nach den3 und4 , jedoch nunmehr mit einem weiteren Übersetzungshebel und -
6 eine Darstellung ähnlich1 , jedoch nun für eine Ausführung des Übersetzungsmittels als Flaschenzug mit einer Rolle, die als Umlenkrolle ausgebildet ist. - Der vorverlagerbare Fahrzeugsitz hat eine Rückenlehne
20 und einen Sitzträger22 . Dieser Sitzträger22 hat ein linkes Seitenteil24 und rechtes Seitenteil. Über ein Lehnengelenk32 ist die Rückenlehne20 mit dem Sitzträger22 verbunden. Zum Lehnengelenk32 gehören ein unteres Beschlagteil34 und ein oberes Be schlagteil38 . Das obere Beschlagteil38 ist mit der Rückenlehne20 verbunden ist und um eine Rückenlehnenschwenkachse36 schwenkbar mit dem unteren Beschlagteil34 verbunden. Das untere Beschlagteil34 ist am Sitzträger22 festgelegt. Über an sich bekannte, hier nicht dargestellte Mittel, z. B. über einen Zahnbogen am oberen Beschlagteil38 und ein entsprechendes Sperrstück am Sitzträger22 , kann die Winkelstellung verändert und fixiert werden, dies ist Stand der Technik. Vorzugsweise ist das obere Beschlagteil38 ein einstückiges Bestandteil eines Seitenrahmenteils der Rückenlehne20 . - Zwischen den beiden Beschlagteilen
34 ,38 , ist eine Sperrvorrichtung40 ausgebildet, die aus mehreren einzelnen Teilen besteht, auf die später noch eingegangen wird. Die Sperrvorrichtung40 ermöglicht es (siehe Stand der Technik), die beiden Beschlagteile34 ,38 in der normalen Gebrauchsposition des Fahrzeugsitzes miteinander zu arretieren (diese Funktion ist in den Figuren nicht gezeigt), sodass sie wie eine Einheit sind. Beim Lösen der Sperrvorrichtung40 kann die Rückenlehne20 aus ihrer Gebrauchsposition vorverschwenkt werden, dabei werden die beiden Beschlagteile34 ,38 gegeneinander verschwenkt. Mittels der Sperrvorrichtung40 wird die Rückenlehne20 in einer vorverschwenkten Position (siehe z. B.2 ) gehalten. Sie sichert die Rückenlehne20 , und zwar in der Schwenkposition, wie sie auch in2 dargestellt ist, also mit einer Vorverschwenkung zwischen etwa 40° und 50° ausgehend von der Gebrauchsposition bzw. in einem Winkel von etwa 20° bis 40° gemessen von der z-Achse. - Die beiden Seitenteile
24 des Sitzträgers22 sind über vordere und hintere Schwenkarme mit einem Untergestell schwenkverbunden. Dieses Untergestell hat zwei Schienenpaare, die jeweils eine Oberschiene58 und eine Unterschiene60 aufweisen. Sie werden über eine Arretiereinheit56 in bekannter Weise miteinander verriegelt. In bekannter Weise sind die Unterschienen60 jeweils mit einer Bodengruppe62 des Kraftfahrzeugs verbunden. - Zwischen den Schienen
58 ,60 mindestens eines Schienenpaares ist eine Memoryeinheit63 angeordnet, sie ist an sich bekannt, insoweit kann auf den Stand der Technik zurückgegriffen werden. Sie ist ein Beispiel für die Lösevorrichtung. Sie ist über ein Übertragungsmittel64 mit der Sperrvorrichtung40 verbunden. Die ses Übertragungsmittel ist als Bowdenzug ausgebildet. An seinem oberen Endbereich ist seine Hülle am Sitzträger22 bzw. an einem mit diesem verbundenen Teil festgelegt. Die Seele ist an einem ersten Übersetzungshebel66 festgelegt, dies in einem Angriffspunkt86 . Der Hebel66 ist im ersten Ausführungsbeispiel, wie es in den1 und2 gezeigt ist, das Übersetzungsmittel. Das Übersetzungsmittel ist der Sperrvorrichtung40 zugeordnet, auf die im Folgenden näher eingegangen wird. - Die Sperrvorrichtung
40 hat einen Blockiernocken70 , der im gezeigten Ausführungsbeispiel am Seitenteil24 um eine Nockenachse72 schwenkbar angelenkt ist. Er wirkt zusammen mit einem Anschlagteil74 , das am oberen Beschlagteil38 festgelegt ist. Es ist im ersten Ausführungsbeispiel und ebenso im vierten Ausführungsbeispiel (6 ) als starrer Achsstummel ausgebildet, aber im zweiten Ausführungsbeispiel (3 und4 ) und im dritten Ausführungsbeispiel (5 ) als Rolle ausgeführt. Der Blockiernocken70 bildet eine Klemmschräge aus, mit der er am Anschlagteil74 anliegt. Unterhalb dieser Klemmschräge hat der Blockiernocken einen Vorsprung76 , der verhindert, dass das Anschlagteil74 den Kontakt mit dem Blockiernocken70 verliert. - Der erste Übersetzungshebel
66 hat etwa in seinem Mittenbereich eine Hebelachse78 , hier ist er gelenkig mit dem Blockiernocken70 verbunden. Dabei liegt die Hebelachse78 näher der Klemmschräge als der Nockenachse72 . Der erste Übersetzungshebel66 hat einen linken Arm, dessen freies Ende sich etwa in gleicher Position wie die Klemmschräge des Blockiernockens70 befindet. Wie2 zeigt, stützt sich dieser linke Arm am Anschlagteil74 ab, jedenfalls befindet er sich in unmittelbarer Nähe dieses Anschlagteils74 . Wird nun am rechten Arm des ersten Übersetzungshebels66 über die Seele des Bowdenzugs64 eine nach unten gerichtete Kraft eingeleitet, stützt sich der linke Arm am Anschlagteil74 ab und wird mit Kraftübersetzung die Hebelachse78 nach unten gezogen. Dadurch wird der Blockiernocken70 ebenfalls nach unten verschwenkt, so dass ein ausreichender Luftspalt zwischen Anschlagteil74 und Klemmschräge auftritt, und ausgehend von der Position gemäß2 der Fahrzeugsitz wieder in die Gebrauchsposition gemäß1 zurückbewegt werden kann. - Das zweite Ausführungsbeispiel nach den
3 und4 stimmt insoweit mit dem ersten Ausführungsbeispiel überein, als das Übersetzungsmittel durch ein Hebelgetriebe gebildet ist und wiederum nur einen, nämlich den ersten Übersetzungshebel66 , aufweist. Im Unterschied zur Ausbildung nach dem ersten Ausführungsbeispiel ist nun die Hebelachse78 einerseits sehr weit im ersten Übersetzungshebel66 nach links versetzt, so dass das Verhältnis zwischen rechtem Hebelarm und linkem Hebelarm etwa 2:1 beträgt, andererseits ist die Hebelachse78 auch in anderer Position auf dem Blockiernocken70 angeordnet, nämlich deutlich näher der Klemmschräge, so dass das Hebelverhältnis nunmehr etwa 4,5:1 beträgt. Dadurch wird insgesamt eine höhere Hebelübersetzung als im ersten Ausführungsbeispiel erreicht. - Auch im dritten Ausführungsbeispiel nach
5 ist das Übersetzungsmittel durch ein Hebelgetriebe gebildet, es kommt jedoch noch ein zweiter Übersetzungshebel80 hinzu. Der Blockiernocken70 entspricht dem Blockiernocken des zweiten Ausführungsbeispiels, auch der erste Übersetzungshebel66 ist ähnlich ausgebildet. Das Übertragungsmittel64 greift nun aber nicht am ersten Übersetzungshebel66 im Angriffspunkt86 für den Bowdenzug an, sondern am zweiten Übersetzungshebel80 . Der zweite Übersetzungshebel80 ist ein einarmiger Hebel, er hat eine Hebelachse82 , an der er mit seinem rechten Ende am unteren Beschlagteil34 festgelegt ist. Diese Hebelachse82 fällt im Ausführungsbeispiel mit der Nockenachse72 zusammen. Weiterhin hat er ein Langloch84 . Durch dieses Langloch84 greift der Stift des ersten Übersetzungshebels66 , an dem im zweiten Ausführungsbeispiel der Bowdenzug64 angreift. Schließlich hat der zweite Übersetzungshebel80 einen Angriffspunkt86 für den Bowdenzug. Das Hebelverhältnis, also der Abstand der zweiten Hebelachse82 zum Angriffspunkt86 im Vergleich zum Abstand des Langlochs64 von der zweiten Hebelachse82 bewirkt eine Kraftübersetzung. Die Anordnung aus dem ersten Übersetzungshebel66 und zweiten Übersetzungshebel80 bildet eine Schere, wie sie auch aus5 ersichtlich ist. - In der Alternative, dass das Anschlagteil als Rolle ausgeführt ist, kann diese Rolle in vielfältiger Weise realisiert werden. Sie kann ein beliebiges drehbares Teil sein. Ihr Umfang muss sich nicht über 360° erstrecken, vielmehr genügt ein kleinerer Winkelbereich, beispielsweise 90°. Die Oberfläche der Rolle kann hart oder elastisch sein, beispielsweise kann sie durch einen O-Ring aus Gummi gebildet werden, der nachgiebig ist. Die Rolle kann auch verzahnt sein.
- Die Merkmale einzelner Ansprüche können miteinander kombiniert werden, auch wenn die Ansprüche nicht direkt aufeinander bezogen sind.
- Im vierten Ausführungsbeispiel nach
6 ist das Übersetzungsmittel als ein Flaschenzug ausgebildet. Diese Ausführungsbeispiel entspricht, wie man auch unmittelbar beim Betrachten erkennt, weitgehend dem ersten Ausführungsbeispiel. Am Blockiernocken70 ist nun aber nicht der erste Übersetzungshebel66 angelenkt, vielmehr fehlt der erste Übersetzungshebel, stattdessen ist eine drehbare Umlenkrolle88 an gleicher Stelle und mit gleicher Drehachse vorgesehen. Die Seele des Bowdenzugs64 ist im Angriffspunkt86 befestigt, der am unteren Beschlagteil34 positioniert ist. Die Seele des Bowdenzugs64 umläuft die Umlenkrolle88 , dadurch wird eine Verdopplung der Kraft unter Inkaufnahme eines verdoppelten Weges erreicht. Es ist möglich und vorteilhaft, die Umlenkrolle88 näher an der Klemmschräge zu positionieren. Es ist vorteilhaft, mindestens eine weitere Umlenkrolle vorzusehen, wodurch die Kraftübersetzung des Flaschenzugs erhöht wird. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10151762 A1 [0003, 0006, 0006]
- - US 5352019 [0003]
Claims (8)
- Vorverlagerbarer Kraftfahrzeugsitz, insbesondere Frontsitz für Kraftfahrzeuge mit nur einer Seitentür pro Fahrzeugseite, der ein Sitzgestell, zu dem ein Sitzbereich gehört, und eine Rückenlehne (
20 ) aufweist, welche Rückenlehne (20 ) gegenüber dem Sitzgestell um eine Schwenkachse (36 ) schwenkbar angeordnet ist, wobei der Kraftfahrzeugsitz zwischen einer normalerweise vorliegenden Gebrauchsposition und einer vorverlagerten Position bewegbar ist, wobei in der vorverlagerten Position das Sitzgestell vorverlagert ist und die Rückenlehne (20 ) sich in einer vorgeklappten Position befindet, in der sie auf den Sitzbereich zu vorgeklappt ist, wobei der Rückenlehne (20 ) weiterhin eine Sperrvorrichtung (40 ) zugeordnet ist, die in der vorverlagerten Position die Rückenlehne (20 ) in der vorgeklappten Position hält, und die ein Hochklappen der Rückenlehne (20 ) in die normale Gebrauchsposition freigibt, wenn der Kraftfahrzeugsitz wieder in die Gebrauchsposition zurückbewegt wird, und die einen Blockiernocken (70 ) und ein diesem Blockiernocken (70 ) zugeordnetes Anschlagteil (74 ) aufweist, wobei entweder der Blockiernocken (70 ) mit dem Sitzgestell schwenkbar verbunden ist und das Anschlagteil (74 ) an der Rückenlehne (20 ) angeordnet ist oder umgekehrt der Blockiernocken (70 ) mit der Rückenlehne (20 ) schwenkbar verbunden ist und das Anschlagteil (74 ) am Sitzgestell angeordnet ist, und eine Löseeinrichtung aufweist, die der Sperrvorrichtung (40 ) zugeordnet ist und die Sperrvorrichtung (40 ) freigibt, wenn der Kraftfahrzeugsitz wieder in die Gebrauchsposition zurückbewegt wird, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Blockiernocken (70 ) und Löseeinrichtung mindestens ein Übersetzungsmittel vorgesehen ist, dass vorzugsweise als eine Hebelübersetzung und/oder ein Flaschenzug ausgebildet ist. - Vorverlagerbarer Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Übersetzungsmittel als Hebelübersetzung ausgebildet ist und mindestens einen ersten Übersetzungshebel (
66 ) aufweist, der mit dem Blockiernocken (70 ) schwenkbar verbunden ist, und dass die Löseeinrichtung an diesem ersten (66 ) oder an einem zweiten Übersetzungshebel (80 ) angreift. - Vorverlagerbarer Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Übersetzungsmittel als ausgebildet ist Flaschenzug ausgebildet ist, der mindestens eine erste Umlenkrolle (
88 ) aufweist, um die ein Bowdenzug (64 ) geführt ist, und der vorzugsweise mindestens eine weitere Umlenkrolle aufweist. - Vorverlagerbarer Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlagteil (
74 ) ein drehbares Teil, insbesondere eine Rolle ist, und dass diese Rolle in der Sperrposition an dem Blockiernocken (70 ) anliegt. - Vorverlagerbarer Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Blockiernocken (
70 ) und Anschlagteil (74 ) eine Klemmschräge ausgebildet ist. - Vorverlagerbarer Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Blockiernocken (
70 ) einen Vorsprung aufweist, der in der Sperrstellung in unmittelbarer Nähe, insbesondere Kontakt, mit dem Anschlagteil (74 ) ist. - Vorverlagerbarer Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Sitzgestell und Sperrvorrichtung (
40 ) ein Übertragungsmittel (64 ), insbesondere ein Bowdenzug, angeordnet ist, das Teil der Löseeinrichtung ist. - Vorverlagerbarer Kraftfahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Löseeinrichtung als Bowdenzug (
64 ) ausgebildet ist.
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