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DE102008014757A1 - Tunnelausbau - Google Patents

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DE102008014757A1
DE102008014757A1 DE102008014757A DE102008014757A DE102008014757A1 DE 102008014757 A1 DE102008014757 A1 DE 102008014757A1 DE 102008014757 A DE102008014757 A DE 102008014757A DE 102008014757 A DE102008014757 A DE 102008014757A DE 102008014757 A1 DE102008014757 A1 DE 102008014757A1
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DE
Germany
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tunnel construction
tunnel
foam
edge
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DE102008014757A
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English (en)
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Svein Jonsson
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SKUMTECH AS
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SKUMTECH AS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21DSHAFTS; TUNNELS; GALLERIES; LARGE UNDERGROUND CHAMBERS
    • E21D11/00Lining tunnels, galleries or other underground cavities, e.g. large underground chambers; Linings therefor; Making such linings in situ, e.g. by assembling
    • E21D11/38Waterproofing; Heat insulating; Soundproofing; Electric insulating
    • E21D11/383Waterproofing; Heat insulating; Soundproofing; Electric insulating by applying waterproof flexible sheets; Means for fixing the sheets to the tunnel or cavity wall
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E21D11/00Lining tunnels, galleries or other underground cavities, e.g. large underground chambers; Linings therefor; Making such linings in situ, e.g. by assembling
    • E21D11/006Lining anchored in the rock

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Abstract

Nach der Erfindung erfolgt ein Tunnelausbau mit einer Abdichtung gegen eindringendes Gebirgswasser und einer Wärmeisolierung auf Kunststoffschaum gegen Gefrieren des Gebirgswassers, wobei der Kunststoffschaum durch Brandschutzbahnen gegen Feuer gesichert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Tunnelausbau mit einer Abdichtung gegen eindringendes Gebirgswasser und einer Wärmeisolierung aus Kunststoffschaum gegen Gefrieren des Wassers.
  • Beim Tunnelausbau ist zu unterscheiden zwischen den Tunneln im standfesten Gebirge und im nicht standfesten Gebirge. Ein standfestes Gebirge bricht nach dem Tunnelausbruch nicht ein. Dagegen wird bei einem nicht standfesten Gebirge ein tragfähiger Ausbau des Tunnels erforderlich, der das Gewicht des Gebirges teilweise aufnimmt. Im nicht standfesten Gebirge ist sowohl ein Stahlausbau als auch ein Betonausbau üblich. Es können auch Kombinationen von Stahl und Beton Anwendung finden. Der Betonausbau kann an der Baustelle gefertigt werden. Es sind auch Betonpaneele üblich, die im Werk hergestellt und zur Baustelle transportiert werden.
  • Im standfesten Gebirge entfällt das Festigkeitsproblem.
  • Es verbleibt das Problem, wie eine Sicherung gegen herabfallende Steine stattfindet. Das Problem wird üblicherweise mit Spritzbeton gelöst. Dabei wird Beton gegen den Gebirgsausbruch gespritzt, der dort erhärtet und eine schützende Haut bildet.
  • Ein anderes Problem ist austretendes Gebirgswasser.
  • Im Winter friert das Wasser. Es besteht die Gefahr herab fallender Eismassen. Dieser Gefahr wird üblicherweise mit einer Folienabdichtung begegnet. Die Folienabdichtung leitet das Wasser ab. Zugleich wird mit einer Wärmedämmung ein Frieren des Wassers verhindert.
  • Die Folienabdichtung wird aus Folienbahnen zusammengesetzt.
  • Die Folienbahnen werden am Gebirgsausbruch überlappend verlegt, so daß die Folienränder anschließend miteinander verschweißt werden können.
  • Vorzugsweise wird beim Verschweißen eine Doppelnaht erzeugt. Es liegen zwei Schweißnähte nebeneinander. Der Zwischenraum läßt sich mit Luftdruck beaufschlagen. Bei geschlossenem Zwischenraum kann von einer ausreichenden Dichtwirkung ausgegangen werden, wenn der Druckabfall in dem Zwischenraum über eine bestimmte Zeitdauer bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
  • Die Befestigung der Folie erfolgt auf unterschiedliche Weise.
  • Bei geringen Festigkeitsanforderungen hat sich in der Vergangenheit eine Folienbefestigung mit einem als Rondelle ausgebildeten Befestiger aus Kunststoff durchgesetzt. Die Rondelle wird an das Gebirge oder an eine erste, aufgetragene Spritzbetonschicht genagelt oder angeschossen. Beim Anschießen werden die Rondellen nicht mit einem Hammer oder dergleichen ins Gebirge geschlagen, sondern mittels einer Sprengpatrone in das Gebirge oder in die erste aufgetragene Spritzbetonschicht getrieben.
  • Die bekannten Rondellen sind zum Beispiel in der DE-3244000 C1 , DE 4100902 A1 , DE 19519595 A1 , DE 86329944 U1 , DE 87019698 U1 , DE 20217044 U1 dargestellt und beschrieben. Die bekannten Rondellen sind mit der Folie verschweißt worden. Als besonders günstig wurden Rondellen mit einer Sollbruchstelle angesehen. Die Rondellen sollen bei einer Belastung der Folie an der Sollbruchstelle zerbrechen. Die Festigkeit der Sollbruchstelle liegt wesentlich unter der Folienfestigkeit. Dadurch bricht zuerst die Rondelle, wenn auf die Folie ein übermäßiger Zug ausgeübt wird. Das heißt, die Folienabdichtung bleibt bei übermäßigem Zug in der Folie unversehrt, während die Rondelle zerbricht.
  • Die Kunststoff-Rondellen sind jedoch nur dann geeignet, wenn bei der Befestigung der Folien und einem anschließenden Spritzbetonauftrag geringe Kräfte entstehen.
  • Insbesondere in Tunneln kommen jedoch hohe Kräfte vor. In Eisenbahntunneln wird von den durchfahrenden Zügen ein extremer Luftdruck und anschließend ein extremer Saugzug erzeugt. Die Drücke wirken auf extrem große Flächen, so daß Gesamtdrücke entstehen, die eine ausreichend feste Verbindung des Tunnelausbaus mit dem Gebirge erfordert. Die Drücke sind von der Fahrgeschwindigkeit der Züge abhängig. Hochgeschwindigkeitszüge erhöhen die Drücke noch einmal um ein Vielfaches gegenüber normalen Eisenbahnen. Ähnliches gilt für Kraftfahrzeugtunnel.
  • Bei solcher Belastung haben sich Rondellen aus Stahl als Befestiger durchgesetzt, die mit Ankern im Gebirge gehalten werden. Die bekannten Rondellen haben einen Durchmesser von etwa 150 mm und eine Dicke von 3 bis 4 Millimetern. Solche Rondellen besitzen ein große Festigkeit. Die bekannten Anker haben Durchmesser von 12 oder 14 oder 16 oder 20 mm. Sie sind gebirgsseitig profiliert, um im Gebirge eine hohe Auszugfestigkeit zu entfalten. Für die Anker werden entsprechende Bohrungen in das Gebirge eingebracht. Anschließend werden die Anker mit einem Montagezement oder anderen geeigneten Montagemitteln in den Bohrungen festgesetzt.
  • Solche Anker können im Unterschied zu der bekannten Nagelkonstruktion richtig große Kräfte aufnehmen. Die Lasten werden in das Gebirge geleitet. Mit den Ankern ist es deshalb möglich, einen Tunnelausbau aufzubauen, der den Belastungen durchfahrender Züge und durchfahrender Kraftfahrzeuge standhält.
  • An dem freien Ende sind die Anker in der Regel mit einem Gewinde versehen, vorzugsweise entsprechend dem Durchmesser mit metrischen Gewinde M12 oder M14 oder M16 oder M20. An dem gewindeseitigen Ende werden die Stahlrondellen zwischen zwei Schrauben gehalten. Die Schrauben erlauben eine Einstellung der Rondellen auf dem Anker.
  • Mit obigen Rondellen, sowohl den Rondellen mit geringer Tragkraft als auch den Rondellen mit hoher Tragkraft kann nicht nur die Dichtung, sondern auch die Wärmedämmung befestigt werden. Wahlweise ist die Dichtung zugleich als Wärmedämmung ausgebildet oder ist die Wärmedämmung zugleich als Dichtung ausgebildet. Es ist bekannt, als Wärmedämmung Polyurethan(PUR)schaum zu verwenden. Der PUR-Schaum wird im Brandfall als extrem gefährlich angesehen.
  • Nach einem älteren Vorschlag wird PE-Schaum oder Polypropylenschaum als Wärmedämmung/Isolierung zu verwenden. PE-Schaum oder PP-Schaum wird in verhältnismäßig dünnen Schichten extrudiert. Nach dem älteren Vorschlag werden deshalb mehrere Schichten zu Bahnen mit der gewünschten Dicke verbunden.
  • Von Vorteil kann es dabei sein, die Wärmeisolierung mehrschichtig oder einschichtig auszubilden.
  • Das PE oder PP wird zum Schäumen in einem Extruder plastifiziert und mit Treibmittel vermischt.
  • Dabei kann vernetzter oder unvernetzter Schaum hergestellt werden. Beim unvernetzten Schaum wird das Treibmittel vorzugsweise im Wege der Direktbegasung zugemischt.
  • Beim vernetzten Schaum wird das Treibmittel vorzugsweise als chemisches Treibmittel zugegeben.
  • Nach dem Plastifizieren wird die entstandene Schmelze durch ein Extrusionswerkzeug/Düse hindurch ausgetragen.
  • Bei dem Direktbegasungsverfahren ist eine Aufgabe des Extrusionswerkzeuges/Düse der Aufbau eines ausreichenden Druckes. Mit Austreten der Schmelze aus dem Extrusionswerkzeug/Düse fällt der Druck und das Treibmittel in der Schmelze schäumt auf. Durch fortlaufendes Austreten von Schmelze entsteht ein Schaumstrang.
  • Bei der Zugabe eines chemischen Treibmittels findet unmittelbar beim Austreten der Schmelze aus dem Extrusionswerkzeug/Düse nur eine geringe Expansion der Schmelze statt und erfolgt die Expansion in einer nachgeschalteten Wärmebehandlung, vorzugsweise in einem Ofen. Das PE wird granulatförmig und in Mischung mit Zuschlägen in den Extruder aufgegeben.
  • Als Treibmittel für die Direktbegasung kommen vorzugsweise physikalische Treibmittel, auch Treibmittelmischungen, in Betracht.
  • Zu den Zuschlägen gehören wahlweise Stabilisatoren, Nukleierungsmittel, Farben, Gleitmittel, Flammschutzmittel, Alterungsschutzmittel, Antistatika, Trennmittel, Tenside und Füllstoffe. Bei vernetztem Schaum gehören zu den Zuschlägen vorzugsweise auch Vernetzungsmittel.
  • Die Schaumbildung wird auch beeinflußt von der Homogenisierung des Materials, von der Dispergierung, von der Temperaturführung im Extruder und im Werkzeug und von den Druckverhältnissen im Extruder und im Werkzeug bzw. vor dem Werkzeug.
  • Wahlweise wird ein Schaum mit einer durchschnittlichen Zellgröße erzeugt. Die durchschnittliche Zellgröße (Durchmesser) liegt zwischen 0,5 und 0,8 mm.
  • Vorzugsweise hat der Schaum eine Geschlossenzelligkeit von mindestens 90% aus. Die Geschlossenzelligkeit wird nach DIN gemessen.
  • Der gewünschte Schaum aus Polyethylen oder Polypropylen läßt sich sowohl mit Propan als auch mit Butan und mit Isobutan oder Pentan oder Mischungen davon erreichen. Es kann aber auch Kohlendioxid als Treibmittel für das Schäumen von Polypropylen verwendet werden.
  • Darüber hinaus kann eine besondere Wärmeisolierung mit Aluminiumplättchen/Flocken kleiner Abmessungen erreicht, die mit dem PE in den Extruder aufgegeben werden. Die Abmessungen der Aluminiumplättchen sind so gewählt, daß sie in den Zellwänden bleiben und dort eine Reflektion der Wärmestrahlung verursachen. Die Aluminiumplättchen besitzten vorzugsweise einen Durchmesser der kleiner als der Zelldurchmesser ist. Auch bei Plättchen, deren Fläche von einer Kreisfläche abweicht, wird von einem Durchmesser gesprochen. Dann kann die tatsächliche Fläche ermittelt werden und bezieht sich die Durchmesserangabe auf eine gleich große Kreisfläche wie die Plättfläche. Wahlweise kann der Durchmesser auch geringer als der Zelldurchmesser sein, z. B. 50% oder 25% vom Zelldurchmesser.
  • Je nach Zelldurchmesser können die Plättchen z. B. einen Durchmesser bis 0,15 mm oder bis zu 0,1 mm oder bis zu 0,08 mm oder bis zu 0,05 mm oder bis zu 0,03 mm oder bis zu 0,02 mm aufweisen.
  • Als Zelldurchmesser wird ein mittlerer Durchmesser aller Zellen angesehen. Der mittlere Durchmesser berücksichtigt sowohl Zellen unterschiedlicher Größe als auch Zellen, die nicht genau kugelförmig sind.
  • Die Dicke bzw. der Durchmesser der Aluminiumplättchen/Flocken ist vorzugsweise geringer als die Dicke der Zellwand bzw. als der Durchmesser der Zellen im Kunststoffschaum. Bei geringerem Durchmesser können die Plättchen ganz vom Kunststoff eingeschlossen werden. Wahlweise ist die Dicke bzw. der Durchmesser der Plättchen/Flocken mindestens 10% oder mindestens 30% oder mindestens 50% geringer als die Dicke der Zellwand bzw. als der Durchmesser der Zellen im Schaum.
  • Die Plättchen/Flocken werden wahlweise als Zuschlag in den Extruder aufgegeben oder es wird ein Kunststoff-Compound, insbesondere ein PE- oder PP-Compound, mit den gewünschten Plättchen/Flocken bezogen und in den Extruder eingesetzt. Das Compound erleichtert die Verarbeitung der Plättchen/Flocken.
  • Die Tunnelisolierung wird vorzugsweise aus Einzelteilen/Elementen zusammengesetzt. Diese Teile werden Paneele oder Segmente genannt. Im folgenden wird von Segmenten gesprochen. Das schließt alles ein. Obwohl die gewünschte Segmentdicke zumeist zwischen 30 und 70 mm liegt wird, wird vorzugsweise eine maximal Dicke des bahnenförmigen Schaumstranges von höchstens 30 mm oder höchstens 20 eingehalten. Vorzugsweise liegt die Dicke zwischen 10 und 15 mm. Mit der erfindungsgemäßen Schaumstrangdicke wird ein mehrschichtiger Aufbau der Segmente erforderlich. Das erscheint rückschrittlich, weil der mehrschichtige Aufbau einen zusätzlichen Fertigungsaufwand beinhaltet. Die Erfindung hat erkannt, daß die Extrusion eines einschichtigen Materials leicht zu einer ungünstigen, insbesondere zu große, Zellbildung führt. Die Isolierungswirkung verringert sich. Die Erfindung kontrolliert bei schwierigen Kunststoffen die Zellbildung durch Reduzierung der Schichtdicke. Zur Erreichung der gewünschten Enddicke werden mehrere Schichten miteinander verbunden. Dadurch entsteht der mehrschichtige Aufbau. Dieser Aufwand kompensiert die Nachteile schlechter Zellbildung.
  • Die erfindungsgemäß hergestellten Schichten werden vorzugsweise aufeinander kaschiert. Die Kaschierung erfolgt durch Erwärmung der Schichten auf Schweißtemperatur. Wahlweise dient zur Erwärmung ein Heißluftgebläse. Günstig ist es, die Kaschierung durch Aufextrudieren einer Zwischenschicht zu bewirken. Dabei wird gleichartiges Material mittels eines geeigneten Extruders dünn auf eine der Schichten aufgetragen, um anschließend die nächste Schicht darüber zu legen. Der Wärmeinhalt und das Temperaturniveau des aufextrudierten Materials ist zumeist ausreichend, um eine die Schweißflächen anzuschmelzen. Wo der Wärmeinhalt bzw. das Temperaturniveau für ein Anschmelzen nicht ausreicht, wirkt die aufextrudierte Schmelze als Kleber. Dabei kann die aufextrudierte Schmelze als sogenannter Hot-Melt-Kleber angesehen werden.
  • Vorteilhafterweise können die Berührungsflächen der miteinander zu verbindenden Schichten beim Aufextrudieren der Zwischenschicht besonders schonend behandelt werden.
  • Überraschenderweise beeinträchtigt die Kaschierung die Qualität der Segmente nicht. Vielmehr entsteht an den Kaschierflächen eine Materialverfestigung. Die Segmente werden verstärkt.
  • Bei der Kaschierung mit Heißluft liegt die Temperatur des Heizmediums zum Teil erheblich höher als die Schweißtemperatur des Schaumes, um trotz der Bewegung des Schaumes gegenüber der Heizeinrichtung einen ausreichenden Wärmefluß zu sichern. Zum Beispiel kann die Heißluft eine Temperatur von etwa 350 Grad Celsius besitzen, wenn der Schaum gegenüber dem ortsfesten Heißluftgerät mit einer Geschwindigkeit von 10 m pro Minute bewegt wird. Bei höherer Geschwindigkeit muß die Temperatur erhöht werden. Bei geringerer Geschwindigkeit kann die Temperatur verringert werden.
  • Die Kaschierung kann dadurch erfolgen, daß ein oder mehrere bahnenförmige Schaumstränge erzeugt und zu Rollen aufgewickelt werden. Anschließend werden die Schaumstränge von den Rollen abgezogen und nach der oben beschriebenen Erwärmung ihrer Berührungsflächen aufeinandergedrückt. Je nach Dicke der Stränge werden 4 bis 5 Stränge miteinander durch Kaschierung verbunden. Je nach dieser Strangzahl sind bei Verwendung von Heißluft 3 bis 4 Blasköpfe erforderlich, die in geringem Abstand die Heißluft gegen den sich bewegenden Schaum blasen. Die Schaumstränge können einzeln oder gemeinsam mit einem Rollenpaar von den Vorratsrollen abgezogen werden. Die Blasköpfe ragen dabei zwischen die Schaumstränge, möglichst dicht bis an das Rollenpaar.
  • Alternativ oder zusätzlich wird das Raumgewicht des Kunststoffschaumes in bestimmten Grenzen gehalten, vorzugsweise unter 40 kg pro Kubikmeter und noch weiter bevorzugt unter 30 kg pro Kubikmeter. Je geringer das Raumgewicht des Schaumes bei gleichbleibender Zellqualität ist, desto besser ist die Isolierungswirkung des Schaumes.
  • Das erfindungsgemäße Schaummaterial ist flexibel und hat mit den allen oben beschriebenen Maßnahmen einen überraschend geringen Wärmeleitfaktor von 0,031 bis 0,036 W/mK. Gemessen wird dabei an der mittleren Temperatur zwischen minus 5 Grad Celsius und plus 40 Grad Celsius. Minus 5 Grad Celsius und plus 40 Grad Celsius sind die an Tunneln im Mittel vorkommenden Temperaturen.
  • Damit kann eine sehr vorteilhafte Isolierungswirkung erreicht werden. Aus dem erfindungsgemäßen Material werden Segmente hergestellt, die wahlweise für das gesamte Tunnelgewölbe oder nur für die Firstisolierung in einem Tunnel vorgesehen sind. Dabei sind beliebige Längen herstellbar. Die Länge hat jedoch aus praktischen Gründen Handhabungsgrenzen. Das gleiche gilt für die Breite der Segmente. Von Hand handhabbar sind Längen bis maximal 20 m, vorzugsweise bis maximal 15 m und noch weiter bevorzugt 7 m vorgesehen. Von Hand handhabbar sind Breiten von 5 m oder 3 m oder 2 m oder 1,5 m oder kleiner bzw. gleich 1,1 m oder 0,6 m.
  • Übliche Polystyrolschaumplatten für den Hochbau besitzen dagegen eine sehr eingeschränkte Länge und Breite. Diese Platten entstehen zwar auch durch Extrudieren von Schaumsträngen, deren Breite (abgesehen von einem notwendigen Übermaß für eine Konfektionierung) üblicherweise nur 0,6 m beträgt.
  • Wahlweise können nach dem älteren Vorschlag mehrere einschichtige oder mehrschichtige Platten bzw. Ausgangs-Segmente für die Tunnelisolierung zu einem großformatigen, erfindungsgemäßen Segment zusammen gesetzt werden. Das geschieht dann vorzugsweise dadurch, daß Ausgangs-Segmente an den Rändern aneinandergesetzt und miteinander verschweißt werden. Das Verschweißen erfolgt unter Erwärmung und anschließendem Aneinanderdrücken der Schweißflächen. Die Erwärmung erfolgt mittels Heißluft oder mittels aufextruderter Zwischenschichten wie bei dem oben beschriebenen Kaschieren. Es kann aber auch Wärmestrahlung oder Kontaktwarme eingesetzt werden. Die Kontaktwarme wird mittels eines Heizschwertes oder eines Heizschuhes oder einer Heißrolle oder eines Heizkeiles oder dergleichen erzeugt. Durch das Verschweißen entstehen die erfindungsgemäß vorgesehenen größeren Formate. Überraschenderweise bewirken die entstehenden Schweißnähte eine wesentliche Verstärkung der Konstruktion. Je schmaler die Ausgangssegmente sind, desto mehr Schweißnähte entstehen und desto größer wird die Verstärkung. Besonders vorteilhafte Eigenschaften entstehen bei einer Breite der Ausgangssegmente von höchstens 1,1 m.
  • Wahlweise kann auch eine Klebung an die Stelle der Schweißung treten.
  • Vorzugsweise werden die Ausgangssegmente für die erfindungsgemäß vorgesehenen großen Formate an den Längsseiten aneinander gesetzt. Die Ausgangssegmente liegen dabei mit ihrer Längsachse quer zur Längsachse der entstehenden großen Formate.
  • Die Breite der erfindungsgemäß vorgesehenen großen Formate wird vorzugsweise allein durch die Länge der Ausgangssegmente bestimmt. Zur Änderung der Breite erfolgt deshalb vorzugweise eine Änderung der Länge der Ausgangssegmente. Das geschieht nach dem Extrudieren durch entsprechendes Ablängen der extrudierten Schaumstränge. Soweit die Ausgangssegmente mehrschichtig sind, erfolgt das Ablängen erst nach dem Extrudieren der einzelnen Schichten und deren Verbinden, z. B. durch Kaschieren der Schichten.
  • Die erfindungsgemäßen flexiblen Segmente werden für den Tunnelbau vorzugsweise so gefertigt, daß sie noch von Hand verformbar sind. Infolgedessen können die Segmente flach liegend und günstig transportiert werden und beim Einbau von Hand in die gewünschte Form gebracht/gebogen werden. Die einem Monteuren bei der Verformung von Hand zumutbare Belastung ist beschränkt und liegt derzeit bei 30 kg. Bei größeren und dickeren Segmenten kann zumutbare Belastung für jeden Monteur dadurch eingehalten werden, daß mehrere Monteure tätig werden.
  • Die nach dem älteren Vorschlag hergestellten großformatigen Segmente werden wahlweise mittels Schrauben, Bolzen oder Ankern beim Tunnelausbau befestigt. Dabei wird angestrebt, die aus Kunststoffschaum bestehenden Segmente im Tunnelausbau einzuschließen. Der wesentliche Grund wird im Brandschutz gesehen.
  • Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, den nach dem älteren Vorschlag vorgesehenen Brandschutz zu verbessern.
  • Nach dem älteren Vorschlag wird der Brandschutz mit einer Spritzbetonschicht verwirklicht. Nach der Erfindung ist eine andere Brandschutzlösung vorgesehen. Dazu wird ein feuerfestes Bahnenmaterial auf die vorgesehenen PE- oder PP-Schaumbahnen aufkaschiert.
  • Das feuerfeste Bahnenmaterial besteht vorzugsweise aus Glasfasern, kann aber auch aus Kohlefasern, Polycarbonfasern, Keramikfasern, Siliciumfasern oder Mischungen davon. Solche Fasern können hoch feuerbeständig sein.
  • Derartige Brandschutzmaterialien sind in anderem Zusammenhang an sich bekannt, z. B. aus DE 29722652 U1 , DE 20 2006 009 416 U1 .
  • Diese Fasern können nach der Erfindung in beliebiger Form verarbeitet sein, z. B. als Vlies oder als Gewebe oder als Gewirke oder als Gestricke. Besonders günstig sind dabei sogenannte Abstandsgewirke. Bei den Abstandsgewirken oder Abstandsgeweben oder Abstandsgestricken handelt es sich um Textilien mit mindestens zwei beabstandeten Schichten, die durch Fäden oder Fasen miteinander verbunden sind. Durch Weben, Wirken und Stricken kann die Herstellung der beiden beabstandeten Schichten und deren Verbindung in einem Arbeitsgang erfolgen. Solche Textilien sind zum Beispiel in folgenden Druckschriften beschrieben: DE 3813741 C2 , DE 10101429 A1 , DE 10 2006 009 23 A1 , DD 281784 A5 beschrieben.
  • Gewebe werden üblicherweise aus Fäden hergestellt, die in der Längsrichtung und quer dazu verlaufen. Die Fäden in Längsrichtung werden als Kettfäden, die Querfäden als Schussfäden bezeichnet.
  • Gewirke bestehen aus einem Fadensystem und entstehen durch Maschenbildung, wobei alle Maschen zusammenhängen. Das gleiche gilt für Gestricke.
  • Während beim Wirken die Maschenreihe mit sämtlichen Einzelmaschen auf einmal entsteht, werden beim Stricken die Maschen nacheinander gebildet.
  • Es lassen sich aber auch Abstandstextilien dadurch herstellen, daß separate Textilschichten unter Wahrung eines Abstandes miteinander verbunden werden. Dazu eignen sich eine Vielzahl von Techniken, wie Häkeln, Stricken, Wirken, Nadeln, Nähen. Die zu beabstandenden Textilschichten können dabei beliebiger Art sein und auch Vliesschichten einschließen.
  • Im weitesten Sinne gehören dazu auch textile dreidimensionale Zwischenlagen, die mit den äußeren Lagen verbunden sind, z. B. durch Verkleben und/oder durch eine mechanische Verbindung wie Häkeln, Stricken, Wirken, Nadeln oder Nähen. Die Zwischenlage hat dabei vorzugsweise ein geringes Flächengewicht, noch weiter bevorzugt ein Flächengewicht von weniger als 50 Gramm pro Quadratmeter und höchst bevorzugt ein Flächengewicht von weniger als 30 Gramm pro Quadratmeter. Das Flächengewicht ist bei Textilien ein übliches Maß. Hier kennzeichnet das geringe Flächengewicht eine geringe Dichte/Anhäufung von Fäden/Fasern pro Volumenseinheit.
  • Wahlweise ist der Hohlraum eines Abstandstextiles auch ganz oder teilweise mit einem anderen brandschützenden Füllstoff befüllt. Das ist in anderem Zusammenhang und in anderer Form bekannt, vgl. DE 10225251 A1 .
  • Nach der Erfindung kommt wahlweise als Füllstoff Blähton und Bims in Betracht. Blähton wird aus kalkarmem Ton mit fein verteilten organischen Bestandteilen gewonnen. Der Rohstoff wird gemahlen, granuliert und bei 1200 Grad Celsius im drehrohrofen zu aufgeblähten kugelförmigen Körnern gebrannt. Der Kern ist geschlossenporig, die Oberfläche gesintert. Er besitzt ein sehr geringes spezifisches Gewicht und ist unter den hier zu diskutierenden Bedingungen im Tunnel unbrennbar. Blähton steht in jeder Körnung zur Verfügung, die zur Befüllung des Brandschutzmaterials einzuhalten ist.
  • Bims ist ein poröses glasiges Vulkangestein, auch als Gesteinsschaum bezeichnet. Durch Aufmahlung des Vulkangesteins kann gleichfalls jede gewünschte Körnung erreicht werden.
  • Die einfachste Befüllung ergibt sich bei mehrschichtigen Bahnen, die durch Übereinanderlegen der Schichten und deren Verbinden gebildet werden. Hier lassen sich Füllstoffe in horizontaler Lage der Schichten leicht positionieren. Auch mit zwischenliegender Füllstoffschicht läßt sich noch eine gute mechanische Verbindung der Schichten erreichen. Das gilt insbesondere dann, wenn eine grobe, zusätzlich zur Aufnahme der Füllstoffe bestimmte Zwischenlage zunächst mit einer unteren Lage verbunden wird und wenn die obere Lage nach der Hohlraumfüllung aufgelegt wird. Dann läßt sich mit dem Kleber nicht nur die gewünschte Verbindung sondern auch eine Fixierung der Füllstoffe in dem Brandschutzmaterial erreichen. Außerdem kann eine oben beschriebene mechanische Verbindung stattfinden. Je dünner die Füllstoffschicht ist, desto leichter ist die Fixierung und mechanische Verbindung.
  • Bereits eine geringe Füllschicht in dem Brandschutzmaterial kann eine sehr vorteilhafte zusätzliche Brandschutzwirkung entfalten. Die Schichtdicke der maximalen Füllung ergibt sich aus dem Abstand der Schichten des für den Brandschutz bestimmten Textils.
  • Wahlweise ist anstelle eines Abstandstextiles auch nur eine einzige Textilschicht ausreichender Dicke vorgesehen. Für solche Schichten bildet das Vlies eine besonders preisgünstige Lösung.
  • Wahlweise ist das zum Brandschutz vorgesehene Textil in ausreichendem Abstand von dem Kunststoffschaum auch mit einer Wärme-Reflektionsschicht, z. B. einer Aluminium(Alu)schicht versehen. Zur Anbringung der Aluschicht eignet sich besonders ein Textil, das in oben beschriebener Weise aus mehren separaten Textilschicht hergestellt wird.
  • Bei einem solchen Textil kann die Aluschicht als Folie leicht zwischen die verschiedenen Schichten gelegt werden, so daß die Aluschicht beim Verbinden der verschiedenen Schichten mit eingeschlossen wird.
  • Die erfindungsgemäße Brandschutzbahn soll mindestens die Kunststoffschaumseite abdecken, die zur Tunnelmitte hin weist. Wahlweise werden auch weitere Kunststoffschaumseiten mit der Brandschutzbahn oder mit einer Brandschutzbahn geringerer Dicke abgedeckt. Damit erlangt der Tunnelausbau auch gegen ein Feuer Sicherheit, das sich hinter dem Kunststoffschaum ausbreitet.
  • Das Kaschieren kann in der oben beschriebenen Weise erfolgen. Vorzugsweise ist eine Kaschierung mittels Kleber vorgesehen. Besonders geeignet ist ein Heißkleber, der auch noch während eines Brandes hinter der Brandschutzbahn für die gewünschte Dauer eine ausreichende Klebekraft hat. Der Heißkleber wird in einer für das Auftragen auf den Kunststoffschaum verträglichen Temperatur eingestellt. Die Schmelzpunkte des Heißklebers liegen hauptsächlich zwischen 80 und 200 Grad Celsius. Aus dieser Palette von Schmelzpunkten wird derjenige gewählt, dessen Auftragtemperatur vorzugsweise geringer als die Schmelztemperatur des Kunststoffschaumes ist, damit der Kunststoffschaum bei der Berührung mit dem heißen Schmelzkleber nicht zusammenbricht.
  • Unmittelbar nach dem Auftragen des Klebers werden die Brandschutzbahn und der Kunststoffschaum aneinander gedrückt. Nach dem Abkühlen und Erstarren des Klebstoffes ist die Verbindung fest.
  • Es kommen aber auch andere Klebstoffe in Betracht:
    zum Beispiel chemisch härtende Klebstoffe, nämlich zwei- oder mehrkomponentige und einkomponentige Kleber. Bei 2-Komponenten-Klebstoffen (2K-Klebstoffe) hat der Verarbeiter einen Klebstoff bestehend aus getrennten Bestandteilen, nämlich Binder und Harter genannt, die vor der Anwendung in einem bestimmten Verhältnis intensiv vermischt werden müssen. Durch das Mischen startet die chemische Reaktion. Innerhalb der sogenannten Topfzeit ist der Kleber auftragbar. Danach muß eine bestimmte Zeit zum Zusammenfügen von Bahn und Schaum eingehalten werden. Die Endfestigkeit der Verbindung tritt später ein.
  • Bei Einkompenenten-Klebstoffen (1K-Klebstoffen) wird eine schon gebrauchsfertige Klebemasse erworben und aufgetragen. Der Klebstoff härtet unter den Umgebungsbedingungen aus, zum Beispiel durch Temperaturerhöhung, Luftfeuchtigkeit, Erwärmung.
  • Wahlweise wird ein Textil für die Verbindung mit dem Kunststoffschaum verwendet, das eine größere Breite als der Kunststoffschaum besitzt. Vorzugsweise wird das Textil dann an einem Rand bündig mit dem Kunststoffschaum und am gegenüberliegenden Rand überstehend mit dem Kunststoffschaum verbunden. Der überstehende Rand soll einen Überlappungsrand bilden. Das heißt, der überstehende Rand soll das Textil des angrenzenden Kunststoffschaumes bzw. der angrenzenden Bahn bzw. des angrenzenden Elementes oder Segmentes aus Kunststoffschaum überlappen. Durch eine Verbindung des Überlappungsrandes mit dem dahinter liegenden Textil entsteht eine geschlossene feuerfeste oder feuerhemmende Schicht aus Textil an der Tunnelinnenseite. Die Verbindung kann durch Kleben oder in anderer Weise erzeugt werden. Günstig sind Verbindungen, die einer hohen Zahl von Lastwechseln Stand halten.
  • Wahlweise kann die Textilbahn anstelle einer oben beschriebenen bündigen Lage an dem betreffenden Rand auch einen Streifen Kunststoffschaum frei lassen, um dort für den überlappenden Rand einer benachbarten Bahn/Segment/Element einen günstigen Klebegrund zu bieten.
  • Zwar ist denkbar, die Breite des textilfreien Streifens so zu wählen, daß der gesamte Überlappungsrand auf dem textilfreien Streifen Platz findet. Bei ungenauer Verlegung der Bahnen/Segmente/Elemente oder ungenauer Fertigung der Bahnen/Segemente/Elemente kann das jedoch dazu führen, daß der textilfreie Streifen des Kunststoffschaumes nicht vollständig von dem Überlappungsrand geschützt wird. Um das auszuschließen ist eine Sicherheitsüberlappung der Textilien von Vorteil. Die Sicherheitsüberlappung beträgt vorzugsweise mindestens 15 mm, noch weiter bevorzugt mindestens 30 mm und höchst bevorzugt mindestens 45 mm.
  • Wahlweise findet auch eine Überlappung der tunnelinnenseitigen Textilschicht mit separaten Materialstreifen, insbesondere Textilstreifen statt. Die Überlappungsstreifen werden nach Verlegung der Bahnen/Segmente/Elemente zur Abdeckung der Fugen eingesetzt. Dabei kann wiederum von Vorteil sein, wenn die Bahnen/Segmente/Elemente zur Klebung der Überlappungsstreifen an einem oder beiden gegenüberliegenden Rändern einen textilfreien Streifen aufweisen.
  • Soweit gebirgsseitig vor der Wärmedämmung noch eine Abdichtung vorgesehen ist und soweit die Bahnen/Segmente/Elemente der Wärmedämmung am Stoß ausreichend dicht liegen, ist eine weitergehende Verbindung der Wärmedämmung nicht zwingend.
  • Vorzugsweise bildet die Wärmedämmung aus Kunststoffschaum zugleich die Abdichtung. Das wird erreicht durch entsprechende Geschlossenzelligkeit des Kunststoffschaumes. Je geringer das Raumgewicht des Kunststoffschaumes ist, desto häufiger kommen offene Zellen in dem Schaum vor. Offenzelliger Schaum wäre feuchtigkeitsdurchlässig. Teilweise offenzelliger Schaum ist feuchtigkeitsdicht, wenn bei bestimmter Dicke eine Mindestanteil der Zellen geschlossen ist. Das ist zum Beispiel bei 10 mm dickem feinzelligem PE-Schaumstreifen mit einem Raumgewicht von 30 kg pro Kubikmeter und einem Anteil von 98% geschlossener, gleichmäßig verteilter Zellen der Fall. Je größer das Raumgewicht ist, je größer die Schaumdicke ist und je kleiner die Zellen sind, desto geringer kann der Anteil an geschlossenen Zellen sein. Der jeweils notwendige Anteil an geschlossenen Zellen kann auf einfachem Wege durch Feuchtigkeitsbelastung von verschiedenen Schaumfolien mit unterschiedlichen Anteilen geschlossener Zellen ermittelt werden.
  • In dem Fall, daß die Wärmedämmung aus Kunststoffschaum gleichzeitig die gebirgsseitige Abdichtung bilden soll, kann auch gebirgsseitig ein Überlappungsrand von Vorteil sein. Der Überlappungsrand wird wahlweise in analoger Weise zu dem tunnelinnenseitig vorgesehenen Überlappungsrand erzeugt. Das heißt, wahlweise wird die gebirgsseitige Schicht des Kunststoffschaumes mit einer größeren Breite gewählt, so daß die Schicht an einem Rand bündig abschließen und an dem gegenüberliegenden Rand vorstehen und den Überlappungsrand bilden kann. Darüber hinaus kann auch für den Überlappungsrand am korrespondierenden Rand der benachbarten Bahn ein Materialstreifen ausgespart werden, so daß der Überlappungsrand in dem Materialstreifen ganz oder teilweise aufgenommen werden kann. Wie am tunnelinnenseitigen Überlappungsrand kann eine Verbindung des gebirgsseitigen Überlappungsrandes mit der benachbarten Bahn/Segment/Element durch Klebung gesichert werden Die Klebung bewirkt zugleich eine Abdichtung. Anstelle der Klebung sind auch andere Verbindungen möglich, die eine ausreichende Abdichtung bewirken. Zu den möglichen Verbindungen gehört auch eine Schweißung.
  • Bei entsprechend breitem und ausreichend dickem gebirgsseitigen Überlappungsrand kann der mit der Verlegung erzielbare Anpreßdruck für eine Abdichtung schon ausreichend sein. Das gilt vor allem dann, wenn der Überlappungsrand in Gefällerichtung eines Tunnels weist. Der gebirgsseitige Überlappungsrand hat vorzugsweise eine Breite von mindestens 15 cm, noch weiter bevorzugt eine Breite von mindestens 20 cm und höchst bevorzugt eine Breite von mindestens 25 cm.
  • Der tunnelinnenseitige Überlappungsrand hat vorzugsweise gleiche Mindestabmessungen wie der gebirgsseitige Überlappungsrand, ohne daß die Notwendigkeit zu gleichen Abmessungen besteht.
  • Soweit am tunnelinnenseitigen Überlappungsrand eine Klebung oder eine andere Verbindung vorgesehen ist, hat die Verbindung die Aufgabe, den Überlappungsrand an der korrespondierenden Fläche der benachbarten Bahn zu halten.
  • Soweit am gebirgsseitigen Überlappungsrand eine Klebung oder eine andere Verbindung vorgesehen ist, steht dort die Dichtfunktion im Vordergrund. Dabei kann es günstig sein, den Kleber in Streifen so aufzutragen, daß die Streifen nach Verlegung der Bahnen/Segmente/Elemente in Umfangsrichtung des Tunnels verlaufen. Das bewirkt eine Art Labyrinthdichtung mit zusätzlicher Dichtwirkung und zugleich eine Drainung.
  • Gebirgswasser, welches den ersten dichtend wirkenden Kleberstreifen überwindet, kann in dem Zwischenraum zum nächsten parallelen Kleberstreifen abfließen. Um sicherzustellen, daß auch bei einer Verformung des Kunststoffschaumes ein für die Drainung ausreichender Hohlraum zwischen den Kleberstreifen besteht, können geeignete Vertiefungen in das Material eingearbeitet werden. Bei dem Kunststoffschaum bewirkt die Berührung mit einem heißen Formwerkzeug jede gewünschte Einformung.
  • Wahlweise wird der gebirgsseitige Überlappungsrand durch mehrere, gegebenenfalls durch alle Schaumschichten der Wärmeisolierung gebildet. Die tunnelinnenseitige Feuerfestschicht/Bahn soll weiterhin einen tunnelinnenseitigen Überlappungsrand bilden.
  • Üblicherweise haben die Tunnel mindestens eine Gefällerichtung. Die Verlegung erfolgt in der Weise, daß die Überlappungsränder in Gefällerichtung weisen.
  • Soweit mehrere Gefällerichtungen vorkommen, findet bei einer Änderung der Gefällerichtung vorzugsweise eine Änderung der Verlegerichtung statt. Die Bahnen/Segmente/Elemente werden vor der Verlegung so gedreht, daß sie nach der Verlegung mit den Überlappungsrändern wieder in Gefällerichtung weisen.
  • Am Änderungspunkt des Gefälles, am Scheitel oder im Tiefsten wird eine Gefälle-Änderungs-Bahn/Segment/Element eingesetzt. Diese Bahn/Segment/Element besitzt für Scheitelpunkte zum Beispiel an beiden Rändern einen Überlappungsrand und für Tiefstpunkte zum Beispiel an beiden gegenüberliegenden Rändern eine Ausbildung zur Aufnahme von Überlappungsrändern.
  • Wahlweise werden die gebirgsseitigen Überlappungsränder auch durch Materialstreifen, ähnlich den tunnelinnenseitigen Materialstreifen, gebildet. Anders als die tunnelinnenseitigen Materialstreifen haben die gebirgsseitigen Materialstreifen die Aufgabe einer Abdichtung gegen Feuchtigkeit. Dazu ist ein entsprechend dichter Materialstreifen vorgesehen. Streifen aus ungeschäumtem Kunststoff sind regelmäßig dicht gegen durchdringende Feuchtigkeit. Bei Kunststoffschaumstreifen sind obige Ausführungen zur Geschlossenzelligkeit zu berücksichtigen.
  • Wahlweise besteht der Materialstreifen aus einem mit dem Kunststoffschaum verschweißbaren Material und findet eine Verschweißung der einen Materialstreifenseite mit dem Kunststoffschaum vor dessen Verlegung statt. Vorzugsweise erfolgt die Verschweißung nach der Herstellung des Kunststoffschaumes im Herstellungswerk.
  • Der gegenüber dem Kunststoffschaum vorragende freie Rand des Materialstreifens bildet den Überlappungsrand.
  • Zu Klebung können sowohl die tunnelinnenseitigen Klebeflächen wie auch die gebirgsseitig vorgesehenen Klebeflächen selbstklebend ausgelegt sein. Dabei wird der Kleber zum Beispiel als Heißkleber auf die Klebeflächen der Wärmeisolierung/PE-Schaum/Feuerschutz-Textil und/oder auf die Klebeflächen der tunnelinnseitig vorgesehenen separaten Materialstreifen und/oder auf die Klebeflächen der gebirgsseitig vorgesehenen separaten Materialstreifen aufgetragen. Die Klebeflächen werden mit geeigneten Materialien, zum Beispiel mit Papierstreifen, die kleberseitig mit einem Trennmittel beschichtet sind, abgedeckt, so daß sich die Abdeckung bei Verlegung der Wärmeisolierung leicht wieder entfernen läßt.
  • Günstig ist eine Kleberbeschichtung auf ungeschäumten gebirgsseitigen Kunststoffstreifen.
  • Nach der Erfindung wird der Tunnelausbau bei städtischen Verkehrstunneln im standfesten Gebirge auf die oben beschriebene Dichtung und/oder Wärmebedämmung und die feuerhemmende oder feuerfeste tunnelinnenseitige Bahn beschränkt. Dem liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, daß dort die mechanische Belastung und die Temperaturbelastung geringer ist. Im Bereich der Städte ist die Temperaturbelastung im Winter wesentlich geringer als auf dem Land. Frostperioden von mehr als 14 Tagen in der Stadt sind auch in skandinavischen Städten selten. Zumindest erreicht der Frost lange nicht die Temperaturen wie auf dem Land.
  • Darüber hinaus ist die Verkehrsbelastung sehr viel geringer als auf dem Land, weil für den Kraftfahrzeugverkehr in der Stadt erhebliche Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Der Schienenverkehr kann nur mit sehr viel geringeren Geschwindigkeiten als auf dem Land fahren, weil entweder aus dem Stand beschleunigt werden muß oder aber in der Stadtmitte am Bahnhof gehalten werden muß.
  • Vorzugsweise wird der erfindungsgemäße Ausbau tunnelinnenseitig mit einer Sauberkeitsschicht versehen.
  • Die Sauberkeitsschicht kann durch eine Lackierung und/oder eine sonstige Beschichtung gebildet werden. Zu den sonstigen Beschichtungen kann auch ein weiteres Textil, vorzugsweise durch ein engmaschiges feuerfestes oder feuerhemmendes Gewebe aus Stahldraht gebildet werden, das zugleich schmutzabweisend ausgebildet ist.
  • Das Drahtgewebe läßt sich vorteilhafterweise verspannen. Die Verspannung kann an den oben erläuterten Ankern erfolgen.
  • Das Drahtgewebe ist dauerhafter Verkehrsbelastung gewachsen. Es schützt zusätzlich die Wärmedämmung und die Brandschutzbahn vor mechanischen Belastungen des Verkehrs. Vorteilhafterweise kann das Gewebe leicht gereinigt werden.
  • Im Sinne der Erfindung werden auch Materialien, welche die gleiche Funktion ausüben können als Gewebe bezeichnet.
  • In der Zeichnung sind verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
  • 1 zeigt verschiedene Vorratsrollen 1, 2 und 3, von denen Polyethylenschaumbahnen 4 und 5 und eine Brandschutzbahn 6 abgezogen werden. Die Bahnen 4 bis 6 besitzen im Ausführungsbeispiel eine Dicke von 20 mm bei einer Breite von 600 mm und einem Raumgewicht von 30 kg pro Kubikmeter. Der Schaum ist 99%ig geschlossenzellig. Zum Abziehen des Schaumes dienen zwei Walzen 7 und 8. Im Zwickelraum 9 zwischen den Schaumbahnen 4 und 5 befinden sich nicht dargestellte Heißgasgeräte, aus denen die Berührungsflächen der Schaumbahnen 4 bis 6 mit Heißgas so beaufschlagt werden, daß die Berührungsflächen auf Schweißtemperatur erwärmt werden. Für die Schaumbahnen ist das im wesentlichen unschädlich, weil die Erwärmung an der Oberfläche stattfindet und nur eine minimale Eindringtiefe hat.
  • Im Zwickelraum zwischen der Schaumbahn 5 und der Brandschutzbahn 6 wird Heißkleber aufgesprüht. Im Ausführungsbeispiel handelt es sich bei dem Schaum um PE-Schaum. Der Heißkleber hat eine für den PE-Schaum im Ausführungsbeispiel unschädliche Auftragstemperatur von 140 Grad Celsius.
  • Zwischen den Walzen 7 und 8 werden die Schaumbahnen aneinander gedrückt, so daß die Schaumbahnen miteinander verschweißen und mit der Brandschutzbahn verkleben. Es entsteht eine mehrschichtige neue Verbundbahn 11. Im Ausführungsbeispiel hat die mehrschichtige neue Verbundbahn 11 eine Dicke von rund 60 mm. Die Breite von 600 mm ist unverändert.
  • In einer nicht dargestellten weiteren Arbeitsstation wird die entstandene Verbundbahn 11 zu Elemente 15 Länge abgelängt. Die Länge der Verbundbahn soll es im Ausführungsbeispiel ermöglichen, die Verbundbahn von der Tunnelsohle an der Tunnelwand und an der Tunnelfirste bis zur gegenüberliegenden Tunnelwand und noch weiter bis zur Tunnelsohle zu verlegen. Die Verlegung erfolgt quer zur Tunnellängsachse.
  • 2 zeigt einen Gebirgsausbruch 111 im standfesten Gebirge. In regelmäßigen Abständen sind Anker in das Gebirge eingebracht worden. Dazu wurden entsprechende Löcher gebohrt und die Anker mit Montagezement in den Löchern festgesetzt worden. Von den Ankern sind die Mittelachsen 12 dargestellt.
  • Der Gebirgsausbruch 111 dient der Herstellung eines Tunnels.
  • Zur Drainage des austretenden Wassers und zur Sicherung gegen herabstützende Steine ist in dem Gebirgsausbruch ein Ausbau vorgesehen. Der Ausbau besteht im Groben aus einer Folienschicht 15 und einer Wärmeisolierung 14. Die Folienschicht 15 ist aus einzelnen Bahnen zusammengesetzt, die überlappend verlegt werden und an den überlappenden Rändern miteinander verschweißt sind. Dabei sind zwei nebeneinander liegende Schweißnähte mit Abstand voneinander vorgesehen. Der Hohlraum zwischen den Schweißnähten wird mit Druckluft beaufschlagt, um die Dichtigkeit der Schweißnähte zu prüfen.
  • Die Wärmeisolierung 14 wird durch obige Verbundbahn 11 gebildet. Dabei durchdringen die Anker die Folienschicht 15. Zugleich ist eine nicht dargestellte Abdichtung zwischen der Folienschicht 15 und den Ankern vorgesehen.
  • Die 3 bis 8 zeigen verschiedene Ausführungsbeispiele zu der Wärmeisolierung 14.
  • Die Wärmeisolierung setzt sich aus verschiedenen Bahnen zusammen, welche zusammen die in 2 die mit 14 bezeichnete Schicht bilden.
  • Die 3 bis 8 zeigen die Stoßstellen zwischen den Bahnen.
  • 3 zeigt Bahnen 14 und 14'. Jede dieser Bahnen setzt sich aus vier gleichen Lagen PE-Schaum zusammen. Die verschiedenen Lagen PE-Schaum sind miteinander verschweißt und mit 14a, 14b, 14c, 14d, 14a', 14b', 14c' und 14d' bezeichnet.
  • Gebirgsseitig liegen die Bahnen 14 und 14' an der Abdichtung 15 an.
  • Tunnelinnenseitig sind die Bahnen 14 und 14' mit einer Brandschutzbahn 22 bzw. 22' versehen. Dabei besitzt die Brandschutzbahn 22' einen Überlappungsrand 21, mit dem sie auf dem angrenzenden/benachbarten Rand der Bahn 14 verklebt ist.
  • Zugleich läßt die Bahn 22 einen Streifen 20 auf den PE-Schaumschichten frei, so daß der Überlappungsrand 21 auch in unmittelbare Berührung mit dem PE-Schaum 14d treten kann.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 4 unterscheidet sich von dem nach 3 durch gleiche Schaumschichten 14'' und 14''' und gleiche Brandschutzbahnen 23 und 23'. Die zwischen beiden Brandschutzbahnen bestehende Fuge wird mit einem Streifen 24 aus gleichem Material wie die Brandschutzbahnen 23 und 23' abgedeckt. Der Streifen 24 ist gleichfalls aufgeklebt.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 5 unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel nach 3 dadurch, daß die Wärmeisolierung zugleich die Abdichtung bildet.
  • Die beiden mehrlagigen PE-Schäume sind mit 30 und 30' bezeichnet, die Brandschutzbahnen mit 33 und 33', der Überlappungsrand an der Brandschutzbahn 33' mit 35, der freie Rand mit 34, an dem der Überlappungsrand 35 in unmittelbare Berührung mit dem PE-Schaum treten kann.
  • Im übrigen ist der PE-Schaum 30' an der Lage 30a mit einem Überlappungsrand 32 versehen und besitzt der PE-Schaum 30 eine korrespondierende Ausnehmung für den Überlappungsrand 32. Der Überlappungsrand 32 ist dicht in der dargestellten Ausnehmung verklebt.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 6 besitzt wie das Ausführungsbeispiel nach 4 gleiche PE-Schaumschichten 40 und 40'. Wie beim Ausführungsbeispiel nach 5 bildet der PE-Schaum zugleich die Abdichtung. Dabei ist die gebirgsseitige Fuge zwischen beiden PE-Schaumschichten 40 und 40' mit einem ungeschäumten PE-Streifen 41 abgedeckt. Dieser Streifen ist an dem in der Zeichnung rechten Rand mit dem Schaum 40 verschweißt. Mit dem vorbereiteten Rand wird die Wärmeisolierung an der Baustelle angeliefert. Der in der Zeichnung linke Rand des PE-Streifens 41 wird mit der Schaumschicht 40 verklebt.
  • Tunnelinnenseitig ist die Fuge zwischen den beiden Brandschutzbahnen wie bei dem Ausführungsbeispiel nach 4 mit einem Streifen 42 aus Brandschutzmaterial abgedeckt.
  • 7 und 8 zeigen den erfindungsgemäßen Tunnelausbau bei geneigtem Tunnelverlauf, und zwar mit sich änderndem Tunnelverlauf.
  • 7 zeigt einen geneigten Tunnelverlauf bis zum Tiefsten. Dort wird die Neigung zur Steigung.
  • Die mit Überlappungsrändern versehenen Bahnen werden nach 7 so verlegt, daß die Überlappungsränder in die Richtung der Neigung weisen.
  • In 7 sind zu:
    einer erfindungsgemäßen Bahn 50 Überlappungsränder 50' und 50''
    einer erfindungsgemäßen Bahn 52 Überlappungsränder 52' und 52''
    dargestellt. Alle Überlappungsränder weisen zur Zeichnungsmitte, die im Ausführungsbeispiel für das Tunneltiefste steht. Das gilt auch für die nicht bezeichneten Überlappungsränder der Bahnen 54 und 58.
  • Am Tunneltiefsten ist eine Richtungs-Änderungsbahn 51 vorgesehen, die an beiden Rändern auf die Überlappungsränder der benachbarten Bahn ausgelegt ist.
    Die verschiedenen Bahnen werden durch schematisch dargestellte Anker 53 am Gebirge gehalten.
    Die erfindungsgemäße Anordnung trägt zur Dichtung bei, weil dem Wasser weniger Gelegenheit gegeben wird, in die Fugen zwischen die Bahnen zu fließen.
  • 8 zeigt einen steigenden Tunnelverlauf bis zu einem Scheitelpunkt. In der Zeichnung sind die Bahnen links vom Scheitelpunkt mit 63 bezeichnet, die Bahnen rechts vom Scheitelpunkt mit 61. Die Überlappungsränder sind mit 63' und 63'' bzw. mit 61' und 61'' bezeichnet. Im Unterschied zum Ausführungsbeispiel nach 8 ist die Bahn am Scheitelpunkt mit 80 bezeichnet. Diese Bahn ist an jedem Rand mit Überlappungsrändern versehen. Die Ränder sind mit 60', 60'', 60''' und 60'''' bezeichnet.
  • In 8 weisen die Überlappungsränder wie in 7 in Fließrichtung des Wassers, so daß das Wasser von den korrespondierenden Fugen weggehalten wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (37)

  1. Tunnelausbau im standfesten Gebirge, wobei eine Abdichtung gegen austretendes Gebirgswasser und eine Wärmeisolierung aus Kunststoffschaum vorgesehen sind, insbesondere mit bahnenweise, segmentweise oder Elementweise verlegten Wärmeisolierung aus PE oder PP, dadurch gekennzeichnet, a) daß die Wärmeisolierung tunnelinnenseitig an der Abdichtung angeordnet ist und ihrerseits tunnelinnenseitig mit einer Brandschutzbahn versehen ist oder b) die Wärmeisolierung zugleich die Abdichtung bildet und tunnelinnenseitig mit einer Brandschutzbahn versehen ist.
  2. Tunnelausbau nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch die Verwendung einer Brandschutzbahn aus einem feuerfesten Textil, insbesondere aus Glasfasern und/oder Kohlefasern und/oder Keramikfasern und/oder Siliciumfasern und/oder Polycarbonfasern
  3. Tunnelausbau nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Textil aus mehreren beabstandeten Schichten besteht, die miteinander verbunden sind.
  4. Tunnelausbau nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch die Verwendung von Abstandsgeweben und/oder Abstandsgewirken und/oder Abstandsgestricken.
  5. Tunnelausbau nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet durch Hohlräume in den Textilien und/oder zwischen den Schichten der Textilien und daß die Hohlräume in den Textilen ganz oder teilweise mit Brandschutzmittel verfüllt sind, insbesondere mit Blähton oder Bims.
  6. Tunnelausbau nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzmittel zumindest teilweise in der Brandschutzbahn durch Verkleben und/oder mechanisch gehalten sind.
  7. Tunnelausbau nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine mehrschichtige Brandschutzbahn mit einer Zwischenschicht zwischen zwei Außenschichten verwendet wird und daß zumindest die Zwischenlage Hohlräume zum Einfüllen des Brandschutzmittels aufweist.
  8. Tunnelausbau nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die Zwischenlage der Brandschutzbahn auf eine untere Schicht der Brandschutzbahn gelegt oder eine mit der Zwischenlage einstückig untere Bahn ausgebreitet wird und das Brandschutzmittel dann in die Hohlräume gefüllt wird und danach die obere Schicht auf die Zwischenlage aufgelegt wird und eine Verbindung der Schichten erfolgt.
  9. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzbahn auf den Kunststoffschaum aufkaschiert wird.
  10. Tunnelausbau nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine Verklebung der Brandschutzbahn mit dem Kunststoffschaum der Wärmeisolierung.
  11. Tunnelausbau nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch die Verwendung eines Heißklebers oder eines chemischen Reaktionsklebers.
  12. Tunnelausbau nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Heißkleber verwendet wird, dessen Auftragtemperatur geringer als die Schmelztemperatur des Kunststoffschaumes ist.
  13. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 12, gekennzeichnet durch die Verwendung von Polyethylen oder Polypropylen, mit einer bestimmten Dicke, wobei Schichten als dünnere bahnenförmige Stränge aus gleichem Kunststoffschaum erzeugt und miteinander verbunden werden, wobei a) die einzelnen Schichten eine Dicke bis 30 mm, vorzugsweise bis 20 mm und noch weiter bevorzugt von 10 mm bis 15 mm besitzen b) die miteinander zu einem mehrschichtigen Schaumstrang gewünschter Dicke verbundenen Schichten zu Ausgangssegmenten abgelängt werden, deren Breite durch die Breite des mehrschichtigen Schaumstranges bestimmt ist und deren Länge durch den Abstand der Schnitte beim Ablängen bestimmt ist,
  14. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 13 „dadurch gekennzeichnet, daß in den Schaum wärmereflektierende Plättchen oder Flocken eingearbeitet werden und/oder in die Brandschutzbahn wärmereflektierende Folien oder Folienteile eingearbeitet werden.
  15. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch einen Überlappungsrand an der Brandschutzbahn
  16. Tunnelausbau nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch eine Verbindung des Überlappungsrandes mit dem Rand der benachbarten Bahn oder Segment oder Element.
  17. Tunnelausbau nach Anspruch 16, gekennzeichnet durch eine Klebung als Verbindung.
  18. Tunnelausbau nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch einen brandschutzfreien Rand an der benachbarten Bahn oder Segment oder Element zur Verbindung mit dem Überlappungsrand, wobei die Breite des brandschutzfreien Randes geringer als die Breite des Überlappungsrandes ist.
  19. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 15 bis 17, gekennzeichnet durch separate Brandschutz-Materialstreifen zur tunnelinnenseitigen Abdeckung der Fuge zwischen zwei benachbarten Bahnen oder Segmente oder Elemente.
  20. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, daß der zur Wärmeisolierung gehörende Kunststoffschaum gebirgsseitig mit einem Überlappungsrand versehen ist.
  21. Tunnelausbau nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffschaum schichtenweise aufgebaut ist und der Überlappungsrand durch einen oder mehrere Schichten oder durch alle Kunststoffschaumschichten gebildet wird.
  22. Tunnelausbau nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß für den Überlappungsrand eine Ausnehmung in der benachbarten Bahn oder Segment oder Element vorgesehen ist.
  23. Tunnelausbau nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Überlappungsrand durch separate Materialstreifen gebildet wird, die an einem Rand mit einer Bahn oder Segment oder Element verbunden sind, so daß der andere Rand als Überlappungsrand vorragen.
  24. Tunnelausbau nach Anspruch 23, gekennzeichnet durch eine Verschweißung der separaten Materialstreifen.
  25. Tunnelausbau nach Anspruch 23 oder 24, gekennzeichnet durch ungeschäumte Materialstreifen.
  26. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 20 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Überlappungsrand mit der benachbarten Bahn oder Segment oder Element verklebt oder in anderer Weise verbunden ist.
  27. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 20 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Überlappungsrand mit der benachbarten Bahn oder Segment oder Element dicht verbunden ist.
  28. Tunnelausbau nach Anspruch 27, gekennzeichnet durch eine Verklebung.
  29. Tunnelausbau nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch Klebeflächen mit streifenweise aufgetragenem Kleber, wobei die Streifen nach Verlegung der Wärmeisolierung in Umfangsrichtung des Tunnels verlaufen.
  30. Tunnelausbau nach Anspruch 29, gekennzeichnet durch Drainöffnungen zwischen den Kleberstreifen.
  31. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 20 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Überlappungsränder bei geneigtem Tunnelverlauf in Neigungsrichtung des Tunnels verlaufen.
  32. Tunnelausbau nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Änderung der Neigung am Scheitelpunkt oder am Tiefsten eine Neigungsänderungsbahn oder -segment oder -element vorgesehen ist.
  33. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 20 bis 32, gekennzeichnet durch eine lösbare Abdeckung der mit Kleber versehenen Flächen.
  34. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 33, gekennzeichnet durch eine tunnelinnenseitige Sauberkeitsschicht.
  35. Tunnelausbau nach Anspruch 34, gekennzeichnet durch feuerfeste oder feuerhemmende Lackierung oder sonstige Beschichtung.
  36. Tunnelausbau nach Anspruch 35, gekennzeichnet durch ein Gewebe, insbesondere ein verspanntes Stahldrahtgewebe.
  37. Tunnelausbau nach einem der Ansprüche 1 bis 36, gekennzeichnet durch die Anwendung in städtischen Tunneln.
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