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DE102008003340A1 - Sensorvorrichtung - Google Patents

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DE102008003340A1
DE102008003340A1 DE200810003340 DE102008003340A DE102008003340A1 DE 102008003340 A1 DE102008003340 A1 DE 102008003340A1 DE 200810003340 DE200810003340 DE 200810003340 DE 102008003340 A DE102008003340 A DE 102008003340A DE 102008003340 A1 DE102008003340 A1 DE 102008003340A1
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Germany
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sensor
housing
cable
common cable
signal line
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Thomas Loebe
Anwar Hegazi
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Publication date
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01DMEASURING NOT SPECIALLY ADAPTED FOR A SPECIFIC VARIABLE; ARRANGEMENTS FOR MEASURING TWO OR MORE VARIABLES NOT COVERED IN A SINGLE OTHER SUBCLASS; TARIFF METERING APPARATUS; MEASURING OR TESTING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01D11/00Component parts of measuring arrangements not specially adapted for a specific variable
    • G01D11/24Housings ; Casings for instruments
    • G01D11/245Housings for sensors
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01DMEASURING NOT SPECIALLY ADAPTED FOR A SPECIFIC VARIABLE; ARRANGEMENTS FOR MEASURING TWO OR MORE VARIABLES NOT COVERED IN A SINGLE OTHER SUBCLASS; TARIFF METERING APPARATUS; MEASURING OR TESTING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01D21/00Measuring or testing not otherwise provided for
    • G01D21/02Measuring two or more variables by means not covered by a single other subclass

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Arrangements For Transmission Of Measured Signals (AREA)
  • Measuring Fluid Pressure (AREA)
  • Transmission And Conversion Of Sensor Element Output (AREA)

Abstract

Es wird eine Sensorvorrichtung vorgeschlagen, mit einem ersten Sensor (10), der von einem ersten Sensorgehäuse (11) zumindest teilweise umgeben ist, wobei das Ausgangssignal des ersten Sensors (10) über eine erste Signalleitung (41) weitergeleitet ist an einen Stecker (18), mit zumindest einem zweiten Sensor (12), der von einem zweiten Sensorgehäuse (13) zumindest teilweise umgeben ist, wobei das Ausgangssignal des zweiten Sensors (12) über zumindest eine zweite Signalleitung (44) an den Stecker (18) weitergeleitet ist, wobei erstes und zweites Sensorgehäuse (11, 13) räumlich getrennt voneinander angeordnet sind und wobei erste und zweite Signalleitung (41, 44) in einem gemeinsamen Kabel (16), aber galvanisch voneinander getrennt zu dem Stecker (18) geführt sind, wobei in dem gemeinsamen Kabel zumindest eine Energieversorgungsleitung (42, 45) angeordnet ist zur Energieversorgung von erstem und/oder zweiten Sensor (10, 12).

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer Sensorvorrichtung nach der Gattung des unabhängigen Anspruchs. Aus der WO 03/031990 A1 ist bereits eine Vorrichtung zur kombinierten Erfassung der Achsbeschleunigung und der Raddrehzahl bekannt. Hierbei ist eine Signalvorverarbeitungseinrichtung mit elektronischen Bauelementen für die Sensorsignalvorverarbeitung vorgesehen, welches mit einem Magnetsensorelement und einem Beschleunigungssensorelement oder einem kombinierten Magnet-/Beschleunigungssensorelement mittels elektrisch leitender Elementverbindungen verbunden ist. Das Magnetsensorelement bzw. das Magnet-/Beschleunigungssensorelement steht mit einem radseitigen magnetischen Encoder in Wirkverbindung.
  • Insbesondere die Einbauräume von Raddrehzahlsensoren sind je nach Fahrzeughersteller sehr verschieden und haben zu einer großen Variantenvielfalt der Raddrehzahlsensoren geführt. Die zahlreichen vorhandenen Variablen beim Raddrehzahlsensor würden bei einer direkten Integration von Beschleunigungssensoren im Raddrehzahlsensorgehäuse oder auch bei einer IC-Integration um weitere Variablen erhöht (beispielsweise die Ausrichtung der sensitiven Achsen des Beschleunigungssensors). Eine solche Vollintegration würde darüber hinaus nach derzeitigem Stand der Technik die heutigen Raddrehzahlsensor-Konstruktionen deutlich vergrößern. Dadurch können viele zum Teil sehr enge Einbauräume nicht bedient werden. Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, dass sie einerseits große Freiräume, insbesondere hinsichtlich der räumlichen Anordnung zweier Sensoren, einräumt, jedoch Synergien einer gemeinsamen Nutzung bestimmter Komponenten in sinnvoller Art und Weise zulässt. Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Sensorvorrichtung weist demgegenüber den Vorteil auf, dass bestehende Sensoren ohne Änderungen für bestimmte Anwendungen weiterhin genutzt werden können. Dadurch ergeben sich Kostensenkungen beim Sensorhersteller und auch ein reduzierter Entwicklungsaufwand beim Fahrzeughersteller durch eine weitgehende Nutzung existierender Einbauräume für beispielsweise Raddrehzahlsensoren. Insbesondere durch getrennte Gehäuse von erstem und zweitem Sensor können die Sensoren auch für komplizierte Einbauraumverhältnisse genutzt werden. Die räumliche Trennung erlaubt auch beispielsweise den Einsatz einer Beschleunigungssensorik im temperaturgeschützten Bereich (in Abstand zur Bremsscheibe). Durch die räumliche Trennung der beiden Sensoren wird auch eine Vereinfachung bzw. Flexibilisierung bei der Ausrichtung der sensitiven Achsen der Beschleunigungssensorik erreicht. Durch die Verwendung eines gemeinsamen Kabels für die beiden Sensoren werden zusätzliche Sensorleitungen vermieden. Auf der anderen Seite stellt die galvanische Trennung der beiden Signalleitungen der beiden Sensoren eine hohe Unempfindlichkeit gegenüber Störungen sicher.
  • In einer zweckmäßigen Weiterbildung ist vorgesehen, dass die erste Signalleitung über das zweite Sensorgehäuse dem gemeinsamen Kabel zugeführt wird. In dem zweiten Sensorgehäuse ist ohnehin beispielsweise eine Platine vorgesehen, über welche die Kontaktierung der zweiten Signalleitung zum gemeinsamen Kabel, beispielsweise mittels Stromschienen, erfolgen kann. Weiterhin schützt das zweite Sensorgehäuse die so gebildete Schnittstelle zwischen erster Signalleitung und gemeinsamen Kabel.
  • In einer zweckmäßigen Weiterbildung ist ein Trägerelement vorgesehen, über welches Kabel und Gehäuse miteinander verbunden werden. Vorzugsweise wird das Trägerelement auf das Kabel aufgespritzt. Das Trägerelement ist hierbei so geformt, dass es das zugehörige Gehäuse verschließt. Somit wird einerseits das Kabel mit dem Sensorgehäuse mechanisch verbunden. Weiterhin erhöht diese Lösung eine feuchtigkeitsdichte Kapselung des Sensorgehäuses.
  • In einer zweckmäßigen Weiterbildung werden als Sensoren Drehzahlsensor und Beschleunigungssensor verwendet. In einer immer größeren Zahl von Anwendungen wird eine kombinierte Erfassung dieser beiden Größen notwendig. Als mögliche Einsatzfelder bieten sich beispielsweise die indirekte Reifendruckerkennung, aktive oder semiaktive Dämpfung, Radlagerverschleißerkennung, Fahrbelagszustandserkennung oder ähnliches an.
  • Weitere zweckmäßige Weiterbildungen ergeben sich aus weiteren abhängigen Ansprüchen und aus der Beschreibung.
  • Zeichnung
  • Mehrere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Sensorvorrichtung sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend näher beschrieben.
  • Es zeigen:
  • Die 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Sensorvorrichtung,
  • die 2 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Sensorvorrichtung,
  • die 3 eine vergrößerte Darstellung der Komponenten des zweiten Sensors sowie
  • die 4 eine perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer Sensorvorrichtung.
  • Ein erster Sensor 10 ist umgeben von einem ersten Sensorgehäuse 11 und über ein Kabel 20 mit einem zweiten Sensor 12, der in einem zweiten Sensorgehäuse 13 angeordnet ist, verbunden. An dem ersten Sensorgehäuse 11 ist ein Befestigungselement 22, beispielsweise in Form einer Buchse, vorgesehen. Auch das zweite Sensorgehäuse 13 umfasst ein Befestigungsmittel 14, beispielhaft als Buchse ausgeführt. Der zweite Sensor 12 ist über ein gemeinsames Kabel 16 mit einem Stecker 18 verbunden. Die beiden Kabel 16, 20 werden jeweils über ein Trägerelement 24 in das Innere des zweiten Sensorgehäuses 13 geführt.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 2 unterscheidet sich von demjenigen nach 1 insbesondere darin, dass das gemeinsame Kabel 16 auf der dem Kabel 20 gegenüberliegenden Seite aus dem zweiten Sensorgehäuse 13 tritt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 ist das zweite Sensorgehäuse 13 des zweiten Sensors 12 zweiteilig ausgeführt. Es besteht zumindest aus einer Gehäuseunterseite 30 und einem darauf aufzusetzenden Deckel 33. Um das Innenleben in dem Gehäuseinneren zu zeigen, wurde der Deckel 33 transparent ausgeführt. So lässt sich eine integrierte Schaltung 28 erkennen, die auf einer Leiterplatte 26 montiert ist. Die integrierte Schaltung 28 realisiert den zweiten Sensor 12. Diese integrierte Schaltung 28 wird mit einer Energieversorgungsleitung 45 mit Energie versorgt. Eine Signalleitung 44 führt das Ausgangssignal des zweiten Sensors 13 über das gemeinsame Kabel 16 zu dem Stecker 18. Auf der anderen Seite des zweiten Sensorgehäuses 13 werden eine Signalleitung 41 und eine Energieversorgungsleitung 42, kommend vom ersten Sensor 10, dem zweiten Sensorgehäuse 13 zugeführt. Sensorgehäuse 13 und Kabel 20 sind vorzugsweise über das Trägerelement 24, welches das Ende des Kabels 20 zylinderförmig umschließt, mechanisch miteinander verbunden. Sensorgehäuse 13 und Trägerelement 24 können als nur ein Teil ausgebildet sein. Signalleitung 41 und Energieversorgungsleitung 42 werden jeweils über Crimpverbindungen 38 mit separaten Stromschienen 34 elektrisch leitend verbunden. Die Crimpverbindungen 38 sind Bestandteil der Stromschiene 34. Über diese Stromschienen 34 werden die Leitungen 41, 42 unter Nutzung von Leiterbahnen auf der Leiterplatte 26 durch das Gehäuse 13 hindurchgeschleift und in derselben Weise über nicht näher gezeigte Crimpverbindungen 38 mit Signalleitung 41 und Energieversorgungsleitung 42 als Bestandteile des gemeinsamen Kabels 16 kontaktiert. Die mechanische Verbindung zwischen gemeinsamem Kabel 16 und Gehäuse 13 erfolgt wiederum über einen das Ende des gemeinsamen Kabels 16 zylinderförmig umschließenden Träger 24, vorzugsweise einteilig ausgeführt mit dem Gehäuse 13. An der Gehäuseunterseite ist das Befestigungsmittel 14, vorzugsweise in Buchsenform, angeordnet.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 4 sind wiederum erster Sensor 10 und zweiter Sensor 12 räumlich voneinander getrennt angeordnet. Deren separate Kabel 20, 21 laufen in einem Verbindungselement 40 zusammen. Von diesem Verbindungselement 40 aus verläuft das gemeinsame Kabel 16 hin zum Stecker 18. Exemplarisch angedeutet sind weitere Sensoren 10', 10'', die alternativ anstelle des ersten Sensors 10 eingebaut werden können.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 ist das Kabel 20 als zweiadriges Kabel ausgeführt, bestehend aus der Signalleitung 41 und der Energieversorgungsleitung 42. Über die Energieversorgungsleitung 42 wird beispielsweise das positive Versorgungspotenzial für den ersten Sensor 10 bereitgestellt, der auch eine integrierte Schaltung umfasst, welche mit Energie versorgt werden muss. Die Signalleitung 41 dient in bekannter Weise auch als Masseleitung. Das Sensorsignal wird auf diese Leitung 41 aufmoduliert, was ebenfalls von der integrierten Schaltung des ersten Sensors 10 übernommen wird. Es handelt sich hierbei um beispielsweise ein strommoduliertes Signal. Durch die Nutzung der Masseleitung als Signalleitung 41 lässt sich eine dritte Leitung einsparen, sodass Energieversorgung und Signalübertragung mit nur zwei Leitungen durchgeführt werden können. Signalleitung 41 und Energieversorgungsleitung 42 werden somit über das Kabel 20 zu dem zweiten Sensor 12 mit zweitem Sensorgehäuse 13 geführt. Dort werden die Leitungen durchgeschleift und in dem gemeinsamen Kabel 16 dem Sensorstecker 18 zugeführt. Auch der zweite Sensor 12 wird über zwei Leitungen angeschlossen, nämlich über die Signalleitung 44 und die Energieversorgungsleitung 45. Ebenso wie beim ersten Sensor 10 wird als Signalleitung 44 die Masseleitung verwendet, indem das zu übertragende Sensorsignal des zweiten Sensors 12 aufmoduliert wird. Signalleitung 41 des ersten Sensors 10 und Signalleitung 44 des zweiten Sensors 12 sind galvanisch voneinander getrennt, werden also als separate Leitungen geführt. In dem gemeinsamen Kabel 16 befinden sich nun vier Leitungen, nämlich die Signalleitung 41 des ersten Sensors 10, die Energieversorgungsleitung 42 des ersten Sensors 10, die Signalleitung 44 des zweiten Sensors 12 sowie die Energieversorgungsleitung 45 des zweiten Sensors 12. Bei gleichem Versorgungspotenzial der beiden Sensoren 10, 12 könnte die weitere Energieversorgungsleitung 45 eingespart werden, wenn die beiden Sensoren 10, 12 über dieselbe Energieversorgungsleitung 42 mit dem positiven Versorgungspotenzial versorgt werden würden.
  • Die oben beschriebene Leitungsanordnung ist auch für das Ausführungsbeispiel gemäß 2 zutreffend. Dieses unterscheidet sich lediglich in einem unterschiedlichen Kabelabgang, Kabel 20 des ersten Sensors 10 und das gemeinsame Kabel 16 sind um 180 Grad versetzt zueinander angeordnet, dazwischen liegt lediglich noch das zweite Sensorgehäuse 13. Bei dem Stecker 18 handelt es sich um einen vierpoligen Stecker. Bei der Energieversorgung über lediglich eine Energieversorgungsleitung 42 wäre ein dreipoliger Stecker ausreichend. Der erste Sensor 10 wird von einer Ummantelung gegen Umwelteinflüsse geschützt, die als Sensorgehäuse 11 anzusehen ist. Diese Ummantelung schützt zum einen die integrierte Schaltung des Sensors 10, zum anderen dichtet sie den Sensor 10 zum Kabel 20 hin ab. In dem ersten Sensorgehäuse 11 ist weiterhin das Befestigungselement 22 integriert, welches beispielsweise als Metallbuchse ausgeführt ist und beispielsweise mit einer Schraube an geeigneter Stelle montiert werden kann. Das Gehäuse 11 und/oder das Befestigungselement 22 können jedoch deutlich unterschiedlichere Formen annehmen, welche noch stärker auf den jeweiligen Einsatzort hin abgestimmt sind. So könnte der Sensor 10 auch als Kappe oder ringförmig ausgeführt werden, um beispielsweise auf ein Radlager aufgepresst zu werden. Anstelle des Befestigungselements 22 könnte auch eine Clip- bzw. Rastkontur vorgesehen sein, über die der Sensor 10 mechanisch befestigt wird. Weiterhin können die Sensorgehäuse 11, 13 auch konstruktive Elemente zur definierten Ausrichtung des jeweiligen Sensors 10, 12 enthalten. Auf den Kabeln 16, 20 sind üblicherweise Befestigungselemente wie Tüllen, Clips etc. vorgesehen wie unter Umständen Protektoren zur Befestigung und Führung der Leitungen 16, 20 beispielsweise an der Fahrzeugkarosserie und anderen konstruktiven Fahrzeugteilen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 erfolgt nun die elektrisch leitende Kontaktierung der elektrischen Leitungen des Kabels 20 des ersten Sensors 10 mit dem gemeinsamen Kabel 16 mittels Stromschienen 34 und Leiterplatte 36.
  • So sind die Leitungsenden der Signalleitung 41 und der Energieversorgungsleitung 42 über jeweils eine Crimpverbindung 38 mit jeweils einer Stromschiene 34 elektrisch leitend kontaktiert, die wiederum mit der Leiterplatte elektrisch leitend kontaktiert sind. Die Crimpverbindung 38 ist Bestandteil der Stromschiene 34. Auf der gegenüberliegenden Seite sind vier Stromschienen 34 vorgesehen, die die elektrische und mechanische Verbindung der Leiterplatte 26 mit den vier Leitungen des gemeinsamen Kabels 16 – wiederum über Crimpverbindungen 38 – herstellen. Auf der Leiterplatte 26 ist die integrierte Schaltung 28 des zweiten Sensors 12 angeordnet. Diese integrierte Schaltung 28 wird über die Energieversorgungsleitung 45 mit einem positiven Versorgungspotenzial versorgt. Weiterhin ist die integrierte Schaltung 28 noch über die Signalleitung 44, welche zugleich als Masseleitung fungiert, mit dem Stecker 18 verbunden. Die entsprechenden Leiterbahnen zwischen integrierter Schaltung 28 und Stromschienen 34 sind auf der Leiterplatte 26 angeordnet. Auf dieser Leiterplatte 26 können auch externe Beschaltungen, die sich kundenspezifisch ergeben können, angeordnet werden, wie beispielsweise bestimmte Kondensatoren zur Entstörung oder ähnliches. Die Leiterplatte 26 kann als sogenanntes Printed Circuit Board (PCB) ausgeführt sein. Die Leiterplatte 26 wird mit der Gehäuseunterseite 30 des Sensorgehäuses 13 mechanisch verbunden. Die Verbindung der Leiterplatte 26 mit den Stromschienen 34 kann beispielsweise über ein Aufpressverfahren oder durch Verlötung erfolgen. Die Gehäuseunterseite 30 wird über den Deckel 33 verschlossen und/oder vergossen. Bei der Ausführungsform als Deckel 33, wie in 3 dargestellt, kann dieser über einen Laserschweißprozess (Kunststofflaserdurchstrahlschweißprozess) dicht mit der Gehäuseunterseite 30 verbunden werden. Alternativ könnte das Innere des Sensorgehäuses auch in MID-Technik (Moulded Interconnected Device) ausgeführt und integrierte Schaltung 28 und Kabel 16, 20 auch direkt aufgenommen sein.
  • Zur mechanischen Verbindung zwischen Kabel 16, 20 und Sensorgehäuse 13 sind jeweils Trägerelemente 24 vorgesehen, die Bestandteile des Sensorgehäuses 13 (Gehäuseunterseite 30, Deckel 33) sind. Hierzu können die Kabel 16, 20 durch die Trägerelemente 24 umspritzt werden. In einer alternativen Ausgestaltung könnte auch vorgesehen sein, diese Trägerelemente 24 als das Gehäuse 13 verschließende Deckel auszuführen. Das Sensorgehäuse 13 wäre hierzu becherförmig auszuführen. Insbesondere bei dem Ausführungsbeispiel nach 1 würde sich ein solches deckelförmiges Trägerelement 24, welches zumindest eine der Leitungen 16, 20 umgibt, eignen.
  • Weiterhin könnte vorgesehen sein, das Trägerelement 24 mechanisch unmittelbar mit der Leiterplatte 26 zu befestigen. Dies würde zu einer weiteren Integration führen. Ein deckelförmiges Trägerelement 24 könnte mit der becherförmigen Gehäuseunterseite 30 durch Laserschweißverfahren verbunden werden. Alternativ könnte der Sensor 12 mit einem geeigneten Material vergossen werden, wobei bei geeigneter Materialauswahl auf den Deckel 33 verzichtet werden könnte. Durch den Verguss der Sensoren 10, 12 können störende Eigenschwingungsanregungen sowie auch Pumpeffekte (temperaturbedingtes Zusammenziehen und Ausdehnen eines eingeschlossenen Gasvolumens) im Gehäuseinnenraum vermieden werden. Alternativ zu den umspritzten Kabeln 16, 20 könnten in dem zweiten Sensorgehäuse 13 auch Steckverbinder integriert werden, über die die Kabel 16, 20 mittels entsprechenden Gegensteckern mit dem zweiten Sensorgehäuse 13 verbunden werden könnten. Die zur Kontaktierung bzw. der Befestigung der Leiterplatte 26 oder der für Sensorbausteine benötigten Stromschienen 34 können dabei auf einer Seite als Steckerpins ausgeführt sein.
  • Als erster Sensor 10 kommt bevorzugt ein Drehzahlsensor zum Einsatz, als zweiter Sensor 12 bevorzugt ein Beschleunigungssensor. Ein Raddrehzahlsensor kann beispielsweise auf einem induktiv arbeitenden Sensorsystem oder auf sogenannten aktiven, in Halbleitertechnologie ausgeführten Sensoren, die unter Nutzung des Hall-Effekts, magnetoresistiv oder auf Basis des GMR-Effekts arbeiten, basieren. Zur Anregung der Raddrehzahlsensoren werden im Bereich der Radachse angebrachte Geberräder in Form von magnetfeldleitenden Zahnrädern (bei den aktiven Sensoren kombiniert mit Back-Bias-Magneten) oder gummierte und aufmagnetisierte Geberräder verwendet. Der Raddrehzahlsensor könnte auch als Kappe oder Ring ausgeführt sein und auf ein Radlager aufgepresst werden.
  • Ein Beschleunigungssensor als Beispiel für den zweiten Sensor 12 könnte beispielsweise der Erfassung der Achsschwingungen dienen. Er könnte als ein- oder mehrachsiger Beschleunigungssensor ausgeführt sein. Das Beschleunigungssensorgehäuse 13 enthält üblicherweise ein Befestigungselement 14 zur mechanisch festen Verbindung sowie zur steifen Ankopplung an ein mit der Achse mitschwingendes Element des Fahrzeugs. Die Teilintegration von Raddrehzahlsensor und Beschleunigungssensor eignet sich insbesondere zur indirekten Reifendruckerkennung, zur aktiven oder halbaktiven Dämpfung, zur Radlagerverschleißerkennung, Fahrbelagszustandserkennung oder ähnlichem. Die Anwendungen sind jedoch hierauf nicht eingeschränkt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 03/031990 A1 [0001]

Claims (10)

  1. Sensorvorrichtung, mit einem ersten Sensor (10), der von einem ersten Sensorgehäuse (11) zumindest teilweise umgeben ist, wobei das Ausgangssignal des ersten Sensors (10) über zumindest eine erste Signalleitung (41) weitergeleitet ist an einen Stecker (18), mit zumindest einem zweiten Sensor (12), der von einem zweiten Sensorgehäuse (13) zumindest teilweise umgeben ist, wobei das Ausgangssignal des zweiten Sensors (12) über zumindest eine zweite Signalleitung (44) an den Stecker (18) weitergeleitet ist, wobei erstes und zweites Sensorgehäuse (11, 13) räumlich getrennt voneinander angeordnet sind und wobei erste und zweite Signalleitungen (41, 44) in einem gemeinsamen Kabel (16), aber galvanisch voneinander getrennt, zu dem Stecker (18) geführt sind, wobei in dem gemeinsamen Kabel (16) zumindest eine Energieversorgungsleitung (42, 45) angeordnet ist zur Energieversorgung von erstem und/oder zweitem Sensor (10, 12).
  2. Sensorvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Signalleitung (41) über das zweite Sensorgehäuse (13) dem gemeinsamen Kabel (20) zugeführt ist.
  3. Sensorvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem zweiten Sensorgehäuse (13) zumindest eine Leiterplatte (34) angeordnet ist zur Aufnahme einer integrierten Schaltung (28) als Bestandteil des zweiten Sensor (12).
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Kontaktierung des Kabels (20) des ersten Sensors (10) zu dem gemeinsamen Kabel (16) über zumindest eine Stromschiene (34) erfolgt.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktierung der Leitung (41, 42, 44, 45) über zumindest eine Crimpverbindung (38) erfolgt.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Trägerelement (24) vorgesehen ist, welches das Kabel (20) des ersten Sensors (10) und/oder das gemeinsame Kabel (16) umspritzt.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (24) als Deckel mit einer vorzugsweise becherförmigen Gehäusehälfte des zweiten Sensorgehäuses (13) verbindbar ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (24) Bestandteil des Sensorgehäuses (13) ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als erster Sensor (10) ein Drehzahlsensor vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als zweiter Sensor (12) ein Beschleunigungssensor vorgesehen ist.
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