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DE102008009927A1 - Längsträger für eine Lokomotive - Google Patents

Längsträger für eine Lokomotive Download PDF

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Abstract

Um einen Längsträger (1) zum Aufbau eines Wagenkastens eines Fahrzeugs mit zwei sich einer Längsrichtung erstreckenden Hohlprofilen (6, 7) und einer Verbindungseinheit (8), die sich mit einem ebenen Zwischenabschnitt (11) zwischen den Hohlprofilen (6, 7) erstreckt, so dass die Hohlprofile jeweils einen mechanisch verstärkten Randbereich (9, 10) des Längsträgers (1) ausbilden, bereitzustellen, der kostengünstig ist und für beliebige Wagenkastentypen verwendet werden kann, wird vorgeschlagen, dass die Hohlprofile (6, 7) und der Zwischenabschnitt (11) fluchtend zueinander angeordnet sind und eine gemeinsame Flachaußenseite (18) ausbilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Längsträger zum Aufbau eines Wagenkastens eines Fahrzeugs.
  • Längsträger für Schienenfahrzeuge, insbesondere Lokomotiven, sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. Die vorbekannten Längsträger bestehen aus einem gedeckelten U-Profil mit einer im Inneren des U-Profils ausgebildeten Verrippung. Die Verrippung dient zur Erhöhung der mechanischen Festigkeit des vorbekannten Längsträgers. Aufgrund der hohen mechanischen Belastungen eines Fahrzeugs im Bereich der Schienentechnik sind die für einen solchen Längsträger verwendeten U-Profile in ihrer Herstellung aufwändig. Darüber hinaus ist die Lage der Verrippung für jeden Wagenkasten unterschiedlich, so dass ein solcher Längsträger nur für den Bau eines zuvor festgelegten Wagentyps geeignet ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es einen Längsträger der eingangs genannten Art bereitzustellen, der kostengünstig herstellbar ist und für beliebige Wagenkastentypen verwendet werden kann.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch einen Längsträger zum Aufbau eines Wagenkastens eines Fahrzeugs mit zwei sich einer Längsrichtung erstreckenden Hohlprofilen, und einer Verbindungseinheit, die sich mit einem ebenen Zwischenabschnitt zwischen den Hohlprofilen erstreckt, so dass die Hohlprofile jeweils einen mechanisch verstärkten Randbereich des Längsträgers ausbilden, wobei die Hohlprofile und der Zwischenabschnitt fluchtend zueinander angeordnet sind und eine gemeinsame Flachaußenseite ausbilden.
  • Erfindungsgemäß ist ein Längsträger bereitgestellt, der einfach aus markterhältlichen Bauteilen zusammengesetzt ist. Erfindungsgemäß verfügt der Längsträger über zwei Hohlprofile, die sich in einer Querschnittsansicht im Randbereich des Längsträgers erstrecken. Die Hohlprofile sind mittels einer Verbindungseinheit miteinander verbunden. Dabei ist die Verbindungseinheit beispielsweise Teil des Hohlprofils und erstreckt sich lediglich mit einem ebenen Zwischenabschnitt zwischen den Hohlprofilen und verbindet diese mechanisch miteinander. Abweichend davon sind Hohlprofile und Verbindungseinheit im Rahmen der Erfindung separate Bauteile, wobei die Verbindungseinheit ausschließlich aus dem ebenen Zwischenabschnitt besteht, der die separaten Hohlprofile dann miteinander verbindet. In jedem Falle bilden die Hohlprofile jedoch einen mechanisch verstärkten Randbereich des Längsträgers aus und sorgen auf diese Art und Weise für die im Fahrzeugbau erforderliche mechanische Festigkeit des Längsträgers. Die Hohlprofile sind so dimensioniert, dass sie kostengünstig als marktübliche Bauteile bezogen werden können. Entsprechendes gilt für die Verbindungseinheit. Im Rahmen der Erfindung ist dann lediglich eine Endmontage, beispielsweise Schweißverbindung zwischen den Hohlprofilen beziehungsweise Bestandteilen der Hohlprofile und der Verbindungseinheit erforderlich, um den erfindungsgemäßen Längsträger kostengünstig auszugestalten. Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung, insbesondere die Verstärkung in den Randbereichen, ist eine Längsträgerkonstruktion bereitgestellt, die in Kombination mit den mit ihr verbundenen Querträgern des Wagenkastens für eine ausreichende mechanische Festigkeit sorgen. Der erfindungsgemäße Längsträger ist somit kostengünstig herstellbar und kann bei einer Vielzahl von Wagenkonstruktion eingesetzt werden. Hierbei kann es im Rahmen der Erfindung zur nachträglichen mechanischen Verstärkung des erfindungsgemäßen Längsträgers kommen. Hohlprofile und Zwischenabschnitt bilden eine gemeinsame Außenfläche aus. Beide Hohlprofile schließen somit bündig mit dem Zwischenabschnitt ab.
  • Vorteilhafterweise erstreckt sich die Flachaußenseite in einer Ebene, ist also flach ausgebildet.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Breite des Zwischenabschnitts in einer Querschnittsansicht des Längsträgers wenigstens doppelt so groß wie die Breite eines der Hohlprofile. Mit anderen Worten ist der Zwischenabschnitt doppelt so breit wie eines der Hohlprofile. Auf diese Art und Weise ist eine ausreichend breite Längsträgerkonstruktion bereitgestellt, die gleichzeitig markterhältliche Bauteile umfasst.
  • Vorteilhafterweise weist der Längsträger eine Länge zwischen 4 m und 15 m und eine Breite zwischen 20 cm und 150 cm auf.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist jeder Hohlträger in Querrichtung eine Breite zwischen 5 cm und 60 cm und eine Höhe zwischen 5 cm und 40 cm aufweist, wobei die Breite des Zwischenabschnittes zwischen 10 cm und 80 cm variiert.
  • Zweckmäßigerweise sind die Hohlprofile identische ausgestaltet und bemessen. Die Verwendung identischer Hohlprofile vereinfacht die Herstellung des erfindungsgemäßen Längsträgers noch weiter und sorgt darüber hinaus für ein symmetrisches Verhalten des erfindungsgemäßen Längsträgers bei hohen Belastungen.
  • Abweichend hiervon ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, dass die Hohlprofile unterschiedlich ausgebildet und/oder bemessen sind. So ist es beispielsweise für gewisse Anforderungen vorteilhaft, wenn die Hohlprofile eine unterschiedliche Höhe oder Breite aufweisen.
  • Zweckmäßigerweise sind die Hohlprofile als Vierkantprofile ausgestaltet. Die Vierkantprofile sind beispielsweise aus vier Flachprofilen zusammengesetzt, wobei die Flachprofile an ihren Längskanten miteinander verschweißt sind. Die Hohlprofile in einer Querschnittsansicht also rechteckförmig ausgestaltet.
  • Bei einer diesbezüglichen Abwandlung sind die Ecken der Vierkantprofile oder mit anderen Worten Kastenprofile abgerundet. Die Grundform der Hohlprofile bleibt jedoch rechteckig. Umfasst der erfindungsgemäße Längsträger abgerundete Rechteckprofile, kann beim Übergang vom Zwischenabschnitt zum Randbereich der Verbindungseinheit an der Flachaußenseite eine Nut entstehen, die sich dann in Längsrichtung an beiden Seiten zwischen dem jeweiligen Randbereich und dem Zwischenabschnitt des Längsträgers erstreckt. Die Nut kann bei einer Schweißnaht auch zur Wulst werden, welche beispielsweise aus der Flachaußenseite aufragt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Verbindungseinheit als ebener Metallstreifen ausgebildet und jedes Hohlprofil umfasst ein einstückiges U-Profil, das in der Querschnittsansicht zwei freie Schenkel und ein die zwei freien Schenkel miteinander verbindenden Basisabschnitt aufweist, wobei die freien Schenkel jedes U-Profils im Randbereich fest mit der Verbindungseinheit verbunden sind. Die ebene Verbindungseinheit deckelt somit mit ihren beiden Randbereichen jeweils ein U-Profil, so dass auf diese Weise wieder rechteckige Hohlprofile ausgebildet sind. Die U-Profile weisen beispielsweise an ihrem Übergang von Basisabschnitt zum freien Schenkel jeweils abgerundete Kanten auf. Die abgerundeten Kanten können für bestimmte Anwendungen vorteilhaft sein. U-Profile sind grundsätzlich kostengünstig und in fast beliebiger Länge am Markt erhältlich, so dass die Herstellung des Längsträgers noch weiter vereinfacht und hinsichtlich der Kosten herabgesetzt ist. Auch die Verwendung eines flachen Metallstreifens als Verbindungseinheit reduziert die Kosten, da auch Metallstreifen, wie beispielsweise ein Blechstreifen, in beliebigen Dicken, mechanischen Festigkeiten am Markt beziehbar sind. Das Material des Metallstreifens ist grundsätzlich beliebig.
  • Gemäß einer abweichenden Ausgestaltung umfasst jedes Hohlprofil ein einstückiges L-Profil, wobei die Verbindungseinheit in ihren Randbereichen jeweils gebogen ist und Biegeschenkel ausbildet, die sich rechtwinklig zum Zwischenabschnitt erstrecken, wobei jeder Biegeschenkel mit jeweils einem L-Profil unter Ausbildung des jeweiligen Hohlprofils verbunden ist. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung kommt ein so genanntes L-Profil zum Einsatz, das auch Winkelprofil genannt wird.
  • Gemäß einer abweichenden Ausgestaltung ist die Verbindungseinheit in ihren Randbereichen in einer Querschnittsansicht jeweils U-förmig gebogen, wobei die jeweils freie Kante des U-förmigen Randbereichs unter Ausbildung eines Hohlprofils fest mit der Verbindungseinheit an deren von der Flachaußenseite abgewandten Innenseite verbunden ist. Gemäß dieser vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Verbindungseinheit dreimal gebogen, so dass beispielsweise nach dem Festschweißen der freien Kante an der Innenseite durch die Verbindungseinheit selbst in ihren Randbereichen jeweils ein Hohlprofil ausgestaltet ist. Der so geformte erfindungsgemäße Längsträger ist daher einstückig ausgebildet.
  • Zweckmäßigerweise sind sich in Querrichtung erstreckende Verstärkungsrippen vorgesehen, welche die Hohlprofile miteinander verbinden. Solche auch nachträglich anbringbaren Verstärkungsrippen sind mit den Hohlprofilen und gegebenenfalls mit der von der Flachaußenseite abgewandten Innenseite der Verbindungseinheit fest verschweißt, so dass eine erhöhte mechanische Festigkeit und Steifigkeit bereitgestellt ist. Eine solche Querverstärkung ist jedoch im Gegensatz zum Stand der Technik auch während des Zusammenbaus des Wagenkastens möglich, so dass der erfindungsgemäße Längsträger auf einfache Art und Weise an unterschiedliche Anforderungen angepasst werden kann.
  • Vorteilhafterweise ist in dem Zwischenabschnitt zwischen den zwei Hohlprofilen eine Durchgangsöffnung realisiert. Eine solche Durchgangsöffnung ist beispielsweise im Bereich der Zugangstür zum Führerstand zweckmäßig. Im Rahmen der Erfindung ist es lediglich notwendig den ebenen Zwischenabschnitt mit einer solchen Durchgangsöffnung zu versehen. Zusätzliche Maßnahmen, beispielsweise zur Vermeidung einer inneren Korrosion des Längsträgers oder dergleichen, sind im Rahmen der Erfindung überflüssig geworden.
  • Die Erfindung betrifft auch einen Wagenkasten eines Schienenfahrzeugs mit einem zuvor beschriebenen Längsträger.
  • Darüber hinaus betrifft die Erfindung auch eine Lokomotive mit einem solchen Wagenkasten.
  • Weitere zweckmäßige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung unter Bezug auf die Figuren der Zeichnung, wobei gleiche Bezugszeichen auf gleich wirkende Bauteile verweisen und wobei
  • 1 ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Längsträgers in einer Seitenansicht,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel eines Unterbaus für einen Wagenkasten eines Schienenfahrzeugs,
  • 3 bis 8 verschiene Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Längsträgers in Querschnittsansichten und die
  • 9 und 10 Verbindungsmöglichkeiten zwischen einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Längsträgers und einem Querträger zum Aufbau eines Wagenkastens verdeutlichen.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Längsträgers 1 in einer Seitenansicht. Es ist erkennbar, dass der Längsträger 1 mit sich in die Zeichenebene hinein erstreckenden Querträgern 2 verbunden ist, wobei die Lage der Querträger 2 in der durch Pfeile angedeuteten Längsrichtung 3 bei der Montage eines Wagenkastens einer Lokomotive den jeweiligen Anforderungen entsprechend ausgewählt werden kann. Darüber hinaus ist in 1 erkennbar, dass in dem Längsträger 1 Durchgangsöffnungen 4 vorgesehen sind, die hier einen Eintritt für den Führer des Schienenfahrzeugs bereitstellen, wenn dieser den Führerstand betreten will.
  • 2 zeigt einen Unterbau 5 eines Wagenkastens gemäß 1 von unten. Es ist erkennbar, dass der Längsträger 1 das seitliche Traggerüst des figürlich nicht dargestellten Oberbaus des Wagenkastens ausbildet. Der Längsträger 1 muss somit hohen mechanischen Belastungen, die während der Fahrt eines Schienenfahrzeugs, insbesondere Triebfahrzeugs, auftreten können, Stand halten. Aus diesem Grund wurden gemäß dem Stand der Technik speziell angefertigte Längsträger, beispielsweise gedeckelte U-Profile mit innen liegender Verrippung, speziell für den jeweiligen Anwendungsfall aufwändig hergestellt.
  • 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Längsträgers 1 in einer quer geschnittenen Seitenansicht. Es ist erkennbar, dass der Längsträger 1 über zwei Hohlprofile 6 und 7 verfügt. Die Hohlprofile 6 und 7 sind über eine Verbindungseinheit 8 miteinander verbunden, die in Randbereichen 9 und 10 des Längsträgers 1 selbst Teil der Hohlprofile 6 und 7 ist. Zwischen den Hohlprofilen 6 und 7 erstreckt sich ein Zwischenabschnitt 11 der Verbindungseinheit 8. Die Hohlprofile 6, 7 und der Zwischenabschnitt 11 sind bündig zueinander angeordnet, so dass eine hier ebene Flachaußenseite 18 des Längsträgers 1 ausgebildet ist.
  • Die Breite der identisch ausgestaltet und bemessenen Hohlprofile 6, 7 ist in der gezeigten Querschnittsansicht mit Y bezeichnet, wobei deren Höhe mit X referenziert ist. Es ist erkennbar, dass die Breite b des Zwischenabschnitts 11 in der gezeigten Querschnittsansicht doppelt so groß ist wie die Breite Y eines Hohlprofils. Die Gesamtbreite des Längsträgers 1 ist mit a gekennzeichnet ist. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Hohlprofile 6, 7 jeweils 20 cm bereit und weisen eine Höhe von 25 cm auf. Die Breite des Verbindungsabschnittes beträgt 60 cm.
  • In dem in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel sind drei Flachprofile 12 miteinander und schließlich im Randbereich 9 beziehungsweise 10 mit der Verbindungseinheit 8 verschweißt, so dass ein im Querschnitt rechteckiges oder kastenförmiges Hohlprofil ausgebildet ist. Im Rahmen der Erfindung wurde er kannt, dass eine solche Verstärkung im Randbereich 9 beziehungsweise 10 völlig ausreichend ist, um einen Längsträger für den Schienenbau bereitzustellen, der eine ausreichend hohe mechanische Festigkeit aufweist, um den dort auftretenden hohen Belastungen Stand zu halten.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Längsträgers 1, wobei die Hohlprofile 6 und 7 ein U-Profil 14 umfassen, das im Randbereich 9 beziehungsweise 10 mit der Verbindungseinheit 8 mittels Schweißnähte 13 verbunden ist.
  • 5 zeigt einen Längsträger 1 gemäß 4, wobei jedoch das U-Profil 14 abgerundete Kanten 15 aufweist. U-Profile mit einer Breite zwischen 5 cm und 60 cm sind als Massenartikel kostengünstig am Markt erhältlich.
  • In dem in 6 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Verbindungseinheit 8 in ihren Randbereich 9 beziehungsweise 10 jeweils unter Ausbildung von Biegeschenkeln 16 gebogen, wobei die Biegeschenkel 16 sich rechtwinklig zum Zwischenabschnitt 11 erstrecken. Zur Ausbildung des jeweiligen Hohlprofils 6 beziehungsweise 7 sind die Biegeschenkel 16 jeweils mit einem L-Profil verschweißt, das an seiner von den Biegeschenkeln abgewandten Kante wiederum mit einer Innenseite 17 der Verbindungseinheit 8 verschweißt ist. Die Innenseite 17 ist von der Flachaußenseite 18 des Längsträgers 1 abgewandt, wobei die Flachaußenseite 18 durch den nicht gebogenen Randbereich 9 beziehungsweise 10 der Verbindungseinheit 8 sowie den Zwischenabschnitt 11 ausgebildet ist.
  • 7 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Längsträgers 1, wobei der Längsträger 1 einstückig ausgebildet ist. Zur Ausbildung der kastenförmigen Hohl träger 6 und 7 in den Randbereichen 9 und 10 ist die Verbindungseinheit 8 dreimal gebogen, und an der freien Kante des jeweiligen Biegeschenkels 16 an der Innenseite 17 der Verbindungseinheit 8 mit dieser verschweißt.
  • 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Längsträgers 1 in einer Querschnittsansicht, wobei die Hohlträger 6, 7 im Querschnitt jeweils rechteckig ausgebildet sind, wobei die Rechtecke jedoch abgerundete Ecken aufweisen. In diesem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Verbindungseinheit 8 mit dem jeweils separat ausgestalteten Hohlprofil 6 beziehungsweise 7 verschweißt, wobei die Verbindungseinheit 8 in diesem Fall lediglich aus dem Zwischenabschnitt 11 besteht. Die ebene Verbindungseinheit 8 ist fluchtend zur Oberseite des jeweiligen Hohlprofils 6 beziehungsweise 7 angeordnet, so dass sich die Flachaußenseite 18 ausbildet. Die Flachaußenseite 18 ist in dem in 8 gezeigten Ausführungsbeispiel flach ausgebildet.
  • 9 zeigt eine mögliche Verbindung zwischen einem erfindungsgemäßen Längsträger 1 sowie einem Querträger 19. Es ist erkennbar, dass bei dem in 9 gezeigten Ausführungsbeispiel der Querträger 19 die gleiche Breite a aufweist, wie der Längsträger 1. Zur Verbindung weist der Querträger 19 daher zwei Ausnehmungen 20 auf, in die jeweils ein Hohlprofil 6 beziehungsweise 7 hineinragt. Zwischen den Ausnehmungen 20 erstreckt eine Einfügezunge 21. Zur Verbindung kann der Querträger 19 einfach an den Längsträger 1 angesetzt werden, wobei er mittels einer an den Ausnehmungen 20 und der Einfügezunge 21 entlang führenden Schweißnaht mit dem Längsträger 1 verbunden wird.
  • 10 zeigt eine weitere Möglichzeit zur Verbindung eines Querträgers 19 mit einem erfindungsgemäßen Längsträger 1, wo bei die Höhe des Querträgers 19 kleiner ist als die Breite a des Längsträgers 1. Zur Aufnahme des unteren Hohlprofils oder Kastenprofils verfügt der Querträger 19 wieder über eine Ausnehmung 20, wobei sich an die Ausnehmung 20 wieder eine Einfügezunge 21 anschließt. Die Befestigung zwischen Querträger 19 und Längsträger 1 erfolgt wieder mittels einer figürlich nicht dargestellten Schweißnaht.
  • Aus den 9 und 10 ist erkennbar, dass ein Querträger auf einfache Art und Weise mit dem erfindungsgemäßen Längsträger 1 verbunden werden kann, wobei eine beliebige Verschiebung in Längsrichtung 3 ermöglicht ist. Eine gegebenenfalls notwendige Verstärkung des Längsträgers 1 kann darüber hinaus durch figürlich nicht dargestellte Verstärkungsrippen erfolgen, die sich dann zwischen den Hohlprofilen 6 und 7 an der Innenseite 17 des Längsträgers 1 erstrecken und ebenfalls über Schweißnähte angebunden sind. Durch die Verstärkungsrippen einerseits und die Querträger 19 erhöht sich die mechanische Festigkeit und Steifigkeit des Längsträgers 1 noch weiter.

Claims (15)

  1. Längsträger (1) zum Aufbau eines Wagenkastens eines Fahrzeugs mit zwei sich einer Längsrichtung erstreckenden Hohlprofilen (6, 7) und einer Verbindungseinheit (8), die sich mit einem ebenen Zwischenabschnitt (11) zwischen den Hohlprofilen (6, 7) erstreckt, so dass die Hohlprofile jeweils einen mechanisch verstärkten Randbereich (9, 10) des Längsträgers (1) ausbilden, wobei die Hohlprofile (6, 7) und der Zwischenabschnitt (11) fluchtend zueinander angeordnet sind und eine gemeinsame Flachaußenseite (18) ausbilden.
  2. Längsträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Querschnittsansicht des Längsträgers (1) die Breite b des Zwischenabschnittes (11) wenigstens doppelt so groß ist wie die Breite y eines der Hohlprofile.
  3. Längsträger (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofile (6, 7) identisch ausgestaltet und bemessen sind.
  4. Längsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofile (6, 7) Vierkantprofile sind.
  5. Längsträger (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Vierkantprofile abgerundete Kanten aufweist.
  6. Längsträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (8) als ebener Metallstreifen ausgebildet und jedes Hohlprofil (6, 7) ein einstückiges U-Profil (14) umfasst, das in der Querschnittsansicht zwei freie Schenkel (12) und einen die zwei freien Schenkel miteinander verbindenden Basisabschnitt aufweist, wobei die freien Schenkel jedes U-Profils (14) im Randbereich (9, 10) fest mit der Verbindungseinheit (8) verbunden sind.
  7. Längsträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Hohlprofil (6, 7) ein einstückiges L-Profil umfasst, wobei die Verbindungseinheit (8) in ihren Randbereichen (9, 10) jeweils gebogen ist und Biegeschenkel (16) ausbildet, die sich rechtwinkelig zum Zwischenabschnitt (11) erstrecken, wobei jeder Biegeschenkel (16) mit jeweils einem L-Profil unter Ausbildung des jeweiligen Hohlprofils (6, 7) verbunden ist.
  8. Längsträger (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinheit (8) in ihren Randbereichen (9, 10) in einer Querschnittsansicht jeweils U-förmig gebogen ist, wobei die jeweils freie Kante des U-förmigen Randbereichs unter Ausbildung eines Hohlprofils (6, 7) fest mit der Verbindungseinheit (8) an deren von der Flachaußenseite (18) abgewandten Innenseite (17) verbunden ist.
  9. Längsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch sich in Querrichtung erstreckende Verstärkungsrippen, welche die Hohlprofile (6, 7) miteinander verbindet.
  10. Längsträger (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsrippen mit dem Zwischenabschnitt (11) und/oder den Hohlprofilen (6, 7) verschweißt sind.
  11. Längsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Zwischenabschnitt (11) zwischen zwei Hohlprofilen (6, 7) eine Durchgangsöffnung (4) realisiert ist.
  12. Längsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsträger (1) eine Länge zwischen 4 m und 15 m und eine Breite zwischen 20 cm und 150 cm aufweist.
  13. Längsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Hohlträger (6, 7) in Querrichtung eine Breite y zwischen 5 cm und 60 cm und eine Höhe x zwischen 5 cm und 40 cm aufweist, wobei die Breite des Zwischenabschnittes (11) zwischen 10 cm und 80 cm variiert.
  14. Wagenkasten eines Schienenfahrzeugs mit einem Längsträger (1) gemäß einem der vorher genannten Ansprüche.
  15. Lokomotive mit einem Wagenkasten nach Anspruch 12.
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