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DE102008009198A1 - Übertragungswelle für ein Installationsschaltgerät - Google Patents

Übertragungswelle für ein Installationsschaltgerät Download PDF

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DE102008009198A1
DE102008009198A1 DE102008009198A DE102008009198A DE102008009198A1 DE 102008009198 A1 DE102008009198 A1 DE 102008009198A1 DE 102008009198 A DE102008009198 A DE 102008009198A DE 102008009198 A DE102008009198 A DE 102008009198A DE 102008009198 A1 DE102008009198 A1 DE 102008009198A1
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DE
Germany
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wave
release
partial
transmission
shaft
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DE102008009198A
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English (en)
Inventor
Thomas Dipl.-Ing. Röhlig
Guido Dipl.-Ing. Niewöhner
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ABB AG Germany
Original Assignee
ABB AG Germany
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Publication date
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Priority to AT08749012T priority patent/ATE486361T1/de
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Priority to EP08749012A priority patent/EP2143123B1/de
Priority to DE502008001661T priority patent/DE502008001661D1/de
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    • H01H83/20Protective switches, e.g. circuit-breaking switches, or protective relays operated by abnormal electrical conditions otherwise than solely by excess current operated by excess current as well as by some other abnormal electrical condition
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Übertragungswelle für ein wenigstens eine Kontaktstelle, ein Schlagankersystem zur Öffnung der Kontaktstelle bei Auftreten eines Kurzschlusses sowie ein Schaltschloss mit einem Auslösehebel, auf das der Schlaganker zu seiner Entklinkung und damit zur dauerhaften Öffnung der Kontaktstelle einwirkt, umfassendes Installationsschaltgerät, die in dem Installationsschaltgerät zwischen einer Ruhe- und einer Auslösestellung verschwenkbar lagerbar ist zur mechanischen Kopplung des Schlagankers mit dem Auslösehebel und einem Kurzschlussmeldegerät sowie zur mechanischen Kopplung eines Hilfsauslösers mit dem Auslösehebel. Die Übertragungswelle umfasst eine erste, innenliegende Teilwelle, die in einer zweiten, außenliegenden Teilwelle so drehbar gelagert ist, dass die erste Teilwelle unabhängig von der zweiten Teilwelle zwischen der Ruhe- in die Auslöseposition verschwenkbar ist, wenn die zweite Teilwelle sich in der Ruheposition befindet, und dass die zweite Teilwelle bei ihrer Verschwenkung aus der Ruhe- in die Auslöseposition die erste Teilwelle in die Auslöseposition mitnimmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Übertragungswelle für ein Installationsschaltgerät gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Installationsschaltgerät, insbesondere einen Motorschutzschalter, mit einer erfindungsgemäßen Übertragungswelle gemäß Anspruch 15.
  • Eine gattungsgemäße Übertragungswelle erfüllt in einem Installationsschaltgerät, beispielsweise in einem Motorschutzschalter, mehrere Funktionen.
  • Sie überträgt die Bewegung des oder – bei einem 3-phasigen Motorschutzschalter – der Anker der Magnetauslöser auf den Auslösehebel, um das Schaltschloss auszulösen und damit nach der Schnellöffnung im Kurzschlussfall durch den Anker eine dauerhafte Offenhaltung der Kontaktstelle zu bewirken.
  • Sie überträgt weiterhin die Bewegung oder das Signal eines Unterspannungsauslösers oder eines Arbeitsstromauslösers auf den Auslösehebel, um das Schaltschloss auszulösen und somit eine von außen zwangsweise veranlasste Öffnung der Kontaktstelle zu bewirken. Unterspannungsauslöser oder Arbeitsstromauslöser sind Zusatzgeräte, die meistens an einen Motorschutzschalter seitlich angebaut werden, und die in der Art eines Zwangsauslösers eine von einer entfernt liegenden Schaltstelle aus angeforderte Öffnung der Kontaktstellen des Motorschutzschalters bewirken.
  • Schließlich überträgt eine gattungsgemäße Übertragungswelle die Bewegung bzw. das Signal des Ankers auf einen Kurzschlussmeldeschalter, um diesen auszulösen und dadurch einen Kurzschluss optisch und/oder elektrisch zu signalisieren. Ein Kurz schlussmeldeschalter ist ebenfalls ein Zubehörgerät und wird meistens ebenfalls seitlich an das Gehäuse des Motorschutzschalters angebaut.
  • Zusatzgeräte wie ein Zwangsauslöser oder ein Meldeschalter verfügen über entsprechende Mitnahmeglieder, mit denen sie in angebautem Zustand mechanisch mit der Übertragungswelle verbunden sind. Die Übertragungswelle ist dazu üblicherweise in Lagerstellen in dem Gehäuse des Motorschutzschalters gelagert, wobei die Stirnseiten der Übertragungswelle von außen für den Eingriff der Mitnahmeglieder von seitlich angebauten Zusatzgeräten zugänglich sind.
  • Eine solche Übertragungswelle mit ihrer Funktion in einem Installationsschaltgerät ist beispielsweise in der DE 199 35 62 A1 gezeigt, ein gattungsgemäßes Installationsschaltgerät ist beispielsweise aus der DE 42 13 729 bekannt.
  • Die Übertragungswelle überträgt auf mechanischem Weg mehrere Signale, die von unterschiedlichen Sendern ausgehen und an unterschiedliche Empfänger gerichtet sind, immer gemeinsam. Beispielsweise spricht bei Verwendung von heute im Stand der Technik bekannten Übertragungswellen bei einer Zwangsauslösung des Schalters über einen angebauten Unterspannungs- oder Arbeitsstromauslöser auch der Kurzschlussmeldeschalter an. Dies bewirkt jedoch regelmäßig eine Falschmeldung, da ja die Ursache für die Auslösung kein Kurzschluss, sondern der Wille des Bedieners des Zwangsauslösers war.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine gattungsgemäße Übertragungswelle so weiterzuentwickeln, dass einzelne Signale über sie getrennt voneinander übertragen und ausgewertet werden können, sowie ein Installationsschaltgerät zu schaffen, bei dem einzelne Signale getrennt voneinander übertragen und ausgewertet werden können.
  • Die Aufgabe wird hinsichtlich der Übertragungswelle gelöst durch eine gattungsgemäße Übertragungswelle mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1, sowie hinsichtlich des Installationsschaltgerätes durch ein Installationsschaltgerät gemäß Anspruch 15.
  • Erfindungsgemäß also umfasst die Übertragungswelle eine erste, innenliegende Teilwelle, die in einer zweiten, außenliegenden Teilwelle so drehbar gelagert ist, dass die erste Teilwelle unabhängig von der zweiten Teilwellevon der Ruhe- in die Auslöseposition verschwenkbar ist, wenn die zweite Teilwelle sich in der Ruheposition befindet, und dass die zweite Teilwelle bei ihrer Verschwenkung aus der Ruhe- in die Auslöseposition die erste Teilwelle in die Auslöseposition mitnimmt.
  • Auf diese Weise ist eine Trennung der Signale und Funktionen, die von verschiedenen Eingangsseiten zu verschiedenen Ausgangsseiten der Übertragungswelle übertragen werden, erreicht. So kann beispielsweise die Signalübertragung von einem angebauten Zwangsauslöser zu dem Auslösehebel des Schaltwerks über die erste Teilwelle erfolgen. Die Signalübertragung zwischen dem Anker des Magnetauslösers und einem angebauten Kurzschlussmeldeschalter könnte über die zweite Teilwelle erfolgen. Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass der Kurzschlussmeldeschalter nicht auslöst, wenn der Auslösehebel von dem Zwangsauslöser betätigt wird.
  • Eine sehr vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die erste und zweite Teilwelle um eine gemeinsame Drehachse drehbar gelagert sind. Vorteilhafterweise kann dabei die zweite Teilwelle in der Art einer an einer Stirnseite geschlossenen und an der zweiten Stirnseite offenen Rinne mit etwa halbkreisförmiger Querschnittskontur gestaltet sein. Bei einer solchen erfindungsgemäßen Gestaltung der ersten und zweiten Teilwelle ist auf vorteilhafte Weise ein Zusammenspiel zwischen beiden derart realisierbar, dass die Weiterleitung der Signale von der ersten oder der zweiten Teilwelle über angeformte Hebel oder Arme erfolgt, und dass an der ersten, in der zweiten, rinnenförmigen Teilwelle gewissermaßen eingebettet geführten Teilwelle nach der offenen Seite der zweiten Teilwelle hinausragen können, ohne die zweite Teilwelle zu beeinflussen und bei einer Verschwenkung der ersten Teilwelle mitzunehmen.
  • Eine sehr vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht zudem vor, das die erste Teilwelle eine in Umfangsrichtung umlaufende Wulst oder einen umlaufenden Kragen trägt, der oder die vorteilhafterweise einstückig angeformt ist, mit der oder mit dem sie in einer an der inneren Umfangsfläche der zweiten Teilwelle in Umfangsrichtung umlaufenden Rille oder Nut geführt ist. Die Führung der ersten in der zweiten Teilwelle kann außerdem noch durch einen an der Stirnseite der ersten Teilwelle angeformten Zapfen, der in eine in der geschlossenen Stirnseite der zweiten Teilwelle vorhandenen Öffnung drehbar gelagert ist, unterstützt werden.
  • Die Ankopplung der zweiten Teilwelle an den Anker des elektromagnetischen Auslösers geschieht in einer vorteilhaften Ausführungsform dadurch, dass die zweite Teilwelle an der Außenfläche radial abstehende Ankerarme trägt, an denen Fortsätze angeformt sind, auf die der Anker beim Anziehen im Kurzschlussfall drückt, so dass die Übertragungswelle dann aus ihrer Ruhe- in ihre Auslöseposition verschwenkt wird.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform erfolgt die Signalweiterleitung von der ersten Teilwelle zu weiteren Komponenten oder Bauteilen des Installationsschaltgerätes dadurch, dass die erste Teilwelle einen radial abstehenden Auslöserarm trägt, mit dem sie bei Verschwenken in die Auslöseposition mit dem Auslösehebel des Schaltschlosses zum Entklinken zusammenwirkt.
  • Die zweite Teilwelle kann dann vorteilhafterweise an ihrer Wandung einen Mitnahmehebel tragen, der beim Verschwenken der zweiten Teilwelle aus ihrer Ruhe- in ihre Auslöseposition mit einem in korrespondierender Position auf der ersten Teilwelle angebrachten Gegenhebel zusammenwirkt, so dass die erste Teilwelle dann durch den Mitnahmehebel ebenfalls in die Auslöseposition verschwenkt wird. Sehr vorteilhaft, da einfach in der Ausführung, ist eine Ausführungsform, bei der der Auslösearm zugleich der Gegenhebel ist.
  • Sehr vorteilhaft ist eine Ausführungsform, gemäß der die erste und die zweite Teilwelle als Kunststoffspritzgussteile hergestellt sind. Dann sind die Herstellungskosten niedrig, und die benötigten Arme und Hebel können beim Spritzvorgang einstückig mit angegossen werden.
  • Um eine verbesserte mechanische Stabilität der ersten Teilwelle zu erreichen kann diese gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung eine Hohlwelle aus Kunststoff sein, welche in ihrem Kern mit einem Metallstift versteift ist.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann die erste Teilwelle auch eine mit Kunststoff umspritzte Metallachse sein. In dieser Ausführungsform ist die erste Teilwelle sehr einfach herstellbar.
  • In einer sehr vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Signaleinleitung von außen zu der zweiten Teilwelle dadurch realisiert, dass die zweite Teilwelle eine Meldegerät-Koppelstelle umfasst, die bei Verschwenken der zweiten Teilwelle in die Ausleseposition mit dem Kurzschlussmeldegerät zur Auslösung einer Meldung zusammenwirkt. Dazu trägt die zweite Teilwelle an ihrer geschlossenen Stirnseite vorteilhafter weise eine Ausnehmung, in die ein entsprechendes Mitnahmeteil des Kurzschlussmeldegerätes eingreifen kann.
  • Zur Signaleinleitung an die erste Teilwelle kann gemäß einer weiteren sehr vorteilhaften Ausführungsform die erste Teilwelle eine Hilfsauslöser-Koppelstelle umfassen, über die die erste Teilwelle durch den Hilfsauslöser in die Auslöseposition verschwenkt werden kann. Dazu kann die erste Teilwelle an ihrer außenliegenden Stirnseite eine Ausnehmung tragen, in die ein entsprechendes Mitnahmeteil des Hilfsauslösers zum Zwecke der mechanischen Kopplung eingreifen kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung und weitere Vorteile sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Anhand der Zeichnungen, in denen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
  • Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Übertragungswelle,
  • 2 die erste Teilwelle einer erfindungsgemäßen Übertragungswelle,
  • 3 die zweite Teilwelle einer erfindungsgemäßen Übertragungswelle, sowie
  • 4 einen Einblick in die untere Schale eines geöffneten Motorschutzschalters mit einer eingebauten erfindungsgemäßen Übertragungswelle.
  • Die 1 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Übertragungswelle 1 in ihrer Ruheposition. Die Übertragungswelle 1 ist aus einer ersten und einer zweiten Teilwelle 2, 4 zusammengesetzt. Die erste Teilwelle 2 ist gesondert in der 2 und die zweite Teilwelle 4 ist gesondert in der 3 dargestellt.
  • Die zweite Teilwelle 4 ist in der Art einer an einer Stirnseite 6 geschlossenen und an der zweiten Stirnseite 8 offenen Rinne mit etwa halbkreisförmiger Querschnittskontur gestaltet. Die erste Teilwelle 2 hat die Form eines langgestreckten Zylinders und ist in der rinnenförmigen Innenkontur der zweiten Teilwelle 4 um eine mit dieser gemeinsame Drehachse schwenkbar geführt und von dieser umfasst. Dazu trägt die erste Teilwelle 2 an ihrer Stirnseite einen Lagerzapfen 10, mit dem sie in einer Ausnehmung 64 in der geschlossenen Stirnseite 6 der zweiten Teilwelle 4 gelagert ist. Um ein Herausgleiten der ersten Teilwelle in axialer Richtung aus der zweiten Teilwelle zu verhindern, ist an der ersten Teilwelle 2 etwa mittig eine in Umfangsrichtung umlaufende Wulst 12 angeformt, mit der sie in einer an der inneren Umfangsfläche der zweiten Teilwelle 4 in Umfangsrichtung umlaufenden Rille 14 geführt ist.
  • Die erste und die zweite Teilwelle 2, 4 sind als Kunststoffspritzgussteile hergestellt, was eine sehr kostengünstige Massenfertigung erlaubt. Die erste Teilwelle 2 soll dabei so dünn sein, dass sie in Umfangsrichtung leicht innerhalb der zweiten Teilwelle 4 gleiten kann, und dennoch ein hohes Drehmoment übertragen können, ohne dass sie in sich tordiert. Daher ist die erste Teilwelle 2 als Hohlwelle aus Kunststoff ausgeführt, welche durch einen innenliegenden Metallkern versteift ist. Der Metallkern kann im einfachsten fall ein Metallstift sein, der innen in die Hohlwelle eingesteckt wurde. Das stirnseitige Ende des Metallstiftes kann dabei etwas über die Stirnseite der Hohlwelle hinausstehen und somit den Lagerzapfen 10 bilden. Alternativ dazu kann die erste Teilwelle auch hergestellt werden, indem ein Metallkern, etwa eine Metallwelle, mit Kunststoff umspritzt wird.
  • 4 zeigt einen Einblick in ein Teilgehäuse eines elektrischen Installationsschaltgerätes, hier eines Motorschutzschalters 62 mit drei Phasen. Das Teilgehäuse 16 ist von zwei parallelen Seitenwänden 18 und 20 begrenzt, und besitzt Zwischenwände 22 und 24, durch die Kammern 26, 28, 30 gebildet sind, in denen sich je ein elektromagnetischer Auslöser 32, 48, 50 befindet, sowie noch weitere Komponenten und Bauteile, die hier jedoch nicht dargestellt sind, wie beispielsweise je eine einen Doppelarmhebel umfassende Doppelkontaktstelle mit entsprechender Kontaktdruckfeder und Kontakthebelführung, sowie Lichtbogenlöschkammern mit Lichtbogenlöschblechpaketen u. dgl..
  • In den beiden Seitenwänden 18, 20 ist je eine Lagerstelle 14 und 34 für die Übertragungswelle 1 vorgesehen. An der zweiten Teilwelle 4 der Übertragungswelle 1 sind radial abstehend Anker-Arme 36, 38, 40 angeformt. An den Armen 36, 38, 40 sind Fortsätze 42, 44, 46 angeformt. Auf den Fortsatz 42 drückt der Anker des elektromagnetischen Auslösers 32, wenn dieser im Kurzschlussfall ausgelöst wird. Entsprechend drückt der Anker des Auslösers 48 im Auslösefall auf den Fortsatz 44 und der Anker des Auslösers 50 auf den Fortsatz 46. Dadurch wird die zweite Teilwelle 4 im Auslösefall im Uhrzeigersinn aus ihrer Ruheposition in ihre Auslöseposition verschwenkt.
  • Die zweite Teilwelle 4 trägt an ihrer Wandung einen Mitnahmehebel 52, der beim Verschwenken der zweiten Teilwelle 4 aus ihrer Ruhe- in ihre Auslöseposition mit einem in korrespondierender Position auf der ersten Teilwelle angebrachten Gegenhebel zusammenwirkt, so dass die erste Teilwelle 2 dann durch den Mitnahmehebel 52 ebenfalls in die Auslöseposition verschwenkt wird. In der Ausführungsform gemäß der 1 ist der Gegenhebel als radial von der ersten Teilwelle 2 abstehender Auslösearm 54 ausgeführt.
  • Über den Auslösearm 54 wirkt die erste Teilwelle 2 bei Verschwenken in die Auslöseposition mit dem Auslösehebel eines Schaltschlosses – hier nicht dargestellt – zum Entklinken und damit dauerhaften Öffnen der Kontaktstelle zusammen.
  • Im Falle einer Kurzschlussauslösung würde also wenigstens ein Anker wenigstens eines der drei Magnetauslöser über den ihm zugeordneten Fortsatz 42, 44, 46 auf einen der Ankerarme 36, 38, 40 drücken, wodurch sich die zweite Teilwelle 4 im Uhrzeigersinn verschwenken würde. Die Verschwenkung im Uhrzeigersinn bewirkt dann den Übergang aus der Ruhe- in die Auslöseposition. Über den Mitnahmehebel 52 überträgt die zweite Teilwelle 4 ihre Schwenkbewegung auf den Auslösearm 54 an der ersten Teilwelle 2, wodurch sich auch die erste Teilwelle 2 im Uhrzeigersinn in die Auslöseposition verschwenkt.
  • Gleichzeitig wird die Schwenkbewegung der zweiten Teilwelle 4 an deren geschlossener Stirnseite 6 über eine dort angebrachte Ausnehmung 56 auf das, hier nicht dargestellte, Mitnahmeglied eines seitlich angebauten Kurzschlussmeldeschalters übertragen, so dass dieser auslöst und den Kurzschluss optisch anzeigen kann.
  • Die erste Teilwelle 2 umfasst eine Hilfsauslöser-Koppelstelle 60, über die sie durch einen, hier nicht dargestellten, Hilfsauslöser oder Zwangsauslöser in die Auslöseposition verschwenkt werden kann.
  • Die erste Teilwelle 2 trägt dazu an ihrer außenliegenden Stirnseite 58 eine Ausnehmung 60, in die ein entsprechendes Mitnahmeteil des Hilfsauslösers zum Zwecke der mechanischen Kopplung eingreifen kann. In der Auslösestellung des Hilfsauslösers verschwenkt dieser damit die erste Teilwelle 2 im Uhrzeigersinn und damit zwangsweise von außen gesteuert und bringt sie so in die Auslöseposition. Der Auslösearm 54 wirkt auch jetzt wieder mit dem Auslösehebel des Schaltschlosses zur dauerhaften Öffnung der Kontaktstelle zusammen. Jedoch wird durch das durch den Hilfsauslöser bewirkte Verschwenken der ersten Teilwelle 2 die zweite Teilwelle 4 in ihrer Ruheposition belassen. Das Signal des Hilfsauslösers wirkt sich somit nur auf den Auslösehebel des Schaltschlosses aus, über den Auslösearm 54 nämlich, nicht aber auf den Kurzschlussmeldeschalter. Denn da die zweite Teilwelle 4 in ihrer Ruheposition verbleibt, erfolgt kein Verschwenken der mit der geschlossenen Stirnseite 6 der zweiten Teilwelle 4 verbundenen Ausnehmung 56 und damit keine Einwirkung auf das Mitnahmeglied des Kurzschlussmeldeschalters.
  • Mit der erfindungsgemäßen Übertragungswelle 1 ist also eine Trennung der Signalwege ausgehend vom Anker und ausgehend von dem Arbeitsstromauslöser gelungen. Bezugszeichenliste:
    1 Übertragungswelle
    2 Erste Teilwelle
    4 Zweite Teilwelle
    6 Geschlossene Stirnseite
    8 Offene Stirnseite
    10 Führungszapfen, Lagerzapfen
    12 Wulst
    14 Lagerstelle, Rille
    16 Teilgehäuse
    18 Seitenwand
    20 Seitenwand
    22 Zwischenwand
    24 Zwischenwand
    26 Kammer
    28 Kammer
    30 Kammer
    32 Elektromagnetischer Auslöser
    34 Lagerstelle
    36 Ankerarm
    38 Ankerarm
    40 Ankerarm
    42 Fortsatz
    44 Fortsatz
    46 Fortsatz
    48 Elektromagnetischer Auslöser
    50 Elektromagnetischer Auslöser
    52 Mitnahmehebel
    54 Auslösearm, Gegenhebel
    56 Ausnehmung
    58 Außenliegende Stirnseite
    60 Ausnehmung
    62 Motorschutzschalter
    64 Ausnehmung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1993562 A1 [0007]
    • - DE 4213729 [0007]

Claims (16)

  1. Übertragungswelle (1) für ein wenigstens eine Kontaktstelle, ein Schlagankersystem zur Öffnung der Kontaktstelle bei Auftreten eines Kurzschlusses, sowie ein Schaltschloss mit einem Auslösehebel, auf das der Schlaganker zu seiner Entklinkung und damit zur dauerhaften Öffnung der Kontaktstelle einwirkt, umfassendes Installationsschaltgerät, die in dem Installationsschaltgerät zwischen einer Ruhe- und einer Auslösestellung verschwenkbar lagerbar ist zur mechanischen Kopplung des Schlagankers mit dem Auslösehebel und einem Kurzschlussmeldegerät sowie zur mechanischen Kopplung eines Hilfsauslösers mit dem Auslösehebel, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungswelle (1) eine erste, innenliegende Teilwelle (2) umfasst, die in einer zweiten, außenliegenden Teilwelle (4) so drehbar gelagert ist, dass die erste Teilwelle (2) unabhängig von der zweiten Teilwelle (4) zwischen der Ruhe- in die Auslöseposition verschwenkbar ist, wenn die zweite Teilwelle (4) sich in der Ruheposition befindet, und dass die zweite Teilwelle (4) bei ihrer Verschwenkung aus der Ruhe- in die Auslöseposition die erste Teilwelle (2) in die Auslöseposition mitnimmt.
  2. Übertragungswelle (1) nach Anspruch 1, wobei die erste und zweite Teilwelle (2, 4) um eine gemeinsame Drehachse drehbar gelagert sind.
  3. Übertragungswelle (1) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei die zweite Teilwelle (4) in der Art einer an einer Stirnseite (6) geschlossenen und an der zweiten Stirnseite (8) offenen Rinne mit etwa halbkreisförmiger Querschnittskontur gestaltet ist.
  4. Übertragungswelle (1) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei die erste Teilwelle (2) eine in Umfangsrichtung umlaufende Wulst (12) trägt, mit der sie in einer an der inneren Umfangsfläche der zweiten Teilwelle (4) in Umfangsrichtung umlaufenden Rille (14) geführt ist.
  5. Übertragungswelle (1) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei die zweite Teilwelle (4) an der Außenfläche radial abstehende Ankerarme (36, 38, 40) trägt, an denen Fortsätze (42, 44, 46) angeformt sind, auf die der Anker beim Anziehen im Kurzschlussfall drückt, so dass die Übertragungswelle (1) dann aus ihrer Ruhe- in ihre Auslöseposition verschwenkt wird.
  6. Übertragungswelle (1) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei die erste Teilwelle (2) einen radial abstehenden Auslöserarm (54) trägt, mit dem sie bei Verschwenken in die Auslöseposition mit dem Auslösehebel des Schaltschlosses zum Entklinken zusammenwirkt.
  7. Übertragungswelle (1) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei die zweite Teilwelle (4) an ihrer Wandung einen Mitnahmehebel (52) trägt, der beim Verschwenken der zweiten Teilwelle (4) aus ihrer Ruhe- in ihre Auslöseposition mit einem in korrespondierender Position auf der ersten Teilwelle (2) angebrachten Gegenhebel (54) zusammenwirkt, so dass die erste Teilwelle (2) dann durch den Mitnahmehebel (54) ebenfalls in die Auslöseposition verschwenkt wird.
  8. Übertragungswelle (1) nach Anspruch 7, wobei der Auslösearm (54) zugleich der Gegenhebel ist.
  9. Übertragungswelle (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 8, wobei die zweite Teilwelle (4) eine Meldegerät-Koppelstelle (56) umfasst, die bei Verschwenken der zweiten Teilwelle (4) in die Auslöseposition mit dem Kurzschlussmeldegerät zur Auslösung einer Meldung zusammenwirkt.
  10. Übertragungswelle nach Anspruch 9, wobei die zweite Teilwelle (4) an ihrer geschlossenen Stirnseite (6) eine Ausnehmung (56) trägt, in die ein entsprechendes Mitnahmeteil des Kurzschlussmeldegerätes eingreifen kann.
  11. Übertragungswelle (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 10, wobei die erste Teilwelle (2) eine Hilfsauslöser-Koppelstelle (60) umfasst, über die die erste Teilwelle (2) durch den Hilfsauslöser in die Auslöseposition verschwenkt werden kann.
  12. Übertragungswelle (1) nach Anspruch 11, wobei die erste Teilwelle (2) an ihrer außenliegenden Stirnseite (58) eine Ausnehmung (60) trägt, in die ein entsprechendes Mitnahmeteil des Hilfsauslösers zum Zwecke der mechanischen Kopplung eingreifen kann.
  13. Übertragungswelle (1) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei die erste und die zweite Teilwelle (2, 4) als Kunststoffspritzgussteile hergestellt sind.
  14. Übertragungswelle (1) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei die erste Teilwelle (2) eine Hohlwelle aus Kunststoff ist, welche in ihrem Kern mit einem Metallstift versteift ist.
  15. Übertragungswelle (1) nach einem der vorigen Ansprüche, wobei die erste Teilwelle (2) eine mit Kunststoff umspritzte Metallwelle ist.
  16. Installationsschaltgerät, insbesondere Motorschutzschalter (62) für eine oder mehrere Phasen, mit einer der Anzahl Phasen entsprechenden Anzahl von Kontaktstellen, mit einem den Phasen zugeordneten Schlagankersystem (32, 48, 50) zur Öffnung der Kontaktstellen bei Auftreten eines Kurzschlusses, mit einem einen Auslösehebel umfassenden Schaltschloss, auf das der Schlaganker zu seiner Entklinkung und damit zur dauerhaften Öffnung der Kontaktstellen einwirkt, und mit einer zwischen einer Ruhe- und einer Auslösestellung verschwenkbaren Übertragungswelle (1) zur mechanischen Kopplung des Schlagankers mit dem Auslösehebel und einem Kurzschlussmeldegerät sowie zur mechanischen Kopplung eines Hilfsauslösers mit dem Auslösehebel, nach einem der vorigen Ansprüche.
DE102008009198A 2007-04-30 2008-02-15 Übertragungswelle für ein Installationsschaltgerät Withdrawn DE102008009198A1 (de)

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