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DE102008004419A1 - Beleuchtungsvorrichtung als Außenbeleuchtung und Verfahren zu deren Steuerung - Google Patents

Beleuchtungsvorrichtung als Außenbeleuchtung und Verfahren zu deren Steuerung Download PDF

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DE102008004419A1
DE102008004419A1 DE102008004419A DE102008004419A DE102008004419A1 DE 102008004419 A1 DE102008004419 A1 DE 102008004419A1 DE 102008004419 A DE102008004419 A DE 102008004419A DE 102008004419 A DE102008004419 A DE 102008004419A DE 102008004419 A1 DE102008004419 A1 DE 102008004419A1
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lighting
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Gerd Reime
Frank Dr. Rottmann
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Elmos Semiconductor SE
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Abstract

Eine steuerbare Beleuchtungsvorrichtung (1) für Außenbereiche umfasst zumindest jeweils eine Komponente aus der Gruppe Zeitgeber, Regel- oder Schaltvorrichtung und Leuchtmittel (4) und weist ferner einen optischen Sensor auf, der mit dem zumindest einen zeitgeber und der zumindest einen Regel- oder Schaltvorrichtung in operativer Verbindung steht. Dabei wird eine Steuerung des Leuchtmittels (4) durch einen mit der Regel- oder Schaltvorrichtung gekoppelten Schaltkreis und eine Steuerung der Leuchtdauer durch einen mit dem Zeitgeber gekoppelten Schaltkreis bereitgestellt.

Description

  • Die folgende Erfindung bezieht sich auf eine Beleuchtungsvorrichtung, die geeignet ist, als steuerbare Außenbeleuchtung zu dienen, sowie auf ein Verfahren zu deren Steuerung.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus dem Stand der Technik sind verschiedene, auch steuerbare Beleuchtungsvorrichtungen bekannt, die bei Dunkelheit als Außenbeleuchtung mit besonderen Funktionen dienen, also eine Funktionalität aufweisen, die über die konventionelle, mittels Schalter betätigbare Lampe hinausgeht.
  • Bekannt ist, durch die Nutzung eines Bewegungsmelders eine steuerbare Außenbeleuchtung zu schaffen. Übliche Bewegungsmelder nutzen einen elektronischen Sensor, der durch Erfassung elektromagnetischer Wellen, auch Ultraschall oder Infrarot-Licht zusammen mit einem elektronischen, gegebenenfalls steuerbaren Regelungsmittel als Schalter zur Betätigung eines Leuchtmittels dienen kann. Der am häufigsten eingesetzte Typ von Sensoren ist dabei der sogenannte Passiv-Infrarot-Sensor (PIR), ein Pyrosensor, der die Wärmeunterschiede beispielsweise von Menschen oder Tieren gegenüber anderen Gegenständen mittels Sensorzellen nutzt, wobei die gemessene Temperaturdifferenz zur Erzeugung eines elektrischen Signals genutzt wird. Bewegungsmelder, die auf diesem Prinzip basieren, leiden unter dem Nachteil, dass sie nicht nur die durch Menschen oder Tiere hervorgerufenen Temperaturunterschiede detektieren, sondern ebenfalls Temperaturunterschiede, die durch Sonneneinstrahlung vorbeifahrende Autos, oder auf andere Weise hervorgerufen werden. Wird ein solcher Pyrosensor in abgegrenzten, geschützten Außenbereichen eingesetzt, so führt dies dazu, dass auch in größerer Entfernung jedwede Bewegung eines Temperaturträgers ein In-Gang-Setzen des mit dem Bewegungsmelder gekoppelten Leuchtmittels hervorruft.
  • Ferner sind Solarleuchten als temporäre Beleuchtungsmittel bekannt. Diese Vorrichtungen machen sich zunutze, dass die bei Helligkeit beziehungsweise Sonneneinstrahlung zugeführte Energie von der Vorrichtung tagsüber aufgenommen und bei Eintreten der Dunkelheit wieder abgegeben werden kann, so dass die Lampe nachts leuchtet, bis die im Akku gespeicherte und mittels Solarzelle gewonnene Energie ver braucht ist. Um die zur Verfügung stehende maximal speicherbare Energie möglichst geschickt einzuteilen, ist die Leuchtkraft solcher Solarleuchten üblicherweise sehr gering. Damit steht eine Leuchte zur Verfügung, die, was insbesondere in der dunklen Jahreszeit nachteilig ist, über eine geringe Leuchtkraft und vergleichsweise kurze tägliche Leuchtdauer verfügt.
  • Es besteht daher das Erfordernis, eine Beleuchtungsvorrichtung zu schaffen, die steuerbar zu einem gewünschten Zeitpunkt bei Dunkelheit im Außenbereich für eine beliebige oder gewünschte Zeitdauer unter Verfügungstellung einer definierten Leuchtkraft genutzt werden kann.
  • OFFENBARUNG
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine steuerbare verbesserte Beleuchtungsvorrichtung für Außenbereiche bereit zu stellen. Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruches 9 erfüllt. Bevorzugte Ausführungsbeispiele werden durch die Unteransprüche beschrieben.
  • Ein erstes Ausführungsbeispiel bezieht sich auf eine Beleuchtungsvorrichtung, die zur Beleuchtung von Außenbereichen geeignet ist und die zumindest jeweils einen Zeitgeber, eine elektronische Regel- oder Schaltvorrichtung und ein Leuchtmittel enthält, wobei ferner ein optischer Sensor vorhanden ist, der mit dem elektronischen Schalter oder Regler und dem Zeitgeber gekoppelt ist. Dadurch lässt sich durch Detektion einer optischen Änderung, die durch eine Bewegung hervorgerufen werden kann, der Schalter bzw. Regler schalten, wodurch die Leuchtstärke des Leuchtmittels verändert wird und in Kombination mit dem Zeitgeber auch die Leuchtdauer des Leuchtmittels gesteuert werden kann. Hierdurch wird erreicht, dass durch eine Bewegung nahe dem optischen Sensor ein Licht eingeschaltet und in Abhängigkeit der vom Zeitgeber definierten Zeitdauer auch wieder ausgeschaltet wird, so dass eine gewünschte Leuchtdauer bestimmt werden kann. Durch die Festlegung der Leuchtdauer kann das Leuchtmittel energiesparend genutzt werden. Vorzugsweise ist der optische Sensor ein aktiver optischer Sensor, der z. B. unempfindlich auf Umgebungslicht reagiert.
  • Bedarfsweise weist der optische Sensor räumlich gerichtete Sensor-aktive Be reiche auf. Damit werden lediglich optische Änderungen erfasst, die in Richtung der gewünschten Sensor-aktiven Bereiche dirigiert werden oder auftreten. Vorteilhaft kann durch die sensorspezifischen Eigenschaften der Entfernungsbereich festgelegt werden, in dem die Bewegung zu einer Reaktion des Leuchtmittels führt.
  • Schließlich beziehen sich Ausführungsformen darauf, dass die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung als eine Garten-, Außen- oder Wegeleuchte einsetzbar ist. Diese und weitere Vorteile werden durch die nachfolgende Beschreibung unter Bezug auf die begleitenden Figuren dargelegt.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Der Bezug auf die Figuren in der Beschreibung dient der Unterstützung der Beschreibung. Gegenstände oder Teile von Gegenständen, die im Wesentlichen gleich oder ähnlich sind, können mit denselben Bezugszeichen versehen sein. Die Figuren sind lediglich schematische Darstellungen von Ausführungsbeispielen der Erfindung.
  • 1a zeigt die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung als Gartenwegleuchte, als eine Kombination von Leuchtmittel und Betätigungsvorrichtung in einem einzigen Gehäuse in ausgeschaltetem Zustand, mit einem Sensor-aktiven Bereich
  • 1b zeigt die Beleuchtungsvorrichtung aus 1a in angeschaltetem Zustand.
  • 2a zeigt die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung als Gartenwegleuchte, als eine Kombination von Leuchtmittel und Betätigungsvorrichtung in einem einzigen Gehäuse in ausgeschaltetem Zustand, mit zwei Sensor-aktiven Bereichen.
  • 2b zeigt die Beleuchtungsvorrichtung aus 2a in angeschaltetem Zustand.
  • BESCHREIBUNG
  • Grundsätzlich wird unter der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung eine Anordnung von zumindest einem Leuchtmittel, einem gegebenenfalls steuerbaren elektronisches Schalt- oder Regelungsmittel und einem Zeitgeber sowie einem optischen Sensor, wie er aus der EP 0 706 648 B1 bekannt ist, verstanden.
  • Der optische Sensor kann berührungsfrei optische Änderungen in der umgebenden Materie detektieren und ist mit einer Regel- oder Schaltvorrichtung und optional mit einem Zeitgeber gekoppelt, der geeignet ist, den Beginn einer Veränderung der Leuchtdauer und das Ende der Leuchtdauer zu steuern. Die Leuchtstärke wird gesteuert. Der vorliegend erforderliche optische Sensor kann ein sensibler optischer Sensor sein, der als sogenannter aktiver Sensor arbeitet. Der unter der Marke „HALIOS®-Sensor kommerziell erhältliche optische Sensor ist beispielsweise besonders geeignet, da es sich bei dem HALIOS®-Sensor um ein gegenüber Fremdlicht unempfindliches System handelt, das Reflexionsänderungen detektiert. Das System ist geeignet, optische Änderungen zu erfassen, die nicht nur kurzreichweitig, wie etwa durch eine sich nahe (etwa in 20 cm Entfernung) dem Sensor-aktiven Bereich des Sensors bewegende Hand, sondern vorteilhaft auch in größerer Entfernung, beispielsweise durch eine sich dem Sensor nähernde Person in einem Abstand von 5 m zum Sensor hervorgerufen werden können. Aktive IR-Sensoren sind prädestiniert für die erfindungsgemäßen Anwendungen, da ihre Reichweiten gut auf die für die hier relevanten Entfernungen von wenigen Metern eingeschränkt werden können.
  • Als optischer Sensor kann er eine Sende-LED, eine Photodiode und gegebenenfalls eine Kompensationsdiode aufweisen, die in Verbindung mit einer entsprechenden Elektronik bei Annäherung beispielsweise einer Hand ein sondierbares Signal ausgibt. Die gewählten Lichtquellen erbringen eine – im Vergleich etwa zu einem Laser – geringe optische Leistung und gefährden daher nicht das Augenlicht einer Person, die in die Lichtquelle schaut.
  • Vorliegend bietet das optische System den Vorteil, dass es mit einer Mehrzahl räumlich gerichteter Sensor-aktiver Bereiche, ähnlich „Kanälen" zum Empfang von Signalen, gestaltet werden kann, um Bewegungen aus verschiedenen Raumrichtungen sensitiv aufzunehmen, wobei ein Sensor-aktiver Bereich einer Raumrichtung zugewiesen wird.
  • 1a und 1b bzw. 2a und 2b zeigen die Ausführung solcher Signale, die ein dem System zugeordnetes Leuchtmittel beeinflussen. 1a zeigt die Beleuchtungsvorrichtung 1 in einem Außenbereich, wobei sich eine Person 5 einer Leuchte nähert, die als Gartenleuchte mit Fuß 2 ausgestaltet ist. Selbstverständlich kann die Beleuchtungsvorrichtung auch als andere Leuchte oder Lampe, etwa als an einem Garten weg liegende Kugeln oder als andere Leuchtenform ausgestaltet sein. Vorliegend nähert sich die Person bei Dunkelheit (1a) aus 10 m Entfernung und erreicht bei Annäherung auf 5 m den horizontal auf die Person zu weisenden Sensor-aktiven Bereich 3, siehe Pfeil a. Der Sensor detektiert die Annäherung und das Leuchtmittel 4 leuchtet auf; 2a. Nach einer durch den Zeitgeber bestimmten Zeit kann das Leuchtmittel in seiner Leuchtkraft nachlassen oder völlig erlöschen.
  • Die Ausführungsform der Gartenleuchte mit Fuß 2, in der das Leuchtmittel 4 etwa in Hüfthöhe einer erwachsenen Person 5 angeordnet ist, kann so gestaltet sein, dass bei Annäherung der Person 5 an das System bei Unterschreiten eines Abstands von 5 m die Lampe aufleuchtet, da der von der Beleuchtungsvorrichtung horizontal weg weisende Sensor-aktive Bereich 3 die Bewegung erfasst; die Entfernung zur Aktivierung kann jedoch auch anders bemessen sein. Nach einer bewegungsfreien Zeit, etwa weil die Person 5 neben der Gartenleuchte mit Fuß 2 auf jemanden wartet, erlischt das Licht nach einer voreingestellten Zeitdauer. Ruhig stehen bleibend, wie in 2a gezeigt, oder auf einer Bank neben der Gartenleuchte 2 sitzend, könnte die Person 5 durch einfaches Ausstrecken des Armes und Ausführen einer Wischbewegung über der Lampe das erneute Aufleuchten des Lichts hervorrufen (2b), da in senkrecht nach oben weisender Richtung, siehe Pfeil a, ein zweiter Sensor-aktiver Bereich 3 vorgesehen sein kann, der kurzreichweitig reagiert, und Annäherungen im Bereich von 20–30 cm nahe dem Sensor, der diesem Bereich zugeordnet ist, detektiert. Vorliegend ist die Sensitivität des Sensors in der Beleuchtungsvorrichtung so gewählt, dass eine Bewegung im Abstand von 20 cm Entfernung vom Sensor-aktiven Bereich zu der erforderlichen Aktivierung der Beleuchtung führt: Die Person führt ihre Hand berührungsfrei zum Zeitpunkt t1 entlang dem Sensor-aktiven Bereich 3 der Vorrichtung, der nach oben weist (siehe Pfeil a), wodurch eine optische Änderung detektiert wird. Das Leuchtmittel 4 wird durch den entsprechenden Schalter zum Aufleuchten oder heller Werden veranlasst, siehe 2b, und die Person 5 kann sich von der Gartenleuchte 2 entfernen. Das Licht bleibt so lange an, bis eine vorgegebene Zeit ?t verstrichen ist, zum Zeitpunkt t2 erlischt das Licht wieder oder wird auf einen ökonomischen Dauerbetrieb heruntergedimmt.
  • Der Abstand, bis auf den die Person sich der Beleuchtungsvorrichtung nähern musste, um das Aufleuchten zu aktivieren, kann dabei flexibel eingestellt werden und bis zu mehreren Metern betragen.
  • Ein Gartenweg kann mit einer Vielzahl solcher Beleuchtungsvorrichtungen ausgestattet sein, so dass die Zeitdauer ?t des heller Seins des Leuchtmittels nur so kurz bemessen ist, dass die Person sicher in den Bereich der nächsten Gartenlampe gelangt und dort das Beleuchtungssystem aktivieren konnte. Damit wird durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ein System bereit gestellt, das es ermöglicht, bei Dunkelheit sicher Wege um das und am Haus zurückzulegen.
  • Die Beleuchtungsvorrichtung kann damit als Außenleuchte, beispielsweise als Garten- oder Terrassenleuchte oder zur Wegebeleuchtung eingesetzt werden. Hierbei ist insbesondere denkbar, dass der in der Beleuchtungsvorrichtung vorliegende aktive optische Sensor mit einer Leuchte gekoppelt wird, die Energie aus Sonnenlicht nutzt, also einer sogenannten Solarleuchte. Beim Alleinbetrieb dieser Solarleuchten ist es von erheblichem Nachteil, dass an trüben Tagen nur wenig Sonnenenergie auf die Solarzelle einstrahlt und entsprechend schwach die Ladung des Akkus ist; ein weiterer ungünstiger Fall sind Herbst- und Wintertage, bei denen die Dauer der Nächte beziehungsweise der dunklen Zeit des Tages erheblich länger ist als die Zeit des Tages, in der Sonnenlicht zur Verfügung steht, um Energie bereit zu stellen. Wird daher eine solche Solarleuchte dauerhaft über Nacht betrieben, ist die bereit gestellte Energie üblicherweise nicht ausreichend, um die gewünschte Leuchtkraft über eine gewünschte und erforderliche Leuchtdauer zur Verfügung zu stellen. Eine Kombination der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung mit einem weiteren ökonomisch arbeitenden Leuchtmittel wie beispielsweise einer LED bewirkt daher, dass nur sehr wenig Strom erforderlich ist, um die kombinierte Vorrichtung aus Solarleuchte und Beleuchtungsvorrichtung in der Dunkelheit als schwaches Licht, beispielsweise in einer Gartenlampe, sichtbar zu machen.
  • Wenn gewünscht ist, dass etwa ein Weg, eine Terrasse oder ein Bereich des Gartens hell ausgeleuchtet wird, kann eine Person sich dem durch das Leuchtmittel erzeugten Lichtpunkt, der nahe dem Sensor-aktiven Bereich angeordnet ist, annähern und erreichen, dass über die optische Erfassung der Bewegung ein entsprechendes elektrisches Signal bereit gestellt und zur Betätigung des Schalters genutzt wird. Durch den entsprechend programmierten Zeitgeber wird erreicht, dass für eine gewünschte Zeitdauer eine erhöhte Leuchtstärke bereit gestellt wird. Damit kann bei vergleichsweise geringer Energieaufwand über eine determinierte Beleuchtungsdauer eine starke Beleuchtung des ausgewählten Außenbereichs erzielt werden. Die gewollte Beleuchtung erfolgt durch eine gezielte Bewegung im Erfassungsbereich des Sensors. Dabei bleibt, anders als bei Pyrosensoren, das unerwünschte Aktivieren der Beleuchtung auf Grund des räumlich begrenzten Erfassungsbereichs des aktiven optischen Sensors aus.
  • Ein Beispiel für die Nutzung der Energie eines Systems, das eine Solarleuchte in der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung enthält, kann wie folgt rechnerisch dargestellt werden:
    Der gemessene Strombedarf einer handelsüblichen Solarleuchte beträgt etwa 40 mA/h unter Verwendung zweierweißer LEDs. Dabei wird eine mittlere Helligkeit bereitgestellt. Bei mäßig hellem Tageslicht wie einem trüben Tag im März wird der Akkumulator der handelsüblichen Solarleuchte mit etwa 80 mA/h geladen. Damit können die angegebenen zwei weißen LEDs etwa zwei Stunden betrieben werden. Werden die zwei weißen LEDs jedoch nur genutzt, um Lichtpunkte zur Verfügung zu stellen, so können sie auf einen durchschnittlichen Stromverbrauch von 2 mA/h geregelt werden. Sie dienen dann lediglich als Orientierungshilfe, reichen jedoch nicht mehr für eine gute Wegebeleuchtung aus. Die Betriebsdauer erreicht in diesem Fall jedoch 40 Stunden. Wird die handelsübliche Solarleuchte über etwa 14 Stunden bei einem Stromverbrauch von 2 mA/Stunde betrieben, verbleiben weitere 52 mA im Akku, die für den Betrieb eines optischen Sensors, respektive des HALIOS®-Sensors verwendet werden können. Wenn beispielsweise davon ausgegangen wird, dass in einer Nacht mit 14 Stunden zehn Starkleuchtphasen von jeweils einer Minute erforderlich sind, so können die weiteren zur Verfügung stehenden 50 mA/Stunde entsprechend so aufgeteilt werden, dass für die einminütige, sehr helle Beleuchtung jeweils 300 mA aus dem Akku bereit gestellt werden können. In diesem Fall kann folglich die Beleuchtungsvorrichtung als Leuchtmittel eine handelsübliche LED aufweisen, wobei der bereits in der Solarleuchte zur Verfügung stehende Akku zur Bereitstellung der Energie für die gesamte Beleuchtungsvorrichtung genutzt werden kann. Selbstverständlich können, ein, zwei oder mehrere Leuchtmittel in der Vorrichtung angeordnet sein. Damit wird vorteilhaft ein ökologisches Außen- oder Gartenleuchtmittel zur Verfügung gestellt, welches durch die große Leuchtstärke, die bei Starkleuchtphasen bereit gestellt wird, es ermöglicht, dass die Sicherheit beim Begehen von Gartenwegen, etwa von der Garage zur Haustür erheblich verbessert wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0706648 B1 [0015]

Claims (14)

  1. Steuerbare Beleuchtungsvorrichtung (1), geeignet zur Beleuchtung von Außenbereichen, umfassend zumindest jeweils eine Komponente aus der Gruppe: – Zeitgeber, – Regel- oder Schaltvorrichtung und – Leuchtmittel (4), dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) zumindest einen aktiven optischen Sensor aufweist, der mit dem zumindest einen Zeitgeber und der zumindest einen Regel- oder Schaltvorrichtung in operativer Verbindung steht und wobei – eine Steuerung des Leuchtmittels (4) durch einen mit der Regel- oder Schaltvorrichtung gekoppelten Schaltkreis und – eine Steuerung einer Leuchtdauer und einer Leuchtstärke durch einen mit dem Zeitgeber gekoppelten Schaltkreis bereitgestellt ist.
  2. Beleuchtungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor ein optischer aktiver Sensor, insbesondere ein HALIOS-Sensor, oder ein passiver Sensor ist.
  3. Beleuchtungsvorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das System zumindest einen räumlich gerichteten, dem Sensor zugeordneten Sensor-aktiven Bereich (3) aufweist.
  4. Beleuchtungsvorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass für jeden der gerichteten Sensor-aktiven Bereiche (3) eine Regel- oder Schaltvorrichtung und/oder ein Zeitgeber koppelbar bereitgestellt sind.
  5. Beleuchtungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltvorrichtung zu einem Zeitpunkt (t1) der Erfassung einer optischen Änderung eine erste Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) bereit stellt und bis zu einem durch den Zeitgeber vorgegebenen Zeitpunkt (t2) eine zweite Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) bewirkt.
  6. Beleuchtungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltvorrichtung zu einem durch den Zeitgeber gesteuerten Zeitpunkt (t1') nach Ablauf einer Zeitdauer (t1–t1') nach der Erfassung einer optischen Änderung die erste Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) bereitstellt und zu einem durch den Zeitgeber gesteuerten Zeitpunkt (t2) die zweite Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) bereitstellt.
  7. Beleuchtungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) zu den Zeitpunkten (t1, t1', t2) eine sprunghafte oder eine kontinuierlich sich ändernde Verstärkung oder Verringerung der Leuchtstärke ist.
  8. Beleuchtungsvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) eine Außenleuchte, eine Gartenleuchte, insbesondere eine Gartenleuchte mit Fuß (2), eine Wegbeleuchtung, eine Terrassen- oder Balkonleuchte ist.
  9. Verfahren zur Steuerung einer Beleuchtungsvorrichtung (1), geeignet zur Beleuchtung von Außenbereichen, umfassend zumindest jeweils eine Komponente aus der Gruppe: – Zeitgeber, – Regel- oder Schaltvorrichtung und – Leuchtmittel (4), dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungsvorrichtung (1) zumindest einen aktiven optischen Sensor aufweist, der mit dem zumindest einen Zeitgeber und der zumindest einen Regel- oder Schaltvorrichtung in operativer Verbindung steht, und wobei das Leuchtmittel (4) durch einen mit der Regel- oder Schaltvorrichtung gekoppelten Schaltkreis gesteuert wird und eine Leuchtdauer und eine Leuchtstärke durch einen mit dem Zeitgeber gekoppelten Schaltkreis gesteuert wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungs vorrichtung zumindest einen Sensor-aktiven Bereich (3) aufweist, der räumlich gerichtet wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der räumlich gerichteten Sensor-aktiven Bereiche (3) durch eine Regel- oder Schaltvorrichtung und/oder einen Zeitgeber gesondert angesteuert wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltvorrichtung zu einem Zeitpunkt (t1) der Erfassung einer optischen Änderung eine erste Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) bewirkt und bis zu einem durch den Zeitgeber vorgegebenen Zeitpunkt (t2) eine zweite Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) bewirkt.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltvorrichtung zu einem durch den Zeitgeber gesteuerten Zeitpunkt (t1') nach Ablauf einer Zeitdauer (t1–t1') nach der Erfassung einer optischen Änderung die erste Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) bewirkt und zu einem durch den Zeitgeber gesteuerten Zeitpunkt (t2) die zweite Veränderung der Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) bewirkt.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Leuchtstärke des Leuchtmittels (4) zu den Zeitpunkten (t1, t1', t2) sprunghaft oder kontinuierlich verstärkend oder verringernd ändert.
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