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DE102007063248A1 - Gespann und Zugmaschine sowie Anhänger - Google Patents

Gespann und Zugmaschine sowie Anhänger Download PDF

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DE102007063248A1
DE102007063248A1 DE200710063248 DE102007063248A DE102007063248A1 DE 102007063248 A1 DE102007063248 A1 DE 102007063248A1 DE 200710063248 DE200710063248 DE 200710063248 DE 102007063248 A DE102007063248 A DE 102007063248A DE 102007063248 A1 DE102007063248 A1 DE 102007063248A1
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DE
Germany
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trailer
tractor
auxiliary power
power unit
apu
Prior art date
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Withdrawn
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DE200710063248
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English (en)
Inventor
Martin Mielke
Thomas Hackl
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Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Gespann (1) mit einer Zugmaschine (2) und einem Anhänger (3) sowie einem Hilfsenergieaggregat (APU) zur Erzeugung von elektrischer Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat (APU) im Betrieb Abwärme erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung (W) zur Nutzung der Abwärme des Hilfsenergieaggregates (APU) vorgesehen ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Zugmaschine (2) und einen Anhänger (3) eines solchen Gespanns (1). Die beim Betrieb des Hilfsenergieaggregates (APU) freiwerdende Abwärme ist möglichst umfassend nutzbar, dadurch, dass die Zugmaschine (2) und der Anhänger (3) derart ausgestaltet sind, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates (APU) nutzbar ist, um sowohl die Zugmaschine (2) als auch den Anhänger (3) zu kühlen und/oder zu wärmen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gespann mit einer Zugmaschine und einem Anhänger sowie einem Hilfsenergieaggregat zur Erzeugung von elektrischer Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat im Betrieb Abwärme erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung zur Nutzung der Abwärme des Hilfsenergieaggregates vorgesehen ist. Ferner betrifft die Erfindung eine Zugmaschine für ein Gespann, mit einem Hilfsenergieaggregat zur Erzeugung von elektrischer Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat im Betrieb Abwärme erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung zur Nutzung der Abwärme des Hilfsenergieaggregates vorgesehen ist. Schließlich betrifft die Erfindung einen Anhänger für ein Gespann, mit einem Hilfsenergieaggregat zur Erzeugung von elektrischer Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat im Betrieb Abwärme erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung zur Nutzung der Abwärme des Hilfsenergieaggregates vorgesehen ist.
  • In Kraftfahrzeugen, wie bspw. in einer Zugmaschine oder in einem Anhänger, besteht ein zunehmender Bedarf an elektrischer Energie, um das Bordnetz mit Strom zu versorgen und/oder um die Zugmaschine und/oder den Anhänger im Stand zu klimatisieren. Die Erzeugung von elektrischer Energie durch eine Lichtmaschine, die von einem Antriebsmotor der Zugmaschine angetrieben ist, weist einen schlechten Wirkungsgrad auf. Daher können Fahrzeuge mit einem Hilfsenergieaggregat (engl. Auxialiary Power Unit, APU) zur elektrischen Energieversorgung bspw. des Bordnetzes ausgestattet sein. Diese APU's bzw. Hilfsenergieaggregate sind zur elektrischen Energieversorgung optimiert und können daher einen besseren Wirkungsgrad als bei der Energieerzeugung durch eine Lichtmaschine mit dem Antriebsmotor aufweisen.
  • Das Hilfsenergieaggregat liefert vzw. die Bordstromversorgung unabhängig vom Betrieb des Antriebsmotors. Das Hilfsenergieaggregat kann entweder nur die Zugmaschine oder nur den Anhänger mit Strom versorgen. In bevorzugter Ausgestaltung versorgt das Hilfsenergieaggregat jedoch die Zugmaschine und den Anhänger mit Strom. Mit Hilfe des Hilfsenergieaggregates bzw. der APU lassen sich Probleme mit der Bordnetzversorgung vermeiden, die durch die wachsende Zahl elektrischer Verbraucher im Fahrzeug hervorgerufen werden. Zudem können Komfortfunktionen, wie zum Beispiel eine Standklimaanlage, verwirklicht werden, auch ohne dass hierfür der Antriebsmotor laufen muss.
  • Vzw. weist die APU einen Verbrennungsmotor und einen Generator auf. Solche APU's werden auch als Pony Pack bezeichnet. Als Kraftstoff kann dabei Benzin oder Diesel benutzt werden. Vzw. benutzt das Hilfsenergieaggregat den gleichen Kraftstoff, wie der Antriebsmotor und greift auf die Kraftstoffversorgung des Antriebsmotors der Zugmaschine zurück. Die APU kann in alternativer Ausgestaltung eine Brennstoffzelle aufweisen.
  • APU's können nicht nur für Zugmaschinen von Lastkraftwagen (LKW) eingesetzt werden, sondern auch in Wohnwägen. Im Folgenden wird unter dem Begriff Gespann sowohl eine LKW-Zugmaschine mit einem LKW-Anhänger als auch ein Kraftfahrzeug oder vzw. ein Wohnmobil in Verbindung mit einem Wohnwagen-Anhänger verstanden.
  • Aus der DE 10 2006 002 881 A1 ist eine Lastwagen-Zugmaschine mit einem Hilfsenergieaggregat bekannt. Ein Steuersystem verwaltet dabei das Heizen oder Kühlen einer Kabine der Lastwagen-Zugmaschine. Das Hilfsenergieaggregat ist dabei als Hilfsmotor, nämlich als Zwei-Zylinder-Dieselmotor, ausgestaltet, wobei der Hilfsmotor eine Stromversorgung bereitstellt, wenn der Antriebsmotor der Zugmaschine nicht in Betrieb ist. Der Hilfsmotor treibt einen Riemen an, um einen Wechselstromgenerator und einen Kompressor eines Klimatisierungssystems anzutreiben und damit gekühlte oder erwärmte Luft der Kabine der Zugmaschine zuzuführen. Der Antriebsmotor und der Hilfsmotor stehen dabei mit einem Kühlmittelsystem in Fluidverbindung. Die über das Kühlmittelsystem transportierte Abwärme des Hilfsenergieaggregates wird dabei genutzt, um den Antriebsmotor zu erwärmen, wenn der Antriebsmotor der Lastwagen-Zugmaschine ausgeschaltet ist. Wenn der Antriebsmotor in Betrieb ist, liefert der Antriebsmotor eine Ladung an eine Batterieanordnung. Wenn der Antriebsmotor nicht in Betrieb ist, aber der Hilfsmotor, dann liefert der Hilfsmotor Ladung an die Batterieanordnung.
  • Aus der DE 103 18 172 B4 ist ein elektrisches Bordnetz für ein Kraftfahrzeug bekannt. Das Bordnetz weist eine „Auxiliary Power Unit" (APU) auf Basis einer Brennstoffzelle und einen DC/DC-Wandler zur Wandlung der von der Brennstoffzelle erzeugten Gleichspannung auf, um diese an eine Bordnetzspannung anzupassen. Die elektrische Leistung der APU kann bspw. 5 kW betragen. Mit dieser elektrischen Leistung wird ein Kompressormotor eines elektrisch angetriebenen Klimakompressors einer Fahrzeugklimaanlage angetrieben.
  • Aus der US 2007/0052241 A1 ist ein Gespann mit einer Zugmaschine und einem kühlbaren Anhänger sowie einer APU zum Verbinden mit einer Kühleinheit bekannt. Die Kühleinheit ist am Anhänger angeordnet und dient zum Kühlen der Ladung des Anhängers. Die Kühleinheit ist dabei mit einem Dieselmotor ausgestattet. Die APU wird von dem Dieselmotor angetrieben und dient als Stromversorgung, um die Kabine der Zugmaschine mit Energie zu versorgen, ohne den Antriebsmotor der Zugmaschine zu benutzen. Die APU umfasst dabei ein Gehäuse, einen im Gehäuse angeordneten Generator und eine Antriebsrolle, wobei die Antriebsrolle mit dem Generator über eine Antriebswelle verbunden ist. Die Antriebsrolle ist über einen Riemen mit dem Dieselmotor der Kühleinheit verbunden.
  • Aus der gattungsgemäßen US 2005/0035657 A1 ist eine Zugmaschine eines Lkws mit einer APU bekannt. Die APU weist dabei einen Hilfsmotor auf. Die Abwärme des Hilfsmotors wird mittels eines Lüfters einer Heizschlange zugeführt, um in der Heizschlange zirkulierendes Wasser zu heizen. Das beheizte Wasser wird dann über ein Leitungssystem einem Wärmetauscher in der Fahrerkabine zugeleitet, um die Fahrerkabine zu heizen. Ferner versorgt der Hilfsmotor mittels eines vom Hilfsmotor angetriebenen Generators die Fahrerkabine mit Strom.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gespann und eine Zugmaschine sowie einen Anhänger derart auszugestalten und weiterzubilden, so dass die beim Betrieb des Hilfsenergieaggregates freiwerdende Abwärme möglichst umfassend nutzbar ist.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für das Gespann dadurch gelöst, dass die Zugmaschine und der Anhänger derart ausgestaltet sind, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates nutzbar ist, um sowohl die Zugmaschine als auch den Anhänger zu kühlen und/oder zu wärmen.
  • Dies hat den Vorteil, dass nicht nur für die Zugmaschine die freiwerdende Abwärme nutzbar ist, sondern auch für den Anhänger. Da das Hilfsenergieaggregat einen endlichen Wirkungsgrad aufweist, muss das Hilfsenergieaggregat gekühlt werden. Die dabei freiwerdende Abwärme bzw. Energie wird dann zur Klimatisierung sowohl der Zugmaschine als auch des Anhängers verwendet. Durch Nutzung geeigneter Wärmetauscher kann das Zugfahrzeug und der Anhänger beheizt werden. Die freiwerdende Abwärme kann bspw. über ein Adsorptionsverfahren entsprechend der Beheizung auch zur Kühlung der Zugmaschine und des Anhängers verwendet werden.
  • Das Hilfsenergieaggregat versorgt vzw. sowohl die Zugmaschine als auch den Anhänger mit Strom und/oder elektrischer Energie. Das Hilfsenergieaggregat kann dabei entweder im Anhänger oder in der Zugmaschine angeordnet sein. Sowohl die Zugmaschine als auch der Anhänger kann je mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung, insbesondere einen Wärmetauscher, aufweisen. Die Abwärme ist dabei vzw. über ein Transportfluid durch ein Leitungssystem den Klimatisierungsvorrichtungen zuführbar. Als Transportfluid kann Wasser, aber auch andere Fluide eingesetzt werden. Das Transportfluid kann Zusätze gegen Korrosion oder Einfrieren enthalten.
  • Das Leitungssystem ist zweckmäßig zwischen der Zugmaschine und dem Anhänger durch mindestens eine Fluidkupplung trennbar oder verbindbar. Das Leitungssystem bildet vzw. einen Kreislauf, in dem das Transportfluid umwälzbar ist. Es können aber auch mehrere Kreisläufe vorgesehen werden, bspw. ein Kreislauf zum Kühlen und ein Kreislauf zum Wärmen. In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung wird für die Heizung und die Kühlung sowohl in der Zugmaschine als auch im Anhänger ein Kreislauf verwendet.
  • An den Fluidkupplungen ist der Kreislauf trennbar, um den Anhänger von der Zugmaschine entkoppeln zu können. Die Fluidkupplungen können bspw. einer Anhängerkupplung der Zugmaschine zugeordnet sein. Alternativ können die Fluidkupplungen dem Anhänger zugeordnet sein. Die Fluidkupplungen für den Zu- und Rücklauf im Kreislauf sind vzw. identisch ausgebildet und/oder in einer Baueinheit integriert. Die Fluidkupplungen sind in bevorzugter Ausgestaltung so ausgeführt, dass beim Schließen und Trennen der Fluidkupplung(en) ein Verlust des Transportfluids minimiert wird. Bspw. können die Fluidkupplungen ein Ventil, bspw. ein Rückschlagventil, aufweisen, das beim Öffnen der Fluidkupplung schließt. Die Fluidkupplungen können bspw. in der Art eines Verbindungsmechanismus von Nachfüllbehälter für Harnstofflösungen ausgebildet sein. Solche Nachfüllbehälter sind im Stand der Technik bereits bekannt und werden vertrieben.
  • Das Hilfsenergieaggregat kann einen Verbrennungsmotor aufweisen. Denkbar ist jedoch auch der Einsatz einer Brennstoffzelle in einem Hilfsenergieaggregat. Der Zugmaschine und dem Anhänger sind vzw. je mindestens ein Wärmetauscher zugeordnet. Der Wärmetauscher kann bspw. als flüssig/flüssig-Wärmetauscher ausgestaltet sein. Der Wärmetauscher kann insbesondere daher als Plattenwärmetauscher oder als Rohrbündelwärmetauscher ausgebildet sein.
  • Die Klimatisierungsvorrichtung kann einen Wärmetauscher und/oder eine Kältemaschine zum Kühlen aufweisen. Vzw. ist der Anhänger und/oder die Zugmaschine durch Adsorption kühlbar. Der Anhänger und/oder die Zugmaschine kann dazu eine Adsorptions-Kältemaschine aufweisen, wobei die Adsorptions-Kältemaschine durch das warme Transportfluid betreibbar ist. Der Wärmetauscher kann dabei vzw. zum Heizen eingesetzt sein und/oder Teil der Adsorptions-Kältemaschine sein.
  • Vzw. ist durch das Hilfsenergieaggregat sowohl die Zugmaschine als auch der Anhänger mit elektrischer Energie versorgbar. Die Zugmaschine und der Anhänger können durch eine elektrische Wirkverbindung miteinander verbunden und/oder verbindbar sein. Die elektrische Wirkverbindung ist vzw. als eine elektrische Steckverbindung ausgebildet, kann aber auch als eine Induktionsverbindung ausgebildet sein. Die Wärmeleistung des Hilfsenergieaggregates kann zwischen dem Ein- bis Zweifachen der elektrischen Leistung des Hilfsenergieaggregates liegen.
  • Das Hilfsenergieaggregat ist vzw. drahtlos ansteuerbar. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn das Hilfsenergieaggregat bspw. am oder im Anhänger angeordnet ist und der Fahrer von der Zugmaschine aus drahtlos, bspw. per Funk, das Hilfsenergieaggregat steuern möchte, um bspw. die Klimatisierung und/oder die Stromversorgung zu steuern. Beim Trennen des Anhängers von der Zugmaschine müssen bei einer drahtlosen Steuer-Verbindung ferner keine weiteren zusätzlichen Steuerleitungen zwischen dem Anhänger und der Zugmaschine getrennt werden. Alternativ und/oder zusätzlich kann das Hilfsenergieaggregat über eine Steuerleitung ansteuerbar sein.
  • Der Anhänger ist in bevorzugter Ausgestaltung als Wohnwagen ausgebildet. Die Zugmaschine kann als Personenkraftfahrzeug oder vzw. als Wohnmobil ausgebildet sein.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun insbesondere für eine Zugmaschine dadurch gelöst, dass die Zugmaschine derart ausgestaltet ist, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates nutzbar ist, um sowohl die Zugmaschine als auch einen Anhänger zu kühlen und/oder zu wärmen.
  • Insbesondere kann die Zugmaschine dazu einen Teilkreislauf eines Leitungssystems für das Transportfluid aufweisen, wobei der Teilkreislauf Fluidkupplungen aufweist und mit einem entsprechenden Teilkreislauf eines Anhängers verbindbar ist. Ferner weist die Zugmaschine vzw. einen Teil einer elektrischen Wirkverbindung auf, wobei dieser Teil der elektrischen Wirkverbindung mit einem entsprechend angepassten Teil an einem Anhänger verbindbar ist, um den Anhänger mit – von dem Hilfsenergieaggregat erzeugten – elektrischen Strom zu versorgen.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun insbesondere für zum Anhänger mit einem derartigen Hilfsenergieaggregat dadurch gelöst, dass der Anhänger derart ausgestaltet ist, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates nutzbar ist, um sowohl eine Zugmaschine als auch den Anhänger zu kühlen und/oder zu wärmen.
  • Insbesondere kann der Anhänger dazu einen Teilkreislauf eines Leitungssystems für das Transportfluid aufweisen, wobei der Teilkreislauf Fluidkupplungen aufweist und mit einem entsprechenden Teilkreislauf einer Zugmaschine verbindbar ist. Ferner weist der Anhänger vzw. einen Teil einer elektrischen Wirkverbindung auf, wobei dieser Teil der elektrischen Wirkverbindung mit einem entsprechend angepassten Teil der Wirkverbindung an einer Zugmaschine verbindbar ist, um die Zugmaschine mit von dem Hilfsenergieaggregat erzeugten, elektrischen Strom zu versorgen. Die eingangs beschriebenen Nachteile sind daher vermieden und entsprechende Vorteile sind erzielt.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Gespann, den Anhänger und/oder die Zugmaschine in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche verwiesen werden. Im Folgenden werden nun zwei bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung und der zugehörigen Beschreibung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 in schematischer Darstellung ein Gespann mit Zugmaschine und Anhänger sowie ein Hilfsenergieaggregat, und
  • 2 in schematischer Darstellung das Gespann aus 1 mit einer anderen Anordnung des Hilfsenergieaggregates.
  • In 1 und 2 ist ein in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen „1" bezeichnetes Gespann schematisch dargestellt. Das Gespann 1 weist eine Zugmaschine 2 und einen mit der Zugmaschine 2 verbundenen Anhänger 3 auf.
  • Der Anhänger 3 ist vzw. als Wohnwagen ausgebildet. In der hier gezeigten Ausführung weist der Anhänger 3 genau eine nicht näher bezeichnete Achse auf. Der Anhänger 3 kann aber auch mehrachsig ausgebildet sein. Die Zugmaschine 2 ist vzw. als Wohnmobil ausgebildet. Die Zugmaschine 2 kann aber auch als Personenkraftwagen ausgebildet sein.
  • Das Gespann 1 weist ferner ein Hilfsenergieaggregat auf, wobei das Hilfsenergieaggregat in der 1 und 2 mit dem Buchstabenkürzel „APU" bezeichnet ist. APU ist die Abkürzung für den englischen Begriff „auxiliary power unit". Das Hilfsenergieaggregat APU dient zur Erzeugung von elektrischer Energie unabhängig von dem Betriebszustand eines nicht dargestellten Antriebsmotors der Zugmaschine 2. In 1 ist das Hilfsenergieaggregat APU der Zugmaschine 2 zugeordnet bzw. an oder in dieser Zugmaschine 2 angeordnet. In 2 ist das Hilfsenergieaggregat APU dem Anhänger 3 zugeordnet bzw. an oder in dem Anhänger 3 angeordnet.
  • Als Hilfsenergieaggregat APU kann bspw. ein nicht dargestellter Verbrennungsmotor, insbesondere ein Benzin-Motor oder ein Diesel-Motor, eingesetzt werden. Zusätzlich weist das Hilfsenergieaggregat APU dann einen Generator (nicht dargestellt) zu Stromerzeugung auf, wobei der nicht dargestellte Generator von dem Verbrennungsmotor antreibbar ist. Solche Hilfsenergieaggregate APU werden auch als Pony Pack bezeichnet. Als Kraftstoff kann dabei Benzin oder Diesel benutzt werden. Vzw. benutzt das Hilfsenergieaggregat APU den gleichen Kraftstoff, wie der Antriebsmotor und greift auf die Kraftstoffversorgung des Antriebsmotors zurück. Auch ist es denkbar, dass das Hilfsenergieaggregat APU alternativ eine Brennstoffzelle aufweist.
  • Das Gespann 1 ist mit dem Hilfsenergieaggregat APU zur elektrischen Energieversorgung bspw. eines Bordnetzes 4 ausgestattet, wobei das Bordnetz 4 elektrische Verbraucher E aufweist. Elektrische Verbraucher können bspw. Licht, Radio, Fensterheber, Batterie etc. sein. Das Hilfsenergieaggregat APU kann vzw. die Stromversorgung des Bordnetzes 4 unabhängig vom Betrieb des nicht dargestellten Antriebsmotors der Zugmaschine 2 bereitstellen. Mit Hilfe des Hilfsenergieaggregates APU lassen sich Probleme mit der Versorgung des Bordnetzes 4 vermeiden, die durch die wachsende Zahl elektrischer Verbraucher E in der Zugmaschine 2 und/oder dem Anhänger 3 hervorgerufen werden.
  • Zudem können Komfortfunktionen, wie zum Beispiel eine Standklimaanlage, mit dem Hilfsenergieaggregat APU verwirklicht werden, auch ohne dass hierfür der Antriebsmotor laufen muss, wie es im Folgenden beschrieben wird.
  • Das Hilfsenergieaggregat APU erzeugt im Betrieb Abwärme, bspw. beim Verbrennen eines Kraftstoffes in dem Verbrennungsmotor des Hilfsenergieaggregates APU. Das Gespann 1 kann mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung W zur Nutzung der Abwärme des Hilfsenergieaggregates APU aufweisen.
  • Die zuvor genannten Nachteile sind nun dadurch vermieden, dass die Zugmaschine 2 und/oder der Anhänger 3 derart ausgestaltet sind, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates APU nutzbar ist, um sowohl die Zugmaschine 2 als auch den Anhänger 3 zu kühlen und/oder zu wärmen.
  • Vzw. ist sowohl der Zugmaschine 2 als auch dem Anhänger 3 jeweils eine Klimatisierungsvorrichtung W zugeordnet. Die beiden Klimatisierungsvorrichtungen W können einen Wärmetauscher (nicht dargestellt) oder ein anderweitiges Bauteil (nicht dargestellt) mit Wärmebedarf aufweisen. Der Wärmetauscher dient vzw. zum Heizen der Zugmaschine 2 bzw. des Anhängers 3. Der Wärmetauscher kann bspw. als flüssig/flüssig-Wärmetauscher ausgestaltet sein. Es können als Wärmetauscher bspw. Plattenwärmetauscher oder auch Rohrbündelwärmetauscher verwendet werden. Als Beispiel für solche Wärmetauscher existieren in der Kraftfahrzeugindustrie bereits spezifische Ausführungen, insbesondere auch unter Verwendung von Aluminium.
  • Eine Verwendung von Aluminium in der Klimatisierungsvorrichtung hat den Vorteil, dass Aluminium keine Probleme mit Verschmutzungen des Transportfluids mit sich bringt. Die Klimatisierungsvorrichtungen W weisen vzw. jeweils eine Kältemaschine auf, insbesondere eine Adsorptions-Kältemaschine, die zum Kühlen der Zugmaschine 2 bzw. des Anhängers 3 mit der Abwärme des Hilfsenergieaggregates APU betreibbar ist. Die Wärmeleistung des Hilfsenergieaggregates APU kann, je nach Betriebspunkt, ca. ein- bis zweimal über der elektrischen Leistung liegen. Die Kälteleistung liegt dann unterhalb dieser Werte, da Verluste bei der Umwandlung von der Abwärme in Kälte über das Adsorbtionsverfahren zu berücksichtigen sind. Ein Vorteil dieser Betriebsweise ist, dass ausreichend elektrische Leistung für Pumpen, Lüfter und weitere elektrisch versorgte Bauteile zur Verfügung steht.
  • Die Abwärme ist über ein Transportfluid durch ein Leitungssystem 5 den Klimatisierungsvorrichtungen W zuführbar. Als Transportfluid kann Wasser ggf. mit Frostschutz- oder Korrosionszusätzen verwendet werden. Das Leitungssystem 5 ist zwischen der Zugmaschine 2 und dem Anhänger 3 durch mindestens eine Fluidkupplung 6 trennbar oder verbindbar ausgebildet. Das Leitungssystem 5 bildet vzw. einen an der Fluidkupplung 6 verbindbaren oder trennbaren, nicht näher dargestellten Kreislauf. Das Leitungssystem 5 und/oder das Bordnetz 4 erstreckt sich dabei vzw. teilweise entlang einer Anhängerdeichsel 7, wobei die Anhängerdeichsel 7 die Zugmaschine 2 und den Anhänger 3 miteinander verbindet. Die Fluidkupplung 6 kann im Bereich einer nicht dargestellten Kugelkopfkupplung an der Anhängerdeichsel 7 ausgebildet sein. Das Leitungssystem 5 kann als Schlauchsystem ausgestaltet sein.
  • Die Fluidkupplung 6 kann in der Art eines Verbindungsmechanismus von Nachfüllflaschen für Harnstofflösungen ausgebildet ist. Die Fluidkupplung 6 kann dabei einer nicht näher bezeichneten Anhängerkupplung der Zugmaschine 2 zugeordnet sein (vgl. 1). Alternativ kann die Fluidkupplung 6 am Anhänger 3 angeordnet sein, bzw. diesem zugeordnet sein (vgl. 2).
  • Durch das Hilfsenergieaggregat APU ist sowohl die Zugmaschine 2 als auch der Anhänger 3 mit elektrischer Energie versorgbar. Die Zugmaschine 2 und der Anhänger 3 sind durch eine nicht im Einzelnen dargestellte, elektrische Wirkverbindung, insbesondere eine elektrische Steckverbindung und/oder eine Induktionsverbindung miteinander verbindbar.
  • Das Hilfsenergieaggregat APU ist vzw. drahtlos ansteuerbar. Falls, wie es in 1 dargestellt ist, die Zugmaschine 2 mit dem Hilfsenergieaggregat APU ausgestattet ist, kann das Hilfsenergieaggregat APU ggf. gestartet werden, wenn elektrische Leistung, Heizleistung und/oder Kühlleistung im Anhänger 3 benötigt wird. Das Signal kann dabei vzw. entweder von einer Signalleitung von der Zugmaschine 2 aus oder drahtlos durch eine Funkfernbedienung vom Anhänger 3 aus an das Hilfsenergieaggregat APU übermittelt werden.
  • Falls, wie es in 2 dargestellt ist der Anhänger 3 mit dem Hilfsenergieaggregat APU ausgestattet ist, kann das Hilfsenergieaggregat APU unter anderem gestartet werden, wenn elektrische Leistung, Heizleistung und/oder Kühlleistung in der Zugmaschine 2 benötigt wird. Das Signal kann dabei vzw. entweder von einer Signalleitung vom Anhänger 3 aus oder drahtlos durch eine Funkfernbedienung von der Zugmaschine 2 aus an das Hilfsenergieaggregat APU übermittelt werden.
  • 1
    Gespann
    2
    Zugmaschine
    3
    Anhänger
    4
    Bordnetz
    5
    Leitungssystem
    6
    Fluidkupplung
    7
    Anhängerdeichsel
    APU
    Hilfsenergieaggregat
    E
    Verbraucher
    W
    Klimatisierungsvorrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006002881 A1 [0006]
    • - DE 10318172 B4 [0007]
    • - US 2007/0052241 A1 [0008]
    • - US 2005/0035657 A1 [0009]

Claims (16)

  1. Gespann (1) mit einer Zugmaschine (2) und einem Anhänger (3) sowie einem Hilfsenergieaggregat (APU) zur Erzeugung von elektrischer Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat (APU) im Betrieb Abwärme erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung (W) zur Nutzung der Abwärme des Hilfsenergieaggregates (APU) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmaschine (2) und der Anhänger (3) derart ausgestaltet sind, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates (APU) nutzbar ist, um sowohl die Zugmaschine (2) als auch den Anhänger (3) zu kühlen und/oder zu wärmen.
  2. Gespann nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl die Zugmaschine (2) als auch der Anhänger (3) mindestens je eine Klimatisierungsvorrichtung (W), insbesondere einen Wärmetauscher, aufweist und die Abwärme über ein Transportfluid durch ein Leitungssystem (5) den Klimatisierungsvorrichtungen (W) zuführbar ist.
  3. Gespann nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungssystem (5) zwischen der Zugmaschine (2) und dem Anhänger (3) durch mindestens eine Fluidkupplung (6) trennbar oder verbindbar ist.
  4. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leitungssystem (5) einen an zwei Fluidkupplungen (6) verbindbaren oder trennbaren Kreislauf bildet.
  5. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidkupplungen (6) in der Art eines Verbindungsmechanismus von Nachfüllflaschen für Harnstofflösungen ausgebildet ist.
  6. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidkupplungen (6) einer Anhängerkupplung der Zugmaschine (2) oder einer Anhängerdeichsel (7) zugeordnet sind.
  7. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidkupplungen (6) dem Anhänger (3) zugeordnet sind.
  8. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hilfsenergieaggregat (APU) einen Verbrennungsmotor aufweist.
  9. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klimatisierungsvorrichtungen (W) einen Wärmetauscher und/oder eine Adsorptions-Kältemaschine aufweist und/oder der Anhänger und/oder die Zugmaschine durch mindestens eine die Abwärme nutzende Adsorptions-Kältemaschine kühlbar ist bzw. sind.
  10. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wärmetauscher als flüssig/flüssig Wärmetauscher ausgestaltet ist. (Plattenwärmetauscher/Rohrbündelwärmetauscher)
  11. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Hilfsenergieaggregat (APU) sowohl die Zugmaschine (2) als auch der Anhänger (3) mit elektrischer Energie versorgbar ist.
  12. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmaschine (2) und der Anhänger (3) durch eine elektrische Wirkverbindung, insbesondere eine elektrische Steckverbindung und/oder eine Induktionsverbindung miteinander verbunden oder verbindbar sind.
  13. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hilfsenergieaggregat (APU) drahtlos ansteuerbar ist.
  14. Gespann nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anhänger (3) als Wohnwagen ausgebildet ist und/oder die Zugmaschine (3) als Pkw oder Wohnmobil ausgebildet ist.
  15. Zugmaschine (2) für ein Gespann (1), insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, mit einem Hilfsenergieaggregat (APU) zur Erzeugung von elektrischer Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat (APU) im Betrieb Abwärme erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung (W) zur Nutzung der Abwärme des Hilfsenergieaggregates (APU) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zugmaschine (2) derart ausgestaltet ist, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates (APU) nutzbar ist, um sowohl die Zugmaschine (2) als auch einen Anhänger (3) zu kühlen und/oder zu wärmen.
  16. Anhänger (2) für ein Gespann (1), insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, mit einem Hilfsenergieaggregat (APU) zur Erzeugung von elektrischer Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat (APU) im Betrieb Abwärme erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung (W) zur Nutzung der Abwärme das Hilfsenergieaggregat (APU) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Anhänger (3) derart ausgestaltet ist, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates (APU) nutzbar ist, um sowohl eine Zugmaschine (2) als auch den Anhänger (3) zu kühlen und/oder zu wärmen.
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