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Die
Erfindung betrifft ein Gespann mit einer Zugmaschine und einem Anhänger
sowie einem Hilfsenergieaggregat zur Erzeugung von elektrischer
Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat im Betrieb Abwärme
erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung zur Nutzung
der Abwärme des Hilfsenergieaggregates vorgesehen ist.
Ferner betrifft die Erfindung eine Zugmaschine für ein
Gespann, mit einem Hilfsenergieaggregat zur Erzeugung von elektrischer
Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat im Betrieb Abwärme
erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung zur Nutzung
der Abwärme des Hilfsenergieaggregates vorgesehen ist.
Schließlich betrifft die Erfindung einen Anhänger
für ein Gespann, mit einem Hilfsenergieaggregat zur Erzeugung
von elektrischer Energie, wobei das Hilfsenergieaggregat im Betrieb
Abwärme erzeugt und mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung
zur Nutzung der Abwärme des Hilfsenergieaggregates vorgesehen
ist.
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In
Kraftfahrzeugen, wie bspw. in einer Zugmaschine oder in einem Anhänger,
besteht ein zunehmender Bedarf an elektrischer Energie, um das Bordnetz
mit Strom zu versorgen und/oder um die Zugmaschine und/oder den
Anhänger im Stand zu klimatisieren. Die Erzeugung von elektrischer
Energie durch eine Lichtmaschine, die von einem Antriebsmotor der
Zugmaschine angetrieben ist, weist einen schlechten Wirkungsgrad
auf. Daher können Fahrzeuge mit einem Hilfsenergieaggregat
(engl. Auxialiary Power Unit, APU) zur elektrischen Energieversorgung
bspw. des Bordnetzes ausgestattet sein. Diese APU's bzw. Hilfsenergieaggregate
sind zur elektrischen Energieversorgung optimiert und können
daher einen besseren Wirkungsgrad als bei der Energieerzeugung durch
eine Lichtmaschine mit dem Antriebsmotor aufweisen.
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Das
Hilfsenergieaggregat liefert vzw. die Bordstromversorgung unabhängig
vom Betrieb des Antriebsmotors. Das Hilfsenergieaggregat kann entweder
nur die Zugmaschine oder nur den Anhänger mit Strom versorgen.
In bevorzugter Ausgestaltung versorgt das Hilfsenergieaggregat jedoch
die Zugmaschine und den Anhänger mit Strom. Mit Hilfe des Hilfsenergieaggregates
bzw. der APU lassen sich Probleme mit der Bordnetzversorgung vermeiden, die
durch die wachsende Zahl elektrischer Verbraucher im Fahrzeug hervorgerufen
werden. Zudem können Komfortfunktionen, wie zum Beispiel
eine Standklimaanlage, verwirklicht werden, auch ohne dass hierfür
der Antriebsmotor laufen muss.
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Vzw.
weist die APU einen Verbrennungsmotor und einen Generator auf. Solche
APU's werden auch als Pony Pack bezeichnet. Als Kraftstoff kann dabei
Benzin oder Diesel benutzt werden. Vzw. benutzt das Hilfsenergieaggregat
den gleichen Kraftstoff, wie der Antriebsmotor und greift auf die
Kraftstoffversorgung des Antriebsmotors der Zugmaschine zurück.
Die APU kann in alternativer Ausgestaltung eine Brennstoffzelle
aufweisen.
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APU's
können nicht nur für Zugmaschinen von Lastkraftwagen
(LKW) eingesetzt werden, sondern auch in Wohnwägen. Im
Folgenden wird unter dem Begriff Gespann sowohl eine LKW-Zugmaschine
mit einem LKW-Anhänger als auch ein Kraftfahrzeug oder
vzw. ein Wohnmobil in Verbindung mit einem Wohnwagen-Anhänger
verstanden.
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Aus
der
DE 10 2006
002 881 A1 ist eine Lastwagen-Zugmaschine mit einem Hilfsenergieaggregat bekannt.
Ein Steuersystem verwaltet dabei das Heizen oder Kühlen
einer Kabine der Lastwagen-Zugmaschine. Das Hilfsenergieaggregat
ist dabei als Hilfsmotor, nämlich als Zwei-Zylinder-Dieselmotor, ausgestaltet,
wobei der Hilfsmotor eine Stromversorgung bereitstellt, wenn der
Antriebsmotor der Zugmaschine nicht in Betrieb ist. Der Hilfsmotor
treibt einen Riemen an, um einen Wechselstromgenerator und einen
Kompressor eines Klimatisierungssystems anzutreiben und damit gekühlte
oder erwärmte Luft der Kabine der Zugmaschine zuzuführen.
Der Antriebsmotor und der Hilfsmotor stehen dabei mit einem Kühlmittelsystem
in Fluidverbindung. Die über das Kühlmittelsystem
transportierte Abwärme des Hilfsenergieaggregates wird
dabei genutzt, um den Antriebsmotor zu erwärmen, wenn der
Antriebsmotor der Lastwagen-Zugmaschine ausgeschaltet ist. Wenn
der Antriebsmotor in Betrieb ist, liefert der Antriebsmotor eine
Ladung an eine Batterieanordnung. Wenn der Antriebsmotor nicht in
Betrieb ist, aber der Hilfsmotor, dann liefert der Hilfsmotor Ladung
an die Batterieanordnung.
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Aus
der
DE 103 18 172
B4 ist ein elektrisches Bordnetz für ein Kraftfahrzeug
bekannt. Das Bordnetz weist eine „Auxiliary Power Unit"
(APU) auf Basis einer Brennstoffzelle und einen DC/DC-Wandler zur
Wandlung der von der Brennstoffzelle erzeugten Gleichspannung auf,
um diese an eine Bordnetzspannung anzupassen. Die elektrische Leistung
der APU kann bspw. 5 kW betragen. Mit dieser elektrischen Leistung
wird ein Kompressormotor eines elektrisch angetriebenen Klimakompressors
einer Fahrzeugklimaanlage angetrieben.
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Aus
der
US 2007/0052241
A1 ist ein Gespann mit einer Zugmaschine und einem kühlbaren Anhänger
sowie einer APU zum Verbinden mit einer Kühleinheit bekannt.
Die Kühleinheit ist am Anhänger angeordnet und
dient zum Kühlen der Ladung des Anhängers. Die
Kühleinheit ist dabei mit einem Dieselmotor ausgestattet.
Die APU wird von dem Dieselmotor angetrieben und dient als Stromversorgung, um
die Kabine der Zugmaschine mit Energie zu versorgen, ohne den Antriebsmotor
der Zugmaschine zu benutzen. Die APU umfasst dabei ein Gehäuse,
einen im Gehäuse angeordneten Generator und eine Antriebsrolle,
wobei die Antriebsrolle mit dem Generator über eine Antriebswelle
verbunden ist. Die Antriebsrolle ist über einen Riemen
mit dem Dieselmotor der Kühleinheit verbunden.
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Aus
der gattungsgemäßen
US 2005/0035657 A1 ist
eine Zugmaschine eines Lkws mit einer APU bekannt. Die APU weist
dabei einen Hilfsmotor auf. Die Abwärme des Hilfsmotors
wird mittels eines Lüfters einer Heizschlange zugeführt, um
in der Heizschlange zirkulierendes Wasser zu heizen. Das beheizte
Wasser wird dann über ein Leitungssystem einem Wärmetauscher
in der Fahrerkabine zugeleitet, um die Fahrerkabine zu heizen. Ferner
versorgt der Hilfsmotor mittels eines vom Hilfsmotor angetriebenen
Generators die Fahrerkabine mit Strom.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gespann und eine Zugmaschine
sowie einen Anhänger derart auszugestalten und weiterzubilden,
so dass die beim Betrieb des Hilfsenergieaggregates freiwerdende
Abwärme möglichst umfassend nutzbar ist.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun für das Gespann dadurch
gelöst, dass die Zugmaschine und der Anhänger
derart ausgestaltet sind, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates
nutzbar ist, um sowohl die Zugmaschine als auch den Anhänger
zu kühlen und/oder zu wärmen.
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Dies
hat den Vorteil, dass nicht nur für die Zugmaschine die
freiwerdende Abwärme nutzbar ist, sondern auch für
den Anhänger. Da das Hilfsenergieaggregat einen endlichen
Wirkungsgrad aufweist, muss das Hilfsenergieaggregat gekühlt
werden. Die dabei freiwerdende Abwärme bzw. Energie wird
dann zur Klimatisierung sowohl der Zugmaschine als auch des Anhängers
verwendet. Durch Nutzung geeigneter Wärmetauscher kann
das Zugfahrzeug und der Anhänger beheizt werden. Die freiwerdende
Abwärme kann bspw. über ein Adsorptionsverfahren
entsprechend der Beheizung auch zur Kühlung der Zugmaschine
und des Anhängers verwendet werden.
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Das
Hilfsenergieaggregat versorgt vzw. sowohl die Zugmaschine als auch
den Anhänger mit Strom und/oder elektrischer Energie. Das
Hilfsenergieaggregat kann dabei entweder im Anhänger oder in
der Zugmaschine angeordnet sein. Sowohl die Zugmaschine als auch
der Anhänger kann je mindestens eine Klimatisierungsvorrichtung,
insbesondere einen Wärmetauscher, aufweisen. Die Abwärme
ist dabei vzw. über ein Transportfluid durch ein Leitungssystem
den Klimatisierungsvorrichtungen zuführbar. Als Transportfluid
kann Wasser, aber auch andere Fluide eingesetzt werden. Das Transportfluid
kann Zusätze gegen Korrosion oder Einfrieren enthalten.
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Das
Leitungssystem ist zweckmäßig zwischen der Zugmaschine
und dem Anhänger durch mindestens eine Fluidkupplung trennbar
oder verbindbar. Das Leitungssystem bildet vzw. einen Kreislauf,
in dem das Transportfluid umwälzbar ist. Es können
aber auch mehrere Kreisläufe vorgesehen werden, bspw. ein
Kreislauf zum Kühlen und ein Kreislauf zum Wärmen.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung wird für die
Heizung und die Kühlung sowohl in der Zugmaschine als auch
im Anhänger ein Kreislauf verwendet.
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An
den Fluidkupplungen ist der Kreislauf trennbar, um den Anhänger
von der Zugmaschine entkoppeln zu können. Die Fluidkupplungen
können bspw. einer Anhängerkupplung der Zugmaschine
zugeordnet sein. Alternativ können die Fluidkupplungen dem
Anhänger zugeordnet sein. Die Fluidkupplungen für
den Zu- und Rücklauf im Kreislauf sind vzw. identisch ausgebildet
und/oder in einer Baueinheit integriert. Die Fluidkupplungen sind
in bevorzugter Ausgestaltung so ausgeführt, dass beim Schließen und
Trennen der Fluidkupplung(en) ein Verlust des Transportfluids minimiert
wird. Bspw. können die Fluidkupplungen ein Ventil, bspw.
ein Rückschlagventil, aufweisen, das beim Öffnen
der Fluidkupplung schließt. Die Fluidkupplungen können
bspw. in der Art eines Verbindungsmechanismus von Nachfüllbehälter
für Harnstofflösungen ausgebildet sein. Solche Nachfüllbehälter
sind im Stand der Technik bereits bekannt und werden vertrieben.
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Das
Hilfsenergieaggregat kann einen Verbrennungsmotor aufweisen. Denkbar
ist jedoch auch der Einsatz einer Brennstoffzelle in einem Hilfsenergieaggregat.
Der Zugmaschine und dem Anhänger sind vzw. je mindestens
ein Wärmetauscher zugeordnet. Der Wärmetauscher
kann bspw. als flüssig/flüssig-Wärmetauscher
ausgestaltet sein. Der Wärmetauscher kann insbesondere
daher als Plattenwärmetauscher oder als Rohrbündelwärmetauscher
ausgebildet sein.
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Die
Klimatisierungsvorrichtung kann einen Wärmetauscher und/oder
eine Kältemaschine zum Kühlen aufweisen. Vzw.
ist der Anhänger und/oder die Zugmaschine durch Adsorption
kühlbar. Der Anhänger und/oder die Zugmaschine
kann dazu eine Adsorptions-Kältemaschine aufweisen, wobei
die Adsorptions-Kältemaschine durch das warme Transportfluid
betreibbar ist. Der Wärmetauscher kann dabei vzw. zum Heizen
eingesetzt sein und/oder Teil der Adsorptions-Kältemaschine
sein.
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Vzw.
ist durch das Hilfsenergieaggregat sowohl die Zugmaschine als auch
der Anhänger mit elektrischer Energie versorgbar. Die Zugmaschine und
der Anhänger können durch eine elektrische Wirkverbindung
miteinander verbunden und/oder verbindbar sein. Die elektrische
Wirkverbindung ist vzw. als eine elektrische Steckverbindung ausgebildet,
kann aber auch als eine Induktionsverbindung ausgebildet sein. Die
Wärmeleistung des Hilfsenergieaggregates kann zwischen
dem Ein- bis Zweifachen der elektrischen Leistung des Hilfsenergieaggregates
liegen.
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Das
Hilfsenergieaggregat ist vzw. drahtlos ansteuerbar. Dies ist insbesondere
von Vorteil, wenn das Hilfsenergieaggregat bspw. am oder im Anhänger
angeordnet ist und der Fahrer von der Zugmaschine aus drahtlos,
bspw. per Funk, das Hilfsenergieaggregat steuern möchte,
um bspw. die Klimatisierung und/oder die Stromversorgung zu steuern. Beim
Trennen des Anhängers von der Zugmaschine müssen
bei einer drahtlosen Steuer-Verbindung ferner keine weiteren zusätzlichen
Steuerleitungen zwischen dem Anhänger und der Zugmaschine
getrennt werden. Alternativ und/oder zusätzlich kann das Hilfsenergieaggregat über
eine Steuerleitung ansteuerbar sein.
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Der
Anhänger ist in bevorzugter Ausgestaltung als Wohnwagen
ausgebildet. Die Zugmaschine kann als Personenkraftfahrzeug oder
vzw. als Wohnmobil ausgebildet sein.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun insbesondere für eine
Zugmaschine dadurch gelöst, dass die Zugmaschine derart
ausgestaltet ist, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates
nutzbar ist, um sowohl die Zugmaschine als auch einen Anhänger
zu kühlen und/oder zu wärmen.
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Insbesondere
kann die Zugmaschine dazu einen Teilkreislauf eines Leitungssystems
für das Transportfluid aufweisen, wobei der Teilkreislauf
Fluidkupplungen aufweist und mit einem entsprechenden Teilkreislauf
eines Anhängers verbindbar ist. Ferner weist die Zugmaschine
vzw. einen Teil einer elektrischen Wirkverbindung auf, wobei dieser
Teil der elektrischen Wirkverbindung mit einem entsprechend angepassten
Teil an einem Anhänger verbindbar ist, um den Anhänger
mit – von dem Hilfsenergieaggregat erzeugten – elektrischen
Strom zu versorgen.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe wird nun insbesondere für zum
Anhänger mit einem derartigen Hilfsenergieaggregat dadurch
gelöst, dass der Anhänger derart ausgestaltet
ist, dass die Abwärme des Hilfsenergieaggregates nutzbar
ist, um sowohl eine Zugmaschine als auch den Anhänger zu
kühlen und/oder zu wärmen.
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Insbesondere
kann der Anhänger dazu einen Teilkreislauf eines Leitungssystems
für das Transportfluid aufweisen, wobei der Teilkreislauf
Fluidkupplungen aufweist und mit einem entsprechenden Teilkreislauf
einer Zugmaschine verbindbar ist. Ferner weist der Anhänger
vzw. einen Teil einer elektrischen Wirkverbindung auf, wobei dieser
Teil der elektrischen Wirkverbindung mit einem entsprechend angepassten
Teil der Wirkverbindung an einer Zugmaschine verbindbar ist, um
die Zugmaschine mit von dem Hilfsenergieaggregat erzeugten, elektrischen
Strom zu versorgen. Die eingangs beschriebenen Nachteile sind daher
vermieden und entsprechende Vorteile sind erzielt.
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Es
gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße
Gespann, den Anhänger und/oder die Zugmaschine in vorteilhafter
Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf
zunächst auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche
verwiesen werden. Im Folgenden werden nun zwei bevorzugte Ausgestaltungen
der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung und der zugehörigen
Beschreibung näher erläutert. In der Zeichnung
zeigt:
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1 in
schematischer Darstellung ein Gespann mit Zugmaschine und Anhänger
sowie ein Hilfsenergieaggregat, und
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2 in
schematischer Darstellung das Gespann aus 1 mit einer
anderen Anordnung des Hilfsenergieaggregates.
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In 1 und 2 ist
ein in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen „1"
bezeichnetes Gespann schematisch dargestellt. Das Gespann 1 weist eine
Zugmaschine 2 und einen mit der Zugmaschine 2 verbundenen
Anhänger 3 auf.
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Der
Anhänger 3 ist vzw. als Wohnwagen ausgebildet.
In der hier gezeigten Ausführung weist der Anhänger 3 genau
eine nicht näher bezeichnete Achse auf. Der Anhänger 3 kann
aber auch mehrachsig ausgebildet sein. Die Zugmaschine 2 ist
vzw. als Wohnmobil ausgebildet. Die Zugmaschine 2 kann aber
auch als Personenkraftwagen ausgebildet sein.
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Das
Gespann 1 weist ferner ein Hilfsenergieaggregat auf, wobei
das Hilfsenergieaggregat in der 1 und 2 mit
dem Buchstabenkürzel „APU" bezeichnet ist. APU
ist die Abkürzung für den englischen Begriff „auxiliary
power unit". Das Hilfsenergieaggregat APU dient zur Erzeugung von
elektrischer Energie unabhängig von dem Betriebszustand
eines nicht dargestellten Antriebsmotors der Zugmaschine 2.
In 1 ist das Hilfsenergieaggregat APU der Zugmaschine 2 zugeordnet
bzw. an oder in dieser Zugmaschine 2 angeordnet. In 2 ist
das Hilfsenergieaggregat APU dem Anhänger 3 zugeordnet bzw.
an oder in dem Anhänger 3 angeordnet.
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Als
Hilfsenergieaggregat APU kann bspw. ein nicht dargestellter Verbrennungsmotor,
insbesondere ein Benzin-Motor oder ein Diesel-Motor, eingesetzt
werden. Zusätzlich weist das Hilfsenergieaggregat APU dann
einen Generator (nicht dargestellt) zu Stromerzeugung auf, wobei
der nicht dargestellte Generator von dem Verbrennungsmotor antreibbar
ist. Solche Hilfsenergieaggregate APU werden auch als Pony Pack
bezeichnet. Als Kraftstoff kann dabei Benzin oder Diesel benutzt
werden. Vzw. benutzt das Hilfsenergieaggregat APU den gleichen Kraftstoff,
wie der Antriebsmotor und greift auf die Kraftstoffversorgung des
Antriebsmotors zurück. Auch ist es denkbar, dass das Hilfsenergieaggregat APU
alternativ eine Brennstoffzelle aufweist.
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Das
Gespann 1 ist mit dem Hilfsenergieaggregat APU zur elektrischen
Energieversorgung bspw. eines Bordnetzes 4 ausgestattet,
wobei das Bordnetz 4 elektrische Verbraucher E aufweist.
Elektrische Verbraucher können bspw. Licht, Radio, Fensterheber,
Batterie etc. sein. Das Hilfsenergieaggregat APU kann vzw. die Stromversorgung
des Bordnetzes 4 unabhängig vom Betrieb des nicht
dargestellten Antriebsmotors der Zugmaschine 2 bereitstellen.
Mit Hilfe des Hilfsenergieaggregates APU lassen sich Probleme mit
der Versorgung des Bordnetzes 4 vermeiden, die durch die
wachsende Zahl elektrischer Verbraucher E in der Zugmaschine 2 und/oder
dem Anhänger 3 hervorgerufen werden.
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Zudem
können Komfortfunktionen, wie zum Beispiel eine Standklimaanlage,
mit dem Hilfsenergieaggregat APU verwirklicht werden, auch ohne dass
hierfür der Antriebsmotor laufen muss, wie es im Folgenden
beschrieben wird.
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Das
Hilfsenergieaggregat APU erzeugt im Betrieb Abwärme, bspw.
beim Verbrennen eines Kraftstoffes in dem Verbrennungsmotor des
Hilfsenergieaggregates APU. Das Gespann 1 kann mindestens
eine Klimatisierungsvorrichtung W zur Nutzung der Abwärme
des Hilfsenergieaggregates APU aufweisen.
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Die
zuvor genannten Nachteile sind nun dadurch vermieden, dass die Zugmaschine 2 und/oder der
Anhänger 3 derart ausgestaltet sind, dass die
Abwärme des Hilfsenergieaggregates APU nutzbar ist, um
sowohl die Zugmaschine 2 als auch den Anhänger 3 zu
kühlen und/oder zu wärmen.
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Vzw.
ist sowohl der Zugmaschine 2 als auch dem Anhänger 3 jeweils
eine Klimatisierungsvorrichtung W zugeordnet. Die beiden Klimatisierungsvorrichtungen
W können einen Wärmetauscher (nicht dargestellt)
oder ein anderweitiges Bauteil (nicht dargestellt) mit Wärmebedarf
aufweisen. Der Wärmetauscher dient vzw. zum Heizen der
Zugmaschine 2 bzw. des Anhängers 3. Der
Wärmetauscher kann bspw. als flüssig/flüssig-Wärmetauscher
ausgestaltet sein. Es können als Wärmetauscher
bspw. Plattenwärmetauscher oder auch Rohrbündelwärmetauscher
verwendet werden. Als Beispiel für solche Wärmetauscher
existieren in der Kraftfahrzeugindustrie bereits spezifische Ausführungen,
insbesondere auch unter Verwendung von Aluminium.
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Eine
Verwendung von Aluminium in der Klimatisierungsvorrichtung hat den
Vorteil, dass Aluminium keine Probleme mit Verschmutzungen des Transportfluids
mit sich bringt. Die Klimatisierungsvorrichtungen W weisen vzw.
jeweils eine Kältemaschine auf, insbesondere eine Adsorptions-Kältemaschine,
die zum Kühlen der Zugmaschine 2 bzw. des Anhängers 3 mit
der Abwärme des Hilfsenergieaggregates APU betreibbar ist.
Die Wärmeleistung des Hilfsenergieaggregates APU kann,
je nach Betriebspunkt, ca. ein- bis zweimal über der elektrischen
Leistung liegen. Die Kälteleistung liegt dann unterhalb
dieser Werte, da Verluste bei der Umwandlung von der Abwärme
in Kälte über das Adsorbtionsverfahren zu berücksichtigen
sind. Ein Vorteil dieser Betriebsweise ist, dass ausreichend elektrische
Leistung für Pumpen, Lüfter und weitere elektrisch
versorgte Bauteile zur Verfügung steht.
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Die
Abwärme ist über ein Transportfluid durch ein
Leitungssystem 5 den Klimatisierungsvorrichtungen W zuführbar.
Als Transportfluid kann Wasser ggf. mit Frostschutz- oder Korrosionszusätzen verwendet
werden. Das Leitungssystem 5 ist zwischen der Zugmaschine 2 und
dem Anhänger 3 durch mindestens eine Fluidkupplung 6 trennbar oder
verbindbar ausgebildet. Das Leitungssystem 5 bildet vzw.
einen an der Fluidkupplung 6 verbindbaren oder trennbaren,
nicht näher dargestellten Kreislauf. Das Leitungssystem 5 und/oder
das Bordnetz 4 erstreckt sich dabei vzw. teilweise entlang
einer Anhängerdeichsel 7, wobei die Anhängerdeichsel 7 die Zugmaschine 2 und
den Anhänger 3 miteinander verbindet. Die Fluidkupplung 6 kann
im Bereich einer nicht dargestellten Kugelkopfkupplung an der Anhängerdeichsel 7 ausgebildet
sein. Das Leitungssystem 5 kann als Schlauchsystem ausgestaltet
sein.
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Die
Fluidkupplung 6 kann in der Art eines Verbindungsmechanismus
von Nachfüllflaschen für Harnstofflösungen
ausgebildet ist. Die Fluidkupplung 6 kann dabei einer nicht
näher bezeichneten Anhängerkupplung der Zugmaschine 2 zugeordnet
sein (vgl. 1). Alternativ kann die Fluidkupplung 6 am Anhänger 3 angeordnet
sein, bzw. diesem zugeordnet sein (vgl. 2).
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Durch
das Hilfsenergieaggregat APU ist sowohl die Zugmaschine 2 als
auch der Anhänger 3 mit elektrischer Energie versorgbar.
Die Zugmaschine 2 und der Anhänger 3 sind
durch eine nicht im Einzelnen dargestellte, elektrische Wirkverbindung,
insbesondere eine elektrische Steckverbindung und/oder eine Induktionsverbindung
miteinander verbindbar.
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Das
Hilfsenergieaggregat APU ist vzw. drahtlos ansteuerbar. Falls, wie
es in 1 dargestellt ist, die Zugmaschine 2 mit
dem Hilfsenergieaggregat APU ausgestattet ist, kann das Hilfsenergieaggregat
APU ggf. gestartet werden, wenn elektrische Leistung, Heizleistung
und/oder Kühlleistung im Anhänger 3 benötigt
wird. Das Signal kann dabei vzw. entweder von einer Signalleitung
von der Zugmaschine 2 aus oder drahtlos durch eine Funkfernbedienung
vom Anhänger 3 aus an das Hilfsenergieaggregat
APU übermittelt werden.
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Falls,
wie es in 2 dargestellt ist der Anhänger 3 mit
dem Hilfsenergieaggregat APU ausgestattet ist, kann das Hilfsenergieaggregat
APU unter anderem gestartet werden, wenn elektrische Leistung, Heizleistung
und/oder Kühlleistung in der Zugmaschine 2 benötigt
wird. Das Signal kann dabei vzw. entweder von einer Signalleitung
vom Anhänger 3 aus oder drahtlos durch eine Funkfernbedienung von
der Zugmaschine 2 aus an das Hilfsenergieaggregat APU übermittelt
werden.
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- 1
- Gespann
- 2
- Zugmaschine
- 3
- Anhänger
- 4
- Bordnetz
- 5
- Leitungssystem
- 6
- Fluidkupplung
- 7
- Anhängerdeichsel
- APU
- Hilfsenergieaggregat
- E
- Verbraucher
- W
- Klimatisierungsvorrichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102006002881
A1 [0006]
- - DE 10318172 B4 [0007]
- - US 2007/0052241 A1 [0008]
- - US 2005/0035657 A1 [0009]