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Die
Erfindung betrifft eine Verpackung aus einem Flachmaterial, mit
einem schachtelartigen Verpackungskörper, und mindestens
einem in einem geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper
teilweise umhüllenden Schuber, wobei der Verpackungskörper
an einer offenen Seite des Schubers aus dem Schuber herausziehbar
ist.
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Derartige
Verpackungen sind zum Beispiel als Streichholzschachteln oder zur
Verpackung von Medikamenten bekannt. Häufig sind die Verpackungen
weiter in eine Folie eingehüllt, die vor einem ersten Herunterschieben
des Schubers zu entfernen ist. Der im Verpackungskörper
aufbewahrte Inhalt einer derartigen Verpackung kann, nachdem der
Schuber vom Verpackungskörper mindestens teilweise heruntergeschoben
bzw. der Verpackungskörper aus dem Schuber herausgezogen
ist, entnommen werden. Im einfachsten Fall, wie bei Streichholzschachteln üblich,
ist der Verpackungskörper als eine an einer Seite offene
quaderförmige Schachtel ausgeführt, wobei die
offene Seite im geschlossenen Zustand der Verpackung durch den Schuber
verschlossen ist. Der Schuber weist dabei vier Längswände
auf, die im Wesentlichen parallel zur Richtung des Herausziehens
verlaufen und eine im Wesentlichen parallelepipedförmige
Grundform des Schubers ausbilden.
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Die
bekannten gattungsgemäßen Verpackungen sind leicht
zu öffnen und können daher auch von Kindern ohne
Mühe geöffnet werden. Dadurch kann es zu Unfällen,
wie zum Beispiel Vergiftungen durch Medikamente oder Chemikalien,
insbesondere bei Kleinkindern, kommen, wenn diese den Inhalt einer
gattungsgemäßen Verpackung entnehmen und nicht
bestimmungsgemäß verwenden.
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Aus
der
EP 1534597 A1 ist
eine gattungsgemäße Verpackung mit einem Verriegelungsmechanismus
bekannt, der im geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper
in dem Schuber arretiert, d. h. ein einfaches Herausziehen des Verpackungskörpers
aus dem Schuber verhindert, was zu einer Kindersicherung führen
soll.
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Dabei
sind zwei Entriegelungsmechanismen zur Entriegelung des Verriegelungsmechanismus vorgesehen,
die jeweils an einer unterschiedlichen, sich gegenüberliegenden,
Seite des Schubers vorgesehen sind. Zum Herausziehen des Verpackungskörpers
aus dem Schuber sind die beiden Entriegelungsmechanismen gleichzeitig
zu betätigen. Dazu sind Verriegelungskanten am Verpackungskörper vorgesehen,
die mit am Schuber vorgesehenen Stopplaschen derart zusammenwirken,
dass im geschlossenen Zustand der Verpackung der Verpackungskörper
in dem Schuber durch Verkanten der Stopplaschen mit den Verriegelungskanten
arretiert ist. Das Entriegeln wird durch Löcher im Schuber
vorgenommen, wobei die Verriegelungskanten durch Zusammendrücken
von Seitenwänden des Verpackungskörpers in eine
Position gebracht werden, in der sie beim Herausziehen über
die Stopplaschen hinweggleiten können.
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Durch
die Notwendigkeit des Zusammendrückens der Seitenwände
des Verpackungskörpers wird auch der Verpackungsinhalt
beim Entriegeln des Verriegelungsmechanismus zusammengedrückt. Letzteres
erschwert bei einer kompakten Füllung des Verpackungskörpers
das Entriegeln des Verriegelungsmechanismus. Die Unversehrtheit
des Inhalts der Verpackung kann dadurch gefährdet sein.
Zum Beispiel können bei in der Verpackung aufbewahrten Ampullen
diese durch das Verformen der Seitenwände des Verpackungskörpers
zerbrechen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung, insbesondere
für Medikamente, aus einem Flachmaterial, die einen Verriegelungsmechanismus
als Kindersicherung aufweist, bereitzustellen, welche die Nachteile
des Standes der Technik vermeidet, wobei insbesondere die Verpackung
gegen ein Öffnen von Kleinkindern gesichert sein soll,
ohne dass das Öffnen der Verpackung insbesondere für
Senioren zu stark erschwert sein soll und ohne dass durch das Entriegeln
des Verriegelungsmechanismus die Unversehrtheit des Inhaltes der
Verpackung gefährdet ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Gegenstände der Patentansprüche
gelöst. Die abhängigen Ansprüche stellen
bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dar.
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Eine
erfindungsgemäße Verpackung ist aus einem Flachmaterial,
z. B. Karton, einem Karton-Folienverbund oder Kunststoff oder einer
Materialkombination daraus, hergestellt. Die erfindungsgemäße Verpackung
weist einen schachtelartigen Verpackungskörper und mindestens
einen in einem geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper
teilweise umhüllenden Schuber auf. Der Verpackungskörper
ist an einer offenen Seite des Schubers aus dem Schuber herausziehbar
und der Verpackungskörper ist im geschlossenen Zustand der
Verpackung durch einen Verriegelungsmechanismus in dem Schuber gegen
ein herausziehen in eine Ausziehrichtung arretiert positioniert.
Es sind zwei Entriegelungsmechanismen zur Entriegelung des Verriegelungsmechanismus
vorhanden, die jeweils an einer unterschiedlichen, bevorzugt sich
gegenüberliegenden, Seite des Schubers vorgesehen sind. Diese
Entriegelungsmechanismen sind zum Herausziehen des Verpackungskörpers
aus dem Schuber gleichzeitig zu betätigen.
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Erfindungsgemäß weist
der Verriegelungsmechanismus jeweils zwei einem Schuber zugeordnete,
jeweils an einer Seitenwand des Verpackungskörpers befestigte
Laschen auf. Die Laschen sind derart von den Seitenwänden
des Verpackungsköpers in Ausziehrichtung abgeknickt, dass
die Laschen von jeweils einer Seite des Verpackungskörpers
in Richtung des Schubers abstehen. Weiter sind in dem Schuber Kanten
vorgesehen, wobei jeweils ein freies Ende der Laschen im geschlossenen
Zustand der Verpackung derart im Bereich der Kanten angeordnet ist,
dass ohne Betätigen der Entriegelungsmechanismen jeweils
eines der freien Enden bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers aus
dem Schuber mit jeweils einer der Kanten verkantet. Die Entriegelungsmechanismen
sind als Eindrückbereiche an ihren jeweiligen Seiten des
Schubers ausgeführt, wobei zum Betätigen der Entriegelungsmechanismen
durch Eindrücken der Eindrückbereiche die freien
Enden der Laschen derart von den Kanten wegdrückbar sind,
dass die freien Enden der Laschen beim Herausziehen des Verpackungskörpers
aus dem Schuber über die Kanten hinweggleiten.
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Durch
das Zusammenspiel des Verriegelungsmechanismus mit den Entriegelungsmechanismen
wird eine Kindersicherung der erfindungsgemäßen
Verpackung realisiert, die weltweiten Normen für kindergesicherte
und seniorengerechte Verpackungen entspricht. Das Funktionsprinzip
der Kindersicherung beruht auf ein Verkanten von beweglichen Laschen,
die unbelastet stets selbsttätig in eine Ausgangslage zurückschwenken,
mit Kanten innerhalb der Verpackung. Dadurch, dass die Laschen von dem
Verpackungskörper abstehen und zum Entriegeln beim Betätigen
der Entriegelungsmechanismen lediglich von den Kanten, die z. B.
in Stärke des verwendeten Flachmaterials ausgeführt
sein können, weggedrückt, d. h. über
die Kanten hinweg gedrückt werden müssen, wird
ein Zusammendrücken des Verpackungskörpers und
damit dessen Inhalt weitestgehend vermieden. Es werden also ohne
den Verpackungsinhalt zu beeinträchtigen Unfälle,
z. B. Vergiftungen durch Medikamente oder Chemikalien, von Kleinkindern
verhindert. Die Verpackung kann einfach durch Greifen eines ihrer
Enden mit einer Hand und Greifen des anderen Endes mit der anderen
Hand unter gleichzeitigem Betätigen der Entriegelungsmechanismen
mit den Fingern jeweils einer Hand geöffnet werden, was
für Jugendliche und Erwachsene einfach möglich
ist.
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Erwachsene,
d. h. z. B. Senioren, erhalten über einen Text oder Bilder,
welcher/welche auf der Verpackung aufgedruckt sein können,
eine Bedienungsanleitung zum Öffnen der Verpackung.
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Die
erfindungsgemäße Verpackung kann dreiteilig, also
mit zwei Schubern und einem Verpackungsinnenteil, d. h. einem Verpackungskörper, oder
zweiteilig mit nur einem Schuber und einem Verpackungsinnenteil
ausgeführt sein.
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Bevorzugt
sind zwei den Verpackungskörper im geschlossenen Zustand
der Verpackung jeweils teilweise umhüllende, bevorzugt
symmetrisch ausgeführte, Schuber vorgesehen, wobei die
offenen Seiten der Schuber sich derart gegenüberliegen,
dass bei Festhalten eines der Schuber und Wegziehen des jeweiligen
anderen Schubers vom festgehaltenen Schuber der Verpackungskörper
bei Betätigen der Entriegelungsmechanismen aus den Schubern herausziehbar
ist. Dadurch wird das Öffnen der Verpackung für
Kleinkinder zusätzlich erschwert.
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Besonders
Vorteilhaft sind die zwei unterschiedlichen Seiten des Schubers,
an denen jeweils ein Entriegelungsmechanismus vorgesehen ist, mindestens
8 cm, bevorzugt 10 cm, voneinander beabstandet. Kinder können
mit ihren kleinen Händen nur in einem begrenzten, unter
den angegebenen Maßen liegenden, Abstand zwei sich gegenüberliegende Entriegelungsmechanismen
betätigen. Es ist daher bei den angegeben Abständen,
selbst wenn ein Kind die Funktion der erfindungsgemäßen
Verpackung erfasst hat, für das Kind das gleichzeitige
Drücken der Entriegelungsmechanismen unter Ausführung
einer Schubbewegung zum Öffnen der Verpackung nicht möglich.
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Sehr
vorteilhaft sind am Verpackungskörper Ausziehbegrenzungsmittel
vorgesehen, wobei die Ausziehbegrenzungsmittel das Herausziehen
des Verpackungskörpers aus mindestens einem der Schuber
begrenzen. Dadurch wird ein Separieren des Schubers vom Verpackungskörper
verhindert.
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Wenn
am Verpackungskörper eine Klappe vorgesehen ist, wobei
die Klappe erst nach im Wesentlichen vollständigem Herausziehen
des Verpackungskörpers aus mindestens einem der Schuber zu öffnen
ist, können z. B. während des Herunterschiebens
des Schubers, keine in der Verpackung verpackte Inhalte aus dem
Verpackungskörper herausfallen. Wenn zwei Schuber vorhanden
sind kann die Klappe erst geöffnet werden wenn beide Seiten der
Verpackung geöffnet sind, d. h. beide Schuber bis zu einem
evtl. durch Ausziehbegrenzungsmitteln realisiertem Anschlag, vom
Verpackungskörper abgezogen sind. Die Klappe kann auch
zum Aufbewahren von Beilagen eingerichtet sein.
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Zur
Verpackung von Blisterverpackungen in dem Verpackungskörper
können in einem Boden des Verpackungskörpers Fingerlöcher
vorgesehen sein. Dabei kann die Blisterverpackung im Verpackungskörper
derart angeordnet sein, dass in der Blisterverpackung verpackte
Inhalte durch die Fingerlöcher herausdrückbar
sind. Selbstverständlich können auch Inhalte,
die nicht in einem Blister verpackt sind in der erfindungsgemäßen
Verpackung verwahrt sein.
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Besonders
bevorzugt ist der Verpackungskörper aus einem Zuschnitt
des Flachmaterials zusammengefaltet, der einen Bodenbereich und
einen Deckelbereich und zwei Seitenbereiche, die zur Ausbildung
jeweils einer Seitenfläche des Verpackungskörpers
vorgesehenen sind, aufweist. Als Zuschnitt wird dabei ein Schnittmuster
des Flachmaterials das lediglich aus einem Stück des Flachmaterials
besteht verstanden. Der Bodenbereich ist dabei über einen ersten
der Seitenbereiche an Abknicklinien mit dem Deckelbereich verbunden
und der zweite Seitenbereich schließt sich über
eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie
an den Bodenbereich oder den Deckelbereich an. Zum Ausbilden der
Laschen vorgesehene Bereiche grenzen über Abknickkanten,
die senkrecht zu den Abknicklinien verlaufen, an die Seitenbereiche
an.
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Vorteilhaft
sind dabei in Bereichen der Seitenbereiche, die zu den Laschen unmittelbar
benachbart sind, Materialdurchbrüche vorgesehen und/oder es
ist ein über eine weitere Abknicklinie sich an den zweiten
Seitenbereich anschließender Klappenbereich vorgesehen.
Die Materialausbrüche dienen zur Aufnahme der freien Enden
der Laschen beim Zusammendrücken der Entriegelungsmechanismen,
so dass das Zusammendrücken des Verpackungskörpers
weiter vermindert wird. Der Klappenbereich dient zum Ausbilden der
vorteilhaft am Verpackungskörper vorgesehenen Klappe.
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Weiter
besonders bevorzugt ist mindestens einer der Schuber aus einem Schuberzuschnitt
des Flachmaterials zusammengefaltet, der einen ersten Flächenbereich
und einen zweiten Flächenbereich und zwei Seitenbereiche,
die zur Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Schubers
mit jeweils einem Eindrückbereich vorgesehenen sind, aufweist.
Der erste und der zweite Flächenbereich sind über
einen ersten der Seitenbereiche an Abknicklinien verbunden und der
zweite Seitenbereich schließt sich über eine weitere
zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie an einen
der Flächenbereiche an. Dabei grenzen über senkrecht
zu den Abknicklinien verlaufende Abknickkanten an die Seitenbereiche Längsstreifen
an, deren freie, den Abknickkanten gegenüberliegende Enden,
zum Ausbilden der Kanten, die bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers
aus dem Schuber mit den Laschen des Verpackungskörpers
verkanten, vorgesehen sind. Auch diese Ausführung der Schuber
ermöglicht das Zusammenfalten eines Schubers aus lediglich
einem zusammenhängenden Materialstück des Flachmaterials.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
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1 zeigt
ein Schnittbild einer erfindungsgemäßen Verpackung;
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2a zeigt
einen Zuschnitt eines Flachmaterials zum Zusammenfalten zu zwei
Schubern einer erfindungsgemäßen Verpackung;
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2b zeigt
einen Zuschnitt eines Flachmaterials zum Zusammenfalten zu einem
Verpackungskörper einer erfindungsgemäßen
Verpackung.
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Die
Figuren der Zeichnungen zeigen den erfindungsgemäßen
Gegenstand stark schematisiert und sind nicht maßstäblich
zu verstehen. Die einzelnen Bestandteile des erfindungsgemäßen
Gegenstandes sind so dargestellt, dass ihr Aufbau gut gezeigt werden
kann.
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In 1 ist
ein Schnittbild durch eine erfindungsgemäße Verpackung
mit einem Verpackungskörper 2 und zwei Schubern 4, 5 gezeigt.
Die Schnittebene des Schnittbildes verläuft parallel zur
in der Figur als Doppelpfeil symbolisierten Ausziehrichtung 7 des
Verpackungskörpers 2 aus den Schubern 4, 5. Der
in der Figur oben dargestellte obere Schuber 4 ist in einer
Position gezeigt in der der Verpackungskörper 2 bereits
teilweise an einer offenen Seite 8 des Schubers 4 aus
dem oberen Schuber 4 herausgezogen (entriegelt) ist. Der
in der Figur unten dargestellte untere Schuber 5 ist in
einer Position gezeigt in der der Schuber 5 vollständig über
den Verpackungskörper 2 geschoben ist, also sich
in einem geschlossenen Zustand befindet, in dem der Schuber 5 den
Verpackungskörper 2 teilweise umhüllt.
Der schachtelartige Verpackungskörper 2 weist
eine quaderförmige Grundform auf. Der Verpackungskörper 2 ist
als eine an einer Seite offene quaderförmige Schachtel
mit einer Klappe 9 ausgeführt, wobei die offene
Seite der Schachtel im geschlossenen Zustand der Verpackung durch
die Schuber 4, 5 verschlossen ist, d. h. das Aufklappen
der Klappe 9 verhindert ist.
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Die
Schuber 4, 5 weisen jeweils vier Längswände
auf, die im Wesentlichen parallel zur Richtung des Herausziehens,
also der Ausziehrichtung 7, verlaufen und eine im Wesentlichen
parallelepipedförmig Grundform der Schuber 4, 5 ausbilden.
Die beiden Schuber 4, 5 sind symmetrisch ausgeführt.
Die offenen Seiten 8 der Schuber 4, 5 liegen
sich derart gegenüber, dass bei Festhalten eines der Schuber 4, 5 und
Wegziehen des jeweiligen anderen Schubers 4, 5 vom
festgehaltenen Schuber 4, 5 der Verpackungskörper 2 aus
den Schubern 4, 5 herausziehbar ist.
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Im
geschlossenen Zustand ist der Verpackungskörper durch jeweils
einen Verriegelungsmechanismus in den Schubern gegen ein herausziehen arretiert
positioniert. Die Verriegelungsmechanismen weisen jeweils zwei einem
der Schuber 4, 5 zugeordnete, jeweils an einer
Seitenwand des Verpackungskörpers 2 befestigte
Laschen 11 auf. Die Laschen 11 sind derart von
den Seitenwänden des Verpackungsköpers 2 in
die jeweilige Ausziehrichtung des Verpackungskörpers 2 aus
dem jeweiligen Schuber 4, 5 abgeknickt, dass die
Laschen 11 von jeweils einer Seite des Verpackungskörpers 2 in
Richtung des jeweiligen Schubers 4, 5 abstehen.
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Jeder
der Schuber 4, 5 weist zwei Entriegelungsmechanismen 14 zur
Entriegelung des Verriegelungsmechanismus, der innerhalb des jeweiligen Schubers 4, 5 angeordnet
ist, auf. Die Entriegelungsmechanismen 11 jedes Schubers 4, 5 sind
jeweils an sich gegenüberliegenden Seite des Schubers 4, 5 angeordnet
und zum Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
dem jeweiligen Schuber 4, 5 sind die beiden Entriegelungsmechanismen 11 des jeweiligen
Schubers 4, 5 gleichzeitig zu betätigen.
Es werden also pro Schuber 4, 5 jeweils zwei Finger
einer Hand benötigt um das Abziehen des Schubers 4, 5 vom
Verpackungskörper 2 zu ermöglichen.
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In
jedem der Schuber 4, 5 sind zwei Kanten 16 jeweils
an einer Innenoberfläche der Seitenwände der Schuber 4, 5 vorgesehen
an denen sich auch die Entriegelungsmechanismen 14 befinden.
Im geschlossenen Zustand der Verpackung ist jeweils ein freies Ende
der Laschen 11 derart im Bereich der Kanten 16 angeordnet,
dass ohne Betätigen der Entriegelungsmechanismen 14 jeweils
eines der freien Enden bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
dem Schuber 4, 5 mit jeweils einer der Kanten 16 verkantet.
Letzteres ist am unteren Schuber 5 in der Figur gut zu
erkennen.
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Die
Entriegelungsmechanismen 14 sind als Eindrückbereiche
an ihren jeweiligen Seiten des Schubers 4, 5 ausgeführt.
Diese Eindrückbereiche können zum Beispiel als
teilumfängliche Ausstanzungen von Flächenabschnitten
der Seiten der Schuber 4, 5 und/oder durch eingeprägte
Riffelungen in Flächenabschnitte der Schuber 4, 5 markiert
sein. Zum Betätigen der Entriegelungsmechanismen 14 durch Eindrücken
der Eindrückbereiche nach innen, d. h. in Richtung Verpackungsköper 2, sind
die freien Enden der Laschen 11 derart von den Kanten 16 in
den Schubern 4, 5 wegdrückbar, dass die
freien Enden der Laschen 11 beim Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
dem Schuber 4, 5 über die Kanten 16 hinweggleiten.
Letzteres ist am oberen Schuber 4 in der Figur gut zu erkennen,
wo die Kanten 16 bereits über die Laschen 11 geglitten
sind. Um das Eindrücken der Entriegelungsmechanismen 14 und das
Wegdrücken der Laschen 11 von den Kanten 16 zu
erleichtern sind in den Seitenbereichen des Verpackungsköpers 2,
die zu den Laschen 11 unmittelbar benachbart sind, Materialdurchbrüche 18,
also Öffnungen, in den an die freien Enden der Laschen 11 angrenzenden
Bereichen der Seitenwände vorgesehen. Letzteres vermeidet
auch dass die Seitenwände des Verpackungsköpers 2 bei
stärkerem Eindrücken der Entriegelungsmechanismen 14 zusammengedrückt
werden.
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Am
Verpackungskörper 2 sind Ausziehbegrenzungsmittel
vorgesehen, die das Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
den Schubern 4, 5 begrenzen. Diese Ausziehbegrenzungsmittel
sind als nach außen, also in Richtung der Schuber 4, 5,
umgeknickte Falze 20 an den Enden des Verpackungskörpers 2 ausgeführt.
Die Falze 20 stehen also entgegen der jeweiligen Ausziehrichtung
des jeweiligen Schubers 4, 5 vom Verpackungsköper 2 ab.
Um das vollständige Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
den Schubern 4, 5 zu verhindern, also das Herausziehen
des Verpackungskörpers 2 aus den Schubern 4, 5 zu
begrenzen, sind, etwas von den die offene Seite 8 des Schubers 4, 5 ausbildenden
Kanten zurückgesetzte, Längskanten 21 in
den Schubern 4, 5 ausgebildet. Diese Längskanten 21 können
z. B. durch eine Materialaufdoppelung der Bereiche der Schuber 4, 5 die
die Kanten der offenen Seite 8 ausbilden ausgeformt sein.
Bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
den Schubern 4, 5 stoßen die Falze 20 an
die Längskanten 21 an, so dass das vollständige
Herausziehen des Verpackungskörpers 2 verhindert
wird.
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In 2a ist
ein Zuschnitt eines Flachmaterials zum Zusammenfalten zu zwei Schubern
einer erfindungsgemäßen Verpackung dargestellt.
Die Darstellung besteht also aus zwei Schuberzuschnitten 24, 25.
Die durchgezogenen Linien in der Figur stellen Einschnitte dar.
Die gestrichelten Linien in der Figur stellen zum Umknicken vorgesehene
Abknicklinien oder Abknickkanten dar, die nach dem Zusammenfalten
des Zuschnittes Kanten der Schuber ausbilden. Jeder der Schuberzuschnitte 24, 25 weist
einen ersten Flächenbereich 30 und einen zweiten
Flächenbereich 31 und zwei Seitenbereiche 32, 33 auf. Die
beiden Flächenbereiche 30, 31 sind zum
Ausbilden der in Figur eins parallel zur Schnittebene liegenden
Oberflächen der Schuber, also den Boden und den Deckel
des Verpackungskörpers abdeckenden Seiten des Schubers,
vorgesehen. Die Seitenbereiche 32, 33 sind zur
Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Schubers mit
jeweils einem einen Entriegelungsmechanismus ausbildenden Eindrückbereich 35 vorgesehenen.
Der erste Flächenbereich 30 und der zweite Flächenbereich 31 sind über
einen ersten Seitenbereich 32 der Seitenbereiche 32, 33 an
Abknicklinien verbunden und der zweite Seitenbereich 33 schließt
sich über eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende
Abknicklinie an den zweiten Flächenbereich 31 an. Über
senkrecht zu den Abknicklinien verlaufende Abknickkanten grenzen
an die Seitenbereiche 32, 33 Längsstreifen 35 an,
deren freie, den Abknickkanten gegenüberliegende Enden zum
Ausbilden der Kanten 16, die bei einem Herausziehen des
Verpackungskörpers aus dem Schuber mit den Laschen des
Verpackungskörpers verkanten, vorgesehen sind.
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Über
weitere senkrecht zu den Abknicklinien verlaufende Abknickkanten
sind an die Flächenbereiche 30, 31 Materialaufdoppelungsbereiche 40 angeformt.
Diese Materialaufdoppelungsbereiche 40 führen
nach einem Zusammenfalten der Schuber zum Aufdoppeln des Materials
im Kantenbereich der offenen Seiten der Schuber, so dass die freien
Längsenden der Materialaufdoppelungsbereiche 40 nach dem
Zusammenfalten Längskanten 21 in den Schubern
ausbilden, durch die das vollständige Herausziehen des
Verpackungskörpers aus den Schubern verhindert wird. Die
restlichen dargestellten Materialbereiche 45, 46 dienen
zum Ausbilden der Rückwände 45 der Schuber
und/oder als Klebeoberflächen 46.
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In 2b ist
ein Zuschnitt eines Flachmaterials zum Zusammenfalten zu einem Verpackungskörper
einer erfindungsgemäßen Verpackung dargestellt.
Die durchgezogenen Linien in der Figur stellen Einschnitte dar.
Die gestrichelten Linien in der Figur stellen zum Umknicken vorgesehene
Abknicklinien oder Abknickkanten dar, die nach dem Zusammenfalten
des Zuschnittes Kanten des Verpackungskörpers ausbilden.
Der Zuschnitt weist einen Bodenbereich 50 und einen Deckelbereich 51 und
zwei Seitenbereiche 53, 54 auf. Die Seitenbereiche 53, 54 sind
zur Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Verpackungskörpers
vorgesehenen. Der Bodenbereich 50 ist über einen
ersten Seitenbereich 53 der Seitenbereiche 53, 54 an
Abknicklinien mit dem Deckelbereich 51 verbunden und der
zweite Seitenbereich 54 schließt sich über
eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie
an den Bodenbereich 50 an. Zum Ausbilden der Laschen 11 des
Verpackungskörpers vorgesehene Bereiche grenzen über
Abknickkanten, die senkrecht zu den Abknicklinien verlaufen, an
die Seitenbereiche 53, 54 an. In Bereichen der
Seitenbereiche 53, 54, die zu den Laschen 11 unmittelbar
benachbart sind, sind Materialdurchbrüche 18 vorgesehen.
Weiter ist eine, über eine weitere Abknicklinie sich an
den zweiten Seitenbereich 54 anschließender Klappenbereich 60 vorgesehen,
der im Zusammengefalteten Zustand des Zuschnittes die in 1 dargestellte
Klappe 9 ausbildet.
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Im
zum Ausbilden eines Bodens des Verpackungskörpers vorgesehenen
Bodenbereich 50 sind Fingerlöcher 62 vorgesehen,
durch die in einer Blisterverpackung verpackte Inhalte aus Blisterverpackungsöffnungen 63 im
Deckelbereich 51 herausdrückbar sind.
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An
den Bodenbereich 50 und den Deckelbereich 51 grenzen, über
zu den Seitenbereichen 53, 54 senkrecht verlaufende
Abknickkanten, Materialbereiche an, die zum Ausbilden der umzuknickenden Falze 20 der
Ausziehbegrenzungsmittel vorgesehen sind.
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Die
restlichen dargestellten Materialbereiche des Zuschnittes dienen
zum Ausbilden von Einstecklaschen und/oder als Klebeoberflächen
zum Fixieren der Form des Verpackungskörpers.
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Vorgeschlagen
wird eine Verpackung aus einem Flachmaterial, mit
- – einem
schachtelartigen Verpackungskörper 2,
- – mindestens einem in einem geschlossenen Zustand der
Verpackung den Verpackungskörper 2 teilweise umhüllenden
Schuber 4, 5, wobei der Verpackungskörper 2 an
einer offenen Seite 8 des Schubers 4, 5 aus
dem Schuber 4, 5 herausziehbar ist, und der Verpackungskörper 2 im
geschlossenen Zustand der Verpackung durch einen Verriegelungsmechanismus
in dem Schuber 4, 5 gegen ein herausziehen in
eine Ausziehrichtung arretiert positioniert ist, und
- – zwei Entriegelungsmechanismen 14 zur Entriegelung
des Verriegelungsmechanismus, die jeweils an einer unterschiedlichen,
bevorzugt sich gegenüberliegenden, Seite des Schubers 4, 5 vorgesehen
sind, wobei zum Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
dem Schuber 4, 5 die beiden Entriegelungsmechanismen 14 gleichzeitig
zu betätigen sind. Dabei weist der Verriegelungsmechanismus
jeweils zwei einem Schuber 4, 5 zugeordnete, jeweils
an einer Seitenwand des Verpackungskörper 2 befestigte
Laschen 11 auf, wobei die Laschen 11 derart von
den Seitenwänden des Verpackungsköpers 2 in
Ausziehrichtung des Schubers 4, 5 abgeknickt sind,
dass die Laschen 11 von jeweils einer Seite des Verpackungskörpers 2 in
Richtung des Schubers 4, 5 abstehen und in dem
Schuber 4, 5 sind Kanten 16 vorgesehen,
wobei jeweils ein freies Ende der Laschen 11 im geschlossenen
Zustand der Verpackung derart im Bereich der Kanten 16 angeordnet
ist, dass ohne Betätigen der Entriegelungsmechanismen 14 jeweils
eines der freien Enden bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
dem Schuber 4, 5 mit jeweils einer der Kanten 16 verkantet
und die Entriegelungsmechanismen 14 sind als Eindrückbereiche 35 an
ihren jeweiligen Seiten des Schubers 4, 5 ausgeführt,
wobei zum Betätigen der Entriegelungsmechanismen 14 durch Eindrücken
der Eindrückbereiche 35 die freien Enden der Laschen 11 derart
von den Kanten 16 wegdrückbar sind, dass die freien
Enden der Laschen 11 beim Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus
dem Schuber 4, 5 über die Kanten 16 hinweggleiten.
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Die
Erfindung beschränkt sich nicht auf die vorstehend angegebenen
Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten
denkbar, welche auch bei grundsätzlich anders gearteter
Ausführung von den Merkmalen der Erfindung Gebrauch machen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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