Nothing Special   »   [go: up one dir, main page]

DE102007053977A1 - Verpackung - Google Patents

Verpackung Download PDF

Info

Publication number
DE102007053977A1
DE102007053977A1 DE200710053977 DE102007053977A DE102007053977A1 DE 102007053977 A1 DE102007053977 A1 DE 102007053977A1 DE 200710053977 DE200710053977 DE 200710053977 DE 102007053977 A DE102007053977 A DE 102007053977A DE 102007053977 A1 DE102007053977 A1 DE 102007053977A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
slipcase
packaging body
packaging
edges
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200710053977
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Karl Knauer KG
Original Assignee
Karl Knauer KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Karl Knauer KG filed Critical Karl Knauer KG
Priority to DE200710053977 priority Critical patent/DE102007053977A1/de
Publication of DE102007053977A1 publication Critical patent/DE102007053977A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/38Drawer-and-shell type containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/04Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, or spherical or like small articles, e.g. tablets or pills
    • B65D83/0445Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, or spherical or like small articles, e.g. tablets or pills all the articles being stored in individual compartments
    • B65D83/0463Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing annular, disc-shaped, or spherical or like small articles, e.g. tablets or pills all the articles being stored in individual compartments formed in a band or a blisterweb, inserted in a dispensing device or container

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Vorgeschlagen wird eine Verpackung aus einem Flachmaterial, mit - einem schachtelartigen Verpackungskörper 2, - mindestens einem in einem geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper 2 teilweise umhüllenden Schuber 4, 5, wobei der Verpackungskörper 2 an einer offenen Seite 8 des Schubers 4, 5 herausziehbar ist, und der Verpackungskörper 2 im geschlossenen Zustand der Verpackung einen Verriegelungsmechanismus in dem Schuber 4, 5 gegen ein Herausziehen in eine Ausziehrichtung arretiert positioniert ist, und - zwei Entriegelungsmechanismen 14 zur Entriegelung des Verriegelungsmechanismus, die jeweils an einer unterschiedlichen, bevorzugt sich gegenüberliegenden Seite des Schubers 4, 5 vorgesehen sind, wobei zum Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus dem Schuber 4, 5 die beiden Entriegelungsmechanismen 14 gleichzeitig zu betätigen sind. Dabei weist der Verriegelungsmechnismus jeweils zwei einem Schuber 4, 5 zugeordnete, jeweils an einer Seitenwand des Verpackungskörpers 2 befestigte Laschen 11 auf, wobei die Laschen 11 derart von den Seitenwänden des Verpackungskörpers 2 in Ausziehrichtung des Schubers 4, 5 abgeknickt sind, dass die Laschen 11 von jeweils einer Seite des Verpackungskörpers 2 in Richtung des Schubers 4, 5 abstehen, und in dem Schuber 4, 5 sind Kanten 16 vorgesehen, wobei jeweils ein freies Ende der Laschen 11 im geschlossenen Zustand der Verpackung derart im Bereich der Kanten 16 angeordnet ist, dass ohne Betätigen der ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung aus einem Flachmaterial, mit einem schachtelartigen Verpackungskörper, und mindestens einem in einem geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper teilweise umhüllenden Schuber, wobei der Verpackungskörper an einer offenen Seite des Schubers aus dem Schuber herausziehbar ist.
  • Derartige Verpackungen sind zum Beispiel als Streichholzschachteln oder zur Verpackung von Medikamenten bekannt. Häufig sind die Verpackungen weiter in eine Folie eingehüllt, die vor einem ersten Herunterschieben des Schubers zu entfernen ist. Der im Verpackungskörper aufbewahrte Inhalt einer derartigen Verpackung kann, nachdem der Schuber vom Verpackungskörper mindestens teilweise heruntergeschoben bzw. der Verpackungskörper aus dem Schuber herausgezogen ist, entnommen werden. Im einfachsten Fall, wie bei Streichholzschachteln üblich, ist der Verpackungskörper als eine an einer Seite offene quaderförmige Schachtel ausgeführt, wobei die offene Seite im geschlossenen Zustand der Verpackung durch den Schuber verschlossen ist. Der Schuber weist dabei vier Längswände auf, die im Wesentlichen parallel zur Richtung des Herausziehens verlaufen und eine im Wesentlichen parallelepipedförmige Grundform des Schubers ausbilden.
  • Die bekannten gattungsgemäßen Verpackungen sind leicht zu öffnen und können daher auch von Kindern ohne Mühe geöffnet werden. Dadurch kann es zu Unfällen, wie zum Beispiel Vergiftungen durch Medikamente oder Chemikalien, insbesondere bei Kleinkindern, kommen, wenn diese den Inhalt einer gattungsgemäßen Verpackung entnehmen und nicht bestimmungsgemäß verwenden.
  • Aus der EP 1534597 A1 ist eine gattungsgemäße Verpackung mit einem Verriegelungsmechanismus bekannt, der im geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper in dem Schuber arretiert, d. h. ein einfaches Herausziehen des Verpackungskörpers aus dem Schuber verhindert, was zu einer Kindersicherung führen soll.
  • Dabei sind zwei Entriegelungsmechanismen zur Entriegelung des Verriegelungsmechanismus vorgesehen, die jeweils an einer unterschiedlichen, sich gegenüberliegenden, Seite des Schubers vorgesehen sind. Zum Herausziehen des Verpackungskörpers aus dem Schuber sind die beiden Entriegelungsmechanismen gleichzeitig zu betätigen. Dazu sind Verriegelungskanten am Verpackungskörper vorgesehen, die mit am Schuber vorgesehenen Stopplaschen derart zusammenwirken, dass im geschlossenen Zustand der Verpackung der Verpackungskörper in dem Schuber durch Verkanten der Stopplaschen mit den Verriegelungskanten arretiert ist. Das Entriegeln wird durch Löcher im Schuber vorgenommen, wobei die Verriegelungskanten durch Zusammendrücken von Seitenwänden des Verpackungskörpers in eine Position gebracht werden, in der sie beim Herausziehen über die Stopplaschen hinweggleiten können.
  • Durch die Notwendigkeit des Zusammendrückens der Seitenwände des Verpackungskörpers wird auch der Verpackungsinhalt beim Entriegeln des Verriegelungsmechanismus zusammengedrückt. Letzteres erschwert bei einer kompakten Füllung des Verpackungskörpers das Entriegeln des Verriegelungsmechanismus. Die Unversehrtheit des Inhalts der Verpackung kann dadurch gefährdet sein. Zum Beispiel können bei in der Verpackung aufbewahrten Ampullen diese durch das Verformen der Seitenwände des Verpackungskörpers zerbrechen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung, insbesondere für Medikamente, aus einem Flachmaterial, die einen Verriegelungsmechanismus als Kindersicherung aufweist, bereitzustellen, welche die Nachteile des Standes der Technik vermeidet, wobei insbesondere die Verpackung gegen ein Öffnen von Kleinkindern gesichert sein soll, ohne dass das Öffnen der Verpackung insbesondere für Senioren zu stark erschwert sein soll und ohne dass durch das Entriegeln des Verriegelungsmechanismus die Unversehrtheit des Inhaltes der Verpackung gefährdet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Gegenstände der Patentansprüche gelöst. Die abhängigen Ansprüche stellen bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung dar.
  • Eine erfindungsgemäße Verpackung ist aus einem Flachmaterial, z. B. Karton, einem Karton-Folienverbund oder Kunststoff oder einer Materialkombination daraus, hergestellt. Die erfindungsgemäße Verpackung weist einen schachtelartigen Verpackungskörper und mindestens einen in einem geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper teilweise umhüllenden Schuber auf. Der Verpackungskörper ist an einer offenen Seite des Schubers aus dem Schuber herausziehbar und der Verpackungskörper ist im geschlossenen Zustand der Verpackung durch einen Verriegelungsmechanismus in dem Schuber gegen ein herausziehen in eine Ausziehrichtung arretiert positioniert. Es sind zwei Entriegelungsmechanismen zur Entriegelung des Verriegelungsmechanismus vorhanden, die jeweils an einer unterschiedlichen, bevorzugt sich gegenüberliegenden, Seite des Schubers vorgesehen sind. Diese Entriegelungsmechanismen sind zum Herausziehen des Verpackungskörpers aus dem Schuber gleichzeitig zu betätigen.
  • Erfindungsgemäß weist der Verriegelungsmechanismus jeweils zwei einem Schuber zugeordnete, jeweils an einer Seitenwand des Verpackungskörpers befestigte Laschen auf. Die Laschen sind derart von den Seitenwänden des Verpackungsköpers in Ausziehrichtung abgeknickt, dass die Laschen von jeweils einer Seite des Verpackungskörpers in Richtung des Schubers abstehen. Weiter sind in dem Schuber Kanten vorgesehen, wobei jeweils ein freies Ende der Laschen im geschlossenen Zustand der Verpackung derart im Bereich der Kanten angeordnet ist, dass ohne Betätigen der Entriegelungsmechanismen jeweils eines der freien Enden bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers aus dem Schuber mit jeweils einer der Kanten verkantet. Die Entriegelungsmechanismen sind als Eindrückbereiche an ihren jeweiligen Seiten des Schubers ausgeführt, wobei zum Betätigen der Entriegelungsmechanismen durch Eindrücken der Eindrückbereiche die freien Enden der Laschen derart von den Kanten wegdrückbar sind, dass die freien Enden der Laschen beim Herausziehen des Verpackungskörpers aus dem Schuber über die Kanten hinweggleiten.
  • Durch das Zusammenspiel des Verriegelungsmechanismus mit den Entriegelungsmechanismen wird eine Kindersicherung der erfindungsgemäßen Verpackung realisiert, die weltweiten Normen für kindergesicherte und seniorengerechte Verpackungen entspricht. Das Funktionsprinzip der Kindersicherung beruht auf ein Verkanten von beweglichen Laschen, die unbelastet stets selbsttätig in eine Ausgangslage zurückschwenken, mit Kanten innerhalb der Verpackung. Dadurch, dass die Laschen von dem Verpackungskörper abstehen und zum Entriegeln beim Betätigen der Entriegelungsmechanismen lediglich von den Kanten, die z. B. in Stärke des verwendeten Flachmaterials ausgeführt sein können, weggedrückt, d. h. über die Kanten hinweg gedrückt werden müssen, wird ein Zusammendrücken des Verpackungskörpers und damit dessen Inhalt weitestgehend vermieden. Es werden also ohne den Verpackungsinhalt zu beeinträchtigen Unfälle, z. B. Vergiftungen durch Medikamente oder Chemikalien, von Kleinkindern verhindert. Die Verpackung kann einfach durch Greifen eines ihrer Enden mit einer Hand und Greifen des anderen Endes mit der anderen Hand unter gleichzeitigem Betätigen der Entriegelungsmechanismen mit den Fingern jeweils einer Hand geöffnet werden, was für Jugendliche und Erwachsene einfach möglich ist.
  • Erwachsene, d. h. z. B. Senioren, erhalten über einen Text oder Bilder, welcher/welche auf der Verpackung aufgedruckt sein können, eine Bedienungsanleitung zum Öffnen der Verpackung.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung kann dreiteilig, also mit zwei Schubern und einem Verpackungsinnenteil, d. h. einem Verpackungskörper, oder zweiteilig mit nur einem Schuber und einem Verpackungsinnenteil ausgeführt sein.
  • Bevorzugt sind zwei den Verpackungskörper im geschlossenen Zustand der Verpackung jeweils teilweise umhüllende, bevorzugt symmetrisch ausgeführte, Schuber vorgesehen, wobei die offenen Seiten der Schuber sich derart gegenüberliegen, dass bei Festhalten eines der Schuber und Wegziehen des jeweiligen anderen Schubers vom festgehaltenen Schuber der Verpackungskörper bei Betätigen der Entriegelungsmechanismen aus den Schubern herausziehbar ist. Dadurch wird das Öffnen der Verpackung für Kleinkinder zusätzlich erschwert.
  • Besonders Vorteilhaft sind die zwei unterschiedlichen Seiten des Schubers, an denen jeweils ein Entriegelungsmechanismus vorgesehen ist, mindestens 8 cm, bevorzugt 10 cm, voneinander beabstandet. Kinder können mit ihren kleinen Händen nur in einem begrenzten, unter den angegebenen Maßen liegenden, Abstand zwei sich gegenüberliegende Entriegelungsmechanismen betätigen. Es ist daher bei den angegeben Abständen, selbst wenn ein Kind die Funktion der erfindungsgemäßen Verpackung erfasst hat, für das Kind das gleichzeitige Drücken der Entriegelungsmechanismen unter Ausführung einer Schubbewegung zum Öffnen der Verpackung nicht möglich.
  • Sehr vorteilhaft sind am Verpackungskörper Ausziehbegrenzungsmittel vorgesehen, wobei die Ausziehbegrenzungsmittel das Herausziehen des Verpackungskörpers aus mindestens einem der Schuber begrenzen. Dadurch wird ein Separieren des Schubers vom Verpackungskörper verhindert.
  • Wenn am Verpackungskörper eine Klappe vorgesehen ist, wobei die Klappe erst nach im Wesentlichen vollständigem Herausziehen des Verpackungskörpers aus mindestens einem der Schuber zu öffnen ist, können z. B. während des Herunterschiebens des Schubers, keine in der Verpackung verpackte Inhalte aus dem Verpackungskörper herausfallen. Wenn zwei Schuber vorhanden sind kann die Klappe erst geöffnet werden wenn beide Seiten der Verpackung geöffnet sind, d. h. beide Schuber bis zu einem evtl. durch Ausziehbegrenzungsmitteln realisiertem Anschlag, vom Verpackungskörper abgezogen sind. Die Klappe kann auch zum Aufbewahren von Beilagen eingerichtet sein.
  • Zur Verpackung von Blisterverpackungen in dem Verpackungskörper können in einem Boden des Verpackungskörpers Fingerlöcher vorgesehen sein. Dabei kann die Blisterverpackung im Verpackungskörper derart angeordnet sein, dass in der Blisterverpackung verpackte Inhalte durch die Fingerlöcher herausdrückbar sind. Selbstverständlich können auch Inhalte, die nicht in einem Blister verpackt sind in der erfindungsgemäßen Verpackung verwahrt sein.
  • Besonders bevorzugt ist der Verpackungskörper aus einem Zuschnitt des Flachmaterials zusammengefaltet, der einen Bodenbereich und einen Deckelbereich und zwei Seitenbereiche, die zur Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Verpackungskörpers vorgesehenen sind, aufweist. Als Zuschnitt wird dabei ein Schnittmuster des Flachmaterials das lediglich aus einem Stück des Flachmaterials besteht verstanden. Der Bodenbereich ist dabei über einen ersten der Seitenbereiche an Abknicklinien mit dem Deckelbereich verbunden und der zweite Seitenbereich schließt sich über eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie an den Bodenbereich oder den Deckelbereich an. Zum Ausbilden der Laschen vorgesehene Bereiche grenzen über Abknickkanten, die senkrecht zu den Abknicklinien verlaufen, an die Seitenbereiche an.
  • Vorteilhaft sind dabei in Bereichen der Seitenbereiche, die zu den Laschen unmittelbar benachbart sind, Materialdurchbrüche vorgesehen und/oder es ist ein über eine weitere Abknicklinie sich an den zweiten Seitenbereich anschließender Klappenbereich vorgesehen. Die Materialausbrüche dienen zur Aufnahme der freien Enden der Laschen beim Zusammendrücken der Entriegelungsmechanismen, so dass das Zusammendrücken des Verpackungskörpers weiter vermindert wird. Der Klappenbereich dient zum Ausbilden der vorteilhaft am Verpackungskörper vorgesehenen Klappe.
  • Weiter besonders bevorzugt ist mindestens einer der Schuber aus einem Schuberzuschnitt des Flachmaterials zusammengefaltet, der einen ersten Flächenbereich und einen zweiten Flächenbereich und zwei Seitenbereiche, die zur Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Schubers mit jeweils einem Eindrückbereich vorgesehenen sind, aufweist. Der erste und der zweite Flächenbereich sind über einen ersten der Seitenbereiche an Abknicklinien verbunden und der zweite Seitenbereich schließt sich über eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie an einen der Flächenbereiche an. Dabei grenzen über senkrecht zu den Abknicklinien verlaufende Abknickkanten an die Seitenbereiche Längsstreifen an, deren freie, den Abknickkanten gegenüberliegende Enden, zum Ausbilden der Kanten, die bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers aus dem Schuber mit den Laschen des Verpackungskörpers verkanten, vorgesehen sind. Auch diese Ausführung der Schuber ermöglicht das Zusammenfalten eines Schubers aus lediglich einem zusammenhängenden Materialstück des Flachmaterials.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 zeigt ein Schnittbild einer erfindungsgemäßen Verpackung;
  • 2a zeigt einen Zuschnitt eines Flachmaterials zum Zusammenfalten zu zwei Schubern einer erfindungsgemäßen Verpackung;
  • 2b zeigt einen Zuschnitt eines Flachmaterials zum Zusammenfalten zu einem Verpackungskörper einer erfindungsgemäßen Verpackung.
  • Die Figuren der Zeichnungen zeigen den erfindungsgemäßen Gegenstand stark schematisiert und sind nicht maßstäblich zu verstehen. Die einzelnen Bestandteile des erfindungsgemäßen Gegenstandes sind so dargestellt, dass ihr Aufbau gut gezeigt werden kann.
  • In 1 ist ein Schnittbild durch eine erfindungsgemäße Verpackung mit einem Verpackungskörper 2 und zwei Schubern 4, 5 gezeigt. Die Schnittebene des Schnittbildes verläuft parallel zur in der Figur als Doppelpfeil symbolisierten Ausziehrichtung 7 des Verpackungskörpers 2 aus den Schubern 4, 5. Der in der Figur oben dargestellte obere Schuber 4 ist in einer Position gezeigt in der der Verpackungskörper 2 bereits teilweise an einer offenen Seite 8 des Schubers 4 aus dem oberen Schuber 4 herausgezogen (entriegelt) ist. Der in der Figur unten dargestellte untere Schuber 5 ist in einer Position gezeigt in der der Schuber 5 vollständig über den Verpackungskörper 2 geschoben ist, also sich in einem geschlossenen Zustand befindet, in dem der Schuber 5 den Verpackungskörper 2 teilweise umhüllt. Der schachtelartige Verpackungskörper 2 weist eine quaderförmige Grundform auf. Der Verpackungskörper 2 ist als eine an einer Seite offene quaderförmige Schachtel mit einer Klappe 9 ausgeführt, wobei die offene Seite der Schachtel im geschlossenen Zustand der Verpackung durch die Schuber 4, 5 verschlossen ist, d. h. das Aufklappen der Klappe 9 verhindert ist.
  • Die Schuber 4, 5 weisen jeweils vier Längswände auf, die im Wesentlichen parallel zur Richtung des Herausziehens, also der Ausziehrichtung 7, verlaufen und eine im Wesentlichen parallelepipedförmig Grundform der Schuber 4, 5 ausbilden. Die beiden Schuber 4, 5 sind symmetrisch ausgeführt. Die offenen Seiten 8 der Schuber 4, 5 liegen sich derart gegenüber, dass bei Festhalten eines der Schuber 4, 5 und Wegziehen des jeweiligen anderen Schubers 4, 5 vom festgehaltenen Schuber 4, 5 der Verpackungskörper 2 aus den Schubern 4, 5 herausziehbar ist.
  • Im geschlossenen Zustand ist der Verpackungskörper durch jeweils einen Verriegelungsmechanismus in den Schubern gegen ein herausziehen arretiert positioniert. Die Verriegelungsmechanismen weisen jeweils zwei einem der Schuber 4, 5 zugeordnete, jeweils an einer Seitenwand des Verpackungskörpers 2 befestigte Laschen 11 auf. Die Laschen 11 sind derart von den Seitenwänden des Verpackungsköpers 2 in die jeweilige Ausziehrichtung des Verpackungskörpers 2 aus dem jeweiligen Schuber 4, 5 abgeknickt, dass die Laschen 11 von jeweils einer Seite des Verpackungskörpers 2 in Richtung des jeweiligen Schubers 4, 5 abstehen.
  • Jeder der Schuber 4, 5 weist zwei Entriegelungsmechanismen 14 zur Entriegelung des Verriegelungsmechanismus, der innerhalb des jeweiligen Schubers 4, 5 angeordnet ist, auf. Die Entriegelungsmechanismen 11 jedes Schubers 4, 5 sind jeweils an sich gegenüberliegenden Seite des Schubers 4, 5 angeordnet und zum Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus dem jeweiligen Schuber 4, 5 sind die beiden Entriegelungsmechanismen 11 des jeweiligen Schubers 4, 5 gleichzeitig zu betätigen. Es werden also pro Schuber 4, 5 jeweils zwei Finger einer Hand benötigt um das Abziehen des Schubers 4, 5 vom Verpackungskörper 2 zu ermöglichen.
  • In jedem der Schuber 4, 5 sind zwei Kanten 16 jeweils an einer Innenoberfläche der Seitenwände der Schuber 4, 5 vorgesehen an denen sich auch die Entriegelungsmechanismen 14 befinden. Im geschlossenen Zustand der Verpackung ist jeweils ein freies Ende der Laschen 11 derart im Bereich der Kanten 16 angeordnet, dass ohne Betätigen der Entriegelungsmechanismen 14 jeweils eines der freien Enden bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus dem Schuber 4, 5 mit jeweils einer der Kanten 16 verkantet. Letzteres ist am unteren Schuber 5 in der Figur gut zu erkennen.
  • Die Entriegelungsmechanismen 14 sind als Eindrückbereiche an ihren jeweiligen Seiten des Schubers 4, 5 ausgeführt. Diese Eindrückbereiche können zum Beispiel als teilumfängliche Ausstanzungen von Flächenabschnitten der Seiten der Schuber 4, 5 und/oder durch eingeprägte Riffelungen in Flächenabschnitte der Schuber 4, 5 markiert sein. Zum Betätigen der Entriegelungsmechanismen 14 durch Eindrücken der Eindrückbereiche nach innen, d. h. in Richtung Verpackungsköper 2, sind die freien Enden der Laschen 11 derart von den Kanten 16 in den Schubern 4, 5 wegdrückbar, dass die freien Enden der Laschen 11 beim Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus dem Schuber 4, 5 über die Kanten 16 hinweggleiten. Letzteres ist am oberen Schuber 4 in der Figur gut zu erkennen, wo die Kanten 16 bereits über die Laschen 11 geglitten sind. Um das Eindrücken der Entriegelungsmechanismen 14 und das Wegdrücken der Laschen 11 von den Kanten 16 zu erleichtern sind in den Seitenbereichen des Verpackungsköpers 2, die zu den Laschen 11 unmittelbar benachbart sind, Materialdurchbrüche 18, also Öffnungen, in den an die freien Enden der Laschen 11 angrenzenden Bereichen der Seitenwände vorgesehen. Letzteres vermeidet auch dass die Seitenwände des Verpackungsköpers 2 bei stärkerem Eindrücken der Entriegelungsmechanismen 14 zusammengedrückt werden.
  • Am Verpackungskörper 2 sind Ausziehbegrenzungsmittel vorgesehen, die das Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus den Schubern 4, 5 begrenzen. Diese Ausziehbegrenzungsmittel sind als nach außen, also in Richtung der Schuber 4, 5, umgeknickte Falze 20 an den Enden des Verpackungskörpers 2 ausgeführt. Die Falze 20 stehen also entgegen der jeweiligen Ausziehrichtung des jeweiligen Schubers 4, 5 vom Verpackungsköper 2 ab. Um das vollständige Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus den Schubern 4, 5 zu verhindern, also das Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus den Schubern 4, 5 zu begrenzen, sind, etwas von den die offene Seite 8 des Schubers 4, 5 ausbildenden Kanten zurückgesetzte, Längskanten 21 in den Schubern 4, 5 ausgebildet. Diese Längskanten 21 können z. B. durch eine Materialaufdoppelung der Bereiche der Schuber 4, 5 die die Kanten der offenen Seite 8 ausbilden ausgeformt sein. Bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus den Schubern 4, 5 stoßen die Falze 20 an die Längskanten 21 an, so dass das vollständige Herausziehen des Verpackungskörpers 2 verhindert wird.
  • In 2a ist ein Zuschnitt eines Flachmaterials zum Zusammenfalten zu zwei Schubern einer erfindungsgemäßen Verpackung dargestellt. Die Darstellung besteht also aus zwei Schuberzuschnitten 24, 25. Die durchgezogenen Linien in der Figur stellen Einschnitte dar. Die gestrichelten Linien in der Figur stellen zum Umknicken vorgesehene Abknicklinien oder Abknickkanten dar, die nach dem Zusammenfalten des Zuschnittes Kanten der Schuber ausbilden. Jeder der Schuberzuschnitte 24, 25 weist einen ersten Flächenbereich 30 und einen zweiten Flächenbereich 31 und zwei Seitenbereiche 32, 33 auf. Die beiden Flächenbereiche 30, 31 sind zum Ausbilden der in Figur eins parallel zur Schnittebene liegenden Oberflächen der Schuber, also den Boden und den Deckel des Verpackungskörpers abdeckenden Seiten des Schubers, vorgesehen. Die Seitenbereiche 32, 33 sind zur Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Schubers mit jeweils einem einen Entriegelungsmechanismus ausbildenden Eindrückbereich 35 vorgesehenen. Der erste Flächenbereich 30 und der zweite Flächenbereich 31 sind über einen ersten Seitenbereich 32 der Seitenbereiche 32, 33 an Abknicklinien verbunden und der zweite Seitenbereich 33 schließt sich über eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie an den zweiten Flächenbereich 31 an. Über senkrecht zu den Abknicklinien verlaufende Abknickkanten grenzen an die Seitenbereiche 32, 33 Längsstreifen 35 an, deren freie, den Abknickkanten gegenüberliegende Enden zum Ausbilden der Kanten 16, die bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers aus dem Schuber mit den Laschen des Verpackungskörpers verkanten, vorgesehen sind.
  • Über weitere senkrecht zu den Abknicklinien verlaufende Abknickkanten sind an die Flächenbereiche 30, 31 Materialaufdoppelungsbereiche 40 angeformt. Diese Materialaufdoppelungsbereiche 40 führen nach einem Zusammenfalten der Schuber zum Aufdoppeln des Materials im Kantenbereich der offenen Seiten der Schuber, so dass die freien Längsenden der Materialaufdoppelungsbereiche 40 nach dem Zusammenfalten Längskanten 21 in den Schubern ausbilden, durch die das vollständige Herausziehen des Verpackungskörpers aus den Schubern verhindert wird. Die restlichen dargestellten Materialbereiche 45, 46 dienen zum Ausbilden der Rückwände 45 der Schuber und/oder als Klebeoberflächen 46.
  • In 2b ist ein Zuschnitt eines Flachmaterials zum Zusammenfalten zu einem Verpackungskörper einer erfindungsgemäßen Verpackung dargestellt. Die durchgezogenen Linien in der Figur stellen Einschnitte dar. Die gestrichelten Linien in der Figur stellen zum Umknicken vorgesehene Abknicklinien oder Abknickkanten dar, die nach dem Zusammenfalten des Zuschnittes Kanten des Verpackungskörpers ausbilden. Der Zuschnitt weist einen Bodenbereich 50 und einen Deckelbereich 51 und zwei Seitenbereiche 53, 54 auf. Die Seitenbereiche 53, 54 sind zur Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Verpackungskörpers vorgesehenen. Der Bodenbereich 50 ist über einen ersten Seitenbereich 53 der Seitenbereiche 53, 54 an Abknicklinien mit dem Deckelbereich 51 verbunden und der zweite Seitenbereich 54 schließt sich über eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie an den Bodenbereich 50 an. Zum Ausbilden der Laschen 11 des Verpackungskörpers vorgesehene Bereiche grenzen über Abknickkanten, die senkrecht zu den Abknicklinien verlaufen, an die Seitenbereiche 53, 54 an. In Bereichen der Seitenbereiche 53, 54, die zu den Laschen 11 unmittelbar benachbart sind, sind Materialdurchbrüche 18 vorgesehen. Weiter ist eine, über eine weitere Abknicklinie sich an den zweiten Seitenbereich 54 anschließender Klappenbereich 60 vorgesehen, der im Zusammengefalteten Zustand des Zuschnittes die in 1 dargestellte Klappe 9 ausbildet.
  • Im zum Ausbilden eines Bodens des Verpackungskörpers vorgesehenen Bodenbereich 50 sind Fingerlöcher 62 vorgesehen, durch die in einer Blisterverpackung verpackte Inhalte aus Blisterverpackungsöffnungen 63 im Deckelbereich 51 herausdrückbar sind.
  • An den Bodenbereich 50 und den Deckelbereich 51 grenzen, über zu den Seitenbereichen 53, 54 senkrecht verlaufende Abknickkanten, Materialbereiche an, die zum Ausbilden der umzuknickenden Falze 20 der Ausziehbegrenzungsmittel vorgesehen sind.
  • Die restlichen dargestellten Materialbereiche des Zuschnittes dienen zum Ausbilden von Einstecklaschen und/oder als Klebeoberflächen zum Fixieren der Form des Verpackungskörpers.
  • Vorgeschlagen wird eine Verpackung aus einem Flachmaterial, mit
    • – einem schachtelartigen Verpackungskörper 2,
    • – mindestens einem in einem geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper 2 teilweise umhüllenden Schuber 4, 5, wobei der Verpackungskörper 2 an einer offenen Seite 8 des Schubers 4, 5 aus dem Schuber 4, 5 herausziehbar ist, und der Verpackungskörper 2 im geschlossenen Zustand der Verpackung durch einen Verriegelungsmechanismus in dem Schuber 4, 5 gegen ein herausziehen in eine Ausziehrichtung arretiert positioniert ist, und
    • – zwei Entriegelungsmechanismen 14 zur Entriegelung des Verriegelungsmechanismus, die jeweils an einer unterschiedlichen, bevorzugt sich gegenüberliegenden, Seite des Schubers 4, 5 vorgesehen sind, wobei zum Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus dem Schuber 4, 5 die beiden Entriegelungsmechanismen 14 gleichzeitig zu betätigen sind. Dabei weist der Verriegelungsmechanismus jeweils zwei einem Schuber 4, 5 zugeordnete, jeweils an einer Seitenwand des Verpackungskörper 2 befestigte Laschen 11 auf, wobei die Laschen 11 derart von den Seitenwänden des Verpackungsköpers 2 in Ausziehrichtung des Schubers 4, 5 abgeknickt sind, dass die Laschen 11 von jeweils einer Seite des Verpackungskörpers 2 in Richtung des Schubers 4, 5 abstehen und in dem Schuber 4, 5 sind Kanten 16 vorgesehen, wobei jeweils ein freies Ende der Laschen 11 im geschlossenen Zustand der Verpackung derart im Bereich der Kanten 16 angeordnet ist, dass ohne Betätigen der Entriegelungsmechanismen 14 jeweils eines der freien Enden bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus dem Schuber 4, 5 mit jeweils einer der Kanten 16 verkantet und die Entriegelungsmechanismen 14 sind als Eindrückbereiche 35 an ihren jeweiligen Seiten des Schubers 4, 5 ausgeführt, wobei zum Betätigen der Entriegelungsmechanismen 14 durch Eindrücken der Eindrückbereiche 35 die freien Enden der Laschen 11 derart von den Kanten 16 wegdrückbar sind, dass die freien Enden der Laschen 11 beim Herausziehen des Verpackungskörpers 2 aus dem Schuber 4, 5 über die Kanten 16 hinweggleiten.
  • Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die vorstehend angegebenen Ausführungsbeispiele. Vielmehr ist eine Anzahl von Varianten denkbar, welche auch bei grundsätzlich anders gearteter Ausführung von den Merkmalen der Erfindung Gebrauch machen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1534597 A1 [0004]

Claims (9)

  1. Verpackung aus einem Flachmaterial, mit – einem schachtelartigen Verpackungskörper (2), – mindestens einem in einem geschlossenen Zustand der Verpackung den Verpackungskörper (2) teilweise umhüllenden Schuber (4, 5), wobei der Verpackungskörper (2) an einer offenen Seite (8) des Schubers (4, 5) aus dem Schuber (4, 5) herausziehbar ist, und der Verpackungskörper (2) im geschlossenen Zustand der Verpackung durch einen Verriegelungsmechanismus in dem Schuber (4, 5) gegen ein herausziehen in eine Ausziehrichtung arretiert positioniert ist, und – zwei Entriegelungsmechanismen (14) zur Entriegelung des Verriegelungsmechanismus, die jeweils an einer unterschiedlichen, bevorzugt sich gegenüberliegenden, Seite des Schubers (4, 5) vorgesehen sind, wobei zum Herausziehen des Verpackungskörpers (2) aus dem Schuber (4, 5) die beiden Entriegelungsmechanismen (14) gleichzeitig zu betätigen sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsmechanismus jeweils zwei einem Schuber (4, 5) zugeordnete, jeweils an einer Seitenwand des Verpackungskörpers (2) befestigte Laschen (11) aufweist, wobei die Laschen (11) derart von den Seitenwänden des Verpackungsköpers (2) in Ausziehrichtung des Schubers (4, 5) abgeknickt sind, dass die Laschen (11) von jeweils einer Seite des Verpackungskörpers (2) in Richtung des Schubers (4, 5) abstehen und, dass in dem Schuber (4, 5) Kanten (16) vorgesehen sind, wobei jeweils ein freies Ende der Laschen (11) im geschlossenen Zustand der Verpackung derart im Bereich der Kanten (16) angeordnet ist, dass ohne Betätigen der Entriegelungsmechanismen (14) jeweils eines der freien Enden bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers (2) aus dem Schuber (4, 5) mit jeweils einer der Kanten (16) verkantet und dass die Entriegelungsmechanismen (14) als Eindrückbereiche (35) an ihren jeweiligen Seiten des Schubers (4, 5) ausgeführt sind, wobei zum Betätigen der Entriegelungsmechanismen (14) durch Eindrücken der Eindrückbereiche (35) die freien Enden der Laschen (11) derart von den Kanten (16) wegdrückbar sind, dass die freien Enden der Laschen (11) beim Herausziehen des Verpackungskörpers (2) aus dem Schuber (4, 5) über die Kanten (16) hinweggleiten.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei den Verpackungskörper (2) im geschlossenen Zustand der Verpackung jeweils teilweise umhüllende, bevorzugt symmetrisch ausgeführte, Schuber (4, 5) vorgesehen sind, wobei die offenen Seiten (8) der Schuber (4, 5) sich derart gegenüberliegen, dass bei Festhalten eines der Schuber (4, 5) und Wegziehen des jeweiligen anderen Schubers (4, 5) vom festgehaltenen Schuber (4, 5) der Verpackungskörper (2) bei Betätigen der Entriegelungsmechanismen (14) aus den Schubern (4, 5) herausziehbar ist.
  3. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei unterschiedlichen Seiten des Schubers (4, 5), an denen jeweils ein Entriegelungsmechanismus (14) vorgesehen ist, mindestens 8 cm, bevorzugt 10 cm, voneinander beabstandet sind.
  4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass am Verpackungskörper (2) Ausziehbegrenzungsmittel (20) vorgesehen sind, wobei die Ausziehbegrenzungsmittel das Herausziehen des Verpackungskörpers (2) aus mindestens einem der Schuber (4, 5) begrenzen.
  5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass am Verpackungskörper (2) eine Klappe (9) vorgesehen ist, wobei die Klappe (9) erst nach im Wesentlichen vollständigem Herausziehen des Verpackungskörpers (2) aus mindestens einem der Schuber (4, 5) zu öffnen ist.
  6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Boden des Verpackungskörpers (2) Fingerlöcher (62) vorgesehen sind, bevorzugt wobei eine Blisterverpackung im Verpackungskörper (2) derart angeordnet ist, dass in der Blisterverpackung verpackte Inhalte durch die Fingerlöcher (62) herausdrückbar sind.
  7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungskörper (2) aus einem Zuschnitt des Flachmaterials zusammengefaltet ist, der einen Bodenbereich (50) und einen Deckelbereich (51) und zwei Seitenbereiche (53, 54), die zur Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Verpackungskörpers (2) vorgesehenen sind, aufweist, wobei der Bodenbereich (50) über einen ersten der Seitenbereiche (53) an Abknicklinien mit dem Deckelbereich (51) verbunden ist und der zweite Seitenbereich (54) sich über eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie an den Bodenbereich (50) oder den Deckelbereich (51) anschließt, und wobei zum Ausbilden der Laschen (11) vorgesehene Bereiche über Abknickkanten, die senkrecht zu den Abknicklinien verlaufen, an die Seitenbereiche (53, 54) angrenzen.
  8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in Bereichen der Seitenbereiche (53, 54), die zu den Laschen (11) unmittelbar benachbart sind, Materialdurchbrüche (18) vorgesehen sind und/oder dass ein über eine weitere Abknicklinie sich an den zweiten Seitenbereich (54) anschließender Klappenbereich (60) vorgesehen ist.
  9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Schuber (4, 5) aus einem Schuberzuschnitt (24, 25) des Flachmaterials zusammengefaltet ist, der einen ersten Flächenbereich (30) und einen zweiten Flächenbereich (31) und zwei Seitenbereiche (32, 33), die zur Ausbildung jeweils einer Seitenfläche des Schubers (4, 5) mit jeweils einem Eindrückbereich (35) vorgesehenen sind, aufweist, wobei der erste und der zweite Flächenbereich (30, 31) über einen ersten der Seitenbereiche (32) an Abknicklinien verbunden sind und der zweite Seitenbereich (33) sich über eine weitere zu den Abknicklinien parallel verlaufende Abknicklinie an einen der Flächenbereiche (31) anschließt, und wobei über senkrecht zu den Abknicklinien verlaufende Abknickkanten an die Seitenbereiche (32, 33) Längsstreifen (35) angrenzen, deren freie, den Abknickkanten gegenüberliegende Enden zum Ausbilden der Kanten (16), die bei einem Herausziehen des Verpackungskörpers (2) aus dem Schuber (4, 5) mit den Laschen (11) des Verpackungskörpers (2) verkanten, vorgesehen sind.
DE200710053977 2007-11-13 2007-11-13 Verpackung Withdrawn DE102007053977A1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200710053977 DE102007053977A1 (de) 2007-11-13 2007-11-13 Verpackung

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200710053977 DE102007053977A1 (de) 2007-11-13 2007-11-13 Verpackung

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE102007053977A1 true DE102007053977A1 (de) 2009-05-14

Family

ID=40530654

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE200710053977 Withdrawn DE102007053977A1 (de) 2007-11-13 2007-11-13 Verpackung

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE102007053977A1 (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2015066109A1 (en) * 2013-11-01 2015-05-07 Meadwestvaco Corporation Packaging
EP3978380A1 (de) * 2020-10-05 2022-04-06 Van Genechten Packaging N.V. Faltschachtel
DE102021114058A1 (de) 2021-05-31 2022-12-01 Van Genechten Packaging N.V. Faltschachtel

Citations (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE468194C (de) * 1926-11-09 1928-11-07 Otto Ruehl Schiebeschachtel, bei der sich der Schub beim Einschieben in die Huelse durch hintereinanderhakende Schachtelteile selbst verriegelt, so dass der Schub weder nach der einen noch nach der anderen Seite aus der Huelse herausgezogen werden kann
GB651357A (en) * 1948-07-30 1951-03-14 William W Cleland Ltd Improvements in or relating to boxes and like containers
US4401210A (en) * 1980-11-27 1983-08-30 Safe Package Ab Child-proof container
DE8421776U1 (de) * 1984-07-20 1984-09-06 August Jung Söhne, 5600 Wuppertal Faltschachtel aus Karton pappe od dgl
DE20212612U1 (de) * 2002-08-13 2002-10-02 AJS Verpackung GmbH & Co. KG, 42275 Wuppertal Faltschachtel
EP1534597A1 (de) 2002-05-30 2005-06-01 Stora Enso Activation AB Kindersichere verpackung mit verschiebbarem einsatzabschnitt
WO2005090172A1 (en) * 2004-03-11 2005-09-29 G.D Societa' Per Azioni Rigid package of tobacco articles

Patent Citations (7)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE468194C (de) * 1926-11-09 1928-11-07 Otto Ruehl Schiebeschachtel, bei der sich der Schub beim Einschieben in die Huelse durch hintereinanderhakende Schachtelteile selbst verriegelt, so dass der Schub weder nach der einen noch nach der anderen Seite aus der Huelse herausgezogen werden kann
GB651357A (en) * 1948-07-30 1951-03-14 William W Cleland Ltd Improvements in or relating to boxes and like containers
US4401210A (en) * 1980-11-27 1983-08-30 Safe Package Ab Child-proof container
DE8421776U1 (de) * 1984-07-20 1984-09-06 August Jung Söhne, 5600 Wuppertal Faltschachtel aus Karton pappe od dgl
EP1534597A1 (de) 2002-05-30 2005-06-01 Stora Enso Activation AB Kindersichere verpackung mit verschiebbarem einsatzabschnitt
DE20212612U1 (de) * 2002-08-13 2002-10-02 AJS Verpackung GmbH & Co. KG, 42275 Wuppertal Faltschachtel
WO2005090172A1 (en) * 2004-03-11 2005-09-29 G.D Societa' Per Azioni Rigid package of tobacco articles

Cited By (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2015066109A1 (en) * 2013-11-01 2015-05-07 Meadwestvaco Corporation Packaging
EP3978380A1 (de) * 2020-10-05 2022-04-06 Van Genechten Packaging N.V. Faltschachtel
DE102020126042A1 (de) 2020-10-05 2022-06-02 Van Genechten Packaging N.V. Faltschachtel
DE102021114058A1 (de) 2021-05-31 2022-12-01 Van Genechten Packaging N.V. Faltschachtel
EP4098573A1 (de) * 2021-05-31 2022-12-07 Van Genechten Packaging N.V. Faltschachtel
WO2022253846A1 (de) * 2021-05-31 2022-12-08 Van Genechten Packaging N.V. Faltschachtel

Similar Documents

Publication Publication Date Title
EP2110333B1 (de) Kindersichere Verpackung
DE60205833T2 (de) Verpackung für Einzeldosen mit aussenliegender Tasche
DE60225503T2 (de) Verpackung für Einzeldosen mit Kindersicherung und Seniorfreundlichen Merkmalen
DE60106644T2 (de) Kindersichere verpackung mit verschiebbarem tablettabschnitt
DE60313794T2 (de) Behälter für eine blisterpackung mit kindersicherem ausgabemechanismus
EP0031547B1 (de) Verpackungsbehälter insbesondere für Medikamente
DE60219214T2 (de) Kindersichere verpackung mit verschiebbarem einsatzabschnitt
EP1783058B1 (de) Kindersicherer Verpackungsbehälter
WO2003053794A1 (de) Verpackung insbesondere faltschachtel aus karton oder kartonlaminat
DE2900940A1 (de) Schiebedeckel-karton und zuschnitt dafuer
EP2341003A1 (de) Verpackung mit Kindersicherung
DE60203966T2 (de) Verpackung für Einzeldosen mit geformter Verriegelungsvorrichtung
DE112020000799T5 (de) Starre Packung für Rauchartikel mit einem angelenkten Deckel
EP0571711B1 (de) Faltschachtel mit Stülpdeckel
EP3981700A1 (de) Wiederverschliessbarer behälter, insbesondere wiederverschliessbarer kindersicherer behälter
DE102004025136A1 (de) Spendervorrichtung, Produktträger sowie Packungseinheit aus Produktträger und Spendervorrichtung
DE102007053977A1 (de) Verpackung
DE112005003592T5 (de) Kindersichere Ausgabevorrichtung
DE202008009673U1 (de) Kindergesicherte Kartonverpackung
EP1700797B1 (de) Kindersichere Kartonverpackung
DE102008016033B4 (de) Kindersichere Medikamentenverpackung
DE602004012150T2 (de) Verpackung mit originalitätssicherung
EP0587630A1 (de) Verpackung für schüttfähige güter.
EP1700798B1 (de) Kindersichere Kartonverpackung
EP1700796B1 (de) Kindersichere Kartonverpackung

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
8181 Inventor (new situation)

Inventor name: HEIZMANN, THOMAS, 77781 BIBERACH, DE

Inventor name: KAMMERER, RICHARD, 77781 BIBERACH, DE

8181 Inventor (new situation)

Inventor name: REQUEST FOR PARTIAL NON MENTIONING OF THE NAME

R002 Refusal decision in examination/registration proceedings
R119 Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee

Effective date: 20130601