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DE102007053048A1 - System und Verfahren zur Minimierung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte - Google Patents

System und Verfahren zur Minimierung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte Download PDF

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DE102007053048A1
DE102007053048A1 DE102007053048A DE102007053048A DE102007053048A1 DE 102007053048 A1 DE102007053048 A1 DE 102007053048A1 DE 102007053048 A DE102007053048 A DE 102007053048A DE 102007053048 A DE102007053048 A DE 102007053048A DE 102007053048 A1 DE102007053048 A1 DE 102007053048A1
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DE
Germany
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DE102007053048A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Stempfer
Ralph Thyroff
Matthias Unterdörfer
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Siemens AG
Original Assignee
Siemens AG
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Publication date
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Priority to US12/264,964 priority patent/US8055476B2/en
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein System (30) und Verfahren zur Minimierung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte (10, 10a, 10b). Das Verfahren weist folgende Schritte auf: Bereitstellen von ein oder mehreren medizintechnischen Geräten (10, 10a, 10b), wobei die Geräte jeweils zumindest aufweisen: ein Erfassungsmodul (1, 1a, 1b), zum Erfassen von Fehlersituationen, eine lokale Datenbank (22, 22a, 22b), zum Bereitstellen von Daten zu Fehlersituationen, zugehörigen Fehlerbehebungsmaßnahmen und weiteren Informationen, ein Analysemodul (3, 3a, 3b), zum Analysieren einer vorliegenden Fehlersituation hinsichtlich Maßnahme zur Fehlerbehebung und/oder weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) auf Basis der in der lokalen Datenbank (22, 22a, 22b) gespeicherten Daten, ein Ausgabemodul (4, 4a, 4b), zum Ausgeben der Ergebnisse der Analyse. Verbinden der Geräte (10, 10a, 10b) mit einer zentralen Datenbank (21), in der Daten zu bekannten Fehlersituationen der medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b), zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und weitere Informationen bereitgestellt werden. Aktualisieren der lokalen Datenbanken (22, 22a, 22b) auf Basis der Daten der zentralen Datenbank (21). Bei Erfassen einer bisher unbekannten Fehlersituation an einem Gerät (10, 10a, 10b) werden folgende Schritte aufgeführt: 1) Auswerten der Fehlersituation, 2) Festlegen entsprechender Fehlerbehebungsmaßnahmen, 3) Zusammenstellen weiterer Informationen, wie bspw. ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Medizintechnik und betrifft ein System und ein Verfahren zur Minimierung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte, insbesondere von bildgebenden Modalitäten, wie Computer-Tomographen, MR Geräten, Durchleuchtungs- und Aufnahmesystemen, Ultraschallgeräten etc..
  • Technische Systeme oder Geräte jeder Art können bekanntermaßen nach einer individuell nicht vorhersagbaren Zeit ausfallen, bzw. Fehler zeigen. Dabei sind die Systeme oder Geräte je nach Schwere der auftretender Fehlersituation in ihrer Funktionsfähigkeit nicht, geringfügig, oder vollständig beeinträchtigt. Im Stand der Technik muss der Nutzer bei Vorliegen einer Fehlersituation zunächst selbst die Entscheidung treffen, ob das System oder das Gerät trotz eines (geringfügigen) Fehlers weiterhin betrieben werden kann oder nicht. Um diese Entscheidung zu treffen, muss der Nutzer den Schweregrad der aufgetretenen Fehlersituation einschätzen können. Insbesondere bei komplexen technischen Geräten, wie sie in der Medizintechnik eingesetzt werden, ist der Nutzer vorort jedoch typischerweise nicht in der Lage auftretende Fehlersituationen dementsprechend richtig zu bewerten, so dass er überwiegend dazu neigt, das medizintechnische Gerät bei Auftreten eines jeden Fehlers nicht weiter zu benutzen, sondern sofort einen Service-Techniker anzufordern. Damit bleibt das medizintechnische Gerät bis zum Eintreffen eines Service-Technikers vorort ungenutzt.
  • Der gerufene Service-Techniker inspiziert das fehlerhafte medizintechnische Gerät, bspw. ein CT-Gerät, um einen Eindruck über die aktuelle Geräte- bzw. Fehlersituation zu erhalten. Aufgrund seiner Erfahrung versucht er dann den Fehler zu beheben. Falls das nicht möglich ist, eskaliert er den Fehler zu einer übergeordneten Instanz, dem so genannten Uptime-Servicecenter (USC). Falls das USC den Fehler ebenfalls nicht beheben kann, wird der Fehler weitereskaliert und zum so genannten Headquarter Support Center (HSC) weitergeleitet. Falls der Fehler auch hier nicht behoben werden kann, wird die Software- oder Hardware-Entwicklungsabteilung des Herstellers eingeschaltet, um die vorliegende Fehlersituation zu analysieren und zu beheben. Typischerweise sind den Software- oder Hardware-Entwicklungsabteilungen des Herstellers im Nutzerbetrieb bisher aufgetretene Fehlersituationen und deren Behebung zentral bekannt, so dass dieses Wissen für den Service-Techniker grundsätzlich verfügbar ist. Tritt eine bisher unbekannte (neue) Fehlersituation auf, so wird diese vom Service-Techniker vorort analysiert, beschrieben und inklusive eines Vorschlages zur Fehlerbehebung, einer Einschätzung der Auswirkung des Fehlers auf einen Weiterbetrieb des medizintechnische Gerätes sowie mit Daten aus dem Anlagen-Logbuch an den Hersteller übertragen. Dort findet eine Auswertung statt, wobei das Ergebnis der Auswertung, bspw. die Beschreibung der Fehlersituation, die Einschätzung der Auswirkung des Fehlers auf die Funktionsweise und damit die weitere Nutzbarkeit des Gerätes, das Erstellen von Anweisungen zur Fehlerbehebung durch den Nutzer, das Erstellen von Anweisungen zur Fehlerbehebung und Wartung an den Service-Techniker etc., beim Hersteller zentral verfügbar ist.
  • Das bisherige Vorgehen erweist sich aus mehreren Gründen als nachteilig. Zum einen kommt es zu langen Geräteausfallzeiten, zum anderen erfordert es in fast allen Fehlerfällen den Einsatz eines Service-Technikers vorort, was wiederum hohe Kosten verursacht. Nach dem bisherigen Vorgehen besteht auch die Gefahr, dass es darüber hinaus leicht möglich ist, dass einzelne Parameter in Bezug auf das zu analysierende Gerät und/oder die zu analysierende Fehlersituation vom Service-Techniker übersehen werden, so dass er möglicherweise zu Fehleinschätzungen gelangt, was das Fehlerrisiko insgesamt erhöht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein System sowie ein Verfahren zur Minimierung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte anzugeben, die die Nachteile des Standes der Technik behebt oder zumindest erheblich reduziert.
  • Die Aufgabe wird mit dem System gemäß Patentanspruch 1 und dem Verfahren gemäß Anspruch 12 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche oder lassen sich dem Ausführungsbeispiel entnehmen.
  • Erfindungsgemäß weist das System zur Verringerung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte ein oder mehrere mit einer zentralen Datenbank verbindbare medizintechnische Geräte auf, wobei die medizintechnischen Geräte jeweils zumindest umfassen:
    • • ein erstes Modul mit dem eine Fehlersituation des medizintechnischen Gerätes erfassbar ist,
    • • ein zweites Modul mit einer lokalen Datenbank, die Daten zu Fehlersituationen der Geräte, zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und weitere Informationen enthält,
    • • ein drittes Modul mit dem basierend auf einer erfassten Fehlersituation und den in der lokalen Datenbank gespeicherten Daten eine Analyse hinsichtlich einer Fehlerbehebung und/oder einer weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes durchführbar ist, und
    • • eine viertes Modul mit dem Ergebnisse der Analyse ausgebbar sind.
  • Weiterhin sind in der zentralen Datenbank Daten zu allen bekannten Fehlersituationen der medizintechnischen Geräte, zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und sonstigen zughörigen Informationen bereitstellbar, wobei erstmalig auftretende, bisher unbekannte Fehlersituationen eines medizintechnischen Gerätes nach deren Auswertung und Bewertung ebenfalls als entsprechende Daten auf der zentralen Datenbank bereitstellbar sind. Schließlich sind jeweils die lokalen Datenbanken mit den Daten der zentralen Datenbank aktualisierbar.
  • Zunächst sei darauf hingewiesen, dass der Begriff „Fehlersituation" breit zu verstehen ist und alle Parameter, Daten, Informationen etc. umfasst, die für eine Analyse des jeweiligen medizintechnischen Gerätes in Betracht kommen können. Diese Daten, Parameter, etc. können entweder automatisch vom Gerät bereitgestellt werden oder aktiv seitens des ersten Moduls (Analyse-Modul) angefordert bzw. ermittelt werden. Ebenso können Zugriffe auf gerätespezifische Instanzen, wie bspw. Datenbanken oder Konfigurationsfiles, ausgeführt werden. Die Parameter können bspw. einen Speicherplatz auf unterschiedlichen Laufwerken, Einstellungen des Bildschirms, Softwarefehlercodes, Einstellungen in einer Registry, Zugriffsrechtsverletzungen, CPU-Performancewerte, etc. umfassen.
  • Das erfindungsgemäße System umfasst damit medizintechnische Geräte, die jeweils über die lokalen Fähigkeiten der Fehlererkennung im medizintechnischen Gerät, der Fehleranalyse und der Ausgabe von Ergebnissen der Fehleranalyse sowie einer Anleitung zur Fehlerbehebung oder zur weiteren Verfahrensweise, verfügen. Für die Fehleranalyse und die Fehlerbehebung wird vom medizintechnischen Gerät auf Daten und Informationen zurückgegriffen, die auf der jeweiligen lokalen Datenbank hinterlegt sind. Diese Daten umfassen zumindest Fehlersituationen, zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und weitere Informationen. Die Fehlerbehebungsmaßnahen können einerseits ein manuelles Eingreifen des Nutzers oder eines Service-Technikers erforderlich machen, oder andererseits automatisch mittels entsprechender Gerätemodule, bspw. Software-Module, erfolgen. In letzterem Fall wird eine aufgetretene Fehlersituation geräteseitig automatisch behoben. Die auf den lokalen Datenbanken und der zentralen Datenbank hinterlegten „weiteren Informationen" umfassen zumindest Aussagen und Angaben über die Auswirkungen der erfassten Fehlersituation auf die Funktionalität und damit auf die Weiterverwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes. Hierbei wird dem Nutzer die schwierige Aufgabe der Einschätzung des Schweregrades der aufgetretenen Fehlersituation abgenommen.
  • Damit die lokalen Datenbanken jeweils über alle aktuellen Daten und Informationen zu bekannten Fehlersituationen, deren Behebung und daran anknüpfende Informationen verfügen, sind die lokalen Datenbanken mit einer zumeist entfernt positionierten zentralen Datenbank verbunden. Aufgrund dieser Verbindung, bspw. einer drahtgebundenen oder drahtlosen Datenverbindung, sind Daten der lokalen Datenbanken jeweils mit Daten der zentralen Datenbank aktualisierbar. Die zentrale Datenbank wird von einem Betreiber betrieben, bspw. vom Hersteller der medizintechnischen Geräte oder einem Dienstleister, der medizintechnische Geräte von mehreren Herstellern betreut. Die zentrale Datenbank umfasst idealerweise alle entsprechenden Daten und Informationen zu allen bisher aufgetretenen, bekannten Fehlersituationen aller medizintechnischen Geräte des Systems. Dies kann dadurch sichergestellt werden, dass der Betreiber der zentralen Datenbank bei Bekanntwerden einer neuen, bisher unbekannten Fehlersituation unverzüglich informiert wird, bspw. durch den Service-Techniker, den Hersteller, den Nutzer, oder auch aktiv und automatisch von Seiten des betroffenen medizintechnischen Gerätes selbst, und die damit erstmalig aufgetretene Fehlersituation sowie entsprechende Angaben/Daten zur Fehlerbehebung und Angaben zumindest über die möglichen Beeinträchtigungen der Funktionalität des medizintechnischen Gerätes unverzüglich in der zentralen Datenbank verfügbar macht.
  • Das System kann gleichartige oder unterschiedliche medizintechnische Geräte, insbesondere bildgebende Modalitäten, wie CT-Geräte, MR-Geräte oder Ultraschallgeräte umfassen. Grundsätzlich kommen aber beliebige medizintechnische Geräte in betracht, die über vorstehend beschriebenen Merkmale und Fähigkeiten verfügen.
  • In einer Ausführungsform des Systems ist mit dem ersten Modul das Erkennen einer Fehlersituation des medizintechnischen Gerätes automatisch oder halbautomatisch initiierbar. Hierbei kann das erste Modul eine Vielzahl von Test-Modulen umfassen, die zum Testen des Gerätes ausgelegt sind, wobei die Test- Module bevorzugt als Software-Test-Module ausgebildet sind. Die Testmodule sind automatisch selbstausführend und können als ausführbare Datei (executable), als Batch-Datei oder als Perl-Script ausgebildet sein. Die Test-Module können in unterschiedlichen Testgruppen klassifiziert werden. In einer bevorzugten Ausführungsform sind folgende Testgruppen vorgesehen:
    • – Geräteumgebung,
    • – Gerätekonfiguration,
    • – Sicherheit,
    • – Datenbank,
    • – Kommunikation,
    • – Information,
    • – weitere Test-Module.
  • Diese Gruppen können von Geräteart zu Geräteart voneinander abweichen und jederzeit durch weitere Test-Module bzw. weitere Gruppen erweitert bzw. modifiziert werden.
  • In einer vorzugsweisen Ausgestaltung des Systems sind mit dem vierten Modul zumindest die Ergebnisse der Analyse und die zugrunde liegende Fehlersituation in Datenform als Log-Datei ausgebbar, und bei Vorliegen einer in der lokalen Datenbank unbekannten Fehlersituation, ist weiterhin die Log-Datei automatisch an einen zentralen Log-Datei-Server übermittelbar. Vorteilhafter Weise ist der Log-Datei-Server am Ort der zentralen Datenbank positioniert.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Systems ist am Ort der zentralen Datenbank ein fünftes Modul vorgesehen, mit dem in vorgebbaren Zeitabständen oder bei Vorliegen einer oder mehrer vorgebbarer Bedingungen die Aktualisierung der lokalen Datenbanken initiierbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann zumindest bei einem medizintechnischen Gerät des Systems ein sechstes Modul vorgesehen sein, mit dem bei Vorliegen einer oder mehrer vorgebbarer Bedingungen die Aktualisierung der lokalen Datenbank initiierbar ist.
  • Weiterhin ist vorteilhaft, dass die medizintechnischen Geräte jeweils eine individuelle Gerätekennung aufweisen aus der zumindest der individuelle Gerätetyp ableitbar ist. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform umfassen die lokalen Datenbanken jeweils nur Daten und Informationen, die sich auf den jeweiligen Gerätetyp beziehen.
  • In einer anderen besonders vorteilhaften Ausführung des Systems erfolgt die Aktualisierung der lokalen Datenbanken nur mit Daten der zentralen Datenbank, die der individuellen Gerätekennung des jeweiligen medizintechnischen Gerätes entspricht.
  • Das erfindungsgemäße System ermöglicht es, dass die lokalen Datenbanken der zum System gehörigen medizintechnischen Geräte mit aktuellen Daten und Informationen zu bekannten Fehlersituationen aus einer zentralen Datenbank versorgt werden. Hierzu muss der Betreiber der zentralen Datenbank sicherstellen, dass neue, zum ersten Mal auftretende Fehlersituationen ausgewertet werden und zumindest eine Fehlerbehebungs- und/oder Wartungsanweisung sowie Aussagen zu Auswirkungen auf den Kundenbetriebanweisung möglichst kurzfristig in der zentralen Datenbank verfügbar gemacht werden. Dadurch können die medizintechnischen Geräte dem Nutzer und/oder einem Service-Techniker im Falle des Auftretens einer in der lokalen Datenbank hinterlegten bekannten Fehlersituation angemessene Anweisungen zur Fehlerbehebung und zum Schweregrad der aufgetretenen Fehlersituation geben. Sollte zur Behebung einer Fehlersituation ein Service-Techniker erforderlich sein, so können entsprechende Anweisungen zur Fehlerbehebung oder- behandlung auch spezifisch für einen Service-Techniker ausgegeben werden.
  • Das System trägt durch ausgebbare Anweisungen zum eigenhändigen Beheben einer Fehlersituation durch den Nutzer, sowie durch Angaben zur Funktionalität des medizintechnischen Gerätes trotz vorliegendem Fehler, zu erheblich verkürzten Ausfallzeiten der medizintechnischen Geräte bei. Durch das dem System zugrunde liegende Prinzip „lernen" die medizintechnischen Geräte zunehmend auf Fehlersituationen zu reagieren. Sie geben dem Anwender Hinweise, wie er sich bei Vorliegen in einer gegebenen Fehlersituation zu verhalten hat, bspw. „Service-Techniker rufen und ggf. mit Leistungseinschränkungen weiterarbeiten", „Service-Techniker rufen und Betrieb des Gerätes sofort einstellen" oder Anweisungen, wie er die Fehlersituation selbst beheben kann. Dies gilt insbesondere für Fehlersituationen, die zum Auslieferzeitpunkt des jeweiligen medizintechnischen Gerätes noch nicht bekannt waren. Schließlich führt der Einsatz des erfindungsgemäßen Systems auch zu einer Verkürzung der Einsätze des Service-Technikers, da das medizintechnische Gerät sofort die zur Fehlerbehebung durch den Service-Techniker notwendigen Anweisungen anzeigt. Damit wird die Dauer des Service Einsatzes verkürzt.
  • Der verfahrensmäßige Teil der vorliegenden Aufgabenstellung wird durch das Verfahren gemäß Anspruch 12 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sind Gegenstand der Unteransprüche oder lassen sich dem Ausführungsbeispiel entnehmen.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Verringern von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte zeichnet sich durch folgende Verfahrensschritte aus:
    • a) Bereitstellen von ein oder mehreren medizintechnischen Geräten, wobei die Geräte jeweils zumindest aufweisen: ein Erfassungsmodul, zum Erfassen von Fehlersituationen des jeweiligen medizintechnischen Gerätes, eine lokale Datenbank, zum Bereitstellen von Daten zu Fehlersituationen, zugehörigen Fehlerbehebungsmaßnahmen und weiteren Informationen, ein Analysemodul, zum Analysieren einer vorliegenden Fehlersituation hinsichtlich Maßnahmen zur Fehlerbehebung und/oder weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes auf Basis der in der lokalen Datenbank gespeicherten Daten, ein Ausgabemodul, zum Ausgeben der Ergebnisse der Analyse.
    • b) Verbinden der Geräte mit einer zentralen Datenbank, in der Daten zu bekannten Fehlersituationen der medizintechnischen Geräte, zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und weitere Informationen bereitgestellt werden.
    • c) Aktualisieren der lokalen Datenbanken auf Basis der Daten der zentralen Datenbank.
    • d) Bei Erfassen einer bisher unbekannten Fehlersituation an einem Gerät:
    • d1) Auswerten der Fehlersituation,
    • d2) Festlegen entsprechender Fehlerbehebungsmaßnahmen
    • d3) Zusammenstellen weiterer Informationen, wie bspw. Aussagen zur Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes vor Durchführung der Fehlerbehebungsmaßnahmen etc.,
    • d4) Bereitstellen der Daten und Informationen gemäß d1) bis d3) auf der zentralen Datenbank, und
    • d5) Aktualisieren der lokalen Datenbanken auf Basis der Daten der zentralen Datenbank.
  • Bei dem Verfahren können als medizintechnische Geräte gleichartige oder unterschiedliche bildgebende Modalitäten bereitgestellt werden, wie CT-Geräte, MR-Geräte, oder Ultraschallgeräte. Vorteilhafterweise wird das Erfassen der Fehlersituationen durch die Erfassungsmodule automatisch oder halbautomatisch initiiert. Wie vorstehend bereits erwähnt, wird typischerweise die zentrale Datenbank entfernt von den medizintechnischen Geräten positioniert, wobei die medizintechnischen Geräte über drahtgebundene oder drahtlose Datenverbindungen oder ein Datennetz mit der zentralen Datenbank verbunden werden können.
  • Bei einer Ausgestaltung des Verfahrens wird das Aktualisieren der lokalen Datenbanken in vorgebbaren Zeitabständen initiiert. In einer weiteren Ausgestaltung des Verfahrens wird das Aktualisieren der lokalen Datenbank eines medizintechnischen Gerätes vom jeweiligen medizintechnischen Gerät bei Vorliegen einer oder mehrer vorgebbarer Bedingungen initiiert.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens weisen die medizintechnischen Geräte jeweils eine individuelle Gerätekennung auf, aus der zumindest der individuelle Gerätetyp ableitbar ist.
  • In einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens umfassen die lokalen Datenbanken jeweils nur Daten, die sich auf den jeweiligen Gerätetyp beziehen. Weiterhin können die lokalen Datenbanken in einer Fortbildung des Verfahrens nur mit Daten der zentralen Datenbank aktualisiert werden, die der individuellen Gerätekennung des jeweiligen medizintechnischen Gerätes entsprechen. Schließlich können die Verfahrensschritte d1 bis d3) von einem oder mehreren Fachleuten ausgeführt. Alternativ sind intelligente Softwarelösungen denkbar, die die Schritte d1) bis d3) ausführen.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand von in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematisierte Darstellung eines erfindungsgemäßen Systems,
  • 2 schematisierte Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens, und
  • 3 ein beispielhaftes Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • 1 zeigt eine schematisierte Darstellung eines erfindgemäßen Systems 30 zur Verringerung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte, aufweisend drei mit einer zentralen Datenbank 21 verbundene medizintechnische Geräte 10, 10a, 10b. Es sei unterstellt, dass es sich bei den drei Geräten jeweils um CT-Geräte gleicher Baureihe handelt. Die CT-Geräte 10, 10a, 10b umfassen jeweils ein erstes Modul 1, 1a, 1b mit dem eine Fehlersituation des jeweiligen CT-Gerätes 10, 10a, 10b erfassbar ist, ein zweites Modul 2, 2a, 2b mit einer lokalen Datenbank 22, 22a, 22b, die Daten zu Fehlersituationen des jeweiligen CT-Gerätes 10, 10a, 10b, zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und weitere Informationen enthält, ein drittes Modul 3, 3a, 3b mit dem basierend auf der erfassten Fehlersituation und den in der lokalen Datenbank 22, 22a, 22b gespeicherten Daten eine Analyse hinsichtlich einer Fehlerbehebung und/oder einer weiteren Verwendbarkeit des jeweiligen CT-Gerätes 10, 10a, 10b durchführbar ist, und eine viertes Modul 4, 4a, 4b mit dem Ergebnisse der Analyse ausgebbar sind.
  • In der zentralen Datenbank 21 werden Daten zu allen bekannten, bisher aufgetretenen Fehlersituationen der vorliegenden CT-Geräte 10, 10a, 10b, zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und sonstigen zughörigen Informationen bereitgestellt, wobei erstmalig auftretende, bisher unbekannte Fehlersituationen eines CT-Gerätes 10, 10a, 10b nach deren Auswertung und Bewertung ebenfalls als entsprechende Daten auf der zentralen Datenbank 21 verfügbar sind. Erfindungsgemäß werden die lokalen Datenbanken 22, 22a, 22b jeweils mit den Daten der zentralen Datenbank 21 aktualisiert.
  • 2 gibt einen schematisierten Überblick über das erfindungsgemäße Verfahren. Grundsätzlich umfasst dass erfindungsgemäße Verfahren folgende drei Schritte. In Schritt 101 erfolgt ein Bereitstellen von ein oder mehreren medizintechnischen Geräten 10, 10a, 10b, wobei die medizintechnischen Geräte 10, 10a, 10b jeweils zumindest aufweisen: ein Erfassungsmodul 1, 1a, 1b, zum Erfassen von Fehlersituationen des jeweiligen medizintechnischen Gerätes 10, 10a, 10b, eine lokale Datenbank 22, 22a, 22b, zum Bereitstellen von Daten und Informationen zu Fehlersituationen, zugehörigen Fehlerbehebungsmaßnahmen und weiteren Informationen, ein Analysemodul 3, 3a, 3b, zum Analysieren einer vorliegenden Fehlersituation hinsichtlich Maßnahmen zur Fehlerbehebung und/oder weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes 10, 10a, 10b auf Basis der in der lokalen Datenbank 22, 22a, 22b gespeicherten Daten, ein Ausgabemodul 4, 4a, 4b zum Ausgeben der Ergebnisse der Analyse.
  • In Schritt 102 erfolgt ein Verbinden der medizintechnischen Geräte 10, 10a, 10b mit einer zentralen Datenbank 21, in der Daten zu bekannten Fehlersituationen der medizintechnischen Geräte 10, 10a, 10b zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und weitere Informationen bereitgestellt werden.
  • In Schritt 103 erfolgt ein Aktualisieren der lokalen Datenbanken 22, 22a, 22b auf Basis der Daten der zentralen Datenbank 21.
  • Wird bei einem der in Schritt 101 bereitgestellten medizinischtechnischen Geräte 10, 10a, 10b eine bisher unbekannte, in der lokalen Datenbank nicht umfasste Fehlersituation erfasst, dann werden die Schritte 104a bis 104e ausgeführt. In Schritt 104a erfolgt ein Auswerten der Fehlersituation. In Schritt 104b erfolgt ein Festlegen entsprechender Fehlerbehebungsmaßnahmen. In Schritt 104c erfolgt ein Zusammenstellen weiterer Informationen, wie bspw. Aussagen zur Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes 10, 10a, 10b vor Durchführung der Fehlerbehebungsmaßnahmen etc. Die Schritte 104b und 104c sind dabei grundsätzlich auch in einem Verfahrensschritt durchführbar. In Schritt 104d erfolgt ein Bereitstellen der Daten und Informationen gemäß der Schritte 104a bis 104c auf der zentralen Datenbank 21. Schließlich erfolgt in Schritt 104e ein Aktualisieren der lokalen Datenbanken 22, 22a, 22b auf Basis der Daten der zentralen Datenbank 21.
  • In 3 ist weitestgehend selbsterklärend ein schematisiertes Ablaufschema des erfindungsgemäßen Verfahrens entnehmbar. Dargestellt sind Verfahrensabläufe, die in einem System 30 bestehend aus einem medizintechnischen Gerät 10 und einer damit verbundenen, beim Hersteller des Gerätes 10 positionierten zentralen Datenbank 21 ablaufen. Das Gerät 10 weist eine lokale Datenbank 22 („lokale Pattern Datenbank") auf. Das Gerät 10 kann in zyklisch sich wiederholenden Zeitabständen, selbstinitiiert eine Fehleranalyse durchführen. Alternativ kann das Gerät 10 auch permanent einen Überwachungsprozess ausführen, bei dem während des Betriebes eine Fehleranalyse durchgeführt wird. Bei Auftreten bzw. Erfassen einer Fehlersituation, die in 3 als (Fehler-)Pattern bezeichnet ist, läuft im Gerät 10, genauer gesagt im dritten Modul 3, basierend auf der erfassten Fehlersituation und den in der lokalen Datenbank 22 gespeicherten Daten eine Analyse hinsichtlich einer Fehlerbehebung und/oder einer weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes 10 ab. Der dabei abzuarbeitende Entscheidungsbaum kann beispielhaft der linken Bildseite unter dem Begriff „Kundenbetrieb" entnommen werden. Je nach Bewertung des Schweregrades der aufgetretenen Fehlersituation (des aufgetretenen Problems) durch das dritte Modul 3, werden durch die Ausgabeeinheit 4 (nicht dargestellt) des Geräts 10 die angegebenen Anweisungen ausgegeben. So sind beispielhaft die Anweisungen „Service rufen und Weiterarbeit möglich" bei leichtem Schweregrad des Problems, bzw. „Service rufen und Weiterarbeiten nicht möglich" bei schwerem Schweregrad des Problems möglich.
  • Wird schließlich der Service Techniker gerufen, weil der Nutzer die Fehlerbehebung nicht selbständig durchführen kann, sei es dass es sich um einen neuen, bisher nicht bekannten Fehler handelt, deshalb dieses Fehlerpattern in der lokalen Datenbank nicht hinterlegt sein kann und demzufolge das dritte Modul 3 keine Anweisungen zur Fehlerbehebung oder weitere Veranlassungen ermitteln kann, oder sei es, dass der Fehler zwar bekannt und in der lokalen Datenbank 22 hinterlegt ist, die Behebung jedoch durch einen Service-Techniker erfolgen muss. In diesem Fall unterstützt das Gerät 10 den Service-Techniker vorort, sofern es sich um ein bekanntes, auf der lokalen Datenbank 22 hinterlegtes Fehlerpattern handelt. Dem Service-Techniker werden dabei entsprechende Anleitungen zur Fehlerbeseitigung durch das Gerät 10 auf Basis der in der lokalen Datenbank 22 hinterlegten Daten und Informationen ausgegeben.
  • Im Falle eines neuen, bisher unbekannten Fehlerpatterns (= Fehlersituation) wird der Service-Techniker vorort zunächst in vorteilhafter Weise durch Ausgabe einer Information bspw. „Fehlerpattern unbekannt" durch das betroffene medizintechnische Gerät 10 auf den Umstand hingewiesen, dass dieses Fehlerpattern nicht in der lokalen Datenbank 22 hinterlegt ist. In diesem Fall kann der Service-Techniker vorteilhafterweise manuell eine Aktualisierung der lokalen Datenbank 22 mit Daten der zentralen Datenbank 21 veranlassen. Anschließend kann der Prozess der Analyse des erfassten Fehlerpatterns erneut gestartet werden. Wird daraufhin die Meldung „Fehlerpattern unbekannt" erneut ausgegeben, steht fest, dass es sich in der Tat um ein bisher unbekanntes bzw. bisher nicht aufgetretenes Fehlerpattern handelt. In diesem Fall wird das vorliegende Fehlerpattern entweder vom Service-Techniker, USC, HSC oder der zuständigen Entwicklungsabteilung des Herstellers analysiert und eine entsprechende Anweisung zur Fehlerbehebung erstellt. Weiterhin wird der Schweregrad des Fehlers bestimmt und eine Aussage über die Funktionalität des Gerätes 10 bei vorliegen dieses Fehlers getroffen. Diese Informationen werden an den Betreiber 20 der zentralen Datenbank 21 übermittelt, der diese Daten und Informationen unverzüglich auf der zentralen Datenbank 21 hinterlegt. Vorteilhafterweis erfolgt nach Hinterlegen einer neu analysierten Fehlersituation initiiert durch ein mit der zentralen Datenbank verbundenes fünftes Modul (nicht dargestellt) ein aktives Versenden der aktualisierten Datenbankdaten an das Gerät 10. Parallel zum Übermitteln der Informationen an den Betreiber 20 kann diese Informationen, zumindest teilweise in ein dem Gerät 10 zugeordnetes Log-Buch eingetragen werden. Diese Log-Buch wird typischerweise während des Betriebes des Gerätes 10 fortgeschrieben. Neben Erfolgsmeldungen werden hier insbesondere Warn- und Fehlermeldungen von sämtlichen aktiven Software-Komponenten des Gerätes 10 eingetragen. Alternativ oder zusätzlich wird das Log-Buch, oder ein den Zeitraum der Fehlersituation abdeckender Ausschnitt daraus, mitsamt der bspw. vom Service-Techniker vorgeschlagenen Fehlerbehebungsmaßnahmen an den Betreiber 20 übertragen.

Claims (21)

  1. System (30) zur Verringerung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte, aufweisend ein oder mehrere mit einer zentralen Datenbank (21) verbindbare medizintechnische Geräte (10, 10a, 10b), wobei – die medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b) jeweils zumindest umfassen • ein erstes Modul (1, 1a, 1b) mit dem eine Fehlersituation des medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) erfassbar ist, • ein zweites Modul (2, 2a, 2b) mit einer lokalen Datenbank (22, 22a, 22b), die Daten zu Fehlersituationen der Geräte (10, 10a, 10b), zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und weitere Informationen enthält, • ein drittes Modul (3, 3a, 3b) mit dem basierend auf einer erfassten Fehlersituation und den in der lokalen Datenbank (22, 22a, 22b) gespeicherten Daten eine Analyse hinsichtlich einer Fehlerbehebung und/oder einer weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) durchführbar ist, und • eine viertes Modul (4, 4a, 4b) mit dem Ergebnisse der Analyse ausgebbar sind, – in der zentralen Datenbank Daten (21) zu allen bekannten Fehlersituationen der medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b), zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und sonstigen zughörigen Informationen bereitstellbar sind, wobei erstmalig auftretende, bisher unbekannte Fehlersituationen eines medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) nach deren Auswertung und Bewertung ebenfalls als entsprechende Daten auf der zentralen Datenbank (21) bereitstellbar sind, und – jeweils die lokalen Datenbanken (22, 22a, 22b) mit den Daten der zentralen Datenbank (21) aktualisierbar sind.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b) gleichartige oder unterschiedliche bildgebende Modalitäten sind, wie CT-Geräte, MR-Geräte, oder Ultraschallgeräte.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem ersten Modul (1, 1a, 1b) das Erkennen einer Fehlersituation des medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) automatisch oder halbautomatisch initiierbar ist.
  4. System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Datenbank (21) entfernt von den medizintechnischen Geräten (10, 10a, 10b) positioniert ist, und die medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b) über Datenleitungen oder ein Datennetz mit der zentralen Datenbank (21) verbindbar sind.
  5. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem vierten Modul (4, 4a, 4b) zumindest die Ergebnisse der Analyse und die zugrunde liegende Fehlersituation in Datenform als Log-Datei ausgebbar sind, und dass durch das vierte Modul (4, 4a, 4b), bei Vorliegen einer in der lokalen Datenbank (22, 22a, 22b) unbekannten Fehlersituation, die Log-Datei automatisch an einen zentralen Log-Datei-Server übermittelbar ist.
  6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Log-Datei-Server am Ort der zentralen Datenbank (21) positioniert ist.
  7. System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am Ort der zentralen Datenbank (21) ein fünftes Modul vorgesehen ist, mit dem in vorgebbaren Zeitabständen oder bei Vorliegen einer oder mehrer vorgebbarer Bedingungen die Aktu alisierung der lokalen Datenbanken (22, 22a, 22b) initiierbar ist.
  8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest bei einem medizintechnischen Gerät (10, 10a, 10b) ein sechstes Modul vorgesehen ist, mit dem bei Vorliegen einer oder mehrer vorgebbarer Bedingungen die Aktualisierung der lokalen Datenbank (22, 22a, 22b) initiierbar ist.
  9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b) jeweils eine individuelle Gerätekennung aufweisen aus der zumindest der individuelle Gerätetyp ableitbar ist.
  10. System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils die lokale Datenbank (22, 22a, 22b) nur Daten umfasst, die sich auf den jeweiligen Gerätetyp beziehen.
  11. System nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils lokale Datenbank (22, 22a, 22b) nur mit Daten der zentralen Datenbank (21) aktualisierbar ist, die der individuellen Gerätekennung des jeweiligen medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) entspricht.
  12. Verfahren zum Verringern von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte, aufweisend die Verfahrensschritte: a) Bereitstellen von ein oder mehreren medizintechnischen Geräten (10, 10a, 10b), wobei die Geräte (10, 10a, 10b) jeweils zumindest aufweisen: ein Erfassungsmodul (1, 1a, 1b), zum Erfassen von Fehlersituationen des jeweiligen medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b), eine lokale Datenbank (22, 22a, 22b), zum Bereitstellen von Daten und Informationen zu Fehlersituationen, zugehörigen Fehlerbehebungsmaß nahmen und weiteren Informationen, ein Analysemodul (3, 3a, 3b), zum Analysieren einer vorliegenden Fehlersituation hinsichtlich Maßnahmen zur Fehlerbehebung und/oder weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) auf Basis der in der lokalen Datenbank (22, 22a, 22b) gespeicherten Daten, ein Ausgabemodul (4, 4a, 4b), zum Ausgeben der Ergebnisse der Analyse, b) Verbinden der Geräte (10, 10a, 10b) mit einer zentralen Datenbank (21), in der Daten zu bekannten Fehlersituationen der medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b), zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen und weitere Informationen bereitgestellt werden, c) Aktualisieren der lokalen Datenbanken (22, 22a, 22b) auf Basis der Daten der zentralen Datenbank (21), d) bei Erfassen einer bisher unbekannten Fehlersituation an einem Gerät (10, 10a, 10b): d1) Auswerten der Fehlersituation, d2) Festlegen entsprechender Fehlerbehebungsmaßnahmen d3) Zusammenstellen weiterer Informationen, wie bspw. Aussagen zur Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) vor Durchführung der Fehlerbehebungsmaßnahmen etc., d4) Bereitstellen der Daten und Informationen gemäß d1) bis d3) auf der zentralen Datenbank (21), und d5) Aktualisieren der lokalen Datenbanken (22, 22a, 22b) auf Basis der Daten der zentralen Datenbank (21).
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass als medizintechnische Geräte (10, 10a, 10b) gleichartige oder unterschiedliche bildgebende Modalitäten bereitgestellt werden, wie CT-Geräte, MR-Geräte, oder Ultraschallgeräte.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Erfassen der Fehlersituationen durch die Erfassungsmodule (1, 1a, 1b) automatisch oder halbautomatisch initiiert wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Datenbank (21) entfernt von den medizintechnischen Geräten (10, 10a, 10b) positioniert wird, und die medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b) über Datenleitungen oder ein Datennetz mit der zentralen Datenbank (21) verbunden werden.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Aktualisieren der lokalen Datenbanken (22, 22a, 22b) (Verfahrensschritt c)) in vorgebbaren Zeitabständen initiiert wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Aktualisieren der lokalen Datenbank (22, 22a, 22b) eines medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) (Verfahrensschritt c)) vom jeweiligen medizintechnischen Gerät (10, 10a, 10b) bei Vorliegen einer oder mehrer vorgebbarer Bedingungen initiiert wird.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die medizintechnischen Geräte (10, 10a, 10b) jeweils eine individuelle Gerätekennung aufweisen aus der zumindest der individuelle Gerätetyp ableitbar ist.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils die lokalen Datenbanken (22, 22a, 22b) nur Daten umfassen, die sich auf den jeweiligen Gerätetyp beziehen.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils lokale Datenbank (22, 22a, 22b) nur mit Daten der zentralen Datenbank aktualisiert wird, die der individu ellen Gerätekennung des jeweiligen medizintechnischen Gerätes (10, 10a, 10b) entspricht.
  21. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Verfahrensschritte d1) bis d3) von einem oder mehreren Fachleuten ausgeführt werden.
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