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Die
vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Medizintechnik und
betrifft ein System und ein Verfahren zur Minimierung von Ausfallzeiten
medizintechnischer Geräte,
insbesondere von bildgebenden Modalitäten, wie Computer-Tomographen, MR
Geräten,
Durchleuchtungs- und Aufnahmesystemen, Ultraschallgeräten etc..
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Technische
Systeme oder Geräte
jeder Art können
bekanntermaßen
nach einer individuell nicht vorhersagbaren Zeit ausfallen, bzw.
Fehler zeigen. Dabei sind die Systeme oder Geräte je nach Schwere der auftretender
Fehlersituation in ihrer Funktionsfähigkeit nicht, geringfügig, oder
vollständig
beeinträchtigt.
Im Stand der Technik muss der Nutzer bei Vorliegen einer Fehlersituation
zunächst
selbst die Entscheidung treffen, ob das System oder das Gerät trotz
eines (geringfügigen)
Fehlers weiterhin betrieben werden kann oder nicht. Um diese Entscheidung zu
treffen, muss der Nutzer den Schweregrad der aufgetretenen Fehlersituation
einschätzen
können. Insbesondere
bei komplexen technischen Geräten, wie
sie in der Medizintechnik eingesetzt werden, ist der Nutzer vorort
jedoch typischerweise nicht in der Lage auftretende Fehlersituationen
dementsprechend richtig zu bewerten, so dass er überwiegend dazu neigt, das
medizintechnische Gerät
bei Auftreten eines jeden Fehlers nicht weiter zu benutzen, sondern
sofort einen Service-Techniker anzufordern. Damit bleibt das medizintechnische
Gerät bis
zum Eintreffen eines Service-Technikers
vorort ungenutzt.
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Der
gerufene Service-Techniker inspiziert das fehlerhafte medizintechnische
Gerät,
bspw. ein CT-Gerät,
um einen Eindruck über
die aktuelle Geräte-
bzw. Fehlersituation zu erhalten. Aufgrund seiner Erfahrung versucht
er dann den Fehler zu beheben. Falls das nicht möglich ist, eskaliert er den
Fehler zu einer übergeordneten
Instanz, dem so genannten Uptime-Servicecenter
(USC). Falls das USC den Fehler ebenfalls nicht beheben kann, wird
der Fehler weitereskaliert und zum so genannten Headquarter Support
Center (HSC) weitergeleitet. Falls der Fehler auch hier nicht behoben
werden kann, wird die Software- oder Hardware-Entwicklungsabteilung
des Herstellers eingeschaltet, um die vorliegende Fehlersituation
zu analysieren und zu beheben. Typischerweise sind den Software- oder Hardware-Entwicklungsabteilungen
des Herstellers im Nutzerbetrieb bisher aufgetretene Fehlersituationen
und deren Behebung zentral bekannt, so dass dieses Wissen für den Service-Techniker
grundsätzlich
verfügbar
ist. Tritt eine bisher unbekannte (neue) Fehlersituation auf, so
wird diese vom Service-Techniker vorort analysiert, beschrieben
und inklusive eines Vorschlages zur Fehlerbehebung, einer Einschätzung der
Auswirkung des Fehlers auf einen Weiterbetrieb des medizintechnische
Gerätes
sowie mit Daten aus dem Anlagen-Logbuch an den Hersteller übertragen.
Dort findet eine Auswertung statt, wobei das Ergebnis der Auswertung,
bspw. die Beschreibung der Fehlersituation, die Einschätzung der
Auswirkung des Fehlers auf die Funktionsweise und damit die weitere
Nutzbarkeit des Gerätes,
das Erstellen von Anweisungen zur Fehlerbehebung durch den Nutzer,
das Erstellen von Anweisungen zur Fehlerbehebung und Wartung an
den Service-Techniker etc., beim Hersteller zentral verfügbar ist.
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Das
bisherige Vorgehen erweist sich aus mehreren Gründen als nachteilig. Zum einen
kommt es zu langen Geräteausfallzeiten,
zum anderen erfordert es in fast allen Fehlerfällen den Einsatz eines Service-Technikers
vorort, was wiederum hohe Kosten verursacht. Nach dem bisherigen
Vorgehen besteht auch die Gefahr, dass es darüber hinaus leicht möglich ist,
dass einzelne Parameter in Bezug auf das zu analysierende Gerät und/oder
die zu analysierende Fehlersituation vom Service-Techniker übersehen werden, so dass er
möglicherweise
zu Fehleinschätzungen
gelangt, was das Fehlerrisiko insgesamt erhöht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein System sowie ein Verfahren zur Minimierung
von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte anzugeben, die die Nachteile
des Standes der Technik behebt oder zumindest erheblich reduziert.
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Die
Aufgabe wird mit dem System gemäß Patentanspruch
1 und dem Verfahren gemäß Anspruch
12 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche oder
lassen sich dem Ausführungsbeispiel
entnehmen.
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Erfindungsgemäß weist
das System zur Verringerung von Ausfallzeiten medizintechnischer
Geräte
ein oder mehrere mit einer zentralen Datenbank verbindbare medizintechnische
Geräte
auf, wobei die medizintechnischen Geräte jeweils zumindest umfassen:
- • ein
erstes Modul mit dem eine Fehlersituation des medizintechnischen
Gerätes
erfassbar ist,
- • ein
zweites Modul mit einer lokalen Datenbank, die Daten zu Fehlersituationen
der Geräte,
zugehörige
Fehlerbehebungsmaßnahmen
und weitere Informationen enthält,
- • ein
drittes Modul mit dem basierend auf einer erfassten Fehlersituation
und den in der lokalen Datenbank gespeicherten Daten eine Analyse
hinsichtlich einer Fehlerbehebung und/oder einer weiteren Verwendbarkeit
des medizintechnischen Gerätes
durchführbar
ist, und
- • eine
viertes Modul mit dem Ergebnisse der Analyse ausgebbar sind.
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Weiterhin
sind in der zentralen Datenbank Daten zu allen bekannten Fehlersituationen
der medizintechnischen Geräte,
zugehörige
Fehlerbehebungsmaßnahmen
und sonstigen zughörigen
Informationen bereitstellbar, wobei erstmalig auftretende, bisher
unbekannte Fehlersituationen eines medizintechnischen Gerätes nach
deren Auswertung und Bewertung ebenfalls als entsprechende Daten
auf der zentralen Datenbank bereitstellbar sind. Schließlich sind
jeweils die lokalen Datenbanken mit den Daten der zentralen Datenbank
aktualisierbar.
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Zunächst sei
darauf hingewiesen, dass der Begriff „Fehlersituation" breit zu verstehen
ist und alle Parameter, Daten, Informationen etc. umfasst, die für eine Analyse
des jeweiligen medizintechnischen Gerätes in Betracht kommen können. Diese
Daten, Parameter, etc. können
entweder automatisch vom Gerät
bereitgestellt werden oder aktiv seitens des ersten Moduls (Analyse-Modul)
angefordert bzw. ermittelt werden. Ebenso können Zugriffe auf gerätespezifische
Instanzen, wie bspw. Datenbanken oder Konfigurationsfiles, ausgeführt werden.
Die Parameter können
bspw. einen Speicherplatz auf unterschiedlichen Laufwerken, Einstellungen
des Bildschirms, Softwarefehlercodes, Einstellungen in einer Registry, Zugriffsrechtsverletzungen,
CPU-Performancewerte, etc. umfassen.
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Das
erfindungsgemäße System
umfasst damit medizintechnische Geräte, die jeweils über die
lokalen Fähigkeiten
der Fehlererkennung im medizintechnischen Gerät, der Fehleranalyse und der
Ausgabe von Ergebnissen der Fehleranalyse sowie einer Anleitung
zur Fehlerbehebung oder zur weiteren Verfahrensweise, verfügen. Für die Fehleranalyse
und die Fehlerbehebung wird vom medizintechnischen Gerät auf Daten
und Informationen zurückgegriffen, die
auf der jeweiligen lokalen Datenbank hinterlegt sind. Diese Daten
umfassen zumindest Fehlersituationen, zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen
und weitere Informationen. Die Fehlerbehebungsmaßnahen können einerseits ein manuelles
Eingreifen des Nutzers oder eines Service-Technikers erforderlich machen,
oder andererseits automatisch mittels entsprechender Gerätemodule,
bspw. Software-Module, erfolgen. In letzterem Fall wird eine aufgetretene Fehlersituation
geräteseitig
automatisch behoben. Die auf den lokalen Datenbanken und der zentralen Datenbank
hinterlegten „weiteren
Informationen" umfassen
zumindest Aussagen und Angaben über
die Auswirkungen der erfassten Fehlersituation auf die Funktionalität und damit
auf die Weiterverwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes. Hierbei
wird dem Nutzer die schwierige Aufgabe der Einschätzung des
Schweregrades der aufgetretenen Fehlersituation abgenommen.
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Damit
die lokalen Datenbanken jeweils über alle
aktuellen Daten und Informationen zu bekannten Fehlersituationen,
deren Behebung und daran anknüpfende
Informationen verfügen,
sind die lokalen Datenbanken mit einer zumeist entfernt positionierten
zentralen Datenbank verbunden. Aufgrund dieser Verbindung, bspw.
einer drahtgebundenen oder drahtlosen Datenverbindung, sind Daten
der lokalen Datenbanken jeweils mit Daten der zentralen Datenbank
aktualisierbar. Die zentrale Datenbank wird von einem Betreiber
betrieben, bspw. vom Hersteller der medizintechnischen Geräte oder
einem Dienstleister, der medizintechnische Geräte von mehreren Herstellern
betreut. Die zentrale Datenbank umfasst idealerweise alle entsprechenden
Daten und Informationen zu allen bisher aufgetretenen, bekannten
Fehlersituationen aller medizintechnischen Geräte des Systems. Dies kann dadurch
sichergestellt werden, dass der Betreiber der zentralen Datenbank
bei Bekanntwerden einer neuen, bisher unbekannten Fehlersituation
unverzüglich
informiert wird, bspw. durch den Service-Techniker, den Hersteller,
den Nutzer, oder auch aktiv und automatisch von Seiten des betroffenen
medizintechnischen Gerätes
selbst, und die damit erstmalig aufgetretene Fehlersituation sowie
entsprechende Angaben/Daten zur Fehlerbehebung und Angaben zumindest über die
möglichen
Beeinträchtigungen
der Funktionalität
des medizintechnischen Gerätes
unverzüglich
in der zentralen Datenbank verfügbar
macht.
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Das
System kann gleichartige oder unterschiedliche medizintechnische
Geräte,
insbesondere bildgebende Modalitäten,
wie CT-Geräte,
MR-Geräte oder
Ultraschallgeräte
umfassen. Grundsätzlich kommen
aber beliebige medizintechnische Geräte in betracht, die über vorstehend
beschriebenen Merkmale und Fähigkeiten
verfügen.
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In
einer Ausführungsform
des Systems ist mit dem ersten Modul das Erkennen einer Fehlersituation
des medizintechnischen Gerätes
automatisch oder halbautomatisch initiierbar. Hierbei kann das erste
Modul eine Vielzahl von Test-Modulen umfassen, die zum Testen des
Gerätes
ausgelegt sind, wobei die Test- Module
bevorzugt als Software-Test-Module ausgebildet sind. Die Testmodule
sind automatisch selbstausführend
und können
als ausführbare Datei
(executable), als Batch-Datei oder als Perl-Script ausgebildet sein.
Die Test-Module können in
unterschiedlichen Testgruppen klassifiziert werden. In einer bevorzugten
Ausführungsform
sind folgende Testgruppen vorgesehen:
- – Geräteumgebung,
- – Gerätekonfiguration,
- – Sicherheit,
- – Datenbank,
- – Kommunikation,
- – Information,
- – weitere
Test-Module.
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Diese
Gruppen können
von Geräteart
zu Geräteart
voneinander abweichen und jederzeit durch weitere Test-Module bzw.
weitere Gruppen erweitert bzw. modifiziert werden.
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In
einer vorzugsweisen Ausgestaltung des Systems sind mit dem vierten
Modul zumindest die Ergebnisse der Analyse und die zugrunde liegende Fehlersituation
in Datenform als Log-Datei ausgebbar, und bei Vorliegen einer in
der lokalen Datenbank unbekannten Fehlersituation, ist weiterhin
die Log-Datei automatisch an einen zentralen Log-Datei-Server übermittelbar.
Vorteilhafter Weise ist der Log-Datei-Server am Ort der zentralen
Datenbank positioniert.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Systems ist am Ort
der zentralen Datenbank ein fünftes
Modul vorgesehen, mit dem in vorgebbaren Zeitabständen oder
bei Vorliegen einer oder mehrer vorgebbarer Bedingungen die Aktualisierung
der lokalen Datenbanken initiierbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann
zumindest bei einem medizintechnischen Gerät des Systems ein sechstes
Modul vorgesehen sein, mit dem bei Vorliegen einer oder mehrer vorgebbarer
Bedingungen die Aktualisierung der lokalen Datenbank initiierbar
ist.
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Weiterhin
ist vorteilhaft, dass die medizintechnischen Geräte jeweils eine individuelle
Gerätekennung
aufweisen aus der zumindest der individuelle Gerätetyp ableitbar ist. In einer
besonders vorteilhaften Ausführungsform
umfassen die lokalen Datenbanken jeweils nur Daten und Informationen,
die sich auf den jeweiligen Gerätetyp
beziehen.
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In
einer anderen besonders vorteilhaften Ausführung des Systems erfolgt die
Aktualisierung der lokalen Datenbanken nur mit Daten der zentralen Datenbank,
die der individuellen Gerätekennung
des jeweiligen medizintechnischen Gerätes entspricht.
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Das
erfindungsgemäße System
ermöglicht es,
dass die lokalen Datenbanken der zum System gehörigen medizintechnischen Geräte mit aktuellen Daten
und Informationen zu bekannten Fehlersituationen aus einer zentralen
Datenbank versorgt werden. Hierzu muss der Betreiber der zentralen
Datenbank sicherstellen, dass neue, zum ersten Mal auftretende Fehlersituationen
ausgewertet werden und zumindest eine Fehlerbehebungs- und/oder
Wartungsanweisung sowie Aussagen zu Auswirkungen auf den Kundenbetriebanweisung
möglichst
kurzfristig in der zentralen Datenbank verfügbar gemacht werden. Dadurch
können
die medizintechnischen Geräte
dem Nutzer und/oder einem Service-Techniker im Falle des Auftretens einer
in der lokalen Datenbank hinterlegten bekannten Fehlersituation
angemessene Anweisungen zur Fehlerbehebung und zum Schweregrad der
aufgetretenen Fehlersituation geben. Sollte zur Behebung einer Fehlersituation
ein Service-Techniker erforderlich sein, so können entsprechende Anweisungen
zur Fehlerbehebung oder- behandlung auch spezifisch für einen
Service-Techniker ausgegeben werden.
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Das
System trägt
durch ausgebbare Anweisungen zum eigenhändigen Beheben einer Fehlersituation
durch den Nutzer, sowie durch Angaben zur Funktionalität des medizintechnischen
Gerätes
trotz vorliegendem Fehler, zu erheblich verkürzten Ausfallzeiten der medizintechnischen
Geräte
bei. Durch das dem System zugrunde liegende Prinzip „lernen" die medizintechnischen
Geräte
zunehmend auf Fehlersituationen zu reagieren. Sie geben dem Anwender Hinweise,
wie er sich bei Vorliegen in einer gegebenen Fehlersituation zu
verhalten hat, bspw. „Service-Techniker
rufen und ggf. mit Leistungseinschränkungen weiterarbeiten", „Service-Techniker rufen
und Betrieb des Gerätes
sofort einstellen" oder Anweisungen,
wie er die Fehlersituation selbst beheben kann. Dies gilt insbesondere
für Fehlersituationen,
die zum Auslieferzeitpunkt des jeweiligen medizintechnischen Gerätes noch
nicht bekannt waren. Schließlich
führt der
Einsatz des erfindungsgemäßen Systems
auch zu einer Verkürzung
der Einsätze
des Service-Technikers, da das medizintechnische Gerät sofort
die zur Fehlerbehebung durch den Service-Techniker notwendigen Anweisungen
anzeigt. Damit wird die Dauer des Service Einsatzes verkürzt.
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Der
verfahrensmäßige Teil
der vorliegenden Aufgabenstellung wird durch das Verfahren gemäß Anspruch
12 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens sind Gegenstand der
Unteransprüche
oder lassen sich dem Ausführungsbeispiel
entnehmen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zum Verringern von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte zeichnet
sich durch folgende Verfahrensschritte aus:
- a)
Bereitstellen von ein oder mehreren medizintechnischen Geräten, wobei
die Geräte
jeweils zumindest aufweisen: ein Erfassungsmodul, zum Erfassen von
Fehlersituationen des jeweiligen medizintechnischen Gerätes, eine
lokale Datenbank, zum Bereitstellen von Daten zu Fehlersituationen,
zugehörigen
Fehlerbehebungsmaßnahmen
und weiteren Informationen, ein Analysemodul, zum Analysieren einer
vorliegenden Fehlersituation hinsichtlich Maßnahmen zur Fehlerbehebung
und/oder weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes auf
Basis der in der lokalen Datenbank gespeicherten Daten, ein Ausgabemodul,
zum Ausgeben der Ergebnisse der Analyse.
- b) Verbinden der Geräte
mit einer zentralen Datenbank, in der Daten zu bekannten Fehlersituationen
der medizintechnischen Geräte,
zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen
und weitere Informationen bereitgestellt werden.
- c) Aktualisieren der lokalen Datenbanken auf Basis der Daten
der zentralen Datenbank.
- d) Bei Erfassen einer bisher unbekannten Fehlersituation an
einem Gerät:
- d1) Auswerten der Fehlersituation,
- d2) Festlegen entsprechender Fehlerbehebungsmaßnahmen
- d3) Zusammenstellen weiterer Informationen, wie bspw. Aussagen
zur Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes vor Durchführung der
Fehlerbehebungsmaßnahmen
etc.,
- d4) Bereitstellen der Daten und Informationen gemäß d1) bis
d3) auf der zentralen Datenbank, und
- d5) Aktualisieren der lokalen Datenbanken auf Basis der Daten
der zentralen Datenbank.
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Bei
dem Verfahren können
als medizintechnische Geräte
gleichartige oder unterschiedliche bildgebende Modalitäten bereitgestellt
werden, wie CT-Geräte,
MR-Geräte,
oder Ultraschallgeräte.
Vorteilhafterweise wird das Erfassen der Fehlersituationen durch
die Erfassungsmodule automatisch oder halbautomatisch initiiert.
Wie vorstehend bereits erwähnt,
wird typischerweise die zentrale Datenbank entfernt von den medizintechnischen
Geräten
positioniert, wobei die medizintechnischen Geräte über drahtgebundene oder drahtlose
Datenverbindungen oder ein Datennetz mit der zentralen Datenbank
verbunden werden können.
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Bei
einer Ausgestaltung des Verfahrens wird das Aktualisieren der lokalen
Datenbanken in vorgebbaren Zeitabständen initiiert. In einer weiteren Ausgestaltung
des Verfahrens wird das Aktualisieren der lokalen Datenbank eines
medizintechnischen Gerätes
vom jeweiligen medizintechnischen Gerät bei Vorliegen einer oder
mehrer vorgebbarer Bedingungen initiiert.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens weisen
die medizintechnischen Geräte
jeweils eine individuelle Gerätekennung
auf, aus der zumindest der individuelle Gerätetyp ableitbar ist.
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In
einer weiteren besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens
umfassen die lokalen Datenbanken jeweils nur Daten, die sich auf
den jeweiligen Gerätetyp
beziehen. Weiterhin können
die lokalen Datenbanken in einer Fortbildung des Verfahrens nur
mit Daten der zentralen Datenbank aktualisiert werden, die der individuellen
Gerätekennung des
jeweiligen medizintechnischen Gerätes entsprechen. Schließlich können die
Verfahrensschritte d1 bis d3) von einem oder mehreren Fachleuten
ausgeführt.
Alternativ sind intelligente Softwarelösungen denkbar, die die Schritte
d1) bis d3) ausführen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand
von in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematisierte Darstellung eines erfindungsgemäßen Systems,
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2 schematisierte
Verfahrensschritte des erfindungsgemäßen Verfahrens, und
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3 ein
beispielhaftes Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens.
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1 zeigt
eine schematisierte Darstellung eines erfindgemäßen Systems 30 zur
Verringerung von Ausfallzeiten medizintechnischer Geräte, aufweisend
drei mit einer zentralen Datenbank 21 verbundene medizintechnische
Geräte 10, 10a, 10b.
Es sei unterstellt, dass es sich bei den drei Geräten jeweils um
CT-Geräte
gleicher Baureihe handelt. Die CT-Geräte 10, 10a, 10b umfassen
jeweils ein erstes Modul 1, 1a, 1b mit
dem eine Fehlersituation des jeweiligen CT-Gerätes 10, 10a, 10b erfassbar
ist, ein zweites Modul 2, 2a, 2b mit
einer lokalen Datenbank 22, 22a, 22b,
die Daten zu Fehlersituationen des jeweiligen CT-Gerätes 10, 10a, 10b,
zugehörige
Fehlerbehebungsmaßnahmen
und weitere Informationen enthält,
ein drittes Modul 3, 3a, 3b mit dem basierend
auf der erfassten Fehlersituation und den in der lokalen Datenbank 22, 22a, 22b gespeicherten
Daten eine Analyse hinsichtlich einer Fehlerbehebung und/oder einer
weiteren Verwendbarkeit des jeweiligen CT-Gerätes 10, 10a, 10b durchführbar ist,
und eine viertes Modul 4, 4a, 4b mit
dem Ergebnisse der Analyse ausgebbar sind.
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In
der zentralen Datenbank 21 werden Daten zu allen bekannten,
bisher aufgetretenen Fehlersituationen der vorliegenden CT-Geräte 10, 10a, 10b, zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen
und sonstigen zughörigen
Informationen bereitgestellt, wobei erstmalig auftretende, bisher
unbekannte Fehlersituationen eines CT-Gerätes 10, 10a, 10b nach
deren Auswertung und Bewertung ebenfalls als entsprechende Daten
auf der zentralen Datenbank 21 verfügbar sind. Erfindungsgemäß werden
die lokalen Datenbanken 22, 22a, 22b jeweils
mit den Daten der zentralen Datenbank 21 aktualisiert.
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2 gibt
einen schematisierten Überblick über das
erfindungsgemäße Verfahren.
Grundsätzlich
umfasst dass erfindungsgemäße Verfahren
folgende drei Schritte. In Schritt 101 erfolgt ein Bereitstellen
von ein oder mehreren medizintechnischen Geräten 10, 10a, 10b,
wobei die medizintechnischen Geräte 10, 10a, 10b jeweils
zumindest aufweisen: ein Erfassungsmodul 1, 1a, 1b,
zum Erfassen von Fehlersituationen des jeweiligen medizintechnischen
Gerätes 10, 10a, 10b,
eine lokale Datenbank 22, 22a, 22b, zum
Bereitstellen von Daten und Informationen zu Fehlersituationen,
zugehörigen
Fehlerbehebungsmaßnahmen
und weiteren Informationen, ein Analysemodul 3, 3a, 3b,
zum Analysieren einer vorliegenden Fehlersituation hinsichtlich
Maßnahmen
zur Fehlerbehebung und/oder weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen
Gerätes 10, 10a, 10b auf
Basis der in der lokalen Datenbank 22, 22a, 22b gespeicherten
Daten, ein Ausgabemodul 4, 4a, 4b zum Ausgeben
der Ergebnisse der Analyse.
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In
Schritt 102 erfolgt ein Verbinden der medizintechnischen
Geräte 10, 10a, 10b mit
einer zentralen Datenbank 21, in der Daten zu bekannten
Fehlersituationen der medizintechnischen Geräte 10, 10a, 10b zugehörige Fehlerbehebungsmaßnahmen
und weitere Informationen bereitgestellt werden.
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In
Schritt 103 erfolgt ein Aktualisieren der lokalen Datenbanken 22, 22a, 22b auf
Basis der Daten der zentralen Datenbank 21.
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Wird
bei einem der in Schritt 101 bereitgestellten medizinischtechnischen
Geräte 10, 10a, 10b eine
bisher unbekannte, in der lokalen Datenbank nicht umfasste Fehlersituation
erfasst, dann werden die Schritte 104a bis 104e ausgeführt. In
Schritt 104a erfolgt ein Auswerten der Fehlersituation.
In Schritt 104b erfolgt ein Festlegen entsprechender Fehlerbehebungsmaßnahmen.
In Schritt 104c erfolgt ein Zusammenstellen weiterer Informationen,
wie bspw. Aussagen zur Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes 10, 10a, 10b vor
Durchführung
der Fehlerbehebungsmaßnahmen
etc. Die Schritte 104b und 104c sind dabei grundsätzlich auch
in einem Verfahrensschritt durchführbar. In Schritt 104d erfolgt
ein Bereitstellen der Daten und Informationen gemäß der Schritte 104a bis 104c auf
der zentralen Datenbank 21. Schließlich erfolgt in Schritt 104e ein
Aktualisieren der lokalen Datenbanken 22, 22a, 22b auf
Basis der Daten der zentralen Datenbank 21.
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In 3 ist
weitestgehend selbsterklärend ein
schematisiertes Ablaufschema des erfindungsgemäßen Verfahrens entnehmbar.
Dargestellt sind Verfahrensabläufe,
die in einem System 30 bestehend aus einem medizintechnischen
Gerät 10 und
einer damit verbundenen, beim Hersteller des Gerätes 10 positionierten
zentralen Datenbank 21 ablaufen. Das Gerät 10 weist
eine lokale Datenbank 22 („lokale Pattern Datenbank") auf. Das Gerät 10 kann
in zyklisch sich wiederholenden Zeitabständen, selbstinitiiert eine
Fehleranalyse durchführen.
Alternativ kann das Gerät 10 auch
permanent einen Überwachungsprozess
ausführen,
bei dem während
des Betriebes eine Fehleranalyse durchgeführt wird. Bei Auftreten bzw. Erfassen
einer Fehlersituation, die in 3 als (Fehler-)Pattern
bezeichnet ist, läuft
im Gerät 10,
genauer gesagt im dritten Modul 3, basierend auf der erfassten
Fehlersituation und den in der lokalen Datenbank 22 gespeicherten
Daten eine Analyse hinsichtlich einer Fehlerbehebung und/oder einer
weiteren Verwendbarkeit des medizintechnischen Gerätes 10 ab. Der
dabei abzuarbeitende Entscheidungsbaum kann beispielhaft der linken
Bildseite unter dem Begriff „Kundenbetrieb" entnommen werden.
Je nach Bewertung des Schweregrades der aufgetretenen Fehlersituation
(des aufgetretenen Problems) durch das dritte Modul 3,
werden durch die Ausgabeeinheit 4 (nicht dargestellt) des
Geräts 10 die
angegebenen Anweisungen ausgegeben. So sind beispielhaft die Anweisungen „Service
rufen und Weiterarbeit möglich" bei leichtem Schweregrad
des Problems, bzw. „Service
rufen und Weiterarbeiten nicht möglich" bei schwerem Schweregrad
des Problems möglich.
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Wird
schließlich
der Service Techniker gerufen, weil der Nutzer die Fehlerbehebung
nicht selbständig
durchführen
kann, sei es dass es sich um einen neuen, bisher nicht bekannten
Fehler handelt, deshalb dieses Fehlerpattern in der lokalen Datenbank
nicht hinterlegt sein kann und demzufolge das dritte Modul 3 keine
Anweisungen zur Fehlerbehebung oder weitere Veranlassungen ermitteln
kann, oder sei es, dass der Fehler zwar bekannt und in der lokalen
Datenbank 22 hinterlegt ist, die Behebung jedoch durch
einen Service-Techniker erfolgen muss. In diesem Fall unterstützt das
Gerät 10 den
Service-Techniker
vorort, sofern es sich um ein bekanntes, auf der lokalen Datenbank 22 hinterlegtes
Fehlerpattern handelt. Dem Service-Techniker werden dabei entsprechende
Anleitungen zur Fehlerbeseitigung durch das Gerät 10 auf Basis der
in der lokalen Datenbank 22 hinterlegten Daten und Informationen ausgegeben.
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Im
Falle eines neuen, bisher unbekannten Fehlerpatterns (= Fehlersituation)
wird der Service-Techniker vorort zunächst in vorteilhafter Weise durch
Ausgabe einer Information bspw. „Fehlerpattern unbekannt" durch das betroffene
medizintechnische Gerät 10 auf
den Umstand hingewiesen, dass dieses Fehlerpattern nicht in der
lokalen Datenbank 22 hinterlegt ist. In diesem Fall kann
der Service-Techniker vorteilhafterweise manuell eine Aktualisierung
der lokalen Datenbank 22 mit Daten der zentralen Datenbank 21 veranlassen.
Anschließend kann
der Prozess der Analyse des erfassten Fehlerpatterns erneut gestartet
werden. Wird daraufhin die Meldung „Fehlerpattern unbekannt" erneut ausgegeben,
steht fest, dass es sich in der Tat um ein bisher unbekanntes bzw.
bisher nicht aufgetretenes Fehlerpattern handelt. In diesem Fall
wird das vorliegende Fehlerpattern entweder vom Service-Techniker, USC,
HSC oder der zuständigen
Entwicklungsabteilung des Herstellers analysiert und eine entsprechende
Anweisung zur Fehlerbehebung erstellt. Weiterhin wird der Schweregrad
des Fehlers bestimmt und eine Aussage über die Funktionalität des Gerätes 10 bei vorliegen
dieses Fehlers getroffen. Diese Informationen werden an den Betreiber 20 der
zentralen Datenbank 21 übermittelt,
der diese Daten und Informationen unverzüglich auf der zentralen Datenbank 21 hinterlegt.
Vorteilhafterweis erfolgt nach Hinterlegen einer neu analysierten
Fehlersituation initiiert durch ein mit der zentralen Datenbank
verbundenes fünftes Modul
(nicht dargestellt) ein aktives Versenden der aktualisierten Datenbankdaten
an das Gerät 10.
Parallel zum Übermitteln
der Informationen an den Betreiber 20 kann diese Informationen,
zumindest teilweise in ein dem Gerät 10 zugeordnetes
Log-Buch eingetragen werden. Diese Log-Buch wird typischerweise
während
des Betriebes des Gerätes 10 fortgeschrieben.
Neben Erfolgsmeldungen werden hier insbesondere Warn- und Fehlermeldungen
von sämtlichen
aktiven Software-Komponenten
des Gerätes 10 eingetragen.
Alternativ oder zusätzlich
wird das Log-Buch, oder ein den Zeitraum der Fehlersituation abdeckender
Ausschnitt daraus, mitsamt der bspw. vom Service-Techniker vorgeschlagenen
Fehlerbehebungsmaßnahmen
an den Betreiber 20 übertragen.