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Die
Erfindung betrifft eine Lötanlage
mit einem Lotbad, das ein Lot enthält, in dem sich im Lötbetrieb Verunreinigungen
anreichern können,
ein Verfahren zum Betrieb dieser Anlage, und ein Verfahren zur Erkennung
von in einem reinen Lot enthaltenen Verunreinigungen.
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Löten ist
ein thermisches Verfahren zum stoffschlüssigen Fügen von Werkstoffen, dass insb.
in der Elektrotechnik und der Elektronik weit verbreitet ist. In
industriellen Herstellungsprozessen werden z. B. elektronische Bauteile
auf Leiterplatten aufgelötet.
Bekannte Lötverfahren
sind das Wellenlöten,
und das Selektivlöten.
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Beim
Wellenlöten
werden elektronische Baugruppen, wie z. B. Leiterplatten, mit elektronischen
Bauteilen bestückt
und über
eine Lotwelle gefahren. Die Lotwelle wird dadurch erzeugt, dass
in einem Lotbad bereitstehendes flüssiges Lot durch einen Spalt
gepumpt wird.
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Das
Selektivlöten
ist eine Variante des Wellenlötens,
bei der nur definierte Teilbereiche der Baugruppe mit dem Lot in
Berührung
kommen. Dies geschieht beispielsweise in dem in einem Lotbad bereitstehendes flüssiges Lot
durch kleine Düsen
gepumpt wird, deren Abmessung an die Abmessungen der zu lötenden Flächen angepasst
sind.
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Bei
der Verwendung von Lötbädern besteht
die Gefahr, dass sich Verunreinigungen in einem anfänglich reinen
Lot anreichern. Dies geschieht beispielsweise, indem kleinere Mengen
von in der Baugruppe enthaltenem Materialien während des Lötvorgangs von dem flüssigen Lot
aufgenommen werden, und sich im Lötbad anreichern. Mögliche Quellen
für Verunreinigungen
sind dabei z. B. Bauteilmetallisierungen sowie beispielsweise mit
Zinn/Blei vorbelotete Leiterplatten.
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Verunreinigungen
bewirken eine Veränderung
der physikalischen und chemischen Eigenschaften des Lotes und führen in
der Regel zu einer Verschlechterung der mit dem Lot erzielbaren
Qualität
der Lötverbindungen.
Außerdem
können
sie, je nach Material der Verunreinigung eine Gefahr für Mensch
und Umwelt darstellen.
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Zum
Schutz der Umwelt und von Personen ist man heute bemüht, Lote
einzusetzen, die keine Schwermetalle, wie z. B. Blei oder Quecksilber
enthalten. In diese Richtung zielt auch die RoHS-Richtlinie (Restriction of
Certain Hazardous Substances) der Europäischen Union, die den Einsatz
bestimmter gefährlicher
Stoffe, wie z. B. Blei, in der Elektroindustrie verbietet. Dabei
werden Grenzwerte für
die Konzentrationen der einzelnen potentiell gefährlichen Stoffe vorgegeben,
die von den Herstellern einzuhalten sind. Hieraus ergeben sich entsprechende
Grenzwerte für
die Konzentration dieser Stoffe im Lot des Lotbads, die nicht überschritten
werden dürfen.
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Verunreinigungen
des Lotbades mit potentiell gefährlichen
Stoffen lassen sich jedoch nicht gänzlich ausschließen. Auch
beim Einsatz bleifreier Lote kann es mit der Zeit zu einer Anreicherung
von Blei im Lotbad kommen. Dies geschieht beispielsweise, indem
kleinere Mengen von in der Baugruppe enthaltenem Blei während des
Lötvorgangs
von dem flüssigen
Lot aufgenommen werden, und sich im Lötbad anreichern. Mögliche Bleiquellen
sind dabei z. B. bleihaltige Bauteilmetallisierungen sowie mit Zinn/Blei
vorbelotete Leiterplatten. Leiterplatten werden in der Regel für konkrete
Anwendungen speziell angefertigt. Bleihaltige Metallisierungen der
Leiterplatten können
daher hier gezielt ausgeschlossen werden. Die darauf zu montierenden
Bauteile sind dagegen in der Regel standardisiert und werden kurzfristig
von unterschiedlichen zum Teil wechselnden Herstellern bezogen.
Bleihaltige Metallisierungen von Bauteilen können daher nicht immer mit
Sicherheit ausgeschlossen werden.
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Um
Verunreinigungen im Lot und deren nachteilige Auswirkungen auf Mensch
und Umwelt und/oder auf die Qualität der Lötverbindungen vorzubeugen,
werden Lotbäder
in regelmäßigen Abständen ausgetauscht.
Jeder Austausch ist jedoch mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand
verbunden.
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Die
Geschwindigkeit mit der sich Verunreinigungen im Lotbad ansammeln
hängt von
den verwendeten Bauteilen ab, und kann daher stark variieren. Entsprechend
muss das Lotbad entweder sehr häufig
gewechselt werden, oder in Kauf genommen werden, dass die Qualität der Lötverbindung
mit der zunehmenden Anreicherung von Verunreinigungen im Lötbad abnimmt.
Letzteres kann unter Umständen
dazu führen,
das bei einer überraschend
schnellen Anreicherung von Verunreinigungen viel Ausschuss produziert
wird.
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Es
gibt Analyseverfahren, mit denen die chemische Zusammensetzung des
Lotes im Lotbad anhand von Proben genau festgestellt werden können. Derartige
Analysen erfordern jedoch sehr aufwendige Apparaturen, und können daher
in der Regel nicht vor Ort durchgeführt werden. Die Proben werden
daher häufig
zur Analyse an entsprechende Labore verschickt. Dabei kann es sein,
dass das Analyseergebnis erst nach mehreren Tagen vorliegt.
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Dies
ist besonders kritisch, wenn vorgegebene Grenzwerte für die Konzentration
einzelner Stoffe eingehalten werden müssen. In dem Fall kann ein
Analyseergebnis, dass das Überschreiten
eines vorgegebenen Grenzwertes feststellt, bedeuten, dass alle in
der Zwischenzeit in dem Lötbad
gelöteten
Komponenten nicht auf den Markt gebracht werden dürfen.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung eine Lötanlage und ein Verfahren zur
Erkennung von Verunreinigungen in einem Lot anzugeben, mit der bzw.
mit dem Verunreinigungen, die sich im Lot anreichern können, auf einfache
Weise zeitnah vor Ort erkannt werden können.
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Hierzu
besteht die Erfindung in einer Lötanlage
mit
- – einem
Lotbad, das im Lötbetrieb
ein flüssiges
Lot enthält,
das Verunreinigungen enthalten kann, die sich im Lötbetrieb
in dem zunächst
reinen Lot angereichert haben, und
- – einer
Vorrichtung zur Erkennung dieser Verunreinigungen, mit
- – einem
Temperatursensor, der dazu dient, die Temperatur des Lots während eines
Abkühl-
oder eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich zu messen,
indem ein Phasenübergang
des Lots stattfindet, bei dem mindestens ein mengenmäßig größter Teil
des Lots erstarrt oder schmilzt, und
- – einer
Auswerteeinheit, die den zeitlichen Verlauf der gemessenen Temperatur
und/oder eine daraus abgeleitete Kenngröße mit dem zeitlichen Verlauf
einer mit dem reinen Lot unter den gleichen Bedingungen aufgenommenen
Referenzkurve, die den zeitlichen Verlauf der Temperatur des reinen
Lots während
des Abkühl-
oder des Aufheizvorganges in diesem Temperaturbereich, indem auch
der Phasenübergang
des reinen Lots stattfindet wiedergibt, und/oder der entsprechenden
Referenzkenngröße des reinen
Lotes vergleicht, eine gegebenenfalls bestehende Abweichung bestimmt,
und das Lot als verunreinigt erkennt, wenn eine Abweichung besteht.
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Gemäß einer
ersten Ausgestaltung weist die Vorrichtung zur Erkennung der Verunreinigungen
eine Entnahmevorrichtung zur Entnahme einer vorgegebenen Menge flüssigen Lotes
aus dem Lotbad und einen Behälter
zur Aufnahme des entnommenen Lots auf, und der Temperatursensor
ist derart angeordnet, dass er die Temperatur des Lots in diesem
Behälter
misst.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung ist der der Temperatursensor derart angeordnet,
dass er die Temperatur des Lots im Lotbad misst.
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Gemäß einer
Weiterbildung
- – ist die Kenngröße diejenige
Temperatur, bei der der zeitliche Verlauf der gemessenen Temperatur
einen plateauförmigen
Abschnitt aufweist,
- – die
Referenzkenngröße ist die
Schmelztemperatur des reinen Lots, und
- – die
Abweichung ist eine Differenz zwischen der Kenngröße und der
Referenzkenngröße.
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Weiter
besteht die Erfindung in einem Verfahren zur Erkennung von in einem
Lot enthaltenen Verunreinigungen, bei dem
- – ein zeitlicher
Verlauf einer Temperatur des Lotes während eines Abkühl- oder
eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich gemessen wird,
indem ein Phasenübergang
des Lots stattfindet, bei dem mindestens ein mengenmäßig größter Teil
des Lots erstarrt oder schmilzt, und
- – der
zeitlichen Verlauf der gemessenen Temperatur und/oder eine daraus
abgeleitete Kenngröße mit dem zeitlichen
Verlauf einer mit dem reinen Lot aufgenommenen Referenzkurve, und/oder
der entsprechenden Referenzkenngröße des reinen Lotes verglichen
wird, eine gegebenenfalls bestehende Abweichung bestimmt wird, und
- – das
Lot als verunreinigt erkannt wird, wenn der Vergleich eine Abweichung
ergibt.
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Gemäß einer
Weiterbildung des Verfahrens
- – ist die
Kenngröße diejenige
Temperatur, bei der der zeitliche Verlauf der gemessenen Temperatur
einen plateauförmigen
Abschnitt aufweist,
- – die
Referenzkenngröße ist die
Schmelztemperatur des reinen Lots, und
- – die
Abweichung ist eine Differenz zwischen der Kenngröße und der
Referenzkenngröße.
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Weiter
besteht die Erfindung in einem Verfahren zum Betrieb einer erfindungsgemäßen Lötanlage,
bei dem
- – das
Lotbad bei der Inbetriebnahme mit dem reinen Lot befüllt wird,
- – mittels
der Vorrichtung zur Erkennung der Verunreinigungen der zeitliche
Verlauf der Temperatur des reinen Lotes während eines Abkühl- oder
eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich gemessen wird, indem
ein Phasenübergang
des reinen Lotes stattfindet, und
- – der
zeitliche Verlauf der Temperatur als Referenzkurve in einem der
Auswerteeinheit zugänglichen
Speicher abgespeichert wird, und/oder
- – aus
dem zeitlichen Verlauf der Temperatur eine Kenngröße des reinen
Lots abgeleitet und als Referenzkenngröße des reinen Lots in einem
der Auswerteeinheit zugänglichen
Speicher abgespeichert wird,
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Gemäß einer
Weiterbildung des letztgenannten Verfahrens ausgewechselt, wenn
die Abweichung einen vorgegebenen Grenzwert überschreitet.
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Weiter
besteht die Erfindung in einer Lötanlage
mit
- – einem
Lotbad, das im Lötbetrieb
ein flüssiges
Lot enthält,
das eine Verunreinigung aus einem vorbekannten Stoff enthalten kann,
- – der
sich im Lötbetrieb
in dem zunächst
reinen Lot angereichert hat, und
- – der
eine mit zunehmendem Verunreinigungsgrad stetig wachsende Veränderung
des zeitlichen Verlaufs der Temperatur des Lot während eines Abkühl- oder
eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich, indem ein Phasenübergang
des Lots stattfindet, bei dem mindestens ein mengenmäßig größter Teil
des Lots erstarrt oder schmilzt, bewirkt, und
- – einer
Vorrichtung zur Erkennung dieser Verunreinigungen, mit
- – einem
Temperatursensor, der dazu dient, die Temperatur des Lots während eines
Abkühl-
oder eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich zu messen,
indem ein Phasenübergang
des Lots stattfindet, bei dem mindestens ein mengenmäßig größter Teil
des Lots erstarrt oder schmilzt, und
- – einer
Auswerteeinheit,
- – die
den zeitlichen Verlauf der gemessenen Temperatur oder eine daraus
abgeleitete Kenngröße mit dem zeitlichen
Verlauf von Referenzkurven, die den zeitlichen Verlauf der Temperatur
von mindestens zwei Referenzloten während des gleichen Abkühl- oder
Aufheizvorganges in dem Temperaturbereich, in dem auch die Phasenübergänge der Referenzlote
stattfinden, wiedergeben, und/oder aus den Referenzkurven abgeleiteten
Referenzkenngrößen vergleicht,
- – wobei
ein Referenzlot das reine Lot ist, und alle weiteren Referenzlote
Lote mit bekanntem Verunreinigungsgrad sind, die aus dem reinen
Lot durch eine Zugabe einer bekannten Menge des vorbekannten Stoffs
hergestellt wurden, und
- – die
anhand des Vergleichs eine vom Verunreinigungsgrad des Lotes abhängige Abweichung
ableitet und einer weiteren Auswertung, Verarbeitung und/oder Anzeige
zur Verfügung
stellt.
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Weiter
besteht die Erfindung in einem Verfahren zur Erkennung einer in
einem reinen Lot enthaltenen Verunreinigung aus einem vorbekannten
Stoff, der eine mit zunehmendem Verunreinigungsgrad stetig wachsende
Veränderung
des zeitlichen Verlaufs der Temperatur des Lot während eines Abkühl- oder
eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich, indem ein Phasenübergang
des Lots stattfindet, bei dem mindestens ein mengenmäßig größter Teil
des Lots erstarrt oder schmilzt, bewirkt, bei dem
- – ein zeitlicher
Verlauf einer Temperatur des Lotes während eines Abkühl- oder
eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich gemessen wird,
indem ein Phasenübergang
des Lots stattfindet, bei dem mindestens ein mengenmäßig größter Teil
des Lots erstarrt oder schmilzt, und
- – der
zeitlichen Verlauf der gemessenen Temperatur oder eine daraus abgeleitete
Kenngröße mit dem
zeitlichen Verlauf von Referenzkurven, die den zeitlichen Verlauf
der Temperatur von mindestens zwei Referenzloten während des
gleichen Abkühl-
oder Aufheizvorganges in dem Temperaturbereich, in dem auch die
Phasenübergänge der
Referenzlote stattfinden, wiedergeben, und/oder aus den Referenzkurven
abgeleiteten Referenzkenngrößen verglichen
wird,
- – wobei
ein Referenzlot das reine Lot ist, und alle weiteren Referenzlote
Lote mit bekanntem Verunreinigungsgrad sind, die aus dem reinen
Lot durch eine Zugabe einer bekannten Menge des vorbekannten Stoffs
hergestellt wurden, und
- – anhand
des Vergleichs eine vom Verunreinigungsgrad des Lotes abhängige Abweichung
abgeleitet wird.
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Weiter
besteht die Erfindung in einem Verfahren zur Erkennung von in einem
Lot angereicherten Verunreinigungen, bei dem
- – eine Schmelztemperatur
des Lots gemessen wird, bei der zumindest ein mengenmäßig größter Teil
des Lots erstarrt bzw. schmilzt,
- – eine
Differenz zwischen der gemessenen Schmelztemperatur und der Schmelztemperatur
des reinen Lots gebildet wird, und
- – das
Lot als verunreinigt erkannt wird, wenn die Differenz einen vorgegebenen
Grenzwert überschreitet.
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Ein
Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die Zeitintervalle zwischen
zwei Radwechseln nun an den tatsächlichen
Bedarf angepasst werden können.
Das Lotbad wird nur dann gewechselt, wenn dies aufgrund von Verunreinigungen
wirklich erforderlich ist. Hierdurch werden unter Umständen erhebliche
Kosten eingespart. Gleichzeitig ist eine gleich bleibend gute Qualität des Lotbades
gewährleistet,
bei der zuverlässig
hochwertige Lötverbindengen
hergestellt werden können.
Entsprechend reduzieren sich Ausschusskosten erheblich.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass eine Verunreinigung des Lotes
mit potentiell gefährlichen
Materialien auch dann erkannt wird, wenn sie sich nicht unmittelbar
auf die Qualität
der mit dem verunreinigten Lot erzielbaren Lötverbindung auswirkt.
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Weiterhin
bietet die Erfindung den Vorteil, dass die Verunreinigungen unmittelbar
vor Ort erkannt werden können,
und ein Maß hierfür anhand
der abgeleiteten Abweichung zeitnah zur Verfügung steht.
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Die
Erfindung und weitere Vorteile werden nun anhand der Figuren der
Zeichnung, in denen zwei Ausführungsbeispiele
dargestellt sind, näher erläutert; gleiche
Teile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Lötanlage,
mit einem Temperatursensor, der eine Temperatur des Lotes im Lotbad
misst;
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2 zeigt
schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Lötanlage,
mit einer Vorrichtung zur Entnahme von flüssigen Lotmengen;
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3 zeigt
den zeitlichen Verlaut der Temperatur eines reinen Lotes und zwei
weiterer Lote während eines
Abkühlvorgangs;
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4 zeigt
einen aus der Lötanlage
entnehmbaren Behälter
zur Aufnahme einer vorgegebenen Menge Lotes; und
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5 zeigt
den zeitlichen Verlauf der Temperatur von mehreren Referenzloten
während
eines Abkühlvorgangs.
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In 1 ist
schematisch ein erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Lötanlage
dargestellt. Sie weist ein Lotbad 1 auf, in dem sich im
Lötbetrieb
flüssiges
Lot 3 befindet. Das flüssige
Lot 3 wird im Lötbetrieb
durch eine aus dem Lotbad 1 herausragende Lotführung 5 herausgepumpt.
Beim klassischen Wellenlöten
ist die Lotführung 5 beispielsweise
ein breiter Spalt, beim Selektivlöten beispielsweise eine Düse. Hierdurch
entsteht über
dem Flüssigkeitsspiegel
des Lotes 3 im Lotbad 1 eine Lotwelle 7, über die
die zu lötenden Baugruppen 9 mittels
einer Baugruppenführung 11 geführt werden.
Die exemplarisch dargestellte Baugruppe 9 umfasst eine
Leiterplatte 13 und ein elektronisches Bauteil 15.
Die Baugruppenführung 11 ist
in 1 lediglich in Form einer gestrichelten Linie
angedeutet.
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In
dem im Lotbad 1 enthaltenen Lot 3 können Verunreinigungen
enthalten sein, die sich im Lötbetrieb wie
eingangs beschrieben in dem zunächst
reinen Lot L angereichert haben. Erfindungsgemäß weist die Lötanlage
eine Vorrichtung zur Erkennung dieser Verunreinigungen auf. Diese
umfasst einen Temperatursensor 17, der dazu dient, die
Temperatur des Lotes 3 während eines Abkühl- oder
eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich zu messen, indem
ein Phasenübergang
des Lotes 3 stattfindet. Mit diesem Phasenübergang
ist nachfolgend im Bezug auf die Erfindung immer derjenige Phasenübergang
gemeint, bei dem das gesamte Lot oder ein mengenmäßig größter Teil
des Lotes erstarrt bzw. schmilzt.
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In
der in 1 dargestellten Ausführungsform ist der Temperatursensor 17 derart
angeordnet, dass er die Temperatur T des Lotes 3 im Lotbad 1 während des
Phasenübergangs
misst. Hierzu eignet sich zum Beispiel ein über dem Lotbad 1 angebrachter
Infrarot-Sensor. Diese Variante ist in 1 dargestellt.
Alternativ kann die Temperaturmessung auch mittels eines durch eine
Außenwand
des Lotbades 1 hindurch in das Lotbad 1 eingeführten Temperatursensors 19 erfolgen.
Diese Variante ist in 1 ebenfalls dargestellt.
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Die
Messung des zeitlichen Verlaufs der Temperatur T(t) des Lots 3 während des
Phasenüberganges muss
jedoch nicht zwingend im Lotbad 1 vorgenommen werden. Alternativ
hierzu kann die Vorrichtung zur Erkennung der Verunreinigungen eine
Entnahmevorrichtung 21 aufweisen, die dazu dient eine vorgegebenen Menge
flüssigen
Lotes 3 aus dem Lotbad 1 zu entnehmen. Dies ist
in 2 dargestellt. Die Entnahmevorrichtung 21 umfasst
einen unterhalb des Lotbades 1 angeordneten Bypass 23,
der über
eine Zuleitung 25 und eine Ableitung 27 an den
Innenraum des Lotbads 1 angeschlossen ist. In den Bypass 23 ist
ein in 2 lediglich schematisch dargestellter Behälter 29,
z. B. ein Tiegel, eingesetzt, der zur Aufnahme der vorgegebenen
Lotmenge dient. Analog zu dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist hier ein Temperatursensor 31 vorgesehen, der derart
angeordnet ist, dass er die Temperatur T des Lotes 3 in
diesem Behälter 29 während des Phasenübergangs
misst. Der hier dargestellte Temperatursensor 31 umfasst
hierzu einen in den Behälter 29 hineinragenden
Fühler 33.
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Des
Weiteren umfasst die Vorrichtung zur Erkennung der Verunreinigungen
eine Auswerteeinheit 35, die den zeitlichen Verlauf der
während
des Phasenübergangs
gemessenen Temperatur T(t) und/oder eine daraus abgeleitete Kenngröße K mit
dem zeitlichen Verlauf einer mit dem reinen Lot aufgenommenen Referenzkurve
TR(t), oder der entsprechenden Referenzkenngröße KR des reinen Lotes L vergleicht und anhand
des Vergleichs eine gegebenenfalls bestehende Abweichung Δ bestimmt.
Besteht eine solche Abweichung Δ,
so wird das Lot 3 als verunreinigt erkannt.
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Dabei
wird die Tatsache ausgenutzt, dass der zeitliche Verlauf der Temperatur
T(t) des Lotes 3 während
eines Abkühlvorgangs
bzw. während
eines Aufheizvorganges im Bereich des Phasenübergangs sehr empfindlich von
der Zusammensetzung des Lotes 3 abhängt. Bereits geringfügige Veränderungen
der Zusammensetzung, wie sie durch Verunreinigungen entstehen können, führen in
der Regel zu einem deutlich geänderten
Temperaturverhalten. Selbst geringfügige Verunreinigungsgrade,
z. B. in der Größenordnung
von 0,1 Atom%, können
zu einer deutlichen messbaren Veränderung des zeitlichen Verlaufs
der Temperatur T(t) des Lotes 3 während des Phasenübergangs
führen.
Dies gilt sowohl für
Verunreinigungen mit Materialien, die im reinen Lot L nicht enthalten
sind, als auch für
Verunreinigungen mit Materialien, die im reinen Lot L in einer vorgegebenen
Menge bereits enthalten sind.
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3 zeigt
ein Beispiel des zeitlichen Verlaufs der Temperatur TR(t)
eines reinen Lotes L in Abhängigkeit
von der Zeit während
des Phasenübergangs.
Dieser zeitliche Verlauf bildet die Referenzkurve TR(t).
Zu Beginn der Messung ist das Lot L flüssig und weist eine Temperatur
TL auf, die der Temperatur des Lotes 3 im Lotbad 1 während des
Lötbetriebes
entspricht. Ab dem Zeitpunkt t0 kühlt das
Lot L selbsttätig
ab. Dabei ist es beispielsweise der umgebenden Raumtemperatur ausgesetzt
und wird sich selbst überlassen,
d. h. es wird weder von außen
beheizt noch aktiv gekühlt.
Die Temperatur T des Lotes L nimmt nun bis zum Erreichen der Schmelztemperatur
TS des reinen Lots L- zum Zeitpunkt t1 kontinuierlich
ab. Mit dem Erreichen der Schmelztemperatur TS setzt
der Phasenübergang
ein. Das Lot L erstarrt. Während
der Dauer des Phasenübergangs bleibt
die Temperatur T des Lotes L annähernd
konstant. Dies führt
dazu, dass der zeitliche Verlauf der Temperatur TR(t)
in diesem Bereich einen deutlich ausgeprägten plateauförmigen Abschnitt
aufweist, in dem sich die Temperatur in Abhängigkeit von der Zeit bis zum
Abschluss des Phasenübergangs
praktisch nicht ändert. Der
Phasenübergang
ist zum Zeitpunkt t2 abgeschlossen, und
die Temperatur T des Lotes L nimmt wieder kontinuierlich ab.
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Verunreinigungen
im Lot 3 führen
unter den gleichen Versuchsbedingungen zu einem gegenüber der Referenzkurve
TR(t) in der Regel deutlich veränderten
zeitlichen Verlauf der Temperatur T(t) des Lotes 3.
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Je
nach Art und/oder Umfang der Verunreinigung sind dabei vielfältige Veränderungen
möglich.
Mögliche
Veränderungen
sind nachfolgend anhand von zwei Extremfällen aufgezeigt.
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Ein
Extremfall besteht darin, dass dem reinen Lot L nun eine Verunreinigung
zugeführt,
die bewirkt, dass das verunreinigte Lot 3 beim Erstarren
eine einzige Phase ausbildet, deren Zusammensetzung der Zusammensetzung
des verunreinigten Lotes 3 entspricht. Dabei ergibt sich
der in 3 gestrichelt dargestellte zeitliche Verlauf der
Temperatur TSU(t) während dieses Phasenübergangs.
Der grundsätzliche
Verlauf ist im Wesentlichen identisch zu dem Verlauf der Referenzkurve
TR(t). Die Verunreinigung bewirkt jedoch
eine Veränderung
der Schmelztemperatur, hier eine Absenkung der Schmelztemperatur
von TS auf TSU,
die anhand der veränderten
Lage des plateauförmigen
Abschnitts des Temperaturverlaufs TSU(t)
gegenüber
dem plateauförmigen
Abschnitt der Referenzkurve TR(t) ablesbar
ist.
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Ein
weiterer Extremfall tritt auf, wenn dem reinen Lot mindestens ein
weiteres Material in einer Menge zugeführt, die bewirkt, dass das
resultierende Lot beim Erstarren zwei mengenmäßig nahezu gleichwertige Phasen α und β ausbildet,
die unterschiedliche Schmelztemperaturen Tα und
Tβ aufweisen.
In diesem Fall ergibt sich der in 3 gepunktet
dargestellte zeitliche Verlauf der Temperatur Tαβ(t).
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Die
Temperatur Tαβ(t)
des Lotes nimmt bis zum Erreichen der höheren der beiden Schmelztemperaturen,
hier Tα,
kontinuierlich ab. Mit dem Erreichen der Schmelztemperatur Tα setzt
ein erster Phasenübergang ein,
bei dem ein Teil des Lotes in der α Phase erstarrt. Während der
Dauer dieses Phasenübergangs
bleibt die Temperatur T des Lotes annähernd konstant. Dies führt dazu,
dass der zeitliche Verlauf der Temperatur Tαβ(t) in
diesem Bereich einen deutlich ausgeprägten plateauförmigen Abschnitt
aufweist, in dem sich die Temperatur in Abhängigkeit von der Zeit bis zum
Abschluss des ersten Phasenübergangs
praktisch nicht ändert.
Der Phasenübergang
ist zum Zeitpunkt t3 abgeschlossen, und
die Temperatur des Lotes nimmt wieder kontinuierlich ab, bis zum
Zeitpunkt t4 der niedrigere der beiden Schmelzpunkte,
hier Tβ,
erreicht wird.
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Mit
dem Erreichen der niedrigeren Schmelztemperatur Tβ setzt
ein zweiter Phasenübergang
ein, bei dem der verbliebene Teil des Lotes in der β Phase erstarrt.
Während
der Dauer dieses Phasenübergangs
bleibt die Temperatur des Lotes wieder annähernd konstant. Dies führt dazu,
dass der zeitliche Verlauf der Temperatur Tαβ(t)
in diesem Bereich einen zweiten plateauförmigen Abschnitt aufweist,
in dem sich die Temperatur Tαβ(t) in Abhängigkeit
von der Zeit bis zum Abschluss des zweiten Phasenübergangs
praktisch nicht ändert.
Im Anschluss an diesen zum Zeitpunkt t5 abgeschlossenen
zweiten Phasenübergang
nimmt die Temperatur Tαβ(t) des Lotes wieder kontinuierlich
ab. Je nach Art und Umfang des zugefügten Materials können natürlich auch drei
oder mehr Phasen ausgebildet werden, die bei unterschiedlichen Schmelztemperaturen
erstarren.
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Die
Dauer der einzelnen Phasenübergänge ist
bei gleichen Abkühlungsbedingungen
abhängig
von der anteiligen Menge des in der jeweiligen Phase erstarrenden
Materials.
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In
Lotbädern
bilden die Verunreinigungen nur einen mengenmäßig sehr geringen Anteil an
der Lotmenge, z. B. in der Größenordnung
von 0,01 bis 0,2 Atom%. Bei diesen geringen Mengen erstarrt typischer Weise
fast die gesamte Lotmenge in einer einzigen Phase bei einer für die Verunreinigung
charakteristischen Schmelztemperatur. Dies ist auch dann der Fall,
wenn insgesamt zwei oder mehr Phasen ausgebildet werden, die im
zeitlichen Verlauf jeweils zur Ausbildung eines plateauförmigen Abschnitts
führen.
Da die Dauer der einzelnen Phasenübergänge abhängig von der anteiligen Menge
des in der jeweiligen Phase erstarrenden Materials ist, nimmt der
Phasenübergang
in dem fast die gesamte Lotmenge erstarrt das größte Zeitfenster in dem zeitlichen
Verlauf der Temperatur ein. Weitere Phasenübergänge bei denen gegebenenfalls
die übrigen
anteilsmäßig sehr
geringen Restmengen erstarren, finden demgegenüber in sehr engen Zeitfenstern
statt. Der zeitliche Verlauf der Temperatur zeigt damit bei in Lotbädern typischer
Weise auftretenden Verunreinigungsgraden im wesentlichen den in 3 gestrichelt
eingezeichneten Verlauf. D. h. zumindest ein mengenmäßig größter Anteil
des Lotes erstarrt in einem einzigen Phasenübergang in einer einzigen Phase.
Dies spiegelt sich in dem ausgeprägten den zeitlichen Verlauf
der Temperatur charakterisierenden plateauförmigen Abschnitt wieder.
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Selbst
geringe Mengen von Verunreinigungen, insb. von 0,1 Atom% und mehr
haben in der Regel bereits deutlich messbare Auswirkungen auf den
zeitlichen Verlauf der Temperatur T(t) des Lotes 3 während dieses
Phasenübergangs.
So führt
beispielsweise eine Verunreinigung eines eutektischen Zinn/Silber
Lotes mit 1 Atom% Blei zu einem Abfall der Schmelztemperatur um
4°C. Während das
reine Zinn/Silber Lot einen Schmelzpunkt von 221°C aufweist beträgt der Schmelzpunkt
des mit 1 Atom% verunreinigten Lots nur noch 217°C. Damit verschiebt sich der
zugehörige
plateauförmige
Abschnitt um 4°C
nach unten.
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Aufgrund
dieses deutlich messbaren Effektes eignet sich der zeitliche Verlauf
der Temperatur T(t) während
des Phasenübergangs
hervorragend zur Erkennung von Verunreinigungen.
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Erfindungsgemäß wird daher
zur Erkennung von in einem reinen Lot L enthaltenen Verunreinigungen, derart
Verfahren, dass der zeitlicher Verlauf der Temperatur T(t) des Lotes 3 während eines
Abkühl-
oder eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich gemessen
wird, indem dieser Phasenübergang
des Lotes 3 stattfindet. Anschließend wird der zeitliche Verlauf
der gemessenen Temperatur T(t) und/oder eine daraus abgeleitete
Kenngröße K mit
dem zeitlichen Verlauf einer mit dem reinen Lot L aufgenommenen
Referenzkurve TR(t), und/oder der entsprechenden
Kenngröße KR des reinen Lotes L verglichen, und es wird
anhand des Vergleichs eine gegebenenfalls zwischen dem gemessenen
zeitlichen Verlauf der Temperatur T(t) und der Referenzkurve TR(t) und/oder zwischen der Kenngröße K und
der Referenzkenngröße KR bestehende Abweichung Δ abgeleitet. Dabei wird die
Referenzkurve TR(t) unter den gleichen äußeren Bedingungen
aufgenommen, unter denen nachfolgend auch das Verfahren zur Erkennung
der Verunreinigungen ausgeführt
wird. Besteht eine von Null verschiedene Abweichung Δ, so wird
das Lot 3 als verunreinigt erkannt.
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Dabei
können
die Verunreinigungen je nach Art, Umfang und Zusammensetzung sehr
komplexe Auswirkungen auf das beschriebene Temperaturverhalten haben.
Dies hat zur Folge, dass zwar jede bestehende Abweichung auf eine
Verunreinigung zurückzuführen ist,
der Umkehrschluss dagegen jedoch nicht immer richtig sein muss.
Das Fehlen einer messbaren Abweichung bedeutet nicht zwangsläufig, dass
keine Verunreinigung vorliegt. Dies kann z. B. dann der Fall sein,
wenn einzelne Komponenten der Verunreinigung gegenläufige Auswirkungen
auf das Temperaturverhalten haben, die sich gegenseitig aufheben.
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Vorzugsweise
wird die Referenzkurve TR(t) im Rahmen einer
Inbetriebnahme der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Lötanlagen
vorgenommen. Hierzu wird das Lotbad 1 bei der Inbetriebnahme
mit dem reinen Lot L befüllt.
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Anschließend wird
mittels der Vorrichtung zur Erkennung der Verunreinigungen der zeitliche
Verlauf der Temperatur T(t) des reinen Lotes L während eines Abkühl- oder
eines Aufheizvorganges in einem Temperaturbereich gemessen, indem
der Phasenübergang
des reinen Lotes L stattfindet. Der zeitliche Verlauf der gemessenen
Temperatur T(t) wird als Referenzkurve TR(t)
in einem der Auswerteeinheit 35 zugänglichen Speicher 37 abgespeichert.
Alternativ oder zusätzlich
hierzu kann aus dem zeitlichen Verlauf der Temperatur T(t) eine
Kenngröße K des
reinen Lots L abgeleitet und als Referenzkenngröße KR des
reinen Lots L in einem der Auswerteeinheit 35 zugänglichen
Speicher 37 abgespeichert werden. Als Referenzkenngröße KR eignet sich beispielsweise diejenige Temperatur,
bei der der zeitliche Verlauf den ausgeprägten plateauförmigen Abschnitt aufweist.
Diese Kenngröße K entspricht
der Schmelztemperatur TS des reinen Lotes 3.
Sie kann beispielsweise anhand von Algorithmen ermittelt werden,
die die Steigung des zeitlichen Verlaufs der gemessenen Temperatur
ermitteln, und von einem in der Auswerteinheit 35 enthaltenen
Mikroprozessor 39 ausgeführt werden.
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Die
Referenzkurve wird, bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel,
beispielsweise mittels des Temperatursensors 17 oder des
Temperatursensors 19 aufgenommen, während das frisch befüllte Lotbad 1 aufgeheizt
wird. Das Aufheizen des Lotes L auf die Betriebstemperatur, bei
der das Lotbad 1 nachfolgend betrieben wird, ist ein ohnehin
notwendiger Vorgang, der stets in gleicher Weise vorgenommen wird.
Der zeitliche Verlauf der während
des Aufheizens gemessenen Temperatur wird als Referenzkurve in einem
der Auswerteeinheit 35 zugänglichen Speicher 37 abgespeichert.
Alternativ oder zusätzlich
hierzu kann aus dem zeitlichen Verlauf der Temperatur T(t) die oben
beschriebene Referenzkenngröße des reinen
Lots L abgeleitet und in einem der Auswerteeinheit 35 zugänglichen
Speicher 37 abgespeichert werden.
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Dieses
Vorgehen bietet den Vorteil, dass die Aufnahme der Referenzkurve
bzw. die Ableitung der Referenzkenngröße während eines ohnehin erforderlichen
Aufheizvorganges ausgeführt
werden. Es ist kein zusätzlicher
Arbeitsgang erforderlich. Allerdings bedeutet diese Vorgehensweise,
dass die spätere
Erkennung von Verunreinigungen auch nur dann ausgeführt werden
kann, wenn das abgekühlte
Lotbad 1 erneut unter den gleichen Bedingungen aufgeheizt
wird. Dieses Verfahren ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn das
Lotbad 1 fertigungs- oder personal-bedingt regelmäßig, z.
B. täglich,
abgeschaltet wird.
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Alternativ
hierzu kann, bei dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
die Temperatur des reinen Lotes mittels des Temperatursensors 17 oder
des Temperatursensors 19 gemessen werden, während das
aufgeheizte Lotbad 1 abkühlt. In dem Fall wird das frisch
befüllte
Lotbad 1 vorab vorzugsweise auf die Löttemperatur TL aufgeheizt
und anschließend
wieder abgekühlt.
Der zeitliche Verlauf der Temperatur wird während des Abkühlens gemessenen
und als Referenzkurve TR(t) in einem der
Auswerteeinheit 35 zugänglichen
Speicher 37 abgespeichert und/oder es wird anhand der Referenzkurve
TR(t) die Referenzkenngröße KR abgeleitet
und in dem der Auswerteeinheit 35 zugänglichen Speicher 37 abgespeichert.
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Auch
bei dieser Vorgehensweise, kann die spätere Erkennung von Verunreinigungen
nur dann ausgeführt
werden kann, wenn das aufgeheizte Lotbad 1 erneut unter
den gleichen Bedingungen abkühlt.
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Auch
bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
wird die Referenzkurve TR(t) vorzugsweise im
Rahmen einer Inbetriebnahme der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Lötanlage
vorgenommen. Hierzu wird das Lotbad 1 bei der Inbetriebnahme
mit dem reinen Lot L befüllt
und das Lot L wird auf dessen Löttemperatur
TL aufgeheizt.
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Anschließend wird
mittels der Entnahmevorrichtung 21, eine vorgegebenen Menge
flüssigen
Lotes L aus dem Lotbad 1 entnommen, in den Behälter 29 gefüllt und
es wird der zeitliche Verlauf der Temperatur des entnommenen Lotes
L während
eines Abkühl-
oder Aufheizvorganges in dem Temperaturbereich aufgenommen, indem
der Phasenübergang
des reinen Lotes L stattfindet.
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Dabei
kann der Behälter 29 permanent
an die für
das Lotbad 1 vorgesehene, hier nicht dargestellte, Heizung
angekoppelt sein, so dass der Behälter 29 und dessen
Inhalt zusammen mit dem Lot 3 im Lötbad 1 aufheizt wird,
auf der Löttemperatur
TL gehalten wird, bzw. nach dem Ausschalten
der Heizung abkühlt.
Die Aufnahme der Referenzkurve TR(t) bzw.
die Ableitung der Kenngröße KR erfolgt in dem Fall auf die gleiche Weise,
wie sie oben bereits anhand des in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
beschrieben wurde. Der einzige Unterschied besteht darin, dass anstelle
der Temperatur T des Lots L im Lotbad 1 die Temperatur
des Lots L im Behälter 29 gemessen
wird.
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Allen
zuvor beschriebenen Varianten ist gemeinsam, dass es zur Erkennung
der Verunreinigungen erforderlich ist, den Lötbetrieb zu unterbrechen. Sollte
dies aus fertigungs- oder ablauftechnischen nicht gewünscht sein,
so lässt
sich dies dadurch vermeiden, dass eine Vorrichtung vorgesehen wird,
die es erlaubt, einen entsprechend ausgebildeten Behälter 29', während des
Betriebs aus der Lötanlage
zu entnehmen, so dass dieser samt Inhalt unabhängig von der Temperatur des
Lötbades 1 abkühlen kann.
Ein Beispiel für
einen solchen Behälter 29' ist in 4 dargestellt.
Er ist vollständig
abgeschlossen, und weist einlassseitig und auslassseitig jeweils
einen verschließbaren
Anschluss 41 auf, der an entsprechende ebenfalls verschließbare Anschlüsse 43 der
Zuleitung 25 und der Ableitung 27 anschließbar ist.
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Die
Aufnahme der Referenzkurve TR(t) bzw. die
Ableitung der Kenngröße KR erfolgt auch hier vorzugsweise im Rahmen
der Inbetriebnahme unmittelbar nachdem das Lotbad 1 mit
frischem Lot L befüllt
wurde. Hierzu wird das Lot L im Lötbad 1 auf die Löttemperatur
TL aufgeheizt und der Behälter 29' mit flüssigem Lot L
befüllt.
Anschließend
werden die verschließbaren
Anschlüsse 41 des
Behälters 29' und die verschließbaren Anschlüsse 43 der
Zuleitung 25 und der Ableitung 27 verschlossen
und der Behälter 29' aus der Lötanlage entnommen.
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Der
Behälter 29' und das darin
enthaltene Lot L werden nun nicht mehr durch die Heizung der Lötanlage
beheizt und das Lot L kühlt
ab. Während
dieses Abkühlvorgangs
wird die Referenzkurve TR(t) aufgezeichnet
und gegebenenfalls die zugehörige
Kenngröße KR daraus abgeleitet.
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Alternativ
könnte
man das Lot im Behälter 29' abkühlen lassen,
es anschließend
wieder aufheizen und die Referenzkurve während des Aufheizvorganges
aufnehmen. Dies würde
jedoch ein zusätzliche
externe Heizung erfordern.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Erkennung von Verunreinigungen kann nun jederzeit während des
Lötbetriebes
durchgeführt
werden, indem ein identischer mit dem Temperatursensor 31 ausgestatteter
Behälter 29' in den Bypass
eingesetzt wird, die Anschlüsse 41, 43 geöffnet werden,
der Behälter 29' mit flüssigen Lot 3 aus
dem Lötbad 1 befüllt wird,
und nach dem Verschließen
der Anschlüsse 41, 43 entnommen
wird. Es wird auch hier wie oben beschrieben, der zeitliche Verlauf
der Temperatur des Lots während
des Phasenübergangs
aufgezeichnet.
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Die
eigentliche Erkennung der Verunreinigungen erfolgt dann mittels
der Auswerteeinheit 35. Hierzu wird in der Auswerteinheit 35 ein
Vergleich des zeitlichen Verlaufs der gemessenen Temperatur T(t)
und/oder einer daraus abgeleiteten Kenngröße K des möglicher Weise verunreinigten
Lotes 3 mit der Referenzkurve TR(t)
und/oder der Referenzkenngröße KR ausgeführt,
und anhand des Vergleich eine gegebenenfalls zwischen dem gemessenen
zeitlichen Verlauf der Temperatur T(t) und der Referenzkurve TR(t) und/oder der Kenngröße K und der Referenzkenngröße KR bestehende Abweichung Δ abgeleitet. Besteht eine Abweichung Δ, so wird
das Lot 3 als verunreinigt erkannt.
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Die
Abweichung Δ ist
beispielsweise die zwischen der gemessenen Temperaturkurve T(t)
und der Referenzkurve TR(t) eingeschlossene
Fläche.
Diese wird vorzugsweise in einem fest vorgegebenen Zeitfenster bestimmt,
in dem der Phasenübergang
des reinen Lotes L stattfindet. In dem in 3 dargestellten
Beispiel ist das Zeitfenster beispielsweise durch die Anfangszeit
t0 und die Endzeit t2 begrenzt.
Die zwischen der gemessenen Temperaturkurve TSU(t)
und der Referenzkurve TR(t) eingeschlossene
Fläche
ist in 3 schraffiert.
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Alternativ
oder zusätzlich
hierzu kann eine weitere Abweichung anhand einer Kenngröße K ermittelt werden.
Als Kenngröße K eignet
sich insb. die oben bereits beschriebene Schmelztemperatur des Lotes.
Der Schmelzpunkt TS des reinen Lots ist
entweder vorab bekannt oder er wird in der Auswerteinheit 35 anhand
der Referenzkurve TR(t) abgeleitet. Hierzu
wird mittels entsprechender Algorithmen diejenige Temperatur bestimmt,
bei der die Referenzkurve TR(t) den ausgeprägten plateauförmigen Abschnitt
aufweist. Auf diese Weise wird anhand der gemessenen Temperaturkurve,
hier TSU(t), auch die Schmelztemperatur
TSU des potentiell verunreinigten Lots 3 bestimmt.
Anschließend
wird die Abweichung Δ' bestimmt, indem
die Differenz dieser beiden Schmelztemperaturen TS,
TSU gebildet wird. Das Lot 3 wird
als verunreinigt erkannt, wenn eine Abweichung Δ' besteht.
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Die
abgeleiteten Abweichungen Δ, Δ' werden von der Auswerteinheit 35 einer
weiteren Auswertung, Verarbeitung und/oder Anzeige zur Verfügung stellt.
Hierzu weist die hier dargestellte Auswerteinheit 35 einen Ausgang 45 auf, über den
die Abweichung Δ und/oder Δ' und vorzugsweise
auch die gemessenen Temperaturverläufe T(t), die Referenzkurve
TR(t), sowie die gegebenenfalls ermittelten
oder abgespeicherten Kenngrößen K und
die Referenzkenngrößen KR einer übergeordneten
Einheit, z. B. einem Personal Computer, zur Verfügung stehen. Die Anzeige der
Abweichungen Δ, Δ' erfolgt vorzugsweise
graphisch mittels eines Displays 47, in dem die gemessenen
Temperaturverläufe
T(t) und die gegebenenfalls ermittelten Kenngrößen K graphisch zusammen mit
der Referenzkurve TR(t) und den entsprechenden
Referenzkenngrößen KR des reinen Lots L dargestellt sind.
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Vorzugsweise
leitet die Vorrichtung zur Erkennung der Verunreinigungen mindestens
eine der oben beschriebenen Abweichungen Δ, Δ' ab und vergleicht diese mit einem für die abgeleitete
Abweichung Δ, Δ' vorgegebenen Grenzwert.
Sollte die Abweichung den vorgegebenen Grenzwert überschreiten,
wird das Lot 3 der Lötanlage
ausgewechselt.
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Dabei
kann der Grenzwert ein genereller sicherheitsgerichtet gewählter Grenzwert
sein, der völlig
unabhängig
davon ist, mit welchen Stoffen das Lotbad 1 verunreinigt
wurde. So kann beispielsweise eine vorgegebene Änderung der Schmelztemperatur,
z. B. um 2°C,
oder eine vorgegebene Maximalgröße für die zwischen
der Referenzkurve TR(t) und dem gemessenen
Temperaturverlauf T(t) eingeschlossene Fläche, generell zum Anlass genommen
werden, das Lot 3 im Lotbad 1 zu wechseln. Dies
ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn anzunehmen ist, dass das Lotbad 1 regelmäßig mit
ständig
wechselnden Stoffen verunreinigt wird.
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Ist
bekannt, mit welchem Stoff das Lotbad 1 verunreinigt wird,
so kann in einigen Fällen
anhand von weiteren Referenzmessungen ein Maß für den Grad der Verunreinigung
abgeleitet werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Verunreinigung
aus einem vorbekannten Stoff besteht, der eine mit zunehmendem Verunreinigungsgrad
stetig wachsende Veränderung
des zeitlichen Verlaufs der Temperatur des Lots 3 während des Phasenübergangs bewirkt.
Eine solche stetig wachsende Veränderung
ist z. B. ein stetiger Anstieg oder ein stetiger Abfall der Schmelztemperatur
in Abhängigkeit
vom Verunreinigungsgrad. Der Verunreinigungsgrad bezeichnet dabei
den Anteil des Stoffes, mit dem das Lot 3 verunreinigt
ist an der Gesamtmenge und kann beispielsweise in Atom% angegeben
werden.
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Zur
Bestimmung des Verunreinigungsgrades wird neben der Referenzkurve
TR(t), die mit dem reinen Lot L aufgenommen
wurde, mindestens eine weitere Referenzkurven TRLx(t)
mit einem Referenzlot Lx mit einem bekannten Verunreinigungsgrad
aufgenommen. Die Referenzlote Lx werden beispielsweise hergestellt, indem
einer bekannten Menge des reinen Lots L eine bekannte Menge des
jeweiligen Stoffes als Verunreinigung beigefügt werden.
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5 zeigt
Referenzkurven TR(t), TRL1(t),
TRL2(t), TRL3(t)
für ein
Beispiellot. Die Referenzkurve TR(t) zeigt
den zeitlichen Verlauf der Temperatur des reinen Lots L während des
Phasenübergangs.
Die Referenzkurve TRL1(t) zeigt den unter
den gleichen Bedingungen im gleichen Temperaturbereich aufgenommenen
zeitlichen Verlauf der Temperatur des Referenzlots L1, das beispielsweise
0,08 Atom% des vorbekannten Stoffes, z. B. Blei, enthält. Die
Referenzkurve TRL2(t) zeigt den entsprechenden
Verlauf der Referenzlots L2, das 0,10 Atom% des vorbekannten Stoffes
enthält,
und die Referenzkurve TRL3(t) den entsprechenden
Verlauf des Referenzlots L3, das 0,12 Atom% des vorbekannten Stoffes
enthält.
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Genau
wie für
das reine Lot L, lassen sich auch für die Referenzlote Lx Referenzkenngrößen KRx ableiten, die nachfolgend zur Bestimmung
des Grades der Verunreinigung herangezogen werden können. Hierzu eignen
sich besonders gut die Schmelztemperaturen, bei denen zumindest
der wesentliche Teil der Referenzlote Lx erstarren bzw. schmelzen.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sinkt die Schmelztemperatur TLx der Referenzlote
Lx mit zunehmendem Verunreinigungsgrad ab.
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Anhand
dieser Referenzmessungen wird der Grad der Verunreinigung des Lotes 3 mit
dem vorbekannten Stoff, der sich im Betrieb im Lotbad 1 angereichert
hat, ermittelt, indem der zeitlichen Verlauf der gemessenen Temperatur
T(t) und/oder eine daraus abgeleitete Kenngröße K des Lots 3 mit
dem zeitlichen Verlauf der Referenzkurven TR(t),
TRL1(t), TRL2(t),
TRL3(t) und/oder den entsprechenden Referenzkenngrößen KR, KR1, KR2, KR3 der Referenzlote
Lx verglichen wird, und anhand des Vergleichs
eine vom Grad der Verunreinigung des Lotes 3 mit dem vorbekannten
Stoff abhängige
Abweichung Δ abgeleitet
wird. Diese wird einer weiteren Auswertung, Verarbeitung und/oder
Anzeige zur Verfügung
gestellt.
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Der
Grad der Verunreinigung kann hierzu anhand des zeitlichen Verlaufs
der gemessenen Temperatur T(t) durch einen Vergleich mit den Referenzkurven
TR(t), TRL1(t),
TRL2(t), TRL3(t)
bestimmt werden, indem Beispielsweise diejenigen beiden Referenzkurven
ermittelt werden, die dem gemessenen Verlauf T(t) am ähnlichsten
sind. Ein Maß hierfür sind beispielsweise
die zwischen der gemessenen Verlaufskurve T(t) und den jeweiligen
Referenzkurven TR(t), TRL1(t),
TRL2(t), TRL3(t)
eingeschlossenen Flächen.
Hieraus ergibt sich dann ein Grad der Verunreinigung, der zwischen
den bekannten Verunreinigungsgraden der beiden Referenzlote, mit denen
die jeweiligen der gemessenen Verlaufskurve T(t) benachbarten Referenzkurven
aufgenommen wurden, liegt. Hierdurch ist ein Bereich ableitbar,
in dem der gesuchte Verunreinigungsgrad liegt. Eine genauere Bestimmung
des Verunreinigungsgrades kann quantitativ durch Interpolation ermittelt
werden. Hierzu werden beispielsweise die zwischen der gemessenen
Verlaufskurve und den beiden benachbarten Referenzkurven eingeschlossenen
Flächen
berechnet und zu den jeweiligen Verunreinigungsgraden der beiden
Referenzkurven ins Verhältnis
gesetzt.
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Alternativ
oder zusätzlich
hierzu kann der Verunreinigungsgrad quantitativ anhand einer abgeleiteten Kenngröße K ermittelt
werden. Vorzugsweise wird hierzu die Schmelztemperatur herangezogen,
die anhand des plateauförmigen Abschnitts
des zeitlichen Verlaufs der Temperatur T(t) des potentiell verunreinigten
Lots 3 wie oben beschrieben ermittelt werden.
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Die
für das
potentiell verunreinigte Lot 3 ermittelte Schmelztemperatur
wird dann mit den als Referenzkenngrößen KRx abgespeicherten
Schmelztemperaturen TSx verglichen und anhand
der sich ergebenden Abweichungen Δ zwischen
den Schmelztemperaturen der gesuchte Verunreinigungsgrad ermittelt.
Auch hier kann der gesuchte Verunreinigungsgrad durch Interpolation
quantitativ genauer bestimmt werden.
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Hierdurch
ist es insb. möglich
einen gewünschten
oder vorgegebenen Grenzwert für
den Verunreinigungsgrad mit dem vorbekannten Stoff einzuhalten.
Dies ist beispielsweise für
die Einhaltung der für
die Bleikonzentration in der RoHS Richtlinie vorgegebenen Grenzwerte
relevant. Hierzu wird anhand der Referenzkurven TR(t),
TRL1(t), TRL2(t),
TRL3(t) ein Grenzwert für die Schmelztemperatur des
verunreinigten Lotes ermittelt, der nicht unterschritten werden
darf. Die Überwachung
der Einhaltung dieses Grenzwertes erfolgt dann erfindungsgemäß, indem
die Schmelztemperatur des Lotes 3 im Lotbad 1 auf
die beschriebene Weise ermittelt wird, und überprüft wird, ob dieser unterhalb
des anhand der Referenzmessungen abgeleiteten Grenzwertes liegt.
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Die
erfindungsgemäßen Verfahren
zur Erkennung von Verunreinigungen bzw. zur Bestimmung des Grades
der Verunreinigung können
regelmäßig, z.
B. täglich,
oder bedarfsabhängig
ausgeführt
werden. Die bedarfsabhängige Überprüfung erfolgt
beispielsweise anhand der ermittelten Abweichungen Δ, Δ' oder des ermittelten
Verunreinigungsgrades, indem die Überprüfungen umso häufiger ausgeführt werden,
je näher
die ermittelte Abweichung bzw. die ermittelten Abweichungen oder
der ermittelte Verunreinigungsgrad an einem hierfür vorgegebenen
Grenzwert liegen.
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Vorzugsweise
weist die Lötanlage
eine zusätzliche
Anzeige auf, die das Überschreiten
des Grenzwertes bzw. dessen Einhaltung anzeigt. Dies kann beispielsweise
eine an die Auswerteinheit
35 angeschlossene Anzeige
49 sein,
die eine rote und eine grüne
Leuchtdiode umfasst. Diese wird derart angesteuert, dass die grüne Leuchtdiode
leuchtet solange der Grenzwert eingehalten wird. Wird der Grenzwert überschritten,
so schaltet die Auswerteinheit
35 die rote Leuchtdiode
ein und die grüne
wird ausgeschaltet.
1 | Lotbad |
3 | Lot |
5 | Lotführung |
7 | Lotwelle |
9 | zu
lötende
Baugruppe |
11 | Baugruppenführung |
13 | Leiterplatte |
15 | elektronisches
Bauteil |
17 | Temperatursensor |
19 | Temperatursensor |
21 | Entnahmevorrichtung |
23 | Bypass |
25 | Zuleitung |
27 | Ableitung |
29 | Behälter |
31 | Temperatursensor |
33 | Fühler |
35 | Auswerteinheit |
37 | Speicher |
39 | Mikroprozessor |
41 | verschließbarer Anschluss |
43 | verschließbarer Anschluss |
45 | Ausgang |
47 | Display |
49 | Anzeige |