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DE102007058634A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von flächigen Kunststoff-Formteilen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Herstellung von flächigen Kunststoff-Formteilen Download PDF

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DE102007058634A1
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Abstract

Bei einem Verfahren zur Herstellung von flächigen Kunststoff-Formteilen mittels einer eine erste und eine zweite Formplatte (1, 2) aufweisenden Spritzgießvorrichtung wird Kunststoffmaterial in eine Kavität (20), die zwischen den Formplatten (1, 2) ausgebildet ist, eingespritzt. Mindestens eine der Formplatten (2) wird so dimensioniert, dass sie in einem angussfernen Bereich stärker als in einem angussnahen Bereich, bezogen auf die Sollwandstärke des zu fertigenden Formteils vergrößert ist. Nach dem Befüllen wird die Kavität (20) neu dimensioniert, derart, dass sie sowohl im angussfernen Bereich als auch im angussnahen Bereich der Sollwandstärke des zu fertigenden Formteils entspricht. Bei zumindest einem der beiden Dimensionierungsschritte wird zumindest eine der Formplatten (1, 2) gebogen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung von Kunststoff-Formteilen, insbesondere von großflächigen und gegebenenfalls optischen Formteilen aus Kunststoff.
  • Zur Herstellung von großflächigen Kunststoff-Formteilen werden häufig sogenannte Prägeverfahren eingesetzt. Bei Prägeverfahren wird die flüssige Kunststoffmasse in eine vorvergrößerte Kavität zwischen den Formplatten eingespritzt und anschließend unter Ausführung einer Formplattenbewegung in Dickenrichtung verpresst. Das Einspritzen der Kunststoffmasse in die vorvergrößerte Kavität erleichtert die Befüllung der Kavität. Darüber hinaus bewirkt die Formplattenbewegung während der Abkühlphase einen Schwundausgleich und ermöglicht so die Herstellung von besonders spannungsarmen Kunststoff-Formteilen. Insbesondere bei der Herstellung flächiger optischer Kunststoff-Formteile wie z. B. Verscheibungen von Kraftfahrzeugen (Kfz), bei denen der Anspritzort im Randbereich des Formteils liegt und Verspannungen im Produkt sichtbar sind, werden Prägeverfahren häufig eingesetzt.
  • Parallelpräge-Vorrichtungen ermöglichen die Durchführung von Prägeverfahren mit einer in den Toleranzgrenzen der Vorrichtung parallelen Stellung der Formplatten zueinander. Durch das randseitige Einspritzen der Kunststoffmasse kann eine "exakte" Plattenparallelität verloren gehen und eine Verkippung der Platten bis hin zu den durch die Vorrichtungstoleranzen gegebenen Grenzen auftreten. Aus der Schrift DE 102 33 679 ist es bekannt, einem solchen Verkippen der Formplatten infolge des Einspritzvorgangs entgegenzuwirken.
  • Beim Herstellen großer flächiger Formteile kann das Problem auftreten, dass die Maßhaltigkeit des Formteils im angussfernen Bereich geringer als im angussnahen Bereich ist. Beispielsweise kann eine nominal konstante Wandstärke des fertigen Kunststoff-Formteils im angussnahen Bereich größer als im angussfernen Bereich sein, da das eingespritzte Kunststoffmaterial im angussnahen Bereich höher komprimiert ist als im angussfernen Bereich und daher im angussnahen Bereich eine geringere Schwindung beim Verfestigen des Kunststoffmaterials auftritt als im angussfernen Bereich.
  • Aus der Schrift DE 102 59 076 ist eine Spritzgießvorrichtung bekannt, mit welcher ein Klappprägeverfahren durchgeführt wird. Eine der beiden Formplatten weist eine Klappachse auf, um welche diese Formplatte verschwenkt werden kann. Beim Klappprägen wird vor der Einleitung der flüssigen Kunststoffmasse eine Schiefstellung der beiden Formplatten relativ zueinander erzeugt. Die Kunststoffmasse wird dann randseitig im Bereich der Klappachse in die keilförmige Kavität zwischen den beiden Formplatten eingespritzt. Das Klappen (d. h. das Reduzieren des Öfnungswinkels) der Formplatten in die Schließstellung bewirkt eine Verdrängung der Kunststoffmasse in den angussfernen Bereich der Kavität und erleichtert somit die vollständige Befüllung der Kavität auch im angussfernen Bereich. Nachteil dieser Technik sind die hohen Herstellungskosten für Klappprägevorrichtungen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung von flächigen Kunststoff-Formteilen anzugeben, mit welchem in einfacher Weise flächige Kunststoff-Formteile mit hoher Maßhaltigkeit hergestellt werden können. Ferner zielt die Erfindung darauf ab, eine Vorrichtung zu schaffen, mit welcher Kunststoff-Formteile mit hoher Maßhaltigkeit gefertigt werden können.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabenstellung wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vor teilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Durch das Dimensionieren der Kavität im angussfernen Bereich auf Übermaß (bezogen auf die Sollwandstärke) wird erreicht, dass das im angussnahen Bereich höher komprimierte Kunststoffmaterial nach unten in die im angussfernen Bereich temporär vergrößerte Kavität verdrängt wird. Dadurch sammelt sich im Vergleich zu einer der Sollwandstärke entsprechenden Geometrie der Kavität mehr Kunststoffmaterial im angussfernen Bereich der Kavität an. Dieses lokale, temporäre Überdimensionieren der Kavität kann durch einen Biegeprozess zumindest einer der Formplatten oder auf konstruktivem Weg erreicht werden. Nach dem Einspritzen des Kunststoffmaterials und einer entsprechend der Kavitätsgeometrie erfolgten Materialverteilung wird die lokale Überdimensionierung der Kavität wieder aufgehoben, d. h. eine Kavitätsgeometrie entsprechend der Sollwandstärke des zu fertigenden Formteils geschaffen. Dadurch wird das vom angussnahen Bereich verdrängte Kunststoffmaterial am angussfernen Ende des Kunststoff-Formteils weiter komprimiert und somit die dort erhöhte Schwindung kompensiert. Die Neudimensionierung der Kavität auf Sollwandstärke kann z. B. ein Zurückstellen der zuvor gebogenen Formplatte oder ein Biegen der Formplatte umfassen. Im Ergebnis wird dadurch ein flächiges Kunststoff-Formteil mit maßhaltiger (z. B. konstanter) Wandstärke und ausgeglichenen Druck-Spannungsverhältnissen über das gesamte Formteil erhalten.
  • Nach einem ersten Ausführungsbeispiel wird die mindestens eine Formplatte während des Einspritzens des Kunststoffmaterials angussfern auf Übermaß gebogen. Die Biegung der Formplatte kann hierbei gegebenenfalls allein durch den Einspritzdruck des Kunststoffmaterials herbeigeführt werden.
  • Nach einem zweiten Ausführungsbeispiel wird die mindestens eine Formplatte vor dem Einspritzen des Kunststoffmaterials angussfern auf Übermaß gebogen. Die Biegung der Formplatte kann z. B. durch eine Zylinder-Kolben-Anordnung bewirkt werden.
  • Vorzugsweise ist der Einspritzvorgang vor dem Neudimensionieren der Kavität auf Sollwandstärke (z. B. durch Zurückstellen der gebogenen Formplatte) bereits abgeschlossen. D. h. die Kavität ist vorzugsweise vor dem Beginn des Zurückbiegens der gebogenen Formplatte bereits vollständig gefüllt. Darüber hinaus ist vorzugsweise vor dem Zurückstellen der gebogenen Formplatte der Materialausgleich bereits erfolgt.
  • Das Plattenbiegen kann mit einem Prägeverfahren (d. h. der Verpressung des eingespritzten Kunststoffmaterials mittels einer maschinengesteuerten Formplattenbewegung zum Schwundausgleich und besseren Füllung) kombiniert sein. In diesem Fall kann nach dem Zurückstellen der gebogenen Formplatte z. B. in ihre Plattenebene noch ein Prägespalt zwischen den Formplatten vorhanden sein. Das Schließen der Formplatten kann anschließend durch einen Parallel-Prägeschritt (sofern der Prägespalt ein Parallelspalt ist und die Spritzgießmaschine eine Parallelpräge-Funktionalität hat) oder einen Klapp-Prägeschritt (sofern der Prägespalt ein Keilspalt ist und die Spritzgießmaschine eine Klapppräge-Funktionalität hat) erfolgen. Alternativ ist es auch möglich, den maschinengesteuerten Prägeschritt (Parallelprägen bzw. Klappprägen) überlagert mit dem Zurückstellen der gebogenen Formplatte oder vor dem zurückstellen der gebogenen Formplatte durchzuführen. In letzterem Fall werden die Formplatten durch das Zurückstellen der gebogenen Formplatte vollständig geschlossen.
  • Eine Verfahrensvariante, bei welcher die Formplatten durch das Zurückstellen der gebogenen Formplatte vollständig geschlossen werden, kann auch auf einer Standard-Spritzgießmaschine ohne jegliche Präge-Funktionalität durchgeführt werden. In diesem Fall sind die Formplatten vor der Befüllung der Kavität bereits vollständig geschlossen. Das Biegen der Formplatte im angussfernen Bereich mit anschließendem Zurückstellen der gebogenen Formplatte bewirkt dort ähnlich wie bei einem maschinengesteuerten Prägeverfahren einen Schwundausgleich. Allerdings wird die Befüllung der Kavität in diesem Fall nicht erleichtert.
  • Eine Vorrichtung zur Herstellung von flächigen Kunststoff-Formteilen umfasst eine erste und eine zweite Formplatte, die relativ zueinander verfahrbar sind. Ferner umfasst die Vorrichtung eine Basisplatte, die eine der beiden Formplatten rückseitig abstützt, wobei eine zur Abstützung dienende Fläche der Basisplatte oder der abgestützten Formpatte eine Krümmung oder Abschrägung aufweist. Durch die Krümmung oder Abschrägung wird eine temporäre Verbiegung der Formplatte im Betrieb erzeugt.
  • Die Vorrichtung kann eine Krafterzeugungseinrichtung aufweisen, die ausgelegt ist, derart auf die abgestützte Formplatte einzuwirken, dass diese im Bereich der Krümmung oder Abschrägung der Fläche von der Basisplatte abgehoben wird. Dadurch wird die Formplatte zurückgestellt.
  • Die abgestützte Formplatte kann an ihrer Rückseite eine oder mehrere Ausnehmungen zur Beeinflussung ihrer Biegeelastizität aufweisen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in beispielhafter Weise anhand von Zeichnungen beschrieben, die nicht maßstäblich sind; in diesen zeigen:
  • 1 eine schematische Schnittdarstellung einer Vorrichtung zum Herstellen von Kunststoff-Formteilen;
  • 2 eine gewölbte Basisplatte in Draufsicht;
  • 36 schematische Schnittdarstellungen der Formplatten im Bereich der Kavität zur Erläuterung eines ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 7 eine schematische Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Vorrichtung mit gebogener zweiter Formplatte;
  • 8 eine schematische Schnittdarstellung der in 1 gezeigten Vorrichtung mit gebogener und schiefgestellter zweiter Formplatte;
  • 9 eine schematische Schnittdarstellung eines Werkzeugs mit Stollenführung;
  • 10 eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren Vorrichtung zum Herstellen von Kunststoff-Formteilen;
  • 11 eine schematische Schnittdarstellung der in 10 gezeigten Vorrichtung mit zwei gebogenen Formplatten;
  • 12 eine schematische Teilschnittdarstellung einer Spritzgießvorrichtung mit zwei Formplatten, wobei die Biegerichtung der einen Formplatte im wesentlichen senkrecht zur Schließrichtung orientiert ist;
  • 13 eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren Vorrichtung zum Herstellen von Kunststoff-Formteilen mit gekrümmter oder abgeschrägter Kavität;
  • 14 eine schematische Schnittdarstellung der in 13 gezeigten Vorrichtung mit einer im geschlossenen Zustand gebogenen Formplatten;
  • 15 eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren Vorrichtung zum Herstellen von Kunststoff-Formteilen; und
  • 16 eine schematische Schnittdarstellung der in 15 gezeigten Vorrichtung mit einer zweiten gebogenen Formplatten.
  • Die nachfolgend beschriebenen Vorrichtungen können zur Herstellung von (groß)flächigen Kunststoff-Formteilen wie beispielsweise transparenten Verscheibungen z. B. von Kraftfahrzeugen, Fernsehern oder anderen Produkten mit transparenten Panelen eingesetzt werden. Darüber hinaus können auch nicht transparente Abdeckteile bzw. Panele hergestellt werden. Die seitlichen Dimensionen derartiger flächiger Kunststoff-Formteile können beispielsweise um mehr als den Faktor 30, insbesondere um mehr als den Faktor 50 größer als die Wandstärke der Formteile sein. Darüber hinaus befindet sich der Anspritzpunkt (d. h. die Mündung der Kunststoffzuführungseinheit) häufig in einem randseitigen Bereich des zu fertigenden Kunststoff-Formteils, da es manchmal nur dort möglich ist, den Anspritzpunkt durch geeignete Maßnahmen zu kaschieren. Die vergleichsweise geringe Wandstärke und die verhältnismäßig langen Fließwege bewirken, dass mit einem sehr hohen Einspritzdruck gearbeitet werden muss, um die Kavität vollständig mit Kunststoffmaterial zu füllen. Infolge des hohen Einspritzdruckes können leicht Verspannungen im Kunststoff-Formteil auftreten, die insbesondere bei einem optischen Kunststoff-Formteil (d. h. zum Beispiel bei einer transparenten Kunststoff-Verscheibung) für den Betrachter sichtbar sind. Die Herstellung solcher flächigen Kunststoff-Formteile ist daher schwierig und es kann erforderlich sein, Prägever fahren einzusetzen, um möglichst spannungsfreie Formteile erzielen zu können.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung kann nach 1 eine erste Formplatte 1 und eine zweite Formplatte 2 aufweisen, die die beiden zusammenwirkenden Hälften eines Spritzgießwerkzeugs darstellen. In 1 ist die erste Formplatte 1 als Matrizenformplatte ausgeführt, d. h. mit einer Aussparung 3 in ihrer der zweiten Formplatte 2 gegenüberliegenden Plattenoberfläche versehen. Die zweite Formplatte 2 bildet in dem hier dargestellten Beispiel die Kernformplatte, d. h. sie weist an ihrer der ersten Formplatte 1 zugewandten Oberfläche einen vorstehenden Formkern 4 auf. Die Geometrie des Formkerns 4 korrespondiert mit der Geometrie der Aussparung 3, sodass bei einem Eintauchen des Formkerns 4 in die Aussparung 3 zwischen den jeweiligen Werkzeugflächen eine Kavität gebildet wird. Die Abdichtung der Kavität erfolgt dabei über Tauchkanten oder Hubleisten 5, 6, die die Aussparung 3 bzw. den Formkern 4 seitlich begrenzen.
  • In z. B. der zweiten Formplatte 2 ist im Randbereich des Formkerns 4 eine Kunststoffzuführungseinheit 7 vorgesehen. Die Kunststoffzuführungseinheit 7 kann beispielsweise in Form eines Heißkanals ausgebildet sein, der direkt in die Kavität mündet und z. B. senkrecht zu der Stirnfläche des Formkerns 4 verläuft. Vorzugsweise ist die Kunststoffzuführungseinheit 7 mit einem Sperrschieberverschluss (nicht dargestellt) ausgerüstet, über welchen die abgegebene Kunststoffmaterialmenge genau gesteuert werden kann. Es ist jedoch auch möglich, eine seitlich (d. h. parallel zur Stirnfläche des Formkerns 4) orientierte Kunststoffzuführung vorzusehen (sogenannter Filmanguss).
  • Die beiden Formplatten 1 und 2 sind auf jeweiligen Basisplatten 8, 9 montiert. Die Basisplatten 8, 9 sind in der Regel dem Werkzeug zugeordnet. Die Basisplatten 8, 9 können jedoch beispielsweise auch Aufspannplatten einer Spritzgießmaschine sein. In dem hier dargestellten Beispiel ist die Basisplatte 8 als feststehende, unbewegliche Platte realisiert, während die Basisplatte 9 in Richtung des Doppelpfeils P verfahren werden kann. Zum Verfahren der Basisplatte 9 können beispielsweise Zylinder-Kolben-Anordnungen 10, 11 vorgesehen sein, die Bestandteil einer Spritzgießmaschine oder einer sonstigen Vorrichtung zum Spritzgießen sein können. Die Zylinder-Kolben-Anordnungen 10, 11 können zwischen der Rückseite der Basisplatte 9 und einem feststehenden, unbeweglichen Rahmen 12 angeordnet sein.
  • Ferner kann die Vorrichtung in nicht dargestellter Weise Werkzeugführungen aufweisen. Werkzeugführungen können z. B. durch Säulen realisiert sein, die durch Bohrungen in den Basisplatten 8 und 9 oder Bohrungen in den Formplatten 1 und 2 hindurch ragen, in Bewegungsrichtung verlaufen und dafür sorgen, dass die Formplatten 1, 2 während einer Werkzeugbewegung stets zueinander ausgerichtet bleiben. Andere Führungen (z. B. sogenannte Stollenführungen, bei denen in Bewegungsrichtung orientierte Schwerter in seitlichen Führungsnuten z. B. im Werkzeug verlaufen) sind ebenfalls möglich. In der Regel ist die Säulenführung in den Aufspannplatten der Spritzgießmaschine und die Stollenführung im Werkzeug (d. h. in den Formplatten 1, 2 oder den Basisplatten 8, 9) integriert.
  • Bei der in 1 beispielhaft dargestellten Vorrichtung kann es sich um eine Parallelpräge-Vorrichtung handeln, d. h. eine Spritzgießmaschine oder eine andere zum Spritzgießen von Kunststoff-Formteilen verwendete Vorrichtung, bei welcher die Formplatten 1 und 2 stets parallel (innerhalb der Maschinen- bzw. Werkzeugtoleranz) zueinander angeordnet sind und in dieser Stellung relativ zueinander verfahren werden können, wobei das Verfahren während der Prägephase unter Verwendung einer Steuerung erfolgt. Eine solche Vorrichtung weist keinen Klappmechanismus (bestehend z. B. aus Lagerschalen und einer Drehwelle) auf, mit welchem eine der Formplatten 1 bzw. 2 um eine Klappachse herum verschwenkt werden kann. Innerhalb von Toleranzgrenzen, die durch Materialelastizität und gegebenenfalls einem gewissen Bewegungsspiel gegeben sind, ist jedoch auch bei einer solchen Parallelpräge-Vorrichtungen eine geringe Schiefstellung der Formplatten 1, 2 möglich, wie dies noch später in Bezug auf die 7 und 8 erläutert wird.
  • Die in 1 dargestellte Anordnung lässt sich in vielerlei Hinsicht variieren. Anstelle der zweiten Formplatte 2 kann die erste Formplatte 1 oder können auch beide Formplatten 1 und 2 als bewegliche Formplatten ausgeführt sein. Die erste Formplatte 1 kann auch als Formkernplatte und die zweite Formplatte 2 kann auch als Matrizenformplatte realisiert sein. Die randseitige Kunststoffzuführungseinheit 7 kann in der Matrizenformplatte angeordnet sein und dort randseitig in die Aussparung 3 münden. Darüber hinaus kann eine Mehrzahl von randseitigen Kunststoffzuführungseinheiten 7 in dem in 1 dargestellten oberen Bereich der Spritzgieß-Vorrichtung vorgesehen sein. Die Kunststoffzuführung kann auch zentrisch sein.
  • Die räumliche Anordnung der Vorrichtung wird vorzugsweise so gewählt, dass die Kunststoffzuführungseinheit 7 im oberen Bereich der Vorrichtung vorgesehen ist, sodass eingespritztes Kunststoffmaterial aufgrund der Schwerkraft in der Kavität zwischen der Ausnehmung 3 und dem Formkern 4 nach unten läuft. Bei der Darstellung der 1 kann es sich mit anderen Worten um einen Vertikalschnitt handeln, bei welchem sich der Standboden der Vorrichtung in der 1 unten befindet. Da andere Orientierungen im Raum aber ebenfalls möglich sind, sind die Begriffe vertikal und horizontal im allgemeinen nur als relative Richtungsangaben zu verstehen.
  • Die zweite Formplatte 2 ist mit ihrer vorzugsweise ebenen Rückseite an einer Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 abgestützt. Die Auflagefläche 25 ist beispielsweise in einem angussnahen Teilbereich eben und in einem angussfernen Teilbereich 22 leicht gekrümmt und/oder abgeschrägt. Z. B. kann sich die Krümmung oder Abschrägung über etwa die untere Plattenhälfte (bezogen auf die Kavitätsmitte) erstrecken und einen maximalen tangentialen Winkel (am unteren Ende des Formteils) im Bereich von etwa 2/2000 oder 1/2000 rad gegenüber der Plattenebene (d. h. der Stützfläche im Bereich der oberen Plattenhälfte) aufweisen.
  • Wie im folgenden noch näher erläutert kommt es im Betrieb zu einer elastischen Durchbiegung der zweiten Formplatte 2 entlang dem gekrümmten bzw. abgeschrägten Teilbereich 22 der Auflagefläche 25. D. h., der Teilbereich 22 dient als Biegeanschlag für die zweite Formplatte 2. Die maximal erreichbare Krümmung/Abschrägung der Auflagefläche 25 ist durch die Biegeelastizität bzw. die Biegetoleranz der zweiten Formplatte 2 limitiert.
  • Zur Lagesteuerung des angussfernen Bereichs der zweiten Formplatte 2 können eine oder mehrere Zylinder-Kolben-Anordnungen 23 vorgesehen sein, die zwischen der zweiten Formplatte 2 und der Basisplatte 9 (oder auch einer nicht dargestellten dahinter liegenden weiteren Platte) wirken und z. B. unterhalb der Kavität 20 angeordnet sind. Die Zylinder-Kolben-Anordnungen 23 können in der Basisplatte 9 oder in der zweiten Formplatte 2 ausgebildet sein oder können ein Bestandteil der Spritzgießmaschine sein. Wie im folgenden noch näher ausgeführt dienen sie dazu, die gebogene zweite Formplatte 2 wieder zurückzustellen, wobei eine Rückstellung gegebenenfalls auch allein durch die Rückstellelastizität der zweiten Formplatte 2 selbst bewirkt werden kann. Ferner können sie optional das Biegen der zweiten Formplatte 2 unterstützen (wobei sie dann dazu ausgelegt sein müssen, auch auf Zug arbeiten zu können).
  • Eine Krümmung oder Abschrägung der Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 im Teilbereich 22 kann entlang beider Dimensionen der Auflagefläche 25 ausgebildet sein. 2 zeigt beispielhaft die Basisplatte 9 im Bereich der Auflagefläche 25 in Draufsicht auf die Auflagefläche 25. Die Linie 27 entspricht der Kontur der Kavität, und der Anspritzpunkt im oberen Endbereich der Kavität ist mit A gekennzeichnet. Ferner sind auf Höhe des oberen Bereichs der Kavität seitliche Aussparungen 26 in der Basisplatte 9 vorgesehen, die zur Aufnahme von Schwertern einer Stollenführung (Werkzeugführung) dienen. Die Aussparungen 26 befinden sich vorzugsweise oberhalb des Beginns der Krümmung oder Abschrägung der Auflagefläche 25. Die Lage zweier Zylinder-Kolben-Anordnungen 23 unterhalb der Kavitätskontur 27 ist ebenfalls dargestellt.
  • Die Krümmung oder Abschrägung der Auflagefläche 25 innerhalb der Kavitätskontur 27 wird durch die Zahlenangaben (in mm) zum Ausdruck gebracht. Diese entsprechen dem Abstand zwischen der ebenenflächigen Rückseite der zweiten Formplatte 2 und der Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 bei im wesentlichen druckfreier Anlage (d. h. bei nicht durchgebogener zweiter Formplatte 2). In einem streifenförmigen, mittigen, vertikal verlaufenden Abschnitt 28 ist die Auflagefläche 25 in der oberen Hälfte der Kavitätskontur 27 eben (Abstand 0,00). Ein Mittenbereich innerhalb der Kavitätskontur 27 erstreckt sich in Horizontalrichtung und ist mit dem Bezugszeichen 29 bezeichnet. In der unteren Hälfte der Kavitätskontur 27 krümmt sich die Auflagefläche 25 entlang dem Abschnitt 28 oder verläuft schräg, so dass die Zahlenangaben (Abstände 0,1, 0,2, 0,3) mit wachsender Distanz von dem Mittenbereich 29 der Kavitätskontur 27 zunehmen. Die 1 kann als ein Schnitt entlang dem streifenförmigen Abschnitt 28 aufgefasst werden.
  • Wie in 2 dargestellt kann optional auch eine Krümmung oder Abschrägung der Auflagefläche 25 in der Horizontaldimension vorgesehen sein. Die Krümmung oder Abschrägung kann symmetrisch zum Abschnitt 28 sein und beispielsweise auch in der oberen Hälfte der Kavitätskontur 27 ausgebildet sein. Ausgehend von dem Anspritzpunkt A ist die Auflagefläche 25 in 2 also in 3 Richtungen (nach unten und zu beiden Seiten hin) gekrümmt, wobei die Rückstellung der zweiten Formplatte 2 in sämtlichen Richtungen auch allein durch die elastische Rückstellkraft der zweiten Formplatte 2 selbst erfolgen kann.
  • Der Anspritzpunkt A kann auch in die Mitte der Kavitätskontur 27 liegen. Eine zentrische Formteilanbindung kann beispielsweise bei nicht-transparenten Formteilen oder bei transparenten Formteilen mit einer optischen Kaschierung im Mittenbereich (z. B. bei Verscheibungen mit einem Schwarzrandkreuz) möglich sein. In diesem Fall kann die Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 ausgehend von dem Anspritzpunkt A auch in 4 Richtungen (nach unten, nach oben und zu beiden Seiten hin) gekrümmt bzw. abgeschrägt sein. Durch eine Krümmung oder Abschrägung der Auflagefläche 25 in der Horizontaldimension kann eine genaue und definierte Massenumverteilung entsprechend der Fließweglänge in den angussfernen Bereichen der Kavitätskontur 27 vorgenommen werden.
  • Die Krümmung oder Abschrägung der Auflagefläche 25 kann so gestaltet sein, dass sie einem Effekt entgegenwirkt, der bei großen, flächigen Teilen auftritt: Es hat sich herausgestellt, dass es bei herkömmlichen, nicht gebogenen Formplatten zu einer Wandstärkenverdickung in einem zentralen Bereich des Formteils (d. h. in einem mittigen Bereich der Kavität 20) kommt. Dieser Effekt tritt sowohl matrizenplattenseitig als auch formkernseitig auf. Dieser "Verbauchung" des Kunststoff-Formteils kann durch eine entgegengerichtete Wölbung (d. h. Krümmung oder Abschrägung der Auflagefläche 25 ausgehend von der Kavitätsmitte in vorzugsweise alle 4 Richtungen) entgegengewirkt werden. Die dadurch erzeugte Formänderung der zweiten Formplatte 2 (und/oder der ersten Formplatte 1, sofern diese Wölbung an der Auflagefläche der ersten Basisplatte 8 für die erste Formplatte 1 vorgesehen ist) wird nicht zurückgestellt, sondern bleibt in der Schließposition des Werkzeugs erhalten.
  • Es ist auch möglich, dass die Krümmung oder Abschrägung der Basisplatte 9 bereits oberhalb der Kavitätskontur 27 und so mit außerhalb der Kavität beginnt. In diesem Fall krümmt sich die Auflagefläche 25 auch schon entlang dem Abschnitt 28 in der oberen Hälfte der Kavitätskontur 27 oder ist dort abgeschrägt. Die Biegebelastung liegt dann weitestgehend außerhalb der Kavität. Bei dieser Ausführung wird ähnlich wie beim herkömmlichen Klappprägen mit einer Klappachse der Einspritzdruck reduziert. Aufgrund der geringeren elastischen Rückstellkräfte werden für das Abheben der zweiten Formplatte 2 von der gekrümmten Auflagefläche 25 jedoch stärkere und/oder mehr Zylinder-Kolben-Anordnungen 23 als bei dem in den 1 und 2 dargestellten Beispiel benötigt und/oder die zweite Formplatte 2 sollte steifer sein.
  • Die Biegeelastizität der zweiten Formplatte 2 kann durch eine oder mehrere Aussparungen 24 erhöht werden. Die Aussparungen 24 können je nach der Ausführung bzw. Formgebung der Auflagefläche 25 angeordnet und gestaltet werden. Beispielsweise können die Aussparungen 24 gekreuzt oder diagonal verlaufen und in der Tiefe variieren. Die Aussparung(en) 24 beginnen vorzugsweise dort, wo die Krümmung oder Abschrägung der Auflagefläche 25 beginnt. Beispielsweise können die in 2 dargestellten streifenförmigen Bereiche 28, 29 Aussparungen 24 darstellen.
  • Die Formgebung der Auflagefläche 25 in ihrem gekrümmten oder abgeschrägten Teilbereich 22 (und somit auch der Verlauf der Plattenbiegung) kann sehr unterschiedlich ausgebildet sein. Sie kann z. B. in Form einer Rundung mit im wesentlichen konstantem Radius oder in Form einer Abschrägung realisiert sein, die an einem Biegepunkt oder einer Biegezone mit vergleichsweise kleinem Krümmungsradius beginnt und im weiteren Verlauf schwächer oder gar nicht mehr gekrümmt (d. h. linear) ist. Insofern kann sich der Biegespalt zwischen der Rückseite der zweiten Formplatte 2 und der Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 "progressiv" vergrößern (d. h. der Biegespaltwinkel im angussnahen Bereich ist kleiner als der Biegespaltwinkel im angussfernen Bereich – dies tritt beispielsweise bei einer Rundung mit im wesentlichen konstanten Radius auf) oder der Biegespalt kann sich im Wesentlichen linear vergrößern (d. h. der Biegespaltwinkel ist entlang dem Teilbereich 22 im wesentlichen konstant – dies tritt beispielsweise bei einer Abschrägung auf).
  • Anstelle der Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 kann auch die Rückseite der zweiten Formplatte 2 eine entsprechende Krümmung oder Abschrägung aufweisen. In diesem Fall kann die Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 eben sein. Sämtliche Angaben zur Formgebung der Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 gelten dann in analoger Weise für die Formgebung der Rückseite der zweiten Formplatte 2 bzw. der ersten Formplatte 1, sofern diese als Biegeplatte ausgeführt ist (siehe 10, 11).
  • Die 3 bis 6 veranschaulichen ein Ausführungsbeispiel eines ersten Verfahrens, bei welchem das erfindungsgemäße Biegen der zweiten Formplatte 2 mit einem Parallelprägeverfahren kombiniert wird. Zunächst wird die zweite Formplatte 2 in Parallelstellung zu der ersten Formplatte 1 hin verschoben, wobei der Formkern 4 in die Ausnehmung 3 eintaucht und eine Kavität 20 definiert. Beim Verschieben liegt die zweite Formplatte 2 lediglich am nicht gekrümmten (oberen) Bereich der Abstützfläche 25 der Basisplatte 9 an der Abstützfläche 25 an. Die Kavität 20 wird durch die zusammenwirkenden Tauchkanten 5, 6 abgedichtet. Die Formplatten 1 und 2 sind parallel, d. h. der Prägespalt X1 zwischen den Formplatten 1 und 2 oberhalb der Kavität 20 weist im Wesentlichen dieselbe Größe wie der Prägespalt X2 zwischen den Formplatten 1 und 2 unterhalb der Kavität 20 auf. Der Prägespalt X1 = X2 kann in 3 einige Millimeter, z. B. etwa 5 mm oder auch nur etwa 3 mm, betragen.
  • Bei dieser Plattenstellung kann der Einspritzprozess beginnen, mit welchem Kunststoffmaterial in die Kavität 20 eingeleitet wird. Der Anspritzort (entspricht der Mündung der in den 3 bis 6 nicht eingezeichneten Kunststoffzufüh rungseinheit 7) ist durch die Pfeilspitze A (Anguss) veranschaulicht.
  • Durch das Befüllen der Kavität 20 mit Kunststoffmaterial wird in der Kavität 20 ein Fülldruck aufgebaut, der in Öffnungsrichtung wirkt. Dieser Fülldruck bewirkt, dass die zweite Formplatte 2 auch im gekrümmten Teilbereich 22 der Stützfläche 25 an die Basisplatte 9 gedrückt und dabei gebogen wird. Ferner kann während des Einspritzens des Kunststoffmaterials optional eine Parallelpräge-Bewegung durchgeführt werden, bei welcher die Basisplatte 9 in Parallelstellung weiter in Schließrichtung verfahren wird.
  • Nachdem die Kavitätsbefüllung weitestgehend oder vollständig abgeschlossen ist, ist die zweite Formplatte 2 gebogen, siehe 4. Der Abstand X1 im oberen Bereich zwischen den Formplatten 1 und 2 ist nun kleiner als der Abstand X2 im unteren Bereich zwischen den Formplatten 1 und 2. Beispielsweise kann bei einer Länge des Kunststoff-Formteils (entspricht der in den Figuren dargestellten Dimension der Kavität 20 in Vertikalrichtung) von 1 m eine Wegdifferenz von maximal 0,3 mm bis 1,0 mm zwischen X2 und X1 auftreten. Größere Verbiegungen können für das Werkzeug möglicherweise kritisch sein (höherer Verschleiß) und sind außerdem für das Nachdruckprägen auch nicht notwendig. Der Prägespalt X2 unterhalb der Kavität 20 kann zu diesem Zeitpunkt etwa z. B. noch maximal 1,0 oder 1,5 mm betragen.
  • Die in 4 gezeigte Verbiegung der zweiten Formplatte 2 kann wie bereits erwähnt auch durch die Zylinder-Kolben-Anordnung 23 unterstützt oder gegebenenfalls auch allein herbeigeführt werden. In diesem Fall kann die Biegung der zweiten Formplatte 2 auch zeitlich vor der Befüllung der Kavität 20 erzeugt werden.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eine Verbiegung der Formplatte 2 durch eine Kolben-Zylinder-Anordnung 21 zu be wirken, die im angussfernen Bereich der Kavität 20 angeordnet ist und zwischen den Formplatten 1, 2 wirkt, siehe 4. Eine solche Zylinder-Kolben-Anordnung wirkt (anders als die Zylinder-Kolben-Anordnung 23) der Schließkraft entgegen und bewirkt aufgrund ihrer randseitigen Lage somit auch eine Verkippung der beiden Formplatten 1, 2 zueinander. Die Möglichkeit einer zusätzlichen Verkippung der beiden Formplatten 1, 2 durch die Zylinder-Kolben-Anordnung 21 wird später noch betrachtet.
  • Die Abstände X1 und X2 in 4 definieren den gekrümmten Prägespalt, der für das Nachdruckprägen (d. h. die Prägephase nach vollständiger Füllung der Kavität, die der Schwundkompensation dient) zur Verfügung steht.
  • Durch die Verbiegung der zweiten Formplatte 2 wird erreicht, dass die Wandstärke im angussfernen Bereich temporär größer eingestellt wird als im angussnahen Bereich. Dadurch kommt es in der Kavität 20 zu einer besseren Materialverteilung, da der höheren Materialverdichtung im angussnahen Bereich ein größeres Volumen im angussfernen Bereich gegenübersteht. Durch die Biegung der zweiten Formplatte 2 wird das höher komprimierte, angussnahe Kunststoffmaterial nach unten in die zeitweilig dort größer bleibende Kavität 20 verdrängt.
  • Sobald die gewünschte Biegestellung und die gewünschte Materialumverteilung erreicht ist (siehe 4) – für die Materialumverteilung kann eine gewisse Wartezeitdauer nach Erreichen der Biegestellung benötigt werden – wird durch ein Zurückstellen der gebogenen zweiten Formplatte 2 im unteren Bereich die Plattenparallelität wieder hergestellt. Dies kann durch die in den 1 und 2 dargestellte Zylinder-Kolben-Anordnung 23 erfolgen. Das Wiederherstellen der Plattenparallelität kann als eine Zurückbiege-Prägephase aufgefasst werden. Durch die Zurückbiege-Prägephase wird das Kunststoffmaterial im angussfernen Bereich weiter komprimiert und somit wird die dort größere Schwindung kompensiert.
  • Es kann insbesondere bei sehr langen Bauteilen (ein oder mehrere Meter Länge) vorteilhaft sein, im angussfernen Bereich durch eine "zu große" Krümmung oder Abschrägung der Basisplatte 9 und somit Biegung der zweiten Formplatte 2 eine größere Materialanhäufung im angussfernen Bereich anzustreben, als das Schwindungsvolumen der Wandstärke es erforderlich machen würde. In diesem Fall würde das überschüssige Kunststoffmaterial während der Zurückbiege-Prägephase wieder in Richtung Formteilzentrum verdrängt, und würde auch dort die Schwindung reduzieren. Zudem wird durch einen größeren Biegespaltwinkel der Füllprozess positiv beeinflusst.
  • Nach der Wiederherstellung der Plattenparallelität (siehe 5) ist der Plattenabstand X1 oberhalb der Kavität 20 wieder identisch mit dem Plattenabstand X2 unterhalb der Kavität 20. Beispielsweise können beide Abstände in etwa 0,5 mm betragen. Der Abstand X1 = X2 in 5 kann jedoch auch kleiner oder größer sein. Z. B. kann der Abstand X1 = X2 in 5 etwa 0,2 oder 0,3 mm betragen, wobei in diesem Fall der Abstand X2 in 4 bei einer angenommenen Verbiegung um z. B. 0,5 mm auf 1 m Formteillänge in etwa 0,7 oder 0,8 mm betragen würde.
  • Im Ergebnis wird durch die Zurückbiege-Prägephasen erreicht, dass das fertiggestellte Kunststoff-Formteil eine maßhaltige (z. B. konstante) Wandstärke über seine gesamte Ausdehnung vom angussnahen Bereich zum angussfernen Bereich aufweist und eine Verringerung der Spannungen und Spannungsunterschiede im Formteil ermöglicht wird.
  • Nach der Parallelstellung der Formplatten 1 und 2 wird das Werkzeug geschlossen, siehe 6. Zu diesem Zweck werden die beiden Formplatten 1 und 2 in Parallelstellung oben wie unten auf Anlage (X1 = X2 = 0) oder nahezu auf Anlage gebracht. Es ist möglich und gegebenenfalls auch vorteilhaft, den Nullabstand (X1 = X2 = 0) nie ganz zu realisieren (z. B. X1 = X2 = 0,01 bis 0,1 mm), damit eine maximale Nachdruckdauer erreicht wird. Diese abschließende Parallelprägephase, die ebenfalls dem Schwundausgleich dient (d. h. ein Nachdruckprägen ist), kann der Zurückbiege-Prägephase auch überlagert sein, d. h., dass während des Zurückbiegens der zweiten Formplatte 2 der Abstand X1 oberhalb der Kavität 20 stetig (jedoch mit geringerer Geschwindigkeit als der Abstand X2 unterhalb der Kavität 20) verringert wird. Ferner ist es möglich, die Parallelprägephase vor der Zurückbiege-Prägephase vorzunehmen. In diesem Fall wird das Werkzeug durch die Zurückbiege-Prägephase an seinem "aufgebogenem" Plattenende bei X2 vollständig geschlossen.
  • Das beschriebene "Biegeprägen" kann auch auf einer Spritzgießmaschine ohne Prägefunktionalität ausgeführt werden. In diesem Fall wird das Werkzeug zuerst durch Anwendung ausreichend hoher Zuhaltekräfte geschlossen, d. h. X1 = X2 = 0 (kein Prägespalt). Durch das Einleiten von Kunststoffmasse in die geschlossene Kavität 20 biegt sich die zweite Formplatte 2 in der bereits beschriebenen Weise, d. h. X2 öffnet sich. Die Zurückstellung der zweiten Formplatte 2 kann in der gleichen Weise erfolgen, wie dies in Verbindung mit 4 und 5 beschrieben wurde ("Biegeprägen"). Der abschließende Parallelprägeschritt (5 zu 6) entfällt.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das "Biegeprägen" mit einem sogenannten Atmungsprägen zu kombinieren. Beim Atmungsprägen ist das Werkzeug vor dem Einleiten des Kunststoffmaterials vollständig geschlossen. Im Vergleich zum Prägen mit vorvergrößerter Kavität wird hier zumindest am Anfang des Einspritzens ein höherer Einspritzdruck benötigt. Beim oder nach dem Befüllen der Kavität 20 wird das Werkzeug dann aber etwas geöffnet, z. B. um 0,5 mm, um nach der vollständigen Füllung der Kavität 20 eine Prägephase für den Schwundausgleich ausführen zu können. Diese Prägephase ist dann identisch mit der Prägephase beim Parallelprägen (siehe 5 zu 6). Eine parallele und präzise Öffnung des Werkzeugs kann vorteilhaft durch Zylinder-Kolben-Anordnungen 21 (jede für sich regelbar) die zwischen den Formplatten 1 und 2 (oder Basisplatten 8 und 9) der Schließkraft entgegenwirken, erreicht werden.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Biegeprägen in Verbindung mit einem Klappprägeverfahren durchzuführen. Ein Klappprägeverfahren ist z. B. aus der Schrift DE 102 59 076 bekannt. Eine Spritzgießvorrichtung zur Durchführung eines Klappprägeverfahrens weist eine Formplatte mit einer Klappachse auf, um welche diese Formplatte verschwenkt werden kann. Mittels der Klappachse sind wesentlich größere Winkel zwischen den Formplatten als beim Biegeprägen erreichbar. Beim Klappprägen wird vor der Einleitung der flüssigen Kunststoffmasse eine Schiefstellung der beiden Formplatten relativ zueinander erzeugt. Die Kunststoffmasse wird dann randseitig im Bereich der Klappachse in die zu diesem Zeitpunkt bereits keilförmige Kavität zwischen den beiden Formplatten eingespritzt. Das Klappen (d. h. das Reduzieren des Öfnungswinkels) der Formplatten in die Schließstellung bewirkt eine Verdrängung der Kunststoffmasse in den angussfernen Bereich der Kavität und erleichtert somit die vollständige Befüllung der Kavität auch im angussfernen Bereich. Durch das beim Klappen in die Schließstellung auftretende Verbiegen einer oder beider Formplatten 2 (z. B. der klappbaren Formplatte entgegen der Klapprichtung oder auch der feststehenden Formplatte in Klapprichtung) infolge einer geeignet geformten Krümmungs- oder Schrägfläche wird auch hier eine bessere Maßhaltigkeit des herzustellenden Formteils herbeigeführt. Die Krümmungs- oder Schrägfläche kann entweder an der Rückwand der zu biegenden Formplatte oder an der Auflagefläche der die zu biegende Formplatte abstützenden Basisplatte realisiert sein, wobei die jeweils gegenüberliegende Fläche dann typischerweise eben ist.
  • Eine weitere optionale Maßnahme betrifft die gezielte Schiefstellung einer oder beider Formplatten 1, 2 innerhalb der Werkzeug- bzw. Spritzgießmaschinentoleranzen bei Verwendung einer Spritzgießmaschine, bei welcher die Basisplatten 8, 9 bauartbedingt immer "parallel" zueinander ausgerichtet sind. Beispielsweise kann es sich um eine übliche Spritzgießmaschine ohne Prägefunktionalität oder um eine Parallelpräge-Spritzgießmaschine handeln. Innerhalb von Toleranzen, die durch die Elastizität der Spritzgießmaschine und/oder der Werkzeugführung (z. B. Stollenführung oder Säulenführung) begrenzt sind, ist es jedoch möglich, die Basisplatten 8, 9 geringfügig gegeneinander zu verkippen bzw. schiefzustellen. Eine solche Schiefstellung der Basisplatten 8, 9 zueinander kann gezielt z. B. durch eine Zylinder-Kolben-Anordnung in Höhe des angussfernen Bereichs der Kavität 20 oder unterhalb der Kavität 20 herbeigeführt werden, die zwischen den Basisplatten 8, 9 oder zwischen den Formplatten 1, 2 wirkt. Beispielsweise kann die in 4 dargestellte Zylinder-Kolben-Anordnung 21 eingesetzt werden, die auch zur Biegung der zweiten Formplatte 2 genutzt werden kann. Alternativ kann eine Zylinder-Kolben-Anordnung verwendet werden, die zwischen den Basisplatten 8, 9 wirkt.
  • 7 und 8 zeigen die in 1 dargestellte Parallelprägevorrichtung in dem in 4 gezeigten Verfahrensschritt ohne (7) und mit (8) Schiefstellung der Basisplatten 8, 9 zueinander. Durch die Schiefstellung der Basisplatten 8, 9 kann der Prägespalt im angussfernen Bereich weiter geöffnet werden. Z. B. kann durch die Schiefstellung ein zusätzlicher Prägeweg ΔX2 von etwa maximal 0,3, 0,5 mm oder eventuell 1,0 mm (bezogen auf eine Länge des Formteils von etwa 1 m) unterhalb der Kavität 20 erzielt werden. Der Prägespalt wird hier also sowohl durch die Formgebung der gekrümmten oder abgeschrägten Auflagefläche 25 als auch durch die Toleranz der Parallelhaltung des Werkzeugs bestimmt. Der in 8 beim Bezugszeichen 21 eingezeichnete Pfeil stellt dabei eine Kraft dar, die durch eine zwischen den Basisplatten 8, 9 wirkende optionale Zylinder-Kolben-Anordnung 21 erzeugt wird. Die Schiefstellung der Basisplatten 8, 9 kann aber auch durch die Zylinder-Kolben-Anordnungen 10, 11 der Spritzgießmaschine bewirkt werden.
  • Zur Wiederherstellung der Plattenparallelität wird die durch die Zylinder-Kolben-Anordnung 21 oder 10, 11 erzeugte Platten-Schiefstellungskraft abgebaut. Gleichzeitig, vorher oder auch danach kann durch Betätigung der Zylinder-Kolben-Anordnung 23 die zweite Formplatte 2 wieder zurückgebogen werden.
  • 9 zeigt eine Seitenansicht des Werkzeugs 1, 2 mit Basisplatten 8, 9, in welcher eine seitliche Werkzeugführung (Stollenführung) erkennbar ist. Diese umfasst ein z. B. an der ersten Formplatte 1 mit Verschraubungen 41 fixiertes Schwert 42 und eine z. B. in die zweite Formplatte 2 eingearbeitete Schwertnut 43, in welche das Schwert 42 beim Zusammenfahren des Werkzeugs formschlüssig einfährt. Eine solche Stollenführung ist bekannt und dient üblicher Weise zur Führung und Parallelhaltung der Formplatten 1, 2. Eine Besonderheit der hier dargestellten Stollenführung besteht darin, dass sie eine Biegezone mit definiertem Biegeanschlag umfasst. Diese wird durch mindestens einen oder zwei auf einer Linie liegende Schlitze 44 und/oder einen dritten parallel zur Führungsnut 23 liegenden Schlitz realisiert, die jeweils in Rundausnehmungen 45 auslaufen. Die Schlitze 44 sowie die Rundausnehmungen 45 können in ihrer Anzahl, Form und Positionierung je nach Anforderung variieren. Zwischen den Rundausnehmungen 45 befindet sich die Biegezone des Schwertes 42. Der maximal mögliche Biegewinkel wird durch das Aufeinandertreffen der als Biegeanschlag wirkenden Schlitzflanken, d. h. durch die Geometrie (Länge, Breite) des Schlitzes 44 definiert. Diese Stollenführung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Schiefstellung der Formplatten 1, 2 und Basisplatten 8, 9 gemäß 8 vorgesehen ist. Sie kann aber auch bei einem Biegeprägen ohne Schiefstellung der Basisplatten 8, 9 eingesetzt werden.
  • Die in 10 gezeigte Vorrichtung unterscheidet sich von der in 1 gezeigten Vorrichtung im Wesentlichen nur dadurch, dass auch im Bereich der ersten Formplatte 1 eine gekrümmte oder abgeschrägte Fläche 22 zur Verbiegung der ersten Formplatte 1 unter Belastung vorhanden ist. Exemplarisch ist die gekrümmte oder abgeschrägte Fläche 22 hier an der Rückseite der ersten Formplatte 1 ausgebildet.
  • 11 zeigt die Durchbiegung beider Formplatten 1, 2 im belasteten Zustand. Durch die Biegung beider Formplatten 1, 2 kann der Prägespalt im angussfernen Bereich weiter geöffnet werden. Z. B. kann durch die Biegung der ersten Formplatte 1 ein zusätzlicher Prägeweg ΔX2 von etwa maximal 0,3, 0,5 mm oder eventuell 1,0 mm (bezogen auf eine Länge des Formteils von etwa 1 m) unterhalb der Kavität 20 erzielt werden.
  • Zum Zurückstellen der ersten Formplatte 1 während des "Biegeprägens" kann eine nicht dargestellte Zylinder-Kolben-Anordnung vorgesehen sein, die vergleichbar zu der Zylinder-Kolben-Anordnung 23 ist und z. B. in der Basisplatte 8 ausgebildet sein kann. Es ist jedoch auch möglich, nur an einer Werkzeugseite eine Zylinder-Kolben-Anordnung 23 (z. B. die in 11 dargestellte Zylinder-Kolben-Anordnung 23 in der Basisplatte 9) zu realisieren und diese beim Abheben der zweiten Formplatte 2 über den gesamten Prägeweg X2 + ΔX2 zu nutzen. Insofern muss das Zurückstellen der zweiten Formplatte 2 nicht notwendigerweise in ihre Plattenebene erfolgen, sondern kann z. B. auch über die Plattenebene hinausgeführt werden.
  • Eine weitere Variante besteht darin, einen Abschnitt der Formplatte zu biegen, der nicht im Wesentlichen senkrecht, sondern geneigt oder parallel zur Bewegungsrichtung P der verfahrbaren Formplatte(n) orientiert ist. Dieselben Bezugszeichen in den Figuren kennzeichnen gleiche oder funktional äquivalente Teile. 12 zeigt eine Teilschnittdarstellung eines Werkzeugs, das zwei Formplatten 1 und 2 umfasst. Das Werkzeug ist geschlossen, so dass zwischen den Formplatten 1, 2 eine Kavität 20 ausgebildet ist. Die Kavität 20 weist einen ersten Abschnitt 20a auf, der z. B. senkrecht zur Bewegungsrichtung P verläuft, und einen zweiten Abschnitt 20b, der sich z. B. unter einem Winkel von 90° (oder einem anderen Winkel) zum ersten Abschnitt 20a erstreckt. Der zweite Abschnitt 20b der Kavität 20 wird durch eine Außenseitenfläche 30 der ersten Formplatte 1 und eine gegenüberliegende Innenseitenfläche 31 der zweiten Formplatte 2 begrenzt. Die Innenseitenfläche 31 ist an einem Abschnitt 2a der zweiten Formplatte 2 ausgebildet, der in dem in 12 dargestellten Beispiel im Wesentlichen in Bewegungsrichtung der zweiten Formplatte 2 orientiert ist.
  • An seiner Außenseite liegt der zweite Abschnitt 2a der zweiten Formplatte 2 an einer Auflagefläche 25 der Basisplatte 9 an. Die Auflagefläche 25 weist über einen Teilbereich 22 eine Krümmung oder Abschrägung auf, deren Verlauf bzw. Formgebung entsprechend den obigen Angaben gestaltet sein kann. Die Krümmung oder Abschrägung ermöglicht, dass sich der Abschnitt 2a der zweiten Formplatte 2 bei der Befüllung der Kavität 20 nach außen biegen und in Anlage an den Teilbereich 22 der Auflagefläche 25 gelangen kann, so dass der Zwischenraum zwischen den Flächen 30 und 31 (d. h. die temporäre Wandstärke) mit wachsendem Abstand vom Angusspunkt zunimmt. Die Plattenebene, aus welcher bei diesem Ausführungsbeispiel der Abschnitt 2a der zweiten Formplatte 2 herausgebogen wird, verläuft also geneigt zu einer Ebene, die senkrecht zur Bewegungsrichtung P orientiert ist. Es wird die bereits im Zusammenhang mit den vorhergehenden Ausführungsbeispielen beschriebene Wirkung einer verbesserten Maßhaltigkeit des hergestellten Formteils im angussfernen Bereich erzielt. Durch eine z. B. in der Basisplatte 9 untergebrachte Zylinder-Kolben-Anordnung 23 kann der Biegeabschnitt 2a der zweiten Formplatte 2 optional aufgebogen und gemäß der vorhergehenden Beschreibung wieder zurückgestellt werden, wodurch der im angussfernen Bereich erhöhte Schwund kompensiert wird.
  • Zusammenfassend ergibt sich also, dass eine Plattengeometrie, bei der die Kavität 20 (bzw. der Plattenabstand X2) im angussfernen Bereich größer als die Kavität 20 (bzw. der Plattenabstand X1) im angussnahen Bereich ist, sowohl allein durch ein Biegen einer oder beider Formplatten 1, 2 oder durch ein Biegen einer oder beider Formplatten 1, 2 in Kombination mit einem Schiefstellen einer oder beider Formplatten 1, 2 aus der Normalebene zur Bewegungsrichtung herbeigeführt werden kann, wobei die für das Biegen benötigte(n) gekrümmte(n) Fläche(n) an jedweder Auflagefläche einer Platte (Formplatte, Basisplatte) vorgesehen sein kann (können).
  • In den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen wurde eine Kavität 20, die im angussfernen Bereich stärker als im angussnahen Bereich bezogen auf die Sollwandstärke des zu fertigenden Formteils vergrößert ist, durch ein geeignetes Biegen und optional Schrägstellen mindestens einer der Formplatten 1, 2 erzeugt. Eine andere Möglichkeit zur Erzeugung einer solcherart gegenüber der Sollwandstärke angussfern "überdimensionierten" Kavität besteht darin, diese baulich (d. h. durch die Formgebung des Formkerns 4 und/oder der Ausnehmung 3) zu erzeugen und nach Befüllung der Kavität 20 dann einen Biegeprozess durchzuführen, um die Kavität 20 über ihren gesamten Verlauf auf Sollwandstärke zu redimensionieren. 13 zeigt eine relaxierte (d. h. nicht gebogene) zweite Formplatte 2, deren Formkern 4 gekrümmt oder abgeschrägt zur Rückwand der zweiten Formplatte 2 verläuft. In der Praxis wird bei diesem Ausführungsbeispiel also bereits bei der Werkzeugherstellung (Fräsbearbeitung) die gewünschte angussferne Überdimensionierung der Kavität 20 bezogen auf die Sollwandstärke berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass die Kavität 20 wie in 13 dargestellt vor dem Füllprozess bei exakt parallel angeordneten Basisplatten 8, 9 und ohne Biegebeanspruchung bereits konisch ist. Der Abschrägungswinkel oder Krümmungswinkel des Formkerns 4 kann in dem für die anderen Ausführungsbeispiele bereits genannten Bereich liegen.
  • Die konische Kavität 20 wird dann mit Kunststoffmaterial gefüllt. Anschließend werden die Formplatten 1, 2 geschlossen. Dabei wird z. B. mittels der Zylinder-Kolben-Anordnung 23 die zweite Formplatte 2 so in die Schließstellung hinein gebogen, dass die Kavität 20 in bei vollständig geschlossenem Werkzeug ihre über ihren gesamten Verlauf die Sollwandstärke aufweist. In Schließstellung des Werkzeugs ist also zumindest eine der Formplatten 1, 2 gebogen. Dieses Ausführungsbeispiel lässt sich mit den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen und Varianten kombinieren.
  • 14 zeigt die geschlossene und über ihren gesamten Verlauf auf Sollwandstärke gebrachte Kavität 20. Bei einem Formteil mit konstanter Wandstärke verlaufen die Sirnflächen der Ausnehmung 3 und des Formkerns 4 parallel. Die hierfür erforderliche Plattenbiegung wird durch Betätigen der Zylinder-Kolben-Anordnung 23 herbeigeführt.
  • Allgemein lässt sich somit feststellen, dass die Kavität 20 für den Füllprozess zunächst angussfern überdimensioniert und später auf Sollwandstärke redimensioniert wird, wobei zumindest einer dieser beiden Dimensionierungsschritte (Überdimensionierung oder Redimensionierung) mittels Plattenbiegens herbeigeführt wird.
  • Die 15 und 16 zeigen eine weitere Möglichkeit zur Rückstellung der gebogenen Formplatte 2. Die die zweite Formplatte 2 abstützende Basisplatte 9 ist hier ebenfalls verbiegbar. Die zweite Basisplatte 9 liegt rückseitig an einer Platte 9a an und ist über oben und unten angeordnete Verbindungselemente 32 mit dieser fest verbunden. Zwischen der zweiten Basisplatte 9 und der Platte 9a befindet sich ein über Dichtungen 33 abgedichteter Druckhohlraum 23a, der mit einem Druckfluid unter Druck gesetzt werden kann. 15 zeigt die Anordnung vor der Befüllung der Kavität 20 mit Kunststoffmaterial und vor der Beaufschlagung des Druckhohlraums 23a mit dem Druckfluid. Die Auflagefläche 25 der zwei ten Basisplatte 9 ist wie in einigen der vorhergehenden Ausführungsbeispielen in einem Teilbereich 22 gekrümmt oder abgeschrägt (oder die Rückseite der zweiten Formplatte 2 ist entsprechend gekrümmt oder abgeschrägt). Der Teilbereich 22 kann sich über den Großteil oder die gesamte Projektion der Kavität 20 auf die zweite Basisplatte 9 erstrecken. Z. B. kann eine Biegezone bei der Ausnehmung 24 auf Höhe des oberen Kavitätsendes vorgesehen sein.
  • Wie bereits im Zusammenhang mit vorhergehenden Ausführungsbeispielen beschrieben wird die zweite Formplatte 2 bei der Befüllung der Kavität 20 formschlüssig an die (gekrümmte bzw. abgeschrägte) Auflagefläche 25 gebogen. Die Redimensionierung der Kavität 20 (d. h. das Zurückbiegen der zweiten Formplatte 2) erfolgt hier durch Beaufschlagung des Druckhohlraums 23a mit Druckfluid. Durch den im Druckhohlraum 23a erzeugten Überdruck biegt sich die zweite Basisplatte 23a nach außen, siehe 16, und biegt dadurch die zweite Formplatte 2 flächig zurück. Vorteilhaft ist, dass ein Großteil der Rückseitenfläche der zweiten Formplatte 2 von der zweiten Basisplatte 9 beim Zurückbiegen beaufschlagt bzw. gestützt wird, wodurch ein Durchbiegen der zweiten Formplatte 2 ausgeschlossen ist. Da die Lage der zweiten Formplatte 2 praktisch über ihre gesamte Länge verändert werden kann, kann zumindest nahezu auch eine Schiefstellung der zweiten Formplatte 2 erreicht werden. Ferner können hohe Zurückbiegekräfte (bzw. Zurückstellkräfte bezüglich einer Schiefstellung) ausgeübt werden, was insbesondere bei einer auf Höhe des oberen Bereichs der Kavität 20 oder oberhalb der Kavität 20 angeordneten Biegezone (bei 24) vorteilhaft ist. Der Druckhohlraum 23a kann in nicht dargestellter Weise mit einer Zylinder-Kolben-Anordnung 23 gemäß der vorhergehenden Beschreibung (siehe z. B. 1) kombiniert werden. Darüber hinaus ist das in den 15 und 16 dargestellte Ausführungsbeispiel mit den anderen zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen und Varianten kombinierbar.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10233679 [0003]
    • - DE 10259076 [0005, 0066]

Claims (23)

  1. Verfahren zur Herstellung von flächigen Kunststoff-Formteilen mittels einer eine erste und eine zweite Formplatte (1, 2) aufweisenden Spritzgießvorrichtung, zwischen welchen eine Kavität (20) ausgebildet ist, in welche Kunststoffmaterial eingespritzt wird, welches umfasst: (a) Dimensionieren der Kavität (20) derart, dass sie in einem angussfernen Bereich stärker als in einem angussnahen Bereich bezogen auf die Sollwandstärke des zu fertigenden Formteils vergrößert ist; (b) Neudimensionieren der Kavität (20) derart, dass sie sowohl im angussfernen Bereich als auch im angussnahen Bereich der Sollwandstärke des zu fertigenden Formteils entspricht, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der beiden Schritte (a), (b) durch ein Biegen zumindest einer der Formplatten (1, 2) herbeigeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt (a) mindestens eine Formplatte (2) während des Einspritzens des Kunststoffmaterials gebogen wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt (a) mindestens eine Formplatte (2) vor dem Einspritzen des Kunststoffmaterials gebogen wird.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass vor Schritt (b) das Einspritzen von Kunststoffmaterial in die Kavität (20) abgeschlossen ist.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass Schritt (b) die Teilschritte umfasst: – Zurückstellen der gebogenen Formplatte (2), wobei ein Prägespalt zwischen den Formplatte (1) verbleibt, und – Schließen der beiden Formplatten (1, 2).
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Bewegungsweg von maximal 0,5 mm, insbesondere maximal 0,3 mm zum Schließen der Formplatten vorgesehen ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Prägespalt ein Parallelspalt ist.
  8. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Prägespalt ein Keilspalt ist.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt (b) die gebogene Formplatte (1, 2) zurückgestellt und durch das Zurückstellen der gebogenen Formplatte (2) die Kavität (20) vollständig geschlossen wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der beim Biegen der mindestens einen Formplatte (1, 2) erreichte Biegewinkel im angussfernen Bereich geringer als etwa 2/2000 rad, insbesondere geringer als etwa 1/2000 rad ist.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in Schritt (b) mindestens eine Formplatte (2) nach dem Einspritzen des Kunststoffmaterials gebogen wird.
  12. Vorrichtung zur Herstellung von flächigen Kunststoff-Formteilen, mit einer ersten und einer zweiten Formplatte (1, 2), die relativ zueinander verfahrbar sind, und einer Basisplatte (9), die eine der beiden Formplatten (1, 2) rückseitig abstützt, wobei eine zur Abstützung dienende Fläche (25) der Basisplatte (9) oder der abgestützten Formpatte (1, 2) eine Krümmung oder Abschrägung (22) aufweist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine Krafterzeugungseinrichtung (23), die ausgelegt ist, derart auf die abgestützte Formplatte (1, 2) einzuwirken, dass diese im Bereich der Krümmung oder Abschrägung (22) der Fläche (25) von der Basisplatte (9) abgehoben wird.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung oder Abschrägung (22) der Fläche (25) einen Winkel von weniger als etwa 2/2000 rad, insbesondere weniger als etwa 1/2000 rad ausmacht.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die abgestützte Formplatte (1, 2) an ihrer Rückseite Ausnehmungen (24) zur Beeinflussung ihrer Biegeelastizität aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Abstützung dienende Fläche (25) in beiden Flächendimensionen gekrümmt oder abgeschrägt ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Krümmung (22) an einem Punkt in der zur Abstützung dienende Fläche (25) beginnt und im weiteren Verlauf einen im wesentlichen konstanten Krümmungsradius aufweist.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschrägung (22) an einem Punkt in der zur Abstützung dienende Fläche (25) beginnt und im weiteren Verlauf in einen im wesentlichen geradlinigen Abschnitt übergeht.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Punkt bei Projektion in Bewegungsrichtung der Formplatten außerhalb der Kontur (27) einer zwischen den Formplatten (1, 2) ausgebildeten Kavität (20) liegt.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Punkt bei Projektion in Bewegungsrichtung der Formplatten (1, 2) innerhalb, insbesondere in etwa mittig innerhalb der Kontur (27) einer zwischen den Formplatten (1, 2) ausgebildeten Kavität (20) liegt.
  21. Parallelpräge-Spritzgießmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass die Parallelpräge-Spritzgießmaschine eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20 umfasst.
  22. Klapppräge-Spritzgießmaschine, dadurch gekennzeichnet, dass die Klapppräge-Spritzgießmaschine eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20 umfasst.
  23. Spritzgießmaschine ohne Prägefunktion, dadurch gekennzeichnet, dass die Spritzgießmaschine ohne Prägefunktion eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20 umfasst.
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