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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum gleichzeitigen
beidseitigen Schleifen mehrerer Halbleiterscheiben, wobei jede Halbleiterscheibe
frei beweglich in einer Aussparung einer von mehreren mittels einer
Abwälzvorrichtung in Rotation versetzten Läuferscheiben
liegt und dadurch auf einer zykloidischen Bahnkurve bewegt wird,
wobei die Halbleiterscheiben zwischen zwei rotierenden ringförmigen
Arbeitsscheiben Material abtragend bearbeitet werden, wobei jede
Arbeitsscheibe eine Arbeitsschicht umfasst, die gebundenes Schleifmittel
enthält.
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Stand der Technik
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Für
Elektronik, Mikroelektronik und Mikro-Elektromechanik werden als
Ausgangsmaterialien (Substrate) Halbleiterscheiben mit extremen
Anforderungen an globale und lokale Ebenheit, vorderseiten-bezogene
lokale Ebenheit (Nanotopologie), Rauhigkeit, Sauberkeit und Freiheit
von Fremdatomen, insbesondere Metalle, benötigt. Halbleiterscheiben
sind Scheiben aus Halbleitermaterialien. Halbleitermaterialien sind
Verbindungshalbleiter wie beispielsweise Gallium-Arsenid oder Elementhalbleiter
wie hauptsächlich Silicium und gelegentlich Germanium oder
auch Schichtstrukturen derselben. Schichtstrukturen sind beispielsweise
eine bauteiltragende Silicium-Oberlage auf einer isolierenden Zwischenlage
(„silicon an insulator", SOI) oder eine gitter-verspannte
Silicium-Oberlage auf einer Silicium/Germanium-Zwischenlage mit
zur Oberlage hin zunehmendem Germanium-Anteil auf einem Silicium-Substrat
(„strained silicon", s-Si) oder Kombinationen von beidem
(„strained silicon an insulator", sSOI). Halbleitermaterialien
werden in einkristalliner Form bevorzugt für elektronische Bauelemente
oder in polykristalliner Form bevorzugt für Solarzellen
(Photovoltaik) verwendet.
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Zur
Herstellung der Halbleiterscheiben wird gemäß dem
Stand der Technik ein Halbleiterstab erzeugt, der zunächst,
meist mittels einer Drahtgattersäge („multi wire
slicing", MWS), in dünne Scheiben aufgetrennt wird. Anschließend
erfolgen ein oder mehrere Bearbeitungsschritte, die sich allgemein
in folgende Gruppen einteilen lassen:
- a) mechanische
Bearbeitung;
- b) chemische Bearbeitung;
- c) chemo-mechanische Bearbeitung;
- d) ggf. Herstellung von Schichtstrukturen.
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Die
Kombination der auf die Gruppen entfallenden Einzelschritte sowie
deren Reihenfolge variiert je nach Anwendungszweck. Ferner kommt
eine Vielzahl an Nebenschritten wie Kantenbearbeitung, Reinigung, Sortieren,
Messen, thermische Behandlung, Verpacken usw. zum Einsatz.
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Mechanische
Bearbeitungsschritte gemäß dem Stand der Technik
sind das Läppen (simultanes Doppelseitenläppen
einer Mehrzahl von Halbleiterscheiben im „Batch"), das
Einseitenschleifen einzelner Halbleiterscheiben mit einseitiger
Aufspannung der Werkstücke (meist als sequentielles Doppelseitenschleifen
durchgeführt; „single-side grinding", SSG; „sequential
SSG") oder das simultane Doppelseitenschleifen einzelner Halbleiterscheiben
zwischen zwei Schleifscheiben (simultaneous „double-disk
grinding", DDG).
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Die
chemische Bearbeitung umfasst Ätzschritte wie alkalische,
saure oder Kombinations-Ätze im Bad, ggf. unter Bewegung
von Halbleiterscheiben und Ätzbad („laminar-flow
etch", LFE), einseitiges Ätzen durch Aufbringung von Ätzmittel
in die Scheibenmitte und radiales Abschleudern durch Scheibendrehung
(„spin etch") oder ein Ätzen in der Gasphase.
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Die
chemo-mechanische Bearbeitung umfasst Polierverfahren, in denen
mittels Relativbewegung von Halbleiterscheibe und Poliertuch unter
Krafteinwirkung und Zufuhr einer Poliersuspension (beispielsweise
alkalisches Kieselsol) ein Materialabtrag erzielt wird. Im Stand
der Technik sind Batch-Doppelseiten-Polituren („double-side
polishing", DSP) und Batch- und Einzelscheiben-Einseitenpolituren
beschrieben (Montage der Halbleiterscheiben mittels Vakuum, Klebung
oder Adhäsion während der Polierbearbeitung einseitig
auf einer Unterlage).
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Das
ggf. abschließende Erzeugen von Schichtstrukturen erfolgt
durch epitaktische Abscheidung, meist aus der Gasphase, Oxidation,
Aufdampfen (beispielsweise Metallisierung) usw.
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Für
die Herstellung besonders ebener Halbleiterscheiben kommt denjenigen
Bearbeitungsschritten besondere Bedeutung zu, bei denen die Halbleiterscheiben
weitgehend zwangskräftefrei „frei schwimmend" ohne
kraft- oder formschlüssige Aufspannung bearbeitet werden
(„free-floating processing", FFP). FFP beseitigt besonders
schnell und bei geringem Materialverlust Welligkeiten, wie sie beispielsweise
durch thermische Drift oder Wechsellast beim MWS erzeugt werden.
Im Stand der Technik bekannte FFP sind Läppen, DDG und DSP.
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Besonders
vorteilhaft ist der Einsatz eines oder mehrerer FFP am Anfang der
Bearbeitungsabfolge, meist also mittels eines mechanischen FFP,
da mittels mechanischer Bearbeitung der mindestnötige Materialabtrag
zur vollständigen Entfernung der Welligkeiten besonders
schnell und wirtschaftlich erfolgt und die Nachteile des präferentiellen Ätzens
der chemischen oder chemo-mechanischen Bearbeitung bei hohen Materialabträgen
vermieden wird.
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Die
FFP erzielen die beschriebenen vorteilhaften Merkmale jedoch nur,
wenn die Verfahren so durchgeführt werden können,
dass eine weitgehend unterbrechungsfreie Bearbeitung von Ladung
zu Ladung im gleichen Rhythmus erreicht wird. Unterbrechungen für
ggf. nötige Einstell-, Abricht- oder Schärfprozesse
oder häufig nötige Werkzeugwechsel führen
nämlich zu unvorhersagbaren „Kaltstart"-Einflüssen,
die die erwünschten Merkmale der Verfahren zunichte machen,
und beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit.
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Das
Läppen erzeugt aufgrund des spröd-erosiven Materialabtrags
durch die Abwälzbewegung des lose zugeführten
Läppkorns eine sehr hohe Schädigungstiefe und
Oberflächen-Rauhigkeit. Dies macht eine aufwändige
Nachbearbeitung zur Entfernung dieser geschädigten Oberflächen-Schichten
nötig, wodurch die Vorteile des Läppens wieder
zunichte gemacht werden. Außerdem liefert das Läppen
durch Verarmung und Schärfeverlust des zugeführten
Korns beim Transport vom Rand zum Zentrum der Halbleiterscheibe
stets Halbleiterscheiben mit unvorteilhaft konvexem Dickenprofil
mit Scheibenrändern abnehmender Dicke („Randabfall” der
Scheibendicke).
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Das
DDG verursacht kinematisch bedingt grundsätzlich einen
höheren Materialabtrag im Zentrum der Halbleiterscheibe
(„Schleifnabel") und, insbesondere bei kleinem Schleifscheibendurchmesser,
wie er beim DDG konstruktiv bevorzugt ist, ebenfalls einen Randabfall
der Scheibendicke, sowie anisotrope – radialsymmetrische – Bearbeitungsspuren,
die die Halbleiterscheibe verspannen („strain-induced warpage").
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DE 10344602 A1 offenbart
ein mechanisches FFP-Verfahren, bei dem mehrere Halbleiterscheiben
in jeweils einer Aussparung einer von mehreren mittels eines ringförmigen äußeren
und eines ringförmigen inneren Antriebskranzes in Rotation
versetzten Läuferscheiben liegen und dadurch auf einer
bestimmten geometrischen Bahn gehalten werden und zwischen zwei
rotierenden, mit gebundenem Schleifmittel belegten Arbeitsscheiben
Material abtragend bearbeitet werden. Das Schleifmittel besteht
aus einem auf die Arbeitsscheiben der verwendeten Vorrichtung aufgeklebten
Film oder „Tuch", wie beispielsweise in
US 6007407 offenbart.
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Es
hat sich jedoch herausgestellt, dass die mit diesem Verfahren bearbeiteten
Halbleiterscheiben eine Reihe von Defekten aufweisen, so dass die
erhaltenen Halbleiterscheiben für besonders anspruchsvolle
Anwendungen ungeeignet sind: So zeigte sich beispielsweise, dass
sich im Allgemeinen Halbleiterscheiben mit unvorteilhaftem balligem
Dickenprofil mit einem ausgeprägten Randabfall ergeben.
Die Halbleiterscheiben weisen oftmals auch irreguläre Welligkeiten
in ihrem Dickenprofil sowie eine raue Oberfläche mit großer
Schädigungstiefe auf. Die hohe Schädigungstiefe
bedingt eine aufwändige Nachbearbeitung, die den Vorteil
des in
DE 10344602
A1 offenbarten Verfahrens zunichte macht. Die verbleibende
Balligkeit und der verbleibende Randabfall führen zu Fehlbelichtungen
während der fotolithografischen Bauteil-Strukturierung
und somit zum Ausfall der Bauelemente. Derartige Halbleiterscheiben
sind daher für anspruchsvolle Anwendungen ungeeignet.
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Ferner
zeigte sich, dass insbesondere bei Verwendung des besonders bevorzugten
Schleifmittels Diamant die im Stand der Technik bekannten Läuferscheiben-Materialien
einem hohen Verschleiß unterliegen und der erzeugte Abrieb
die Schnittfreudigkeit (Schärfe) der Arbeitsschicht beeinträchtigt.
Dies führt zu einer unwirtschaftlich kurzen Lebensdauer
der Läuferscheiben und macht häufiges unproduktives
Nachschärfen der Arbeitsschichten nötig. Es zeigte
sich außerdem, dass Läuferscheiben aus Metall-Legierungen,
insbesondere Edelstahl, wie sie gemäß dem Stand
der Technik beim Läppen verwendet werden und dort einen
vorteilhaften geringen Verschleiß aufweisen, besonders
ungeeignet für die Durchführung der erfindungsgemäßen
Verfahren sind. So führt beispielsweise die bekannt hohe
Löslichkeit von Kohlenstoff in Eisen/Stahl bei (Edel-)Stahl-Läuferscheiben
zu einer sofortigen Versprödung und Abstumpfung des bei
den erfindungsgemäßen Verfahren bevorzugt verwendeten
Diamants als Abrasiv der Arbeitsschicht. Außerdem wurde
die Bildung unerwünschter Ablagerungen von Eisencarbid-
und Eisenoxid-Schichten auf den Halbleiterscheiben beobachtet. Es
zeigte sich, dass hohe Schleifdrücke, um ein Selbstschärfen
der stumpfen Arbeitsschicht durch druckinduzierten forcierten Verschleiß zu
erzwingen, ungeeignet sind, da dann die Halbleiterscheiben verformt
werden und der Vorteil des FFP zunichte gemacht wird. Außerdem
führt der dann vermehrt auftretende Ausbruch ganzer Schleifkörner
zu einer unerwünscht hohen Rauhigkeit und Schädigung
der Halbleiterscheiben. Das Eigengewicht der Läuferscheibe
führt zu unterschiedlich starker Abstumpfung von oberer
und unterer Arbeitsschicht und damit zu unterschiedlicher Rauhigkeit
und Schädigung von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe.
Es zeigte sich, dass dann die Halbleiterscheibe unsymmetrisch wellig
wird, also unerwünscht hohe Werte für „Bow"
und „Warp" aufweist (strain-induced warpage).
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Aufgabe
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, Halbleiterscheiben bereitzustellen,
die sich aufgrund ihrer Geometrie auch zur Herstellung von elektronischen
Bauelementen mit sehr geringen Linienbreiten („design rules")
eignen. Es stellte sich insbesondere die Aufgabe, Geometriefehler
wie beispielsweise ein Dickenmaximum im Zentrum der Halbleiterscheibe
verbunden mit einer stetig abnehmenden Dicke zum Rand der Scheibe
hin, einen Randabfall oder ein lokales Dickenminimum im Zentrum
der Halbleiterscheibe zu vermeiden.
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Weiter
stellte sich auch die Aufgabe, eine übermäßige
Oberflächen-Rauhigkeit oder -Schädigung der Halbleiterscheibe
zu vermeiden. Insbesondere bestand die Aufgabe darin, eine Halbleiterscheibe
mit geringem Bow und Warp zu erzeugen.
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Schließlich
stellte sich die Aufgabe, das Schleifverfahren so zu verbessern,
dass ein häufiges Auswechseln oder Wiederherstellen von
Verschleißteilen vermieden wird, um einen wirtschaftlichen
Betrieb zu ermöglichen.
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Lösung
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Die
Aufgabe wird gelöst durch ein erstes Verfahren zum gleichzeitigen
beidseitigen Schleifen mehrerer Halbleiterscheiben, wobei jede Halbleiterscheibe
frei beweglich in einer Aussparung einer von mehreren mittels einer
Abwälzvorrichtung in Rotation versetzten Läuferscheiben
liegt und dadurch auf einer zykloidischen Bahnkurve bewegt wird,
wobei die Halbleiterscheiben zwischen zwei rotierenden ringförmigen
Arbeitsscheiben Material abtragend bearbeitet werden, wobei jede
Arbeitsscheibe eine Arbeitsschicht umfasst, die gebundenes Schleifmittel
enthält, dadurch gekennzeichnet, dass die Form des zwischen
den Arbeitsschichten gebildeten Arbeitsspalts während des
Schleifens bestimmt wird und die Form der Arbeitsfläche
mindestens einer Arbeitsscheibe mechanisch oder thermisch in Abhängigkeit
von der gemessenen Geometrie des Arbeitsspalts so verändert
wird, dass der Arbeitsspalt eine vorgegebene Form aufweist.
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Die
Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch ein zweites Verfahren
zum gleichzeitigen beidseitigen Schleifen mehrerer Halbleiterscheiben,
wobei jede Halbleiterscheibe frei beweglich in einer Aussparung
einer von mehreren mittels einer Abwälzvorrichtung in Rotation
versetzten Läuferscheiben liegt und dadurch auf einer zykloidischen
Bahnkurve bewegt wird, wobei die Halbleiterscheiben zwischen zwei
rotierenden ringförmigen Arbeitsscheiben Material abtragend
bearbeitet werden, wobei jede Arbeitsscheibe eine Arbeitsschicht
umfasst, die gebundenes Schleifmittel enthält, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halbleiterscheiben während der
Bearbeitung zeitweilig mit einem Teil ihrer Fläche den
von den Arbeitsschichten begrenzten Arbeitsspalt verlassen, wobei
das Maximum des Überlaufs in radialer Richtung mehr als
0% und höchstens 20% des Durchmessers der Halbleiterscheibe
beträgt, wobei der Überlauf als die bezogen auf
die Arbeitsscheiben in radialer Richtung gemessene Länge
definiert ist, um die eine Halbleiterscheibe zu einem bestimmten
Zeitpunkt während des Schleifens über den Innen-
oder Außenrand des Arbeitsspalts hinaus steht.
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Die
Aufgabe wird ferner gelöst durch ein drittes Verfahren
zum gleichzeitigen beidseitigen Schleifen mehrerer Halbleiterscheiben,
wobei jede Halbleiterscheibe frei beweglich in einer Aussparung
einer von mehreren mittels einer Abwälzvorrichtung in Rotation
versetzten Läuferscheiben liegt und dadurch auf einer zykloidischen
Bahnkurve bewegt wird, wobei die Halbleiterscheiben zwischen zwei
rotierenden ringförmigen Arbeitsscheiben Material abtragend
bearbeitet werden, wobei jede Arbeitsscheibe eine Arbeitsschicht
umfasst, die gebundenes Schleifmittel enthält, dadurch
gekennzeichnet, dass die Läuferscheibe vollständig
aus einem ersten Material besteht oder ein zweites Material der
Läuferscheibe so mit einem ersten Material vollständig oder
teilweise beschichtet ist, dass während des Schleifens
nur das erste Material in mechanischen Kontakt mit der Arbeitsschicht
gelangt und das erste Material keine die Schärfe des Schleifmittels
reduzierende Wechselwirkung mit der Arbeitsschicht aufweist.
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Jedes
einzelne der vorgenannten Verfahren ist geeignet, eine Halbleiterscheibe
mit deutlich verbesserten Eigenschaften herzustellen.
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Eine
Kombination von zwei der drei oder besonders bevorzugt aller drei
vorgenannten Verfahren ist darüber hinaus geeignet, eine
Halbleiterscheibe mit besonders deutlich verbesserten Eigenschaften
herzustellen.
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Kurzbeschreibung der Figuren
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1 zeigt
eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignete Vorrichtung in perspektivischer Ansicht.
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2 zeigt
eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeignete Vorrichtung in Aufsicht auf die untere Arbeitsscheibe.
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3 zeigt
das Prinzip eines erfindungsgemäß veränderten
Arbeitsspaltes zwischen den Arbeitsscheiben einer zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens geeigneten Vorrichtung.
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4 zeigt
Radialprofile des von den beiden Arbeitsscheiben einer zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens geeigneten Vorrichtung
gebildeten Arbeitsspaltes für verschiedene Temperaturen.
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5 zeigt
die kumulative Häufigkeitsverteilung des TTV von Halbleiterscheiben,
die mit erfindungsgemäß verändertem Arbeitsspalt
bearbeitet wurden, im Vergleich zur Geometrieverteilung von Halbleiterscheiben,
die mit nicht erfindungsgemäß verändertem
Arbeitsspalt bearbeitet wurden. (TTV = total thickness variation;
Differenz aus größter und kleinster Dicke der
Halbleiterscheibe)
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6 zeigt
die während der Bearbeitung gemessene Klaffung des Arbeitsspaltes,
der erfindungsgemäß durch Regelung der Arbeitsscheibenform
annähernd konstant gehalten wurde, sowie resultierende
Oberflächentemperaturen an verschiedenen Stellen im Arbeitsspalt.
(Klaffung = Differenz aus der Weite des Arbeitsspalts nahe dem Innenrand
der Arbeitsscheibe und nahe am Außenrand der Arbeitsscheibe.)
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7 zeigt
die während der Bearbeitung gemessene Klaffung des Arbeitsspaltes,
der nicht erfindungsgemäß während der
Bearbeitung geregelt wurde, sowie die sich ändernden Temperaturen
an verschiedenen Orten des Arbeitsspalts.
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8 zeigt
das Dickenprofil einer Halbleiterscheibe, die mit einem erfindungsgemäßen
Verfahren bearbeitet wurde, bei dem die Halbleiterscheibe während
der Bearbeitung zeitweilig teilflächig den Arbeitsspalt verlässt.
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9 zeigt
das Dickenprofil einer Halbleiterscheibe, die mit einem nicht erfindungsgemäßen
Verfahren bearbeitet wurde, bei dem die Halbleiterscheibe während
der gesamten Bearbeitung vollflächig im Arbeitsspalt verbleibt.
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10 zeigt
das Dickenprofil einer Halbleiterscheibe, die mit einem nicht erfindungsgemäßen
Verfahren bearbeitet wurde, bei dem die Halbleiterscheibe während
der Bearbeitung zeitweilig teilflächig, jedoch mit einem
zu großen Flächenbereich den Arbeitsspalt verlässt.
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11 zeigt
die mittleren Raten des Materialabtrags von Halbleiterscheiben während
aufeinander folgender Bearbeitungsfahrten mit einem erfindungsgemäßen
Verfahren, bei dem erfindungsgemäße Läuferscheiben
verwendet wurden.
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12 zeigt
die mittleren Abtragsraten aus aufeinander folgenden Bearbeitungsläufen
mit einem nicht erfindungsgemäßen Verfahren, bei
dem nicht erfindungsgemäße Läuferscheiben
verwendet wurden.
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13 zeigt
den Warp einer Halbleiterscheibe, die mit einem erfindungsgemäßen
Verfahren bearbeitet wurde, im Vergleich zu einer Halbleiterscheibe,
die mit einem nicht erfindungsgemäßen Verfahren
bearbeitet wurde.
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14 zeigt
die Oberflächen-Schädigungstiefe („sub-surface
damage", SSD) von Vorder- und Rückseite einer Halbleiterscheibe,
die mit einem erfindungsgemäßen Verfahren mit
gleichartigem Materialabtrag durch die beiden Arbeitsschichten der
Vorrichtung bearbeitet wurden im Vergleich zu einer nicht erfindungsgemäß bearbeiteten
Scheibe mit ungleichem Materialabtrag.
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15 zeigt
die Oberflachen-Rauhigkeit von Vorder- und Rückseite einer
Halbleiterscheibe, die mit einem erfindungsgemäßen
Verfahren mit gleichartigem Materialabtrag durch die beiden Arbeitsschichten
der Vorrichtung bearbeitet wurde im Vergleich zu einer nicht erfindungsgemäß bearbeiteten
Scheibe mit ungleichem Materialabtrag.
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16 zeigt
Diametralschnitte des Dickenprofils einer Halbleiterscheibe, die
mit einem erfindungsgemäßen Verfahren mit geregeltem
Arbeitsspalt bearbeitet wurde.
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17 zeigt
Diametralschnitte des Dickenprofils einer Halbleiterscheibe, die
mit einem nicht erfindungsgemäßen Verfahren bearbeitet
mit ungeregeltem Arbeitsspalt bearbeitet wurde.
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18 zeigt
die Abnutzungsrate der Läuferscheiben im „beschleunigten
Verschleißtest" für verschiedene getestete Materialien.
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19 zeigt
das Verhältnis aus Materialabtrag von der Halbleiterscheibe
und Abnutzung der Läuferscheibe im „beschleunigten
Verschleißtest" für verschiedene getestete Materialien
der Läuferscheiben.
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20 zeigt
die relative Veränderung der Schnittfreudigkeit der Arbeitsschicht
mit der Bearbeitungsdauer im „beschleunigten Verschleißtest"
für verschiedene getestete Materialien der Läuferscheiben.
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21 zeigt
Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer
einlagiger Läuferscheiben (Vollmaterial).
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22 zeigt
Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer
mehrlagiger Läuferscheiben mit Voll- oder Teilbeschichtung.
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23 zeigt
Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer
Läuferscheiben mit teilflächiger Beschichtung in
Form einer oder mehrerer „Noppen" oder länglicher „Riegel".
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24 zeigt
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Läuferscheibe, umfassend einen verzahnten Außenring
und einen Einsatz.
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25 zeigt das Prinzip der erfindungsgemäßen
Verstellung der Form einer Arbeitsscheibe durch Einwirkung symmetrischer,
radialer Kräfte.
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26 zeigt
das Prinzip der erfindungsgemäßen Regelung der
Geometrie des Arbeitsspalts durch Kombination einer schnellen Regelung
der Temperatur im Arbeitsspalt und einer langsamen Regelung der Form
der Arbeitsscheibe.
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- 1
- obere
Arbeitsscheibe
- 4
- untere
Arbeitsscheibe
- 7
- innerer
Antriebskranz
- 9
- äußerer
Antriebskranz
- 11
- obere
Arbeitsschicht
- 12
- untere
Arbeitsschicht
- 13
- Läuferscheibe
- 14
- Aussparung
zur Aufnahme der Halbleiterscheibe
- 15
- Halbleiterscheibe
- 16
- Mittelpunkt
der Halbleiterscheibe
- 17
- Teilkreis
Mittelpunkt Läuferscheibe in Abwälzvorrichtung
- 18
- Aufpunkt
auf Halbleiterscheibe
- 19
- Bahnkurve
eines Aufpunkts auf der Halbleiterscheibe
- 21
- Mittelpunkt
der Läuferscheibe
- 22
- Mittelpunkt
der Abwälzvorrichtung
- 23
- Stellelement
zur Scheibenverformung
- 30
- Arbeitsspalt
- 30a
- Weite
des Arbeitsspalts außen
- 30b
- Weite
des Arbeitsspalts innen
- 34
- Bohrungen
zur Zuführung von Betriebsmittel
- 35
- Messvorrichtung
Arbeitsspalttemperatur (innen)
- 36
- Messvorrichtung
Arbeitsspalttemperatur (außen)
- 37
- Messvorrichtung
Arbeitsspaltweite (innen)
- 38
- Messvorrichtung
Arbeitsspaltweite (außen)
- 39
- TTV-Verteilung
(mit kontrolliertem Arbeitsspalt bearbeitet)
- 40
- TTV-Verteilung
(mit unkontrolliertem Arbeitsspalt)
- 41
- Arbeitsspaltdifferenz
während Bearbeitung
- 42
- Temperatur
im Arbeitsspalt außen
- 43
- Temperatur
im Arbeitsspalt innen
- 44
- Temperatur
im Arbeitsspalt Mitte
- 45
- Dickenprofil
nach Bearbeitung mit Überlauf
- 46
- Dickenprofil
nach Bearbeitung ohne Überlauf
- 47
- Randabfall
nach Bearbeitung ohne Überlauf
- 48
- Abtragsrate
mit Schärfe unbeeinträchtigender Läuferscheibe
- 49
- Abtragsrate
mit Schärfe reduzierender Läuferscheibe
- 50
- Dickenprofil
in Richtung Notch
- 51
- Dickenprofil
45° zum Notch
- 52
- mittleres
Dickenprofil
- 53
- Dickenprofil
135° zum Notch
- 54
- Warp
nach asymmetrischem Materialabtrag
- 55
- Warp
nach symmetrischem Materialabtrag
- 56
- Einkerbung
bei übermäßigem Überlauf
- 57
- Temperatur
in oberer Arbeitsscheibe (Volumen)
- 58
- Rauhigkeit/Schädigung
nach symmetrischem Materialabtrag
- 59
- Rauhigkeit/Schädigung
nach asymmetrischem Materialabtrag
- 65
- Dickenprofil
90° zum Notch
- 66
- Balligkeit
bei unkontrolliertem Arbeitsspalt
- 67
- Material-Bezugszeichen
der Läuferscheibe
- 68
- Verschleißrate
der Läuferscheiben
- 69
- Verhältnis
aus Materialabtrag der Halbleiterscheibe und Verschleiß der
Läuferscheibe
- 70
- Schnittfreudigkeit
der Arbeitsschicht nach 10 min
- 71
- Schnittfreudigkeit
der Arbeitsschicht nach 30 min
- 72
- Schnittfreudigkeit
der Arbeitsschicht nach 60 min
- 73
- Schnittfreudigkeit
der Arbeitsschicht nach 10 bis 60 min
- 74
- zeitliche
Entwicklung der Schnittfreudigkeit der Arbeitsschicht (unvollständig)
- 75
- Außenverzahnung
der Läuferscheibe
- 76
- Aussparung
in der Läuferscheibe
- 77
- Auskleidung
der Öffnung zur Aufnahme der Halbleiterscheibe
- 78
- Verzahnung
zur formschlüssigen Verbindung von Auskleidung und Läuferscheibe
- 79a
- vorderseitige
Beschichtung der Läuferscheibe
- 79b
- rückseitige
Beschichtung der Läuferscheibe
- 80
- freigelassener
Rand in der Beschichtung der Läuferscheibe
- 81
- teilflächige
Beschichtung der Läuferscheibe in Form einer runden „Noppe"
- 82
- teilflächige
Beschichtung der Läuferscheibe in Form eines länglichen „Riegels"
- 83
- Verklebung
der teilflächigen Beschichtung mit der Läuferscheibe
- 84
- durchgehende,
formschlüssige teilflächige Beschichtung der Läuferscheibe
- 85
- verstemmte
(vernietete) durchgehende teilflächige Beschichtung der
Läuferscheibe
- 86
- verzahnter
Außenring der Läuferscheibe
- 87
- Einsatz
der Läuferscheibe
- 90
- Messgröße
innerer Spaltmesssensor
- 91
- Messgröße äußerer
Spaltmesssensor
- 92
- Differenzglied
Abstandssignal
- 93
- Regelglied
Spaltverstellung
- 94
- Stellgröße
Spaltverstellung
- 95
- Messgröße
innerer Temperatursensor
- 96
- Messgröße äußerer
Temperatursensor
- 97
- Differenzglied
Temperatursignal
- 98
- Regelglied
Spalttemperaturverstellung
- 99
- Stellgröße
Spalttemperaturverstellung
- A
- relative
Abnutzungsrate der Läuferscheibe
- ASR
- Arbeitsscheiben-Radius
- D
- Dicke
- F
- Kraft
- G
- Verhältnis
aus Materialabtrag der Halbleiterscheibe und Abnutzung der Läuferscheibe
(„G-Faktor")
- H
- Häufigkeit
(bei kumulierter Verteilung)
- MAR
- mittlere
Abtragsrate
- R
- Radius
(der Halbleiterscheibe)
- RG
- relative
Spaltweite (relative gap)
- RMS
- root-mean-square;
Rauhigkeit
- S
- relative
Schnittfreudigkeit der Arbeitsschicht
- SSD
- sub-surface
damage (oberflächennahe Schädigung)
- t
- Zeit
(time)
- T
- Temperatur
- TTV
- total
thickness variation
- W
- warp
(Welligkeit)
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Beschreibung einer Vorrichtung, die sich
zur Durchführung der erfindungsgemäßen
Verfahren eignet
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1 zeigt
die wesentlichen Elemente einer Vorrichtung nach dem Stand der Technik,
die zur Durchführung der erfindungsgemäßen
Verfahren geeignet ist. Dargestellt ist die Prinzipskizze einer
Zweischeiben-Maschine zur Bearbeitung von scheibenförmigen
Werkstücken wie Halbleiterscheiben, wie sie beispielsweise
in
DE 10007390 A1 offenbart
ist, in perspektivischer Ansicht (
1) und in
Aufsicht auf die untere Arbeitsscheibe (
2).
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Eine
derartige Vorrichtung besteht aus einer oberen 1 und einer
unteren Arbeitsscheibe 4 und einer aus einem inneren 7 und
einem äußeren Zahnkranz 9 gebildeten
Abwälzvorrichtung, in die Läuferscheiben 13 eingelegt
sind. Die Arbeitsscheiben einer derartigen Vorrichtung sind ringförmig.
Die Läuferscheiben besitzen Aussparungen 14, die
die Halbleiterscheiben 15 aufnehmen. Die Aussparungen sind
in der Regel so angeordnet, dass die Mittelpunkte 16 der
Halbleiterscheiben mit einer Exzentrizität e zur Mitte 21 der
Läuferscheibe liegen.
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Bei
der Bearbeitung rotieren die Arbeitsscheiben 1 und 4 und
die Zahnkränze 7 und 9 mit Drehzahlen n0, nu, ni und
na konzentrisch um den Mittelpunkt 22 der
gesamten Vorrichtung (Vierwege-Antrieb). Dadurch laufen die Läuferscheiben
einerseits auf einem Teilkreis 17 um den Mittelpunkt 22 um
und vollführen andererseits gleichzeitig eine Eigenrotation
um ihre jeweiligen Mittelpunkte 21. Für einen
beliebigen Aufpunkt 18 einer Halbleiterscheibe resultiert
bezüglich der unteren Arbeitscheibe 4 bzw. Arbeitsschicht 12 eine
charakteristische Bahnkurve 19 (Kinematik), die als Trochoide
bezeichnet wird. Unter einer Trochoide versteht man die Allgemeinheit
aller regulären, verkürzten oder verlängerten
Epi- oder Hypozykloiden.
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Obere
1 und
untere Arbeitsscheibe
4 tragen Arbeitsschichten
11 und
12,
die gebundenes Schleifmittel enthalten. Geeignete Arbeitsschichten
beschreibt beispielsweise
US
6007407 . Die Arbeitsschichten sind vorzugsweise so ausgestaltet,
dass sie schnell montiert oder demontiert werden können.
Der zwischen den Arbeitsschichten
11 und
12 gebildete
Zwischenraum wird als Arbeitsspalt
30 bezeichnet, in dem
sich die Halbleiterscheiben während der Bearbeitung bewegen.
Der Arbeitsspalt ist durch eine vom Ort (insbesondere von der radialen
Position) abhängige, senkrecht zu den Oberflächen
der Arbeitsschichten gemessene Weite gekennzeichnet.
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Mindestens
eine Arbeitsscheibe, beispielsweise die obere 1, enthält
Bohrungen 34, durch die dem Arbeitsspalt 30 Betriebsmittel
zugeführt werden können, beispielsweise ein Kühlschmiermittel.
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Zur
Durchführung des ersten erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorzugsweise mindestens eine der beiden Arbeitsscheiben,
beispielsweise die obere, mit mindestens zwei Messvorrichtungen 37 und 38 ausgestattet,
von denen vorzugsweise eine (37) möglichst nah
am inneren Rand der ringförmigen Arbeitsscheibe und eine
(38) möglichst nah am äußeren
Rand der Arbeitsscheibe angeordnet sind und die eine berührungslose
Messung des jeweiligen lokalen Abstandes der Arbeitsscheiben vornehmen.
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Derartige
Vorrichtungen sind im Stand der Technik bekannt und beispielsweise
in
DE 10 2004
040 429 A1 offenbart.
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Für
eine besonders bevorzugte Ausführung des ersten erfindungsgemäßen
Verfahrens ist mindestens eine der beiden Arbeitsscheiben, beispielsweise
die obere, zusätzlich mit mindestens zwei Messvorrichtungen 35 und 36 ausgestattet,
von denen vorzugsweise eine (35) möglichst nah
am inneren Rand der ringförmigen Arbeitsscheibe und eine
(36) möglichst nah am äußeren
Rand der Arbeitsscheibe angeordnet sind und die eine Messung der
Temperatur am jeweiligen Ort innerhalb des Arbeitsspaltes vornehmen.
-
Nach
dem Stand der Technik enthalten die Arbeitsscheiben derartiger Vorrichtungen
in der Regel eine Vorrichtung zum Einstellen einer Arbeitstemperatur.
Beispielsweise sind die Arbeitsscheiben mit einem Kühllabyrinth
versehen, das von einem mittels Thermostaten temperierten Kühlmittel,
beispielsweise Wasser, durchflossen wird. Eine geeignete Vorrichtung
offenbart beispielsweise
DE
1993 77 84 A1 . Es ist bekannt, dass sich die Form einer
Arbeitsscheibe verändert, wenn sich deren Temperatur ändert.
-
Im
Stand der Technik sind weiterhin Vorrichtungen bekannt, mit denen
sich die Form einer oder beider Arbeitsscheiben und damit das Profil
des Arbeitsspaltes zwischen den Arbeitsscheiben gezielt verändern
lässt, indem radiale Kräfte symmetrisch auf die
dem Arbeitsspalt abgewandte Seite der Arbeitsscheibe wirken. So offenbart
DE 1995 43 55 A1 ein
Verfahren, bei dem diese Kräfte über die thermische
Ausdehnung eines Stellelementes erzeugt werden, welches durch eine
Temperiereinrichtung beheizt oder gekühlt werden kann.
Eine andere Möglichkeit zur gezielten Verformung einer
oder beider Arbeitsscheiben kann beispielsweise darin bestehen,
die erforderlichen radialen Kräfte F mittels einer mechanisch
hydraulischen Verstelleinrichtung zu erzeugen. Durch eine Änderung
des Drucks in einer solchen hydraulischen Verstelleinrichtung kann
die Form der Arbeitsscheibe und damit die Form des Arbeitsspalts
verändert werden. Anstelle der hydraulischen Verstelleinrichtung
können aber auch piezoelektrische (Piezo-Kristalle) oder
magnetostriktive (stromdurchflossene Spulen) oder elektrodynamische
Stellelemente („voice coil actuator") verwendet werden.
In diesem Fall erfolgt die Veränderung der Form des Arbeitsspalts
dadurch, dass die elektrische Spannung oder der elektrische Strom
in den Stellelementen beeinflusst wird.
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25a und 25b zeigen
schematisch, wie die Form des Arbeitsspaltes 30 verändert
werden kann, indem eine Verstellvorrichtung 23 auf die
obere Arbeitsscheibe 1 wirkt und diese verformt.
-
Mit
solchen Vorrichtungen lassen sich insbesondere gezielt konvexe oder
konkave Verformungen der Arbeitsscheibe einstellen. Diese sind besonders
gut geeignet, den unerwünschten Verformungen des Arbeitsspaltes
durch die Wechsellasten während der Bearbeitung entgegenzuwirken.
Derartige konkave (links) und konvexe (rechts) Verformungen der
Arbeitsscheiben sind als Prinzipskizze in 4 verdeutlicht. 30a bezeichnet
die Weite des Arbeitsspalts 30 nahe dem Innenrand der ringförmigen
Arbeitsscheibe und 30b die Weite des Arbeitsspalts nahe
dem Außenrand der Arbeitsscheibe.
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Beschreibung des ersten erfindungsgemäßen
Verfahrens
-
Gemäß dem
ersten erfindungsgemäßen Verfahren wird die Form
des zwischen den Arbeitsschichten gebildeten Arbeitsspalts während
des Schleifens bestimmt und die Form der Arbeitsfläche
mindestens einer Arbeitsscheibe mechanisch oder thermisch in Abhängigkeit
von der gemessenen Geometrie des Arbeitsspalts so verändert,
dass der Arbeitsspalt eine vorgegebene Form aufweist. Vorzugsweise
wird die Form des Arbeitsspalts so geregelt, dass das Verhältnis
der Differenz zwischen der maximalen und der minimalen Weite des Arbeitsspalts
zur Breite der Arbeitsscheiben zumindest während der letzten
10% des Materialabtrags höchstens 50 ppm beträgt.
Unter dem Begriff „Breite der Arbeitsscheiben" ist deren
Ringbreite in radialer Richtung zu verstehen. Falls nicht die gesamte
Fläche der Arbeitsscheiben mit einer Arbeitsschicht belegt
ist, ist unter dem Begriff „Breite der Arbeitsscheiben"
die Ringbreite der mit Arbeitsschicht belegten Fläche der
Arbeitsscheiben zu verstehen. „Zumindest während
der letzten 10% des Materialabtrags" bedeutet, dass die Bedingung „höchstens
50 ppm" während der letzten 10 bis 100% des Materialabtrags
erfüllt ist. Diese Bedingung kann erfindungsgemäß also
auch während des gesamten Schleifverfahrens erfüllt
sein. „Höchstens 50 ppm" bedeutet einen Wert im
Bereich von 0 ppm bis 50 ppm. 1 ppm ist gleichbedeutend mit der
Zahl 10–6.
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Vorzugsweise
wird während des Schleifens der Spaltverlauf fortwährend
mittels mindestens zweier in mindestens eine der Arbeitsscheiben
eingebauter berührungsloser Abstandsmesssensoren gemessen
und durch Maßnahmen zur gezielten Verformung mindestens
einer der beiden Arbeitsscheiben ständig so nachgeregelt,
dass trotz während der Bearbeitung eingetragener thermischer
Wechsellast, die bekanntermaßen eine unerwünschte
Verformung der Arbeitsscheiben bewirkt, stets ein gewünschter
Arbeitsspaltverlauf erhalten wird.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform des ersten erfindungsgemäßen
Verfahrens werden die oben beschriebenen Kühllabyrinthe
in den Arbeitsscheiben zur Regelung der Arbeitsscheibenform verwendet.
Es wird zunächst das Radialprofil des Arbeitsspaltes im
Ruhezustand der verwendeten Schleifvorrichtung für mehrere
Temperaturen der Arbeitsscheiben bestimmt. Dazu wird beispielsweise
die obere Arbeitsscheibe mit drei identischen Endmaßen
an fixen Punkten und unter fixer Auflast auf nominell gleichmäßigen
Abstand zur unteren Arbeitsscheibe gebracht und das Radialprofil
des resultierenden Spalts zwischen den Arbeitsscheiben beispielsweise
mit einem Mikrometertaster bestimmt. Dies wird für verschiedene
Temperaturen des Kühlkreislaufes der Arbeitsscheiben durchgeführt.
Auf diese Weise erhält man eine Charakterisierung der Formveränderung
der Arbeitsscheiben und des Arbeitsspaltes in Abhängigkeit
der Temperatur.
-
Während
der Bearbeitung wird dann durch kontinuierliche Messung mit den
berührungslosen Abstandsmesssensoren eine etwaige Änderung
des radialen Arbeitsspaltprofils bestimmt und durch gezielte Änderung
der Arbeitsscheiben-Temperierung nach Maßgabe der bekannten
Temperaturcharakteristik so gegengeregelt, dass der Arbeitsspalt
stets das gewünschte Radialprofil beibehält. Dies
geschieht beispielsweise, indem die Vorlauftemperatur der Thermostaten
für die Kühllabyrinthe der Arbeitsscheiben während
der Bearbeitung gezielt geändert wird.
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Diesem
ersten erfindungsgemäßen Verfahren liegt die Beobachtung
zugrunde, dass während der Bearbeitung stets eine ungewünschte
Formveränderung des Arbeitsspalts auftritt, die sich mit
Maßnahmen gemäß dem Stand der Technik
wie beispielsweise einer konstanten Arbeitsscheibentemperierung
nicht vermeiden lassen. Eine solche unerwünschte Spaltänderung
wird beispielsweise durch den Eintrag thermischer Wechsellasten
während der Bearbeitung bewirkt. Dies kann die während
des Materialabtrags bei der Bearbeitung am Werkstück verrichtete
Spanarbeit sein, die je nach Bearbeitungsfortschritt mit dem variierenden Schärfezustand
des Schleifwerkzeugs schwankt. Auch treten mechanische Verformungen
der Arbeitsscheiben infolge der in der Regel während der
Bearbeitung gewählten verschiedenen Bearbeitungsdrücke
(Auflast der oberen Arbeitsscheibe) und auch durch variierendes
Taumeln der Arbeitsscheibe bei verschiedenen Bearbeitungsgeschwindigkeiten
(Kinematik) auf. Ein weiteres Beispiel für variierende
Bearbeitungsbedingungen, die zu einer unerwünschten Verformung
der Arbeitsscheiben führen, sind chemische Reaktionsenergien
bei Zugabe bestimmter Betriebsmittel in den Arbeitsspalt. Schließlich
führen die Verlustleistungen der Vorrichtungsantriebe selbst
zu fortwährend veränderlichen Betriebsbedingungen.
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In
einer weiteren Ausführungsform dieses ersten Verfahrens
wird die Temperierung des Arbeitsspalts mit dem Arbeitsspalt während
der Bearbeitung zugeführten Betriebsmedium (Kühlschmiermittel, „Schleifwasser")
vorgenommen, indem dessen Temperaturvorlauf oder dessen Volumenstrom
so variiert wird, dass der Arbeitsspalt die erwünschte
Form annimmt. Besonders vorteilhaft ist die Kombination beider Regelmaßnahmen,
da die Reaktionszeiten von der Formänderung durch die Temperierung
der Arbeitsscheibe und die Schleifwasserzuführung unterschiedlich
sind und somit eine den Erfordernissen noch besser angepasste Regelung
des Arbeitsspalts möglich ist. Die Regelanforderungen variieren
beispielsweise bei variierenden gewünschten Materialabträgen,
verschiedenen Schleifdrücken, verschiedenen Schneideigenschaften
unterschiedlich zusammengesetzter Arbeitsschichten usw.
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Bevorzugt
ist auch die Verwendung von Temperatursensoren, die die Temperatur
im Arbeitsspalt an verschiedenen Orten während der Bearbeitung
bestimmen (Temperaturprofil). Es hat sich nämlich gezeigt, dass
den unerwünschten Änderungen der Form des Arbeitsspalts
während der Bearbeitung häufig Temperaturänderungen
im Arbeitsspalt vorausgehen. Durch erfindungsgemäße
Regelung der Form des Arbeitsspalts basierend auf diesen Temperaturänderungen
lässt sich eine besonders schnelle Regelung der Form des
Arbeitsspalts erreichen.
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Die
Regelung der Form des Arbeitsspalts kann also durch Maßnahmen
der direkten Formänderung mindestens einer der Arbeitsscheiben,
beispielsweise durch die beschriebene hydraulische oder thermische Formänderungs-Vorrichtung,
oder der indirekten Formänderung durch Änderung
von Temperatur oder Menge des dem Arbeitsspalt zugeführten
Betriebsmittels (wodurch eine Temperaturänderung des Arbeitsspalts
und somit auch der Arbeitsscheiben bewirkt wird, die die Form der
Arbeitsspalts verändern) vorgenommen werden. Besonders
vorteilhaft ist eine Regelung des Arbeitsspalts über eine
Erfassung der Weiten des Arbeitsspalts oder der darin herrschenden
Temperaturen, Rückkopplung der gemessenen Werte in die
Steuerungseinheit der Vorrichtung und Nachführung von Druck
bzw. Temperatur (direkte Formänderung) bzw. Temperatur
und Menge (indirekte Formänderung) in einem geschlossenen
Regelkreis. Für beide Verfahren – die direkte
oder die indirekte Formänderung des Arbeitsspalts – kann
zur Ermittlung der Regelabweichung wahlweise die Weite oder die
Temperatur des Arbeitsspalts verwendet werden. Die Verwendung der
gemessenen Weite des Arbeitsspalts zur Ermittlung der Regelabweichung
hat den Vorteil der absoluten Berücksichtigung der Spaltabweichung
(in Mikrometern) und den Nachteil der Zeitverzögerung.
Die Verwendung der im Arbeitsspalt gemessenen Temperaturen hat den
Vorteil der höheren Geschwindigkeit, da Regelabweichungen
schon berücksichtigt werden, noch bevor sich die Arbeitsscheibe
verformt hat, und den Nachteil, dass eine genaue Vorkenntnis der
Abhängigkeit der Form des Arbeitsspalts von der Temperatur
vorliegen muss (Referenz-Spaltprofile).
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Eine
besonders vorteilhafte Ausführungsform besteht in einer
Kombination beider Verfahren. Vorzugsweise wird die Form des Arbeitsspalts
wegen der hohen Geschwindigkeit dieser Regelung auf einer kurzen Zeitskala
auf der Basis der im Arbeitsspalt gemessenen Temperaturen geregelt.
Die gemessenen Weiten des Arbeitsspalts am inneren und äußeren
Rand der Arbeitsscheiben werden dagegen vorzugsweise verwendet, um
eine auf einer langen Zeitskala stattfindende Drift der Form des
Arbeitsspalts festzustellen und ggf. dieser Drift entgegenzuregeln.
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Eine
Ausgestaltung dieser besonders vorteilhaften Ausführungsform
ist schematisch in 26 dargestellt. In einem ersten,
langsamen Regelkreis senden die berührungslosen Abstandssensoren 37 und 38 fortwährend
Messsignale 90 und 91 über ein Differenzglied 92 an
ein Regelglied 93. Dieses Regelglied sendet eine Stellgröße 94 an
ein Stellelement zur Scheibenverformung 23. Damit kann
eine langsame Drift der Geometrie des Arbeitsspalts ausgeregelt
werden. In einem zweiten, schnellen Regelkreis senden die Temperatursensoren 35 und 36 Messsignale 95 und 96 an
ein Regelglied 98, dessen Stellgröße 99 in
Abhängigkeit vom vorgegebenen Soll-Temperaturprofil auf
die Temperatur und/oder auf die Durchflussmenge eines in den Arbeitsspalt
zugeführten Kühlschmierstoffes wirkt. Damit kann
einer Temperaturänderung im Arbeitsspalt entgegengeregelt
werden, noch bevor es dadurch zu einer Beeinflussung der Spaltgeometrie
kommt.
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Es
hat sich gezeigt, dass die größte Ebenheit der
Halbleiterscheiben bei Bearbeitung durch das erfindungsgemäße
Verfahren erzielt wird, wenn der Arbeitsspalt während der
Bearbeitung in radialer Richtung eine weitgehend gleichförmige
Weite aufweist, d. h. die Arbeitsscheiben parallel zueinander verlaufen
oder eine leichte Klaffung von innen nach außen aufweisen.
Bevorzugt wird daher in einer weiteren Ausführungsform dieses
ersten Verfahrens ein konstanter oder sich leicht von innen nach
außen aufweitender Arbeitsspalt. Im Fall einer beispielhaften
Vorrichtung, deren Arbeitsscheiben einen Außendurchmesser
von 1470 mm und einen Innendurchmesser von 561 mm aufweisen, beträgt
die Breite der Arbeitsscheiben folglich 454,5 mm. Die Abstandssensoren
befinden sich aufgrund ihrer endlichen Einbaugröße
nicht genau am inneren und äußeren Rand der Arbeitsscheibe,
sondern auf Teilkreisdurchmessern von 1380 mm (äußerer
Sensor) bzw. 645 mm (innerer Sensor), so dass der Sensorabstand
367,5 mm, also rund 400 mm beträgt. Als besonders bevorzugt hat
sich ein radialer Verlauf der Weite des Arbeitsspalts zwischen innerem
und äußerem Sensor im Bereich von 0 µm
(Parallelverlauf) bis 20 µm (Aufweitung von innen nach
außen) erwiesen. Das Verhältnis der Differenz
zwischen der Weite des Arbeitsspalts am äußeren
und inneren Rand zur Breite der Arbeitsscheiben, die bei der Messung
berücksichtigt wird, beträgt also besonders bevorzugt
zwischen 0 und 20 µm/400 mm = 50 ppm.
-
Die
Eignung dieses ersten Verfahrens zur Lösung der der Erfindung
zugrunde liegenden Aufgabe der Bereitstellung besonders ebener Halbleiterscheiben
verdeutlichen die Figuren 5, 6, 8 und 17.
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5 zeigt
die Häufigkeitsverteilung H (in Prozent) des TTV von Halbleiterscheiben,
die mit erfindungsgemäß mittels Kühllabyrinthen
und Messung der Weite des Arbeitsspalts geregeltem Arbeitsspalt
bearbeitet wurden (39), im Vergleich zur Verteilung des
TTV von Halbleiterscheiben, die mit nicht erfindungsgemäß geregeltem
Arbeitsspalt bearbeitet wurden (40). Das erfindungsgemäße
Verfahren der Arbeitsspaltregelung führt zu deutlich besseren
TTV-Werten. (Der TTV = „total thickness variation" bezeichnet
die Differenz aus größter und kleinster über
die gesamte Halbleiterscheibe gemessener Dicke. Die gezeigten TTV-Werte
wurden mit einem kapazitiven Messverfahren ermittelt.)
-
Wenn
für die Bearbeitung der Halbleiterscheiben durch das erfindungsgemäße
Verfahren ein besonders geringer Gesamt-Materialabtrag verlangt
ist, ist häufig die Bearbeitungsdauer kürzer als
die Reaktionszeit der beschriebenen erfindungsgemäßen
Maßnahmen zur Arbeitsspaltregelung. Es hat sich gezeigt,
dass es in solchen Fällen ausreichend ist, wenn der Arbeitsspalt
zumindest gegen Ende der Bearbeitung, d. h. während der
letzten 10% des Materialabtrags, mit der bevorzugten radial homogenen
Weite oder leichten Klaffung von innen nach außen verläuft.
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6 zeigt
die in einem erfindungsgemäßen Verfahren gemessene
Differenz 41 aus der Weite des Arbeitsspalts nahe dem Innendurchmesser
und nahe dem Außendurchmesser der Arbeitsscheiben während der
Bearbeitung. Die Gesamt-Bearbeitungszeit betrug etwa 10 min. Es
wurde ein Gesamtmaterialabtrag der Halbleiterscheiben von 90 µm
erzielt. Die mittlere Abtragsrate betrug also etwa 9 µm/min.
Der Arbeitsspalt verläuft, bis auf die Druckaufbauphase
innerhalb der ersten 100 s, erfindungsgemäß parallel
oder mit leichter Klaffung. Die Spaltaufweitung von innen nach außen
am Ende der Bearbeitung beträgt erfindungsgemäß etwa
15 µm.
-
Gezeigt
sind ebenfalls die während der Bearbeitung gemessenen Temperaturen
an verschiedenen Orten der zur einen Seite den Arbeitsspalt begrenzenden
Oberfläche der oberen Arbeitsscheibe nahe dem Innendurchmesser
der ringförmigen Arbeitsscheibe (43), in der Mitte
(44) und nahe dem Außendurchmesser (42),
sowie die mittlere Temperatur 57 im Volumen der Arbeitsscheibe.
Form und Temperatur der Arbeitsscheibe wurden durch das beschriebene
erfindungsgemäße Verfahren so gesteuert, dass
der Arbeitsspalt erfindungsgemäß über
die gesamte Bearbeitungszeit parallel oder mit leichter Klaffung
verläuft. (G = „gap difference", Differenz aus
innen und außen gemessener Spaltweite; ASV = Temperatur
an der Arbeitsscheibenoberfläche im Volumen; ASOA = Temperatur
an der Arbeitsscheibenoberfläche außen; ASOI =
Temperatur an der Arbeitsscheibenoberfläche innen; ASOM
= Temperatur der Oberfläche in der Mitte zwischen „innen"
und „außen"; T = Temperatur in Grad Celsius, t
= Zeit).
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16 zeigt
das zugehörige Dickenprofil dieser erfindungsgemäß mit
geregeltem Arbeitsspalt bearbeiteten Halbleiterscheibe. Dargestellt
sind vier Diametralprofile der Dicke, durchgeführt unter
0° (50), 45° (51), 90° (65)
und 135° (53) zur Kennkerbe (Notch) der Halbleiterscheibe. 52 gibt
das über die vier Einzelprofile gemittelte Diametralprofil
wieder. (D = lokale Dicke in Mikrometern, R = Radialposition der
Halbleiterscheibe in Millimetern). Die Messwerte wurden mit einem
kapazitiven Dickenmessverfahren ermittelt. Der TTV, also die Differenz
aus größter und kleinster Dicke über
die gesamte Halbleiterscheibe, beträgt in dem gezeigten
Beispiel der erfindungsgemäß mit geregeltem Arbeitsspalt
bearbeiteten Halbleiterscheibe 0,55 µm.
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7 zeigt
als Vergleichsbeispiel den Verlauf von Arbeitsspaltdifferenz 41 und
Temperaturen innen 43, in der Mitte 44, außen 42 und
im Volumen 57 in einem nicht erfindungsgemäß durchgeführten
Verfahren. Temperaturen und Form ändern sich infolge der
beschriebenen während der Bearbeitung eingetragenen thermischen
und mechanischen Wechsellasten. Der Arbeitsspalt wurde nicht nachgeregelt
und weist am Ende der Bearbeitung eine nicht erfindungsgemäße
Verengung um etwa 25 µm von innen nach außen auf.
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17 zeigt
das zugehörige Dickenprofil der im Vergleichsbeispiel nicht
erfindungsgemäß bearbeiteten Halbleiterscheibe,
bei der der Arbeitsspalt während der Bearbeitung nicht
erfindungsgemäß geregelt wurde. Deutlich ist die
extreme Balligkeit der erhaltenen Halbleiterscheibe zu erkennen,
mit einem ausgeprägten Punkt maximaler Dicke 66.
Aufgrund der Größe der verwendeten Vorrichtung
(Ringbreite der Arbeitsscheibe 454,5 mm) und der Größe
der Halbleiterscheiben (300 mm) kann jede Läuferscheibe
nur eine Halbleiterscheibe aufnehmen. Die Exzentrizität
e des Mittelpunkts 16 der Halbleiterscheibe bezüglich
des Mittelpunktes 21 der Läuferscheibe betrug
e = 75 mm (2). Entsprechend liegt der Punkt 66 maximaler
Dicke etwa 75 mm exzentrisch bezüglich des Zentrums der
Halbleiterscheibe (16). Die sich ergebende Halbleiterscheibe
ist insbesondere also nicht rotationssymmetrisch. Der TTV der im
nicht erfindungsgemäßen Vergleichsbeispiel gezeigten
Halbleiterscheibe beträgt 16,7 µm.
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Beschreibung des zweiten erfindungsgemäßen
Verfahrens
-
Im
Folgenden wird das zweite erfindungsgemäße Verfahren
näher beschrieben: Bei diesem Verfahren verlassen die Halbleiterscheiben
während der Bearbeitung zeitweilig mit einem bestimmten
Anteil ihrer Fläche den Arbeitsspalt und die Kinematik
der Bearbeitung ist vorzugsweise so gewählt, dass infolge
dieses „Überlaufs" der Halbleiterscheiben im Lauf
der Bearbeitung nach und nach die gesamte Fläche der Arbeitsschichten einschließlich
ihrer Randbereiche vollständig und im Wesentlichen gleich
oft überstrichen wird. Der „Überlauf" ist
als die bezogen auf die Arbeitsscheiben in radialer Richtung gemessene
Länge definiert, um die eine Halbleiterscheibe zu einem
bestimmten Zeitpunkt während des Schleifens über
den Innen- oder Außenrand des Arbeitsspalts hinaus steht.
Erfindungsgemäß beträgt das Maximum des Überlaufs
in radialer Richtung mehr als 0% und höchstens 20% des
Durchmessers der Halbleiterscheibe. Bei einer Halbleiterscheibe
mit einem Durchmesser von 300 mm beträgt der maximale Überlauf
daher mehr als 0 mm und höchstens 60 mm.
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Diesem
zweiten erfindungsgemäßen Verfahren liegt die
Beobachtung zugrunde, dass sich im Vergleichsbeispiel eines Schleifverfahrens,
bei dem die Halbleiterscheiben stets vollständig innerhalb
des Arbeitsspaltes verbleiben, im Zuge der Abnutzung der Arbeitsschichten
ein wannenförmiges Radialprofil der Arbeitsschichtdicke
ergibt. Dies haben Messungen des Spaltprofils nach der Methode aus 4 gezeigt.
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Die
größere Dicke der Arbeitsschicht zum Innen- und
Außenrand der ringförmigen Arbeitsscheiben hin führt
zu einem dort verringerten Arbeitsspalt, der einen höheren
Materialabtrag derjenigen Bereiche der Halbleiterscheibe bewirkt,
die diesen Bereich im Verlauf der Bearbeitung überstreichen.
Die Halbleiterscheibe erhält ein unerwünscht balliges
Dickenprofil mit zu ihrem Rand hin abnehmender Dicke („Randabfall").
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Werden
nun im Rahmen des zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens
die Bedingungen so gewählt, dass die Halbleiterscheibe
zeitweilig teilflächig über den Innen- und Außenrand
der Arbeitsschichten hinaus läuft, erfolgt eine über
die gesamte Ringbreite der Arbeitsschicht radial weitgehend gleichförmige
Abnutzung, es bildet sich kein wannenförmiges Radialprofil
der Arbeitsschichtdicke aus, und es wird kein Randabfall der so
erfindungsgemäß bearbeiteten Halbleiterscheibe
bewirkt.
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In
einer Ausführungsform dieses zweiten Verfahrens wird die
Exzentrizität e der Halbleiterscheibe in der Läuferscheibe
so groß gewählt, dass während der Bearbeitung
ein erfindungsgemäßer zeitweiliger teilflächiger Überlauf
der Halbleiterscheibe über den Rand der Arbeitsschicht
hinaus erfolgt.
-
In
einer anderen Ausführungsform dieses zweiten Verfahrens
wird die Arbeitsschicht ringförmig an Innen- und Außenrand
so beschnitten, dass während der Bearbeitung ein erfindungsgemäßer
zeitweiliger teilflächiger Überlauf der Halbleiterscheibe über
den Rand der Arbeitsschicht hinaus erfolgt.
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In
einer weiteren Ausführungsform dieses zweiten Verfahrens
wird eine Vorrichtung mit so kleinem Durchmesser der Arbeitsscheiben
gewählt, dass die Halbleiterscheibe erfindungsgemäß zeitweilig
teilflächig über den Rand der Arbeitsscheiben
hinausläuft.
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Besonders
bevorzugt ist auch eine geeignete Kombination aller drei genannten
Ausführungsformen.
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Die
Forderung dieses zweiten erfindungsgemäßen Verfahrens,
dass die Halbleiterscheiben nach und nach die gesamte Fläche
der Arbeitsschichten einschließlich ihrer Randbereiche
vollständig und im Wesentlichen gleich oft überstreichen,
wird dadurch erfüllt, dass die Hauptantriebe einer zur
erfindungsgemäßen Durchführung des Verfahrens
geeigneten Vorrichtung in der Regel AC-Servomotoren (AC = Wechselstrom, engl. „alternating
current") sind, bei denen grundsätzlich eine veränderliche
Verzögerung zwischen Soll- und Ist-Drehzahl auftritt (Schleppwinkel).
Selbst wenn die Drehzahlen für die Antriebe so gewählt
werden, dass nominell periodische Bahnen resultieren, die besonders
unvorteilhaft für die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind, ergeben sich aufgrund der AC-Servoregelung in der
Praxis stets ergodische (aperiodische) Bahnen. Damit wird obige
Forderung stets erfüllt.
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8 zeigt
das Dickenprofil 45 einer gemäß dem zweiten
erfindungsgemäßen Verfahren bearbeiteten Halbleiterscheibe
mit einem Durchmesser von 300 mm. Der Überlauf betrug 25
mm. Die Halbleiterscheibe weist nur geringe zufällige Dickenschwankungen
auf und besitzt insbesondere keinen Randabfall. Der TTV beträgt
0,61 µm.
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9 gibt
als Vergleichsbeispiel das Dickenprofil 46 einer nicht
erfindungsgemäß bearbeiteten Halbleiterscheibe
mit einem Durchmesser von 300 mm wieder, bei dessen Bearbeitung
die Halbleiterscheibe stets vollflächig im Arbeitsspalt
blieb. Es ergibt sich eine ausgeprägte Dickenabnahme 47 im
Randbereich der Halbleiterscheibe. Der TTV beträgt über
4,3 µm.
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10 gibt
als weiteres Vergleichsbeispiel das Dickenprofil einer nicht erfindungsgemäß bearbeiteten Halbleiterscheibe
mit einem Durchmesser von 300 mm wieder, bei dessen Bearbeitung
der Überlauf nicht erfindungsgemäß groß war,
nämlich 75 mm. Es treten deutlich ausgeprägte
Einkerbungen 56 in einer Entfernung vom Rand der Halbleiterscheibe
auf, die der Weite des Überlaufs entspricht (75 mm).
-
Es
hat sich nämlich gezeigt, dass bei übermäßigem Überlauf
aufgrund der fehlenden Führung der Halbleiterscheibe außerhalb
des Arbeitsspaltes die Halbleiterscheibe infolge Durchbiegung von
Halbleiterscheibe oder Läuferscheibe teilweise in axialer
Richtung aus der sie führenden Aussparung der Läuferscheibe heraustritt.
Beim Wiedereintritt des überlaufenden Teils der Halbleiterscheibe
in den Arbeitsspalt stützt sich dann die Halbleiterscheibe
mit einem Teil ihrer in der Regel verrundeten Kante auf der Kante
der Läuferscheiben-Aussparung ab. Bei nicht zu großem Überlauf
wird die Halbleiterscheibe beim Wiedereintritt in den Arbeitsspalt
unter Reibung zurück in die Aussparung gezwungen; bei zu
hohem Überlauf gelingt dies nicht, und die Halbleiterscheibe
bricht. Dieses „Zurückschnappen" in die Läuferscheiben-Aussparung
führt zu überhöhtem Materialabtrag im
Bereich des Randes der Arbeitsschicht. Dies erzeugt die im Vergleichsbeispiel
von 10 auftretenden Einkerbungen 56. Der
TTV der Halbleiterscheibe vom Vergleichsbeispiel beträgt
2,3 µm. Die Einkerbungen 56 sind besonders schädlich,
da aufgrund des dort stärkeren Materialabtrags Rauhigkeit und
Schädigungstiefe erhöht sind und sich die starke
Krümmung des Dickenprofils im Bereich der Einkerbungen 56 besonders
ungünstig auf die Nanotopologie der Halbleiterscheibe auswirkt.
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Erfindungsgemäß beträgt
der Überlauf mehr als 0% und weniger als 20% des Durchmessers
der Halbleiterscheibe und bevorzugt zwischen 2% und 15% des Durchmessers
der Halbleiterscheibe.
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Beschreibung des dritten erfindungsgemäßen
Verfahrens
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Im
Folgenden wird das dritte erfindungsgemäße Verfahren
näher beschrieben. Bei diesem Verfahren werden Läuferscheiben
mit einer genau festgelegten Wechselwirkung mit den Arbeitsschichten
eingesetzt. Erfindungsgemäß gehen die Läuferscheiben
entweder eine sehr geringe Wechselwirkung mit den Arbeitsschichten
ein, so dass letztere in ihrem Schnittverhalten nicht beeinträchtigt
werden, oder die Läuferscheiben gehen eine besonders starke,
die Arbeitsschicht gezielt aufrauende Wechselwirkung mit den Arbeitsschichten
ein, so dass letztere kontinuierlich während der Bearbeitung
geschärft werden. Dies wird erreicht durch eine geeignete
Wahl des Materials der Läuferscheiben.
-
Dem
dritten erfindungsgemäßen Verfahren liegt folgende
Beobachtung zu Grunde: Die im Stand der Technik bekannten Materialien
für Läuferscheiben sind für die Durchführung
des Schleifverfahrens vollständig ungeeignet. Läuferscheiben
aus Metall, wie sie beispielsweise beim Läppen und beim
Doppelseitenpolieren verwendet werden, unterliegen beim Schleifverfahren
einem außerordentlich hohen Verschleiß und gehen eine
unerwünschte starke Wechselwirkung mit der Arbeitsschicht
ein. In den Arbeitsschichten ist bevorzugt Diamant als Abrasivum
enthalten. Der beobachtete hohe Verschleiß liegt in der
bekannt hohen Schleifwirkung von Diamant auf harte Materialien begründet;
die unerwünschte Wechselwirkung besteht beispielsweise
darin, dass der Kohlenstoff, aus dem Diamant besteht, insbesondere
in Eisen-Metalle (Stahl, Edelstahl) mit hoher Rate hineinlegiert.
Der Diamant versprödet und verliert schnell seine Schnittwirkung,
so dass die Arbeitsschicht stumpf wird und nachgeschärft
werden muss. Ein derartiges häufiges Nachschärfen
führt zu unwirtschaftlichem Verbrauch an Arbeitsschicht-Material, unerwünschten
häufigen Unterbrechungen der Bearbeitung und zu instabilen
Bearbeitungsabläufen mit schlechten Ergebnissen für
Oberflächen-Beschaffenheit, Form und Dickenkonstanz der
so bearbeiteten Halbleiterscheiben. Außerdem ist eine Kontamination
der Halbleiterscheibe mit metallischem Abrieb unerwünscht. Ähnlich
unvorteilhafte Eigenschaften wurden auch an anderen Läuferscheiben-Materialien
beobachtet, die ebenfalls getestet wurden, beispielsweise Aluminium,
eloxiertes Aluminium, metallisch beschichtete Läuferscheiben
(beispielsweise hart verchromte Schutzschichten oder Schichten aus
Nickel-Phosphor).
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Nach
dem Stand der Technik sind Verschleißschutz-Beschichtungen
der Läuferscheibe aus Materialien hoher Härte,
geringem Gleitreibungskoeffizienten und nach Vergleichstabellen
geringer Abnutzung unter Reibung bekannt. Während diese
beispielsweise beim Doppelseitenpolieren sehr verschleißarm
sind und damit beschichtete Läuferscheiben bis zu einigen
tausend Bearbeitungszyklen Stand halten, zeigte sich, dass derartige
nicht-metallische Hartbeschichtungen beim Schleifverfahren einem äußerst
hohen Verschleiß unterliegen und daher ungeeignet sind.
Beispiele sind keramische oder glasartige (Emaille) Beschichtungen
sowie Beschichtungen aus diamantartigem Kohlenstoff (DLC, diamond-like
carbon).
-
Es
wurde ferner beobachtet, dass beim Schleifverfahren jedes untersuchte
Material für die Läuferscheibe einem mehr oder
weniger hohen Verschleiß unterliegt und dass der auftretende
Materialabrieb in der Regel eine Wechselwirkung mit der Arbeitsschicht
eingeht. Dies führt meist zu einem schnellen Verlust der Schärfe
(Schnittfreudigkeit) oder einer starken Abnutzung der Arbeitsschicht.
Beides ist unerwünscht.
-
Um
geeignete Materialien für Läuferscheiben zu finden,
die die genannten Nachteile nicht aufweisen, wurde eine Vielzahl
von Muster-Läuferscheiben untersucht. Es zeigte sich, dass
einige Materialien oder Beschichtungen der Läuferscheibe,
wenn sie nur der Einwirkung der Arbeitsschicht allein unterliegen,
tatsächlich die erwarteten Eigenschaften aufweisen. Beispielsweise
erweisen sich kommerzielle verfügbare sog. „Gleitbeschichtungen"
oder „Verschleiß-Schutzbeschichtungen" beispielsweise
aus Polytetrafluorethylen (PTFE) als widerstandsfähig gegenüber
der Einwirkung der Arbeitsschicht allein. Wenn derartig beschichtete
Läuferscheiben aber bei Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens der Einwirkung der Arbeitsschicht und der Einwirkung
des durch die Bearbeitung erzeugten, beispielsweise Silicium enthaltenden
Schleifschlamms unterliegen, so zeigte sich, verschleißen
auch diese Gleit- oder Schutzbeschichtungen äußerst
schnell.
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Dies
liegt darin begründet, dass der fest in der Arbeitsschicht
gebundene Diamant eine Schleif- und die lose im erzeugten Siliciumschlamm
enthaltenen Silicium-, Siliciumdioxid- und andere Teilchen eine
Läppwirkung erzeugen. Diese Mischbelastung aus Schleifen
und Läppen stellt eine vollständig andere Belastung für
die Läuferscheibenmaterialien dar, als sie durch ein Schleifen
oder Läppen jeweils allein erfolgen.
-
Für
das Zustandekommen des dritten erfindungsgemäßen
Verfahrens wurde eine Vielzahl von Läuferscheiben aus unterschiedlichen
Materialien angefertigt und einem Vergleichstest zur Bestimmung
von Materialverschleiß und Wechselwirkung mit der Arbeitsschicht
unterzogen. Dieser „beschleunigte Verschleißtest"
ist im Folgenden beschrieben: Es wird eine zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignete Vorrichtung
gemäß 1 und 2 verwendet.
Die obere Arbeitsscheibe wird während des Tests nicht verwendet
und ist ausgeschwenkt. Vor Beginn der Testreihe eines Läuferscheiben-Materials
wird die untere Arbeitsschicht 12 jeweils frisch und mit
einem konstant gehaltenen Schärfverfahren geschärft,
um gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen. Die mittlere Dicke einer
Läuferscheibe 13 aus einem Material, dessen Abnutzungs- und
Wechselwirkungsverhalten untersucht werden soll, wird in mehreren
Punkten vermessen (Mikrometer) und ersatzweise, bei Kenntnis des
spezifischen Gewichts von Läuferscheibe und Beschichtung, über
Wägung bestimmt. Die Läuferscheibe wird in die
Abwälzvorrichtung 7 und 9 eingelegt und
gleichförmig mit einem ersten Gewicht belastet. Die mittlere
Dicke einer Halbleiterscheibe 15 wird gemessen oder, bevorzugt, über
Wägung bestimmt. Die Halbleiterscheibe wird in die Läuferscheibe
eingelegt und gleichförmig mit einem zweiten Gewicht belastet.
Die untere Arbeitsscheibe 4 mit der unteren Arbeitsschicht 12 und
die Abwälzvorrichtung 7 und 9 werden
mit fest gehaltenen vorgewählten Drehzahlen für
eine bestimmte Zeitdauer in Bewegung gesetzt. Nach Ablauf der Zeit
wird die Bewegung gestoppt, Läuferscheibe und Halbleiterscheibe
werden entnommen und, nach Reinigung und Trocknung, deren mittlere
Dicken bestimmt. Während der Bewegung von Arbeitsscheibe
und Abwälzvorrichtung relativ zu Läuferscheibe
und Halbleiterscheibe unter Last erfolgt eine Materialabnutzung
(unerwünschter Verschleiß) von der Läuferscheibe
und ein Materialabtrag von der Halbleiterscheibe (erwünschte
Schleifwirkung). Dieser Ablauf aus Wägung, Verschleiß-/Abtrags-Einwirkung
und Wägung wird mehrfach wiederholt.
-
18 zeigt
den so ermittelten mittleren Dickenverlust (Abnutzungsrate A) von
Läuferscheiben in µm/min für eine Vielzahl
von Materialien in logarithmischer Auftragung. Die während
des Tests in Kontakt mit der Arbeitsschicht und dem Schleifschlamm
vom Abtrag der Halbleiterscheibe gelangenden Materialien
67 der Läuferscheiben
und die Versuchsbedingungen sind in Tabelle 1 angegeben. Tabelle
1 gibt auch an, ob das in Kontakt mit Arbeitsschicht und Schleifschlamm
gelangende Material der Läuferscheibe als Beschichtung („Schicht",
beispielsweise aufgebracht durch Sprühen, Tauchen, Streichen und
ggf. einer nachfolgenden Aushärtung), als Folie oder als
Vollmaterial vorlag. Die in Tabelle 1 verwendeten Abkürzungen
bedeuten: „GFK" = Glasfaser verstärkter Kunststoff, „PPFK"
= PP-Faser verstärkter Kunststoff. Die Kürzel
für die verschiedenen Kunststoffe sind die allgemein gebräuchlichen:
EP = Epoxid; PVC = Polyvinylchlorid; PET = Polyethylenterephthalat
(Polyester), PTFE = Polytetrafluorethylen, PA = Polyamid, PE = Polyethylen,
PU = Polyurethan und PP = Polypropylen. ZSV216 ist die Herstellerbezeichnung
einer getesteten Gleitbeschichtung und Hartpapier ein Papierfaser
verstärktes Phenolharz. „Keramik" bezeichnet in
die angegebene EP-Matrix eingebettete mikroskopische Keramikpartikel. „kalt"
bezeichnet die Aufbringung mittels einer selbstklebend ausgestatteten
Folienrückseite und „heiß" einen Heißlaminierprozess,
bei dem die mit Schmelzkleber ausgestattete Folienrückseite über
Erhitzung und Verpressung mit dem Läuferscheibenkern verbunden
wurde. Die Spalte „LS-Last" gibt die Gewichtsbelastung
der Läuferscheibe während des Verschleißtests
an. Die Gewichtsbelastung der Halbleiterscheibe betrug für
alle Fälle 9 kg.
Kürzel | Läuferscheiben-Material | |
| Art | Aufbringung | LS-Last |
Schicht | Folie | Vollmater. | [kg] |
a | EP-GFK | | | X | 2 |
b | EP-GFK | | | X | 4 |
c | PVC-Folie | | X | | 2 |
d | PVC-Folie | | X | | 4 |
e | PET
(kalt) | | X | | 2 |
f | PET
(heiß) | | X | | 4 |
g | EP-CFK | | | X | 4 |
h | PP-GFK | | | X | 4 |
i | PP-PPFK | | | X | 4 |
j | Hartpapier | | | X | 4 |
k | PTFE
II | X | | | 4 |
l | PA-Film | | X | | 4 |
m | PE
(I) | X | | | 4 |
n | PE
(II) | X | | | 4 |
o | PU | X | | | 4 |
p | EP/Keramik | X | | | 4 |
q | EP(Grundierung) | X | | | 4 |
r | Gleitbesch. ZSV216 | X | | | 4 |
Tabelle
1: Läuferscheiben-Materialien für Verschleißtest
-
Es
zeigt sich, dass die verschiedenen Materialien für die
Läuferscheibe unter der komplexen Mischbelastung aus Schleifwirkung
durch die Arbeitsschicht und Läppwirkung durch den Schleifschlamm
infolge des Materialabtrags von der Halbleiterscheibe höchst
unterschiedliche Abnutzungsraten für die Läuferscheibe
ergeben. Der Wert für Material i (PP-Faser verstärktes
PP) war nicht zuverlässig bestimmbar (gestrichelte Linie für
Messpunkt und Fehlerbalken in 18). Die niedrigsten
Verschleißraten zeigen beispielsweise PVC (c für 2
kg Testlast und d für 4 kg Testlast), PET (e für
eine thermoplastische selbstklebende Folie bei 2 kg Testlast und
f für eine mittels eines Heißlaminierverfahrens
aufgebrachte Folie aus kristallinem PET), PP (h) und PE (m für
eine sehr dünne, weiche Folie aus LD-PE und n für
eine dickere, härtere Folie aus LD-PE mit anderem Molekulargewicht).
Eine besonders niedrige Verschleißrate wird mit einem elastomeren
PU erzielt (o).
-
19 zeigt
das Verhältnis aus während eines Testdurchlaufs
erzieltem Materialabtrag von der Halbleiterscheibe und der gemessenen
Abnutzung der Läuferscheibe. In diese Auftragung geht eine
die Schnittfreudigkeit (Schärfe) der vor Versuchsbeginn
jeweils frisch abgerichteten Arbeitsschicht unmittelbar ein. Einige Läuferscheibenmaterialien
machen die Arbeitsschicht schnell stumpf, so dass nur eine geringere
Abtragsrate für die Halbleiterscheibe erzielt wird und
das Verhältnis aus Läuferscheiben-Abnutzung und
Halbleiterscheiben-Abtrag noch ungünstiger wird. Vorteilhaft
hohe Werte für den so erklärten „G-Faktor"
(Spanverhältnis) liefern Läuferscheiben aus PVC
(c und d), PET (e und f) und Keramikpartikel gefülltem
EP (p); jedoch ist das für PU (o) ermittelte Verhältnis
noch um mehr als einen Faktor zehn höher als das der vorgenannten
Materialien.
-
20 zeigt
die Wechselwirkung des Abriebs des Läuferscheibenmaterials
mit der Arbeitsschicht. Dargestellt sind die jeweiligen Abtragsraten 73,
die unter den konstanten Testbedingungen nach jeweils 10 min Testdauer
(70), 30 min (71) und 60 min (72) erzielt
werden, bezogen auf die mittleren Abtragsraten des Bezugsmaterials
c (PVC-Folie bei 2 kg Testlast). Ein Abfallen der Abtragsrate der
Arbeitsschicht über die Zeit ist unerwünscht.
Eine derartige Läuferscheibe macht die Arbeitsschicht schnell
stumpf und würde häufiges Nachschärfen
und instabile und unwirtschaftliche Arbeitsabläufe zur
Folge haben. Für einige Läuferscheibenmaterialien
nimmt die Schärfe der Arbeitsschicht so schnell ab, dass
sie bei 30 min oder 60 min völlig stumpf ist, oder die
Läuferscheibe aus dem Material war so instabil, dass sie
nach wenigen Minuten vollständig verschlissen oder gebrochen
war (gestrichelte Linien 74, beispielsweise für
Pertinax (ein mit Phenolharz getränktes Papier, allg. als „Hartpapier"
bezeichnet) j, PE-Folie m oder die getestete EP-Grundierungsbeschichtung
q oder die „Verschleißschutzbeschichtung" ZSV216
r. Als vorteilhaft bzgl. geringer Abstumpfung der Schärfe
der Arbeitsschicht erweisen sich Läuferscheiben aus den
Materialien PA (l) und PE (n). Besonders stabil und von geringer
abstumpfender Wirkung auf die Schärfe der Arbeitsschicht
ist jedoch ein elastomeres PU (o).
-
Ferner
zeigt sich in 20, dass Läuferscheibenmaterialien,
bei denen eine Faser verstärkte Schicht in Kontakt mit
der Arbeitsschicht gelangt, zu einer besonders schnellen Abstumpfung
der Arbeitsschicht führt: Die Schleifwirkung der Arbeitsschicht
ist beispielsweise für EP-GFK (a und b), EP-CFK (g) und
PP-GFK (h) bereits nach 10 min drastisch abgesunken und kommt nach
einigen weiteren Minuten fast völlig zum Erliegen. Im Vergleich
zum Glasfaser verstärkten EP (a und b) stumpft eine Beschichtung
aus EP ohne Glasfasern (p) die Arbeitsschicht deutlich langsamer
ab. Daher ist bevorzugt, dass das erste Material keine Glasfasern,
keine Kohlefasern und keine keramischen Fasern enthält.
-
Für
eine erste Ausführungsform dieses erfindungsgemäßen
dritten Verfahrens (wechselwirkungsarme Läuferscheibe)
wird eine Läuferscheibe verwendet, die vollständig
aus einem ersten Material besteht oder eine Voll- oder Teilbeschichtung
aus einem ersten Material so trägt, dass während
der Bearbeitung nur diese Schicht in Kontakt mit der Arbeitsschicht
gelangt, wobei dieses erste Material eine hohe Abriebfestigkeit
aufweist.
-
Bevorzugt
für dieses erste Material sind Polyurethan (PU), Polyethylenterephthalat
(PET), Silikon, Gummi, Polyvinylchlorid (PVC), Polyethylen (PE),
Polypropylen (PP), Polyamid (PA) und Polyvinylbutyral (PVB), Epoxydharz
und Phenolharze. Ferner können auch Polycarbonat (PC),
Polymethylmetacrylat (PMMA), Polyetheretherketon (PEEK), Polyoxymethylen/Polyacetal
(POM), Polysulfon (PSU), Polyphenylensulfon (PPS) und Polyetyhlensulfon
(PES) mit Vorteil verwendet werden.
-
Besonders
bevorzugt sind Polyurethane in Form thermoplastischer Elastomere
(TPE-U). Ebenfalls besonders bevorzugt sind Silikone als Silikongummi
(Silikonelastomer), Silikonkautschuk oder Silikonharz, ferner Gummi
in Form vulkanisierten Kautschuks, Butadienstyrol-Gummi (SBR), Acrylnitril-Gummi
(NBR), Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) usw. sowie Fluorkautschuk.
weiter wird besonders bevorzugt PET als teilkristallines oder amorphes
Polymer, insbesondere thermoplastisches Elastomer auf (Co-)Polyester-Basis (TPE-E),
sowie Polyamid, insbesondere PA66 und thermoplastisches Polyamid-Elastomer
(TPE-A), und Polyolefine wie PE oder PP, insbesondere thermoplastische
Olefin-Elastomere (TPE-O). Schließlich wird besonders bevorzugt
PVC, insbesondere plastifiziertes (weiches) PVC (PVC-P).
-
Ebenfalls
bevorzugt sind für Beschichtung oder Vollmaterial faserverstärkte
Kunststoffe (compound plastics; fibrereinforced plastics, FRP),
wobei die Faserverstärkung nicht aus Glasfasern, Kohlefasern
oder keramischen Fasern besteht. Besonders bevorzugt für
die Faserverstärkung sind Naturfasern und Kunststofffasern,
beispielsweise Baumwolle, Cellulose usw. und Polyolefine (PE, PP),
Aramide usw.
-
Ausführungsbeispiele
für erfindungsgemäße Läuferscheiben
geben die Abbildungen 21 bis 24 wieder. 21 zeigt
Läuferscheiben 15, die vollständig aus
einem ersten Material bestehen (einlagige Läuferscheiben).
Beispielhaft ist in 21(A) eine Läuferscheibe
mit einer Öffnung 14 zur Aufnahme einer Halbleiterscheibe
gezeigt und in 21(B) eine mit mehreren Öffnungen 14 zur
gleichzeitigen Aufnahme mehrerer Halbleiterscheiben. Die Läuferscheiben
umfassen neben diesen Aufnahmeöffnungen stets eine Außenverzahnung 75,
die in die aus innerem und äußerem Stiftkranz
gebildete Abwälzvorrichtung der Bearbeitungsmaschine eingreift,
sowie optional eine oder mehrere Durchbrüche oder Öffnungen 76,
die vorrangig dem besseren Durchfluss und Austausch des dem Arbeitsspalt
zugeführten Kühlschmiermittels zwischen Vorder-
und Rückseite (oberer und unterer Arbeitsschicht) dienen.
-
21(C) zeigt in einem weiteren Ausführungsbeispiel
eine erfindungsgemäße einlagige Läuferscheibe
aus einem ersten Material, bei der die Öffnung
14 zur
Aufnahme der Halbleiterscheibe mit einem dritten Material
77 ausgekleidet
ist. Diese zusätzliche Auskleidung
77 wird bevorzugt,
wenn das erste Material der Läuferscheibe
15 sehr
hart ist und im direkten Kontakt mit der Halbleiterscheibe zu einem
erhöhten Risiko von Beschädigungen im Randbereich
der Halbleiterscheibe führen würde. Das dritte
Material der Auskleidung
77 wird dann weicher gewählt,
so dass Kantenschäden ausgeschlossen sind. Die Auskleidung
ist beispielsweise durch Verklebung oder Formschluss, gegebenenfalls
mittels eines die Kontaktfläche vergrößernden „Schwalbenschwanzes"
78,
wie in dem Ausführungsbeispiel in
21(C) gezeigt,
mit der Läuferscheibe
15 verbunden. Beispiele
für geeignete dritte Materialien
77 sind offenbart
in
EP 0208315 B1 .
-
Bevorzugt
ist ebenfalls, wenn die Läuferscheibe einen nicht in Kontakt
mit der Arbeitsschicht gelangenden Kern aus einem Material mit höherer
Steifigkeit (Elastizitätsmodul) als die in Kontakt mit
der Arbeitsschicht gelangende Beschichtung aufweist. Besonders bevorzugt
sind für den Läuferscheibenkern Metalle, insbesondere
legierte Stähle, insbesondere korrosionsgeschützte
(Edelstahl) und/oder Federstähle, und faserverstärkte
Kunststoffe. Die Beschichtung, d. h. das erste Material, besteht
in diesem Fall vorzugsweise aus einem unverstärkten Kunststoff.
Die Beschichtung wird vorzugsweise durch Abscheidung, Tauchen, Sprühen, Fluten,
Warm- oder Heißklebung, chemische Klebung, Sintern oder
Formschluss auf den Kern aufgebracht. Die Beschichtung kann auch
aus einzelnen Punkten oder Streifen bestehen, die durch Fügen
oder Pressen, Spritzguss oder Klebung in passende Bohrungen des
Kerns eingefügt werden.
-
Ausführungsbeispiele
derartiger mehrlagiger Läuferscheiben, umfassend einen
Kern 15 aus dem zweiten Material und eine vorder-(79a)
und rückseitige Beschichtung 79b aus dem ersten
Material, zeigt 22. 22(A) beschreibt
dabei eine Läuferscheibe, bei der deren Vorder- und Rückseite über
die volle Fläche des Kerns 15 beschichtet ist,
während 22(B) eine teilflächig
beschichtete Läuferscheibe beschreibt, bei der im gezeigten
Ausführungsbeispiel beispielsweise ein ringförmiger
Bereich 80 an der Öffnung zur Aufnahme der Halbleiterscheibe
und an der Außenverzahnung der Läuferscheibe freigelassen
wurde.
-
Vorteile
teilflächig beschichteter Läuferscheiben nach
Beispiel in 22(B) beinhalten, dass
z. B. der Rand der Öffnung zur Aufnahme der Halbleiterscheibe
mit einer Auskleidung aus einem dritten Material 77 wie in 21(C) versehen werden kann, die nur mit
dem härteren zweiten Material des Kerns 15 verbunden
ist und wahlweise vor oder nach der Beschichtung angebracht werden
kann, oder dass z. B. der Bereich der Außenverzahnung frei
von dem verschleißarmen ersten Material gehalten wird und dadurch
störender Materialabrieb beim Abwälzen in der
Abwälzvorrichtung der Bearbeitungsmaschine vermieden wird.
-
Für
die Kunststoffe eines nicht in Kontakt mit der Arbeitsschicht gelangenden
Kerns wird eine Faserverstärkung aus steifen Fasern, beispielsweise
Glas- oder Kohlefasern, insbes. Ultrahochmodul-Kohlefasern, bevorzugt.
-
Besonders
bevorzugt wird die Beschichtung in Form eines vorgefertigten Filmes
mittels Lamination in einem kontinuierlichen Verfahren (Rollenlamination)
aufgebracht. Der Film ist dabei rückseitig mit einem Kaltkleber
oder, besonders bevorzugt, mit einem Warm- oder Heißkleber
beschichtet (Heißlamination), bestehend aus Basispolymeren
TPE-U, PA, TPE-A, PE, TPE-E oder Ethylenvinylacetat (EVAc) oder ähnlichen.
-
Ferner
ist bevorzugt, wenn die Läuferscheibe aus einem steifen
Kern und einzelnen Abstandshaltern besteht, wobei die Abstandshalter
aus einem abriebfesten Material mit niedrigem Gleitwiderstand bestehen und
so angeordnet sind, dass der Kern während der Bearbeitung
nicht in Kontakt mit der Arbeitsschicht gelangt.
-
Ausführungsbeispiele
für Läuferscheiben mit derartigen Abstandshaltern
gibt 23 wieder. Die Abstandshalter können
beispielsweise vorder-(81a) und rückseitig (81b)
aufgebrachte „Noppen" oder „Punkte" 81 oder
längliche „Riegel" 82 jeweils beliebiger
Form und in beliebiger Anzahl sein (23(A)).
Diese Abstandshalter 82a (Vorderseite der Läuferscheibe)
und 82b (Rückseite) können beispielsweise
durch Verkleben, z. B. mittels einer rückseitigen Selbstklebebeschichtung 83 der
einzelnen Beschichtungselemente 82 (und 81), mit
der Läuferscheibe 15 verbunden sein (23(B)) oder formschlüssig in
Bohrungen in der Läuferscheibe eingepasst sein (84)
oder durch Verstemmen, Vernieten, Verschmelzen usw. beispielsweise pilzförmig
an Vorder- und Rückseite der Läuferscheibe verbreiterte
(verpresste usw.) durch Bohrungen in der Läuferscheibe
hindurchgehende Elemente 85 sein. Auch können
eine vorder-(79a) und rückseitige (79b)
Beschichtung gemäß den Ausführungsbeispielen
in 22 mittels mehrerer durch Bohrungen in der Läuferscheibe
verlaufender Stege gemäß dem Beispiel der Beschichtungselemente 84 bzw. 85 in 23(B) miteinander verbunden sein und dadurch
eine zusätzliche Sicherung vor unerwünschtem Ablösen
der aufgebrachten Beschichtung 79 liefern.
-
Schließlich
ist bevorzugt, dass der Kern aus dem zweiten Material ausschließlich
aus einem dünnen äußeren ringförmigen
Rahmen der Läuferscheibe besteht, wobei dieser Ring die
Verzahnung der Läuferscheibe für den Antrieb durch
die Abwälzvorrichtung beinhaltet. Eine aus dem ersten Material
bestehende Einlage umfasst eine oder mehrere Aussparungen für
jeweils eine Halbleiterscheibe. Vorzugsweise ist das erste Material
durch Formschluss, Klebung oder Spritzguss mit dem ringförmigen
Rahmen verbunden. Vorzugsweise ist der Rahmen wesentlich steifer
und verschleißärmer als die Einlage. Während
der Bearbeitung gelangt vorzugsweise nur die Einlage in Kontakt
mit der Arbeitsschicht. Besonders bevorzugt ist ein Stahlrahmen
mit einer Einlage aus PU, PA, PET, PE, PE-UHWM, PBT, POM, PEEK oder
PPS.
-
Wie
in 24 verdeutlicht wird bevorzugt, dass der ringförmige
Rahmen 86 mit der Verzahnung dünner ist als die
Einlage 87 und im wesentlichen mittig zur Dicke der Einlage 87 mit
dieser verbunden ist, damit der Rahmen aus dem zweiten Material
nicht in Berührung mit den Arbeitsschichten der Bearbeitungsvorrichtung
gelangt. Die Verbindungsstelle zwischen Einlage 87 und
Rahmen 86 ist bevorzugt stumpf ausgeführt, wie beim
formschlüssig eingepressten Abstandshalter 84 in 23(B) gezeigt, oder besteht in einer Verbreiterung der
Einlage 87 nach dem Beispiel des Abstandshalters 85 in 23(B) über den Rand des Rahmens 86 hinaus.
-
Besonders
bevorzugt ist, wenn die vorgenannten, durch Kontakt mit der Arbeitsschicht
einem Verschleiß unterliegenden Abstandshalter durch Fügen
in Bohrungen im Kern oder durch Aufkleben auf die Oberfläche
des Kerns leicht ausgewechselt werden können.
-
Ebenfalls
besonders bevorzugt ist, dass die abgenutzte teil- oder vollflächige
Beschichtung leicht vom Kern abgelöst und durch Aufbringen
einer neuen Beschichtung erneuert werden kann. Das Ablösen
erfolgt bei geeigneten Stoffen am einfachsten durch geeignete Lösungsmittel
(beispielsweise PVC durch Tetrahydrofuran, THF), Säuren
(beispielsweise PET oder PA durch Ameisensäure) oder durch
Erhitzen in sauerstoffreicher Atmosphäre (einäschern).
-
Im
Fall eines Kerns aus einem teuren Material, beispielsweise Edelstahl
oder aufwändig durch Materialabtrag (Schleifen, Läppen,
Polieren) auf Dicke kalibriertes, getempertes oder anderweitig nachbehandeltes oder
beschichtetes Metall wie Stahl, Aluminium, Titan oder Legierungen
dieser, Hochleistungskunststoff (PEEK, PPS, POM, PSU, PES o. ä.,
ggf. mit einer zusätzlichen Faserverstärkung)
usw. wird eine Wiederverwendung der Läuferscheibe nach
weitgehendem Verschleiß der Beschichtung durch mehrmaliges
neu Aufbringen der Verschleißbeschichtung bevorzugt. Besonders
bevorzugt wird dabei die Beschichtung in Form einer Folie, die mittels
Stanzen, Schneidplotter o. ä. zuvor passgenau auf die Maße
der Läuferscheibe zugeschnitten wurde, mittels Lamination
deckungsgleich aufgebracht, so dass keine Nacharbeit wie ein Trimmen eventuell überstehender
Teile der Beschichtung, Kanten Versäubern, Entgraten usw.
erforderlich ist. Dabei kann im Fall eines Kerns aus Hochleistungskunststoff
besonders bevorzugt auch ein Rest der verschlissenen Erstbeschichtung
verbleiben.
-
Im
Fall eines Kerns aus einem preiswerten Material, beispielsweise
einem ggf. zusätzlich Faser verstärkten Kunststoff
wie EP, PU, PA, PET, PE, PBT, PVB o. ä., wird eine einmalige
Beschichtung bevorzugt. Dabei erfolgt die Beschichtung besonders
bevorzugt bereits auf dem Rohling (Tafel) für den Kern,
und die Läuferscheibe wird erst aus der aus rückseitiger
Beschichtung, Kern und vorderseitiger Beschichtung gebildeten „Sandwich"-Tafel
mittels Fräsen, Schneiden, Wasserstrahl-Schneiden, Laser-Schneiden
o. ä. herausgetrennt. Nach Verschleiß der Beschichtung
bis fast auf den Kern wird die Läuferscheibe in diesem
Ausführungsbeispiel dann verworfen.
-
11 gibt
als Beispiel die für aufeinander folgende Bearbeitungs-Fahrten
F erhaltene mittlere Abtragsrate MAR der Halbleiterscheibe wieder,
wobei eine erfindungsgemäß nicht die Schärfe
der Arbeitsschicht beeinflussende Läuferscheibe verwendet
wurde. Die mittlere Abtragsrate bleibt über die hier gezeigten
15 Bearbeitungszyklen im Wesentlichen konstant (48). Der
Materialabtrag von der Halbleiterscheibe während eines Bearbeitungszyklus
betrug 90 µm. Die Läuferscheibe bestand aus einem
Edelstahlkern, der vorder- und rückseitig mit einer 100 µm
dicken PVC-Beschichtung versehen war. Die Dickenabnahme dieser Beschichtung
infolge Verschleiß betrug im Mittel 3 µm je Bearbeitungszyklus.
-
12 gibt
als Vergleichsbeispiel die für aufeinander folgende Bearbeitungs-Fahrten
F erhaltene mittlere Abtragsrate MAR der Halbleiterscheibe wieder,
wobei eine nicht erfindungsgemäße Läuferscheibe
verwendet wurde, die eine die Schärfe der Arbeitsschicht
reduzierende Wirkung aufwies. Die mittlere Abtragsrate fällt
kontinuierlich von Bearbeitungszyklus zu Bearbeitungszyklus ab von
anfangs über 30 µm/min bis auf unter 5 µm/min
innerhalb der gezeigten 14 Bearbeitungszyklen. Die Läuferscheibe
bestand aus glasfaserverstärktem Epoxidharz. Die Dickenabnahme
dieser Beschichtung infolge Verschleiß betrug im Mittel
3 µm je Bearbeitungszyklus.
-
Für
eine zweite Ausführungsform des dritten erfindungsgemäßen
Verfahrens („schärfende Läuferscheibe")
wird eine Läuferscheibe verwendet, die vollständig
aus einem zweiten Material besteht oder eine Beschichtung der Teile,
die in Kontakt mit der Arbeitsschicht gelangen, aus einem zweiten
Material trägt, wobei dieses zweite Material Stoffe enthält,
die die Arbeitsschicht schärfen.
-
Bevorzugt
ist, dass dieses zweite Material Hartstoffe enthält und
beim Kontakt mit der Arbeitsschicht einer Abnutzung unterliegt,
so dass durch die Abnutzung Hartstoffe freigesetzt werden, die die
Arbeitsschicht schärfen. Besonders bevorzugt ist, dass
die bei der Abnutzung des zweiten Materials freigesetzten Hartstoffe weicher
sind als das in der Arbeitsschicht enthaltene Schleifmittel. Besonders
bevorzugt ist, wenn das freigesetzte Material Korund (Al2O3), Siliciumcarbid
(SiC), Zirkonoxid (ZrO2), Siliciumdioxid
(SiO2) oder Ceroxid (CeO2)
ist und das in der Arbeitsschicht enthaltenen Schleifmittel Diamant
ist. Besonders bevorzugt sind die aus dem ersten Material der Läuferscheibe
freigesetzten Hartstoffe so weich (SiO2,
CeO2) oder ihre Korngröße ist
so gering (Al2O3,
SiC, ZrO2), dass sie die Rauhigkeit und
Schädigungstiefe der Halbleiterscheiben-Oberfläche,
die durch die Bearbeitung durch die Schleifmittel aus der Arbeitsschicht
bestimmt wird, nicht erhöhen.
-
In
der Regel ist der Grad der Wechselwirkung zwischen Läuferscheibe
und Arbeitsschicht für die beiden Arbeitsschichten unterschiedlich.
Dies liegt beispielsweise am Eigengewicht der Läuferscheibe,
die zu einer erhöhten Wechselwirkung mit der unteren Arbeitsschicht
führt, oder an der Verteilung des dem Arbeitsspalt zugeführten
Betriebsmittels (Kühlschmierung), das auf Ober- und Unterseite
einen unterschiedlichen Kühlschmiermittel-Film erzeugt.
Insbesondere bei einer nicht erfindungsgemäßen,
die Schärfe der Arbeitsschicht reduzierenden Läuferscheibe
kommt es zu einer stark asymmetrischen Abstumpfung zwischen oberer
und unterer Arbeitsschicht. Das bewirkt einen unterschiedlichen
Abtrag von Vorder- und Rückseite der Halbleiterscheibe,
und es tritt eine unerwünschte rauhigkeitsinduzierte Verformung
der Halbleiterscheibe auf.
-
13 zeigt
als Beispiel den Warp W einer mit einer erfindungsgemäßen,
aus PVC bestehenden Läuferscheibe bearbeiteten Halbleiterscheibe
(55) und als Vergleichsbeispiel den Warp einer mit einer
nicht erfindungsgemäßen Läuferscheibe
bearbeiteten Halbleiterscheibe (54). Die nicht erfindungsgemäße
Läuferscheibe besteht im gezeigten Beispiel aus Edelstahl.
Kohlenstoff des Diamants der Arbeitsschicht löst sich im
Edelstahl, der Diamant versprödet und die Arbeitsschicht
wird stumpf. Bedingt durch das Gewicht der Läuferscheibe
ist die Wechselwirkung der Läuferscheibe mit der unteren
Arbeitsschicht größer als die mit der oberen,
so dass die untere Arbeitsschicht schneller stumpf wird. Dadurch
erfolgt ein zwischen Unter- und Oberseite stark unsymmetrischer
Materialabtrag von der Halbleiterscheibe mit stark unterschiedlicher
Vorder- und Rückseiten-Rauhigkeit. Es bildet sich eine
Verwerfung (Warp) aus (strain-induced warpage). Der Warp ist gegen
die radiale Messposition R auf der Halbleiterscheibe aufgetragen.
Der Warp W bezeichnet das Maximum der Durchbiegung einer kräftefrei
gelagerten Halbleiterscheibe infolge Verformung oder Verspannung über
ihren gesamten Durchmesser an. Der Warp der erfindungsgemäß bearbeiteten
Halbleiterscheibe beträgt 7 µm, der der nicht
erfindungsgemäß bearbeiteten 56 µm.
-
14 zeigt
als Beispiel die Schädigungstiefen (sub-surface damage,
SSD) der Unter-(O) und Oberseite (U) einer mit einer erfindungsgemäßen
Läuferscheibe (PVC-Folie, laminiert auf einen Kern aus
Edelstahl) bearbeiteten Halbleiterscheibe (58) und als
Vergleichsbeispiel die einer mit einer nicht erfindungsgemäßen Läuferscheibe
(Glasfaser verstärktes Epoxidharz) bearbeiteten (59).
Bei der erfindungsgemäß bearbeiteten Halbleiterscheibe 58 ist
das SSD im Rahmen des Messfehlers für beide Seiten gleich.
Bei der nicht erfindungsgemäß bearbeiteten Halbleiterscheibe 59 ist
das SSD der durch die obere Arbeitsschicht bearbeiteten Seite O deutlich
geringer und das der durch die untere Arbeitsschicht bearbeiteten
Seite U deutlich höher als das der für beide Selten
der erfindungsgemäß bearbeiteten Halbleiterscheibe
erhaltene. Das SSD wurde mit einem laserakustischen Messverfahren
bestimmt (Messung der Schalldispersion nach Laserpulsanregung).
-
15 zeigt
als Beispiel die RMS-Rauhigkeiten RNS der Ober- (O) und Unterseite
(U) einer mit einer erfindungsgemäßen Läuferscheibe
(PVC auf Edelstahl) bearbeiteten Halbleiterscheibe (58)
und als Vergleichsbeispiel die einer mit einer nicht erfindungsgemäßen
Läuferscheibe (Glasfaser verstärktes Epoxid) bearbeiteten
(59). Bei der erfindungsgemäß bearbeiteten
Halbleiterscheibe (58) ist die Rauhigkeit im Rahmen des
Messfehlers für beide Seiten gleich. Bei der nicht erfindungsgemäß bearbeiteten
Halbleiterscheibe 59 ist die Rauhigkeit der durch die obere
Arbeitsschicht bearbeiteten Seite O deutlich geringer und die der
durch die untere Arbeitsschicht bearbeiteten Seite U deutlich höher
als die der für beide Seiten der erfindungsgemäß bearbeiteten
Halbleiterscheibe erhaltene. (RNS = root-mean-square, quadratischer
Mittelwert der Rauhamplituden). Die Rauhigkeit wurde mit einem Stylus-Profilometer
bestimmt (80 µm Filterlänge).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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