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DE102007056471B4 - Profilschiene für Ladungssicherungssysteme - Google Patents

Profilschiene für Ladungssicherungssysteme Download PDF

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Abstract

Profilschiene für Ladungssicherungssysteme für den Transport von Gütern, mit einer im Wesentlichen U-förmigen Fahrspurpartie (20, 22; 38; 54) und mindestens einer seitlich daran anschließenden Sicherungspartie (24; 40) für Befestigungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungspartie durch ein nach oben offenes C-Profil (24; 40) gebildet ist, dessen eine Einführöffnung (34; 46) für Befestigungsmittel begrenzenden Profilschenkel (26, 28; 48) im Inneren des Profils eine nach unten weisende Profilierung (50) aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Profilschiene für Ladungssicherungssysteme für den Transport von Gütern, mit einer im Wesentlichen U-förmigen Fahrspurpartie und mindestens einer seitlich daran anschließenden Sicherungspartie für Befestigungsmittel, ein für die Sicherungspartie geeignetes Befestigungsmittel und eine bevorzugte Verwendung der Profilschiene. Für die Sicherung von Gütern beim Transport insbesondere auf der Straße sind verschiedene Maßnahmen bekannt. So können die Güter palettiert werden und mittels Spanngurten auf einer Ladefläche gesichert werden. Jedoch ist üblicherweise die Anzahl von Zurrpunkten auf der Ladefläche sehr begrenzt, so dass Spanngurte auch am Fahrzeugrahmen und/oder an den Bordwänden befestigt werden. Eine Beschädigung des Rahmens, des Ladungsträgers und der Bordwände ist bei dieser Vorgehensweise nicht auszuschließen.
  • Weiterhin ist es bekannt, Güter wie Profilträger, Rohre, Bleche oder Blechpakete auf der Ladefläche liegende Holzbalken anzuordnen, die mit Bohrungen zur Aufnahme von Rungen versehen sind. Die Rungen werden möglichst nah an den Gütern in die Bohrungen gesteckt, sodass sich die Güter höchstens geringfügig bewegen können. Diese Art der Ladungssicherung sichert die Güter nur in einer Bewegungsrichtung, beispielsweise quer zur Fahrtrichtung, sodass für weitere Bewegungsrichtungen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
  • Weiterhin ist es bekannt, in den Fahrzeugboden Profilschienen einzulassen, die eine im Wesentlichen U-förmige Fahrbahn für Rollen bilden. Beispielsweise beim Transport von Papierrollen für die Druckindustrie, die ein Gewicht bis zu 8 Tonnen aufweisen können, werden die Papierrollen mit speziellen Transportwagen auf die Ladefläche gefahren. Die Sicherung der Rollen erfolgt dann auf die oben genannte allgemeine Weise mit Spanngurten.
  • Aus der DE 103 14 450 A1 ist eine im Wesentlichen U-förmige Fahrspurpartie bekannt. Aus der DE 10 2006 005 559 A1 ist eine Sicherungspartie mit nach unten weisender Profilierung bekannt. Es besteht für den Fachmann jedoch kein Anlass, diese Merkmale miteinander zu verbinden.
  • Ausgehend hiervon besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Ladungssicherungssystem bereit zu stellen, das hoch belastbar ist und eine hohe Variabilität bei der Sicherung ermöglicht. Weiterhin soll ein mit dem Ladungssicherungssystem verwendbares Befestigungsmittel geschaffen werden.
    Zur Lösung dieser Aufgabe werden die in den Ansprüchen 1 und 14 angegebenen Merkmalskombinationen vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen. Bevorzugte Anwendungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 11 und 18 angegeben.
  • Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass die Sicherungspartie durch ein nach oben offenes C-Profil gebildet ist, dessen eine Einführöffnung für Befestigungsmittel begrenzenden Profilschenkel im inneren des Profils eine nach unten weisende Profilierung aufweisen. Die Fahrspurpartie kann hierbei durch vertikale und horizontale Schenkel zweier spiegelbildlich zusammengefügter Z-Profile gebildet sein. Weiterhin kann der weitere horizontale Schenkel des Z-Profils eine Hälfte der Sicherungspartie bilden. Die andere Hälfte der Sicherungspartie kann durch den komplementären horizontalen Schenkel eines spiegelbildlich und im Abstand von der ersten Hälfte angeordneten weiteren Z-Profils oder einer anderen geeigneten Profilform gebildet sein. Hierfür geeignete Profilformen sind beispielsweise U-Profile, L-Profile, T-Profile und dergleichen. Die an den Profilschenkel der Sicherungspartie vorgesehene, nach unten weisende Profilierung ist zweckmäßig als Keilverzahnung, Pyramidenverzahnung oder andere einen Formschluss ermöglichende Profilierung ausgebildet. Bei Profilen, die durch Falten eines Bleches hergestellt sind, wird die Profilierung vor dem Falten durch Rollen des betreffenden Blechbereiches hergestellt.
  • Um eine möglichst große Stabilität und hohe Traglast der Profilschiene zu erreichen, sind die Fahrspurpartie und/oder die Sicherungspartie bevorzugt aus einem Stahl- oder Aluminiumblech oder einem Verbundwerkstoff mit einer Stärke von 2 bis 18 mm gefaltet.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist die Fahrspurpartie durch ein U-Profil mit mindestens einem seitlich an eine der Oberkanten anschließenden Schenkel gebildet und die Sicherungspartie ist ein auf der Oberseite des Schenkels befestigtes, nach oben offenes C-Profil. Dabei kann das C-Profil mit dem Schenkel verschraubt, vernietet, verklebt oder verschweißt sein. Alternativ kann die Sicherungspartie mit einer vertikal ausgerichteten Seitenfläche an eine vertikal ausgerichtete Seitenfläche der Fahrspurpartie anschlie-ßen und an dieser befestigt sein, insbesondere mit dieser verschraubt, vernietet, verklebt oder verschweißt sein.
  • Bei einer vorteilhaften Verwendung der Profilschiene bildet diese ein tragendes Rahmenteil, insbesondere einen Längsholm, eines Fahrzeugchassis. Zweckmäßig bildet sie hierbei einen Teil einer Ladefläche für Güter. In weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung weist die Profilschiene mindestens eine weitere, zum Boden hingewandte Sicherungspartie auf, an der Komponenten des Fahrzeugs montiert sind. Dies können sein die Achsen des Fahrzeugs, ein Kraftstoffbehälter, pneumatische, elektrische oder hy-draulische Aggregate, Leitungen und dergleichen mehr.
  • Ein zur Verwendung mit der Profilschiene geeignetes Befestigungsmittel weist erfindungsgemäß eine in die Sicherungspartie der Profilschiene einführbare Verriegelungspartie und eine mit der Verriegelungspartie verbundene Befestigungs- oder Blockierpartie auf. Die Befestigungspartie kann beispielsweise durch eine Öse für einen Spanngurt gebildet sein.
  • Weiterhin weist die erfindungsgemäße Sperrenpartie ein im Wesentlichen rechteckiges Sperrorgan auf, dessen schmale Seite kürzer ist als die Breite der Einführöffnung der Sicherungspartie und dessen Breitseite länger ist als die Breite der Einführöffnung, jedoch kürzer als die Breite des Innenraums der Sicherungspartie, sodass das Sperrorgan durch die Einführöffnung in den Innenraum der Sicherungspartie in einer ersten Orientierung bezüglich der Einführöffnung durch diese in den Innenraum der Sicherungspartie einführbar ist und nach einer Drehung um beispielsweise 90 Grad gegen die die Einführöffnung begrenzenden Schenkel des C-Profils verspannbar ist. Das Verspannen kann beispielsweise dadurch ermöglicht werden, dass das Sperrorgan eine Gewindebohrung aufweist, durch die ein gegen den Boden des C-Profils schraubbarer Gewindebolzen hindurch tritt. Alternativ kann das Verspannen durch einen Exentermechanismus, durch einen hydraulischen, pneumatischen oder elektrischen Aktuator oder dergleichen erreicht werden. Zweckmäßig weist die den die Einführöffnung benachbarten Schenkeln der Sicherungspartie zugewandte Oberseite des Sperrorgans eine zur Profilierung in den Schenkeln komplementäre Profilierung auf. Hierdurch wird sichergestellt, dass ein verspanntes Sperrorgan auch bei größerer Belastung nicht in Längsrichtung der Schiene verrutschen kann.
  • Alternativ kann die Sperrenpartie ein im Querschnitt im Wesentlichen rautenförmiges Sperrorgan aufweisen, beispielsweise als Haken ausgebildet, mit einer kurzen Diagonalen, die kürzer ist als die Breite der Einführöffnung der Sicherungspartie, und mit einer langen Diagonalen, die derart länger ist als die Breite des Innenraums der Sicherungspartie, dass das Sperrorgan nach dem Einführen in die Sicherungspartie um einen Winkel kleiner als 90 Grad drehbar ist und dann an den Innenwänden der Sicherungspartie anschlägt. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Sperrorgan beim Verspannen, beispielsweise beim Festschrauben, nicht innerhalb der Sicherungspartie durchdrehen kann.
  • Eine weitere Vorteilhafte Anwendung der erfindungsgemäßen Profilschiene ist bei einem Wechselaufbau für Lastkraftwagen oder -anhänger oder Container mit mindestens 2 im Abstand voneinander in den Wechselaufbau- oder Containerboden integrierten Profilschienen, wobei das U-Profil der Fahrspurpartien derart nach unten übersteht, dass zwei einander gegenüberliegende Außenkanten des Profils Führungen für Positionierelemente am Lastkraftwagen oder -anhänger bilden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
    • 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels einer Profilschiene mit Fahrspur- und Sicherungspartien;
    • 2a und b eine Schnittansicht durch ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Profilschiene mit Fahrspur- und Sicherungspartien; und
    • 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Profilschiene mit Fahrspur- und Sicherungspartien.
  • Die in 1 dargestellte, beispielsweise paarweise in einer Ladefläche eines LKWs angeordnete Profilschiene besteht aus einer Fahrbahnpartie 10, die durch zwei horizontale Schenkel 12, 14 und zwei vertikale Schenkel 16, 18 zweier Z-Profile 20, 22 gebildet ist und einer Sicherungspartie 24, die durch den vertikalen Schenkel 16 und einen weiteren horizontalen Schenkel 26 des einen Z-Profils 20 sowie einem im Abstand davon angeordneten horizontalen Schenkel 28 und vertikalen Schenkel 30 eines dritten Z-Profils 32 gebildet ist. Die horizontalen Schenkel 26, 28 begrenzen eine Einführöffnung 34 für ein nicht näher dargestelltes Befestigungsmittel mit einer ein Sperrorgan aufweisenden Sperrenpartie und einer Befestigungs- oder Blockierpartie. Das Sperrorgan lässt sich an beliebiger Stelle der Sicherungspartie 24 durch die Einführöffnung stecken und nach einer Drehung gegen die Unterseite der Schenkel 26, 28 klemmen, die eine Verzahnung wie in 2b dargestellt aufweisen können. Das Verspannen kann mechanisch durch einen Schraub- oder Exzentermechanismus oder auch hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch erfolgen. Die Befestigungs- oder Blockierpartie kann beispielsweise als Öse für einen Spanngurt oder als Anschlagblock ausgebildet sein. In 1 sind die Profile 20, 22, 32 als Gleichteile ausgebildet. Alternativ kann das Profil 32 beispielsweise auch als L-Profil, T-Profil, H-Profil, U-Profil oder dergleichen ausgebildet sein, solange die Funktion als eine Hälfte der Sicherungspartie erfüllt ist. Gleiches gilt für das Profil 22 in Hinblick auf die Funktion der Fahrbahnpartie, die eine durch die Oberseiten der Schenkel 12, 14 gebildete Fahrbahn für die Rollen von Flurförderfahrzeugen und dergleichen aufweist. Die Oberseite des zweiten horizontalen Schenkels 36 des Z-Profils 32 die als Auflage- und Befestigungsfläche für Querträger oder Platten, die die übrige Ladefläche bilden.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Profilschiene ist in 2a dargestellt. Hier ist die Fahrbahnpartie durch ein U-Profil 38 gebildet, während die Sicherungspartie durch ein C-Profil 40 gebildet ist. Die zwei Profile liegen mit zwei vertikalen Schenkeln 42, 44 aneinander an und sind dort miteinander verbunden, beispielsweise verklebt, vernietet, verschraubt oder verschweißt. 2b zeigt einen Schnitt durch die Sicherungspartie entlang der Linie A-A in 2a. Der die Einführöffnung 46 begrenzende Schenkel 48 des Profils 40 weist eine Keilverzahnung 50 auf, die mit einer komplementären Verzahnung am Sperrorgan des Befestigungsmittels zusammenwirkt und unter Belastung ein Verrutschen des Befestigungsmittels entlang des Profils verhindert.
  • 3 zeigt noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der Profilschiene. Hier ist das die Sicherungspartie bildende C-Profil 40 der 2a und 2b auf einem horizontalen Schenkel 52 eines U-Profils 54 angeordnet und mit diesem verklebt, vernietet, verschraubt oder verschweißt. Der Schenkel 52 ist länger als die Basislänge des Profils 54, so dass er das Profil mit seinem freien Ende überragt. Hierdurch wird eine Auflagefläche für Querbalken oder Platten der Ladefläche geschaffen, so dass die Profilschiene als tragendes Element eines Fahrzeugrahmens eingesetzt werden kann.
  • Zusammenfassend ist folgendes festzustellen: Die Erfindung betrifft eine Profilschiene für Ladungssicherungssysteme für den Transport von Gütern, mit einer im Wesentlichen U-förmigen Fahrspurpartie (20, 22; 38; 54) und mindestens einer seitlich daran anschließenden Sicherungspartie (24; 40) für Befestigungsmittel. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Sicherungspartie durch ein nach oben offenes C-Profil (24; 40) gebildet ist, dessen eine Einführöffnung (34; 46) für Befestigungsmittel begrenzenden Profilschenkel (26, 28; 48) im Inneren des Profils eine nach unten weisende Profilierung (50) aufweisen.

Claims (18)

  1. Profilschiene für Ladungssicherungssysteme für den Transport von Gütern, mit einer im Wesentlichen U-förmigen Fahrspurpartie (20, 22; 38; 54) und mindestens einer seitlich daran anschließenden Sicherungspartie (24; 40) für Befestigungsmittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungspartie durch ein nach oben offenes C-Profil (24; 40) gebildet ist, dessen eine Einführöffnung (34; 46) für Befestigungsmittel begrenzenden Profilschenkel (26, 28; 48) im Inneren des Profils eine nach unten weisende Profilierung (50) aufweisen.
  2. Profilschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrspurpartie (20, 22; 38; 54) durch vertikale und horizontale Schenkel (12, 14, 16, 18) zweier spiegelbildlich zusammengefügter Z-Profile (20, 22) gebildet ist.
  3. Profilschiene nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere horizontale Schenkel (26) des einen Z-Profils (20) einer der die Einführöffnung (34) begrenzenden Schenkel der Sicherungspartie ist.
  4. Profilschiene nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der andere der die Einführöffnung (34) begrenzende Schenkel der Sicherungspartie durch den komplementären horizontalen Schenkel (28) eines spiegelbildlich und in Abstand von der ersten Hälfte angeordneten weiteren Z-Profils (32) oder einer anderen geeigneten Profilform gebildet ist.
  5. Profilschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die nach unten weisende Profilierung als Keilverzahnung (50), Pyramidenverzahnung oder andere, einen Formschluss ermöglichende Profilierung ausgebildet ist.
  6. Profilschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrspurpartie (20, 22; 38, 54) und/oder die Sicherungspartie (24; 40) aus einem Stahl- oder Aluminiumblech gefaltet oder aus einem Verbundwerkstoff geformt sind und eine Stärke von 2 bis 18 mm aufweisen.
  7. Profilschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrspurpartie (54) durch ein U-Profil mit mindestens einem seitlich an eine der Oberkanten anschließenden Schenkel (52) gebildet ist und dass die Sicherungspartie ein auf der Oberseite des Schenkels befestigtes, nach oben offenes C-Profil (40) ist.
  8. Profilschiene nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das C-Profil (40) mit dem Schenkel (52) verschraubt, vernietet, verklebt oder verschweißt ist.
  9. Profilschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungspartie (40) mit einer vertikal ausgerichteten Seitenfläche (44) an eine vertikal ausgerichtete Seitenfläche (42) der Fahrspurpartie (38) anschließt und an dieser befestigt ist.
  10. Profilschiene nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungspartie (40) mit der Fahrspurpartie (38) verschraubt, vernietet, verklebt oder verschweißt ist.
  11. Verwendung einer Profilschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 10 als tragendes Rahmenteil, insbesondere als Längsholm, eines Fahrzeugchassis.
  12. Verwendung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilschiene zur Ladungssicherung als Teil einer Ladefläche für Güter dient.
  13. Verwendung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilschiene mindestens eine weitere, zum Boden hin gewandte Sicherungspartie aufweist, an der Komponenten des Fahrzeugs montiert sind.
  14. Befestigungsmittel für eine Profilschiene nach einem der Ansprüche 1 bis 10, mit einer in die Sicherungspartie (24; 40) der Profilschiene einführbare Sperrenpartie und einer mit der Sperrenpartie verbundene Befestigungs- oder Blockierpartie, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrenpartie ein im Wesentlichen rechteckiges Sperrorgan aufweist, dessen Schmalseite kürzer ist als die Breite der Einführöffnung der Sicherungspartie und dessen Breitseite länger ist als die Breite der Einführöffnung, jedoch kürzer als die Breite des Innenraums der Sicherungspartie, so dass das Sperrorgan durch die Einführöffnung in den Innenraum der Sicherungspartie in einer ersten Orientierung bezüglich der Einführöffnung durch diese in den Innenraum der Sicherungspartie einführbar ist und nach einer Drehung um 90° gegen die die Einführöffnung begrenzenden Schenkel des C-Profils verspannbar ist.
  15. Befestigungsmittel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrorgan eine Gewindebohrung aufweist, durch die ein gegen den Boden des C-Profils schraubbarer Gewindebolzen hindurchtritt.
  16. Befestigungsmittel nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die den die Einführöffnung begrenzenden Schenkeln der Sicherungspartie zugewandte Oberfläche des Sperrorgans eine zur Profilierung in den Schenkeln komplementäre Profilierung aufweist.
  17. Befestigungsmittel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrenpartie ein im Querschnitt im Wesentlichen rautenförmiges Sperrorgan aufweist, mit einer kurzen Diagonalen, die kürzer ist als die Breite der Einführöffnung der Sicherungspartie, und mit einer langen Diagonalen, die derart länger ist als die Breite des Innenraums der Sicherungspartie, dass das Sperrorgan nach dem Einführen in die Sicherungspartie um einen Winkel kleiner als 90° drehbar ist und dann an den Innenwänden der Sicherungspartie anschlägt.
  18. Wechselaufbau für Lastkraftwagen oder Anhänger oder Container mit mindestens zwei im Abstand voneinander in den Wechselaufbau- oder Containerboden integrierten Profilschienen nach einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei das U- oder Z-Profil der Fahrspurpartien (20, 22; 38; 54) derart nach unten übersteht, dass zwei einander gegenüberliegende Außenkanten des Profils Führungen für Positionierelemente am Lastkraftwagen oder Anhänger bilden.
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