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Die
Erfindung betrifft vor allem den Bereich Laser und insbesondere
eine Laserquelle, die dazu geeignet ist, bei augensicheren Wellenlängen und mit
hoher Energie zu emittieren.
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Wenn
es sich um Hochenergie-Laserquellen handelt, ist die Augensicherheit
von Laserquellen ein entscheidendes Problem. Zweifellos sind die
Risiken in den industriellen und militärischen Bereichen, in denen
solche Laserquellen verwendet werden, am größten. Dennoch werden aus wirtschaftlichen
und strategischen Gründen
nach wie vor eher Quellen mit dem günstigsten Raumbedarf und Wirkungsgrad
bevorzugt, anstatt das Risiko für
die Augen zu berücksichtigen.
In Einrichtungen der Industrie, in denen die Quellen fest installiert
sind, kann das Personal geschützt
werden. Anders verhält
es sich hingegen bei militärischen
Anwendungen. Die Wahl eines Sauerstoff-Jod-Lasers mit einer Emission
bei 1.315 μm
als Hochenergie-Quelle im militärischen
Bereich ist äußerstenfalls
akzeptabel, sofern der Laser in großer Höhe eingesetzt wird, sodass
das angesprochene Risiko nicht wirklich besteht. Zudem hat der Nd:YAG-Laser
mit einer Emission bei 1.06 μm
seit der Entwicklung von Pumpdioden, deren Wirkungsgrad 70% bis
80% erreichen kann, enorm an Bedeutung gewonnen, sodass diese Quelle
als Hochenergie-Quelle für
militärische
Anwendungen gewählt wurde.
Allerdings wurden für
diesen Laser zahlreiche technologische Fortschritte erzielt, wodurch
sein Potential als Hochenergie-Laser erhöht wurde.
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In
dieser Hinsicht kennt man vor allem die Patentanmeldung 2003/0138021,
in der eine Hochenergie-Laserquelle beschrieben wird, die mit einem aktiven
Material des Typs Nd:YAG arbeitet, welches eine Struktur von geringer
Dicke in Form eines dünnen
Plättchens
hat, damit der in Wärme
umgewandelte Teil der Pumpenergie besser abgeleitet werden kann.
Dieses dünne
Plättchen
wird mitunter auch als „Stab" bezeichnet.
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Dieses
dünne Plättchen ist
quaderförmig,
mit der Länge
L, der Breite 2b und der Dicke h. Es enthält somit zwei Hauptflächen mit
großem
Querschnitt 2b.L und vier Sekundärflächen mit
kleinerem Querschnitt, davon zwei Längsflächen mit dem Querschnitt L.h
und zwei Querflächen
mit dem Querschnitt 2b.h.
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Bei
diesem dünnen
Plättchen
mit einer geringen Dicke, die zwischen 0,4 und 1 mm und vorzugsweise
0,7 mm liegt, sind die drei Funktionen, mit denen die Laseremission
möglich
ist, entlang der drei Raumachsen verteilt:
- – dieses
dünne Plättchen wird
mit einer Strahlung P gepumpt, die von Laserdiodenarrays erzeugt wird
und durch eine oder zwei Längsflächen mit dem
Querschnitt L.h in einer Richtung x ins Innere eindringt,
- – die
Laseremission erfolgt gemäß einer
Achse y, die senkrecht zu x ist und sich in der Ebene des Plättchens
befindet und durch die Querflächen
mit dem Querschnitt 2b.h.
- – die
vom dünnen
Plättchen
geleitete Wärme,
die aufgrund der Absorption des Pumpstrahls durch das Plättchen entsteht,
wird mit bekannten Kühlvorrichtungen
durch die Hauptflächen
entlang einer Achse z, die senkrecht zu x und y ist, abgeleitet.
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Aufgrund
reflektierender Beschichtungen oder Plättchen mit geringerem Index,
zum Beispiel aus Saphir, die an beiden Seiten der zwei Hauptflächen angebracht
sind, werden Laseremission und Pumplicht gesteuert. Die Länge des
dünnen
Plättchens,
an dem entlang die Laseremission stattfindet, ist der Parameter,
mit dem hohe Leistungen extrapoliert werden können.
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Das
größte Problem,
das weiterhin besteht, hängt
mit der besonderen Geometrie des emittierten Laserstrahls zusammen,
nämlich
ein Strahl, dessen Querschnitt ein Spalt mit sehr unterschiedlichen
Divergenzen in beiden Richtungen ist und der aufgrund des Absorptionsgesetzes
eine Inhomogenität
des Intensitätsprofils
in Richtung der Spaltbreite aufweist.
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Zusätzlich zu
ihren eigentlichen Mängeln
haben diese Hochenergie-Laserquellen
den Nachteil, dass sie nicht bei einer augensicheren Wellenlänge emittieren,
das heißt
bei etwa über
1,5 μm.
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Zudem
sind die Realisationen von J.I. Mackenzie et al. bekannt,
die in dem Artikel „15
Watt diode side pumped Tm:YAG waveguide laser at 2 μm", in Electronics
Letters vom 5. Juli 2001, Vol. 37, N° 14 vorgeschlagen werden und
eine augensichere Quelle betreffen, die dazu geeignet ist, bei einer
Wellenlänge
von 2,01 μm
zu emittieren. Allerdings ermöglichen
diese Realisationen lediglich Niedrigenergie-Laserquellen mit einer
Leistung unter hundert Watt und ermöglichen in keiner Weise Hochenergie-Laserquellen
mit einer Leistung über
einem kW. Zudem ist der Absorptionskoeffizient der Pumpstrahlung
von Ho:YAG bei 1.91 μm
etwa zehnmal geringer als der von Nd:YAG, was zu einer Geometrie
des Strahls führt,
die noch weniger als die Geometrie des Strahls von Nd:YAG dazu geeignet
ist, in einer ,Slab-Anordnung' eine
hohe Leistung zu erbringen. Da die Pumpleistungsdichten sehr unterschiedlich sind,
ist die Architektur mit zweireihigen Dioden des Nd:YAG Slab-Lasers
ebenso wenig für
Ho:YAG geeignet, zumal die verfügbaren
Diodenleistungen bei 1.91 μm
relativ schwach sind, d. h. unter 20 W pro Einheit.
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Ziel
dieser Erfindung ist es, eine augensichere Laserquelle vorzuschlagen,
die mit hoher Energie emittiert und die es unter anderem ermöglicht, schwach
divergente Strahlen zu erhalten, die problemlos über weite Strecken transportiert
werden können.
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Die
vorgeschlagene Lösung
ist gemäß einer ersten
Ausführungsform
eine Laserquelle mit Pumpvorrichtungen, die einen ersten Kristall
enthalten und dazu geeignet sind, einen zweiten Kristall zu pumpen;
die Laserquelle ist dadurch gekennzeichnet, dass der erste Kristall
Thulium-dotiert ist und aus einem dünnen Plättchen besteht.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform, die
es ermöglicht,
sehr hohe Leistungen zu erhalten, enthält eine Laserquelle die ersten
Pumpvorrichtungen, die dazu geeignet sind, die zweiten Pumpvorrichtungen
zu pumpen, welche den genannten ersten Thulium-dotierten Kristall
enthalten und selbst dazu geeignet sind, einen zweiten, Holmium-dotierten Kristall
zu pumpen; der erste und der zweite Kristall sind beide im selben
Resonator angebracht.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform hat
das dünne
Plättchen
eine Dicke e von weniger als 1 cm und vorzugsweise unter 1 mm und
eine Länge L
und Breite 2b, von jeweils mehr als 1 cm.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
enthält
das dünne
Plättchen
zwei Hauptflächen
und mindestens drei Sekundärflächen, wobei
die ersten Pumpvorrichtungen gegenüber wenigstens einer der genannten
Sekundärflächen angebracht
sind.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform ist
das Plättchen
quaderförmig.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
besteht der erste Kristall aus einem der folgenden Kristalle: Thulium-dotierter
YAG, YALO, YVO4 oder KGW.
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Gemäß einer
zusätzlichen
Ausführungsform enthält der Laser
Vorrichtungen zur Kühlung
der Hauptflächen
des dünnen
Plättchens.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
enthalten die ersten Pumpvorrichtungen einen Aufbau bestehend aus
gekoppelten Faser- Laseremittenten; diese
Emitter bestehen vorzugsweise aus Dioden, die dazu geeignet sind,
bei einer Wellenlänge
von etwa 0,8 μm
zu emittieren.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform sind
die Hauptflächen
mit einem Material mit geringerem Brechungsindex beschichtet, z.
B. Saphir, wodurch ein Steuerungseffekt erzielt werden kann.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform ist
der zweite Kristall gegenüber
einer der beiden Seitenflächen
angebracht, die vorzugsweise an eine der Flächen gegenüber den ersten Pumpvorrichtungen angrenzt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das dünne
Plättchen
dazu geeignet, eine Laserstrahlung senkrecht zu den von den ersten
Pumpvorrichtungen emittierten Strahlungen zu emittieren.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
variiert die Konzentration an Dotierungsstoffen innerhalb des dünnen Plättchens
und zwischen einer ersten Ebene, die durch eine Sekundärfläche entsteht, welche
gegenüber
den ersten Pumpvorrichtungen angebracht ist und einer zweiten Ebene
des Plättchens,
die parallel zu ersten Ebene ist und das Zentrum des Plättchens
enthält;
diese Konzentration ist vorzugsweise auf Höhe der ersten Ebene geringer als
auf Höhe
der zweiten Ebene.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform variiert
die Konzentration N(x) an Dotierungsstoffen zwischen der ersten
und der zweiten Ebene nach folgender Formel:
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T
ist die Resttransmission und σ ist
der Absorptionswirkungsquerschnitt.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der Beschreibung unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung sowie
den beigefügten
Figuren hervor:
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In 1 werden
die allgemeinen Bauelemente eines intracavitygepumpten Lasers, gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, schematisch dargestellt.
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2 zeigt
die schematische Darstellung eines dünnen Plättchens, das im Rahmen dieser
Ausführungsform
der Erfindung verwendet wird.
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In 3 wird
ein Längsschnitt
von Vorrichtungen zur Lenkung der Strahlungen und zur Kühlung des
dünnen
Plättchens
schematisch dargestellt.
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In 4 wird
ein Längsschnitt
von Vorrichtungen zur Lenkung der Strahlungen und zur Kühlung des
dünnen
Plättchens
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
schematisch dargestellt.
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In 5 werden
Vorrichtungen zur Formung der Strahlung, die von den ersten Pumpvorrichtungen
ausgeht, gemäß einer
zweiten Ausführungsform schematisch
dargestellt.
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Die 6a und 6b zeigen
die Konzentration an Dotierungsstoffen innerhalb des dünnen Plättchens,
wenn es auf einer Längsseite
und wenn es auf zwei Längsseiten
gepumpt wird.
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In 1 werden
die allgemeinen Bauelemente einer augensicheren Laserquelle, die
mit hoher Energie emittiert, gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung, schematisch dargestellt. Sie enthält erste Pumpvorrichtungen 1 zum
Pumpen zweiter Pumpvorrichtungen 2, die einen ersten Thulium-dotierten
Kristall in Form eines dünnen
Plättchens 3 enthalten;
diese zweiten Vorrichtungen 2 sind selbst dazu geeignet,
einen zweiten Holmium-dotierten Kristall 4 zu pumpen; der
erste und zweite Kristall sind im selben Resonator 5 angebracht.
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Die
Thulium-Dotierung ist vorzugsweise höher oder gleich 2%, sogar höher, während der
zweite Kristall Holmium-dotiert ist, mit einem Wert von vorzugsweise
unter 1%, z. B. von 0,3%.
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Die
zweiten Pumpvorrichtungen bestehen aus einem Laserresonator 5,
im Folgenden erster Resonator genannt, in dem ein erster Kristall 2 in Form
eines dünnen
Plättchens 3 platziert
ist und der von zwei Spiegeln 6 und 7 begrenzt
wird, die jeweils, zum Resonator hin, eine Beschichtung 8 und 9 haben,
die bei der Laseremissionswellenlänge dieses ersten Kristalls
reflektierend ist, d. h. bei einer Wellenlänge von etwa 1,9 μm.
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Wie
in 2 gezeigt, ist dieses dünne Plättchen quaderförmig mit
der Länge
L, der Breite 2b und der Dicke h. Es enthält somit zwei Hauptflächen 10 mit
dem Querschnitt 2b.L und vier Sekundärflächen mit kleinerem Querschnitt,
davon zwei Längsflächen 11 mit
dem Querschnitt L.h und zwei Querflächen 12 mit dem Querschnitt
2b.h.
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Dieses
dünne Plättchen 3 ist
eine Struktur aus einem soliden Lasermaterial mit geringer Dicke von
einigen Zehntel bis zu 1 mm, in der die 3 Funktionen, mit denen
die Laseremission möglich
ist, entlang der drei Raumachsen verteilt sind:
- – dieses
dünne Plättchen 3 wird
mit einer Strahlung P durch eine oder zwei Längsseiten 11 mit dem
Querschnitt L.h und in eine Richtung x gepumpt,
- – die
Laseremission erfolgt entlang einer Achse y, die senkrecht zu x
ist und sich in der Ebene des Plättchens
befindet und verläuft
durch die Querflächen 12 mit
dem Querschnitt 2b.h.
- – die
vom dünnen
Plättchen 3 geleitete
Wärme, die
aufgrund der Absorption des Pumpstrahls P durch das Plättchen entsteht,
wird mit bekannten, nicht dargestellten Vorrichtungen durch die Hauptflächen entlang
einer Achse z, die senkrecht zu x und y ist, abgeleitet.
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Das
dünne Plättchen 3 sollte
es ermöglichen, die
Laseremission während
der Durchquerung auf ganzer Länge
L und das Pumplicht auf dem gesamten Weg 2b zu lenken. Hierzu kann
dieses Plättchen zwischen
zwei weitere Plättchen 41, 42 mit
geringerem Brechungsindex, z. B. aus Saphir, platziert werden und
so, wie in 3 dargestellt, die Möglichkeit für einen
Wellenleiter mit der numerischen Apertur 0.47 geben und es können Kühlvorrichtungen 43 des Plättchens 3,
in diesem Fall mit Wasser gekühlte Kupferplatten 44, 45,
oberhalb der Saphir-Plättchen 41, 42 platziert
werden. Eine weitere in 4 dargestellte Möglichkeit
ist die Beschichtung des dünnen Plättchens
mit Schichten 46, 47, die für die Pumpe und das von dem
Thulium-dotierten Plättchen
emittierte Laserlicht vollständig
reflektierend sind und die Platzierung von Kühlvorrichtungen 44, 45 oberhalb jeder
der genannten reflektierenden Schichten 46, 47.
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Die
ersten Pumpvorrichtungen bestehen aus Lasersendern 13,
im vorliegenden Fall Dioden, die mit Hilfe optischer Fasern 14 an
zumindest eine der Längsflächen gekoppelt
sind. Diese Einheiten sind unter dem Namen fasergekoppelten Dioden 15 bekannt
und ermöglichen
den Erhalt von Pumpstrahlen P mit einer Pumpleistungsdichte im Bereich
von Kilowatt pro cm2 und einer allgemeinen
Pumpleistung von mehreren kW. Diese Dioden emittieren in diesem Ausführungsbeispiel
bei einer Wellenlänge
von ungefähr
0,8 μm.
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Befestigungsvorrichtungen 40 sind
dazu geeignet, das Ende 17 der Fasern gegenüber der Längsfläche 11,
an die sie gekoppelt sind, zu halten.
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Wie
in 5 dargestellt, können die Mittel zur Kopplung
der Dioden an die Längsfläche 11 eventuell
eine Optik 16 enthalten, z. B. eine Kollimationsoptik,
die zwischen dem Ende 17 der Faserdioden und der genannten
Längsfläche 11 angebracht ist.
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Der
zweite Kristall 4 ist in einem zweiten Resonator 18 angebracht,
der von einem ersten Spiegel 19 begrenzt wird, welcher
zum Resonator hin mit einer Beschichtung 20 versehen ist,
die die Emissionswellen des zweiten Kristalls 4 reflektiert,
nämlich
bei 2,1 μm
und von einem zweiten Auskoppelspiegel 21 mit einer Fläche, die
zum Resonator 18 hin mit einer stark reflektierenden Beschichtung 22 bei
2,1 μm versehen
ist und eine Reflektivität
im Bereich von 95% bei dieser Wellenlänge aufweist.
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Dieser
zweite Kristall 4 ist stabförmig, seine Länge ist
ungefähr
gleich der Breite 2b des dünnen Plättchens 3 und er ist
gegenüber
einer der Querflächen 12 des
Plättchens,
im Innern des genannten Resonators 5, in demjenigen Abstand
von dieser Querfläche
angebracht, sodass die gesamte Strahlung 25 beim Austreten
in den Kristall 4 eindringt, trotz der starken zweidimensionalen
Divergenz dieser Strahlung.
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So
wird dieser Ho:YAG-Stab im querschnittlichen Bereich direkt durch
die Tm:YAG-Quelle gepumpt, ohne dass ein optisches System zur Erweiterung
des Pumpstrahls benutzt werden muss, was dessen Realisierung vereinfacht
und die Kompaktheit der Quelle verbessert.
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Die
verwendeten ersten und zweiten Kristalle sind YAG-Kristalle (Yttrium- und Aluminium-Granat).
Jeder andere Kristalltyp oder jede geeignete Kombination von Kristallen
könnte
jedoch ebenfalls verwendet werden, wie z. B. YSAG (Yttrium- und Scandium-Aluminium-Granat),
YSGG (Yttrium- und Scandium-Gallium-Granat), YGG (Yttrium- und Gallium-Granat),
GGG (Gallium- und Gadolinium-Granat), GSGG (Gadolinium- und Scandium-Gallium-Granat),
GSAG (Gallium- und Gadolinium-Aluminium-Granat),
LLGG (Lutetium-, Lanthan- und Gallium-Granat), YAP (Yttrium- und Aluminium- Perovskit),
YLF (Yttrium- und Lithium-Fluorid), LuLF (Lutetium- und Lithium-Fluorid),
YVO4 (Yttrium-Vanadat)...
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Diese
Laservorrichtung funktioniert wie folgt.
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Die
von den Laserdioden 13 emittierten Pumpstrahlen P werden
mit Mitteln zur Kopplung, nämlich
den Fasern 14, transportiert und dringen in das Innere
des dünnen
Plättchens 3,
den ersten Tm:YAG-dotierten Kristall, durch die eine und die andere
seiner Längsseiten 11 ein.
Diese Pumpstrahlen werden fast vollständig von diesem ersten Kristall 3 absorbiert;
somit erfolgt das Lasern durch Emittieren eines Laserstrahls 25 bei
einer Wellenlänge
von 2,01 μm.
Der Strahl 25 durchquert danach den zweiten Kristall 4,
der den Strahl teilweise absorbiert. Der nicht absorbierte Teil
wird von der Beschichtung 8 des Spiegels 6, der
den ersten Resonator an einer Seite begrenzt, in Richtung des zweiten
Kristalls 4, von dem er erneut teilweise absorbiert wird,
reflektiert. Der vom zweiten Kristall 4 absorbierte Teil
des Strahls aus dem ersten Kristall führt, durch den zweiten Kristall 4,
zu einer Emission eines Strahls 26 bei einer Wellenlänge von
ca. 2,1 μm.
Beim Austritt aus dem zweiten Kristall werden 90% bis 95% dieses Strahls 26 von
der Beschichtung 22 des zweiten Spiegels 21 reflektiert,
während
5% bis 10% des Strahls diesen durchdringen. Dieser Teil des Strahls 27 kann
somit bekanntermaßen
an der Außenseite des
Resonators genutzt werden.
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Auf
vorteilhafte Weise wird die Thulium-Dotierung im Innern des dünnen Plättchens,
dem Grundbestandteil des ersten Kristalls, schrittweise und zunehmend
in Richtung des Pumpstrahls verteilt, mit dem Abstand 2b, wenn über eine
Fläche
gepumpt wird und mit dem Abstand b, wenn über die beiden entgegengesetzten
Flächen
gepumpt wird. Die
6a und
6b zeigen
die vorgeschlagene Thulium-Dotierung
in Abhängigkeit
von der Richtung x ausgehend von einer der Längsflächen, und das Pumpen über eine
einzige oder über
die beiden Längsflächen (
11).
Theoretisch müsste
die Dotierung dem folgenden Gesetz entsprechend variieren:
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T
ist die Resttransmission (z. B. 10%) und σ ist der Absorptionswirkungsquerschnitt.
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Mit
diesem Gesetz zur Verteilung der Dotierung erhält man im gesamten Plättchen ungefähr die gleiche
Pumpleistungsdichte.
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Bei
Tm:YAG müsste
man typischerweise b 30 bis 40 mm erhalten und die Dotierung N sollte
zwischen 3 und 4%.
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Um
eine ausreichende Pumpleistungsdichte zu erhalten, sind die optischen
Fasern, die das Pumplicht leiten, auf der gesamten Länge L einer oder
beider entgegen gesetzten, zum Pumpen bestimmten Flächen verteilt.
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Das
Verhältnis
zwischen Laserleistung Pl und Pumpleistungsdichte
Dp wird wie folgt dargestellt: Pl = η 2
h.L. Dp
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η ist der
optische Wirkungsgrad des Lasers (≈0.4
bis 0.6 für
Tm:YAG).
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Die
Wärmeleistungsdichte,
die pro Einheit der Slab-Oberfläche
abzuleiten ist, wird wie folgt dargestellt:
- α
- = Absorptionskoeffizient
bei 1.91 μm.
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Dieser
Wert für
dQ/dS entspricht ungefähr dem
Wert für
Nd:YAG, da die Produkte αDp
von Tm:YAG und Nd:YAG sehr ähnlich
sind.