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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine wässrige Eisen-Dextran-Zubereitung
zur Prophylaxe oder Behandlung von Eisenmangelzuständen
in einem Menschen oder einem Tier, wobei das Eisen in Form von Fe
3+-Ionen vorliegt und mit dem Dextran einen
wasserlöslichen Komplex bildet, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zubereitung ein, zwei, drei, vier oder mehrere Verbindungen
der allgemeinen Formel (I)
wobei R einen C1 bis C4-Alkyl-Rest
darstellt, und/oder deren Salze umfasst, eine Mehrdosen-Zubereitung
zur parenteralen Prophylaxe oder Behandlung von Eisenmangel-Zuständen
in einem Menschen oder Tier, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrdosen-Zubereitung
eine erfindungsgemäße Zubereitung und ein geeignetes
Verhältnis umfasst oder daraus besteht, ein Kit umfassend
oder bestehend aus a) einer erfindungsgemäßen
Mehrdosen-Zubereitung und b) geeigneter Spritzen zur Injektion der
Lösung, eine Verwendung der erfindungsgemäßen
Zubereitung zur parenteralen Prophylaxe oder Behandlung eines Eisenmangelzustandes
in einem Menschen oder einem Tier, eine Verwendung von ein, zwei,
drei, vier oder mehreren Verbindungen der allgemeinen Formel (I),
wobei die Formel (I) vorstehend beschrieben wurde, zur Herstellung
einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
oder zur Reduzierung der Nebenwirkung einer erfindungsgemäßen
Eisen-Dextran-Zubereitung bei parenteraler Applizierung in einen
Menschen oder ein Tier sowie ein Verfahren zur Herstellung einer
erfindungsgemäßen Zubereitung.
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Unter
Anämien, die auf Störungen der Hämoglobinbildung
zurückzuführen sind, hat die Eisenmangel-Anämie
die größte praktische Bedeutung, wobei sie sogar
auch weltweit die größte Bedeutung als Mangelerkrankung
besitzt (Aktories et al., „Allgemeine und spezielle
Pharmakologie und Toxikologie, 9. Auflage, S. 737 ff., S. 737).
Der Eisenmangel selbst kann auf Grund einer geringen Zufuhr meist
in Kombination mit einer eingeschränkten Bioverfügbarkeit
oder durch Blutverluste entstehen. Damit Eisen aus der Nahrung resorbiert werden
kann, wird das dreiwertige Eisen (Fe3+)
durch die Ferrireduktase Dcytb, die in der Bürstensaummembran
der Enterocyten im Dünndarm lokalisiert ist, in ein zweiwertiges
Eisen (Fe2+) reduziert und steht dann dem Transportprotein
DMT1 zum Transport in die Enterocyten zur Verfügung.
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Um
die Bioverfügbarkeit des dreiwertigen Eisen bei oraler
Applikation aus der Nahrung zu erhöhen, empfiehlt es sich
Citronensäure oder Ascorbinsäure gleichzeitig
zu sich zu nehmen, da hierdurch lösliche Komplexe mit dem
dreiwertigen Eisen der Nahrung gebildet werden und somit gerade
im Bereich des oberen Dünndarmabschnitts, in dem auf Grund
des vorherrschenden pH-Wertes das dreiwertige Eisen als Eisenoxidhydrat ausfällt
und einer Reduktion nicht mehr zu Verfügung steht, vermehrt
dreiwertiges Eisen zur Reduktion zur Verfügung steht.
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Sofern
eine therapeutische Behandlung mit Eisen erforderlich ist, stehen
nun seit vielen Jahren Eisen-Zubereitungen zur oralen oder zur parenteralen
Anwendung zur Verfügung.
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Eisen-Zubereitungen
zur oralen Anwendung zeichnen sich dadurch aus, dass direkt zweiwertiges
Eisen in Form seiner Salze meist in Kombination mit Ascorbinsäure,
Fumarsäure, Gluconsäure, Asparaginsäure oder
mit Glycin-Sulfat-Komplex verabreicht wird. Zum einen fällt
zweiwertiges Eisen nicht bei den pH-Werten im Bereich des Dünndarms,
in dem die Resorption des Eisens stattfindet, aus und zum anderen
kann zweiwertiges Eisen direkt über den oben beschriebenen
Transportmechanismus aufgenommen werden und muss nicht vorher reduziert
werden.
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Im
Gegensatz hierzu wird zur parenteralen Anwendung dreiwertiges Eisen
verwendet, dass in dieser Oxidationsstufe an das Hämoglobin
gebunden wird. Diese Eisen-Zubereitungen werden auch „Eisen-Zucker-Zubereitungen"
genannt, da hierbei lösliche Komplexe des dreiwertigen
Eisens mit Saccharose, Dextranen, Dextrinen, etc. gebildet werden,
welche die Ausfällung von Eisenoxidhydraten nicht nur in
der parenteralen Zubereitung verhindern sondern gerade auch bei
der Injektion oder Infusion der erfindungsgemäßen
Eisen-Dextran-Zubereitung in den menschlichen oder tierischen Körper
verhindern.
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In
DE 938 502 wird ein Verfahren
zur Herstellung eines für die Behandlung von Eisenmangel-Anämie geeigneten
kolloidalen Ferrihydroxid-Dextran-Komplexes beschrieben, der in
erster Linie zur intramuskulären Injektion dient, jedoch
auch den intravenösem Gebrauch werden kann.
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In
DE 12 19 171 wird ebenfalls
ein Verfahren zur Herstellung eines eisenhaltigen Präparates
zur intramuskulären Injektion unter Verwendung von Ferrisalzlösungen,
Oxycarbonsäuren und Hexiten beschrieben. Als Oxycarbonsäure
kommen hier Citronensäure, Gluconsäure, Weinsäure
oder Äpfelsäure in Betracht. Zusätzlich
kann hier Dextrin oder eine niedermolukulare Dextranfraktion zugesetzt
werden.
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In
EP 00 44 050 wird ebenfalls
ein Verfahren zur Herstellung von Eisen(III)-Hydroxid-Dextran-Komplexen
beschrieben, wobei zu einer sauren, ein teilweise depolymerisiertes
Dextran und ein Eisen(III)-Salz enthaltene Lösung ein Alkalikarbonat,
Ammoniumcarbonat oder ein Carbonat einer gegenüber den
Reaktionskomponenten inerten organischen Base und anschließend
ein Alkalimetallhydroxid oder Ammoniumhydroxid zugegeben, die gebildete
Suspension durch Erhitzen in Lösung gebracht und die Lösung
in an sich bekannter Weise aufgearbeitet wird.
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In
EP 06 34 174 A1 wird
eine Zubereitung zur Eisenmangel-Behandlung für den tierärztlichen
Bereich geschrieben, welche einen Komplex eines carboxylierten Dextrans,
das durch einen bestimmten mikrobiologischen Prozess erhalten wird,
mit einem Eisensalz beschreibt.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine alternative
Eisen-Zubereitung zur parenteralen Anwendung zur Verfügung
zu stellen, die gegenüber den Eisen-Zubereitungen aus dem
Stand der Technik verbesserte Eigenschaften besitzt. Die verbesserten
Eigenschaften können bei gleichbleibenden physikochemischen
Eigenschaften in einem (i) verringerten Nebenwirkungspotential,
beispielsweise einer verringerten Toxizität, (ii) einer
verbesserten Bioverfügbarkeit, (iii) einer verbesserten
Umweltverträglichkeit und/oder einfachen Herstellungsweise
bestehen.
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Die
vorstehenden Aufgaben werden durch die erfindungsgemäßen
Gegenstände, wie sie in der vorliegenden Beschreibung,
aber auch in den beigefügten Ansprüchen beschrieben
werden, gelöst.
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Ein
Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft deshalb eine wässrige
Eisen-Dextran-Zubereitung zur Prophylaxe oder Behandlung von Eisenmangel-Zuständen
in einem Menschen oder einem Tier, wobei das Eisen in Form von Fe
3+-Ionen vorliegt und mit dem Dextran einen
wasserlöslichen Komplex bildet, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zubereitung ein, zwei, drei, vier oder mehrere Verbindungen
der allgemeinen Formel (I)
wobei R einen C1 bis C4-Alkyl-Rest
darstellt, und/oder deren Salze umfasst.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine Mehrdosen-Zubereitung
zur parenteralen Prophylaxe oder Behandlung von Eisenmangel-Zuständen
in einem Menschen oder einem Tier, dadurch gekennzeichnet, dass
die Mehrdosen-Zubereitung eine erfindungsgemäße
wässrige Eisen-Dextran-Zubereitung und ein geeignetes Verhältnis
umfasst oder daraus besteht.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein Kit
umfassend oder bestehend aus:
- a) einer erfindungsgemäßen
Mehrdosen-Zubereitung und
- b) einer, zwei, drei oder mehreren geeigneten Spritzen zur Injektion
der Zubereitung oder
- c) einem, zwei oder mehreren Infusionsbestecken zur Infusion
der Zubereitung.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine Verwendung
einer erfindungsgemäßen wässrigen Eisen-Dextran-Zubereitung
zur parenteralen Prophylaxe oder Behandlung eines Eisenmangel-Zustandes
in einem Menschen oder einem Tier.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine Verwendung
von ein, zwei, drei, vier oder mehreren Verbindungen der allgemeinen
Formel (I),
wobei R einen C1 bis C4-Alkyl-Rest
darstellt, und/oder deren Salze, zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft eine Verwendung
von ein, zwei, drei, vier oder mehreren Verbindungen der allgemeinen
Formel (I),
wobei R einen C1 bis C4-Alkyl-Rest
darstellt und/oder deren Salze, zur Reduzierung der Nebenwirkungen
einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
bei parenteraler Applizierung in einen Menschen oder ein Tier.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung,
dadurch gekennzeichnet, dass
- a) eine oder mehrere
unterschiedliche Fe3+-Verbindungen bereitgestellt
werden,
- b) ein oder mehrere unterschiedliche Dextran-Verbindungen bereitgestellt
werden,
- c) ein, zwei, drei, vier oder mehrere Verbindungen der allgemeinen
Formel (I) wobei R einen C1 bis C4-Alkyl-Rest
darstellt, und/oder deren Salze, bereitgestellt werden und
- d) die Verbindungen aus Schritt a), b) und c) in Wasser gelöst
werden.
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Die
vorliegende Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass eine erfindungsgemäße
Eisen-Dextran-Zubereitung verbesserte Eigenschaften gegenüber
den Eisen-Zubereitungen aus dem Stand der Technik aufweist.
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Hierzu
zählen insbesondere verbesserten Eigenschaften in Bezug
auf ein verringertes Nebenwirkungspotential, da bei der parenteralen
Anwendung auf grund einer geringen Toxizität weniger Entzündungen beobachtet
wurden. Zudem wurde beobachtet, dass eine im Vergleich zu Zubereitungen
aus dem Stand der Technik verbesserte Bioverfügbarkeit
beobachtet werden konnte.
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Der
Mechanismus, der zur Verbesserung der Bioverfügbarkeit
führt, konnte noch nicht mit endgültiger Sicherheit
ermittelt werden, jedoch wird angenommen, dass eine oder mehrere
Verbindungen der Formel (I), wie vorstehend beschrieben, an der
Verbesserung der Bioverfügbarkeit teilhaben.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
besteht darin, dass der Anteil des üblicherweise in Mehrdosen-Zubereitungen
verwendeten Konservierungsmittels Phenol durch den Einsatz von ein
oder mehreren Verbindungen der Formel (I), wie vorstehend beschrieben,
reduziert werden kann bzw. dass das Phenol als Konservierungsmittel
in Gänze durch ein oder mehrere Verbindungen der Formel
(I) ersetzt wird. Dies ist insbesondere von Vorteil, da Phenol als
eine giftige Verbindung eingestuft wird und dementsprechend weniger
umweltverträglich ist.
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Somit
stellt die vorliegende Erfindung Gegenstände bereit, die
im Vergleich zu den Gegenständen des Standes der Technik überraschende
Vorteile aufweisen, die für einen Fachmann nicht vorherzusehen
waren.
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Im
Nachfolgenden werden die bevorzugten Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen
Gegenstände beschrieben. Bevorzugte Ausgestaltungen der
einzelnen erfindungsgemäßen Gegenstände
können auch in den weiteren Gegenständen ebenfalls
bevorzugt sein, auch wenn dies nicht explizit beschrieben wird.
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Im
Sinne der vorliegenden Erfindung fallen unter den Begriff „C1
bis C4 Alkyl-Reste" Methyl, Ethyl, n-Propyl, Isopropyl, n-Butyl,
tert.-Butyl.
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Bevorzugte
Verbindungen der Formel (I) werden ausgewählt aus der Gruppe
bestehend aus 4-Hydroxybenzoesäuremethylester, 4-Hydroxybenzoesäureethylester,
4-Hydroxybenzoesäurepropylester, 4-Hydroxybenzoesäurebutylester
sowie deren Salze. Insbesondere bevorzugt für den Einsatz
in erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitungen
sind Natriumsalze der folgenden Kombinationen an Verbindungen (i)
4-Hydroxybenzoesäuremethylester und 4-Hydroxybenzoesäurepropylester
oder (ii) 4-Hydroxybenzoesäuremethylester, 4-Hydroxybenzoesäureethylester,
4-Hydroxybenzoesäureprpylester und 4-Hydroxybenzoesäurebutylester oder
(iii) 4-Hydroxybenzoesäureethylester und 4-Hydroxybenzoesäurebutylester.
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Unter „parenteral",
insbesondere „parenterale Zubereitung" im Sinne der vorliegenden
Erfindung ist sterile Zubereitung zu verstehen, die zur Injektion
(Iniectabilia) oder zur Infusion (Infundabilia) in den menschlichen
oder tierischen Körper bestimmt ist.
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Injektions-Zubereitungen
im Sinne dieser Erfindung, sind Zubereitungen, die ein Volumen umfassen, das
mehrmalige Applikationen von 0,5 bis 5 ml erlaubt, wobei die Zubereitungen
bevorzugt Volumen von bis zu 500 ml, weiter bevorzugt 50 ml, 100
ml oder 200 ml aufweisen.
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Infusions-Zubereitungen
im Sinne dieser Erfindung weisen üblicherweise größere
Volumen als Injektions-Zubereitungen auf, vorzugsweise mehr als
100 ml, weiter bevorzugt 500 ml.
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Gegebenenfalls
sind erfindungsgemäße Zubereitungen an jeweils
erforderliche Voraussetzungen für Injektionszubereitungen,
vorzugsweise zur Applikation in muskuläres Gewebe, oder
Infusions-Zubereitungen, vorzugsweise zur Applikation in Gefäßvenen,
anzupassen. Insbesondere kann es sein, dass bei der intravenösen
Applikation die erfindungsgemäße Eisen-Dextran-Lösung
verdünnt werden muss. Hierbei können alle üblichen
Lösungsmittel zur intravenösen Applikation verwendet
werden, bevorzugt wird 5%ige Glucose-Lösung oder 0,9%ige
sterile NaCl-Lösung verwendet.
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Unter
dem Begriff „Mehrdosen-Zubereitung" gemäß einem
der erfindungsgemäßen Gegenstände ist eine
erfindungsgemäße Eisen-Dextran-Zubereitung zu
verstehen, die in einem geeigneten Behältnis bereitgestellt
wird, so dass deren Volumen für zwei, drei, vier oder mehrere übliche
parenteralen Applikationen in den menschlichen oder tierischen Körper,
also zum mehrmaligen Gebrauch, zur Prophylaxe oder Behandlung von Eisenmangel-Zuständen
ausreicht. Da hierbei zwei, drei, vier oder mehrfach ein geeignetes
Volumen einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
aus dem geeigneten Behältnis entnommen werden müssen, muss
die erfindungsgemäße Eisen-Dextran-Zubereitung
dementsprechend konserviert vorliegen, um die Erfordernisse einer
Mehrdosen-Zubereitung zu erfüllen.
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Die
parenterale Applikation der erfindungsgemäßen
Eisen-Dextran-Zubereitung sowie deren bevorzugten Ausgestaltungen
wird bevorzugt Schweinen eingesetzt, besonders bevorzugt zur Prophylaxe
der Eisenmangel-Anämien bei Saugferkeln.
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Eine
erfindungsgemäße wässrige Eisen-Dextran-Zubereitung
kann zusätzlich ebenfalls Phenol enthalten. Phenol ist
dann in solchen Menge vorhanden, in denen Phenol üblicherweise
Konservierungsmitteleigenschaften vermittelt. Vorzugsweise liegt
der Gehalt von Phenol in einem Bereich von 0 bis 10 mg/ml, weiter bevorzugt
5 mg/ml bezogen auf das Volumen der Endzubereitung.
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Bevorzugt
weist eine erfindungsgemäße Eisen-Dextran-Zubereitung
allerdings Phenol in einer Konzentration auf, die üblicherweise
nicht mehr ausreicht, um Konservierungsmitteleigenschaften zu vermitteln. Die
Konservierungsmitteleigenschaft wird dann durch die Kombination
mit ein oder mehreren Verbindungen der allgemeinen Formel (I), wie
vorstehend beschrieben, vermittelt.
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Der
Gehalt an Phenol liegt demzufolge vorzugsweise in einem Bereich
von 0 bis 5 mg/ml, weiter bevorzugt bei 0 mg/ml jeweils bezogen
auf das Endvolumen der erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung.
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In
einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
weist der Eisen-Dextran-Komplex üblicherweise ein mittleres
Molekulargewicht (Mn) von 50.000 bis 150.000 Dalton auf. Bevorzugt
sind mittlere Molekulargewichte (Mn) des Eisen-Dextran-Komplexes
von 90.000 bis 120.000 Dalton.
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Das
Dextran in dem Eisen-Dextran-Komplex einer erfindungsgemäßen
Eisen-Dextran-Zubereitung weist ein mittleres Molekulargewicht (Mw) üblicherweise
von 400 bis 20.000 Dalton auf. Bevorzugt sind hier mittlere Molekulargewichte
(Mw) des Dextrans in einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
von 5.000 bis 7.500 Dalton oder alternativ von 400 bis 2.500 Dalton.
Je kleiner das mittlere Molekulargewicht (Mw) des Dextrans ist,
desto besser ist seine Verträglichkeit.
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Für
eine erfindungsgemäße Eisen-Dextran-Zubereitung
können alle üblichen Fe3+-Salze
und Oxide, vorzugsweise FeCl3 oder Fe2O3 verwendet werden,
wobei FeCl3 aus Kosten- und Toxizitätsgründen
besonders bevorzugt ist.
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In
einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
liegt der Gewichtsanteil an Fe3+ bezogen
auf das Gesamtvolumen der fertigen Zubereitung üblicherweise
im Bereich von 20 bis 250 g/L, wobei der Gewichtsanteil von Fe3+ auf die relative Atommasse 55,847 g/mol
von Fe berechnet wurde. Bevorzugt sind hier Gewichtsanteile des
Fe3+ bezogen auf das Gesamtvolumen der fertigen
erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung von
95 bis 105 g/L (entspricht einer ca. 10%igen Lösung), alternativ
von 190 bis 210 g/L (entspricht einer ca. 20%igen Lösung)
oder alternativ von 45 bis 55 g/L (entspricht einer ca. 5%igen Lösung).
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Das
Gesamtvolumen der fertigen Zubereitung stellt üblicherweise
ein Volumen dar, das für eine Mehrdosen-Applikation, also
zum mehrmaligen Gebrauch, verwendet werden kann. Bevorzugt liegt
das Gesamtvolumen der fertigen erfindungsgemäßen
Eisen-Dextran-Zubereitung im Bereich von 10 bis 100 ml, weiter bevorzugt
bei 100 ml oder 250 ml.
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Das
Wasser für die erfindungsgemäße wässrige
Eisen-Dextran-Zubereitung ist üblicherweise Wasser für
Injektionszwecke.
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Zusätzlich
kann eine erfindungsgemäße Eisen-Dextran-Zubereitung
weitere Hilfsstoffe umfassen, die üblicherweise für
die Herstellung von Parenteralia, Iniectabilia oder Infundabilia,
verwendet werden können. Bevorzugte Hilfsstoffe werden
ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus: Natriumchlorid,
Natriumcarbonat, Salzsäure, Natriumhydroxid, Benzylalkohol
und/oder Chlorcresol, organische Säuren, vorzugsweise Ascorbinsäure,
Natrium-EDTA und/oder Natriumbisulfit.
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Wie
oben bereits beschrieben, vermitteln bereits ein oder mehrere Verbindungen
der Formel (I) sowie deren bevorzugten Ausgestaltungen Konservierungsmitteleigenschaften,
so dass vorzugsweise keine weiteren Konservierungsmittel zusätzlich
in die erfindungsgemäße Zubereitung aufgenommen
werden müssen. Alternativ kann die erfindungsgemäße
Zubereitung jedoch auch weitere übliche Konservierungsmittel,
wie vorzugsweise Phenol, Benzylalkohol und/oder Chorcresol in solchen
Konzentrationen umfassen, in denen sie üblicherweise Konservierungsmitteleigenschaften
vermitteln, aber auch in Konzentrationen, in denen sie üblicherweise
keine Konservierungsmitteleigenschaften vermitteln, aber durch die
Kombination mit einer, zwei, drei, vier oder mehreren Verbindungen
der Formel (I) sowie deren bevorzugten Ausgestaltungen eine Konservierung
der erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
bewirken.
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Als
Behältnisse für die erfindungsgemäße
Mehrdosen-Zubereitung können alle üblicherweise
für einen mehrmaligen Gebrauch geeigneten Behältnisse
verwendet werden. Bevorzugt werden diese Behältnisse ausgewählt
aus der Gruppe bestehend aus: Gläser, vorzugsweise Pharma-Glas
Typ 1 und Typ 2, oder Kunststoffe bzw. Polymere, vorzugsweise Polypropylen
(PP), Polyethylen (PE) und Polyethylen-Terephthalat (PET).
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In
dem erfindungsgemäßen Kit werden neben einer erfindungsgemäßen
Mehrdosen-Zubereitung sowie deren bevorzugten Ausgestaltungen auch
1, 2 oder mehrere geeigneter Spritzen zur parenteralen Injektion der
Lösung bereit gestellt. Als geeignete Spritzen können
diejenigen Spritzen verwendet werden, die üblicherweise
zur parenteralen Injektion von Lösungen geeignet sind.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
einer erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung
werden die Verbindungen der Bestandteile a) bis c) mit vorgelegtem
Wasser, vorzugsweise Wasser für Injektionszwecke, nach
gängigen Verfahren in Lösung gebracht.
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Sofern
weitere Hilfsstoffe, wie oben beschrieben, in der erfindungsgemäßen
Zubereitung enthalten sein sollen, werden diese je nach Bedarf einer
bereits vorgemischten Zubereitung zugesetzt.
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In
einer alternativen Ausgestaltung kann der gebildete Eisen-Dextran-Komplex
durch Zugabe von Isopropanol ausgefällt werden und anschließend
der Überstand dekantiert werden. Bevorzugt wird dann der
ausgefällte Eisen-Dextran-Komplex sprühgetrocknet
und anschließend in Wasser wieder gelöst.
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Im
Folgenden werden die Gegenstände der vorliegenden Erfindung
durch die nachfolgenden Beispiele dargestellt, wobei der erfindungsgemäße
Schutzumfang nicht auf die spezifisch dargestellten Beispiele beschränkt
wird. Bevorzugte Ausgestaltungen können auch in den einzelnen
Komponenten und Verfahrensschritten gesehen werden, die mit dem
vorstehend genannten allgemeinen und auch bevorzugten erfindungsgemäßen
Gegenständen kombiniert werden können.
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Exemplarische Beispiele für die
Herstellung der erfindungsgemäßen Eisen-Dextran-Zubereitung:
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Herstellungsverfahren
Alternative 1:
1 Liter
enthalten: | |
1.
Eisendextran-Pulver (30%) | 333,3
g |
2.
Wasser für Injektionszwecke | 860,5
g |
3.
PHB-Methylester Na | 0,5
g |
4.
PHB-Propylester Na | 0,05
g |
5.
Natriumchlorid | 1,0
g |
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HCL
oder NAOH werden gegebenenfalls zur pH-Wert Einstellung verwendet.
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Das
Wasser für Injektionszwecke wird bei ca. 65°C
vorgelegt und der Zusatz (NaCl) darin gelöst. Anschließend
erfolgt die Zugabe des Eisendextrans. Danach erfolgt unter Rühren
die Zugabe der PHB-Ester. Nun wird der pH-Wert mit NaOH auf 11,5
eingestellt. Anschließend wird der pH-Wert mit HCl auf
6,5 eingestellt. Zum Schluss wird mit Wasser für Injektionszwecke
bis zur Sollansatzmenge aufgefüllt. Herstellungsverfahren
Alternative 2:
1 Liter
enthalten: | |
1.
Eisendextran-Lösung (15%) | 666,7
g |
2.
Wasser für Injektionszwecke | 527,2
g |
3.
PHB-Methylester Na | 0,5
g |
4.
PHB-Propylester Na | 0,05
g |
5.
Natriumchlorid | 1,0
g |
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HCL
und/oder NAOH werden gegebenenfalls zur pH-Wert Einstellung verwendet.
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Das
Wasser für Injektionszwecke wird bei ca. 65°C
vorgelegt und der Zusatz (NaCl) darin gelöst. Anschließend
erfolgt die Zugabe der Eisendextranlösung. Danach erfolgt
unter Rühren die Zugabe der PHB-Ester. Nun wird der pH-Wert
mit NaOH auf 11,5 eingestellt. Anschließend wird der pH-Wert
mit HCl auf 6,5 eingestellt. Zum Schluss wird mit Wasser für
Injektionszwecke bis zur Sollansatzmenge aufgefüllt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 938502 [0007]
- - DE 1219171 [0008]
- - EP 0044050 [0009]
- - EP 0634174 A1 [0010]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Aktories et
al., „Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie,
9. Auflage, S. 737 ff., S. 737 [0002]