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DE102007042504B4 - Warnbalken für Einsatzfahrzeuge mit Dachreling - Google Patents

Warnbalken für Einsatzfahrzeuge mit Dachreling Download PDF

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DE102007042504B4 DE200710042504 DE102007042504A DE102007042504B4 DE 102007042504 B4 DE102007042504 B4 DE 102007042504B4 DE 200710042504 DE200710042504 DE 200710042504 DE 102007042504 A DE102007042504 A DE 102007042504A DE 102007042504 B4 DE102007042504 B4 DE 102007042504B4
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    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
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Abstract

Warnbalken für Einsatzfahrzeuge mit Dachreling umfassend eine Grundplatte, wenigstens eine Haube und eine Anzahl von optischen und/oder akustischen Signaleinrichtungen,
– wobei wenigstens eine Klemmeinrichtung zum form- und kraftschlüssigen Befestigen der Grundplatte an der Dachreling eines Fahrzeugs vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
– daß der Warnbalken an seinen beiden im bestimmungsgemäßen Montagezustand der linken und rechten Fahrzeugseite zugewandten Außenseiten mit optischen Seitensignaleinrichtungen, insbesondere Blinkern, und/oder Seitenscheinwerfern versehen ist,
– wobei die Seitensignaleinrichtungen und/oder die Seitenscheinwerfer an einem im bestimmungsgemäßen Montagezustand zur linken oder rechten Fahrzeugseite gewandten ersten Klemmbacken der Klemmeinrichtung oder einer gesonderten Verblendung für die Klemmeinrichtung vorgesehen sind.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft einen Warnbalken für Einsatzfahrzeuge mit Dachreling, wobei der Warnbalken eine Grundplatte, wenigstens eine Haube und eine Anzahl von optischen und/oder akustischen Signaleinrichtungen umfaßt.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Warnbalken der hier in Frage stehenden Art sind bekannt. Sie dienen dazu, z. B. bei Einsatzfahrzeugen von Polizei und Feuerwehr optische und/oder akustische Signaleinrichtungen, wie z. B. Blaulichter, auf dem Dach des jeweiligen Fahrzeugs zu befestigen.
  • Die Befestigung der Warnbalken, die aufgrund der verwendeten Signaleinrichtungen ein nicht unerhebliches Gewicht haben, gleichzeitig aber auch bei hohen Geschwindigkeiten und extremen Fahrsituationen (Verfolgung von anderen Fahrzeugen, schneller Transport von Kranken und Verletzten) sicher am Fahrzeug gehaltert werden müssen, bringt verschiedene, nicht-triviale Probleme mit sich.
  • Zur Befestigung des Warnbalkens sind zum einen Lösungen bekannt, bei denen ein fahrzeugspezifischer Dachaufsatz (auch Befestigungsaufsatz oder Träger genannt), der auf dem Fahrzeugdach verschraubt wird, mehrere Funktionen übernimmt: er dient als Verbindungs- und Befestigungsglied für den Warnbalken mit den Fahrzeug, verblendet die Unterseite des Warnbalkens mit den Kabelführungen zur Steuerung und Energieversorgung des Warnbalkens und bildet ein aerodynamisches Profil.
  • Wird jedoch der Dachaufsatz mit dem Fahrzeugdach verschraubt, gestaltet sich ein Rückbau aufwendig. Da Einsatzfahrzeuge nach Ende der Nutzungsdauer regelmäßig in den zivilen Verkehr überführt werden, müssen dann mehrere verhältnismäßig große Löcher im Fahrzeugdach beseitigt werden, was mit hohem Aufwand einschließlich der Neulackierung zumindest des Fahrzeugdaches verbunden ist.
  • Zur zumindest partiellen Lösung der mit der Verschraubung und dem Rückbau verbundenen Probleme sind aus der DE 198 34 166 A1 und der DE 10 2005 005 341 A1 Lösungen für Fahrzeuge mit sogenannter ”offener Dachreling” bekannt. Dabei wird unter einer offenen Dachreling eine solche Dachreling verstanden, die nur an einigen, üblicherweise drei oder vier Befestigungsstellen mit dem Fahrzeugdach verbunden ist und zwischen diesen Befestigungsstellen frei umgriffen werden kann.
  • Bei den aus den beiden genannten Druckschriften bekannten Lösungen werden wiederum fahrzeugspezifische Dachaufsätze verwendet, die an der linken und rechten Dachreling eines Fahrzeugs mit offener Dachreling befestigt werden können und als Montagebasis für den eigentlichen Warnbalken dienen.
  • Allerdings ist die Verwendung eines fahrzeugspezifischen Dachaufsatzes zur Befestigung des Warnbalkens eine teure und aufwendige Lösung, da für verschiedene Fahrzeugtypen verschiedene Aufsätze bereitgehalten werden müssen und zudem relativ viel Zeit erforderlich ist, um zunächst den Aufsatz auf dem Fahrzeugdach und dann den Warnbalken an dem Aufsatz zu montieren.
  • Aus der DE 20 2004 017 722 U1 ist ein Warnbalken für Einsatzfahrzeuge bekannt, der modular aufgebaut und mit Seitensignaleinrichtungen versehen ist. Jedoch erfordert ein solcher Balken eine spezielle Bodenplatte zur Montage auf dem Fahrzeug.
  • Ein weiterer gravierender Nachteil der bekannten Lösungen ist, daß die Dachaufsätze die Bauhöhe des Fahrzeugs regelmäßig um etwa 10 cm zusätzlich zu der durch unterschiedliche, länderspezifische Vorschriften bedingten Mindestbauhöhe des Warnbalkens, die sich z. B. durch die jeweilige erforderliche Mindestgröße eines Blaulichts ergibt, erhöhen. Dies kann gerade bei hohen Fahrzeugen, wie z. B. Vans, dazu führen, daß die Einfahrthöhe von Tiefgaragen überschritten wird. Zudem werden die aerodynamischen Eigenschaften und das Fahrverhalten insbesondere unter extremen Fahrbedingungen verschlechtert.
  • Ein weiterer Nachteil ist, daß die bekannten Lösungen stets offene Dachrelinge erfordern, während heute immer häufig Fahrzeuge mit sog. ”geschlossenen Dachrelingen” ausgestattet werden. Dabei wird unter einer geschlossenen Dachreling eine solche Dachreling verstanden, die durchgehend am Fahrzeugdach anliegt, so daß sie nur von oben ergriffen, nicht aber komplett umgriffen werden kann.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Warnbalken der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem nicht nur ein Rückbau, d. h. eine Entfernung des Warnbalkens von einem Fahrzeug, problemlos möglich ist, sondern der auch leichter und schneller montiert werden kann als die bekannten Warnbalken und der inklusive der Montageeinrichtungen ein geringeres Gewicht und eine geringere Bauhöhe als die bekannten Warnbalken besitzt. Zudem soll der Warnbalken mit zusätzlichen Signaleinrichtungen und/oder Seitenscheinwerfern versehen sein und sowohl auf Fahrzeugen mit offener als auch mit geschlossener Dachreling befestigbar sein.
  • Die Aufgabe wird gelöst von einem Warnbalken mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Der nebengeordnete Anspruch 17 betrifft ein Einsatzfahrzeug mit einem entsprechenden Warnbalken.
  • Die Erfindung hat zum einen den Vorteil, direkt an der Dachreling anzugreifen, ohne diese zu beschädigen, und dabei sowohl bei offenen als auch bei geschlossenen Dachrelingen verwendet werden zu können. Zudem kann, wie im folgenden noch dargelegt werden wird, der Warnbalken durch Modifikation weniger Bauteile universell eingesetzt werden, so daß viele Teile des Warnbalkens vorteilhaft in Großserie gefertigt werden können. Der Hauptvorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt jedoch darin, daß der bislang verwendete Dachaufsatz komplett entfällt, wodurch sich Kostenvorteile ergeben, das Gewicht verringert und die Bauhöhe reduziert wird, so daß auch hohe Einsatzfahrzeuge wie z. B. Vans problemlos in viele Tiefgaragen einfahren können.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht-beschränkenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Warnbalken in perspektivischer Gesamtansicht.
  • 2 zeigt ausschnittsweise einen Querschnitt durch einen Warnbalken im Bereich der Klemmeinrichtung.
  • 3 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Abschnitt der Grundplatte nebst eines ersten und zweiten Klemmbackens.
  • BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • In der 1 ist ein in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichneter erfindungsgemäßer Warnbalken für Einsatzfahrzeuge mit Dachreling gezeigt, der bei diesem Ausführungsbeispiel über eine dreiteilige Haube verfügt, die ein Mittelteil 12 und zwei Seitenteile 14 und 16 umfaßt. Dabei sei an dieser Stelle betont, daß an Stelle einer dreiteiligen Haube selbstverständlich auch eine einteilige Haube vorgesehen werden kann. Eine dreiteilige Haube hat jedoch den Vorteil, daß sie leichter an unterschiedliche Dachbreiten angepaßt werden kann. Dazu kann das Mittelteil z. B. als extrudiertes Kunststoffprofil ausgebildet sein, das leicht auf unterschiedliche Längen gekürzt werden kann. Vorteilhaft ist das Mittelteil zumindest partiell transparent und deckt ein Teil- oder Vollmatrixdisplay ab, auf dem unterschiedliche Hinweise und Aufforderungen, wie z. B. ”STOP POLIZEI” angezeigt werden können.
  • Die beiden Seitenteile 14 und 16 decken üblicherweise optische Signaleinrichtungen wie Rundumkennleuchten ab. Je nach Art des Einsatzfahrzeuges können sie z. B. aus zumindest partiell transparentem, blau oder orange eingefärbtem Kunststoff bestehen. Dabei kann je nach Anwendungsfall und Kundenwunsch vorgesehen sein, daß es sich bei dem linken und rechten Seitenteil um identische Kunststoffspritzgußteile handelt, so daß also nur eine Gußform benötigt wird.
  • Die Seitenteile besitzen typischerweise Bauhöhen im Bereich von 130 mm, das Mittelteil typischerweise eine Bauhöhe von 120 mm. Da der im Stand der Technik vorgesehene Dachaufsatz entfällt, sind dies vorteilhaft auch gleichzeitig die typischen Höhen, um die sich die Fahrzeughöhe durch den Warnbalken erhöht.
  • Der Warnbalken 10 umfaßt bei diesem Ausführungsbeispiel ferner zwei Verblendungen 18 und 20, bei denen es sich um fahrzeugspezifische Bauteile handelt, da sie die unterschiedliche Ausgestaltung, insbesondere Krümmung, der Fahrzeugdächer im Randbereich ausgleichen. Die Verblendungen können separate Bauteile sein, die am Warnbalken z. B. über entsprechende Rastmittel am Schluß des Montagevorganges befestigt werden. Die Verblendungen können aber auch vorteilhaft Teil der Klemmeinrichtung sein, auf die im Zusammenhang mit der Beschreibung der 2 und 3 noch eingegangen wird.
  • Die Verblendungen 18 und 20 sind bei diesem Ausführungsbeispiel mit optischen Seitensignaleinrichtungen 22 versehen, von denen aufgrund der Darstellungsweise des Warnbalkens in der 1 nur eine sichtbar ist. Bei diesen Seitensignaleinrichtungen kann es sich z. B. um Blinker, aber auch um sogenannte ”Alley Lights” (Seitenscheinwerfer) handeln. Zu erkennen sind ferner zwei Öffnungen 24, durch die im bestimmungsgemäßen Montagezustand die Dachreling des mit dem Warnbalken ausgestatteten Fahrzeugs verläuft.
  • Der erfindungsgemäße Warnbalken weist ferner zwei Klemmeinrichtungen zum form- und kraftschlüssigen Befestigen des Warnbalkens an der Dachreling des jeweiligen Einsatzfahrzeuges auf. Mit Bezug auf die 2 und 3 wird nun eine solche Klemmeinrichtung am Beispiel einer Klemmeinrichtung für eine sogenannte offene Dachreling erläutert. Die Erfindung läßt sich jedoch auch bei einer geschlossenen Dachreling, die durchgehend am Fahrzeugdach anliegt, so daß sie nur von oben ergriffen, nicht aber komplett umgriffen werden kann, problemlos einsetzen, wozu nur die klemmenden Teile der Klemmeinrichtung entsprechend ausgebildet werden müssen.
  • In der 2 ist ein Querschnitt durch einen Abschnitt eines wiederum mit 10 bezeichneten erfindungsgemäßen Warnbalkens im Bereich der seitlichen Haube 14 gemäß 1 gezeigt, wobei jedoch bei dieser rein beispielhaften Darstellung die in 1 gezeigten seitlichen Signallichter 22 nicht dargestellt sind. Die Klemmeinrichtung zur Befestigung des Warnbalkens 10 an einer Dachreling wird bei diesem Ausführungsbeispiel von einer Grundplatte 26, einem ersten Klemmbacken 18, der gleichzeitig der Verblendung dient und daher mit demselben Bezugszeichen versehen wurde, wie die in 1 gezeigte Verblendung, einem zweiten Klemmbacken 28 sowie einer Befestigungsschraube 30.
  • Wie in 2 gut zu erkennen, besitzt der erste Klemmbacken 18 eine Durchgangsöffnung für den Gewindeabschnitt der Befestigungsschraube 30 und bildet gleichzeitig einen Anschlag für den Kopf der Befestigungsschraube 30, so daß beim Hineindrehen der Schraube 30 in eine mit einem entsprechenden Innengewinde versehene Bohrung, bei der es sich um eine Durchgangsbohrung oder, wie bei diesem Ausführungsbeispiel, um ein Sackloch handeln kann, in der Grundplatte 26 der erste Klemmbacken 18 in Richtung auf die Grundplatte 26 angezogen wird.
  • Zwischen dem ersten Klemmbacken 18 und der Grundplatte 26 ist, in Richtung der Befestigungsschraube 30 gesehen, ein zweiter Klemmbacken 28 mit einer Durchgangsöffnung für den Gewindeabschnitt der Befestigungsschraube vorgesehen. Dabei ist es natürlich möglich, eine entsprechende Klemmwirkung auch durch Vorsehen nur des ersten Klemmbackens 18 und entsprechende Ausgestaltung der Grundplatte 26 zu erzielen. Die Ausführungsform mit einem zweiten Klemmbacken hat jedoch den Vorteil, daß die Grundplatte 26 als standardisiertes Metallbauteil hergestellt werden kann und die Anpassung an unterschiedliche Dachrelingsquerschnitte durch den separaten zweiten Klemmbacken 28 erfolgt.
  • Wie in 2 weiter gut zu erkennen, schließen erster Klemmbacken 18 und zweiter Klemmbacken 28 zwischen sich eine Öffnung 24 für eine sogenannte offene Dachreling ein, wobei die Öffnung so ausgestaltet ist, daß durch Anziehen der Befestigungsschraube der Warnbalken sowohl form- als auch kraftschlüssig gehalten wird. Die Befestigungsschraube verläuft dann zwischen Fahrzeugdach und Dachreling. Bei einer Ausführungsform für geschlossene Dachrelinge verlaufen die Befestigungsschrauben dagegen oberhalb von Dach und Dachreling, und eine entsprechende Klemmeinrichtung umgreift nicht die Dachreling, sondern greift die diese von links und rechts.
  • Erster und zweiter Klemmbacken sind vorteilhaft aus einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt, so daß sie eine in der Regel metallische Dachreling nicht verkratzen. Es ist natürlich auch möglich, den oder die Klemmbacken aus Metall herzustellen und dann diejenigen Bereiche, die mit der Dachreling in Kontakt kommen sollen, mit einem Schutzüberzug z. B. aus Kunststoff zu versehen.
  • Da es sich bei der Grundplatte um ein bei möglichst vielen verschiedenen Fahrzeugtypen einsetzbares Standardbauteil handeln soll, ist bei diesem Ausführungsbeispiel ferner ein elastisches Ausgleichselement 32 vorgesehen, das z. B. in Form von Gummilippen oder schlauchartigen Dichtungen mit Hohlkammern vorliegen und den Warnbalken zur Dachoberseite hin umlaufend abdichten kann.
  • In der 3 ist in perspektivischer Teilansicht die Grundplatte 26 nebst eines ersten und zweiten Klemmbackens 18 bzw. 28 gezeigt, wobei die Grundplatte bei diesem Ausführungsbeispiel eine hier nur partiell gezeigte langgestreckte Mittelplatte 26a sowie zwei an den Enden der langgestreckten Mittelplatte 26a vorgesehene separate Basisplatten 26b, von den hier nur eine dargestellt ist, umfaßt.
  • Während die Grundplatte grundsätzlich auch als einstückiges Bauteil ausgebildet sein kann, hat die gezeigte Ausbildung den Vorteil, daß eine Anpassung der Grundplatte an unterschiedliche Fahrzeugbreiten durch Ablängen der einfach aufgebauten Mittelplatte 26a erfolgen kann, während die komplizierter geformten Basisplatten 26b unverändert bleiben und mit der Basisplatte 26a in geeigneter Weise verbunden werden z. B. durch Schweißen, Schrauben, Nieten oder Kleben. Fertigungskosten können weiter dadurch gespart werden, daß die Basisplatten 26b jeweils identisch ausgebildet werden.
  • Die Grundplatte kann hier nicht weiter gezeigte Aufnahmen für unterschiedliche, optional vorsehbare Signaleinrichtungsmodule, wie insbesondere Rundumkennleuchten, Blitzlichter, Lautsprecher, Teil- und Vollmatrixdisplays u. dgl. sowie deren entsprechende Steuereinheiten, soweit diese nicht im Fahrzeuginneren vorgesehen werden, aufweisen.
  • Die Grundplatte, zumindest aber die Mittelplatte 26a wird vorteilhaft aus einem sehr steifen und harten Material, insbesondere Metall oder einem armierten Kunststoff, gefertigt, so daß sie vorteilhaft nicht nur eine Trag- sondern auch eine Sicherheitsfunktion besitzt und bei einem Überschlag des Einsatzfahrzeuges verhindert, daß sich optische und/oder akustische Signaleinrichtungen durch das Fahrzeugdach hindurchdrücken und im Fahrzeug befindliche Personen verletzten.
  • Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen möglich, die sich insbesondere auf die Ausgestaltung der Klemmeinrichtung beziehen. Je nach Größe und Gewicht des Warnbalkens kann der Fachmann z. B. an Stelle der gezeigten Befestigungsschraube, von denen selbstverständlich durch jeden Klemmbacken auch zwei oder drei geführt werden können, andere Spannmittel, z. B. federbelastete Hebel, vorsehen. Wichtig ist, daß bei Rückbau des Fahrzeuges praktisch keine Spuren der Befestigung des Warnbalkens an der Dachreling zurück bleiben. Zur Stromversorgung und Steuerung der in dem Warnbalken angeordneten Signaleinrichtungen ist lediglich die zur Führung eines im Regelfall mehradrigen, jedoch vom Gesamtquerschnitt her sehr dünnen Kabels notwendig, wozu nur eine kleine Bohrung, die beim Rückbau problemlos kaschiert werden kann, im Dach notwendig ist.

Claims (17)

  1. Warnbalken für Einsatzfahrzeuge mit Dachreling umfassend eine Grundplatte, wenigstens eine Haube und eine Anzahl von optischen und/oder akustischen Signaleinrichtungen, – wobei wenigstens eine Klemmeinrichtung zum form- und kraftschlüssigen Befestigen der Grundplatte an der Dachreling eines Fahrzeugs vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, – daß der Warnbalken an seinen beiden im bestimmungsgemäßen Montagezustand der linken und rechten Fahrzeugseite zugewandten Außenseiten mit optischen Seitensignaleinrichtungen, insbesondere Blinkern, und/oder Seitenscheinwerfern versehen ist, – wobei die Seitensignaleinrichtungen und/oder die Seitenscheinwerfer an einem im bestimmungsgemäßen Montagezustand zur linken oder rechten Fahrzeugseite gewandten ersten Klemmbacken der Klemmeinrichtung oder einer gesonderten Verblendung für die Klemmeinrichtung vorgesehen sind.
  2. Warnbalken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Klemmeinrichtung einen im bestimmungsgemäßen Montagezustand zur linken oder rechten Fahrzeugseite gewandten ersten Klemmbacken mit einer Durchgangsbohrung für den Gewindeabschnitt und mit einem Anschlag für den Kopf einer in die Grundplatte schraubbaren Befestigungsschraube aufweist.
  3. Warnbalken nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Klemmeinrichtung einen im bestimmungsgemäßen Montagezustand in Richtung der Befestigungsschraube gesehen zwischen dem ersten Klemmbacken und der Grundplatte angeordneten zweiten Klemmbacken mit einer Durchgangsöffnung für den Gewindeabschnitt der Befestigungsschraube aufweist.
  4. Warnbalken nach Anspruch 2 oder 3 für ein Einsatzfahrzeug mit offener Dachreling, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Klemmbacken und die Grundplatte derart ausgebildet sind, daß die Befestigungsschraube im bestimmungsgemäßen Montagezustand zwischen dem Dach und der Dachreling des Einsatzfahrzeuges verläuft.
  5. Warnbalken nach Anspruch 2 oder 3 für ein Einsatzfahrzeug mit geschlossener Dachreling, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Klemmbacken und die Grundplatte derart ausgebildet sind, daß die Befestigungsschraube im bestimmungsgemäßen Montagezustand von dem Dach des Einsatzfahrzeuges aus gesehen über der Dachreling verläuft.
  6. Warnbalken nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Klemmbacken als Verblendung der Klemmeinrichtung ausgebildet ist.
  7. Warnbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine gesonderte Verblendung für die Klemmeinrichtung vorgesehen und an dem Warnbalken insbesondere durch Verrasten befestigbar ist.
  8. Warnbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß genau eine durchgehende Haube vorgesehen ist, die die optischen und/oder akustischen Signaleinrichtungen abdeckt.
  9. Warnbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine dreiteilige Haube vorgesehen ist, die ein Mittelteil und zwei Seitenteile umfaßt.
  10. Warnbalken nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelteil ein zumindest partiell transparentes Kunststoffprofil ist.
  11. Warnbalken nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenteile identische Kunststoffspritzgußteile sind.
  12. Warnbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte ein einstückiges Bauteil ist.
  13. Warnbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte eine langgestreckte Mittelplatte umfaßt, an deren beiden Enden jeweils eine separate Basisplatte befestigt ist, die mit der Klemmeinrichtung zusammenwirkt.
  14. Warnbalken nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Basisplatten identisch ausgebildete Bauteile sind.
  15. Warnbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Fahrzeugdach zugewandten Seite der Grundplatte elastische Ausgleichselemente, insbesondere Gummi- oder Kunststofflippen oder -dichtungen vorgesehen sind.
  16. Warnbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte Aufnahmen für unterschiedliche, optional vorsehbare Signaleinrichtungsmodule, wie insbesondere Rundumkennleuchten, Blitzlichter, Lautsprecher, Teil- und Vollmatrixdisplays u. dgl. aufweist.
  17. Einsatzfahrzeug, gekennzeichnet durch einen Warnbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 16.
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