-
TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
-
Die
Erfindung betrifft einen Warnbalken für Einsatzfahrzeuge mit Dachreling,
wobei der Warnbalken eine Grundplatte, wenigstens eine Haube und eine
Anzahl von optischen und/oder akustischen Signaleinrichtungen umfaßt.
-
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
-
Warnbalken
der hier in Frage stehenden Art sind bekannt. Sie dienen dazu, z.
B. bei Einsatzfahrzeugen von Polizei und Feuerwehr optische und/oder akustische
Signaleinrichtungen, wie z. B. Blaulichter, auf dem Dach des jeweiligen
Fahrzeugs zu befestigen.
-
Die
Befestigung der Warnbalken, die aufgrund der verwendeten Signaleinrichtungen
ein nicht unerhebliches Gewicht haben, gleichzeitig aber auch bei
hohen Geschwindigkeiten und extremen Fahrsituationen (Verfolgung
von anderen Fahrzeugen, schneller Transport von Kranken und Verletzten)
sicher am Fahrzeug gehaltert werden müssen, bringt verschiedene,
nicht-triviale Probleme mit sich.
-
Zur
Befestigung des Warnbalkens sind zum einen Lösungen bekannt, bei denen ein
fahrzeugspezifischer Dachaufsatz (auch Befestigungsaufsatz oder
Träger
genannt), der auf dem Fahrzeugdach verschraubt wird, mehrere Funktionen übernimmt:
er dient als Verbindungs- und Befestigungsglied für den Warnbalken
mit den Fahrzeug, verblendet die Unterseite des Warnbalkens mit
den Kabelführungen
zur Steuerung und Energieversorgung des Warnbalkens und bildet ein
aerodynamisches Profil.
-
Wird
jedoch der Dachaufsatz mit dem Fahrzeugdach verschraubt, gestaltet
sich ein Rückbau aufwendig.
Da Einsatzfahrzeuge nach Ende der Nutzungsdauer regelmäßig in den
zivilen Verkehr überführt werden,
müssen
dann mehrere verhältnismäßig große Löcher im
Fahrzeugdach beseitigt werden, was mit hohem Aufwand einschließlich der
Neulackierung zumindest des Fahrzeugdaches verbunden ist.
-
Zur
zumindest partiellen Lösung
der mit der Verschraubung und dem Rückbau verbundenen Probleme
sind aus der
DE 198
34 166 A1 und der
DE 10 2005 005 341 A1 Lösungen für Fahrzeuge mit sogenannter ”offener
Dachreling” bekannt.
Dabei wird unter einer offenen Dachreling eine solche Dachreling verstanden,
die nur an einigen, üblicherweise
drei oder vier Befestigungsstellen mit dem Fahrzeugdach verbunden
ist und zwischen diesen Befestigungsstellen frei umgriffen werden
kann.
-
Bei
den aus den beiden genannten Druckschriften bekannten Lösungen werden
wiederum fahrzeugspezifische Dachaufsätze verwendet, die an der linken
und rechten Dachreling eines Fahrzeugs mit offener Dachreling befestigt
werden können
und als Montagebasis für
den eigentlichen Warnbalken dienen.
-
Allerdings
ist die Verwendung eines fahrzeugspezifischen Dachaufsatzes zur
Befestigung des Warnbalkens eine teure und aufwendige Lösung, da
für verschiedene
Fahrzeugtypen verschiedene Aufsätze
bereitgehalten werden müssen
und zudem relativ viel Zeit erforderlich ist, um zunächst den
Aufsatz auf dem Fahrzeugdach und dann den Warnbalken an dem Aufsatz
zu montieren.
-
Aus
der
DE 20 2004
017 722 U1 ist ein Warnbalken für Einsatzfahrzeuge bekannt,
der modular aufgebaut und mit Seitensignaleinrichtungen versehen ist.
Jedoch erfordert ein solcher Balken eine spezielle Bodenplatte zur
Montage auf dem Fahrzeug.
-
Ein
weiterer gravierender Nachteil der bekannten Lösungen ist, daß die Dachaufsätze die Bauhöhe des Fahrzeugs
regelmäßig um etwa
10 cm zusätzlich
zu der durch unterschiedliche, länderspezifische
Vorschriften bedingten Mindestbauhöhe des Warnbalkens, die sich
z. B. durch die jeweilige erforderliche Mindestgröße eines
Blaulichts ergibt, erhöhen.
Dies kann gerade bei hohen Fahrzeugen, wie z. B. Vans, dazu führen, daß die Einfahrthöhe von Tiefgaragen überschritten
wird. Zudem werden die aerodynamischen Eigenschaften und das Fahrverhalten insbesondere
unter extremen Fahrbedingungen verschlechtert.
-
Ein
weiterer Nachteil ist, daß die
bekannten Lösungen
stets offene Dachrelinge erfordern, während heute immer häufig Fahrzeuge
mit sog. ”geschlossenen
Dachrelingen” ausgestattet
werden. Dabei wird unter einer geschlossenen Dachreling eine solche
Dachreling verstanden, die durchgehend am Fahrzeugdach anliegt,
so daß sie
nur von oben ergriffen, nicht aber komplett umgriffen werden kann.
-
OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Warnbalken der eingangs genannten Art
anzugeben, bei dem nicht nur ein Rückbau, d. h. eine Entfernung
des Warnbalkens von einem Fahrzeug, problemlos möglich ist, sondern der auch
leichter und schneller montiert werden kann als die bekannten Warnbalken
und der inklusive der Montageeinrichtungen ein geringeres Gewicht
und eine geringere Bauhöhe
als die bekannten Warnbalken besitzt. Zudem soll der Warnbalken
mit zusätzlichen
Signaleinrichtungen und/oder Seitenscheinwerfern versehen sein und
sowohl auf Fahrzeugen mit offener als auch mit geschlossener Dachreling
befestigbar sein.
-
Die
Aufgabe wird gelöst
von einem Warnbalken mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Der
nebengeordnete Anspruch 17 betrifft ein Einsatzfahrzeug mit einem
entsprechenden Warnbalken.
-
Die
Erfindung hat zum einen den Vorteil, direkt an der Dachreling anzugreifen,
ohne diese zu beschädigen,
und dabei sowohl bei offenen als auch bei geschlossenen Dachrelingen
verwendet werden zu können.
Zudem kann, wie im folgenden noch dargelegt werden wird, der Warnbalken
durch Modifikation weniger Bauteile universell eingesetzt werden, so
daß viele
Teile des Warnbalkens vorteilhaft in Großserie gefertigt werden können. Der
Hauptvorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt
jedoch darin, daß der
bislang verwendete Dachaufsatz komplett entfällt, wodurch sich Kostenvorteile
ergeben, das Gewicht verringert und die Bauhöhe reduziert wird, so daß auch hohe
Einsatzfahrzeuge wie z. B. Vans problemlos in viele Tiefgaragen
einfahren können.
-
Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
rein beispielhaften und nicht-beschränkenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels
in Verbindung mit der Zeichnung.
-
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
-
1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Warnbalken
in perspektivischer Gesamtansicht.
-
2 zeigt
ausschnittsweise einen Querschnitt durch einen Warnbalken im Bereich
der Klemmeinrichtung.
-
3 zeigt
in perspektivischer Darstellung einen Abschnitt der Grundplatte
nebst eines ersten und zweiten Klemmbackens.
-
BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
In
der 1 ist ein in seiner Gesamtheit mit 10 bezeichneter
erfindungsgemäßer Warnbalken
für Einsatzfahrzeuge
mit Dachreling gezeigt, der bei diesem Ausführungsbeispiel über eine
dreiteilige Haube verfügt,
die ein Mittelteil 12 und zwei Seitenteile 14 und 16 umfaßt. Dabei
sei an dieser Stelle betont, daß an
Stelle einer dreiteiligen Haube selbstverständlich auch eine einteilige
Haube vorgesehen werden kann. Eine dreiteilige Haube hat jedoch
den Vorteil, daß sie leichter
an unterschiedliche Dachbreiten angepaßt werden kann. Dazu kann das
Mittelteil z. B. als extrudiertes Kunststoffprofil ausgebildet sein,
das leicht auf unterschiedliche Längen gekürzt werden kann. Vorteilhaft
ist das Mittelteil zumindest partiell transparent und deckt ein
Teil- oder Vollmatrixdisplay ab, auf dem unterschiedliche Hinweise
und Aufforderungen, wie z. B. ”STOP
POLIZEI” angezeigt
werden können.
-
Die
beiden Seitenteile 14 und 16 decken üblicherweise
optische Signaleinrichtungen wie Rundumkennleuchten ab. Je nach
Art des Einsatzfahrzeuges können
sie z. B. aus zumindest partiell transparentem, blau oder orange
eingefärbtem
Kunststoff bestehen. Dabei kann je nach Anwendungsfall und Kundenwunsch
vorgesehen sein, daß es
sich bei dem linken und rechten Seitenteil um identische Kunststoffspritzgußteile handelt,
so daß also
nur eine Gußform
benötigt
wird.
-
Die
Seitenteile besitzen typischerweise Bauhöhen im Bereich von 130 mm,
das Mittelteil typischerweise eine Bauhöhe von 120 mm. Da der im Stand
der Technik vorgesehene Dachaufsatz entfällt, sind dies vorteilhaft
auch gleichzeitig die typischen Höhen, um die sich die Fahrzeughöhe durch
den Warnbalken erhöht.
-
Der
Warnbalken 10 umfaßt
bei diesem Ausführungsbeispiel
ferner zwei Verblendungen 18 und 20, bei denen
es sich um fahrzeugspezifische Bauteile handelt, da sie die unterschiedliche
Ausgestaltung, insbesondere Krümmung,
der Fahrzeugdächer
im Randbereich ausgleichen. Die Verblendungen können separate Bauteile sein,
die am Warnbalken z. B. über
entsprechende Rastmittel am Schluß des Montagevorganges befestigt
werden. Die Verblendungen können
aber auch vorteilhaft Teil der Klemmeinrichtung sein, auf die im
Zusammenhang mit der Beschreibung der 2 und 3 noch
eingegangen wird.
-
Die
Verblendungen 18 und 20 sind bei diesem Ausführungsbeispiel
mit optischen Seitensignaleinrichtungen 22 versehen, von
denen aufgrund der Darstellungsweise des Warnbalkens in der 1 nur eine
sichtbar ist. Bei diesen Seitensignaleinrichtungen kann es sich
z. B. um Blinker, aber auch um sogenannte ”Alley Lights” (Seitenscheinwerfer)
handeln. Zu erkennen sind ferner zwei Öffnungen 24, durch
die im bestimmungsgemäßen Montagezustand
die Dachreling des mit dem Warnbalken ausgestatteten Fahrzeugs verläuft.
-
Der
erfindungsgemäße Warnbalken
weist ferner zwei Klemmeinrichtungen zum form- und kraftschlüssigen Befestigen
des Warnbalkens an der Dachreling des jeweiligen Einsatzfahrzeuges
auf. Mit Bezug auf die 2 und 3 wird nun
eine solche Klemmeinrichtung am Beispiel einer Klemmeinrichtung
für eine
sogenannte offene Dachreling erläutert. Die
Erfindung läßt sich
jedoch auch bei einer geschlossenen Dachreling, die durchgehend
am Fahrzeugdach anliegt, so daß sie
nur von oben ergriffen, nicht aber komplett umgriffen werden kann,
problemlos einsetzen, wozu nur die klemmenden Teile der Klemmeinrichtung
entsprechend ausgebildet werden müssen.
-
In
der 2 ist ein Querschnitt durch einen Abschnitt eines
wiederum mit 10 bezeichneten erfindungsgemäßen Warnbalkens
im Bereich der seitlichen Haube 14 gemäß 1 gezeigt,
wobei jedoch bei dieser rein beispielhaften Darstellung die in 1 gezeigten
seitlichen Signallichter 22 nicht dargestellt sind. Die
Klemmeinrichtung zur Befestigung des Warnbalkens 10 an
einer Dachreling wird bei diesem Ausführungsbeispiel von einer Grundplatte 26,
einem ersten Klemmbacken 18, der gleichzeitig der Verblendung
dient und daher mit demselben Bezugszeichen versehen wurde, wie
die in 1 gezeigte Verblendung, einem zweiten Klemmbacken 28 sowie
einer Befestigungsschraube 30.
-
Wie
in 2 gut zu erkennen, besitzt der erste Klemmbacken 18 eine
Durchgangsöffnung
für den
Gewindeabschnitt der Befestigungsschraube 30 und bildet
gleichzeitig einen Anschlag für
den Kopf der Befestigungsschraube 30, so daß beim Hineindrehen
der Schraube 30 in eine mit einem entsprechenden Innengewinde
versehene Bohrung, bei der es sich um eine Durchgangsbohrung oder,
wie bei diesem Ausführungsbeispiel,
um ein Sackloch handeln kann, in der Grundplatte 26 der
erste Klemmbacken 18 in Richtung auf die Grundplatte 26 angezogen
wird.
-
Zwischen
dem ersten Klemmbacken 18 und der Grundplatte 26 ist,
in Richtung der Befestigungsschraube 30 gesehen, ein zweiter
Klemmbacken 28 mit einer Durchgangsöffnung für den Gewindeabschnitt der
Befestigungsschraube vorgesehen. Dabei ist es natürlich möglich, eine
entsprechende Klemmwirkung auch durch Vorsehen nur des ersten Klemmbackens 18 und
entsprechende Ausgestaltung der Grundplatte 26 zu erzielen.
Die Ausführungsform
mit einem zweiten Klemmbacken hat jedoch den Vorteil, daß die Grundplatte 26 als
standardisiertes Metallbauteil hergestellt werden kann und die Anpassung an
unterschiedliche Dachrelingsquerschnitte durch den separaten zweiten
Klemmbacken 28 erfolgt.
-
Wie
in 2 weiter gut zu erkennen, schließen erster
Klemmbacken 18 und zweiter Klemmbacken 28 zwischen
sich eine Öffnung 24 für eine sogenannte
offene Dachreling ein, wobei die Öffnung so ausgestaltet ist,
daß durch
Anziehen der Befestigungsschraube der Warnbalken sowohl form- als auch
kraftschlüssig
gehalten wird. Die Befestigungsschraube verläuft dann zwischen Fahrzeugdach
und Dachreling. Bei einer Ausführungsform
für geschlossene
Dachrelinge verlaufen die Befestigungsschrauben dagegen oberhalb
von Dach und Dachreling, und eine entsprechende Klemmeinrichtung
umgreift nicht die Dachreling, sondern greift die diese von links
und rechts.
-
Erster
und zweiter Klemmbacken sind vorteilhaft aus einem geeigneten Kunststoffmaterial
hergestellt, so daß sie
eine in der Regel metallische Dachreling nicht verkratzen. Es ist
natürlich
auch möglich,
den oder die Klemmbacken aus Metall herzustellen und dann diejenigen
Bereiche, die mit der Dachreling in Kontakt kommen sollen, mit einem Schutzüberzug z.
B. aus Kunststoff zu versehen.
-
Da
es sich bei der Grundplatte um ein bei möglichst vielen verschiedenen
Fahrzeugtypen einsetzbares Standardbauteil handeln soll, ist bei
diesem Ausführungsbeispiel
ferner ein elastisches Ausgleichselement 32 vorgesehen,
das z. B. in Form von Gummilippen oder schlauchartigen Dichtungen
mit Hohlkammern vorliegen und den Warnbalken zur Dachoberseite hin
umlaufend abdichten kann.
-
In
der 3 ist in perspektivischer Teilansicht die Grundplatte 26 nebst
eines ersten und zweiten Klemmbackens 18 bzw. 28 gezeigt,
wobei die Grundplatte bei diesem Ausführungsbeispiel eine hier nur
partiell gezeigte langgestreckte Mittelplatte 26a sowie
zwei an den Enden der langgestreckten Mittelplatte 26a vorgesehene
separate Basisplatten 26b, von den hier nur eine dargestellt
ist, umfaßt.
-
Während die
Grundplatte grundsätzlich
auch als einstückiges
Bauteil ausgebildet sein kann, hat die gezeigte Ausbildung den Vorteil,
daß eine
Anpassung der Grundplatte an unterschiedliche Fahrzeugbreiten durch
Ablängen
der einfach aufgebauten Mittelplatte 26a erfolgen kann,
während
die komplizierter geformten Basisplatten 26b unverändert bleiben und
mit der Basisplatte 26a in geeigneter Weise verbunden werden
z. B. durch Schweißen,
Schrauben, Nieten oder Kleben. Fertigungskosten können weiter dadurch
gespart werden, daß die
Basisplatten 26b jeweils identisch ausgebildet werden.
-
Die
Grundplatte kann hier nicht weiter gezeigte Aufnahmen für unterschiedliche,
optional vorsehbare Signaleinrichtungsmodule, wie insbesondere Rundumkennleuchten,
Blitzlichter, Lautsprecher, Teil- und Vollmatrixdisplays u. dgl.
sowie deren entsprechende Steuereinheiten, soweit diese nicht im Fahrzeuginneren
vorgesehen werden, aufweisen.
-
Die
Grundplatte, zumindest aber die Mittelplatte 26a wird vorteilhaft
aus einem sehr steifen und harten Material, insbesondere Metall
oder einem armierten Kunststoff, gefertigt, so daß sie vorteilhaft nicht
nur eine Trag- sondern auch eine Sicherheitsfunktion besitzt und
bei einem Überschlag
des Einsatzfahrzeuges verhindert, daß sich optische und/oder akustische
Signaleinrichtungen durch das Fahrzeugdach hindurchdrücken und
im Fahrzeug befindliche Personen verletzten.
-
Im
Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und
Weiterbildungen möglich,
die sich insbesondere auf die Ausgestaltung der Klemmeinrichtung
beziehen. Je nach Größe und Gewicht
des Warnbalkens kann der Fachmann z. B. an Stelle der gezeigten
Befestigungsschraube, von denen selbstverständlich durch jeden Klemmbacken auch
zwei oder drei geführt
werden können,
andere Spannmittel, z. B. federbelastete Hebel, vorsehen. Wichtig
ist, daß bei
Rückbau
des Fahrzeuges praktisch keine Spuren der Befestigung des Warnbalkens an
der Dachreling zurück
bleiben. Zur Stromversorgung und Steuerung der in dem Warnbalken
angeordneten Signaleinrichtungen ist lediglich die zur Führung eines
im Regelfall mehradrigen, jedoch vom Gesamtquerschnitt her sehr
dünnen
Kabels notwendig, wozu nur eine kleine Bohrung, die beim Rückbau problemlos
kaschiert werden kann, im Dach notwendig ist.