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Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse für eine Beleuchtungseinheit
eines Kraftfahrzeuges enthaltend mindestens eine Lichtquelle und
ein optisches Führungsmittel, mit einer Gehäusewandung
und einer durch einen Öffnungsrand begrenzten Zugangsöffnung,
die mittels einer Abdeckkappe verschließbar ist, wobei
zum einen die Abdeckkappe in einer Schließstellung über
eine in eine Nuteinheit eingreifende Randstegeinheit dichtend gelagert
und zum anderen über Rastmittel fixiert ist.
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Aus
der
EP 0 643 256 B1 ist
ein Gehäuse für eine Beleuchtungseinheit eines
Kraftfahrzeuges bekannt, in dem eine Lichtquelle und als optische
Führungsmittel ein Reflektor angeordnet sind. Das Gehäuse
weist eine vorderseitige Öffnung auf, die mittels einer
Lichtscheibe abgedeckt ist. Auf einer gegenüberliegenden
Rückseite weist das Gehäuse eine Zugangsöffnung
auf, um einen Wechsel der Lichtquelle zu ermöglichen. Zwischen
der vorderen Öffnung und der hinteren Zugangsöffnung
erstreckt sich eine Gehäusewandung. Zum Verschließen
der hinteren Zugangsöffnung ist eine Abdeckkappe vorgesehen,
die über eine ringförmig verlaufende Nut verfügt,
in die ein ringförmig verlaufender Randsteg eines Öffnungsrandes
der Gehäusewandung eingreift und über Rastmittel
in der Schließstellung mit der Abdeckkappe lösbar
verbunden ist. Nachteilig an dem bekannten Gehäuse ist,
dass zur Montage die Abdeckkappe in eine koaxiale Position zu dem Öffnungsrand
des Gehäuses gebracht werden muss, und dann in einem zweiten
Schritt die Abdeckkappe in axialer Richtung auf die Zugangsöffnung
zubewegt werden muss, bis die Rastmittel in der Schließstellung
wirksam werden. Je größer die Nuttiefe ist, desto
größer ist der Platzbedarf im hinteren Bereich
des Gehäuses für die Montage bzw. Demontage der
Abdeckkappe.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gehäuse für
eine Beleuchtungseinheit eines Kraftfahrzeuges derart weiterzubilden,
dass der Platzbedarf für die Montage bzw. Demontage einer Abdeckkappe
an einem bzw. von einem Gehäuse zum Wechsel einer Lichtquelle
mit einfachen Mitteln verringert wird.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass
gegenüberliegende Randbereiche des Öffnungsrandes
der Zugangsöffnung einerseits und gegenüberliegende Randbereiche
der Abdeckkappe andererseits Führungsmittel aufweist, derart,
dass die Abdeckkappe mittels einer linearen Bewegung quer zu einer
Mittelachse der Zugangsöffnung aus einer die Zugangsöffnung
freilegenden Öffnungsstellung in die die Zugangsöffnung
verschließende Schließstellung oder vice versa
verschiebbar ist.
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Der
besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass eine einfache,
schnelle und sichere Montage bzw. Demontage einer Abdeckkappe im
Bezug auf ein Gehäuse ermöglicht wird, wobei der
Platz- bzw. Bauraumbedarf im Bereich der zu verschließenden
Zugangsöffnung auf ein minimales Volumen (Null) reduziert
wird. Der Öffnungsrand der Zugangsöffnung einerseits
und die Abdeckkappe andererseits weisen gegenüberliegende
Randbereiche auf, die über Führungsmittel verfügen,
so dass die Abdeckkappe mittels einer Querbewegung zu der Normalen der
Zugangsöffnung aus der Öffnungsstellung in die Schließstellung
und vice versa verbracht werden kann. Der Bauraumbedarf im Bereich
der Zugangsöffnung beschränkt sich somit auf die
Dicke der Abdeckkappe. Eine Bewegung der Abdeckkappe in axialer
Richtung ist nicht erforderlich. Grundgedanke der Erfindung ist
es dabei, die Abdeckkappe nach Art einer Schublade linearbeweglich
an dem Öffnungsrand der Zugangsöffnung zu führen
und die vorgegebene Schließstellung mittels einer Verrastung
zu bewirken.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die
Führungsmittel durch zueinander korrespondierende Linearrandstege
einerseits und dieselben aufnehmende Linearnuten andererseits gebildet.
Vorteilhaft kann hierdurch eine sichere Linearführung der
Abdeckkappe relativ zu dem Gehäuse verwirklicht werden.
Bei der Montage kann nach Einführen der gegenüberliegenden
Linearrandstege in die korrespondierenden Linearnuten ein kontinuierlicher
Schließprozess erfolgen, der durch Verrastung in der Schließposition
der Abdeckkappe abgeschlossen wird. Für die Montage bzw.
Demontage der Abdeckkappe ist lediglich erforderlich, dass neben
dem Gehäuse ein entsprechend zugänglicher Bauraum
vorhanden ist.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung weisen die Linearrandstege und/oder
die Linearnuten an einem ersten Ende eine Abschlusskante auf, so
dass ein einfaches Einführen der Abdeckkappe gewährleistet
ist.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung sind die gegenüberliegenden
Linearrandstege und/oder die gegenüberliegenden Linearnuten
an einem zu der Ansatzseite gegenüberliegenden zweiten
Ende einstückig miteinander über einen Scheitelrandsteg bzw.
eine Scheitelnut verbunden, derart, dass die Schließstellung
durch ein Verrasten in dem zumindest eines Teilbereiches des Scheitelrandsteges
mit einem zumindest Teilbereich der Scheitelnut gewährleistet
ist. Zum einen kann somit herstellungstechnisch einfach der Öffnungsrand
bzw. die Abdeckkappe im Bereich des zweiten Endes durchgehend ausgebildet
sein, so dass eine ausreichende dichte Verbindung zwischen der Abdeckkappe
und dem Gehäuse gewährleistet ist. Zum anderen
kann die in einem Winkel zu der Schieberichtung verlaufende Orientierung
des Scheitelrandstegs bzw. der Scheitelnut zu einer Verrastung genutzt
werden. Hierzu weisen der Scheitelrandsteg bzw. die Scheitelnut
eine entsprechende Tiefe bzw. Nachgiebigkeit auf.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung verlaufen an einer Ansetzseite
der Abdeckkappe eine Quernut und ein korrespondierender Querrandsteg senkrecht
zu den benachbarten Linearrandstegen bzw. Linearnuten, wobei sich
der Querrandsteg in einem Abstand zu der Abschlusskante der Längsrandstege
befindet. Auf diese Weise ist der Randsteg nicht durchgehend umlaufend,
sondern unterbrochen ausgebildet, so dass ein Ansetzen der Abdeckkappe an
dem Öffnungsrand gegeben ist. Dadurch, dass in der Schließstellung
die Nut in Umfangsrichtung geschlossen ausgebildet ist, wird die
erforderliche Dichtigkeit erzielt.
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Nach
einer Weiterbildung der Erfindung weist der Randsteg mindestens
zwei in unterschiedliche Richtungen abragende Dichtlamellen auf,
so dass die Abdichtwirkung hierdurch verbessert wird.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines rückseitigen Bereiches eines
Gehäuses, wobei sich die Abdeckkappe in einer Einschiebbewegung
relativ zu einem Öffnungsrand des Gehäuses befindet,
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2 eine
Vorderansicht der sich in Schließstellung befindlichen
Abdeckkappe in der Schließstellung,
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3 einen
Schnitt durch den Zugangsöffnungsbereich des Gehäuses
entlang der Schnittlinie III-III in 2,
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4 einen
Schnitt durch den Zugangsöffnungsbereich des Gehäuses
entlang der Schnittlinie IV-IV in 2 und
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5 einen
Schnitt durch den Zugangsöffnungsbereich des Gehäuses
entlang der Schnittlinie V-V in 2.
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Ein
Gehäuse 1 für eine Beleuchtungseinheit eines
Kraftfahrzeuges, beispielsweise für einen Scheinwerfer,
weist eine umlaufende Gehäusewandung auf, die auf einer
in Lichtabstrahlrichtung 2 vorderen Seite eine Öffnung
aufweist, die durch eine transparente Lichtscheibe abgedeckt ist.
Innerhalb des Gehäuses 1 ist mindestens eine Lichtquelle
und als optisches Führungsmittel ein Reflektor angeordnet.
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Auf
einer der vorderen Öffnung abgewandten Seite weist das
Gehäuse 1 einen U-förmigen Stutzen 3 auf,
der mit einem Öffnungsrand 4 eine Zugangsöffnung 5 begrenzt.
Der Stutzen 3 ist einstückig mit der Gehäusewandung
des Gehäuses 1 verbunden.
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Die
Zugangsöffnung 5 dient als Zugang zu dem Innenraum
des Gehäuses 1, beispielsweise zum Wechseln der
Lichtquelle.
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Im
Betrieb der Beleuchtungseinheit ist die Zugangsöffnung 5 mittels
einer Abdeckkappe 6 verschlossen, wobei eine fest mit dem Öffnungsrand 4 verbundene
Randstegeinheit 7 dichtend in einer im Wesentlichen umlaufenden
Nuteinheit 8 der Abdeckkappe 6 eingreift. Der
Randstegeinheit 7 ist segmentiert ausgebildet und weist
einen ersten Linearrandsteg 9 und einen zweiten Linearrandsteg 10 auf,
die parallel zueinander verlaufen und nicht nur zur Abdichtung der
Abdeckkappe 6, sondern zugleich als Führungsmittel
zum Verschieben der Abdeckkappe 6 von einer Öffnungsstellung
in eine Schließstellung und vice versa dienen. Der erste
Linearrandsteg 9 und der zweite Linearrandsteg 10 sind
an gegenüberliegenden Randbereichen des Öffnungsrandes 4 angeordnet.
Der erste Linearrandsteg 9 wirkt mit einer ersten Längsnut 11 der
Nuteinheit 8 und der zweiten Linearrandsteg 10 mit
einer zweiten Längsnut 12 der Nuteinheit 8 derart
zusammen, dass die Abdeckkappe 6 mittels einer linearen
Bewegung entlang einer Schieberichtung S quer zu einer Mittelachse
M der Zugangsöffnung 5 verschiebbar ist.
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Der
erste Linearrandsteg 9 und der zweite Linearrandsteg 10 weisen
an einem ersten Ende 13, das eine Ansatzseite zum Ansetzen
der Abdeckkappe 6 bildet, eine Abschlusskante 28 auf,
so dass die erste Längsnut 11 und die zweite Längsnut 12 an
der Abschlusskante 28 ansetzbar und dann in Schieberichtung
S von der Öffnungsstellung in die Schließstellung
verschiebbar ist. An dem ersten Ende 13 schließt
sich an dem Linearrandsteg 9 und an dem zweiten Linearrandsteg 10 ein
quer zur Erstreckung derselben orientierte Querrandsteg 14 an,
der in der Schließstellung der Abdeckkappe 6 unmittelbar
an einer Quernut 25 der Nuteinheit 8 anliegt,
so dass eine dichte Verbindung zwischen der Abdeckkappe 6 und
dem Öffnungsrand 4 gegeben ist. Der Querrandsteg 14 erstreckt
sich endseitig bündig zu der Abschlusskante 28 der
Linearrandstege 9, 10 und ist in Richtung der
Mittelachse M versetzt zu der durch die Linearrandstege 9, 10 und
des Scheitelrandstegs 16 gebildeten Ebene angeordnet. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Querrandsteg 14 und
die Quernut 25 in Richtung des Gehäuses 1 versetzt
zu der Erstreckungsebene, in der sich die Randstege 9, 10, 16 sowie
die Nuten 11, 12, 17 erstrecken. In den
Eckbereich zwischen den Enden der Längsnuten 11, 12 einerseits
und der Quernut 25 andererseits ist eine Überdeckung 26 angeformt,
die seitlich die Enden der Längsnuten 11, 12 sowie
der Quernut 25 überdeckt und in Schließstellung
unter Anlage der Abschlusskanten 28 der Linearrandstege 9, 10 an
einer Anschlagfläche eines Seitenarms der Quernut 25 eine
Außenseite 27 der entsprechenden Linearrandstege 9, 10 überdeckt.
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An
einem dem ersten Ende 13 gegenüberliegenden zweiten
Ende 15 des ersten Linearrandsteges 9 und des
zweiten Linearrandsteges 10 schließt sich ein
bogenförmiger Scheitelrandsteg 16 an, der einstückig
mit dem ersten Linearrandsteg 9 und dem zweiten Linearrandsteg 10 verbunden
ist. Der Scheitelrandsteg 16 wirkt mit einer die erste
Längsnut 11 mit der zweiten Längsnut 12 verbindenden
bogenförmigen Scheitelnut 17 zusammen, so dass
die Abdeckkappe 6 dichtend in der Schließstellung
gelagert ist. Zugleich wirken der Scheitelrandsteg 16 mit
der Scheitelnut 17 derart zusammen, dass die Abdeckkappe 6 in
der Schließstellung rastend mit dem Öffnungsrand 4 verbunden
ist. Zur Erleichterung des rastenden Eingreifens des Scheitelrandsteges 16 in die
Scheitelnut 17 weist der Scheitelrandsteg 16 bereichsweise
Einkerbungen 18 auf. Im Bereich des ersten Endes 13 der
Linearrandstege 9, 10 bzw. der Längsnuten 11, 12 kann
der Querrandsteg 14 ebenfalls Einkerbungen aufweisen, so
dass ein Eingreifen der Quernut 25 in den Querrandsteg 14 bzw.
ein Lösen der Abdeckkappe 6 aus der Schließstellung
erleichtert wird.
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Die
Scheitelnut 17 weist zumindest bereichsweise einen außenseitigen
Rastarm 19 auf, der zur Verrastung der Abdeckkappe 6 in
der Schließstellung eine abragende Wandung 20 des Öffnungsrandes 4 hintergreift,
wie aus 3 ersichtlich ist. Der Rastarm 19 bildet
einen außenseitigen Nutarm, der über die rückseitige
Wandung 20 des Scheitelrandsteges 16 hinüberreicht.
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Auf
einer zu der Quernut 25 zugewandten Seite weist die Abdeckkappe 6 ein
zu der Erstreckung einer Abdeckfläche 22 derselben
senkrecht abragendes Griffteil 23 auf, mittels dessen die
Abdeckkappe 6 in Schieberichtung S manuell ergreifbar und
verschiebbar ist.
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Die
Randstegeinheit 7, insbesondere der erste Linearrandsteg 9,
der zweite Linearrandsteg 10 und der Scheitelrandsteg 16 weisen
jeweils in unterschiedliche Richtungen abragende Dichtlamellen 24, 24', 24'' auf,
die in den entsprechenden Nutabschnitten der Nuteinheit 8 dichtend
eingreifen. Die Dichtlamellen 24, 24' liegen jeweils
mit einem freien Ende unmittelbar an einer Fläche der erste
Längsnut 11 bzw. der zweiten Längsnut 12 bzw.
der Scheitelnut 17 an. Die sich zwischen den Dichtlamellen 24, 24', 24'' bildenden
Kammern können als Wasserablauf dienen, sofern Wasser in
den Bereich der Nuteinheit 8 dringt.
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Zur
Montage der Abdeckkappe 6 wird dieselbe unter Ansetzen
der gegenüberliegenden Längsnuten 11, 12 im
Bereich der Scheitelnut 17 zugewandten Enden derselben
an die Abschlusskanten 28 der ersten Längsnut 11 bzw.
der zweiten Längsnut 12 im Ansetzbereich 13 angesetzt
und in Schieberichtung S verschoben, bis die Scheitelnut 17 der
Abdeckkappe 6 den Scheitelrandsteg 16 des Öffnungsrandes 4 aufnimmt
und der Rastarm 19 in der Schließstellung die
Wandung 20 hintergreift. Der Querrandsteg 14 ist
in dieser Schließstellung formschlüssig in der
Quernut 25 gelagert. Vorzugsweise sind die Dichtflächen
des Querrandsteges 14 bzw. der Quernut 25 konisch
ausgebildet, so dass ein sicheres Abdichten im Bereich der Ansetzseite 13 gewährleistet
ist.
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Die
Randstegeinheit 7 und die Nuteinheit 8 sind jeweils
aus einem halbstarren bzw. starren Kunststoffmaterial hergestellt.
Die Randstegeinheit 7 ist einstückig mit dem Öffnungsrand 4 und
die Nuteinheit 8 einstückig mit der Abdeckfläche 22 der
Abdeckkappen 6 verbunden.
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- 1
- Gehäuse
- 2
- Lichtabstrahlrichtung
- 3
- Stutzen
- 4
- Öffnungsgrad
- 5
- Zugangsöffnung
- 6
- Abdeckkappe
- 7
- Randstegeinheit
- 8
- Nuteinheit
- 9
- erster
Linearrandsteg
- 10
- zweiter
Linearrandsteg
- 11
- erste
Längsnut
- 12
- zweite
Längsnut
- 13
- erstes
Ende
- 14
- Querrandsteg
- 15
- zweites
Ende
- 16
- Scheitelrandsteg
- 17
- Scheitelnut
- 18
- Einkerbung
- 19
- Rastarm
- 20
- Wandung
- 22
- Abdeckfläche
- 23
- Griffteil
- 24,
24'
- Dichtlamellen
- 25
- Quernut
- 26
- Überdeckung
- 27
- Außenseite
- 28
- Abschlusskanten
- M
- Mittelachse
- S
- Schieberichtung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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