DE102007046818A1 - Elektrische Steckdose - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine elektrische Steckdose als Installationsgerät für die Unterputzmontage in der Gebäudeinstallation. Es ist bekannt, elektrische Steckdosen derart mit Leuchtmitteln zu versehen, dass mit ihnen eine gewisse Raumbeleuchtung zum Beispiel zu Orientierungszwecken, als Notlicht oder auch zu Designzwecken möglich ist. Gemäß der Erfindung besteht das Zentralstück oder der Abdeckrahmen zumindest teilweise aus einem Licht leitenden Material und ist bis auf Lichtaustrittsflächen mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung versehen. Am Zentralstück oder dem Abdeckrahmen ist mindestens ein Licht in das Zentralstück oder den Abdeckrahmen einkoppelnder Lichtleiter ausgebildet, welcher bis unter den Tragring in den Bereich des Steckdosensockels ragt und dort mit seiner Lichteinkoppelfläche in optischer Wirkverbindung mit einem Leuchtmittel steht.
Description
- Die Erfindung betrifft eine elektrische Steckdose als Installationsgerät für die Unterputzmontage in der Gebäudeinstallation nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Stand der Technik
- Die bekannten gattungsgemäßen, vorzugsweise als elektrische Schutzkontaktsteckdosen ausgebildeten Steckdosen weisen einen so genannten Sockel oder Steckdoseneinsatz mit Kontaktelementen zum Kontaktieren eines einzuführenden Steckerteils und Kontaktteile zum Anschluss der gebäudeseitig verlegten Kabel auf. Dieser Sockel ist befestigt an einem Tragring, mit welchem der Sockel in einer Unterputzdose in einer Gebäudewand befestigbar ist. Zur Aufnahme eines Steckerteils und zur Abdeckung des Sockels ist auf diesem ein Zentralstück montiert, welches in den meisten Fällen von einem den Übergang zur Gebäudewand abdeckenden Rahmen umgeben ist. Das aus Abdeckung und Steckertopf bestehende Zentralstück kann dabei einstückig ausgebildet sein oder aus Abdeckplatte und Steckertopf bestehen.
- Weiterhin ist es bekannt, in elektrischen Steckdosen der Gebäudeinstallation Beleuchtungsmittel anzuordnen. Dies geschieht dabei zu unterschiedlichen Zwecken. So ist es unter anderem aus der
DE 37 28 749 A1 bekannt, zum Zwecke der Anzeige der Betriebsbereitschaft in der Steckdosenabdeckung Glimmlampen anzuordnen, welche mit den strombeaufschlagten Steckkontaktbuchsen kontaktiert sind. - Zur Beleuchtung von Elektroinstallationsgeräten ist es auch allgemein üblich, das von Leuchtmitteln ausgesendete Licht mittels Lichtleitern an die gewünschte Stelle, zum Beispiel ein Beschriftungsfeld zu leiten (
DE 102 34 023 A1 ). - Weiterhin ist es bekannt, insbesondere elektrische Steckdosen derart mit Leuchtmitteln zu versehen, dass mit ihnen eine gewisse Raumbeleuchtung zum Beispiel zu Orientierungszwecken, als Notlicht oder auch zu Designzwecken möglich ist. In der
DE 20 2006 006 105 U1 ist dazu eine elektrische Einbausteckdose beschrieben, bei welcher ein Kantenbereich des viereckigen Zentralstücks als über den Abdeckrahmen strahlende Lichtaustrittsfläche ausgebildet ist. Die zugehörigen Leuchtmittel sind bevorzugt als Leuchtdioden ausgebildet und gemeinsam mit der erforderlichen elektronischen Versorgungsschaltung im Bereich des Lichtaustritts der Zentralabdeckung angeordnet. Beim mechanischen Verbinden der Zentralabdeckung mit dem Steckdoseneinsatz erfolgt selbsttätig eine Kontaktierung der Beleuchtungseinrichtung mit den Strom führenden Kontaktelementen des Steckdosensockels. - Bei den Lösungen gemäß
DE 10 2004 028 546 B3 und10 2004 062 039 B3 ist ebenfalls im Steckdosenzentralstück eine den Abdeckeckrahmen überstrahlende Lichtaustrittsfläche ausgebildet. Dazu weist das Steckdosenzentralstück in einem seiner Kantenbereiche eine Aussparung auf, in welcher ein mit einer vertikalen Lichtaustrittsfläche versehenes Lichtleitelement lösbar eingerastet ist. In das Lichtleitelement ist das von den Leuchtmitteln ausgesendete Licht einkoppelbar. - Bei den bekannten Lösungen, bei denen Licht von den Kanten des Steckdosenzentralstücks abgestrahlt werden soll, besteht allgemein das Erfordernis, das Licht an diese Stellen zu leiten. Das Problem liegt dabei darin, dass sich die Kanten des Steckdosenzentralstücks nicht über der Öffnung der Unterputzeinbaudose befinden. Entweder sind die Leuchtmittel von der sie versorgenden Elektronik getrennt direkt dem Steckdosenzentralstück zugeordnet (
DE 10 2004 028 546 B3 ) oder die Leuchtmittel befinden sich gemeinsam mit der sie versorgenden Elektronik im Bereich des Steckdosensockels und somit im Raum der Unterputzeinbaudose (DE 10 2004 062 039 B3 ). In beiden Fällen muss dass Licht in den Randbereich des Steckdosenzentralstücks umgeleitet werden. Dies erfolgt bei den zu letzt genannten zwei Lösungen jeweils durch ein in eine Aussparung im Steckdosenzentralstück einsetzbares und mit Lichtaustrittsflächen versehenes Lichtleitelement. Bei der Lösung nachDE 10 2004 062 039 B3 muss dass Licht aus dem Steckdosensockel in einen Bereich oberhalb des Tragrings gelangen. - Aus der
DE 10 2006 017 915 B3 ist dazu eine Lösung bekannt, bei welcher das Licht einer am Steckdosensockel festgelegten Beleuchtungseinrichtung über ein erstes Lichtleitelement an die Oberseite des Tragrings geleitet wird und dort die Lichteinkopplung in ein zweites Lichtleitelement erfolgt, welches mit seinem Lichtauskoppelbereich einem am Abdeckrahmen vorhandenen Lichtaustrittsfenster zugeordnet ist. - Aufgabenstellung
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine gattungsgemäße elektrische Steckdose für die Unterputzmontage mit Leuchtmitteln und mindestens einer Lichtaustrittsfläche zu schaffen, die mit konstruktiv einfachen und wenigen zu diesem Zweck besonders gestalteten Bauteilen auskommt. Dabei sollen die Leuchtmittel, vorzugsweise LED und die sie versorgende Elektronik dem Steckdosensockel zugeordnet in der Unterputzeinbaudose angeordnet sein.
- Diese Aufgabe wird durch eine elektrische Steckdose mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angeben.
- Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, dass durch die einstückige Ausbildung des Zentralstücks mit Lichtaustrittsfläche und den angeformten Lichteinleitungskörpern eine konstruktiv sehr einfache Möglichkeit gefunden wurde, die Lichtaustrittsfläche über dem oder im Abdeckrahmen, also seitlich neben der Öffnung der Unterputzeinbaudose zu platzieren. Es ist somit kein separates Lichtleitelement in das Zentralstück einzusetzen und zu fixieren. Durch die Maßnahme, das transparent ausgebildete Zentralstück an den Stellen ohne Lichtaustritt lichtdicht zu beschichten, können auf einfache Weise die unterschiedlichsten Anwendungsfälle, insbesondere auch Design orientierte Lösungen, konzipiert werden. So können zum Beispiel nur der Steckertopf oder ausgewählte Bereiche des Zentralstücks beleuchtet werden.
- Zur Realisierung der erfindungsgemäß beleuchteten Steckdosen sind keine baulichen Änderungen an den für herkömmliche unbeleuchtete Steckdosen verwendeten Tragringen und Sockeln notwendig. Im Zuge einer Nachrüstung können so bei vorhandenen Steckdosen die installierten herkömmlichen Steckdosensockel weiter verwendet werden.
- Die Ausbildung eines weiteren Lichtleitstranges am Zentralstück macht es konstruktiv einfach möglich, das Umgebungslicht durch das Zentralstück auf ein optoelektronisches Bauelement auf der Elektronikleiterplatte zu leiten, um zum Beispiel eine Dämmerungsschaltung zum Einschalten der Steckdosenbeleuchtung zu realisieren.
- Ausführungsbeispiel
- Die anhand der Figuren dargestellten und näher beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung betreffen Lösungen, bei denen die Lichteinleitung und Abstrahlung über ein speziell ausgebildetes Zentralstück erfolgt.
- Es zeigen:
-
1 und2 perspektivische Ansichten einer montierten Steckdose ohne Abdeckrahmen -
3 die Seitenansicht einer Steckdose im Teilschnitt -
4 ein Zentralstück von unten -
5 und6 Explosivdarstellungen zweier Ausführungssowie 7 und 8 beispiele -
9 und10 Einzelheiten zur Kontaktierung der Leiterplatte nach Ausführungsbeispiel in7 und8 -
11 ein Zentralstück mit umlaufenden Lichtaustrittsflächen Eine erfindungsgemäß ausgebildete Schutzkontaktsteckdose weist in bekannter Weise einen Tragring4 mit daran befestigtem Steckdosensockel5 auf. Der Tragring4 kann so mittels Spreizkrallen9 in einer nicht dargestellten Unterputzeinbaudose befestigt werden, dass sich der Steckdosensockel5 in der Unterputzeinbaudose befindet. Das den Steckdosensockel5 abdeckende Zentralstück1 ist wie allgemein üblich einstückig ausgebildet, wobei aber auch eine zweiteilige, aus Abdeckplatte und Steckertopf beste hende Variante möglich ist. Das Zentralstück1 umgreifend und den Tragring4 sowie die Einbauöffnung abdeckend ist ein Abdeckrahmen2 vorgesehen. Das am Steckdosendsockel5 befestigte Zentralstück1 besteht im Ausführungsbeispiel vollständig aus einem transparenten, das heißt gut Licht leitendem Material, vorzugsweise einem Kunststoff. Zumindest die äußeren Oberflächen des Zentralstücks1 sind, bis auf die Lichtaustrittsfläche18 , mit einer lichtundurchlässigen, vorzugsweise dekorativen Beschichtung versehen. Im Bereich der Lichtaustrittsfläche18 weist der Abdeckrahmen2 eine Aussparung3 auf. An der Rückseite der Lichtaustrittsfläche18 sind am Zentralstück1 die Lichtleiter10 ausgebildet, welche so gekrümmt verlaufen, dass sie über den Tragring4 hinweg in den Bereich des in der Unterputzeinbaudose befindlichen Steckdosensockels5 ragen. Am unteren Ende der Lichtleiter10 weisen diese die Lichteinkoppelflächen25 auf, welche mit den aus LED bestehenden Leuchtmitteln14 in direkter optischer Wirkverbindung stehen (3 und4 ). Die LED14 sind gemeinsam mit einer elektronischen Versorgungsschaltung auf der Elektronikleiterplatte7 untergebracht. - Aufgenommen wird die Elektronikleiterplatte
7 von einem aus Oberteil6 und Unterteil8 bestehenden Elektronikgehäuse21 , welches so unterhalb des Steckdosensockels5 angeordnet ist, dass sich die Elektronikleiterplatte7 in paralleler Lage zur Unterseite des Steckdosensockels5 befindet. Die Verbindung der Teile des Elektronikgehäuses21 untereinander erfolgt durch bekannte Rastmittel. Gleichwirkend erfolgt das Aufrasten des Elektronikgehäuses21 auf den Steckdosensockel5 . Die räumliche Anordnung der Bauteile auf der Elektronikleiterplatte7 ist dabei so gewählt, dass die aufragenden Bauteile in bei einem herkömmlichen Steckdosensockel5 ohnehin vorhandenen Freiräumen platziert werden. Das Oberteil6 des Elektronikgehäuses21 weist zwei Lichtleiterschächte19 auf, in welche die Lichtleiter10 eintauchen und dabei über die Lichteinkoppelflächen25 direkt mit den LED14 korrespondieren. - Im Ausführungsbeispiel nach den
5 und6 sind an der Elektronikleiterplatte7 an Lötfahnen die Anschlusskabel16 kontaktiert, über welche der Anschluss der Elektronikleiterplatte7 an die Netzspannung erfolgt. Dazu werden die Anschlusskabel16 durch die Kabeldurchführung17 aus dem Elektronikgehäuse21 in die freien Leitereinführungen24 am Steckdosensockel5 geführt und mit ihren Enden in bekannter Weise schraubenlos an den vorhandenen freien Klemmfedern23 kontaktiert. - In gleicher Weise ist eine Kontaktierung an Steckdosensockeln mit herkömmlichen Schraubklemmen möglich.
- In den Ausführungsbeispielen nach den
1 bis10 ist die elektrische Schutzkontaktsteckdose zusätzlich zu den Mitteln für Beleuchtungszwecke mit einem die Beleuchtungseinrichtung steuernden Dämmerungssensor15 ausgestattet. Dazu ist, dem Grundgedanken der Erfindung folgend, in der lichtundurchlässigen Oberfläche des Zentralstücks1 ein Lichteintrittsfenster26 ausgebildet, von dem ein angeformter Lichtleiter11 durch den Lichtleiterschacht20 ebenfalls in den Bereich des Steckdosensockels5 führt und dort über seine Lichtaustrittsfläche27 mit einem auf der Elektronikleiterplatte7 angeordneten Dämmerungssensor15 korrespondiert. - Im Ausführungsbeispiel nach den
7 bis10 ist der Anschluss der Elektronikleiterplatte7 an die Netzspannung besonders montagefreundlich gelöst. Dazu sind auf der Elektronikleiterplatte7 zwei Federkontakte12 so angeordnet, dass sie das Oberteil6 des Elektronikgehäuses21 durch die Kontaktdurchführungen13 durchragen und ihre Längsachsen mit fertigungsbedingt ohnehin im Steckdosensockel5 vorhandenen Sockelöffnungen22 fluchten. Beim über Rastmittel erfolgenden Befestigen des Elektronikgehäuses21 am Steckdosensockel5 tauchen die Federkontakte12 in die Sockelöffnungen22 ein und werden dabei kontaktierend an die zum schraubenlosen Anschluss der Steckdose vorhandenen Klemmfedern23 gedrückt. In den9 und10 ist diese technische Einzelheit ohne ein Elektronikgehäuse dargestellt. - Auch diese Kontaktierungsvariante ist bei Steckdosensockeln mit herkömmlichen Schraubklemmen realisierbar.
- Die
11 betrifft ein Ausführungsbeispiel, bei dem die lichtundurchlässige Beschichtung des Zentralstücks1 im Bereich der umlaufenden Kanten unterbrochen ist, wodurch umlaufende Lichtaustrittsflächen18' gebildet werden. - Da erfindungsgemäß das Zentralstück
1 selbst Licht leitend ist, können über dieses Ausführungsbeispiel hinaus an den unterschiedlichsten Stellen Lichtaustrittsflächen realisiert werden. So kann zum Beispiel der im Zentralstück1 ausgebildete Steckertopf oder auch nur dessen Wandung oder sein Boden als Lichtaustrittsflächen ausgebildet sein und dadurch insbesondere den Bereich des Steckertopfes beleuchten. - In einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist mit der Lichtaustrittsfläche des Zentralstücks korrespondierend im Abdeckrahmen ein durchleuchtbares Beschriftungsfeld angeordnet. Auch kann der Abdeckrahmen zu mindest in diesem Bereich selbst Licht leitend sein und eine Lichtaustrittsfläche aufweisen. Weiterhin kann der Abdeckrahmen in seinen Licht abstrahlenden Bereichen fokussierende oder diffundierende Eigenschaften besitzen.
-
- 1
- Zentralstück
- 2
- Abdeckrahmen
- 3
- Aussparung
- 4
- Tragring
- 5
- Steckdosensockel
- 6
- Oberteil Elektronikgehäuse
- 7
- Elektronikleiterplatte
- 8
- Unterteil Elektronikgehäuse
- 9
- Spreizkralle
- 10
- Lichtleiter
- 11
- Lichtleiter
- 12
- Federkontakt
- 13
- Kontaktdurchführung
- 14
- LED/Leuchtmittel
- 15
- Dämmerungssensor
- 16
- Anschlusskabel
- 17
- Kabeldurchführung
- 18, 18'
- Lichtaustrittsfläche
- 19
- Lichtleiterschacht
- 20
- Lichtleiterschacht
- 21
- Elektronikgehäuse
- 22
- Sockelöffnung
- 23
- Klemmfeder
- 24
- Leitereinführung
- 25
- Lichteinkoppelfläche
- 26
- Lichteintrittsfenster
- 27
- Lichtaustrittsfläche
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006017915 B3 [0008]
Claims (11)
- Elektrische Steckdose als Installationsgerät für die Unterputzmontage in der Gebäudeinstallation mit einem an einem Tragring festgelegtem Steckdosensockel, einem den Steckdosensockel teilweise abdeckenden Zentralstück und einem Abdeckrahmen, wobei von dem Steckdosensockel zugeordneten Leuchtmitteln ausgesendetes Licht über mindestens ein Lichtleitelement in den Bereich des Abdeckrahmens geleitet und von dort abgestrahlt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentralstück (
1 ) oder der Abdeckrahmen (2 ) zumindest teilweise aus einem Licht leitenden Material bestehen und Lichtaustrittsflächen (18 ,18' ) aufweisen, wobei am Zentralstück (1 ) oder dem Abdeckrahmen (2 ) mindestens ein Licht in das Zentralstück (1 ) oder den Abdeckrahmen (2 ) einkoppelnder Lichtleiter (10 ) ausgebildet ist, welcher bis unter den Tragring (4 ) in den Bereich des Steckdosensockels (5 ) ragt, und der Lichtleiter (10 ) dort mit seiner Lichteinkoppelfläche (25 ) in optischer Wirkverbindung mit dem Leuchtmittel (14 ) steht. - Elektrische Steckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Zentralstück (
1 ) oder der Abdeckrahmen (2 ) mit einer lichtundurchlässigen Beschichtung versehen ist, welche an den Lichtaustrittsflächen (18 ,18' ) unterbrochen ist. - Elektrische Steckdose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleiter (
10 ) einstückig an der Rückseite der Lichtaustrittsflächen (18 ) ausgebildet sind. - Elektrische Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (
14 ) und eine sie versorgende elektronische Schaltung auf einer dem Sockel (5 ) zugeordneten Elektronikleiterplatte (7 ) angeordnet sind und die Elektronikleiterplatte (7 ) parallel zur Unterseite des Steckdosensockels (5 ) unter diesem angeordnet ist. - Elektrische Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung der Elektronikleiterplatte (
7 ) durch Federkontakte (12 ) erfolgt, welche schraubenlos an vorhandenen Strom führenden Teilen im Steckdosensockel (5 ) kontaktierbar sind. - Elektrische Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtaustrittsfläche (
18 ) im Zentralstück (1 ) in Höhe des Abdeckrahmens (2 ) ausgebildet ist und der Abdeckrahmen (2 ) im Bereich der Lichtaustrittsfläche (18 ) eine Aussparung (3 ) aufweist. - Elektrische Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das die Lichtaustrittsfläche im Zentralstück in Höhe des Abdeckrahmens ausgebildet ist und der Abdeckrahmen in diesem Bereich ein durchleuchtbares Beschriftungsfeld aufweist.
- Elektrische Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das die Lichtaustrittsfläche im Zentralstück in Höhe des Abdeckrahmens (ausgebildet ist und der Abdeckrahmen zumindest in diesem Bereich Licht leitend ausgebildet ist und eine Lichtaustrittsfläche aufweist.
- Elektrische Steckdose nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Licht leitende Bereich im Abdeckrahmen fokussierende oder diffundierende Eigenschaften besitzt.
- Elektrische Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die oberhalb oder in Höhe der Oberfläche des Abdeckrahmens (
2 ) liegenden Kanten des Zentralstücks (1 ) als Lichtaustrittsflächen (18' ) ausgebildet sind. - Elektrische Steckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass am Zentralstück (
1 ) ein Lichtleiter (11 ) ausgebildet ist, welchem in der Oberfläche des Zentralstücks (1 ) ein Lichteintrittsfenster (26 ) zugeordnet ist, und die Lichtaustrittsfläche (27 ) in optischer Wirkverbindung mit einem Dämmerungssensor (15 ) steht.
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