DE102007045512A1 - Kabel, Anordnung mit dem Kabel und Kabelherstellverfahren sowie Vorrichtung zur Herstellung des Kabels - Google Patents
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Abstract
Ein Kabel (30) weist eine Litze (4) aus einer Vielzahl von Einzelleitungen (5) und zumindest einen Anschlussbereich (6) auf. Im Anschlussbereich (6) ist die Litze (4) zu einem kompaktierten Block verschweißt, wobei der kompaktierte Block zumindest eine Durchgangsöffnung (9) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Kabel, beispielsweise ein Massekabel für eine Autobatterie. Sie betrifft ferner eine Anordnung mit dem Kabel und ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Herstellung des Kabels.
- Soll ein Kabel lösbar elektrisch mit einem Gegenstand verbunden werden, so wird ein Kabelschuh eingesetzt, in den das Kabel eingeführt und eingeklemmt wird und der beispielsweise eine Durchgangsöffnung zur Aufnahme einer Schraube oder eine andere Befestigungsmöglichkeit aufweist. Ein solcher Kabelschuh ist beispielsweise aus der
DE 297 07 491 U1 bekannt. - Nachteilig ist bei einer solchen Anordnung, dass die Verwendung eines Kabelschuhs verhältnismäßig aufwendig und dadurch kostenintensiv ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Möglichkeit anzugeben, wie möglichst einfach eine lösbare elektrische Verbindung zwischen einem Kabel und einem anderen Gegenstand geschaffen werden kann.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit dem Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
- Ein erfindungsgemäßes Kabel weist eine Litze aus einer Vielzahl von Einzelleitungen auf. Das Kabel weist zumindest einen Anschlussbereich auf, in dem die Litze zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei der kompaktierte Block zumindest eine zentrale Durchgangsöffnung aufweist.
- Bei dem erfindungsgemäßen Kabel ist somit der Anschlussbereich mit der Durchgangsöffnung zur Befestigung des Kabels integral mit dem Kabel ausgebildet. Dies ist besonders vorteilhaft bei Massekabeln für eine Autobatterie, die einen integrierten Batteriesensor aufweisen. Solche Kabel sind mit ihrem einen Ende mit einem Shunt verbunden, der seinerseits über eine Polklemme mit einem Batteriepol verbunden ist. Das andere Ende des Kabels ist zur Verbindung mit der Karosserie vorgesehen.
- Die Verbindung zwischen dem einen Ende des Kabels und dem Shunt wird dadurch hergestellt, dass die Einzelleitungen der Litze durch Erhitzen unter Druck zu einem kompaktierten, quaderförmigen Block verschweißt werden, der mit dem Shunt verlötet wird.
- Einem Grundgedanken der Erfindung zufolge lässt sich das Kompaktieren des Kabels auch für die Bereitstellung eines Anschlussbereichs am anderen Ende des Kabels nutzen. Damit eine lösbare Verbindung möglich ist, weist dieser Anschlussbereich eine Durchgangsöffnung auf, durch die beispielsweise eine Schraube oder ein anderes Befestigungsmittel geführt werden kann.
- Dieses Kabel hat den Vorteil, dass die Verbindung mit der Karosserie durch die integrale Ausführung des Anschlussbereichs mit dem Kabel sehr stabil und dauerhaft zuverlässig ist. Es weist weiterhin den Vorteil auf, dass es sehr einfach und preiswert hergestellt werden kann, da beide Enden des Kabels mit der gleichen Technologie kompaktiert werden können. Die Verwendung eines separaten Kabelschuhs ist nicht mehr notwendig.
- In einer Ausführungsform der Erfindung weist zumindest ein erstes Ende des Kabels den Anschlussbereich auf. Erfindungsgemäße Anschlussbereiche können jedoch auch an einem zweiten Ende des Kabels oder an einer beliebigen Position zwischen den Enden des Kabels vorgesehen sein.
- In einer Ausführungsform weist die zentrale Durchgangsöffnung eine runde Form auf. Eine runde Durchgangsöffnung ist besonders vorteilhaft, wenn Standardbefestigungsmittel wie Schrauben mit dem Kabel verwendet werden sollen. Die Durchgangsöffnung kann aber auch eine spezielle, nicht runde Form aufweisen.
- In einer Ausführungsform weist das Kabel an seinem ersten Ende einen ersten Anschlussbereich und an seinem zweiten Ende einen zweiten Anschlussbereich auf, in dem die Litze zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei nur der kompaktierte Block an seinem ersten Ende die zentrale Durchgangsöffnung aufweist. In diesem Fall kann das Kabel mit seinem ersten Ende lösbar befestigt werden, während sein zweites Ende beispielsweise durch Löten oder Schweißen mit einem Gegenstand verbunden werden kann.
- Alternativ weist das Kabel an seinem ersten Ende einen ersten Anschlussbereich und an seinem zweiten Ende einen zweiten Anschlussbereich auf, in dem die Litze zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei jeder kompaktierte Block eine Durchgangsöffnung aufweist, so dass eine lösbare Verbindung beider Enden durch ein Befestigungsmittel wie eine Schraube möglich ist.
- Vorteilhafterweise ist die Litze von einem elektrisch isolierenden Kabelmantel umgeben. Im Anschlussbereich liegt das kompaktierte Kabel dagegen vorteilhafterweise frei, so dass es elektrisch kontaktiert werden kann.
- In einer erfindungsgemäßen Anordnung mit einem solchen Kabel ist der Anschlussbereich des Kabels mit einer Masse verbunden.
- Vorteilhafterweise ist dabei der Anschlussbereich des Kabels mit der Masse durch eine Schraubverbindung verbunden, wobei eine Schraube durch die Durchgangsöffnung geführt ist. Eine solche Verbindung ist stabil und zuverlässig, gleichzeitig aber besonders einfach lösbar.
- In einer Ausführungsform ist das Kabel als Massekabel einer Autobatterie ausgebildet und der Anschlussbereich des Kabels ist mit der Karosserie verbunden. Das andere Ende des Kabels kann mit einem Shunt verbunden sein, falls das Massekabel beispielsweise einen Batteriesensor aufweist.
- Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines Kabels, das zumindest einen Anschlussbereich aufweist, umfasst folgenden Schritte: Es wird ein Kabel mit einer Litze aus einer Vielzahl von Einzelleitungen bereitgestellt. Im Anschlussbereich wird zwischen die Einzelleitungen der Litze ein Stift eingeführt. Ein elektrischer Strom wird an die Litze im Anschlussbereich angelegt und die Litze wird im Anschlussbereich erhitzt unter Verschweißen der Einzeldrähte zu einem kompaktierten Block mit mindestens einer Durchgangsöffnung.
- Beim Einführen des Stiftes zwischen die Einzelleitungen der Litze kann der Stift die Vielzahl von Einzelleitungen an einer Durchgangsöffnungsposition in mindestens zwei Stränge teilen. Das Einführen des Stifts kann jedoch auch so erfolgen, dass die Litze nicht geteilt, sondern um den Stift herumgelegt wird, so dass sich eine ganz oder teilweise geschlossene Öse ergibt.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform erfolgt das Verschweißen der Einzeldrähte zu einem kompaktierten Block mit mindestens einer Durchgangsöffnung in einem Formwerkzeug, das eine Kavität mit einem verbreiterten Bereich zur Aufnahme des Anschlussbereichs des Kabels aufweist. In dieses Formwerkzeug wird die Litze zum Verschweißen eingelegt, wobei das Formwerkzeug derart geformt und dimensioniert ist, dass die Einzelleitungen bei eingeführtem Stift im Anschlussbereich gegen die Wände des verbreiterten Bereichs gepresst werden.
- Zum Anlegen eines elektrischen Stroms an die Litze werden dann vorteilhaft eine erste Elektrode, die den Stift aufweist, und eine zweite Elektrode, die eine Aufnahme für den Stift aufweist, verwendet. Dabei werden die erste Elektrode und die zweite Elektrode von gegenüberliegenden Seiten in das Formwerkzeug eingeführt. Auf diese Weise können die Einzelleitungen unter Anwendung von Druck und Hitze plastisch verformt und zu einem Block verschweißt werden.
- Gemäß einem Aspekt der Erfindung umfasst eine Vorrichtung zur Kompaktierung eines Anschlussbereichs eines Kabels, das eine Litze aus einer Vielzahl von Einzelleitungen aufweist, ein Formwerkzeug, das eine Kavität zur Aufnahme der Litze mit einem verbreiterten Bereich zur Aufnahme des Anschlussbereichs des Kabels aufweist. Die Vorrichtung umfasst weiter eine erste Elektrode, die einen ersten Kontaktbereich und mindestens einen Stift zum Einführen zwischen die Einzelleitungen der Litze aufweist, und eine zweite Elektrode, die einen zweiten Kontaktierungsbereich und eine Aufnahme für den Stift auf weist. Dabei sind die Kontaktierungsbereiche jeweils zur elektrischen Kontaktierung der Litze während des Verschweißens vorgesehen.
- Vorteilhafterweise ist die elektrische Leitfähigkeit des Formwerkzeugs zumindest zwei Größenordnungen geringer als die der Elektroden. Auch die elektrische Leitfähigkeit des Stifts ist vorteilhafterweise zumindest zwei Größenordnungen geringer als die der Elektroden. Dadurch wird sichergestellt, dass der hauptsächliche Stromfluss beim Verschweißen zwischen den Elektroden im Bereich der zu verschweißenden Einzeldrähte erfolgt.
- Dazu kann das Formwerkzeug im Wesentlichen aus einer geeigneten Keramik ausgebildet sein. Auch der Stift ist in einer Ausführungsform im Wesentlichen aus Keramik ausgebildet. Dabei bedeutet „im Wesentlichen aus Keramik ausgebildet" hier, dass die Materialeigenschaften des Formwerkzeugs und des Stifs, insbesondere die elektrische Leitfähigkeit, ganz überwiegend durch die keramischen Bestandteile bestimmt sind.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
-
1 zeigt schematisch eine Draufsicht auf ein Formwerkzeug einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung; -
2 zeigt schematisch einen Schritt eines Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung; -
3 zeigt schematisch einen weiteren Schritt eines Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung; -
4 zeigt schematisch ein Kabel gemäß einer Ausführungsform der Erfindung; -
5 zeigt schematisch den Verfahrensschritt gemäß3 in einer alternativen Ausführungsform der Erfindung; -
6 zeigt schematisch ein Kabel gemäß der alternativen Ausführungsform der Erfindung; -
7 zeigt schematisch eine Anordnung mit einem Kabel gemäß einer Ausführungsform der Erfindung und -
8 zeigt schematisch eine erste und eine zweite Elektrode einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. - Gleiche Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt schematisch in Draufsicht ein Formwerkzeug1 einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Formwerkzeug1 weist eine Kavität2 zur Aufnahme einer Litze eines Kabels30 auf mit einem verbreiterten Bereich3 zur Aufnahme eines Anschlussbereichs des Kabels30 . Das Formwerkzeug besteht beispielsweise ganz oder überwiegend aus Keramik oder einem anderen Werkstoff, der ausreichend temperaturbeständig ist und eine möglichst geringe elektrische Leitfähigkeit aufweist. - Das Formwerkzeug
1 kann beispielsweise so aufgebaut sein, dass die Kavität2 außerhalb des verbreiterten Bereichs3 als zu einer Seite offene Rinne oder als geschlossener Kanal ausgebildet ist, während sie im verbreiterten Bereich3 in beide Richtungen senkrecht zur Zeichenbene offen ist, so dass aus diesen Richtungen zwei hier nicht gezeigte Elektroden eingeführt werden können. -
2 zeigt schematisch das Formwerkzeug1 mit einem darin eingelegten Kabel30 in einem Schritt des Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Kabel30 weist eine Litze4 aus einer Vielzahl von Einzelleitungen5 auf, die beispielsweise aus Kupfer bestehen. In einen Anschlussbereich6 des Kabels30 soll eine Durchgangsöffnung eingebracht werden. Das Kabel30 kann außerhalb des Anschlussbereichs6 einen hier nicht gezeigten Kabelmantel aus elektrisch isolierendem Material aufweisen. -
3 zeigt schematisch einen weiteren Schritt des Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. In diesem Schritt wird in einer Durchgangsöffnungsposition7 ein Stift8 eingeführt, der die Litze4 in diesem Fall einer einzelnen Durchgangsöffnung in zwei Stränge teilt. Dabei werden die Einzelleitungen5 im Anschlussbereich6 durch den Stift8 gegen die Wände der Kavität2 gedrückt. Es wird an die Litze4 im Anschlussbereich6 durch zwei hier nicht gezeigte Elektroden ein Strom angelegt, der die Litze4 im Anschlussbereich6 erhitzt, so dass sich die Einzelleitungen5 verformen und zu einem kompakten Block verschweißt werden. Anschließend wird der Stift8 aus der gebildeten Durchgangsöffnung9 entfernt. In dem gezeigten Beispiel wird eine einzelne Durchgangsöffnung9 zentral im Anschlussbereich6 eingebracht. Es ist jedoch auch möglich, beliebig angeordnete und auch mehrere Durchgangsöffnungen9 gleichzeitig im Anschlussbereich6 zu schaffen, wenn eine entsprechende Anzahl von Stiften8 verwendet und diese in entsprechenden Durchgangsöffnungspositionen7 eingeführt werden. -
4 zeigt das Kabel30 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Im Anschlussbereich6 ist die Litze4 mit ihren Einzelleitungen5 zu einem kompakten Block verschweißt, der eine zentrale Durchgangsöffnung9 aufweist. Die Durchgangsöffnung9 wird durch die Wahl eines geeigneten Stifts so dimensioniert, dass eine Schraube oder ein anderes Befestigungsmittel hindurchgeführt und das Kabel30 im Anschlussbereich6 damit befestigt werden kann. -
5 zeigt den Verfahrensschritt des Einführens eines Stifts8 zwischen die Einzelleitungen5 der Litze4 gemäß einer alternativen Ausführungsform, wobei das Formwerkzeug hier nicht gezeigt ist. Bei dieser Ausführungsform teilt der Stift8 die Einzelleitungen5 nicht in mehrere Stränge, sondern die Einzelleitungen5 werden derart um den Stift8 herumgelegt, dass sie eine teilweise oder ganz geschlossene Öse bilden. -
6 zeigt das Kabel30 gemäß der alternativen Ausführungsform der Erfindung. Im Anschlussbereich6 ist die Litze4 mit ihren Einzelleitungen5 zu einem kompakten Block verschweißt, der eine zentrale Durchgangsöffnung9 aufweist. -
7 zeigt schematisch eine Anordnung mit einem Kabel30 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, die eine Autobatterie11 aufweist, deren einer Pol durch die elektrische Verbindung mit einer Karosserie12 auf Masse gelegt werden soll. - Das Kabel
30 weist ein erstes Ende13 auf, das zur Verbindung mit der Karosserie12 vorgesehen ist, und ein zweites Ende14 , das zur Verbindung mit einem Pol der Autobatterie11 vorgesehen ist. An seinem zweiten Ende weist das Kabel30 einen zweiten Anschlussbereich16 auf, in dem die Litze4 zu einem typischerweise quaderförmigen Block kompaktiert wurde. Der zweite Anschlussbereich16 wird mittels Widerstandshartlöten mit einem ersten Anschlussstück17 eines Shunts29 verbunden. Der Shunt29 ist durch ein zweites Anschlussstück18 über eine Polklemme19 mit einem Polkopf20 der Autobatterie11 elektrisch verbunden. - Das erste Ende
13 des Kabels30 weist einen ersten Anschlussbereich15 mit einer Durchgangsöffnung9 auf, der wie anhand der1 bis4 beschrieben hergestellt wurde. Zur lösbaren Verbindung des ersten Anschlussbereichs15 mit der Karosserie12 wird eine Schraube21 durch die Durchgangsöffnung9 geführt. -
8 zeigt schematisch eine erste Elektrode22 und eine zweite Elektrode23 einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die erste Elektrode22 weist einen ersten Kontaktierungsbereich24 auf, der bei der Herstellung des kompaktierten Anschlussbereichs gegen die Einzelleitungen gepresst wird. Die erste Elektrode24 weist ferner den Stift8 mit der Spitze27 auf, die das Einführen des Stifts8 zwischen die Einzelleitungen und das Teilen der Litze in zwei Stränge erleichtert. Der Stift weist beispielsweise Keramik oder ein anderes Material auf, das ausreichend temperaturbeständig ist und eine möglichst geringe elektrische Leitfähigkeit aufweist. - Die zweite Elektrode
23 weist einen zweiten Kontaktierungsbereich25 mit einer Aufnahme28 für den Stift8 auf. Zur Herstellung des kompaktierten Anschlussbereichs werden die erste Elektrode22 und die zweite Elektrode23 von gegenüberliegenden Seiten gegen die Litze geführt, wobei der Stift8 die Litze in zwei Stränge teilt. An die Elektroden22 und23 wird eine elektrische Spannung angelegt, so dass ein Strom durch die Litze fließt, der ausreichend ist, um diese zu erhitzen. Unter dem Druck der Kontaktierungsflächen24 und25 verformt sich die erhitzte Litze und die Einzelleitungen werden zu einem kompaktierten Block verschweißt. Dabei stellt der Stift8 in Zusammenwirkung mit der Aufnahme28 sicher, dass die Elektroden22 und23 korrekt zueinander ausgerichtet sind. -
- 1
- Formwerkzeug
- 2
- Kavität
- 3
- verbreiterter Bereich
- 4
- Litze
- 5
- Einzelleitung
- 6
- Anschlussbereich
- 7
- Durchgangsöffnungsposition
- 8
- Stift
- 9
- Durchgangsöffnung
- 10
- Anordnung
- 11
- Batterie
- 12
- Karosserie
- 13
- erstes Ende
- 14
- zweites Ende
- 15
- erster Anschlussbereich
- 16
- zweiter Anschlussbereich
- 17
- erstes Anschlussstück
- 18
- zweites Anschlussstück
- 19
- Polklemme
- 20
- Polkopf
- 21
- Schraube
- 22
- erste Elektrode
- 23
- zweite Elektrode
- 24
- erster Kontaktierungsbereich
- 25
- zweiter Kontaktierungsbereich
- 27
- Spitze
- 28
- Aufnahme
- 29
- Shunt
- 30
- Kabel
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 29707491 U1 [0002]
Claims (19)
- Kabel (
30 ), das eine Litze (4 ) aus einer Vielzahl von Einzelleitungen (5 ) aufweist, wobei das Kabel (30 ) zumindest einen Anschlussbereich (6 ) aufweist, in dem die Litze (4 ) zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei der kompaktierte Block zumindest eine Durchgangsöffnung (9 ) aufweist. - Kabel (
30 ) nach Anspruch 1, wobei zumindest ein erstes Ende (13 ) des Kabels (30 ) den Anschlussbereich (6 ) aufweist. - Kabel (
30 ) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Durchgangsöffnung (9 ) rund ist. - Kabel (
30 ) nach Anspruch 2 oder 3, wobei das Kabel (30 ) an seinem ersten Ende (13 ) einen ersten Anschlussbereich (15 ) und an seinem zweiten Ende (14 ) einen zweiten Anschlussbereich (16 ) aufweist, in dem die Litze (4 ) zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei nur der kompaktierte Block an seinem ersten Ende (13 ) die Durchgangsöffnung (9 ) aufweist. - Kabel (
30 ) nach Anspruch 2 oder 3, wobei das Kabel (30 ) an seinem ersten Ende (13 ) einen ersten Anschlussbereich (15 ) und an seinem zweiten Ende (14 ) einen zweiten Anschlussbereich (16 ) aufweist, in dem die Litze (4 ) zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei jeder kompaktierte Block eine Durchgangsöffnung (9 ) aufweist. - Kabel (
30 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Litze (4 ) von einem elektrisch isolierenden Kabelmantel umgeben ist. - Anordnung mit einem Kabel (
30 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Anschlussbereich (6 ) des Kabels (30 ) mit einer Masse verbunden ist. - Anordnung nach Anspruch 7, wobei der Anschlussbereich (
6 ) des Kabels (30 ) mit der Masse durch eine Schraubverbindung verbunden ist, wobei eine Schraube (21 ) durch die Durchgangsöffnung (9 ) geführt ist. - Anordnung nach Anspruch 7 oder 8, wobei das Kabel (
30 ) als Massekabel einer Autobatterie (11 ) ausgebildet und der Anschlussbereich (6 ) des Kabels (30 ) mit der Karosserie (12 ) verbunden ist. - Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, wobei ein Ende (
14 ) des Kabels (30 ) mit einem Shunt (29 ) verbunden ist. - Verfahren zur Herstellung eines Kabels (
30 ), das zumindest einen Anschlussbereich (6 ) aufweist, wobei das Verfahren folgenden Schritte umfasst: – Bereitstellen eines Kabels (30 ) mit einer Litze (4 ) aus einer Vielzahl von Einzelleitungen (5 ); – Einführen mindestens eines Stifts (8 ) im Anschlussbereich (6 ) zwischen die Einzelleitungen (5 ) der Litze (4 ); – Anlegen eines elektrischen Stroms an die Litze (4 ) im Anschlussbereich (6 ) und Erhitzen der Litze (4 ) im Anschlussbereich (6 ) unter Verschweißen der Einzeldrähte (5 ) zu einem kompaktierten Block mit mindestens einer Durchgangsöffnung (9 ). - Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Verschweißen der Einzeldrähte (
5 ) zu einem kompaktierten Block mit mindestens einer Durchgangsöffnung (9 ) in einem Formwerkzeug (1 ) erfolgt, das eine Kavität (2 ) mit einem verbreiterten Bereich (3 ) zur Aufnahme des Anschlussbereichs (6 ) des Kabels (30 ) aufweist. - Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, wobei zum Anlegen eines elektrischen Stroms an die Litze (
4 ) eine erste Elektrode (22 ), die den Stift (8 ) aufweist, und eine zweite Elektrode (23 ), die eine Aufnahme (28 ) für den Stift (8 ) aufweist, verwendet werden. - Verfahren nach Anspruch 13, wobei die erste Elektrode (
22 ) und die zweite Elektrode (23 ) von gegenüberliegenden Seiten in das Formwerkzeug (1 ) eingeführt werden. - Vorrichtung zur Kompaktierung eines Anschlussbereichs (
6 ) eines Kabels (30 ), wobei das Kabel (30 ) eine Litze (4 ) aus einer Vielzahl von Einzelleitungen (5 ) aufweist, wobei die Vorrichtung folgendes umfasst: – ein Formwerkzeug (1 ), das eine Kavität (2 ) zur Aufnahme der Litze (4 ) mit einem verbreiterten Bereich (3 ) zur Aufnahme des Anschlussbereichs (6 ) des Kabels (30 ) aufweist; – eine erste Elektrode (22 ), die einen ersten Kontaktbereich (24 ) und mindestens einen Stift (8 ) zum Einführen zwischen die Einzelleitungen (5 ) der Litze (4 ) aufweist; – eine zweite Elektrode (23 ), die einen zweiten Kontaktierungsbereich (25 ) und eine Aufnahme (28 ) für den Stift (8 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei die elektrische Leitfähigkeit des Formwerkzeugs (
1 ) zumindest zwei Größenordnungen geringer ist als die der Elektroden (22 ,23 ). - Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, wobei die elektrische Leitfähigkeit des Stifts (
8 ) zumindest zwei Größenordnungen geringer ist als die der Elektroden (22 ,23 ). - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei das Formwerkzeug (
1 ) im Wesentlichen aus Keramik ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, wobei der Stift (
8 ) im Wesentlichen aus Keramik ausgebildet ist.
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