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DE102007045512A1 - Kabel, Anordnung mit dem Kabel und Kabelherstellverfahren sowie Vorrichtung zur Herstellung des Kabels - Google Patents

Kabel, Anordnung mit dem Kabel und Kabelherstellverfahren sowie Vorrichtung zur Herstellung des Kabels Download PDF

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DE102007045512A1
DE102007045512A1 DE102007045512A DE102007045512A DE102007045512A1 DE 102007045512 A1 DE102007045512 A1 DE 102007045512A1 DE 102007045512 A DE102007045512 A DE 102007045512A DE 102007045512 A DE102007045512 A DE 102007045512A DE 102007045512 A1 DE102007045512 A1 DE 102007045512A1
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Helmut Brantsch
Martin Dr. Schramme
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Continental Automotive GmbH
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Continental Automotive GmbH
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Publication date
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Abstract

Ein Kabel (30) weist eine Litze (4) aus einer Vielzahl von Einzelleitungen (5) und zumindest einen Anschlussbereich (6) auf. Im Anschlussbereich (6) ist die Litze (4) zu einem kompaktierten Block verschweißt, wobei der kompaktierte Block zumindest eine Durchgangsöffnung (9) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kabel, beispielsweise ein Massekabel für eine Autobatterie. Sie betrifft ferner eine Anordnung mit dem Kabel und ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Herstellung des Kabels.
  • Soll ein Kabel lösbar elektrisch mit einem Gegenstand verbunden werden, so wird ein Kabelschuh eingesetzt, in den das Kabel eingeführt und eingeklemmt wird und der beispielsweise eine Durchgangsöffnung zur Aufnahme einer Schraube oder eine andere Befestigungsmöglichkeit aufweist. Ein solcher Kabelschuh ist beispielsweise aus der DE 297 07 491 U1 bekannt.
  • Nachteilig ist bei einer solchen Anordnung, dass die Verwendung eines Kabelschuhs verhältnismäßig aufwendig und dadurch kostenintensiv ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Möglichkeit anzugeben, wie möglichst einfach eine lösbare elektrische Verbindung zwischen einem Kabel und einem anderen Gegenstand geschaffen werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit dem Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche.
  • Ein erfindungsgemäßes Kabel weist eine Litze aus einer Vielzahl von Einzelleitungen auf. Das Kabel weist zumindest einen Anschlussbereich auf, in dem die Litze zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei der kompaktierte Block zumindest eine zentrale Durchgangsöffnung aufweist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Kabel ist somit der Anschlussbereich mit der Durchgangsöffnung zur Befestigung des Kabels integral mit dem Kabel ausgebildet. Dies ist besonders vorteilhaft bei Massekabeln für eine Autobatterie, die einen integrierten Batteriesensor aufweisen. Solche Kabel sind mit ihrem einen Ende mit einem Shunt verbunden, der seinerseits über eine Polklemme mit einem Batteriepol verbunden ist. Das andere Ende des Kabels ist zur Verbindung mit der Karosserie vorgesehen.
  • Die Verbindung zwischen dem einen Ende des Kabels und dem Shunt wird dadurch hergestellt, dass die Einzelleitungen der Litze durch Erhitzen unter Druck zu einem kompaktierten, quaderförmigen Block verschweißt werden, der mit dem Shunt verlötet wird.
  • Einem Grundgedanken der Erfindung zufolge lässt sich das Kompaktieren des Kabels auch für die Bereitstellung eines Anschlussbereichs am anderen Ende des Kabels nutzen. Damit eine lösbare Verbindung möglich ist, weist dieser Anschlussbereich eine Durchgangsöffnung auf, durch die beispielsweise eine Schraube oder ein anderes Befestigungsmittel geführt werden kann.
  • Dieses Kabel hat den Vorteil, dass die Verbindung mit der Karosserie durch die integrale Ausführung des Anschlussbereichs mit dem Kabel sehr stabil und dauerhaft zuverlässig ist. Es weist weiterhin den Vorteil auf, dass es sehr einfach und preiswert hergestellt werden kann, da beide Enden des Kabels mit der gleichen Technologie kompaktiert werden können. Die Verwendung eines separaten Kabelschuhs ist nicht mehr notwendig.
  • In einer Ausführungsform der Erfindung weist zumindest ein erstes Ende des Kabels den Anschlussbereich auf. Erfindungsgemäße Anschlussbereiche können jedoch auch an einem zweiten Ende des Kabels oder an einer beliebigen Position zwischen den Enden des Kabels vorgesehen sein.
  • In einer Ausführungsform weist die zentrale Durchgangsöffnung eine runde Form auf. Eine runde Durchgangsöffnung ist besonders vorteilhaft, wenn Standardbefestigungsmittel wie Schrauben mit dem Kabel verwendet werden sollen. Die Durchgangsöffnung kann aber auch eine spezielle, nicht runde Form aufweisen.
  • In einer Ausführungsform weist das Kabel an seinem ersten Ende einen ersten Anschlussbereich und an seinem zweiten Ende einen zweiten Anschlussbereich auf, in dem die Litze zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei nur der kompaktierte Block an seinem ersten Ende die zentrale Durchgangsöffnung aufweist. In diesem Fall kann das Kabel mit seinem ersten Ende lösbar befestigt werden, während sein zweites Ende beispielsweise durch Löten oder Schweißen mit einem Gegenstand verbunden werden kann.
  • Alternativ weist das Kabel an seinem ersten Ende einen ersten Anschlussbereich und an seinem zweiten Ende einen zweiten Anschlussbereich auf, in dem die Litze zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei jeder kompaktierte Block eine Durchgangsöffnung aufweist, so dass eine lösbare Verbindung beider Enden durch ein Befestigungsmittel wie eine Schraube möglich ist.
  • Vorteilhafterweise ist die Litze von einem elektrisch isolierenden Kabelmantel umgeben. Im Anschlussbereich liegt das kompaktierte Kabel dagegen vorteilhafterweise frei, so dass es elektrisch kontaktiert werden kann.
  • In einer erfindungsgemäßen Anordnung mit einem solchen Kabel ist der Anschlussbereich des Kabels mit einer Masse verbunden.
  • Vorteilhafterweise ist dabei der Anschlussbereich des Kabels mit der Masse durch eine Schraubverbindung verbunden, wobei eine Schraube durch die Durchgangsöffnung geführt ist. Eine solche Verbindung ist stabil und zuverlässig, gleichzeitig aber besonders einfach lösbar.
  • In einer Ausführungsform ist das Kabel als Massekabel einer Autobatterie ausgebildet und der Anschlussbereich des Kabels ist mit der Karosserie verbunden. Das andere Ende des Kabels kann mit einem Shunt verbunden sein, falls das Massekabel beispielsweise einen Batteriesensor aufweist.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines Kabels, das zumindest einen Anschlussbereich aufweist, umfasst folgenden Schritte: Es wird ein Kabel mit einer Litze aus einer Vielzahl von Einzelleitungen bereitgestellt. Im Anschlussbereich wird zwischen die Einzelleitungen der Litze ein Stift eingeführt. Ein elektrischer Strom wird an die Litze im Anschlussbereich angelegt und die Litze wird im Anschlussbereich erhitzt unter Verschweißen der Einzeldrähte zu einem kompaktierten Block mit mindestens einer Durchgangsöffnung.
  • Beim Einführen des Stiftes zwischen die Einzelleitungen der Litze kann der Stift die Vielzahl von Einzelleitungen an einer Durchgangsöffnungsposition in mindestens zwei Stränge teilen. Das Einführen des Stifts kann jedoch auch so erfolgen, dass die Litze nicht geteilt, sondern um den Stift herumgelegt wird, so dass sich eine ganz oder teilweise geschlossene Öse ergibt.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform erfolgt das Verschweißen der Einzeldrähte zu einem kompaktierten Block mit mindestens einer Durchgangsöffnung in einem Formwerkzeug, das eine Kavität mit einem verbreiterten Bereich zur Aufnahme des Anschlussbereichs des Kabels aufweist. In dieses Formwerkzeug wird die Litze zum Verschweißen eingelegt, wobei das Formwerkzeug derart geformt und dimensioniert ist, dass die Einzelleitungen bei eingeführtem Stift im Anschlussbereich gegen die Wände des verbreiterten Bereichs gepresst werden.
  • Zum Anlegen eines elektrischen Stroms an die Litze werden dann vorteilhaft eine erste Elektrode, die den Stift aufweist, und eine zweite Elektrode, die eine Aufnahme für den Stift aufweist, verwendet. Dabei werden die erste Elektrode und die zweite Elektrode von gegenüberliegenden Seiten in das Formwerkzeug eingeführt. Auf diese Weise können die Einzelleitungen unter Anwendung von Druck und Hitze plastisch verformt und zu einem Block verschweißt werden.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung umfasst eine Vorrichtung zur Kompaktierung eines Anschlussbereichs eines Kabels, das eine Litze aus einer Vielzahl von Einzelleitungen aufweist, ein Formwerkzeug, das eine Kavität zur Aufnahme der Litze mit einem verbreiterten Bereich zur Aufnahme des Anschlussbereichs des Kabels aufweist. Die Vorrichtung umfasst weiter eine erste Elektrode, die einen ersten Kontaktbereich und mindestens einen Stift zum Einführen zwischen die Einzelleitungen der Litze aufweist, und eine zweite Elektrode, die einen zweiten Kontaktierungsbereich und eine Aufnahme für den Stift auf weist. Dabei sind die Kontaktierungsbereiche jeweils zur elektrischen Kontaktierung der Litze während des Verschweißens vorgesehen.
  • Vorteilhafterweise ist die elektrische Leitfähigkeit des Formwerkzeugs zumindest zwei Größenordnungen geringer als die der Elektroden. Auch die elektrische Leitfähigkeit des Stifts ist vorteilhafterweise zumindest zwei Größenordnungen geringer als die der Elektroden. Dadurch wird sichergestellt, dass der hauptsächliche Stromfluss beim Verschweißen zwischen den Elektroden im Bereich der zu verschweißenden Einzeldrähte erfolgt.
  • Dazu kann das Formwerkzeug im Wesentlichen aus einer geeigneten Keramik ausgebildet sein. Auch der Stift ist in einer Ausführungsform im Wesentlichen aus Keramik ausgebildet. Dabei bedeutet „im Wesentlichen aus Keramik ausgebildet" hier, dass die Materialeigenschaften des Formwerkzeugs und des Stifs, insbesondere die elektrische Leitfähigkeit, ganz überwiegend durch die keramischen Bestandteile bestimmt sind.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
  • 1 zeigt schematisch eine Draufsicht auf ein Formwerkzeug einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 zeigt schematisch einen Schritt eines Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 zeigt schematisch einen weiteren Schritt eines Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 4 zeigt schematisch ein Kabel gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 5 zeigt schematisch den Verfahrensschritt gemäß 3 in einer alternativen Ausführungsform der Erfindung;
  • 6 zeigt schematisch ein Kabel gemäß der alternativen Ausführungsform der Erfindung;
  • 7 zeigt schematisch eine Anordnung mit einem Kabel gemäß einer Ausführungsform der Erfindung und
  • 8 zeigt schematisch eine erste und eine zweite Elektrode einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • Gleiche Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt schematisch in Draufsicht ein Formwerkzeug 1 einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Formwerkzeug 1 weist eine Kavität 2 zur Aufnahme einer Litze eines Kabels 30 auf mit einem verbreiterten Bereich 3 zur Aufnahme eines Anschlussbereichs des Kabels 30. Das Formwerkzeug besteht beispielsweise ganz oder überwiegend aus Keramik oder einem anderen Werkstoff, der ausreichend temperaturbeständig ist und eine möglichst geringe elektrische Leitfähigkeit aufweist.
  • Das Formwerkzeug 1 kann beispielsweise so aufgebaut sein, dass die Kavität 2 außerhalb des verbreiterten Bereichs 3 als zu einer Seite offene Rinne oder als geschlossener Kanal ausgebildet ist, während sie im verbreiterten Bereich 3 in beide Richtungen senkrecht zur Zeichenbene offen ist, so dass aus diesen Richtungen zwei hier nicht gezeigte Elektroden eingeführt werden können.
  • 2 zeigt schematisch das Formwerkzeug 1 mit einem darin eingelegten Kabel 30 in einem Schritt des Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Das Kabel 30 weist eine Litze 4 aus einer Vielzahl von Einzelleitungen 5 auf, die beispielsweise aus Kupfer bestehen. In einen Anschlussbereich 6 des Kabels 30 soll eine Durchgangsöffnung eingebracht werden. Das Kabel 30 kann außerhalb des Anschlussbereichs 6 einen hier nicht gezeigten Kabelmantel aus elektrisch isolierendem Material aufweisen.
  • 3 zeigt schematisch einen weiteren Schritt des Verfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. In diesem Schritt wird in einer Durchgangsöffnungsposition 7 ein Stift 8 eingeführt, der die Litze 4 in diesem Fall einer einzelnen Durchgangsöffnung in zwei Stränge teilt. Dabei werden die Einzelleitungen 5 im Anschlussbereich 6 durch den Stift 8 gegen die Wände der Kavität 2 gedrückt. Es wird an die Litze 4 im Anschlussbereich 6 durch zwei hier nicht gezeigte Elektroden ein Strom angelegt, der die Litze 4 im Anschlussbereich 6 erhitzt, so dass sich die Einzelleitungen 5 verformen und zu einem kompakten Block verschweißt werden. Anschließend wird der Stift 8 aus der gebildeten Durchgangsöffnung 9 entfernt. In dem gezeigten Beispiel wird eine einzelne Durchgangsöffnung 9 zentral im Anschlussbereich 6 eingebracht. Es ist jedoch auch möglich, beliebig angeordnete und auch mehrere Durchgangsöffnungen 9 gleichzeitig im Anschlussbereich 6 zu schaffen, wenn eine entsprechende Anzahl von Stiften 8 verwendet und diese in entsprechenden Durchgangsöffnungspositionen 7 eingeführt werden.
  • 4 zeigt das Kabel 30 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Im Anschlussbereich 6 ist die Litze 4 mit ihren Einzelleitungen 5 zu einem kompakten Block verschweißt, der eine zentrale Durchgangsöffnung 9 aufweist. Die Durchgangsöffnung 9 wird durch die Wahl eines geeigneten Stifts so dimensioniert, dass eine Schraube oder ein anderes Befestigungsmittel hindurchgeführt und das Kabel 30 im Anschlussbereich 6 damit befestigt werden kann.
  • 5 zeigt den Verfahrensschritt des Einführens eines Stifts 8 zwischen die Einzelleitungen 5 der Litze 4 gemäß einer alternativen Ausführungsform, wobei das Formwerkzeug hier nicht gezeigt ist. Bei dieser Ausführungsform teilt der Stift 8 die Einzelleitungen 5 nicht in mehrere Stränge, sondern die Einzelleitungen 5 werden derart um den Stift 8 herumgelegt, dass sie eine teilweise oder ganz geschlossene Öse bilden.
  • 6 zeigt das Kabel 30 gemäß der alternativen Ausführungsform der Erfindung. Im Anschlussbereich 6 ist die Litze 4 mit ihren Einzelleitungen 5 zu einem kompakten Block verschweißt, der eine zentrale Durchgangsöffnung 9 aufweist.
  • 7 zeigt schematisch eine Anordnung mit einem Kabel 30 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, die eine Autobatterie 11 aufweist, deren einer Pol durch die elektrische Verbindung mit einer Karosserie 12 auf Masse gelegt werden soll.
  • Das Kabel 30 weist ein erstes Ende 13 auf, das zur Verbindung mit der Karosserie 12 vorgesehen ist, und ein zweites Ende 14, das zur Verbindung mit einem Pol der Autobatterie 11 vorgesehen ist. An seinem zweiten Ende weist das Kabel 30 einen zweiten Anschlussbereich 16 auf, in dem die Litze 4 zu einem typischerweise quaderförmigen Block kompaktiert wurde. Der zweite Anschlussbereich 16 wird mittels Widerstandshartlöten mit einem ersten Anschlussstück 17 eines Shunts 29 verbunden. Der Shunt 29 ist durch ein zweites Anschlussstück 18 über eine Polklemme 19 mit einem Polkopf 20 der Autobatterie 11 elektrisch verbunden.
  • Das erste Ende 13 des Kabels 30 weist einen ersten Anschlussbereich 15 mit einer Durchgangsöffnung 9 auf, der wie anhand der 1 bis 4 beschrieben hergestellt wurde. Zur lösbaren Verbindung des ersten Anschlussbereichs 15 mit der Karosserie 12 wird eine Schraube 21 durch die Durchgangsöffnung 9 geführt.
  • 8 zeigt schematisch eine erste Elektrode 22 und eine zweite Elektrode 23 einer Vorrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung. Die erste Elektrode 22 weist einen ersten Kontaktierungsbereich 24 auf, der bei der Herstellung des kompaktierten Anschlussbereichs gegen die Einzelleitungen gepresst wird. Die erste Elektrode 24 weist ferner den Stift 8 mit der Spitze 27 auf, die das Einführen des Stifts 8 zwischen die Einzelleitungen und das Teilen der Litze in zwei Stränge erleichtert. Der Stift weist beispielsweise Keramik oder ein anderes Material auf, das ausreichend temperaturbeständig ist und eine möglichst geringe elektrische Leitfähigkeit aufweist.
  • Die zweite Elektrode 23 weist einen zweiten Kontaktierungsbereich 25 mit einer Aufnahme 28 für den Stift 8 auf. Zur Herstellung des kompaktierten Anschlussbereichs werden die erste Elektrode 22 und die zweite Elektrode 23 von gegenüberliegenden Seiten gegen die Litze geführt, wobei der Stift 8 die Litze in zwei Stränge teilt. An die Elektroden 22 und 23 wird eine elektrische Spannung angelegt, so dass ein Strom durch die Litze fließt, der ausreichend ist, um diese zu erhitzen. Unter dem Druck der Kontaktierungsflächen 24 und 25 verformt sich die erhitzte Litze und die Einzelleitungen werden zu einem kompaktierten Block verschweißt. Dabei stellt der Stift 8 in Zusammenwirkung mit der Aufnahme 28 sicher, dass die Elektroden 22 und 23 korrekt zueinander ausgerichtet sind.
  • 1
    Formwerkzeug
    2
    Kavität
    3
    verbreiterter Bereich
    4
    Litze
    5
    Einzelleitung
    6
    Anschlussbereich
    7
    Durchgangsöffnungsposition
    8
    Stift
    9
    Durchgangsöffnung
    10
    Anordnung
    11
    Batterie
    12
    Karosserie
    13
    erstes Ende
    14
    zweites Ende
    15
    erster Anschlussbereich
    16
    zweiter Anschlussbereich
    17
    erstes Anschlussstück
    18
    zweites Anschlussstück
    19
    Polklemme
    20
    Polkopf
    21
    Schraube
    22
    erste Elektrode
    23
    zweite Elektrode
    24
    erster Kontaktierungsbereich
    25
    zweiter Kontaktierungsbereich
    27
    Spitze
    28
    Aufnahme
    29
    Shunt
    30
    Kabel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29707491 U1 [0002]

Claims (19)

  1. Kabel (30), das eine Litze (4) aus einer Vielzahl von Einzelleitungen (5) aufweist, wobei das Kabel (30) zumindest einen Anschlussbereich (6) aufweist, in dem die Litze (4) zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei der kompaktierte Block zumindest eine Durchgangsöffnung (9) aufweist.
  2. Kabel (30) nach Anspruch 1, wobei zumindest ein erstes Ende (13) des Kabels (30) den Anschlussbereich (6) aufweist.
  3. Kabel (30) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Durchgangsöffnung (9) rund ist.
  4. Kabel (30) nach Anspruch 2 oder 3, wobei das Kabel (30) an seinem ersten Ende (13) einen ersten Anschlussbereich (15) und an seinem zweiten Ende (14) einen zweiten Anschlussbereich (16) aufweist, in dem die Litze (4) zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei nur der kompaktierte Block an seinem ersten Ende (13) die Durchgangsöffnung (9) aufweist.
  5. Kabel (30) nach Anspruch 2 oder 3, wobei das Kabel (30) an seinem ersten Ende (13) einen ersten Anschlussbereich (15) und an seinem zweiten Ende (14) einen zweiten Anschlussbereich (16) aufweist, in dem die Litze (4) zu einem kompaktierten Block verschweißt ist, wobei jeder kompaktierte Block eine Durchgangsöffnung (9) aufweist.
  6. Kabel (30) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Litze (4) von einem elektrisch isolierenden Kabelmantel umgeben ist.
  7. Anordnung mit einem Kabel (30) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der Anschlussbereich (6) des Kabels (30) mit einer Masse verbunden ist.
  8. Anordnung nach Anspruch 7, wobei der Anschlussbereich (6) des Kabels (30) mit der Masse durch eine Schraubverbindung verbunden ist, wobei eine Schraube (21) durch die Durchgangsöffnung (9) geführt ist.
  9. Anordnung nach Anspruch 7 oder 8, wobei das Kabel (30) als Massekabel einer Autobatterie (11) ausgebildet und der Anschlussbereich (6) des Kabels (30) mit der Karosserie (12) verbunden ist.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, wobei ein Ende (14) des Kabels (30) mit einem Shunt (29) verbunden ist.
  11. Verfahren zur Herstellung eines Kabels (30), das zumindest einen Anschlussbereich (6) aufweist, wobei das Verfahren folgenden Schritte umfasst: – Bereitstellen eines Kabels (30) mit einer Litze (4) aus einer Vielzahl von Einzelleitungen (5); – Einführen mindestens eines Stifts (8) im Anschlussbereich (6) zwischen die Einzelleitungen (5) der Litze (4); – Anlegen eines elektrischen Stroms an die Litze (4) im Anschlussbereich (6) und Erhitzen der Litze (4) im Anschlussbereich (6) unter Verschweißen der Einzeldrähte (5) zu einem kompaktierten Block mit mindestens einer Durchgangsöffnung (9).
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Verschweißen der Einzeldrähte (5) zu einem kompaktierten Block mit mindestens einer Durchgangsöffnung (9) in einem Formwerkzeug (1) erfolgt, das eine Kavität (2) mit einem verbreiterten Bereich (3) zur Aufnahme des Anschlussbereichs (6) des Kabels (30) aufweist.
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, wobei zum Anlegen eines elektrischen Stroms an die Litze (4) eine erste Elektrode (22), die den Stift (8) aufweist, und eine zweite Elektrode (23), die eine Aufnahme (28) für den Stift (8) aufweist, verwendet werden.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, wobei die erste Elektrode (22) und die zweite Elektrode (23) von gegenüberliegenden Seiten in das Formwerkzeug (1) eingeführt werden.
  15. Vorrichtung zur Kompaktierung eines Anschlussbereichs (6) eines Kabels (30), wobei das Kabel (30) eine Litze (4) aus einer Vielzahl von Einzelleitungen (5) aufweist, wobei die Vorrichtung folgendes umfasst: – ein Formwerkzeug (1), das eine Kavität (2) zur Aufnahme der Litze (4) mit einem verbreiterten Bereich (3) zur Aufnahme des Anschlussbereichs (6) des Kabels (30) aufweist; – eine erste Elektrode (22), die einen ersten Kontaktbereich (24) und mindestens einen Stift (8) zum Einführen zwischen die Einzelleitungen (5) der Litze (4) aufweist; – eine zweite Elektrode (23), die einen zweiten Kontaktierungsbereich (25) und eine Aufnahme (28) für den Stift (8) aufweist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei die elektrische Leitfähigkeit des Formwerkzeugs (1) zumindest zwei Größenordnungen geringer ist als die der Elektroden (22, 23).
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, wobei die elektrische Leitfähigkeit des Stifts (8) zumindest zwei Größenordnungen geringer ist als die der Elektroden (22, 23).
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei das Formwerkzeug (1) im Wesentlichen aus Keramik ausgebildet ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 18, wobei der Stift (8) im Wesentlichen aus Keramik ausgebildet ist.
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