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DE102007044910A1 - Ladeboden für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Ladeboden für Kraftfahrzeuge Download PDF

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DE102007044910A1
DE102007044910A1 DE102007044910A DE102007044910A DE102007044910A1 DE 102007044910 A1 DE102007044910 A1 DE 102007044910A1 DE 102007044910 A DE102007044910 A DE 102007044910A DE 102007044910 A DE102007044910 A DE 102007044910A DE 102007044910 A1 DE102007044910 A1 DE 102007044910A1
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DE
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loading
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floor segment
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Withdrawn
Application number
DE102007044910A
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English (en)
Inventor
Wolfgang Klotz
Oliver Jacob
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
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Priority to US12/234,469 priority patent/US7992912B2/en
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/04Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like arranged at rear of vehicle

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Abstract

Ein Ladeboden für Laderäume in Kraftfahrzeugen weist zwei in Richtung der Fahrzeuglängsachse (X-Achse) hintereinander angeordnete Ladebodensegmente 5, 6 auf. Ein an die Fondsitze 2 angrenzendes erstes Ladebodensegment 5 ist mit einem Schienensystem 3 verbunden, das mittels einer im Bereich einer heckseitigen Ladekante 13 angeordneten Hubvorrichtung 7 um eine in Richtung der Y-Achse des Kraftfahrzeugs ausgerichtete Schwenkachse 4 schwenkbar ist und das erste Ladebodensegment 5 in Richtung der Fahrzeuglängsachse (X-Achse) translatorisch verstellt, so dass unabhängig von der Höhe der Ladekante ein leichtes Be- und Entladen von Ladegut insbesondere in den bzw. aus dem an die Fond- oder Rücksitze 2 eines Kraftfahrzeugs angrenzenden Bereich ermöglicht wird. Das Schienensystem 3 und die Hubvorrichtung 7 sind nach Art einer Sitzlängs- und Sitzhöhenverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Ladeboden für Kraftfahrzeuge gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Das Abstellen und Herausnehmen von Ladegut aus einem an die Fond- oder Rücksitze eines Kraftfahrzeugs angrenzenden Bereich eines heckseitigen Laderaums gestaltet sich bei entsprechender Tiefe des Laderaums wegen des Abstands vom Heck des Kraftfahrzeugs insbesondere bei Coupés oder Stufenheck-Limousinen schwierig und ist mit der Gefahr einer Verschmutzung insbesondere bei einer hochgezogenen Ladekante verbunden. Um das Be- und Entladen zu erleichtern, ist es bekannt, als Ladehilfe einen in Richtung der Längsachse oder X-Achse eines Kraftfahrzeugs verstellbaren Ladeboden vorzusehen.
  • Aus der DE 601 10 162 T2 ist ein als Fahrzeugkofferraum ausgebildeter Laderaum eines Kraftfahrzeugs bekannt, der durch einen Kofferraumdeckel verschlossen wird und eine Vorrichtung zum Tragen von Ladung enthält, die eine bewegliche und eine feststehende Platte einer Auflagefläche des Fahrzeugkofferraums aufweist. Die bewegliche Platte ist auf einem Satz Schienen angeordnet und mit einem motorisierten Bewegungsmechanismus verbunden, mit dem die bewegliche Platte von einer ersten Betriebsposition, in der sie auf einen Rand der feststehenden Platte ausgerichtet ist, in eine zweite Betriebsposition verstellt wird, in der sie über der feststehenden Platte positioniert ist, so dass ein auf der beweglichen Platte befindlicher Ladungsgegenstand in Richtung zu einer hinter dem Fahrzeug stehenden Person bewegt wird. Dabei kann eine des Ladeboden vollständig abdeckende untere Platte und eine auf dieser unteren Platte verschiebbar angeordnete obere Teilplatte angeordnet werden, die auf der unteren Platte in Richtung der Längsachse des Kraftfahrzeugs verschiebbar ist. In einer weiteren Ausführungsform sind zwei obere Teilplatten vorgesehen, von denen eine hintere, an die Fondsitze angrenzende Platte mittels zweier Griffe anhebbar und über die an das Heck angrenzende obere Platte schiebbar ist.
  • Aus der EP 1 145 908 B1 ist ein Ladeboden für den Laderaum eines Kraftfahrzeuges mit einer den Ladeboden abdeckenden Platte bekannt, die auf einem oberen Rahmen angeordnet ist, der relativ zu einem unteren Rahmen verschiebbar gelagert ist. Beide Rahmen sind in unverschobener Position in vertikaler Richtung gemeinsam anhebbar und absenkbar. In der angehobenen Position ist der obere Rahmen gegenüber dem unteren Rahmen in horizontaler Richtung zum Ein- und Ausfahren des oberen Rahmens verschiebbar. Zum Anheben und Absenken der beiden Rahmen sowie zum Verschieben des oberen Rahmens gegenüber dem unteren Rahmen sind elektromotorische Antriebseinrichtungen vorgesehen, wobei der untere Rahmen mittels fahrzeugfest abgestützter Hubvorrichtungen anhebbar und absenkbar ist und der obere Rahmen gegenüber dem unteren Rahmen über eine Schubeinrichtung verschiebbar ist, die eine am unteren Rahmen gelagerte Vorschubspindel aufweist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen verstellbaren Ladeboden der eingangs genannten Art zu schaffen, der einfach und funktionssicher aufgebaut ist und unabhängig von der Höhe einer heckseitigen Ladekante des Laderaums ein leichtes Be- und Entladen von Ladegut insbesondere in den an die Fond- oder Rücksitze eines Kraftfahrzeugs angrenzenden Bereich ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Lösung stellt einen verstellbaren Ladeboden der eingangs genannten Art zur Verfügung, der einfach und funktionssicher aufgebaut ist und unabhängig von der Höhe einer heckseitigen Ladekante des Laderaums ein leichtes Be- und Entladen von Ladegut insbesondere an dem an die Fond- oder Rücksitze eines Kraftfahrzeugs angrenzenden Bereich ermöglicht, so dass das Verschieben von schwerem und sperrigem Ladegut im Laderaum des Kraftfahrzeugs entfällt und jeder Bereich des Laderaums leicht zu erreichen ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung stellt im Transportzustand einen ebenen Ladeboden bereit, der eine nur geringe Höhe aufweist und damit den verfügbaren Laderaum optimal nutzt. Durch die um eine Schwenkachse schwenkbare Anordnung des an die Fondsitze angrenzenden ersten Ladebodensegments kann das erste Ladebodensegment entweder bis zu einer Ladekante oder sogar über die Ladekante hinaus verstellt und damit an beliebige Ladekantenhöhen angepasst werden.
  • Zum Verstellen des ersten Ladebodensegments von einer Transportstellung, in der das erste Ladebodensegment an die Fondsitze des Kraftfahrzeugs anschließt, in eine Be- und Entladeposition, in der das erste Ladebodensegment mit seiner dem Heck des Kraftfahrzeugs zugewandten Hinterkante an der oder über der Ladekante positioniert ist, ist das erste Ladebodensegment mit einem Schienensystem verbunden, mit dem das erste Ladebodensegment in Längsrichtung verstellbar ist und dessen eines Ende mit der Schwenkachse und dessen anderes Ende mittels einer im Bereich der Ladekante angeordneten Hubvorrichtung höhenverstellbar ist.
  • Die Verbindung des ersten Ladebodensegments mit einem einerseits an der Schwenkachse angelenkten und andererseits mit einer Hubvorrichtung verbundenen Schienensystem ermöglicht eine sehr einfache Bauform für einen geteilten, verstellbaren Ladeboden, der in der Transportstellung einen ebenen Boden bildet und zum Be- und Entladen mit einfachen Mitteln die Verstellung des ersten Ladebodensegments über die in Fahrtrichtung dahinter liegenden Ladebodensegmente ermöglicht.
  • Vorzugsweise ist das Schienensystem nach Art einer Sitzlängsverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes ausgebildet.
  • Die Ausbildung der Verstelleinrichtung zum Verstellen des ersten Ladebodensegments von der Transportstellung in die Be- und Entladestellung und umgekehrt nach Art einer Sitzlängsverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes ermöglicht den Einsatz einer einfachen, sicheren und bewährten Verstelleinrichtung und damit eine Verwendung von kostengünstig verfügbaren und hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit erprobten Funktionselementen. Neben dem Einsatz von Funktionselementen, die auch bei einer Sitzlängsverstellung An wendung finden, ist auch die zugehörige Steuer- und Regelelektronik einsetzbar, insbesondere im Hinblick auf einen Kollisionsschutz, mit dem auch eine Einklemmgefahr beseitigt wird.
  • Das Schienensystem weist insbesondere parallel zu den Seitenkanten des ersten Ladebodensegments und damit in Richtung der X-Achse des Kraftfahrzeugs ausgerichtete und mit der Schwenkachse sowie mit der Hubvorrichtung verbundene Führungsschienen mit einem C-Profil mit zu den Seitenkanten des ersten Ladebodensegments gerichteten Schlitzen auf, in denen mit dem ersten Ladebodensegment verbundene Verstellelemente geführt sind.
  • Die Verstellelemente bestehen vorzugsweise aus in den Führungsschienen geführten Schlitten mit Laufrollen, die von einer elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Antriebseinrichtung angetrieben werden. In bevorzugter Ausführung ist die Antriebseinrichtung mit einer Spindelverstelleinrichtung verbunden, die mit den Führungsschienen verbundene Spindeln antreibt, auf denen mit dem ersten Ladebodensegment verbundene Spindelmuttern angeordnet sind.
  • Die Führungsschienen sind aus optisch-gestalterischen Gründen sowie zur Abdeckung des Antriebsmechanismus zur Längs- und Höhenverstellung des Schienensystems als Dekorschienen ausgebildet.
  • Zum zusätzlichen Festzurren von Ladegut weisen die beidseitig des Ladebodens angeordneten Führungsschienen Verzurrösen oder dergleichen zum Befestigen bzw. Durchführen von Verzurrseilen auf.
  • Durch die Aufteilung der Verstellung des ersten Ladebodensegments in eine Schwenkbewegung und eine translatorische Verstellung ist die Voraussetzung dafür geschaffen, die Hubvorrichtung nach Art einer Sitzhöhenverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes auszubilden, die mittels einer elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Antriebseinrichtung verstellbar ist.
  • Bei dieser Ausgestaltung der Hubvorrichtung kann ebenfalls neben einem Rückgriff auf bewährte, in größerer Stückzahlung und damit kostengünstig herstellbarer Funktionselemente auf eine entsprechende Steuer- und Regelelektronik zurückgegriffen werden, die einen wirksamen Einklemmschutz beim Absenken des ersten Ladebodensegments gewährleistet.
  • Die Antriebseinrichtung der Hubvorrichtung ist vorzugsweise mit einer Spindelverstelleinrichtung verbunden und treibt eine Spindelmutter an, die mit einer an einen Flansch angelenkten Spindel kämmt, so dass der fest mit einer Welle verbundene Flansch die Welle in Abhängigkeit von der Drehrichtung der Antriebseinrichtung in der einen oder anderen Richtung dreht und einen fest mit der Welle verbundenen und an einer Spindelaufnahme für die Spindeln der Längsverstelleinrichtung angelenkten Hebel zur Höhenverstellung des Schienensystems und damit des ersten Ladebodens verschwenkt
  • Eine zur Längsverstellung des Schienensystems und Höhenverstellung der Hubvorrichtung vorgesehene Steuereinrichtung steuert die Antriebsmotore des Schienensystems und der Hubvorrichtung an und ist bedienerseitig mit einem im Laderaum angeordneten Bedienungsschalter verbunden und/oder über eine Fernbedienung betätigbar und enthält eine Kollisionsschutzregelung zur Vermeidung des Einklemmens von Körperteilen oder Gegenständen.
  • Vorzugsweise verläuft die Teilungslinie zwischen den beiden Ladebodensegmenten in Richtung der Fahrzeugquerachse oder Y-Achse, so dass beim Verschieben des ersten Ladebodensegments in die Be- und Entladeposition eine ebene, zum Heck des Kraftfahrzeugs ausgerichtete Ladekante des ersten Ladebodensegments gewährleistet ist.
  • Grundsätzlich kann der um die Drehachse schwenkbare Teil des Ladebodens aus mehreren Ladebodensegmenten bestehen, die teleskopartig gegen einander verstellbar sind. In gleicher Weise kann bzw. können ein Ladebodensegment oder mehrere Ladebodensegmente in Fahrtrichtung hinter einem oder mehreren verstellbaren Ladebodensegmenten angeordnet werden. So können beispielsweise hinter einem translatorisch verstellbaren und verschwenkbaren ersten Ladebodensegment zwei in Längsrichtung, d. h. in Richtung der X-Achse geteilte hintere Ladebodensegmente vorgesehen werden, von denen mindestens eins klappbar ist und den Zugang zu einem unterhalb des karosserieseitigen Bodens des Laderaums angeordneten Reserverad oder dergleichen ermöglicht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind jedoch zwei in Richtung der X-Achse des Kraftfahrzeugs hintereinander angeordnete Ladebodensegmente vorgesehen, von denen das an die Fondsitze des Kraftfahrzeugs angrenzende erste Ladebodensegment durch Verschwenken um die Schwenkachse anhebbar und über das in Fahrtrichtung dahinter liegende zweite Ladebodensegment zumindest bis zu einer den Ladeboden zum Heck des Kraftfahrzeugs begrenzenden Ladekante oder über eine den Ladeboden zum Heck des Kraftfahrzeugs begrenzende Ladekante hinaus verstellbar ist, während das zweite Ladebodensegment auf dem oder parallel zu dem karosserieseitigen Boden des Laderaums angeordnet und um eine Achse klappbar mit dem karosserieseitigen Boden verbunden ist und vorzugsweise eine Vertiefung des karosserieseitigen Bodens abdeckt, die zur Aufnahme von Bordwerkzeug oder einem Reserverad bzw. als Schmutzwanne dient.
  • Da das an das Heck des Kraftfahrzeugs angrenzende zweite Ladebodensegment in der Ebene des karosserieseitigen Bodens des Laderaums verbleibt, ist zudem sichergestellt, dass beim Be- und Entladen herhab fallendes Ladegut nicht unter das zweite Ladebodensegment gelangt und beim Absenken beschädigt wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine Ladebegrenzung an der an die Fondsitze angrenzenden Vorderkante des ersten Ladebodensegments vorgesehen, die zum einen als Kollisionsschutz für die Rückenlehne der Fondsitze eine Sperre für hohe, sperrige Gegenstände bildet, so dass ein hinreichender Abstand zu den Rückenlehnen der Fondsitze auch bei einer stärkeren Neigung eingehalten wird, und zum anderen als Crashsicherung dient und im Falle eines Crashs sicherstellt, dass das auf dem Ladeboden befindliche Ladegut nicht zu einer Gefährdung von auf den Fundsitzen befindlichen Passagieren führt.
  • Zusätzlich kann die Ladebegrenzung ein auf das erste Ladebodensegment gestelltes Ladegut beim translatorischen Verstellen des ersten Ladebodensegments in der geneigten Stellung aus der Be- und Entladeposition in die Transportposition sowie umgekehrt sichern.
  • Um ein Durchladen von Ladegut bei umgeklappten Rückenlehnen der Fondsitze bzw. bei umgeklappten Fundsitzen hindernisfrei zu ermöglichen, ist die Ladebegrenzung klappbar ausgebildet, wobei die Schwenkachse der Ladebegrenzung an dem an die Fondsitze angrenzenden Ende des Schienensystems angeordnet ist. In einer ersten Stellung steht die Ladebegrenzung von der Fläche des ersten Ladebodensegments ab, während sie in einer zweiten Stellung parallel zur Flächenebene des ersten Ladebodensegments ausgerichtet ist und somit ein leichtes Verschieben von Ladegut auf einer ebenen Fläche ermöglicht.
  • Um eine Verschmutzung der Kleidung am Heck des Kraftfahrzeugs, insbesondere am Stoßfänger des Kraftfahrzeugs, beim Be- und Entladen zu vermeiden, ist die an das zweite Ladebodensegment angrenzende Hinterkante des ersten Ladebodensegments mit einer Schutzmatte verbunden, die in der Be- und Entladeposition des ersten Ladebodensegments über Teile des Hecks des Kraftfahrzeugs, insbesondere über den heckseitigen Stoßfänger des Kraftfahrzeugs, fällt.
  • Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels soll der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Längsschnitt durch das Heck eines Kraftfahrzeugs mit einem geteilten Ladeboden in einer Grund- oder Transportstellung;
  • 2 einen schematischen Längsschnitt durch das Heck eines Kraftfahrzeugs mit einem geteilten Ladeboden in einer Be- und Entladestellung;
  • 3 eine isometrische Darstellung des geteilten Ladebodens in der Grund- oder Transportstellung;
  • 4 eine isometrische Darstellung des geteilten Ladebodens mit durch Verschwenken angehobenem ersten Ladebodensegment;
  • 5 eine isometrische Darstellung des geteiltem Ladenbodens mit dem in die Be- und Entladeposition translatorisch verstellten ersten Ladebodensegment;
  • 6 eine isometrische Darstellung des Heckbereichs des Kraftfahrzeugs mit einer ausgezogenen Schutzmatte;
  • 7 eine isometrische Darstellung der Verstelleinrichtung für die Höhen- und Längsverstellung des ersten Ladebodensegments und
  • 8 und 9 isometrische Darstellungen der Antriebseinrichtungen für die Höhen- und Längsverstelleinrichtungen des ersten Ladebodensegments.
  • Der in 1 dargestellte schematische Längsschnitt durch den Heckbereich eines Kraftfahrzeugs mit einer Kraftfahrzeugkarosserie 1 und einem Fond- oder Rücksitz 2 mit einem Sitzuntergestell 21 mit Sitzkissen und einer Rückenlehne 22 zeigt einen Laderaum 10, der über eine Laderaum- oder Heckklappe 15 vom Heck 11 des Kraftfahrzeugs zugänglich ist. Die heckseitige Begrenzung des Laderaums 10 wird durch eine Ladekante 13 gebildet, die je nach Ausführungsform der Kraftfahrzeugkarosserie in einer Ebene mit dem karosserieseitigen Boden 14 des Laderaums 10 fluchtet oder – wie in dem dargestellten Ausführungsbeispiel – über den karosserieseitigen Boden 14 ragt.
  • Insbesondere bei einem als Stufenhecklimousine oder Coupé ausgebildeten Kraftfahrzeug ragt der Laderaum 10 in einen Bereich unterhalb der die Heckscheibe aufnehmenden Kraftfahrzeugkarosserie bis an die Rückseite der Fondsitze 2, so dass ein in diesem Bereich anzuordnendes Ladegut L von einer am Heck 11 positionierten Person nur schwer, in ergonomisch ungünstiger, gebückter Haltung und mit der Gefahr einer Verschmutzung am Heck 11 des Kraftfahrzeugs zu erreichen ist.
  • Erfindungsgemäß ist der oberhalb des karosserieseitigen Bodens 14 angeordnete Ladeboden 5, 6 in Richtung der Fahrzeuglängsachse oder X-Achse mit einer vorzugsweise in Richtung der Fahrzeugquerachse oder Y-Achse verlaufenden Trennlinie T in ein an die Fondsitze 2 angrenzendes erstes Ladebodensegment 5 und ein an das Heck 11 des Kraftfahrzeugs angrenzendes zweites Ladebodensegment 6 aufgeteilt, so dass in dem schwer zugänglichen Bereich des Laderaums 10 angeordnetes Ladegut L auf dem an die Fondsitze 2 angrenzenden ersten Ladebodensegment 5 angeordnet werden kann.
  • Das erste Ladebodensegment 5 ist an seiner den Fondsitzen 2 zugewandten Vorderkante 51 mit einer klappbaren Ladebegrenzung 8 verbunden, die eine Kollision mit der Hinterkante der Rückenlehne 22 der Fondsitze 2 verhindert und – wie nachstehend anhand der 2 näher erläutert wird – ein ungewolltes Verschieben des Ladeguts L beim Verstellen des ersten Ladebodensegments 5 von der in 2 schematisch dargestellten Be- und Entladeposition in die in 1 dargestellte Grund- oder Transportposition verhindert.
  • An die Hinterkante 52 des ersten Ladebodensegments 5 grenzt die Vorderkante 61 des zweiten Ladebodensegments 6 an, dessen Hinterkante 62 mit der Ladekante 13 bündig abschließt.
  • In der in 1 dargestellten Grund- oder Transportposition des geteilten Ladebodens 5, 6 bilden die beiden Ladebodensegmente 5, 6 eine ebene Ladebodenfläche aus, die ein Verschieben von Ladegut L bei Bedarf ermöglicht.
  • Das erste Ladebodensegment 5 ist mit einem Schienensystem 3 verbunden, das um eine in Richtung der Fahrzeugquerachse oder Y-Achse ausgerichtete und an die Rückseite der Fondsitze 2 angrenzende Schwenkachse 4 mittels einer im Bereich des Hecks 11 angeordneten Hubvorrichtung 7, die am Schienensystem 3 angelenkt und mit dem Boden der Karosserie 1 verbunden ist, verschwenkbar ist.
  • 2 zeigt in einem Schnitt durch den Heckbereich des Kraftfahrzeugs den geteilten Ladeboden 5, 6 in der Be- und Entladeposition, in der das Schienensystem 3 um die Schwenkachse 4 mittels der Hubvorrichtung 7 verschwenkt und bei hochgeklappter Laderaum- oder Gepäckraumklappe 15 translatorisch in Längsrichtung in Richtung des Hecks 11 verfahren wurde, so dass das Ladegut L in einem Bereich positioniert wird, in dem es für einen Benutzer leicht und ergonomisch günstig zugänglich ist. Das erste Ladebodensegment 5 ragt in dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung über die Ladekante 13 hinaus, so dass ein besonders leichter Zugang zum Ladegut L gewährleistet ist. Während der Längsverstellung des ersten Ladebodensegments 5 dient die Ladebegrenzung 8 insbesondere bei hoher Ladekante 13 und einem dementsprechend großen Schwenkwinkel des Schienensystems 3 um die Drehachse 4 zur Lagesicherung des Ladeguts L.
  • Wie der schematischen Darstellung gemäß 2 zu entnehmen ist, verbleibt das zweite Ladebodensegment 6 in seiner Position, in der es auf dem karosserieseitigen Boden 14 aufliegt oder parallel zu diesem ausgerichtet ist. Durch die Verbindung der Vorderkante 61 oder einer Seitenkante des zweiten Ladebodensegments 6 mit einem am karosserieseitigen Boden 14, an der Karosserie oder am Schienensystem 3 befestigten Scharnier ist das zweite Ladebodensegment 6 klappbar und ermöglicht den Zugang zu einer Vertiefung des karosserieseitigen Bodens 14, die zur Aufnahme von Bordwerkzeug oder einem Reserverad bzw. als Schmutzwanne dient.
  • Zum Beladen des Laderaums 10 kann in der in 2 dargestellten Be- und Entladeposition des ersten Ladebodensegments 5 Ladegut L auf das erste Ladebodensegment 5 gestellt und mittels einer nachstehend beschriebenen Verstelleinrichtung in Längsrichtung durch Betätigung des Schienensystems 3 verfahren werden bis der translatorisch verstellbare Teil des Schienensystems 3 die Endposition erreicht, in der die Ladebegrenzung 8 einen Kollisionsschutz mit der Rückseite der Rückenlehne 22 der Fondsitze 2 gewährleistet. Anschließend wird die Hubvorrichtung 7 abgesenkt, so dass die in 1 schematisch dargestellte Grund- oder Transportposition des geteilten Ladebodens 5, 6 erreicht ist, in der das erste Ladebodensegment 5 an der Trennlinie T bündig mit dem zweiten Ladebodensegment 6 abschließt und durch Auflage auf dem karosserieseitigen Boden 14 oder in paralleler Ausrichtung zu diesem und dem zweiten Ladebodensegment 6 eine ebene Ladefläche schafft.
  • Vorzugsweise sind die Hinterkante 52 des ersten Ladebodensegments 5 und die Vorderkante 61 des zweiten Ladebodensegments 6 abgeschrägt, so dass das erste Ladebodensegment 5 in der Endlage der Transportstellung formschlüssig auf dem zweiten Ladebodensegment 6 aufliegt.
  • 3 zeigt in einer isometrischen Ansicht den geteilten Ladeboden 5, 6 in der Grund- oder Transportposition des ersten Ladebodensegments 5, in der es bündig mit dem zweiten Ladebodensegment 6 abschließt und eine durchgehende, ebene Ladebodenfläche bildet. In dieser Grund- oder Transportposition ist die klappbare Ladebegrenzung 8 ausgeklappt, so dass eine vordere Ladebegrenzungsfläche 81 einem auf dem Ladeboden 5, 6 stehenden Ladegut zugewandt ist, während die hintere Ladebegrenzungsfläche 82 der Rückseite der davor angeordneten Fondsitze 2 zugewandt ist. Zum Durchladen von lang gestrecktem Ladegut, wie Leitern oder Skiern, ist die Ladebegrenzung 8 um eine mit den Enden des Schienensystems 5 verbundene Achse 80 klappbar und kann in eine Position geklappt werden, in der die hintere Fläche 82 eine Fortsetzung der durch die Ladebodensegmente 5, 6 gebildeten Ladenbodenfläche bildet.
  • Der Darstellung gemäß 3 sind weiterhin als Teil des Schienensystems 3 zur Verstellung des ersten Ladebodensegments 5 die seitlichen Führungsschienen 31, 32 zu entnehmen, deren heckseitigen Enden mit der Hubvorrichtung 7 verbunden sind, die aus einem in den 8 und 9 dargestellten Spindelantrieb mit einem Elektromotor 70 besteht.
  • Das sowohl in der Grund- oder Transportposition als auch in der Be- und Entladeposition des ersten Ladebodensegments 5 auf dem karosserieseitigen Boden 14 des Laderaums 10 aufliegende oder parallel zu diesem ausgerichtete zweite Ladebodensegment 6 weist eine Griffmulde 60 auf, in die ein Benutzer greifen und das zweite Ladebodensegment 6 um eine an der Trennlinie T zwischen dem ersten Ladebodensegment 5 und dem zweiten Ladebodensegment 6 verlaufende Achse in der Grund- oder Transportposition befindlichen ersten Ladebodensegments 5 klappen kann, so dass ein unter dem zweiten Ladebodensegment 6 liegender Vertiefungsbereich 12 (6) des karosserieseitigen Bodens 14 des Laderaums 10 zugänglich wird.
  • 4 zeigt in isometrischer Ansicht das aus der Grund- oder Transportposition mit dem ersten Ladebodensegments mittels der Hubvorrichtung 7 angehobene und um die Drehachse 4 verschwenkte Schienensystem 3, aus der das erste Ladebodensegment 5 in Längsrichtung entlang den Führungsschienen 31, 32 in die in 5 in einer isometrischen Ansicht dargestellte Be- und Entladeposition verstellbar ist.
  • In der Be- und Entladeposition des ersten Ladebodensegments 5 kann die Hinterkante 52 des ersten Ladebodensegments 5 über die Oberkante der Ladekante 13 hinausragen oder an die Ladekante 13 anschließen. In dieser Position kann eine mit der Hinterkante 52 des ersten Ladebodensegments 5 verbundene Schutzmatte 9 gemäß 6 an einer Grifflasche 90 herausgezogen und über das an den Laderaum 10 angrenzende Heck 11 des Kraftfahrzeugs gelegt werden, so dass eine das Be- und Entladen des Laderaums 10 vornehmende Person vor Verschmutzung durch den Heckbereich des Kraftfahrzeugs, insbesondere durch einen im Heckbereich angeordneten Stoßfänger, geschützt ist.
  • Sowohl die Höhen- als auch die Längsverstellung des Schienensystems 3 kann hydraulisch, pneumatisch oder elektromotorisch erfolgen und über einen im Heckbereich des Laderaums 10 angeordneten Bedienungsschalter oder mittels einer Fernbedienung durchgeführt werden. Die in den 7 bis 9 dargestellten Ausführungsbeispiele für eine Verstelleinrichtung zur Höhen- und Längsverstellung des ersten Ladebodensegments 5 macht von einer elektromotorischen Antriebseinrichtung Gebrauch, wie sie für eine Sitzlängs- und Sitzhöhenverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes eingesetzt wird.
  • Zur Längsverstellung des ersten Ladebodensegments 5 weist das Schienensystem 3 einen mittig zwischen den Führungsschienen 31, 32 angeordneten Antriebsmotor 30 auf, der über eine vorzugsweise flexible Welle 34 mit unterhalb der Führungsschienen 31, 32 angeordneten Umlenkgetrieben 35 gemäß 9 verbunden ist. Der Antriebsmotor 30 und die vom Antriebsmotor 30 zu den Umlenkgetrieben 35 führenden Antriebswellen 34 sind durch eine Traverse 16 gemäß 8 abgedeckt.
  • Die Umlenkgetriebe 35 sind gemäß 9 mit an den Führungsschienen 31, 32 angeordneten Spindeln 36 verbunden, die mit Spindelmuttern 37 kämmen, die mit dem ersten Ladebodensegment 5 verbunden sind. Über eine Spindelbefestigung 75 sind die beiden Spindeln 36 mit Schwenkhebeln 74 der Hubvorrichtung 7 verbunden.
  • Gemäß 7 befinden sich die Spindeln 36 in den zur Innenseite offenen, C-förmigen Führungsschienen 31, 32, in denen Schlitten mit Laufrollen angeordnet sind, die mit den Seitenkanten des ersten Ladebodensegments 5 verbunden sind. An den beidseitig des Ladebodens angeordneten Führungsschienen 31, 32 sind Verzurrösen 33 zum Befestigen bzw. Durchführen von Verzurrseilen angeordnet.
  • Die entsprechend einer Sitzhöhenverstellung für Fahrzeugsitze ausgebildete Hubvorrichtung 7 enthält gemäß den 7 bis 9 einen Antriebsmotor mit Getriebe 70, das eine Spindelmutter aufweist, die mit einer Spindel 72 kämmt. Die Spindel 72 ist an einen fest mit einer Welle 71 verbundenen Flansch 73 angelenkt. Die Welle 71 ist ebenfalls fest mit einem Hebel 74 verbunden ist, der an der Spindelaufnahme 75 für die Spindeln 36 der Längsverstelleinrichtung angelenkt ist.
  • Bei einer Betätigung des Antriebsmotors 70 in der einen oder anderen Drehrichtung wird die mit dem Getriebe des Antriebsmotors 70 verbundene Spindel 72 angehoben oder abgesenkt und dementsprechend die Welle 71 über den Flansch 73 in der einen oder anderen Richtung geschwenkt, so dass der Hebel 74 bis zur Ebene des Karosseriebodens abgesenkt oder in eine maximale Höhenposition verschwenkt wird.
  • Die Steuerung der Längs- und Höhenverstellung erfolgt über eine Steuereinrichtung, die ausgangsseitig mit dem Antriebsmotor 30 des Schienensystems 3 zur Längsverstellung und dem Antriebsmotor 70 der Hubvorrichtung 7 zur Höhenverstellung verbunden ist. Die Steuereinrichtung ist bedienerseitig mit einem beispielsweise an der Seitenverkleidung des Laderaums 10 angeordneten Schalter und/oder über eine Fernbedienung betätigbar.
  • Durch eine aus der Steuerung einer Sitzlängsverstellung und Sitzhöhenverstellung für Fahrzeugsitze bekannten Kollisionsschutzregelung kann ein Einklemmen von Körperteilen oder Gegenständen verhindert bzw. eine Fehlsteuerung vermieden werden.
  • Die Steuerung der Höhen- und Längsverstellung kann unabhängig oder mit einander gekoppelt durchgeführt werden, wobei in einer bevorzugten Ausführungsform beim Anhe ben des Schienensystems über eine der Dicke des zweiten Ladebodensegments entsprechenden Höhe eine Längsverstellung des ersten Ladebodensegments 5 eingeleitet wird, so dass die Verstellzeit zur Verstellung des ersten Ladebodensegments 5 minimiert wird.
  • Durch eine entsprechende Bedienung des bedienerseitigen Steuerelements können verschiedene Endzustände beim Verfahren des ersten Ladebodensegments 5 eingestellt werden, beispielsweise ein Verfahren des ersten Ladebodensegments 5 bis zur Ladekante 13 mit einem Anheben des Schienensystems 3 und damit des ersten Ladebodensegments 5 auf eine mit der Oberseite der Ladekante 13 fluchtenden Höhe oder darunter oder alternativ über die Ladekante 13 in Verbindung mit einem Verschieben des ersten Ladebodensegments 5 über die Ladekante 13 hinaus.
  • 1
    Kraftfahrzeugkarosserie
    2
    Fond- oder Rücksitz
    3
    Schienensystem
    4
    Schwenkachse
    5
    Erstes Ladebodensegment
    6
    Zweites Ladebodensegment
    7
    Hubvorrichtung
    8
    Klappbare Ladebegrenzung
    9
    Schutzmatte
    10
    Laderaum
    11
    Heck
    12
    Vertiefung
    13
    Ladekante
    14
    Karosserieseitiger Boden des Laderaums
    15
    Laderaum- oder Heckklappe
    16
    Traverse
    21
    Sitzuntergestell
    22
    Rückenlehne
    30
    Antriebsmotor
    31, 32
    Führungsschienen
    33
    Verzurrösen
    34
    Antriebswellen
    35
    Umlenkgetriebe
    36
    Spindeln
    37
    Spindelmuttern
    51
    Vorderkante des ersten Ladebodensegments
    52
    Hinterkante des ersten Ladebodensegments
    61
    Vorderkante des zweiten Ladebodensegments
    62
    Hinterkante des zweiten Ladebodensegments
    70
    Antriebsmotor mit Getriebe
    71
    Welle
    72
    Spindel
    73
    Flansch
    74
    Hebel
    75
    Spindelaufnahme
    90
    Grifflasche
    L
    Ladegut
    T
    Trennlinie
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
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Claims (22)

  1. Ladeboden für Kraftfahrzeuge mit wenigstens zwei in Richtung der Fahrzeuglängsachse bzw. X-Achse hintereinander angeordneten Ladebodensegmenten, von denen mindestens ein Ladebodensegment anhebbar und über mindestens ein anderes Ladebodensegment verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Ladebodensegment (5) um eine in Richtung der Y-Achse des Kraftfahrzeugs ausgerichtete, in einem an die Fond- oder Rücksitze (2) angrenzenden Bereich angeordnete Schwenkachse (4) schwenkbar und in Richtung der Fahrzeuglängsachse bzw. X-Achse längsverstellbar ist.
  2. Ladeboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ladebodensegment (5) mit einem Schienensystem (3) längsverstellbar ist, dessen eines Ende mit der Schwenkachse (4) und dessen anderes Ende mittels einer im Bereich der Ladekante (13) angeordneten Hubvorrichtung (7) höhenverstellbar ist.
  3. Ladeboden nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienensystem (3) nach Art einer Sitzlängsverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes ausgebildet ist.
  4. Ladeboden nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienensystem (3) mit der Schwenkachse (4) verbundene, in Richtung der X-Achse des Kraftfahrzeugs ausgerichtete Führungsschienen (31, 32) und in den Führungsschienen (31, 32) geführte und mit dem ersten Ladebodensegment (5) verbundene Verstellelemente aufweist.
  5. Ladeboden nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (31, 32) parallel zu den Seitenkanten des ersten Ladebodensegments (5) ausgerichtet sind.
  6. Ladeboden nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellelemente aus in den Führungsschienen (31, 32) geführten Schlitten mit Laufrollen bestehen.
  7. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsschienen (31, 32) ein C-Profil mit zu den Seitenkanten des ersten Ladebodensegments (5) gerichteten Schlitzen aufweisen.
  8. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienensystem (3) eine elektrische, hydraulische oder pneumatische Antriebseinrichtung (30) aufweist.
  9. Ladeboden nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (30) mit einer Spindelverstelleinrichtung verbunden ist, die mit den Führungsschienen (31, 32) verbundene Spindeln (36) antreibt, auf denen mit dem ersten Ladebodensegment (5) verbundene Spindelmuttern (37) angeordnet sind.
  10. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beidseitig des Ladebodens (5, 6) angeordneten Führungsschienen (31, 32) Verzurrösen (33) oder dergleichen zum Befestigen bzw. Durchführen von Verzurrseilen auf weisen.
  11. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (7) nach Art einer Sitzhöhenverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes ausgebildet ist.
  12. Ladeboden nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hubvorrichtung (7) mittels einer elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Antriebseinrichtung (70) verstellbar ist.
  13. Ladeboden nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinrichtung (70) der Hubvorrichtung (7) mit einer Spindelverstelleinrichtung verbunden ist und eine Spindelmutter antreibt, die mit einer an einen Flansch (73) angelenkten Spindel (72) kämmt, und dass der fest mit einer Welle (71) verbundene Flansch (73) die Welle (71) in der einen oder anderen Richtung dreht und einen fest mit der Welle (71) verbundenen und an einer Spindelaufnahme (75) für die Spindeln (36) der Längsverstelleinrichtung angelenkten Hebel (74) verschwenkt.
  14. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Längsverstellung des Schienensystems (3) und Höhenverstellung der Hubvorrichtung (7) eine den Antriebsmotor (30) des Schienensystems und den Antriebsmotor (70) der Hubvorrichtung (7) ansteuernde Steuereinrichtung, die bedienerseitig mit einem im Laderaum angeordneten Bedienungsschalter verbunden und/oder über eine Fernbedienung betätigbar ist und eine Kollisionsschutzregelung zur Vermeidung des Einklemmens von Körperteilen oder Gegenständen enthält.
  15. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennungslinie (T) zwischen den Ladebodensegmenten (5, 6) in Richtung der Fahrzeugquerachse bzw. Y-Achse ausgerichtet ist.
  16. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei in Richtung der X-Achse des Kraftfahrzeugs hintereinander angeordnete Ladebodensegmente (5, 6), von denen das an die Fondsitze des Kraftfahrzeugs angrenzende erste Ladebodensegment (5) anhebbar und über das in Fahrtrichtung dahinter liegende zweite Ladebodensegment (6) verstellbar ist.
  17. Ladeboden nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ladebodensegment (5) zumindest bis zu der den Ladeboden zum Heck (11) des Kraftfahrzeugs begrenzenden Ladekante (13) verstellbar ist.
  18. Ladeboden nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Ladebodensegment (5) über die den Ladeboden zum Heck (11) des Kraftfahrzeugs begrenzende Ladekante (13) anhebbar und verstellbar ist.
  19. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ladebodensegment (6) auf dem oder parallel zu dem karosserieseitigen Boden (14) angeordnet und um eine Achse klappbar mit dem karosserieseitigen Boden (14) verbunden ist.
  20. Ladeboden nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Ladebodensegment (6) eine Vertiefung (12) des karosserieseitigen Bodens (14) abdeckt.
  21. Ladeboden nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine stufenförmige Ladebegrenzung (8) im Bereich der an die Fond- oder Rücksitze (2) angrenzenden Vorderkante (51) des ersten Ladebodensegments (5).
  22. Ladeboden nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladebegrenzung (8) derart klappbar mit dem ersten Ladebodensegment (5) verbunden ist, dass sie in einer ersten Stellung von der Fläche des ersten Ladebodensegments (5) absteht und in einer zweiten Stellung parallel zur Flächenebene des ersten Ladebodensegments (5) ausgerichtet ist.
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