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Die
Erfindung betrifft einen Ladeboden für Kraftfahrzeuge gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Das
Abstellen und Herausnehmen von Ladegut aus einem an die Fond- oder
Rücksitze eines Kraftfahrzeugs angrenzenden Bereich eines
heckseitigen Laderaums gestaltet sich bei entsprechender Tiefe des
Laderaums wegen des Abstands vom Heck des Kraftfahrzeugs insbesondere
bei Coupés oder Stufenheck-Limousinen schwierig und ist
mit der Gefahr einer Verschmutzung insbesondere bei einer hochgezogenen
Ladekante verbunden. Um das Be- und Entladen zu erleichtern, ist
es bekannt, als Ladehilfe einen in Richtung der Längsachse
oder X-Achse eines Kraftfahrzeugs verstellbaren Ladeboden vorzusehen.
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Aus
der
DE 601 10 162
T2 ist ein als Fahrzeugkofferraum ausgebildeter Laderaum
eines Kraftfahrzeugs bekannt, der durch einen Kofferraumdeckel verschlossen
wird und eine Vorrichtung zum Tragen von Ladung enthält,
die eine bewegliche und eine feststehende Platte einer Auflagefläche
des Fahrzeugkofferraums aufweist. Die bewegliche Platte ist auf
einem Satz Schienen angeordnet und mit einem motorisierten Bewegungsmechanismus
verbunden, mit dem die bewegliche Platte von einer ersten Betriebsposition,
in der sie auf einen Rand der feststehenden Platte ausgerichtet
ist, in eine zweite Betriebsposition verstellt wird, in der sie über
der feststehenden Platte positioniert ist, so dass ein auf der beweglichen
Platte befindlicher Ladungsgegenstand in Richtung zu einer hinter
dem Fahrzeug stehenden Person bewegt wird. Dabei kann eine des Ladeboden vollständig
abdeckende untere Platte und eine auf dieser unteren Platte verschiebbar
angeordnete obere Teilplatte angeordnet werden, die auf der unteren Platte
in Richtung der Längsachse des Kraftfahrzeugs verschiebbar
ist. In einer weiteren Ausführungsform sind zwei obere
Teilplatten vorgesehen, von denen eine hintere, an die Fondsitze
angrenzende Platte mittels zweier Griffe anhebbar und über
die an das Heck angrenzende obere Platte schiebbar ist.
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Aus
der
EP 1 145 908 B1 ist
ein Ladeboden für den Laderaum eines Kraftfahrzeuges mit
einer den Ladeboden abdeckenden Platte bekannt, die auf einem oberen
Rahmen angeordnet ist, der relativ zu einem unteren Rahmen verschiebbar
gelagert ist. Beide Rahmen sind in unverschobener Position in vertikaler
Richtung gemeinsam anhebbar und absenkbar. In der angehobenen Position
ist der obere Rahmen gegenüber dem unteren Rahmen in horizontaler
Richtung zum Ein- und Ausfahren des oberen Rahmens verschiebbar.
Zum Anheben und Absenken der beiden Rahmen sowie zum Verschieben des
oberen Rahmens gegenüber dem unteren Rahmen sind elektromotorische
Antriebseinrichtungen vorgesehen, wobei der untere Rahmen mittels
fahrzeugfest abgestützter Hubvorrichtungen anhebbar und
absenkbar ist und der obere Rahmen gegenüber dem unteren
Rahmen über eine Schubeinrichtung verschiebbar ist, die
eine am unteren Rahmen gelagerte Vorschubspindel aufweist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen verstellbaren Ladeboden
der eingangs genannten Art zu schaffen, der einfach und funktionssicher
aufgebaut ist und unabhängig von der Höhe einer
heckseitigen Ladekante des Laderaums ein leichtes Be- und Entladen
von Ladegut insbesondere in den an die Fond- oder Rücksitze
eines Kraftfahrzeugs angrenzenden Bereich ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Lösung stellt einen verstellbaren
Ladeboden der eingangs genannten Art zur Verfügung, der
einfach und funktionssicher aufgebaut ist und unabhängig
von der Höhe einer heckseitigen Ladekante des Laderaums
ein leichtes Be- und Entladen von Ladegut insbesondere an dem an
die Fond- oder Rücksitze eines Kraftfahrzeugs angrenzenden
Bereich ermöglicht, so dass das Verschieben von schwerem
und sperrigem Ladegut im Laderaum des Kraftfahrzeugs entfällt
und jeder Bereich des Laderaums leicht zu erreichen ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung stellt im Transportzustand
einen ebenen Ladeboden bereit, der eine nur geringe Höhe
aufweist und damit den verfügbaren Laderaum optimal nutzt.
Durch die um eine Schwenkachse schwenkbare Anordnung des an die
Fondsitze angrenzenden ersten Ladebodensegments kann das erste Ladebodensegment
entweder bis zu einer Ladekante oder sogar über die Ladekante
hinaus verstellt und damit an beliebige Ladekantenhöhen
angepasst werden.
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Zum
Verstellen des ersten Ladebodensegments von einer Transportstellung,
in der das erste Ladebodensegment an die Fondsitze des Kraftfahrzeugs
anschließt, in eine Be- und Entladeposition, in der das
erste Ladebodensegment mit seiner dem Heck des Kraftfahrzeugs zugewandten
Hinterkante an der oder über der Ladekante positioniert
ist, ist das erste Ladebodensegment mit einem Schienensystem verbunden,
mit dem das erste Ladebodensegment in Längsrichtung verstellbar
ist und dessen eines Ende mit der Schwenkachse und dessen anderes
Ende mittels einer im Bereich der Ladekante angeordneten Hubvorrichtung
höhenverstellbar ist.
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Die
Verbindung des ersten Ladebodensegments mit einem einerseits an
der Schwenkachse angelenkten und andererseits mit einer Hubvorrichtung verbundenen
Schienensystem ermöglicht eine sehr einfache Bauform für
einen geteilten, verstellbaren Ladeboden, der in der Transportstellung
einen ebenen Boden bildet und zum Be- und Entladen mit einfachen
Mitteln die Verstellung des ersten Ladebodensegments über
die in Fahrtrichtung dahinter liegenden Ladebodensegmente ermöglicht.
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Vorzugsweise
ist das Schienensystem nach Art einer Sitzlängsverstellung
eines Kraftfahrzeugsitzes ausgebildet.
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Die
Ausbildung der Verstelleinrichtung zum Verstellen des ersten Ladebodensegments
von der Transportstellung in die Be- und Entladestellung und umgekehrt
nach Art einer Sitzlängsverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes
ermöglicht den Einsatz einer einfachen, sicheren und bewährten
Verstelleinrichtung und damit eine Verwendung von kostengünstig
verfügbaren und hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit
erprobten Funktionselementen. Neben dem Einsatz von Funktionselementen,
die auch bei einer Sitzlängsverstellung An wendung finden,
ist auch die zugehörige Steuer- und Regelelektronik einsetzbar,
insbesondere im Hinblick auf einen Kollisionsschutz, mit dem auch
eine Einklemmgefahr beseitigt wird.
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Das
Schienensystem weist insbesondere parallel zu den Seitenkanten des
ersten Ladebodensegments und damit in Richtung der X-Achse des Kraftfahrzeugs
ausgerichtete und mit der Schwenkachse sowie mit der Hubvorrichtung
verbundene Führungsschienen mit einem C-Profil mit zu den
Seitenkanten des ersten Ladebodensegments gerichteten Schlitzen
auf, in denen mit dem ersten Ladebodensegment verbundene Verstellelemente
geführt sind.
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Die
Verstellelemente bestehen vorzugsweise aus in den Führungsschienen
geführten Schlitten mit Laufrollen, die von einer elektrischen,
hydraulischen oder pneumatischen Antriebseinrichtung angetrieben
werden. In bevorzugter Ausführung ist die Antriebseinrichtung
mit einer Spindelverstelleinrichtung verbunden, die mit den Führungsschienen
verbundene Spindeln antreibt, auf denen mit dem ersten Ladebodensegment
verbundene Spindelmuttern angeordnet sind.
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Die
Führungsschienen sind aus optisch-gestalterischen Gründen
sowie zur Abdeckung des Antriebsmechanismus zur Längs-
und Höhenverstellung des Schienensystems als Dekorschienen
ausgebildet.
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Zum
zusätzlichen Festzurren von Ladegut weisen die beidseitig
des Ladebodens angeordneten Führungsschienen Verzurrösen
oder dergleichen zum Befestigen bzw. Durchführen von Verzurrseilen auf.
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Durch
die Aufteilung der Verstellung des ersten Ladebodensegments in eine
Schwenkbewegung und eine translatorische Verstellung ist die Voraussetzung
dafür geschaffen, die Hubvorrichtung nach Art einer Sitzhöhenverstellung
eines Kraftfahrzeugsitzes auszubilden, die mittels einer elektrischen,
hydraulischen oder pneumatischen Antriebseinrichtung verstellbar
ist.
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Bei
dieser Ausgestaltung der Hubvorrichtung kann ebenfalls neben einem
Rückgriff auf bewährte, in größerer
Stückzahlung und damit kostengünstig herstellbarer
Funktionselemente auf eine entsprechende Steuer- und Regelelektronik
zurückgegriffen werden, die einen wirksamen Einklemmschutz
beim Absenken des ersten Ladebodensegments gewährleistet.
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Die
Antriebseinrichtung der Hubvorrichtung ist vorzugsweise mit einer
Spindelverstelleinrichtung verbunden und treibt eine Spindelmutter
an, die mit einer an einen Flansch angelenkten Spindel kämmt, so
dass der fest mit einer Welle verbundene Flansch die Welle in Abhängigkeit
von der Drehrichtung der Antriebseinrichtung in der einen oder anderen
Richtung dreht und einen fest mit der Welle verbundenen und an einer
Spindelaufnahme für die Spindeln der Längsverstelleinrichtung
angelenkten Hebel zur Höhenverstellung des Schienensystems
und damit des ersten Ladebodens verschwenkt
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Eine
zur Längsverstellung des Schienensystems und Höhenverstellung
der Hubvorrichtung vorgesehene Steuereinrichtung steuert die Antriebsmotore
des Schienensystems und der Hubvorrichtung an und ist bedienerseitig
mit einem im Laderaum angeordneten Bedienungsschalter verbunden
und/oder über eine Fernbedienung betätigbar und
enthält eine Kollisionsschutzregelung zur Vermeidung des
Einklemmens von Körperteilen oder Gegenständen.
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Vorzugsweise
verläuft die Teilungslinie zwischen den beiden Ladebodensegmenten
in Richtung der Fahrzeugquerachse oder Y-Achse, so dass beim Verschieben
des ersten Ladebodensegments in die Be- und Entladeposition eine
ebene, zum Heck des Kraftfahrzeugs ausgerichtete Ladekante des ersten Ladebodensegments
gewährleistet ist.
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Grundsätzlich
kann der um die Drehachse schwenkbare Teil des Ladebodens aus mehreren
Ladebodensegmenten bestehen, die teleskopartig gegen einander verstellbar
sind. In gleicher Weise kann bzw. können ein Ladebodensegment
oder mehrere Ladebodensegmente in Fahrtrichtung hinter einem oder
mehreren verstellbaren Ladebodensegmenten angeordnet werden. So
können beispielsweise hinter einem translatorisch verstellbaren
und verschwenkbaren ersten Ladebodensegment zwei in Längsrichtung,
d. h. in Richtung der X-Achse geteilte hintere Ladebodensegmente
vorgesehen werden, von denen mindestens eins klappbar ist und den
Zugang zu einem unterhalb des karosserieseitigen Bodens des Laderaums
angeordneten Reserverad oder dergleichen ermöglicht.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform sind jedoch zwei in Richtung
der X-Achse des Kraftfahrzeugs hintereinander angeordnete Ladebodensegmente
vorgesehen, von denen das an die Fondsitze des Kraftfahrzeugs angrenzende
erste Ladebodensegment durch Verschwenken um die Schwenkachse anhebbar
und über das in Fahrtrichtung dahinter liegende zweite
Ladebodensegment zumindest bis zu einer den Ladeboden zum Heck des
Kraftfahrzeugs begrenzenden Ladekante oder über eine den Ladeboden
zum Heck des Kraftfahrzeugs begrenzende Ladekante hinaus verstellbar
ist, während das zweite Ladebodensegment auf dem oder parallel
zu dem karosserieseitigen Boden des Laderaums angeordnet und um
eine Achse klappbar mit dem karosserieseitigen Boden verbunden ist
und vorzugsweise eine Vertiefung des karosserieseitigen Bodens abdeckt,
die zur Aufnahme von Bordwerkzeug oder einem Reserverad bzw. als
Schmutzwanne dient.
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Da
das an das Heck des Kraftfahrzeugs angrenzende zweite Ladebodensegment
in der Ebene des karosserieseitigen Bodens des Laderaums verbleibt,
ist zudem sichergestellt, dass beim Be- und Entladen herhab fallendes
Ladegut nicht unter das zweite Ladebodensegment gelangt und beim
Absenken beschädigt wird.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine Ladebegrenzung
an der an die Fondsitze angrenzenden Vorderkante des ersten Ladebodensegments
vorgesehen, die zum einen als Kollisionsschutz für die
Rückenlehne der Fondsitze eine Sperre für hohe,
sperrige Gegenstände bildet, so dass ein hinreichender
Abstand zu den Rückenlehnen der Fondsitze auch bei einer
stärkeren Neigung eingehalten wird, und zum anderen als
Crashsicherung dient und im Falle eines Crashs sicherstellt, dass
das auf dem Ladeboden befindliche Ladegut nicht zu einer Gefährdung
von auf den Fundsitzen befindlichen Passagieren führt.
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Zusätzlich
kann die Ladebegrenzung ein auf das erste Ladebodensegment gestelltes
Ladegut beim translatorischen Verstellen des ersten Ladebodensegments
in der geneigten Stellung aus der Be- und Entladeposition in die
Transportposition sowie umgekehrt sichern.
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Um
ein Durchladen von Ladegut bei umgeklappten Rückenlehnen
der Fondsitze bzw. bei umgeklappten Fundsitzen hindernisfrei zu
ermöglichen, ist die Ladebegrenzung klappbar ausgebildet,
wobei die Schwenkachse der Ladebegrenzung an dem an die Fondsitze
angrenzenden Ende des Schienensystems angeordnet ist. In einer ersten
Stellung steht die Ladebegrenzung von der Fläche des ersten
Ladebodensegments ab, während sie in einer zweiten Stellung
parallel zur Flächenebene des ersten Ladebodensegments
ausgerichtet ist und somit ein leichtes Verschieben von Ladegut
auf einer ebenen Fläche ermöglicht.
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Um
eine Verschmutzung der Kleidung am Heck des Kraftfahrzeugs, insbesondere
am Stoßfänger des Kraftfahrzeugs, beim Be- und
Entladen zu vermeiden, ist die an das zweite Ladebodensegment angrenzende
Hinterkante des ersten Ladebodensegments mit einer Schutzmatte verbunden,
die in der Be- und Entladeposition des ersten Ladebodensegments über
Teile des Hecks des Kraftfahrzeugs, insbesondere über den
heckseitigen Stoßfänger des Kraftfahrzeugs, fällt.
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Anhand
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
soll der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke näher
erläutert werden. Es zeigen:
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1 einen
schematischen Längsschnitt durch das Heck eines Kraftfahrzeugs
mit einem geteilten Ladeboden in einer Grund- oder Transportstellung;
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2 einen
schematischen Längsschnitt durch das Heck eines Kraftfahrzeugs
mit einem geteilten Ladeboden in einer Be- und Entladestellung;
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3 eine
isometrische Darstellung des geteilten Ladebodens in der Grund-
oder Transportstellung;
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4 eine
isometrische Darstellung des geteilten Ladebodens mit durch Verschwenken
angehobenem ersten Ladebodensegment;
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5 eine
isometrische Darstellung des geteiltem Ladenbodens mit dem in die
Be- und Entladeposition translatorisch verstellten ersten Ladebodensegment;
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6 eine
isometrische Darstellung des Heckbereichs des Kraftfahrzeugs mit
einer ausgezogenen Schutzmatte;
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7 eine
isometrische Darstellung der Verstelleinrichtung für die
Höhen- und Längsverstellung des ersten Ladebodensegments
und
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8 und 9 isometrische
Darstellungen der Antriebseinrichtungen für die Höhen-
und Längsverstelleinrichtungen des ersten Ladebodensegments.
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Der
in 1 dargestellte schematische Längsschnitt
durch den Heckbereich eines Kraftfahrzeugs mit einer Kraftfahrzeugkarosserie 1 und
einem Fond- oder Rücksitz 2 mit einem Sitzuntergestell 21 mit
Sitzkissen und einer Rückenlehne 22 zeigt einen Laderaum 10,
der über eine Laderaum- oder Heckklappe 15 vom
Heck 11 des Kraftfahrzeugs zugänglich ist. Die
heckseitige Begrenzung des Laderaums 10 wird durch eine
Ladekante 13 gebildet, die je nach Ausführungsform
der Kraftfahrzeugkarosserie in einer Ebene mit dem karosserieseitigen
Boden 14 des Laderaums 10 fluchtet oder – wie
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel – über
den karosserieseitigen Boden 14 ragt.
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Insbesondere
bei einem als Stufenhecklimousine oder Coupé ausgebildeten
Kraftfahrzeug ragt der Laderaum 10 in einen Bereich unterhalb
der die Heckscheibe aufnehmenden Kraftfahrzeugkarosserie bis an
die Rückseite der Fondsitze 2, so dass ein in
diesem Bereich anzuordnendes Ladegut L von einer am Heck 11 positionierten
Person nur schwer, in ergonomisch ungünstiger, gebückter
Haltung und mit der Gefahr einer Verschmutzung am Heck 11 des Kraftfahrzeugs
zu erreichen ist.
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Erfindungsgemäß ist
der oberhalb des karosserieseitigen Bodens 14 angeordnete
Ladeboden 5, 6 in Richtung der Fahrzeuglängsachse
oder X-Achse mit einer vorzugsweise in Richtung der Fahrzeugquerachse
oder Y-Achse verlaufenden Trennlinie T in ein an die Fondsitze 2 angrenzendes erstes
Ladebodensegment 5 und ein an das Heck 11 des
Kraftfahrzeugs angrenzendes zweites Ladebodensegment 6 aufgeteilt,
so dass in dem schwer zugänglichen Bereich des Laderaums 10 angeordnetes Ladegut
L auf dem an die Fondsitze 2 angrenzenden ersten Ladebodensegment 5 angeordnet
werden kann.
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Das
erste Ladebodensegment 5 ist an seiner den Fondsitzen 2 zugewandten
Vorderkante 51 mit einer klappbaren Ladebegrenzung 8 verbunden,
die eine Kollision mit der Hinterkante der Rückenlehne 22 der
Fondsitze 2 verhindert und – wie nachstehend anhand
der 2 näher erläutert wird – ein
ungewolltes Verschieben des Ladeguts L beim Verstellen des ersten
Ladebodensegments 5 von der in 2 schematisch
dargestellten Be- und Entladeposition in die in 1 dargestellte
Grund- oder Transportposition verhindert.
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An
die Hinterkante 52 des ersten Ladebodensegments 5 grenzt
die Vorderkante 61 des zweiten Ladebodensegments 6 an,
dessen Hinterkante 62 mit der Ladekante 13 bündig
abschließt.
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In
der in 1 dargestellten Grund- oder Transportposition
des geteilten Ladebodens 5, 6 bilden die beiden
Ladebodensegmente 5, 6 eine ebene Ladebodenfläche
aus, die ein Verschieben von Ladegut L bei Bedarf ermöglicht.
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Das
erste Ladebodensegment 5 ist mit einem Schienensystem 3 verbunden,
das um eine in Richtung der Fahrzeugquerachse oder Y-Achse ausgerichtete
und an die Rückseite der Fondsitze 2 angrenzende
Schwenkachse 4 mittels einer im Bereich des Hecks 11 angeordneten
Hubvorrichtung 7, die am Schienensystem 3 angelenkt
und mit dem Boden der Karosserie 1 verbunden ist, verschwenkbar
ist.
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2 zeigt
in einem Schnitt durch den Heckbereich des Kraftfahrzeugs den geteilten
Ladeboden 5, 6 in der Be- und Entladeposition,
in der das Schienensystem 3 um die Schwenkachse 4 mittels
der Hubvorrichtung 7 verschwenkt und bei hochgeklappter
Laderaum- oder Gepäckraumklappe 15 translatorisch
in Längsrichtung in Richtung des Hecks 11 verfahren
wurde, so dass das Ladegut L in einem Bereich positioniert wird,
in dem es für einen Benutzer leicht und ergonomisch günstig
zugänglich ist. Das erste Ladebodensegment 5 ragt
in dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Lösung über die Ladekante 13 hinaus,
so dass ein besonders leichter Zugang zum Ladegut L gewährleistet
ist. Während der Längsverstellung des ersten Ladebodensegments 5 dient
die Ladebegrenzung 8 insbesondere bei hoher Ladekante 13 und
einem dementsprechend großen Schwenkwinkel des Schienensystems 3 um
die Drehachse 4 zur Lagesicherung des Ladeguts L.
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Wie
der schematischen Darstellung gemäß 2 zu
entnehmen ist, verbleibt das zweite Ladebodensegment 6 in
seiner Position, in der es auf dem karosserieseitigen Boden 14 aufliegt
oder parallel zu diesem ausgerichtet ist. Durch die Verbindung der Vorderkante 61 oder
einer Seitenkante des zweiten Ladebodensegments 6 mit einem
am karosserieseitigen Boden 14, an der Karosserie oder
am Schienensystem 3 befestigten Scharnier ist das zweite
Ladebodensegment 6 klappbar und ermöglicht den
Zugang zu einer Vertiefung des karosserieseitigen Bodens 14,
die zur Aufnahme von Bordwerkzeug oder einem Reserverad bzw. als
Schmutzwanne dient.
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Zum
Beladen des Laderaums 10 kann in der in 2 dargestellten
Be- und Entladeposition des ersten Ladebodensegments 5 Ladegut
L auf das erste Ladebodensegment 5 gestellt und mittels
einer nachstehend beschriebenen Verstelleinrichtung in Längsrichtung
durch Betätigung des Schienensystems 3 verfahren
werden bis der translatorisch verstellbare Teil des Schienensystems 3 die
Endposition erreicht, in der die Ladebegrenzung 8 einen
Kollisionsschutz mit der Rückseite der Rückenlehne 22 der Fondsitze 2 gewährleistet.
Anschließend wird die Hubvorrichtung 7 abgesenkt,
so dass die in 1 schematisch dargestellte Grund-
oder Transportposition des geteilten Ladebodens 5, 6 erreicht
ist, in der das erste Ladebodensegment 5 an der Trennlinie
T bündig mit dem zweiten Ladebodensegment 6 abschließt
und durch Auflage auf dem karosserieseitigen Boden 14 oder
in paralleler Ausrichtung zu diesem und dem zweiten Ladebodensegment 6 eine ebene
Ladefläche schafft.
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Vorzugsweise
sind die Hinterkante 52 des ersten Ladebodensegments 5 und
die Vorderkante 61 des zweiten Ladebodensegments 6 abgeschrägt, so
dass das erste Ladebodensegment 5 in der Endlage der Transportstellung
formschlüssig auf dem zweiten Ladebodensegment 6 aufliegt.
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3 zeigt
in einer isometrischen Ansicht den geteilten Ladeboden 5, 6 in
der Grund- oder Transportposition des ersten Ladebodensegments 5, in
der es bündig mit dem zweiten Ladebodensegment 6 abschließt
und eine durchgehende, ebene Ladebodenfläche bildet. In
dieser Grund- oder Transportposition ist die klappbare Ladebegrenzung 8 ausgeklappt,
so dass eine vordere Ladebegrenzungsfläche 81 einem
auf dem Ladeboden 5, 6 stehenden Ladegut zugewandt
ist, während die hintere Ladebegrenzungsfläche 82 der
Rückseite der davor angeordneten Fondsitze 2 zugewandt
ist. Zum Durchladen von lang gestrecktem Ladegut, wie Leitern oder
Skiern, ist die Ladebegrenzung 8 um eine mit den Enden
des Schienensystems 5 verbundene Achse 80 klappbar und
kann in eine Position geklappt werden, in der die hintere Fläche 82 eine
Fortsetzung der durch die Ladebodensegmente 5, 6 gebildeten
Ladenbodenfläche bildet.
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Der
Darstellung gemäß 3 sind weiterhin als
Teil des Schienensystems 3 zur Verstellung des ersten Ladebodensegments 5 die
seitlichen Führungsschienen 31, 32 zu
entnehmen, deren heckseitigen Enden mit der Hubvorrichtung 7 verbunden sind,
die aus einem in den 8 und 9 dargestellten
Spindelantrieb mit einem Elektromotor 70 besteht.
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Das
sowohl in der Grund- oder Transportposition als auch in der Be-
und Entladeposition des ersten Ladebodensegments 5 auf
dem karosserieseitigen Boden 14 des Laderaums 10 aufliegende oder
parallel zu diesem ausgerichtete zweite Ladebodensegment 6 weist
eine Griffmulde 60 auf, in die ein Benutzer greifen und
das zweite Ladebodensegment 6 um eine an der Trennlinie
T zwischen dem ersten Ladebodensegment 5 und dem zweiten
Ladebodensegment 6 verlaufende Achse in der Grund- oder
Transportposition befindlichen ersten Ladebodensegments 5 klappen
kann, so dass ein unter dem zweiten Ladebodensegment 6 liegender
Vertiefungsbereich 12 (6) des karosserieseitigen
Bodens 14 des Laderaums 10 zugänglich
wird.
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4 zeigt
in isometrischer Ansicht das aus der Grund- oder Transportposition
mit dem ersten Ladebodensegments mittels der Hubvorrichtung 7 angehobene
und um die Drehachse 4 verschwenkte Schienensystem 3,
aus der das erste Ladebodensegment 5 in Längsrichtung
entlang den Führungsschienen 31, 32 in
die in 5 in einer isometrischen Ansicht dargestellte
Be- und Entladeposition verstellbar ist.
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In
der Be- und Entladeposition des ersten Ladebodensegments 5 kann
die Hinterkante 52 des ersten Ladebodensegments 5 über
die Oberkante der Ladekante 13 hinausragen oder an die
Ladekante 13 anschließen. In dieser Position kann
eine mit der Hinterkante 52 des ersten Ladebodensegments 5 verbundene
Schutzmatte 9 gemäß 6 an
einer Grifflasche 90 herausgezogen und über das
an den Laderaum 10 angrenzende Heck 11 des Kraftfahrzeugs
gelegt werden, so dass eine das Be- und Entladen des Laderaums 10 vornehmende
Person vor Verschmutzung durch den Heckbereich des Kraftfahrzeugs,
insbesondere durch einen im Heckbereich angeordneten Stoßfänger,
geschützt ist.
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Sowohl
die Höhen- als auch die Längsverstellung des Schienensystems 3 kann
hydraulisch, pneumatisch oder elektromotorisch erfolgen und über
einen im Heckbereich des Laderaums 10 angeordneten Bedienungsschalter
oder mittels einer Fernbedienung durchgeführt werden. Die
in den 7 bis 9 dargestellten Ausführungsbeispiele für
eine Verstelleinrichtung zur Höhen- und Längsverstellung
des ersten Ladebodensegments 5 macht von einer elektromotorischen
Antriebseinrichtung Gebrauch, wie sie für eine Sitzlängs-
und Sitzhöhenverstellung eines Kraftfahrzeugsitzes eingesetzt wird.
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Zur
Längsverstellung des ersten Ladebodensegments 5 weist
das Schienensystem 3 einen mittig zwischen den Führungsschienen 31, 32 angeordneten
Antriebsmotor 30 auf, der über eine vorzugsweise flexible
Welle 34 mit unterhalb der Führungsschienen 31, 32 angeordneten
Umlenkgetrieben 35 gemäß 9 verbunden
ist. Der Antriebsmotor 30 und die vom Antriebsmotor 30 zu
den Umlenkgetrieben 35 führenden Antriebswellen 34 sind
durch eine Traverse 16 gemäß 8 abgedeckt.
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Die
Umlenkgetriebe 35 sind gemäß 9 mit
an den Führungsschienen 31, 32 angeordneten Spindeln 36 verbunden,
die mit Spindelmuttern 37 kämmen, die mit dem
ersten Ladebodensegment 5 verbunden sind. Über
eine Spindelbefestigung 75 sind die beiden Spindeln 36 mit
Schwenkhebeln 74 der Hubvorrichtung 7 verbunden.
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Gemäß 7 befinden
sich die Spindeln 36 in den zur Innenseite offenen, C-förmigen
Führungsschienen 31, 32, in denen Schlitten
mit Laufrollen angeordnet sind, die mit den Seitenkanten des ersten Ladebodensegments 5 verbunden
sind. An den beidseitig des Ladebodens angeordneten Führungsschienen 31, 32 sind
Verzurrösen 33 zum Befestigen bzw. Durchführen
von Verzurrseilen angeordnet.
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Die
entsprechend einer Sitzhöhenverstellung für Fahrzeugsitze
ausgebildete Hubvorrichtung 7 enthält gemäß den 7 bis 9 einen
Antriebsmotor mit Getriebe 70, das eine Spindelmutter aufweist,
die mit einer Spindel 72 kämmt. Die Spindel 72 ist
an einen fest mit einer Welle 71 verbundenen Flansch 73 angelenkt.
Die Welle 71 ist ebenfalls fest mit einem Hebel 74 verbunden
ist, der an der Spindelaufnahme 75 für die Spindeln 36 der
Längsverstelleinrichtung angelenkt ist.
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Bei
einer Betätigung des Antriebsmotors 70 in der
einen oder anderen Drehrichtung wird die mit dem Getriebe des Antriebsmotors 70 verbundene Spindel 72 angehoben
oder abgesenkt und dementsprechend die Welle 71 über
den Flansch 73 in der einen oder anderen Richtung geschwenkt,
so dass der Hebel 74 bis zur Ebene des Karosseriebodens abgesenkt
oder in eine maximale Höhenposition verschwenkt wird.
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Die
Steuerung der Längs- und Höhenverstellung erfolgt über
eine Steuereinrichtung, die ausgangsseitig mit dem Antriebsmotor 30 des
Schienensystems 3 zur Längsverstellung und dem
Antriebsmotor 70 der Hubvorrichtung 7 zur Höhenverstellung verbunden
ist. Die Steuereinrichtung ist bedienerseitig mit einem beispielsweise
an der Seitenverkleidung des Laderaums 10 angeordneten
Schalter und/oder über eine Fernbedienung betätigbar.
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Durch
eine aus der Steuerung einer Sitzlängsverstellung und Sitzhöhenverstellung
für Fahrzeugsitze bekannten Kollisionsschutzregelung kann ein
Einklemmen von Körperteilen oder Gegenständen
verhindert bzw. eine Fehlsteuerung vermieden werden.
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Die
Steuerung der Höhen- und Längsverstellung kann
unabhängig oder mit einander gekoppelt durchgeführt
werden, wobei in einer bevorzugten Ausführungsform beim
Anhe ben des Schienensystems über eine der Dicke des zweiten
Ladebodensegments entsprechenden Höhe eine Längsverstellung
des ersten Ladebodensegments 5 eingeleitet wird, so dass
die Verstellzeit zur Verstellung des ersten Ladebodensegments 5 minimiert
wird.
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Durch
eine entsprechende Bedienung des bedienerseitigen Steuerelements
können verschiedene Endzustände beim Verfahren
des ersten Ladebodensegments 5 eingestellt werden, beispielsweise ein
Verfahren des ersten Ladebodensegments 5 bis zur Ladekante 13 mit
einem Anheben des Schienensystems 3 und damit des ersten
Ladebodensegments 5 auf eine mit der Oberseite der Ladekante 13 fluchtenden
Höhe oder darunter oder alternativ über die Ladekante 13 in
Verbindung mit einem Verschieben des ersten Ladebodensegments 5 über
die Ladekante 13 hinaus.
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- 1
- Kraftfahrzeugkarosserie
- 2
- Fond-
oder Rücksitz
- 3
- Schienensystem
- 4
- Schwenkachse
- 5
- Erstes
Ladebodensegment
- 6
- Zweites
Ladebodensegment
- 7
- Hubvorrichtung
- 8
- Klappbare
Ladebegrenzung
- 9
- Schutzmatte
- 10
- Laderaum
- 11
- Heck
- 12
- Vertiefung
- 13
- Ladekante
- 14
- Karosserieseitiger
Boden des Laderaums
- 15
- Laderaum-
oder Heckklappe
- 16
- Traverse
- 21
- Sitzuntergestell
- 22
- Rückenlehne
- 30
- Antriebsmotor
- 31,
32
- Führungsschienen
- 33
- Verzurrösen
- 34
- Antriebswellen
- 35
- Umlenkgetriebe
- 36
- Spindeln
- 37
- Spindelmuttern
- 51
- Vorderkante
des ersten Ladebodensegments
- 52
- Hinterkante
des ersten Ladebodensegments
- 61
- Vorderkante
des zweiten Ladebodensegments
- 62
- Hinterkante
des zweiten Ladebodensegments
- 70
- Antriebsmotor
mit Getriebe
- 71
- Welle
- 72
- Spindel
- 73
- Flansch
- 74
- Hebel
- 75
- Spindelaufnahme
- 90
- Grifflasche
- L
- Ladegut
- T
- Trennlinie
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 60110162
T2 [0003]
- - EP 1145908 B1 [0004]