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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von metallischen
Werkstücken
durch Kalt- oder Halbwarmumformen, insbesondere Pressen, von Rohlingen
in einem Formwerkzeug, das mindestens einen Kern mit einem Arbeitshohlraum und
mindestens eine Armierung umfasst, die den Kern vorspannt, sowie
ein geeignetes Formwerkzeug. Eine wirtschaftliche Fertigung von
durch Kalt-Pressen hergestellten Werkstücken erfordert hohe Stückzahlen,
wobei insbesondere die Dimensionierung des Arbeitshohlraumes und
die Vorspannung des Kerns entscheidend für die Maßgenauigkeit der herzustellenden
Werkstücke
ist.
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Zum
Ausgleich von auftretenden Maßabweichungen
des im Kern bzw. in der Matrize angeordneten Arbeits- bzw. Formhohlraumes
von Formwerkzeugen oder zu dessen Voreinstellung ist es bereits bekannt
(
DE 42 07 778 A1 ),
den Kern bzw. die Matrize mittels eines durch ein Druckmedium beaufschlagbaren,
konischen Verstellelementes elastisch zu verformen. Aus der
DE 198 04 700 A1 ist
ein Formwerkzeug bekannt, bei dem die Matrize bzw. der Kern mit
radialer Vorspannung von einem Spannring umgeben ist, an dem die
Armierung anliegt, wobei Spannring und Armierung ortsfest an einem
Träger angebracht
sind. Spannring und Matrize besitzen konische Berührungsflächen. Die
Matrize ist mittels eines Druckkolbens relativ zum Träger verschiebbar, um
aufgetretene Maßabweichungen
aufgrund elastischer Verformungen der Matrize auszugleichen, und kann
in unterschiedlichen Stellungen am Träger arretiert werden.
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Die
vorgenannten Maßnahmen
mittels mechanischer Verstellvorrichtungen die Dimensionierung des
Formhohlraumes zu verändern
sind kostenaufwendig und erfordern umfangreiche Einstellarbeiten
durch das Bedienungspersonal.
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Vorzunehmende
Veränderungen
oder Korrekturen der Abmessungen des Formhohlraumes können sich
aufgrund unterschiedlicher Einflussfaktoren ergeben. Einerseits
resultieren diese unmittelbar aus dem Umformprozess oder ergeben
sich aus Folgeprozessen zur Nachbehandlung der Werkstücke. Derartige
Einflussfaktoren sind z. B. Auffedern des Arbeitshohlraumes, die
prozessbedingte Erwärmung
des Werkzeuges und/oder des Werkstückes. Beim nachfolgenden Härten des
Werkstückes
können
Maßveränderungen
auftreten, die häufig
chargenabhängig
sind, und zu Qualitätsmängeln führen. Um
die geforderte Maßgenauigkeit
der Werkstücke zu
gewährleisten,
ist es somit erforderlich, Veränderungen
an den Abmessungen des Formhohlraumes vorzunehmen. Dabei handelt
es sich oft nur um Korrekturen um wenige hundertstel mm.
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In
der Praxis ist es daher üblich,
zur Korrektur von Maßabweichungen
der Werkstücke
im Hundertstelbereich das Formwerkzeug auszubauen und die Bauteile
Kern und/oder die Armierung auszutauschen. Dazu ist es erforderlich,
den Kern auszupressen und wieder in eine andere Armierung einzupressen
oder einen neuen Kern in die vorhandene Armierung einzupressen.
Diese Umrüstarbeiten
sind sehr zeit- und kostenaufwendig. Dabei muss der laufende Produktionsprozess
unterbrochen werden. Während einer
Produktionsserie für
ein Werkstück
muss üblicherweise
damit gerechnet werden, dass mehrmals Korrekturen am Kern bzw. der
Armierung vorgenommen werden müssen.
Dies erfordert die Vorhaltung einer entsprechenden Anzahl an Kernen
und Armierungen unterschiedlicher Größenordnungen. Diese Aufwendungen
wirken sich nachteilig auf die Produktionskosten aus.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Herstellung
von metallischen Werkstücken
durch Kalt- oder Halbwarmumformen, insbesondere Pressen, von Rohlingen
in einem Formwerkzeug, zu schaffen, mit dem es möglich ist, längere Produktionsunterbrechungen,
bedingt durch einen Austausch von Kern und/oder Armierung, zu vermeiden.
Ferner soll ein dafür
geeignetes Formwerkzeug geschaffen werden.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe durch die in den Ansprüchen
1 und 11 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Verfahrensweise sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 10. Die Ansprüche 12 bis
22 beziehen sich auf Ausgestaltungen eines Formwerkzeuges zur Durchführung des
Verfahrens.
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Unmittelbar
vor Produktionsbeginn wird der Kern durch direkte oder indirekte
Beheizung zur Einstellung des Arbeitshohlraumes auf Sollmaß für das herzustellende
Werkstück
auf eine vorbestimmte Temperatur erwärmt. Im laufenden Produktionsprozess
werden bei auftretenden Abweichungen zwischen Ist- und Sollmaß der Werkstücke durch
weitere Erwärmung
des Kerns und/oder Kühlung,
mindestens der Armierung, die Größe des Arbeitshohlraumes
und erforderlichenfalls die Vorspannung der Armierung an das Sollmaß angepasst.
Die Höhe
der vorbestimmten Temperatur für
den Kern wird anhand von Berechnungen und/oder Erfahrungswerten
ermittelt, wobei diese sicherstellt, dass über den Verbund aus Kern, Armierung
und gegebenenfalls Zwischenring der Arbeitshohlraum in seinen Abmessungen
so voreingestellt wird, das eine möglichst lang anhaltende Maßhaltigkeit
der Werkstücke
während des
Produktionsablaufes eingehalten werden kann. Dabei wird versucht,
bestimmte Einflussfaktoren, wie die entstehende Prozesswärme und/oder
die Erwärmung
der Werkstücke
soweit wie möglich
mit zu berücksichtigen.
Dadurch lässt
sich der Toleranzbereich für
erforderliche Korrekturen im laufenden Produktionsprozess minimieren,
sodass ein Bereich von einigen hundertstel mm nach oben bzw. unten
vollkommen ausreichend ist, um die gewünschte Maßhaltigkeit der herzustellenden
Werkstücke
zu gewährleisten.
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Treten
während
der Produktion der metallischen Werkstücke Veränderungen an den Abmessungen
der Werkstücke
auf – Abweichungen
zwischen Ist- und Sollmaß –, so wird
der Kern gezielt erwärmt
und/oder die Armierung gekühlt.
Entsprechend den jeweiligen Erfor dernissen können Erwärmung bzw. Kühlung einzeln
oder in Kombination durchgeführt
werden. Dadurch kommt es zu einer Veränderung der Größe des Arbeitshohlraumes und/oder
zu einer Beeinflussung der Vorspannung der Armierung. Im laufenden
Produktionsprozess ist es von großem wirtschaftlichem Vorteil,
wenn bei auftretenden Maßabweichungen
sofort reagiert werden kann, ohne längere Produktionsunterbrechungen, die
ansonsten bei einem Austausch von Kern und/oder Armierung erforderlich
wären.
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Wird
im laufenden Produktionsprozess festgestellt, dass Werkstücke ein Über- oder
Untermaß aufweisen,
so wird im Falle eines Untermaßes
mittels der Heizung der Kern auf eine höhere Temperatur erwärmt, wodurch
der Verbund Armierung/Kern eine höhere Temperatur erreicht. Dadurch
wird der Arbeitshohlraum geringfügig
vergrößert.
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Im
umgekehrten Fall, bei einem auftretenden Übermaß, erfolgt eine Absenkung der
Temperatur des Kerns durch eine entsprechende Kühlung der Armierung. Dadurch
wird der Arbeitshohlraum geringfügig
verkleinert.
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Bei
einer Erwärmung
des Kerns durch direkte Beheizung ist vorgesehen, entweder im Kern
eine Heizung anzuordnen oder die Heizung so auszuführen, dass
diese den Kern umgibt oder an mindestens einer Seite des Kerns anliegt.
In speziellen Anwendungsfällen
kann es auch möglich
sein, mehrere dieser Varianten zu kombinieren, beispielsweise eine den
Kern umgebende Heizung und zusätzlich
eine an der Unterseite des Kerns anliegende Heizung. Möglich ist
auch eine Kombination von direkter und indirekter Beheizung des
Kerns. Dies ist im Einzelfall abhängig von der Geometrie der
umzuformenden Werkstücke.
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Zur
indirekten Beheizung wird zwischen Kern und Armierung ein beheizbarer
metallischer oder keramischer Zwischenring installiert. Ein keramischer
Zwischenring mit integrierter Heizung, wie einer elektrischen Widerstandsheizung,
bewirkt zusätzlich
eine thermische Isolierung zwischen Kern und Armierung. Die Heizung
sollte im Zwischenring in unmittelbarer Nähe zum Kern angeordnet sein.
Ein metallischer Zwischenring wird vorzugsweise dann eingesetzt,
wenn mit einem flüssigen
Heiz- bzw. Temperiermedium, wie z.B. Öl, gearbeitet wird. In einem leitenden,
metallischen Zwischenring kann als Heizung auch eine Induktionsspule
mit oder ohne Isolierung der Wicklungen eingesetzt werden.
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Zur
Erwärmung
des Kern können
unterschiedliche Heizmethoden zur Anwendung kommen, vorzugsweise
als induktive Heizung, als elektrische Widerstandheizung oder mittels
flüssiger
Temperiermedien.
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Ist
eine Absenkung der Temperatur des Kerns erforderlich, so kann das
gesamte Formwerkzeug durch Luftkühlung
gekühlt
werden und/oder die Armierung wird gezielt gekühlt, z. B. mittels eines flüssigen Kühl- oder
Temperiermediums.
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Mit
Produktionsbeginn sollte die Temperatur mindestens eines der Bauteile
(Kern, Zwischenring, Armierung) und/oder des Werkstückes kontinuierlich gemessen
werden. Das hergestellte Werkstück
sollte nach dem Umformprozess und/oder nach einer abschließenden Nachbehandlung,
z. B. durch Härten, vermessen
werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften weiteren Ausgestaltung der Verfahrensweise wird das
Sollmaß der Werkstücke in einer
Rechnereinheit gespeichert, der als elektrische Signale die aktuel len
Messwerte der Istmaße
der Werkstücke
und die aktuellen, gemessenen Temperaturwerte übermittelt werden. Mittels
einer geeigneten Software werden Istmaß und Sollmaß der hergestellten
Werkstücke
verglichen und bei auftretenden Abweichungen die erforderliche Änderung
der vorbestimmten bzw. voreingestellten Temperatur für den Kern
ermittelt, um die aktuellen Abmessungen des Arbeitshohlraumes und/oder
der Vorspannung dahingehend zu korrigieren, dass Ist- und Sollmaß der Werkstücke übereinstimmen
und der hierzu erforderliche Erwärmungs-
oder Kühlvorgang
ausgelöst
wird.
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In
der Praxis ist es sinnvoll, die Verfahrensweise in ein automatisches
Steuer- und Regelungssystem einzubinden, wobei es zweckmäßig Ist,
auch die Temperatur mindestens eines der Bauteile des Verbundes
und/oder des Werkstückes
zu messen. Der Verbund bzw. das Formwerkzeug kann sowohl aus Kern
und Armierung oder aus Kern, Zwischenring und Armierung bestehen.
Dabei werden regelungstechnisch weitere Einflussfaktoren, wie die
Prozesswärme,
die Erwärmung
der Werkstücke
während
des Produktionsprozesses, die Ausdehnungskoeffizienten der eingesetzten
Materialien des Verbundes, berücksichtigt.
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Ein
geeignetes Formwerkzeug zur Durchführung des Verfahrens ist so
ausgelegt, dass zur Beeinflussung der Abmessungen des Arbeitshohlraumes und/oder
der Vorspannung der Armierung im Kern oder zwischen Kern und Armierung
mindestens eine Heizung angeordnet ist und die Armierung kühl- oder temperierbar
ausgebildet ist.
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Die
Heizung kann beispielsweise auch in einem metallischen oder keramischen
Zwischenring integriert sein, der zwischen Kern und Armierung angeordnet
ist.
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Vorzugsweise
sollte das Material des Zwischenringes einen hohen Wärmeausdehnungskoeffizienten
besitzen.
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Ob
Kern und/oder Zwischenring beheizt werden, ist abhängig von
der Größe der herzustellenden Werkstücke und
der Geometrie des Arbeitshohlraumes. Zwischenring oder Kern können bis
auf eine Temperatur von ca. 300 °C
erwärmt
werden. In bestimmten Anwendungsfällen können in Abhängigkeit vom Material des Kerns
auch Temperaturen oberhalb von 300 °C bis zu 600 °C erforderlich
sein. Die Erwärmung
des Kerns dient ausschließlich
zur Beeinflussung der Größe des Arbeitshohlraumes
und wirkt sich nicht auf den eigentlichen Umformprozess aus, bei
dem üblicherweise
eine bestimmte Prozesswärme
entsteht. Die Heizung als solche oder auch Teile davon können mit
einer geeigneten Isolierung ausgerüstet sein.
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Bei
einer bevorzugten Ausführung,
der Anordnung der Heizung zwischen Kern und Armierung, ist die Heizung
als induktive Heizung ausgebildet. Die Induktionsspule ist an die
Geometrie des als Leiter dienenden Kerns angepasst und entweder
in einer am Außenumfang
des Kerns oder in einer am Innenumfang der Armierung vorgesehenen
Ausnehmung eingesetzt ist, derart, dass die von der Armierung aufzubringende
Vorspannung nicht auf die Induktionsspule übertragen wird. Die Wicklungen
der Induktionsspule sind ggf. mit einer Isolierung ummantelt. Diese
Ausführung
hat den Vorteil, dass auf die Anordnung eines Zwischenringes verzichtet
werden kann. Durch die von einem Strom mit einem verlustarmen Frequenzspektrum
durchflossene Spule wird ein elektromagnetisches Wechselfeld erzeugt.
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Innerhalb
des Kerns, der als elektrisch leitendes Erwärmungsgut dient, werden im
Oberflächenbereich
Wirbelströme
generiert, die im Kern aufgrund des spezifischen Widerstandes zu
einer Joule'schen Erwärmung führen. Dadurch
wird eine sehr schnelle, direkte Erwärmung des Kerns gewährleistet.
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Dabei
lässt sich
nicht vermeiden, dass, wenn auch in geringerem Umfang, die Armierung
mit erwärmt
wird. Durch eine gezielte Kühlung
der Armierung kann dieser entgegengewirkt werden.
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Die
Heizung kann auch als elektrische Widerstandsheizung ausgeführt sein,
die insbesondere dann zum Einsatz kommt, wenn mit einem Zwischenring
gearbeitet wird.
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Eine
Erwärmung
mittels eines flüssigen
Temperiermediums, vorzugsweise Öl,
erfordert einen entsprechenden Platzbedarf zur Einbringung der erforderlichen
Kreislaufbohrungen. Diese lässt
sich daher nur einsetzen, wenn Kern oder Zwischenring eine bestimmte
Baugröße aufweisen.
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Muss
die Temperatur von Kern bzw. Armierung abgesenkt werden, so erfolgt
in Abhängigkeit vom
erforderlichen Kühlbedarf
eine Kühlung
mittels Luft.
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Zur
Kühlung
des Formwerkzeuges kann auch eine separate Kühlvorrichtung eingesetzt werden, über die
ein Kühlmedium,
z. B. Luft, auf die Armierung und/oder den Zwischenring geleitet
wird.
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Falls
eine Luftkühlung
nicht ausreichend ist, so ist vorgesehen, die Armierung gesondert
zu kühlen.
In bestimmten Anwendungsfällen
kann es auch ausreichend sein, wenn im Zwischenring Kanäle angeordnet
werden, die von einem Temperiermedium durchströmt werden. In diesem Fall besitzt
der Zwischenring keine separate Heizeinrichtung. Die Erwärmung oder
Kühlung
erfolgt ausschließlich über das
zirkulierende Temperiermedium, wobei jedoch die Aufstellung eines
zusätzlichen
Temperiergerätes erforderlich
ist.
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Eine
Kühlung
kann auch durch den Einsatz eines Peltierelementes erfolgen.
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In
der Praxis ist es zweckmäßig, auch
die Temperatur von Kern und/oder der Armierung zu messen, wobei
dies mittels Temperaturfühler
oder Infrarotsensor erfolgen kann.
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Eine
Messung der Werkstücktemperaturen kann
in an sich bekannter Weise ebenfalls mittels eines Infrarotsensors
vorgenommen werden.
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Die
Erfindung wird nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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In
der zugehörigen
Zeichnung zeigen:
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1 ein
Formwerkzeug mit indirekter Beheizung des Kerns, in vereinfachter
Darstellung als Querschnitt,
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2 ein
Blockschaltbild zur Verfahrensweise,
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3 ein
Diagramm zum Temperaturverlauf des Kerns,
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4 ein
Formwerkzeug mit direkter Beheizung des Kerns, in vereinfachter
Darstellung als
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Querschnitt und
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5 eine
weitere Ausführung
eines Formwerkzeuges mit direkter Beheizung des Kerns, in vereinfachter
Darstellung als Querschnitt.
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Das
in 1 gezeigte Formwerkzeug 1 besteht aus
einem Kern 2, einer Armierung 6 und einem zwischen
Kern 2 und Armierung 6 angeordnetem Zwischenring 5 mit
integrierter elektrischer Widerstandsheizung 7 zur indirekten
Beheizung des Kerns 2. Der Kern 2 besitzt einen
Arbeitshohlraum 3 mit einem Durchmesser D, in den ein Rohling 4 aus
Metall eingelegt und durch Kalt- oder Halbwarmumformen zu einem
Werkstück
gepresst wird.
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Der
Kern 2 kann aus Stahl, Hartmetall oder Keramik bestehen
und ist von einem Zwischenring 5, der z. B. aus Keramik
besteht, umschlossen. Der Zwischenring 5 ist von einer
Armierung 6 umgeben, die den Kern 2 vorspannt.
Der Verbund aus Kern 2, Zwischenring 5 und Armierung 6 stellt
eine Baueinheit als Formwerkzeug dar, wobei Kern 2 und
Zwischenring 5, zur Erzeugung der erforderlichen Vorspannung,
in die Armierung 6 eingepresst werden.
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In
den Zwischenring 5 ist in einem geringen Abstand zur Mantelfläche des
Kerns 2 ein elektrisches Heizelement 7 eingebettet,
das an eine Stromversorgungseinheit angeschlossen ist. In einem
radialen Abstand zu dem Heizelement 7 ist in dem Zwischenring 5 ein
Temperaturfühler 8 zur
Messung der Temperatur im Zwischenring 5 angeordnet. In
der Armierung 6 sind Kühlbohrungen 9 angeordnet,
die mit einer Flüssigkeitskühlvorrichtung 10 in
Verbindung stehen, durch die erforderlichenfalls ein flüssiges Kühl- oder
Temperiermedium geleitet wird. Das Formwerkzeug ist in an sich bekannter
Weise in einem Gehäuse
angeordnet, das in der Zeichnung nicht mit dargestellt ist.
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Mit
Beginn der Produktionsaufnahme wird der Zwischenring 5 des
Formwerkzeuges 1 auf eine vorgegebene oder vorbestimmte
Temperatur TV erwärmt. Ausgehend von dem herzustellenden
Werkstück
und den Materialeigenschaften des Verbundes Kern/Zwischenring/Armierung
wird diese Temperatur TV aufgrund von Berechnungen
oder Erfahrungswerten festgelegt. In der Regel handelt es sich dabei
um den Mittelwert zwischen der minimal (Tmin)
und maximal (Tmax) möglichen Temperatur für die Feineinstellung
des Durchmessers D des Arbeitshohlraumes. Die vorbestimmte Temperatur
TV wird auf einen solchen Wert festgelegt,
der mit Produktionsaufnahme die Herstellung maßgenauer Werkstücke ermöglicht. Durch
den Temperaturbereich zwischen Tmin und
Tmax ist die mögliche Veränderung des Durchmessers D des
Arbeitshohlraumes 3 definiert. Der Arbeitsbereich zur Feineinstellung
liegt zwischen Dmin und Dmax und
beträgt
z.B. 0,06 mm. Dieser ist in 3 auf der Ordinate
eingetragen.
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Die
im laufenden Produktionsprozess aus dem Rohling 4 hergestellten
Werkstücke
werden mittels einer geeigneten Messeinrichtung 11 vermessen und
das Messergebnis wird als elektrisches Signal an eine Steuer- und
Regeleinheit 12 übermittelt,
in der ein Vergleich zwischen Ist- und Sollwert vorgenommen wird.
Der Sollwert Dsoll für den Durchmesser der Werkstücke wird
vorab in der Steuer- und Regeleinheit 12 gespeichert, an
die auch die kontinuierlich mittels des Temperaturfühlers 8 gemessenen
Werte für
die Temperaturen im Zwischenring 5 übermittelt werden. Die zugehörige Messeinrichtung
ist in 2 mit 13 gekennzeichnet. Über einen
mit der Regel- und Steuereinheit verbundenen Rechner und einer auf
diesem installierten Software werden bei auftretenden Maßabweichungen
zwischen Dist und Dsoll die erforderlichen
Temperaturwerte für
die Kühlung
der Armierung 6 oder Erwärmung des Zwischenringes 5 ermittelt
und hiervon ausgehend die Heizeinrichtung 14 oder Kühleinrichtung 10 in
Betrieb genommen, wobei durch die vorgenommene Veränderung
der Arbeitstemperatur des Verbundes Kern, Zwischenring und Armierung
der Durchmesser D des Arbeitshohlraumes 3 so verändert wird,
dass die zu fertigenden Werkstücke 4 wieder
die geforderte Maßhaltigkeit
erreichen.
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Wird
durch den Vergleich von Dist und Dsoll der umgeformten Werkstücke festgestellt,
dass ein Untermaß vorliegt,
also Dist kleiner als Dsoll ist,
so wird der Zwischenring 5 auf eine höhere Temperatur erwärmt. Durch
die höhere
Temperatur des Zwischenringes 5 erhöhen sich auch die Temperaturen
von Armierung 6 und Kern 2, wodurch der Durchmesser
D des Arbeitshohlraumes 3 des Kerns 2 auf das
erforderliche Maß vergrößert wird.
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Im
umgekehrten Fall, bei einem auftretenden Übermaß, erfolgt eine Absenkung der
Temperatur des Verbundes aus Kern, Zwischenring und Armierung, durch
eine entsprechende Kühlung.
Dadurch wird der Durchmesser D des Arbeitshohlraumes 3 des
Kerns 2 auf das erforderliche Maß verringert. Das Maß der Veränderung
ist u. a. auch abhängig von
den eingesetzten Werkstoffen für
Kern, Zwischenring und Armierung.
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Zur
Veränderung
der Durchmessers des Arbeitshohlraumes ist praktisch keine Unterbrechung des
Produktionsprozesses erforderlich.
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In
den 4 und 5 sind Ausführungen des Formwerkzeuges 1 mit
einer direkten Beheizung des Kerns 2 gezeigt. Diese kommen
dann zum Einsatz, wenn die Baugröße von Kern
und Armierung die hierzu erforderlichen Einbauten ermöglicht.
Der Kern 2 muss ausreichend groß sein bzw. genügend „Fleisch" besitzen, um die
Bohrungen für
die Zirkulation des Heizmediums im Kern 2 unterzubringen.
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Eine
direkte Beheizung des Kerns 2 hat den Vorteil, dass auf
den Einsatz eines Zwischenringes verzichtet werden kann.
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4 zeigt
eine Ausführung
des Formwerkzeuges 1 mit einem Arbeitshohlraum 3 und
einer Beheizung des Kerns 2 mittels eines flüssigen Heizmediums,
wie Öl.
Im Kern 2 sind entsprechende Bohrungen 7a für den Durchlauf
des Heizmediums angeordnet. Vorlauf 7b und Rücklauf 7c für das Heizmedium sind
an ein regelbares Temperiergerät
angeschlossen. In der den Kern 2 umschließenden Armierung 6 sind
Kühlbohrungen 9 für ein flüssiges Kühlmedium eingearbeitet,
die als Kühlkreislauf
mit einem regelbaren Kühlgerät in Verbindung
stehen. Als Kühlmedium
wird Öl
eingesetzt. In der Armierung 6 ist ein Temperaturfühler 8 angeordnet.
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Die
Ausführung
von 5 unterscheidet sich von dem in 4 gezeigten
Formwerkzeug lediglich durch eine andere Art der Beheizung des Kerns 2.
Zwischen dem Kern 2 und der Armierung 6 Ist die
Induktionsspule 7d einer Induktionsheizung angeordnet.
Die Wicklungen der Spule 7d sind in passgenauen Ausnehmungen 15 der
Armierung untergebracht. Die Ausnehmungen 15 müssen ausreichend
groß sein,
damit die von der Armierung 6 auf den Kern 2 wirkende
Vorspannung nicht mit auf die Wicklungen der Induktionsspule 7d übertragen
wird. Die Induktionsheizung entspricht in ihrem sonstigen Aufbau
an sich üblichen
Heizungen dieser Bauart. Die Induktionsspule kann auch in entsprechenden Ausnehmungen des
Kerns 2 angeordnet werden. Eine Isolierung der Wicklungen
der Induktionsspule ist abhängig
von der Hohe der auftretenden Temperaturen, da das übliche Isoliermaterial
nur eine begrenzte Temperaturstabilität besitzt.
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Der
steuerungs- und regelungstechnische Ablauf ist analog wie bei der
zuvor beschrieben indirekten Beheizung des Kerns. Zu berücksichtigen
ist dabei, dass nicht der Zwischenring sondern der Kern erwärmt wird.
Anstelle der Temperatur des Zwischenrings werden die in der Armierung
gemessenen Temperaturwerte als korrigierte Werte an die Steuer-
und Regeleinheit übermittelt.
Eine Korrektur der gemessenen Temperaturwerte ist aufgrund der Kühlung der Armierung
erforderlich.