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Die
Erfindung betrifft eine Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung für ein Spannwerkzeug.
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Ferner
betrifft die Erfindung eine Spannwerkzeug-Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung-Kombination.
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Aus
der
US 2007/0057424
A1 ist eine Zwingenverlängerung
bekannt, welche eine Verlängerungsschiene
mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende umfasst. An dem ersten
Ende sind Kopplungsmittel angeordnet, über welche die Verlängerungsschiene
an einer Primärschiene
fixierbar ist.
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Käuflich erwerbliche
Spannwerkzeuge und insbesondere Spannzwingen wie Schraubzwingen, Hebelzwingen
oder Einhandzwingen weisen üblicherweise
eine Spannweite auf, die für
bestimmte Anwendungen zu klein sein kann.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung
für ein Spannwerkzeug
bereitzustellen, mit dem sich die Spannweite des Spannwerkzeugs
vergrößern lässt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass eine erste Schiene vorgesehen ist, an welcher ein erstes Werkstück-Anlageelement
fixiert ist, eine zweite Schiene vorgesehen ist, an welcher ein
zweites Werkstück-Anlage element
fixiert ist, ein erster Bügel
vorgesehen ist, an welchem die erste Schiene und die zweite Schiene
verschieblich gelagert sind, und ein zweiter Bügel vorgesehen ist, an welchem
die erste Schiene und die zweite Schiene verschieblich gelagert
sind, wobei der erste Bügel und
der zweite Bügel
zum Angriff des Spannwerkzeugs dienen.
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Der
erste Bügel
und der zweite Bügel
stellen jeweils Lager und insbesondere Gleitlager zur verschieblichen
Lagerung der ersten Schiene und der zweiten Schiene bereit. Durch
relative Positionierung der ersten Schiene und der zweiten Schiene
zueinander kann eine Spannweite als Abstand zwischen dem ersten
Werkstück-Anlageelement
und dem zweiten Werkstück-Anlageelement
eingestellt werden.
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Das
Spannwerkzeug greift an dem ersten Bügel und dem zweiten Bügel an und
verspannt diese miteinander. Dadurch wird die Verspannung des ersten
Werkstück-Anlageelements
und des zweiten Werkstück-Anlageelements
an einem oder mehreren zwischen dem ersten Werkstück-Anlageelement
und dem zweiten Werkstück-Anlageelement
liegenden Werkstücken
erreicht. Es lässt
sich gewissermaßen eine Übersetzung
der Spannweite des Spannwerkzeugs erreichen; das Spannwerkzeug muss
nur die Spannweite zur Verspannung des ersten Bügels und des zweiten Bügels aufweisen.
Die Gesamtspannweite, mit der dann auf ein oder mehrere Werkstücke eingewirkt
wird, ist der Abstand zwischen dem ersten Werkstück-Anlageelement und dem zweiten
Werkstück-Anlageelement.
Der erste Bügel
und der zweite Bügel,
die miteinander verspannbar sind, sind Krafteinleitungselemente, über welche
sich die Spannkraft des Spannwerkzeugs in die Verlängerungsvorrichtung
einleiten lässt. Über die
erste Schiene und die zweite Schiene werden die eingeleiteten Kräfte an die
Werkstück-Anlageelemente übertragen.
Dort lassen sich die Kräfte
ausleiten, um ein oder mehrere Werkstücke zwischen den Werkstück-Anlageelementen einspannen
zu können.
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Günstig ist
es, wenn die erste Schiene und die zweite Schiene parallel zueinander
ausgerichtet sind. Dadurch lässt
sich auf einfache Weise eine Verschiebungsführung und Lagerung sowohl an
dem ersten Bügel
als auch an dem zweiten Bügel
erreichen. Insbesondere lassen sich der erste Bügel und der zweite Bügel dann
gleich ausbilden, so dass die Anzahl der benötigten Bauteile minimiert ist.
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Es
ist ferner günstig,
wenn die erste Schiene und die zweite Schiene mindestens in einem
Teilbereich nebeneinander positioniert sind. Dadurch ergibt sich
ein einfacher und kompakter Aufbau.
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Ein
Abstand zwischen dem ersten Werkstück-Anlageelement und dem zweiten
Werkstück-Anlageelement
ist durch die Verschiebungsposition der ersten Schiene und der zweiten
Schiene relativ zum ersten Bügel
und zum zweiten Bügel
bestimmt. Diese Verschiebungspositionen sind einstellbar, so dass
auch die Spannweite einstellbar ist.
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Es
ist vorgesehen, dass der erste Bügel
und der zweite Bügel
zwischen dem ersten Werkstück-Anlageelement
und dem zweiten Werkstück-Anlageelement
positioniert sind. Dadurch lässt sich
eine "Spannweiten-Übersetzung" erreichen. Die Spannweite,
welche zur Verspannung des ersten Bügels und des zweiten Bügels benötigt wird,
ist kleiner als die resultierende Spannweite der Verlängerungsvorrichtung,
mit der ein oder mehrere Werkstücke verspannbar
sind.
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Insbesondere
liegt eine Anordnung in der Reihenfolge erstes Werkstück-Anlageelement, erster Bügel, zweiter
Bügel,
zweites Werkstück-Anlageelement
vor. Die erwähnten
Elemente folgen aufeinander.
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Günstig ist
es, wenn der erste Bügel
mindestens eine Führungsausnehmung
aufweist, über
welche die erste Schiene und die zweite Schiene verschieblich an
dem ersten Bügel
gelagert sind. Dadurch lässt
sich auf einfache Weise eine insbesondere Gleitverschiebungslagerung
der jeweiligen Schiene (insbesondere zweiten Schiene) an dem ersten Bügel erreichen.
Ferner lässt
sich auf einfache Weise eine Sperrung des ersten Bügels relativ
zu der ersten Schiene erreichen.
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Aus
dem gleichen Grund ist es günstig,
wenn der zweite Bügel
mindestens eine Führungsausnehmung
aufweist, über
welche die erste Schiene und die zweite Schiene verschieblich an
dem zweiten Bügel
gelagert sind. Es lässt
sich dadurch eine gleitverschiebliche Lagerung der ersten Schiene
an dem zweiten Bügel
realisieren. Ferner lässt
sich eine Sperrung der Beweglichkeit der zweiten Schiene an dem
zweiten Bügel
realisieren.
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Insbesondere
sind die mindestens eine Führungsausnehmung
des zweiten Bügels
und die mindestens eine Führungsausnehmung
des ersten Bügels
fluchtend zueinander ausgerichtet. Dadurch lässt sich die Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung
auf einfache und kompakte Weise aufbauen. Der erste Bügel und
der zweite Bügel
können
dann grundsätzlich
gleich ausgebildet sein, so dass die Anzahl der benötigten Bauteile
minimiert ist.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn die erste Schiene mindestens
ein Sperrelement aufweist, durch welches mittels Anlage an dem zweiten Bügel verhinderbar
ist, dass der zweite Bügel
von der ersten Schiene abziehbar ist. Dadurch ist der erste Bügel verliersicher
gehalten.
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Insbesondere
ist das mindestens eine Sperrelement an oder in der Nähe eines
dem ersten Werkstück-Anlageelement
abgewandten Endes der ersten Schiene angeordnet. Dadurch ist eine
Spannweitenmaximierung erreichbar.
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Es
ist dann ebenfalls günstig,
wenn die zweite Schiene mindestens ein Sperrelement aufweist, durch
welches mittels Anlage an dem ersten Bügel verhinderbar ist, dass
der erste Bügel
von der zweiten Schiene abziehbar ist. Dadurch ist der erste Bügel verliersicher
gehalten.
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Zur
Erzielung einer großen
Spannweite ist es günstig,
wenn das mindestens eine Sperrelement an oder in der Nähe eines
Endes der zweiten Schiene angeordnet ist, welches dem zweiten Werkstück-Anlageelement
abgewandt ist.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform weist
das erste Werkstück-Anlageelement
eine Ausnehmung auf, mittels welcher ein Ende der zweiten Schiene
hinter das erste Werkstück-Anlageelement bringbar
ist. Es lässt
sich dadurch eine Anordnung erreichen, bei welcher das Ende der
zweiten Schiene das erste Werkstück-Anlageelement
folgt und dann der erste Bügel.
Dadurch lässt
sich eine Spannweite erreichen, welche kleiner ist als die Länge der
zweiten Schiene (abzüglich
einer entsprechenden Länge des
zweiten Werkstück-Anlageelements).
Die Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung
ist dadurch variabel einsetzbar und es lassen sich stufenlos Spannweiten
erreichen, welche von der Summenbreite des ersten Bügels und
des zweiten Bügels
bis fast zur Summenlänge
der ersten Schiene und der zweiten Schiene abzüglich der Summenbreite des ersten
Bügels
und des zweiten Bügels
reicht.
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Insbesondere
ist die Ausnehmung eine Durchgangsöffnung, durch welche die zweite
Schiene durchtauchbar ist. Die zweite Schiene lässt sich dann auch an dem ersten
Werkstück-Anlageelement führen, wenn
eine gewisse Spannweite unterschritten wird.
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Aus
dem gleichen Grund ist es günstig,
wenn das zweite Werkstück-Anlageelement
eine Ausnehmung aufweist, mittels welcher ein Ende der ersten Schiene
hinter das zweite Werkstück-Anlageelement bringbar
ist. Wenn dieses Ende hinter dem zweiten Werkstück-Anlageelement liegt, dann
ist die Reihenfolge Ende der ersten Schiene, zweites Werkstück-Anlageelement,
zweiter Bügel.
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Entsprechend
ist dann diese Ausnehmung vorteilhafterweise eine Durchgangsöffnung,
durch welche die erste Schiene durchtauchbar ist.
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Günstig ist
es, wenn die erste Schiene und/oder die zweite Schiene an einer
Oberseite und/oder Unterseite geriffelt ist. Dadurch lässt ist
in Zusammenwirkung mit einer Sperreinrichtung des ersten Bügels und
des zweiten Bügels
auf einfache Weise durch Verkantung eines entsprechenden Sperrelements
(insbesondere einer Sperrplatte) eine Sperrwirkung erzielen.
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Bei
einer Variante einer Ausführungsform
ist an dem ersten Werkstück-Anlageelement eine
Fixierungseinrichtung zur Festlegung der zweiten Schiene an dem
ersten Werkstück-Anlageelement
angeordnet. Beispielsweise ist die Fixierungseinrichtung als Klemmeinrichtung
ausgebildet. Es lässt
sich dadurch eine Spannstellung der Verlängerungsvorrichtung sichern.
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Aus
dem gleichen Grund kann an dem zweiten Werkstück-Anlageelement eine Fixierungseinrichtung
zur Festlegung der ersten Schiene an dem zweiten Werkstück-Anlageelement
angeordnet sein.
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Ganz
besonders vorteilhaft ist es, wenn der erste Bügel eine Blockiereinrichtung
aufweist, durch welche die Wegverschiebung des ersten Bügels von dem
ersten Werkstück-Anlageelement
auf der ersten Schiene blockierbar ist. Entsprechend ist durch die Blockiereinrichtung
die Zubewegung des ersten Bügels
auf den zweiten Bügel
sperrbar. Dadurch wird erreicht, dass bei Ausübung einer Spannkraft zwischen
dem ersten Bügel
und dem zweiten Bügel
das erste Werkstück-Anlageelement
und das zweite Werkstück-Anlageelement
mit einem oder mehreren Werkstücken
verspannt werden, welche zwischen diesen liegen.
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Insbesondere
ist die Blockiereinrichtung so ausgebildet, dass ihre Blockierwirkung
lösbar
ist. Dadurch kann eine Spannstellung gelöst werden.
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Es
ist ferner günstig,
wenn die Blockiereinrichtung so ausgebildet ist, dass die zweite
Schiene an dem ersten Bügel
frei verschieblich ist, und zwar bei jeder Stellung der Sperreinrichtung.
Dies ermöglicht
bei Ausüben
einer Spannkraft auf den ersten Bügel und den zweiten Bügel, durch
welche diese aufeinander zu gedrückt
werden, eine entsprechende Verschiebung der zweiten Schiene, um
das zweite Werkstück-Anlageelement
an ein Werkstück
zu drücken.
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Es
ist ferner günstig,
wenn die Blockiereinrichtung so ausgebildet ist, dass sie keine
Blockierwirkung für
die Zubewegung des ersten Bügels
zu dem ersten Werkstück-Anlageelement
hat. Dadurch ergibt sich beispielsweise eine einfache Verstellbarkeit
der Bügelposition.
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Aus
den oben genannten Gründen
ist es dann vorteilhaft, wenn der zweite Bügel eine Blockiereinrichtung
aufweist, durch welche die Wegverschiebung des zweiten Bügels von
dem zweiten Werkstück-Anlageelement
auf die zweite Schiene blockierbar ist. Insbesondere ist die Blockiereinrichtung
so ausgebildet, das ihre Blockierwirkung lösbar ist. Es ist dann ferner
vorteilhaft, wenn die Blockiereinrichtung so ausgebildet ist, dass
die erste Schiene an dem zweiten Bügel frei verschieblich ist.
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Aus
den oben genannten Gründen
ist es dann ebenfalls sinnvoll, wenn die Blockiereinrichtung so
ausgebildet ist, dass sie keine Blockierwirkung für die Zubewegung
des zweiten Bügels
zu dem zweiten Werkstück-Anlageelement
hat.
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Bei
einer konstruktiv einfachen Ausführungsform
weist die Blockiereinrichtung eine Blockierplatte mit einer Öffnung auf,
durch welche die jeweilige Schiene durchgetaucht ist. Durch entsprechende Schrägstellung
der Blockierplatte erreicht man dann eine Sperrung der Beweglichkeit
der entsprechenden Schiene zumindest in eine Richtung. Es ist dabei möglich, dass
durch die Öffnung
sowohl die erste Schiene als auch die zweite Schiene durchgetaucht sind.
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Insbesondere
ist die Blockierplatte in einer Blockierstellung so gegen die jeweilige
Schiene geneigt und mit dieser verkantet, dass die entsprechende
Beweglichkeit der jeweiligen Schiene gesperrt ist. Dadurch erhält man auf
einfache Weise eine Sperrung der Beweglichkeit in eine Richtung.
Die Beweglichkeit in die andere Richtung ist dadurch nicht blockiert.
Die Blockierstellung kann auf einfache Weise durch Änderung
der Neigung aufgehoben werden.
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Es
ist ferner günstig,
wenn die Blockierplatte so beweglich an dem jeweiligen Bügel angeordnet ist,
dass ihre Neigung zur jeweiligen Schiene verstellbar ist. Beispielsweise
ist die Blockierplatte schwenkbeweglich angeordnet. Eine Blockierstellung
kann auf einfache Weise durch Verstellung der Neigung und insbesondere
durch Verkleinerung einer Winkelstellung mit einem spitzen Winkel
zu der entsprechenden Schiene gelöst werden.
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Günstig ist
es, wenn die Blockierplatte federbeaufschlagt ist, wobei die Federkraft
die Blockierplatte in eine Blockierstellung drückt und zur Aufhebung der Blockierstellung
die Blockierplatte entgegen der Federkraft bewegt werden muss. Dadurch
wird eine Blockierstellung automatisch durch Federbeaufschlagung
gesichert. Zur Aufhebung der Blockierkraft muss die Federkraft überwunden
werden.
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Fertigungstechnisch
und konstruktiv günstig ist
es, wenn die erste Öffnung
einen ersten Bereich für
die erste Schiene und einen zweiten Bereich für die zweite Schiene aufweist,
wobei derjenige Bereich kleinere Höhenabmessungen aufweist, welcher
zur Blockierung der Beweglichkeit der entsprechenden Schiene dient.
Dadurch erhält
man einen kompakten Aufbau. Sowohl die erste Schiene als auch die
zweite Schiene sind durch die Öffnung
durchgetaucht, wobei durch entsprechende Ausbildung der Blockierplatte
eine Blockierwirkung nur für
eine der Schienen erreicht ist, während die andere Schiene relativ
zu dem jeweiligen Bügel
frei beweglich ist. Insbesondere ist die erste Schiene an dem zweiten
Bügel frei
beweglich und die zweite Schiene ist an dem ersten Bügel frei
beweglich. Die Blockiereinrichtung an dem ersten Bügel wirkt
auf die erste Schiene und die Blockiereinrichtung an dem zweiten
Bügel wirkt
auf die zweite Schiene.
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Es
ist günstig,
wenn der erste Bügel
eine erste Anlagefläche
aufweist und der zweite Bügel
eine zweite Anlagefläche
aufweist, wobei die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche abgewandt sind.
Es kann dann auf einfache Weise ein Spannwerkzeug wie eine Spannzwinge
auf den ersten Bügel
und den zweiten Bügel
wirken und diese miteinander verspannen und damit eine Verspannung
des ersten Werkstück-Anlageelements
und des zweiten Werkstück-Anlageelements an
einem oder mehreren Werkstücken
bewirken.
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Es
ist ferner günstig,
wenn das erste Werkstück-Anlageelement
eine erste Anlagefläche
aufweist und das zweite Werkstück-Anlageelement
eine zweite Anlagefläche
aufweist, wobei die erste Anlagefläche und die zweite Anlagefläche einander
zugewandt sind. Es lassen sich dann ein oder mehrere Werkstücke zwischen
der ersten Anlagefläche
und der zweiten Anlagefläche
einspannen.
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Günstig ist
es, wenn Anlageflächen
des ersten Werkstück-Anlageelements
und des zweiten Werkstück-Anlageelements
und Anlageflächen
des ersten Bügels
und des zweiten Bügels
auf unterschiedlichen Seiten bezogen auf die Schienen liegen. Dadurch
wird die Einspannbarkeit des ersten Bügels und des zweiten Bügels an
einem Spannwerkzeug durch die Anlage der Anlageflächen der Werkstück-Anlageelemente
an einem oder mehreren Werkstücken
nicht behindert.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform weist
der erste Bügel
und der zweite Bügel
jeweils Ausnehmungen auf, welche an drei Seiten offen sind und welche
aufeinander ausgerichtet sind. Die Ausnehmungen sind insbesondere
nach oben (in einer Richtung von den Schienen weg) offen und nach
vorne und hinten (in einer Richtung parallel zu einer Längsrichtung
der Schienen) offen. Dadurch lässt sich
eine Profilschiene oder eine Gleitschiene eines Spannwerkzeugs in
die Ausnehmungen einlegen. Dadurch ist das Spannwerkzeug seitlich
gegen Verrutschen gesichert, wenn dieses eine Spannkraft auf den
ersten Bügel
und den zweiten Bügel
ausübt.
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Erfindungsgemäß wird ferner
eine Spannwerkzeug-Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung-Kombination
bereitgestellt. Diese umfasst ein Spannwerkzeug und eine erfindungsgemäße Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung.
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Durch
die erfindungsgemäße Lösung lässt sich
die Spannweite des Spannwerkzeugs erhöhen.
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Insbesondere
ist das Spannwerkzeug eine Spannzwinge. Es können dabei unterschiedliche Spannzwingen
wie Schraubzwingen, Hebezwingen, Einhandzwingen usw. verwendet werden.
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Günstig ist
es, wenn das Spannwerkzeug einhändig
bedienbar ist. Bei der einhändigen
Bedienbarkeit kann die notwendige Spannkraft einhändig ausgeübt werden,
indem beispielsweise einhändig ein
Hebel bedient wird. Dadurch ergibt sich eine einfache Anwendbarkeit.
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Die
nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen dient im Zusammenhang
mit den Zeichnungen der näheren
Erläuterung
der Erfindung. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung;
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2 eine
Schnittansicht der Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung gemäß 2;
und
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3 die
Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung
gemäß 1 mit
angesetztem Spannwerkzeug.
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Ein
Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung,
welches in den 1 bis 3 gezeigt
und dort mit 10 bezeichnet ist, umfasst eine erste Schiene 12 und eine
zweite Schiene 14. Die erste Schiene 12 und die zweite
Schiene 14 sind grundsätzlich
gleich ausgebildet. Sie weisen einen Querschnitt auf, welcher eine im
Wesentlichen rechteckige Einhüllende
hat. Die erste Schiene 12 und die zweite Schiene 14 haben jeweils
gegenüberliegende
Breitseiten 16a, 16b und quer und insbesondere
senkrecht dazu orientierte gegenüberliegende
Schmalseiten 18a, 18b (Oberseite und Unterseite).
An den Schmalseiten 18a, 18b weisen sie bei einem
Ausführungsbeispiel
jeweils eine Riffelung 19 auf. Die erste Schiene 12 und
die zweite Schiene 14 erstrecken sich jeweils in einer Längsrichtung,
zu welcher die Breitseiten 16a, 16b und die Schmalseiten 18a, 18b parallel
sind; die erste Schiene 12 und die zweite Schiene 14 sind
gerade.
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Die
erste Schiene 12 und die zweite Schiene 14 sind
insbesondere aus einem metallischen Material ausgebildet. Sie dienen
als Gleitschienen, wie unten noch näher erläutert wird.
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An
der ersten Schiene 12 ist ein erstes Werkstück-Anlageelement 20 fixiert.
Es ist dabei grundsätzlich
möglich,
dass die Fixierung lösbar
ist, so dass die Fixierungsposition des ersten Werkstück-Anlageelements 20 an
der ersten Schiene 12 verstellbar ist. Vorzugsweise ist
das erste Werkstück-Anlageelement 20 an
oder in der Nähe
eines ersten Endes 22 der ersten Schiene 12 fixiert.
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Das
erste Werkstück-Anlageelement 20 dient
zur Anlage an ein Werkstück.
Es ist bügelförmig ausgebildet
und ragt mit einer ersten Anlagefläche 24 für ein Werkstück von der
Schmalseite 18b weg. Wenn die Schmalseite 18a als
Oberseite und die Schmalseite 18b als Unterseite der ersten
Schiene 12 angesehen wird, dann ragt das erste Werkstück-Anlageelement 20 mit
der ersten Anlagefläche 24 nach
unten.
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Das
erste Werkstück-Anlageelement 20 ist beispielsweise
aus einem Kunststoff-Material hergestellt. Es weist einen Anlageelement-Körper 26 auf, welcher
eine gebogene Außenseite 28 hat.
Eine gegenüberliegende
Innenseite 30 ist insbesondere eben ausgebildet. An der
Innenseite 30 ist ein Anlageteil 32 angeordnet,
an welchem die erste Anlagefläche 24 gebildet
ist. Das Anlageteil 32 ist beispielsweise auf den Anlageelement-Körper 26 aufgeschoben.
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An
dem Anlageelement-Körper 26 ist
eine Ausnehmung 34 gebildet. In dieser Ausnehmung ist die
erste Schiene 12 eingetaucht und dabei an dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 fixiert.
Dazu ist eine entsprechende Fixierungseinrichtung vorgesehen, welche
weiter unten im Zusammenhang mit der Fixierung eines zweiten Werkstück-Anlageelements 36 an
der zweiten Schiene 14 beschrieben wird.
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Der
Anlageelement-Körper 26 weist
eine weitere Ausnehmung 38 auf, welche insbesondere als
Durchgangsöffnung
ausgebildet ist. Durch diese Ausnehmung 38 ist die zweite
Schiene 14 durchtauchbar und an dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 führbar. Die
Ausnehmung 38 dient zur gleitverschieblichen Lagerung der
zweiten Schiene 14 an dem ersten Werkstück-Anlageelement 20.
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Die
Ausnehmung 34, mittels welcher die erste Schiene 12 an
dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 fixiert
ist, und die Ausnehmung 38 zur Führung der zweiten Schiene 14 liegen
parallel nebeneinander.
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Die
zweite Schiene 14 ist parallel zu der ersten Schiene 12 positioniert.
Sie weist ebenfalls Schmalseiten 40a (Oberseite) und 40b (Unterseite) auf.
Die Schmalseite 40a ist fluchtend zur Schmalseite 18a der
ersten Schiene 12 angeordnet. Die Schmalseite 40b ist
fluchtend zur Schmalseite 18b angeordnet. Ferner weist
die zweite Schiene 14 Breitseiten 42a, 42b auf,
welche im Wesentlichen parallel zueinander und parallel zu den Breitseiten 16a, 16b der
ersten Schiene 12 sind.
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Das
zweite Werkstück-Anlageelement 36 ist grundsätzlich gleich
ausgebildet wie das erste Werkstück-Anlageelement 20.
Es weist eine zweite Anlagefläche 44 auf,
welche der ersten Anlagefläche 24 zugewandt
ist. Eine Verbindungslinie zwischen der ersten Anlagefläche 24 und
der zweiten Anlagefläche 44 liegt
jeweils parallel zu der ersten Schiene 12 und der zweiten
Schiene 14.
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Das
zweite Werkstück-Anlageelement 36 ist an
der zweiten Schiene 14 über
eine Fixierungseinrichtung 46 fixiert. Beispielsweise umfasst
diese eine Klemmschraube, durch welche die zweite Schiene 14 an
einem Anlageelement-Körper
des zweiten Werkstück-Anlageelements 36 verklemmbar
ist.
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Das
zweite Werkstück-Anlageelement 36 weist
ebenfalls Ausnehmungen entsprechend den Ausnehmungen 34 und 38 auf.
Das zweite Werkstück-Anlageelement 36 ist
spiegelsymmetrisch bezogen auf eine Mittelebene zu dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 angeordnet.
Entsprechend sind die Ausnehmungen 34 und 38 an
dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 spiegelsymmetrisch
zu den entsprechenden Ausnehmungen an dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 angeordnet.
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Durch
eine der Ausnehmung 38 entsprechende Ausnehmung an dem
zweiten Werkstück-Anlageelement 36 ist
die erste Schiene 12 durchtauchbar. Im Falle, dass sie
durchgetaucht ist, ragt diese mit einem zweiten Ende 48,
welches dem ersten Ende 22 abgewandt ist, über das
zweite Werkstück-Anlageelement 36 hinaus,
d. h. ragt hinter dieses hinaus. Dadurch ist dann das zweite Werkstück-Anlageelement 36 zwischen
dem ersten Ende 22 und dem zweiten Ende 48 der
ersten Schiene 12 angeordnet. Die entsprechende Ausnehmung
ist dabei so ausgebildet, dass die erste Schiene 12 aus
der entsprechenden Ausnehmung am zweiten Werkstück-Anlageelement 36 herausziehbar
ist. Je nach Stellung der ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 zueinander
taucht die erste Schiene 12 durch das zweite Werkstück-Anlageelement 36 hindurch
oder nicht.
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Die
zweite Schiene 14 ist an oder in der Nähe eines ersten Endes 50 an
dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 fixiert.
(Dabei kann die Fixierung grundsätzlich
lösbar
sein, so dass die Position des zweiten Werkstück-Anlageelements 36 an
der zweiten Schiene 14 veränderbar ist.) Mit einem dem ersten
Ende 50 gegenüberliegenden
zweiten Ende 52 kann die zweite Schiene 14 durch
die Ausnehmung 38 am ersten Werkstück-Anlageelement 20 hindurchgetaucht
sein. Diese Stellung ist in 1 gezeigt.
In diesem Fall liegt das erste Werkstück-Anlageelement 20 zwischen
dem ersten Ende 50 und dem zweiten Ende 52 der
zweiten Schiene 14.
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Es
ist auch je nach Abhängigkeit
der relativen Lage der ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 zueinander
möglich,
dass die zweite Schiene 14 aus der Ausnehmung 38 des
ersten Werkstück-Anlageelements 20 herausgetaucht
ist und zwischen dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 und
dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 liegt.
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Im
Falle, dass die erste Schiene 12 in die entsprechende Ausnehmung
des zweiten Werkstück-Anlageelements 36 eingetaucht
ist, bildet dieses eine Gleitlagerung für die erste Schiene 12.
Im Falle, dass die zweite Schiene 14 in die Ausnehmung 38 des
ersten Werkstück-Anlageelements 20 eingetaucht
ist, bildet dieses eine Lagerung für die zweite Schiene 14.
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Die
erste Schiene 12 ist relativ zu und an (wenn sie eingetaucht
ist) dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 in
einer Verschiebungsrichtung/Gegenrichtung 54 linear verschieblich.
Diese Richtung 54 ist parallel zu der Längserstreckungsrichtung der
ersten Schiene 12 (und der zweiten Schiene 14).
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Ferner
ist diese Richtung 54 quer und insbesondere senkrecht zu
der ersten Anlagefläche 24 und der
zweiten Anlagefläche 44.
Die zweite Schiene 14 ist relativ zu und an (wenn sie eingetaucht
ist) dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 in
einer Verschiebungsrichtung/Gegenrichtung 56 linear verschieblich.
Diese Richtung 56 ist parallel zu der Richtung 54 bzw.
fällt mit
dieser zusammen.
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Bei
einer Variante einer Ausführungsform
ist an dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 eine
Fixierungseinrichtung angeordnet, mittels welcher die zweite Schiene 14 an
dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 auf
lösbare
Weise festlegbar ist (in der Zeichnung nicht gezeigt). Beispielsweise
ist die Fixierungseinrichtung als Klemmeinrichtung ausgebildet. Durch
diese lässt
sich eine bestimmte Stellung der zweiten Schiene 14 relativ
zum ersten Werkstück-Anlageelement 20 bzw.
eine bestimmte Position des ersten Werkstück-Anlageelements 20 und
insbesondere Spannposition sichern. Alternativ oder zusätzlich ist
es ebenfalls möglich,
dass an dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 eine
Fixierungseinrichtung angeordnet ist, um die erste Schiene 12 an
dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 auf
lösbare Weise
festzulegen, um insbesondere eine Spannstellung zu sichern.
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Auf
der ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 sind
ein erster Bügel 58 und
ein zweiter Bügel 60 angeordnet.
Der erste Bügel 58 und
der zweite Bügel 60 sind
dabei zwischen dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 und
dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 positioniert.
Die Reihenfolge ist erstes Werkstück-Anlageelement 20, erster
Bügel 58,
zweiter Bügel 60,
zweites Werkstück-Anlageelement 36 bezogen
auf eine Längserstreckungsrichtung
der ersten Schiene 12 bzw. der zweiten Schiene 14.
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Der
erste Bügel 58 und
der zweite Bügel 60 sind
Krafteinleitungselemente. Über
diese lässt
sich eine Kraft und insbesondere Spannkraft über ein Spannwerkzeug einleiten.
Diese eingeleitete Kraft, welche über die erste Schiene 12 an
die zweite Schiene 14 übertragen
wird, lässt
sich dann über
die Werkstück-Anlageelemente 20 und 36 an
ein oder mehrere Werkstücke
zu deren Verspannung ausleiten.
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Der
erste Bügel 58 ist
mittels eines Bügelkörpers 62 gebildet.
Der zweite Bügel 60 ist
grundsätzlich
gleich ausgebildet wie der erste Bügel 58, wobei er spiegelsymmetrisch
zu dem ersten Bügel 58 angeordnet
ist. Der Bügelkörper 62 des
ersten Bügels 58 und
des zweiten Bügels 60 ist
vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial hergestellt.
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Der
erste Bügel 58 weist
eine erste Anlagefläche 64 für ein Spannwerkzeug 66 (3)
auf. Der zweite Bügel 60 weist
eine zweite Anlagefläche 68 für das Spannwerkzeug 66 auf.
Die erste Anlagefläche 64 und
die zweite Anlagefläche 68 sind
einander abgewandt. Die erste Anlagefläche 64 weist dem ersten Ende 22 der
ersten Schiene 12 zu. Die zweite Anlagefläche 68 des
zweiten Bügels 60 weist
dem ersten Ende 50 der zweiten Schiene 14 zu.
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Die
erste Anlagefläche 64 und
die zweite Anlagefläche 68 sind
vorzugsweise eben ausgebildet.
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Der
erste Bügel 58 und
der zweite Bügel 60 erstrecken
sich mit ihrem jeweiligen Bügelkörper 62 auf
einer Seite bezogen auf die erste Schiene 12 und die zweite
Schiene 14, welche der Seite abgewandt ist, in welcher
sich das erste Werkstück-Anlageelement 20 und
das zweite Werkstück-Anlageelement 36 erstrecken.
Die erste Anlagefläche 64 und
die zweite Anlagefläche 68 liegen
auf einer anderen Seite als die erste Anlagefläche 24 und die zweite
Anlagefläche 44 des
ersten Werkstück-Anlageelements 20 bzw.
des zweiten Werkstück-Anlageelements 36. Dementprechend
liegen die erste Anlagefläche 64 und
die zweite Anlagefläche 68 auf
einer Oberseite der Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung 10, wenn
diejenige Seite, auf welcher die erste Anlagefläche 24 und die zweite
Anlagefläche 44 liegen,
eine Unterseite ist.
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Die
erste Anlagefläche 64 und
die zweite Anlagefläche 68 liegen
quer und insbesondere mindestens näherungsweise senkrecht zu der
ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14.
An einer der jeweiligen Anlagefläche 64, 68 gegenüberliegenden Seite 70 sind
der erste Bügelkörper 58 und
der zweite Bügelkörper 60 schräg ausgebildet,
wobei diese Seite in einem spitzen Winkel zu der ersten Schiene 12 bzw.
der zweiten Schiene 14 liegt, welcher beispielsweise in
einer Größenordnung
zwischen 10° und
20° liegt.
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Der
erste Bügel 58 weist
eine erste Lagereinrichtung 72 zur Gleitlagerung der ersten
Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 auf. Entsprechend
weist der zweite Bügel 60 eine
zweite Lagereinrichtung 74 zur Gleitlagerung der ersten
Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 auf. (Die
Lagereinrichtungen 72, 74 können auch als Gleitlagereinrichtungen
zur Gleitlagerung des ersten Bügels 58 bzw.
des zweiten Bügels 60 an
der ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 angesehen
werden.)
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Zur
Bildung der ersten Lagereinrichtung 72 weist der Bügelkörper 62 eine
Führungsausnehmung 76 auf,
durch welche die erste Schiene 12 und die zweite Schiene 14 durchgetaucht
sind. Entsprechend weist der zweite Bügel 60 eine Führungsausnehmung 78 auf,
durch welche ebenfalls die erste Schiene 12 und die zweite
Schiene 14 durchgetaucht sind. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist am Bügelkörper 62 des
ersten Bügels 58 eine
gemeinsame Führungsausnehmung 56 für die erste
Schiene 12 und die zweite Schiene 14 vorgesehen.
Die Führungsausnehmung 78 an
dem zweiten Bügel 60 ist gleich
ausgebildet wie die Führungsausnehmung 76 an
dem ersten Bügel 58.
Es ist auch möglich,
dass für die
erste Schiene 12 und die zweite Schiene 14 getrennte
Führungsausnehmungen
vorgesehen sind.
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An
der ersten Schiene 12 ist an oder in der Nähe des zweiten
Endes 58 ein Sperrelement 80 angeordnet. Dieses
ist beispielsweise einstückig
an der Schiene 12 durch eine Erhebung gebildet. Das Sperrelement 80 ist
so ausgebildet, dass es beim Anstoß an die zweite Anlagefläche 68 des
zweiten Bügels 60 die
weitere Beweglichkeit der ersten Schiene 12 bezüglich des
zweiten Bügels 60 auf
den ersten Bügel 58 zu
sperrt. Dadurch kann die erste Schiene 12 nicht vollständig durch
die Führungsausnehmung 78 des
zweiten Bügels 60 durchgezogen
werden und nicht vollständig
herausgetaucht werden. Dadurch ist ein Abziehen des zweiten Bügels 60 von
der ersten Schiene 12 gesperrt und der zweite Bügel 60 ist
verliersicher an der ersten Schiene 12 gehalten.
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Die
der Ausnehmung 38 entsprechende Ausnehmung an dem zweiten
Werkstück-Anlageelement 36 ist
dabei so ausgebildet, dass die erste Schiene 12 mit dem
Sperrelement 80 durchschiebbar ist, d. h. das Sperrelement 80 liegt
nicht an dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 an.
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Die
der Ausnehmung 34 entsprechende Ausnehmung an dem zweiten
Werkstück-Anlageelement 36, über welche
das zweite Werkstück-Anlageelement 36 fest
an der zweiten Schiene 14 fixiert ist, kann eine kleinere
Höhenabmessung
(zwischen den Schmalseiten 40a und 40b) haben
als die der Ausnehmung 38 entsprechende Ausnehmung, um
einen festen Halt des zweiten Werkstück-Anlageelements 36 an der zweiten
Schiene 14 zu ermöglichen.
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Entsprechend
weist die zweite Schiene 14 ein Sperrelement 82 auf,
welches so weit über
die Schmalseite 40a hinausragt, dass, wenn das Sperrelement 82 an
der ersten Anlagefläche 64 des
ersten Bügels 58 anliegt,
eine weitere Verschiebungsbewegung des ersten Bügels 58 und der zweiten
Schiene 14 (bezogen auf eine Wegbewegungsrichtung des ersten
Bügels 58 von
dem zweiten Bügel 60)
gesperrt ist. Dadurch ist der erste Bügel 58 verliersicher
gehalten.
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Wie
oben im Zusammenhang mit dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 beschrieben,
ist dabei die Ausnehmung 38 so ausgestaltet, dass die zweite
Schiene 14 mit dem Sperrelement 82 vollständig durch
die Ausnehmung 38 durchtauchbar ist.
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Der
erste Bügel 58 und
der zweite Bügel 60 weisen
jeweils eine Blockiereinrichtung 84 auf, durch welche die
Verschieblichkeit des ersten Bügels 58 bzw.
des zweiten Bügels 60 in
eine bestimmte Richtung sperrbar ist. Die Blockiereinrichtungen 84 des ersten
Bügels 58 und
des zweiten Bügels 60 sind
dabei grundsätzlich
gleich ausgebildet, wobei die Blockierrichtungen entgegengesetzt
sind. Mittels der Blockiereinrichtung 84 des ersten Bügels 58 ist
dessen Zubewegung auf den zweiten Bügel 60 auf der ersten
Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 parallel
zur Richtung 54 bzw. 56 blockierbar. Mittels der entsprechenden
Blockiereinrichtung des zweiten Bügels 60 ist dessen
Zubewegung auf den ersten Bügel 58 längs der
Richtung 54 bzw. 56 blockierbar. Die Blockiereinrichtung 84 ist
dabei so ausgebildet, dass die Blockierung lösbar ist. In die Gegenrichtung
zur Sperrrichtung ist der jeweilige Bügel 58 bzw. 60 auf der
ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 ohne
Blockierwirkung (Sperrwirkung) verschiebbar.
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Die
Blockiereinrichtung 84 umfasst eine Blockierplatte 86,
welche beweglich und insbesondere schwenkbar an dem Bügelkörper 62 des
ersten Bügels 58 angeordnet
ist. Die Blockierplatte 86 hat eine Ausnehmung 88,
welche als durchgehende Öffnung ausgebildet
ist. Durch diese Ausnehmung 88 sind die erste Schiene 12 und
die zweite Schiene 14 durchgetaucht. Die Ausnehmung 88 ist
dabei so ausgebildet, dass mittels der Blockierplatte 86 eine
Blockierwirkung für
die Bewegung des ersten Bügels 58 auf
den zweiten Bügel 60 zu
erreichbar ist, jedoch die zweite Schiene 14 in jeder Stellung
der Blockierplatte 86 an dem ersten Bügel 58 frei verschieblich
ist (solange das Blockierelement 82 nicht an der ersten
Anlagefläche 64 anliegt).
Dazu hat die Ausnehmung 88 einen ersten Bereich 90a und
einen zweiten Bereich 90b. Durch den ersten Bereich 90a ist
die erste Schiene 12 durchgetaucht und durch den zweiten
Bereich 90b ist die zweite Schiene 14 durchgetaucht.
Der erste Bereich 90a weist eine kleinere Höhe auf als
der zweite Bereich 90b. Die Höhen sind dabei so gewählt, dass
die Blockierplatte 86 in einer Blockierstellung mit der
ersten Schiene 12 über
deren Riffelung 19 verkantbar ist, um die Zubewegung des
ersten Bügels 58 auf
den zweiten Bügel 60 zu
sperren. Der zweite Bereich 90b ist so ausgebildet, dass
unabhängig
von der Stellung der Blockierplatte 86 die zweite Schiene 14 frei
verschieblich an dem ersten Bügel 58 ist.
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Zur
Bildung der Führungsausnehmung 76 ist im
Vollmaterial des Bügelkörpers 62 ein
Kanal gebildet. Dieser Kanal ist im Bereich der Blockierplatte 86 seitlich über eine Öffnung 92 offen.
Dadurch ist die erste Schiene 12 (und auch die zweite Schiene 14) im
Bereich der Öffnung 92 nicht
von Kanalwänden abgedeckt
und die Blockierplatte 86 kann auf die erste Schiene 12 wirken.
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Die
Blockierplatte 86 ist federbeaufschlagt. Dazu ist eine
Druckfeder 94 unterhalb der ersten Schiene 12 und
der zweiten Schiene 14 an dem ersten Bügel 58 angeordnet.
Die Druckfeder 94 ist an derjenigen Seite bezogen auf die
erste Schiene 12 und die zweite Schiene 14 angeordnet,
an welcher auch die erste Anlagefläche 24 des ersten
Werkstück-Anlageelements 20 ist.
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Die
Druckfeder 94 ist mindestens näherungsweise parallel zu der
ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 ausgerichtet.
Sie übt
eine Druckkraft auf die Blockierplatte 86 aus, durch welche
die Blockierplatte 86 in einer Richtung von dem zweiten Bügel 60 weg
gegen einen Anlagebereich 96 gedrückt wird. Dieser Anlagebereich 96 ist
schräg
in einem spitzen Winkel zu der Längserstreckungsrichtung
der ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 orientiert.
Eine typische Größenordnung
eines Winkels 98 (2), in welchem
eine Blockierstellung erreicht ist, liegt beispielsweise bei 15°. Der Winkel hängt ab von
der Oberflächengestaltung
einer Schiene und des Krafteinleitungspunkts.
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Die
Blockierplatte 86 liegt in einem Anlagebereich 100 an
dem Bügelkörper 62 an.
An dem Anlagebereich 100 ist in dem Bügelkörper 62 eine schlitzförmige Ausnehmung 102 gebildet,
durch welche die Blockierplatte 86 durchgetaucht ist und über die
Seite 70 des ersten Bügels 58 hinausragt.
Die Blockierplatte 86 hat über den herausragenden Bereich
einen Wirkbereich 104, auf den ein Bediener zugreifen kann.
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In
den 1 bis 3 ist die Blockierplatte 86 in
einer Blockierstellung 106 gezeigt. Die Blockierplatte 86 ist
in dem Winkel 98 schräg
zu der ersten Schiene 12 orientiert und mit dieser verkantet.
Die Bewegung des ersten Bügels 58 auf
den zweiten Bügel 60 zu
ist so blockiert. Die zweite Schiene 14 ist bezüglich des
ersten Bügels 58 frei
verschieblich.
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Zur
Aufhebung der Blockierstellung wird die Blockierplatte 86 durch
Drücken
an dem Wirkbereich 104 auf den ersten Bügel 58 zu bewegt und
insbesondere verschwenkt. Dadurch bewegt sich die Blockierplatte 86 im
Bereich der Ausnehmung 88 in einer Schwenkrichtung 108 (2).
Dadurch wird die Verkantung der Blockierplatte 86 an der
ersten Schiene 12 aufgehoben und der erste Bügel 58 kann
auf der ersten Schiene 12 verschoben werden.
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Eine
Blockiereinrichtung des zweiten Bügels 60 ist grundsätzlich gleich
ausgebildet wie die Blockiereinrichtung 84, wobei diese
Blockiereinrichtung 110 des zweiten Bügels eine Blockierplatte 112 umfasst.
Diese Blockierplatte 112 ist analog zu der Blockierplatte 86 ausgebildet,
wobei die Blockierplatte 112 eine entsprechende Ausnehmung
hat, die dafür sorgt,
dass in einer Blockierstellung die Blockierplatte 112 mit
der zweiten Schiene 14 verkantet ist und der zweite Bügel 60 nicht
auf den ersten Bügel 58 zu
beweglich ist. Die erste Schiene 12 ist dabei in jeder Stellung
der Blockierplatte 112 frei beweglich. In einer Blockierstellung
der Blockierplatte 112 ist diese in dem betragsmäßig gleichen
Winkel der zweiten Schiene 14 orientiert wie die Blockierplatte 86 zu
der ersten Schiene 12. Jedoch ist das Vorzeichen des Winkels
umgekehrt. Entsprechend muss zur Aufhebung der Blockierstellung
die Blockierplatte 112 in Richtung des zweiten Bügels 60 gedrückt werden, wodurch
eine Verschwenkung der entsprechenden Ausnehmung in die Schwenkrichtung 114 erfolgt, welche
die Gegenrichtung zu der Schwenkrichtung 108 ist.
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Die
Blockierplatten 86 und 112 sind beispielsweise
flache Metallstreifen.
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Die
erfindungsgemäße Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung
funktioniert wie folgt:
Die Spannweite S2 der
Spannweiten-Verlängerungsvorrichtung 10 ist
der Abstand zwischen der ersten Anlagefläche 24 und der zweiten
Anlagefläche 44. Dieser
Abstand wird durch die relative Position der ersten Schiene 12 und
der zweiten Schiene 14 zueinander eingestellt. Die erste
Schiene 12 und die zweite Schiene 14 sind sowohl
an dem ersten Bügel 58 als
auch an dem zweiten Bügel 60 gelagert.
Diese stellen die entsprechenden Gleitlager für die gleitverschiebliche Lagerung
der ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 bereit.
Die Schienen 12 und 14 sind dabei permanent an
dem ersten Bügel 58 und
an dem zweiten Bügel 60 nebeneinander
liegend gelagert. Aufgrund der Sperrelemente 80 und 82 können die
erste Schiene 12 und die zweite Schiene 14 nicht von
dem ersten Bügel 58 und
dem zweiten Bügel 60 abgezogen
werden.
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Bei
Unterschreitung einer minimalen Spannweite (Abstand zwischen der
ersten Anlagefläche 24 und
der zweiten Anlagefläche 44)
kann auch die erste Schiene 12 gleitverschieblich an dem
zweiten Werkstück-Anlageelement 36 geführt sein
und/oder die zweite Schiene 14 kann gleitverschieblich
an dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 geführt sein.
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Wenn
die Blockierstellung des ersten Bügels 58 und des zweiten
Bügels 60 eingestellt
ist, dann erfolgt die Spannweitenveränderung durch Einstellung der
relativen Position der Schienen 12 und 14, wobei der
Abstand zwischen der ersten Anlagefläche 24 und der zweiten
Anlagefläche 44 durch
den Abstand des zweiten Endes 48 der ersten Schiene 12 zu
dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 und
dem Abstand des zweiten Endes 52 der zweiten Schiene 14 zu
dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 bestimmt
ist.
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Die
Einstellbarkeit der relativen Lage zwischen der ersten Schiene 12 und
der zweiten Schiene 14 kann durch den ersten Bügel 58 und/oder
den zweiten Bügel 60 behindert
sein, wenn das Sperrelement 82 an dem ersten Bügel 58 anliegt
und/oder das Sperrelement 80 an dem zweiten Bügel 60 anliegt.
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Die
Position des ersten Bügels 58 und
des zweiten Bügels 60 ist
auf der ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 grundsätzlich frei
einstellbar, wobei die äußeren Grenzen
zu der einen Seite hin das erste Werkstück-Anlageelement 20 oder
das Sperrelement 82 sind, je nach dem, ob das erste Werkstück-Anlageelement 20 oder
das Sperrelement 82 näher
zu dem ersten Bügel 58 liegt,
und zur anderen Seite hin das zweite Werkstück-Anlageelement 36 oder
das Sperrelement 80 sind, je nach dem, ob das Werkstück-Anlageelement 36 oder
das Sperrelement 80 näher
zu dem zweiten Bügel 60 liegt.
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Die
Position des ersten Bügels 58 und
des zweiten Bügels 60 relativ
zueinander und damit ihr Abstand S1 bezogen
auf den Abstand der ersten Anlagefläche 64 und der zweiten
Anlagefläche 68 ist
innerhalb der genannten Grenzen grundsätzlich beliebig einstellbar.
Durch die jeweilige Blockiereinrichtung 84 bzw. 110 ist
dabei, wenn diese in ihrer jeweiligen Blockierstellung sind, die
Zubewegung des ersten Bügels 58 auf
den zweiten Bügel 60 gesperrt
und die Zubewegung des zweiten Bügels 60 auf
den ersten Bügel 58 gesperrt.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
sind die Blockiereinrichtungen 86 und 110 so ausgebildet,
dass die Wegbewegung des ersten Bügels 58 dem zweiten
Bügel 60 und
die Wegbewegung des zweiten Bügels 60 von
dem ersten Bügel 58 nicht
gesperrt ist.
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An
den ersten Bügel 58 und
den zweiten Bügel 60 kann
das Spannwerkzeug 66 mit einer Spannweite S1 angreifen
(3). Die Spannweite S1 kann dabei
kleiner und insbesondere erheblich kleiner sein als die Spannweite
S2. (In den Figuren ist aus darstellerischen
Gründen
S2 nur wenig größer als S1 gezeigt.)
Bei der erfindungsgemäßen Lösung lässt sich ein
größeres Verhältnis von
S2 zu S1 erreichen,
als gezeigt. Bei einem konkreten Ausführungsbeispiel lässt sich
eine maximale Spannweite S2 von ca. 1,80 m
erreichen bei einer minimalen Spannweite S1 von ca.
10 cm. Man erhält
dadurch ein "Übersetzungsverhältnis", welches in der
Größenordnung
von 20 liegt.
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Die
erste Anlagefläche 24 und
die zweite Anlagefläche 44 werden
an ein oder mehrere Werkstücke
angelegt, welche miteinander verspannt werden sollen. Dabei werden
die erste Schiene 12 und die zweite Schiene 14 (geführt über den
ersten Bügel 58 und
den zweiten Bügel 60)
so zueinander verschoben, dass das oder die Werkstücke zwischen
dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 und
dem zweiten Werkstück-Anlageelement 36 eingespannt
sind. Auf der ersten Schiene 12 und der zweiten Schiene 14 werden
der erste Bügel 58 und
der zweite Bügel 60 in
Position gebracht (bzw. sind bereits zuvor in Position gebracht
worden). Es wird über
ein erstes Anlageelement 116 des Spannwerkzeugs 66,
welches an die erste Anlagefläche 64 des
ersten Bügels 58 angelegt
ist, und ein zweites Anlageelement 118 des Spannwerkzeugs 66,
welches an die Anlagefläche 68 des
zweiten Bügels 60 angelegt
ist, eine Spannkraft ausgeübt,
welche bestrebt ist, den ersten Bügel 58 und den zweiten
Bügel 60 relativ
aufeinander zu zu bewegen. Durch diese Spannkraft wird das zweite Werkstück-Anlageelement 36 gegen
ein Werkstück gedrückt; mit
einer Bewegung des zweiten Bügels 60 auf
den ersten Bügel 58 zu
wird die zweite Schiene 14 mit dem daran fixierten zweiten
Werkstück-Anlageelement 36 mitgenommen,
wenn die Blockiereinrichtung 110 in ihrer Blockierstellung
ist. Ebenso wird durch die Spannkraft über eine Zubewegung des ersten
Bügels 58 auf
den zweiten Bügel 60 die
erste Schiene 12 mit dem ersten Werkstück-Anlageelement 20 mitgenommen
und das erste Werkstück-Anlageelement 20 gegen
ein Werkstück
gedrückt. Durch
Sicherung der Spannstellung des Spannwerkzeugs 66 ist dadurch
die Spannstellung des ersten Werkstück-Anlageelements 20 und des zweiten Werkstück-Anlageelements 36 gesichert.
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Dadurch,
dass die relative Zubewegung des ersten Bügels 58 und des zweiten
Bügels 60 zueinander
blockiert ist, lässt
sich eine eingeleitete Spannkraft (mit den Bügeln 58 und 60 als
Krafteinleitungselemente) vermittelt durch die erste Schiene 12 und die
zweite Schiene 14 durch die Werkstück-Anlageelemente 20 und 36 auf
ein oder mehrere Werkstücke ausleiten.
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Das
Spannwerkzeug 66 ist insbesondere eine Spannzwinge. Dieses
kann eine Gleitschiene 120 umfassen, an welche das zweite
Anlageelement 18 gleitverschieblich geführt ist. Ein entsprechender Mechanismus
sorgt für
die Bereitstellung der Spannkraft.
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Es
ist dabei vorteilhaft, wenn das Spannwerkzeug 66 als Einhandzwinge
ausgebildet ist, welche zur Betätigung
der Spannkraft über
einen Handgriff 122 einhändig betätigbar ist.
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Bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist
das Spannwerkzeug 66 einen Gegengriff 124 auf,
welcher mindestens näherungsweise
längs der Gleitschiene 120 orientiert
ist. Die Gleitschiene 120 kann dabei an dem Gegengriff 124 gleitverschieblich gelagert
sein.
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Ein
solches Spannwerkzeug ist in der
DE 10 2004 013 066 B4 beschrieben, auf die
ausdrücklich Bezug
genommen wird. Ferner ist ein entsprechendes Spannwerkzeug in den
Gemeinschaftsgeschmacksmustern Nrn. 000300009-0001 bis -0008 gezeigt.
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Es
kann vorgesehen sein, dass der erste Bügel 58 und der zweite
Bügel 60 jeweils
eine schlitzförmige
Ausnehmung 126a, 126b aufweisen. In diese schlitzförmigen Ausnehmungen 126a, 126b,
welche sich von der jeweiligen Anlagefläche zu der gegenüberliegenden
Seite 70 erstrecken, kann die Profilschiene und insbesondere
Gleitschiene 120 des Spannwerkzeugs 66 eingelegt
werden. Dadurch ist das Spannwerkzeug 66 gegen seitliches
Verrutschen gesichert. (In 3 ist eine
Stellung gezeigt, in welcher die Gleitschiene 120 nicht
in die Ausnehmungen 126a, 126b eingelegt ist.).