DE102007034518A1 - Luftfilter für eine Luftsauganlage einer mehrzylindrischen Brennkraftmaschine - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Luftfilter (1) für eine Luftansauganlage (2) einer mehrzylindrischen Brennkraftmaschine, mit einem Gehäuse (3), das ein erstes Gehäuseteil (36) und ein zweites Gehäuseteil (37) aufweist, sowie mit einem zwischen den Gehäuseteilen (36, 37) angeordneten Filterelement, wobei im ersten Gehäuseteil (36) die Rohluftseite und im zweiten Gehäuseteil (37) die Reinluftseite des Luftfilters (1) gebildet ist, wobei ferner das erste Gehäuseteil (36) eine (erste) Gehäuseöffnung (5) zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse (3) und das zweite Gehäuseteil (37) eine (zweite) Gehäuseöffnung (38) zum Ableiten von Reinluft aus dem Gehäuse (3) aufweist. Bei einem solchen Luftfilter wird vorgeschlagen, dass das Gehäuse (3) eine weitere (dritte) Gehäuseöffnung (6) zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse (3) aufweist, wobei das Gehäuse (3) eine schaltbare Klappenanordnung (7) zum Öffnen und Schließen der dritten Gehäuseöffnung (6) aufnimmt und die Klappenanordnung in Abhängigkeit von Betriebszuständen der Brennkraftmaschine ansteuerbar ist. Durch einen solchen Luftfilter können variable, insbesondere große Luftmassen auf Grund der weiteren Gehäuseöffnung durchgesetzt werden.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Luftfilter für eine Luftsauganlage einer mehrzylindrischen Brennkraftmaschine, mit einem Gehäuse, das ein erstes Gehäuseteil und ein zweites Gehäuseteil aufweist, sowie mit einem zwischen den Gehäuseteilen angeordneten Filterelement, wobei im ersten Gehäuseteil die Rohluftseite und in dem zweiten Gehäuseteil die Reinluftseite des Luftfilters gebildet ist, wobei ferner das erste Gehäuseteil eine (erste) Gehäuseöffnung zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse und das zweite Gehäuseteil eine (zweite) Gehäuseöffnung zum Ableiten von Reinluft aus dem Gehäuse aufweist.
- Derartige Luftfilter für Luftsauganlagen von mehrzylindrischen Brennkraftmaschinen sind aus der Praxis hinlänglich bekannt. Bei diesen wird dem Luftfilter durch die eine Gehäuseöffnung Rohluft zugeführt. Ein Luftfilter, der mit einem Ansaugstutzen zum Zuführen von Rohluft und einer Saugleitung zum Abführen von Reinluft verbunden ist, ist aus der
DE 34 08 899 A1 bekannt. Die Reinluft wird einer Luftsauganlage einer mehrzylindrischen Brennkraftmaschine zugeführt, wobei die Volumina und Längen der Luftsauganlage so auf die Brennkraftmaschine abgestimmt sind, dass sich ein guter Ladungseffekt durch Schwingaufladung über einen großen Drehzahlbereich des Motors ergibt. - In der
DE 37 36 777 C1 ist eine Vorrichtung zur Vermeidung des Wassereintritts in ein in einer Frischluftansaugleitung einer Brennkraftmaschine angeordnetes Luftfiltergehäuse beschrieben. In der Frischluftansaugleitung ist jeweils rohluftseitig ein Wassersensor und im Bereich einer in die Frischluftansaugleitung einmündenden Motorraumansaugleitung ein Umschaltventil angeordnet. Ferner ist eine bei Wassererkennung von dem Wassersensor über eine Steuerelektronik ansteuerbare Schalteinheit zur Verstellung des Umschaltventils auf Motorraumansaugung vorgesehen. Die Vorrichtung vermeidet den Wassereintritt in das Luftfiltergehäuse und somit in den Verbrennungsraum der Brennkraftmaschine. Es ist demzufolge nicht nur bei strömendem Regen, sondern auch bei Anfall von größeren Wassermengen eine dauerhafte Betriebsfunktion gewährleistet. Die Zufuhr von Rohluft zum Luftfilter erfolgt über eine einzige Gehäuseöffnung des Luftfilters. - In der
DE 100 53 145 A1 ist ein Ansaugsystem einer Brennkraftmaschine beschrieben, bei der ein in einen Luftfilter mündender Hauptrohlufteinlass mittels einer Klappe verschließbar ist. Hinter der Klappe mündet ein Hilfsrohlufteinlass in den Hauptrohlufteinlass. Dringt Wasser oder Schnee in das Ansaugsystem ein, wird der Hauptrohlufteinlass von der Klappe verschlossen. Es wird dann über den Hilfsrohlufteinlass Luft an einer von Schnee und Wasser geschützten Stelle angesaugt. Auch bei dieser Anordnung weist das Filtergehäuse nur eine einzige Gehäuseöffnung zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse auf. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Luftfilter der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass durch diesen variable, insbesondere große Luftmassen durchgesetzt werden können.
- Gelöst wird die Aufgabe bei einem Luftfilter der eingangs genannten Art dadurch, dass das erste Gehäuseteil eine weitere (dritte) Gehäuseöffnung zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse aufweist, wobei das Gehäuse eine schaltbare Klappenanordnung zum Öffnen und Schließen der dritten Gehäuseöffnung aufnimmt, und die Klappenanordnung in Abhängigkeit von Betriebszuständen der Brennkraftmaschine ansteuerbar ist.
- Die Zufuhr der Rohluft zum Gehäuse erfolgt somit nicht über eine einzige Gehäuseöffnung, sondern über diese und eine weitere Gehäuseöffnung – erste und dritte Gehäuseöffnung –. Da zwei Gehäuseöffnungen zum Zuleiten der Rohluft in den Luftfilter zur Verfügung stehen und die dritte Gehäuseöffnung zudem eine schaltbare Klappenanordnung zum Öffnen und Schließen dieser Gehäuseöffnung aufnimmt, kann ein Luftdurchsatz durch das Gehäuse in Abhängigkeit von Betriebszuständen der Brennkraftmaschine eingestellt werden. Die Klappenanordnung ist unmittelbar in das Gehäuse des Luftfilters integriert.
- Die Ansteuerung der Klappenanordnung zum Freigeben der dritten Gehäuseöffnung erfolgt nach freien Schaltpunkten beispielsweise dann, wenn im Motorraum, in dem der Luftfilter angeordnet ist, kühle Luft zu erwarten ist. Vorteilhaft ist hierbei die Verkürzung des Ansaugweges und damit die Verminderung von Drosselverlusten, weil Ansaugluft/Rohluft nicht über die erste Gehäuseöffnung, die in aller Regel mit einer Ansaugleitung verbunden ist, über einen längeren Weg dem Gehäuse zugeführt werden muss.
- Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das zweite Gehäuseteil eine weitere (vierte) Gehäuseöffnung zum Zuleiten von Reinluft eines weiteren Luftfilters aufweist. Diese Variante findet dann Verwendung, wenn in einem höheren Drehzahlbereich der Brennkraftmaschine, bei dem es auf eine hohe Leistung der Brennkraftmaschine ankommt, ein erhöhter Luftmassendurchsatz erforderlich ist und folglich eine Luftzuführung zweckmäßig durch zwei Luftfilter erfolgt. In diesem Fall wird somit von dem einen Luftfilter Reinluft durch die vierte Gehäuseöffnung dem erfindungsgemäßen Luftfilter zugeführt und es gelangt Rohluft durch die die schaltbare Klappenanordnung aufweisende dritte Gehäuseöffnung dieses Luftfilters in das Luftfiltergehäuse, wobei die Reinluft dieses Luftfilters zusammen mit der zugeführten Reinluft des anderen Luftfilters aus dem zweiten Gehäuseteil des erfindungsgemäßen Luftfilters abgeleitet wird.
- Die Klappenanordnung des Luftfilters ist in Abhängigkeit von unterschiedlichsten Betriebszuständen der Brennkraftmaschine ansteuerbar. Betriebszustände der Brennkraftmaschine sind vorzugsweise deren Drehzahl, insbesondere eine hohe Drehzahl der Brennkraftmaschine, und/oder deren Leistung, insbesondere eine hohe Leistung der Brennkraftmaschine, und/oder deren Ansauglufttemperatur, insbesondere eine geringe Ansauglufttemperatur.
- Es wird als vorteilhaft angesehen, wenn der Luftfilter im Motorraum des Fahrzeuges, insbesondere eines Personenkraftwagens angeordnet ist. Beispielsweise ist die erste Gehäuseöffnung zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse oder ein dem Luftfilter abgewandtes Ende einer mit der ersten Gehäuseöffnung verbundenen Ansaugleitung in einem Bereich des Motorraums des Fahrzeuges angeordnet, der im Fahrbetrieb bezüglich bei Regen in den Motorraum eindringenden Wassers geschützt ist.
- Andererseits wird es unter dem Aspekt der Zuführung eines großen Luftmassenstroms zur Brennkraftmaschine in Abhängigkeit vom Betriebszustand der Brennkraftmaschine als vorteilhaft angesehen, wenn die Klappenanordnung des Luftfilters in einem solchen Bereich des Fahrzeuges angeordnet ist, der im Fahrbetrieb vom Fahrtwind angeströmt wird.
- Hinsichtlich der konkreten Ausbildung der Klappenanordnung wird es als zweckmäßig angesehen, wenn diese mehrere Klappen, insbesondere mehrere gemeinsam verstellbare Klappen aufweist. Die Klappen sind beispielsweise parallel angeordnet und mittels eines Gestänges betätigbar. Zum Schalten der Klappenanordnung ist ein Antrieb vorgesehen, wobei der Antrieb insbesondere eine mittels Unterdruck ansteuerbare Druckdose aufweist.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnungen und der Zeichnung selbst.
- Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung erläutert und in der nachfolgenden Beschreibung näher beschrieben.
- Es zeigt:
-
1 eine räumliche Ansicht des erfindungsgemäßen Luftfilters, in einer ersten Funktionsstellung des Luftfilters veranschaulicht, -
2 den in1 gezeigten Luftfilter, in einer zweiten Funktionsstellung veranschaulicht, -
3 die Anordnung des Luftfilters gemäß der1 und2 und einer Luftsauganlage für eine mehrzylindrische Brennkraftmaschine, verdeutlicht in schematischer Ansicht, -
4 die in3 gezeigte Luftsauganlage in einer räumlichen Ansicht, -
5 eine räumliche Ansicht der in4 gezeigten Luftsauganlage, bei entfernten oberen Abschnitten der Sammelkammern und -
6 eine Unteransicht der oberen Abschnitte der Sammelkammern sowie einer die oberen Abschnitte verbindenden Überströmkammervorrichtung. - In den
1 und2 ist der erfindungsgemäße Luftfilter1 gezeigt, der beispielsweise für die in den3 bis6 veranschaulichte Luftsauganlage2 einer mehrzylindrischen Brennkraftmaschine Verwendung findet. Bei dieser Brennkraftmaschine handelt es sich beispielsweise um eine solche mit sechs Zylindern. - Der Luftfilter
1 weist ein Gehäuse3 mit einem ersten Gehäuseteil36 und einem zweiten Gehäuseteil37 auf. Zwischen den Gehäuseteilen36 ,37 ist ein nicht sichtbares Filterelement angeordnet. Im Gehäuseteil36 ist die Rohluftseite als Luftfilter1 , im Gehäuseteil37 die Reinluftseite als Luftfilter1 gebildet. - Der Eintritt der Rohluft in das Gehäuseteil
36 erfolgt über ein nicht gezeigtes Ansaugrohr, das mit einem Anschlussstutzen4 des Gehäuseteils36 verbunden ist. Der Anschlussstutzen4 bildet eine erste Gehäuseöffnung5 . Um durch das Gehäuseteil36 variable, insbesondere große Luftmassen durchsetzen zu können, ist das Gehäuseteil36 mit einer weiteren Gehäuseöffnung, nachfolgend dritte Gehäuseöffnung6 genannt, versehen. Diese Gehäuseöffnung6 kann mittels einer schaltbaren Klappenanordnung7 geöffnet und geschlossen werden. Die Klappenanordnung7 weist im Ausführungsbeispiel vier Klappen8 auf, wobei die jeweilige Klappe8 schwenkbar im Gehäuse3 gelagert ist. Die Betätigung der Klappen8 der Klappenanordnung7 erfolgt mittels einer durch Unterdruck ansteuerbaren Druckdose9 , die über eine Schaltstange10 die Klappen8 gemeinsam schaltet. Die zur Druckdose9 führende Unterdruckleitung ist mit der Bezugsziffer11 bezeichnet.1 zeigt die Klappen8 in deren Schließstellung,2 die Klappen in deren Öffnungsstellung, in der sie somit die Gehäuseöffnung6 freigeben. - Die Klappenanordnung
7 ist in Abhängigkeit von Betriebszuständen der Brennkraftmaschine ansteuerbar. Bei diesen Betriebszuständen der Brennkraftmaschine handelt es sich beispielsweise um deren Drehzahl, insbesondere eine hohe Drehzahl der Brennkraftmaschine, und/oder deren Leistung, insbesondere eine hohe Leistung der Brennkraftmaschine, und/oder deren Ansauglufttemperatur, insbesondere eine geringe Ansauglufttemperatur. In diesen Betriebszuständen ist die Klappenanordnung7 derart angesteuert, dass die Klappen8 die Gehäuseöffnung6 freigeben. - Schaltpunkte der Klappenanordnung werden über eine elektrische Steuerung der Brennkraftmaschine angesteuert.
- Das von Reinluft durchströmte Gehäuseteil
37 weist eine Gehäuseöffnung – als zweite Gehäuseöffnung38 bezeichnet – auf, durch die die Reinluft an dem Gehäuseteil37 austritt. Zusätzlich ist das Gehäuseteil37 auf seiner der Gehäuseöffnung38 abgewandten Seite mit einer weiteren Gehäuseöffnung – als vierte Gehäuseöffnung39 bezeichnet – vergeben. Durch diese wird aus einem weiteren Luftfilter ausgegebene Reinluft dem Gehäuseteil37 zugeführt. -
3 zeigt die Anordnung des Luftfilters1 und der Luftsauganlage2 , mit der dieser Luftfilter1 zusammenwirkt. Veranschaulicht ist die Anordnung der relevanten Bauteile in einer Draufsicht im Motorraum des PKW, wobei in Fahrtrichtung des PKW rechts der Luftfilter1 neben der Luftsauganlage2 und der weitere Luftfilter12 links neben der Luftsauganlage2 angeordnet ist. Die Pfeile13 veranschaulichen den Eintritt der Rohluft in den Luftfilter12 . Ausgegeben wird die Reinluft dieses Luftfilters12 durch die vor der Luftsauganlage2 geführte Zuleitung14 zum Luftfilter1 . Konkret ist diese Zuleitung14 mit dem Anschlussstutzen4 des Luftfilters1 verbunden. Die Rohluft, die durch die Gehäuseöffnung6 des Luftfilters1 bei in Öffnungsstellung befindlichen Klappen8 und durch die Gehäuseöffnung5 in das Gehäuseteil36 des Luftfilters1 einströmt, ist mit den Pfeilen15 bezeichnet. Die durch das Filterelement des Filters1 durchgesetzte Reinluft und die durch die Zuleitung14 zugeführte Reinluft des Filters12 verlassen den Luftfilter1 im Bereich des in3 gezeigten Anschlussstutzens16 , der die Gehäuseöffnung38 aufweist, wobei die mit diesem Anschlussstutzen16 verbundene Zuleitung17 , auf die Strömungsrichtung der Saugluft bezogen, zunächst eine Messeinrichtung18 aufnimmt, die den durch die Zuleitung17 gesaugten Luftmassenstrom ermittelt, wobei diese Messeinrichtung beispielsweise als Heißfilmmassenmesser ausgebildet ist. Stromabwärts der Messeinrichtung18 nimmt die Zuleitung17 eine Drosseleinrichtung auf, die insbesondere als Drosselklappe19 ausgebildet ist. Diese Drosselklappe19 ist in einen Anschlussstutzen35 der Luftsauganlage2 integriert. - Der erfindungsgemäße Luftfilter
1 , insbesondere in Verbindung mit dem weiteren Luftfilter12 , findet bei einer besonderen Luftsauganlage2 eines PKW Verwendung, bei der in der Leistungsstellung der Brennkraftmaschine der Luftmassendurchsatz zu den Zylindern der Brennkraftmaschine gesteigert ist. Insofern wird bei der nachfolgenden Beschreibung auf die Darstellung der3 bis6 Bezug genommen:
Die Luftsauganlage2 weist eine erste Sammelkammer20 und eine zweite Sammelkammer21 auf, die parallel zueinander und in Längsrichtung des Fahrzeuges angeordnet sind. Über die Zuleitung17 wird die Ansaugluft auf der dem Luftfilter1 zugewandten Seite der Sammelkammer20 schräg von hinten in die Sammelkammer20 durch den Anschlussstutzen35 , bei in Offenstellung befindlicher Drosselklappe, zugeführt. Die Luftsauganlage2 weist sechs Schwingrohre22 auf. Jedes Schwingrohr22 ist durch einen ersten Bereich40 , der mit der ersten Sammelkammer20 verbunden ist und abgedichtet in die zweite Sammelkammer21 geführt ist sowie durch diese Sammelkammer21 geführt ist, sowie durch einen zweiten Bereich41 gebildet. Der zweite Bereich41 des jeweiligen Schwingrohres22 ist außerhalb der zweiten Sammelkammer21 angeordnet und mit dieser verbunden; er bildet vorzugsweise Bestandteil des Einlasskanals des Zylinders. Innerhalb der zweiten Sammelkammer21 weisen die ersten Bereiche40 in deren Längsrichtung verstellbare Abschnitte23 auf. In einer ersten Stellung der verstellbaren Abschnitte23 , wie sie in der5 veranschaulicht ist, wird Ansaugluft unmittelbar durch erste Bereiche40 der Schwingrohre22 in die zweiten Bereiche41 der Schwingrohre22 und damit die Zylinder der Brennkraftmaschine gesaugt. In einer zweiten Stellung der verstellbaren Abschnitte23 , die nicht gezeigt ist, in der die verstellbaren Abschnitte23 in Richtung der ersten Sammelkammer20 verstellt sind, und damit nicht mehr mit den zweiten Bereichen41 verbunden sind, wird Ansaugluft über die dann verkürzten Schwingrohre22 , somit nur durch die zweiten Bereiche41 , in die Zylinder der Brennkraftmaschine gesaugt. - Die Luftsauganlage
2 weist zusätzlich eine Überströmkammervorrichtung25 auf, die oberhalb der ersten Bereiche40 der Schwingrohre22 angeordnet ist und die die beiden Sammelkammern20 und21 strömungsmäßig miteinander verbindet. Die Ausrichtung der Überströmkammervorrichtung25 ist entsprechend der Ausrichtung der Schwingrohre22 in Querrichtung des Fahrzeuges. - Im Einzelnen weisen die erste Sammelkammer
20 und die zweite Sammelkammer21 obere, deckelartige Abschnitte26 auf. Die Sammelkammern20 und21 und die Überströmkammervorrichtung25 sind als einteiliges Kunststoffformteil ausgebildet. Nur aus Gründen besserer Verdeutlichung sind in den5 und6 die oberen Abschnitte26 und die Überströmkammervorrichtung25 als separate Einheit dargestellt. Die Lufteintrittsöffnung der Überströmkammervorrichtung25 ist mit der Bezugsziffer28 , die Luftaustrittsöffnung der Überströmkammervorrichtung25 mit der Bezugsziffer29 bezeichnet. - Aufgrund der beschriebenen Gestaltung der Luftsauganlage
2 kommt der ersten Sammelkammer20 die Funktion einer Drehmoment-Sammelkammer, der zweiten Sammelkammer21 die Funktion einer Leistungs-Sammelkammer zu. Die Schwingrohre22 saugen in der ersten Stellung der verstellbaren Abschnitte23 ausschließlich die Ansaugluft an, die dann unmittelbar den Zylindern der Brennkraftmaschine zugeführt wird. In der Leistungsstellung der Brennkraftmaschine hingegen, in der sich die verstellbaren Abschnitte23 der Schwingrohre22 in deren zweiten Stellung befinden, können die Zylinder über die zweiten Bereiche41 der Schwingrohre22 unmittelbar aus dem Gesamtvolumen der zweiten Sammelkammer21 saugen, wobei aufgrund der besonderen Gestaltung der Luftsauganlage2 mit der zusätzlichen Überströmkammervorrichtung25 Ansaugluft nicht nur durch die ersten Bereiche40 der Schwingrohre22 in die zweite Schwingkammer21 gelangt, sondern zusätzlich über die Überströmkammervorrichtung25 in diese Sammelkammer21 gelangt. Aufgrund des recht groß bemessenen Querschnitts der Überströmkammervorrichtung25 wird in der Leistungsstellung der Brennkraftmaschine die Saugluft zu einem Teil über die Überströmkammervorrichtung25 von der ersten Sammelkammer20 in die zweite Sammelkammer21 gesaugt. Es wird somit ein zusätzliches Überströmvolumen zwischen der Drehmoment-Sammelkammer und der Leistungs-Sammelkammer für erhöhten Luftmassendurchsatz in Leistungsstellung zur Verfügung gestellt. Die beiden Luftfilter1 und12 stellen sicher, dass dieser erhöhte Luftmassendurchsatz der ersten Sammelkammer20 zur Verfügung gestellt werden kann. - In dem genannten Betriebszustand der Brennkraftmaschine, somit bei hoher Leistung der Brennkraftmaschine, wird die Klappenanordnung
7 des Luftfilters1 angesteuert, in dem Sinne, dass die Gehäuseöffnung6 freigegeben wird und über diese zusätzliche Ansaugluft der Zuleitung17 zugeführt wird. Die Zuleitung der Rohluft in den Luftfilter1 in unmittelbarer Nähe der Sammelkammer20 ergibt einen kurzen Ansaugweg und vermindert in Folge dessen die Drosselverluste beim Ansaugen. - Die Seite des Luftfilters
12 , durch die die Rohluft im Sinne der Darstellung der Pfeile13 angesaugt wird, ist vorzugsweise in einem zum Motorbereich hin gerichteten Bereich angeordnet. Dieser Bereich ist in aller Regel im Fahrbetrieb bezüglich bei Regen in den Motorraum eindringenden Wassers geschützt. Die Klappenanordnung7 kann durchaus in einem Bereich des Motorraums des Fahrzeuges angeordnet sein, der im Fahrbetrieb bezüglich bei Regen in den Motorraum eindringenden Wassers nicht derart geschützt ist. Wird über einen Sensor festgestellt, dass die Gefahr des Eindringens von Wasser in den Luftfilter1 besteht, werden die Klappen8 in deren geschlossene Stellung überführt. Die Klappenanordnung7 ist insbesondere in einem solchen Bereich des Fahrzeuges angeordnet, der im Fahrbetrieb vom Fahrtwind angeströmt wird. -
- 1
- Luftfilter
- 2
- Luftsauganlage
- 3
- Gehäuse
- 4
- Anschlussstutzen
- 5
- erste Gehäuseöffnung
- 6
- dritte Gehäuseöffnung
- 7
- Klappenanordnung
- 8
- Klappe
- 9
- Druckdose
- 10
- Schaltstange
- 11
- Unterdruckleitung
- 12
- Luftfilter
- 13
- Pfeil
- 14
- Zuleitung
- 15
- Pfeil
- 16
- Anschlussstutzen
- 17
- Zuleitung
- 18
- Messeinrichtung
- 19
- Drosselklappe
- 20
- erste Sammelkammer
- 21
- zweite Sammelkammer
- 22
- Schwingrohr
- 23
- verstellbarer Abschnitt
- 25
- Überströmkammervorrichtung
- 26
- oberer Abschnitt
- 28
- Lufteintrittsöffnung
- 29
- Luftausrittsöffnung
- 35
- Anschlussstutzen
- 36
- erstes Gehäuseteil
- 37
- zweites Gehäuseteil
- 38
- zweite Gehäuseöffnung
- 39
- vierte Gehäuseöffnung
- 40
- erster Bereich
- 41
- zweiter Bereich
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3408899 A1 [0002]
- - DE 3736777 C1 [0003]
- - DE 10053145 A1 [0004]
Claims (8)
- Luftfilter (
1 ) für eine Luftsauganlage (2 ) einer mehrzylindrischen Brennkraftmaschine, mit einem Gehäuse (3 ), das ein erstes Gehäuseteil (36 ) und ein zweites Gehäuseteil (37 ) aufweist, sowie mit einem zwischen den Gehäuseteilen (36 ,37 ) angeordneten Filterelement, wobei im ersten Gehäuseteil (36 ) die Rohluftseite und im zweiten Gehäuseteil (37 ) die Reinluftseite des Luftfilters (1 ) gebildet ist, wobei ferner das erste Gehäuseteil (36 ) eine (erste) Gehäuseöffnung (5 ) zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse (3 ) und das zweite Gehäuseteil (37 ) eine (zweite) Gehäuseöffnung (38 ) zum Ableiten von Reinluft aus dem Gehäuse (3 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3 ) eine weitere (dritte) Gehäuseöffnung (6 ) zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse (3 ) aufweist, wobei das Gehäuse (3 ) eine schaltbare Klappenanordnung (7 ) zum Öffnen und Schließen der dritten Gehäuseöffnung (6 ) aufnimmt, und die Klappenanordnung in Abhängigkeit von Betriebszuständen der Brennkraftmaschine ansteuerbar ist. - Luftfilter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Gehäuseteil (
37 ) eine weitere (vierte) Gehäuseöffnung (39 ) zum Zuleiten von Reinluft eines weiteren Luftfilters (12 ) aufweist. - Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Betriebszustände der Brennkraftmaschine deren Drehzahl, insbesondere eine hohe Drehzahl der Brennkraftmaschine, und/oder deren Leistung, insbesondere eine hohe Leistung der Brennkraftmaschine, und/oder deren Ansauglufttemperatur, insbesondere eine geringe Ansauglufttemperatur sind.
- Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappenanordnung (
7 ) des Luftfilters (1 ) in einem solchen Bereich eines Fahrzeuges angeordnet ist, der im Fahrbetrieb vom Fahrtwind angeströmt wird. - Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Gehäuseöffnung (
5 ) zum Zuleiten von Rohluft in das Gehäuse (3 ) oder ein dem Luftfilter (1 ) abgewandtes Ende einer mit der ersten Gehäuseöffnung (5 ) verbundenen Ansaugleitung (14 ) in einem Bereich des Motorraums eines Fahrzeuges angeordnet ist, der im Fahrbetrieb bezüglich bei Regen in den Motorraum eindringenden Wassers geschützt ist. - Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappenanordnung (
7 ) mehrere Klappen (8 ), insbesondere mehrere gemeinsam verstellbare Klappen (8 ) aufweist. - Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Klappenanordnung (
7 ) mittels eines Antriebs schaltbar ist, wobei der Antrieb eine mittels Unterdruck ansteuerbare Druckdose (9 ) aufweist. - Luftfilter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Schaltpunkte der Klappenanordnung (
7 ) über eine elektrische Steuerung der Brennkraftmaschine angesteuert werden.
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