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DE102007023391B4 - Schutzgehäuse für eine Fahrzeugbatterie und Kraftfahrzeug mit einem derartigen Schutzgehäuse - Google Patents

Schutzgehäuse für eine Fahrzeugbatterie und Kraftfahrzeug mit einem derartigen Schutzgehäuse Download PDF

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DE102007023391B4 DE102007023391.6A DE102007023391A DE102007023391B4 DE 102007023391 B4 DE102007023391 B4 DE 102007023391B4 DE 102007023391 A DE102007023391 A DE 102007023391A DE 102007023391 B4 DE102007023391 B4 DE 102007023391B4
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Abstract

Schutzgehäuse für eine Fahrzeugbatterie (4),
- mit zwei Querwänden (10, 11) und zwei Längswänden (12, 13), die zusammen eine seitliche Einfassung (8) für einen Batterieaufnahmeraum (9) bilden,
- mit einer den Batterieaufnahmeraum (9) nach unten begrenzenden Bodenstruktur (21), die zumindest zwei an der Einfassung (8) befestigte Bodenquerträger (26, 27) aufweist,
- mit einer den Batterieaufnahmeraum (9) nach oben begrenzenden Deckelstruktur (20), dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelstruktur (20) zumindest zwei an der Einfassung (8) befestigte Deckelquerträger (22, 23) aufweist, wobei
- die Deckelstruktur (20) zwei Deckeldiagonalstreben (24) aufweist, die einenends an , dem einen Deckelquerträger (22) und anderenends am anderen Deckelquerträger (23) befestigt sind, wobei Befestigungsstellen (25) zwischen den Deckeldiagonalstreben (24) und dem jeweiligen Deckelquerträger (22, 23) bei dem einen Deckelquerträger (22) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Deckelquerträger (23), und/oder
- dass die Bodenstruktur (21) zwei Bodendiagonalstreben (28) aufweist, die einenends an dem einen Bodenquerträger (26) und anderenends am anderen Bodenquerträger (27) befestigt sind, wobei Befestigungsstellen (29) zwischen den Bodendiagonalstreberi (28) und dem jeweiligen Bodenquerträger (26, 27) bei dem einen Bodenquerträger (26) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Bodenquerträger (27).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schutzgehäuse für eine Fahrzeugbatterie, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit zwei Querwänden und zwei Längswänden, die zusammen eine seitliche Einfassung für einen Batterieaufnahmeraum bilden, mit einer den Batterieaufnahmeraum nach unten begrenzenden Bodenstruktur, die zumindest zwei an der Einfassung befestigte Bodenquerträger aufweist, mit einer den Batterieaufnahmeraum nach oben begrenzenden Deckelstruktur, sowie ein mit einem derartigen Schutzgehäuse ausgestattetes Kraftfahrzeug.
  • Aus der EP 1 182 093 B1 ist ein Schutzgehäuse für eine Batterie in einem Kraftfahrzeug bekannt, das zwei Querwände und zwei Längswände aufweist, die zusammen eine seitliche Einfassung für einen Batterieaufnahmeraum bilden. Das Schutzgehäuse ist im Einbauzustand in einem Einbauraum des Fahrzeugs an einem Längsträger des Fahrzeugs befestigt. Beim bekannten Schutzgehäuse handelt es sich beim Einbauraum um den Motorraum, in dem sich der Motor des Fahrzeugs befindet. Um bei einer Kollision die Gefahr einer Beschädigung der Batterie zu reduzieren, ist eine Plattform, auf der das Schutzgehäuse angeordnet ist und über die das Schutzgehäuse an dem Längsträger befestigt ist, mit zwei Rampen versehen, die dazu beitragen, die Plattform mit dem Schutzgehäuse und der darin angeordneten Batterie an zwei fahrzeugseitigen Hindernissen abgleiten zu lassen. Darüber hinaus ist es aus der DE 102 61 630 A1 bekannt ein gattungsgemäßes Schutzgehäuse bereit zu stellen, bei dem die Deckelstruktur durch den Karosserieboden ausgebildet ist. Auch dieses Schutzgehäuse ist aufgrund der Einbindung des Karosseriebodens aufwendig in der Herstellung bzw. der Montage und anfällig gegenüber Beschädigungen. Weitere Schutzgehäuse sind aus der DE 11 2005 000 492 T5 , der US 6,085,854 A , der JP 2006182295 A und der JP 2004148849 A bekannt.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Schutzgehäuse der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere durch einen verbesserten Kollisionsschutz auszeichnet.
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem dadurch gelöst, dass die Deckelstruktur zumindest zwei an der Einfassung befestigte Deckelquerträger aufweist, wobei die Deckelstruktur zwei Deckeldiagonalstreben aufweist, die einen Ends an dem einen Deckelquerträger und anderen Ends am anderen Deckelquerträger befestigt sind, wobei Befestigungsstellen zwischen den Deckeldiagonalstreben und dem jeweiligen Deckelquerträger bei dem einen Deckelquerträger einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Deckelquerträger, und/oder dass die Bodenstruktur zwei Bodendiagonalstreben aufweist, die einen Ends an dem einen Bodenquerträger und anderen Ends am anderen Bodenquerträger befestigt sind, wobei Befestigungsstellen zwischen den Bodendiagonalstreben und dem jeweiligen Bodenquerträger bei dem einen Bodenquerträger einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Bodenquerträger. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Einfassung des Schutzgehäuses durch eine Bodenstruktur und eine Deckelstruktur auszusteifen. Hierdurch kann für den Batterieaufnahmeraum ein stabiler Käfig geschaffen werden, der sich auch im Crashfall nur relativ geringfügig verformt, wodurch insbesondere Beschädigungen der darin aufgenommen Batterie vermieden oder zumindest vermindert werden können.
  • Besonders vorteilhaft ist dabei die Befestigung bzw. Abstützung der Einfassung an zwei Längsträgern des Fahrzeugs, zwischen denen ein Einbauraum zur Unterbringung des Schutzgehäuses ausgebildet ist. Hierdurch kann das Schutzgehäuse mit einer erhöhten Stabilität am Fahrzeug fixiert werden, was im Crashfall die Aufnahme von Kräften begünstigt.
  • Zusätzlich können Längsstreben vorgesehen sein, um die jeweilige Struktur zusätzlich auszusteifen.
  • Um die Abstützung der Einfassung im Fahrzeug zu verbessern, kann zusätzlich vorgesehen sein, das Schutzgehäuse zusätzlich an einem Fahrzeugquerträger abzustützen, der die beiden Längsträger des Fahrzeugs miteinander verbindet.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen. Es zeigen, jeweils schematisch,
    • 1 eine stark vereinfachte, prinzipielle Draufsicht auf ein nur teilweise dargestelltes Fahrzeug im Bereich eines Schutzgehäuses,
    • 2 eine Draufsicht auf eine Deckelstruktur des Schutzgehäuses,
    • 3 eine Draufsicht auf eine Bodenstruktur des Schutzgehäuses.
  • Entsprechend 1 kann in einem hier nur teilweise dargestellten Kraftfahrzeug 1 ein Einbauraum 2 zur Aufnahme eines Schutzgehäuses 3 für eine Batterie 4 ausgebildet sein. Beim Fahrzeug 1 kann es sich vorzugsweise um ein Hybridfahrzeug handeln, das zusätzlich zu einem Verbrennungsmotor zumindest einen Elektromotor zum Antreiben des Fahrzeugs 1 aufweist. Der Einbauraum 2 kann in einem Frontraum oder bevorzugt in einem Heckraum des Fahrzeugs 1 angeordnet sein. Gezeigt ist in 1 ein heckseitiger Endabschnitt einer Rohbaustruktur 5 des Fahrzeugs 1. Die Batterie 4 kann, insbesondere bei einem Hybridfahrzeug 1, als Traktionsbatterie ausgestaltet sein und somit vergleichsweise große Abmessungen aufweisen.
  • Das Fahrzeug 1 beziehungsweise dessen Rohbau 5 weist im gezeigten Bereich zwei Lärigsträger 6 auf, die sich im wesentlichen parallel zu einer Fahrzeuglängsrichtung erstrecken. Der Einbauraum 2 ist zwischen den beiden Fahrzeuglängsträgern 6 ausgebildet. Bevorzugt ist dabei das Schutzgehäuse 3 im wesentlichen mittig zwischen den beiden Fahrzeuglängsträgern 6 angeordnet. Des weiteren ist der Einbauraum 2 hier durch einen Fahrzeugquerträger 7 begrenzt, der die beiden Fahrzeuglängsträger 6 miteinander verbindet, also an diesen befestigt ist. Der Fahrzeugquerträger 7 erstreckt sich im wesentlichen parallel zu einer Fahrzeugquerrichtung, die senkrecht auf der Fahrzeuglängsrichtung steht.
  • Das Schutzgehäuse 3 besitzt eine Einfassung 8, die einen Raum 9 zur Aufnahme der Batterie 4 seitlich einfasst. Die Einfassung 8 besteht aus zwei Querwänden 10, 11 und aus zwei Längswänden 12, 13. Bevorzugt sind die genannten Wände 10 bis 13 sind dabei jeweils als separate Bauteile ausgestaltet, so dass die Einfassung 8 mit diesen einzelnen Wandbauteilen 10 bis 13 zusammengebaut ist. Bei der hier gezeigten Anordnung des Schutzgehäuses 3 im Heck des Fahrzeugs 1 handelt es sich bei den Querwänden 10, 11 somit um eine vordere Querwand 10 oder Frontwand 10 sowie um eine hintere Querwand 11 beziehungsweise Rückwand 11. Die Querwände 10, 11 erstrecken sich parallel zur Fahrzeugquerrichtung. Im Unterschied dazu erstrecken sich die Längswände 12, 13 parallel zur Fahrzeuglängsrichtung und bilden dabei Seitenwände 12, 13 der Einfassung 8. Die Wände 10 bis 13 sind biegesteif ausgestaltet und können beispielsweise als Strangpressprofile, insbesondere aus Aluminium, hergestellt sein, und zwar mit oder ohne Kammern. Die einzelnen Wände 10, 13 können in den Eckbereichen des Schutzgehäuses 3 auf geeignete Weise aneinander befestigt sein. Beispielsweise sind die Wände 10, 13 miteinander verschweißt. Durch eingeschobene Versteifungsprofile (z.B. aus Stahl) in die Kammern der Strangpresspofile ist die Struktur relativ einfach zu verstärken.
  • Die Einfassung 8 ist an beiden Längsträgern 6 befestigt. Die Anbindung der Einfassung 8 an den Längsträgern 6 erfolgt hier mit Hilfe von vorderen Stützelementen 14 und hinteren Stützelementen 15. Die Stützelemente 14, 15 sind dabei über Winkelelemente 16 an der Einfassung 8 befestigt, zum Beispiel durch Verschrauben und/oder Verschweißen. Beispielsweise sind die Winkelelemente 16 an die Einfassung 8 angeschweißt und mit den Stützelementen 14, 15 verschraubt. Die Stützelemente 14, 15 sind auf geeignete Weise an den Längsträgern 6 befestigt, zum Beispiel durch Verschraubungen und/oder Verschweißungen. Im gezeigten Beispiel erfolgt die Anbindung der Einfassung 8 an die beiden Längsträger 6 dadurch, dass die vordere Querwand 10 über die beiden vorderen Stützelemente 14 an beiden Längsträgern 6 befestigt ist und dass außerdem die hintere Querwand 11 über die beiden hinteren Stützelemente 15 an beiden Längsträgern 6 befestigt ist.
  • Zusätzlich ist bei der hier gezeigten Ausführungsform vorgesehen, dass das Schutzgehäuse 3 am Querträger 7 abgestützt ist. Zu diesem Zweck ist ein Stützträger 17 vorgesehen, der in der gezeigten Ansicht eine bogenförmige Gestalt aufweist. Der Stützträger 17 ist an seinen Enden 18 an der Einfassung 8 befestigt, beispielsweise über die Winkelelemente 16. Zwischen seinen Enden 18 kann der Stützträger 17 am Querträger 7 zur Anlage kommen. Zweckmäßig weist der Querträger 7 an seiner dem Einbauraum 2 zugewandten Seite eine konkave Kontur 19 auf, entlang der die Kontaktierung zwischen Stützträger 17 und Querträger 7 erfolgen kann. Optional kann der Stützträger 17 am Querträger 7 befestigt sein, zum Beispiel durch Schweißpunkte oder Schrauben.
  • Zur intensiven Aussteifung der Einfassung 8 bzw. des Schutzgehäuses 3 ist dieses oben mit einer Deckelstruktur 20 und unten mit einer Bodenstruktur 21 versehen. Die Deckelstruktur 20 begrenzt den Batterieaufnahmeraum 9 nach oben, während die Bodenstruktur 21 den Batterieaufnahmeraum 9 nach unten begrenzt. Dabei sind die Deckelstruktur 20 und die Bodenstruktur 21 jeweils an der Einfassung 8 befestigt, wodurch das Schutzgehäuse 3 einen den Batterieaufnahmeraum 9 allseitig umschließenden Käfig bildet, der eine vergleichsweise hohe Formstabilität aufweist und einen effektiven Schutz der darin untergebrachten Batterie 4 vor Beschädigungen im Crashfall bietet.
  • 2 zeigt nun eine bevorzugte Ausführungsform für eine derartige Deckelstruktur 20. Die Deckelstruktur 20 weist zwei Deckelquerträger 22, 23 auf, nämlich entsprechend der hier dargestellten Einbausituation einen vorderen Deckelquerträger 22 und einen hinteren Deckelquerträger 23. Die beiden Deckelquerträger 22, 23 sind beide an der Einfassung 8 befestigt. Beispielsweise sind die Deckelquerträger 22, 23 über hier nicht erkennbar Winkelstücke mit dem Längswänden 12, 13 verschraubt. Die in 2 gezeigte Deckelstruktur 20 weist außerdem zwei Deckeldiagonalstreben 24 auf, die bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung und bezüglich der Fahrzeugquerrichtung geneigt verlaufen, beispielsweise um etwa 45°. Hierdurch besitzen Befestigungsstellen 25 oder Knotenpunkte, in denen die Deckeldiagonalstreben 24 an dem einen Deckelquerträger 22 bzw. am anderen Deckelquerträger 23 befestigt sind, unterschiedliche Abstände voneinander. Im gezeigten Beispiel sind die Befestigungsstellen 25, in denen die Anbindung der Deckeldiagonalstreben 24 am hinteren Deckelquerträger 23 erfolgt, näher aneinander angeordnet als die Befestigungsstellen 25, in denen die Anbindung der Deckeldiagonalstreben 24 am vorderen Deckelquerträger 22 erfolgt. Durch diese Bauweise kann eine Kraft, die bei einem Heckcrash auf den hinteren Deckelquerträger 23 einwirkt, über die Deckeldiagonalstreben 24 auf den vorderen Deckelquerträger 22 übertragen und dort zumindest teilweise in eine Zugkraft umgelenkt werden, die der vordere Deckelquerträger 22 ohne weiteres Aufnehmen kann. Bei dem in 2 gezeigten, bevorzugten Beispiel sind die Deckelquerträger 22, 23 und die Deckeldiagonalstreben 24 als U-Profilstäbe ausgestaltet, wodurch sie eine erhöhte Biegesteifigkeit aufweisen.
  • 3 zeigt das Schutzgehäuse 3 in einer Draufsicht bei weggelassener Deckelstruktur 20, wodurch die Bodenstruktur 21 besser erkennbar ist. Entsprechend 3 besitzt die Bodenstruktur 21 gemäß der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform zwei Bodenquerträger 26, 27, nämlich entsprechend der hier bevorzugten Einbausituation einen vorderen Bodenquerträger 26 und einen hinteren Bodenquerträger 27. Die Bodenquerträger 26, 27 sind an der Einfassung 8 befestigt, und zwar bevorzugt an den Längswänden 12, 13. Beispielsweise können die Bodenquerträger 26, 27 hierzu abgekröpfte Enden aufweisen, die dann direkt oder über entsprechende Winkelelemente mit den Längswänden 12, 13 verschraubt oder verschweißt sind.
  • Bei der hier gezeigten, besonderen Ausführungsform weist die Bodenstruktur 21 außerdem zwei Bodendiagonalstreben 28 auf. Diese sind jeweils einerseits am hinteren Bodenquerträger 27 und andererseits am vorderen Bodenquerträger 26 befestigt. Auch die Bodendiagonalstreben 28 sind bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung und bezüglich der Fahrzeugquerrichtung geneigt orientiert, und zwar ebenfalls im wesentlichen um etwa 45°. Auch hier sind Befestigungsstellen oder Verbindungsknoten 29, über welche die Bodendiagonalstreben 28 an den Bodenquerträgern 26, 27 befestigt sind, am vorderen Bodenquerträger 26 und am hinteren Bodenquerträger 27 mit unterschiedlichen Abständen voneinander versehen. Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform, sind die Befestigungsstellen 29, über welche die Bodendiagonalstreben 28 am hinteren Bodenquerträger 27 abgestützt sind, näher aneinander angeordnet als die Befestigungsstellen 29, über welche die Bodendiagonalstreben 28 am vorderen Bodenquerträger 26 befestigt sind. Auch durch diese Konstruktion lassen sich heckseitig aufgebrachte Crashkräfte vom hinteren Bodenquerträger 27 auf den vorderen Bodenquerträger 26 übertragen und zum Teil in Zugkräfte umwandeln. Zur weiteren Aussteifung der Bodenstruktur 21 kann diese optional mit wenigstens einer Bodenlängsstrebe 30 ausgestattet sein. Im gezeigten Beispiel sind zwei derartige Bodenlängsstreben 30 vorgesehen. Jede der Bodenlängsstreben 30 stützt sich einerseits an dem einen Bodenquerträger 26 und andererseits am anderen Bodenquerträger 27 ab. Bevorzugt sind dabei die Bodenlängsstreben 30 zwischen den Bodendiagonalstreben 28 angeordnet. Über die Bodenlängsstreben 30 kann eine direkte Kraftübertragung zwischen den Bodenquerträgern 26, 27 realisiert werden. Es ist klar, dass grundsätzlich auch die Deckelstruktur 20 mit wenigstens einer Deckellängsstrebe ausgestattet sein kann.
  • Vorzugsweise sind bei der hier gezeigten Bodenstruktur 21 die Bodenquerträger 26, 27 und die Bodendiagonalstreben 28 sowie die Bodenlängsstreben 30 als U-Profilstreben ausgestaltet, die sich durch eine erhöhte Biegesteifigkeit auszeichnet.
  • Zusätzlich kann das Fahrzeug 1 gemäß 1 eine Bodenplatte 31 aufweisen, die den Einbauraum 2 nach unten begrenzt. Insbesondere erstreckt sich diese Bodenplatte 31 somit auch unterhalb der Bodenstruktur 21. Die Bodenplatte 31, die insbesondere durch ein Blechbauteil gebildet sein kann, steht hier seitlich über das Schutzgehäuse 3 vor und ist über Seitenabschnitte 32 mit den Fahrzeuglängsträgern 6 verbunden. Ebenso kann die Bodenplatte 31 mit einem hinteren Längsabschnitt 33 nach hinten über das Schutzgehäuse 3 vorstehen. Ein vorderen Längsabschnitt 34 verbindet die Bodenplatte 31 mit dem Stützträger 17 bzw. mit dem Fahrzeugquerträger 7. Darüber hinaus kann das Schutzgehäuse 3 fest mit der Bodenplatte 31 verbunden sein, was die Fixierung des Schutzgehäuses 3 im Einbauraum 2 zusätzlich verstärkt.
  • Im Heck-Crashfall kommt es zu einer Beaufschlagung des Heckbereichs des Fahrzeugs 1 mit nach vorn orientierten Längskräften. Diese Kräfte können von der Rückwand 11 und vom hinteren Bodenquerträger 27 sowie vom hinteren Deckelquerträger 23 aufgenommen und zum Teil über die hinteren Stützelemente 15 in die Fahrzeuglängsträger 6 übertragen werden. Im übrigen werden die Längskräfte über die Längswände 12, 13, über die Bodendiagonalstreben 28 und die Deckeldiagonalstreben 24 auf die Frontwand 10, auf den vorderen Bodenquerträger 26 und den vorderen Deckelquerträger 22 übertragen. Von dort werden die Fahrzeuglängskräfte zum Teil über die vorderen Stützelemente 14 wieder auf die Fahrzeuglängsträger 6 übertragen und im übrigen über den Stützträger 17 auf den Fahrzeugquerträger 7. Der Fahrzeugquerträger 7 überträgt die Kräfte seinerseits wieder in die Fahrzeuglängsträger 6. Im günstigsten Fall werden die im Crashfall auftretenden Längskräfte um den Batterieaufnahmeraum 9 herumgleitet, ohne dass es zu einer Intrusion in den Batterieaufnahmeraum 9 und zu einer Beschädigung der Batterie 4 kommt.

Claims (10)

  1. Schutzgehäuse für eine Fahrzeugbatterie (4), - mit zwei Querwänden (10, 11) und zwei Längswänden (12, 13), die zusammen eine seitliche Einfassung (8) für einen Batterieaufnahmeraum (9) bilden, - mit einer den Batterieaufnahmeraum (9) nach unten begrenzenden Bodenstruktur (21), die zumindest zwei an der Einfassung (8) befestigte Bodenquerträger (26, 27) aufweist, - mit einer den Batterieaufnahmeraum (9) nach oben begrenzenden Deckelstruktur (20), dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelstruktur (20) zumindest zwei an der Einfassung (8) befestigte Deckelquerträger (22, 23) aufweist, wobei - die Deckelstruktur (20) zwei Deckeldiagonalstreben (24) aufweist, die einenends an , dem einen Deckelquerträger (22) und anderenends am anderen Deckelquerträger (23) befestigt sind, wobei Befestigungsstellen (25) zwischen den Deckeldiagonalstreben (24) und dem jeweiligen Deckelquerträger (22, 23) bei dem einen Deckelquerträger (22) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Deckelquerträger (23), und/oder - dass die Bodenstruktur (21) zwei Bodendiagonalstreben (28) aufweist, die einenends an dem einen Bodenquerträger (26) und anderenends am anderen Bodenquerträger (27) befestigt sind, wobei Befestigungsstellen (29) zwischen den Bodendiagonalstreberi (28) und dem jeweiligen Bodenquerträger (26, 27) bei dem einen Bodenquerträger (26) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Bodenquerträger (27).
  2. Schutzgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, - dass die Deckelstruktur (20) zumindest eine Deckellängsstrebe aufweist, die einenends an dem einen Deckelquerträger (22) und anderenends am anderen Deckelquerträger (23) befestigt ist, und/oder - dass die Bodenstruktur (21) zumindest eine Bodenlängsstrebe (30) aufweist, die einenends an dem einen Bodenquerträger (26) und anderenends am anderen Bodenquerträger (27) befestigt ist.
  3. Schutzgehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, - dass die wenigstens eine Deckellängsstrebe zwischen den beiden Deckeldiagonalstreben (24) angeordnet, und/oder - dass die wenigstens eine Bodenlängsstrebe (30) zwischen den beiden Bodendiagonalstreben (28) angeordnet ist.
  4. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, - dass die Längswände (12, 13) und/oder wenigstens eine der Querwände (10, 11) als Strangpressprofil ausgestaltet ist/sind, und/oder - dass die Querträger (22, 23, 26, 27) der Deckelstruktur (20) und/oder der Bodenstruktur (21) als U-Profilstäbe ausgestaltet sind, und/oder - dass die Diagonalstreben (24, 28) der Deckelstruktur (20) und/oder der Bodenstruktur (21) als U-Profilstäbe ausgestaltet sind, und/oder - dass die wenigstens eine Längsstrebe (30) der Deckelstruktur (20) und/oder der Bodenstruktur (21) als U-Profilstab ausgestaltet ist/sind.
  5. Schutzgehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass beide Querwände (10, 11) und beide Längswände (12, 13) jeweils durch separate Bauteile gebildet sind, die zur Einfassung (8) zusammengebaut sind.
  6. Kraftfahrzeug mit einem Schutzgehäuse (3) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, - mit zwei Fahrzeuglängsträgern (6), zwischen denen ein Einbauraum (2) ausgestaltet ist, in dem das Schutzgehäuse (3) angeordnet ist, - wobei die Einfassung (8) des Schutzgehäuses (3) an beiden Fahrzeuglängsträgern (6) befestigt ist.
  7. Fahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (3) an einem die beiden Fahrzeugslängsträger (6) verbindenden Fahrzeugquerträger (7) des Fahrzeugs (1) abgestützt ist.
  8. Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Abstützung des Schutzgehäuses (3) am Fahrzeugquerträger (7) ein bogenförmiger Stützträger (17) vorgesehen ist, der an seinen Enden (18) an der Einfassung (8) befestigt ist.
  9. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (8) dadurch an den Fahrzeuglängsträgern (6) befestigt ist, dass die vordere Querwand (10) über zwei vordere Stützelemente (14) an beiden Fahrzeuglängsträgern (6) befestigt ist und/oder dass die hintere Querwand (11) über zwei hintere Stützelemente (15) an beiden Fahrzeuglängsträgern (6) befestigt ist.
  10. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Einbauraum (2) im Heck des Fahrzeugs (1) befindet.
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