DE102007023391B4 - Schutzgehäuse für eine Fahrzeugbatterie und Kraftfahrzeug mit einem derartigen Schutzgehäuse - Google Patents
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Abstract
- mit zwei Querwänden (10, 11) und zwei Längswänden (12, 13), die zusammen eine seitliche Einfassung (8) für einen Batterieaufnahmeraum (9) bilden,
- mit einer den Batterieaufnahmeraum (9) nach unten begrenzenden Bodenstruktur (21), die zumindest zwei an der Einfassung (8) befestigte Bodenquerträger (26, 27) aufweist,
- mit einer den Batterieaufnahmeraum (9) nach oben begrenzenden Deckelstruktur (20), dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelstruktur (20) zumindest zwei an der Einfassung (8) befestigte Deckelquerträger (22, 23) aufweist, wobei
- die Deckelstruktur (20) zwei Deckeldiagonalstreben (24) aufweist, die einenends an , dem einen Deckelquerträger (22) und anderenends am anderen Deckelquerträger (23) befestigt sind, wobei Befestigungsstellen (25) zwischen den Deckeldiagonalstreben (24) und dem jeweiligen Deckelquerträger (22, 23) bei dem einen Deckelquerträger (22) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Deckelquerträger (23), und/oder
- dass die Bodenstruktur (21) zwei Bodendiagonalstreben (28) aufweist, die einenends an dem einen Bodenquerträger (26) und anderenends am anderen Bodenquerträger (27) befestigt sind, wobei Befestigungsstellen (29) zwischen den Bodendiagonalstreberi (28) und dem jeweiligen Bodenquerträger (26, 27) bei dem einen Bodenquerträger (26) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Bodenquerträger (27).
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schutzgehäuse für eine Fahrzeugbatterie, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit zwei Querwänden und zwei Längswänden, die zusammen eine seitliche Einfassung für einen Batterieaufnahmeraum bilden, mit einer den Batterieaufnahmeraum nach unten begrenzenden Bodenstruktur, die zumindest zwei an der Einfassung befestigte Bodenquerträger aufweist, mit einer den Batterieaufnahmeraum nach oben begrenzenden Deckelstruktur, sowie ein mit einem derartigen Schutzgehäuse ausgestattetes Kraftfahrzeug.
- Aus der
EP 1 182 093 B1 ist ein Schutzgehäuse für eine Batterie in einem Kraftfahrzeug bekannt, das zwei Querwände und zwei Längswände aufweist, die zusammen eine seitliche Einfassung für einen Batterieaufnahmeraum bilden. Das Schutzgehäuse ist im Einbauzustand in einem Einbauraum des Fahrzeugs an einem Längsträger des Fahrzeugs befestigt. Beim bekannten Schutzgehäuse handelt es sich beim Einbauraum um den Motorraum, in dem sich der Motor des Fahrzeugs befindet. Um bei einer Kollision die Gefahr einer Beschädigung der Batterie zu reduzieren, ist eine Plattform, auf der das Schutzgehäuse angeordnet ist und über die das Schutzgehäuse an dem Längsträger befestigt ist, mit zwei Rampen versehen, die dazu beitragen, die Plattform mit dem Schutzgehäuse und der darin angeordneten Batterie an zwei fahrzeugseitigen Hindernissen abgleiten zu lassen. Darüber hinaus ist es aus derDE 102 61 630 A1 bekannt ein gattungsgemäßes Schutzgehäuse bereit zu stellen, bei dem die Deckelstruktur durch den Karosserieboden ausgebildet ist. Auch dieses Schutzgehäuse ist aufgrund der Einbindung des Karosseriebodens aufwendig in der Herstellung bzw. der Montage und anfällig gegenüber Beschädigungen. Weitere Schutzgehäuse sind aus derDE 11 2005 000 492 T5 , derUS 6,085,854 A , derJP 2006182295 A JP 2004148849 A - Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für ein Schutzgehäuse der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die sich insbesondere durch einen verbesserten Kollisionsschutz auszeichnet.
- Erfindungsgemäß wird dieses Problem dadurch gelöst, dass die Deckelstruktur zumindest zwei an der Einfassung befestigte Deckelquerträger aufweist, wobei die Deckelstruktur zwei Deckeldiagonalstreben aufweist, die einen Ends an dem einen Deckelquerträger und anderen Ends am anderen Deckelquerträger befestigt sind, wobei Befestigungsstellen zwischen den Deckeldiagonalstreben und dem jeweiligen Deckelquerträger bei dem einen Deckelquerträger einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Deckelquerträger, und/oder dass die Bodenstruktur zwei Bodendiagonalstreben aufweist, die einen Ends an dem einen Bodenquerträger und anderen Ends am anderen Bodenquerträger befestigt sind, wobei Befestigungsstellen zwischen den Bodendiagonalstreben und dem jeweiligen Bodenquerträger bei dem einen Bodenquerträger einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Bodenquerträger. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, die Einfassung des Schutzgehäuses durch eine Bodenstruktur und eine Deckelstruktur auszusteifen. Hierdurch kann für den Batterieaufnahmeraum ein stabiler Käfig geschaffen werden, der sich auch im Crashfall nur relativ geringfügig verformt, wodurch insbesondere Beschädigungen der darin aufgenommen Batterie vermieden oder zumindest vermindert werden können.
- Besonders vorteilhaft ist dabei die Befestigung bzw. Abstützung der Einfassung an zwei Längsträgern des Fahrzeugs, zwischen denen ein Einbauraum zur Unterbringung des Schutzgehäuses ausgebildet ist. Hierdurch kann das Schutzgehäuse mit einer erhöhten Stabilität am Fahrzeug fixiert werden, was im Crashfall die Aufnahme von Kräften begünstigt.
- Zusätzlich können Längsstreben vorgesehen sein, um die jeweilige Struktur zusätzlich auszusteifen.
- Um die Abstützung der Einfassung im Fahrzeug zu verbessern, kann zusätzlich vorgesehen sein, das Schutzgehäuse zusätzlich an einem Fahrzeugquerträger abzustützen, der die beiden Längsträger des Fahrzeugs miteinander verbindet.
- Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
- Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen. Es zeigen, jeweils schematisch,
-
1 eine stark vereinfachte, prinzipielle Draufsicht auf ein nur teilweise dargestelltes Fahrzeug im Bereich eines Schutzgehäuses, -
2 eine Draufsicht auf eine Deckelstruktur des Schutzgehäuses, -
3 eine Draufsicht auf eine Bodenstruktur des Schutzgehäuses. - Entsprechend
1 kann in einem hier nur teilweise dargestellten Kraftfahrzeug1 ein Einbauraum2 zur Aufnahme eines Schutzgehäuses3 für eine Batterie4 ausgebildet sein. Beim Fahrzeug1 kann es sich vorzugsweise um ein Hybridfahrzeug handeln, das zusätzlich zu einem Verbrennungsmotor zumindest einen Elektromotor zum Antreiben des Fahrzeugs1 aufweist. Der Einbauraum2 kann in einem Frontraum oder bevorzugt in einem Heckraum des Fahrzeugs1 angeordnet sein. Gezeigt ist in1 ein heckseitiger Endabschnitt einer Rohbaustruktur5 des Fahrzeugs1 . Die Batterie4 kann, insbesondere bei einem Hybridfahrzeug1 , als Traktionsbatterie ausgestaltet sein und somit vergleichsweise große Abmessungen aufweisen. - Das Fahrzeug
1 beziehungsweise dessen Rohbau5 weist im gezeigten Bereich zwei Lärigsträger6 auf, die sich im wesentlichen parallel zu einer Fahrzeuglängsrichtung erstrecken. Der Einbauraum2 ist zwischen den beiden Fahrzeuglängsträgern6 ausgebildet. Bevorzugt ist dabei das Schutzgehäuse3 im wesentlichen mittig zwischen den beiden Fahrzeuglängsträgern6 angeordnet. Des weiteren ist der Einbauraum2 hier durch einen Fahrzeugquerträger7 begrenzt, der die beiden Fahrzeuglängsträger6 miteinander verbindet, also an diesen befestigt ist. Der Fahrzeugquerträger7 erstreckt sich im wesentlichen parallel zu einer Fahrzeugquerrichtung, die senkrecht auf der Fahrzeuglängsrichtung steht. - Das Schutzgehäuse
3 besitzt eine Einfassung8 , die einen Raum9 zur Aufnahme der Batterie4 seitlich einfasst. Die Einfassung8 besteht aus zwei Querwänden10 ,11 und aus zwei Längswänden12 ,13 . Bevorzugt sind die genannten Wände10 bis13 sind dabei jeweils als separate Bauteile ausgestaltet, so dass die Einfassung8 mit diesen einzelnen Wandbauteilen10 bis13 zusammengebaut ist. Bei der hier gezeigten Anordnung des Schutzgehäuses3 im Heck des Fahrzeugs1 handelt es sich bei den Querwänden10 ,11 somit um eine vordere Querwand10 oder Frontwand10 sowie um eine hintere Querwand11 beziehungsweise Rückwand11 . Die Querwände10 ,11 erstrecken sich parallel zur Fahrzeugquerrichtung. Im Unterschied dazu erstrecken sich die Längswände12 ,13 parallel zur Fahrzeuglängsrichtung und bilden dabei Seitenwände12 ,13 der Einfassung8 . Die Wände10 bis13 sind biegesteif ausgestaltet und können beispielsweise als Strangpressprofile, insbesondere aus Aluminium, hergestellt sein, und zwar mit oder ohne Kammern. Die einzelnen Wände10 ,13 können in den Eckbereichen des Schutzgehäuses3 auf geeignete Weise aneinander befestigt sein. Beispielsweise sind die Wände10 ,13 miteinander verschweißt. Durch eingeschobene Versteifungsprofile (z.B. aus Stahl) in die Kammern der Strangpresspofile ist die Struktur relativ einfach zu verstärken. - Die Einfassung
8 ist an beiden Längsträgern6 befestigt. Die Anbindung der Einfassung8 an den Längsträgern6 erfolgt hier mit Hilfe von vorderen Stützelementen14 und hinteren Stützelementen15 . Die Stützelemente14 ,15 sind dabei über Winkelelemente16 an der Einfassung8 befestigt, zum Beispiel durch Verschrauben und/oder Verschweißen. Beispielsweise sind die Winkelelemente16 an die Einfassung8 angeschweißt und mit den Stützelementen14 ,15 verschraubt. Die Stützelemente14 ,15 sind auf geeignete Weise an den Längsträgern6 befestigt, zum Beispiel durch Verschraubungen und/oder Verschweißungen. Im gezeigten Beispiel erfolgt die Anbindung der Einfassung8 an die beiden Längsträger6 dadurch, dass die vordere Querwand10 über die beiden vorderen Stützelemente14 an beiden Längsträgern6 befestigt ist und dass außerdem die hintere Querwand11 über die beiden hinteren Stützelemente15 an beiden Längsträgern6 befestigt ist. - Zusätzlich ist bei der hier gezeigten Ausführungsform vorgesehen, dass das Schutzgehäuse
3 am Querträger7 abgestützt ist. Zu diesem Zweck ist ein Stützträger17 vorgesehen, der in der gezeigten Ansicht eine bogenförmige Gestalt aufweist. Der Stützträger17 ist an seinen Enden18 an der Einfassung8 befestigt, beispielsweise über die Winkelelemente16 . Zwischen seinen Enden18 kann der Stützträger17 am Querträger7 zur Anlage kommen. Zweckmäßig weist der Querträger7 an seiner dem Einbauraum2 zugewandten Seite eine konkave Kontur19 auf, entlang der die Kontaktierung zwischen Stützträger17 und Querträger7 erfolgen kann. Optional kann der Stützträger17 am Querträger7 befestigt sein, zum Beispiel durch Schweißpunkte oder Schrauben. - Zur intensiven Aussteifung der Einfassung
8 bzw. des Schutzgehäuses3 ist dieses oben mit einer Deckelstruktur20 und unten mit einer Bodenstruktur21 versehen. Die Deckelstruktur20 begrenzt den Batterieaufnahmeraum9 nach oben, während die Bodenstruktur21 den Batterieaufnahmeraum9 nach unten begrenzt. Dabei sind die Deckelstruktur20 und die Bodenstruktur21 jeweils an der Einfassung8 befestigt, wodurch das Schutzgehäuse3 einen den Batterieaufnahmeraum9 allseitig umschließenden Käfig bildet, der eine vergleichsweise hohe Formstabilität aufweist und einen effektiven Schutz der darin untergebrachten Batterie4 vor Beschädigungen im Crashfall bietet. -
2 zeigt nun eine bevorzugte Ausführungsform für eine derartige Deckelstruktur20 . Die Deckelstruktur20 weist zwei Deckelquerträger22 ,23 auf, nämlich entsprechend der hier dargestellten Einbausituation einen vorderen Deckelquerträger22 und einen hinteren Deckelquerträger23 . Die beiden Deckelquerträger22 ,23 sind beide an der Einfassung8 befestigt. Beispielsweise sind die Deckelquerträger22 ,23 über hier nicht erkennbar Winkelstücke mit dem Längswänden12 ,13 verschraubt. Die in2 gezeigte Deckelstruktur20 weist außerdem zwei Deckeldiagonalstreben24 auf, die bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung und bezüglich der Fahrzeugquerrichtung geneigt verlaufen, beispielsweise um etwa 45°. Hierdurch besitzen Befestigungsstellen25 oder Knotenpunkte, in denen die Deckeldiagonalstreben24 an dem einen Deckelquerträger22 bzw. am anderen Deckelquerträger23 befestigt sind, unterschiedliche Abstände voneinander. Im gezeigten Beispiel sind die Befestigungsstellen25 , in denen die Anbindung der Deckeldiagonalstreben24 am hinteren Deckelquerträger23 erfolgt, näher aneinander angeordnet als die Befestigungsstellen25 , in denen die Anbindung der Deckeldiagonalstreben24 am vorderen Deckelquerträger22 erfolgt. Durch diese Bauweise kann eine Kraft, die bei einem Heckcrash auf den hinteren Deckelquerträger23 einwirkt, über die Deckeldiagonalstreben24 auf den vorderen Deckelquerträger22 übertragen und dort zumindest teilweise in eine Zugkraft umgelenkt werden, die der vordere Deckelquerträger22 ohne weiteres Aufnehmen kann. Bei dem in2 gezeigten, bevorzugten Beispiel sind die Deckelquerträger22 ,23 und die Deckeldiagonalstreben24 als U-Profilstäbe ausgestaltet, wodurch sie eine erhöhte Biegesteifigkeit aufweisen. -
3 zeigt das Schutzgehäuse3 in einer Draufsicht bei weggelassener Deckelstruktur20 , wodurch die Bodenstruktur21 besser erkennbar ist. Entsprechend3 besitzt die Bodenstruktur21 gemäß der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform zwei Bodenquerträger26 ,27 , nämlich entsprechend der hier bevorzugten Einbausituation einen vorderen Bodenquerträger26 und einen hinteren Bodenquerträger27 . Die Bodenquerträger26 ,27 sind an der Einfassung8 befestigt, und zwar bevorzugt an den Längswänden12 ,13 . Beispielsweise können die Bodenquerträger26 ,27 hierzu abgekröpfte Enden aufweisen, die dann direkt oder über entsprechende Winkelelemente mit den Längswänden12 ,13 verschraubt oder verschweißt sind. - Bei der hier gezeigten, besonderen Ausführungsform weist die Bodenstruktur
21 außerdem zwei Bodendiagonalstreben28 auf. Diese sind jeweils einerseits am hinteren Bodenquerträger27 und andererseits am vorderen Bodenquerträger26 befestigt. Auch die Bodendiagonalstreben28 sind bezüglich der Fahrzeuglängsrichtung und bezüglich der Fahrzeugquerrichtung geneigt orientiert, und zwar ebenfalls im wesentlichen um etwa 45°. Auch hier sind Befestigungsstellen oder Verbindungsknoten29 , über welche die Bodendiagonalstreben28 an den Bodenquerträgern26 ,27 befestigt sind, am vorderen Bodenquerträger26 und am hinteren Bodenquerträger27 mit unterschiedlichen Abständen voneinander versehen. Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform, sind die Befestigungsstellen29 , über welche die Bodendiagonalstreben28 am hinteren Bodenquerträger27 abgestützt sind, näher aneinander angeordnet als die Befestigungsstellen29 , über welche die Bodendiagonalstreben28 am vorderen Bodenquerträger26 befestigt sind. Auch durch diese Konstruktion lassen sich heckseitig aufgebrachte Crashkräfte vom hinteren Bodenquerträger27 auf den vorderen Bodenquerträger26 übertragen und zum Teil in Zugkräfte umwandeln. Zur weiteren Aussteifung der Bodenstruktur21 kann diese optional mit wenigstens einer Bodenlängsstrebe30 ausgestattet sein. Im gezeigten Beispiel sind zwei derartige Bodenlängsstreben30 vorgesehen. Jede der Bodenlängsstreben30 stützt sich einerseits an dem einen Bodenquerträger26 und andererseits am anderen Bodenquerträger27 ab. Bevorzugt sind dabei die Bodenlängsstreben30 zwischen den Bodendiagonalstreben28 angeordnet. Über die Bodenlängsstreben30 kann eine direkte Kraftübertragung zwischen den Bodenquerträgern26 ,27 realisiert werden. Es ist klar, dass grundsätzlich auch die Deckelstruktur20 mit wenigstens einer Deckellängsstrebe ausgestattet sein kann. - Vorzugsweise sind bei der hier gezeigten Bodenstruktur
21 die Bodenquerträger26 ,27 und die Bodendiagonalstreben28 sowie die Bodenlängsstreben30 als U-Profilstreben ausgestaltet, die sich durch eine erhöhte Biegesteifigkeit auszeichnet. - Zusätzlich kann das Fahrzeug
1 gemäß1 eine Bodenplatte31 aufweisen, die den Einbauraum2 nach unten begrenzt. Insbesondere erstreckt sich diese Bodenplatte31 somit auch unterhalb der Bodenstruktur21 . Die Bodenplatte31 , die insbesondere durch ein Blechbauteil gebildet sein kann, steht hier seitlich über das Schutzgehäuse3 vor und ist über Seitenabschnitte32 mit den Fahrzeuglängsträgern6 verbunden. Ebenso kann die Bodenplatte31 mit einem hinteren Längsabschnitt33 nach hinten über das Schutzgehäuse3 vorstehen. Ein vorderen Längsabschnitt34 verbindet die Bodenplatte31 mit dem Stützträger17 bzw. mit dem Fahrzeugquerträger7 . Darüber hinaus kann das Schutzgehäuse3 fest mit der Bodenplatte31 verbunden sein, was die Fixierung des Schutzgehäuses3 im Einbauraum2 zusätzlich verstärkt. - Im Heck-Crashfall kommt es zu einer Beaufschlagung des Heckbereichs des Fahrzeugs
1 mit nach vorn orientierten Längskräften. Diese Kräfte können von der Rückwand11 und vom hinteren Bodenquerträger27 sowie vom hinteren Deckelquerträger23 aufgenommen und zum Teil über die hinteren Stützelemente15 in die Fahrzeuglängsträger6 übertragen werden. Im übrigen werden die Längskräfte über die Längswände12 ,13 , über die Bodendiagonalstreben28 und die Deckeldiagonalstreben24 auf die Frontwand10 , auf den vorderen Bodenquerträger26 und den vorderen Deckelquerträger22 übertragen. Von dort werden die Fahrzeuglängskräfte zum Teil über die vorderen Stützelemente14 wieder auf die Fahrzeuglängsträger6 übertragen und im übrigen über den Stützträger17 auf den Fahrzeugquerträger7 . Der Fahrzeugquerträger7 überträgt die Kräfte seinerseits wieder in die Fahrzeuglängsträger6 . Im günstigsten Fall werden die im Crashfall auftretenden Längskräfte um den Batterieaufnahmeraum9 herumgleitet, ohne dass es zu einer Intrusion in den Batterieaufnahmeraum9 und zu einer Beschädigung der Batterie4 kommt.
Claims (10)
- Schutzgehäuse für eine Fahrzeugbatterie (4), - mit zwei Querwänden (10, 11) und zwei Längswänden (12, 13), die zusammen eine seitliche Einfassung (8) für einen Batterieaufnahmeraum (9) bilden, - mit einer den Batterieaufnahmeraum (9) nach unten begrenzenden Bodenstruktur (21), die zumindest zwei an der Einfassung (8) befestigte Bodenquerträger (26, 27) aufweist, - mit einer den Batterieaufnahmeraum (9) nach oben begrenzenden Deckelstruktur (20), dadurch gekennzeichnet, dass die Deckelstruktur (20) zumindest zwei an der Einfassung (8) befestigte Deckelquerträger (22, 23) aufweist, wobei - die Deckelstruktur (20) zwei Deckeldiagonalstreben (24) aufweist, die einenends an , dem einen Deckelquerträger (22) und anderenends am anderen Deckelquerträger (23) befestigt sind, wobei Befestigungsstellen (25) zwischen den Deckeldiagonalstreben (24) und dem jeweiligen Deckelquerträger (22, 23) bei dem einen Deckelquerträger (22) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Deckelquerträger (23), und/oder - dass die Bodenstruktur (21) zwei Bodendiagonalstreben (28) aufweist, die einenends an dem einen Bodenquerträger (26) und anderenends am anderen Bodenquerträger (27) befestigt sind, wobei Befestigungsstellen (29) zwischen den Bodendiagonalstreberi (28) und dem jeweiligen Bodenquerträger (26, 27) bei dem einen Bodenquerträger (26) einen größeren Abstand voneinander aufweisen als beim anderen Bodenquerträger (27).
- Schutzgehäuse nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, - dass die Deckelstruktur (20) zumindest eine Deckellängsstrebe aufweist, die einenends an dem einen Deckelquerträger (22) und anderenends am anderen Deckelquerträger (23) befestigt ist, und/oder - dass die Bodenstruktur (21) zumindest eine Bodenlängsstrebe (30) aufweist, die einenends an dem einen Bodenquerträger (26) und anderenends am anderen Bodenquerträger (27) befestigt ist. - Schutzgehäuse nach
Anspruch 2 , dadurch gekennzeichnet, - dass die wenigstens eine Deckellängsstrebe zwischen den beiden Deckeldiagonalstreben (24) angeordnet, und/oder - dass die wenigstens eine Bodenlängsstrebe (30) zwischen den beiden Bodendiagonalstreben (28) angeordnet ist. - Schutzgehäuse nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, - dass die Längswände (12, 13) und/oder wenigstens eine der Querwände (10, 11) als Strangpressprofil ausgestaltet ist/sind, und/oder - dass die Querträger (22, 23, 26, 27) der Deckelstruktur (20) und/oder der Bodenstruktur (21) als U-Profilstäbe ausgestaltet sind, und/oder - dass die Diagonalstreben (24, 28) der Deckelstruktur (20) und/oder der Bodenstruktur (21) als U-Profilstäbe ausgestaltet sind, und/oder - dass die wenigstens eine Längsstrebe (30) der Deckelstruktur (20) und/oder der Bodenstruktur (21) als U-Profilstab ausgestaltet ist/sind. - Schutzgehäuse nach einem der
Ansprüche 1 bis4 , dadurch gekennzeichnet, dass beide Querwände (10, 11) und beide Längswände (12, 13) jeweils durch separate Bauteile gebildet sind, die zur Einfassung (8) zusammengebaut sind. - Kraftfahrzeug mit einem Schutzgehäuse (3) nach einem der
Ansprüche 1 bis5 , - mit zwei Fahrzeuglängsträgern (6), zwischen denen ein Einbauraum (2) ausgestaltet ist, in dem das Schutzgehäuse (3) angeordnet ist, - wobei die Einfassung (8) des Schutzgehäuses (3) an beiden Fahrzeuglängsträgern (6) befestigt ist. - Fahrzeug nach
Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzgehäuse (3) an einem die beiden Fahrzeugslängsträger (6) verbindenden Fahrzeugquerträger (7) des Fahrzeugs (1) abgestützt ist. - Fahrzeug nach
Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet, dass zur Abstützung des Schutzgehäuses (3) am Fahrzeugquerträger (7) ein bogenförmiger Stützträger (17) vorgesehen ist, der an seinen Enden (18) an der Einfassung (8) befestigt ist. - Fahrzeug nach einem der
Ansprüche 6 bis8 , dadurch gekennzeichnet, dass die Einfassung (8) dadurch an den Fahrzeuglängsträgern (6) befestigt ist, dass die vordere Querwand (10) über zwei vordere Stützelemente (14) an beiden Fahrzeuglängsträgern (6) befestigt ist und/oder dass die hintere Querwand (11) über zwei hintere Stützelemente (15) an beiden Fahrzeuglängsträgern (6) befestigt ist. - Fahrzeug nach einem der
Ansprüche 6 bis9 , dadurch gekennzeichnet, dass sich der Einbauraum (2) im Heck des Fahrzeugs (1) befindet.
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