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DE102007023170B4 - Chirurgische Cliphalterung - Google Patents

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DE102007023170B4
DE102007023170B4 DE102007023170A DE102007023170A DE102007023170B4 DE 102007023170 B4 DE102007023170 B4 DE 102007023170B4 DE 102007023170 A DE102007023170 A DE 102007023170A DE 102007023170 A DE102007023170 A DE 102007023170A DE 102007023170 B4 DE102007023170 B4 DE 102007023170B4
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Abstract

Chirurgische Cliphalterung (10; 110; 210) zum Halten und/oder Lagern eines chirurgischen Clips (52) umfassend einen Rahmen (16; 116), dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (16; 116) mindestens teilweise zwischen Klemmarme (54) eines Clips (52) zum Spreizen derselben einführbar ist und für die Klemmarme (54) eine erste und eine zweite Anlageebene (46, 48) definiert, die voneinander beabstandet sind, und dass die Cliphalterung (110; 210) eine Clipentnahmeanzeigeeinrichtung (162; 262) zum Anzeigen, ob ein Clip (52) von der Cliphalterung (110; 210) entfernt wurde oder nicht, umfasst.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine chirurgische Cliphalterung zum Halten und/oder Lagern eines chirurgischen Clips, umfassend einen Rahmen.
  • Chirurgische Clips werden beispielsweise in Form von Aneurysmenclips in der Chirurgie eingesetzt, um Aneurysmen zu behandeln, und zwar durch Abklemmen mittels des Clips. Derartige Clips weisen üblicherweise zwei langgestreckte Klemmarme auf, welche federnd gegeneinander vorgespannt sind. Der Clip ist in der Regel in einer Grundstellung geschlossen, in welcher die Klemmbacken aneinander anliegen. Dies hat jedoch den Nachteil, dass chirurgische Clips nur sehr schwer gereinigt werden können. Eine Reinigung ist jedoch erforderlich, wenn die Clips mehrfach verwendet werden sollen oder wenn sie für einen Eingriff bereitgestellt, aber nicht benötigt werden. Hierzu ist anzumerken, dass bereits applizierte Clips starke Kontaminationen, insbesondere an Klemmflächen der Klemmarme, aufweisen können, die nur schwer zu entfernen sind.
  • Aus der DE 101 05 235 A1 ist eine Kassette zur Aufnahme von Ligatur-Clips bekannt. In der DE 100 14 542 C2 ist ein Erfassungssystem und ein Erfassungsverfahren für chirurgische Instrumente und Materialien beschrieben. Aus der US 6,212,808 B1 ist eine Identifizierungsanordnung zur Verwendung in der Neonatologie offenbart. Aus der US 5,040,676 ist eine Lager- und Abgabevorrichtung für einen Aneurysmenclip bekannt. Die DE 695 16 574 T2 befasst sich mit der Verpackung eines aus einem Formgedächtnismetall bestehenden Gegenstands. In der DE 199 03 752 C1 ist ein Magazin zur Aufnahme von Clips beschrieben.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung vorzuschlagen, welche eine Reinigung eines chirurgischen Clips verbessert.
  • Diese Aufgabe wird durch eine chirurgische Cliphalterung zum Halten und/oder Lagern eines chirurgischen Clips, insbesondere eines Aneurysmenclips, erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Rahmen mindestens teilweise zwischen Klemmarme eines Clips zum Spreizen derselben einführbar ist und für die Klemmarme eine erste und eine zweite Anlageebene definiert, die voneinander beabstandet sind und dass die Cliphalterung eine Clipentnahmeanzeigeeinrichtung umfasst zum Anzeigen, ob ein Clip von der Cliphalterung entnommen wurde oder nicht.
  • Weiterbildungen folgen in den weiteren Ansprüchen.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagene chirurgische Cliphalterung ermöglicht auf einfache Weise ein Spreizen der Klemmarme eines chirurgischen Clips, so dass die in einer Grundstellung aneinander anliegenden Klemmflächen der Klemmarme, zum Beispiel in einer Reinigungsstellung, wenn der Clip an der Cliphalterung gehalten ist, etwas voneinander beabstandet sind, so dass die Klemmflächen, auch wenn sie sehr stark kontaminiert sind, auf einfache Weise gereinigt werden können, beispielsweise durch Beaufschlagen mit einem Reinigungsfluid. Durch die Definition der voneinander beabstandeten ersten und zweiten Anlageebenen wird sichergestellt, dass die Klemmarme in ausreichender Weise für eine Reinigung gespreizt werden. Da die Klemmarme üblicherweise federnd gegeneinander vorgespannt sind, erhöht sich aufgrund einer Aufspreizung der Klemmarme die ausgeübte vorspannende Kraft, so dass der Clip an der Cliphalterung in jedem Fall sicher gehalten ist. Je größer der Abstand zwischen den beiden Anlageebenen, um so größer die vom Clip aufgebrachte Haltekraft, mit welcher die Cliphalterung zwischen den Klemmarmen klemmend gehalten werden kann. Die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung stellt somit sicher, dass die einmalige Entfernung von Clips, welche nur einmal von der Cliphalterung entfernt werden sollen, möglicherweise aber wieder an die ser festgelegt werden können, angezeigt wird. Eine mit einer Clipentnahmeanzeigeeinrichtung ausgestattete Cliphalterung eignet sich somit optimal zum Halten und/oder Lagern von Clips zur einmaligen Verwendung, sogenannten "Single Use"-Clips.
  • Günstig ist es, wenn der Rahmen mindestens einen Punkt- und/oder linienförmigen Anlagebereich umfasst, welcher die erste und/oder zweite Anlageebene definiert. Ein Punkt- und/oder linienförmiger Anlagebereich hat insbesondere den Vorteil, dass eine Klemmfläche der Klemmarme praktisch nur minimal, wenn überhaupt, durch den Anlagebereich verdeckt wird, so dass auch die normalerweise in der Grundstellung aneinander anliegenden Klemmflächen eines chirurgischen Clips optimal gereinigt werden können. Die erste und/oder zweite Anlageebene können durch einen, zwei oder mehr Punkt- und/oder linienförmige Anlagebereiche definiert werden.
  • Eine Stabilität der Cliphalterung kann beispielsweise dadurch verbessert werden, dass die erste und/oder die zweite Anlageebene durch mindestens einen linienförmigen Anlagebereich definiert wird.
  • Vorzugsweise wird die erste und/oder die zweite Anlageebene durch zwei oder mehr linienförmige Anlagebereiche definiert. So kann die Stabilität der Cliphalterung weiter erhöht und eine auch dauerhafte Lagerung eines Clips sichergestellt werden. Insbesondere können die linienförmigen Anlagebereiche parallel zueinander verlaufen. Dies gestattet es, den Clip auf einfache Weise derart zu lagern, dass die linienförmigen Anlagebereiche senkrecht oder quer zu einer von Klemmarmen des Clips definierten Längsrichtung orientiert sind.
  • Ein besonders einfacher Aufbau der Cliphalterung kann dadurch erreicht wer den, dass der Rahmen mindestens einen Spreizvorsprung trägt und dass der Spreizvorsprung den mindestens einen Anlagebereich umfasst. Beispielsweise kann der Spreizvorsprung derart ausgebildet sein, dass er einen Abstand zwischen der ersten und zweiten Anlageebene definiert.
  • Günstig ist es, wenn der mindestens eine Spreizvorsprung in Form eines Prismas mit einer einen Anlagebereich definierenden Kante ausgebildet ist. Dies vereinfacht zum einen den Aufbau der Cliphalterung und zum anderen stellt es sicher, dass eine maximal große Fläche der normalerweise in einer Ruhestellung aneinander anliegenden Klemmarme unbedeckt bleibt und so zum Reinigen von einem Reinigungsfluid erreicht werden kann.
  • Vorteilhafterweise weist der mindestens eine Spreizvorsprung einen dreieckigen Querschnitt auf. So können auf einfache Weise drei linienförmige Anlageflächenbereiche definiert werden, und zwar durch Kanten des Spreizvorsprungs, welcher insbesondere auch in Form eines dreiseitigen Prismas, vorzugsweise eines gleichseitigen oder gleichschenkligen Prismas ausgebildet sein kann.
  • Um eine möglichst geringe Kontaktfläche zu definieren, an welcher ein Klemmbacken des Clips anliegt, ist es günstig, wenn der mindestens eine Spreizvorsprung eine punktförmige Spitze aufweist. Unter einer punktförmigen Spitze ist insbesondere jedes freie Ende eines Spreizvorsprungs zu verstehen, welches im Wesentlichen punktförmig ausgebildet ist.
  • Besonders stabil aufgebaut kann ein Spreizvorsprung sein und dennoch nur eine kleine Kontaktfläche definieren, wenn er in Form einer Pyramide oder eines Kegels ausgebildet ist, welche eine einen punktförmigen Anlagebereich definierende Spitze aufweisen. Die Pyramide kann insbesondere eine dreieckige oder eine viereckige Grundfläche aufweisen.
  • Eine Stabilität der chirurgischen Cliphalterung kann auf einfache Weise dadurch erhöht werden, dass der Rahmen einen ringförmig geschlossenen Rahmenteil umfasst.
  • Vorteilhaft kann es ferner auch sein, wenn der Rahmen einen U-förmigen Rahmenteil umfasst. Ein U-förmiger Rahmenteil ermöglicht es beispielsweise, zwischen zwei Schenkeln desselben ein beweglich gelagertes oder bewegliches Teil anzuordnen.
  • Um einen Konstruktionsaufwand für die chirurgische Cliphalterung möglichst gering zu halten, ist es vorteilhaft, wenn der Rahmen symmetrisch zu mindestens einer Spiegelebene ausgebildet ist.
  • Besonders einfach wird der Aufbau der Cliphalterung, wenn die mindestens eine Spiegelebene senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zur ersten und/oder zweiten Anlageebene verläuft. Selbstverständlich wäre es auch denkbar, die Cliphalterung derart zu formen, dass sie symmetrisch zu einer Spiegelebene ausgebildet ist, die parallel zur ersten und/oder zweiten Anlageebene verläuft.
  • Vorzugsweise umfasst die Cliphalterung einen Datenspeicher zum Speichern von Daten zur Charakterisierung eines an der Cliphalterung gehaltenen oder gelagerten Clips. So können Clips, die nur eine sehr kleine Fläche zur Beschriftung umfassen, welche häufig nur mit einer Seriennummer der Clips versehen ist, vollständig gekennzeichnet werden. Insbesondere können Daten betreffend den Hersteller, eine Artikelnummer, eine CE-Prüfkennziffer, eine Serien- und eine Chargennummer sowie weitere zur Charakterisierung der Clips geeignete Daten im Datenspeicher gespeichert werden. Des Weiteren können auch Hinweise zur Applikation gespeichert werden, was sonst nur über eine aufwändige Verpackung möglich wäre.
  • Besonders einfach lassen sich Daten speichern, wenn der Datenspeicher ein optisches und/oder ein elektronisches Speicherelement umfasst.
  • Um einfach und schnell Daten aus Datenspeichern einer Vielzahl von Cliphalterungen auslesen zu können, ist es vorteilhaft, wenn der Datenspeicher berührungslos auslesbar ist. Dies hat zudem den Vorteil, dass auch bei sehr kleinen Clips die benötigten Daten auf einfache Weise erfasst werden können, beispielsweise zur Dokumentation eines chirurgischen Eingriffs.
  • Ein Zugriff auf den Datenspeicher wird besonders einfach, wenn er optisch und/oder induktiv und/oder kapazitiv auslesbar ist.
  • Besonders kostengünstig wird der Datenspeicher, wenn er eine optisch auslesbare Beschriftung und/oder Kodierung umfasst. Beispielsweise kann die Beschriftung in Form von Zahlen und Buchstaben vorgesehen sein, zum Beispiel aufgedruckt, auf- oder eingeprägt. Als Kodierung eignet sich insbesondere eine Kodierung in Form eines Barcodes.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, den Datenspeicher direkt am Rahmen anzuordnen. Günstig ist es jedoch, wenn der Datenspeicher auf einem Träger angeordnet ist. Ein Träger lässt sich einfach handhaben und gegebenenfalls in gewünschter Weise am Rahmen anordnen, an diesem lagern oder mit diesem verbinden, insbesondere zeitweilig oder dauerhaft. Ferner hat ein Träger den Vorteil, dass sofort erkennbar ist, welcher Cliphalterung ein Datenspeicher zugeordnet ist oder nicht. Des Weiteren können Cliphalterungen individuell mit oder ohne Datenspeicher ausgestattet werden.
  • Zur Dokumentation chirurgischer Eingriffe ist es günstig, wenn der Datenspeicher und/oder der Träger mindestens einen selbstklebenden Flächenbereich umfasst. Dies gestattet es beispielsweise, den Datenspeicher und/oder den Träger direkt in eine Patientenakte einzukleben. So können auch noch nach einem chirurgischen Eingriff den Clip charakterisierende Informationen direkt aus der Patientenakte entnommen werden. Optional muss die Patientenakte nicht einmal geöffnet werden, wenn der Datenspeicher berührungslos auslesbar ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Träger eine Rahmenaufnahme aufweist zum mindestens teilweisen Aufnehmen mindestens eines Rahmenabschnitts des Rahmens in einer Lagerstellung, in welcher ein Clip an der Cliphalterung gehalten oder gelagert ist. Der Träger kann auf diese Weise temporär oder dauerhaft am Rahmen angeordnet werden. Ferner ist es so auch möglich, gleichzeitig mit dem Entfernen eines Clips von der Cliphalterung auch den Träger vom Rahmen zu lösen, beispielsweise durch außer Eingriff Bringen des mindestens einen Rahmenabschnitts und der Rahmenaufnahme. Vorzugsweise ist die Rahmenaufnahme derart ausgebildet, dass sie quasi durch den an der Cliphalterung gehaltenen Clip verriegelt wird, so dass sich der Träger nicht vom Rahmen lösen kann, wenn ein Clip an der Cliphalterung gehalten wird.
  • Besonders einfach herzustellen wird die Cliphalterung, wenn die Rahmenauf nahme in Form einer Durchbrechung ausgebildet ist. Beispielsweise kann der Träger in Form eines Plättchens ausgebildet sein, insbesondere eines aus Papier oder Kunststoff hergestellten Plättchens. Die Durchbrechung kann grundsätzlich beliebige Formen aufweisen, vorzugsweise ist sie jedoch in Form eines rechteckigen Schlitzes ausgebildet. In einen solchen Schlitz kann beispielsweise ein Spreizvorsprung ganz oder teilweise eintauchen. Dadurch, dass sich ein Klemmarm am Spreizvorsprung der Cliphalterung abstützt, wenn ein Clip an der Cliphalterung gehalten ist, wird so ein Entfernen des Trägers vom Rahmen unmöglich.
  • Günstig ist es, wenn die Rahmenaufnahme korrespondierend zu dem mindestens einen Spreizvorsprung geformt ist. Beispielsweise ist es so möglich, die Rahmenaufnahme derart auszubilden, dass ein Spreizvorsprung formschlüssig oder im Wesentlichen formschlüssig in die Rahmenaufnahme eintauchen und diese ausfüllen kann. Dadurch können Relativbewegungen zwischen dem Träger und dem Rahmen minimiert werden, wodurch ein Halt des Trägers am Rahmen optimiert wird.
  • Besonders einfach erkennen lässt sich eine Entnahme eines Clips von einer Cliphalterung, wenn die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung eine Sollbruchstelle umfasst, welche derart angeordnet und ausgebildet ist, dass sie beim Entfernen eines an der Cliphalterung gelagerten Clips durchtrennt oder irreversibel beschädigt wird. So ist direkt erkennbar, ob ein Clip von der Cliphalterung entfernt wurde oder nicht.
  • Vorzugsweise weist die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung ein Indikatorglied auf, welches die Sollbruchstelle umfasst. Das Indikatorglied ermöglicht einen einfachen und kostengünstigen Aufbau der Cliphalterung, denn es kann beispiels weise ganz oder teilweise aus einem Material hergestellt werden, welches einfach und sicher beim Entnehmen eines Clips von der Cliphalterung zerstört oder irreversibel beschädigt werden kann.
  • Ein besonders einfacher Aufbau des Indikatorglieds kann dadurch erreicht werden, dass es plättchen-, faden- und/oder streifenförmig ausgebildet ist. Beispielsweise kann das Indikatorglied aus Papier und/oder Kunststoff hergestellt sein.
  • Damit das Indikatorglied zum einen gut erkennbar und zum anderen auch zum Zerstören oder irreversiblen Beschädigen leicht erreichbar ist, ist es vorteilhaft, wenn das Indikatorglied zwischen voneinander beabstandeten Teilen des Rahmens angeordnet ist.
  • Eine besonders einfache Anordnung der Clipentnahmeanzeigeeinrichtung kann dadurch erreicht werden, dass das Indikatorglied freie Enden des U-förmigen Rahmenteils miteinander verbindet oder an einer diese verbindenden Halterung gehalten ist. Das Indikatorglied lässt sich dadurch auf einfache Weise anbringen. Ferner kann so eine Person auch gut erkennen, ob die Sollbruchstelle durchtrennt oder irreversibel beschädigt wurde. Außerdem kann das Indikatorglied der Cliphalterung zusätzlich eine erhöhte Stabilität verleihen, zumindest so lange ein Clip nicht von der Cliphalterung entfernt und die Sollbruchstelle nicht durchtrennt oder irreversibel beschädigt wurde.
  • Günstig ist es, wenn das Indikatorglied am Rahmen festgelegt wurde, nachdem ein Clip an die Cliphalterung angelegt wurde. So ist es insbesondere möglich, das Indikatorglied an der Cliphalterung anzuordnen, wenn ein Clip und die Cliphalterung bereits die Lagerstellung einnehmen. Beispielsweise kann beim Anlegen des Clips an der Cliphalterung ein Teil derselben verformt werden, wodurch das Indikatorglied beim Lösen des Clips von der Cliphalterung zwangsweise zerstört oder irreversibel beschädigt wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung ein Trennglied zum Durchtrennen und/oder irreversiblen Beschädigen der Sollbruchstelle umfasst, welches derart ausgebildet ist, dass das Trennglied vor dem Anlegen eines Clips eine Ruhestellung einnimmt, dass es beim Anlegen eines Clips an die Cliphalterung von der Ruhestellung in eine Lagerstellung überführt wird und dass es beim Entfernen des Clips von der Cliphalterung von der Lagerstellung automatisch in die Ruhestellung überführt wird und dabei die Sollbruchstelle durchtrennt oder irreversibel beschädigt. Beispielsweise kann das Trennglied derart angeordnet und ausgebildet sein, dass es eines der oben beschriebenen Indikatorglieder durchtrennt oder teilweise beschädigt. Vorzugsweise wird das Indikatorglied beziehungsweise die Sollbruchstelle an der Cliphalterung erst dann angeordnet, wenn die Cliphalterung die Lagerstellung einnimmt. Dies bedeutet, dass das Indikatorglied an der Cliphalterung erst festgelegt wird, wenn das Trennglied quasi unter Vorspannung gesetzt wurde, um die Cliphalterung nach Entnehmen eines Clips automatisch von der Lagerstellung in die Ruhestellung zu überführen.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung eine Rückstelleinrichtung zum automatischen Überführen des Trennglieds von der Lagerstellung in die Ruhestellung nach Entfernen des Clips von der Cliphalterung. Die Rückstelleinrichtung dient beispielsweise, und zwar abhängig von der Ausgestaltung der Cliphalterung, dazu, das Trennglied von der Lagerstellung in die Ruhestellung zurück zu überführen, wobei das Trennglied dabei die Sollbruchstelle durchtrennt und/oder irreversibel beschädigt.
  • Ein besonders einfacher Aufbau der Rückstelleinrichtung kann dadurch erreicht werden, dass diese mindestens ein Rückstellelement umfasst.
  • Ein besonders kompakter Aufbau der Cliphalterung kann dadurch ermöglicht werden, dass die Rückstelleinrichtung mindestens einen elastisch federnden Abschnitt des Trennglieds umfasst. Der elastisch federnde Abschnitt des Trennglieds bildet beispielsweise ein Rückstellelement. So lässt sich die Funk tion des Rückstellelements zusätzlich in das Trennglied selbst integrieren, was eine Zahl der zur Ausbildung der Cliphalterung erforderlichen Teile minimal hält und zudem einen kompakten Aufbau derselben ermöglicht.
  • Besonders kostengünstig und einfach herstellen lässt sich die Cliphalterung, wenn sie einstückig ausgebildet ist. Beispielsweise kann sie durch Spritzgießen aus einem Kunststoff hergestellt werden.
  • Damit an der Cliphalterung gelagerte Clips mehrfach verwendet oder aufbereitet werden können, ist es günstig, wenn die Cliphalterung aus einem dampfsterilisierbaren Material hergestellt ist. Werden für einen chirurgischen Eingriff eine Vielzahl von an Cliphalterungen gelagerten Clips bereitgestellt, jedoch nicht alle benötigt, so müssen die nicht benötigten Clips trotzdem einen Wiederaufbereitungszyklus durchlaufen. Durch die dampfsterilisierbare Ausgestaltung der Cliphalterung kann ein Clip dann an derselben verbleiben, auch wenn er mehrere Aufbereitungszyklen durchlaufen muss.
  • Besonders einfach und kostengünstig in der Herstellung wird die Cliphalterung, wenn sie mindestens teilweise aus einem Kunststoff hergestellt ist. Kunststoffe lassen sich insbesondere in gewünschter Weise einfärben und haben ferner den Vorteil, dass je nach Wahl des Kunststoffs auch Teile der Cliphalterung elastisch federnd ausgebildet sein können, um zum Beispiel ein Rückstellelement zu bilden.
  • Vorzugsweise ist die Cliphalterung mindestens teilweise mit einem Farbcode versehen, eingefärbt und/oder mit einer farbigen Beschichtung versehen. Diese Ausführungsform einer Cliphalterung erlaubt es, in einer bestimmten Farbe, zum Beispiel in Gelb, ganz oder teilweise eingefärbte Cliphalterungen vorzusehen, an denen für eine Mehrfachverwendung zugelassene Clips gehaltert oder gelagert werden können. Dementsprechend können Cliphalterungen mit einer Clipentnahmeanzeigeeinrichtung farblich anders kodiert sein. Eine farbliche Codierung in der vorgeschlagenen Weise gestattet es zudem, bei mindestens einer Clipart auf einen Datenspeicher zur Kennzeichnung der an der Cliphalterung gelagerten Clips zu verzichten.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die Cliphalterung einen chirurgischen Clip mit zwei relativ zueinander bewegbaren und federnd vorgespannt gelagerten, aufeinander zu weisende Klemmflächen umfassenden Klemmarmen, welche in einer Lagerstellung, in welcher der Clip an der Halterung gehalten oder gelagert ist, am Rahmen derart anliegen, dass die Klemmflächen die erste und die zweite Anlageebene definieren. Einen chirurgischen Clip direkt an der Cliphalterung in der beschriebenen Weise zu lagern hat den Vorteil, dass insbesondere bei Vorsehen eines Datenspeichers an der Cliphalterung alle den konkreten Clip charakterisierenden Daten im Datenspeicher hinterlegt werden können und diese Arbeit nicht vom Anwender vorgenommen werden muss. Ferner kann der Clip zusammen mit der Cliphalterung direkt nach der Herstellung aufbereitet und beispielsweise steril zur Weitergabe an einen Anwender verpackt werden.
  • Die nachfolgende Beschreibung erfindungsgemäßer und nichterfindungsgemäßer Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung einen nichterfindungsgemäßen Cliphalterung mit einem an dieser gehaltenen Clip mit Träger von oben;
  • 2: eine perspektivische Ansicht der Anordnung aus 1 von schräg unten;
  • 3: eine perspektivische Darstellung der Cliphalterung aus den 1 und 2 von oben;
  • 4: eine perspektivische Darstellung ähnlich 1 eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels einer Cliphalterung mit an dieser gelagertem Clip;
  • 5: eine perspektivische Darstellung der Cliphalterung aus 4 mit durchtrennter Sollbruchstelle;
  • 6: eine perspektivische Ansicht ähnlich 4 eines weiteren Ausführungsbeispiels einer Cliphalterung mit einem daran gelagerten Clip; und
  • 7: eine perspektivische Darstellung der Cliphalterung aus 6 mit irreversibel beschädigter Sollbruchstelle.
  • In den 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer chirurgischen, jedoch nicht erfindungsgemäßen Cliphalterung dargestellt und insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehen. Sie umfasst einen flachen quaderförmigen Grundkörper 12, welcher mit einer langlochartigen Durchbrechung 14 versehen ist. Der Grundkörper 12 bildet einen Rahmen 16, welcher aufgrund der vorgesehenen Durchbrechung 14 somit einen ringförmig geschlossenen Rahmenteil 18 umfasst. Auf einer Oberseite 20 des Rahmens 16 ist ein Spreizvorsprung 22 symmetrisch angeordnet, welcher in Form eines Prismas ausgebildet ist. Dreieckige Stirnflächen 24 des Spreizvorsprungs 22 liegen jeweils in Ebenen, die von Längsseitenflächen 26 des Rahmens 16 definiert werden. Eine Unterseite 28 des Spreizvorsprungs 22 liegt flächig auf der Oberseite 20 auf, so dass eine Längskante 30 des im Querschnitt die Form eines gleichseitigen Dreiecks aufweisenden Prismas senkrecht von der Oberseite 20 weg weist.
  • Auf einer Unterseite 32 des Rahmens 16 sind zwei weitere Spreizvorsprünge 34 in Form dreiseitiger Prismen anordnet, welche im Querschnitt die Form eines gleichschenkligen, vorzugsweise gleichseitigen Dreiecks aufweisen. Sie sind direkt angrenzend an voneinander weg weisenden Stirnflächen 36 des Rahmens 16 angeordnet, und zwar derart, dass sie die Unterseite 32 des Rahmens 16 im Bereich zwischen der Durchbrechung 14 und den Stirnflächen 36 flächig überdecken, allerdings nur auf einer Breite 38, welche einer Breite der Durchbrechung 14 entspricht. Die Durchbrechung 14 ist im Übrigen etwa doppelt so lang wie breit. Längskanten 40 der Spreizvorsprünge 34 weisen senkrecht von der Unterseite 32 weg und verlaufen sowohl parallel zueinander als auch parallel zur Längskante 30. Die Längskanten 30 und 40 verlaufen zudem parallel zur Oberseite 20, zur Unterseite 32 sowie zu den Stirnflächen 36.
  • Die Längskante 30 bildet einen linienförmigen Anlagebereich 42, ebenso wie die Längskanten 40 linienförmige Anlagebereiche 44 bilden. Der Anlagebereich 42 definiert eine parallel oder im Wesentlichen parallel zur Oberseite 20 verlaufende erste Anlageebene 46. Die Anlagebereiche 44 definieren eine zweite Anlageebene 48, welche parallel zur Unterseite 32 verläuft. Ein Abstand 50 zwischen der ersten Anlageebene 46 und der zweiten Anlageebene 48 ergibt sich aus der Summe des Abstands der Längskante 30 von der Oberseite 20, des Abstands der Oberseite 20 von der Unterseite 32, also der Dicke des Grundkörpers 12, und des Abstands der Unterseite 32 von einer der Längskanten 40.
  • Die Cliphalterung 10 dient zum Halten und/oder Lagern eines chirurgischen Clips 52, wie er beispielhaft in den 1 und 2 in Form eines Aneurysmenclips dargestellt ist. Der Clip 52 umfasst zwei relativ zueinander bewegbare langgestreckte Klemmarme 54, welche aus einem langgestreckten Rundstab geformt und einseitig zur Ausbildung ebener Klemmflächen 56 abgeflacht sind. In einer Grundstellung des Clips 52 liegen die Klemmflächen 56 flächig aneinander an. Jeder der beiden Klemmarme 54 weist zwei freie Enden auf, wobei sich jeweils an ein freies Ende jedes Klemmarms 54 ein Verbindungsabschnitt 58 beziehungsweise ein Verbindungsabschnitt 60 anschließt. Die Verbindungsabschnitte 58 und 60 sind relativ zu den Klemmarmen 54 um einen Winkel von etwa 45° abgebogen. Der Verbindungsabschnitt 60 umfasst zwei parallel zueinander verlaufende Stege 62, welche zwischen sich einen Schlitz 64 definieren, welcher eine Breite aufweist, die einer Breite des Verbindungsabschnitts 58 entspricht. Aufgrund der Abbiegung der Verbindungsabschnitte 58 und 60 relativ zu den Klemmarmen 54 sowie der beschriebenen Abmessungen ist es möglich, dass der Verbindungsabschnitt 58 den Verbindungsabschnitt 60 durchsetzt, und zwar indem er durch den Schlitz 64 geführt ist. Somit kreuzen sich die Verbindungsabschnitte 58 und 60.
  • Mit freien, von den Klemmarmen 54 weg weisenden Enden 66 und 68 der Verbindungsabschnitte 58 und 60 sind freie Enden von Schenkeln 70 und 72 einer 1,5 Windungen 74 umfassenden Schraubenfeder 76 verbunden. Die Schraubenfeder 76 dient dazu, die Schenkel 70 und 72, welche im Wesentlichen parallel zu den Klemmarmen 54 verlaufen, voneinander weg zu bewegen. Aufgrund der gekreuzten Verbindungsabschnitte 58 und 60 werden dadurch aber jedoch die Klemmarme 54 aufeinander zu bewegt, bis die Klemmflächen 56 in einer Grund- oder Ruhestellung flächig aneinander anliegen. Durch die von der Schraubenfeder 76 erzeugte Vorspannung können insbesondere auch Gefäße zwischen den Klemmflächen 56 abgeklemmt werden. Dies ermöglicht zum Beispiel auch die Behandlung von Aneurysmen.
  • Die Cliphalterung 10 umfasst ferner einen oder mehrere Datenspeicher 78 beziehungsweise 80. Sie können beispielsweise direkt am Grundkörper 12 oder an einem, wie in den 1 und 2 dargestellten Träger 82 angeordnet sein. Der Träger 82 ist in Form eines Blättchens ausgebildet, welches aus einem Kunststoff oder Karton hergestellt ist. Es ist langgestreckt rechteckig und etwas größer als der Grundkörper 12, so dass der Träger 82 die Oberseite 20 vollständig überdeckt und allseitig etwas über den Rahmen 16 vorsteht. Des Weiteren weist der Träger 82 eine Rahmenaufnahme 84 in Form einer Durchbrechung 86 auf. Die Durchbrechung 86 ist rechteckig und so bemessen, dass der Spreizvorsprung 22 die Durchbrechung 86 vollständig durchsetzen und eine Rückseite 88 des Trägers 82 flächig auf der Oberseite 20 anliegen kann. Die Rückseite 88 kann mindestens einen selbstklebenden Flächenbereich umfassen, beispielsweise in Form eines doppelseitigen Klebebands oder -streifens. Dies ermöglicht es, den Träger 82 beispielsweise in eine Patientenakte einzukleben.
  • Bei dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Datenspeicher 78 und 80 auf einer Vorderseite 90 des Trägers 82 angeordnet. Die Datenspeicher 78 und 80 dienen zum Speichern von Daten zur Charakterisierung des an der Cliphalterung 10 gelagerten Clips 52. Insbesondere können Daten gespeichert werden wie Hersteller, Artikelnummer, CI-Prüfstatus, Seriennummer, Chargennummer oder sonstige Hinweise. Beim Datenspeicher 78 handelt es sich um ein elektronisches Speicherelement 92, welches berührungslos, vorzugsweise induktiv und/oder kapazitiv, auslesbar ist. Die Daten speicher 78 und 80 können alternativ oder optional auch gemeinsam vorgesehen sein. Die Datenspeicher 80 sind in Form von optischen Speicherelementen 94 ausgebildet. Diese können, wie in den 1 und 2 beispielhaft dargestellt, optisch auslesbare Beschriftungen umfassen, beispielsweise in Form von aufgedruckten Zeichen wie Zahlen oder Buchstaben. Die Beschriftung kann auch auf dem Träger 82 aufgeprägt oder in diesen eingeprägt sein. Alternativ zu einer Beschriftung kann auch eine Kodierung, beispielsweise in Form eines Barcodes als optisches Speicherelement 94 vorgesehen sein. Die Datenspeicher 80, die jeweils einen Teil der Vorderseite 90 bedecken, sind ebenfalls berührungslos auslesbar. Eine Kodierung kann ferner durch entsprechende Farbgebung des Trägers 82 erfolgen, beispielsweise kann er vollständig eingefärbt sein.
  • Zum Lagern des Clips 52 an der Cliphalterung 10 wird zunächst der Träger 82 derart am Rahmen 16 angeordnet, dass der Spreizvorsprung 22 die Durchbrechung 86 durchsetzt und so die Lagerstellung einnimmt. Durch Druckausübung auf die Schenkel 70 und 72 werden diese aufeinander zu bewegt, so dass die Klemmarme 54 voneinander weg bewegt werden. Die Cliphalterung 10 mit dem Träger 82 wird zwischen die Klemmarme 54 geschoben und der Druck auf die Schenkel 70 und 72 verringert, bis die Klemmflächen 56 an den Anlagebereichen 42 beziehungsweise 44 anliegen. Die Klemmflächen 56 definieren so die Anlageebenen 46 und 48, welche den Abstand 50 voneinander aufweisen. Die Klemmflächen 56 sind somit praktisch frei zugänglich, so dass der an der Cliphalterung 10 gelagerte Clip 52 auf einfache Weise gereinigt werden kann, beispielsweise durch Beaufschlagen mit einem Reinigungsfluid. Auch bei einer nachfolgenden Dampfsterilisation können die Klemmflächen 56 vollständig mit Heißdampf beaufschlagt werden.
  • In den 4 und 5 ist ein zweites, insgesamt mit dem Bezugszeichen 110 versehenes, erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer chirurgischen Cliphalterung dargestellt. Sie umfasst einen Grundkörper 112, welcher einen Rahmen 116 definiert. Der Rahmen 116 wiederum umfasst ein U-förmiges Rahmenteil 118 mit zwei über eine stegartige Basis 114 verbundenen und parallel zueinander verlaufenden Stegen 115. Die Basis 114 und die Schenkel 115 weisen einen rechteckigen Querschnitt auf. An der Basis 114 ist symmetrisch und mittig ein Schwächungsbereich 152 ausgebildet. Zwei parallel zueinander verlaufende Nuten 154, deren Längsachsen sowohl senkrecht zu Längsachsen der Basis 114 und zu einer Längsachse der Schenkel 115 verlaufen, begrenzen ein Tragelement 156, welches im Querschnitt nur etwa halb so groß ist wie die übrige Basis 114 beziehungsweise die Schenkel 115. Durch die vorgesehenen Nuten 154 werden zwei schmale Stege 158 ausgebildet, die eine Torsion des Tragelements 156 relativ zur verbleibenden Basis 114 beziehungsweise den Schenkel 115 gestatten.
  • Auf einer Oberseite 120 des Rahmens 116 ist auf dem Tragelement 156 ein Spreizvorsprung 122 angeordnet, welcher in seiner Form dem Spreizvorsprung 22 entspricht. Eine Unterseite 128 desselben liegt somit flächig auf der Oberseite 120 auf. Eine Stirnfläche 124 des Spreizvorsprungs 122 verläuft parallel zu von der Basis 114 weg weisenden Endflächen 160 der Schenkel 115. Eine von der Oberseite 120 weg weisende Längskante 130 des Spreizvorsprungs 122 bildet einen Anlagebereich 142.
  • Auf einer Unterseite 132 des Rahmens 116 sind zwei weitere Spreizvorsprünge 134 angeordnet, die in Form, Anordnung und ihren Abmessungen den Spreizvorsprüngen 34 entsprechen. Sie weisen von der Unterseite 132 weg weisende Längskanten 140 auf, die ebenfalls Anlagebereiche 144 definieren.
  • Die Anlagebereiche 142 und 144 definieren Anlageebenen analog den Anlageebenen 46 und 48, deren Abstand 150 sich in analoger Weise wie bei der Cliphalterung 10 ergibt.
  • Die Cliphalterung 110 umfasst, im Gegensatz zur Cliphalterung 10, eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 162 gekennzeichnete Clipentnahmeanzeigeeinreichtung zum Anzeigen, ob ein Clip 52 von der Cliphalterung 110 entfernt wurde oder nicht. Sie umfasst ein Indikatorglied 164 in Form eines Papierstreifens. Das Indikatorglied ist durch einen parallel zur Oberseite 120 und sich ausgehend von der Stirnfläche 124 in Richtung auf die Basis 114 erstreckenden, parallel zur Oberseite 120 verlaufenden Schlitz 166 geführt, welcher eine Tiefe aufweist, die einer Breite des Indikatorglieds 164 entspricht. Freie Enden 168 des streifenförmigen Indikatorglieds 164 sind in parallel zur Oberseite 120 verlaufenden Schlitzen 170 freier Enden der Schenkel 115 festgelegt. Das Indikatorglied 164 umfasst zwei Sollbruchstellen 172, die sich jeweils zwischen zwei Schlitzen 170 und 166 befinden. Des Weiteren umfasst die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung 162 ein Trennglied 174, welches im Wesentlichen durch den beweglichen, das heißt verschwenkbar, an der Basis 114 gelagerten Spreizvorsprung 122 gebildet wird.
  • Die Funktionsweise der Clipentnahmeanzeigeeinrichtung 162 wird nachfolgend näher beschrieben.
  • Zur Aktivierung der Clipentnahmeanzeigeeinrichtung 162 wird zunächst eine Cliphalterung 110 ohne das Indikatorglied 164 bereitgestellt und ein Clip 52 an dieser gelagert, und zwar in der oben beschriebenen Weise durch Auseinanderbewegen der Klemmarme 54 und Einführen der Cliphalterung 110 zwischen diese, bis die Klemmflächen 56 an den Anlagebereichen 142 und 144 anliegen und die Anlageebenen 46 und 48 definieren. Aufgrund der einseitigen Lagerung des Spreizvorsprungs 122 am Schwächungsbereich 152 wird der Spreizvorsprung 122 aufgrund der Wirkung der Schraubenfeder 76 etwas in Richtung auf die beiden anderen Spreizvorsprünge 134 verschwenkt, mit der Folge, dass der Abstand 150 in einer Lagerstellung, in welcher der Clip 52 an der Cliphalterung 110 gehalten ist, kleiner ist als in einer Ruhestellung der Cliphalterung 110, in welcher kein Clip 52 eine Kraft auf den Rahmen 116 mit dessen Spreizvorsprüngen 122 und 134 ausübt. Nimmt die Cliphalterung 110 die Lagerstellung ein, wird das Indikatorglied 164 in die Schlitze 166 und 170 eingeführt und in diesen fixiert. Wird nun der Clip 52 von der Cliphalterung 110 entfernt, geht diese wiederum in ihre Grundstellung über. Folge ist, dass sich der Spreizvorsprung 122 wieder etwas von den Spreizvorsprüngen 134 weg bewegt, wie es in 5 durch den dicken Pfeil angedeutet ist. Dadurch vergrößert sich wiederum der Abstand 150, allerdings mit der Folge, dass das Indikatorglied 164 aufgrund der durch das Trennglied 174 ausgeübten Zugkraft im Bereich der Sollbruchstellen 172 reißt. Ein Anwender kann dann sofort erkennen, dass der ursprünglich an der Cliphalterung 110 gehaltene Clip 52 von dieser entfernt wurde.
  • In den 6 und 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer insgesamt mit dem Bezugszeichen 210 versehenen erfindungsgemäßen, Cliphalterung dargestellt. Sie entspricht in ihrem prinzipiellen Aufbau der Cliphalterung 110, so dass Teile der Cliphalterung 210, die denen der Cliphalterung 110 entsprechen, mit denselben Bezugszeichen versehen sind.
  • Die Cliphalterung 210 unterscheidet sich von der Cliphalterung 110 durch den Aufbau der Clipentnahmeanzeigeeinrichtung 262. Diese umfasst eine platten förmige Halterung 264, welche freie Enden der Schenkel 115 miteinander verbindet. Zu diesem Zweck sind an der Halterung 264 in entgegensetzte Richtungen weisende Aussparungen 266 vorgesehen, deren freier Querschnitt einem Querschnitt der Schenkel 115 entspricht, so dass diese die Aussparungen 266 vollständig ausfüllen. Eine Außenseite 268 der Halterung 264 schließt bündig mit den Endflächen 160 der Schenkel 115 ab. Eine Breite der Halterung 264 definiert einen Abstand 250 zwischen den Anlagebereichen 142 und 144 in einer Grundstellung der Cliphalterung 210, in welcher kein Clip 52 an der Cliphalterung 210 gelagert ist.
  • An der Halterung 264 ist eine quadratische, fensterartige Durchbrechung 272 ausgebildet, welche von einer durch die Oberseite 120 definierten Ebene symmetrisch geteilt wird. Die Durchbrechung 272 ist durch ein membranartiges Indikatorglied 274 aus Papier, Kunststoff oder Gewebe vollständig verschlossen.
  • Zur irreversiblen Beschädigung des Indikatorglieds 274 dient ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 276 versehenes Trennglied. Es umfasst den Spreizvorsprung 122 sowie einen sich von dessen Stirnfläche 124 parallel zur Längskante 130 weg erstreckenden dünnen Zeiger 278. Die Länge des Zeigers 278 ist so gewählt, dass eine von der Stirnfläche 124 weg weisende Stirnfläche 280 in einer Ebene mit der Außenseite 268 liegt.
  • Zur Bestückung der Cliphalterung 210 mit einem Clip 52 wird wie folgt vorgegangen:
    Zunächst wird ein Clip 52 auf die Cliphalterung 110, an der noch keine Halterung 264 angeordnet ist, aufgebracht. In analoger Weise wie bei der Cliphal terung 110 werden durch die von der Schraubenfeder 76 ausgeübte Kraft durch die Klemmarme 54 der Spreizvorsprung 122 sowie das Trennglied 276 in Richtung auf die Spreizvorsprünge 134 bewegt, das heißt verschwenkt. Durch das Aufbringen des Clips 52 wird die Cliphalterung 210 von ihrer Grundstellung in die Lagerstellung überführt. Als nächstes wird die Halterung 264 an den freien Enden der Schenkel 115 in der oben beschriebenen Weise festgelegt. Dabei durchsticht der Zeiger 278 mit seiner Stirnfläche 280 das in Form einer dünnen Membran ausgebildete Indikatorglied 274. Die Cliphalterung 210 kann nun zusammen mit dem Clip 52 gereinigt und sterilisiert werden.
  • Wird der Clip 52 von der Cliphalterung 210 entfernt, bewegt sich das Trennglied 276 wieder in einer Richtung von den Spreizvorsprüngen 134 weg. Dabei reißt der Zeiger 278 das Indikatorglied 274 ein und beschädigt dieses irreversibel. Es wird quasi eine Sollbruchstelle 282 durchtrennt beziehungsweise irreversibel beschädigt, wie dies beispielhaft in 7 dargestellt ist. Ein Anwender kann dann sofort erkennen, ob der Clip 52 von der Cliphalterung 210 entfernt wurde oder nicht.
  • Alle oben beschriebenen Cliphalterungen 10, 110 und 210 sind aus dampfsterilisierbaren Materialien hergestellt. Vorzugsweise sind die Rahmen aus einem Kunststoff gefertigt. Auch die Indikatorglieder 164 und 274 können aus einem Kunststoff hergestellt sein.
  • Cliphalterungen, welche zum Halten und Lagern von für eine Mehrfachverwendung zugelassener Clips dienen, können insbesondere eingefärbt sein, beispielsweise in gelb. Sie können auch alternativ teilweise mit einem Farbcode versehen, eingefärbt und/oder mit einer farbigen Beschichtung versehen sein.
  • Das Indikatorglied 164 kann alternativ auch in Form eines Fadens ausgebildet sein.
  • Selbstverständlich können auch die Cliphalterungen 110 und 210 mit einem Datenspeicher 78 und/oder 80 ausgestattet sein, die entweder direkt am Rahmen 116 oder an einem Träger 82, wie im Zusammenhang mit der Cliphalterung 10 beschrieben, angeordnet sind.
  • Die Clipentnahmeanzeigeeinrichtungen 162 und 262 umfassen ferner eine Rückstelleinrichtung zum automatischen Überführen der Trennglieder 174 beziehungsweise 276 von der Lagerstellung in die Grundstellung nach Entfernen des Clips 52 von der jeweiligen Cliphalterung 110 beziehungsweise 210. Die Rückstelleinrichtung umfasst ein Rückstellelement, welches bei den Cliphalterungen 110 und 210 das tordierbar an der Basis 114 gehaltene Tragelement 156 umfasst. Alternativ kann die Rückstelleinrichtung auch mindestens einen elastisch federnden Abschnitt des Trennglieds 174 beziehungsweise des Indikatorglieds 274 umfassen, vorzugsweise dann, wenn kein Schwächungsbereich 152 am Rahmen 116 vorgesehen ist.

Claims (39)

  1. Chirurgische Cliphalterung (10; 110; 210) zum Halten und/oder Lagern eines chirurgischen Clips (52) umfassend einen Rahmen (16; 116), dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (16; 116) mindestens teilweise zwischen Klemmarme (54) eines Clips (52) zum Spreizen derselben einführbar ist und für die Klemmarme (54) eine erste und eine zweite Anlageebene (46, 48) definiert, die voneinander beabstandet sind, und dass die Cliphalterung (110; 210) eine Clipentnahmeanzeigeeinrichtung (162; 262) zum Anzeigen, ob ein Clip (52) von der Cliphalterung (110; 210) entfernt wurde oder nicht, umfasst.
  2. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (16; 116) mindestens einen Punkt- und/oder linienförmigen Anlagebereich (42, 44; 142, 144) umfasst, welcher die erste und/oder zweite Anlageebene (46, 48) definiert.
  3. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder die zweite Anlageebene (46, 48) durch mindestens einen linienförmigen Anlagebereich (42, 44; 142, 144) definiert wird.
  4. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder die zweite Anlageebene (46, 48) durch zwei oder mehr linienförmige Anlagebereiche (42, 44; 142, 144) definiert wird.
  5. Chirurgische Cliphalterung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (16; 116) mindestens einen Spreiz vorsprung (22, 34; 122, 134) trägt und dass der Spreizvorsprung (22, 34; 122, 134) den mindestens einen Anlagebereich (42, 44; 142, 144) umfasst.
  6. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Spreizvorsprung (22, 34; 122, 134) in Form eines Prismas mit einer einen Anlagebereich (42, 44; 142, 144) definierenden Kante (30, 40; 130, 140) ausgebildet ist.
  7. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Spreizvorsprung (22, 34; 122, 134) einen dreieckigen Querschnitt aufweist.
  8. Chirurgische Cliphalterung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Spreizvorsprung eine punktförmige Spitze aufweist.
  9. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Spreizvorsprung in Form einer Pyramide oder eines Kegels ausgebildet ist, welche eine einen punktförmigen Anlagebereich definierende Spitze aufweisen.
  10. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (16) einen ringförmig geschlossenen Rahmenteil (18) umfasst.
  11. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (116) einen U-förmigen Rahmenteil (118) umfasst.
  12. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (16; 116) symmetrisch zu mindestens einer Spiegelebene ausgebildet ist.
  13. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Spiegelebene senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zur ersten und/oder zweiten Anlageebene (46, 48) verläuft.
  14. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Datenspeicher (78, 80) zum Speichern von Daten zur Charakterisierung eines an der Cliphalterung (10; 110; 210) gehaltenen oder gelagerten Clips (52).
  15. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (78, 80) ein optisches und/oder ein elektronisches Speicherelement (92, 94) umfasst.
  16. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (78, 80) berührungslos auslesbar ist.
  17. Chirurgische Cliphalterung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (78, 80) optisch und/oder induktiv und/oder kapazitiv auslesbar ist.
  18. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (80) eine optisch auslesbare Beschriftung und/oder Kodierung umfasst.
  19. Chirurgische Cliphalterung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (78, 80) auf einem Träger (82) angeordnet ist.
  20. Chirurgische Cliphalterung nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenspeicher (78, 80) und/oder der Träger (82) mindestens einen selbstklebenden Flächenbereich umfasst.
  21. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (82) eine Rahmenaufnahme (84) aufweist zum mindestens teilweisen Aufnehmen mindestens eines Rahmenabschnitts (22; 122) des Rahmens (16; 116) in einer Lagerstellung, in welcher ein Clip (52) an der Cliphalterung (10; 110; 210) gehalten oder gelagert ist.
  22. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenaufnahme (84) in Form einer Durchbrechung (86) ausgebildet ist.
  23. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenaufnahme (84) korrespondierend zu dem mindestens einen Spreizvorsprung (22; 122) geformt ist.
  24. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung (162; 262) eine Sollbruchstelle (172; 282) umfasst, welche derart angeordnet und ausgebildet ist, dass sie beim Entfernen eines an der Cliphalterung (110; 210) gelagerten Clips (52) durchtrennbar oder irreversibel beschädigbar ist.
  25. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung (162; 262) ein Indikatorglied (164; 174) aufweist, welches die Sollbruchstelle (172; 282) umfasst.
  26. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Indikatorglied (164; 174) blättchen-, faden- und/oder streifenförmig ausgebildet ist.
  27. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Indikatorglied (164; 174) zwischen voneinander beabstandeten Teilen des Rahmens angeordnet ist.
  28. Chirurgische Cliphalterung nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Indikatorglied (164; 174) freie Enden des U-förmigen Rahmenteils (118) miteinander verbindet oder an einer diese verbindenden Halterung (264) gehalten ist.
  29. Chirurgische Cliphalterung nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Indikatorglied (164; 174) am Rahmen (16; 116) nach dem Anlegen eines Clips (52) an die Cliphalterung (110; 210) festlegbar ist.
  30. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung (162; 262) ein Trennglied (174; 276) zum Durchtrennen und/oder irreversiblen Beschädigen der Sollbruchstelle (172; 282) umfasst, welches derart ausgebildet ist, dass das Trennglied (174; 276) vor dem Anlegen eines Clips (52) eine Ruhestellung einnimmt, dass es beim Anlegen eines Clips (52) an die Cliphalterung (110; 210) von der Ruhestellung in eine Lagerstellung überführbar ist und dass es beim Entfernen des Clips (52) von der Cliphalterung (110; 210) von der Lagerstellung automatisch in die Ruhestellung überführbar ist und dabei die Sollbruchstelle (172; 282) durchtrennbar oder irreversibel beschädigbar ist.
  31. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung (162; 262) eine Rückstelleinrichtung umfasst zum automatischen Überführen des Trennglieds (174; 276) von der Lagerstellung in die Ruhestellung nach Entfernen des Clips (52) von der Cliphalterung (110; 210).
  32. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstelleinrichtung mindestens ein Rückstellelement umfasst.
  33. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückstelleinrichtung mindestens einen elastisch federnden Abschnitt des Trennglieds (174; 276) umfasst.
  34. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Cliphalterung (10) einstückig ausgebildet ist.
  35. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Cliphalterung (10; 110; 210) aus ei nem dampfsterilisierbaren Material hergestellt ist.
  36. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Cliphalterung (10; 110; 210) mindestens teilweise aus einem Kunststoff hergestellt ist.
  37. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Cliphalterung (10; 110; 210) mindestens teilweise mit einem Farbcode versehen, eingefärbt und/oder mit einer farbigen Beschichtung versehen ist.
  38. Chirurgische Cliphalterung nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen chirurgischen Clip (54) mit zwei relativ zueinander bewegbaren und federnd vorgespannt gelagerten, aufeinander zu weisende Klemmflächen (56) umfassenden Klemmarmen (54), welche in einer Lagerstellung, in welcher der Clip (52) an der Halterung (264) gehalten oder gelagert ist, am Rahmen (16; 116) derart anliegen, dass die Klemmflächen (56) die erste und die zweite Anlageebene (46; 48) definieren.
  39. Chirurgische Cliphalterung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Clip ein Aneurysmenclip ist.
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