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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine chirurgische Cliphalterung zum Halten
und/oder Lagern eines chirurgischen Clips, umfassend einen Rahmen.
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Chirurgische
Clips werden beispielsweise in Form von Aneurysmenclips in der Chirurgie
eingesetzt, um Aneurysmen zu behandeln, und zwar durch Abklemmen
mittels des Clips. Derartige Clips weisen üblicherweise zwei langgestreckte
Klemmarme auf, welche federnd gegeneinander vorgespannt sind. Der
Clip ist in der Regel in einer Grundstellung geschlossen, in welcher
die Klemmbacken aneinander anliegen. Dies hat jedoch den Nachteil,
dass chirurgische Clips nur sehr schwer gereinigt werden können. Eine
Reinigung ist jedoch erforderlich, wenn die Clips mehrfach verwendet
werden sollen oder wenn sie für einen
Eingriff bereitgestellt, aber nicht benötigt werden. Hierzu ist anzumerken,
dass bereits applizierte Clips starke Kontaminationen, insbesondere
an Klemmflächen
der Klemmarme, aufweisen können, die
nur schwer zu entfernen sind.
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Aus
der
DE 101 05 235
A1 ist eine Kassette zur Aufnahme von Ligatur-Clips bekannt.
In der
DE 100 14 542
C2 ist ein Erfassungssystem und ein Erfassungsverfahren
für chirurgische
Instrumente und Materialien beschrieben. Aus der
US 6,212,808 B1 ist eine
Identifizierungsanordnung zur Verwendung in der Neonatologie offenbart.
Aus der
US 5,040,676 ist eine
Lager- und Abgabevorrichtung für
einen Aneurysmenclip bekannt. Die
DE 695 16 574 T2 befasst sich mit der Verpackung
eines aus einem Formgedächtnismetall
bestehenden Gegenstands. In der
DE 199 03 752 C1 ist ein Magazin zur Aufnahme
von Clips beschrieben.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung vorzuschlagen,
welche eine Reinigung eines chirurgischen Clips verbessert.
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Diese
Aufgabe wird durch eine chirurgische Cliphalterung zum Halten und/oder
Lagern eines chirurgischen Clips, insbesondere eines Aneurysmenclips,
erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Rahmen mindestens teilweise zwischen Klemmarme eines Clips
zum Spreizen derselben einführbar
ist und für
die Klemmarme eine erste und eine zweite Anlageebene definiert,
die voneinander beabstandet sind und dass die Cliphalterung eine
Clipentnahmeanzeigeeinrichtung umfasst zum Anzeigen, ob ein Clip
von der Cliphalterung entnommen wurde oder nicht.
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Weiterbildungen
folgen in den weiteren Ansprüchen.
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Die
erfindungsgemäß vorgeschlagene
chirurgische Cliphalterung ermöglicht
auf einfache Weise ein Spreizen der Klemmarme eines chirurgischen Clips,
so dass die in einer Grundstellung aneinander anliegenden Klemmflächen der
Klemmarme, zum Beispiel in einer Reinigungsstellung, wenn der Clip an
der Cliphalterung gehalten ist, etwas voneinander beabstandet sind,
so dass die Klemmflächen,
auch wenn sie sehr stark kontaminiert sind, auf einfache Weise gereinigt
werden können,
beispielsweise durch Beaufschlagen mit einem Reinigungsfluid. Durch
die Definition der voneinander beabstandeten ersten und zweiten
Anlageebenen wird sichergestellt, dass die Klemmarme in ausreichender
Weise für
eine Reinigung gespreizt werden. Da die Klemmarme üblicherweise
federnd gegeneinander vorgespannt sind, erhöht sich aufgrund einer Aufspreizung der
Klemmarme die ausgeübte
vorspannende Kraft, so dass der Clip an der Cliphalterung in jedem
Fall sicher gehalten ist. Je größer der
Abstand zwischen den beiden Anlageebenen, um so größer die
vom Clip aufgebrachte Haltekraft, mit welcher die Cliphalterung
zwischen den Klemmarmen klemmend gehalten werden kann. Die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung
stellt somit sicher, dass die einmalige Entfernung von Clips, welche
nur einmal von der Cliphalterung entfernt werden sollen, möglicherweise
aber wieder an die ser festgelegt werden können, angezeigt wird. Eine
mit einer Clipentnahmeanzeigeeinrichtung ausgestattete Cliphalterung
eignet sich somit optimal zum Halten und/oder Lagern von Clips zur
einmaligen Verwendung, sogenannten "Single Use"-Clips.
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Günstig ist
es, wenn der Rahmen mindestens einen Punkt- und/oder linienförmigen Anlagebereich
umfasst, welcher die erste und/oder zweite Anlageebene definiert.
Ein Punkt- und/oder linienförmiger
Anlagebereich hat insbesondere den Vorteil, dass eine Klemmfläche der
Klemmarme praktisch nur minimal, wenn überhaupt, durch den Anlagebereich
verdeckt wird, so dass auch die normalerweise in der Grundstellung
aneinander anliegenden Klemmflächen
eines chirurgischen Clips optimal gereinigt werden können. Die
erste und/oder zweite Anlageebene können durch einen, zwei oder
mehr Punkt- und/oder linienförmige
Anlagebereiche definiert werden.
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Eine
Stabilität
der Cliphalterung kann beispielsweise dadurch verbessert werden,
dass die erste und/oder die zweite Anlageebene durch mindestens
einen linienförmigen
Anlagebereich definiert wird.
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Vorzugsweise
wird die erste und/oder die zweite Anlageebene durch zwei oder mehr
linienförmige
Anlagebereiche definiert. So kann die Stabilität der Cliphalterung weiter
erhöht
und eine auch dauerhafte Lagerung eines Clips sichergestellt werden. Insbesondere
können
die linienförmigen
Anlagebereiche parallel zueinander verlaufen. Dies gestattet es,
den Clip auf einfache Weise derart zu lagern, dass die linienförmigen Anlagebereiche
senkrecht oder quer zu einer von Klemmarmen des Clips definierten
Längsrichtung
orientiert sind.
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Ein
besonders einfacher Aufbau der Cliphalterung kann dadurch erreicht
wer den, dass der Rahmen mindestens einen Spreizvorsprung trägt und dass
der Spreizvorsprung den mindestens einen Anlagebereich umfasst.
Beispielsweise kann der Spreizvorsprung derart ausgebildet sein,
dass er einen Abstand zwischen der ersten und zweiten Anlageebene
definiert.
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Günstig ist
es, wenn der mindestens eine Spreizvorsprung in Form eines Prismas
mit einer einen Anlagebereich definierenden Kante ausgebildet ist.
Dies vereinfacht zum einen den Aufbau der Cliphalterung und zum
anderen stellt es sicher, dass eine maximal große Fläche der normalerweise in einer
Ruhestellung aneinander anliegenden Klemmarme unbedeckt bleibt und
so zum Reinigen von einem Reinigungsfluid erreicht werden kann.
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Vorteilhafterweise
weist der mindestens eine Spreizvorsprung einen dreieckigen Querschnitt
auf. So können
auf einfache Weise drei linienförmige
Anlageflächenbereiche
definiert werden, und zwar durch Kanten des Spreizvorsprungs, welcher
insbesondere auch in Form eines dreiseitigen Prismas, vorzugsweise
eines gleichseitigen oder gleichschenkligen Prismas ausgebildet
sein kann.
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Um
eine möglichst
geringe Kontaktfläche
zu definieren, an welcher ein Klemmbacken des Clips anliegt, ist
es günstig,
wenn der mindestens eine Spreizvorsprung eine punktförmige Spitze
aufweist. Unter einer punktförmigen
Spitze ist insbesondere jedes freie Ende eines Spreizvorsprungs
zu verstehen, welches im Wesentlichen punktförmig ausgebildet ist.
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Besonders
stabil aufgebaut kann ein Spreizvorsprung sein und dennoch nur eine
kleine Kontaktfläche
definieren, wenn er in Form einer Pyramide oder eines Kegels ausgebildet
ist, welche eine einen punktförmigen
Anlagebereich definierende Spitze aufweisen. Die Pyramide kann insbesondere
eine dreieckige oder eine viereckige Grundfläche aufweisen.
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Eine
Stabilität
der chirurgischen Cliphalterung kann auf einfache Weise dadurch
erhöht
werden, dass der Rahmen einen ringförmig geschlossenen Rahmenteil
umfasst.
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Vorteilhaft
kann es ferner auch sein, wenn der Rahmen einen U-förmigen Rahmenteil
umfasst. Ein U-förmiger
Rahmenteil ermöglicht
es beispielsweise, zwischen zwei Schenkeln desselben ein beweglich
gelagertes oder bewegliches Teil anzuordnen.
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Um
einen Konstruktionsaufwand für
die chirurgische Cliphalterung möglichst
gering zu halten, ist es vorteilhaft, wenn der Rahmen symmetrisch
zu mindestens einer Spiegelebene ausgebildet ist.
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Besonders
einfach wird der Aufbau der Cliphalterung, wenn die mindestens eine
Spiegelebene senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zur ersten und/oder
zweiten Anlageebene verläuft.
Selbstverständlich
wäre es
auch denkbar, die Cliphalterung derart zu formen, dass sie symmetrisch
zu einer Spiegelebene ausgebildet ist, die parallel zur ersten und/oder
zweiten Anlageebene verläuft.
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Vorzugsweise
umfasst die Cliphalterung einen Datenspeicher zum Speichern von
Daten zur Charakterisierung eines an der Cliphalterung gehaltenen
oder gelagerten Clips. So können
Clips, die nur eine sehr kleine Fläche zur Beschriftung umfassen, welche
häufig
nur mit einer Seriennummer der Clips versehen ist, vollständig gekennzeichnet
werden. Insbesondere können
Daten betreffend den Hersteller, eine Artikelnummer, eine CE-Prüfkennziffer,
eine Serien- und eine Chargennummer sowie weitere zur Charakterisierung
der Clips geeignete Daten im Datenspeicher gespeichert werden. Des
Weiteren können
auch Hinweise zur Applikation gespeichert werden, was sonst nur über eine
aufwändige
Verpackung möglich
wäre.
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Besonders
einfach lassen sich Daten speichern, wenn der Datenspeicher ein
optisches und/oder ein elektronisches Speicherelement umfasst.
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Um
einfach und schnell Daten aus Datenspeichern einer Vielzahl von
Cliphalterungen auslesen zu können,
ist es vorteilhaft, wenn der Datenspeicher berührungslos auslesbar ist. Dies
hat zudem den Vorteil, dass auch bei sehr kleinen Clips die benötigten Daten
auf einfache Weise erfasst werden können, beispielsweise zur Dokumentation
eines chirurgischen Eingriffs.
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Ein
Zugriff auf den Datenspeicher wird besonders einfach, wenn er optisch
und/oder induktiv und/oder kapazitiv auslesbar ist.
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Besonders
kostengünstig
wird der Datenspeicher, wenn er eine optisch auslesbare Beschriftung
und/oder Kodierung umfasst. Beispielsweise kann die Beschriftung
in Form von Zahlen und Buchstaben vorgesehen sein, zum Beispiel
aufgedruckt, auf- oder eingeprägt.
Als Kodierung eignet sich insbesondere eine Kodierung in Form eines
Barcodes.
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Grundsätzlich wäre es denkbar,
den Datenspeicher direkt am Rahmen anzuordnen. Günstig ist es jedoch, wenn der
Datenspeicher auf einem Träger angeordnet
ist. Ein Träger
lässt sich
einfach handhaben und gegebenenfalls in gewünschter Weise am Rahmen anordnen,
an diesem lagern oder mit diesem verbinden, insbesondere zeitweilig
oder dauerhaft. Ferner hat ein Träger den Vorteil, dass sofort
erkennbar ist, welcher Cliphalterung ein Datenspeicher zugeordnet
ist oder nicht. Des Weiteren können
Cliphalterungen individuell mit oder ohne Datenspeicher ausgestattet
werden.
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Zur
Dokumentation chirurgischer Eingriffe ist es günstig, wenn der Datenspeicher
und/oder der Träger
mindestens einen selbstklebenden Flächenbereich umfasst. Dies gestattet
es beispielsweise, den Datenspeicher und/oder den Träger direkt
in eine Patientenakte einzukleben. So können auch noch nach einem chirurgischen
Eingriff den Clip charakterisierende Informationen direkt aus der
Patientenakte entnommen werden. Optional muss die Patientenakte
nicht einmal geöffnet
werden, wenn der Datenspeicher berührungslos auslesbar ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Träger eine Rahmenaufnahme aufweist
zum mindestens teilweisen Aufnehmen mindestens eines Rahmenabschnitts
des Rahmens in einer Lagerstellung, in welcher ein Clip an der Cliphalterung
gehalten oder gelagert ist. Der Träger kann auf diese Weise temporär oder dauerhaft
am Rahmen angeordnet werden. Ferner ist es so auch möglich, gleichzeitig
mit dem Entfernen eines Clips von der Cliphalterung auch den Träger vom
Rahmen zu lösen,
beispielsweise durch außer
Eingriff Bringen des mindestens einen Rahmenabschnitts und der Rahmenaufnahme.
Vorzugsweise ist die Rahmenaufnahme derart ausgebildet, dass sie
quasi durch den an der Cliphalterung gehaltenen Clip verriegelt
wird, so dass sich der Träger nicht
vom Rahmen lösen
kann, wenn ein Clip an der Cliphalterung gehalten wird.
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Besonders
einfach herzustellen wird die Cliphalterung, wenn die Rahmenauf nahme
in Form einer Durchbrechung ausgebildet ist. Beispielsweise kann
der Träger
in Form eines Plättchens
ausgebildet sein, insbesondere eines aus Papier oder Kunststoff
hergestellten Plättchens.
Die Durchbrechung kann grundsätzlich
beliebige Formen aufweisen, vorzugsweise ist sie jedoch in Form
eines rechteckigen Schlitzes ausgebildet. In einen solchen Schlitz
kann beispielsweise ein Spreizvorsprung ganz oder teilweise eintauchen.
Dadurch, dass sich ein Klemmarm am Spreizvorsprung der Cliphalterung
abstützt,
wenn ein Clip an der Cliphalterung gehalten ist, wird so ein Entfernen
des Trägers
vom Rahmen unmöglich.
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Günstig ist
es, wenn die Rahmenaufnahme korrespondierend zu dem mindestens einen
Spreizvorsprung geformt ist. Beispielsweise ist es so möglich, die
Rahmenaufnahme derart auszubilden, dass ein Spreizvorsprung formschlüssig oder
im Wesentlichen formschlüssig
in die Rahmenaufnahme eintauchen und diese ausfüllen kann. Dadurch können Relativbewegungen
zwischen dem Träger
und dem Rahmen minimiert werden, wodurch ein Halt des Trägers am
Rahmen optimiert wird.
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Besonders
einfach erkennen lässt
sich eine Entnahme eines Clips von einer Cliphalterung, wenn die
Clipentnahmeanzeigeeinrichtung eine Sollbruchstelle umfasst, welche
derart angeordnet und ausgebildet ist, dass sie beim Entfernen eines
an der Cliphalterung gelagerten Clips durchtrennt oder irreversibel
beschädigt
wird. So ist direkt erkennbar, ob ein Clip von der Cliphalterung
entfernt wurde oder nicht.
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Vorzugsweise
weist die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung ein Indikatorglied auf,
welches die Sollbruchstelle umfasst. Das Indikatorglied ermöglicht einen
einfachen und kostengünstigen
Aufbau der Cliphalterung, denn es kann beispiels weise ganz oder teilweise
aus einem Material hergestellt werden, welches einfach und sicher
beim Entnehmen eines Clips von der Cliphalterung zerstört oder
irreversibel beschädigt
werden kann.
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Ein
besonders einfacher Aufbau des Indikatorglieds kann dadurch erreicht
werden, dass es plättchen-,
faden- und/oder streifenförmig
ausgebildet ist. Beispielsweise kann das Indikatorglied aus Papier
und/oder Kunststoff hergestellt sein.
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Damit
das Indikatorglied zum einen gut erkennbar und zum anderen auch
zum Zerstören
oder irreversiblen Beschädigen
leicht erreichbar ist, ist es vorteilhaft, wenn das Indikatorglied
zwischen voneinander beabstandeten Teilen des Rahmens angeordnet
ist.
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Eine
besonders einfache Anordnung der Clipentnahmeanzeigeeinrichtung
kann dadurch erreicht werden, dass das Indikatorglied freie Enden
des U-förmigen
Rahmenteils miteinander verbindet oder an einer diese verbindenden
Halterung gehalten ist. Das Indikatorglied lässt sich dadurch auf einfache Weise
anbringen. Ferner kann so eine Person auch gut erkennen, ob die
Sollbruchstelle durchtrennt oder irreversibel beschädigt wurde.
Außerdem
kann das Indikatorglied der Cliphalterung zusätzlich eine erhöhte Stabilität verleihen,
zumindest so lange ein Clip nicht von der Cliphalterung entfernt
und die Sollbruchstelle nicht durchtrennt oder irreversibel beschädigt wurde.
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Günstig ist
es, wenn das Indikatorglied am Rahmen festgelegt wurde, nachdem
ein Clip an die Cliphalterung angelegt wurde. So ist es insbesondere
möglich,
das Indikatorglied an der Cliphalterung anzuordnen, wenn ein Clip
und die Cliphalterung bereits die Lagerstellung einnehmen. Beispielsweise kann
beim Anlegen des Clips an der Cliphalterung ein Teil derselben verformt
werden, wodurch das Indikatorglied beim Lösen des Clips von der Cliphalterung
zwangsweise zerstört
oder irreversibel beschädigt
wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung
ein Trennglied zum Durchtrennen und/oder irreversiblen Beschädigen der
Sollbruchstelle umfasst, welches derart ausgebildet ist, dass das
Trennglied vor dem Anlegen eines Clips eine Ruhestellung einnimmt,
dass es beim Anlegen eines Clips an die Cliphalterung von der Ruhestellung
in eine Lagerstellung überführt wird
und dass es beim Entfernen des Clips von der Cliphalterung von der
Lagerstellung automatisch in die Ruhestellung überführt wird und dabei die Sollbruchstelle durchtrennt
oder irreversibel beschädigt.
Beispielsweise kann das Trennglied derart angeordnet und ausgebildet
sein, dass es eines der oben beschriebenen Indikatorglieder durchtrennt
oder teilweise beschädigt.
Vorzugsweise wird das Indikatorglied beziehungsweise die Sollbruchstelle
an der Cliphalterung erst dann angeordnet, wenn die Cliphalterung die
Lagerstellung einnimmt. Dies bedeutet, dass das Indikatorglied an
der Cliphalterung erst festgelegt wird, wenn das Trennglied quasi
unter Vorspannung gesetzt wurde, um die Cliphalterung nach Entnehmen
eines Clips automatisch von der Lagerstellung in die Ruhestellung
zu überführen.
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Vorteilhafterweise
umfasst die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung eine Rückstelleinrichtung
zum automatischen Überführen des
Trennglieds von der Lagerstellung in die Ruhestellung nach Entfernen des
Clips von der Cliphalterung. Die Rückstelleinrichtung dient beispielsweise,
und zwar abhängig
von der Ausgestaltung der Cliphalterung, dazu, das Trennglied von
der Lagerstellung in die Ruhestellung zurück zu überführen, wobei das Trennglied
dabei die Sollbruchstelle durchtrennt und/oder irreversibel beschädigt.
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Ein
besonders einfacher Aufbau der Rückstelleinrichtung
kann dadurch erreicht werden, dass diese mindestens ein Rückstellelement
umfasst.
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Ein
besonders kompakter Aufbau der Cliphalterung kann dadurch ermöglicht werden,
dass die Rückstelleinrichtung
mindestens einen elastisch federnden Abschnitt des Trennglieds umfasst.
Der elastisch federnde Abschnitt des Trennglieds bildet beispielsweise
ein Rückstellelement.
So lässt
sich die Funk tion des Rückstellelements
zusätzlich
in das Trennglied selbst integrieren, was eine Zahl der zur Ausbildung
der Cliphalterung erforderlichen Teile minimal hält und zudem einen kompakten
Aufbau derselben ermöglicht.
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Besonders
kostengünstig
und einfach herstellen lässt
sich die Cliphalterung, wenn sie einstückig ausgebildet ist. Beispielsweise
kann sie durch Spritzgießen
aus einem Kunststoff hergestellt werden.
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Damit
an der Cliphalterung gelagerte Clips mehrfach verwendet oder aufbereitet
werden können,
ist es günstig,
wenn die Cliphalterung aus einem dampfsterilisierbaren Material
hergestellt ist. Werden für
einen chirurgischen Eingriff eine Vielzahl von an Cliphalterungen
gelagerten Clips bereitgestellt, jedoch nicht alle benötigt, so
müssen
die nicht benötigten
Clips trotzdem einen Wiederaufbereitungszyklus durchlaufen. Durch
die dampfsterilisierbare Ausgestaltung der Cliphalterung kann ein
Clip dann an derselben verbleiben, auch wenn er mehrere Aufbereitungszyklen
durchlaufen muss.
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Besonders
einfach und kostengünstig
in der Herstellung wird die Cliphalterung, wenn sie mindestens teilweise
aus einem Kunststoff hergestellt ist. Kunststoffe lassen sich insbesondere
in gewünschter Weise
einfärben
und haben ferner den Vorteil, dass je nach Wahl des Kunststoffs
auch Teile der Cliphalterung elastisch federnd ausgebildet sein
können, um
zum Beispiel ein Rückstellelement
zu bilden.
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Vorzugsweise
ist die Cliphalterung mindestens teilweise mit einem Farbcode versehen,
eingefärbt
und/oder mit einer farbigen Beschichtung versehen. Diese Ausführungsform
einer Cliphalterung erlaubt es, in einer bestimmten Farbe, zum Beispiel
in Gelb, ganz oder teilweise eingefärbte Cliphalterungen vorzusehen,
an denen für
eine Mehrfachverwendung zugelassene Clips gehaltert oder gelagert
werden können.
Dementsprechend können
Cliphalterungen mit einer Clipentnahmeanzeigeeinrichtung farblich
anders kodiert sein. Eine farbliche Codierung in der vorgeschlagenen
Weise gestattet es zudem, bei mindestens einer Clipart auf einen
Datenspeicher zur Kennzeichnung der an der Cliphalterung gelagerten Clips
zu verzichten.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die Cliphalterung
einen chirurgischen Clip mit zwei relativ zueinander bewegbaren
und federnd vorgespannt gelagerten, aufeinander zu weisende Klemmflächen umfassenden
Klemmarmen, welche in einer Lagerstellung, in welcher der Clip an
der Halterung gehalten oder gelagert ist, am Rahmen derart anliegen,
dass die Klemmflächen
die erste und die zweite Anlageebene definieren. Einen chirurgischen Clip
direkt an der Cliphalterung in der beschriebenen Weise zu lagern
hat den Vorteil, dass insbesondere bei Vorsehen eines Datenspeichers
an der Cliphalterung alle den konkreten Clip charakterisierenden
Daten im Datenspeicher hinterlegt werden können und diese Arbeit nicht
vom Anwender vorgenommen werden muss. Ferner kann der Clip zusammen
mit der Cliphalterung direkt nach der Herstellung aufbereitet und
beispielsweise steril zur Weitergabe an einen Anwender verpackt
werden.
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Die
nachfolgende Beschreibung erfindungsgemäßer und nichterfindungsgemäßer Ausführungsformen
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung einen nichterfindungsgemäßen Cliphalterung
mit einem an dieser gehaltenen Clip mit Träger von oben;
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2:
eine perspektivische Ansicht der Anordnung aus 1 von
schräg
unten;
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3:
eine perspektivische Darstellung der Cliphalterung aus den 1 und 2 von
oben;
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4:
eine perspektivische Darstellung ähnlich 1 eines
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels
einer Cliphalterung mit an dieser gelagertem Clip;
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5:
eine perspektivische Darstellung der Cliphalterung aus 4 mit
durchtrennter Sollbruchstelle;
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6:
eine perspektivische Ansicht ähnlich 4 eines
weiteren Ausführungsbeispiels
einer Cliphalterung mit einem daran gelagerten Clip; und
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7:
eine perspektivische Darstellung der Cliphalterung aus 6 mit
irreversibel beschädigter Sollbruchstelle.
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In
den 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
einer chirurgischen, jedoch nicht erfindungsgemäßen Cliphalterung dargestellt
und insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehen. Sie umfasst
einen flachen quaderförmigen
Grundkörper 12, welcher
mit einer langlochartigen Durchbrechung 14 versehen ist.
Der Grundkörper 12 bildet
einen Rahmen 16, welcher aufgrund der vorgesehenen Durchbrechung 14 somit
einen ringförmig
geschlossenen Rahmenteil 18 umfasst. Auf einer Oberseite 20 des Rahmens 16 ist
ein Spreizvorsprung 22 symmetrisch angeordnet, welcher
in Form eines Prismas ausgebildet ist. Dreieckige Stirnflächen 24 des
Spreizvorsprungs 22 liegen jeweils in Ebenen, die von Längsseitenflächen 26 des
Rahmens 16 definiert werden. Eine Unterseite 28 des
Spreizvorsprungs 22 liegt flächig auf der Oberseite 20 auf,
so dass eine Längskante 30 des
im Querschnitt die Form eines gleichseitigen Dreiecks aufweisenden
Prismas senkrecht von der Oberseite 20 weg weist.
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Auf
einer Unterseite 32 des Rahmens 16 sind zwei weitere
Spreizvorsprünge 34 in
Form dreiseitiger Prismen anordnet, welche im Querschnitt die Form
eines gleichschenkligen, vorzugsweise gleichseitigen Dreiecks aufweisen.
Sie sind direkt angrenzend an voneinander weg weisenden Stirnflächen 36 des
Rahmens 16 angeordnet, und zwar derart, dass sie die Unterseite 32 des
Rahmens 16 im Bereich zwischen der Durchbrechung 14 und
den Stirnflächen 36 flächig überdecken,
allerdings nur auf einer Breite 38, welche einer Breite
der Durchbrechung 14 entspricht. Die Durchbrechung 14 ist
im Übrigen
etwa doppelt so lang wie breit. Längskanten 40 der Spreizvorsprünge 34 weisen
senkrecht von der Unterseite 32 weg und verlaufen sowohl
parallel zueinander als auch parallel zur Längskante 30. Die Längskanten 30 und 40 verlaufen
zudem parallel zur Oberseite 20, zur Unterseite 32 sowie
zu den Stirnflächen 36.
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Die
Längskante 30 bildet
einen linienförmigen
Anlagebereich 42, ebenso wie die Längskanten 40 linienförmige Anlagebereiche 44 bilden.
Der Anlagebereich 42 definiert eine parallel oder im Wesentlichen
parallel zur Oberseite 20 verlaufende erste Anlageebene 46.
Die Anlagebereiche 44 definieren eine zweite Anlageebene 48,
welche parallel zur Unterseite 32 verläuft. Ein Abstand 50 zwischen
der ersten Anlageebene 46 und der zweiten Anlageebene 48 ergibt
sich aus der Summe des Abstands der Längskante 30 von der
Oberseite 20, des Abstands der Oberseite 20 von
der Unterseite 32, also der Dicke des Grundkörpers 12,
und des Abstands der Unterseite 32 von einer der Längskanten 40.
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Die
Cliphalterung 10 dient zum Halten und/oder Lagern eines
chirurgischen Clips 52, wie er beispielhaft in den 1 und 2 in
Form eines Aneurysmenclips dargestellt ist. Der Clip 52 umfasst zwei
relativ zueinander bewegbare langgestreckte Klemmarme 54,
welche aus einem langgestreckten Rundstab geformt und einseitig
zur Ausbildung ebener Klemmflächen 56 abgeflacht
sind. In einer Grundstellung des Clips 52 liegen die Klemmflächen 56 flächig aneinander
an. Jeder der beiden Klemmarme 54 weist zwei freie Enden
auf, wobei sich jeweils an ein freies Ende jedes Klemmarms 54 ein
Verbindungsabschnitt 58 beziehungsweise ein Verbindungsabschnitt 60 anschließt. Die
Verbindungsabschnitte 58 und 60 sind relativ zu
den Klemmarmen 54 um einen Winkel von etwa 45° abgebogen.
Der Verbindungsabschnitt 60 umfasst zwei parallel zueinander
verlaufende Stege 62, welche zwischen sich einen Schlitz 64 definieren,
welcher eine Breite aufweist, die einer Breite des Verbindungsabschnitts 58 entspricht.
Aufgrund der Abbiegung der Verbindungsabschnitte 58 und 60 relativ
zu den Klemmarmen 54 sowie der beschriebenen Abmessungen
ist es möglich,
dass der Verbindungsabschnitt 58 den Verbindungsabschnitt 60 durchsetzt,
und zwar indem er durch den Schlitz 64 geführt ist.
Somit kreuzen sich die Verbindungsabschnitte 58 und 60.
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Mit
freien, von den Klemmarmen 54 weg weisenden Enden 66 und 68 der
Verbindungsabschnitte 58 und 60 sind freie Enden
von Schenkeln 70 und 72 einer 1,5 Windungen 74 umfassenden
Schraubenfeder 76 verbunden. Die Schraubenfeder 76 dient
dazu, die Schenkel 70 und 72, welche im Wesentlichen parallel
zu den Klemmarmen 54 verlaufen, voneinander weg zu bewegen.
Aufgrund der gekreuzten Verbindungsabschnitte 58 und 60 werden
dadurch aber jedoch die Klemmarme 54 aufeinander zu bewegt, bis
die Klemmflächen 56 in
einer Grund- oder Ruhestellung flächig aneinander anliegen. Durch
die von der Schraubenfeder 76 erzeugte Vorspannung können insbesondere
auch Gefäße zwischen
den Klemmflächen 56 abgeklemmt
werden. Dies ermöglicht
zum Beispiel auch die Behandlung von Aneurysmen.
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Die
Cliphalterung 10 umfasst ferner einen oder mehrere Datenspeicher 78 beziehungsweise 80.
Sie können
beispielsweise direkt am Grundkörper 12 oder
an einem, wie in den 1 und 2 dargestellten
Träger 82 angeordnet
sein. Der Träger 82 ist
in Form eines Blättchens
ausgebildet, welches aus einem Kunststoff oder Karton hergestellt
ist. Es ist langgestreckt rechteckig und etwas größer als
der Grundkörper 12,
so dass der Träger 82 die
Oberseite 20 vollständig überdeckt
und allseitig etwas über
den Rahmen 16 vorsteht. Des Weiteren weist der Träger 82 eine
Rahmenaufnahme 84 in Form einer Durchbrechung 86 auf.
Die Durchbrechung 86 ist rechteckig und so bemessen, dass
der Spreizvorsprung 22 die Durchbrechung 86 vollständig durchsetzen
und eine Rückseite 88 des
Trägers 82 flächig auf
der Oberseite 20 anliegen kann. Die Rückseite 88 kann mindestens
einen selbstklebenden Flächenbereich umfassen,
beispielsweise in Form eines doppelseitigen Klebebands oder -streifens.
Dies ermöglicht
es, den Träger 82 beispielsweise
in eine Patientenakte einzukleben.
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Bei
dem in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel
sind die Datenspeicher 78 und 80 auf einer Vorderseite 90 des
Trägers 82 angeordnet.
Die Datenspeicher 78 und 80 dienen zum Speichern
von Daten zur Charakterisierung des an der Cliphalterung 10 gelagerten
Clips 52. Insbesondere können Daten gespeichert werden
wie Hersteller, Artikelnummer, CI-Prüfstatus, Seriennummer, Chargennummer
oder sonstige Hinweise. Beim Datenspeicher 78 handelt es
sich um ein elektronisches Speicherelement 92, welches
berührungslos,
vorzugsweise induktiv und/oder kapazitiv, auslesbar ist. Die Daten speicher 78 und 80 können alternativ
oder optional auch gemeinsam vorgesehen sein. Die Datenspeicher 80 sind
in Form von optischen Speicherelementen 94 ausgebildet.
Diese können,
wie in den 1 und 2 beispielhaft
dargestellt, optisch auslesbare Beschriftungen umfassen, beispielsweise
in Form von aufgedruckten Zeichen wie Zahlen oder Buchstaben. Die
Beschriftung kann auch auf dem Träger 82 aufgeprägt oder
in diesen eingeprägt
sein. Alternativ zu einer Beschriftung kann auch eine Kodierung,
beispielsweise in Form eines Barcodes als optisches Speicherelement 94 vorgesehen
sein. Die Datenspeicher 80, die jeweils einen Teil der
Vorderseite 90 bedecken, sind ebenfalls berührungslos
auslesbar. Eine Kodierung kann ferner durch entsprechende Farbgebung
des Trägers 82 erfolgen,
beispielsweise kann er vollständig
eingefärbt
sein.
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Zum
Lagern des Clips 52 an der Cliphalterung 10 wird
zunächst
der Träger 82 derart
am Rahmen 16 angeordnet, dass der Spreizvorsprung 22 die Durchbrechung 86 durchsetzt
und so die Lagerstellung einnimmt. Durch Druckausübung auf
die Schenkel 70 und 72 werden diese aufeinander
zu bewegt, so dass die Klemmarme 54 voneinander weg bewegt werden.
Die Cliphalterung 10 mit dem Träger 82 wird zwischen
die Klemmarme 54 geschoben und der Druck auf die Schenkel 70 und 72 verringert,
bis die Klemmflächen 56 an
den Anlagebereichen 42 beziehungsweise 44 anliegen.
Die Klemmflächen 56 definieren
so die Anlageebenen 46 und 48, welche den Abstand 50 voneinander
aufweisen. Die Klemmflächen 56 sind
somit praktisch frei zugänglich,
so dass der an der Cliphalterung 10 gelagerte Clip 52 auf
einfache Weise gereinigt werden kann, beispielsweise durch Beaufschlagen
mit einem Reinigungsfluid. Auch bei einer nachfolgenden Dampfsterilisation können die
Klemmflächen 56 vollständig mit
Heißdampf
beaufschlagt werden.
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In
den 4 und 5 ist ein zweites, insgesamt
mit dem Bezugszeichen 110 versehenes, erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
einer chirurgischen Cliphalterung dargestellt. Sie umfasst einen Grundkörper 112,
welcher einen Rahmen 116 definiert. Der Rahmen 116 wiederum
umfasst ein U-förmiges
Rahmenteil 118 mit zwei über eine stegartige Basis 114 verbundenen
und parallel zueinander verlaufenden Stegen 115. Die Basis 114 und
die Schenkel 115 weisen einen rechteckigen Querschnitt
auf. An der Basis 114 ist symmetrisch und mittig ein Schwächungsbereich 152 ausgebildet.
Zwei parallel zueinander verlaufende Nuten 154, deren Längsachsen
sowohl senkrecht zu Längsachsen
der Basis 114 und zu einer Längsachse der Schenkel 115 verlaufen,
begrenzen ein Tragelement 156, welches im Querschnitt nur
etwa halb so groß ist
wie die übrige Basis 114 beziehungsweise
die Schenkel 115. Durch die vorgesehenen Nuten 154 werden
zwei schmale Stege 158 ausgebildet, die eine Torsion des
Tragelements 156 relativ zur verbleibenden Basis 114 beziehungsweise
den Schenkel 115 gestatten.
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Auf
einer Oberseite 120 des Rahmens 116 ist auf dem
Tragelement 156 ein Spreizvorsprung 122 angeordnet,
welcher in seiner Form dem Spreizvorsprung 22 entspricht.
Eine Unterseite 128 desselben liegt somit flächig auf
der Oberseite 120 auf. Eine Stirnfläche 124 des Spreizvorsprungs 122 verläuft parallel
zu von der Basis 114 weg weisenden Endflächen 160 der
Schenkel 115. Eine von der Oberseite 120 weg weisende
Längskante 130 des
Spreizvorsprungs 122 bildet einen Anlagebereich 142.
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Auf
einer Unterseite 132 des Rahmens 116 sind zwei
weitere Spreizvorsprünge 134 angeordnet, die
in Form, Anordnung und ihren Abmessungen den Spreizvorsprüngen 34 entsprechen.
Sie weisen von der Unterseite 132 weg weisende Längskanten 140 auf,
die ebenfalls Anlagebereiche 144 definieren.
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Die
Anlagebereiche 142 und 144 definieren Anlageebenen
analog den Anlageebenen 46 und 48, deren Abstand 150 sich
in analoger Weise wie bei der Cliphalterung 10 ergibt.
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Die
Cliphalterung 110 umfasst, im Gegensatz zur Cliphalterung 10,
eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 162 gekennzeichnete
Clipentnahmeanzeigeeinreichtung zum Anzeigen, ob ein Clip 52 von
der Cliphalterung 110 entfernt wurde oder nicht. Sie umfasst
ein Indikatorglied 164 in Form eines Papierstreifens. Das
Indikatorglied ist durch einen parallel zur Oberseite 120 und
sich ausgehend von der Stirnfläche 124 in
Richtung auf die Basis 114 erstreckenden, parallel zur
Oberseite 120 verlaufenden Schlitz 166 geführt, welcher
eine Tiefe aufweist, die einer Breite des Indikatorglieds 164 entspricht.
Freie Enden 168 des streifenförmigen Indikatorglieds 164 sind
in parallel zur Oberseite 120 verlaufenden Schlitzen 170 freier
Enden der Schenkel 115 festgelegt. Das Indikatorglied 164 umfasst
zwei Sollbruchstellen 172, die sich jeweils zwischen zwei
Schlitzen 170 und 166 befinden. Des Weiteren umfasst
die Clipentnahmeanzeigeeinrichtung 162 ein Trennglied 174,
welches im Wesentlichen durch den beweglichen, das heißt verschwenkbar,
an der Basis 114 gelagerten Spreizvorsprung 122 gebildet
wird.
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Die
Funktionsweise der Clipentnahmeanzeigeeinrichtung 162 wird
nachfolgend näher
beschrieben.
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Zur
Aktivierung der Clipentnahmeanzeigeeinrichtung 162 wird
zunächst
eine Cliphalterung 110 ohne das Indikatorglied 164 bereitgestellt
und ein Clip 52 an dieser gelagert, und zwar in der oben
beschriebenen Weise durch Auseinanderbewegen der Klemmarme 54 und
Einführen
der Cliphalterung 110 zwischen diese, bis die Klemmflächen 56 an
den Anlagebereichen 142 und 144 anliegen und die
Anlageebenen 46 und 48 definieren. Aufgrund der
einseitigen Lagerung des Spreizvorsprungs 122 am Schwächungsbereich 152 wird
der Spreizvorsprung 122 aufgrund der Wirkung der Schraubenfeder 76 etwas in
Richtung auf die beiden anderen Spreizvorsprünge 134 verschwenkt,
mit der Folge, dass der Abstand 150 in einer Lagerstellung,
in welcher der Clip 52 an der Cliphalterung 110 gehalten
ist, kleiner ist als in einer Ruhestellung der Cliphalterung 110,
in welcher kein Clip 52 eine Kraft auf den Rahmen 116 mit
dessen Spreizvorsprüngen 122 und 134 ausübt. Nimmt die
Cliphalterung 110 die Lagerstellung ein, wird das Indikatorglied 164 in
die Schlitze 166 und 170 eingeführt und
in diesen fixiert. Wird nun der Clip 52 von der Cliphalterung 110 entfernt,
geht diese wiederum in ihre Grundstellung über. Folge ist, dass sich der Spreizvorsprung 122 wieder
etwas von den Spreizvorsprüngen 134 weg
bewegt, wie es in 5 durch den dicken Pfeil angedeutet
ist. Dadurch vergrößert sich
wiederum der Abstand 150, allerdings mit der Folge, dass
das Indikatorglied 164 aufgrund der durch das Trennglied 174 ausgeübten Zugkraft
im Bereich der Sollbruchstellen 172 reißt. Ein Anwender kann dann
sofort erkennen, dass der ursprünglich
an der Cliphalterung 110 gehaltene Clip 52 von
dieser entfernt wurde.
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In
den 6 und 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer insgesamt mit dem Bezugszeichen 210 versehenen erfindungsgemäßen, Cliphalterung
dargestellt. Sie entspricht in ihrem prinzipiellen Aufbau der Cliphalterung 110,
so dass Teile der Cliphalterung 210, die denen der Cliphalterung 110 entsprechen,
mit denselben Bezugszeichen versehen sind.
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Die
Cliphalterung 210 unterscheidet sich von der Cliphalterung 110 durch
den Aufbau der Clipentnahmeanzeigeeinrichtung 262. Diese
umfasst eine platten förmige
Halterung 264, welche freie Enden der Schenkel 115 miteinander
verbindet. Zu diesem Zweck sind an der Halterung 264 in
entgegensetzte Richtungen weisende Aussparungen 266 vorgesehen,
deren freier Querschnitt einem Querschnitt der Schenkel 115 entspricht,
so dass diese die Aussparungen 266 vollständig ausfüllen. Eine
Außenseite 268 der
Halterung 264 schließt
bündig
mit den Endflächen 160 der
Schenkel 115 ab. Eine Breite der Halterung 264 definiert
einen Abstand 250 zwischen den Anlagebereichen 142 und 144 in
einer Grundstellung der Cliphalterung 210, in welcher kein
Clip 52 an der Cliphalterung 210 gelagert ist.
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An
der Halterung 264 ist eine quadratische, fensterartige
Durchbrechung 272 ausgebildet, welche von einer durch die
Oberseite 120 definierten Ebene symmetrisch geteilt wird.
Die Durchbrechung 272 ist durch ein membranartiges Indikatorglied 274 aus
Papier, Kunststoff oder Gewebe vollständig verschlossen.
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Zur
irreversiblen Beschädigung
des Indikatorglieds 274 dient ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 276 versehenes
Trennglied. Es umfasst den Spreizvorsprung 122 sowie einen
sich von dessen Stirnfläche 124 parallel
zur Längskante 130 weg
erstreckenden dünnen
Zeiger 278. Die Länge
des Zeigers 278 ist so gewählt, dass eine von der Stirnfläche 124 weg
weisende Stirnfläche 280 in
einer Ebene mit der Außenseite 268 liegt.
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Zur
Bestückung
der Cliphalterung 210 mit einem Clip 52 wird wie
folgt vorgegangen:
Zunächst
wird ein Clip 52 auf die Cliphalterung 110, an
der noch keine Halterung 264 angeordnet ist, aufgebracht.
In analoger Weise wie bei der Cliphal terung 110 werden
durch die von der Schraubenfeder 76 ausgeübte Kraft
durch die Klemmarme 54 der Spreizvorsprung 122 sowie
das Trennglied 276 in Richtung auf die Spreizvorsprünge 134 bewegt,
das heißt
verschwenkt. Durch das Aufbringen des Clips 52 wird die
Cliphalterung 210 von ihrer Grundstellung in die Lagerstellung überführt. Als
nächstes
wird die Halterung 264 an den freien Enden der Schenkel 115 in
der oben beschriebenen Weise festgelegt. Dabei durchsticht der Zeiger 278 mit
seiner Stirnfläche 280 das
in Form einer dünnen
Membran ausgebildete Indikatorglied 274. Die Cliphalterung 210 kann
nun zusammen mit dem Clip 52 gereinigt und sterilisiert werden.
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Wird
der Clip 52 von der Cliphalterung 210 entfernt,
bewegt sich das Trennglied 276 wieder in einer Richtung
von den Spreizvorsprüngen 134 weg. Dabei
reißt
der Zeiger 278 das Indikatorglied 274 ein und
beschädigt
dieses irreversibel. Es wird quasi eine Sollbruchstelle 282 durchtrennt
beziehungsweise irreversibel beschädigt, wie dies beispielhaft
in 7 dargestellt ist. Ein Anwender kann dann sofort erkennen,
ob der Clip 52 von der Cliphalterung 210 entfernt
wurde oder nicht.
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Alle
oben beschriebenen Cliphalterungen 10, 110 und 210 sind
aus dampfsterilisierbaren Materialien hergestellt. Vorzugsweise
sind die Rahmen aus einem Kunststoff gefertigt. Auch die Indikatorglieder 164 und 274 können aus
einem Kunststoff hergestellt sein.
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Cliphalterungen,
welche zum Halten und Lagern von für eine Mehrfachverwendung zugelassener
Clips dienen, können
insbesondere eingefärbt sein,
beispielsweise in gelb. Sie können
auch alternativ teilweise mit einem Farbcode versehen, eingefärbt und/oder
mit einer farbigen Beschichtung versehen sein.
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Das
Indikatorglied 164 kann alternativ auch in Form eines Fadens
ausgebildet sein.
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Selbstverständlich können auch
die Cliphalterungen 110 und 210 mit einem Datenspeicher 78 und/oder 80 ausgestattet
sein, die entweder direkt am Rahmen 116 oder an einem Träger 82,
wie im Zusammenhang mit der Cliphalterung 10 beschrieben, angeordnet
sind.
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Die
Clipentnahmeanzeigeeinrichtungen 162 und 262 umfassen
ferner eine Rückstelleinrichtung zum
automatischen Überführen der
Trennglieder 174 beziehungsweise 276 von der Lagerstellung
in die Grundstellung nach Entfernen des Clips 52 von der jeweiligen
Cliphalterung 110 beziehungsweise 210. Die Rückstelleinrichtung
umfasst ein Rückstellelement,
welches bei den Cliphalterungen 110 und 210 das
tordierbar an der Basis 114 gehaltene Tragelement 156 umfasst.
Alternativ kann die Rückstelleinrichtung
auch mindestens einen elastisch federnden Abschnitt des Trennglieds 174 beziehungsweise
des Indikatorglieds 274 umfassen, vorzugsweise dann, wenn
kein Schwächungsbereich
152 am Rahmen 116 vorgesehen ist.