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Die
Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung für Kraftfahrzeug
umfassend mindestens eine Lichtquelle, die Licht über eine
Lichteinkoppelfläche in einen stabförmigen Lichtleiter
einkoppelt, und der Lichtleiter eine eine Hauptlichtabstrahlrichtung
des Lichtleiters beinhaltende Symmetrieebene aufweist und eine in
Richtung einer Längsachse des Lichtleiters angeordnete
Lichtauskoppelfläche, die sich im Wesentlichen symmetrisch
zur Symmetrieebene über einen Teil des Umfangs und zumindest
einen Abschnitt der Länge des Lichtleiters erstreckt, sowie
einen Lichtumlenkbereich, der mit in Längsrichtung des
Lichtleiters nebeneinander angeordneten Lichtauskoppelelementen
versehen ist, die Licht in Richtung auf und zum Austritt durch die
Lichtauskoppelfläche umlenken.
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Stabförmige
Lichtleiter sind im Stand der Technik bekannt und beispielsweise
in der
DE 100 33 133
A1 beschrieben. Diese offenbart einen stabförmigen
Lichtleiter insbesondere für eine Signalleuchte für
Kraftfahrzeuge mit mindestens einer Lichtauskoppelfläche
und einer in Richtung einer Längsachse angeordneten quer
zur Längsachse abstrahlenden Lichtaustrittsfläche,
einer der Lichtsaustrittsfläche gegenüberliegenden
reflektierenden Fläche mit lichtablenkenden Mitteln, die über
die Lichteinkoppelfläche eingekoppeltes Licht über
die Lichtaustrittsfläche abstrahlen, und mit zwei einander
gegenüberliegenden Seitenflächen, die die Lichteintrittsfläche
und die reflektierende Fläche miteinander verbinden, wobei
lichtkonzentrierende Punkte gebildet werden.
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Des
Weiteren ist aus der
DE 103
28 216 ein stabförmiger Lichtleiter bekannt, wobei
an einem Außenumfang des Lichtleiters wenigstens zwei in
Umfangsrichtung des Lichtleiters versetzt zueinander angeordnete
streifenförmige Bereiche mit Auskoppelelementen vorgesehen
sein können, und wobei die streifenförmigen Bereiche
gegebenenfalls quer zur Längserstreckung des Lichtleiters
voneinander beabstandet sein können. Auf diese Weise kann
eine breitere Abstrahlcharakteristik erzielt werden.
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Darüber
hinaus sind derartige Lichtleiter vielfach im Stand der Technik
vorbekannt und werden insbesondere auch als ringförmige
Anordnung um weitere Lichtsysteme in Scheinwerfern von Kraftfahrzeugen
eingesetzt. In diesem Fall ist es vorteilhaft, dass die Lichteinkopplung örtlich
von der Lichtauskopplung getrennt werden kann.
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Nachteilig
ist es bei den bekannten, insbesondere ringförmigen Lichtleitern,
vor allem, sofern sich diese über größere
Bereiche ausdehnen, dass es zu einer selektiven Abschattung bestimmter
Winkelbereiche durch weitere Scheinwerfer oder Leuchtenelemente
kommen kann.
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Die
Erfindung löst nun diese Aufgabe durch die Bereitstellung
einer Beleuchtungseinrichtung der gattungsgemäßen
Art, bei der der mindestens eine Lichtumlenkbereich als erster dezentraler
Lichtumlenkbereich in Umfangsrichtung nicht symmetrisch zu der Symmetrieebene
des Lichtleiters angeordnet ist, wobei die Lichtumlenkung im Lichtumlenkbereich jedoch
dergestalt erfolgt, dass das Licht durch die symmetrisch zur Symmetrieebene
angeordnete mindestens eine Lichtauskoppelfläche austritt.
Unter symmetrisch sollen hierbei auch weitestgehend symmetrische
Anordnungen verstanden werden. Dies wird erreicht, indem die Lichtverteilung
nicht symmetrisch durch den Lichtumlenkbereich gebildet wird, sondern
ein überkreuzender Strahlengang geschaffen wird, so dass
vor der Lichtauskoppelfläche kein symmetrischer Strahlengang
gebildet wird, sondern eine Lichtabstrahlung beispielsweise hauptsächlich auf
der einen oder der anderen Seite der Symmetrieebene erzeugt wird.
Auf diese Weise kann das Problem, das insbesondere auch bei einem
Tagfahrlicht auftreten kann, dass viele Strahlen insbesondere bei ungünstigen
Einbausituationen bei einem symmetrisch abstrahlenden Aufbau durch
Blenden oder andere Teile im Scheinwerfer abgeschattet werden, wie beispielsweise
durch Tuben etc., reduziert werden. Durch den vorgesehenen kreuzenden
Strahlengang, der durch den dezentralen Lichtumlenkbereich realisiert
wird, können diese Abschattungseffekte reduziert werden.
Der Begriff "in Umfangsrichtung" bezeichnet eine Anordnung der Lichtumlenkbereiche oder
Lichtauskoppelfläche auf der Mantelfläche oder der
sich in Längsrichtung erstreckenden Außenwandung
des Lichtleiters, der nicht zylindrisch geformt sein muss. Die Lichtumlenkbereiche
und die Lichtauskoppelfläche weisen also neben der Erstreckung
in Längsrichtung des Lichtleiters auch eine Erstreckung
quer hierzu auf, wobei diese Richtung als Umfangsrichtung bezeichnet
ist.
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Dabei
kann es zum einen vorgesehen sein, dass lediglich ein dezentraler
Lichtumlenkbereich vorgesehen ist, der sich über die gesamte
Länge oder auch nur einen Teil der Länge des stabförmigen Lichtleiters
erstreckt. Der stabförmige Lichtleiter kann dabei so gestaltet
sein, dass er gerade oder gekrümmt bzw. gebogen ausgebildet
ist. Insbesondere kann auch vorgesehen sein, dass der stabförmige Lichtleiter
mindestens eine Verzweigung aufweist und sich beispielsweise in
zwei Arme aufspaltet, die dann wiederum zur Bildung eines ringförmigen
Lichtleiters miteinander verbunden sein können, wobei insbesondere
vorgesehen sein kann, dass der ringförmige Bereich des
stabförmigen Lichtleiters in dem für einen Betrachter
sichtbaren Teil einer Beleuchtungseinrichtung angeordnet sein kann,
wohingegen der Bereich vor Aufspaltung des Lichtleiters in zwei Arme
so angeordnet sein kann, dass er für einen Betrachter einer
entsprechenden Beleuchtungseinrichtung nicht sichtbar ist, dass
jedoch in diesem Bereich die Lichteinkoppelfläche liegt.
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Nach
einer besonders bevorzugten selbständig erfinderischen
Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass mehrere Lichtumlenkbereiche
vorgesehen sind, wobei weitere Lichtumlenkbereiche als zentraler
Lichtumlenkbereich symmetrisch zur Symmetrieebene oder als weiterer
dezentraler Lichtumlenkbereich nicht symmetrisch zur Symmetrieebene des
Lichtleiters ausgebildet sein können. Dabei erfolgt die
Lichtabstrahlung sämtlicher Lichtumlenkbereiche dergestalt,
dass die Lichtabstrahlung durch die symmetrische Lichtauskoppelfläche
erfolgt.
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Dazu
kann vorgesehen sein, dass sich die verschiedenen Lichtumlenkbereiche,
insbesondere ein zentraler und ein dezentraler Lichtumlenkbereich, über
einen gleichen Abschnitt der Länge des Lichtleiters erstrecken.
Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Erstreckung in Längsrichtung
des Lichtleiters unterschiedlich ausgebildet ist. So kann z. B.
vorgesehen sein, dass bei einem ringförmigen Lichtleiter
in Einbaulage lediglich in zwei seitlichen Bereichen des ringförmigen
Lichtleiters dezentrale Lichtumlenkbereiche vorgesehen sind, wohingegen im
oberen und unteren Ringbereich nur der zentrale Lichtumlenkbereich
vorgesehen ist. Die Ausgestaltung, an welchen Abschnitten und über
welche Länge dezentrale oder zentrale Lichtumlenkbereiche
vorgesehen sind, kann von den individuellen Abschattungsbedingungen
abhängig gemacht werden. Hierfür kann es erheblich
sein, ob lediglich Bereiche oder der gesamte stabförmige
Lichtleiter einer Abschattung unterworfen ist, und darüber
hinaus können auch die erforderlichen Lichtcharakteristiken,
die durch die Beleuchtungseinrichtung erzielt werden sollen oder
aufgrund gesetzlicher Vorgaben erzielt werden müssen, ausschlaggebend
sein.
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Insbesondere
kann es vorgesehen sein, sofern es einen zentralen und dezentralen
Umlenkbereich gibt, dass der zentrale Lichtumlenkbereich in Umfangsrichtung
schmaler gestaltet ist als im Stand der Technik üblich.
Auf diese Weise wird insbesondere Raum für einen weiteren
Lichtumlenkbereich seitlich hiervon, also nicht symmetrisch zur
Symmetrieebene des Lichtleiters, geschaffen.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass der mindestens eine dezentrale Lichtumlenkbereich
und der zentrale Lichtumlenkbereich miteinander verbunden sind.
D. h., die beiden Lichtumlenkbereiche stoßen in Längsrichtung
des Lichtleiters unmittelbar aneinander an. Der Übergang
zwischen den Lichtumlenkbereichen kann dabei sowohl stetig als auch
unstetig sein. Dabei kommen Übergänge durch Kanten
oder Stufen in Frage und es können auch Übergänge,
die durch eine Kurve realisiert werden können, gegeben sein.
Grundsätzlich kann auch vorgesehen sein, dass die beiden
Lichtumlenkbereiche in Umfangsrichtung voneinander beabstandet sind.
Der Beabstandung sind hierbei durch die Größenverhältnisse sowie
die notwendige Breite von vorgesehenen Auskoppelelementen Grenzen
gesetzt.
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Dabei
kann es besonders vorteilhaft sein, wenn eine Hauptlichtabstrahlrichtung
des zentralen Lichtumlenkbereichs und eine Hauptlichtabstrahlung eines
dezentralen Lichtumlenkbereichs einen Winkel von 5° bis
90° und insbesondere von 10° bis 45° und insbesondere
bevorzugt von 10° bis 30° zwischen sich einschließen,
wobei die Lichthauptabstrahlrichtung des zentralen Lichtumlenkbereichs
mit der Symmetrieebene zusammenfällt. Die Hauptlichtabstrahlrichtung
des zentralen Bereichs entspricht damit der Hauptlichtabstrahlrichtung
des Lichtleiters als solchem. Durch das Verkippen der Hauptabstrahlrichtungen
der zentralen und der dezentralen Lichtumlenkbereiche kann der dezentrale
Lichtumlenkbereich definiert auch in Winkelbereiche abstrahlen,
die nicht mit der eigentlichen Hauptabstrahlrichtung des Lichtleiters übereinstimmen.
So kann auf diese Weise erreicht werden, dass Licht, das normalerweise
im Bereich einer Abschattung, beispielsweise durch einen Tubus oder
weitere Blendenelemente eines Kraftfahrzeug-Scheinwerfers abgestrahlt
werden würde, und somit zur Erzeugung einer Lichtverteilung vor
der Beleuchtungseinrichtung auf einer Straße vor einem
Kraftfahrzeug nicht mehr zur Verfügung stünde,
durch den dezentralen Lichtumlenkbereich so abgestrahlt wird, dass
ein überkreuzender Strahlengang vorgesehen ist und so zusätzliches
Licht durch die Lichtauskoppelfläche austritt und zur Erzeugung einer
Lichtverteilung beispielsweise vor einem Kraftfahrzeug zur Verfügung
steht.
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Dabei
kann je nach gewünschter Anordnung der Hauptabstrahlrichtung
des dezentralen Lichtumlenkbereichs vorgesehen sein, dass dieser
auf der einen oder auf der anderen Seite der Symmetrieebene des
Lichtleiters vorgesehen ist. Grundsätzlich können
hierbei auch mehr als zwei bzw. drei Lichtumlenkbereiche in Umfangsrichtung,
aber auch in Längsrichtung nebeneinander vorgesehen sein.
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Die
Lichtumlenkbereiche weisen dabei zur Lichtauskopplung sogenannte
Auskoppelelemente auf, die quer zur Längsachse des Lichtleiters
angeordnet sind und vorzugsweise durch Prismen gebildet werden,
wobei die Prismen insbesondere symmetrisch ausgestaltet sind. Dabei
kann vorgesehen sein, dass die einzelnen Lichtauskoppelelemente sich
in Längsrichtung des Lichtleiters unmittelbar aneinander
anschließen. Es können jedoch auch Abstände
zwischen den Lichtauskoppelelementen vorgesehen sein oder es können
lichtauskoppelelementfreie Bereiche vorgesehen sein. Dabei sorgen die
Auskoppelelementbreite sowie deren Position und der Lichtleiterquerschnitt
für die Lichtverteilung des ausgekoppelten Lichts.
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Darüber
hinaus kann insbesondere vorgesehen sein, dass als Lichteinkoppelfläche
eine Stirnfläche des Lichtleiters dient. Dabei kann insbesondere die
Lichteinkoppelung entfernt von der Lichtauskopplung vorgesehen sein,
wozu insbesondere Zwischenbereiche in Längsrichtung des
Lichtleiters vorgesehen sein können, die keinen Lichtumlenkbereich
tragen und keine Lichtauskoppelfläche aufweisen. In diesem
Bereich des Lichtleiters, den man als Lichtdurchleitbereich bezeichnen
kann, wird das Licht mittels Totalreflexion umgelenkt, ohne den
Lichtleiter zu verlassen. Erst sobald das Licht auf einen Lichtumlenkbereich
mit Auskoppelelementen trifft, der das Licht so umlenkt, dass es
nicht länger mit Totalreflexion an der Mantelfläche
des Lichtleiters im Bereich der Lichtauskoppelfläche reflektiert
wird, kann Licht durch die Lichtauskoppelfläche austreten.
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Sofern
vorgesehen ist, dass, beispielsweise zur Bildung einer ringförmigen
Beleuchtungseinrichtung, der Lichtleiter in zwei Arme aufgespalten
wird, die sich dann zu einer Ringform wieder verbinden, kann der
Aufspaltungsbereich so gestaltet sein, dass möglichst geringe
Verluste in diesem Bereich auftreten. Dies kann beispielsweise durch
Wahl eines besonderen Winkels der beiden Arme zueinander erfolgen,
wie es beispielsweise in der
DE 101 62 105 A1 beschrieben ist. Alternativ
können jedoch auch im Aufspaltungsbereich Umlenkeinrichtungen,
beispielsweise in Form eines dort eingefügten Prismas, vorgesehen
sein, die das Licht durch Reflexion so umlenken, dass es in die
beiden gebildeten Arme des Lichtleiters eintritt und dort durch
Totalreflexion weiter geleitet wird.
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Des
Weiteren können auch mehr als eine Lichteintrittsfläche
vorgesehen sein. Insbesondere können bei einem stabförmigen
Lichtleiter auch beide Stirnseiten als Lichteintrittsfläche
ausgebildet sein.
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Ein
entsprechender Lichtleiter kann dabei als Beleuchtungseinrichtung
dienen, wobei hierdurch insbesondere ein Tagfahrlicht gebildet werden
kann, das den Vorschriften für Tagfahrlicht gemäß den
jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen
Anmeldungsunterlagen. Die Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung
näher erläutert. Dabei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines stabförmigen Lichtleiters
nach dem Stand der Technik;
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2 eine
Beleuchtungseinrichtung gemäß dem Stand der Technik;
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3 eine
erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung und
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4 in
den Darstellungen a), b) und c) drei Ausgestaltungen eines Lichtleiters
gemäß der Erfindung.
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1 zeigt
einen Lichtleiter, der in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet und
stabförmig ausgebildet ist. Dabei ist in Darstellung a)
die Seitenansicht auf einen derartigen Lichtleiter gezeigt, wohingegen
Darstellung b) von 1 einen Lichtleiter im Schnitt
entlang der Linie A-A zeigt.
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Des
Weiteren ist eine Lichtquelle 12 vorgesehen, die Licht über
eine Lichteinkoppelfläche 14, die an einer Stirnseite
des Lichtleiters 10 angeordnet ist, in den Lichtleiter 10 einkoppelt.
Das Licht wird hierbei, wie durch den Lichtstrahl 16 verdeutlicht
ist, mittels Totalreflexion in der Mantelfläche 18 des Lichtleiters 18 umgelenkt,
bis es auf ein Auskoppelelement 20 auftrifft, das an einer
Lichtumlenkfläche 22, die sich in Längsrichtung
des Lichtleiters erstreckt und über einen Umfangsbereich
des Lichtleiters in dessen Querrichtung vorgesehen ist, angeordnet
ist. Die Auskoppelelemente 20 sind hierbei symmetrische
Prismen, die quer zur Längsrichtung, die durch den Pfeil 24 angedeutet
ist, angeordnet sind. Treffen die Lichtstrahlen, wie der Lichtstrahl 16 dann
in seinem weiteren Verlauf, auf ein derartiges Lichtauskoppelelement 20,
so werden sie dergestalt umgelenkt, dass sie den Lichtleiter verlassen,
ohne durch die Mantelfläche 18 des Lichtleiters
erneut reflektiert zu werden. Hierbei weist der Lichtleiter 10 einen
in Längsrichtung verlaufenden, sich über einen
Umfangsbereich des Lichtleiters 10 erstreckenden Bereich
auf, der als Auskoppelfläche 26 dient.
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Dabei
weist der stabförmige Lichtleiter insbesondere eine Symmetrieebene
auf, die mit dem Bezugszeichen 34 gekennzeichnet ist, wobei
die beiden jenseits der Symmetrieebene liegenden Hälften
des Lichtleiters 10 spiegelsymmetrisch aufgebaut sind. Die
Hauptlichtabstrahlrichtung des Lichtleiters fällt dabei
mit der Symmetrieebene 34 zusammen.
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Zur
Erzielung einer möglichst gleichmäßigen Lichtverteilung
beidseits der Symmetrieebene ist es dabei im Stand der Technik vorgesehen,
die Lichtumlenkfläche ebenfalls symmetrisch zur Symmetrieebene 34 auszubilden
und insbesondere auch die Auskoppelelemente 20 symmetrisch
zur Symmetrieebene 34 zu gestalten.
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In
Darstellung b) von 1 ist der Lichtleiter 10 nun
im Querschnitt entlang der Linie A-A gezeigt, wobei der Lichtleiter 10 einen
Lichtleitkörper 28 umfasst, der im Wesentlichen
aus einem ersten Teilbereich 28a besteht, der eine ellipsoide
Grundfläche aufweist, und einem Teilbereich 28b,
der eine trapezförmige Grundfläche besitzt. Die
beiden Teilbereiche, wobei der Teilbereich 28a insbesondere
auch nur ein Teil der Ellipse sein kann, sind miteinander einstückig und
ohne Grenzfläche verbunden. Im Bereich des Teils 28b ist
durch die eine Parallelfläche des Trapezes die Lichtumlenkfläche 22 gebildet,
auf der die Lichtauskoppelelemente 20 angeordnet sind.
Dabei zeigt 1 eine Ausgestaltung gemäß dem
Stand der Technik. Ferner ist in 1b mit
einer geschwungenen Klammer und dem Bezugszeichen 30 die Lichtauskoppelfläche
des Lichtleiters, der sich über einen Teil des Umfangs
des Lichtleiters erstreckt, gekennzeichnet.
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2 zeigt
nun eine Ausgestaltung einer Beleuchtungseinrichtung gemäß dem
Stand der Technik, wobei hier der stabförmige Lichtleiter
aus einem ersten Lichtleiterbereich 10 besteht, der als
Lichtdurchleitbereich für einen ringförmigen Lichtleiterbereich 10b dient,
wobei sich der Lichtleiter 10 beim Übergang vom
Lichtleiterbereich 10a in den Bereich 10b in zwei
Arme aufteilt, die dann wiederum zur Bildung des ringförmigen
Bereichs 10b miteinander einstückig und ohne Grenzfläche
verbunden sind. Des Weiteren ist auch hier eine Lichtquelle 12 dargestellt. Im
Bereich des ringförmigen Abschnitts 10b des Lichtleiters 10 ist
nun ein Lichtumlenkbereich 22 mittels einer dicken Linie
gekennzeichnet, der dem Lichtumlenkbereich 22 gemäß 1 entspricht.
Im Lichtumlenkbereich 22 sind Auskoppelelemente 20 in Form
von symmetrischen Prismen angeordnet. Die Prismen weisen hierbei
eine Breite B auf, die in 1b angedeutet
ist. Mit dem Bezugszeichen 32 ist ein Tubus gekennzeichnet,
der im eingebauten Scheinwerfer sich allseitig um den ringförmigen
Bereich 10b des Lichtleiters erstreckt und diesen so einschließt.
Ein entsprechender Lichtleiter kann dabei als Beleuchtungseinrichtung
dienen, wobei hierdurch insbesondere ein Tagfahrlicht gebildet werden
kann, das den Vorschriften für Tagfahrlicht gemäß den
jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht.
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Hierbei
zeigt die mit a) gekennzeichnete Darstellung in 2 eine
Ansicht von vorne, wohingegen Darstellung b) einen Schnitt entlang
der Linie B-B zeigt.
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In
Darstellung b) ist nun die Lichtabstrahlung des Lichtleiters mit
einer einzelnen Lichtumlenkfläche, die als zentrische Lichtumlenkfläche
ausgebildet ist, dargestellt.
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Durch
die vergleichsweise breite Gestaltung der Auskoppelelemente wird
eine möglichst breit gefächerte Abstrahlung des
Lichts vor der Lichtauskoppelfläche erreicht, wobei das
Licht um einen bestimmten Winkel von beispielsweise 20° zur
Hauptabstrahlrichtung, die mit der Symmetrieebene 34 zusammenfällt,
herum abgestrahlt wird. Durch den Tubus 32 wird jedoch
das unter einem Winkel von 20° austretende Licht abgeschattet
und geht so für eine Lichtverteilung verloren.
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3 zeigt
eine Ausgestaltung gemäß der Erfindung, wobei
die Auskoppelelemente 20 hier eine geringere Breite b aufweisen
als die Auskoppelelemente 20 gemäß 1 und 2.
Anstelle der breiten Auskoppelelemente 20 im Lichtumlenkbereich 22 sind
hier bereichsweise an den beiden seitlichen Bereichen des ringförmigen
Abschnitts des Lichtleiters 10b weitere Lichtumlenkflächen 36a und 36b vorgesehen.
Diese erstrecken sich nicht über den gesamten Umfang des
ringförmigen Abschnitts 10b, wie es der Lichtumlenkbereich 22 tut.
In den Lichtumlenkbereichen 36a und 36b sind ebenfalls
Lichtauskoppelelemente 20 entsprechend dem Lichtumlenkbereich 22 vorgesehen.
Ebenso wie in 2 ist in Darstellung a) nun
der Tubus 32 gezeigt, der bei einer eingebauten Lichtquelle
jedoch den Lichtleiter 10 seines ringförmigen
Abschnitts 10b vollständig umschließen würde.
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3 zeigt
in Darstellung b) einen Schnitt durch den Tubus sowie den Lichtleiter 10 gemäß 3a. Durch die schmaleren Auskoppelelementreihen
wird hier zum Einen durch den zentralen Lichtumlenkbereich eine
andere Lichtverteilung erzeugt, so dass der Strahlengang einen geringen
oder keinen Lichtanteil aufweist, der in einem solchen Winkel abgestrahlt
wird, dass er einer Abschattung durch den Tubus 32 unterliegen
würde. Zum Anderen weist der entsprechende Lichtleitring 10b nun
eine asymmetrische Abstrahlcharakteristik auf aufgrund der dezentral,
d. h. außerhalb der Symmetrieebene angeordneten Umlenkbereiche 36a und 36b,
die zu 4 noch beschrieben werden. Durch die schmaler
gehaltenen Auskoppelelemente in Umfangsrichtung besitzen diese eine
schmalere Winkelstreuung und mittels der Lichtumlenkbereiche 36a und 36b können
in bestimmten Bereichen kreuzende Strahlen für einen größeren
Winkelbereich erzeugt werden, der jedoch hinsichtlich seiner Abstrahlrichtung
derart vorgegeben werden kann, dass keine Abschattung erfolgt und
doch eine größere horizontale Streuung der Lichtverteilung
vor einer derartigen Beleuchtungseinrichtung gegeben ist.
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4 zeigt
nun drei Ausgestaltungen eines Lichtleiters gemäß der
Erfindung mit jeweils einem zentralen Lichtumlenkbereich 22 sowie
einem dezentralen Lichtumlenkbereich 36. Der zentrale Lichtumlenkbereich 22 entspricht
dabei dem in 1 gezeigten, weist jedoch eine
geringere Breite auf, die hier mit b bezeichnet ist, als der Lichtumlenkbereich 22 in 1,
der eine Breite B hinsichtlich seiner Auskoppelelemente 20 aufweist.
Darüber hinaus ist ein davon in Umfangsrichtung beabstandeter
dezentraler Lichtumlenkbereich 36 vorgesehen, der nicht
symmetrisch zur Symmetrieebene 34 angeordnet ist. Die mit 40 bezeichneten
Lichtstrahlen stammen hierbei aus einer Umlenkung durch die Lichtauskoppelelemente 20 des
Lichtumlenkbereichs 22, der symmetrisch zur Symmetrieebene 34 ausgebildet
ist. Diese Lichtauskoppelelemente koppeln hauptsächlich
in den Bereich HV auf einem Messschirm, der vor einer entsprechenden
Beleuchtungseinrichtung angeordnet wäre, aus. Darüber
hinaus wird Licht durch die Auskoppelelemente 38 des dezentralen
Umlenkbereichs 36 ausgekoppelt, wobei diese Lichtstrahlen mit 42 bezeichnet
sind und in einem Winkel von ca. 20°, der mit α bezeichnet
ist, zu der Hauptlichtabstrahlrichtung, die mit der Symmetrieebene 34 zusammenfällt,
des Lichtumlenkbereichs 22 verkippt sind. D. h., die Hauptabstrahlrichtung
des Umlenkbereichs 36 liegt in einem Winkel von 20° zur
Hauptlichtabstrahlrichtung des Lichtumlenkbereichs 22,
die der Richtung der Symmetrieebene 34 entspricht.
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Eine
weitere Ablenkung der Lichtstrahlen wird dabei durch die als Linse
wirkende Mantelfläche 18 des Lichtleiters erzeugt.
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Darstellung
b) zeigt nun eine weitere Gestaltung, wobei auch hier eine dezentrale
Lichtumlenkfläche sowie eine zentrale Lichtumlenkfläche 22 vorgesehen
sind. Gemäß Darstellung 4b sind die Lichtumlenkbereiche 22 und 26 unmittelbar
aneinander anschließend ausgebildet, wobei im Übergang
eine Kante 44 vorgesehen ist. Alternativ dazu kann auch, wie
in 4c vorgesehen ist, ein stetiger Übergang mittels
einer Kurve (Spline) geschaffen werden zwischen dem Lichtumlenkbereich 36 und
dem Lichtumlenkbereich 22, wobei der Übergang
hier mit 46 gekennzeichnet ist.
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Durch
den zusätzliche Lichtumlenkbereich 36, der dezentral
angeordnet ist und Lichtauskoppelelemente 38 aufweist,
kann auch in Winkelbereiche abgestrahlt werden, die nicht mit der
ursprünglichen Hauptabstrahlrichtung übereinstimmen.
Wurde gemäß 2 der Winkelbereich
von 20° durch den Tubus zur Tubusseite hin blockiert, kann
durch einen zusätzlichen Lichtumlenkbereich 36a,
b außerhalb des Lichtumlenkbereichs 22, wie in 3 gezeigt, eine
Abstrahlung in diesem Raumwinkel vermieden werden, wobei der Bereich 36a und
der Bereich 36b jeweils in Richtung auf das Innere des
ringförmigen Abschnitts 10b abstrahlen. Auf diese
Weise können Lichtstrahlen, die durch seitlich benachbarte
Blenden oder Scheinwerferteile abgeschattet würden, und
so Licht, das zur Erzeugung einer Lichtverteilung beispielsweise
vor einem Kraftfahrzeug bereitgestellt werden könnte, blockieren,
nun umgangen werden, indem bestimmte Winkelbereiche von der Beleuchtungseinrichtung
nicht länger bedient werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10033133
A1 [0002]
- - DE 10328216 [0003]
- - DE 10162105 A1 [0016]