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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen,
zum Beispiel Kleidungsstücken, insbesondere für
den Einbau in Kraftfahrzeugen.
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Kleideraufhängevorrichtungen
mit festen oder zusammenfaltbaren Kleiderbügeln, die auf
der Rückseite einer Rückenlehne oder Kopfstütze
eines Kraftfahrzeugsitzes fest eingebaut oder abnehmbar montiert
werden können, sind aus dem Stand der Technik hinlänglich
bekannt, z. B. aus
DE
20 2004 005 875 U1 ,
US
5,383,588 und
EP
0 884 138 A1 . Im Handel sind feste, meist einteilig aus
Stahldraht oder Kunststoff gefertigte Kleiderbügel, welche
mittels Adapterstücken an den Haltestangen der Kopfstützen abnehmbar
befestigt sind sowie Vorrichtungen zum Aufhängen mehrerer
Kleiderbügel erhältlich. Solche feste Vorrichtungen
beanspruchen viel Platz und behindern das Sitzen sowie das Ein-
und Aussteigen von Personen auf dem Rücksitz. Aus diesem
Grund, insbesondere aber auch aus Sicherheitsgründen, müssen
diese sperrigen Vorrichtungen, auch auf Verlangen der Fahrzeughersteller,
jedes Mal entfernt und bspw. im Kofferraum des Fahrzeuges untergebracht
werden, wenn auf dem Rücksitz Personen befördert
werden.
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Im
Stand der Technik sind deshalb auch verschiedene Vorrichtungen zum
Aufhängen von Kleiderstücken für den
Einbau in Kraftfahrzeugen vorgeschlagen worden, welche zur Platz
sparenden und sicheren Aufbewahrung zusammengefaltet und in der Rückenlehne
und/oder Kopfstütze von Kraftfahrzeugsitzen untergebracht
werden können. Solche Vorrichtungen, die z. B. in
DE 102 57 852 A1 ,
DE 103 40 083 A1 oder
WO 2004/058536 A1 gezeigt
sind, bedingen jedoch entsprechende Vorkehrungen durch den Fahrzeughersteller
und sind daher für die Nachrüstung nicht geeignet.
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Auch
werden zur Erhöhung von Beinfreiheit und Sitzkomfort der
Passagiere auf dem Rücksitz und zur Verbesserung der Sicht
aller Insassen aus dem Fahr zeug die Dicke von Rückenlehnen
und die Dicke und Breite von Kopfstützen tendenziell immer mehr
reduziert. Fahrzeugsitze und Kopfstützen sind zudem markante
Designelemente zur Aufwertung des Interieurs von Kraftfahrzeugen,
mit Konturen und Materialien, welche von Modell zu Modell stark
variieren und die Einbaumöglichkeiten einer standardisierten
Vorrichtung zusätzlich beschränken.
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Der
verbleibende Einbauraum in Rückenlehnen und/oder Kopfstützen
von Kraftfahrzeugsitzen wird auch immer mehr für sicherheits-
und komfortrelevante Systeme und Vorrichtungen benötigt,
wie bspw. elektrische oder pneumatische Positions- und Konturanpassungen,
Sitzheizungen bzw. Kühlungen oder Belüftungen,
Sicherheitssysteme wie aktive Kopfstützen zum Schutz gegen
Auffahrunfälle und Airbags; auch Bildschirme und Lautsprecher
von sog. "Rear Seat Entertainment Systems" werden vermehrt auf der
Rückseite von Rückenlehnen und/oder Kopfstützen
von Kraftfahrzeugsitzen untergebracht.
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Die
im Stand der Technik vorgeschlagenen Konzepte für zusammenfaltbare
Vorrichtungen sind aber nicht nur wegen der erwähnten Probleme
für den Einbau in Kraftfahrzeugen ungeeignet; oft ist auch
deren Handhabung so umständlich, dass dafür beide
Hände benötigt werden. Dies ist vor allem dann mühsam,
wenn sich die Vorrichtung noch in der zusammengefalteten Nichtgebrauchslage
befindet und die aufzuhängenden Kleidungsstücke
mit einer Hand gehalten werden und die Bereitstellung der Vorrichtung
von außerhalb des Kraftfahrzeugs durch die offene Fahrzeugtüre
erfolgt.
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WO 2004/058536 A1 zeigt
einen Kleiderbügel, der an einem Stützelement
angebracht ist, wobei das Stützelement in einem Schacht
in der Rückenlehne angeordnet ist und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung
und einer Gebrauchsstellung verschieblich ist. In der Nichtgebrauchsstellung
des Stützelements sind die Bügelarme des Kleiderbügels im
Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne
auf dem Fahrzeugsitz angelegt. Da die Bügelarme in der
Nichtgebrauchsstellung oben auf dem Fahrzeugsitz aufliegen und nicht
versenkt sind, besteht nachteilig die Gefahr, dass sich Gegenstände
an den Bügelarmen verfangen könnten.
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JP 10-315836 zeigt einen
im Wesentlichen vertikal verlagerbaren Kleiderbügel, an
dem ausschwenkbare Bügelarme angelenkt sind. Der Kleiderbügel
ist an einem Sockelelement geführt, das anstelle eines
Fahrzeugsitzes in einem Fahrzeug angebracht ist. Die Führungseinrichtung
für den Kleiderbügel ist in Form von Teleskopstangen
ausgebildet und liegt im Wesentlichen frei.
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DE 20 2006 006 375 zeigt
einen Kleiderbügel, der an einer Rückseite einer
durchgängigen Rückenlehne eines Sportsitzes für
Kraftfahrzeuge angehängt werden kann. Hierzu ist an der
Rückenlehne des Sportsitzes ein Haken befestigt, an den
der Kleiderbügel aufgehängt werden kann. Bei Nichtgebrauch
kann der Kleiderbügel von dem Haken abgenommen und verstaut
werden. Ein Nachteil hierbei ist, dass der Kleiderbügel
bei Nichtgebrauch einen separaten Stauraum erfordert.
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Entsprechend
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufhängen
von Kleidungsstücken, insbesondere für den Einbau
in Kraftfahrzeugen zu schaffen, die platzsparend an einem Fahrzeugsitz
anbringbar ist, in der Nichtgebrauchsstellung sehr kompakte Abmessungen
aufweist und in ihrer Gebrauchsstellung einen ausreichenden Abstand
zum Fahrzeugsitz und Fahrzeugboden gewährleistet.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Aufhängen von
Gegenständen mit den Merkmalen der unabhängigen
Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
definiert.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich zum Aufhängen
von Gegenständen, insbesondere Kleidungsstücke,
an einem Körper, und umfasst ein Trägerelement,
das an einer Fläche des Körpers anbringbar ist,
ein längliches, mit seiner Längsachse im Wesentlichen
vertikal ausgerichtetes Stützelement, das an dem Trägerelement
beweglich angebracht und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und
einer Gebrauchsstellung im Wesentlichen horizontal verlagerbar ist,
zumindest einem Bügelarm, der an dem Stützelement
um eine quer zur Fläche des Körpers verlaufende
Achse angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer
Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei in der Gebrauchsstellung
des Stützelements der zumindest eine Bügelarm
in seiner Gebrauchsstellung horizontal oder schräg nach
unten angeordnet ist und gemeinsam mit dem Stützelement
einen kleiderbügelartigen Ständer bildet, der
zum Aufhängen zumindest eines Gegenstandes, insbesondere
eines Kleidungsstücks, ausreichend von dem Körper
beabstandet ist, und wobei das Stützelement und der Bügelarm
in ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen parallel
zueinander und im Wesentlichen parallel zur Fläche des
Körpers angeordnet sind.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich für
eine platzsparende Anbringung an einen Körper in Form eines
Fahrzeugsitzes mit einer in die Rückenlehne integrierten
Kopfstütze, insbesondere an bzw. in einem oberen Teil dessen
Rückenlehne. Es ist sowohl eine Erstausstattung, bei der
die Vorrichtung fest in der Rückenlehne eingesetzt ist,
als auch eine Nachrüstlösung, bei der die Vorrichtung
geeignet an einer hinteren Breitseite der Rückenlehne befestigt
wird, möglich.
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Das
längliche Stützelement, an dem vorzugsweise zwei
Bügelarme angelenkt sind, ist mit seiner Längsachse
zumindest in seiner Gebrauchsstellung im Wesentlichen vertikal ausgerichtet,
wobei sein oberes Ende zweckmäßigerweise nahezu
an einen oberen Rand der Rückenlehne reicht. Beim Verlagern
des Stützelements von der Nichtgebrauchsstellung in die
Gebrauchsstellung bleibt das Stützelement mit seiner Längsachse
im Wesentlichen vertikal ausgerichtet, so dass der Abstand zumindest
des Anlenkpunkts der Bügelarme an dem Stützelement
zum Körper vergrößert wird. Indem hierbei
der Anlenkpunkt der Bügelarme an dem Stützelement
im Wesentlichen horizontal bewegt wird, bleibt ein großer Abstand
der Bügelarme von einem Fahrzeugboden gewährleistet,
so dass ein an den Bügelarmen aufgehängter Gegenstand
nicht in Kontakt mit dem Fahrzeugboden gelangt und entsprechend
nicht verschmutzt. Gleichzeitig wird durch die Verlagerung des Stützelements
in seine Gebrauchsstellung ein ausreichend großer Abstand
von der Rückenlehne erzielt, so dass sich ein Jackett oder
dergleichen ohne weiteres an den Bügelarmen aufhängen
lässt. Dies gilt in gleicher Weise für ein an
dem Stützelement beweglich angebrachtes Aufhängeelement, das
als Kleiderhaken zum Aufhängen eines Jacketts oder dergleichen
und/oder als Bügelhalter zum Aufhängen eines Kleiderbügels,
mehrerer Kleiderbügel oder dergleichen dient. In jedem
Fall ist durch die im Wesentlichen horizontale Verlagerung des Stützelements
von seiner Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung ein ausreichender
Abstand sowohl zur Rückenlehne als auch zum Fahrzeugboden
gewährleistet, so dass ein Aufhängen von Gegenständen
an den Bügelarmen bzw. dem Aufhängeelement ohne
weiteres möglich ist.
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Vorzugsweise
ist die Vorrichtung in ihrer Nichtgebrauchstellung vollständig
in der Rückenlehne aufgenommen und steht in ihrer Gebrauchsstellung
nur gerade soweit über die hintere Breitseite der Rückenlehne
hervor, dass ein Kleidungsstück aufgehängt bzw.
abgenommen werden kann.
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Statt
um eine Achse zu schwenken, kann das Stützelement auch über
eine Parallelogrammführung oder ein Viergelenk mit dem
Trägerelement verbunden sein, so dass die Bügelarme
schon nach kurzem Weg auf der ganzen Länge freiwerden.
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In
einer alternativen Ausführungsform umfasst die Vorrichtung
ein Trägerelement, das an einer Fläche des Körpers
anbringbar ist, ein längliches Stützelement, das
an dem Trägerelement beweglich angebracht und zwischen
einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar
ist, wobei das Stützelement zumindest in der Gebrauchsstellung
mit seiner Längsachse im Wesentlichen vertikal ausgerichtet
ist, zumindest einen Bügelarm, der an dem Stützelement
um eine quer zur Fläche des Körpers verlaufende
Achse angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung
verschwenkbar ist, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements
der zumindest eine Bügelarm in seiner Gebrauchsstellung
horizontal oder schräg nach unten angeordnet ist und gemeinsam
mit dem Stützelement einen kleiderbügelartigen
Ständer bildet, der zum Aufhängen zumindest eines
Gegenstands, insbesondere eines Kleidungsstücks ausreichend
von dem Körper beabstandet ist, und einen Bügelhalter,
der längsverschiebbar an oder in dem Stützelement
gelagert und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung, in der er im
Wesentlichen im Stützelement aufgenommen oder davon verdeckt
ist, und einer Gebrauchsstellung, in der er mit einem freien Ende
teleskopartig aus dem Stützelement ausgefahren ist, verlagerbar
ist.
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Bei
der letztgenannten Ausführungsform kann das Stützelement
alternativ auch an dem Trägerelement um eine im Wesentlichen
senkrecht bzw. quer zur Fläche des Körpers verlaufende
Achse verschwenkbar angelenkt sein.
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Eine
solche Vorrichtung, die einen Bügelhalter umfasst, der
längsverschiebbar an oder in dem Stützelement
gelagert ist, hat den Vorteil, dass der Aufhängepunkt erhöht
wird, so dass ein daran aufgehängter Gegenstand bzw. ein
Kleidungsstück den Fahrzeugboden nicht berührt.
Ein solcher Bügelhalter kann ergänzend oder alternativ
zu dem Aufhängeelement an dem Stützelement vorgesehen
sein. Zweckmäßigerweise können in dem
Aufhängeelement und/oder in dem Bügelhalter entlang
der Längsachse eine Mehrzahl von Durchgangslöchern
ausgebildet sein, die als Aufhängepunkt zum Aufhängen von
Kleiderbügeln oder dergleichen geeignet sind. Alternativ
könnte auch ein länglicher Schlitz vorgesehen
sein.
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Zweckmäßigerweise
kann der Bügelhalter an seinem freien Ende mit einer Schutzkappe
versehen sein, die in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters
seine Austrittsöffnung in dem Stützelement im
Wesentlichen verschließt. Diese Schutzkappe kann aus einem
Weichkunststoff hergestellt sein, die zudem beim teleskopartig ausgefahrenen
Bügelhalter die Gefahr von Verletzungen herabsetzt bzw.
ausschließt.
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Weitere
Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung und der beiliegenden Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder
in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.
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Die
Erfindung ist anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter
Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht eines Integral-Sportsitzes eines Kraftfahrzeugs,
an dessen Rückenlehne eine erfindungsgemäße
Vorrichtung angebracht ist,
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2 einen
oberen Teil des Sitzes von 1 mit der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in vergrößerter
Darstellung, wobei bewegliche Komponenten der Vorrichtung jeweils
in ihre Nichtgebrauchsstellung überführt sind,
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3 eine
Perspektivansicht gemäß 2, wobei
ein Stützelement der Vorrichtung in eine Gebrauchsstellung überführt
ist,
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4 eine
Perspektivansicht der Vorrichtung gemäß 3,
wobei bei ausgeklapptem Stützelement daran angelenkte Bügelarme
in eine Gebrauchsstellung ausgeklappt sind,
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5 eine
Perspektivansicht der Vorrichtung analog zur Darstellung der 2,
wobei ein Aufhängeelement in seine Gebrauchsstellung ausgeschwenkt
ist,
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6 eine
Perspektivansicht der Vorrichtung von 5, wobei
auch das Stützelement in seine Gebrauchsstellung ausgeklappt
ist,
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7 eine
Perspektivansicht eines Stützelements der Vorrichtung nach
einer der 1 bis 6, in einem
von der Vorrichtung demontierten Zustand,
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8 eine
Perspektivansicht eines oberen Teils eines Stützelements
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit einem alternativen
Aufhängeelement in seiner ausgeklappten Gebrauchsstellung,
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9 eine
Perspektivansicht eines oberen Teils eines Stützelements
der erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit einem alternativen
Aufhängeelement in seiner teleskopartig ausgefahrenen Gebrauchsstellung,
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10 eine
Perspektivansicht einer Baugruppe, bestehend aus einem Trägerelement,
einem daran angelehnten Stützelement und jeweils an dem Stützelement
angelenkten Bügelarmen und Aufhängeelement, und
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11 eine
Ansicht von hinten auf eine weitere Ausführungsform der
Vorrichtung, bei der das Stützelement um eine im wesentlichen
quer zur Fläche des Körpers verlaufende Achse
an dem Trägerelement angelenkt ist.
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Eine
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist zur Montage
an bzw. in einer Rückenlehne 2 eines Körpers
in Form eines Fahrzeugsitzes 3 vorgesehen. Bei dem Fahrzeugsitz 3 handelt
es sich um einen Integral-Sportsitz, bei dem eine Kopfstütze 4 in
die Rückenlehne 2 einstückig integriert
ist. Die Vorrichtung 1 dient je nach Gebrauchsstellung
von Bügelarmen bzw. Aufhängeelement zum Aufhängen
eines Jacketts bzw. von Kleidersäcken, auf Kleiderbügeln transportierten
Kleidungsstücken oder dergleichen. Nachfolgend ist auf
die Bezugnahme auf die 1 bis 7 eine erste
Ausführungsform der Vorrichtung 1 erläutert.
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Die
Vorrichtung 1 umfasst ein Trägerelement 5 in
Form einer Schale, die gemäß der Perspektivansicht
von 1 bzw. 2 mit der Rückenlehne 2 des
Fahrzeugsitzes 3 verbunden bzw. darin integriert ist. Die
Schale 5 bildet eine muldenförmige Vertiefung,
die sich von einer Oberfläche der Rückseite der Rückenlehne 2 in
das Innere derselben hinein erstreckt. Die Vorrichtung 1 umfasst
des weiteren ein längliches Stützelement 6 und
zwei Bügelarme 7a, 7b, die an dem Stützelement 6 um
eine quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 verlaufende
Achse angelenkt sind.
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7 zeigt
eine Perspektivansicht des Stützelements 6 im
demontierten Zustand von der Seite, die bei der Montage an der Vorrichtung 1 in
Richtung der Mulde der Schale 5 gerichtet ist. Das Stützelement 6 ist
im Wesentlichen aus einem länglichen Grundkörper 8 gebildet,
der an seiner Rückseite (in 7 im Vordergrund
gezeigt) durch zwei Verstärkungsrippen 9 verstärkt
ist, die im Wesentlichen parallel zur Längsachse 26 des
Stützelements 6 verlaufen. An seinem unteren Ende
weist das Stützelement 6 einen Lagerabschnitt 10 mit
einer Durchgangsöffnung 11 auf. In der Durchgangsöffnung 11 ist
ein (nicht gezeigter) Bolzen drehbeweglich aufgenommen, wobei der
Bolzen mit seinen beiden Enden an dem Trägerelement bzw.
der Schale 5 angebracht ist. Somit ist das Stützelement 6 durch
den Lagerabschnitt 10 an der Schale 5 um eine
Achse 12 schwenkbeweglich gelagert, die im Wesentlichen
parallel zur Fläche der Rückenlehne 2 bzw.
deren hinteren Breitseite im Wesentlichen horizontal verläuft.
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An
einem oberen Ende des Stützelements 6 sind die
beiden Bügelarme 7a, 7b jeweils um eine Achse 13 angelenkt,
die quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 verläuft.
Zur Vereinfachung ist in 7 lediglich die Achse 13 für
den Bügelarm 7a dargestellt, wobei die Achse 13 für
den Bügelarm 7b parallel dazu verläuft.
Die Bügelarme 7a, 7b lassen sich um ihre
jeweilige Achse 13 zwischen einer Nichtgebrauchsstellung
und einer Gebrauchsstellung verschwenken, wobei sie in 7 in
ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung gezeigt sind. In dieser
Nichtgebrauchsstellung sind die Außenränder der
Bügelarme 7a, 7b durch einen entsprechend
daran angepassten seitlichen Rand des Stützelements 6 verdeckt.
Die Bügelarme 7a, 7b sind durch eine
geeignete Verzahnung in ihrer Schwenkbewegung um die Achse 13 synchronisiert.
Hierdurch ist ein gleichmäßiger bzw. symmetrischer
Verschwenkwinkel der Bügelarme 7a, 7b bezogen
auf eine mittige Längsachse des Stützelements 6 sichergestellt.
Mindestens einer der beiden Bügelarme 7a, 7b ist
um seine Schwenkachse 13 durch eine (nicht gezeigte) Feder
in Richtung der Gebrauchsstellung vorgespannt. An einer oberen Stirnseite
des Stützelements 6 ist ein Bedienelement 14 in
Form einer Taste angeordnet. Die Bügelarme 7a, 7b lassen
sich in ihrer Nichtgebrauchsstellung und in ihrer Gebrauchsstellung
verriegeln, wobei ein Betätigen der Taste 14 diese
Verriegelung geeignet löst.
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In 2 ist
das Stützelement 6 in seiner Nichtgebrauchsstellung
gezeigt, wobei die daran angelenkten Bügelarme 7a, 7b in
der muldenförmigen Vertiefung der Schale 5 verdeckt
aufgenommen sind. Entsprechend sind die Bügelarme in 2 nicht
zu erkennen. Eine Außenfläche des Stützelements 6 schließt
dabei in etwa bündig mit der hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 ab,
so dass keine Bauteile der Vorrichtung 1 störend
hervorstehen. In der Nichtgebrauchsstellung von 2 ist
das Stützelement 6 geeignet mit der Schale 5 verriegelt,
zum Beispiel mit einem Push-Push-Element, das zwischen der Schale 5 und
dem Stützelement 6 an einem oberen Ende davon
vorgesehen ist. Zum Entriegeln des Stützelements 6 aus
seiner Nichtgebrauchsstellung wird es an seinem oberen Ende gegen
die Rückenlehne 2 gedrückt, wonach das
Stützelement 6 um die Achse 12 nach außen,
d. h. weg von der Rückenlehne 2 in seine Gebrauchsstellung
ausklappt (3). Ein fester Anschlag stellt
hierbei sicher, dass das Stützelement 6 beim Ausklappen
nur einen relativ kleinen spitzen Winkel überstreicht,
zum Beispiel 10°. Dies führt dazu, dass das Stützelement 6 sowohl
in seiner Nichtgebrauchsstellung als auch in seiner Gebrauchsstellung
mit seiner Längsachse 26 im Wesentlichen vertikal
ausgerichtet ist. Gleichwohl bewirkt das Ausklappen in die Gebrauchsstellung
gemäß der Darstellung von 3, dass
das obere Ende des Stützelements 6 mit den Anlenkpunkten
für die Bügelarme 7a, 7b sich
von der Fläche der Rückenlehne 2 entfernt.
Anders ausgedrückt, wird beim Verschwenken des Stützelements
von seiner Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung der Abstand
des Anlenkpunkts der Bügelarme an dem Stützelement
zur Fläche der Rückenlehne 2 vergrößert.
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Ausgehend
von der Gebrauchsstellung des Stützelements 6 (3)
können nach einem Betätigen der Taste 14 zum
Lösen der Verriegelung die Bügelarme 7a, 7b in
ihre Gebrauchsstellung ausgeschwenkt werden. Dies ist in der Perspektivansicht von 4 gezeigt.
Nach einem Betätigen der Taste 14 bewirkt die
Federvorspannung ein selbsttätiges Aufschwenken bzw. Aufklappen
der Bügelarme 7a, 7b um ihre jeweilige
Schwenkachse 13. Wie in 4 gezeigt,
sind die Bügelarme 7a, 7b in der Gebrauchsstellung
mit ihrer Längsachse geringfügig schräg nach
unten angeordnet und bilden gemeinsam mit dem Stützelement 6 einen
kleiderbügelartigen Ständer, der zum Aufhängen
zumindest eines Kleidungsstücks oder dergleichen ausreichend
von der hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 beabstandet
ist. Die Bügelarme 7a, 7b sind in ihrer
ausgeklappten Gebrauchsstellung geeignet verriegelt, was ein selbsttätiges
Zurückklappen in die Nichtgebrauchsstellung verhindert.
Durch ein nochmaliges Betätigen der Taste 14 kann
die Verriegelung der Bügelarme 7a, 7b in der
ausgeklappten Gebrauchsstellung aufgehoben werden, so dass anschließend
ein Zurückschwenken in die Nichtgebrauchsstellung, in der
die Bügelarme im Wesentlichen parallel zueinander und parallel
zur Längsachse 26 des Stützelements 6 angeordnet sind,
möglich ist. Nach einem Zurückklappen und Verriegeln
der Bügelarme 7a, 7b in ihre Nichtgebrauchsstellung
(analog zur Darstellung von 3) kann
das Stützelement 6 um die Achse 12 in
seine Nichtgebrauchsstellung (2) zurückgeschwenkt werden.
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An
dem Stützelement 6 ist ein Aufhängeelement 15 (2, 5)
beweglich angebracht. Das Aufhängeelement 15 ist
mit seinem unteren Ende an dem Stützelement 6 um
eine Achse 16 (5) angelenkt, die im Wesentlichen
parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 und
im Wesentlichen horizontal verläuft. In der Darstellung
gemäß 2 ist das Aufhängeelement 15 in
seiner Nichtgebrauchsstellung gezeigt, wobei seine Außenfläche
im Wesentlichen bündig mit einer Außenfläche
des Stützelements 6 fluchtet. 2 verdeutlicht,
dass das Aufhängeelement 15 auch in der Nichtgebrauchsstellung
des Stützelements 6 von außen zugänglich
ist. Die Schale 5 weist an ihrem oberen Ende eine an das freie
Ende des Aufhängeelements 15 angepasste Vertiefung 17 auf,
so dass das obere freie Ende des Aufhängeelements 15 in
seiner Nichtgebrauchsstellung ergriffen werden kann. Wie in 5 gezeigt, lässt
sich das Aufhängeelement 15 um die Achse 16 in
seine Gebrauchsstellung ausklappen, in der es mit seiner Längsachse
im Wesentlichen schräg zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 bzw.
des Stützelements 6 ausgerichtet ist. Das Stützelement 6 kann auch
bei ausgeklapptem Aufhängeelement wie vorstehend unter
Bezugnahme auf 3 erläutert um die
Achse 12 in seine Gebrauchsstellung ausgeklappt werden,
so dass die Stellung von 6 erreicht wird, in der sowohl
das Aufhängeelement 15 als auch das Stützelement 6 in
ihre jeweilige Gebrauchsstellung ausgeklappt sind. Hierin bildet
das Aufhängeelement gemeinsam mit dem Stützelement einen
Ständer und weist zumindest einen Aufhängepunkt
an seinem oberen freien Ende auf, der zum Aufhängen zumindest
eines Gegenstands ausreichend von der Rücklehne 2 beabstandet
ist.
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In
den Ausführungsformen von 5 und 6 dient
das Aufhängeelement 15 vorzugsweise als Kleiderhaken,
an den zum Beispiel ein Jackett mittels seiner Aufhängeschlaufe
aufgehängt werden kann. In einer alternativen Ausführungsform
gemäß 8 ist das Aufhängeelement 15 zusätzlich
entlang seiner Längsachse mit einer Mehrzahl von Durchgangslöchern 17 durchsetzt.
Die Durchgangslöcher 17 bilden jeweils Aufhängepunkte
für einen Haken eines Kleiderbügels oder dergleichen,
so dass an dem Aufhängeelement 15 in der Ausführungsform
gemäß 8 ein Kleidersack, ein oder
mehrere Kleiderbügel oder dergleichen angehängt
werden können.
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Das
Aufhängeelement 15 kann um seine Schwenkachse 16 durch
eine Feder in Richtung des Stützelements 6 vorgespannt
sein. Ein Ausklappen des Aufhängeelements 15 in
seine Gebrauchsstellung erfolgt gegen die Federvorspannung. Das
Gewicht eines an dem Aufhängeelement 15 angehängten
Gegenstands verhindert ein selbsttätiges Zurückklappen
des Aufhängeelements 15. Sobald der Gegenstand
von dem Aufhängeelement 15 wieder abgenommen ist,
bewirkt die Federvorspannung ein selbsttätiges Zurückschwenken
des Aufhängeelements 15 zurück in seine
Nichtgebrauchsstellung.
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Alternativ
zur Anlenkung an dem Trägerelement 5 um die Achse 12 kann
das Stützelement 6 daran auch über ein
Scherengelenk, ein Viergelenk oder ein Parallelogrammgestänge
verbunden sein. Durch solche Mittel ist ebenfalls sichergestellt,
dass bei einem Verlagern des Stützelements zwischen seiner
Nichtgebrauchsstellung und seiner Gebrauchsstellung der Anlenkpunkt
für die Bügelarme im Wesentlichen horizontal bewegt
wird, so dass ein ausreichender Abstand vom Fahrzeugboden gewahrt
bleibt. Dadurch ist ein Kontakt eines Gegenstands, wenn er an den
Bügelarmen oder an dem Aufhängeelement aufgehängt
ist, mit dem Fahrzeugboden und somit ein Verschmutzen verhindert.
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In 9 ist
eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1 gezeigt,
in einer Teil-Perspektivansicht des oberen Teils des Stützelements 6.
In dem Stützelement 6 ist ein Bügelhalter 18 längsverschiebbar
gelagert, wobei der Bügelhalter 18 zwischen einer
Nichtgebrauchsstellung, in der er im Wesentlichen im Stützelement
aufgenommen oder davon verdeckt ist, und einer Gebrauchsstellung,
in der er mit einem freien Ende teleskopartig aus dem Stützelement
ausgefahren ist, verlagert werden kann. In 9 ist der
Bügelhalter 18 in seiner Gebrauchsstellung gezeigt.
Entlang einer Längsachse weist der Bügelhalter 18 eine
Mehrzahl von Aufhängepunkten in Form von Durchgangslöchern 19 auf.
Diese Durchgangslöcher 19 eignen sich insbesondere
zum Aufhängen von Kleiderbügeln, Kleidersäcken
oder dergleichen. Je nach Bedarf lässt sich der Bügelhalter 18 verschieden
weit aus dem Stützelement ausfahren, so dass daraus eine
Mehrzahl von Gebrauchsstellungen resultiert. Sowohl in seiner Nichtgebrauchsstellung
als auch in seiner Gebrauchsstellung kann der Bügelhalter 18 geeignet
verriegelt werden. Der Bügelhalter 18 ist zweckmäßig
durch eine Feder in Richtung seiner Gebrauchsstellung vorgespannt.
Ausgehend von seiner Nichtgebrauchsstellung in der der Bügelhalter 18 durch
ein Push-Push-Element verriegelt sein kann, lässt sich der
Bügelhalter 18 nach einem Betätigen des Push-Push- Elements
(zum Beispiel durch Drücken in Richtung des Stützelements 6)
automatisch in seine Gebrauchsstellung verlagern bzw. aus dem Stützelement
ausfahren. Der Bügelhalter 18 ist an seinem oberen
freien Ende mit einer Schutzkappe 20 versehen (9),
die in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters die
Austrittsöffnung 21 in dem Stützelement
6 im Wesentlichen verschließt. Die Schutzkappe ist vorzugsweise
aus einem Weichkunststoff hergestellt und schließt somit
eine Verletzungsgefahr bei einem Stoßkontakt mit dem Bügelhalter
aus. Der Bügelhalter 18 kann in dem Stützelement 6 ergänzend oder
alternativ zu dem Aufhängeelement 15 vorgesehen
sein.
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Die
Perspektivansicht von 10 zeigt eine Baugruppe der
Vorrichtung 1, in der die Schale 5, das Stützelement 6 und
die daran angelenkten Bügelarme 7a, 7b und
zumindest das Aufhängeelement 15 zu einer vormontierten
Baugruppe zusammengefasst sind. Eine solche Baugruppe kann in eine
Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes 3, insbesondere
in einen sogenannten Integral-Sportsitz integriert werden. Alternativ
ist eine Verwendung der Vorrichtung 1 in Form dieser vormontierten
Baugruppe für beliebige andere Flächen eines Körpers
möglich, zum Beispiel an flachen Wänden, an Türen
eines Schrankes, an einer Rückenlehne eines Bürostuhls
oder dergleichen.
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11 zeigt
eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1' in vereinfachter Darstellung, bei der das
Stützelement 6 um eine Achse 22 an dem
Trägerelement 5 angelenkt ist, welche Achse 22 im
wesentlichen quer zur Fläche des Körpers bzw.
zur Rückenlehne 2 des Fahrzeugsitzes 3 verläuft.
In der in 11 gezeigten Stellung ist das
Stützelement 6 in seine Gebrauchsstellung geschwenkt,
wobei die Längsachse 26 des Stützelements
6 im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist. In 11 nicht
gezeigt ist eine Nichtgebrauchsstellung des Stützelements,
in der es um die Achse 22 zur Seite geschwenkt wird, so
dass die Längsachse 26 des Stützelements
(in der Nichtgebrauchsstellung) im Wesentlichen horizontal und im
Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 4 ausgerichtet
ist.
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In
gleicher Weise wie bei der Ausführungsform gemäß 9 ist
in dem Stützelement 6 ein Bügelhalter 18 längsverschieblich
geführt, der in der Darstellung von 11 in
seine Gebrauchsstellung überführt ist und hierbei
teleskopartig aus dem Stützelement 6 heraus ausgefahren
ist. Wie bereits in 9 erläutert, weist
der Bügelhalter 18 eine Mehrzahl von Durchgangslöchern 19 auf,
in denen ein Kleiderhaken eines Kleiderbügels oder dergleichen eingehängt
werden kann.
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Bezüglich
der Bügelarme 7a, 7b entspricht die Ausführungsform
von 11 den vorhergehend erläuterten Ausführungsformen
der 1 bis 10. Beide Bügelarme 7a, 7b sind
an dem Stützelement 6 um eine Achse schwenkbar
angelenkt. In der Darstellung von 11 befinden
sich beide Bügelarme 7a, 7b in ihrer
Nichtgebrauchsstellung. Analog zur Darstellung von 4 lassen
sich die Bügelarme 7a, 7b um ihre jeweilige
Schwenkachse 13 nach außen ausklappen, um gemeinsam
mit dem Stützelement 6 einen kleiderbügelartigen
Ständer zu bilden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202004005875
U1 [0002]
- - US 5383588 [0002]
- - EP 0884138 A1 [0002]
- - DE 10257852 A1 [0003]
- - DE 10340083 A1 [0003]
- - WO 2004/058536 A1 [0003, 0007]
- - JP 10-315836 [0008]
- - DE 202006006375 [0009]