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DE102007020157A1 - Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen - Google Patents

Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen Download PDF

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DE102007020157A1
DE102007020157A1 DE200710020157 DE102007020157A DE102007020157A1 DE 102007020157 A1 DE102007020157 A1 DE 102007020157A1 DE 200710020157 DE200710020157 DE 200710020157 DE 102007020157 A DE102007020157 A DE 102007020157A DE 102007020157 A1 DE102007020157 A1 DE 102007020157A1
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DE
Germany
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suspension
bail arm
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Withdrawn
Application number
DE200710020157
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English (en)
Inventor
Peter Ackeret
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kinetix AG
Original Assignee
Kinetix AG
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Publication date
Application filed by Kinetix AG filed Critical Kinetix AG
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Priority to DE202008018369U priority patent/DE202008018369U1/de
Priority to EP08749182.5A priority patent/EP2152548B1/de
Priority to PCT/EP2008/003409 priority patent/WO2008131944A2/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/08Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles
    • B60R7/10Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles for supporting hats, clothes or clothes hangers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (1) zum Aufhängen von Gegenständen, insbesondere Kleidungsstücke, an einem Körper (2), mit einem Trägerelement (5), das an einer Fläche des Körpers (2) anbringbar ist, einem länglichen, mit seiner Längsachse im Wesentlichen vertikal ausgerichteten Stützelement (6), das an dem Trägerelement (5) beweglich angebracht und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung im Wesentlichen verlagerbar ist, zumindest einem Bügelarm (7a, 7b), der an dem Stützelement (6) um eine quer zur Fläche des Körpers verlaufende Achse angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements (6) der zumindest eine Bügelarm (7a, 7b) in seiner Gebrauchsstellung schräg nach unten angeordnet ist und gemeinsam mit dem Stützelement (6) einen kleiderbügelartigen Ständer bildet, der ausreichend von dem Körper (2) beabstandet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen, zum Beispiel Kleidungsstücken, insbesondere für den Einbau in Kraftfahrzeugen.
  • Kleideraufhängevorrichtungen mit festen oder zusammenfaltbaren Kleiderbügeln, die auf der Rückseite einer Rückenlehne oder Kopfstütze eines Kraftfahrzeugsitzes fest eingebaut oder abnehmbar montiert werden können, sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt, z. B. aus DE 20 2004 005 875 U1 , US 5,383,588 und EP 0 884 138 A1 . Im Handel sind feste, meist einteilig aus Stahldraht oder Kunststoff gefertigte Kleiderbügel, welche mittels Adapterstücken an den Haltestangen der Kopfstützen abnehmbar befestigt sind sowie Vorrichtungen zum Aufhängen mehrerer Kleiderbügel erhältlich. Solche feste Vorrichtungen beanspruchen viel Platz und behindern das Sitzen sowie das Ein- und Aussteigen von Personen auf dem Rücksitz. Aus diesem Grund, insbesondere aber auch aus Sicherheitsgründen, müssen diese sperrigen Vorrichtungen, auch auf Verlangen der Fahrzeughersteller, jedes Mal entfernt und bspw. im Kofferraum des Fahrzeuges untergebracht werden, wenn auf dem Rücksitz Personen befördert werden.
  • Im Stand der Technik sind deshalb auch verschiedene Vorrichtungen zum Aufhängen von Kleiderstücken für den Einbau in Kraftfahrzeugen vorgeschlagen worden, welche zur Platz sparenden und sicheren Aufbewahrung zusammengefaltet und in der Rückenlehne und/oder Kopfstütze von Kraftfahrzeugsitzen untergebracht werden können. Solche Vorrichtungen, die z. B. in DE 102 57 852 A1 , DE 103 40 083 A1 oder WO 2004/058536 A1 gezeigt sind, bedingen jedoch entsprechende Vorkehrungen durch den Fahrzeughersteller und sind daher für die Nachrüstung nicht geeignet.
  • Auch werden zur Erhöhung von Beinfreiheit und Sitzkomfort der Passagiere auf dem Rücksitz und zur Verbesserung der Sicht aller Insassen aus dem Fahr zeug die Dicke von Rückenlehnen und die Dicke und Breite von Kopfstützen tendenziell immer mehr reduziert. Fahrzeugsitze und Kopfstützen sind zudem markante Designelemente zur Aufwertung des Interieurs von Kraftfahrzeugen, mit Konturen und Materialien, welche von Modell zu Modell stark variieren und die Einbaumöglichkeiten einer standardisierten Vorrichtung zusätzlich beschränken.
  • Der verbleibende Einbauraum in Rückenlehnen und/oder Kopfstützen von Kraftfahrzeugsitzen wird auch immer mehr für sicherheits- und komfortrelevante Systeme und Vorrichtungen benötigt, wie bspw. elektrische oder pneumatische Positions- und Konturanpassungen, Sitzheizungen bzw. Kühlungen oder Belüftungen, Sicherheitssysteme wie aktive Kopfstützen zum Schutz gegen Auffahrunfälle und Airbags; auch Bildschirme und Lautsprecher von sog. "Rear Seat Entertainment Systems" werden vermehrt auf der Rückseite von Rückenlehnen und/oder Kopfstützen von Kraftfahrzeugsitzen untergebracht.
  • Die im Stand der Technik vorgeschlagenen Konzepte für zusammenfaltbare Vorrichtungen sind aber nicht nur wegen der erwähnten Probleme für den Einbau in Kraftfahrzeugen ungeeignet; oft ist auch deren Handhabung so umständlich, dass dafür beide Hände benötigt werden. Dies ist vor allem dann mühsam, wenn sich die Vorrichtung noch in der zusammengefalteten Nichtgebrauchslage befindet und die aufzuhängenden Kleidungsstücke mit einer Hand gehalten werden und die Bereitstellung der Vorrichtung von außerhalb des Kraftfahrzeugs durch die offene Fahrzeugtüre erfolgt.
  • WO 2004/058536 A1 zeigt einen Kleiderbügel, der an einem Stützelement angebracht ist, wobei das Stützelement in einem Schacht in der Rückenlehne angeordnet ist und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschieblich ist. In der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements sind die Bügelarme des Kleiderbügels im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne auf dem Fahrzeugsitz angelegt. Da die Bügelarme in der Nichtgebrauchsstellung oben auf dem Fahrzeugsitz aufliegen und nicht versenkt sind, besteht nachteilig die Gefahr, dass sich Gegenstände an den Bügelarmen verfangen könnten.
  • JP 10-315836 zeigt einen im Wesentlichen vertikal verlagerbaren Kleiderbügel, an dem ausschwenkbare Bügelarme angelenkt sind. Der Kleiderbügel ist an einem Sockelelement geführt, das anstelle eines Fahrzeugsitzes in einem Fahrzeug angebracht ist. Die Führungseinrichtung für den Kleiderbügel ist in Form von Teleskopstangen ausgebildet und liegt im Wesentlichen frei.
  • DE 20 2006 006 375 zeigt einen Kleiderbügel, der an einer Rückseite einer durchgängigen Rückenlehne eines Sportsitzes für Kraftfahrzeuge angehängt werden kann. Hierzu ist an der Rückenlehne des Sportsitzes ein Haken befestigt, an den der Kleiderbügel aufgehängt werden kann. Bei Nichtgebrauch kann der Kleiderbügel von dem Haken abgenommen und verstaut werden. Ein Nachteil hierbei ist, dass der Kleiderbügel bei Nichtgebrauch einen separaten Stauraum erfordert.
  • Entsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufhängen von Kleidungsstücken, insbesondere für den Einbau in Kraftfahrzeugen zu schaffen, die platzsparend an einem Fahrzeugsitz anbringbar ist, in der Nichtgebrauchsstellung sehr kompakte Abmessungen aufweist und in ihrer Gebrauchsstellung einen ausreichenden Abstand zum Fahrzeugsitz und Fahrzeugboden gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich zum Aufhängen von Gegenständen, insbesondere Kleidungsstücke, an einem Körper, und umfasst ein Trägerelement, das an einer Fläche des Körpers anbringbar ist, ein längliches, mit seiner Längsachse im Wesentlichen vertikal ausgerichtetes Stützelement, das an dem Trägerelement beweglich angebracht und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung im Wesentlichen horizontal verlagerbar ist, zumindest einem Bügelarm, der an dem Stützelement um eine quer zur Fläche des Körpers verlaufende Achse angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements der zumindest eine Bügelarm in seiner Gebrauchsstellung horizontal oder schräg nach unten angeordnet ist und gemeinsam mit dem Stützelement einen kleiderbügelartigen Ständer bildet, der zum Aufhängen zumindest eines Gegenstandes, insbesondere eines Kleidungsstücks, ausreichend von dem Körper beabstandet ist, und wobei das Stützelement und der Bügelarm in ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen parallel zueinander und im Wesentlichen parallel zur Fläche des Körpers angeordnet sind.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich für eine platzsparende Anbringung an einen Körper in Form eines Fahrzeugsitzes mit einer in die Rückenlehne integrierten Kopfstütze, insbesondere an bzw. in einem oberen Teil dessen Rückenlehne. Es ist sowohl eine Erstausstattung, bei der die Vorrichtung fest in der Rückenlehne eingesetzt ist, als auch eine Nachrüstlösung, bei der die Vorrichtung geeignet an einer hinteren Breitseite der Rückenlehne befestigt wird, möglich.
  • Das längliche Stützelement, an dem vorzugsweise zwei Bügelarme angelenkt sind, ist mit seiner Längsachse zumindest in seiner Gebrauchsstellung im Wesentlichen vertikal ausgerichtet, wobei sein oberes Ende zweckmäßigerweise nahezu an einen oberen Rand der Rückenlehne reicht. Beim Verlagern des Stützelements von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung bleibt das Stützelement mit seiner Längsachse im Wesentlichen vertikal ausgerichtet, so dass der Abstand zumindest des Anlenkpunkts der Bügelarme an dem Stützelement zum Körper vergrößert wird. Indem hierbei der Anlenkpunkt der Bügelarme an dem Stützelement im Wesentlichen horizontal bewegt wird, bleibt ein großer Abstand der Bügelarme von einem Fahrzeugboden gewährleistet, so dass ein an den Bügelarmen aufgehängter Gegenstand nicht in Kontakt mit dem Fahrzeugboden gelangt und entsprechend nicht verschmutzt. Gleichzeitig wird durch die Verlagerung des Stützelements in seine Gebrauchsstellung ein ausreichend großer Abstand von der Rückenlehne erzielt, so dass sich ein Jackett oder dergleichen ohne weiteres an den Bügelarmen aufhängen lässt. Dies gilt in gleicher Weise für ein an dem Stützelement beweglich angebrachtes Aufhängeelement, das als Kleiderhaken zum Aufhängen eines Jacketts oder dergleichen und/oder als Bügelhalter zum Aufhängen eines Kleiderbügels, mehrerer Kleiderbügel oder dergleichen dient. In jedem Fall ist durch die im Wesentlichen horizontale Verlagerung des Stützelements von seiner Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung ein ausreichender Abstand sowohl zur Rückenlehne als auch zum Fahrzeugboden gewährleistet, so dass ein Aufhängen von Gegenständen an den Bügelarmen bzw. dem Aufhängeelement ohne weiteres möglich ist.
  • Vorzugsweise ist die Vorrichtung in ihrer Nichtgebrauchstellung vollständig in der Rückenlehne aufgenommen und steht in ihrer Gebrauchsstellung nur gerade soweit über die hintere Breitseite der Rückenlehne hervor, dass ein Kleidungsstück aufgehängt bzw. abgenommen werden kann.
  • Statt um eine Achse zu schwenken, kann das Stützelement auch über eine Parallelogrammführung oder ein Viergelenk mit dem Trägerelement verbunden sein, so dass die Bügelarme schon nach kurzem Weg auf der ganzen Länge freiwerden.
  • In einer alternativen Ausführungsform umfasst die Vorrichtung ein Trägerelement, das an einer Fläche des Körpers anbringbar ist, ein längliches Stützelement, das an dem Trägerelement beweglich angebracht und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar ist, wobei das Stützelement zumindest in der Gebrauchsstellung mit seiner Längsachse im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist, zumindest einen Bügelarm, der an dem Stützelement um eine quer zur Fläche des Körpers verlaufende Achse angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements der zumindest eine Bügelarm in seiner Gebrauchsstellung horizontal oder schräg nach unten angeordnet ist und gemeinsam mit dem Stützelement einen kleiderbügelartigen Ständer bildet, der zum Aufhängen zumindest eines Gegenstands, insbesondere eines Kleidungsstücks ausreichend von dem Körper beabstandet ist, und einen Bügelhalter, der längsverschiebbar an oder in dem Stützelement gelagert und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung, in der er im Wesentlichen im Stützelement aufgenommen oder davon verdeckt ist, und einer Gebrauchsstellung, in der er mit einem freien Ende teleskopartig aus dem Stützelement ausgefahren ist, verlagerbar ist.
  • Bei der letztgenannten Ausführungsform kann das Stützelement alternativ auch an dem Trägerelement um eine im Wesentlichen senkrecht bzw. quer zur Fläche des Körpers verlaufende Achse verschwenkbar angelenkt sein.
  • Eine solche Vorrichtung, die einen Bügelhalter umfasst, der längsverschiebbar an oder in dem Stützelement gelagert ist, hat den Vorteil, dass der Aufhängepunkt erhöht wird, so dass ein daran aufgehängter Gegenstand bzw. ein Kleidungsstück den Fahrzeugboden nicht berührt. Ein solcher Bügelhalter kann ergänzend oder alternativ zu dem Aufhängeelement an dem Stützelement vorgesehen sein. Zweckmäßigerweise können in dem Aufhängeelement und/oder in dem Bügelhalter entlang der Längsachse eine Mehrzahl von Durchgangslöchern ausgebildet sein, die als Aufhängepunkt zum Aufhängen von Kleiderbügeln oder dergleichen geeignet sind. Alternativ könnte auch ein länglicher Schlitz vorgesehen sein.
  • Zweckmäßigerweise kann der Bügelhalter an seinem freien Ende mit einer Schutzkappe versehen sein, die in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters seine Austrittsöffnung in dem Stützelement im Wesentlichen verschließt. Diese Schutzkappe kann aus einem Weichkunststoff hergestellt sein, die zudem beim teleskopartig ausgefahrenen Bügelhalter die Gefahr von Verletzungen herabsetzt bzw. ausschließt.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der beiliegenden Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Die Erfindung ist anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Perspektivansicht eines Integral-Sportsitzes eines Kraftfahrzeugs, an dessen Rückenlehne eine erfindungsgemäße Vorrichtung angebracht ist,
  • 2 einen oberen Teil des Sitzes von 1 mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in vergrößerter Darstellung, wobei bewegliche Komponenten der Vorrichtung jeweils in ihre Nichtgebrauchsstellung überführt sind,
  • 3 eine Perspektivansicht gemäß 2, wobei ein Stützelement der Vorrichtung in eine Gebrauchsstellung überführt ist,
  • 4 eine Perspektivansicht der Vorrichtung gemäß 3, wobei bei ausgeklapptem Stützelement daran angelenkte Bügelarme in eine Gebrauchsstellung ausgeklappt sind,
  • 5 eine Perspektivansicht der Vorrichtung analog zur Darstellung der 2, wobei ein Aufhängeelement in seine Gebrauchsstellung ausgeschwenkt ist,
  • 6 eine Perspektivansicht der Vorrichtung von 5, wobei auch das Stützelement in seine Gebrauchsstellung ausgeklappt ist,
  • 7 eine Perspektivansicht eines Stützelements der Vorrichtung nach einer der 1 bis 6, in einem von der Vorrichtung demontierten Zustand,
  • 8 eine Perspektivansicht eines oberen Teils eines Stützelements der erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit einem alternativen Aufhängeelement in seiner ausgeklappten Gebrauchsstellung,
  • 9 eine Perspektivansicht eines oberen Teils eines Stützelements der erfindungsgemäßen Vorrichtung, mit einem alternativen Aufhängeelement in seiner teleskopartig ausgefahrenen Gebrauchsstellung,
  • 10 eine Perspektivansicht einer Baugruppe, bestehend aus einem Trägerelement, einem daran angelehnten Stützelement und jeweils an dem Stützelement angelenkten Bügelarmen und Aufhängeelement, und
  • 11 eine Ansicht von hinten auf eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung, bei der das Stützelement um eine im wesentlichen quer zur Fläche des Körpers verlaufende Achse an dem Trägerelement angelenkt ist.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist zur Montage an bzw. in einer Rückenlehne 2 eines Körpers in Form eines Fahrzeugsitzes 3 vorgesehen. Bei dem Fahrzeugsitz 3 handelt es sich um einen Integral-Sportsitz, bei dem eine Kopfstütze 4 in die Rückenlehne 2 einstückig integriert ist. Die Vorrichtung 1 dient je nach Gebrauchsstellung von Bügelarmen bzw. Aufhängeelement zum Aufhängen eines Jacketts bzw. von Kleidersäcken, auf Kleiderbügeln transportierten Kleidungsstücken oder dergleichen. Nachfolgend ist auf die Bezugnahme auf die 1 bis 7 eine erste Ausführungsform der Vorrichtung 1 erläutert.
  • Die Vorrichtung 1 umfasst ein Trägerelement 5 in Form einer Schale, die gemäß der Perspektivansicht von 1 bzw. 2 mit der Rückenlehne 2 des Fahrzeugsitzes 3 verbunden bzw. darin integriert ist. Die Schale 5 bildet eine muldenförmige Vertiefung, die sich von einer Oberfläche der Rückseite der Rückenlehne 2 in das Innere derselben hinein erstreckt. Die Vorrichtung 1 umfasst des weiteren ein längliches Stützelement 6 und zwei Bügelarme 7a, 7b, die an dem Stützelement 6 um eine quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 verlaufende Achse angelenkt sind.
  • 7 zeigt eine Perspektivansicht des Stützelements 6 im demontierten Zustand von der Seite, die bei der Montage an der Vorrichtung 1 in Richtung der Mulde der Schale 5 gerichtet ist. Das Stützelement 6 ist im Wesentlichen aus einem länglichen Grundkörper 8 gebildet, der an seiner Rückseite (in 7 im Vordergrund gezeigt) durch zwei Verstärkungsrippen 9 verstärkt ist, die im Wesentlichen parallel zur Längsachse 26 des Stützelements 6 verlaufen. An seinem unteren Ende weist das Stützelement 6 einen Lagerabschnitt 10 mit einer Durchgangsöffnung 11 auf. In der Durchgangsöffnung 11 ist ein (nicht gezeigter) Bolzen drehbeweglich aufgenommen, wobei der Bolzen mit seinen beiden Enden an dem Trägerelement bzw. der Schale 5 angebracht ist. Somit ist das Stützelement 6 durch den Lagerabschnitt 10 an der Schale 5 um eine Achse 12 schwenkbeweglich gelagert, die im Wesentlichen parallel zur Fläche der Rückenlehne 2 bzw. deren hinteren Breitseite im Wesentlichen horizontal verläuft.
  • An einem oberen Ende des Stützelements 6 sind die beiden Bügelarme 7a, 7b jeweils um eine Achse 13 angelenkt, die quer zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 verläuft. Zur Vereinfachung ist in 7 lediglich die Achse 13 für den Bügelarm 7a dargestellt, wobei die Achse 13 für den Bügelarm 7b parallel dazu verläuft. Die Bügelarme 7a, 7b lassen sich um ihre jeweilige Achse 13 zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenken, wobei sie in 7 in ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung gezeigt sind. In dieser Nichtgebrauchsstellung sind die Außenränder der Bügelarme 7a, 7b durch einen entsprechend daran angepassten seitlichen Rand des Stützelements 6 verdeckt. Die Bügelarme 7a, 7b sind durch eine geeignete Verzahnung in ihrer Schwenkbewegung um die Achse 13 synchronisiert. Hierdurch ist ein gleichmäßiger bzw. symmetrischer Verschwenkwinkel der Bügelarme 7a, 7b bezogen auf eine mittige Längsachse des Stützelements 6 sichergestellt. Mindestens einer der beiden Bügelarme 7a, 7b ist um seine Schwenkachse 13 durch eine (nicht gezeigte) Feder in Richtung der Gebrauchsstellung vorgespannt. An einer oberen Stirnseite des Stützelements 6 ist ein Bedienelement 14 in Form einer Taste angeordnet. Die Bügelarme 7a, 7b lassen sich in ihrer Nichtgebrauchsstellung und in ihrer Gebrauchsstellung verriegeln, wobei ein Betätigen der Taste 14 diese Verriegelung geeignet löst.
  • In 2 ist das Stützelement 6 in seiner Nichtgebrauchsstellung gezeigt, wobei die daran angelenkten Bügelarme 7a, 7b in der muldenförmigen Vertiefung der Schale 5 verdeckt aufgenommen sind. Entsprechend sind die Bügelarme in 2 nicht zu erkennen. Eine Außenfläche des Stützelements 6 schließt dabei in etwa bündig mit der hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 ab, so dass keine Bauteile der Vorrichtung 1 störend hervorstehen. In der Nichtgebrauchsstellung von 2 ist das Stützelement 6 geeignet mit der Schale 5 verriegelt, zum Beispiel mit einem Push-Push-Element, das zwischen der Schale 5 und dem Stützelement 6 an einem oberen Ende davon vorgesehen ist. Zum Entriegeln des Stützelements 6 aus seiner Nichtgebrauchsstellung wird es an seinem oberen Ende gegen die Rückenlehne 2 gedrückt, wonach das Stützelement 6 um die Achse 12 nach außen, d. h. weg von der Rückenlehne 2 in seine Gebrauchsstellung ausklappt (3). Ein fester Anschlag stellt hierbei sicher, dass das Stützelement 6 beim Ausklappen nur einen relativ kleinen spitzen Winkel überstreicht, zum Beispiel 10°. Dies führt dazu, dass das Stützelement 6 sowohl in seiner Nichtgebrauchsstellung als auch in seiner Gebrauchsstellung mit seiner Längsachse 26 im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist. Gleichwohl bewirkt das Ausklappen in die Gebrauchsstellung gemäß der Darstellung von 3, dass das obere Ende des Stützelements 6 mit den Anlenkpunkten für die Bügelarme 7a, 7b sich von der Fläche der Rückenlehne 2 entfernt. Anders ausgedrückt, wird beim Verschwenken des Stützelements von seiner Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung der Abstand des Anlenkpunkts der Bügelarme an dem Stützelement zur Fläche der Rückenlehne 2 vergrößert.
  • Ausgehend von der Gebrauchsstellung des Stützelements 6 (3) können nach einem Betätigen der Taste 14 zum Lösen der Verriegelung die Bügelarme 7a, 7b in ihre Gebrauchsstellung ausgeschwenkt werden. Dies ist in der Perspektivansicht von 4 gezeigt. Nach einem Betätigen der Taste 14 bewirkt die Federvorspannung ein selbsttätiges Aufschwenken bzw. Aufklappen der Bügelarme 7a, 7b um ihre jeweilige Schwenkachse 13. Wie in 4 gezeigt, sind die Bügelarme 7a, 7b in der Gebrauchsstellung mit ihrer Längsachse geringfügig schräg nach unten angeordnet und bilden gemeinsam mit dem Stützelement 6 einen kleiderbügelartigen Ständer, der zum Aufhängen zumindest eines Kleidungsstücks oder dergleichen ausreichend von der hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 beabstandet ist. Die Bügelarme 7a, 7b sind in ihrer ausgeklappten Gebrauchsstellung geeignet verriegelt, was ein selbsttätiges Zurückklappen in die Nichtgebrauchsstellung verhindert. Durch ein nochmaliges Betätigen der Taste 14 kann die Verriegelung der Bügelarme 7a, 7b in der ausgeklappten Gebrauchsstellung aufgehoben werden, so dass anschließend ein Zurückschwenken in die Nichtgebrauchsstellung, in der die Bügelarme im Wesentlichen parallel zueinander und parallel zur Längsachse 26 des Stützelements 6 angeordnet sind, möglich ist. Nach einem Zurückklappen und Verriegeln der Bügelarme 7a, 7b in ihre Nichtgebrauchsstellung (analog zur Darstellung von 3) kann das Stützelement 6 um die Achse 12 in seine Nichtgebrauchsstellung (2) zurückgeschwenkt werden.
  • An dem Stützelement 6 ist ein Aufhängeelement 15 (2, 5) beweglich angebracht. Das Aufhängeelement 15 ist mit seinem unteren Ende an dem Stützelement 6 um eine Achse 16 (5) angelenkt, die im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 und im Wesentlichen horizontal verläuft. In der Darstellung gemäß 2 ist das Aufhängeelement 15 in seiner Nichtgebrauchsstellung gezeigt, wobei seine Außenfläche im Wesentlichen bündig mit einer Außenfläche des Stützelements 6 fluchtet. 2 verdeutlicht, dass das Aufhängeelement 15 auch in der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements 6 von außen zugänglich ist. Die Schale 5 weist an ihrem oberen Ende eine an das freie Ende des Aufhängeelements 15 angepasste Vertiefung 17 auf, so dass das obere freie Ende des Aufhängeelements 15 in seiner Nichtgebrauchsstellung ergriffen werden kann. Wie in 5 gezeigt, lässt sich das Aufhängeelement 15 um die Achse 16 in seine Gebrauchsstellung ausklappen, in der es mit seiner Längsachse im Wesentlichen schräg zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 2 bzw. des Stützelements 6 ausgerichtet ist. Das Stützelement 6 kann auch bei ausgeklapptem Aufhängeelement wie vorstehend unter Bezugnahme auf 3 erläutert um die Achse 12 in seine Gebrauchsstellung ausgeklappt werden, so dass die Stellung von 6 erreicht wird, in der sowohl das Aufhängeelement 15 als auch das Stützelement 6 in ihre jeweilige Gebrauchsstellung ausgeklappt sind. Hierin bildet das Aufhängeelement gemeinsam mit dem Stützelement einen Ständer und weist zumindest einen Aufhängepunkt an seinem oberen freien Ende auf, der zum Aufhängen zumindest eines Gegenstands ausreichend von der Rücklehne 2 beabstandet ist.
  • In den Ausführungsformen von 5 und 6 dient das Aufhängeelement 15 vorzugsweise als Kleiderhaken, an den zum Beispiel ein Jackett mittels seiner Aufhängeschlaufe aufgehängt werden kann. In einer alternativen Ausführungsform gemäß 8 ist das Aufhängeelement 15 zusätzlich entlang seiner Längsachse mit einer Mehrzahl von Durchgangslöchern 17 durchsetzt. Die Durchgangslöcher 17 bilden jeweils Aufhängepunkte für einen Haken eines Kleiderbügels oder dergleichen, so dass an dem Aufhängeelement 15 in der Ausführungsform gemäß 8 ein Kleidersack, ein oder mehrere Kleiderbügel oder dergleichen angehängt werden können.
  • Das Aufhängeelement 15 kann um seine Schwenkachse 16 durch eine Feder in Richtung des Stützelements 6 vorgespannt sein. Ein Ausklappen des Aufhängeelements 15 in seine Gebrauchsstellung erfolgt gegen die Federvorspannung. Das Gewicht eines an dem Aufhängeelement 15 angehängten Gegenstands verhindert ein selbsttätiges Zurückklappen des Aufhängeelements 15. Sobald der Gegenstand von dem Aufhängeelement 15 wieder abgenommen ist, bewirkt die Federvorspannung ein selbsttätiges Zurückschwenken des Aufhängeelements 15 zurück in seine Nichtgebrauchsstellung.
  • Alternativ zur Anlenkung an dem Trägerelement 5 um die Achse 12 kann das Stützelement 6 daran auch über ein Scherengelenk, ein Viergelenk oder ein Parallelogrammgestänge verbunden sein. Durch solche Mittel ist ebenfalls sichergestellt, dass bei einem Verlagern des Stützelements zwischen seiner Nichtgebrauchsstellung und seiner Gebrauchsstellung der Anlenkpunkt für die Bügelarme im Wesentlichen horizontal bewegt wird, so dass ein ausreichender Abstand vom Fahrzeugboden gewahrt bleibt. Dadurch ist ein Kontakt eines Gegenstands, wenn er an den Bügelarmen oder an dem Aufhängeelement aufgehängt ist, mit dem Fahrzeugboden und somit ein Verschmutzen verhindert.
  • In 9 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1 gezeigt, in einer Teil-Perspektivansicht des oberen Teils des Stützelements 6. In dem Stützelement 6 ist ein Bügelhalter 18 längsverschiebbar gelagert, wobei der Bügelhalter 18 zwischen einer Nichtgebrauchsstellung, in der er im Wesentlichen im Stützelement aufgenommen oder davon verdeckt ist, und einer Gebrauchsstellung, in der er mit einem freien Ende teleskopartig aus dem Stützelement ausgefahren ist, verlagert werden kann. In 9 ist der Bügelhalter 18 in seiner Gebrauchsstellung gezeigt. Entlang einer Längsachse weist der Bügelhalter 18 eine Mehrzahl von Aufhängepunkten in Form von Durchgangslöchern 19 auf. Diese Durchgangslöcher 19 eignen sich insbesondere zum Aufhängen von Kleiderbügeln, Kleidersäcken oder dergleichen. Je nach Bedarf lässt sich der Bügelhalter 18 verschieden weit aus dem Stützelement ausfahren, so dass daraus eine Mehrzahl von Gebrauchsstellungen resultiert. Sowohl in seiner Nichtgebrauchsstellung als auch in seiner Gebrauchsstellung kann der Bügelhalter 18 geeignet verriegelt werden. Der Bügelhalter 18 ist zweckmäßig durch eine Feder in Richtung seiner Gebrauchsstellung vorgespannt. Ausgehend von seiner Nichtgebrauchsstellung in der der Bügelhalter 18 durch ein Push-Push-Element verriegelt sein kann, lässt sich der Bügelhalter 18 nach einem Betätigen des Push-Push- Elements (zum Beispiel durch Drücken in Richtung des Stützelements 6) automatisch in seine Gebrauchsstellung verlagern bzw. aus dem Stützelement ausfahren. Der Bügelhalter 18 ist an seinem oberen freien Ende mit einer Schutzkappe 20 versehen (9), die in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters die Austrittsöffnung 21 in dem Stützelement 6 im Wesentlichen verschließt. Die Schutzkappe ist vorzugsweise aus einem Weichkunststoff hergestellt und schließt somit eine Verletzungsgefahr bei einem Stoßkontakt mit dem Bügelhalter aus. Der Bügelhalter 18 kann in dem Stützelement 6 ergänzend oder alternativ zu dem Aufhängeelement 15 vorgesehen sein.
  • Die Perspektivansicht von 10 zeigt eine Baugruppe der Vorrichtung 1, in der die Schale 5, das Stützelement 6 und die daran angelenkten Bügelarme 7a, 7b und zumindest das Aufhängeelement 15 zu einer vormontierten Baugruppe zusammengefasst sind. Eine solche Baugruppe kann in eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes 3, insbesondere in einen sogenannten Integral-Sportsitz integriert werden. Alternativ ist eine Verwendung der Vorrichtung 1 in Form dieser vormontierten Baugruppe für beliebige andere Flächen eines Körpers möglich, zum Beispiel an flachen Wänden, an Türen eines Schrankes, an einer Rückenlehne eines Bürostuhls oder dergleichen.
  • 11 zeigt eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1' in vereinfachter Darstellung, bei der das Stützelement 6 um eine Achse 22 an dem Trägerelement 5 angelenkt ist, welche Achse 22 im wesentlichen quer zur Fläche des Körpers bzw. zur Rückenlehne 2 des Fahrzeugsitzes 3 verläuft. In der in 11 gezeigten Stellung ist das Stützelement 6 in seine Gebrauchsstellung geschwenkt, wobei die Längsachse 26 des Stützelements 6 im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist. In 11 nicht gezeigt ist eine Nichtgebrauchsstellung des Stützelements, in der es um die Achse 22 zur Seite geschwenkt wird, so dass die Längsachse 26 des Stützelements (in der Nichtgebrauchsstellung) im Wesentlichen horizontal und im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite der Rückenlehne 4 ausgerichtet ist.
  • In gleicher Weise wie bei der Ausführungsform gemäß 9 ist in dem Stützelement 6 ein Bügelhalter 18 längsverschieblich geführt, der in der Darstellung von 11 in seine Gebrauchsstellung überführt ist und hierbei teleskopartig aus dem Stützelement 6 heraus ausgefahren ist. Wie bereits in 9 erläutert, weist der Bügelhalter 18 eine Mehrzahl von Durchgangslöchern 19 auf, in denen ein Kleiderhaken eines Kleiderbügels oder dergleichen eingehängt werden kann.
  • Bezüglich der Bügelarme 7a, 7b entspricht die Ausführungsform von 11 den vorhergehend erläuterten Ausführungsformen der 1 bis 10. Beide Bügelarme 7a, 7b sind an dem Stützelement 6 um eine Achse schwenkbar angelenkt. In der Darstellung von 11 befinden sich beide Bügelarme 7a, 7b in ihrer Nichtgebrauchsstellung. Analog zur Darstellung von 4 lassen sich die Bügelarme 7a, 7b um ihre jeweilige Schwenkachse 13 nach außen ausklappen, um gemeinsam mit dem Stützelement 6 einen kleiderbügelartigen Ständer zu bilden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (60)

  1. Vorrichtung (1) zum Aufhängen von Gegenständen, insbesondere Kleidungsstücke, an einem Körper (2, 3, 4), umfassend: ein Trägerelement (5), das an einer Fläche des Körpers (2, 3, 4) anbringbar ist, ein längliches, mit seiner Längsachse (26) im Wesentlichen vertikal ausgerichtetes Stützelement (6), das an dem Trägerelement (5) beweglich angebracht und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung im Wesentlichen horizontal verlagerbar ist, zumindest einen Bügelarm (7a, 7b), der an dem Stützelement (6) um eine quer zur Fläche des Körpers (2, 3, 4) verlaufende Achse (13) angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements der zumindest eine Bügelarm (7a, 7b) in seiner Gebrauchsstellung horizontal oder schräg nach unten angeordnet ist und gemeinsam mit dem Stützelement (6) einen kleiderbügelartigen Ständer bildet, der zum Aufhängen zumindest eines Gegenstands, insbesondere eines Kleidungsstücks, ausreichend von dem Körper beabstandet ist, und wobei das Stützelement (6) und der Bügelarm (7a, 7b) in ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen parallel zueinander und im Wesentlichen parallel zur Fläche des Körpers angeordnet sind.
  2. Vorrichtung (1) zum Aufhängen von Gegenständen, insbesondere Kleidungsstücke, an einem Körper, umfassend: ein Trägerelement (5), das an einer Fläche des Körpers anbringbar ist, ein längliches Stützelement (6), das an dem Trägerelement (5) beweglich angebracht und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verlagerbar ist, wobei das Stützelement zumindest in der Gebrauchsstellung mit seiner Längsachse (26) im Wesentlichen vertikal ausgerichtet ist, zumindest einen Bügelarm (7a, 7b), der an dem Stützelement (6) um eine quer zur Fläche des Körpers verlaufende Achse (13) angelenkt und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschwenkbar ist, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements der zumindest eine Bügelarm (7a, 7b) in seiner Gebrauchsstellung horizontal oder schräg nach unten angeordnet ist und gemeinsam mit dem Stützelement (6) einen kleiderbügelartigen Ständer bildet, der zum Aufhängen zumindest eines Gegenstands, insbesondere eines Kleidungsstücks, ausreichend von dem Körper beabstandet ist, und einen Bügelhalter, der längsverschiebbar an oder in dem Stützelement (6) gelagert und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung, in der er im Wesentlichen im Stützelement (6) aufgenommen oder davon verdeckt ist, und einer Gebrauchsstellung, in der er mit einem freien Ende teleskopartig aus dem Stützelement (6) ausgefahren ist, verlagerbar ist.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, bei der das Stützelement (6) bei seinem Verlagern von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung mit seiner Längsachse (26) im Wesentlichen vertikal ausgerichtet bleibt, so dass der Abstand zumindest des Anlenkpunkts des Bügelarms (7a, 7b) an dem Stützelement (6) zum Körper (2, 3, 4) vergrößert wird.
  4. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der bei einem Verlagern des Stützelement (6) zwischen seiner Nichtgebrauchsstellung und seiner Gebrauchsstellung zumindest der Anlenkpunkt des Bügelarms (7a, 7b) an dem Stützelement (6) im Wesentlichen horizontal bewegt wird.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das Stützelement (6) mit dem Trägerelement (5) über ein Parallelogrammgestänge, eine Scherenführung oder ein Viergelenk verbunden ist.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, bei der die Drehachsen des Parallelogrammgestänges, der Scherenführung oder des Viergelenks im Wesentlichen horizontal und im Wesentlichen parallel zur Fläche des Körpers verlaufen.
  7. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das Stützelement (6) an dem Trägerelement (5) um eine im Wesentlichen parallel zur Fläche des Körpers und im Wesentlichen horizontal verlaufende Achse (12) verschwenkbar angelenkt ist.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, bei der das Stützelement an dem Trägerelement um eine im Wesentlichen senkrecht zur Fläche des Körpers verlaufende Achse verschwenkbar angelenkt ist.
  9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 7 oder 8, bei der die Achse (12) am unteren Ende des Stützelements angeordnet ist.
  10. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 9, bei der das Stützelement (6) beim Verschwenken zwischen der Nichtgebrauchsstellung und der Gebrauchsstellung einen spitzen Winkel überstreicht, wobei in der Gebrauchsstellung des Stützelements sein oberes Ende weg von dem Körper weist.
  11. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, bei der das Stützelement (6) in etwa mittig bezüglich einer seitlicher Erstreckung der hinteren Breitseite des Körpers und an seinem oberen Rand angeordnet ist.
  12. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei der das Stützelement (6) ist seiner Gebrauchsstellung und/oder in seiner Nichtgebrauchsstellung verriegelbar ist.
  13. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei der das Stützelement (6) durch Ausklappen des zumindest einen Bügelarms (7a, 7b) in seiner Gebrauchsstellung verriegelbar ist.
  14. Vorrichtung (1) nach Anspruch 13-, bei der die Verriegelung des Stützelements in seiner Gebrauchsstellung beim Einklappen des zumindest einen Bügelarms (7a, 7b) in seine Nichtgebrauchsstellung lösbar ist.
  15. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der das Stützelement (6) durch eine Feder vorgespannt ist, die das Stützelement (6) beim Lösen der Verriegelung in seine Gebrauchs- oder Nichtgebrauchsstellung bewegt.
  16. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, bei der der zumindest eine Bügelarm (7a, 7b) in seiner Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen im Stützelement (6) aufgenommen ist.
  17. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, bei der der zumindest eine Bügelarm (7a, 7b) durch eine Federkraft von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung verschwenkbar ist.
  18. Vorrichtung (1) nach Anspruch 17, bei der beim Verlagern des Stützelements in seine Gebrauchsstellung die Verriegelung des zumindest einen Bügelarms (7a, 7b) gelöst wird, wobei der Bügelarm (7a, 7b) mittels der Federvorspannung in seine Gebrauchsstellung verschwenkt wird.
  19. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, bei der ein Verlagern des Stützelement (6) und ein Verschwenken des Bügelarms (7a, 7b) zwischen ihrer jeweiligen Nichtgebrauchsstellung und Gebrauchsstellung über eine Zwangssteuerung koppelbar ist.
  20. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei der zwei Bügelarme (7a, 7b) vorgesehen sind, die an entgegengesetzten Seiten des Stützelements angelenkt sind.
  21. Vorrichtung (1) nach Anspruch 20, bei der ein Verschwenken der Bügelarme (7a, 7b) um ihre jeweilige Achse (13) über Verzahnungen synchronisiert ist.
  22. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei der der Bügelarm bzw. die Bügelarme (7a, 7b) in der Gebrauchs- und/oder der Nichtgebrauchsstellung verriegelbar sind.
  23. Vorrichtung (1) nach Anspruch 22, bei der die Verriegelung der Bügelarme (7a, 7b) über ein gemeinsames Bedienelement lösbar ist.
  24. Vorrichtung (1) nach Anspruch 23, bei der das Bedienelement an einer oberen Stirnseite des Stützelements angeordnet ist.
  25. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 24, die ein Aufhängeelement (15) umfasst.
  26. Vorrichtung (1) nach Anspruch 25, bei der das Aufhängeelement (15) in der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements zugänglich ist.
  27. Vorrichtung (1) nach Anspruch 25 oder 26, bei der das Aufhängeelement (15) beweglich mit dem Stützelement (6) verbunden und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung, in der es im Wesentlichen im Stützelement (6) aufgenommen ist, und einer Gebrauchsstellung, in der er zum Aufhängen eines Gegenstands, insbesondere eines Jacketts ausreichend vom Stützelement (6) beabstandet ist, verlagerbar ist.
  28. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 27, bei der das Aufhängeelement (15) an dem Stützelement (6) angelenkt ist und um eine im Wesentlichen parallel zur hinteren Breitseite des Körpers und im Wesentlichen horizontal verlaufende Achse (16) zwischen der Nichtgebrauchsstellung und der Gebrauchsstellung verschwenkbar ist.
  29. Vorrichtung (1) nach Anspruch 28, bei der das Aufhängeelement (15) mit seinem unteren Ende an dem Stützelement (6) angelenkt ist.
  30. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 27 bis 29, wobei das Aufhängeelement (15) in seiner Gebrauchsstellung mit seiner Längsachse im Wesentlichen quer oder schräg zur Fläche des Körpers (2, 3, 4) angeordnet ist.
  31. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 30, bei der das Aufhängeelement (15) gemeinsam mit dem Stützelement (6) in dessen Gebrauchsstellung einen Ständer bildet und zumindest einen Aufhängepunkt aufweist, der zum Aufhängen zumindest eines Gegenstandes insbesondere eines Kleiderbügels ausreichend dem Körper beabstandet ist.
  32. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 31, bei der das Aufhängeelement (15) eine Mehrzahl von Aufhängepunkten aufweist, die im Wesentlichen horizontal versetzt zueinander oder schräg übereinander angeordnet sind.
  33. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 27 bis 32, bei der das Aufhängeelement (15) in seiner Gebrauchsstellung gegen einen festen Anschlag verlagert bzw. ausgeklappt ist.
  34. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 33, bei der das Aufhängeelement (15) im Wesentlichen mittig bezüglich der hinteren Breitseite des Stützelements und an seinem oberen Rand oberen Ende angeordnet ist.
  35. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 34, bei der das Aufhängeelement (15) zwischen den beiden Bügelarmen (7a, 7b) angeordnet ist.
  36. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 35, bei der eine Öffnung in dem Stützelement, in der das Aufhängeelement (15) aufgenommen ist, durch das Aufhängeelement (15) in seiner Nichtgebrauchsstellung im Wesentlichen verschlossen ist.
  37. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 27 bis 36, bei der das Aufhängeelement (15) in seiner Nichtgebrauchsstellung und/oder in seiner Gebrauchsstellung verriegelbar ist.
  38. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 27 bis 37, bei der das Aufhängeelement (15) durch eine Feder vorgespannt ist, die das Aufhängeelement (15) in seine Nichtgebrauchsstellung oder in seine Gebrauchsstellung bewegt.
  39. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 27 bis 38, bei der das Aufhängeelement (15) an seinem freien Ende ein Griffelement aufweist, mittels dessen das Aufhängeelement von der Nichtgebrauchsstellung in die Gebrauchsstellung verlagerbar ist.
  40. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 27 bis 39, bei der in dem Stützelement (6) hinter einem oberen Ende des Aufhängeelements (15) eine muldenförmige Vertiefung ausgebildet ist, so dass das obere Ende des Aufhängeelements (15) in seiner Nichtgebrauchsstellung erfassbar ist.
  41. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 25 bis 40, bei der das Aufhängeelement (15) als Kleiderhaken zum Aufhängen eines Jacketts oder dergleichen und/oder als Bügelhalter zum Aufhängen eines oder mehrerer Kleiderbügel oder dergleichen dient.
  42. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 41, die einen Bügelhalter (18) umfasst, der längsverschiebbar an oder in dem Stützelement (6) gelagert und zwischen einer Nichtgebrauchsstellung, in der er im Wesentlichen im Stützelement (6) aufgenommen oder davon verdeckt ist, und einer Gebrauchsstellung, in der er mit einem freien Ende teleskopartig aus dem Stützelement (6) ausgefahren ist, verlagerbar ist,
  43. Vorrichtung (1) nach Anspruch 2 oder 42, bei der der Bügelhalter (18) in seiner Nichtgebrauchsstellung und/oder in seiner Gebrauchsstellung verriegelbar ist.
  44. Vorrichtung (1) nach Anspruch 42 oder 43, bei der der Bügelhalter (18) durch eine Feder vorgespannt ist, die den Bügelhalter (18) beim Lösen der Verriegelung in seine Gebrauchsstellung verlagert.
  45. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 42 bis 44, bei der der Bügelhalter (18) in eine Mehrzahl von Gebrauchsstellungen verlagerbar und verriegelbar ist.
  46. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 42 bis 45, bei der der Bügelhalter (18) entlang seiner Längsachse eine Mehrzahl von Aufhängepunkten aufweist, wobei die Aufhängepunkte insbesondere zum Aufhängen von Kleiderbügeln geeignet sind.
  47. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 42 bis 46, bei der die Aufhängepunkte durch jeweilige Durchgangslöcher in dem Bügelhalter (18) ausgebildet ist.
  48. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 42 bis 47, bei der der Bügelhalter (18) zwischen den beiden Bügelarmen (7a, 7b) angeordnet ist.
  49. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 42 bis 48, bei der an der oberen Stirnseite des Stützelements jeweils eine Lösetaste (14) für die Bügelarme (7a, 7b) und für den Bügelhalter (18) angeordnet, wobei zwischen den beiden Lösetasten der Bügelhalter (18) angeordnet ist.
  50. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 42 bis 49, bei der der Bügelhalter (18) an seinem freien Ende mit einer Schutzkappe (20) versehen ist, die in der Nichtgebrauchsstellung des Bügelhalters (18) seine Austrittsöffnung (21) in dem Stützelement (6) im Wesentlichen verschliesst.
  51. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 50, bei der das Stützelement (6) und der Bügelarm (7a, 7b) in ihrer Nichtgebrauchsstellung in einer in einem Gehäuse ausgebildeten Mulde zumindest teilweise aufgenommen sind.
  52. Vorrichtung (1) nach Anspruch 51, bei der das Gehäuse Teil des Körpers ist.
  53. Vorrichtung (1) nach Anspruch 51 oder 52, bei der das Gehäuse zumindest teilweise aus dem Trägerelement (5) gebildet ist.
  54. Vorrichtung (1) nach Anspruch 53, bei der das Gehäuse auf die Fläche des Körpers aufgesetzt oder innerhalb des Körpers aufgenommen ist.
  55. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 51 bis 54, bei der das Stützelement (6) eine Abdeckblende aufweist, die den zumindest einen Bügelarm (7a, 7b) in seiner Nichtgebrauchsstellung überdeckt und in der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements die Öffnung der Mulde im Wesentlichen verschliesst.
  56. Vorrichtung (1) nach Anspruch 55, bei der in der Nichtgebrauchsstellung des Stützelements die Abdeckblende im Wesentlichen mit der Randkontur der Mulde, bzw. mit der Fläche des Körpers fluchtet.
  57. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 56, bei der das Trägerelement (5), das Stützelement und/oder der zumindest eine Bügelarm (7a, 7b) eine gemeinsame Baugruppe bilden, die in den Körper eingebaut ist.
  58. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 57, bei der der Körper aus einer Rückenlehne eines Sitzmöbels gebildet ist.
  59. Vorrichtung (1) nach Anspruch 58, bei der das Sitzmöbel ein Kraftfahrzeugsitz mit einer Rückenlehne (2) mit integrierter Kopfstütze (4) ist.
  60. Vorrichtung (1) nach Anspruch 59, die in der hinteren Breitseite der Rückenlehne (4) eingebaut ist.
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