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Die
Erfindung betrifft eine Anschlußvorrichtung für
ein mindestens zwei zueinander parallele Leiter aufweisendes Flachkabel,
mit einem Gehäuseunterteil, mit einem Gehäuseoberteil
und mit mindestens einem Kontaktelement zur elektrischen Kontaktierung
eines Leiters des Flachkabels, wobei das Gehäuseunterteil
und das Gehäuseoberteil derart miteinander verbunden sind,
daß das Gehäuseoberteil aus einer ersten, offenen
Position in eine zweite, geschlossene Position verbringbar ist,
in der das Gehäuseoberteil mit dem Gehäuseunterteil
verrastbar ist, wobei das Gehäuseunterteil und das Gehäuseoberteil
zusammen eine Ausnehmung zur Aufnahme der Flachkabels bilden, in
der das Flachkabel in der ersten, offenen Position des Gehäuseoberteils
einführbar und in der zweiten, geschlossenen Position des
Gehäuseoberteils gehalten ist, und wobei das Kontaktelement
auf der dem Flachkabel zugewandten Seite als isolationsdurchdringender
Kontakt ausgebildet ist. Daneben betrifft die Erfindung noch ein Betätigungswerkzeug
zur Verwendung bei einer derartigen Anschlußvorrichtung.
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Anschlußvorrichtungen
der in Rede stehenden Art sind insbesondere im Bereich der Automatisierungstechnik
bekannt, wobei die Anschlußvorrichtungen dazu dienen, an
dem durchgehenden Flachkabel eine T-förmige Abzweigung
zu realisieren. Die in der Anschlußvorrichtung vorgesehenen
Kontaktelemente sind dabei derart ausgebildet, daß sie
die isolierten elektrischen Leiter des Flachkabels kontaktieren
können, ohne daß die Isolierung im Kontaktierungsbereich
entfernt werden muß. Derartige Kontaktelemente, die auf
dem Prinzip der Isolationsdurchdringungstechnik beruhen, sind so
ausgebildet, daß sie die Isolierung der einzelnen Leiter
durchdringen oder soweit einschneiden, daß sie im fertig
montierten Zustand den elektrischen Leiter kontaktieren. Hierdurch
ist ein Auftrennen der einzelnen Leiter an den einzelnen Stellen,
an den elektrische Abzweigungen realisiert werden sollen, nicht
erforderlich, wodurch sich die Realisierung der einzelnen Abzweige
vereinfacht.
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Aus
der
DE 20 2006
000 882 U1 ist eine eingangs beschriebene Anschlußvorrichtung
für ein zwei zueinander parallele Leiter aufweisendes Flachkabel
be kannt, bei dem die isolationsdurchdringenden Kontakte vorzugsweise
als gabelförmige Schneidkontakte ausgebildet und im Gehäuseunterteil
angeordnet sind. Zur Realisierung der T-förmigen Abzweigung,
d. h. zur Kontaktierung der beiden Leiter des anzuschließenden
Flachkabels durch die Kontakte, wird das zunächst am Grundgehäuse
vorverraste Flachkabel mit Hilfe des als Deckel ausgebildeten Gehäuseoberteils
beim Schließen des Deckels in die Kontakte eingedrückt.
In einer alternativen Ausführungsform der bekannten Anschlußvorrichtung
erfolgt die Vorverrastung des Flachkabels nicht am Gehäuseunterteil
sondern am Gehäuseoberteil, wobei beim Schließen
des Gehäuses das Flachkabel ebenfalls durch das Gehäuseoberteil
in die Schneiden der einzelnen Kontakte im Gehäuseunterteil
eingedrückt wird.
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Die
bekannte Anschlußvorrichtung mag zum Anschließen
von Flachkabeln mit zwei parallelen Leitern gut geeignet sein. Zum
Anschließen eines Flachkabels mit mehr als zwei Leitern
ist die bekannte Anschlußvorrichtung jedoch nicht vorgesehen.
Darüber ist zum Schließen des Gehäuseoberteils
und damit zum Eindrücken des Flachkabels in die einzelnen Kontaktelemente
im Gehäuseunterteil eine mit der Anzahl der Leiter ansteigende
Kraft erforderlich. Bei einem Flachkabel mit mehreren Leitern wäre
die erforderliche Kraft so groß, daß die Anschlußvorrichtung
nur noch umständlich zu betätigen wäre.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anschlußvorrichtung
mit verbesserten Anschlußeigenschaften zur Verfügung
zu stellen, welche insbesondere auch dazu geeignet ist, ein Flachkabel
mit mehr als zwei Leitern entsprechend den jeweiligen Anforderungen
anzuschließen.
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Diese
Aufgabe ist bei der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung
zunächst und im wesentlichen dadurch gelöst, daß das
Kontaktelement in einem im Gehäuseoberteil geführten
Anschlußschlitten angeordnet ist, und der Anschlußschlitten
mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs aus einer ersten Position, in
der der isolationsdurchdringende Kontakt den Leiter nicht kontaktiert,
in eine zweite Position verschiebbar ist, in der der isolationsdurchdringende Kontakt
den Leiter kontaktiert.
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Die
Anordnung mindestens eines ein Kontaktelement aufnehmenden Anschlußschlittens
im Gehäuseoberteil ermöglicht es zunächst,
daß einzelne Lei ter des Flachkabels einzeln und unabhängig voneinander
durch einzelne Kontaktelemente kontaktiert werden können.
Bei einer Anschlußvorrichtung für ein mehrere
Leiter aufweisendes Flachkabel, bei dem im Gehäuseoberteil
mehrere Anschlußschlitten mit jeweils mindestens einem
Kontaktelement beweglich angeordnet sind, kann somit der Anschluß der
einzelnen Leiter des Flachkabels mit geringem Kraftaufwand nacheinander
erfolgen. Darüber hinaus ist es auch möglich,
entsprechend dem jeweiligen Anwendungsfall nur bestimmte Leiter
des Flachkabels zu kontaktieren, während andere Leiter
nicht kontaktiert werden, so daß an diesen Leitern auch keine
Abzweigung realisiert wird.
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Zuvor
ist ausgeführt worden, daß bei der erfindungsgemäßen
Anschlußvorrichtung mehrere Anschlußschlitten
mit jeweils mindestens einem Kontaktelement im Gehäuseoberteil
angeordnet sein können. In der Regel ist dabei jedes Kontaktelement in
einem separaten Anschlußschlitten angeordnet. Darüber
hinaus ist es jedoch auch möglich, daß mehrere
Kontaktelemente gemeinsam in einem einzigen Anschlußschlitten
angeordnet sind, oder daß mehrere Anschlußschlitten
mit je einem darin angeordneten Kontaktelement so miteinander verbunden,
insbesondere verrastet sind, daß die miteinander verbundenen
Anschlußschlitten gemeinsam aus der ersten Position in
die zweite Position verbracht werden können.
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Während
bei der aus der
DE
20 2006 000 882 U1 bekannten Anschlußvorrichtung
der isolationsdurchdringende Kontakt der Kontaktelemente als gabelförmiger
Schneidkontakt ausgebildet ist, in den die einzelnen Leiter des
Flachkabels eingedrückt werden müssen, sind bei
der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung
die isolationsdurchdringenden Kontakte der Kontaktelemente vorzugsweise
als Kontaktmesser oder als Kontaktnadel ausgebildet. Hierdurch wird
die aufzuwendende Kraft beim Eindrücken der Kontaktmesser
oder Kontaktnadeln in die anzuschließenden Leiter des Flachkabels
verringert.
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Das
Kontaktmesser liegt dabei im kontaktierten Zustand im Leiterkern
mit einem gewissen Kontaktdruck an. Um die Sicherheit der Kontaktierung
zu erhöhen, ist gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der isolationsdurchdringende
Kontakt des Kontaktelements zwei in Längsrichtung des anzuschließenden
Flachkabels hintereinander und vor zugsweise auch quer zur Längsrichtung
des Flachkabels nebeneinander angeordnete Kontaktmesser oder Kontaktnadeln
aufweist. Hierdurch wird der Kontaktdruck zwischen dem in den Leiterkern
eingedrungenen Kontaktmesser oder der Kontaktnadel und dem Leiter
erhöht, wodurch sich auch die Sicherheit der Kontaktierung
verbessert.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das
Kontaktelement auf der dem Flachkabel abgewandten Seite als Kontaktstift ausgebildet.
Durch eine derartige Ausbildung des Kontaktelements auf der dem
Flachkabel abgewandten Seite kann der das Kontaktelement aufweisende Anschlußschlitten
als eine Art Stecker ausgebildet sein, auf den ein korrespondierender
Gegenstecker mit einer zum Kontaktstift korrespondierenden Kontaktbuchse
einfach aufgesteckt werden kann. Darüber hinaus ist bei
der Ausbildung des Kontaktelements auf der dem Flachkabel abgewandten
Seite als Kontaktstift die Betätigung des Anschlußschlittens
mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs besonders einfach
und sicher durchführbar, was nachfolgend noch genauer erläutert
wird.
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Einleitend
ist ausgeführt worden, daß das Gehäuseunterteil
und das Gehäuseoberteil zusammen eine Ausnehmung zur Aufnahme
des Flachkabels bilden, in der das Flachkabel in der ersten, offenen
Position des Gehäuseoberteils einführbar und in der
zweiten, geschlossenen Position des Gehäuseoberteils gehalten
ist. Grundsätzlich können hierzu am Gehäuseunterteil
oder am Gehäuseoberteil entsprechende Rasthaken ausgebildet
sein, mit deren Hilfe das Flachkabel am Gehäuseunterteil
oder am Gehäuseoberteil bzw. umgekehrt die Anschlußvorrichtung
am Flachkabel befestigt werden kann. Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Anschlußvorrichtung kann
jedoch auf derartige Rastelemente zur Befestigung des Flachkabels
am Gehäuseunterteil oder am Gehäuseoberteil verzichtet
werden, wenn am Gehäuseunterteil ein Rastarm und am Gehäuseoberteil
eine korrespondierende Rastnase ausgebildet ist, bei deren Verriegelung
das Gehäuseoberteil in der geschlossenen Position gehalten
wird. Dadurch ist auch das zuvor in die Anschlußvorrichtung eingelegte
Flachkabel verliersicher mit der Anschlußvorrichtung verbunden.
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Durch
eine entsprechende Dimensionierung der vom Gehäuseunterteil
und vom Gehäuseoberteil gebildeten Ausnehmung für
das Flachkabel kann sicher gestellt werden, daß die Anschlußvorrichtung auch
im geschlossenen Zustand von Gehäuseunterteil und Gehäuseoberteil
noch in Längsrichtung des Flachkabels verschoben werden
kann. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn bei einem bereits
verlegten Flachkabel, beispielsweise in einem Fahrstuhlschacht,
die Anschlußvorrichtung an einer bestimmten Position einer
Befestigungsfläche fixiert werden soll. In einem ersten
Schritt wird somit die Anschlußvorrichtung an dem Flachkabel
befestigt und anschließen die Anschlußvorrichtung
in Längsrichtung des Flachkabels in seine gewünschte
Position verschoben.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Anschlußvorrichtung ist im Gehäuseoberteil mindestens
eine durchgehende Öffnung ausgebildet, durch die ein Betätigungswerkzeug
derart einsteckbar ist, daß ein unterhalb der Öffnung
in der Anschlußvorrichtung angeordneter Leiter eines Flachkabels
mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs aufgetrennt werden kann.
Gemäß einer alternativen Ausgestaltung, bei der
ebenfalls im Gehäuseoberteil mindestens eine durchgehende Öffnung
ausgebildet ist, ist in der Öffnung ein Trennelement angeordnet,
das mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs in eine Position
verschiebbar ist, in der ein unterhalb des Trennelements in der
Anschlußvorrichtung angeordneter Leiter eines Flachkabels
durch das Trennelement durchgetrennt wird.
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Durch
die Ausbildung einer durchgehenden Öffnung im Gehäuseoberteil – mit
oder ohne einem darin angeordneten Trennelement – besteht
die Möglichkeit, einen in der Anschlußvorrichtung
angeordneten Leiter aufzutrennen. Dadurch kann eine Abzweigung an
einem Leiter des Flachkabels realisiert werden, bei der die Hauptleitung,
d. h. der durchgehende Leiter des Flachkabels aufgetrennt ist, so
daß ein durch den Leiter fließender Strom über
einen durch die Kontaktelemente realisierten Abzweig fließt.
Zur Realisierung eines solchen Abzweiges – bei einem aufgetrennten
Leiter – weist das Gehäuseoberteil mindestens
zwei in Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels
hintereinander angeordnete Anschlußschlitten mit je einem
Kontaktelement auf, wobei die durchgehende Öffnung im Gehäuseoberteil
zwischen den beiden Anschlußschlitten angeordnet ist, so
daß auch die Stelle, an der der Leiter aufgetrennt wird,
zwischen den beiden Anschlußschlitten und damit im kontak tierten
Zustand zwischen den beiden gemeinsam den Abzweig realisierenden
Kontaktelementen angeordnet ist.
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Wird
ein Leiter nicht aufgetrennt, so kann durch Eindrücken
des Kontaktmessers eines Kontaktelement in einen Leiter eine Abzweigung
an dem Leiter realisiert werden, bei der – wie bei einer
Stichleitung – ein Strom weiter durch den durchgehenden Leiter
als Hauptleitung und zusätzlich über die Abzweigstelle
fließt, an der je nach Anwendungsfall unterschiedliche
elektrische Bauteile oder Geräte angeschlossen werden können.
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Dient
das anzuschließende Flachkabel beispielsweise zur Verdrahtung
eines Fahrstuhles, so daß das Flachkabel im Fahrstuhlschacht
verläuft, so können mit Hilfe der erfindungsgemäßen
Anschlußvorrichtung an verschiedenen Stellen des Flachkabels,
d. h. an verschiedenen Positionen im Fahrstuhlschacht, die benötigten
elektrischen Abzweigungen beispielsweise für Rufschalter,
Anzeigen oder Türöffner realisiert werden. Je
nach Funktion des über den Abzweig an das Flachkabel anzuschließenden
elektrischen Bauteils wird der Abzweig dabei entweder als einfache
Stichleitung, d. h. ohne Auftrennung des durchgehenden Leiters,
oder als "potentialtrennender" Abzweig, d. h. mit Auftrennung des
durchgehenden Leiters, ausgebildet.
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Das
erfindungsgemäße Betätigungswerkzeug,
das einen Griffabschnitt und ein Betätigungsende aufweist
und zur Verwendung bei einer zuvor beschriebenen Anschlußvorrichtung
eingesetzt werden kann, ist dadurch gekennzeichnet, daß das
Betätigungsende mit seiner Grundfläche an die
Abmessungen des im Gehäuseoberteil der Anschlußvorrichtung
angeordneten Anschlußschlittens angepaßt und auf
die dem Gehäuseunterteil abgewandte Stirnseite des Anschlußschlittens
aufsetzbar ist. Gemäß der ersten Funktion des
Betätigungswerkzeugs, wonach mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs
der Anschlußschlitten in das Innere des Gehäuseoberteils eingedrückt
werden kann, ist dessen Betätigungsende somit so ausgebildet,
daß es an die Abmessungen des Anschlußschlittens
angepaßt ist.
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Sind
die in den Anschlußschlitten der Anschlußvorrichtung
jeweils angeordneten Kontaktelemente auf der dem Flachkabel abgewandten
Seite als Kontaktstifte ausgebildet, so ist in dem Betätigungsende
des Betätigungswerk zeugs eine Öffnung zur Aufnahme
des Kontaktstifts ausgebildet, so daß das Betätigungsende über
den Kontaktstift aufschiebbar und auf die dem Gehäuseunterteil
abgewandte Stirnseite des Anschlußschlittens aufsetzbar ist.
Durch den dabei in die Öffnung im Betätigungsende
eingreifenden Kontaktstift wird gleichzeitig eine Führung
des Betätigungswerkzeugs erreicht, wodurch das Aufsetzen
des Betätigungswerkzeugs auf den Anschlußschlitten
und das Eindrücken des Anschlußschlittens in das
Gehäuseoberteil erleichtert wird.
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Gemäß einer
besonderen bevorzugten Ausgestaltung des Betätigungswerkzeugs
ist das Betätigungsende so ausgebildet, daß seine
Grundfläche an die Abmessung der Öffnung im Gehäuseoberteil angepaßt
ist, so daß das Betätigungsende auch in diese Öffnung
einsteckbar ist. Dadurch kann ein und dasselbe Betätigungswerkzeug
sowohl zum Eindrücken der Anschlußschlitten als
auch zum Auftrennen eines elektrischen Leiters verwendet werden.
Somit benötigt ein Monteur, der die Anschlußvorrichtung
an ein Flachkabel anschließt, lediglich ein einziges Betätigungswerkzeug.
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Soll
das Betätigungswerkzeug auch zum Auftrennen eines elektrischen
Leiters, d. h. zum Ausstanzen eines Teilstücks des Leiters
verwendet werden, so ist an dem Betätigungs-ende des Betätigungswerkzeugs
mindestens eine scharfe Kante zum Durchtrennen des elektrischen
Leiters ausgebildet. Vorzugsweise sind bei einem rechteckigen Betätigungsende
alle vier Kanten als entsprechend scharfe, messerartige Kanten ausgebildet,
so daß ein Monteur beim Einstecken des Betätigungswerkzeugs in
die Öffnung nicht auf die richtige axiale Ausrichtung des
Betätigungswerkzeugs achten muß. Weist das Betätigungsende
keinen rechteckigen sondern einen runden Querschnitt auf, so weist
entsprechend die Stirnseite des Betätigungsendes über
ihrem gesamten Umfang eine scharfe Kante auf. Dabei besteht zumindest
die Kante des Betätigungsendes vorzugsweise aus einem harten
Werkstoff, insbesondere aus Stahl oder Keramik.
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Gemäß einer
letzten vorteilhaften Ausgestaltung, die hier noch kurz erläutert
werden soll, ist an dem Betätigungswerkzeug zwischen dem
eine größere Grundfläche aufweisenden
Griffabschnitt und dem Betätigungsende ein Absatz ausgebildet,
der eine Grundfläche aufweist, die größer
als die Stirnseite des Anschlußschlittens im Gehäuseoberteil
der Anschlußvorrichtung ist. Da durch ist gewährleistet, daß die
maximal mögliche Einstecktiefe des Betätigungsendes
in das Gehäuseoberteil begrenzt ist, so daß ein
Anschlußschlitten nicht "zu weit" in das Gehäuseoberteil
eingedrückt werden kann, was sonst zu einer Beschädigung
des anzuschließenden elektrischen Leiters, des Anschlußschlittens
oder des Kontaktelements führen könnte.
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Im
einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten,
die erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung
sowie das erfindungsgemäße Betätigungswerkzeug
auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen sowohl auf
die den Patentansprüchen 1 und 13 nachgeordneten Patentansprüche
als auch auf die folgende Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Anschlußvorrichtung, im geschlossenen Zustand,
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2 die
Anschlußvorrichtung gemäß 1 mit
einem eingesteckten Betätigungswerkzeug,
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3 ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Anschlußvorrichtung, im geöffneten Zustand,
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4 eine
Detaildarstellung einer Anschlußvorrichtung, mit eingestecktem
Betätigungswerkzeug, im Schnitt,
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5 eine
Detaildarstellung einer alternativen Anschlußvorrichtung,
mit eingestecktem Betätigungswerkzeug, im Schnitt,
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6 eine
Detaildarstellung der Ausführungsform der Anschlußvorrichtung,
gemäß 5, ohne Betätigungswerkzeug,
und
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7 eine
perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
eines Betätigungswerkzeugs.
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Die 1 bis 6 zeigen
verschiedene Ausführungsbeispiele sowie Detailansichten
einer Anschlußvorrichtung 1 zum Anschluß eines
eine Mehrzahl von Leitern 2 aufweisenden Flachkabels 3. Die
Anschlußvorrichtung 1 besteht dabei im wesentlichen
aus einem Gehäuseunterteil 4, einem mit dem Gehäuseunterteil 4 über
ein Scharnier 5 schwenkbar verbundenen Gehäuseoberteil 6 und
mehreren Kontaktelementen 7 zum elektrischen Kontaktieren
einzelner Leiter 2 des Flachkabels 3.
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Dadurch,
daß das Gehäuseunterteil 4 und das Gehäuseoberteil 6 über
das Scharnier 5 miteinander gelenkig verbunden sind, kann
das Gehäuseoberteil 6 aus einer ersten, offenen
Position (3) in eine zweite, geschlossene
Position (1 und 2) verschenkt
werden. In der in 3 dargestellten offenen Position
des Gehäuseoberteils 6 kann das Flachkabel 3 in
eine vom Gehäuseunterteil 4 und vom Gehäuseoberteil 6 gemeinsam
gebildete Ausnehmung eingelegt bzw. die Anschlußvorrichtung 1 quer
zur Längserstreckung des Flachkabels 3 über das
Flachkabel 3 geschoben und dann verschlossen werden. Zur
Aufnahme des Flachkabels 3 ist dabei sowohl im Gehäuseunterteil 4 als
auch im Gehäuseoberteil 6 eine Ausnehmung 8 vorgesehen,
die entsprechend zur Geometrie des Flachkabels 3 ausgebildet
ist und im wesentlichen aus einer der Anzahl der Leiter 2 des
Flachkabels 3 entsprechenden Anzahl an parallel zueinander
verlaufenden Rillen 9 besteht. Dabei ist es selbstverständlich
auch möglich, ein Flachkabel 3 an die erfindungsgemäße
Anschlußvorrichtung 1 anzuschließen,
dessen Anzahl an Leitern 2 geringer ist als die Anzahl
der im Gehäuseunterteil 4 bzw. im Gehäuseoberteil 6 ausgebildeten
Rillen 9.
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Wie
insbesondere aus den Schnittdarstellungen gemäß den 4 bis 6 ersichtlich
ist, sind die einzelnen Kontaktelemente 7 jeweils in einem
im Gehäuseoberteil 6 beweglich geführten
Anschlußschlitten 10 angeordnet. Die einzelnen
Anschlußschlitten 10 können dabei mit
Hilfe eines Betätigungswerkzeugs 11 innerhalb
des Gehäuseoberteils 6 aus einer ersten, oberen
Position (4, rechte Seite) in eine zweite,
untere Position (4, linke Seite) ins Innere des
Gehäuseoberteils 6 eingedrückt werden.
Zum elektrischen Anschluß eines Leiters 2 des
Flachkabels 3 ist dabei die dem Flachkabel 3 zugewandte
Seite der Kontaktelemente 7 als isolationsdurchdringender
Kontakt ausgebildet.
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Bei
den in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen
weisen die Kontaktelemente 7 ein oder zwei Kontaktmesser 12 als
isolationsdurchdringender Kontakt auf. Bei den Ausführungsformen
des Kontaktelements 7, bei denen der isolationsdurchdringende
Kontakt von zwei Kontaktmessern 12 gebildet wird, sind
die beiden Kontaktmesser 12 in Längsrichtung des
anzuschließenden Flachkabels 3 hintereinander
angeordnet. Bei einer ersten, in den 4 bis 6 dargestellten
Variante sind die beiden Kontaktmesser 12 darüber
hinaus quer zur Längsrichtung des anzuschließenden
Flachkabels 3 versetzt zueinander angeordnet, während
bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 die
beiden Kontaktmesser 12 in einer Linie zueinander angeordnet sind.
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Das
dem Kontaktmesser 12 bzw. den Kontaktmessern 12 gegenüberliegende
Ende des Kontaktelements 7 ist als Kontaktstift 13 ausgebildet. Durch
eine derartige Ausbildung des Kontaktelements 7 auf der
dem Flachkabel 3 abgewandten Seite kann der das Kontaktelement 7 aufweisende
Anschlußschlitten 10 als eine Art Stecker ausgebildet sein,
auf den ein korrespondierender Gegenstecker mit einer zum Kontaktstift 13 korrespondierenden Kontaktbuchse
einfach aufgesteckt werden kann. Dadurch ist die Realisierung einer
T-förmigen Abzweigung an einem Leiter 2 des Flachkabels 3 sehr einfach
möglich.
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Zuvor
ist bereits ausgeführt worden, daß die Anschlußvorrichtung 1 zum
Anschließen eines Flachkabels 3 zunächst
im geöffneten Zustand seitlich über das durchgehende
Flachkabel 3 geschoben und dann durch Verschwenken des
Gehäuseoberteils 6 geschlossen werden kann. Damit
die Anschlußvorrichtung 1 in der geschlossenen
Position verbleibt und damit das Flachkabel 3 an der Anschlußvorrichtung 1 bzw.
die Anschlußvorrichtung 1 an dem Flachkabel 3 sicher
gehalten ist, ist am Gehäuseunterteil 4 ein bügelförmiger
Rastarm 14 und am Gehäuseoberteil 6 eine
korrespondierende Rastnase 15 ausgebildet. Selbstverständlich
ist es dabei auch möglich, die Anordnung von Rastarm und
Rastnase am Gehäuseunterteil 4 bzw. am Gehäuseoberteil 6 miteinander
zu vertauschen. Durch eine entsprechende Dimensionierung der vom
Gehäuseunterteil 4 und vom Gehäuseoberteil 6 gebildeten
Ausnehmung für das Flachkabel 3 kann erreicht
werden, daß die Anschlußvorrichtung 1 auch
im geschlossenen Zustand von Gehäuseunterteil 4 und
Gehäuseoberteil 6 noch in Längsrichtung
des Flachkabels 3 verschoben werden kann. Hierdurch kann
bei einem bereits verlegten Flachkabel 3 die genaue Position der
Anschlußvorrichtung 1 auch nach dem Schließen von
Gehäuseunterteil 4 und Gehäuseoberteil 6 noch festgelegt
werden.
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Insbesondere
aus den 1 bis 3 ist ersichtlich,
daß in den Ecken des Gehäuseunterteils 4 und
des Gehäuseoberteils 6 vier zueinander korrespondierende
Löcher 16, 17 ausgebildet sind. Durch diese
Löcher 16, 17 können entsprechende
Befestigungsschrauben durchgesteckt oder eingeschraubt werden, mit
denen die Anschlußvorrichtung 1 an einer Befestigungsfläche,
beispielsweise an der Wand eines Aufzugschachtes, festgeschraubt
werden kann. Beim Festschrauben der Anschlußvorrichtung 1 an
der Befestigungsfläche werden dabei gleichzeitig das Gehäuseunterteil 4 und
das Gehäuseoberteil 6 kraftschlüssig
miteinander verbunden, was dazu führt, daß das
eingelegte Flachkabel 3 festgeklemmt wird, so daß ein
Verrutschen des Flachkabels 3 nicht mehr möglich
ist.
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Aus
den 4 bis 6 ist ersichtlich, daß im
Gehäuseoberteil 6 mehrere durchgehende Öffnungen 18 ausgebildet
sind, in die das Betätigungswerkzeug 11 derart
einsteckbar ist, daß ein unterhalb der Öffnung 18 in
der Anschlußvorrichtung 1 angeordneter Leiter 2 mit
Hilfe des Betätigungswerkzeugs 11 auftrennbar
ist. Wie in 4 dargestellt ist, wird beim
Einstecken des Betätigungswerkzeugs 11 in die Öffnung 18 ein
Teilstück 19 des Leiters 2 ausgestanzt,
wodurch der entsprechende Leiter 2 unterbrochen wird. Alternativ
dazu ist bei der in den 5 und 6 dargestellten
Ausführungsform der Anschlußvorrichtung 1 in
der im Gehäuseoberteil 6 ausgebildeten Öffnung 18 ein
Trennelement 20 angeordnet, das mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs 11 soweit
in das Innere der Anschlußvorrichtung 1 eingedrückt werden
kann, daß ein unterhalb des Trennelements 20 angeordneter
Leiter 2 durch das Trennelement 20 aufgetrennt
wird, indem ebenfalls ein Teilstück 19 aus dem
Leiter 2 ausgestanzt wird. Fluchtend zur Öffnung 18 im
Gehäuseoberteil 6 ist dabei auch im Gehäuseunterteil 4 eine Öffnung 21 ausgebildet,
durch die das abgetrennte Teilstück 19 des Leiters 2 aus dem
Gehäuseunterteil 4 herausfallen oder in eine entsprechend
ausgebildete Auffangtasche hineinfallen kann.
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Durch
die Ausbildung der Öffnungen 18 im Gehäuseoberteil 6 bietet
die Anschlußvorrichtung 1 zwei unterschiedliche
Möglichkeiten der Realisierung einer Abzweigung an einzelnen
Leitern 2 des Flachkabels 3. Zum einen besteht
die Möglichkeit, eine Abzweigung an einem durchgehenden
Leiter 2 herzustellen, wozu entsprechend 2 ein
Anschlußschlitten 10 mit dem darin angeordneten
Kontaktelement 7 mittels des Betätigungswerkzeugs 11 soweit in das
Gehäuseoberteil 6 eingedrückt wird, daß das Kontaktmesser 12 des
Kontaktelements 7 die Isolierung eines Leiters 2 durchdringt
und den Leiter 2 kontaktiert; der Leiter 2 wird
dabei nicht aufgetrennt.
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Alternativ
dazu besteht die Möglichkeit, den elektrischen Abzweig
an einem Leiter 2 des Flachkabels 3 so auszubilden,
daß der Leiter 2 durch Ausstanzen eines Teilstücks 19 aufgetrennt
wird und an beiden Seiten der Auftrennstelle ein Kontaktmesser 12 des
Kontaktelements 7 die Isolierung des Leiters 2 durchdringt
und den Leiter 2 kontaktiert, so daß ein durch
den Leiter 2 fließender Strom über den
Abzweig fließt. Hierzu weist die Anschlußvorrichtung 1 zwei
in Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels 3 hintereinander
angeordnete Anschlußschlitten 10 auf, wobei die Öffnung 18 im
Gehäuseoberteil 6 zwischen den beiden Anschlußschlitten 10 angeordnet
ist. Zur Realisierung des Abzweigs müssen die beiden hintereinander
angeordneten Anschlußschlitten 10 durch das Betätigungswerkzeug 11 soweit
in das Gehäuseoberteil 6 eingeschoben werden, daß deren
Kontaktmesser 12 den elektrischen Leiter 2 kontaktieren.
Darüber hinaus muß zur Auftrennung des Leiters 2 zwischen
den beiden Anschlußschlitten 10 ein Teilstück 19 des
Leiters 2 mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs 11 bzw.
mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs 11 und des
Trennelements 20 auf dem Leiter 2 ausgestanzt
werden. Die Anschlußschlitten 10, das Betätigungswerkzeug 11 und
die Öffnungen 18 sind dabei so ausgebildet und
dimensioniert, daß sowohl zum Eindrücken der Anschlußschlitten 10 als auch
zum Ausstanzen eines Teilstücks 19 des Leiters 2 dasselbe
Betätigungswerkzeug 11 verwendet werden kann.
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Zur
einfachen Führung der Anschlußschlitten 10 in
dem Gehäuseoberteil 6 sind an der dem Gehäuseunterteil 4 abgewandten
Oberseite des Gehäuseoberteils 6 mehrere sich
senkrecht zur Oberseite des Gehäuseoberteils 6 erstreckende,
kastenförmige Gehäusewandungen 22 ausgebildet.
Wie insbesondere aus den 1 und 2 ersichtlich
ist, sind die einzelnen Anschlußschlitten 10 blockweise
angeordnet, wobei jeweils mehrere nebeneinander angeordnete Anschlußschlitten 10 in
einer gemeinsamen Gehäusewandung 22 geführt
sind. Eine derartige Gehäusewandung 22 bildet
dann mit den in ihnen beweglich geführten Anschlußschlitten 10 und
den darin angeordneten Kontaktelementen 7 eine Art Steckerleiste,
auf die eine korrespondierende Gegensteckerleiste 23 aufsteckbar
ist. Die Gegensteckerleiste 23 weist dabei ebenfalls Kontakt elemente
auf, die auf einer Seite zu den Kontaktstiften 13 korrespondierende
Kontaktbuchsen aufweisen. Die andere Seite der Kontaktelemente der
Gegensteckerleiste 23 kann beispielsweise als Schraub-
oder Zugfederklemme ausgebildet sein, so daß an die Gegensteckerleiste 23 eine
entsprechende Anzahl an Leitern einfach angeschlossen werden kann.
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Die 7 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform des Betätigungswerkzeugs 11,
das sowohl zum Eindrücken der Anschlußschlitten 10 ins
Innere des Gehäuseoberteils 6 als auch zum Einstecken
in eine im Gehäuseoberteil 6 ausgebildete Öffnung 18 und
damit zum Auftrennen eines elektrischen Leiters 2 geeignet
ist. Das Betätigungswerkzeug 11 weist einen Griffabschnitt 24 und
ein an die Abmessungen des Anschlußschlittens 10 sowie
der Öffnung 18 angepaßtes Betätigungsende 25 auf.
Damit das Betätigungswerkzeug 11 mit seinem Betätigungsende 25 besonders
einfach zum Eindrücken der Anschlußschlitten 10 verwendet
werden kann, ist in dem Betätigungsende 25 eine Öffnung 26 ausgebildet,
die zur Aufnahme des Kontaktstiftes 13 des im Anschlußschlitten 10 angeordneten
Kontaktelements 7 geeignet ist. Das Betätigungswerkzeug 11 kann
somit mit seiner Öffnung 26 über den
Kontaktstift 13 geschoben werden, bis die Stirnseite des
Betätigungsendes 25 auf die dem Gehäuseunterteil 4 abgewandte
Stirnseite des Anschlußschlittens 10 aufsetzt.
Der dabei in die Öffnung 26 eingreifende Kontaktstift 13 dient
gleichzeitig zur Führung des Betätigungswerkzeugs 11,
sowohl beim Aufsetzen als auch beim Runterdrücken.
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Damit
das Betätigungswerkzeug 11 entsprechend der Darstellung
in 4 auch zum Durchtrennen eines elektrischen Leiters 2 geeignet
ist, weist das Betätigungsende 25 an seiner Stirnseite
mindestens zwei gegenüberliegende, vorzugsweise jedoch vier
scharfe Kanten 27 auf, durch die beim Einstecken des Betätigungsendes 25 in
die Öffnung 18 im Gehäuseoberteils 6 ein
Teilstück 19 des Leiters 2 ausgestanzt
wird. Hierzu bestehen zumindest die Kanten 27, vorzugsweise
das gesamte Betätigungsende 25 des Betätigungswerkzeugs 11 aus
einem harten Werkstoff, beispielsweise aus Stahl oder aus Keramik.
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Wie
insbesondere aus 7 ersichtlich ist, weist der
Griffabschnitt 24 eine wesentliche größere Grundfläche
als das Betätigungsende 25 auf. Der Griffab schnitt 24 ist
dabei vorzugsweise unter ergonomischen Gesichtspunkten ausgebildet,
wodurch das Betätigungswerkzeug 11 einfach gefaßt
und in eine Öffnung 18 eingeführt oder
auf einen Anschlußschlitten 10 aufgesetzt werden
kann. Darüber hinaus besteht der Griffabschnitt 24 aus
einem nicht leitenden Material, insbesondere aus einem Kunststoff,
um die Berührung elektrisch leitender Teile zu verhindern.
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Zwischen
dem Griffabschnitt 24 und dem Betätigungsende 25 ist
schließlich noch ein Absatz 28 ausgebildet, der
eine Grundfläche aufweist, die größer
als die Stirnfläche des Anschlußschlittens 10 ist, so
daß durch den Absatz 28 die maximal mögliche Einstecktiefe
des Betätigungsendes 25 in das Gehäuseoberteil 6 begrenzt
wird. Dadurch wird gewährleistet, daß ein Anschlußschlitten 10 nicht
zu weit in das Gehäuseoberteil 6 eingedrückt
wird, so daß es zu einer Beschädigung des anzuschließenden
Leiters 2 oder des Kontaktelements 7 kommt. Alternativ oder
zusätzlich kann auch innerhalb des Gehäuseoberteils 6 ein
Anschlag zur Begrenzung der Einstecktiefe des Anschlußschlittens 10 ausgebildet
sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202006000882
U1 [0003, 0009]