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DE102007029047A1 - Anschlußvorrichtung für ein Flachkabel und Betätigungswerkzeug zur Verwendung bei einer Anschlußvorrichtung - Google Patents

Anschlußvorrichtung für ein Flachkabel und Betätigungswerkzeug zur Verwendung bei einer Anschlußvorrichtung Download PDF

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DE102007029047A1
DE102007029047A1 DE200710029047 DE102007029047A DE102007029047A1 DE 102007029047 A1 DE102007029047 A1 DE 102007029047A1 DE 200710029047 DE200710029047 DE 200710029047 DE 102007029047 A DE102007029047 A DE 102007029047A DE 102007029047 A1 DE102007029047 A1 DE 102007029047A1
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Germany
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contact
flat cable
housing part
upper housing
housing
Prior art date
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Application number
DE200710029047
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English (en)
Inventor
Jürgen Feye-Hohmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Phoenix Contact GmbH and Co KG
Original Assignee
Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Publication date
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist eine Anschlußvorrichtung für ein mehrere parallele Leiter (2) aufweisendes Flachkabel (3), mit einem Gehäuseunterteil (4), mit einem Gehäuseoberteil (6) und mit mindestens einem Kontaktelement (7) zur elektrischen Kontaktierung einzelner Leiter (2) des Flachkabels (3), wobei das Gehäuseunterteil (4) und das Gehäuseoberteil (6) derrart miteinander verbunden sind, daß das Gehäuseoberteil (6) aus einer ersten, offenen Position in eine zweite, geschlossene Position verbringbar ist, in der das Gehäuseoberteil (6) mit dem Gehäuseunterteil (4) verrastbar ist, wobei das Gehäuseunterteil (4) und das Gehäuseoberteil (6) zusammen eine Ausnehmung zur Aufnahme des Flachkabels (3) bilden, in der das Flachkabel (3) in der ersten, offenen Position des Gehäuseoberteils (6) einführbar und in der zweiten, geschlossenen Position des Gehäuseoberteils (6) gehalten ist, und wobei das Kontaktelement (7) auf der dem Flachkabel (3) zugewandten Seite als isolationsdurchdringender Kontakt ausgebildet ist. Die Anschlußvorrichtung ist dadurch besonders gut geeignet, ein Flachkabel (3) mit mehreren Leitern (2) entsprechend den jeweiligen Anforderungen anzuschließen, daß das Kontaktelemente (7) in einem im Gehäuseoberteil (6) geführten Anschlußschlitten (10) angeordnet ist und der Anschlußschlitten (10) mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs (11) aus einer ersten Position, in der der isolationsdurchdringende Kontakt den Leiter (2) nicht kontaktiert, in eine zweite ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlußvorrichtung für ein mindestens zwei zueinander parallele Leiter aufweisendes Flachkabel, mit einem Gehäuseunterteil, mit einem Gehäuseoberteil und mit mindestens einem Kontaktelement zur elektrischen Kontaktierung eines Leiters des Flachkabels, wobei das Gehäuseunterteil und das Gehäuseoberteil derart miteinander verbunden sind, daß das Gehäuseoberteil aus einer ersten, offenen Position in eine zweite, geschlossene Position verbringbar ist, in der das Gehäuseoberteil mit dem Gehäuseunterteil verrastbar ist, wobei das Gehäuseunterteil und das Gehäuseoberteil zusammen eine Ausnehmung zur Aufnahme der Flachkabels bilden, in der das Flachkabel in der ersten, offenen Position des Gehäuseoberteils einführbar und in der zweiten, geschlossenen Position des Gehäuseoberteils gehalten ist, und wobei das Kontaktelement auf der dem Flachkabel zugewandten Seite als isolationsdurchdringender Kontakt ausgebildet ist. Daneben betrifft die Erfindung noch ein Betätigungswerkzeug zur Verwendung bei einer derartigen Anschlußvorrichtung.
  • Anschlußvorrichtungen der in Rede stehenden Art sind insbesondere im Bereich der Automatisierungstechnik bekannt, wobei die Anschlußvorrichtungen dazu dienen, an dem durchgehenden Flachkabel eine T-förmige Abzweigung zu realisieren. Die in der Anschlußvorrichtung vorgesehenen Kontaktelemente sind dabei derart ausgebildet, daß sie die isolierten elektrischen Leiter des Flachkabels kontaktieren können, ohne daß die Isolierung im Kontaktierungsbereich entfernt werden muß. Derartige Kontaktelemente, die auf dem Prinzip der Isolationsdurchdringungstechnik beruhen, sind so ausgebildet, daß sie die Isolierung der einzelnen Leiter durchdringen oder soweit einschneiden, daß sie im fertig montierten Zustand den elektrischen Leiter kontaktieren. Hierdurch ist ein Auftrennen der einzelnen Leiter an den einzelnen Stellen, an den elektrische Abzweigungen realisiert werden sollen, nicht erforderlich, wodurch sich die Realisierung der einzelnen Abzweige vereinfacht.
  • Aus der DE 20 2006 000 882 U1 ist eine eingangs beschriebene Anschlußvorrichtung für ein zwei zueinander parallele Leiter aufweisendes Flachkabel be kannt, bei dem die isolationsdurchdringenden Kontakte vorzugsweise als gabelförmige Schneidkontakte ausgebildet und im Gehäuseunterteil angeordnet sind. Zur Realisierung der T-förmigen Abzweigung, d. h. zur Kontaktierung der beiden Leiter des anzuschließenden Flachkabels durch die Kontakte, wird das zunächst am Grundgehäuse vorverraste Flachkabel mit Hilfe des als Deckel ausgebildeten Gehäuseoberteils beim Schließen des Deckels in die Kontakte eingedrückt. In einer alternativen Ausführungsform der bekannten Anschlußvorrichtung erfolgt die Vorverrastung des Flachkabels nicht am Gehäuseunterteil sondern am Gehäuseoberteil, wobei beim Schließen des Gehäuses das Flachkabel ebenfalls durch das Gehäuseoberteil in die Schneiden der einzelnen Kontakte im Gehäuseunterteil eingedrückt wird.
  • Die bekannte Anschlußvorrichtung mag zum Anschließen von Flachkabeln mit zwei parallelen Leitern gut geeignet sein. Zum Anschließen eines Flachkabels mit mehr als zwei Leitern ist die bekannte Anschlußvorrichtung jedoch nicht vorgesehen. Darüber ist zum Schließen des Gehäuseoberteils und damit zum Eindrücken des Flachkabels in die einzelnen Kontaktelemente im Gehäuseunterteil eine mit der Anzahl der Leiter ansteigende Kraft erforderlich. Bei einem Flachkabel mit mehreren Leitern wäre die erforderliche Kraft so groß, daß die Anschlußvorrichtung nur noch umständlich zu betätigen wäre.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anschlußvorrichtung mit verbesserten Anschlußeigenschaften zur Verfügung zu stellen, welche insbesondere auch dazu geeignet ist, ein Flachkabel mit mehr als zwei Leitern entsprechend den jeweiligen Anforderungen anzuschließen.
  • Diese Aufgabe ist bei der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung zunächst und im wesentlichen dadurch gelöst, daß das Kontaktelement in einem im Gehäuseoberteil geführten Anschlußschlitten angeordnet ist, und der Anschlußschlitten mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs aus einer ersten Position, in der der isolationsdurchdringende Kontakt den Leiter nicht kontaktiert, in eine zweite Position verschiebbar ist, in der der isolationsdurchdringende Kontakt den Leiter kontaktiert.
  • Die Anordnung mindestens eines ein Kontaktelement aufnehmenden Anschlußschlittens im Gehäuseoberteil ermöglicht es zunächst, daß einzelne Lei ter des Flachkabels einzeln und unabhängig voneinander durch einzelne Kontaktelemente kontaktiert werden können. Bei einer Anschlußvorrichtung für ein mehrere Leiter aufweisendes Flachkabel, bei dem im Gehäuseoberteil mehrere Anschlußschlitten mit jeweils mindestens einem Kontaktelement beweglich angeordnet sind, kann somit der Anschluß der einzelnen Leiter des Flachkabels mit geringem Kraftaufwand nacheinander erfolgen. Darüber hinaus ist es auch möglich, entsprechend dem jeweiligen Anwendungsfall nur bestimmte Leiter des Flachkabels zu kontaktieren, während andere Leiter nicht kontaktiert werden, so daß an diesen Leitern auch keine Abzweigung realisiert wird.
  • Zuvor ist ausgeführt worden, daß bei der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung mehrere Anschlußschlitten mit jeweils mindestens einem Kontaktelement im Gehäuseoberteil angeordnet sein können. In der Regel ist dabei jedes Kontaktelement in einem separaten Anschlußschlitten angeordnet. Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, daß mehrere Kontaktelemente gemeinsam in einem einzigen Anschlußschlitten angeordnet sind, oder daß mehrere Anschlußschlitten mit je einem darin angeordneten Kontaktelement so miteinander verbunden, insbesondere verrastet sind, daß die miteinander verbundenen Anschlußschlitten gemeinsam aus der ersten Position in die zweite Position verbracht werden können.
  • Während bei der aus der DE 20 2006 000 882 U1 bekannten Anschlußvorrichtung der isolationsdurchdringende Kontakt der Kontaktelemente als gabelförmiger Schneidkontakt ausgebildet ist, in den die einzelnen Leiter des Flachkabels eingedrückt werden müssen, sind bei der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung die isolationsdurchdringenden Kontakte der Kontaktelemente vorzugsweise als Kontaktmesser oder als Kontaktnadel ausgebildet. Hierdurch wird die aufzuwendende Kraft beim Eindrücken der Kontaktmesser oder Kontaktnadeln in die anzuschließenden Leiter des Flachkabels verringert.
  • Das Kontaktmesser liegt dabei im kontaktierten Zustand im Leiterkern mit einem gewissen Kontaktdruck an. Um die Sicherheit der Kontaktierung zu erhöhen, ist gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der isolationsdurchdringende Kontakt des Kontaktelements zwei in Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels hintereinander und vor zugsweise auch quer zur Längsrichtung des Flachkabels nebeneinander angeordnete Kontaktmesser oder Kontaktnadeln aufweist. Hierdurch wird der Kontaktdruck zwischen dem in den Leiterkern eingedrungenen Kontaktmesser oder der Kontaktnadel und dem Leiter erhöht, wodurch sich auch die Sicherheit der Kontaktierung verbessert.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Kontaktelement auf der dem Flachkabel abgewandten Seite als Kontaktstift ausgebildet. Durch eine derartige Ausbildung des Kontaktelements auf der dem Flachkabel abgewandten Seite kann der das Kontaktelement aufweisende Anschlußschlitten als eine Art Stecker ausgebildet sein, auf den ein korrespondierender Gegenstecker mit einer zum Kontaktstift korrespondierenden Kontaktbuchse einfach aufgesteckt werden kann. Darüber hinaus ist bei der Ausbildung des Kontaktelements auf der dem Flachkabel abgewandten Seite als Kontaktstift die Betätigung des Anschlußschlittens mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs besonders einfach und sicher durchführbar, was nachfolgend noch genauer erläutert wird.
  • Einleitend ist ausgeführt worden, daß das Gehäuseunterteil und das Gehäuseoberteil zusammen eine Ausnehmung zur Aufnahme des Flachkabels bilden, in der das Flachkabel in der ersten, offenen Position des Gehäuseoberteils einführbar und in der zweiten, geschlossenen Position des Gehäuseoberteils gehalten ist. Grundsätzlich können hierzu am Gehäuseunterteil oder am Gehäuseoberteil entsprechende Rasthaken ausgebildet sein, mit deren Hilfe das Flachkabel am Gehäuseunterteil oder am Gehäuseoberteil bzw. umgekehrt die Anschlußvorrichtung am Flachkabel befestigt werden kann. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Anschlußvorrichtung kann jedoch auf derartige Rastelemente zur Befestigung des Flachkabels am Gehäuseunterteil oder am Gehäuseoberteil verzichtet werden, wenn am Gehäuseunterteil ein Rastarm und am Gehäuseoberteil eine korrespondierende Rastnase ausgebildet ist, bei deren Verriegelung das Gehäuseoberteil in der geschlossenen Position gehalten wird. Dadurch ist auch das zuvor in die Anschlußvorrichtung eingelegte Flachkabel verliersicher mit der Anschlußvorrichtung verbunden.
  • Durch eine entsprechende Dimensionierung der vom Gehäuseunterteil und vom Gehäuseoberteil gebildeten Ausnehmung für das Flachkabel kann sicher gestellt werden, daß die Anschlußvorrichtung auch im geschlossenen Zustand von Gehäuseunterteil und Gehäuseoberteil noch in Längsrichtung des Flachkabels verschoben werden kann. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn bei einem bereits verlegten Flachkabel, beispielsweise in einem Fahrstuhlschacht, die Anschlußvorrichtung an einer bestimmten Position einer Befestigungsfläche fixiert werden soll. In einem ersten Schritt wird somit die Anschlußvorrichtung an dem Flachkabel befestigt und anschließen die Anschlußvorrichtung in Längsrichtung des Flachkabels in seine gewünschte Position verschoben.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung ist im Gehäuseoberteil mindestens eine durchgehende Öffnung ausgebildet, durch die ein Betätigungswerkzeug derart einsteckbar ist, daß ein unterhalb der Öffnung in der Anschlußvorrichtung angeordneter Leiter eines Flachkabels mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs aufgetrennt werden kann. Gemäß einer alternativen Ausgestaltung, bei der ebenfalls im Gehäuseoberteil mindestens eine durchgehende Öffnung ausgebildet ist, ist in der Öffnung ein Trennelement angeordnet, das mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs in eine Position verschiebbar ist, in der ein unterhalb des Trennelements in der Anschlußvorrichtung angeordneter Leiter eines Flachkabels durch das Trennelement durchgetrennt wird.
  • Durch die Ausbildung einer durchgehenden Öffnung im Gehäuseoberteil – mit oder ohne einem darin angeordneten Trennelement – besteht die Möglichkeit, einen in der Anschlußvorrichtung angeordneten Leiter aufzutrennen. Dadurch kann eine Abzweigung an einem Leiter des Flachkabels realisiert werden, bei der die Hauptleitung, d. h. der durchgehende Leiter des Flachkabels aufgetrennt ist, so daß ein durch den Leiter fließender Strom über einen durch die Kontaktelemente realisierten Abzweig fließt. Zur Realisierung eines solchen Abzweiges – bei einem aufgetrennten Leiter – weist das Gehäuseoberteil mindestens zwei in Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels hintereinander angeordnete Anschlußschlitten mit je einem Kontaktelement auf, wobei die durchgehende Öffnung im Gehäuseoberteil zwischen den beiden Anschlußschlitten angeordnet ist, so daß auch die Stelle, an der der Leiter aufgetrennt wird, zwischen den beiden Anschlußschlitten und damit im kontak tierten Zustand zwischen den beiden gemeinsam den Abzweig realisierenden Kontaktelementen angeordnet ist.
  • Wird ein Leiter nicht aufgetrennt, so kann durch Eindrücken des Kontaktmessers eines Kontaktelement in einen Leiter eine Abzweigung an dem Leiter realisiert werden, bei der – wie bei einer Stichleitung – ein Strom weiter durch den durchgehenden Leiter als Hauptleitung und zusätzlich über die Abzweigstelle fließt, an der je nach Anwendungsfall unterschiedliche elektrische Bauteile oder Geräte angeschlossen werden können.
  • Dient das anzuschließende Flachkabel beispielsweise zur Verdrahtung eines Fahrstuhles, so daß das Flachkabel im Fahrstuhlschacht verläuft, so können mit Hilfe der erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung an verschiedenen Stellen des Flachkabels, d. h. an verschiedenen Positionen im Fahrstuhlschacht, die benötigten elektrischen Abzweigungen beispielsweise für Rufschalter, Anzeigen oder Türöffner realisiert werden. Je nach Funktion des über den Abzweig an das Flachkabel anzuschließenden elektrischen Bauteils wird der Abzweig dabei entweder als einfache Stichleitung, d. h. ohne Auftrennung des durchgehenden Leiters, oder als "potentialtrennender" Abzweig, d. h. mit Auftrennung des durchgehenden Leiters, ausgebildet.
  • Das erfindungsgemäße Betätigungswerkzeug, das einen Griffabschnitt und ein Betätigungsende aufweist und zur Verwendung bei einer zuvor beschriebenen Anschlußvorrichtung eingesetzt werden kann, ist dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsende mit seiner Grundfläche an die Abmessungen des im Gehäuseoberteil der Anschlußvorrichtung angeordneten Anschlußschlittens angepaßt und auf die dem Gehäuseunterteil abgewandte Stirnseite des Anschlußschlittens aufsetzbar ist. Gemäß der ersten Funktion des Betätigungswerkzeugs, wonach mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs der Anschlußschlitten in das Innere des Gehäuseoberteils eingedrückt werden kann, ist dessen Betätigungsende somit so ausgebildet, daß es an die Abmessungen des Anschlußschlittens angepaßt ist.
  • Sind die in den Anschlußschlitten der Anschlußvorrichtung jeweils angeordneten Kontaktelemente auf der dem Flachkabel abgewandten Seite als Kontaktstifte ausgebildet, so ist in dem Betätigungsende des Betätigungswerk zeugs eine Öffnung zur Aufnahme des Kontaktstifts ausgebildet, so daß das Betätigungsende über den Kontaktstift aufschiebbar und auf die dem Gehäuseunterteil abgewandte Stirnseite des Anschlußschlittens aufsetzbar ist. Durch den dabei in die Öffnung im Betätigungsende eingreifenden Kontaktstift wird gleichzeitig eine Führung des Betätigungswerkzeugs erreicht, wodurch das Aufsetzen des Betätigungswerkzeugs auf den Anschlußschlitten und das Eindrücken des Anschlußschlittens in das Gehäuseoberteil erleichtert wird.
  • Gemäß einer besonderen bevorzugten Ausgestaltung des Betätigungswerkzeugs ist das Betätigungsende so ausgebildet, daß seine Grundfläche an die Abmessung der Öffnung im Gehäuseoberteil angepaßt ist, so daß das Betätigungsende auch in diese Öffnung einsteckbar ist. Dadurch kann ein und dasselbe Betätigungswerkzeug sowohl zum Eindrücken der Anschlußschlitten als auch zum Auftrennen eines elektrischen Leiters verwendet werden. Somit benötigt ein Monteur, der die Anschlußvorrichtung an ein Flachkabel anschließt, lediglich ein einziges Betätigungswerkzeug.
  • Soll das Betätigungswerkzeug auch zum Auftrennen eines elektrischen Leiters, d. h. zum Ausstanzen eines Teilstücks des Leiters verwendet werden, so ist an dem Betätigungs-ende des Betätigungswerkzeugs mindestens eine scharfe Kante zum Durchtrennen des elektrischen Leiters ausgebildet. Vorzugsweise sind bei einem rechteckigen Betätigungsende alle vier Kanten als entsprechend scharfe, messerartige Kanten ausgebildet, so daß ein Monteur beim Einstecken des Betätigungswerkzeugs in die Öffnung nicht auf die richtige axiale Ausrichtung des Betätigungswerkzeugs achten muß. Weist das Betätigungsende keinen rechteckigen sondern einen runden Querschnitt auf, so weist entsprechend die Stirnseite des Betätigungsendes über ihrem gesamten Umfang eine scharfe Kante auf. Dabei besteht zumindest die Kante des Betätigungsendes vorzugsweise aus einem harten Werkstoff, insbesondere aus Stahl oder Keramik.
  • Gemäß einer letzten vorteilhaften Ausgestaltung, die hier noch kurz erläutert werden soll, ist an dem Betätigungswerkzeug zwischen dem eine größere Grundfläche aufweisenden Griffabschnitt und dem Betätigungsende ein Absatz ausgebildet, der eine Grundfläche aufweist, die größer als die Stirnseite des Anschlußschlittens im Gehäuseoberteil der Anschlußvorrichtung ist. Da durch ist gewährleistet, daß die maximal mögliche Einstecktiefe des Betätigungsendes in das Gehäuseoberteil begrenzt ist, so daß ein Anschlußschlitten nicht "zu weit" in das Gehäuseoberteil eingedrückt werden kann, was sonst zu einer Beschädigung des anzuschließenden elektrischen Leiters, des Anschlußschlittens oder des Kontaktelements führen könnte.
  • Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung sowie das erfindungsgemäße Betätigungswerkzeug auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen sowohl auf die den Patentansprüchen 1 und 13 nachgeordneten Patentansprüche als auch auf die folgende Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
  • 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung, im geschlossenen Zustand,
  • 2 die Anschlußvorrichtung gemäß 1 mit einem eingesteckten Betätigungswerkzeug,
  • 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anschlußvorrichtung, im geöffneten Zustand,
  • 4 eine Detaildarstellung einer Anschlußvorrichtung, mit eingestecktem Betätigungswerkzeug, im Schnitt,
  • 5 eine Detaildarstellung einer alternativen Anschlußvorrichtung, mit eingestecktem Betätigungswerkzeug, im Schnitt,
  • 6 eine Detaildarstellung der Ausführungsform der Anschlußvorrichtung, gemäß 5, ohne Betätigungswerkzeug, und
  • 7 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines Betätigungswerkzeugs.
  • Die 1 bis 6 zeigen verschiedene Ausführungsbeispiele sowie Detailansichten einer Anschlußvorrichtung 1 zum Anschluß eines eine Mehrzahl von Leitern 2 aufweisenden Flachkabels 3. Die Anschlußvorrichtung 1 besteht dabei im wesentlichen aus einem Gehäuseunterteil 4, einem mit dem Gehäuseunterteil 4 über ein Scharnier 5 schwenkbar verbundenen Gehäuseoberteil 6 und mehreren Kontaktelementen 7 zum elektrischen Kontaktieren einzelner Leiter 2 des Flachkabels 3.
  • Dadurch, daß das Gehäuseunterteil 4 und das Gehäuseoberteil 6 über das Scharnier 5 miteinander gelenkig verbunden sind, kann das Gehäuseoberteil 6 aus einer ersten, offenen Position (3) in eine zweite, geschlossene Position (1 und 2) verschenkt werden. In der in 3 dargestellten offenen Position des Gehäuseoberteils 6 kann das Flachkabel 3 in eine vom Gehäuseunterteil 4 und vom Gehäuseoberteil 6 gemeinsam gebildete Ausnehmung eingelegt bzw. die Anschlußvorrichtung 1 quer zur Längserstreckung des Flachkabels 3 über das Flachkabel 3 geschoben und dann verschlossen werden. Zur Aufnahme des Flachkabels 3 ist dabei sowohl im Gehäuseunterteil 4 als auch im Gehäuseoberteil 6 eine Ausnehmung 8 vorgesehen, die entsprechend zur Geometrie des Flachkabels 3 ausgebildet ist und im wesentlichen aus einer der Anzahl der Leiter 2 des Flachkabels 3 entsprechenden Anzahl an parallel zueinander verlaufenden Rillen 9 besteht. Dabei ist es selbstverständlich auch möglich, ein Flachkabel 3 an die erfindungsgemäße Anschlußvorrichtung 1 anzuschließen, dessen Anzahl an Leitern 2 geringer ist als die Anzahl der im Gehäuseunterteil 4 bzw. im Gehäuseoberteil 6 ausgebildeten Rillen 9.
  • Wie insbesondere aus den Schnittdarstellungen gemäß den 4 bis 6 ersichtlich ist, sind die einzelnen Kontaktelemente 7 jeweils in einem im Gehäuseoberteil 6 beweglich geführten Anschlußschlitten 10 angeordnet. Die einzelnen Anschlußschlitten 10 können dabei mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs 11 innerhalb des Gehäuseoberteils 6 aus einer ersten, oberen Position (4, rechte Seite) in eine zweite, untere Position (4, linke Seite) ins Innere des Gehäuseoberteils 6 eingedrückt werden. Zum elektrischen Anschluß eines Leiters 2 des Flachkabels 3 ist dabei die dem Flachkabel 3 zugewandte Seite der Kontaktelemente 7 als isolationsdurchdringender Kontakt ausgebildet.
  • Bei den in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen weisen die Kontaktelemente 7 ein oder zwei Kontaktmesser 12 als isolationsdurchdringender Kontakt auf. Bei den Ausführungsformen des Kontaktelements 7, bei denen der isolationsdurchdringende Kontakt von zwei Kontaktmessern 12 gebildet wird, sind die beiden Kontaktmesser 12 in Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels 3 hintereinander angeordnet. Bei einer ersten, in den 4 bis 6 dargestellten Variante sind die beiden Kontaktmesser 12 darüber hinaus quer zur Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels 3 versetzt zueinander angeordnet, während bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 3 die beiden Kontaktmesser 12 in einer Linie zueinander angeordnet sind.
  • Das dem Kontaktmesser 12 bzw. den Kontaktmessern 12 gegenüberliegende Ende des Kontaktelements 7 ist als Kontaktstift 13 ausgebildet. Durch eine derartige Ausbildung des Kontaktelements 7 auf der dem Flachkabel 3 abgewandten Seite kann der das Kontaktelement 7 aufweisende Anschlußschlitten 10 als eine Art Stecker ausgebildet sein, auf den ein korrespondierender Gegenstecker mit einer zum Kontaktstift 13 korrespondierenden Kontaktbuchse einfach aufgesteckt werden kann. Dadurch ist die Realisierung einer T-förmigen Abzweigung an einem Leiter 2 des Flachkabels 3 sehr einfach möglich.
  • Zuvor ist bereits ausgeführt worden, daß die Anschlußvorrichtung 1 zum Anschließen eines Flachkabels 3 zunächst im geöffneten Zustand seitlich über das durchgehende Flachkabel 3 geschoben und dann durch Verschwenken des Gehäuseoberteils 6 geschlossen werden kann. Damit die Anschlußvorrichtung 1 in der geschlossenen Position verbleibt und damit das Flachkabel 3 an der Anschlußvorrichtung 1 bzw. die Anschlußvorrichtung 1 an dem Flachkabel 3 sicher gehalten ist, ist am Gehäuseunterteil 4 ein bügelförmiger Rastarm 14 und am Gehäuseoberteil 6 eine korrespondierende Rastnase 15 ausgebildet. Selbstverständlich ist es dabei auch möglich, die Anordnung von Rastarm und Rastnase am Gehäuseunterteil 4 bzw. am Gehäuseoberteil 6 miteinander zu vertauschen. Durch eine entsprechende Dimensionierung der vom Gehäuseunterteil 4 und vom Gehäuseoberteil 6 gebildeten Ausnehmung für das Flachkabel 3 kann erreicht werden, daß die Anschlußvorrichtung 1 auch im geschlossenen Zustand von Gehäuseunterteil 4 und Gehäuseoberteil 6 noch in Längsrichtung des Flachkabels 3 verschoben werden kann. Hierdurch kann bei einem bereits verlegten Flachkabel 3 die genaue Position der Anschlußvorrichtung 1 auch nach dem Schließen von Gehäuseunterteil 4 und Gehäuseoberteil 6 noch festgelegt werden.
  • Insbesondere aus den 1 bis 3 ist ersichtlich, daß in den Ecken des Gehäuseunterteils 4 und des Gehäuseoberteils 6 vier zueinander korrespondierende Löcher 16, 17 ausgebildet sind. Durch diese Löcher 16, 17 können entsprechende Befestigungsschrauben durchgesteckt oder eingeschraubt werden, mit denen die Anschlußvorrichtung 1 an einer Befestigungsfläche, beispielsweise an der Wand eines Aufzugschachtes, festgeschraubt werden kann. Beim Festschrauben der Anschlußvorrichtung 1 an der Befestigungsfläche werden dabei gleichzeitig das Gehäuseunterteil 4 und das Gehäuseoberteil 6 kraftschlüssig miteinander verbunden, was dazu führt, daß das eingelegte Flachkabel 3 festgeklemmt wird, so daß ein Verrutschen des Flachkabels 3 nicht mehr möglich ist.
  • Aus den 4 bis 6 ist ersichtlich, daß im Gehäuseoberteil 6 mehrere durchgehende Öffnungen 18 ausgebildet sind, in die das Betätigungswerkzeug 11 derart einsteckbar ist, daß ein unterhalb der Öffnung 18 in der Anschlußvorrichtung 1 angeordneter Leiter 2 mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs 11 auftrennbar ist. Wie in 4 dargestellt ist, wird beim Einstecken des Betätigungswerkzeugs 11 in die Öffnung 18 ein Teilstück 19 des Leiters 2 ausgestanzt, wodurch der entsprechende Leiter 2 unterbrochen wird. Alternativ dazu ist bei der in den 5 und 6 dargestellten Ausführungsform der Anschlußvorrichtung 1 in der im Gehäuseoberteil 6 ausgebildeten Öffnung 18 ein Trennelement 20 angeordnet, das mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs 11 soweit in das Innere der Anschlußvorrichtung 1 eingedrückt werden kann, daß ein unterhalb des Trennelements 20 angeordneter Leiter 2 durch das Trennelement 20 aufgetrennt wird, indem ebenfalls ein Teilstück 19 aus dem Leiter 2 ausgestanzt wird. Fluchtend zur Öffnung 18 im Gehäuseoberteil 6 ist dabei auch im Gehäuseunterteil 4 eine Öffnung 21 ausgebildet, durch die das abgetrennte Teilstück 19 des Leiters 2 aus dem Gehäuseunterteil 4 herausfallen oder in eine entsprechend ausgebildete Auffangtasche hineinfallen kann.
  • Durch die Ausbildung der Öffnungen 18 im Gehäuseoberteil 6 bietet die Anschlußvorrichtung 1 zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Realisierung einer Abzweigung an einzelnen Leitern 2 des Flachkabels 3. Zum einen besteht die Möglichkeit, eine Abzweigung an einem durchgehenden Leiter 2 herzustellen, wozu entsprechend 2 ein Anschlußschlitten 10 mit dem darin angeordneten Kontaktelement 7 mittels des Betätigungswerkzeugs 11 soweit in das Gehäuseoberteil 6 eingedrückt wird, daß das Kontaktmesser 12 des Kontaktelements 7 die Isolierung eines Leiters 2 durchdringt und den Leiter 2 kontaktiert; der Leiter 2 wird dabei nicht aufgetrennt.
  • Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, den elektrischen Abzweig an einem Leiter 2 des Flachkabels 3 so auszubilden, daß der Leiter 2 durch Ausstanzen eines Teilstücks 19 aufgetrennt wird und an beiden Seiten der Auftrennstelle ein Kontaktmesser 12 des Kontaktelements 7 die Isolierung des Leiters 2 durchdringt und den Leiter 2 kontaktiert, so daß ein durch den Leiter 2 fließender Strom über den Abzweig fließt. Hierzu weist die Anschlußvorrichtung 1 zwei in Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels 3 hintereinander angeordnete Anschlußschlitten 10 auf, wobei die Öffnung 18 im Gehäuseoberteil 6 zwischen den beiden Anschlußschlitten 10 angeordnet ist. Zur Realisierung des Abzweigs müssen die beiden hintereinander angeordneten Anschlußschlitten 10 durch das Betätigungswerkzeug 11 soweit in das Gehäuseoberteil 6 eingeschoben werden, daß deren Kontaktmesser 12 den elektrischen Leiter 2 kontaktieren. Darüber hinaus muß zur Auftrennung des Leiters 2 zwischen den beiden Anschlußschlitten 10 ein Teilstück 19 des Leiters 2 mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs 11 bzw. mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs 11 und des Trennelements 20 auf dem Leiter 2 ausgestanzt werden. Die Anschlußschlitten 10, das Betätigungswerkzeug 11 und die Öffnungen 18 sind dabei so ausgebildet und dimensioniert, daß sowohl zum Eindrücken der Anschlußschlitten 10 als auch zum Ausstanzen eines Teilstücks 19 des Leiters 2 dasselbe Betätigungswerkzeug 11 verwendet werden kann.
  • Zur einfachen Führung der Anschlußschlitten 10 in dem Gehäuseoberteil 6 sind an der dem Gehäuseunterteil 4 abgewandten Oberseite des Gehäuseoberteils 6 mehrere sich senkrecht zur Oberseite des Gehäuseoberteils 6 erstreckende, kastenförmige Gehäusewandungen 22 ausgebildet. Wie insbesondere aus den 1 und 2 ersichtlich ist, sind die einzelnen Anschlußschlitten 10 blockweise angeordnet, wobei jeweils mehrere nebeneinander angeordnete Anschlußschlitten 10 in einer gemeinsamen Gehäusewandung 22 geführt sind. Eine derartige Gehäusewandung 22 bildet dann mit den in ihnen beweglich geführten Anschlußschlitten 10 und den darin angeordneten Kontaktelementen 7 eine Art Steckerleiste, auf die eine korrespondierende Gegensteckerleiste 23 aufsteckbar ist. Die Gegensteckerleiste 23 weist dabei ebenfalls Kontakt elemente auf, die auf einer Seite zu den Kontaktstiften 13 korrespondierende Kontaktbuchsen aufweisen. Die andere Seite der Kontaktelemente der Gegensteckerleiste 23 kann beispielsweise als Schraub- oder Zugfederklemme ausgebildet sein, so daß an die Gegensteckerleiste 23 eine entsprechende Anzahl an Leitern einfach angeschlossen werden kann.
  • Die 7 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des Betätigungswerkzeugs 11, das sowohl zum Eindrücken der Anschlußschlitten 10 ins Innere des Gehäuseoberteils 6 als auch zum Einstecken in eine im Gehäuseoberteil 6 ausgebildete Öffnung 18 und damit zum Auftrennen eines elektrischen Leiters 2 geeignet ist. Das Betätigungswerkzeug 11 weist einen Griffabschnitt 24 und ein an die Abmessungen des Anschlußschlittens 10 sowie der Öffnung 18 angepaßtes Betätigungsende 25 auf. Damit das Betätigungswerkzeug 11 mit seinem Betätigungsende 25 besonders einfach zum Eindrücken der Anschlußschlitten 10 verwendet werden kann, ist in dem Betätigungsende 25 eine Öffnung 26 ausgebildet, die zur Aufnahme des Kontaktstiftes 13 des im Anschlußschlitten 10 angeordneten Kontaktelements 7 geeignet ist. Das Betätigungswerkzeug 11 kann somit mit seiner Öffnung 26 über den Kontaktstift 13 geschoben werden, bis die Stirnseite des Betätigungsendes 25 auf die dem Gehäuseunterteil 4 abgewandte Stirnseite des Anschlußschlittens 10 aufsetzt. Der dabei in die Öffnung 26 eingreifende Kontaktstift 13 dient gleichzeitig zur Führung des Betätigungswerkzeugs 11, sowohl beim Aufsetzen als auch beim Runterdrücken.
  • Damit das Betätigungswerkzeug 11 entsprechend der Darstellung in 4 auch zum Durchtrennen eines elektrischen Leiters 2 geeignet ist, weist das Betätigungsende 25 an seiner Stirnseite mindestens zwei gegenüberliegende, vorzugsweise jedoch vier scharfe Kanten 27 auf, durch die beim Einstecken des Betätigungsendes 25 in die Öffnung 18 im Gehäuseoberteils 6 ein Teilstück 19 des Leiters 2 ausgestanzt wird. Hierzu bestehen zumindest die Kanten 27, vorzugsweise das gesamte Betätigungsende 25 des Betätigungswerkzeugs 11 aus einem harten Werkstoff, beispielsweise aus Stahl oder aus Keramik.
  • Wie insbesondere aus 7 ersichtlich ist, weist der Griffabschnitt 24 eine wesentliche größere Grundfläche als das Betätigungsende 25 auf. Der Griffab schnitt 24 ist dabei vorzugsweise unter ergonomischen Gesichtspunkten ausgebildet, wodurch das Betätigungswerkzeug 11 einfach gefaßt und in eine Öffnung 18 eingeführt oder auf einen Anschlußschlitten 10 aufgesetzt werden kann. Darüber hinaus besteht der Griffabschnitt 24 aus einem nicht leitenden Material, insbesondere aus einem Kunststoff, um die Berührung elektrisch leitender Teile zu verhindern.
  • Zwischen dem Griffabschnitt 24 und dem Betätigungsende 25 ist schließlich noch ein Absatz 28 ausgebildet, der eine Grundfläche aufweist, die größer als die Stirnfläche des Anschlußschlittens 10 ist, so daß durch den Absatz 28 die maximal mögliche Einstecktiefe des Betätigungsendes 25 in das Gehäuseoberteil 6 begrenzt wird. Dadurch wird gewährleistet, daß ein Anschlußschlitten 10 nicht zu weit in das Gehäuseoberteil 6 eingedrückt wird, so daß es zu einer Beschädigung des anzuschließenden Leiters 2 oder des Kontaktelements 7 kommt. Alternativ oder zusätzlich kann auch innerhalb des Gehäuseoberteils 6 ein Anschlag zur Begrenzung der Einstecktiefe des Anschlußschlittens 10 ausgebildet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202006000882 U1 [0003, 0009]

Claims (20)

  1. Anschlußvorrichtung für ein mindestens zwei zueinander parallele Leiter (2) aufweisendes Flachkabel (3), mit einem Gehäuseunterteil (4), mit einem Gehäuseoberteil (6) und mit mindestens einem Kontaktelement (7) zur elektrischen Kontaktierung eines Leiters (2) des Flachkabels (3), wobei das Gehäuseunterteil (4) und das Gehäuseoberteil (6) derart miteinander verbunden sind, daß das Gehäuseoberteil (6) aus einer ersten, offenen Position in eine zweite, geschlossene Position verbringbar ist, in der das Gehäuseoberteil (6) mit dem Gehäuseunterteil (4) verrastbar ist, wobei das Gehäuseunterteil (4) und das Gehäuseoberteil (6) zusammen eine Ausnehmung zur Aufnahme der Flachkabels (3) bilden, in der das Flachkabel (3) in der ersten, offenen Position des Gehäuseoberteils (6) einführbar und in der zweiten, geschlossenen Position des Gehäuseoberteils (6) gehalten ist, und wobei das Kontaktelement (7) auf der dem Flachkabel (3) zugewandten Seite als isolationsdurchdringender Kontakt ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Kontaktelemente (7) in mindestens einem im Gehäuseoberteil (6) geführten Anschlußschlitten (10) angeordnet ist, und der Anschlußschlitten (10) mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs (11) aus einer ersten Position, in der der isolationsdurchdringende Kontakte den Leiter (2) nicht kontaktiert in eine zweite Position verschiebbar ist, in der der isolationsdurchdringende Kontakte den Leiter (2) kontaktiert.
  2. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der isolationsdurchdringende Kontakt des Kontaktelements (7) als Kontaktmesser (12) oder als Kontaktnadel ausgebildet ist.
  3. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der isolationsdurchdringende Kontakt des Kontaktelements (7) zwei in Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels (3) hintereinander und vorzugsweise auch quer zur Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels (3) versetzt zueinander angeordnete Kontaktmesser (12) oder Kontaktnadeln aufweist.
  4. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktelement (7) auf der dem Flachkabel (3) abgewandten Seite als Kontaktstift (13) ausgebildet ist.
  5. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseunterteil (4) ein Rastarm (14) und am Gehäuseoberteil (6) eine korrespondierende Rastnase (15) oder am Gehäuseunterteil (4) eine Rastnase und am Gehäuseoberteil (6) ein korrespondierender Rastarm ausgebildet sind.
  6. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuseunterteil (4) und im Gehäuseoberteil (6) mindestens zwei zueinander korrespondierende Löcher (16, 17) zum Ein- oder Durchstecken je einer Schraube ausgebildet sind, wodurch die Anschlußvorrichtung (1) zum einen an eine Befestigungsfläche angeschraubt und zum anderen das Gehäuseoberteil (6) mit dem Gehäuseunterteil (4) kraftschlüssig verbunden werden kann.
  7. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuseoberteil (6) mindestens eine durchgehende Öffnung (18) ausgebildet ist, durch die ein Betätigungswerkzeug (11) derart einsteckbar ist, daß ein unterhalb der Öffnung (18) in der Anschlußvorrichtung (1) angeordneter Leiter (2) eines Flachkabels (3) mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs (11) durchtrennbar ist.
  8. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuseoberteil (6) mindestens eine durchgehende Öffnung (18) ausgebildet ist, in der ein Trennelement (20) angeordnet ist, wobei das Trennelement (20) mit Hilfe eines Betätigungswerkzeugs (11) in eine Position verschiebbar ist, in der ein unterhalb des Trennelements (20) in der Anschlußvorrichtung (1) angeordneter Leiter (2) eines Flachkabels (3) durch das Trennelement (20) durchgetrennt ist.
  9. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseoberteil (6) mindestens zwei in Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels (3) hintereinander angeordnete Anschlußschlitten (10) mit je mindestens einem Kontaktelement (7) aufweist, und daß die durchgehende Öffnung (18) im Gehäuseoberteil (6) zwischen den beiden Anschlußschlitten (10) angeordnet ist.
  10. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Gehäuseunterteil (4) abgewandten Oberseite des Gehäuseoberteils (6) mindestens eine sich senkrecht zur Oberseite des Gehäuseoberteils (6) erstreckende, kastenförmige Gehäusewandung (22) zur Führung mindestens eines Anschlußschlittens (10) ausgebildet ist.
  11. Anschlußvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuseoberteil (6) mehrere Anschlußschlitten (10) mit je einem Kontaktelement (7) senkrecht zur Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels (3) nebeneinander angeordnet sind.
  12. Anschlußvorrichtung nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere senkrecht zur Längsrichtung des anzuschließenden Flachkabels (3) nebeneinander angeordnete Anschlußschlitten (10) in einer gemeinsamen Gehäusewandung (22) geführt sind, so daß die Anschlußschlitten (10) mit den in ihnen angeordneten Kontaktelementen (7) eine Art Steckerleiste bilden, auf die eine korrespondierende Gegensteckerleiste (23), die zu den Kontaktelementen (7) korrespondierende Gegenkontaktelemente aufweist, aufsteckbar ist.
  13. Betätigungswerkzeug zur Verwendung bei einer Anschlußvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, mit einem Griffabschnitt (24) und mit einem Betätigungsende (25), dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsende (25) mit seiner Grundfläche an die Abmessungen des im Gehäuseoberteil (6) der Anschlußvorrichtung (1) angeordneten Anschlußschlittens (10) angepaßt und auf die dem Gehäuseunterteil (4) abgewandte Stirnseite des Anschlußschlittens (10) aufsetzbar ist.
  14. Betätigungswerkzeug nach Anspruch 13 zur Verwendung bei einer Anschlußvorrichtung (1), bei der das Kontaktelement (7) auf der dem Flachkabel (3) abgewandten Seite als Kontaktstift (13) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Betätigungsende (25) eine Öffnung (26) zur Aufnahme des Kontaktstiftes (13) ausgebildet ist, so daß das Betätigungsende (25) über den Kontaktstift (13) aufschiebbar und auf die dem Gehäuseunterteil (4) abgewandte Stirnseite des Anschlußschlittens (10) aufsetzbar ist.
  15. Betätigungswerkzeug nach Anspruch 13 oder 14 zur Verwendung bei einer Anschlußvorrichtung (1), bei der im Gehäuseoberteil (6) mindestens eine durchgehende Öffnung (18) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsende (25) mit seiner Grundfläche an die Abmessungen der Öffnung (18) angepaßt ist, so daß das Betätigungsende (25) auch in die Öffnung (18) einsteckbar ist.
  16. Betätigungswerkzeug nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsende (25) mindestens eine scharfe Kante (27) aufweist, die dazu geeignet ist, einen unterhalb der Öffnung (18) in der Anschlußvorrichtung (1) angeordneten Leiter (2) eines Flachkabels (3) bei entsprechend weitem Einstecken des Betätigungswerkzeugs (11) in die Öffnung (18) durch Ausstanzen eines Teilstücks (19) des Leiters (2) zu durchtrennen.
  17. Betätigungswerkzeug nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Kante (27) des Betätigungsendes (25) aus einem harten Werkstoff, beispielsweise Stahl oder Keramik besteht.
  18. Betätigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsende (25) eine rechteckige Grundfläche aufweist.
  19. Betätigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Griffabschnitt (24) eine größere Grundfläche aufweist als das Betätigungsende (25) und vorzugsweise aus einem nicht leitenden Material, insbesondere aus Kunststoff besteht.
  20. Betätigungswerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Griffabschnitt (24) und dem Betätigungsende (25) ein Absatz (28) ausgebildet ist, der eine Grundfläche aufweist, die größer als die Stirnseite des Anschlußschlittens (10) ist, so daß durch den Ab satz (28) die maximal mögliche Einstecktiefe des Betätigungsendes (25) in das Gehäuseoberteils (6) der Anschlußvorrichtung (1) begrenzt ist.
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