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Die
Erfindung geht aus von einem Elektrogerät nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
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Es
ist bereits ein Elektrogerät
mit einer Antriebseinheit und einer Aufnahmeeinheit bekannt. Die Aufnahmeeinheit
ist dabei zu einer Aufnahme der Antriebseinheit vorgesehen.
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Vorteile der Erfindung
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Die
Erfindung geht aus von einem Elektrogerät, insbesondere ein Elektrowerkzeug,
mit einer Antriebseinheit und einer Aufnahmeeinheit.
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Es
wird vorgeschlagen, dass das Elektrogerät eine Befestigungseinheit
aufweist, die zu einem Befestigen der Antriebseinheit bei einer
Aufnahme in der Aufnahmeeinheit vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang
soll unter einer „Aufnahmeein heit" insbesondere eine
Einheit verstanden werden, die zu einer Aufnahme und/oder einer
Lagerung von Antriebselementen und/oder Getriebeelementen, wie beispielsweise
einer Aufnahme einer Motoreinheit, einer Antriebswelle, eines Hammerrohrs
und/oder weiterer, dem Fachmann als sinnvoll erscheinender Antriebselemente,
und/oder die vorzugsweise von einem Aufnahmeflansch, insbesondere
einem Zwischenflansch, und/oder einem Teilbereich bzw. einem Teilabschnitt
eines Gehäuses
des Elektrogeräts gebildet
ist. Unter einer „Antriebseinheit" soll hierbei eine
Einheit verstanden werden, die insbesondere eine Motoreinheit mit
einem Motor und einem Motorgehäuse
aufweist. Ferner kann die Antriebseinheit eine Motorhülse aufweisen,
die zusätzlich
zu dem Motorgehäuse
den Motor schützend
umgibt. Unter „vorgesehen" soll insbesondere
speziell ausgestattet und/oder ausgelegt verstanden werden. Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung
kann eine vorteilhafte Anordnung der Antriebseinheit innerhalb des Elektrogeräts bzw.
der Aufnahmeeinheit erzielt werden. Das Elektrogerät ist vorzugsweise
von einem Elektrowerkzeug, insbesondere von einer handgeführten Werkzeugmaschine,
gebildet.
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Besonders
vorteilhaft umfasst die Befestigungseinheit eine Zentriereinheit,
die zu einem Zentrieren der Antriebseinheit bei einer Aufnahme in
der Aufnahmeeinheit vorgesehen ist. In diesem Zusammenhang soll
unter einem „Zentrieren" hierbei insbesondere
ein Vorgang, vorzugsweise ein Einführvorgang, verstanden werden,
bei dem ein Bewegen in eine Richtung wenigstens eine korrigierende
Bewegung, hervorgerufen durch die Zentriereinheit, in zumindest
eine zweite Richtung bewirkt, so dass eine Gesamtbewegung zu einer
erwünschten
Position führt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann
ein ins besondere passgenaues und spielfreies Einführen und/oder
Zentrieren der Antriebseinheit während
einer Montage der Antriebseinheit mit der Aufnahmeeinheit vorteilhaft
erreicht werden und insbesondere ein spielfreies Übertragen
eines Antriebsmoments von der Antriebseinheit auf ein weiteres Antriebselement,
wie beispielsweise eine Zwischenwelle, erzielt werden.
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Weiterhin
wird vorgeschlagen, dass die Zentriereinheit zumindest ein an der
Aufnahmeeinheit angeordnetes Formschlusselement aufweist, das zu einer
Zentrierung der Antriebseinheit vorgesehen ist, wodurch ein konstruktiv
einfaches Zentrieren bzw. Einführen
der Antriebseinheit in der Aufnahmeeinheit erreicht werden kann.
Unter einem „Formschlusselement" soll hierbei insbesondere
ein Element verstanden werden, das eine Form zu einer Zentrierung
der Antriebseinheit bei einer Montage mit der Aufnahmeeinheit aufweist.
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Eine
zusätzliche
Schutzfunktion zumindest eines Teilbereichs der Antriebseinheit
mit einem zusätzlichen
stabilen Aufnahmebereich für
die Antriebseinheit kann vorteilhaft erreicht werden, wenn die Aufnahmeeinheit
ein hülsenförmiges Aufnahmeelement
zur Aufnahme der Antriebseinheit aufweist, an dessen radial nach
innen gerichteten Oberfläche das
Formschusselement angeordnet ist. Zudem kann durch das hülsenförmige Aufnahmeelement eine
vorzugsweise stabile Lagerung der Antriebseinheit innerhalb der
Aufnahmeeinheit erzielt werden. Das hülsenförmige Aufnahmeelement kann
dabei von einem einzelnen Bauteil gebildet oder mehrteilig ausgebildet
sein.
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Es
wird ferner vorgeschlagen, dass das hülsenförmige Aufnahmeelement einen
Aufnahmebereich bildet, der mittels des Formschlusselements entlang
einer Montagerichtung verjüngt
ausgeformt ist, wodurch eine vorteilhafte lageorientierte Ausrichtung
der Antriebseinheit erreicht werden kann. Besonders vorteilhaft
kann dies erreicht werden, wenn das Formschlusselement entlang der
Montagerichtung zumindest eine Schrägfläche aufweist. In diesem Zusammenhang
soll unter einer „Montagerichtung" insbesondere eine
Richtung verstanden werden, in der sich die Antriebseinheit bei
einer Montage relativ zur Aufnahmeeinheit bewegt. Unter einer „Schrägfläche" soll dabei eine
Fläche
verstanden werden, die insbesondere gegenüber der Montagerichtung und/oder
in einem montiertem Zustand gegenüber einer Motorwelle der Antriebseinheit
einen Neigungswinkel von vorzugsweise größer 0° und kleiner 30°, vorteilhafterweise
von größer 0° und kleiner
20° und
besonders bevorzugt von größer 0° und kleiner
10° aufweist.
Prinzipiell sind anstatt einer Schrägfläche auch eine gestufte Ausbildung und/oder
weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Ausbildungen des
verjüngten
Ausnahmebereichs in einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung
möglich.
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Des
Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Zentriereinheit zumindest
ein sich entlang einer Montagerichtung verjüngendes Formschlusselement
aufweist, das an der Antriebseinheit angeordnet ist, wodurch insbesondere
eine große
Lagerfläche
bzw. Zentrierfläche
zwischen der Antriebseinheit und der Aufnahmeeinheit erreicht werden
kann. Dabei wird vorzugsweise eine zentrische Krafteinleitung erzielt und
unerwünschte
Kraftflüsse,
die zu Beeinträchtigungen
einer Leistungsabgabe der Antriebseinheit führen können, vorteilhaft vermieden.
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In
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen,
dass die Aufnahmeeinheit zumindest ein Befestigungselement der Befestigungseinheit
zu einer Befestigung der Antriebseinheit aufweist, wodurch neben
einer Zentrierung der Antriebseinheit zugleich eine vorteilhafte
Befestigung der Antriebseinheit in einer vorteilhaft zentrierten
Position erzielt werden kann.
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Zudem
wird vorgeschlagen, dass das Befestigungselement von einem Rastelement
und/oder Bajonettverschlusselement gebildet ist, wodurch ein vorzugsweise
werkzeugloses Befestigen der Antriebseinheit an der Aufnahmeeinheit
mit einem insbesondere geringen Montageaufwand erzielt werden kann.
In diesem Zusammenhang soll unter einem „Bajonettverschlusselement" insbesondere ein
Befestigungselement verstanden werden, das mit einem weiteren Befestigungselement
mittels einer Kombination einer linearen Einfuhrbewegung und einer
anschließenden
Drehbewegung bezüglich
des weiteren Befestigungselements zu einer Verbindung bzw. einer
Befestigung mit dem weiteren Befestigungselement führt. Vorzugsweise
weist die Antriebseinheit zumindest ein zu dem Befestigungselement
der Aufnahmeeinheit korrespondierendes Rastelement und/oder Bajonettverschlusselement
auf, so dass eine einfache Montage und insbesondere eine einfache
Demontage der Antriebseinheit mit der Aufnahmeeinheit erreicht werden
kann. Grundsätzlich
sind jedoch auch weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende
Befestigungselemente in einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung
jederzeit denkbar.
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Weitere
Bauteile, Bauraum, Montageaufwand und Kosten zur Befestigung der
Antriebseinheit können
besonders vorteilhaft eingespart werden, wenn das Befestigungselement
und das Formschlusselement zumindest teilweise einstückig ausgebildet sind.
Dabei soll unter „einstückig" insbesondere verstanden
werden, dass das Befestigungselement und das Formschlusselement
ein einzelnes Bauteil bilden und/oder aus einem Guss hergestellt
sind.
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Weiterhin
wird vorgeschlagen, dass die Antriebseinheit eine Motorhülse und
eine in der Motorhülse
gelagerte Motoreinheit mit einem Motorgehäuse aufweist, wodurch eine
vorteilhafte modulare Anordnung, insbesondere der Motoreinheit,
innerhalb der Aufnahmeeinheit erreicht werden kann, die einen besonders
vorteilhaften Schutz der Motoreinheit vor unerwünschten Staub und/oder unerwünschter Feuchtigkeit
ermöglicht.
Unter einer „Motorhülse" soll hierbei insbesondere
eine Hülse
verstanden werden, die zu einem Befestigen und/oder einem Koppeln
der Motoreinheit an bzw. mit der Aufnahmeeinheit vorgesehen ist,
und die zusätzlich
zu einem Motorgehäuse den
Motor schützend
umgibt.
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Zeichnung
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die
Ansprüche
enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird
die Merkmale zweckmäßigerweise auch
einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es
zeigen:
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1 ein
von einem Bohrhammer gebildetes Elektrogerät in einer Seitenansicht,
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2 einen
Teilbereich des Elektrogeräts mit
einer Aufnahmeeinheit und einer Antriebseinheit in einer perspektivischen
Darstellung,
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3 einen
Teilbereich der Aufnahmeeinheit mit der Antriebseinheit in einer
Schnittdarstellung,
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4 einen
weiteren Teilschnitt der Aufnahmeeinheit mit der Antriebseinheit,
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5 eine
Zentriereinheit mit einem Formschlusselement der Aufnahmeeinheit
und einem Formschlusselement der Antriebseinheit und
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6 einen
Teilbereich des Elektrogeräts mit
einer alternativen Aufnahmeeinheit und einer Antriebseinheit in
einer perspektivischen Darstellung.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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In 1 ist
ein Elektrogerät 10 dargestellt, das
von einer handgeführten
Handwerkzeugmaschine gebildet ist. Die von einem Bohrhammer gebildete Handwerkzeugmaschine
umfasst ein Gehäuse 40 und
in einem Frontbereich 42 eine Werkzeugaufnahme 44 zu
einer Aufnahme eines nicht näher
dargestellten Werkzeugs. Zu einer Erzeugung eines Antriebsmoments
weist die Handwerkzeugmaschine eine Antriebseinheit 12 auf.
Zudem umfasst die Handwerkzeugmaschine zu einer Lagerung bzw. Befestigung
der Antriebseinheit 12 innerhalb der Handwerkzeugma schine
eine Aufnahmeeinheit 14. Das Antriebsmoment der Antriebseinheit 12 wird über eine
Getriebevorrichtung 46 der Handwerkzeugmaschine auf das
Werkzeug übertragen.
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Die 2 bis 4 zeigen
die Aufnahmeeinheit 14 der Handwerkzeugmaschine mit der
an der Aufnahmeeinheit 14 montierten Antriebseinheit 12. Die
Aufnahmeeinheit 14 ist zu einer Aufnahme von Getriebeelementen
und/oder Antriebselementen 16 vorgesehen und von einem
Zwischenflansch der Handwerkzeugmaschine gebildet. An einer der
Antriebseinheit 12 abgewandten Seite 48 weist
die Aufnahmeeinheit 14 ein hülsenförmiges Aufnahmeelement 50 auf,
der zu einer Aufnahme eines von einem Hammerrohr gebildeten Antriebselements
und/oder eines von einer Schlagwerksanordnung gebildeten Antriebselements
der Handwerkzeugmaschine vorgesehen ist (2). Des
Weiteren ist an der der Antriebseinheit 12 abgewandten
Seite 48 ein weiteres Antriebselement 16 an dem
Zwischenflansch angeordnet. Das weitere Antriebselement 16 ist
von einer Zwischenwelle gebildet, die ein von der Antriebseinheit 12 erzeugtes
Antriebsmoment auf weitere, hier nicht näher dargestellte Getriebeelemente
im Betrieb der Handwerkzeugmaschine überträgt.
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Die
Antriebseinheit 12 umfasst eine Motorhülse 34 und eine innerhalb
der Motorhülse 34 gelagerte
Motoreinheit 36 mit einem elektrisch betriebenen Motor 52,
einem Motorgehäuse 38 und
einem Lüfter 54 und
ist mittels der Motorhülse 34 mit
der Aufnahmeeinheit 14 gekoppelt (2 bis 4).
Die Motorhülse 34 ist
zylinderförmig
ausgebildet und bildet einen Aufnahmebereich 56 für die Motoreinheit 36.
Innerhalb des Aufnahmebereichs 56 der Motorhülse 34 ist
an einer der Aufnahmeeinheit 14 abgewandten Seite 58 der
Motoreinheit 36 bzw. des Mo torgehäuses 38 der Lüfter 54 angeordnet.
Der Lüfter 54 wird
im Betrieb der Motoreinheit 36 über eine Motorwelle 60 des
elektrisch betriebenen Motors 52 angetrieben und ist zu
einer Kühlung
bzw. einem Schutz des Motors 52 vor einer unerwünschten Überhitzung vorgesehen.
Zur Kühlung
des Motors 52 weist zudem die Motorhülse 34 Luftaustrittsöffnungen 62 innerhalb
einer zylinderförmigen
Wandung 64 auf, durch die eine Luft zu einer Kühlung des
Motors 52 strömen kann.
Die Luft wird dabei im Betrieb der Motoreinheit 36 von
dem Lüfter 54 angesaugt
und strömt
zwischen der Motorhülse 34 und
der Motoreinheit 36 von dem Lüfter 54 in Richtung
der Luftaustrittsöffnungen 62 durch
nicht näher
dargestellte Kühlkanäle.
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Zu
einer Montage der Antriebseinheit 12 mit der Aufnahmeeinheit 14 weist
die Handwerkzeugmaschine eine Befestigungseinheit 66 mit
einer Zentriereinheit 18 auf (4 und 5).
Die Zentriereinheit 18 ist zu einem Zentrieren der Antriebseinheit 12 bei einer
Montage mit der Aufnahmeeinheit 14 vorgesehen. Hierzu weist
die Zentriereinheit 18 ein konisch ausgeformtes Formschlusselement 20 auf,
das an einer radial nach innen gerichteten Oberfläche 24 eines
hülsenförmigen Aufnahmeelements 22 der
Aufnahmeeinheit 14 angeordnet ist, wobei sich das hülsenförmige Aufnahmeelement 22 entlang
einer axialen Richtung 68 an der der Motoreinheit 36 zugewandten
Seite 70 der Aufnahmeeinheit 14 erstreckt. Mittels
des Formschlusselements 20 bildet das hülsenförmige Aufnahmeelement 22 einen
sich verjüngenden
Aufnahmebereich 72 zur Aufnahme der Antriebseinheit 12 bzw.
der Motorhülse 34 (4 und 5).
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Das
Formschlusselement 20 weist hierzu entlang einer Montagerichtung 26,
die sich parallel zur axialen Richtung 68 erstreckt, an
der radial nach innen gerichteten Oberfläche 24 des hülsenförmigen Aufnahmeelements 22 eine
Schrägfläche 28 auf. Des
Weiteren weist die Zentriereinheit 18 ein weiteres Formschlusselement 30 an
der Antriebseinheit 12 bzw. an der Motorhülse 34 auf.
Das Formschlusselement 30 ist in die Montagerichtung 26 verjüngt ausgeformt
und an einem, der Aufnahmeeinheit 14 zugewandten Teilbereich
der Aufnahmeeinheit 14 angeordnet. Zudem ist das von einer
Schrägfläche 74 gebildete
Formschlusselement 30 an einer radial nach außen gerichteten
Oberfläche 76 der
Motorhülse 34 angeordnet.
Der verjüngte
Aufnahmebereich 72 bzw. die Schrägfläche 28 zusammen mit
dem Formschusselement 30 ermöglichen bei einer Montage der
Antriebseinheit 12 eine einfache Zentrierung innerhalb
der Aufnahmeeinheit 14 und zudem eine große Lagerfläche zwischen
der Motorhülse 34 und der
Aufnahmeeinheit 14 bzw. dem hülsenförmigen Aufnahmeelement 22.
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Die
Befestigungseinheit 66 umfasst mehrere von Rastelementen
gebildete Befestigungselemente 32, die von Rastausnehmungen
gebildet sind. Die Rastausnehmungen sind an dem hülsenförmigen Aufnahmeelement 22 der
Aufnahmeeinheit 14 angeordnet. Die Rastausnehmungen der
Befestigungseinheit 66 und das Formschlusselement 20 der
Zentriereinheit 18 sind zudem einstöckig an dem hülsenförmigen Aufnahmeelement 22 ausgebildet.
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Die
Antriebseinheit 12 bzw. die Motorhülse 34 weist zu einer
Befestigung mit der Aufnahmeeinheit 14 zu den Befestigungselementen 32 korrespondierende,
hakenförmige
Rastelemente 78 auf, die an der radial nach außen gerichteten
Oberfläche 76 der Motorhülse 34 angeordnet
sind. Die hakenartigen Rastelemente 78 sind an dem der
Aufnahmeeinheit 14 zugewandten Teilbereich der Motorhülse 34 angeordnet
und greifen zwecks einer Befestigung in die dafür vorgesehene Rastausnehmungen
der Aufnahmeeinheit 14, so dass die Rastelemente mit einer Umrandung
der Rastausnehmung eine form- und kraftschlüssige Verbindung eingehen.
Zwecks einer Sicherung der Antriebseinheit in einer Umfangsrichtung 80 sind
die Rastausnehmungen der Aufnahmeeinheit 14 geringfügig breiter
als die Rastelemente 78 der Antriebseinheit 12,
jedoch um maximal 20 breiter als die Rastelemente der Aufnahmeeinheit 14. Grundsätzlich ist
es jedoch auch denkbar, das Befestigungselement 32 der
Antriebseinheit 12 an einer in Montagerichtung 26 weisenden
Oberfläche
der Antriebseinheit 12 und/oder weiteren, dem Fachmann als
sinnvoll erscheinenden Oberflächen
der Antriebseinheit 12 anzuordnen.
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Zu
einer Befestigung bzw. Lagerung der Antriebseinheit 12 mit
der Aufnahmeeinheit 14 befindet sich in Umfangsrichtung 80 um
die Motoreinheit 36 an einem der Aufnahmeeinheit 14 zugewandten
Bereich 82 ein O-Ring 84, der für eine passgenaue
und spielfreie Befestigung der Antriebseinheit 12 mit der Aufnahmeeinheit 14 vorgesehen
ist und zu einer Vorspannung zwischen der Aufnahmeeinheit 14 und
der Motoreinheit 36 zusammen mit der Motorhülse 34 in einem
montierten Zustand führt.
Anstatt des O-Rings 84 zu einer passgenauen und spielfreien
Befestigung der Motorhülse 34 bzw.
der Motoreinheit 36 an der Aufnahmeeinheit 14 ist
in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ein elastisches Formelement und/oder
weitere, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Elemente bzw. Bauteile
jederzeit denkbar. Die Antriebseinheit 12 ist in einem
montierten Zustand ausschließlich über die
Zentriereinheit 18 und die Befestigungseinheit 66 an
der Aufnahmeeinheit 14 gelagert und ein der Aufnahmeeinheit 14 abgewandter
Bereich 86 der An triebseinheit 12 ist frei schwebend
innerhalb der Handwerkzeugmaschine angeordnet.
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Zu
einer Befestigung der Motoreinheit 36 an der Motorhülse 34 weist
die Motorhülse 34 Befestigungselemente 88 auf,
die an einem der Aufnahmeeinheit 14 zugewandten Teilbereich
angeordnet zu einer Sicherung der Motoreinheit 36 in der
axialen Richtung 68 vorgesehen sind (2 bis 4).
Die Befestigungselemente 88 sind von jeweils einem hakenförmigen Rastelement
gebildet. Zudem sind die Rastelemente in der Umfangsrichtung 80 an
einer radial nach innen gerichteten Oberfläche 90 der Motorhülse 34 angeordnet.
Die Rastelemente weisen jeweils eine Rastschräge 94 auf, die schräg gegenüber der
zylinderförmigen
Wandung 64 der Motorhülse 34 ausgerichtet
ist und eine radial nach innen gerichtete Erstreckungskomponente
und eine in Montagerichtung 26 gerichtete Erstreckungskomponente
aufweist. Zu einer Befestigung der Motoreinheit 36 weist das
Motorgehäuse 38 zu
den Rastelementen der Motorhülse 34 korrespondierende
Rastelemente 92 auf, die jeweils von einer Rastvertiefung
gebildet sind. Die Rastvertiefungen weisen eine zu den Rastelementen der
Motorhülse 34 korrespondierende
Schrägfläche 96 auf,
so dass eine maximale Auflagefläche
zwischen den Rastelementen der Motorhülse 34 und den Rastelementen 92 des
Motorgehäuses 38 erreicht
wird. Zudem wird durch die Rastschrägen 94 der Befestigungselemente 88 und
die Schrägflächen 96 der
Rastelemente 92 eine stabile Lage in einem montierten Zustand
der Motoreinheit 36 innerhalb der Motorhülse 34 in
eine radiale Richtung 100 erzielt. Die Rastvertiefungen
weisen in der Umfangsrichtung 80 eine Breite auf, die geringfügig breiter
ist als eine Breite der hakenartigen Rastelemente der Motorhülse 34,
jedoch maximal um 20 breiter als die Breite der hakenförmigen Rastelemente,
so dass neben einer Sicherung in axialer Richtung 68 zugleich
eine Sicherung der Motoreinheit 36 in die Umfangsrichtung 80 erzielt
wird. Grundsätzlich
ist es jedoch auch denkbar, dass die Rastelemente 92 des
Motorgehäuses 38 bzw.
die Rastvertiefungen von einer umlaufenden Nut gebildet sind. In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Befestigung
der Motoreinheit 36 mit der Motorhülse 34 mittels Bajonettverschlusselementen
und/oder weiteren Befestigungselementen jederzeit denkbar.
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In 6 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt. Im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile,
Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen
beziffert. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf
die Unterschiede zu dem Ausführungsbeispiel
in den 1 bis 5, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile,
Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung des Ausführungsbeispiels
in den 1 bis 5 verwiesen werden kann.
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Eine
Antriebseinheit 12 der Handwerkzeugmaschine ist mit einer
Aufnahmeeinheit 14 mittels einer Befestigungseinheit 66 angeordnet.
Die Befestigungseinheit 66 weist Befestigungselemente 32 auf, die
von Bajonettverschlusselementen gebildet sind. Die Antriebseinheit 12 umfasst
eine Motoreinheit 36 mit einem elektrisch betriebenen Motor 52,
einem Motorgehäuse 38 und
einem Lüfter 54.
Eine Kopplung bzw. Befestigung der Antriebseinheit 12 mit
der Aufnahmeeinheit 14 erfolgt über das Motorgehäuse 38 der
Antriebseinheit 12. Das Motorgehäuse 38 weist hierzu
Bajonettverschlusselemente 98 auf, die in die dazu korrespondierenden
von den Bajonettverschlusselementen gebildeten Befestigungselemente 32 der
Aufnahmeeinheit greifen.