DE102007013561A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Betreiben eines Navigationssystems - Google Patents
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Abstract
Zum Betreiben eines Navigationssystems wird nach einem Empfang einer Verkehrsmeldung (MES), die sich auf einen geografischen Ort (LOC) bezieht, überprüft, ob der geografische Ort (LOC) in einer Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, die in dem Navigationssystem gespeichert ist. Falls der geografische Ort (LOC) in der Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, wird die Verkehrsmeldung (MES) bei einer Routenführung berücksichtigt und/oder einem Nutzer des Navigationssystems präsentiert. Falls der geografische Ort (LOC) nicht in der Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, wird ein Zähler (CTR) um eine Zähleinheit erhöht. Falls der Zähler (CTR) gleich einem vorgegebenen Schwellenwert (THD) ist, wird ein Signal (SIG) erzeugt, das für einen Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems charakteristisch ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betreiben eines Navigationssystems. Nach einem Empfang einer Verkehrsmeldung, die sich auf einen geographischen Ort bezieht, wird überprüft, ob der geographische Ort in einer Ortstabelle aufgelistet ist, die in dem Navigationssystem gespeichert ist. Falls der geographische Ort in der Ortstabelle aufgelistet ist, wird die Verkehrsmeldung bei einer Routenführung berücksichtigt und/oder einem Nutzer des Navigationssystems präsentiert.
- Ein modernes Navigationssystem kann in der Lage sein, Verkehrsmeldungen automatisch bei einer Routenführung zu berücksichtigen. Zum Empfangen der Verkehrsmeldungen kann das Navigationssystem einen eigenen Radioempfänger umfassen oder mit einem Radio gekoppelt sein. Die Verkehrsmeldung kann beispielsweise über einen Radionachrichtendienst ausgestrahlt werden, beispielsweise über RDS-TMC, DAB-TMC, SDARS-TMC, DRM-TMC, TPEG, TPEG Automotiv und/oder über weitere Radionachrichtensysteme. Auf einem Speichermedium des Navigationssystems ist regelmäßig eine Ortstabelle gespeichert, um die Verkehrsmeldung einem geographischen Ort zuordnen zu können. Die Ortstabelle umfasst beispielsweise Ortskennungen die in der Ortstabelle Ortseinträgen zugeordnet sind, die repräsentativ sind für die entsprechenden geographischen Orte. Falls das Navigationssystem eine Verkehrsmeldung empfängt und zu dem geographischen Ort, auf den sich die Verkehrsmeldung bezieht, keinen entsprechenden Ortseintrag in der Ortstabelle findet, so wird die Verkehrsmeldung ignoriert. Dies kann dazu führen, dass immer weniger Verkehrsmeldungen bei der Routenführung berücksichtigt werden können. Ein Nutzer des Navigationssystems erkennt dies lediglich daran, dass er trotz der von ihm vermuteten Berücksichtigung der Verkehrsmeldungen regelmäßig in ungünstige Verkehrssituationen geführt wird.
- Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betreiben eines Navigationssystems zu schaffen, das beziehungsweise die einfach zum Erkennen eines Aktualisierungsbedarfs des Navigationssystems beiträgt.
- Die Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche. Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in dem Unteranspruch angegeben.
- Die Erfindung zeichnet sich aus durch ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Betreiben eines Navigationssystems. Nach einem Empfang einer Verkehrsmeldung, die sich auf einen geographischen Ort bezieht, wird überprüft, ob der geographische Ort in einer Ortstabelle aufgelistet ist. Die Ortstabelle ist in dem Navigationssystem gespeichert. Falls der geographische Ort in der Ortstabelle aufgelistet ist, wird die Verkehrsmeldung bei einer Routenführung berücksichtigt und/oder einem Nutzer des Navigationssystems präsentiert. Falls der geographische Ort nicht in der Ortstabelle aufgelistet ist, wird ein Zähler um eine Zähleinheit erhöht. Falls der Zähler gleich einem vorgegebenen Schwellenwert ist, wird ein Signal erzeugt, das für einen Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems charakteristisch ist.
- Dies ermöglicht, dass dem Nutzer nur dann der Aktualisierungsbedarf signalisiert wird, wenn dies für ihn wirklich relevant ist. Ferner trägt dies besonders wirkungsvoll zu einem einfachen Erkennen des Aktualisierungsbedarfs des Navigationssystems bei. Der Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems kann sich auf eine Navigationssoftware beziehen, die auf dem Navigationssystem gespeichert ist. Insbesondere kann sich der Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems auf die Ortstabelle des Navigationssystems beziehen. Das Signal kann ein optisches und/oder ein akustisches Signal umfassen.
- In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird der Zähler der Ortstabelle fest zugeordnet. Falls eine weitere Ortstabelle auf dem Navigationssystem gespeichert wird, bleibt der Zähler gespeichert und der weiteren Ortstabelle wird ein weiterer Zähler zugeordnet. Dies ermöglicht, dass bei einem Austausch der Navigationssoftware durch eine weitere Navigationssoftware, beispielsweise bei einer Reise ins Ausland durch eine Auslandssoftware mit einer Auslandsortstabelle, der Stand des Zählers nicht verloren geht. Dies ermöglicht, dass nach einem erneuten Verwenden der ursprünglichen Navigationssoftware der Zähler weiter zum Überprüfen der Aktualität der ursprünglichen Navigationssoftware verwendet werden kann. Ferner ermöglicht dies, dass der Zähler nicht der falschen Navigationssoftware zugeordnet wird.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind im Folgenden anhand von schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 ein Kraftfahrzeug und einen Radiosender, -
2 eine Ortstabelle, -
3 ein Programm zum Betreiben des Navigationssystems. - Elemente gleicher Konstruktion oder Funktion sind figurenübergreifend mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
- Ein Radiosender
1 strahlt regelmäßig Verkehrsmeldungen MES (1 ,3 ) aus. Die Verkehrsmeldungen MES können über RDS-TMC, DAB-TMC, SDARS-TMC, TRM-TMC, TPEG und/oder TPEG Automotiv versendet werden. Ein Kraftfahrzeug3 kann die Verkehrsmeldungen MES über eine Antenne5 des Kraftfahrzeugs3 empfangen. In dem Kraftfahrzeug3 ist ein Navigationssystem angeordnet. Das Navigationssystem umfasst einen Radioempfänger, der mit der Antenne5 gekoppelt ist. Alternativ ist das Navigationssystem mit einem Radio des Kraftfahrzeugs3 gekoppelt, das mit der Antenne5 gekoppelt ist. - Das Navigationssystem kann die Verkehrsmeldung MES bei einer Routenführung berücksichtigen. Das bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Navigationssystem die Route so plant, dass ein geographischer Ort LOC (
2 ) auf den sich die Verkehrsmeldung MES bezieht, gemieden wird oder gezielt angefahren wird. Ferner kann das Navigationssystem bei einer schon bestehenden Route die Route abhängig von der Verkehrsmeldung MES umgestalten, so dass der geographische Ort LOC auf den sich die Verkehrsmeldung MES bezieht, gemieden wird oder angefahren wird. - Alternativ oder zusätzlich kann das Navigationssystem die Verkehrsmeldung MES einem Nutzer des Navigationssystems präsentieren. Beispielsweise kann das Navigationssystem die Verkehrsmeldung MES auf einem Display darstellen und/oder über Lautsprecher des Kraftfahrzeugs
3 ausgeben. - Die Verkehrsmeldungen MES, die über die im Vorangehenden genannten Radioinformationsdienste ausgestrahlt werden, sind gemäß standardisierter Protokolle verfasst. Unter anderem wird mit jeder Verkehrsmeldung MES eine Ortskennung ID versendet, die repräsentativ ist für den geographischen Ort LOC auf den sich die Verkehrsmeldung MES bezieht.
- Auf einer Speichervorrichtung des Navigationssystems ist vorzugsweise eine Ortstabelle TAB abgespeichert. Anhand der Ortstabelle TAB kann das Navigationssystem abhängig von der Ortskennung ID den geographischen Ort LOC, auf den sich die Verkehrsmeldung MES bezieht, ermitteln.
- Auf einem Speichermedium des Navigationssystems ist ein Programm zum Betreiben des Navigationssystems abgespeichert. Ein in dem Navigationssystem integrierter Computer kann auch als Vorrichtung zum Betreiben des Navigationssystems bezeichnet werden. Das Programm zum Betreiben des Navigationssystems, dient dazu, zu erkennen, wann das Navigationssystem, insbesondere eine Navigationssoftware des Navigationssystems, ins besondere eine Ortstabelle des Navigationssystems veraltet ist.
- Das Programm zum Betreiben des Navigationssystems wird vorzugsweise beim Einschalten des Navigationssystems in einem Schritt S1 gestartet, in dem gegebenenfalls Variablen initialisiert werden.
- In einem Schritt S2 wird die Verkehrsmeldung MES empfangen.
- In einem Schritt S3 wird abhängig von der Verkehrsmeldung MES die Ortskennung ID ermittelt. Insbesondere wird die Ortskennung ID aus der Verkehrsmeldung MES gelesen.
- In einem Schritt S4 wird überprüft, ob der geographische Ort LOC in der Ortstabelle TAB aufgelistet ist. Insbesondere wird überprüft, ob in der Ortstabelle TAB ein zu der Ortskennung ID korrespondierender Ortseintrag abgespeichert ist, der repräsentativ ist für den geografischen Ort LOC, auf den sich die Verkehrsmeldung MES bezieht. Ist die Bedingung des Schritts S4 erfüllt, so wird die Bearbeitung in einem Schritt S5 fortgesetzt. Ist die Bedingung des Schritts S4 nicht erfüllt, so wird die Bearbeitung in einem Schritt S6 fortgesetzt.
- In dem Schritt S5 wird die Verkehrsmeldung MES bei der Routenplanung und/oder Routenführung berücksichtigt und/oder die Verkehrsmeldung MES wird dem Nutzer des Navigationssystems akustisch und/oder optisch beispielsweise über Lautsprecher beziehungsweise ein Display präsentiert.
- In dem Schritt S6 kann abhängig von der Tabelle TAB eine Tabellenversion TAB_VERS der Ortstabelle TAB ermittelt werden.
- In einem Schritt S7 wird abhängig von der Tabellenversion TAB_VERS der Ortstabelle TAB ein eigener Zähler CTR zugeordnet. Die Schritte S6 und S7 müssen nicht notwendigerweise ab gearbeitet werden. Sie ermöglichen jedoch uneingeschränkt den Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems zu erkennen, auch wenn unterschiedliche Navigationssoftware, insbesondere unterschiedliche Ortstabellen TAB, auf dem Navigationssystem verwendet werden. Beispielsweise kann bei einer kurzzeitigen Reise ins Ausland eine weitere Ortstabelle, insbesondere eine Auslandsortstabelle des entsprechenden Auslandes auf dem Navigationssystem gespeichert werden. Dieser weiteren Ortstabelle wird dann ein weiterer Zähler zugeordnet. Dies verhindert, dass die weitere Ortstabelle für veraltet angesehen wird, obwohl eigentlich die ursprüngliche Ortstabelle TAB einen Aktualisierungsbedarf hat. Ferner ermöglicht dies, nach einem erneuten Aufspielen der ursprünglichen Ortstabelle TAB, das Verfahren zum Erkennen des Aktualisierungsbedarfs dort fortzusetzen, wo es unterbrochen wurde, als die weitere Ortstabelle aufgespielt wurde.
- In einem Schritt S8 wird der Zähler CTR um eine Zähleinheit erhöht.
- In einem Schritt S9 wird überprüft, ob der Zähler CTR gleich einem vorgegebenen Schwellenwert THD ist. Ist die Bedingung des Schritts S9 erfüllt, so wird die Bearbeitung in einem Schritt S10 fortgesetzt. Ist die Bedingung des Schritts S9 nicht erfüllt, so wird die Bearbeitung in einem Schritt S11 fortgesetzt.
- In dem Schritt S10 wird ein Signal SIG erzeugt, das charakteristisch ist für den Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems. Das Signal SIG kann ein optisches und/oder ein akustisches Signal SIG umfassen. Beispielsweise kann über Lautsprecher des Kraftfahrzeugs dem Nutzer übermittelt werden, dass das Navigationssystem, insbesondere die Navigationssoftware, insbesondere die Ortstabelle TAB aktualisiert werden sollten.
- In dem Schritt S11 kann das Programm zum Betreiben des Navigationssystems beendet werden. Vorzugsweise wird das Programm zum Betreiben des Navigationssystems regelmäßig während des Betriebs des Navigationssystems abgearbeitet.
- Das Programm zum Betreiben des Navigationssystems ermöglicht, dass der Nutzer nur dann über den Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems informiert wird, wenn dies für ihn wirklich relevant ist. Beispielsweise kann ein Nutzer, der das Navigationssystem hauptsächlich in einem ersten vorgegebenen geografischen Bereich nutzt, monatelang innerhalb dieses ersten vorgegebenen geografischen Bereichs das Navigationssystem nutzen, ohne auch nur eine einzige Verkehrsmeldung MES, die für diesen ersten vorgegebenen geografischen Bereich relevant ist, nicht zuordnen zu können, falls in dieser Zeit in diesem ersten vorgegebenen geografischen Bereich keine neuen Straßen und/oder Kreuzungen und/oder Auf- und Abfahrten gebaut wurden. Selbst wenn schon eine oder mehrere neuere Versionen der Navigationssoftware auf dem Markt sind, so kann dies für diesen Nutzer unrelevant sein.
- Im Gegensatz dazu kann ein Nutzer, der das Navigationssystem hauptsächlich in einem zweiten vorgegebenen geografischen Bereich nutzt, in dem regelmäßig Straßenbauarbeiten vorgenommen werden, beispielsweise in einem Stadtgebiet, schon nach wenigen Monaten das Navigationssystem nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen, weil sich in dieser Zeit so viele Veränderungen ergeben haben, dass nur noch wenige der Verkehrsmeldung MES dem geographischen Ort LOC zuordenbar sind. Dieser Nutzer ist dann nicht darauf angewiesen regelmäßig in einen Stau oder ähnliches geleitet zu werden, um zu erkennen, dass die Navigationssoftware veraltet ist.
- Die Erfindung ist nicht auf die angegebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Beispielsweise kann das Programm zum Betreiben des Navigationssystems in einem weiteren Programm implementiert sein. Ferner kann das Navigationssystem auch unabhängig von dem Kraftfahrzeug genutzt werden. Ferner kann die Ortstabelle TAB weitere Einträge umfassen. Ferner kann die Ortskennung ID in einem beliebigen Zahlenformat abgespeichert sein.
-
- 1
- Radiosender
- 3
- Kraftfahrzeug
- 5
- Antenne
- TAB
- Ortstabelle
- LOC
- geografischer Ort
- ID
- Ortskennung
- START
- Programmstart
- MES
- Verkehrsmeldung
- TAB_VERS
- Tabellenversion
- CTR
- Zähler
- THD
- Schwellenwert
- SIG
- Signal
- END
- Programmende
- S1–S11
- Schritte eins bis elf
Claims (3)
- Verfahren zum Betreiben eines Navigationssystems, bei dem – nach einem Empfang einer Verkehrsmeldung (MES), die sich auf einen geografischen Ort (LOC) bezieht, überprüft wird, ob der geografische Ort (LOC) in einer Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, die in dem Navigationssystem gespeichert ist, – falls der geografische Ort (LOC) in der Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, die Verkehrsmeldung (MES) bei einer Routenführung berücksichtigt wird und/oder einem Nutzer des Navigationssystems präsentiert wird, – falls der geografische Ort (LOC) nicht in der Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, ein Zähler (CTR) um eine Zähleinheit erhöht wird, – falls der Zähler (CTR) gleich einem vorgegebenen Schwellenwert (THD) ist, ein Signal (SIG) erzeugt wird, das für einen Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems charakteristisch ist.
- Verfahren nach Anspruch 1, bei dem der Zähler (CTR) der Ortstabelle (TAB) fest zugeordnet wird und bei dem, falls eine weitere Ortstabelle auf dem Navigationssystem gespeichert wird, der Zähler (CTR) gespeichert bleibt und der weiteren Ortstabelle ein weiterer Zähler zugeordnet wird.
- Vorrichtung zum Betreiben eines Navigationssystems, die dazu ausgebildet ist, – nach einem Empfang einer Verkehrsmeldung (MES), die sich auf einen geografischen Ort (LOC) bezieht, zu überprüfen, ob der geografische Ort (LOC) in einer Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, die in dem Navigationssystem gespeichert ist, – falls der geografische Ort (LOC) in der Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, die Verkehrsmeldung (MES) bei einer Routenführung zu berücksichtigen und/oder einem Nutzer des Navigationssystems zu präsentieren, – falls der geografische Ort (LOC) nicht in der Ortstabelle (TAB) aufgelistet ist, einen Zähler (CTR) um eine Zähleinheit zu erhöhen, – falls der Zähler (CTR) gleich einem vorgegebenen Schwellenwert (THD) ist, ein Signal (SIG) zu erzeugen, das für einen Aktualisierungsbedarf des Navigationssystems charakteristisch ist.
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