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Die
Erfindung betrifft einen Spender für eine pastöse
Masse, mit einem Behälter zur Aufnahme der pastösen
Masse, wobei der Behälter eine von einer Öffnungsrandfläche
umgebene Austrittsöffnung aufweist, wobei die Öffnungsrandfläche
im wesentlichen bündig von einer Abstreiffläche
umgeben ist, die mit einem Deckel verschließbar ist, und
mit Kompressionsmittel zum Aufbringen eines Drucks, um die pastöse
Masse aus der Austrittsöffnung zu drücken.
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Ein
derartiger Spender ist aus der
DE 10 2006 030 959 A1 vorbekannt. Dort wird
ein Spender für eine pastöse Masse, beispielsweise
für eine Creme beschrieben. Die pastöse Masse
befindet sich in einem Behälter, der von einem im wesentlichen
faltenfrei zusammendrückbaren Balg ausgebildet wird. Der
Balg besitzt eine Austrittsöffnung, die von einem Hals
umgeben ist. An den Hals ist ein Kragen angeformt. Der Kragen liegt
auf einer Abstreiffläche eines Drehkolbens auf. Wird der
Drehkolben gedreht, so verlagert sich eine Druckplatte in Richtung
auf die Austrittsöffnung und komprimiert den Balg, so dass die
sich im Balg befindende pastöse Masse aus der Austrittsöffnung
herausgedrückt wird. Durch Überstreichen der Abstreiffläche
mit dem Finger kann die aus der Austrittsöffnung herausgetretene
Masse entnommen werden. Hierzu liegt die Öffnungsrandfläche im
wesentlichen bündig in der Abstreiffläche. Sie
ist lediglich um das Maß der Wandstärke des Kragens von
der Abstreiffläche beabstandet.
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Aus
der
DE 103 30 040
A1 ist ein Cremespender vorbekannt, der einen Dosierkopf
aufweist, der durch Fingerdruck betätigbar ist. Ein Ausgabeventil
verschließt im geschlossenen Zustand eine Austrittsöffnung.
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Aus
der
DE 11 65 297 ist
ein Spender bekannt, bei dem eine Öffnung von einem Ventilkörper verschlossen
ist. Die Austrittsöffnung befindet sich am Ende eines rohrförmigen
Stutzens, der von einer Stirnwand umgeben ist.
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Aus
der
US 3,493,179 ist
ein Spender für eine Flüssigkeit vorbekannt, bei
dem eine Austrittsöffnung von einem Ventil verschließbar
ist, welches durch Aufbau eines Drucks im Wege eines Zusammenpressens
der Behälterwände von einer Geschlossenstellung
in eine Offenstellung bringbar ist.
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Aus
der
US 3,107,829 ist
ein Spender für eine Flüssigkeit vorbekannt, bei
dem ein Ventilkörper in einer Austrittsöffnung
steckt und durch Zug am Ventilkörper von einer Geschlossenstellung
in eine Offenstellung bringbar ist.
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Ausgehend
vom eingangs genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die
Aufgabe zugrunde, einen Cremespender mit einem einfach arbeitenden
Ventil auszugestalten.
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Gelöst
wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene
Erfindung, wobei jeder Anspruch grundsätzlich eine eigenständige
Lösung der Aufgabe darstellt und mit jedem anderen Anspruch kombinierbar
ist.
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Zunächst
und im wesentlichen ist ein Ventilkörper vorgesehen, der
in der Austrittsöffnung angeordnet ist. Der Ventilkörper
besitzt eine nach außen weisende Stirnfläche.
In einer Geschlossenstellung des Ventilkörpers liegt diese
Stirnfläche im wesentlichen bündig zum Öffnungsrand
des Behälters. Der Ventilkörper kann von dem auf
die pastöse Masse aufgebrachten Druck von der Geschlossenstellung
in eine Öffnungsstellung bringbar sein. In dieser Offenstellung
liegt die Stirnfläche oberhalb des Öffnungsrandes.
Bei in Offenstellung gebrachtem Ventilkörper kann die pastöse
Masse um Bereiche des Ventilkörpers herum strömen
und aus der Austrittsöffnung austreten. Sie kann dann wie
auch beim Spender gemäß
DE 10 2006 030 959 A1 von
einem über die Abstreiffläche streifenden Finger
entnommen werden. Der Finger überstreicht dabei die Austrittsöffnung und
den aus der Austrittsöffnung bereichsweise hervorgetretenen
Ventilkörper. Dabei wird ein Druck auf die Stirnfläche
des Ventilkörpers aufgebracht, so dass dieser wieder zurück
in die Geschlossenstellung verlagert wird. Es ist aber auch möglich,
den Ventilkörper durch Aufsetzen eines Deckels wieder in die
Geschlossenstellung zurückzuverlagern. Hierzu wird die
Stirnfläche des Ventilkörpers von der Innenfläche
des Deckels beaufschlagt, wenn dieser auf ein den Behälter
aufnehmendes Gehäuse aufgeclipst oder aufgeschraubt wird.
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung, die auch eine eigenständige Bedeutung
besitzt, weist der Ventilkörper eine der Stirnfläche
gegenüberliegende Dichtfläche auf. Diese Dichtfläche
hat in Umfangsrichtung gesehen voneinander verschiedene Diametralmaße.
In einer Geschlossenstellung liegt die Dichtfläche auf
einer Auflagefläche auf. Der Ventilkörper verschließt
damit mit der Dichtfläche eine Dichtungsöffnung.
Der Rand dieser Öffnung verläuft bevorzugt auf
einer Kreisbogenlinie und besitzt ein Diametralmaß, welches
kleiner ist als das geringste Diametralmaß der Dichtfläche. Fluchtend
zur Dichtöffnung kann eine Abstreiföffnung vorgesehen
sein. Auch diese Öffnung besitzt bevorzugt einen Öffnungsrand,
der auf einer Kreisbogenlinie verläuft. Das Diametralmaß dieses
Randes ist größer als das kleinste Diametralmaß der
Dichtfläche. Es ist aber geringer als das größte
Diametralmaß der Dichtfläche. Hierdurch ist sichergestellt, dass
der Ventilkörper bei seiner Verlagerung in die Offenstellung
gegen einen Anschlag stößt. Die Anschlagbereiche
des Ventilkörpers werden bevorzugt von Eckbereichen der
Dichtfläche ausgebildet. Diese Eckbereiche können
gerundete Konturlinien aufweisen. An die gerundeten Konturlinien
schließen sich geradlinig verlaufende Randabschnitte an,
die voneinander um das geringere Diametralmaß beabstandet
sind. In der Offenstellung befindet sich zwischen dem Öffnungsrand
der Abstreiföffnung und den einen verminderten Abstand
aufweisenden Seitenkanten jeweils ein Durchtrittsbereich für
die pastöse Masse. Rückwärtig der im
wesentlichen auf den Seitenlinien eines Quadrates verlaufenden Seitenkanten
befinden sich insgesamt vier gerundete Strömungskanäle, durch
die die pastöse Masse, die durch die Durchtrittsbereiche
strömt, hin zur Stirnfläche gelangen kann. Die
Abstreiffläche ist wie auch beim Stand der Technik die
Außenseite einer Stirnwand eines Drehkolbens. Dieser Drehkolben
sitzt in einer Gehäuseschale und besitzt ein Innengewinde.
In dieser, von dem Innengewinde gebildeten topfartigen Öffnung steckt
der als im wesentlichen faltenfrei komprimierbare Balg ausgebildete
Behälter. Zusätzlich befindet sich in der topfförmigen Öffnung
eine Druckplatte, die gegenüber der Gehäuseschale
undrehbar ist, sich aber in Achsrichtung verschieben kann. Mit einem Außengewinde
greift die Druckplatte in das Innengewinde ein, so dass sie sich
bei einer Drehung des Drehkolbens relativ zur Gehäuseschale
in Achsrichtung bezogen auf die Austrittsöffnung verlagern kann.
Hierbei wird der Behälter komprimiert, so dass die pastöse
Masse durch Anheben des in einer Geschlossenstellung sich befindenden
Ventils austreten kann.
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Ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Darstellung gemäß
2 der
DE 10 2006 030 959
A1 eines erfindungsgemäßen Spenders in
einer Schnittlinie gemäß der Linie VI-VI in
2;
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2 den
Behälter mit in der Austrittsöffnung angeordnetem
Ventilkörper in einer Draufsicht;
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3 einen
Schnitt gemäß der Linie III-III in 2 durch
den Behälter;
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4 einen
vergrößerten Abschnitt gemäß Ausschnitt 4 in 3 mit
in Geschlossenstellung sich befindendem Ventilkörper;
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5 eine
Darstellung gemäß 4, jedoch mit
in Offenstellung verlagertem Ventilkörper;
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6 einen
Schnitt gemäß der Linie VI-VI in 2;
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7 einen
vergrößerten Ausschnitt VII in 6;
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8 eine
Darstellung gemäß 7 mit leicht
angehobenem Ventilkörper;
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9 eine
Darstellung gemäß 7 in der Offenstellung;
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10 eine
vergrößerte Draufsicht auf die Abstreiffläche 6 im
Bereich der Austrittsöffnung 9;
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11 die
Draufsicht auf einen Ventilkörper und
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12 den
Schnitt gemäß der Linie XII-XII in 11.
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Das
Ausführungsbeispiel betrifft einen Spender, dessen Aufbau
bereits in der
DE
10 2006 030 959 A1 beschrieben wird. Der Spender besitzt
ein schalenartiges Gehäuse
4, in welchem ein Drehkolben
eingesetzt ist. Der Drehkolben
3 besitzt einen rohrförmigen
Abschnitt mit einem Innengewinde. Innerhalb des rohrförmigen
Abschnittes liegt eine Druckplatte
2, die gegenüber
der Gehäuseschale
4 drehfest gelagert ist. Die
Druckplatte
2 kann sich aber durch Drehen des Drehkolbens
axial verlagern. Hierzu greift ein Außengewindeabschnitt
der Druckplatte
2 in das Innengewinde des rohrförmigen
Abschnitts des Drehkolbens
3 ein.
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Zwischen
einer Stirnwand 5 des Drehkolbens 3 und der Druckplatte 2 befindet
sich ein Behälter 1 aus einem flexiblen Material.
Der Behälter 1 wirft beim Zusammendrücken
keine Falten. Der Behälter 1 besitzt einen Hals 23,
der eine Austrittsöffnung 9 umgibt. An den Hals
schließt sich ein Haltekragen 8 an, der in einer
Vertiefung 24 einer Abstreiffläche 6 der
Stirnwand 5 einliegt. Die Abstreiffläche 6 bildet die
nach außen weisende Stirnfläche der Stirnwand 5 des
Drehkolbens 3 und verläuft im wesentlichen in einer
Ebene. Im Ausführungsbeispiel ist das Zentrum der Abstreiffläche 6,
in welchem sich die Austrittsöffnung 9 befindet,
von einer geringfügigen Ringvertiefung umgeben.
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In
der Austrittsöffnung 9 lagert ein Ventilkörper 11,
der gegen zwei Anschläge in Achsrichtung bezogen auf die
Austrittsöffnung 9 zwischen zwei Anschlägen
verschieblich ist. Der Ventilkörper 11 besitzt eine
im wesentlichen ebene Dichtfläche 13, die in Richtung
auf das Innere des Behälters 1 weist.
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In
der Geschlossenstellung des Ventilkörpers 11 liegt
ein äußerer Randabschnitt der Dichtfläche 13 auf
einer Auflagefläche 17 auf. Diese Auflagefläche 17 umschließt
mit einem Dichtungsöffnungsrand 15 eine Dichtungsöffnung.
Die Dichtungsöffnung besitzt eine kreisrunde Konturlinie.
Die Dichtungsöffnung besitzt einen Durchmesser A2.
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Fluchtend
zur und oberhalb der Dichtungsöffnung befindet sich eine
Abstreiföffnung, deren Abstreiföffnungsrand 14 ebenfalls
auf einer Kreisbogenlinie verläuft. Der Durchmesser A1 der Abstreiföffnung ist größer
als der Durchmesser A2 der Dichtöffnung.
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Die
Dichtfläche 13 des Ventilkörpers 11 besitzt
eine Randkante, die im wesentlichen auf einer Randlinie eines Quadrates
mit abgerundeten Ecken verläuft. Im Bereich der Seitenkanten 21 besitzt
die Dichtfläche 13 ihr geringstes Diametralmaß C.
Der Abstand C zwischen zwei im wesentlichen parallel zueinander
ver laufenden Seitenkanten 21 der Dichtfläche 13 ist
größer als der Durchmesser A2 der Dichtöffnung,
aber kleiner als der Durchmesser A1 der
Abstreiföffnung. Hierdurch ist sichergestellt, dass der
Ventilkörper 11 in seiner Geschlossenstellung
die Dichtöffnung verschließt, in der Offenstellung
des Ventilkörpers 11 aber zwischen dem Abstreiföffnungsrand 14 und
der Seitenkante 21 jeweils ein Durchtrittsbereich 16 für
die pastöse Masse verbleibt.
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Die
gerundeten Randkanten der Eckbereiche 19 besitzen einen
Abstand D voneinander, der größer ist als der
Abstand C und der größer ist als beide Durchmesser
A1 und A2. Die von
der Dichtfläche weg weisende nach auswärts ragende
Stufe, die sich im Eckbereich 19 befindet, bildet somit
einen Anschlag aus, mit dem der Ventilkörper 11 in
seiner Offenstellung gegen eine Anschlagfläche anschlagen kann,
die sich im Bereich des Abstreiföffnungsrandes 14 befindet.
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Die
nach außen weisende Stirnfläche 12 des Ventilkörpers 11 besitzt
vier gerundete Strömungskanäle 20, die
zu den Seitenkanten 21 hin offen sind. Zwischen zwei über
Eck angeordneten Strömungskanälen 20 bildet
der Ventilkörper 11 Stege aus mit gerundeten,
im Eckbereich liegenden Außenwandungen. Das Abstandsmaß B
zwischen diesen Wandungen ist geringfügig kleiner als der
Durchmesser A1 des Abstreiföffnungsrandes 14,
so dass hier eine zentrierende Wirkung eintritt.
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Das
Abstandsmaß D der Randkanten der Eckbereiche 19 entspricht
im wesentlichen dem Durchmesser des zylindrischen Abschnittes zwischen
Abstreiföffnungsrand 14 und Dichtöffnungsrand 15,
so dass auch hier eine zentrierende Wirkung eintritt.
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Wie
insbesondere den 4 und 7 zu entnehmen
ist, liegt die Stirnfläche 12 des Ventilkörpers 11 in
der Geschlossenstellung des Ventilkörpers 11 fluchtend
zu der Öffnungsrandfläche 10. Wie insbesondere
der 1 zu entnehmen ist, schließt sich die Öffnungsrandfläche 10 bündig
der Abstreiffläche 6 an. Wird der Ventilkörper 11 durch
Aufbringen eines Drucks innerhalb des Behälters 1 von
der Masse in Öffnungsrichtung verlagert, so bewegt sich
der Ventilkörper 11 ausgehend von der in den 4 und 7 dargestellten
Geschlossenstellung über die in 8 dargestellte
Zwischenstellung in die in den 5 und 9 dargestellte
Offenstellung. In der Offenstellung bzw. in der Zwischenstellung überragt die
Stirnfläche 12 die Öffnungsrandfläche 10 des Kragens 8.
Sowohl in der Zwischenstellung als auch in der Offenstellung ist
das Ventil geöffnet, so dass die pastöse Masse
beim Drehen des Drehkolbens 3 und infolge des sich Anheben
der Druckplatte 2 durch die Austrittsöffnung 9 und
insbesondere durch die Strömungskanäle 20 austreten
kann. Die pastöse Masse, bei der es sich bevorzugt um eine
Creme handelt, kann dann von dem Finger eines Benutzers entnommen
werden. Der Finger überstreicht die Abstreiffläche 6 und
dabei auch die Stirnfläche 12 des Ventilkörpers 11.
Einhergehend damit wird ein axialer Druck auf den Ventilkörper 11 aufgebracht,
so dass dieser von der Fingerkuppe wieder zurück in die
in den 4 bzw. 7 dargestellte Geschlossenstellung
verlagert wird. In der Geschlossenstellung ist das Innere des Behälters 1 von
der Umgebung isoliert, so dass keine Bakterien oder ähnliche
Schadstoffe durch die aufeinanderliegenden Dichtflächen ins
Innere eintreten können. Die Vorrichtung besitzt einen
Deckel 22. Der Deckel 22 kann mit einem Gewinde
fest mit der Gehäuseschale 4 verschraubt werden.
In der Geschlossenstellung beaufschlagt eine Innenwandung des Deckels 22 die
Stirnfläche 12 des Ventilkörpers 11 und
hält somit den Ventilkörper 11 bei geschlossenem
Deckel 22 in der Geschlossenstellung.
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Die
Vorrichtung ist auch funktionsfähig, wenn das kleinste
Diametralmaß C der Dichtfläche 13 größer
ist als das Diametralmaß A1 der
unmittelbar unterhalb der Öffnungsrandfläche liegenden
Abstreiföffnung ist. Dann ist die Austrittsöffnung 9 zwar
in den in den 5 und 6 dargestellten
Betriebsstellungen geschlossen. Ein Austritt des Behälterinhaltes
ist aber dennoch in der in 8 dargestellten
Zwischenstellung möglich. Bei dieser Ausgestaltung ist
eine portionierte Abgabe der Creme möglich.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102006030959
A1 [0002, 0009, 0011, 0023]
- - DE 10330040 A1 [0003]
- - DE 1165297 [0004]
- - US 3493179 [0005]
- - US 3107829 [0006]