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DE102007019507A1 - Spender für pastöse Massen mit einer von einem Ventilkörper verschließbaren Öffnung - Google Patents

Spender für pastöse Massen mit einer von einem Ventilkörper verschließbaren Öffnung Download PDF

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DE102007019507A1
DE102007019507A1 DE200710019507 DE102007019507A DE102007019507A1 DE 102007019507 A1 DE102007019507 A1 DE 102007019507A1 DE 200710019507 DE200710019507 DE 200710019507 DE 102007019507 A DE102007019507 A DE 102007019507A DE 102007019507 A1 DE102007019507 A1 DE 102007019507A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Spender für eine pastöse Masse, mit einem Behälter (1) zur Aufnahme der pastösen Masse, wobei der Behälter (1) eine von einer Öffnungsrandfläche (10) umgebene Austrittsöffnung (9) aufweist, wobei die Öffnungsrandfläche (10) im wesentlichen bündig von einer Abstreiffläche (6) umgeben ist, die mit einem Deckel (22) verschließbar ist, und mit Kompressionsmittel (2) zum Aufbringen eines Drucks, um die pastöse Masse aus der Austrittsöffnung (9) zu drücken. Es wird ein in der Austrittsöffnung (9) angeordneter Ventilkörper (11) mit einer nach außen weisenden Stirnfläche (12) vorgeschlagen, der in einer Geschlossenstellung des Ventilkörpers (11) im wesentlichen bündig zur Öffnungsrandfläche (10) liegt, wobei der Ventilkörper (11) von dem Druck in eine Offenstellung bringbar ist, in welcher die Stirnfläche (12) die Öffnungsrandfläche (10) überragt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Spender für eine pastöse Masse, mit einem Behälter zur Aufnahme der pastösen Masse, wobei der Behälter eine von einer Öffnungsrandfläche umgebene Austrittsöffnung aufweist, wobei die Öffnungsrandfläche im wesentlichen bündig von einer Abstreiffläche umgeben ist, die mit einem Deckel verschließbar ist, und mit Kompressionsmittel zum Aufbringen eines Drucks, um die pastöse Masse aus der Austrittsöffnung zu drücken.
  • Ein derartiger Spender ist aus der DE 10 2006 030 959 A1 vorbekannt. Dort wird ein Spender für eine pastöse Masse, beispielsweise für eine Creme beschrieben. Die pastöse Masse befindet sich in einem Behälter, der von einem im wesentlichen faltenfrei zusammendrückbaren Balg ausgebildet wird. Der Balg besitzt eine Austrittsöffnung, die von einem Hals umgeben ist. An den Hals ist ein Kragen angeformt. Der Kragen liegt auf einer Abstreiffläche eines Drehkolbens auf. Wird der Drehkolben gedreht, so verlagert sich eine Druckplatte in Richtung auf die Austrittsöffnung und komprimiert den Balg, so dass die sich im Balg befindende pastöse Masse aus der Austrittsöffnung herausgedrückt wird. Durch Überstreichen der Abstreiffläche mit dem Finger kann die aus der Austrittsöffnung herausgetretene Masse entnommen werden. Hierzu liegt die Öffnungsrandfläche im wesentlichen bündig in der Abstreiffläche. Sie ist lediglich um das Maß der Wandstärke des Kragens von der Abstreiffläche beabstandet.
  • Aus der DE 103 30 040 A1 ist ein Cremespender vorbekannt, der einen Dosierkopf aufweist, der durch Fingerdruck betätigbar ist. Ein Ausgabeventil verschließt im geschlossenen Zustand eine Austrittsöffnung.
  • Aus der DE 11 65 297 ist ein Spender bekannt, bei dem eine Öffnung von einem Ventilkörper verschlossen ist. Die Austrittsöffnung befindet sich am Ende eines rohrförmigen Stutzens, der von einer Stirnwand umgeben ist.
  • Aus der US 3,493,179 ist ein Spender für eine Flüssigkeit vorbekannt, bei dem eine Austrittsöffnung von einem Ventil verschließbar ist, welches durch Aufbau eines Drucks im Wege eines Zusammenpressens der Behälterwände von einer Geschlossenstellung in eine Offenstellung bringbar ist.
  • Aus der US 3,107,829 ist ein Spender für eine Flüssigkeit vorbekannt, bei dem ein Ventilkörper in einer Austrittsöffnung steckt und durch Zug am Ventilkörper von einer Geschlossenstellung in eine Offenstellung bringbar ist.
  • Ausgehend vom eingangs genannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Cremespender mit einem einfach arbeitenden Ventil auszugestalten.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung, wobei jeder Anspruch grundsätzlich eine eigenständige Lösung der Aufgabe darstellt und mit jedem anderen Anspruch kombinierbar ist.
  • Zunächst und im wesentlichen ist ein Ventilkörper vorgesehen, der in der Austrittsöffnung angeordnet ist. Der Ventilkörper besitzt eine nach außen weisende Stirnfläche. In einer Geschlossenstellung des Ventilkörpers liegt diese Stirnfläche im wesentlichen bündig zum Öffnungsrand des Behälters. Der Ventilkörper kann von dem auf die pastöse Masse aufgebrachten Druck von der Geschlossenstellung in eine Öffnungsstellung bringbar sein. In dieser Offenstellung liegt die Stirnfläche oberhalb des Öffnungsrandes. Bei in Offenstellung gebrachtem Ventilkörper kann die pastöse Masse um Bereiche des Ventilkörpers herum strömen und aus der Austrittsöffnung austreten. Sie kann dann wie auch beim Spender gemäß DE 10 2006 030 959 A1 von einem über die Abstreiffläche streifenden Finger entnommen werden. Der Finger überstreicht dabei die Austrittsöffnung und den aus der Austrittsöffnung bereichsweise hervorgetretenen Ventilkörper. Dabei wird ein Druck auf die Stirnfläche des Ventilkörpers aufgebracht, so dass dieser wieder zurück in die Geschlossenstellung verlagert wird. Es ist aber auch möglich, den Ventilkörper durch Aufsetzen eines Deckels wieder in die Geschlossenstellung zurückzuverlagern. Hierzu wird die Stirnfläche des Ventilkörpers von der Innenfläche des Deckels beaufschlagt, wenn dieser auf ein den Behälter aufnehmendes Gehäuse aufgeclipst oder aufgeschraubt wird. In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung, die auch eine eigenständige Bedeutung besitzt, weist der Ventilkörper eine der Stirnfläche gegenüberliegende Dichtfläche auf. Diese Dichtfläche hat in Umfangsrichtung gesehen voneinander verschiedene Diametralmaße. In einer Geschlossenstellung liegt die Dichtfläche auf einer Auflagefläche auf. Der Ventilkörper verschließt damit mit der Dichtfläche eine Dichtungsöffnung. Der Rand dieser Öffnung verläuft bevorzugt auf einer Kreisbogenlinie und besitzt ein Diametralmaß, welches kleiner ist als das geringste Diametralmaß der Dichtfläche. Fluchtend zur Dichtöffnung kann eine Abstreiföffnung vorgesehen sein. Auch diese Öffnung besitzt bevorzugt einen Öffnungsrand, der auf einer Kreisbogenlinie verläuft. Das Diametralmaß dieses Randes ist größer als das kleinste Diametralmaß der Dichtfläche. Es ist aber geringer als das größte Diametralmaß der Dichtfläche. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Ventilkörper bei seiner Verlagerung in die Offenstellung gegen einen Anschlag stößt. Die Anschlagbereiche des Ventilkörpers werden bevorzugt von Eckbereichen der Dichtfläche ausgebildet. Diese Eckbereiche können gerundete Konturlinien aufweisen. An die gerundeten Konturlinien schließen sich geradlinig verlaufende Randabschnitte an, die voneinander um das geringere Diametralmaß beabstandet sind. In der Offenstellung befindet sich zwischen dem Öffnungsrand der Abstreiföffnung und den einen verminderten Abstand aufweisenden Seitenkanten jeweils ein Durchtrittsbereich für die pastöse Masse. Rückwärtig der im wesentlichen auf den Seitenlinien eines Quadrates verlaufenden Seitenkanten befinden sich insgesamt vier gerundete Strömungskanäle, durch die die pastöse Masse, die durch die Durchtrittsbereiche strömt, hin zur Stirnfläche gelangen kann. Die Abstreiffläche ist wie auch beim Stand der Technik die Außenseite einer Stirnwand eines Drehkolbens. Dieser Drehkolben sitzt in einer Gehäuseschale und besitzt ein Innengewinde. In dieser, von dem Innengewinde gebildeten topfartigen Öffnung steckt der als im wesentlichen faltenfrei komprimierbare Balg ausgebildete Behälter. Zusätzlich befindet sich in der topfförmigen Öffnung eine Druckplatte, die gegenüber der Gehäuseschale undrehbar ist, sich aber in Achsrichtung verschieben kann. Mit einem Außengewinde greift die Druckplatte in das Innengewinde ein, so dass sie sich bei einer Drehung des Drehkolbens relativ zur Gehäuseschale in Achsrichtung bezogen auf die Austrittsöffnung verlagern kann. Hierbei wird der Behälter komprimiert, so dass die pastöse Masse durch Anheben des in einer Geschlossenstellung sich befindenden Ventils austreten kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Darstellung gemäß 2 der DE 10 2006 030 959 A1 eines erfindungsgemäßen Spenders in einer Schnittlinie gemäß der Linie VI-VI in 2;
  • 2 den Behälter mit in der Austrittsöffnung angeordnetem Ventilkörper in einer Draufsicht;
  • 3 einen Schnitt gemäß der Linie III-III in 2 durch den Behälter;
  • 4 einen vergrößerten Abschnitt gemäß Ausschnitt 4 in 3 mit in Geschlossenstellung sich befindendem Ventilkörper;
  • 5 eine Darstellung gemäß 4, jedoch mit in Offenstellung verlagertem Ventilkörper;
  • 6 einen Schnitt gemäß der Linie VI-VI in 2;
  • 7 einen vergrößerten Ausschnitt VII in 6;
  • 8 eine Darstellung gemäß 7 mit leicht angehobenem Ventilkörper;
  • 9 eine Darstellung gemäß 7 in der Offenstellung;
  • 10 eine vergrößerte Draufsicht auf die Abstreiffläche 6 im Bereich der Austrittsöffnung 9;
  • 11 die Draufsicht auf einen Ventilkörper und
  • 12 den Schnitt gemäß der Linie XII-XII in 11.
  • Das Ausführungsbeispiel betrifft einen Spender, dessen Aufbau bereits in der DE 10 2006 030 959 A1 beschrieben wird. Der Spender besitzt ein schalenartiges Gehäuse 4, in welchem ein Drehkolben eingesetzt ist. Der Drehkolben 3 besitzt einen rohrförmigen Abschnitt mit einem Innengewinde. Innerhalb des rohrförmigen Abschnittes liegt eine Druckplatte 2, die gegenüber der Gehäuseschale 4 drehfest gelagert ist. Die Druckplatte 2 kann sich aber durch Drehen des Drehkolbens axial verlagern. Hierzu greift ein Außengewindeabschnitt der Druckplatte 2 in das Innengewinde des rohrförmigen Abschnitts des Drehkolbens 3 ein.
  • Zwischen einer Stirnwand 5 des Drehkolbens 3 und der Druckplatte 2 befindet sich ein Behälter 1 aus einem flexiblen Material. Der Behälter 1 wirft beim Zusammendrücken keine Falten. Der Behälter 1 besitzt einen Hals 23, der eine Austrittsöffnung 9 umgibt. An den Hals schließt sich ein Haltekragen 8 an, der in einer Vertiefung 24 einer Abstreiffläche 6 der Stirnwand 5 einliegt. Die Abstreiffläche 6 bildet die nach außen weisende Stirnfläche der Stirnwand 5 des Drehkolbens 3 und verläuft im wesentlichen in einer Ebene. Im Ausführungsbeispiel ist das Zentrum der Abstreiffläche 6, in welchem sich die Austrittsöffnung 9 befindet, von einer geringfügigen Ringvertiefung umgeben.
  • In der Austrittsöffnung 9 lagert ein Ventilkörper 11, der gegen zwei Anschläge in Achsrichtung bezogen auf die Austrittsöffnung 9 zwischen zwei Anschlägen verschieblich ist. Der Ventilkörper 11 besitzt eine im wesentlichen ebene Dichtfläche 13, die in Richtung auf das Innere des Behälters 1 weist.
  • In der Geschlossenstellung des Ventilkörpers 11 liegt ein äußerer Randabschnitt der Dichtfläche 13 auf einer Auflagefläche 17 auf. Diese Auflagefläche 17 umschließt mit einem Dichtungsöffnungsrand 15 eine Dichtungsöffnung. Die Dichtungsöffnung besitzt eine kreisrunde Konturlinie. Die Dichtungsöffnung besitzt einen Durchmesser A2.
  • Fluchtend zur und oberhalb der Dichtungsöffnung befindet sich eine Abstreiföffnung, deren Abstreiföffnungsrand 14 ebenfalls auf einer Kreisbogenlinie verläuft. Der Durchmesser A1 der Abstreiföffnung ist größer als der Durchmesser A2 der Dichtöffnung.
  • Die Dichtfläche 13 des Ventilkörpers 11 besitzt eine Randkante, die im wesentlichen auf einer Randlinie eines Quadrates mit abgerundeten Ecken verläuft. Im Bereich der Seitenkanten 21 besitzt die Dichtfläche 13 ihr geringstes Diametralmaß C. Der Abstand C zwischen zwei im wesentlichen parallel zueinander ver laufenden Seitenkanten 21 der Dichtfläche 13 ist größer als der Durchmesser A2 der Dichtöffnung, aber kleiner als der Durchmesser A1 der Abstreiföffnung. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Ventilkörper 11 in seiner Geschlossenstellung die Dichtöffnung verschließt, in der Offenstellung des Ventilkörpers 11 aber zwischen dem Abstreiföffnungsrand 14 und der Seitenkante 21 jeweils ein Durchtrittsbereich 16 für die pastöse Masse verbleibt.
  • Die gerundeten Randkanten der Eckbereiche 19 besitzen einen Abstand D voneinander, der größer ist als der Abstand C und der größer ist als beide Durchmesser A1 und A2. Die von der Dichtfläche weg weisende nach auswärts ragende Stufe, die sich im Eckbereich 19 befindet, bildet somit einen Anschlag aus, mit dem der Ventilkörper 11 in seiner Offenstellung gegen eine Anschlagfläche anschlagen kann, die sich im Bereich des Abstreiföffnungsrandes 14 befindet.
  • Die nach außen weisende Stirnfläche 12 des Ventilkörpers 11 besitzt vier gerundete Strömungskanäle 20, die zu den Seitenkanten 21 hin offen sind. Zwischen zwei über Eck angeordneten Strömungskanälen 20 bildet der Ventilkörper 11 Stege aus mit gerundeten, im Eckbereich liegenden Außenwandungen. Das Abstandsmaß B zwischen diesen Wandungen ist geringfügig kleiner als der Durchmesser A1 des Abstreiföffnungsrandes 14, so dass hier eine zentrierende Wirkung eintritt.
  • Das Abstandsmaß D der Randkanten der Eckbereiche 19 entspricht im wesentlichen dem Durchmesser des zylindrischen Abschnittes zwischen Abstreiföffnungsrand 14 und Dichtöffnungsrand 15, so dass auch hier eine zentrierende Wirkung eintritt.
  • Wie insbesondere den 4 und 7 zu entnehmen ist, liegt die Stirnfläche 12 des Ventilkörpers 11 in der Geschlossenstellung des Ventilkörpers 11 fluchtend zu der Öffnungsrandfläche 10. Wie insbesondere der 1 zu entnehmen ist, schließt sich die Öffnungsrandfläche 10 bündig der Abstreiffläche 6 an. Wird der Ventilkörper 11 durch Aufbringen eines Drucks innerhalb des Behälters 1 von der Masse in Öffnungsrichtung verlagert, so bewegt sich der Ventilkörper 11 ausgehend von der in den 4 und 7 dargestellten Geschlossenstellung über die in 8 dargestellte Zwischenstellung in die in den 5 und 9 dargestellte Offenstellung. In der Offenstellung bzw. in der Zwischenstellung überragt die Stirnfläche 12 die Öffnungsrandfläche 10 des Kragens 8. Sowohl in der Zwischenstellung als auch in der Offenstellung ist das Ventil geöffnet, so dass die pastöse Masse beim Drehen des Drehkolbens 3 und infolge des sich Anheben der Druckplatte 2 durch die Austrittsöffnung 9 und insbesondere durch die Strömungskanäle 20 austreten kann. Die pastöse Masse, bei der es sich bevorzugt um eine Creme handelt, kann dann von dem Finger eines Benutzers entnommen werden. Der Finger überstreicht die Abstreiffläche 6 und dabei auch die Stirnfläche 12 des Ventilkörpers 11. Einhergehend damit wird ein axialer Druck auf den Ventilkörper 11 aufgebracht, so dass dieser von der Fingerkuppe wieder zurück in die in den 4 bzw. 7 dargestellte Geschlossenstellung verlagert wird. In der Geschlossenstellung ist das Innere des Behälters 1 von der Umgebung isoliert, so dass keine Bakterien oder ähnliche Schadstoffe durch die aufeinanderliegenden Dichtflächen ins Innere eintreten können. Die Vorrichtung besitzt einen Deckel 22. Der Deckel 22 kann mit einem Gewinde fest mit der Gehäuseschale 4 verschraubt werden. In der Geschlossenstellung beaufschlagt eine Innenwandung des Deckels 22 die Stirnfläche 12 des Ventilkörpers 11 und hält somit den Ventilkörper 11 bei geschlossenem Deckel 22 in der Geschlossenstellung.
  • Die Vorrichtung ist auch funktionsfähig, wenn das kleinste Diametralmaß C der Dichtfläche 13 größer ist als das Diametralmaß A1 der unmittelbar unterhalb der Öffnungsrandfläche liegenden Abstreiföffnung ist. Dann ist die Austrittsöffnung 9 zwar in den in den 5 und 6 dargestellten Betriebsstellungen geschlossen. Ein Austritt des Behälterinhaltes ist aber dennoch in der in 8 dargestellten Zwischenstellung möglich. Bei dieser Ausgestaltung ist eine portionierte Abgabe der Creme möglich.
  • Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006030959 A1 [0002, 0009, 0011, 0023]
    • - DE 10330040 A1 [0003]
    • - DE 1165297 [0004]
    • - US 3493179 [0005]
    • - US 3107829 [0006]

Claims (12)

  1. Spender für eine pastöse Masse, mit einem Behälter (1) zur Aufnahme der pastösen Masse, wobei der Behälter (1) eine von einer Öffnungsrandfläche (10) umgebene Austrittsöffnung (9) aufweist, wobei die Öffnungsrandfläche (10) im wesentlichen bündig von einer Abstreiffläche (6) umgeben ist, die mit einem Deckel (22) verschließbar ist, und mit Kompressionsmittel (2) zum Aufbringen eines Drucks, um die pastöse Masse aus der Austrittsöffnung (9) zu drücken, gekennzeichnet durch einen in der Austrittsöffnung (9) angeordneten Ventilkörper (11) mit einer nach außen weisenden Stirnfläche (12), die in einer Geschlossenstellung des Ventilkörpers (11) im wesentlichen bündig zur Öffnungsrandfläche (10) liegt, wobei der Ventilkörper (11) von dem Druck in eine Offenstellung bringbar ist, in welcher die Stirnfläche (12) die Öffnungsrandfläche (10) überragt.
  2. Spender nach Anspruch 1 oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen Ventilkörper (11) mit einer in Umfangsrichtung voneinander verschiedene Diametralmaße (C, D) aufweisenden Dichtfläche (13), die in der Geschlossenstellung auf einer Auflagefläche (17) aufliegt und eine Dichtöffnung verschließt, deren Rand (15) ein Diametralmaß (A2) besitzt, welches geringer ist als das kleinste Diametralmaß (C) der Dichtfläche (13).
  3. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine fluchtend zur Dichtöffnung angeordnete Abstreiföffnung, deren Rand (14) ein Diametralmaß (A1) besitzt, welches größer ist als das kleinste Diametralmaß (C) der Dichtfläche (13) und welches geringer ist als das größte Diametralmaß (D) der Dichtfläche (13).
  4. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtfläche (13) einen im wesentlichen quadratischen Grundriss mit im wesentlichen geradlinig verlaufenden Seitenkanten (21) und gerundeten Eckbereichen (19) aufweist, wobei der Abstand der Seitenkanten (21) dem geringsten Diametralmaß (C) entspricht und der Abstand der Randkanten des Eckbereiches (19) dem größten Diametralmaß (D) entspricht.
  5. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch im Bereich der Seitenkanten (21) angeordnete Strömungskanäle (20), die zur Stirnseite (12) des Ventilkörpers (11) hin offen sind.
  6. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtungsöffnungsrand (15) auf einer Kreisbogenlinie verläuft.
  7. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreiföffnungsrand (14) auf einer Kreisbogenlinie verläuft.
  8. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiffläche (6) von einer Stirnwand (5) eines Druckkolbens (3) gebildet ist.
  9. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) von einem zusammendrückbaren Balg ausgebildet ist, der mit einem die Austrittsöffnung (9) ausbildenden Hals (23) in einer Stirnwandöffnung (7) der Stirnwand (5) befestigt ist.
  10. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen vom Hals (23) abragenden Haltekragen (8), welcher die Öffnungsrandfläche (10) ausbildet und welcher in einer Vertiefung (24) der Abstreiffläche (6) einliegt.
  11. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine gegen den Behälter (1) wirkende Druckplatte (2), welche durch Drehen eines Drehkolbens (3) in Richtung auf die Austrittsöffnung (9) verlagerbar ist.
  12. Spender nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (22) in seiner Verschlussstellung mit seiner Innenwandung auf der Stirnfläche (12) des sich in der Geschlossenstellung angeordneten Ventilkörpers (11) und auf der Öffnungsrandfläche (10) aufliegt.
DE200710019507 2007-04-25 2007-04-25 Spender für pastöse Massen mit einer von einem Ventilkörper verschließbaren Öffnung Withdrawn DE102007019507A1 (de)

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