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DE102007016414A1 - Radlagereinheit - Google Patents

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DE102007016414A1
DE102007016414A1 DE102007016414A DE102007016414A DE102007016414A1 DE 102007016414 A1 DE102007016414 A1 DE 102007016414A1 DE 102007016414 A DE102007016414 A DE 102007016414A DE 102007016414 A DE102007016414 A DE 102007016414A DE 102007016414 A1 DE102007016414 A1 DE 102007016414A1
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DE
Germany
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wheel bearing
unit
rolling elements
bearing unit
unit according
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102007016414A
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English (en)
Inventor
Rainer Dipl.-Ing. Eidloth (FH)
Ludwig Winkelmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schaeffler Technologies AG and Co KG
Original Assignee
Schaeffler KG
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Publication date
Application filed by Schaeffler KG filed Critical Schaeffler KG
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Priority to PCT/EP2008/053678 priority patent/WO2008122523A1/de
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Abstract

Es wird eine Radlagereinheit mit einer Grundkörpereinheit (10a-10i) und wenigstens einer Innenringeinheit (12a; 12b, 14b; 12c; 12d; 14e, 14e'; 12f, 14f; 12g; 12h; 12i) sowie wenigstens einer Außenringeinheit (16a-16i) und mit zwischen den Ringeinheiten angeordneten Wälzkörpern (18a-18i) sowie mit einer Gelenkeinheit (20a-20i) und/oder mit wenigstens einem Antriebsverbindungsmittel (22a-22f, 24a-24f) vorgeschlagen, wobei die Wälzkörper (18a-18i) von Kugelrollen gebildet sind, die zumindest eine Abflachung (26a-26i, 28a-28i) aufweisen.

Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Aus der DE 103 31 936 A1 ist eine Radlagereinheit mit einer Grundkörpereinheit, einer Innenringeinheit sowie einer Außenringeinheit bekannt, wobei zwischen den Ringeinheiten Wälzkörper angeordnet sind.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, eine möglichst kompakte und stabile Radlagereinheit bereitzustellen.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Es wird eine Radlagereinheit mit einer Grundkörpereinheit und wenigstens einer Innenringeinheit sowie wenigstens einer Außenringeinheit und mit zwischen den Ringeinheiten angeordneten Wälzkörpern, sowie mit einer Gelenk einheit und/oder mit wenigstens einem Antriebsverbindungsmittel vorgeschlagen, wobei die Wälzkörper von Kugelrollen gebildet sind, die zumindest eine Abflachung aufweisen. Unter einer „Grundkörpereinheit" soll dabei insbesondere eine Einheit verstanden werden, die zur direkten oder indirekten Aufnahme von Lagerkräften der Wälzkörper vorgesehen ist, wobei die Grundkörpereinheit und die Innenringeinheit, die eine oder mehrere Innenlaufbahnen für die Wälzkörper bildet, von getrennten Bauteilen gebildet und/oder zumindest teilweise einstückig ausgebildet sein können. Weist die Radlagereinheit zumindest zwei Innenlaufbahnen auf, die von einem oder mehreren Bauteilen gebildet sein können, werden dieselben vorzugsweise in einem Bearbeitungsgang und/oder mit einer gleichen Bearbeitungstechnologie, wie insbesondere einer Schleiftechnologie, bearbeitet. Unter einer „Gelenkeinheit" soll dabei insbesondere eine Einheit verstanden werden, die eine Schwenkbewegung der Grundkörpereinheit um wenigstens eine neben ihrer Rotationsachse weitere Achse ermöglicht, und zwar insbesondere um eine so genannte Gleichlaufgelenkeinheit. Ferner soll unter einer „Kugelrolle mit einer Abflachung" insbesondere ein Körper verstanden werden, der zumindest im Wesentlichen eine Kugelgrundform aufweist und im Bereich seiner Abflachung von seiner Kugelgrundform abweicht, so dass dieser im Bereich der Abflachung, senkrecht zur Abflachung betrachtet, gegenüber einem Durchmesser der Kugelgrundform einen um mindestens 5%, vorzugsweise um mindestens 10% und besonders vorteilhaft um 20% bis 30% reduzierten Durchmesser bzw. eine reduzierte Breite aufweist. Besonders bevorzugt weist die Kugelrolle auch zumindest zwei Abflachungen auf, die vorzugsweise parallel zueinander ausgerichtet sind.
  • Durch eine entsprechende Ausbildung kann eine besonders kompakte und stabile Radlagereinheit erreicht werden. Es können große Wälzkörperdurchmesser bei einer vorteilhaften Ausnutzung eines Bauraums erzielt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Grundkörpereinheit einen Aufnahmebereich aufweist, in dem eine Gelenkglocke der Gelenkeinheit zumindest teilweise aufgenommen ist, und insbesondere, dass ein Drehpunkt der Gelenkeinheit innerhalb des Aufnahmebereichs und/oder be sonders vorteilhaft innerhalb eines von den Wälzkörpern aufgespannten Axialbereichs angeordnet ist, wodurch Bauraum eingespart und insbesondere ein kleiner Wendekreis erreicht werden kann. Dabei soll unter einer Gelenkglocke insbesondere ein Bauteil verstanden werden, das eine Lagerfläche, vorzugsweise eine Wälzlagerfläche für Wälzkörper, der Gelenkeinheit bildet.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Gelenkeinheit zumindest teilweise in einem Tiefziehverfahren hergestellt ist, wodurch eine besonders kostengünstige Realisierung erreicht werden kann.
  • Weist die Radlagereinheit wenigstens ein Befestigungsmittel auf, das mittels einer in einem Befestigungsverfahren, wie vorzugsweise mittels eines Reibschweißverfahrens, hergesellten Stoffschlussverbindung mit der Gelenkeinheit verbunden ist, können die Herstellungskosten weiter reduziert werden, und zwar insbesondere in Kombination mit einer zumindest teilweise in einem Tiefziehverfahren hergestellten Gelenkeinheit.
  • Eine einfache Montage und eine besonders exakte Positionierung der Gelenkeinheit relativ zur Grundkörpereinheit können erreicht werden, wenn die Radlagereinheit wenigstens ein Zentriermittel aufweist, das zum Zentrieren der Gelenkeinheit insbesondere relativ zur Grundkörpereinheit vorgesehen ist. Dabei kann das Zentriermittel von verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Mitteln gebildet sein, besonders vorteilhaft ist das Zentriermittel jedoch von einem angeformten Zentrieransatz gebildet.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Antriebsverbindungsmittel von einer Axialverzahnung, vorzugsweise von einer so genannten Plankerbverbindung, und/oder von einer Radialverzahnung gebildet ist, wodurch konstruktiv einfach über eine insgesamt große Übertragungsfläche ein Antriebsmoment übertragen werden kann. Ferner kann bei einer Axialverzahnung, insbesondere bei einer Plankerbverbindung, ein vorteilhafter Momentenverlauf erzielt werden und unerwünschte Einflüsse von der Gelenkeinheit auf die Wälzkörper können zumindest weitestgehend vermieden werden.
  • Ist das Antriebsverbindungsmittel mittels eines Umformverfahrens hergestellt, wie besondere mittels eines spanlosen Umformverfahrens und besonders vorteilhaft mittels eines Taumelumformverfahrens, kann dasselbe besonders kostengünstig und robust ausgeführt werden.
  • Ist das Antriebsverbindungsmittel zumindest teilweise in einem von den Wälzkörpern aufgespannten Axialbereich oder, in einer axialen Kraftflussrichtung betrachtet, nach dem Axialbereich angeordnet, kann Bauraum eingespart, ein kleiner Wendekreis erreicht und ein kleiner Beugewinkel einer Gelenkwelle und damit eine geringe Belastung im Betrieb erreicht werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, dass die Radlagereinheit ein zentrisch angeordnetes Befestigungsmittel zur Befestigung der Gelenkeinheit aufweist, wodurch eine einfache und schnelle Montage und Demontage ermöglicht werden können.
  • Weist die Radlagereinheit wenigstens ein und vorzugsweise mehrere dezentrale Schraubbefestigungsmittel zur Befestigung der Gelenkeinheit auf, können vorteilhaft hohe Drehmomente übertragen werden. Dabei soll unter einem „Schraubbefestigungsmittel" sowohl ein Gewinde, eine Schraube als auch eine Mutter verstanden werden.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Gelenkeinheit, insbesondere eine Gleichlaufgelenkglocke, die eine Lagerfläche bildet, zumindest teilweise einstückig mit der Grundkörpereinheit ausgeführt ist, wodurch Bauteile, Bauraum, Gewicht, Montageaufwand und Kosten eingespart werden können und Verschleiß reduziert werden kann.
  • Vorzugsweise sind die Wälzkörper mittels wenigstens eines Wälzkörperkäfigs geführt, wodurch eine unerwünschte Relativbewegung der Wälzkörper vermieden werden kann. Der Wälzkörperkäfig kann dabei aus verschiedenen, dem Fachmann als sinnvoll erscheinenden Materialien hergestellt sein, besonders vorteilhaft ist dieser jedoch aus einem Kunststoff hergestellt, wodurch dieser besonders leicht und zudem mit guten Gleiteigenschaften ausgeführt werden kann.
  • Vorteilhaft sind die Wälzkörper vorgespannt zwischen den Ringeinheiten angeordnet, wodurch eine hohe Steifigkeit erzielt und Kippneigungen zumindest weitgehend vermieden werden können. Eine entsprechende Vorspannung wird vorteilhaft erreicht, indem die Innenringeinheit und die Außenringeinheit bei der Montage der Wälzkörper axial und/oder radial verspannt werden und/oder indem vorzugsweise die Wälzkörper beim Einfügen in ihrer Ausrichtung verdreht werden. Durch ein entsprechendes Verdrehen bzw. Eindrehen kann zudem ein hoher Füllgrad realisiert werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Radlagereinheit wenigstens eine an der Grundkörpereinheit befestigte Innenringeinheit aufweist, die zur Bildung einer Innenringlaufbahn vorgesehen ist, wodurch konstruktiv einfach eine axiale Vorspannung erreicht werden kann, und zwar insbesondere, indem die Innenringeinheit gegen die Grundkörpereinheit verspannt wird, vorzugsweise mittels Taumelnieten.
  • Sind die Wälzkörper in wenigstens vier Reihen angeordnet, und/oder weisen die Wälzkörper wenigstens eine Rotationsachse auf, die einen Winkel ungleich Null zu einer Rotationsachse der Grundkörpereinheit einschließt bzw. ist die Radlagereinheit als Schräg-Kugelrollenlager ausgeführt, kann die Radlagereinheit für besonders hohe Beanspruchungen ausgelegt werden. Dabei soll unter einem „Winkel ungleich Null" insbesondere verstanden werden, dass eine Rotationsachse der Wälzkörper gezielt nicht parallel bzw. unparallel zu der Rotationsachse der Grundkörpereinheit ausgeführt ist und insbesondere mit dieser einen Winkel zwischen 5° und 85° einschließt. Ferner soll unter einer „Reihe" insbesondere eine Anordnung hintereinander in Umfangsrichtung zu einer Rotationsachse der Grundkörpereinheit verstanden werden.
  • Um insbesondere bei einer als Schräg-Kugelrollenlager ausgeführten Radla gereinheit Winkelgeschwindigkeiten von Wälzkörpern in unterschiedlichen Reihen aufeinander abstimmen zu können und diese damit vorzugsweise in einem gemeinsamen Kugelkäfig führen zu können, weisen die Wälzkörper vorzugsweise in einer Reihe einen größeren Wälzkörperwälzdurchmesser auf als die Wälzkörper in einer anderen Reihe.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Wälzkörper in wenigstens zwei Reihen angeordnet sind und die Wälzkörper mit ihren Abflachungen aneinander anliegen, wodurch besonders Platz sparend, mit geringem Bauteileaufwand eine vorteilhafte Führung der Wälzkörper erreicht werden kann.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
  • 1a einen Schnitt durch eine erste Radlagereinheit,
  • 1b einen Schnitt durch eine zu 1a alternative Radlagereinheit mit einer separaten Innenringeinheit,
  • 2a einen Schnitt durch eine weitere Radlagereinheit, bei der ein Drehpunkt einer Gelenkeinheit in einem Aufnahmebereich einer Grundkörpereinheit angeordnet ist,
  • 2b einen Schnitt durch eine zu 2a alternative Radlagereinheit mit einer Keilwellenverzahnung,
  • 3a einen Schnitt durch eine weitere Radlagereinheit mit in vier Reihen angeordneten Wälzkörpern,
  • 3b einen Schnitt durch eine zu 3a alternative Radlagereinheit mit einer einstückig an einen Grundkörper angeformten Innenringeinheit,
  • 4a einen Schnitt durch eine weitere Radlagereinheit mit einer einstückig integrierten Gelenkeinheit,
  • 4b einen Schnitt durch eine zu 4a alternative Radlagereinheit mit vier in vier Reihen angeordneten Wälzkörpern und
  • 4c einen Schnitt durch eine zu 4b alternative Radlagereinheit mit einer separaten Innenringeinheit.
  • Ausführliche Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine Radlagereinheit mit einer zur Befestigung an einem Fahrzeugrad vorgesehenen Grundkörpereinheit 10a. Die Grundkörpereinheit 10a ist einstückig mit einer Innenringeinheit 12a ausgebildet bzw. bildet Innenlaufbahnen für von Kugelrollen gebildete, baugleiche Wälzköper 18a, 18a'. Die Wälzkörper 18a, 18a' sind in zwei Reihen angeordnet und weisen jeweils zwei parallel zueinander ausgerichtete Abflachungen 26a, 28a, 26a', 28a' auf, so dass, senkrecht zu deren Abflachungen betrachtet, deren Breite ca. 20% bis 30% kleiner ist als deren Wälzkörperwälzdurchmesser. Die Wälzkörper 18a, 18a' sind vorgespannt zwischen der Innenringeinheit 12a und einer zur Befestigung an einem Radträger vorgesehenen Außenringeinheit 16a der Radlagereinheit angeordnet und weisen Rotationsachsen 58a, 58a' auf, die jeweils einen Winkel von ca. 45° zu einer Rotationsachse 60a der Grundkörpereinheit 10a und zueinander einen Winkel von ca. 90° einschließen, wobei die Wälzkörper 18a, 18a' in ihrem radial äußeren Bereich, in axialer Richtung der Grundkörpereinheit 10a betrachtet, einen kleineren Abstand zueinander auf weisen als in ihrem radial inneren Bereich. Die Wälzkörper 18a, 18a' werden von Wälzkörperkäfigen 56a, 56a' aus Kunststoff geführt. Bei der Montage werden die Wälzkörper 18a, 18a' zwischen einem Hochbord 62a bzw. einem Hochbord 62a' und der Außenringeinheit 16a mit ihrer schmalen Seite voraus eingeschoben und anschließend verdreht, wodurch ein hoher Befüllgrad und eine gewünschte Verspannung erreicht werden können. Ferner werden zur Erzielung der Verspannung in einem fertig montierten Zustand die Innenringeinheit 12a bzw. die Grundkörpereinheit 10a und die Außenringeinheit 16a zueinander in axialer und radialer Richtung verspannt.
  • Die Radlagereinheit umfasst zudem eine Gleichlaufgelenkeinheit 20a. Die Grundkörpereinheit 10a weist einen Aufnahmebereich 30a auf, in dem eine in einem Tiefziehvorgang hergestellte Gelenkglocke 32a der Gelenkeinheit teilweise aufgenommen ist.
  • Ferner umfasst die Radlagereinheit zur Drehmomentübertragung vorgesehene Antriebsverbindungsmittel 22a, 24a, die im Aufnahmebereich 30a in einem von den Wälzkörpern 18a, 18a' aufgespannten Axialbereich 36a eine Axialverzahnung bzw. eine Plankerbverzahnung zwischen der Gelenkglocke 32a und der Grundkörpereinheit 10a bilden. Die Antriebsverbindungsmittel 22a, 24a sind in einem spanlosen Umformverfahren hergestellt, und zwar in einem so genannten Taumelumformverfahren. Im Betrieb wird eine Antriebskraft bzw. ein Antriebsmoment in einer axialen Kraftflussrichtung 46a über die Gelenkglocke 32a und über die Plankerbverzahnung auf die Grundkörpereinheit 10a übertragen. Die Gelenkglocke 32a weist eine Lagerfläche 68a für Wälzkörper 70a der Gleichlaufgelenkeinheit 20a auf.
  • Die Gleichlaufgelenkeinheit 20a weist einen Drehpunkt 34a auf, der in axialer Kraftflussrichtung 46a vor dem Aufnahmebereich 30a angeordnet ist und um den die Grundkörpereinheit 10a im Wesentlichen senkrecht zur Rotationsachse 60a schwenkbar ist.
  • Die Gleichlaufgelenkeinheit 20a ist an der Grundkörpereinheit 10a mittels zent risch angeordneten, von einer Zentralschraube und einem Innengewinde gebildeten Befestigungsmitteln 48a, 50a befestigt.
  • In den 1b bis 4c sind weitere alternative Radlagereinheiten dargestellt. Im Wesentlichen gleich bleibende Bauteile, Merkmale und Funktionen sind grundsätzlich mit den gleichen Bezugszeichen beziffert. Zur Unterscheidung der alternativen Radlagereinheiten sind jedoch den Bezugszeichen der Radlagereinheiten die Buchstaben a bis i hinzugefügt. Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zu der Radlagereinheiten in 1 bzw. insbesondere jeweils zu einer unmittelbar vorhergehend beschriebenen Radlagereinheit, wobei bezüglich gleich bleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung der Radlagereinheit in 1 bzw. insbesondere auf die Beschreibung der jeweils zuvor beschriebenen Radlagereinheit verwiesen werden kann.
  • Die Radlagereinheit in 1b weist eine an einer Grundkörpereinheit 10b mittels Taumelnieten befestigte Innenringeinheit 14b auf, die zur Bildung einer Innenringlaufbahn vorgesehen ist. Die Innenringeinheit 14b ist in axialer Richtung gegen einen Bund 64b der Grundkörpereinheit 10b gepresst, wodurch Wälzkörper 18b, 18b' der Radlagereinheit unter Vorspannung gebracht werden.
  • Die Radlagereinheit in 2a weist gegenüber den Ausführungsbeispielen in den 1a und 1b eine Grundkörpereinheit 10c mit einem größeren Aufnahmebereich 30c auf. Eine Gelenkglocke 32c einer Gleichlaufgelenkeinheit 20c ist vollständig im Aufnahmebereich 30c angeordnet und ein Drehpunkt 34c der Gleichlaufgelenkeinheit 20c ist im Aufnahmebereich 30c, innerhalb eines von Wälzkörpern 18c, 18c' aufgespannten Axialbereichs 36c, und zwar, in axialer Richtung betrachtet, in der Mitte desselben. Die Gleichlaufgelenkeinheit 20c ist neben zentrisch angeordneten Befestigungsmitteln 48c, 50c mittels mehreren, gleichmäßig über den Umfang verteilten, dezentralen Schraubbefestigungsmitteln 52c, 54c an der Grundkörpereinheit 10c befestigt. Die Radlagereinheit in 2a weist Antriebsverbindungsmittel 22c, 24c auf, die, in ei ner axialen Kraftflussrichtung 46c betrachtet, nach dem Axialbereich 36c angeordnet sind.
  • Die Radlagereinheit in 2b weist Antriebsverbindungsmittel 22d, 24d auf, die eine Radialverzahnung bzw. eine Keilwellenverzahnung bilden, die in einer axialen Kraftflussrichtung 46d nach einem von Wälzkörpern 18d, 18d' aufgespannten Axialbereich 36d angeordnet sind. Eine Zentrierung einer Gleichlaufgelenkeinheit 20d erfolgt mittels von Zentrieransätzen gebildeten Zentriermitteln 42d, 44d, die an einer inneren Stirnseite einer Grundkörpereinheit 10d und an einer Stirnseite einer Gelenkglocke 32d der Gleichlaufgelenkeinheit 20d angeordnet sind.
  • Die Radlagereinheit in 2b weist ein von einem Gewindebolzen gebildetes Befestigungsmittel 38d auf, das mittels einer in einem Befestigungsverfahren, und zwar mittels eines Reibschweißverfahrens hergestellten Stoffschlussverbindung 40d mit der Gleichlaufgelenkeinheit 20d verbunden ist. Eine Befestigung der Gleichlaufgelenkeinheit 20d erfolgt mittels eines von einer Mutter gebildeten Befestigungsmittels 48d, das bei der Montage auf das Befestigungsmittel 38d aufgeschraubt wird. Ferner sind nicht näher dargestellte Sicherungsmittel vorgesehen, um ein unerwünschtes Lösen der Befestigung zu vermeiden.
  • Die Radlagereinheit in 3a weist in vier Reihen angeordnete Wälzkörper 18e, 18e', 18e*, 18e*' auf, wobei die Wälzkörper 18e, 18e' in den beiden axial äußeren Reihen zur Abstimmung von Winkelgeschwindigkeiten einen größeren Wälzkörperwälzdurchmesser aufweisen als die Wälzkörper 18e*, 18e*' in den beiden radial inneren Reihen. Eine Führung der Wälzkörper 18e, 18e', 18e*, 18e*' erfolgt über Wälzkörperkäfige 56e, 56e' und über eine so genannte „back to back-Anordnung" der Wälzkörper 18e, 18e', 18e*, 18e*', bei der jeweils die Wälzkörper 18e, 18e' einer axial äußeren Reihe mit ihren Abflachungen 28e, 28e' an Abflachungen 26e*, 26e*' von Wälzkörpern 18e*, 18e*' einer unmittelbar anschließenden inneren Reihe anliegen.
  • Die Radlagereinheit in 3a weist an einer Grundkörpereinheit 10e mittels Taumelnieten befestigte Innenringeinheiten 14e, 14e' auf, die zur Vorspannung der Wälzkörper 18e, 18e', 18e*, 18e*' genutzt werden.
  • Die Radlagereinheit in 3b weist eine einstückig an eine Grundkörpereinheit 10f angeformte Innenringeinheit 12f und eine an der Grundkörpereinheit 10f befestigte Innenringeinheit 14f auf. Die Radlagereinheit in 4a weist eine Grundkörpereinheit 10g auf, die zur Befestigung an einem Fahrzeugrad vorgesehen ist. Die Grundkörpereinheit 10g ist einstückig mit einer Innenringeinheit 12g sowie einstückig mit einer Gelenkglocke 32g einer Gleichlaufgelenkeinheit 20g ausgebildet. Eine Lagerfläche 68g für Wälzkörper 70g der Gleichlaufgelenkeinheit 20g erstreckt sich bis in einen von Wälzkörpern 18g, 18g' aufgespannten Axialbereich 36g.
  • Die Radlagereinheit in 4b weist im Gegensatz zu der Radlagereinheit in 4a in vier Reihen angeordnete Wälzkörper 18h, 18h', 18h*, 18h*' auf, wobei die Wälzkörper 18h, 18h' in den beiden axial äußeren Reihen zur Abstimmung von Winkelgeschwindigkeiten einen größeren Wälzkörperwälzdurchmesser aufweisen als die Wälzkörper 18h*, 18h*' in den beiden axial inneren Reihen. Eine Führung der Wälzkörper 18h, 18h', 18h*, 18h*' erfolgt über Wälzkörperkäfige 56h, 56h' und über eine so genannte „back to back-Anordnung" der Wälzkörper 18h, 18h', 18h*, 18h*', bei der jeweils die Wälzkörper 18h, 18h' einer axial äußeren Reihe mit ihren Abflachungen 28h, 28h' an Abflachungen 26h*, 26h*' von Wälzkörpern 18h*, 18h*' einer unmittelbar anschließenden inneren Reihe anliegen. Ein Drehpunkt 34h der Gleichlaufgelenkeinheit 20h ist innerhalb eines von den Wälzkörpern 18h, 18h', 18h*, 18h*' aufgespannten Axialbereichs 36h angeordnet.
  • Die Radlagereinheit in 4c weist eine einstückig an eine Grundkörpereinheit 10i angeformte Innenringeinheit 12i und eine an der Grundkörpereinheit 10i befestigte Innenringeinheit 14i auf. Zur axialen Vorspannung wird ein Stützring 66i zunächst auf eine Außenumfangsfläche der Grundkörpereinheit 10i aufgewalzt und anschließend durch einen Walzvorgang gegen die Innenring einheit 14i gestaucht. Alternativ zu einem Walzvorgang könnte der Stützring 66i auch mittels eines Taumelnietverfahrens gegen die Innenringeinheit 14i gestaucht werden.
  • 10
    Grundkörpereinheit
    12
    Innenringeinheit
    14
    Innenringeinheit
    16
    Außenringeinheit
    18
    Wälzkörper
    20
    Gelenkeinheit
    22
    Antriebsverbindungsmittel
    24
    Antriebsverbindungsmittel
    26
    Abflachung
    28
    Abflachung
    30
    Aufnahmebereich
    32
    Gelenkglocke
    34
    Drehpunkt
    36
    Axialbereich
    38
    Befestigungsmittel
    40
    Stoffschlussverbindung
    42
    Zentriermittel
    44
    Zentriermittel
    46
    Kraftflussrichtung
    48
    Befestigungsmittel
    50
    Befestigungsmittel
    52
    Schraubbefestigungsmittel
    54
    Schraubbefestigungsmittel
    56
    Wälzkörperkäfig
    58
    Rotationsachse
    60
    Rotationsachse
    62
    Hochbord
    64
    Bund
    66
    Stützring
    68
    Lagerfläche
    70
    Wälzkörper
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10331936 A1 [0001]

Claims (20)

  1. Radlagereinheit mit einer Grundkörpereinheit (10a10i) und wenigstens einer Innenringeinheit (12a; 12b, 14b; 12c; 12d; 14e, 14e'; 12f, 14f; 12g; 12h; 12i) sowie wenigstens einer Außenringeinheit (16a16i) und mit zwischen den Ringeinheiten angeordneten Wälzkörpern (18a18i), sowie mit einer Gelenkeinheit (20a20i) und/oder mit wenigstens einem Antriebsverbindungsmittel (22a22f, 24a24f), wobei die Wälzkörper (18a18i) von Kugelrollen gebildet sind, die zumindest eine Abflachung (26a26i; 28a28i) aufweisen.
  2. Radlagereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundkörpereinheit (10a10f) einen Aufnahmebereich (30a30f) aufweist, in dem eine Gelenkglocke (32a32f) der Gelenkeinheit (20a20f) zumindest teilweise aufgenommen ist.
  3. Radlagereinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Drehpunkt (34c34f) der Gelenkeinheit (20c20f) innerhalb des Aufnahmebereichs (30c30f) angeordnet ist.
  4. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Drehpunkt (34c34f; 34h; 34i) der Gelenkeinheit (20c20f; 20h; 20i) innerhalb eines von den Wälzkörpern (18c18f; 18h; 18i) aufgespannten Axialbereichs (36c36f; 36h; 36i) angeordnet ist.
  5. Radlagereinheit einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkeinheit (20a20f) zumindest teilweise in einem Tiefziehverfahren hergestellt ist.
  6. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens ein Befestigungsmittel (38d38f), das mittels einer in einem Befestigungsverfahren hergestellten Stoffschlussverbindung (40d40f) mit der Gelenkeinheit (20d20f) verbunden ist.
  7. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens ein Zentriermittel (42d42f, 44d44f), das zum Zentrieren der Gelenkeinheit (20d20f) vorgesehen ist.
  8. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsverbindungsmittel (22a22f, 24a24f) von einer Axialverzahnung und/oder einer Radialverzahnung gebildet ist.
  9. Radlagereinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsverbindungsmittel (22a22f, 24a24f) mittels eines Umformverfahrens hergestellt ist.
  10. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsverbindungsmittel (22a22f, 24a24f) zumindest teilweise in einem von den Wälzkörpern (18a) aufgespannten Axialbereich (36a; 36b) und/oder in einer axialen Kraftflussrichtung (46c46f) nach dem Axialbereich (36c36f) angeordnet ist.
  11. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein zentrisch angeordnetes Befestigungsmittel (48a, 50a; 48b, 50b; 48c, 50c; 38d, 48d; 38e, 48e; 38f, 48f) zur Befestigung der Gelenkeinheit (20a20f).
  12. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens ein dezentrales Schraubbefestigungsmittel (52c, 54c) zur Befestigung der Gelenkeinheit (20c).
  13. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkeinheit (20g20i) zumindest teilweise einstückig mit der Grundkörpereinheit (10g10i) ausgeführt ist.
  14. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens einen Wälzkörperkäfig (56a56i) zur Führung der Wälzkörper (18a18i).
  15. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (18a18i) vorgespannt zwischen den Ringeinheiten angeordnet sind.
  16. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens eine an der Grundkörpereinheit (10b; 10e; 10f; 10i) befestigte Innenringeinheit (14b; 14e, 14e'; 14f; 14i), die zur Bildung einer Innenringlaufbahn vorgesehen ist.
  17. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (18e; 18f; 18h; 18i) in wenigstens vier Reihen angeordnet sind.
  18. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (18a18i) wenigstens eine Rotationsachse (58a58i) aufweisen, die einen Winkel ungleich Null zu einer Rotationsachse (60a60i) der Grundkörpereinheit (10a10i) einschließt.
  19. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (18e, 18e*; 18f, 18f*; 18h, 18h*; 18i, 18i*) in wenigstens zwei Reihen angeordnet sind und die Wälzkörper (18e; 18f; 18h; 18i) der einen Reihe einen größeren Wälzkörperwälzdurchmesser aufweisen als die Wälzkörper (18e*; 18f*; 18h*; 18i*) der anderen Reihe.
  20. Radlagereinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wälzkörper (18e, 18e*; 18f, 18f*; 18h, 18h*; 18i, 18i*) in wenigstens zwei Reihen angeordnet sind und die Wälzkörper (18e, 18e*; 18f, 18f*; 18h, 18h*; 18i, 18i*) mit ihren Abflachungen (28e, 268*; 28f, 26f*; 28h, 26h*; 28i, 26i*) aneinander anliegen.
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