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DE102007016280A1 - Hybridanlage mit einer Biogasanlage - Google Patents

Hybridanlage mit einer Biogasanlage Download PDF

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DE102007016280A1
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biogas
energy
electrical
hybrid
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Dirk Adam
Hans-Peter Schumacher
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Original Assignee
Natcon7 GmbH
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Abstract

Hybridanlage zur Bereitstellung von elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen, die folgendes aufweist: - eine Biogasanlage mit einem Generator, der elektrische Energie bereitstellt und durch Verbrennung des von der Biogasanlage erzeugten Biogases angetrieben wird, und - mindestens einen weiteren Energiewandler, der elektrische Energie bereitstellt und dessen abrufbare Leistung von externen Einflußfaktoren, insbesondere dem Windangebot und/oder der Sonneneinstrahlung, abhängig ist, - wobei die elektrische Energie des Generators und die elektrische Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers in ein gemeinsames Versorgungsnetz eingespeist werden, dadurch gekennzeichnet, daß - ein Wärmespeicher, dem Wärme aus dem Verbrennungsprozeß des Biogases über einen Wärmetauscher zuführbar ist und mindestens ein elektrisches Heizelement vorhanden ist, das mit elektrischer Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers betrieben werden und der Biogasanlage Wärme zuführen kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Hybridanlage zur Bereitstellung von elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen, die eine Biogasanlage mit einem Generator, der elektrische Energie bereitstellt und durch Verbrennung des von der Biogasanlage erzeugten Biogases angetrieben wird, und mindestens einen weiteren Energiewandler aufweist, der elektrische Energie bereitstellt und dessen abrufbare Leistung von externen Einflußfaktoren, insbesondere dem Windangebot und/oder der Sonneneinstrahlung, abhängig ist, wobei die elektrische Energie des Generators und die elektrische Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers in ein gemeinsames Versorgungsnetz eingespeist werden.
  • Biogasanlagen weisen einen sogenannten Fermenter auf, in dem biomassehaltige Reststoffe wie Klärschlamm, Bioabfall oder Speisereste, Gülle, Mist, Holz schnitzel oder auch gezielt angebaute Energiepflanzen wie beispielsweise Mais, Getreide und Gras in einem mehrstufigen Prozeß umgesetzt werden. Dabei entsteht Biogas, dessen wesentlicher energiereicher Bestandteil Methan ist. Das Biogas kann beispielsweise in einem Blockheizkraftwerk zum Antrieb eines Verbrennungsmotors verwendet werden, der einen Generator antreibt. Die bereitgestellte elektrische Energie kann in ein Versorgungsnetz eingespeist werden, während die Abwärme des Verbrennungsmotors für die Beheizung eines Gebäudes genutzt werden kann. Bedingt durch den zum Antrieb des Generators eingesetzten Verbrennungsprozeß entsteht beim Betrieb einer Biogasanlage immer elektrische Energie und Wärme zugleich, insbesondere ist es nicht möglich, elektrische Energie bereitzustellen, ohne zugleich Wärme zu erzeugen. Die thermische und elektrische Leistung einer Biogasanlage ist bis zu einem durch die Dimensionierung der Anlage bestimmten Maximalwert jederzeit abrufbar. Sofern ausreichend Biogas verfügbar ist, kann die Leistung der Anlage durch Steuerung des Verbrennungsmotors in kurzer Zeit bis zu ihrem Maximalwert gesteigert werden.
  • Andere bekannte Energiewandler können unmittelbar elektrische Energie bereitstellen, ohne daß eine nennenswerte Abwärme entsteht. Hierzu zählen insbesondere Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Allerdings ist die Verfügbarkeit der bereitgestellten elektrischen Energie derartiger Energiewandler von externen Einflußfaktoren abhängig, in den genannten Beispielen vom Windangebot bzw. der Sonneneinstrahlung. Unter Umständen kann über längere Zeiträume gar keine oder nur ein Bruchteil der Nennleistung derartiger Anlagen abrufbar sein.
  • Hybridanlagen zur Bereitstellung von elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen kombinieren unterschiedliche Energiewandler. Eine derartige Hybridanlage ist aus der deutschen Patentanmeldung DE 10 2004 046 701 A1 bekannt. Sie wird als regeneratives Energiesystem bezeichnet und kombiniert eine Windenergieanlage, die elektrische Energie erzeugt und in ein Versorgungsnetz einspeist, mit einem Verbrennungsmotor, der mit einem aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnenem Brennstoff, beispielsweise Rapsöl, betrieben wird. Der Verbrennungsmotor treibt einen Generator an und erzeugt so elektrische Energie, die ebenfalls in das Versorgungsnetz eingespeist wird. Im wesentlichen ist die bekannte Hybridanlage für eine Versorgung von Inselnetzen gedacht. Dabei ersetzt der mit Rapsöl angetriebene Verbrennungsmotor einen herkömmlich eingesetzten Dieselgenerator und kann dadurch die Umweltverträglichkeit verbessern. In einer Ausgestaltung ist daran gedacht, den Verbrennungsmotor mit Biogas zu betreiben. Die beim Betrieb des Verbrennungsmotors entstehende Wärme wird bei der bekannten Hybridanlage nicht genutzt. Von der Windenergieanlage produzierte elektrische Energie, die den Verbrauch im Versorgungsnetz übersteigt, kann einer Rapsmühle zugeführt werden. Dadurch kann überschüssige elektrische Energie genutzt werden, um einen Vorrat an Rapsöl zu produzieren. Diese Verwertung überschüssiger elektrischer Energie setzt jedoch gleichermaßen voraus, daß ausreichend Raps für die Mühle verfügbar ist und daß eine ausreichende Lagerkapazität für das gewonnene Rapsöl vorgehalten wird.
  • Davon ausgehend ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Hybridanlage der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die die eingesetzten Energiequellen unabhängig vorn momentanen Bedarf des Versorgungsnetzes effizienter nutzt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die Hybridanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Die erfindungsgemäße Hybridanlage dient zur Bereitstellung von elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen und hat eine Biogasanlage mit einem Generator, der elektrische Energie bereitstellt und durch Verbrennung des von der Biogasanlage erzeugten Biogases angetrieben wird, und mindestens einen weiteren Energiewandler, der elektrische Energie bereitstellt und dessen abrufbare Leistung von externen Einflußfaktoren, insbesondere dem Windangebot und/oder der Sonneneinstrahlung, abhängig ist, wobei die elektrische Energie des Generators und die elektrische Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers in ein gemeinsames Versorgungsnetz eingespeist werden, und wobei ein Wärmespeicher, dem Wärme aus dem Verbrennungsprozeß des Biogases über einen Wärmetauscher zuführbar ist, und mindestens ein elektrisches Heizelement vorhanden ist, das mit elektrischer Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers betrieben werden kann. Die Abhängigkeit der abrufbaren Leistung des mindestens einen weiteren Energiewandlers kann sich auch auf die Verfügbarkeit sonstiger, letztlich solarer Brennstoffe beziehen, beispielsweise bei Geothermieanlagen oder Wasserkraftwerken. Das Versorgungsnetz kann ein öffentliches Stromnetz und/oder ein Inselnetz sein. Im Falle eines Inselnetzes ermöglicht die erfindungsgemäße Hybridanlage eine autarke Versorgung, was beispielsweise für abgelegene landwirtschaftliche Betriebe eine sinnvolle Alternative zum Anschluß an ein öffentliches Versorgungsnetz darstellt. Der Wärmespeicher kann eine beliebige Einrichtung zum Speichern von Wärme sein, beispielsweise ein thermisch isolierter Wassertank. Die im Verbrennungsprozeß des Biogases frei werdende Wärme, die nicht mit Hilfe des Generators in elektrische Energie umgewandelt werden kann, ist dem Wärmespeicher zuführbar, d. h. sie entweicht nicht ungenutzt, sondern kann zur späteren Nutzung gespeichert werden. Als zweite Möglichkeit der Wärmezufuhr dient das elektrische Heizelement, das mit elektrischer Energie von dem mindestens einen weiteren Energiewandler betrieben werden kann. Dadurch kann überschüssige elektrische Energie von einem oder mehreren der weiteren Energiewandler in Wärme umgesetzt und der Biogasanlage zugeführt werden. In der Regel muß die Biogasanlage zur Aufrechterhaltung der Methanproduktion konstant beheizt werden, je nach verfahrenstechnischer Auslegung auf zwischen 20° und 50°C Substrattemperatur. Die gefundene Lösung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die weiteren Energiewandler mehr elektrische Energie erzeugen, als die an das Versorgungsnetz angeschlossenen Verbraucher benötigen. Sofern die elektrische Energie nicht anderweitig, etwa in einem elektrischen Energiespeicher, gespeichert werden kann, müßten die weiteren Energiewandler gegebenenfalls abgeschaltet werden. Dies ist jedoch ungünstig, weil es die Hybridanlage in eine ungünstige Arbeitsposition für den Gesamtbetrieb versetzt und eine vergleichsweise aufwendige Betriebsführung erfordert. Weiterhin kann sich beispielsweise im Falle einer Windenergieanlage die Beanspruchung der Komponenten der Windenergieanlage gegenüber einem gleichmäßigen Betrieb erhöhen. Alternativ zu einer Abschaltung ist es bekannt, die überschüssige elektrische Energie in Wärme umzusetzen und dem Erdboden zuzuführen. Hierzu ist jedoch eine aufwendige Vorrichtung erforderlich und die überschüssige Energie geht für eine spätere Nutzung verloren. Mit dem mindestens einen, auch über einen längeren Zeitraum bedarfsweise zuschaltbaren Heizelement wird die Hybridanlage mit einem zusätzlichen, regelbaren Verbraucher ausgestattet, der schwankende Nachfrage nach elektrischer Energie in dem Versorgungsnetz vergleichmäßigen kann.
  • Grundsätzlich kann das mindestens eine Heizelement zur Deckung des Wärmebedarfs der Biogasanlage auf beliebige Weise beitragen. In einer Ausgestaltung ist mindestens eines der elektrischen Heizelemente in dem Wärmespeicher angeordnet. Der Wärmespeicher ist ein Teil der Biogasanlage. Da in diesem Fall zur Speicherung der Abwärme aus dem Verbrennungsprozeß und der von dem elektrischen Heizelement bereitgestellten Wärme ein gemeinsamer Wärmespeicher verwendet wird, kann ein interner oder externer Wärmeverbraucher auf einfache Weise aus dem Wärmespeicher versorgt werden und so von beiden Wärmequellen. profitieren.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist mindestens eines der elektrischen Heizelemente in einem Fermenter der Biogasanlage, einem Heizkreislauf zur Beheizung eines Fermenters der Biogasanlage oder in einem Wärmetauscher zur Beheizung eines Fermenters der Biogasanlage angeordnet. In diesem Fall dient das elektrische Heizelement also ohne zwischengeschalteten Wärmespeicher direkt zur Bezeizung des Fermenters. Insbesondere bei der Anordnung eines Heizelements in dem Fermenter können Maßnahmen erforderlich sein, die eine lokale Überhitzung des Substrats verhindern, beispielsweise eine großflächige Ausführung der Heizelemente.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist mindestens eines der elektrischen Heizelemente in einem Vorlagebehälter der Biogasanlage angeordnet. Ein Vorlagebehälter dient zur Erwärmung von Frischsubstrat, das anschließend dem Fermenter zugeführt wird.
  • Der Antrieb des Generators kann grundsätzlich mit einer beliebigen Verbrennungskraftmaschine erfolgen, beispielsweise mit einem Kolbenmotor. In einer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Gasturbine zum Antreiben des Generators vorgesehen. Eine Gasturbine zeichnet sich durch einen höheren Wirkungsgrad als ein herkömmlicher Verbrennungsmotor aus. Dadurch kann aus der gleichen Menge Biogas eine größere Menge elektrischer Energie gewonnen werden. Entsprechend reduziert sich die Wärmemenge, die bei der Verbrennung einer bestimmten Menge Biogas freigesetzt wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist Wärme dem Wärmespeicher zum Aufheizen eines Fermenters der Biogasanlage entnehmbar. Dadurch kann die Biogasanlage auf eine für die Biogasproduktion günstige Temperatur gebracht werden. Bevorzugt wird die im Verbrennungsprozeß freigesetzte Wärme dem Abgas mit einem Wärmetauscher entnommen und dem Fermenter der Biogasanlage über einen weiteren Wärmetauscher zugeführt. In Kombination mit einen in dem Wärmetauscher für die Wärmezufuhr zum Fermenter angeordneten Heizelement entsteht so ein „hybrider Wärmetauscher", der sowohl elektrisch als auch mit Wärme aus dem Wärmespeicher versorgt werden kann.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Biogasanlage einen Gastank zur Speicherung von Biogas auf. Dadurch kann ein ausreichender Vorrat an Biogas vorgehalten werden, um die Biogasanlage auch bei mangelnder Biogasproduktion, etwa in Folge von Wartungsarbeiten oder einer Rohstoffknappheit, für einen gewissen Zeitraum betreiben zu können. Weiterhin kann die Biogasproduktion durch die Pufferwirkung des Gastanks auch bei schwankender Leistung der Gasturbine auf einem gleichmäßigen, günstigen Niveau fortgeführt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Gasturbine eine Mikrogasturbine mit einer elektrischen Leistung von 100 kW oder weniger. Mikrogasturbinen sind speziell für den genannten, relativ niedrigen Leistungsbereich optimiert und weisen einen hohen Wirkungsgrad auf. Es kann daher eine Hybridanlage mit hohem Wirkungsgrad in einem für viele Anwendungen ausreichenden, relativ niedrigen Leistungsbereich angeboten werden. Ein weiterer Vorteil ist, daß derartige Mikrogasturbinen mit nicht aufbereitetem, insbesondere nicht entschwefeltem Biogas betrieben werden können. Ein Beispiel für eine Mikrogasturbine ist aus DE 202 20 621 U1 bekannt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beträgt die elektrische Gesamtleistung des mindestens einen weiteren Energiewandlers maximal 50% der elektrischen Leistung des Generators. Die elektrische Gesamtleistung bezieht sich auf die elektrische Leistung aller angeschlossenen weiteren Energiewandler. Dadurch kann die insgesamt von der Hybridanlage bereitgestellte elektrische Leistung auch bei stark schwankender Leistung des mindestens einen weiteren Energiewandlers konstant gehalten werden. Insbesondere kann die Gasturbine in einem Arbeitspunkt betrieben werden, der ein schnelles Ausregeln von Leistungsschwankungen des mindestens einen weiteren Energiewandlers ermöglicht. Gleichzeitig kann die Gasturbine in einem hinsichtlich des Wirkungsgrads günstigen Leistungsbereich betrieben werden.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist einer der mindestens einen weiteren Energiewandler eine Windenergieanlage. Ebenfalls bevorzugt ist die Verwendung einer Photovoltaikanlage. Beide Varianten sind bewährte, robuste Energiewandler, die unmittelbar elektrische Energie bereitstellen können.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind mehrere weitere Energiewandler vorgesehen, die unterschiedliche regenerative Energiequellen nutzen. Durch die Kombination unterschiedlicher regenerativer Energiequellen für die Bereitstellung elektrischer Energie mit einer Biogasanlage können Leistungsschwankungen der einzelnen Energiequellen teilweise kompensiert werden. Außerdem wird das verfügbare Energieangebot, beispielsweise in Form von Sonnen- und Windenergie, besser ausgenutzt. Die Kombination unterschiedlicher Energiequellen bietet auch eine erhöhte Betriebssicherheit im Falle technisch bedingter Ausfälle einzelner Energiewandler.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung sind die weiteren Energiewandler an einen gemeinsamen Gleichspannungskreis oder an einen gemeinsamen Wechsel spannungskreis angeschlossen. Werden nur Energiewandler kombiniert, die naturgemäß eine Gleichspannung liefern, dann werden diese an einen gemeinsamen Gleichspannungskreis angeschlossen. Werden nur Energiewandler kombiniert, die naturgemäß eine Wechselspannung liefern, dann werden diese an einen gemeinsamen Wechselspannungskreis angeschlossen. Werden Energiewandler, die eine Gleichspannung liefern, mit Energiewandlern, die eine Wechselspannung liefern, kombiniert, kann die gelieferte Wechselspannung mit einem geeigneten Netzanschlußgerät in Gleichspannung umgewandelt werden. Alternativ können die Energiewandler, die eine Gleichspannung liefern, mit einem Wechselrichter kombiniert werden, der die Gleichspannung in eine Wechselspannung umwandelt. Netzanschlußgeräte bestehen im wesentlichen aus einem Gleichrichter und einem Siebglied und liefern bei Speisung mit Wechselstrom einen Gleichstrom mit einer nur geringen Restwelligkeit. Derartige Netzanschlußgeräte sind aus Geräten und Anlagen bekannt, die durch Netzwechselstrom gespeist werden. Sie können für unterschiedliche Spannungs- und Stromstärkebereiche gebaut werden. Ein Vorteil der Anwendung von Netzanschlußgeräten liegt in deren Robustheit gegenüber Lastschwankungen und Schwankungen der Eingangsspannung von beispielsweise bis zu +/– 10%. Bei einem Anschluß der weiteren Energiewandler an einen gemeinsamen Gleichspannungskreis werden alle Energiewandler, die naturgemäß eine Gleichspannung liefern, mit einem geeigneten Schutz gegen unerwünschte Rückwirkungen aus dem Gleichspannungskreis ausgestattet.
  • In einer Ausgestaltung der Erfindung ist der gemeinsame Gleichspannungskreis bzw. der gemeinsame Wechselspannungskreis an einen Energiespeicher angeschlossen. Der Energiespeicher kann elektrische Energie entweder direkt oder durch Energieumwandlung aus einem thermischen, chemischen oder mechanischen Energiespeicher bereitstellen. Die direkte Bereitstellung von elektrischer Energie kann beispielsweise über eine Kondensatorbatterie erfolgen, während die Bereitstellung von elektrischer Energie durch Energieumwandlung aus thermischer Energie beispielsweise aus einem Wärmespeicher erfolgen kann. Die Bereitstellung von elektrischer Energie aus chemischer Energie kann über einen Akkumulator, eine Batterie, eine galvanische Zelle oder eine Redox-Flow-Zelle erfolgen. Die Bereitstellung von elektrischer Energie aus mechanischer Energie kann entweder aus kinetischer Energie über ein Schwungrad oder aus potentieller Energie über eine Feder, einen Pumpspeicher, einen Druckluftspeicher, einen Gasspeicher oder ein Gewicht erfolgen. Die gespeicherte Energie kann zum Ausgleichen von Leistungsschwankungen der weiteren Energiewandler im Gleichspannungs- oder Wechselspannungskreis genutzt werden und somit den von den weiteren Energiewandlern unmittelbar bereitgestellten elektrischen Energiefluß verstetigen. Weiterhin kann die gespeicherte Energie genutzt werden, um die Hybridanlage nach einer Betriebspause unabhängig von einer externen Versorgungsspannung wieder anzufahren. Hierzu kann es beispielsweise erforderlich sein, Hilfsantriebe der Biogasanlage, der Gasturbine oder der weiteren Energiewandler wieder in Gang zu setzen oder in eine bestimmte Arbeitsposition zu verfahren oder nachzuführen. Außerdem kann über den Energiespeicher die Spannungsversorgung für die gesamte Überwachung, Steuerung und Regelung der Hybridanlage während einer Betriebspause sichergestellt werden. Mit der auch über einen längeren Zeitraum bedarfsweise zuschaltbaren elektrischen Energie aus dem Energiespeicher wird die Hybridanlage mit einer zusätzlichen, regelbaren Energiequelle ausgestattet.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wandelt ein Wechselrichter elektrische Energie aus dem gemeinsamen Gleichspannungskreis in Wechselspannung um und speist diese in das Versorgungsnetz ein. Durch den Wechsel richter kann die in das Versorgungsnetz eingespeiste Leistung gesteuert werden. Weiterhin kann die von unterschiedlichen Energiewandlern bereitgestellte elektrische Energie an die Verhältnisse des jeweiligen Versorgungsnetzes angepaßt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die elektrische Energie aus dem gemeinsamen Wechselspannungskreis über einen Transformator in das Versorgungsnetz eingespeist. Gegebenenfalls kann auch die einem gemeinsamen Gleichspannungskreis entnommene Energie nach Umwandlung in Wechselspannung mit Hilfe eines Wechselrichters mit einem Transformator zur Einspeisung in das Versorgungsnetz kombiniert werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Wärmetauscher über einen ersten Wärmemittelkreislauf mit dem Wärmespeicher verbunden. Die Wärme kann dem Wärmespeicher je nach Bedarf des Biogasproduktionsprozesses dann entnommen werden, wenn sie benötigt wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Wärme des Wärmespeichers über einen zweiten Wärmemittelkreislauf entnehmbar. Dadurch kann auch diejenige Wärmeenergie, die nicht für den Betrieb der Biogasanlage verwertbar ist, sinnvoll genutzt werden. Insbesondere kann ein Gebäude wie ein Wohnhaus oder ein Stall mit Wärme versorgt werden. Dadurch werden die eingesetzten Energieressourcen noch effizienter ausgenutzt. Die entnommene Wärme kann auch mit Hilfe einer geeigneten Kälteanlage, beispielsweise einer Adsorptionskältemaschine oder einer Wärmepumpe, für die Kühlung von Gebäuden beispielsweise in den Sommermonaten genutzt werden. Ebenfalls möglich ist es, die überschüssige Wärme nicht dem Wärmespeicher sondern mit Hilfe eines weiteren Wärmetauschers direkt dem ersten Wärmemittelkreislauf zu entnehmen.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die Biogasanlage einen Fermenter auf, der mit einem Heizkreislauf versehen ist, der über eine Ventilanordnung mit dem ersten Wärmemittelkreislauf verbindbar ist. Über den Heizkreislauf kann der Fermenter mit der in dem Wärmespeicher gespeicherten Wärme versorgt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Steuerung vorgesehen, die die den Antrieb des Generators in Abhängigkeit eines extern oder intern vorgegebenen Sollwerts für die elektrische Leistung der Hybridanlage und/oder in Abhängigkeit eines weiteren extern oder intern vorgegebenen Sollwerts für die thermische Leistung der Hybridanlage steuert. Die beiden Sollwerte können auf Grundlage der nachgefragten elektrischen und/oder thermischen Leistung festgelegt werden. Durch die Steuerung des Antriebs des Generators kann die Hybridanlage beispielsweise eine konstante elektrische Leistung bereitstellen, wobei Leistungsschwankungen der weiteren Energiewandler durch die Steuerung des Generatorantriebs kompensiert werden. Gegebenenfalls kann die Steuerung des Generatorantriebs nur dann eingreifen, wenn die Leistungsschwankungen der weiteren Energiewandler nicht oder nicht vollständig mit Hilfe des Energiespeichers oder durch Zuschaltung des Heizelements kompensiert werden. Ebenfalls möglich ist, einen Sollwert für die thermische Leistung der Hybridanlage vorzugeben und somit stets eine bestimmte Wärmemenge zur Verfügung zu stellen. Das Vorgeben eines Sollwerts für die elektrische oder die thermische Leistung ist im Bereich der Blockheizkraftwerke bekannt, die entsprechend als wärmegeführte oder stromgeführte Blockheizkraftwerke bezeichnet werden. Bei diesen bekannten Anlagen können jedoch nicht unabhängig voneinander Sollwerte für die elektrische und die thermische Leistung vorgegeben werden. Erfindungsgemäß ist dies möglich, weil die Bereitstellung der elektrischen Energie innerhalb gewisser Grenzen von der Bereitstellung von Wärme entkoppelt ist. Es ergeben sich damit neue Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte Steuerung der Hybridanlage.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erfaßt die Steuerung die elektrische Leistung des Generators und/oder die elektrische Leistung jedes der mindestens einen weiteren Energiewandler und/oder die dem Wärmespeicher entnommene thermische Leistung. Gegebenenfalls kann zusätzlich die in das Versorgungsnetz eingespeiste elektrische Leistung erfaßt werden. Die Erfassung der genannten Daten bildet die Grundlage für die Steuerung des Antriebs des Generators. Ebenfalls möglich ist eine Erfassung der von einem Wechselrichter oder einem Transformator in das elektrische Versorgungsnetz eingespeisten elektrischen Leistung und/oder der von dem Energiespeicher aufgenommenen oder abgegebenen elektrischen Leistung und/oder der von dem Heizelement bzw. den Heizelementen aufgenommenen elektrischen Leistung. Insbesondere kann die von einem elektrischen Heizelement aufgenommene elektrische Leistung auch in Abhängigkeit von der nachgefragten elektrischen Leistung im Versorgungsnetz und der von den weiteren Energiewandlern bereitgestellten elektrischen Energie geregelt werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung steuert die Steuerung die elektrische Leistung eines der mindestens einen weiteren Energiewandler. Dadurch kann zusätzlich zu der Steuerung des Antriebs des Generators die von dem weiteren Energiewandler bereitgestellte elektrische Leistung gezielt beeinflußt werden. Dies ist beispielsweise bei entsprechend steuerbaren Windenergieanlagen möglich, deren Leistung z. B. im Interesse einer geringen Geräuschemission abgesenkt werden kann. Je nach Standort der Windenergieanlage kann dies insbesondere während der Nachtruhe vorteilhaft sein. Eine andere Motivation zur Leistungsabsenkung kann sich aus einer geringen Nachfrage nach elektrischer Energie ergeben. Ebenfalls vorgesehen ist, daß die Steuerung die Leistung der Heizelemente oder eines Heizelements steuert. Dadurch kann gezielt eine bestimmte elektrische Leistung in Wärme umgesetzt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind der mindestens eine weitere Energiewandler und/oder die Biogasanlage modular erweiterbar. Die Erweiterung kann beispielsweise in der Ergänzung weiterer Solarmodule, einer weiteren Windenergieanlage oder auch einer zusätzlichen Gasturbine für die Biogasanlage bestehen. Dadurch kann die Hybridanlage flexibel an eine sich verändernde Nachfrage nach elektrischer und/oder thermischer Leistung angepaßt werden. Bevorzugt ist die Hybridanlage bereits für die Ergänzung weiterer Module vorbereitet, beispielsweise durch entsprechende größere Dimensionierung elektrischer Verbindungen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Gasaufbereitungsanlage vorgesehen und aufbereitetes Biogas wird in ein Gasversorgungsnetz eingespeist. Die Gasaufbereitungsanlage kann beispielsweise eine Entschwefelung und Trocknung des erzeugten Biogases durchführen. Das Gasversorgungsnetz kann ein Rohrleitungsnetz sein, an das eine Vielzahl von Gasverbrauchern angeschlossen ist. Ebenfalls möglich ist jedoch, daß das Biogas zunächst in einem Gastank zwischengespeichert und per LKW oder Schiff an einen anderen Ort verbracht wird, an dem das aufbereitete Biogas in ein Rohrleitungsnetz eingespeist wird. Auf diese Weise wird das erzeugte und aufbereitete Biogas ebenfalls einer Vielzahl von Verbrauchern zugänglich gemacht. Dadurch kann auch eine größere Menge an Biogas sinnvoll genutzt werden, als lokal benötigt wird. Gerade bei größeren landwirtschaftlichen Betrieben stehen häufig zu große Mengen an Bio masse zur Verfügung, so daß das daraus erzeugbare Biogas nicht vollständig für den landwirtschaftlichen Betrieb verwertet werden kann.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung wird nur ein Teil des erzeugten Biogases als Brennstoff für den Antrieb des Generators eingesetzt, wobei der Teil so bemessen ist, daß die von der Hybridanlage bereitgestellte elektrische und/oder thermische Energie für den autonomen Betrieb der Biogas- und Gasaufbereitungsanlage ausreicht. In dieser Ausgestaltung dient die erfindungsgemäße Hybridanlage somit vornehmlich der Erzeugung und Aufbereitung von Biogas zur Einspeisung in ein Gasversorgungsnetz. Je nach Anteil der von den weiteren Energiewandlern bereitgestellten elektrischen Energie wird nur eine geringe Menge des erzeugten Biogases als Brennstoff eingesetzt.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung stellt die Biogasanlage wesentlich mehr Biogas bereit als zur autonomen Energieversorgung, Biogas- und Gasaufbereitungsanlage erforderlich ist. Um die Menge des erzeugten Biogases zu steigern, kann entweder der Fermenter wesentlich größer dimensioniert werden, als zum Betrieb des Antriebs des Generators erforderlich. Ebenfalls möglich ist die Verwendung zusätzlicher Fermenter, deren Biogas ausschließlich der Gasaufbereitungsanlage zugeführt wird. Weiterhin kann die Menge des erzeugten Biogases auch dadurch maßgeblich gesteigert werden, daß der Biomasse ein energiereiches Co-Substrat, beispielsweise in Form energiereicher Pflanzen wie Mais, zugesetzt wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird dem Gasversorgungsnetz an beliebiger anderer Stelle Gas in Brennstoff- bzw. Wärmeäquivalent zum eingespeisten Biogas entnommen und dort einer Gasturbine, einem Verbrennungsmotor oder einer Gasentnahmestation zugeführt. Dadurch kann die in dem eingespeisten Biogas enthaltene Energie durch Entnahme einer energieäquivalenten Gasmenge aus dem Versorgungsnetz an einem beliebigen anderen Ort verwertet werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist mindestens ein weiteres elektrisches Heizelement vorgesehen, das mit elektrischer Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers 64, 66 betrieben und für sonstige Heizzwecke eingesetzt werden kann. Beispielsweise kann überschüssige elektrische Energie dadurch zur Beheizung eines Betriebsraums der Biogasanlage, eines Containers oder einer Unterkunft eingesetzt werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Hybridanlage in einer stark vereinfachten, schematischen Darstellung,
  • 2 ein vereinfachtes Blockdiagramm zur Steuerung der Hybridanlage aus 1,
  • 3 ein weiteres vereinfachtes Blockdiagramm zur Steuerung einer weiteren erfindungsgemäßen Hybridanlage.
  • 4 eine weitere erfindungsgemäße Hybridanlage in einer stark vereinfachten, schematischen Darstellung.
  • 1 zeigt eine Hybridanlage mit einem Fermenter 10, in dem aus Reststoffen Biogas erzeugt wird, das sich im oberen Bereich 12 des Fermenters 10 ansammelt. Über ein Rohrleitungssystem gelangt das Biogas in einen Gastank 14. Weitere Aufbereitungsschritte des Biogases, wie beispielsweise eine Entschwefelung, Verdichtung oder Trocknung des Gases sind in der vereinfachten Darstellung der 1 nicht dargestellt, können jedoch gleichwohl vorgesehen sein.
  • Das Biogas gelangt aus dem Gastank 14 in eine Mikrogasturbine 60, die durch Verbrennung des Biogases angetrieben wird. Der ebenfalls zur Mikrogasturbine 60 führende Pfeil 44 deutet die Frischluftzufuhr für den Verbrennungsprozeß an. Die Mikrogasturbine 60 ist über eine Welle mit einem Generator 62 verbunden, der eine elektrische Leistung von vorzugsweise 100 kW oder weniger bereitstellen kann.
  • Die von dem Generator 62 bereitgestellte elektrische Leistung wird über eine Leitung 72 in ein Versorgungsnetz 76 eingespeist. Das Versorgungsnetz 76 versorgt mehrere nicht dargestellte elektrische Verbraucher und weist keine Verbindung zum Netz eines Energieversorgungsunternehmens auf. Alternativ zu diesem sogenannten Inselbetrieb des Versorgungsnetzes 76 kann die von der Hybridanlage bereitgestellte elektrische Energie auch in ein öffentliches Netz eingespeist werden. Die beim Verbrennungsprozeß des Biogases anfallenden Abgase werden von der Mikrogasturbine 60 über eine Leitung 36 einem Wärmetauscher 26 zugeführt. Im Wärmetauscher 26 wird die Wärme des Abgases von dem Wärmemittel eines ersten Wärmemittelkreislaufs 28 aufgenommen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel dient Wasser als Wärmemittel. Die Abgase werden von einem Ausgang des Wärmetauschers 26 über eine Auspuffanlage 38 in die Umgebungsluft abgegeben. Der erste Wärmemittelkreislauf 28 transportiert die dem Abgas entnommene Wärme in einen Wärmespeicher 82, der im dargestellten Ausführungsbeispiel von einem Wassertank gebildet wird.
  • Über eine Ventilanordnung 30 ist es möglich, den ersten Wärmemittelkreislauf 28 mit einem Heizkreislauf 32 zu verbinden, der einen im Inneren des Fermenters 10 befindlichen zweiten Wärmetauscher 34 durchströmt. Auf diese Weise kann die dem Abgas entnommene Wärme dem Biogasproduktionsprozeß innerhalb des Fermenters 10 zugeführt werden. Dabei wird die Ventilanlage 30 vorzugsweise so, gesteuert, daß sich in dem Fermenter 10 eine konstante Temperatur einstellt, je nach verfahrenstechnischer Auslegung.
  • Als weitere Energiewandler verfügt die Hybridanlage der 1 über eine Windenergieanlage 66 und eine Photovoltaikanlage 64. Die Windenergieanlage 66 erzeugt einen elektrischen Wechselstrom, der mit Hilfe eines Gleichrichters 16 in Gleichstrom umgewandelt wird. Über den Gleichrichter 16 ist die Windenergieanlage mit einem Gleichspannungskreis 18 verbunden. Die Photovoltaikanlage 64 stellt unmittelbar eine Gleichspannung zur Verfügung, die ebenfalls dem Gleichspannungskreis 18 zugeführt wird. Zur Stabilisierung der Gleichspannung ist der Gleichspannungskreis 18 zusätzlich mit einem Akkumulator 20 verbunden, der elektrische Energie speichert. Die in dem Akkumulator 20 gespeicherte elektrische Energie kann auch zum Anfahren der Hybridanlage nach einer Betriebspause (Schwarzstart) genutzt werden. Der Gleichspannungskreis 18 ist über einen Wechselrichter 22 an das Versorgungsnetz 76 angebunden. Über den „Umweg" des Gleichspannungskreises 18 kann die elektrische Energie der unterschiedlichen Energiewandler 64 und 66 über einen gemeinsamen Wechselrichter 22 dem Versorgungsnetz 76 zugeführt werden.
  • Die das Biogas führende Leitung vom Fermenter 10 zum Gastank 14 ist mit einer weiteren Ventilanordnung 40 versehen, über die überschüssiges Biogas, das weder vom Gastank 14 aufgenommen noch von der Mikrogasturbine 60 verwertet werden kann, einem Fackelkopf 42 zugeführt, wo es verbrannt werden kann.
  • Durch das Abfackeln des Biogases, das im wesentlichen aus Methan besteht, wird die Umweltverträglichkeit gegenüber einem Freisetzen des Methans in die Atmosphäre deutlich verbessert.
  • Die in dem Wärmespeicher 82 gespeicherte Wärme kann nicht nur zum Beheizen des Fermenters 10 genutzt werden, sondern auch über einen in der Zeichnung nur angedeuteten zweiten Wärmemittelkreislauf 46 für sonstige Zwecke. Beispielsweise kann auf diese Weise ein mit der Hybridanlage ausgestatteter landwirtschaftlicher Betrieb mit ausreichend Wärmeenergie versorgt werden, welche sowohl zum Heizen als auch – mit einer geeigneten Kältemaschine – zum Kühlen eingesetzt werden kann.
  • Alternativ kann benötigte Wärmeenergie auch über einen weiteren Wärmetauscher 24 direkt dem ersten Wärmemittelkreislauf 28 entnommen werden. Im Ausführungsbeispiel dient diese Wärmeenergieentnahme zum Betrieb einer Kältemaschine zur Klimatisierung von landwirtschaftlichen Betriebsräumen.
  • Die Leitung 72 zum Versorgungsnetz 76 ist über eine elektrische Leitung 50 mit einem Heizelement 48 verbunden, das in den Wärmespeicher 82 eingesetzt ist. Das Heizelement 48 wird mit der elektrischen Energie der weiteren Energiewandler 64 und 66 betrieben. Dadurch kann das in dem Wärmespeicher 82 befindliche Wasser zusätzlich aufgeheizt werden. Von den weiteren Energiewandlern 64, 66 bereitgestellte elektrische Energie kann somit auch dann verwertet werden, wenn keine Nachfrage nach elektrischer Energie im Versorgungsnetz 46 besteht und der elektrische Energiespeicher 20 bereits gefüllt ist.
  • In dem Blockdiagramm der 2 ist die Steuerung der Hybridanlage aus 1 schematisch und stark vereinfacht dargestellt. Der Generator 62 ist über eine elektrische Leitung 72 mit einem Knotenpunkt 74 verbunden. Der Knotenpunkt 74 ist ebenfalls über eine elektrische Leitung 70 mit der Photovoltaikanlage 64 und über eine elektrische Leitung 68 mit der Windenergieanlage 66 verbunden. Die elektrische Energie wird über den Knotenpunkt 74 in das Versorgungsnetz 76 eingespeist. Ebenfalls schematisch angedeutet ist der Wärmetransport von der Mikrogasturbine 60, die mit Biogas 78 versorgt wird, durch eine Leitung 80 zu dem Wärmespeicher 82, von dem aus ein Verbraucher 84 mit thermischer Energie versorgt wird.
  • Die Steuerung 86 erfaßt über die gepunktet dargestellten Verbindungen die folgenden Größen: Über die Verbindung 88 die von der Photovoltaikanlage 64 bereitgestellte elektrische Leistung, über die Verbindung 90 die von dem Generator 62 bereitgestellte elektrische Leistung, über die Leitung 92 die von der Windenergieanlage 66 bereitgestellte elektrische Leistung und über die Leitung 94 die insgesamt in das Versorgungsnetz 76 eingespeiste elektrische Leistung. Die Steuerung 86 wertet die erfaßten Daten aus und vergleicht die bereitgestellte elektrische Leistung mit einem extern oder intern vorgegebenen Sollwert 98, der die in dem Versorgungsnetz 76 nachgefragte elektrische Leistung beschreibt. Stellt die Steuerung 86 eine Abweichung vom Sollwert fest, wird über die gestrichelt dargestellte Steuerverbindung 102 ein Steuerbefehl an die Mikrogasturbine 60 ausgegeben, deren Leistung daraufhin so angepaßt wird, daß die insgesamt bereitgestellte elektrische Leistung dem Sollwert 98 entspricht. Auf diese Weise kann stets die geforderte elektrische Leistung bereitgestellt werden, auch wenn die elektrische Leistung der Photovoltaikanlage 64 oder der Windenergieanlage 66 in Folge externer Einflüsse stark schwankt. Durch die genannte Art der Steuerung wird die elektrische Leistung der weiteren Energiewandler 64 und 66 gegenüber der Bio gasanlage priorisiert, so daß eine Verbrennung des Biogases nur in dem erforderlichen Umfang erfolgt.
  • Eine weitere Variante der Steuerung soll anhand der 3 erläutert werden. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Windenergieanlage 66 als einziger weiterer Energiewandler vorgesehen. Die mit den gleichen Bezugsziffern versehenen Elemente entsprechen denjenigen der 2. Im Unterschied zur 2 erhält die Steuerung 86 der 3 eine zweite Sollwertvorgabe 100, welche die nachgefragte thermische Leistung des oder der Verbraucher 84 beschreibt. Weiterhin erhält die Steuerung 86 über die Verbindung 96 Informationen über die dem Wärmespeicher 82 entnommene thermische Leistung. Bei erhöhter Nachfrage nach thermischer Leistung kann die Steuerung 86 die Leistung der Mikrogasturbine 60 entsprechend erhöhen, so daß dem Wärmespeicher 82 eine ausreichende Wärmemenge zugeführt wird. Sollte sich dadurch die elektrische Leistung des Generators 62 über das in dem Versorgungsnetz 76 nachgefragte Maß erhöhen, kann die überschüssige elektrische Leistung gegebenenfalls über ein entsprechendes Heizelement ebenfalls dem Wärmespeicher 82 zugeführt werden. Alternativ hat die Steuerung 86 über die Steuerleitung 102 die Möglichkeit, die bereitgestellte elektrische Leistung durch eine Leistungsabsenkung der Windenergieanlage 66 zu beeinflussen.
  • In der 4 ist schematisch ein Ausschnitt aus einer weiteren erfindungsgemäßen Hybridanlage dargestellt. Das Ausführungsbeispiel zeigt insbesondere unterschiedliche Anordnungen der elektrischen Heizelemente. Die weiteren Energiewandler und der mit dem Biogas betriebene Generator sind in dem Ausschnitt nicht dargestellt. Komponenten, die denjenigen des ersten Ausführungsbeispiels in 1 entsprechen, sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen und werden nicht erneut erläutert. Abweichend vom ersten Ausfüh rungsbeispiel gibt es in der Variante der 4 einen hybriden Wärmetauscher 110, der zur Erwärmung des Substrats in dem Fermenter 10 dient. Der hybride Wärmetauscher 110 ist außerhalb des Fermenters 10 angeordnet und wird über einen Kreislauf 118 von dem zu erwärmenden Substrat durchströmt. Der hybride Wärmetauscher 110 bezieht Wärmeenergie dabei entweder, ähnlich wie der Wärmetauscher 34 aus dem ersten Ausführungsbeispiel, aus dem Heizkreislauf 32, oder über die beiden elektrischen Heizelemente 124, die mit elektrischer Energie der nicht dargestellten weiteren Energiewandler betrieben werden können. Da der hybride Wärmetauscher 110 Teil des Heizkreislaufs 32 ist, befinden sich die beiden elektrischen Heizelemente 124 auch in dem Heizkreislauf 32.
  • Die beiden weiteren elektrischen Heizelemente 126 sind in dem Vorlagebehälter 112 angeordnet. Der Vorlagebehälter 112 ist doppelwandig und umfaßt einen inneren Behälter 114, in dem sich frisches Substrat befindet. Der innere Behälter 114 ist von einem äußeren Behälter 116 umgeben, der mit Wasser gefüllt ist. In diesem Wasser befinden sich die beiden elektrischen Heizelemente 126, die ebenfalls mit elektrischer Energie der weiteren Energiewandler betrieben werden können. Dadurch kann das frische Substrat in dem inneren Behälter 114 erwärmt werden, ohne daß es zu einer lokalen Überhitzung im Bereich der Heizelemente 126 kommt. Das auf diese Weise vorgewärmte Frischsubstrat aus dem Behälter 114 gelangt über eine Leitung 130 und ein Ventil 132 in den Kreislauf 118 und wird über diesen denn Fermenter 10 zugeführt. Verbrauchtes Substrat wird dem Fermenter 10 über eine Leitung 136 entzogen und einem Abführbehälter 134 zugeführt. Das verbrauchte Substrat aus dem Abführbehälter 134 kann mittels Tanklastwagen 138 abtransportiert werden.
  • Im inneren Behälter 114 des Vorlagebehälters 112 und innerhalb des Fermenters 10 befindet sich jeweils eine Umwälzeinrichtung 140 bzw. 142, die für eine Durchmischung des Substrats sorgt.
  • Ein weiteres Paar zusätzlicher Heizelemente 128, die ebenfalls mit Energie der weiteren elektrischen Energiewandler versorgt werden können, ist in einer Unterkunft 120 angeordnet. Diese Heizelemente 128 können beispielsweise Heizstrahler sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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    • - DE 20220621 U1 [0014]

Claims (28)

  1. Hybridanlage zur Bereitstellung von elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen, die folgendes aufweist: – eine Biogasanlage mit einem Generator (62), der elektrische Energie bereitstellt und durch Verbrennung des von der Biogasanlage erzeugten Biogases angetrieben wird, und – mindestens einen weiteren Energiewandler (64, 66), der elektrische Energie bereitstellt und dessen abrufbare Leistung von externen Einflußfaktoren, insbesondere dem Windangebot und/oder der Sonneneinstrahlung, abhängig ist, – wobei die elektrische Energie des Generators (62) und die elektrische Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers (64, 66) in ein gemeinsames Versorgungsnetz (76) eingespeist werden, dadurch gekennzeichnet, daß – ein Wärmespeicher (82), dem Warme aus dem Verbrennungsprozeß des Biogases über einen Wärmetauscher (26) zuführbar ist, und mindestens ein elektrisches Heizelement (48, 124, 126) vorhanden ist, das mit elektrischer Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers (64, 66) betrieben werden und der Biogasanlage Wärme zuführen kann.
  2. Hybridanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der elektrischen Heizelemente (48) in dem Wärmespeicher (82) angeordnet ist.
  3. Hybridanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der elektrischen Heizelemente (124, 126) in einem Fermenter (10) der Biogasanlage, einem Heizkreislauf (32) zur Beheizung eines Fermenters (10) der Biogasanlage oder in einem Wärmetauscher (34, 110) zur Beheizung eines Fermenters (10) der Biogasanlage angeordnet ist.
  4. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der elektrischen Heizelemente (126) in einem Vorlagebehälter (112) der Biogasanlage angeordnet ist.
  5. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gasturbine zum Antreiben des Generators vorgesehen ist.
  6. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Wärme dem Wärmespeicher (82) zum Aufheizen eines Fermenters (10) der Biogasanlage entnehmbar ist.
  7. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Biogasanlage einen Gastank (14) zur Speicherung von Biogas aufweist.
  8. Hybridanlage nach einen der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasturbine eine Mikrogasturbine (60) mit einer elektrischen Leistung von 100 kW oder weniger ist.
  9. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Gesamtleistung des mindestens einen weiteren Energiewandlers (64, 66) maximal 50% der elektrischen Leistung der Generators (62) beträgt.
  10. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß einer der mindestens einen weiteren Energiewandler eine Windenergieanlage (66) ist.
  11. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß einer der mindestens einen weiteren Energiewandler eine Photovoltaikanlage (64) ist.
  12. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere weitere Energiewandler (64, 66) vorgesehen sind, die unterschiedliche regenerative Energiequellen nutzen.
  13. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Energiewandler an einen gemeinsamen Gleichspannungskreis (18) oder an einen gemeinsamen Wechselspannungskreis angeschlossen sind.
  14. Hybridanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Gleichspannungskreis (18) bzw. der gemeinsame Wechselspannungskreis an einen Energiespeicher (20) angeschlossen ist.
  15. Hybridanlage nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Wechselrichter (22) elektrische Energie aus dem gemeinsamen Gleichspannungskreis (18) in Wechselspannung umwandelt und in das Versorgungsnetz (76) einspeist.
  16. Hybridanlage nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Energie aus dem gemeinsamen Wechselspannungskreis über einen Transformator in das Versorgungsnetz (76) eingespeist wird.
  17. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Wärmetauscher (26) über einen ersten Wärmemittelkreislauf (28) mit dem Wärmespeicher (82) verbunden ist.
  18. Hybridanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärme des Wärmespeichers (82) über einen zweiten Wärmemittelkreislauf (46) entnehmbar ist.
  19. Hybridanlage nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Biogasanlage einen Fermenter (10) aufweist, der mit einem Heizkreislauf (32) versehen ist, der über eine Ventilanordnung (30) mit dem ersten Wärmemittelkreislauf (28) verbindbar ist.
  20. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuerung (86) vorgesehen ist, die den Antrieb des Generators (60) in Abhängigkeit eines extern oder intern vorgegebenen Sollwerts (98) für die elektrische Leistung der Hybridanlage und/oder in Abhängigkeit eines weiteren extern oder intern vorgegebenen Sollwerts (100) für die thermische Leistung der Hybridanlage steuert.
  21. Hybridanlage nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (86) die elektrische Leistung des Generators (62) und/oder die elektrische Leistung jedes der mindestens einen weiteren Energiewandler (64, 66) und/oder die dem Wärmespeicher (82) entnommene thermische Leistung erfaßt.
  22. Hybridanlage nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung (86) die elektrische Leistung eines der mindestens einen weiteren Energiewandler (64, 66) steuert.
  23. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine weitere Energiewandler (64, 66) und die Biogasanlage modular erweiterbar sind.
  24. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine Gasaufbereitungsanlage vorgesehen ist und aufbereitetes Biogas in ein Gasversorgungsnetz eingespeist wird.
  25. Hybridanlage nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein Teil des erzeugten Biogases als Brennstoff für den Antrieb des Generators (60) eingesetzt wird, wobei der Teil so bemessen ist, daß die von der Hybridanlage bereitgestellte elektrische und/oder thermische Energie für den autonomen Betrieb der Gasaufbereitungsanlage ausreicht.
  26. Hybridanlage nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Biogasanlage wesentlich mehr Biogas bereitstellt als zum autonomen Betrieb der Gasaufbereitungsanlage erforderlich ist.
  27. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß dem Gasversorgungsnetz an beliebiger anderer Stelle Gas im Brennstoff- bzw. Wärmeäquivalent zum eingespeisten Biogas entnommen und dort einer Gasturbine oder einem Verbrennungsmotor oder einer Gasentnahmestation zugeführt wird.
  28. Hybridanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein weiteres elektrisches Heizelement (128) vorgesehen ist, das mit elektrischer Energie des mindestens einen weiteren Energiewandlers (64, 66) betrieben und für sonstige Heizzwecke eingesetzt werden kann.
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