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DE102007002314A1 - Installation von Offshore-Windenergieanlagen - Google Patents

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Abstract

Vorrichtung und Verfahren zum Anheben, Transportieren und Absenken von im Trockenen hergestellten und danach im Wasser in einer bestimmten Tiefe abgesetzten oder gefluteten Offshore-Windtürmen bzw. deren Unterbauten oder Unterbauten von Offshore-Plattformen, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung, die aus einem Schwimmkörper 1 und einem darunter hängenden und mit ihm vorläufig fest verbundenen Tauchkörper 2 besteht, das Bauwerk etwa in Höhe der Wasserlinie umfasst, auf sein Fundament 4 abgesetzt und daran befestigt wird, dass danach der Auftrieb des Tauchkörpers 2 vergrößert und dadurch das Ganze angehoben wird und so zum Schwimmen kommt, dass darauf diese schwimmende Einheit zur Einbaustelle in offener See transportiert wird und dass dann dort das Bauwerk zusammen mit dem vom Schwimmkörper gelösten Tauchkörper 2 vorwiegend durch Abwinden seiner Aufhängung auf den Meeresgrund abgesenkt wird, wobei die Zugglieder 3 vom oben liegenden Schwimmkörper 1 aus mit relativ geringer Kraft die Führung und Stabilisierung übernehmen. Nach dem Reduzieren des Auftriebs wird der Tauchkörper von dem Bauwerk gelöst und danach zum Schwimmkörper hochgezogen und mit diesem wieder fest verbunden.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren mit zugehöriger Vorrichtung zum Anheben, Transportieren und Absenken von im Trockenen hergestellten und danach im Wasser in einer bestimmten Tiefe abgesetzten oder gefluteten Offshore-Windtürmen bzw. deren Unterbauten oder Unterbauten von Offshore-Plattformen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Stand der Technik
  • Offshore-Anlagen sind Bauwerke, die in offener See errichtet werden, um dort ihre Aufgaben zu erfüllen. Sie werden im Trockenen gebaut, ins Wasser gelassen und danach an die Einbaustelle transportiert und dort abgesenkt. Der Übergang in das Wasser kann beispielsweise mit Hilfe von Schwimmdocks mit starren oder veränderlichen Kammern, schiefen Gleitbahnen oder horizontalen Gleitbahnen mit anschließender Absenkung durch Kran- oder Presseneinrichtungen geschehen. Der Übergang in das offene Wasser muss nur mit denjenigen Teilen des Bauwerks bewerkstelligt werden, die dort unter der Wasserlinie liegen. Die restlichen Teile, also zumindest der untere Schaft, können so später im Trockenen über der Absetzstelle am Ufer gebaut werden. Bei einer Flutung von in einer Baugrube hergestelltem Bauwerk sind zum Passieren ins offene Meer breite Schleusentore und große Pumpwassermengen zum Freilegen der Grube für das nächste Bauwerk erforderlich. Für den Seetransport werden vorwiegend Lastkähne oder Schwimmkräne mit hohen Traglasten eingesetzt. Die Unterbauten der Bauwerke oder Teile davon können auch so ausgebildet sein, dass sie durch ihren eigenen Auftrieb schwimmen können. Mit Hilfe der Kräne werden diese an der geplanten Stelle auf den Meeresgrund abgesenkt und dort ausgerichtet. Dabei müssen sie oft von der horizontalen Transportlage vorher in die endgültige lotrechte Stellung gedreht werden. Die rohrförmigen stählernen Unterbauten von sogenannten Monopile-Türmen werden jedoch in den Meeresgrund eingerammt. Es ist auch geplant, Spezialschiffe zu bauen, die das Bauwerk oder nur seinen Unterbau in seiner endgültigen Stellung umfassen, so transportieren und mit einer besonderen Einrichtung an Bord auf den vorgesehen Standort absetzen. Unter einem Unterbau ist der Teil des gesamten Bauwerks zu verstehen, der von der Meeressohle maximal bis zum höchsten Wasserstand reicht. Zur Herstellung von Plattformen werden zweckmäßigerweise drei Unterbauten, die im Grundriss ein gleichseitiges Dreieck bilden, abgesenkt und dann darüber miteinander verbunden. So kann darauf beispielsweise eine Ölförderanlage installiert oder ein hoher einzelner Turm errichtet werden.
  • Es wird auch angestrebt, eine vollständige Windkraftanlage, also mit dem ganzen Turm und dem Rotor, am Ufer zu errichten und so zur Einbaustelle zu transportieren und dort abzusenken. Dabei muss jedoch stets die nötige Schwimmstabilität gewährleistet sein. Diese setzt eine bestimmte Tiefenlage des Schwerpunktes des ganzen Bauwerks voraus. Diese wiederum ist durch die Mindestfahrwassertiefe begrenzt. Ein solches Vorgehen hätte den großen Vorteil, die Montage des Turmes mit der Rotorgondel von Land aus stationär durchführen zu können und nicht erst auf hoher See mit Hilfe von Lastkähnen für die restlichen Bauteile und dem Einsatz eines riesigen Schwimmkrans. Außerdem wäre ein Teleskopieren des stählernen Turms auf einen Bruchteil seiner Länge nicht nur beim Transport sondern bereits bei seiner Montage von großem Nutzen. Bei dieser Methode wird erst nach dem Absenken des Bauwerks der Turm auf seine ganze Höhe ausgezogen.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, die nicht nur wegen der hohen Lasten sehr teuren Schiffskräne überflüssig zu machen. Bei Verwendung von Spezialschiffen sollen die daran angehängten Lasten drastisch reduziert werden, damit deren Abmessungen klein gehalten und die dort installierten Vorrichtungen für das Absenken des Bauwerks entsprechend einfacher werden. Es sollen insbesondere Bauwerke mit Spreizbeinen auf Einzelfundamenten oder mit einem zusammenhängenden Flachfundament verwendet werden können.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Demnach wird unter einem Schiff, das im folgenden als Schwimmkörper bezeichnet wird, ein Tauchkörper angehängt und mit ihm vorläufig fest verbunden. Diese Vorrichtung oder Kombination aus Schwimm- und Tauchkörper umfasst etwa in Höhe der Wasserlinie das im Wasser darunter entsprechend tief abgesenkte oder geflutete Bauwerk und wird vorzugsweise auf seinem Fundament abgesetzt. Dieses wird dann mit der Vorrichtung fest verbunden. Zum Einschwimmen und Absetzen der Kombination sind die Gezeiten sehr nützlich.
  • Darauf wird der Auftrieb des Tauchkörpers vergrößert und dadurch das Ganze angehoben und so zum Schwimmen gebracht. Diese schwimmende Einheit wird nun zur Einbaustelle zweckmäßigerweise geschleppt. Dort wird das Bauwerk zusammen mit dem Tauchkörper, nachdem er vom Schwimmkörper gelöst ist, vorwiegend durch Abwinden seiner Aufhängung (d. h. mittels Seilwinden) auf den Meeresgrund bzw. dortige Sockel oder Pfahlköpfe abgesenkt. Dabei übernehmen die Zugglieder vom oben liegenden Schwimmkörper aus mit relativ geringer Kraft die Führung und Stabilisierung.
  • Das Absenken kann durch Verringerung des Auftriebs oder Zugabe von Ballastwasser im Tauchkörper gesteuert werden. So kann auch der zunehmende Auftrieb des Bauwerks während des Absenkens ausgeglichen werden. Zur Stabilisierung muss der Gesamtauftrieb stets um das von den Seilwinden übernommene und festgelegte Mindestmaß kleiner sein als das Gewicht des Bauwerks und Tauchkörpers. Nach dem Absenken wird der Auftrieb des Tauchkörpers soweit abgemindert, dass er vom Fundament gelöst werden kann, wobei sich das Bauwerk voll auf den Untergrund absetzt. Danach wird sein Auftrieb wieder soweit erhöht, dass er mit wenig Kraft, möglichst horizontal zusammenhängend, zum Schwimmkörper hochgezogen und wieder daran befestigt werden kann.
  • Das beschriebene Verfahren kann auch für das Anheben, den Transport und die Absenkung von Bauteilen des Unterbaus, die nachträglich an Ort und Stelle miteinander verbunden werden, z. B. von einzelnen Fundamenten, verwendet werden. Der Tauchkörper besitzt schmale, nach unten offene oder mindestens dem Wasser zugängliche Kammern, welche nach oben etwa halbkreisförmig abgedeckt sind und beispielsweise aufblasbare Luftkissen enthalten. So kann ihr Auftrieb vorwiegend durch Zugkräfte in die Seitenwände, von dort in den ganzen Tauchkörper und über die Befestigungen in das Bauwerk geleitet werden.
  • Die Zwickel zwischen der gewölbten Zwischendecke und der horizontalen Decke des Tauchkörpers werden vorzugsweise so ausgebildet, dass sie den maximalen Wasserdruck aufnehmen und so ihr Volumen einen konstanten Auftrieb liefert. Die gleiche Wirkung, mit geringerem Materialaufwand, hätte ein der Tiefenlage angepasster Innenluftdruck. Der Inhalt kann auch mehr oder weniger durch Wasser gefüllt sein, um so das Gewicht des Tauchkörpers zu beeinflussen
  • Zur Durchführung des Verfahrens muss der Auftrieb des Tauchkörpers steuerbar sein. Dazu wird der Druck in den Luftkissen verändert. Wenn sie mit einem Luftdruck gefüllt werden, der dem Wasserdruck an seiner Unterseite entspricht, dann wird der volle Auftrieb erzeugt. Durch Verringerung dieses Druckes verkleinert sich das Volumen des Kissens und damit auch die Auftriebskraft.
  • Unter dem Tauchkörper können auch Abstandhalter fest angeordnet werden, die zweckmäßigerweise als Zug- und Druckstreben ausgebildet sind. Wegen der dadurch bedingten größeren Tiefenlage des Bauwerks wird die Schwimmstabilität der ganzen Transporteinheit vergrößert und oft mehr Platz für den Tauchkörper geschaffen. Werden die Streben zu Unterzügen ausgebildet, dann helfen sie, die Auftriebskräfte des Tauchkörpers auf die Einzelfundamente einer mehrteiligen Gründung zu übertragen. Dadurch kann auch die Zahl der Befestigungsstellen am Unterbau verringert werden.
  • Werden über dem Tauchkörper, aber außerhalb des Schwimmkörpers, Oberzüge angeordnet, so können diese ebenfalls seine Auftriebskräfte auf einzelne Fundamente übertragen.
  • Weil das Bauwerk nach dem Absenken aus dem Wasser ragt, muss die Schwimmeinheit nach dem Hochziehen des Tauchkörpers soweit geöffnet werden, dass sie von dem Bauwerk weggezogen werden kann. Es muss also mindestens ein Teil, der allein schwimmfahig sein muss, davon abgetrennt werden können. Für den Rücktransport wird die Lücke zweckmäßigerweise wieder verschlossen. Die Luftkissen des Tauchkörpers können dabei voll entleert sein. Zum Umfassen des Unterbaus für das nächsten Bauwerk muss die Einheit geöffnet sein und dann wieder geschlossen werden.
  • Der Schwimmkörper muss zum Anheben, Transportieren und Absenken des Bauwerks in sich geschlossen und im Grundriss gleichmäßig über seinem Fundament verteilt sein. Er muss genügend stabil gegen den Wellengang konstruiert sein und eine genügend große Bordhöhe für die nötige Schwimmstabilität der ganzen Transporteinheit besitzen. Während des Transports wird seine Steifigkeit durch den Tauchkörper und vor allem durch das damit verbundene Bauwerk beträchtlich erhöht. Außerdem muss er die Räume für die Technik (z. B. Seilwinden und Kompressoren) und den Aufenthalt der Mannschaft aufnehmen.
  • Um keine zu großen Auftriebskräfte in dem Tauchkörper zum Transport des Bauwerkes erzeugen zu müssen, ist es oft geboten, die Fundamente hohl auszubilden. Mit der Tiefe steigt aber die Belastung ihrer Außenwände durch den Wasserdruck. Deshalb wird vorgeschlagen, die Hohlräume beim Absenken stets unter einem Luftdruck zu halten, der dem Wasserdruck etwa in der Tiefe ihrer Mittelpunkte entspricht. Durch diese Maßnahmen werden sowohl die Kosten für den Tauchkörper als auch die für die Fundamente reduziert. Nach dem Aufsetzen lässt man die Druckluft nach oben entweichen. Werden gleichzeitig unten in den Wänden des Fundamentes Ventile geöffnet, so wird Wasser und Sand in die Hohlräume angesaugt, wodurch sich das Gewicht des Fundaments absichtlich beträchtlich erhöht.
  • Das Befestigen und Lösen des Tauchkörpers unter Wasser am Fundament des Unterbaus sowie das Öffnen der Einlassventile muss nicht mit Hilfe von Tauchern, sondern kann auch durch ferngesteuerte Mechanismen geschehen. Die Druckluft für den Tauchkörper wird durch biegsame Schläuche geführt. Die Rohrleitungen für die Druckluft der Fundamentkammern sind im Unterbau fest eingebaut. In besonderen Fällen kann so in einzelnen Fundamentkammern später wieder Ballastwasser hinausgedrückt werden, um die Bodenpressungen unter den Fundamenten zu beeinflussen.
  • Wird das beschriebene Verfahren auch für Unterbauten mit einem großen Flachfundament, zum Beispiel mit einer kreisringformigen Aufstandsfläche und durchgehender Decke, angewendet, dann wird der ebenfalls ringförmige Tauchkörper ohne Abstandhalter direkt auf diesem Fundament befestigt. Werden die horizontalen Fugen zwischen dem dazu passenden Schwimmkörper und dem Tauchkörper sowie zwischen Tauchkörper und Fundamenoberkante wasserdicht ausgebildet, dann kann der kreisförmige Innenraum zwischen dem Fundament und der Freibordhöhe des Schwimmkörpers wasserfrei gehalten werden. Dadurch erhöht sich der mögliche Auftrieb und auch die Schwimmstabilität der ganzen Transporteinheit beträchtlich.
  • Die Vorteile der Erfindung liegen darin, dass sie die gestellte Aufgabe erfüllen und auch die Anwendung bei Bauwerken mit Spreizbeinen auf Einzelfundamenten oder mit einem zusammenhängenden Flachfundament ermöglichen. Die Erfindung gestattet unter bestimmten Voraussetzungen außerdem den Transport und das Absenken einer vollständigen Windkraftanlage. Sie macht also den Einsatz von schweren und teuren Schwimmkränen überflüssig. Die Übertragung der hohen Bauwerkslasten auf ein entsprechend großes Spezialschiff entfällt, weil diese Lasten von einem besonderen Tauchkörper getragen werden. Das Anheben des Bauwerks in die Schwimmlage geschieht lediglich durch Vergrößerung des Luftdrucks in den Luftkissen des Tauchkörpers und damit seines Auftriebs. Beim Absenken wird angestrebt, nur mit Seilwinden zu arbeiten. Es ist aber leicht möglich, diesen Vorgang durch Verringerung des Auftriebs oder Zugabe von Ballastwasser im Tauchkörper zu unterstützen und zu steuern. Dafür sind anstelle der Pressen mit Zug- oder Spanngliedern für die volle Bauwerkslast, lediglich Seilwinden für eine gewählte, relativ kleine Führungslast erforderlich.
  • Die nachstehende Beschreibung zweier bevorzugter Ausfuhrungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit beiliegender Zeichnung der weiteren Erläuterung.
  • 1 zeigt einen lotrechten Schnitt A-A durch einen beispielweise dreibeinigen Unterbau bei seinem Absenken im Meer. Dabei ist oben der Schwimmkörper 1 mit seinen Mannschaft- und Technikräumen 1a, den Verbindungsgängen 1b und den parallelen, ebenfalls mit einem hohen Freibord versehenen Plattformen 1c zu erkennen. Darunter sieht man die lotrechten Seile 3 für die Aufhängung des Tauchkörpers 2 sowie seine Abstandhalter 2a. Diese sind an dem darunter liegenden Fundament 4 des Unterbaus mit dem hohlen Schaft 6 und seinen drei Beinen 5 befestigt.
  • 2 zeigt den Grundriss des Schwimmkörpers 1 mit seinen Teilen 1a, 1b und den Aufhängepunkten für 3 sowie die drei Beine 5 des Unterbaus darunter.
  • 3 zeigt den Vertikalschnitt durch einen Unterbau mit einem kreisringförmigen hohlen Flachfundament 7 und acht sternförmig angeordneten dreieckigen Stützscheiben 8 über einer kreisförmigen Verbindungsplatte 7a. Zur Verteilung der Stützkräfte über den Umfang des Fundamentrings wird darüber ein kreisförmiger Oberzug 9 vorgeschlagen. Außen daneben ist der ebenfalls ringförmige Tauchkörper 2 direkt, d. h., ohne Abstandhalter befestigt.
  • 4 zeigt den Grundriss des zu dem Fundament 4 passenden Tauchkörpers 2. Er zeigt die Aufteilung seiner radial ausgerichteten Kammern 10, das heißt, die Lage ihrer Seitenwände. Außerdem sind die Ansätze der drei in den Tauchkörper einschneidenden Spreizbeine 5 sowie gestrichelt die darunter liegenden drei Einzelfundamente 4 zu erkennen.
  • 5 zeigt den Schnitt B-B hinter einer langen Kante des Tauchkörpers. Er zeigt die etwa halbkreisförmig abgedeckten Kammern 10. Sie werden bei vollem Auftrieb durch angepasste Luftkissen 11 voll ausgefüllt. Über der gewölbten Zwischendecke und der horizontalen Decke des Tauchkörpers befinden sich zwickelförmige Räume 12, die als konstante Größe den Auftrieb des Tauchkörper unterstützen. Unter ihm sind die strebenförmigen Abstandhalter 2a ersichtlich, die zu einem fachwerkartigen Unterzug 13 zusammengefasst werden, der die Auftriebskräfte des Tauchkörpers lediglich an 2 oder 4 Befestigungsstellen 14 in das Fundament überträgt.
  • 6 zeigt den Schnitt C-C hinter einer kurzen Kante des Tauchkörpers, ebenfalls durch die Kammern mit den gewölbten Zwischendecken. Wegen des darunter befindlichen Fundamentes können die Abstandhalter 2a direkt dort befestigt werden. Zur Verringerung der Anzahl der Verbindungen 14 werden jedoch Diagonalen angeordnet.
  • 7 zeigt den gewählten Grundriss des dreiteiligen Fundaments. Mit dieser kleeblattförmigen Anordnung werden die vielen äußeren Kräfte am Bauwerk statisch bestimmt in den Baugrund übertragen Jedes Fundament ist durch zu den Spreizbeinen 5 querverlaufende Zwischenwände 16 in mehrere Hohlkammern unterteilt. Diese Wände übertragen die Kräfte aus den Bodenpressungen auf die zugehörigen Spreizfüße 5 oder umgekehrt. Die Innenkanten der drei Einzelfundamente werden durch Wandriegel 15 mit einander verbunden. Diese nehmen die horizontale Zugkräfte aus den Spreizungen der drei Füße 5 und aus den Spreizungen von zwei benachbarten Fundamenten bei den meist schief verlaufenden Achsen der äußeren Drehmomente am Bauwerk auf.

Claims (15)

  1. Vorrichtung und Verfahren und zum Anheben, Transportieren und Absenken von im Trockenen hergestellten und danach im Wasser in einer bestimmte Tiefe abgesetzten oder gefluteten Offshore-Windtürmen bzw. deren Unterbauten oder Unterbauten von Offshore-Plattformen dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung, die aus einem Schwimmkörper und einem darunter hängenden und mit ihm vorläufig fest verbundenen Tauchkörper besteht, das Bauwerk umfasst, darauf abgesetzt und daran befestigt wird, dass danach der Auftrieb des Tauchkörpers vergrößert und dadurch das Ganze angehoben wird und so zum Schwimmen kommt, dass darauf diese schwimmende Einheit zur Einbaustelle in offener See transportiert wird, und dass dann dort das Bauwerk zusammen mit dem vom Schwimmkörper gelösten Tauchkörper vorwiegend durch Abwinden seiner Aufhängung auf den Meeresgrund abgesenkt wird, wobei die Zugglieder vom oben liegenden Schwimmkörper aus mit relativ geringer Kraft die Führung und Stabilisierung übernehmen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Absenken durch Verringerung des Auftriebs oder Zuggabe von Ballastwasser im Tauchkörper gesteuert wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass nach dem Absenken der Auftrieb des Tauchkörpers soweit vermindert wird, dass er von dem Bauwerk gelöst werden kann und sich letzteres voll auf den Untergrund absetzt.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass danach der Auftrieb des Tauchkörpers wieder soweit erhöht wird, dass er mit geringer Kraft zum Schwimmkörper hochgezogen werden kann.
  5. Verfahren, dadurch gekennzeichnet, dass auch Teilbauwerke des bis zum maximalen Wasserstand reichenden Unterbaus hergestellt und nach Anspruch 1 nacheinander angehoben, transportiert, abgesenkt und dann an Ort und Stelle miteinander verbunden werden.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tauchkörper nach unten schmale, offene oder mindestens dem Wasserdruck zugangliche Kammern besitzt, welche nach oben etwa halbkreisförmig abgedeckt sind und beispielsweise aufblasbare Luftkissen enthalten
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwickel zwischen der horizontalen Decke und der gewölbten Zwischendecke des Tauchkörpers so ausgebildet werden, dass sie den maximalen Wasserdruck aufnehmen und so ihr Volumen einen konstanten Auftrieb liefert.
  8. Verfahren nach Anspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftkissen etwa mit dem Luftdruck gefüllt werden, der dem Wasserdruck auf der Unterseite des Tauchkörpers entspricht, wodurch ihr voller Auftrieb erzeugt wird, und dass durch Veränderung dieses Druckes die Volumen der Kissen unter dem Wasserdruck sich ändern und so die Auftriebskraft gesteuert wird.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass unter dem Tauchkörper Abstandhalter beispielsweise in Form von Zug- und Druckstreben starr befestigt werden.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter zu Unterzügen ausgebildet werden, welche helfen, die Auftriebskräfte in einzelne Fundamente des Unterbaus zu übertragen
  11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass über dem Tauchkörper, aber außerhalb des Schwimmkörpers, Oberzüge angeordnet werden, welche dessen Auftriebskräfte in einzelne Fundamente des Bauwerks übertragen.
  12. Vorrichtung als Tauch- und Schwimmkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie das Bauwerk etwa in Höhe des Wasserspiegels vollständig umschließt und dazu vorübergehend mindestens in 2 Teile trennbar sein muss.
  13. Vorrichtung als Schwimmkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie zum Anheben, Transportieren und Absenken des Bauwerks in sich geschlossen und gleichmäßig über dem Fundament des Unterbaus verteilt ist, genügend steif gegen den Wellengang ausgebildet ist, genügend große Bordhöhe für die Schwimmstabilität besitzt und die Mannschaft sowie die erforderliche Technik aufnehmen kann.
  14. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung von hohlen Fundamentkörpern deren Hohlräume beim Absenken des Bauwerks stets unter einem Luftdruck gehalten werden, der dem Wasserdruck etwa in der Tiefe ihrer Mittelpunkte entspricht.
  15. Vorrichtung als Tauch- und Schwimmkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Verbindung mit einem durchgehenden Flachfundament des Bauwerks ohne Abstandhalter die Fugen so dicht sind, dass zwischen Fundament und Oberkante Schwimmkörper der Innenraum wasserfrei bleibt. Dadurch erhöht sich der Auftrieb und die Schwimmstabilität.
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